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freiwillig engagiert Mit Sicherheit Versicherungsschutz im Ehrenamt VBG Verwaltungs- Berufsgenossenschaft

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Page 1: Mit Sicherheit freiwillig engagiert · Menschen, die sich unabhängig engagieren, z. B. in Bürgerinitiativen, sind gegebenen-falls bei einer Berufsgenossenschaft versichert oder

freiwillig engagiert

Mit Sicherheit

Versicherungsschutz im Ehrenamt

VBGVerwaltungs-Berufsgenossenschaft

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Impressum

Herausgeber:

DIE AKADEMIE

BRUDERHILFE - FAMILIENFÜRSORGE

eine Einrichtung der Versicherer im Raum der Kirchen,

Kassel

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, Hamburg

Mit freundlicher Unterstützung der

Freiwilligen-Agentur Bremen

Konzeption/Text:

P.a.P. Agentur für Kommunikation, Würzburg

Layout:

ts:grafikdesign, Schweinfurt

Illustrationen:

B. Skopnik, Kassel

Druck:

Fotosatz Rosengarten GmbH, Kassel

Der Inhalt dieser Broschüre wurde vom Herausgeber

sorgfältig geprüft, eine Garantie hierfür kann jedoch

nicht übernommen werden. Ebenso ist eine Haftung des

Herausgebers und seiner Beauftragten für eventuelle

Sach-, Personen- und Vermögensschäden aus-

geschlossen.

Bezugsquelle der Broschüre

DIE AKADEMIE

BRUDERHILFE - FAMILIENFÜRSORGE

Kölnische Straße 108-112

34119 Kassel

Telefon (05 61) 78 81-3 97

Telefax (05 61) 78 81-7 14

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Vorwort

Freiwilliges Engagement führt dannzu persönlicher Zufriedenheit undauch zu sinnvollem gesellschaft-lichem Nutzen, wenn es durchadäquate Maßnahmen und eineentsprechende Infrastruktur unter-stützt wird. Dies belegen zahlreicheUntersuchungen zum Thema Ehren-amt und Selbsthilfe.

Viele Millionen engagierter BürgerInnenwünschen sich für ihr ehrenamtlichesEngagement bessere Rahmenbedingun-gen als die bisher vorhandenen. Siemöchten materiell besser ausgestattetsein, beispielsweise mit finanziellenoder räumlichen Mitteln für ihre frei-willige Arbeit. Sie erwarten persönlicheund fachliche Unterstützung durch ent-sprechende Qualifikationsmaßnahmen.Und sie erwarten eine deutlichereöffentliche Wertschätzung.

Auch bei der Aufklärung überVersicherungsfragen rund um dasEhrenamt besteht großer Handlungs-bedarf. Zum einen kursieren in denMedien immer wieder Urteile, in denenEhrenamtliche für versicherungsrechtli-che Folgen ihres Handelns individuellhaftbar gemacht werden, zum anderenhinterlassen viele Organisationengegenüber ihren Ehrenamtlichen widerbesseren Wissens den Eindruck, dass inFragen der Unfall- oder Haftpflicht-versicherung vieles im Unklaren sei.

Dieser Bereich ist auf den ersten Blickdurchaus kompliziert und komplex,und viele Menschen handeln nach derunbefriedigenden Maxime: Es wirdschon nichts passieren. Erst dieserZustand bereitet Unsicherheit.

Mit der vorliegenden Broschüre informierenwir Sie zunächst über den bestehendenVersicherungsschutz im Ehrenamt. Siekönnen sich hier selbst einen Überblicküber bestehende Regelungen der gesetz-lichen und allgemeinen Unfall- undHaftpflichtversicherungen verschaffen.

Im zweiten Schritt möchten wir Ihnenauch Mut machen, sich selbst zu fragen»Wie bin ich bei meiner ehrenamtlichenArbeit abgesichert?« und dies mitIhrem Träger zu klären. Es ist oft mehrgeregelt als Sie denken. Entdecken SieLücken in der Absicherung, können Siemit Ihrem Träger darüber sprechenoder sich gegebenenfalls selbst übergeeignete Schutzmaßnahmen informie-ren.

Denn wir sind der Meinung: Ehren-amtlich tätige BürgerInnen unseresGemeinwesens sollten sich sicher sein,wenn sie sich freiwillig engagieren.

Michael WendlerVorsitzender des VorstandesBruderhilfe Sachversicherung

Klaus-Rüdiger ZapfeVorsitzender des VorstandesFamilienfürsorge Lebensversicherung

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Freiwillig engagiert – ein Gewinn

• Ehrenamt als persönlicher Gewinn• Ehrenamt als gesellschaftlicher Gewinn

Freiwillig engagiert – was bedeutet das?

• Was ist Ehrenamt• Struktur des Ehrenamtes

Freiwillig engagiert – und sicher

• Möglichkeiten des Versicherungsschutzes

Freiwillig engagiert – im Falle eines Unfalles

• Die gesetzliche Unfallversicherung• Die private Unfallversicherung

Freiwillig engagiert – bei Haftung in die Pflicht genommen

• Wer haftet, wenn im Auftrag gearbeitet wird?• Wie kann man sich schützen?

Freiwillig engagiert – was kann der Träger tun?

Freiwillig engagiert – auf den Punkt gebracht (Serviceteil)

• Checkliste• Merkblätter und andere Publikationen• Adressen

Inhalt

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8

10

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520

623

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Freiwillig engagiert – ein Gewinn

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1Die Einstellungen zum Ehrenamthaben sich gewandelt. Der dienende Charakter steht beimmodernen Ehrenamt nicht mehr imVordergrund. Mit neuem Selbstbe-wusstsein lassen sich heute immermehr Menschen in ein Ehrenamtwählen oder engagieren sich freiwil-lig in unterschiedlichen Bereichen,z.B. in der Jugendarbeit in Sport-vereinen ...

Ehrenamt als persönlicher Gewinn

Das freiwillige unentgeltliche Engage-ment wird mehr und mehr als persön-licher Gewinn erfahren. Menschen sehenin der ehrenamtlichen Tätigkeit eineChance, ihre Persönlichkeit undErlebnisumwelt zu entwickeln und aktivund verantwortungsvoll am gesell-schaftlichen Leben teilzunehmen. In den letzten Jahren ist in diesemBereich besonders der Wunsch nachmehr Selbstbestimmung und Unab-hängigkeit gewachsen.

