modul 5 - hpolbb.de · 3 selbststudiums (sst.) auf lehrfächer inhalte (sachgebiete) grundsätze...
TRANSCRIPT
1
Mitteilung über Änderungen in den Modulhandbüchern des Bachelor-Studienganges „Polizeivollzugsdienst/Police-Service“
Modul 5 Modul LV Inhaltliche Änderungen des Modulhandbuches im
Ergebnis des systematisch durchgeführten
Modulfortschreibungsprozesses
Bemerkungen
05 05.1 Änderung des Prüfungsverlaufs:
Studierende, die im Sommersemester eingestellt werden, absolvieren den 3000-m-Sporttest 1 im ersten Semester und den Hindernislauf 1 im 2. Semester.
Studierende, die im Wintersemester eingestellt werden, absolvieren den 3000-m-Sporttest 1 im zweiten Semester und den Hindernislauf 1 im 1. Semester.
Studierende, die im Frühjahr eingestellt werden, absolvieren den 3000-m- Sporttest 2 im 5. Semester (Sommersemester).
Studierende, die im Herbst eingestellt werden, absolvieren den 3000-m- Sporttest 2 im 6. Semester (Sommersemester).
Der Senat hat diese
Änderungen in der Sitzung
vom 04.07.2018 für die
Modulhandbücher 2018 (ab
Oktober), 2018 (ab April),
2017 (Herbst), 2017
(Frühjahr), 2016 (Herbst)
und 2016 (Frühjahr)
beschlossen.
05 05.3 Der Inhalt „Festigung der Eingriffstechniken und der
Eigensicherung während einer Fahrzeugkontrolle“ wird als Inhalt aufgenommen in die Beschreibung der Lehrveranstaltung aufgenommen – siehe Vorschlag Modul 5 - Anlage 1.
Der Senat hat diese Änderung in der Sitzung
vom 04.12.2017 für die Modulhandbücher 2016 H, 2017 F und 2017 beschlossen.
Modul 15 Einstellungsjahrgang 2014, 2015F, 2015H, 2016F und 2016H: In der Senatssitzung vom 13.03.2017 wurde für die Modulhandbücher der Einstellungsjahrgänge 2014, 2015F, 2015H, 2016F und 2016H nachfolgende Neufassung des Moduls 15 (i.d.F. Modulhandbuch 2017 F) beschlossen:
2
Modul: 15 Einsätze aus besonderem Anlass
Modulkoordinator: Herr Dr. Dr. Fittkau
Modulteilbereiche
Planungs- und Entscheidungsprozess für den Einsatz
Maßnahmen aus besonderen Anlässen
Verwendungsorientierte Lagebewältigung
Lehrgebiete (beteiligte Fachgebiete)
Einsatzlehre, Direktion Besondere Dienste, Rechtswissenschaften, Kriminalistik
Studiengang
Polizeivollzugsdienst/Police Service
Studienlage
6. Semester
Voraussetzungen
Teilnahme an den vorausgegangenen Modulen
Leistungspunkte und Aufteilung Zeitstunden (60 Min)
11 LP 330 Std.
(222 Std. Kontaktstudium/108 Std. Selbststudium)
Aufteilung LZE (45 Min)
440 LZE
(296 LZE Kontaktstudium/144 LZE Selbststudium)
Prüfung
Hauptklausur: 240 Min.
Lernziele des Moduls
Die Studierenden beherrschen die allgemeinen und besonderen Einsatzgrundsätze ebenso wie das daraus gebotene Vorgehen bei besonderen Einsatzanlässen (PDV 100 Nr. 4).
Sie können die Maßnahmen innerhalb einer BAO der ersten Phase umsetzen.
Die Studierenden können polizeiliche Lagen, insbesondere aus besonderem Anlass, funktionsgerecht bewältigen.
Kompetenzrelevanz/ Bedeutung für den Studiengang
Dieses Modul schließt die taktische Ausbildung der Studierenden ab und bereitet sie darauf vor, als Polizeibeamte im Zusammenhang mit größeren polizeilichen Lagen zu agieren. Gleichzeitig werden die Studierenden befähigt, einfache bis mittlere Lagen als potenzielle Führungskräfte zu strukturieren und die notwendigen Sofortmaßnahmen einzuleiten. Eine Vertiefung der Handlungskompetenz erfolgt zudem auf dem Gebiet der nach dem Studium geplanten Anschlussverwendung.
Lehrveranstaltung 15.1 Planungs- und Entscheidungsprozess für den Einsatz
Fachgebiet
Einsatzlehre
Lernziele
Die Studierenden kennen die Grundsätze und Grundlagen der Einsatzlehre und die Gliederung des Stabes im Sinne der PDV 100. Des Weiteren beherrschen sie die Grundfertigkeiten der Lagebeurteilung, Entschlussfassung und Befehlsgebung.
