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www.belegungsichern.de | Mona Schöffler, Leonhardyweg 50, 12101 Berlin
Pflegestärkungsgesetz II
Chancen und Risiken für die Hauswirtschaft
17. Fachtagung Hauswirtschaft, 15.11.2016, Coesfeld
Gliederung
PSG II: Neue Begutachtungsrichtlinien
Auswirkungen für die stationäre Pflege
Auswirkungen für die ambulante Pflege
Chancen und Risiken für die Hauswirtschaft
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Paradigmenwechsel in der Pflege
heute ab 2017
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Wie oft wird eine
Leistung benötigt
und wie lange dauert sie?
Was kann der Pflege-
bedürftige selbstständig
und was nicht?
Neues Begutachtungsverfahren: 6 Module
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Hauswirtschaft
in allen Modulen
Bewertung der Selbstständigkeit - Beispiel
Modul 1: Mobilität – Bewertung von differenzierten Items
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Items:
• Positionswechsel im Bett
• Halten einer stabilen Sitzposition
• Fortbewegen innerhalb des
Wohnbereichs
• Treppen steigen
https://alleideen.com/wohnideen/10/treppenteppich.html
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
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Items:
• Erkennen von Personen aus dem Umfeld
• Örtliche/ zeitliche Orientierung
• Erinnern an wesentliche Ereignisse
• Steuern von mehrschrittigen Alltagshandlungen
• Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben
• Verstehen von Sachverhalten und Informationen
• Erkennen von Risiken und Gefahren
• …
Beurteilung, ob die Fähigkeit
• vorhanden/ unbeeinträchtigt
• größtenteils vorhanden
• In geringem Maße vorhanden
• nicht vorhanden
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Zentral ist bei der Einschätzung die Frage, inwieweit die Person ihr
Verhalten selbstständig steuern kann.
Wie oft muss eine Pflegeperson eingreifen/unterstützen?
• nie oder sehr selten
• selten: ein- bis dreimal innerhalb von zwei Wochen
• Häufig: zweimal bis mehr-mals wöchentlich, aber nicht täglich
• Täglich
Erfassen u.a. folgender Verhaltensweisen:
• Abwehr pflegerischer Maßnahmen
• Verbale Aggression
• Nächtliche Unruhe
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Modul 4: Selbstversorgung
Das Modul Selbstversorgung umfasst (Ausnahme: Hauswirtschaft, diese wird
in allen Modulen berücksichtigt)
alle Verrichtungen der Grundpflege:
• Waschen,
• das An und Auskleiden,
• die Ernährung (z. B. Trinken)
• Ausscheiden (z. B. Toilette/Toilettenstuhl benutzen).
Bestimmte Kriterien werden besonders gewichtet:
Wenn zum Beispiel jemand
überwiegend unselbstständig beim Essen ist,
werden 6 Einzelpunkte vergeben.
https://es.m.wikipedia.org/wiki/Archivo:Mary_cassatt_-_femme_%C3%83_sa_toilette.jpg8
Beispiel
Modul Selbstversorgung, Item: „Mundgerechtes Zubereiten
der Nahrung und Eingießen von Getränken“
Erläuterung:
Zerteilen von Nahrung in mundgerechte Stücke und Eingießen von
Getränken
Dazu gehört das Zerteilen von belegten Brotscheiben, Obst oder anderen
Speisen in mundgerechte Stücke, z. B. das Kleinschneiden von Fleisch, das
Zerdrücken von Kartoffeln, Pürieren der Nahrung, Verschlüsse von
Getränkeflaschen öffnen, Getränke aus einer Flasche oder Kanne in ein
Glas bzw. eine Tasse eingießen, ggf. unter Nutzung von Hilfsmitteln wie
Antirutschbrett oder sonstigen Gegenständen wie Spezialbesteck.
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Modul Selbstversorgung
Ausprägung der Selbständigkeit: von…bis
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Selbständig: Die Person kann die beschriebene Aktivität ohne personelle
Hilfe durchführen.
Überwiegend selbständig: Es ist punktuelle Hilfe erforderlich, z. B. beim
Öffnen einer Flasche oder beim Schneiden von harten Nahrungsmitteln.
Überwiegend unselbständig: Die Person kann die Aktivität zu einem
geringen Teil selbständig durchführen, beispielsweise schneidet sie zwar
belegte Brotscheiben, schafft es aber nicht, mundgerechte Stücke
herzustellen. Oder sie gießt aus einer Flasche Wasser ins Glas,
verschüttet das Wasser dabei jedoch regelmäßig.
Unselbständig: Die Person kann sich an der Aktivität nicht oder nur minimal
beteiligen.