Ehrenamtliches Engagement wird heutesehr individuell und zeitlich begrenzt inunterschiedlichen Lebensphasen gestal-tet. In den Vordergrund rückt dabei dieMotivation durch Betroffenheit und dieProblembewältigung in Selbsthilfe-gruppen oder Bürgerinitiativen.

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Ehrenamt als gesellschaftlicher Gewinn

Über 21 Millionen Menschen in der Bundesrepublik engagieren sich derzeitfreiwillig. Diese »neue Sozialbewegung« findet starke Resonanz in derGesellschaft. Ohne Bereitschaft zu freiwilliger unentgeltlicher Tätigkeit wäreunser Gemeinwesen kaum vorstellbar. Freiwillig engagierte Menschen leisten– kaum messbar – unendlich wertvolle Beiträge zur Verbesserung unserer Lebensqualität.

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Schon diese wenigen Beispiele zeigen,wie vielfältig und nützlich freiwilligesEngagement ist. Am Beginn vielerInstitutionen des gemeinnützigen Sek-tors standen oft engagierte Initiativenvon Menschen, die sich um ihre, aberauch um die Zukunft anderer Gedan-ken gemacht haben und begannen, sichfreiwillig zu betätigen. In diesem Sinnesind Ehrenamtliche eine innovative undkreative Größe für unser Gemeinwesen.

Ehrenamtliche BetreuerInnenbesuchen Woche für Woche verein-samende ältere Menschen, derenkörperliche und geistige Kräftenachlassen, und die trotzdem solange wie möglich in ihrer eigenenWohnung bleiben möchten. Sie kümmern sich, beteiligen sich, fühlen sich verantwortlich – dies istpraktische Solidarität und prägtunsere Wohlfahrtsgesellschaft.

Ehrenamtliche Vorstände tagen inregelmäßigen Sitzungen und sind verantwortlich für die Qualität ihrerOrganisation und für die haupt-beruflichen und ehrenamtlichenMitarbeiterInnen. Sie realisierendamit ein wichtiges Gestaltungs-prinzip unserer Gesellschaft: Die Subsidiarität.

Ehrenamtliche SammlerInnen halten uns Jahr für Jahr eineSpendendose hin, um – jenseits desöffentlichen Versorgungs- undFinanzierungssystems – für vielewichtige Anliegen zusätzliches Geldeinzuwerben.

Junge Ehrenamtliche begleitenWoche für Woche Kindergruppenund prägen so deren Lebensweltmit. Sie beeinflussen Themen undlegen wichtige Grundsteine fürLebensentwürfe, für Ziele,Hoffnungen und Werte der Kinder.Hier wird soziales und demokrati-sches Handeln erfahrbar gemacht.

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Freiwillig engagiert – was bedeutet das?2

Das moderne Ehrenamt stellt eine neue Form sozialer Vernetzung im Alltag dar.Es ist Ergebnis und Antwort der heutigen Gesellschaft, in der Lebensbereicheoffener und individueller gestaltet werden als in früheren Generationen.

Was ist Ehrenamt?

So bunt und vielfältig sich Ehrenamt heute zeigt, ist es kaum mit wenigen Worten zu beschreiben.

In der internationalen Praxis und zahlreichen sozialwissenschaftlichen Unter-suchungen kennzeichnen fünf Merkmale das Ehrenamt:

in Abgrenzung zur vertraglich festgelegtenund abhängigen Erwerbsarbeit

im Gegensatz zur bezahlten Arbeit – aber mit Auslagenerstattungin Abgrenzung zur Selbsthilfe, die deutlich eigenbezogen ist

in Abgrenzung zu individueller und spontaner Hilfeleistung und informellen Systemen wie Familie und Nachbarschaft

in Abgrenzung zu einmaligerund kurzfristiger Hilfe

Es ist

freiwillig

und

unentgeltlich

für andere

und findet in einem

organisatorischen

Rahmen

möglichst

kontinuierlich

statt

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Struktur des Ehrenamtes

Das freiwillige Engagement unterscheidet sich in vielerlei Dimensionen. Es kommt – sehr umfangreich – im Sport, aber auch in Freizeitorganisationen,kulturellen, ökologischen, kirchlichen und sozialen Bereichen vor. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über ehrenamtliches Engage-ment in ausgewählten Ehrenamtsfeldern:

Daten zum freiwilligen Engagement in Deutschland

Rangplatz auf der Skala der 14 Ehrenamts-bereiche

Ehrenamts-bereiche

AktiveEhren-amtliche(in Mio.)

Anteil ander Gesamt-bevölkerung(in %)

Stundenumfang(Std. pro Monat)

Personen, die interessiert wären,sich in diesem Bereichzu engagieren (Anteil in Mio.)

*Gesamtbevölkerung ab 14 JahrenQuelle: Infratest Burke Sozialforschung/Projektverbund Ehrenamt (im Auftrag des BuMinFSFJ), München 10/1999

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2 Schule/Kindergarten

Kirche/Religion

Soziales/Wohlfahrts-

verbände

Rettungs-dienste/

Feuerwehr

außerschulischeJugendarbeit,Bildungsarbeitfür Erwachsene

Gesundheit/Selbsthilfe

3,7 Mio.

3.3 Mio.

2,6 Mio.

1,5 Mio.

1,0 Mio.

0,6 Mio.

6 %

5 %.

4 %

2 %

2 %

1 %

8,8 Std.

11,8 Std.

20,0 Std.

18,7 Std.

17,5 Std.

23,5 Std.

0,9 Mio.

0,5 Mio.

2,7 Mio.

0,2 Mio.

0,7 Mio.

0,9 Mio.

4

6

9

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Freiwillig engagiert – und sicher3

Da das Ehrenamt viele Möglichkeiten bietet, sich zu engagieren, muss dieFrage nach der Ab- bzw. Versicherung im Ehrenamt sehr differenziertbetrachtet werden. Dieses Kapitel gibt Ihnen einen kurzen Überblick über dieverschiedenen Absicherungsmöglichkeiten.