LZE (Kontakt/Selbst)
29 LZE (10 LZE Kontaktstudium/19 LZE Selbststudium)
Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und
Einsatzlehre (KSt.: 10 LZE, SSt.: 19 LZE)
3
Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer
Inhalte (Sachgebiete)
Grundsätze und Grundlagen des Einsatzes
Einführung in die Stabsarbeit
Beurteilung der Lage
Entschluss und Begründung
Befehlsgebung und Durchführungsplan
Art der Lehrveranstaltung
überwiegend Vorlesung, Lehrgespräch, Seminar
fachpraktischer Anteil der LV (LZE)
0
rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)
0
Lehrveranstaltung 15.2 Maßnahmen aus besonderen Anlässen
Fachgebiet
Einsatzlehre, Eingriffsrecht
Lernziele
Die Studierenden können bei besonderen Lagen den Einsatz strukturieren und Sofortmaßnahmen vornehmen. Die notwendigen rechtlichen und psychologischen Grundlagen sind bekannt und werden bei der Lagebewältigung berücksichtigt. Die Fähigkeit zur selbstständigen Lagebeurteilung, Entschlussfassung sowie Befehlsgebung ist ausgeprägt.
LZE (Kontakt/Selbst)
252 LZE
(127 LZE Kontaktstudium/125 LZE Selbststudium)
Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer
Einsatzlehre (KSt.:78 LZE, SSt.: 50 LZE)
Eingriffsrecht (KSt.: 49 LZE, SSt.: 75 LZE)
Inhalte (Sachgebiete)
Überfall auf Geldinstitute
Bedrohungslagen
Androhung von Anschlägen/“Bombenfunde“/Anschläge
Geiselnahme/Entführung/Erpressung
Versammlungen und Aufzüge (inklusive Versammlungsrecht) sowie gewalttägige Aktionen
Ansammlung und Besetzung
Arbeitskämpfe (inklusive Grundlagen Arbeits- und Tarifrecht)
Veranstaltungen (inklusive Veranstaltungs- und Sondernutzungsrecht)
größere Schadensereignisse (inklusive Brand- und Katastro-phenschutzgesetz, Zusammenarbeit mit anderen BOS)
Gefahr von Anschlägen und Anschläge, besondere Formen von Anschlägen
Gefahr von Amoktaten und Amoktaten (inklusive Übung)
Grundsätze des Waffenrechtes
Grundsätze des Ausländerrechtes
Grundsätze des Jugendschutzrechtes
Bearbeitung der Themen unter Bezugnahme auf die in der LV 04.3 und 08.1 vermittelten rechtlichen und taktischen Grundlagen.
4
Art der Lehrveranstaltung Vorlesung, Seminar (theoretische Übung anhand realer Lagen der Vergangenheit), Übungen bzw. Trainings
fachpraktischer Anteil der LV (LZE)
20
rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)
124
Lehrveranstaltung 15.3 Verwendungsorientierte Lagebewältigung
Fachgebiet
Einsatzlehre, Direktion Besondere Dienste, Kriminalistik
Lernziele
Die Studierenden können polizeiliche Lagen sowie Maßnahmen aus besonderem Anlass funktionsgerecht bewältigen. Die Handlungskompetenz wird hierbei insbesondere auf dem Gebiet der nach dem Studium geplanten Anschlussverwendung vertieft.
LZE (Kontakt/Selbst)
159 LZE
(159 LZE Kontaktstudium/0 LZE Selbststudium)
Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer
- EL/KRI (KSt.:159 LZE)
Inhalte (Sachgebiete)
- Polizeiliche Lagebewältigung, insbesondere in der BAO - Zusammenarbeit verschiedener Organisationseinheiten - Verwendungsdifferenzierte Schwerpunktsetzung:
o Bereitschaftspolizeiliche Lagebewältigung o Schutzpolizeiliche Lagebewältigung o Kriminalpolizeiliche Lagebewältigung
Art der Lehrveranstaltung
Übung (zum Teil realitätsnahe Lagen)
fachpraktischer Anteil der LV (LZE)
159
rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)
0
Wahlpflicht-Modul 17 (8) Der Senat wurde gemäß § 10 Abs. 1, Nr. 1 BbgPolFHG über das Wahlpflichtmodul 17 (8) unterrichtet und hat dieses für die Modulhandbücher 2015F, 2015H, 2016F und 2016H, 2017 F, 2017 im Umlaufbeschlussverfahren vom 16.01.2018 beschlossen.
