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ERFA Kopas 2016 / 2017 Hauptthema: Umgang mit Asbest / Fallbeispiele BfA-Info Nr. 57 Weitere Neuerungen Bauunternehmer PLANEN - SCHÜTZEN - HELFEN Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz Bau

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  • ERFA Kopas 2016 / 2017

    Hauptthema:

    Umgang mit Asbest / Fallbeispiele

    BfA-Info Nr. 57

    Weitere Neuerungen

    Bauunternehmer

    PLANEN - SCHÜTZEN - HELFEN

    Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz Bau

  • 2 03.11.2016 © by SBV/BfA

    Inhalt

    Umgang mit Asbest

    BfA-Info Nr. 57

    Fallbeispiele Asbest

    Hubarbeitsbühnen

    Manueller Lastentransport (Opti-Bau)

    Psychosoziale Risiken (PSR)

    Neue Publikationen, Suva

    Neue Homepage sicuro

  • 3 03.11.2016 © by SBV/BfA

    Die Beteiligten auf der Baustelle

    Umgang mit Asbest

    Bauherr / Bauleitung

    Unternehmer / Bauführer

    Polier / Bauarbeiter

  • 4 03.11.2016 © by SBV/BfA

    Umgang mit Asbest

    Pflichten aus Gesetz und

    Norm

    StGB Art.229

    Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde

    1 Wer vorsätzlich bei der Leitung oder Ausführung eines

    Bauwerkes oder eines Abbruches die anerkannten Regeln

    der Baukunde ausser acht lässt und dadurch wissentlich Leib

    und Leben von Mitmenschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe

    bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Mit Freiheitsstrafe

    ist eine Geldstrafe zu verbinden. Garantenpflicht

    Bauherr / Bauleitung

  • 5 03.11.2016 © by SBV/BfA

    Umgang mit Asbest

    Pflichten aus Gesetz und

    Norm

    SIA 118:2013

    Bauherr / Bauleitung

  • 6 03.11.2016 © by SBV/BfA

    Umgang mit Asbest

    Unternehmer / Bauführer

    Pflichten aus Gesetz

    UVG Art. 82

    1 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufs-

    krankheiten alle Massnahmen zu treffen, …. die angemessen sind.

    Der Arbeitgeber muss:

    Die Asbest-Gefahren ermitteln und die daraus erforderlichen

    Schutzmassnahmen treffen (BauAV Art. 3 Abs. 1bis)

    BauAV Art. 3

    1bis Besteht der Verdacht, dass besonders gesundheitsgefährdende Stoffe wie Asbest

    oder polychlorierte Biphenyle (PCB) auftreten können, so muss der Arbeitgeber die

    Gefahren eingehend ermitteln und die damit verbundenen Risiken bewerten. Darauf

    abgestützt sind die erforderlichen Massnahmen zu planen. Wird ein besonders

    gesundheitsgefährdender Stoff im Verlauf der Bauarbeiten unerwartet vorgefunden,

    sind die betroffenen Arbeiten einzustellen und ist der Bauherr zu benachrichtigen.

  • 7 03.11.2016 © by SBV/BfA

    Umgang mit Asbest

    Pflichten aus Gesetz

    UVG Art. 82

    3 Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, den Arbeitgeber in der Durchführung der

    Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu

    unterstützen. Sie müssen insbesondere persönliche Schutzausrüstungen

    benützen, die Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen und dürfen diese ohne

    Erlaubnis des Arbeitgebers weder entfernen noch ändern.

    Polier / Bauarbeiter

  • 8 03.11.2016 © by SBV/BfA

    Umgang mit Asbest

    FACH-Leitfaden (Forum Asbest Schweiz) für Bauherren & Architekten

    Aufgaben in der Planungsphase

    Vorstudie:

    Gebäudecheck

    Projektierung (Teilphase Bauprojekt):

    Sanierungs- und Entsorgungskonzept

    Ausschreibung:

    Detailpläne und Leistungsverzeichnis mit entsprechenden

    Positionen.

  • 9 03.11.2016 © by SBV/BfA

    Unternehmer

    Abklärung Offert Phase:

    Gefahrenermittlung

    Risikobeurteilung

    Planung der Massnahmen

    Umgang mit Asbest

  • 10 03.11.2016 © by SBV/BfA

    Umgang mit Asbest

    Unternehmer

    Grundlagen für den Werkvertrag

  • 11 03.11.2016 © by SBV/BfA

    Entsorgung von Asbest

    Verordnung über die Vermeidung

    und die Entsorgung von Abfällen

    (Abfallverordnung, VVEA)

    Art. 16 Angaben zur Entsorgung von Bauabfällen

    1 Bei Bauarbeiten muss die Bauherrschaft der für die Baubewilligung

    zuständigen Behörde im Rahmen des Baubewilligungsgesuchs Angaben über die

    Art, Qualität und Menge der anfallenden Abfälle und über die vorgesehene

    Entsorgung machen, wenn:

    a. voraussichtlich mehr als 200 m3 Bauabfälle anfallen; oder

    b. Bauabfälle mit umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffen wie polychlorierte

    Biphenyle (PCB), polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Blei oder

    Asbest zu erwarten sind.