Möglichkeiten des Versicherungsschutzes:

+GESETZLICHER

VERSICHERUNGSSCHUTZ

Gesetzliche Unfallversicherung

über denTräger

Über denTräger

Als Privatperson

INDIVIDUAL-VERSICHERUNG

(z.B. private Unfallversicherung,Haftpflicht- und Berufsunfähigkeits-

zusatzversicherung

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Vor der Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit sollten Sie sich zunächst erkundi-gen, welchen Versicherungsschutz der zukünftige Träger anbietet.Mit der Checkliste im Serviceteil dieser Broschüre können Sie ermitteln, ob dieVersicherung ausreicht.

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet bei Versicherungsfällen (Arbeitsunfall,Wegeunfall, Berufskrankheit) während der ehrenamtlichen Tätigkeit umfangreichenSchutz. Darüber hinaus kann vom Träger eine Gruppenunfallversicherung für dieehrenamtlich Engagierten abgeschlossen werden. Die Unterschiede zwischen denLeistungen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung (z. B. derBruderhilfe) zeigt nachfolgende Tabelle:

Leistungen der Berufsgenossenschaften

• Leistungen je nach vereinbarter Vertragsgestaltung für Unfälle rundum die Uhr und auf der ganzen Welt

• Leistungen schon ab dem gering-sten messbaren Invaliditätsgrad

• Kapitalauszahlungen oder Renten staffeln sich prozentual, abhängig von der Versicherungssumme und den vertraglichen Vereinbarungen

• Der Leistungsumfang kann nach Bedarf der Versicherungsnehmer individuell gestaltet werden

• Leistungen werden nicht mit Leistungen Dritter verrechnet

Leistungen der privaten Unfallversicherung der Bruderhilfe

• Leistungen bei Unfällen und Berufskrankheiten im Zusammen-hang mit der versicherten ehren-amtlichen Tätigkeit

• Ab 20 % Minderung der Erwerbsfähigkeit Anspruch auf Verletztenrente

• Verletzten-Rentenzahlungenerfolgen auf der Grundlage des gesamten Bruttoeinkommens für Berufstätige bzw. des Durchschnitts-einkommens bei den Nichtberufs-tätigen

• Der Leistungsumfang ist gesetzlich festgelegt. Er kann im Rahmen der Ermessensausübung erhöht werden

• Rentenzahlungen der Berufsgenos-senschaften können die Leistungen anderer Sozialversicherungsträger beeinflussen

• Leistungen erfolgen auch bei Berufskrankheit

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Die nachfolgende Übersicht zeigt, welche Versicherungen für den Träger grundsätzlich sinnvoll sind:

Schäden, die derEhrenamtliche selbst erleidet

Schäden, die der Ehren-amtliche der Einrichtungzufügt

• Gesetzliche Unfallversicherung*zusätzlich

• Unfallversicherung des Trägers zusätzlich

• Rechtsschutz-versicherung zur Durchsetzung von Ansprüchen

• Berufsunfähigkeits-zusatzversicherung

• Betriebshaftpflicht-versicherung des Trägers (leistet nureingeschränkt)

• Dienstreisekasko-versicherung

• Rechtsschutz-versicherung zur Durchsetzung von Ansprüchen

• Rabattverlust-versicherung, wenn Ehren-amtliche mit Privatfahrzeugenunterwegs sind

• Rechtsschutz-versicherung zur Durchsetzung von Ansprüchen

• Vermögens-schaden-haftpflicht-versicherung

• Vermögens-schaden-haftpflicht-versicherung

• Vertrauens-schaden-haftpflicht-versicherungüber Träger

* kraft Gesetzes kein Vertrag erforderlich

Personenschäden Sachschäden Vermögensverluste

Schäden, die der Ehren-amtliche anderen Personenzufügt

• Betriebshaft-pflicht-versicherung des Trägers

• Kraftfahrzeug-haftplichtver-sicherung des Fahrzeughalters

• Betriebshaftpflicht-versicherung des Trägers

• Feuer-,Leitungswasser-,Sturm-versicherung

• Elektronik-versicherung

• Kasko-versicherungfür Dienstfahr-zeuge

Der Träger kann das mit der ehrenamtlichen Tätigkeit verbundene Risiko für sich und den Ehrenamtlichen durch den Abschluss von Individualversicherungen verringern.

Über die Absicherung des Trägers hinaus hat ein freiwillig engagierter Mensch selbst die Möglichkeit, individuell für Versicherungsschutz zu sorgen.

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Freiwillig engagiert – im Falle eines Unfalls4

Bei der Absicherung von ehrenamtlich tätigen Menschen ist mehr geregelt alsman annimmt. Ein Rundumschutz kann aber nur durch zusätzliche privateAbsicherung erreicht werden. Hier sind vor allem die Trägerorganisationengefragt, die einen Schutz ihrer Ehrenamtlichen gewährleisten sollten. Die nachfolgenden Kapitel informieren darüber, wie Sie bei einer freiwilligenund unentgeltlichen Tätigkeit abgesichert sind und wo Sie Bedarfslückenschließen könnten.

Die gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist Teil des Sozialversicherungssystems derBundesrepublik Deutschland. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind land-wirtschaftliche und gewerbliche Berufsgenossenschaften sowie Unfallversicherungs-träger der öffentlichen Hand. Sie alle finanzieren sich aus Beiträgen, die – anders alsin allen anderen Bereichen der Sozialversicherung – allein der Unternehmer zahlt.Kraft Gesetz sind damit alle Arbeitnehmer, vorübergehend Beschäftigte, Heimarbeiterund Auszubildende versichert.Für den ehrenamtlich Engagierten heißt das, wer bei seiner ehrenamtlichen Tätigkeiteinen Unfall erleidet, bei dem er verletzt wird, ist gegebenenfalls durch dieBerufsgenossenschaften abgesichert. Das gilt grundsätzlich für Menschen, die imAuftrag eines bestimmten Trägers wie z. B. Caritas oder Diakonie handeln. FürEhrenamtliche in den Kirchengemeinden besteht Unfallversicherungsschutz, wenn siein gewählten Gremien mitarbeiten oder im gottesdienstlichen Bereich tätig sind (z. B.Messdiener oder Kindergottesdiensthelfer). Alle anderen in der Kirchengemeindeehrenamtlich Tätigen müssen sich über den Träger oder in Eigeninitiative absichern(z. B. durch eine Gruppenunfallversicherung). Menschen, die sich unabhängig engagieren, z. B. in Bürgerinitiativen, sind gegebenen-falls bei einer Berufsgenossenschaft versichert oder müssen sich privat absichern.