Modul: 17/8 Wahlpflicht-Modul Polizei und Medien
Modulteilbereiche - Rechtliche und ethische Aspekte der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Polizei - Taktische Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Besonderen Aufbauorganisationen
5
- Nutzung Sozialer Medien in der Polizei - Medienlandschaft in der Praxis - Interview- und Statement-Training
Lehrgebiete (beteiligte Fachgebiete)
Rechtswissenschaften (Medienrecht), Einsatzlehre, Psychologie
Studiengang
Polizeivollzugsdienst/ Police Service
Studienlage
6. Semester
Voraussetzungen
Teilnahme an den vorausgegangenen Modulen
Leistungspunkte und Aufteilung Zeitstunden (60 Min)
5 LP 150 Std.
(60 Std. Kontaktstudium/ 90 Std. Selbststudium)
Aufteilung LZE (45 Min)
200 LZE
(80 LZE Kontaktstudium/ 120 LZE Selbststudium)
Prüfung
Mündlich: 15 Minuten je Student
Lernziele des Moduls
Die Studierenden kennen rechtliche Aspekte, historische Entwicklungen und Grundlagen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die grundsätzliche Zusammenarbeit von Presse und Polizei im Land Brandenburg und können daraus Folgerungen für die eigene tägliche polizeiliche Arbeit ableiten.
Kompetenzrelevanz/ Bedeutung für den Studiengang
Die Studierenden erwerben aufbauend auf den vorausgegangen Modulen weitergehende und vertiefende Kenntnisse auf dem Gebiet der polizeilichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Lehrveranstaltung 17/8.1 Rechtliche und ethische Aspekte der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Fachgebiet Medienrecht, Ethik
Lernziele
Die Studierenden kennen wesentliche Grundlagen des Presserechts sowie relevante Gesetztexte und Verordnungen und deren historische Entwicklung. Sie haben ein Verständnis für ethische Aspekte der polizeilichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit entwickelt.
LZE (Kontakt/Selbst) 40 LZE (20 LZE Kontaktstudium/ 20 LZE Selbststudium)
Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer
- Medienrecht (KSt.: 15 LZE, SSt.: 15 LZE) - Ethik (KSt.: 5 LZE, SSt.: 5 LZE)
Inhalte (Sachgebiete)
- wesentliche presserechtliche Normen - historische Entwicklungen des Presserechts - ethische Aspekte der polizeilichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Art der Lehrveranstaltung Lehrgespräch
fachpraktischer Anteil der LV (LZE)
0
rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)
30
Lehrveranstaltung 17/8.2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in der Polizei
Fachgebiet Einsatzlehre
6
Lernziele
Die Studierenden kennen die historischen Entwicklungen der polizeilichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Land Brandenburg. Sie haben verstanden, inwiefern sich diese in Allgemeinen und Besonderen Aufbauorganisationen unterscheiden und wissen vor allem auch um die Perspektive und Bedarfe von Medienvertreterinnen und -vertretern.
LZE (Kontakt/Selbst)
54 LZE (14 LZE Kontaktstudium/ 40 LZE Selbststudium)
Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer
- Einsatzlehre (KSt.: 14 LZE, SSt.: 40 LZE)
Inhalte (Sachgebiete) - historische Entwicklungen polizeilicher Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Land Brandenburg - Grundsätze polizeilicher Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Allgemeinen und Besonderen Aufbauorganisationen - Prinzipien der Medienarbeit
Art der Lehrveranstaltung Lehrgespräch
fachpraktischer Anteil der LV (LZE)
0
rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)
16
Lehrveranstaltung 17/8.3 Taktische Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Besonderen Aufbauorganisationen
Fachgebiet Einsatzlehre
Lernziele
Die Studierenden sind sich bewusst, inwiefern sich der polizeiliche Einsatz taktischer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in verschiedenen Bundesländern unterscheidet, Schnittmengen bestehen und der Einsatz zur erfolgreichen Lagebewältigung beitragen kann.
LZE (Kontakt/Selbst)
32 LZE (12 LZE Kontaktstudium/ 20 LZE Selbststudium)
Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer
- Einsatzlehre (KSt.: 12 LZE, SSt.: 20 LZE)
Inhalte (Sachgebiete) - polizeilicher Einsatz taktischer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Land Brandenburg - polizeilicher Einsatz taktischer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Land Berlin
Art der Lehrveranstaltung Lehrgespräch
fachpraktischer Anteil der LV (LZE)
0
rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)
10
Lehrveranstaltung 17/8.4 Nutzung Sozialer Medien in der Polizei
Fachgebiet Einsatzlehre, Psychologie
Lernziele
Die Studierenden kennen die wesentlichen Sozialen Medien und wissen um ihre Bedeutung und Nutzung innerhalb der Polizei. Sie vertiefen ihr Wissen in Bezug auf die Auswahl der passenden Applikation je nach zu versendender Botschaft.