Beispiel
Modul Selbstversorgung, Item „Trinken“
Erläuterung
Bereitstehende Getränke aufnehmen, ggf. mit Gegenständen wie
Strohhalm, Spezialbecher mit Trinkaufsatz
Zu berücksichtigen ist auch, inwieweit die Notwendigkeit der
Flüssigkeitsaufnahme (auch ohne ausreichendes Durstgefühl) erkannt
und die empfohlene oder gewohnte Menge tatsächlich getrunken wird.
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Modul Selbstversorgung, Item „Trinken“
Bewertung der Selbständigkeit
Selbständig: Die Person kann die beschriebene Aktivität ohne personelle
Hilfe durchführen.
Überwiegend selbständig: Die Person kann selbständig trinken, wenn
ein Glas, eine Tasse unmittelbar in den Aktionsradius der Person
positioniert oder sie ans Trinken erinnert wird.
Überwiegend unselbständig: Das Trinkgefäß muss beispielsweise in die
Hand gegeben werden, das Trinken erfolgt jedoch selbständig, oder die
Person muss zu fast jedem Schluck motiviert werden oder es ist
ständige und unmittelbare Eingreifbereitschaft der Pflegeperson
erforderlich, aufgrund von Aspirationsgefahr.
Unselbständig: Getränke müssen (nahezu) komplett gereicht werden.
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Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit
krankheits-/ therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Bewertung der Selbstständigkeit eines Menschen bei der Bewältigung
seiner Gesundheitsprobleme, u.a.:
• Umgang mit Therapien und anderen krankheitsbedingten
Anforderungen
• Medikation
• Injektion
• Einreibungen
• Arztbesuche
• …
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Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Bewertung, ob der Pflegebedürftige individuell und bewusst seinen
Tagesablauf gestalten kann und ob er in der Lage ist, mit Menschen in
seinem Umfeld Kontakt aufzunehmen.
Items:
• Anpassung an Veränderungen
• Ruhen und Schlafen
• Sich beschäftigen
• Vornehmen von in die Zukunft gerichteten Planungen
• Interaktion mit Personen im direkten Kontakt
• Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes
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Module 7 und 8
Diese Module fließen nicht in die Bewertung des Pflegegrads ein, sondern
dienen als Grundlage für eine Beratung oder Versorgungsplanung.
Modul 7: Außerhäusliche Aktivitäten
➞ z.B. selbstständiges Verlassen der Wohnung oder des Wohnbereichs
➞ sich außerhalb des Wohnbereichs oder der Einrichtung selbstständig
fortbewegen
➞ öffentliche Verkehrsmittel nutzen
Modul 8: Haushaltsführung
➞ z.B. Einkaufen für den täglichen Bedarf
➞ Zubereiten einfacher Mahlzeiten
➞ Aufräum- und Reinigungsarbeiten
➞ Regelung finanzieller oder behördlicher Angelegenheiten
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Betreuung
Hauswirtschaft
Bewertungssystematik im Überblick
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Grad der Beeinträchtigung
1. keine
2. geringe
3. erhebliche
4. schwere
5. schwerste
Modul 1
Modul …
Item 1
Item 2
Item…
Bewertung nach…
Grad der Selbstständigkeit
Gewichtung
der Module
Bestimmung des
Pflegegrades
Einstufung in einen der 5 Pflegegrade
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Gesamtpunkte Pflegegrad
12,5 – unter 27 Punkte 1 - geringe Beeinträchtigung
ab 27 – unter 47,5 Punkte 2 - erhebliche Beeinträchtigung
ab 47,5 – unter 70 Punkte 3 - schwere Beeinträchtigung
ab 70 – unter 90 Punkte 4 - schwerste Beeinträchtigung
ab 90 – unter 100 Punkte 5 - schwerste Beeinträchtigung mit
besonderen Anforderungen
an die pflegerische Versorgung
Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade
Überleitungsregelungen für bisherige
Leistungsbezieher ab 01. Januar 2017:
• einfacher Stufensprung in PG mit
gleich hohen oder höheren
Leistungen
• doppelter Stufensprung für Personen
mit eingeschränkter Alltagskompetenz
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Leistungen ab 2017
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Beispiel
20 Quelle: MDK Bayern
Beispiel 2
21 Quelle: MDK Bayern
Auswirkungen stationären Pflege
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Besitzstandsschutz vollstationäre Pflege (§ 141 Abs. 3)
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Vollstationäre Pflege: Besitzstandsschutz in Höhe des
Eigenanteils (§ 141 Absatz 3)
Beispiel: Pflegestufe: 1
Eigenanteil von 350 Euro am 31.12.2016
Eigenanteil steigt am 1.1.2017 auf 580 Euro
Differenz von 230 Euro Pflegekasse
Aber:
Pflegesatzerhöhung im April 2017 von 30 Euro
Erhöhung wird vom Bewohner selbst getragen
die Pflegekasse zahlt die Differenz von 230 Euro
Besitzstandsschutz vollstationäre Pflege (§ 141 Abs. 3)
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Vollstationäre Pflege: Besitzstandsschutz auf die Höhe des
Eigenanteils (§ 141 Absatz 3) bezieht sich nur auf pflegebedingte
Aufwendungen
Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und
Ausbildungsumlage werden weiterhin selbst getragen –
genauso deren Erhöhungen.