Ist man also bei der Berufsgenossenschaft versichert, übernimmt diese im Falle einesUnfalls die Kosten für eine umfassende Rehabilitation (medizinisch, beruflich undsozial) und zahlt die dazugehörigen Geldleistungen.

Die Berufsgenossenschaft übernimmt auch die Zahlung von Verletztengeld; allerdingsnur an berufstätige Personen, die sich während der ehrenamtlichen Tätigkeit verletzthaben, da das Verletztengeld eine Lohnersatzfunktion hat.

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Beispiel: Rentenzahlung

Ein niedergelassener Arzt wird in den Kirchenvorstand gewählt.Während einer Sitzung verletzt er sich. Seine ehrenamtliche Tätigkeit istbei der Berufsgenossenschaft versichert.

Um seine Ansprüche zu berechnen, wird sein Brutto-Jahresarbeits-verdienst (alle Arbeitsentgelte und -einkommen der letzten 12 Kalender-monate) ermittelt. Die Höchstgrenze für den Jahresarbeitsverdienst liegt bei 144.000,- DM,d.h. höhere Verdienste werden nicht berücksichtigt.

Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 Prozent erhält derArzt eine Vollrente von 2/3 seines Brutto-Jahresarbeitsverdienstes (hier 144.000,- DM), das sind 96.000,- DM jährlich.

Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20 Prozent bekommt er 20 Prozent der berechneten Vollrente, also 19.200,- DM jährlich.

Alle Tätigkeiten, die nicht unmittelbar der ehrenamtlichen Arbeit zuzuordnen sind, sind nicht versichert.

Beispiel: Ministrantenfreizeit

Ein Ministrant, der während des Gottesdienstes und auf dem Weg dort-hin durch die Berufsgenossenschaft geschützt ist, erhält keineLeistungen, wenn er auf einer Wochenendfreizeit für Ministranten verunglückt.

Die Freizeit ist nicht unmittelbar seiner ehrenamtlichen Tätigkeit zuzuordnen.

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Wer oder was sind Berufsgenossenschaften?

Berufsgenossenschaften sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, deren Mit-glieder Unternehmer der gewerblichen oder landwirtschaftlichen Wirtschaftsind, die regelmäßig versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen. DieseArbeitnehmer sind bei einem Unfall über die gesetzliche Unfallversicherungversichert. Ehrenamtliche Mitarbeiter können hier eingeschlossen sein.

Die Aufgaben von Berufsgenossenschaften gliedern sich in vier Kernbereiche:

• Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (Prävention)

• Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitskraft (Rehabilitation)

• Finanzielle Entschädigung (z. B. durch Verletzten- und Hinterbliebenenrenten)

• Die Berufsgenossenschaften führen eine große Anzahl von Schulungsmaß-nahmen/Seminaren, z. B. für Ehrenamtliche in Sportvereinen durch

Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz amArbeitsplatz. Dies gilt auch für die Arbeit von Ehrenamtlichen.

Sind Sie für einen Träger ehrenamtlich engagiert, weisen Sie ihn darauf hin, dass Siedas Recht haben, über gesundheitliche Gefahren aufgeklärt zu werden. Sie könnensich auch über das »Merkblatt zur gesetzlichen Unfallversicherung« informieren, dasvon den Berufsgenossenschaften herausgegeben wird und bei jedem Träger vorliegt.

Die Aufgaben der Berufsgenossenschaften umfassen u. a.:

• Beratung und Unterstützung von Unternehmen, Vereinen und Einrichtungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsprävention

• Beratung der Versicherten (Arbeitnehmer und ehrenamtlich Tätige)• Überwachung betrieblicher Arbeitsschutzmaßnahmen• Qualifizierung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes• Information und Motivation von Unternehmern und Versicherten

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Jeder kann sich von seiner Berufsgenossenschaft individuell beraten lassen oderInformationsbroschüren anfordern. Auch über das Internet sind Informationen abruf-bar (siehe Serviceteil). Für Weiterbildungsmaßnahmen im Präventionsbereich wer-den darüber hinaus Seminare für die Sicherheitsbeauftragten angeboten.

Welche Berufsgenossenschaft ist für mich zuständig?

Für den Bereich ehrenamtlicher Arbeit in den Kirchen, Wohlfahrtsverbänden,Sportvereinen oder angrenzenden Bereichen sind in der Bundesrepublik zweiBerufsgenossenschaften zuständig:

• die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

• die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, darüber entscheidet derHauptzweck des Unternehmens, für das Sie sich ehrenamtlich engagieren.Nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick:

Zur Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)gehören:

• Kirchenverwaltungen und kirchliche Dienste, soweit sie nicht zur BGW gehören

• Vereine, Zusammenschlüsse von Personen und Einrichtungen, deren Hauptzwecke Pflege der Leibes-übungen, Belehrung,Unterhaltung, Geselligkeit, Entspannung, Erholung oder ähnliche sind

• Unternehmen, die überwiegend büromäßig betrieben werden

• Privatschulen

Hauptzweck:Seelsorge/Sport/Vereine

Zur Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gehören:

• Unternehmen (Betriebe, Verwaltungen,Einrichtungen, Tätigkeiten), deren Hauptzwecke auf dem Gebiet des Gesundheitswesens oder der Freien Wohlfahrtspflege liegen

Hauptzweck:Gesundheitswesen/Wohlfahrtspflege

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Anmeldenist Pflicht!

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Finden Sie sich in diesen Bereichen nicht wieder, informieren Sie sich bei derBGW oder VBG, wer für Sie zuständig ist. Die Adressen finden Sie imServiceteil am Ende der Broschüre.

So melden Sie sich an!

Wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren, selbst eine Gruppe/Initiative gründenoder sich einer bereits existierenden Gruppe/Initiative anschließen wollen,sollten Sie klären, inwieweit die gesetzliche Unfallversicherung hier Ver-sicherungsschutz bieten kann.

Zusammenschlüsse von Personen ohne eigene Rechtsform (z. B. nicht eingetragene Vereine) haben Zugang zur gesetzlichenUnfallversicherung, wenn dieser Personenverband:

• auf Dauer angelegt ist, • als selbstständige Einheit auftreten will und sich dementsprechend

Statuten gegeben hat,• einen Gesamtnamen führt• und auf einen wechselnden Mitgliederbestand angelegt ist.

Bei Neugründungen von Gruppen/Initiativen wählen Sie eine Kontaktperson aus,die sich mit der Berufsgenossenschaft in Verbindung setzt, denn Anmelden istPflicht (Adressen im Serviceteil).

Treten Sie möglichst frühzeitig telefonisch oder schriftlich mit derBerufsgenossenschaft in Kontakt. Folgende Angaben sind dabei wichtig:

• Kontaktperson/Ansprechpartner Ihrer Gruppe (Name, genaue Anschrift, ggf. Telefonnummer)

• Name Ihrer Gruppe, eigene Rechtsform? • Satzung/ Statut/ Geschäftsordnung vorhanden (ja/ nein)?• Gemeinnützigkeit anerkannt (ja/ nein)?• Art und Gegenstand Ihrer Einrichtung/ Aktivitäten, ggf. abweichende Anschrift• Zahl der MitarbeiterInnen (ehrenamtliche/ bezahlte)• Gründungsdatum der Gruppe, Eröffnungszeitpunkt der Einrichtung• Aufnahmetag der Aktivitäten

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Die private Unfallversicherung

Bei Unfällen während der ehrenamtlichen Arbeit sind Sie teilweise durch die gesetzli-che Unfallversicherung abgesichert. Für die Fälle, in denen Sie nicht geschützt sind(z. B. Vorbereitung einer Gemeindefeier, Leiterin eines Frauenkreises), kann eine pri-vate Unfallversicherung abgeschlossen werden, die den Lebensunterhalt gerade dannsichert, wenn ein Unfall Einkommenseinbußen nach sich zieht. Für Jugend-gruppenleiter einer Kirchengemeinde oder Initiativen ist eine Gruppenunfall-versicherung sinnvoll.

Die private Unfallversicherung kann sowohl vom Träger (Gruppenunfallversicherung) als auch vom Einzelnen selbst abgeschlossen werden.

Leistungsangebot

Durch die Leistungen einer privaten Unfallversicherung kann eine existenzielleAbsicherung erfolgen, wenn die Berufsgenossenschaft nicht leistet. Auch zusätzlichanfallende Kosten (z. B. für den behindertengerechten Umbau der Wohnung) könnenin diesen Fällen durch vertraglich vereinbarte Einmalzahlungen abgedeckt werden.Eine private Unfallversicherung ist beispielsweise für ehrenamtlich engagierteHausfrauen sinnvoll.

Rentenbeispiel: Hausfrau

Eine alleinerziehende Mutter zweier Kinder und derzeitige Hausfrauarbeitet ehrenamtlich bei der Vorbereitung und Durchführung desKindergottesdienstes mit. Während dieser Tätigkeit verletzt sie sich soschwer, dass sie zu 100 % erwerbsunfähig wird. Diese ehrenamtlicheTätigkeit ist bei der Berufsgenossenschaft versichert.Von der Berufsgenossenschaft erhält sie eine monatliche Vollrente vonmaximal 1792,- DM (West) bzw. 1456,- DM (Ost).

Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent, würde sie einemonatliche Verletztenrente von 20 Prozent der Vollrente, d. h. 358,40 DM(West) bzw. 291, 20 DM (Ost) erhalten. (Stand 2001)

Eine noch höhere finanzielle Absicherung könnte sie mit zusätzlichen Leistungender privaten Versicherung erzielen (Siehe auch Kapitel 3).

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Wenn die Berufsgenossenschaften nicht leisten

Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 20 Prozent gewährt die Berufs-genossenschaft eine Rente. Für Unfälle, deren Folgen nicht ganz so schwerwiegendsind, ist die private Unfallversicherung die einzige Möglichkeit sich abzusichern, dahier bereits ab dem kleinsten messbaren Invaliditätsgrad ein Betrag zur Auszahlungkommt. Besonders wichtig ist die private Absicherung für freiwillig engagierteMenschen, die nicht unter dem Schutz der Berufsgenossenschaften stehen.

Gruppenunfallversicherung

Zwar kann jeder seinen eigenen Versicherungsschutz beantragen, doch ist es preis-werter, eine Gruppenunfallversicherung zu vereinbaren. Einrichtungen können füralle MitarbeiterInnen, also auch für Ehrenamtliche, eine Gruppenunfallversicherungabschließen. Im Vertrag kann dabei vereinbart werden, ob die Versicherung rund umdie Uhr schützt oder ob nur die Arbeitszeit abgesichert werden soll.

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Eine grundsätzlich sinnvolle Ergänzung zur Unfallversicherung ist die Berufs-unfähigkeitszusatzversicherung. Sie ist für jeden, der in seiner Freizeit ehrenamtlichengagiert ist, empfehlenswert, besonders aber für Berufsanfänger, bei denen über diegesetzliche Rentenversicherung noch kein Versicherungsschutz besteht (Wartezeitvon 60 Monaten!).

Erkundigen Sie sich bei der Einrichtung, für die Sie ehrenamtlich tätig sind, ob Sie die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung über einen Rahmenvertrag preiswert abschließen können.

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Freiwillig engagiert – bei Haftung in die Pflicht genommen5

Im vorangegangenen Kapitel sind wir auf die Leistungen der gesetzlichenoder privaten Unfallversicherung für selbst erlittene Schäden während desehrenamtlichen Engagements eingegangen. Was aber passiert, wenn währendder freiwilligen, unentgeltlichen Arbeit ein anderer Mensch verletzt wird oderSach- oder Vermögensschäden auftreten? Den juristischen Hintergrundumfassend darzustellen, würde den Rahmen dieser Broschüre sprengen.Daher wird die Rechtssituation im nachfolgenden Kapitel nur grob darge-stellt. Bitte erfragen Sie die für Sie relevanten Detailsachverhalte bei IhrerVersicherung, der Versicherung des Trägers oder einem Rechtsanwalt.