7
LZE (Kontakt/Selbst)
54 LZE (14 LZE Kontaktstudium/ 40 LZE Selbststudium)
Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer
- Einsatzlehre (KSt.: 12 LZE, SSt.: 35 LZE) - Psychologie (KSt.: 2 LZE, SSt.: 5 LZE)
Inhalte (Sachgebiete) - Aufbau Sozialer Medien - polizeiliche Einsatzmöglichkeiten von Sozialen Medien in der Prävention, Lagebewältigung und Nachwuchsgewinnung
Art der Lehrveranstaltung Lehrgespräch
fachpraktischer Anteil der LV (LZE)
0
rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)
2
Lehrveranstaltung 17/8.5 Medienlandschaft in der Praxis
Fachgebiet Einsatzlehre, Psychologie
Lernziele
Die Studierenden sind mit der Medienlandschaft im Land Brandenburg und auf Bundesebene vertraut. Sie sind in der Lage, reflektiert Pressebedarfe einzuschätzen und in die polizeiliche Lagebewältigung miteinzubeziehen.
LZE (Kontakt/Selbst)
12 LZE (12 LZE Kontaktstudium/ 0 LZE Selbststudium)
Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer
- Einsatzlehre (KSt.: 10 LZE, SSt.: 0 LZE) - Psychologie (KSt.: 2 LZE, SSt.: 0 LZE)
Inhalte (Sachgebiete)
- Kennenlernen von Redaktionsabläufen - Aufbau und Ablauf von Pressekonferenzen - Besonderheiten einer TV-Produktion
Art der Lehrveranstaltung Exkursion
fachpraktischer Anteil der LV (LZE)
12
rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)
0
Lehrveranstaltung 17/8.6 Interview- und Statement-Training
Fachgebiet Einsatzlehre, Psychologie
Lernziele
Die Studierenden sind in der Lage in kurzer Zeit Botschaften und überzeugende Argumentationen zu erarbeiten. Die Studierenden können unter Berücksichtigung psychologischer Prinzipien ihre Standpunkte medienwirksam formulieren und wählen aus einer Fülle von Fakten die mediengerechten Botschaften aus. Sie sind vertraut mit Interviews und Statements vor Mikrofon und Kamera. Außerdem kennen sie sowohl ihre Rechte und Pflichten als auch die der Journalistinnen und Journalisten.
LZE (Kontakt/Selbst)
8 LZE (8 LZE Kontakttraining/ 0 LZE Selbststudium)
Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer
- Einsatzlehre (KSt.: 6 LZE, SSt.: 0 LZE) - Psychologie (KSt.: 2 LZE, SSt.: 0 LZE)
8
Inhalte (Sachgebiete)
- Trainieren von Interviewsituationen - Trainieren von (Kurz)Statements
Art der Lehrveranstaltung Fachpraktische Übung/ Training
fachpraktischer Anteil der LV (LZE)
8
rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)
0
Wahlpflicht-Modul 17 (9) Der Senat wurde gemäß § 10 Abs. 1, Nr. 1 BbgPolFHG über das Wahlpflichtmodul 17 (9) unterrichtet und hat dieses für die Modulhandbücher 2015F, 2015H, 2016F und 2016H, 2017 F, 2017 am 04.12.2017 beschlossen.
Modul: 17/9 Wahlpflicht-Modul Die polizeiliche Vernehmung
Modulteilbereiche
- Kernaspekte in Vernehmungen - Die Zeugenvernehmung von Kindern und Jugendlichen - Besonderheiten der Beschuldigtenvernehmung - Die zeugenschaftliche Vernehmung vor Gericht und die
Dokumentation der Vernehmung
Lehrgebiete (beteiligte Fachgebiete)
Kriminalistik, Psychologie, Rechtswissenschaften
Studiengang
Polizeivollzugsdient/Police Service
Studienlage
6. Semester
Voraussetzungen
Teilnahme an den vorausgegangenen Modulen
Leistungspunkte und Aufteilung Zeitstunden (60 Min)
5 LP 150 Std.
(72 Std. Kontaktstudium/ 78 Std. Selbststudium)
Aufteilung LZE (45 Min)
200 LZE
(96 LZE Kontaktstudium/ 104 LZE Selbststudium)
Prüfung
Mündlich: 15 Min. je Student
Lernziele des Moduls
Die Studierenden vertiefen ihr Verständnis zur Bedeutung der Vernehmungslehre für das Strafverfahren. Sie verbessern ihre Vernehmungskompetenz und ihre Fähigkeit, eine Beschuldigten- und Zeugenvernehmung eigenständig vorzubereiten, durchzuführen und zu dokumentieren.
9
Die Studierenden vertiefen ihr Wissen auf dem Gebiet der Vernehmungs- und Aussagepsychologie.
Die Studierenden können durch Selbstreflexion Fehlerquellen erkennen und analysieren.