    Umgang mit Asbest

  • 12 03.11.2016 © by SBV/BfA

    BfA-Info Nr.57

    Umgang mit Asbest

    AVOR Bauherr, Ausschreibung

    AVOR Unternehmer, rechtliche Aspekte

    Vorgängige Entnahme von Material, für Labor

    Ausbildung der Mitarbeiter

    Korrekte Bekleidung (PSA) und Ausführung

    Sicheres Entfernen von Asbest im orangen Bereich

    Möglichst zerstörungsfreie Demontage

    Verpackung und Transport

    Sicherer Betrieb von Asbeststaubsauger / Entsorgung

    Asbest-Spezialisten für den roten Bereich

    Umgang mit Asbest

  • 13 03.11.2016 © by SBV/BfA

    Fallbeispiele Asbest

    Hochbau

    Tiefbau

    Umgang mit Asbest

  • 14 03.11.2016 © by SBV/BfA

    Hubarbeitsbühnen

    Hubarbeitsbühnen

  • 15 03.11.2016 © by SBV/BfA

    Hubarbeitsbühnen

    Hubarbeitsbühnen

    Betriebe können Bediener auch selbst ausbilden,

    wenn sie über einen fachkundigen Ausbildner

    verfügen.

    Die ausgebildeten Bediener erhalten eine

    Ausbildungsbestätigung.

    Auf Ausleger-Hubarbeitsbühnen besteht erhöhte Absturzgefahr.

    Für jede Person auf der Bühne braucht es ein Rückhaltesystem

    (Auffanggurt und einstellbares Verbindungsmittel von max. 1,8 m

    Länge) und einen Schutzhelm mit Kinnriemen, dies bedingt eine

    Instruktion.

  • 16 03.11.2016 © by SBV/BfA

    Manueller Lastentransport

    Opti-Bau

    http://www.optibau.info/de

    Hauptpunkt:

    Logistikkonzept auf Baustellen

    zur Minimierung von «Schleppen»

    http://www.optibau.info/de/

  • 17 03.11.2016 © by SBV/BfA

    Psychosoziale Risiken (PSR)

    Das Risiko entsteht durch das Ungleichgewicht zwischen

    Belastungen und Ressourcen

    Belastungen entstehen aus Arbeitsaufgabe, Arbeitsorganisation,

    soziale Bedingungen, Arbeitsplatz- und Arbeitsumgebungs-

    bedingungen.

    Ressourcen sind die individuellen Voraussetzungen des

    Mitarbeiters, mit Belastungen umzugehen.

    Bei Ungleichgewicht entstehen Fehlbeanspruchungen wie Stress.

    Anhaltende Fehlbeanspruchungen können zu

    Gesundheitsschaden führen (diverse Krankheitsbilder).

    Burnout, Herzinfarkt oder Sucht

    Psychosoziale Risiken

  • Beispiel Bau (je nach Unternehmen unterschiedlich):

    Belastungen Beanspruchung MA Auswirkungen

    Druck Bauherr / -leiter STRESS Absenzen

    lange Arbeitszeiten Burnout

    unklare Aufträge Alkoholkonsum

    Bauablaufstörungen Personalwechsel

    Schnittstellenprobleme Fachkräftemangel

    Kostendruck/Rendite Fehler

    Verantwortung

    24 Std-Erreichbarkeit

    Unternehmer

    18 03.11.2016 © by SBV/BfA

    Psychosoziale Risiken

  • Interne Präventionsmassnahmen zu PSR:

    Was kann der Vorgesetzte tun?

    Belastungen erfassen

    Organisatorische Massnahmen

    zur Arbeitsgestaltung treffen

    Mitarbeiter bei Auffälligkeiten ansprechen

    und unterstützen

    Was kann der Mitarbeiter tun?

    Strategien zur Arbeitsbewältigung entwickeln

    Erholung gleich gewichten wie Arbeit

    Auch hier können externe Fachleute für die Analyse und die

    Erarbeitung von Lösungsansätzen beigezogen werden

    Psychosoziale Risiken

    19 03.11.2016 © by SBV/BfA

  • 20 03.11.2016 © by SBV/BfA

    Neue Publikationen

    Neun lebenswichtige Regeln für das Helikopter-Bodenpersonal

    Suva Publikation: Sonnenstrahlung – Kennen Sie die Risiken?

    2017 Information im Strassenbau

    BfA Film: «5 Minuten für die Arbeitssicherheit»

    Merkblatt Beförderung gefährlicher Güter und Baustellentank

    News Publikationen

  • 21 03.11.2016 © by SBV/BfA

    Homepage sicuro

    Schau dich schlau unter: www.sicuro.ch

    Neue Homepage

    http://preview-web01.1000912.aweb.preview-site.ch/

  • 22 03.11.2016 © by SBV/BfA

    Fragen?

    Danke und bis nächstes Jahr

    Fragen

    PLANEN - SCHÜTZEN - HELFEN