Wer haftet, wenn im Auftrag gearbeitet wird?

Grundsätzlich haftet man für Schäden, die man selbst verursacht. Das gilt auch fürsEhrenamt. Das heißt, ein ehrenamtlich engagierter Mensch kann von einer drittenPerson haftbar gemacht werden, selbst wenn er mit dieser in keinem Vertragsver-hältnis steht, sondern nur mit dem Träger (siehe Grafik).

kein Vertragsverhältnis

Träger

EhrenamtlicherKlient

Träger erbringtLeistung durchEhrenamtlichen.Klient nimmt Leistung an.

Träger wählt Klienten und gibt die Rahmen-bedingungen vor.

Ehrenamtlicher erbringtDienstleistung sorgfältig

und unentgeltlich und istweisungsgebunden anRahmenbedingungen

BetreuungsvertragUnentgeltlicher

Geschäftsbesorgungsvertrag

Diese Verträge bedürfen nicht der

Schriftform(Ausnahme: Der Klient ist nicht geschäftsfähig)

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Ist ein Ehrenamtlicher z.B. für eine wohlfahrtspflegerische Einrichtung tätigund verursacht beim Klienten einen Schaden, kann der Geschädigte wählen,ob der Träger, der Ehrenamtliche oder gegebenenfalls beide für den entstan-denen Schaden aufkommen sollen.

Variante 1: Der Klient macht den Träger haftbar

Da die Trägerorganisation den ehrenamtlich Engagierten als ihrenErfüllungsgehilfen eingesetzt hat, kommt sie für die von ihm verschul-deten Schäden auf. Gegebenenfalls muss sich die Trägerorganisationauch auf Schmerzensgeldforderungen einstellen.

Wer die Ersatzleistungen gezahlt hat, z. B. der Träger oder auch die Krankenversicherung, kann in einem zweiten Schritt den Ehrenamtlichen in Regress nehmen und von diesem den vollen Ersatz verlangen. So würde der Ehrenamtliche letztlich in jedem Fall haften.

Um dieser generellen Haftung zu entgehen, hat der Ehrenamtliche unter bestimmtenVoraussetzungen einen Freistellungsanspruch gegen die Trägerorganisation. Voraus-setzungen dafür sind:

a) Tätigkeit im sozialen Bereich mit unmittelbarem Bezug zu anderen Menschen, beispielsweise Behinderten oder Jugendlichen (hier unterliegt die Tätigkeit höheren Schadensrisiken als z. B. bei einer reinen Verwaltungstätigkeit) und

b) fahrlässige Verursachung des Schadens.

Der Freistellungsanspruch nützt nur, wenn die entsprechenden Versicherungen vom Träger abgeschlossen wurden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Träger!

Ein Regressanspruch gegen den Ehrenamtlichen besteht also bei Vorsatz oder groberFahrlässigkeit. Vorsätzlich handelt, wer einen Schaden absichtlich herbeiführt. Grobfahrlässig handelt, wer sehr einfache und naheliegende Erwägungen zu möglichenSchadensfolgen unterlässt.

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Variante 2: Der Klient macht den Ehrenamtlichen haftbar

Hat der freiwillig Engagierte den Schaden beim Klienten zu vertreten, so kann der Klient auch ihn unmittelbar für Personen- und Sach-schäden haftbar machen. Allerdings tritt auch hier wieder die Haftungdes Trägers in Kraft, der den freiwillig Engagierten als Erfüllungs-gehilfen eingesetzt hat. Zusätzlich bietet der Freistellungsansprucheinen gewissen Schutz. (Siehe Variante 1)

Variante 3: Klient macht den Träger und den Ehrenamtlichen haftbar

Da Träger und ehrenamtlich Tätiger gesamtschuldnerisch haften, kannder Geschädigte auch von beiden Schadenersatz fordern. Auch hier haftet bei fahrlässiger Schadensverursachung nur der Träger, wenn einFreistellungsanspruch besteht. Handelte der Ehrenamtliche dagegengrob fahrlässig oder vorsätzlich, muss ausschließlich er haften.

Für Fahrlässigkeit kann vom Träger eine spezielle Versicherung abgeschlossen werden, die den Ehrenamtlichen absichert.

Wie kann man sich schützen?

Jeder Mensch kann sich durch eine Privathaftpflichtversicherung schützen. Sie hatdie Aufgabe, unberechtigte Forderungen Dritter abzuwehren und im Schadenfall fürdie finanziellen Folgen aufzukommen, sofern die Ansprüche berechtigt sind. Da nichtalle Privathaftpflichtversicherungen für Schäden haften, die während der ehrenamt-lichen Arbeit auftreten, sollten Sie Ihre Versicherung dahingehend überprüfen.

Achten Sie darauf, dass der Träger der Freiwilligenarbeit eine Haftpflicht-versicherung abgeschlossen hat oder schließen Sie als Verein oder Initiative eine ent-sprechende Haftpflichtversicherung ab.

Die Ausübung eines kirchlichen Ehrenamtes ist bei der Bruderhilfe in derPrivathaftpflichtversicherung zuschlagsfrei mitversichert. Sie ergänzt dieLeistungen der gegebenenfalls vorhandenen Betriebshaftpflicht der Einrichtung oderspringt bei Regressforderungen der Einrichtung an den Helfer ein. Ansonsten ist dasEhrenamt bedingungsgemäß in der Privathaftpflicht ausgeschlossen.

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Eine Einrichtung, die ehrenamtlich engagierte Menschen beschäftigt, kann viel für den eigenen und den Schutz ihrer Mitarbeiter tun:

Für gesetzliche Haftpflichtansprüche, die eine dritte Person an die Einrichtungstellt, ist der Abschluss einer Betriebs-, Vereins- bzw. Vermögensschadenhaft-pflichtversicherung sinnvoll. Wichtig dabei ist, dass die ehrenamtlich tätigenPersonen in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind.