Kompetenzrelevanz/ Bedeutung für den Studiengang
Die Vernehmungstätigkeit hat sowohl für die zukünftigen Polizeibeamten im Wach- und Wechseldienst als auch in der Kriminalpolizei eine hohe Bedeutung. Hiervon hängt zu einem großen Teil der Erfolg der polizeilichen Ermittlungstätigkeit und damit letztlich die erfolgreiche Strafverfolgung ab. Das Wahlpflichtmodul soll den Studierenden eine weitere Möglichkeit der eigenen Kompetenzsteigerung auf dem Gebiet der Vernehmung bieten.
Lehrveranstaltung 17/9.1 Kernaspekte in Vernehmungen
Fachgebiet
Kriminalistik, Psychologie
Lernziele
Die Studierenden aktualisieren ihren Kenntnisstand zum Thema Vernehmungen. Die Studierenden führen eigenständig eine Vernehmung durch. Die Studierenden reflektieren anschließend ihre Vorgehensweise und lernen Techniken der Kommunikation kennen bzw. vertiefen bereits bekannte Techniken, die im Rahmen von Vernehmungen einsetzbar sind.
LZE (Kontakt/Selbst)
50 LZE
(24 LZE Kontaktstudium/ 26 LZE Selbststudium)
Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer
Kriminalistik (KSt.: 12 LZE, SSt.: 13 LZE)
Psychologie (KSt.: 12 LZE, SSt.: 13 LZE)
Inhalte (Sachgebiete)
Kommunikationsverhalten in Vernehmungen
Planung, Durchführung und Auswertung einer Vernehmung
Reflektion des Vorgehens in Vernehmungen
Kommunikationsmodelle und -techniken für Vernehmungen
Art der Lehrveranstaltung
Seminar, Übung, Vortrag
fachpraktischer Anteil der LV (LZE)
50
rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)
0
Lehrveranstaltung 17/9.2 Die Zeugenvernehmung von Kindern und Jugendlichen
Fachgebiet
Kriminalistik, Psychologie, Strafrecht, Eingriffsrecht
Lernziele
Die Studierenden erwerben ein vertieftes Verständnis für die Zeugenvernehmung von Kindern und Jugendlichen, sowohl in rechtlicher als auch in psychologischer Hinsicht. Die Studierenden kennen zentrale Aspekte ausgewählter Kriminalitätsphänomene. Sie kennen Probleme und Möglichkeiten der Beweisführung im Hinblick auf ausgewählte Straftatbestände. Die Studierenden planen eigenständig eine Zeugenvernehmung eines
10
Jugendlichen und führen diese durch. Die Studierenden werten ihren Lernfortschritt unter Anleitung aus.
LZE (Kontakt/Selbst)
48 LZE
(22 LZE Kontaktstudium/26 LZE Selbststudium)
Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer
Kriminalistik (KSt.: 10 LZE, SSt.: 10 LZE)
Psychologie (KSt.: 8 LZE, SSt.: 10 LZE)
Strafrecht (KSt.: 2 LZE, SSt.: 3 LZE)
Eingriffsrecht (KSt.: 2 LZE, SSt.: 3 LZE)
Inhalte (Sachgebiete)
Rechtliche und psychologische Besonderheiten bei der Zeugenvernehmung von Kindern und Jugendlichen
Untersuchungsplanung im Vorfeld einer Vernehmung
Durchführung einer Zeugenvernehmung
Reflektion des eigenen Vorgehens während der Zeugenvernehmung
Art der Lehrveranstaltung
Seminar, Übung, Vortrag
fachpraktischer Anteil der LV (LZE)
38
rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)
10
Lehrveranstaltung 17/9.3
Besonderheiten der Beschuldigtenvernehmung
Fachgebiet
Kriminalistik, Psychologie, Eingriffsrecht
Lernziele
Die Studierenden erwerben ein vertieftes Verständnis für die Besonderheiten der Beschuldigtenvernehmung, sowohl hinsichtlich rechtlicher, kriminalistischer als auch psychologischer Aspekte. Die Studierenden kennen zentrale psychologische Modelle, die in der Praxis der Beschuldigtenvernehmung einsetzbar sind. Die Studierenden erweitern im Rahmen von Übungen ihr kommunikatives Repertoire in Vernehmungen. Die Studierenden planen eigenständig eine Beschuldigtenvernehmung und führen diese durch. Die Studierenden führen eine Internet-Recherche zu möglichen Tatverdächtigen aus und kennen zentrale technische Möglichkeiten der zielgerichteten Suche. Die Studierenden werten ihren Lernfortschritt unter Anleitung aus.