Leistungen bei Pflegegrad 1 (§ 28a SGB XI)
Pflegeberatung/ Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche
Pflegepersonen
Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Zusätzliche Betreuung/ Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen
Zusätzliche Leistungen für ambulant betreuten Wohngruppen
Entlastungsbetrag (125 Euro) kann als Pflegesachleistung
(Grundpflege) genutzt werden
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Entlastungsbetrag
Entlastungsleistungen ab 2017
Einheitlicher Betrag von 125 Euro/ Monat für alle PG
Kostenerstattungsprinzip, kein Antrag notwendig
Möglichkeit des „Ansparens“ in einem Jahr bzw. Übertrag ins Folgejahr
Verwendung der Leistungen für:
1. Aufstocken der Kurzzeitpflege/ Tagespflege oder Finanzierung von
Eigenanteilen
2. Leistungen der allgemeinen Anleitung/ Betreuung oder Angebote der
hauswirtschaftlichen Versorgung (keine Leistungen der Grundpflege)
3. niedrigschwellige Entlastungsleistungen nach § 45 a
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Pflegeberatung I
KlientPflegeberatung
Pflegekassen § 7 a SGB XI
Beratungsgutscheine §7b SGB XI
Pflegestützpunkte
§ 7c SGB XI
Beratungsbesuche
§ 37 Abs. 3 SGB XI
AuskunftPflegekassen
§ 7 SGB XI
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Entwurf PSG III
Stärkung der regionalen Versorgung und Rolle der Kommunen:
Sicherstellung der regionalen Versorgung durch Ausschüsse unter
Beteiligung der Pflegekassen
Kommunale Pflegeberatung als Modellprojekte („Beratung aus einer
Hand“)
Kommunale Angebote zur Unterstützung und Entlastung im Alltag
Ansprüche auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen aus
2015/ 2016 bis 31.12.2017 gültig (§ 144, Absatz 3)
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Was bedeutet das für die Zukunft der Hauswirtschaft?
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Chancen (1)
Neuer Pflegegrad 1 = Hilfebedarf, vor allem im hauswirtschaftlichen
Bereich:
Reinigung der Wohnung und des Wohnumfeldes
Übernahme der Wäschepflege
Unterstützung bei der Ernährung: Einkauf, Vorbereitung und
Zubereitung von Mahlzeiten, Aufräumen etc. nach den Mahl-
zeiten, Unterstützung bei den Mahlzeiten
Vermittlung von Dienstleistungen wie Essen auf Rädern
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Chancen (2)
Zusammenführung von Betreuung/ Hauswirtschaft und Entlastung:
Aufgaben der Hausarbeit gemeinsam übernehmen
je nach Können und Wollen der Betreuungsperson
Anleiten bis vollständige Übernahme der jeweiligen Arbeit
Einbeziehung der Betreuungsperson
Zielsetzung: Erhalt der Selbständigkeit
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Chancen (3)
Zielsetzung: Erhalt der Selbstständigkeit (im eigenen Haushalt)
Differenzierung des Leistungsangebots:
„Betreut“ zu Hause wohnen
ambulant betreute Wohngemeinschaften
Tagespflege
Hausgemeinschaftskonzepte
zielgruppenorientierte Angebote/ Spezialisierungen
Hauswirtschaft als elementarer Bestandteil des Leistungsangebots
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Risiken (1)
Quo vadis stationäre Pflege?
Versorgung schwer- und schwerstpflegbedürftiger in Einrichtungen
der vollstationären Pflege – Anforderungen an Hauswirtschaft
(Verpflegung, Hygiene) steigen
Quo vadis ambulante Pflege?
Nachfrage nach Hauswirtschaft und Betreuung steigt =
niederschwellige Dienstleistungen
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Risiken (2)
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Private Anbieter drängen auf den Markt
Quelle: www.hepling.de
Risiken (3)
Ausbau hauswirtschaftlicher Hilfen – wie und mit wem?
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Qualifizierung von Personal
Qualitätsgesichertes Leistungsangebot
Faire Löhne und Arbeitsbedingungen
„Ungelernte“ MitarbeiterInnenDumpinglöhne
Viel Erfolg bei Ihren Veränderungen!
B&S
Mona Schöffler
Leonhardyweg 50
12101 Berlin
030-45802576
www.belegungsichern.de
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