Der Versicherungsschutz beinhaltet:

• Prüfung der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers und der mitversicherten Personen (hier der Ehrenamtlichen)

• Entschädigung bei berechtigten Schadenersatzansprüchen• Abwehr unberechtigter Ansprüche

Für den Fall, dass Ehrenamtliche während ihrer Tätigkeit durch einen Unfall selbstzu Schaden kommen, kann der Träger eine Gruppenunfallversicherung abschlie-ßen. Die Gruppenunfallversicherung leistet auf jeden Fall, auch wenn derEhrenamtliche bereits eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung odereiner privat abgeschlossenen Unfallversicherung erhält.

Benutzen Ehrenamtliche für ihre Tätigkeit ein privates Kraftfahrzeug, kommt beieinem Unfall zunächst die private Kaskoversicherung für Schäden am eigenenFahrzeug auf. Die vereinbarte Selbstbeteiligung und der Verlust des Schadenfrei-heitsrabattes gehen allerdings zu Lasten des ehrenamtlich engagierten Fahrers. Hierkann der Träger eine Dienstreiserahmenversicherung abschließen, um finanzielleFolgen aufzufangen. Diese tritt auch dann ein, wenn Ehrenamtliche selbst keineKaskoversicherung abgeschlossen haben. Darüber hinaus schützt die Dienstreise-rahmenversicherung Ehrenamtliche auch vor Vermögensverlusten, wenn ihre eigeneKraftfahrzeughaftpflicht in Anspruch genommen wird (ersetzt z. B. den Rabattver-lust bei der Kfz-Versicherung). Der Träger kann seine ehrenamtlichen Mitarbeiter zusätzlich durch den Abschlusseiner Rechtsschutzversicherung schützen. Hierüber können z. B. Schadenersatz-ansprüche gegenüber dritten Personen geltend gemacht werden, wenn Ehren-amtliche durch diese zu Schaden kommen.

Freiwillig engagiert – was kann der

Träger tun?6

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7 Freiwillig engagiert – auf den Punkt gebracht

Serviceteil

Die vorangegangenen Kapitel haben das Gebietder Absicherung im freiwilligen Engagement um-rissen. Es sind nicht nur Risiken bzw. Bedarfslücken aufgedeckt worden, eswurde auch gezeigt, dass vieles bereits in gesicherten Bahnen läuft. Die Broschüre soll als Leitfaden für Versicherungsfragen dienen. Deshalbfinden Sie an dieser Stelle eine Checkliste, die Bedarfslücken bei Ihrempersön-lichen Versicherungsschutz aufdecken soll. Im Anschluss daran finden Sie Adressen der Stellen, bei denen Sie Informa-tionsmaterial und Beratung zur gesetzlichen Unfallversicherung oder privatenVersicherungen erhalten können. Bei Fragen zum Ehrenamt allgemeinwenden Sie sich bitte an die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligen-agenturen in Berlin (siehe Adressenliste).

Checkliste für den/die Ehrenamtliche(n)

Die Checkliste soll Ihnen nach der Lektüre unserer Broschüre helfen, Ihre persönlicheSituation genau festzuhalten. Zur Beantwortung einiger Fragen werden Sie die Hilfeder Einrichtung benötigen, für die Sie ehrenamtlich tätig sind.

Ermitteln Sie zunächst, wer bei Ihrem Träger Ansprechpartner für das Thema Versicherungen ist:

Name:

Telefon:

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Bei Fragen, die Bedarfslücken aufdecken, sollten Sie mit Ihrem Träger über die Regelung im Schadenfall sprechen, oder sich von einem Versicherungsfachmann beraten lassen.

Besteht für die Einrichtung eine Haftpflichtversicherung?

❍ Nein

❍ Ja

Sind dort auch die Ehrenamtlichen abgesichert?

❍ Nein

❍ Ja

Im Falle eines Haftpflichtfalles wenden Sie sich in der Einrichtung an

Name:

Telefon:

Ist ein Regress gegen Sie bei grober Fahrlässigkeit möglich?

❍ Nein

❍ Ja

Sind Sie gegen einen solchen Regress durch Ihre Privat-Haftpflichtversicherung geschützt?

(Hinweise: Die meisten Versicherer schließen in der Privathaftpflichtversicherungdas Ehrenamt aus!)

❍ Nein

❍ Ja

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Müssen Sie über Ihre Tätigkeit mit der Einrichtung eine Vereinbarungabschließen, um versichert zu sein?

❍ Nein

Ja, und zwar:

❍ Festlegung über den Umfang der Tätigkeit

❍ Beauftragung für alle einzelnen Tätigkeiten

Bei welcher Berufsgenossenschaft ist die Einrichtung versichert?

❍ Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

❍ Verwaltung (Kirche und Sport)

Wie lautet die Mitgliedsnummer?

❍ Ansprechpartner:

❍ Telefonnummer:

Hat die Einrichtung eine private Unfallversicherung auch für dieEhrenamtlichen abgeschlossen?

❍ Nein

❍ Ja, und zwar mit folgenden Versicherungssummen:

Tod

Invalidität

Tagegeld

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Reichen diese Leistungen aus, um daraus ggf. eine lebenslange Rente für den/die Ehrenamtliche(n) zu finanzieren? Bedenken Sie bitte, dass dieLeistung der gesetzlichen Rentenversicherung (soweit vorhanden) bei Berufs-unfähigkeit nur etwa 30 Prozent des Bruttoeinkommens absichert.

❍ Nein

❍ Ja

Müssen die Ehrenamtlichen namentlich genannt sein, umVersicherungsschutz zu haben?

❍ Nein

❍ Ja, aber stehen Sie auf der Liste?

❍ Nein

❍ Ja

Benutzen Sie ein eigenes Auto für Ihre Tätigkeit?

❍ Nein

❍ Ja

Wer haftet für den Rabattverlust bei einem Haftpflichtschaden?

❍ Der ehrenamtliche Mitarbeiter selbst

❍ Die Einrichtung

❍ Rabattverlustversicherung beiVersicherungsträger

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Wer bezahlt einen Schaden an Ihrem Fahrzeug?