LZE (Kontakt/Selbst)
50 LZE
(24 LZE Kontaktstudium/ 26 LZE Selbststudium)
Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer
Kriminalistik (KSt.: 11 LZE, SSt.: 10 LZE)
Psychologie (KSt.: 7 LZE, SSt.: 10 LZE)
Eingriffsrecht (KSt.: 6 LZE, SSt.: 6 LZE)
Inhalte (Sachgebiete)
Besonderheiten der Beschuldigtenvernehmung
Psychologische Modelle zur Befragung Beschuldiger
Kommunikationsstrategien zur Befragung Beschuldigter
Art der Lehrveranstaltung
Seminar, Übung, Vortrag
11
fachpraktischer Anteil der LV (LZE)
38
rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)
12
Lehrveranstaltung 17/9.4
Die zeugenschaftliche Vernehmung vor Gericht und die Dokumentation der Vernehmung
Fachgebiet
Kriminalistik, Psychologie , Eingriffsrecht
Lernziele
Die Studierenden vertiefen ihr Verständnis zu typischen Fehlerquellen im Hinblick auf die Dokumentation von Vernehmungen. Die Studierenden erweitern im Rahmen von Übungen ihre Fähigkeiten der präzisen und vollständigen Dokumentation von Vernehmungen. Die Studierenden sind sich der Bedeutsamkeit einer sorgfältigen Dokumentation, u.a. im Hinblick auf eine mögliche zeugenschaftliche Befragung vor Gericht, bewusst. Die Studierenden kennen die Perspektive des Gerichts sowie von Staats- und Rechtsanwaltschaft und kennen die Erwartungen, die an sie im Rahmen einer Befragung vor Gericht gestellt werden.
LZE (Kontakt/Selbst)
52 LZE
(26 LZE Kontaktstudium/26 LZE Selbststudium)
Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer
Kriminalistik (KSt.: 10 LZE, SSt.: 10 LZE)
Psychologie (KSt.: 6 LZE, SSt.: 10 LZE)
Eingriffsrecht (KSt.: 10 LZE, SSt.: 6 LZE)
Inhalte (Sachgebiete)
Fehlerquellen bei der Dokumentation einer Vernehmung
Bedeutsamkeit der polizeilichen Dokumentation
Juristische Perspektiven und Erwartungen an die Zeugenaussage von Polizeivollzugsbeamten /-innen vor Gericht
richterliche Befragung von Polizeivollzugsbeamten /-innen
Art der Lehrveranstaltung
Seminar, Übung, Vortrag
fachpraktischer Anteil der LV (LZE)
38
rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)
16
Wahlpflicht-Modul 17 (10) Der Senat wurde gemäß § 10 Abs. 1, Nr. 1 BbgPolFHG über das Wahlpflichtmodul 17 (10) unterrichtet und hat dieses für die Modulhandbücher 2015F, 2015H, 2016F und 2016H, 2017 F, 2017 am 04.12.2017 beschlossen.
Modul: 17/10 Wahlpflicht-Modul Krank und/oder gefährlich? Polizeilicher Umgang mit Menschen mit psychischen Erkrankungen
Modulteilbereiche
- Erscheinungsformen psychischer Erkrankungen/Störungen und polizeiliche Handlungsstrategien
12
- Rechtliche Rahmenbedingungen beim polizeilichen Umgang mit psychisch erkrankten Person
- Praktische Übungen zu polizeilichen Handlungsstrategien im Einsatz
- Netzwerkpartner bezüglich psychischer Erkrankungen innerhalb und außerhalb der Polizei
Lehrgebiete (beteiligte Fachgebiete)
Psychologie, Einsatzlehre, SKE, Rechtswissenschaften, Kooperationspartner innerhalb und außerhalb der Polizei
Studiengang
Polizeivollzugsdient/Police Service
Studienlage
6. Semester
Voraussetzungen
Teilnahme an den vorausgegangenen Modulen
Leistungspunkte und Aufteilung Zeitstunden (60 Min)
5 LP 150 Std.
(54 Std. Kontaktstudium/ 96 Std. Selbststudium)
Aufteilung LZE (45 Min)
200 LZE
(72 LZE Kontaktstudium/ 128 LZE Selbststudium)
Prüfung
Mündlich: 15 Min. je Student
Lernziele des Moduls
- Die Studierenden erarbeiten sich relevantes Wissen zu zentralen
psychischen Störungsgruppen. Sie lernen, wie sich diese
Erkrankungen äußern, beleuchten dabei Risikofaktoren für eine
erhöhte Eigen- und Fremdgefährdung und setzen sich mit sinnvollen
polizeilichen Handlungsstrategien auseinander.
- Sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Einsätze in
diesem Zusammenhang und vertiefen erworbene
Handlungsstrategien durch praktische Übungen.
- Die Studierenden kennen wichtige Netzwerkpartner innerhalb und
außerhalb der Polizei in Bezug auf die Thematik psychischer
Erkrankungen (Verhandlungsgruppe/SEK, Polizeiärztlicher Dienst,
Psychiatrie, Maßregelvollzug) und erwerben sich durch Exkursionen
konkrete und praxisnahe Vorstellungen hinsichtlich der zukünftigen
Zusammenarbeit.
Kompetenzrelevanz/ Bedeutung für den Studiengang
Der Kontakt mit Menschen mit psychischen Störungen und Erkrankungen
stellt im polizeilichen Alltag keine Seltenheit dar. Dabei kommt es auch immer
wieder zu sehr tragischen Einsatzverläufen, welche für die beteiligten
Personen sogar tödlich enden können.
In jüngerer Zeit wurde zudem auch häufiger im Kontext extremistischer und
terroristischer Anschläge beziehungsweise bei Amoktaten diskutiert, welche
Rolle psychische Erkrankungen/Störungen bei der Entstehung dieser Taten
einnehmen.
13
Eine Auseinandersetzung mit sinnvollen polizeilichen Interventionsansätzen
bei psychischen Erkrankungen und Störungen ist daher von großer Relevanz.
Psychische Erkrankungen stellen zudem ein sehr vielfältiges Phänomen dar.
So treten diese selbstverständlich auch innerhalb der Polizei auf und stellen
einen bedeutsamen Faktor für den temporären oder dauerhaften Verlust der
Arbeitsfähigkeit dar. Die Fähigkeit, eigene Warnsignale zu erkennen und
konstruktiv mit betroffenen Mitarbeitern/Kollegen umgehen zu können, ist
daher ebenfalls von großem Wert.
Lehrveranstaltung 17/10.1 Erscheinungsformen psychischer Störungen und polizeiliche Handlungsstrategien
Fachgebiet
Psychologie
Lernziele
Die Studierenden setzen sich mit den allgemeinen Kennzeichen und
Definitionskriterien für psychische Erkrankungen auseinander. Sie wissen um
die Bandbreite der Auswirkungen psychischer Störungen und kennen
zentrale psychische Erkrankungen. Sie verstehen Zusammenhänge zwischen
psychischen Störungen und dem möglichen Auftreten einer akuten Fremd-
und Eigengefährdung und haben darauf aufbauend sinnvolle polizeiliche
Handlungsstrategien behandelt.
LZE (Kontakt/Selbst)
80 LZE
(20 LZE Kontaktstudium/ 60 LZE Selbststudium)
Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer
Psychologie (KSt.: 20 LZE, SSt.: 60 LZE)
Inhalte (Sachgebiete)
Aktualität und Relevanz der Thematik für die Polizei
Zentrale psychische Störungsgruppen o Affektive Störungen (v.a. Depression) o Suizidalität o Suchtmittelassoziierte Störungen o Psychotische Störungen o Persönlichkeitsstörungen
Risikofaktoren hinsichtlich eigen- und fremdgefährdender Handlungen
„Innere Handlungslogik“ im Rahmen krisenhafter Eskalationen
Ableitung sinnvoller polizeilicher Handlungsstrategien (Erweiterung des persönlichen Handlungsrepertoires bzw. Methodenkoffers)
Zur Rolle psychischer Störungen bei extremistischen Anschlägen und Amoktaten
Art der Lehrveranstaltung
Lehrgespräch, Übungen
14
fachpraktischer Anteil der LV (LZE)
6
rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)
0
Lehrveranstaltung 17/10.2 Rechtliche Rahmenbedingungen beim polizeilichen Umgang mit psychisch erkrankten Person
Fachgebiet
Strafrecht, Eingriffsrecht
Lernziele
Die Studierenden kennen die rechtlichen Besonderheiten, die es beim
Umgang mit psychisch erkrankten Menschen zu beachten gilt.
Konsequenzen der etwaigen Aufhebung / Einschränkung der Schuldfähigkeit
durch psychische Erkrankungen (§§ 20/21 StGB) sowie die Voraussetzungen
der Unterbringung einer Person gegen Ihren Willen wurden vertieft betrachtet
(BbgPsychKG, §126a StPO). Die Anwendungsmöglichkeiten des
Polizeigesetzes im Zusammenhang mit psychischen Störungen und
Gefahrenlagen sind bekannt.
Des Weiteren kennen die Studierenden wichtige verfahrensrechtliche und
datenschutzrechtliche Bestimmungen, die es insbesondere im
Zusammenwirken mit dem sozialpsychiatrischen Dienst sowie
psychiatrischen Einrichtungen zu beachten gilt.
Die praktische Anwendung der theoretischen Grundlagen wurde anhand
ausgewählter Beispiele illustriert.