❍ Sie selbst, ggf. die vorhandene Vollkasko (aber: Selbstbeteiligung)

❍ Die Einrichtung

❍ Dienstreise-Kasko, und zwar vor eigener Kasko

❍ Nach Regulierung durch die eigene Vollkasko wird die Selbstbeteiligung und der Verlust durch Höherstufung erstattet

Bietet die Einrichtung die Möglichkeit, über Rahmenverträge vergünstigtenVersicherungsschutz zu erhalten?

❍ Nein

❍ Ja, bei

Wenn Sie erkannt haben, in welchen Fällen kein oder nur unzureichenderVersicherungsschutz über die Einrichtung besteht, sollten Sie sich fragen:Habe ich privat ausreichend Vorsorge getroffen?

❍ Nein

Ja, und zwar durch:

❍ Haftpflichtversicherung, die ausdrücklich mein Ehrenamt mitversichert

❍ Allgemeine Unfallversicherung mit ausreichend hohen Leistungen

❍ Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, z. B. in Kombination mit einerLebens- oder Rentenversicherung

❍ Krankentagegeldversicherung

❍ Kaskoversicherung mit »tragbarer« Selbstbeteiligung – beachten Sie bei Vollkasko jedoch die Rückstufung im Schadensfall. Hier können Sie selbst keinen Vertrag abschließen, der Ihnen dieses Risiko abnimmt. Das Gleichegilt für die Kfz-Haftpflichtversicherung

❍ Rechtschutzversicherung

Bitte kontrollieren Sie Bedarfslücken und leiten Sie die nötigen Schritte ein.

Versicherungsträger

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Merkblätter und andere Publikationen

Die Berufsgenossenschaften bieten eine Vielzahl von Publikationen für den Bereichder Prävention und Gesundheitsvorsorge an, die kostenlos bestellt werden können.Auch die Medien- und Seminarverzeichnisse können sie unentgeltlich anfordern.

Hinweis auf Publikationen der BGW:

• BGW-Mitteilungen (offizielles Mitteilungsblatt der BGW)• Schriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Best.-Nr. M 069)• BGW-Verbandbuch (Best.-Nr. U 036)

Merkblätter

• M 9900 Merkblatt über die gesetzliche Unfallversicherung• M 319 / Merkblatt zur gesetzlichen Unfallversicherung für die in der

Nachbarschaftshilfe, Alten-, Haus- und Familienpflege tätigen Personen.• M 320 / Merkblatt zur gesetzlichen Unfallversicherung ehrenamtlich und

unentgeltlich tätiger Personen.

Hinweis auf Publikationen der VBG:

• Sicherheitsreport Medien (Übersicht über Broschüren, Plakate etc.)• Informationen für Sportvereine • Leitfaden für Kirchenvorstände • »Alles aus einer Hand« (Informationen über die deutsche

Unfallversicherung und die Leistungen der Berufsgenossenschaften)

Merkblätter

• Merkblatt für Erste-Hilfe-Material

Benötigen Sie Informationen zu bestimmten privaten Versicherungen, fordern SieUnterlagen bei der BRUDERHILFE - PAX - FAMILIENFÜRSORGE an. In derBroschüre »Anders als andere« erhalten Sie einen Überblick über den Leistungsumfangder BRUDERHILFE - PAX - FAMILIENFÜRSORGE. Bei der nachfolgend genanntenAdresse können Sie auch Ihren Ansprechpartner im Außendienst erfragen und sichberaten lassen.

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Adressen

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und WohlfahrtspflegeHauptverwaltungPappelallee 35/37

22089 Hamburg

Telefon (0 40) 2 02 07-0Telefax (0 40) 2 02 07-525Internet www.bgw-online.de

Verwaltungs-Berufsgenossenschaft HauptverwaltungDeelbögenkamp 4

22297 Hamburg

Telefon (0 40) 51 46-0Telefax (0 40) 51 46-21 46Internet www.vbg.de

Bruderhilfe SachversicherungKölnische Str. 108-112

34119 Kassel

Telefon 0 18 02 - 78 81 00(pro Gespräch 0,12 DM/0,06 e)Telefax (05 61) 78 81-6 18Internet www.bruderhilfe.deE-Mail [email protected]

FamilienfürsorgeLebensversicherungDoktorweg 2-4

32756 Detmold

Telefon (0 52 31) 9 75-0Telefax (0 52 31) 9 75-13 01Internet www.familienfuersorge.deE-Mail [email protected]

Freiwilligenagentur BremenDammweg 18-20

28211 Bremen

Telefon (04 21) 34 20 80Telefax (04 21) 34 45 28

Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen e.V.BAGFATorstraße 231

10115 Berlin

Telefon (0 30) 20 45 33 66 Telefax (0 30) 20 45 05 69E-Mail [email protected]

Hier erhalten Sie Informationen zu Versicherungsfragen:

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Ehrenamt im Focus der Sicherheit

Ergänzend zu der vorliegenden Broschüre „Mit Sicherheit – freiwillig engagiert“ hatDIE AKADEMIE BRUDERHILFE - FAMILIENFÜRSORGE einen neuen Folderherausgebracht, der vielfältige Informationen aus der Praxis des Ehrenamtes bietet.

Im Folder „Sicherheit im Ehrenamt“ wird am Beispiel von exemplarischenVersicherungsfällen aus der ehrenamtlichen Praxis eine Orientierungshilfe bei derFrage nach dem richtigen Versicherungsschutz im Ehrenamt gegeben.

Die Broschüre kann kostenlos bei der BRUDERHILFE - PAX -FAMILIENFÜRSORGE bei Frau Wömpener (0 52 31) 9 75-14 77 angefordertwerden und wird dann vom zuständigen Mitarbeiter im Außendienst überreicht.

• Die gesetzliche Unfallversicherung im kirchlichen Ehrenamt

• Ehrenamtliches Engagement und gesetzliche Unfallversicherung bei Wohlfahrtsverbänden und in der freien Wohlfahrtspflege

• Schutz in jedem Fall – die Individualversicherung

Informationen und Fälle aus der Praxis

Zum Beispiel -

Sicherheit imEhrenamt

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Überreicht durch:

VBGVerwaltungs-Berufsgenossenschaft