LZE (Kontakt/Selbst)
48 LZE
(10 LZE Kontaktstudium/ 38 LZE Selbststudium)
Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer
Strafrecht (KSt.: 4 LZE, SSt.: 20 LZE)
Eingriffsrecht (KSt.: 6 LZE, SSt.: 18 LZE)
Inhalte (Sachgebiete)
Rechtliche Bestimmungen, die es im Umgang mit psychisch erkranken Personen zu beachten gilt, insbesondere BbgPsychKG
Das Polizeigesetz im Zusammenhang mit psychischen Störungen und Gefahrenlagen
Datenschutzrechtliche Bestimmungen
Reichweite und Begrenzungen der ärztlichen Schweigepflicht bei Gefährdungslagen
Praktische Erfahrungen und Handlungsempfehlungen bei bestimmten Fallkonstellation innerhalb der Polizei Brandenburg
Art der Lehrveranstaltung
Lehrgespräch
fachpraktischer Anteil der LV (LZE)
0
15
rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)
48
Lehrveranstaltung 17/10.3
Praktische Übungen zu polizeilichen Handlungsstrategien im Einsatz
Fachgebiet
Einsatzlehre/Einsatztraining, SKE
Lernziele
Die Studierenden haben ein Verständnis für typische polizeiliche
Einsatzsituationen mit psychisch erkrankten Personen entwickelt.
Die Studierenden können in einem Spannungsfeld zwischen kommunikativen
Strategien und der Notwendigkeit gewaltsamer Überwältigungsmaßnahmen
handlungs- und rechtssicher agieren. Sie können dabei ihre Eigensicherung,
den polizeilichen Auftrag als auch die Persönlichkeitsrechte des Gegenübers
adäquat berücksichtigen.
LZE (Kontakt/Selbst)
34 LZE
(16 LZE Kontaktstudium/ 18 LZE Selbststudium)
Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer
Einsatzlehre (KSt.: 16 LZE, SSt.: 18 LZE)
Inhalte (Sachgebiete)
Kommunikationsstrategien
Handlungsstrategien
Übungen (realitätsnahe Szenarien) zur Einübung der theoretisch vermittelten Inhalte unter Supervision von Einsatz- und SKE-Trainern
Art der Lehrveranstaltung Lehrgespräch, Übungen
fachpraktischer Anteil der LV (LZE)
36
rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)
0
Lehrveranstaltung 17/10.4
Netzwerkpartner bezüglich psychischer Erkrankungen innerhalb und außerhalb der Polizei
Fachgebiet
Psychologie, Kooperationspartner innerhalb und außerhalb der Polizei
Lernziele
Die Studierenden kennen die Aufgabengebiete und Einsatzindikationen
wichtiger Akteure innerhalb und außerhalb der Polizei, auf deren Kooperation
sie im Rahmen von bestimmten Einsatzkonstellationen mit psychisch
erkrankten Personen angewiesen sind.
Erfolgskritische Faktoren für eine reibungslose Gestaltung der Schnittstelle zu
den Kooperationspartnern sind ihnen bekannt. Auch haben sie ein
Verständnis für die Rolle des psychiatrischen Versorgungssystems
entwickelt.
Durch Exkursionen zu den Kooperationspartnern wurde eine persönliche
16
Basis für die zukünftige praktische Zusammenarbeit mit diesen Partnern
geschaffen.
Darüber hinaus sind den Studierenden Bewältigungs- und
Unterstützungsmöglichkeiten im Umgang mit psychischen Krisen /
Belastungen / Erkrankungen bekannt, die sie selbst oder einen Kollegen
ereilen können.
LZE (Kontakt/Selbst)
38 LZE
(26 LZE Kontaktstudium/ 12 LZE Selbststudium)
Aufteilung der LZE des Kontaktstudiums (KSt.) und Selbststudiums (SSt.) auf Lehrfächer
Psychologie (KSt.: 26 LZE, SSt.: 12 LZE)
Inhalte (Sachgebiete)
Aufgabengebiete und Rollenverständnis wichtiger Kooperationspartner im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen
o Verhandlungsgruppe/SEK o Psychiatrisches Versorgungssystem (Psychiatrische
Klinik, Sozialpsychiatrischer Dienst) o Maßregelvollzug
Erfolgskritische Faktoren für die Gestaltung der Schnittstellen zu den Kooperationspartnern (Übergabe der Person, Informationsaustausch, weiteres Fallmanagement)
Exkursionen zu den Kooperationspartnern zur Vermittlung konkreter und praxisnaher Vorstellungen hinsichtlich der zukünftigen Zusammenarbeit, z.B. Psychiatrie, Maßregelvollzug, Verhandlungsgruppe, Polizeiärztlicher Dienst
Psychische Krisen/Erkrankungen innerhalb der Polizei o Eigene Warnsignale und Bewältigungsmöglichkeiten o Unterstützungsmöglichkeiten im Falle der eigenen
Betroffenheit (bspw. nach belastenden Einsätzen) durch den Polizeiärztlichen Dienst, das Einsatznachsorgeteam
o Konstruktiver Umgang mit betroffenen Kollegen
Art der Lehrveranstaltung
Exkursionen, Seminar
fachpraktischer Anteil der LV (LZE)
38
rechtswissenschaftlicher Anteil der LV (LZE)
0