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Beirat Patientensicherheit 19. April 2018
2. Sitzung des Beirats Patientensicherheit(2. Funktionsperiode)BMASGK – Abt. VIII/B/8Qualität im Gesundheitssystem, Gesundheitssystemforschung
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Aktuelles
Zusammenlegung Sozialministerium/Gesundheitsministerium Wichtige Themen der Zielsteuerung – Gesundheit zum Thema PS, z.B.:
Ärzteausbildung: Finanzierung der LehrpraxenA-IQI-Bericht 2017Erweiterung KliniksucheArbeiten an Qualitätsstandards: z.B. AUFEM, Schlaganfall
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PATIENTENSICHERHEITSSTRATEGIE 2.0
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Politische und rechtlicheRahmenbedingungen
Aktuelles Regierungsprogramm Dokumente der Zielsteuerung - Gesundheit Gesundheitsqualitätsgesetz Qualitätsstrategie 2.0 Patientensicherheitsstrategie 2013-2016
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REGIERUNGSPROGRAMM
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Regierungsprogramm
Zusammen.Für unser Österreich.
Regierungsprogramm 2017 – 2022
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Regierungsprogramm
Zieldefinition
Prävention und Gesundheitsförderung Kundenorientierung im Gesundheitssystem Reform der Sozialversicherungen Ausbau von Digitalisierung und Telemedizin Rahmenbedingungen im Gesundheitssystem verbessern
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Regierungsprogramm
Moderne Kundenorientierung im Gesundheitssystem bedeutetumfassende Patientenorientierung
Ärztliche und pflegerische Leistungen auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten abstellen! Im Zentrum: Wertschätzendes gemeinsames Planen und Entscheiden aller notwendigen medizinischen Maßnahmen gemeinsam mit dem Patienten.Kunden- bzw. Patientenorientierung ist durch umfassende Gesundheitspolitik zu unterstützen und weiterzuentwickeln.
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GESUNDHEITSQUALITÄTSGESETZ
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Gesetzliche Grundlagen Gesundheitsqualitätsgesetz
§ 4Standards,
Bundesleitlinien,Bundesrichtlinien
§§ 8, 10Kontrolle,
Strafbestimmungen § 9Bundesinstitut für
Qualität im Gesundheitswesen
§§ 1, 2, 3Zielsetzung,
Begriffsbestimmungen,Anwendungsbereich
§ 6Qualitäts-
berichterstattung
§ 7Fördermaßnahmen,Anreizmechanismen
§ 5Struktur-,Prozess-,Ergebnis-qualität § 6
Qualitäts-berichterstattung
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QUALITÄTSSTRATEGIE 2.0
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Qualitätsstrategie 2.0 (2017)
Überarbeitung derQ-Strategie
(2017)
Beschluss der Q-Strategie 2.0
(2017)
» Themenschwerpunkte: » Patientensicherheit » Qualitätsmessung» Qualitätsmanagement» Qualitätsstandards und » integrierte Versorgung» Evidenzbasierung» Transparenz und Information
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Qualitätsstrategie 2.0
Vorgaben zur Patientensicherheit
Hintergrund: Im Zielsteuerungsvertrag 2017 wird in Art. 2 als gemeinsames Zukunftsbild u.a. größtmögliche Patientensicherheit genannt. Daneben wird in Art. 3 Abs. 3.4 angeführt, dass die Qualitätsarbeit die Patientensicherheit und den Behandlungserfolg nachhaltig fördert.
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Qualitätsstrategie 2.0
Hauptziel „Patientensicherheit“: Sicherstellen/Gewährleisten der Sicherheit von Patientinnen und Patienten im österreichischen Gesundheitswesen
Operative Ziele: Weiterentwickeln der bestehenden, berufsgruppen- und sektorenübergreifenden, österreichweiten Patientensicherheitsstrategie, aufbauend auf den bisherigen Erfahrungen und den bereits umgesetzten Maßnahmen sowie den inhaltlichen Empfehlungen des Patientensicher-heitsbeirates. Unterstützen der Öffentlichkeitsarbeit zu Themen der Patientensicherheit
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Qualitätsstrategie 2.0
Hauptziel “Hygiene”: Vermeiden von Gesundheitssystem-assoziierten Infektionen und antimikrobiellen Resistenzen
Operative Ziele: Umsetzen von Maßnahmen zur Reduktion antimikrobieller Resistenzen und zur Vermeidung von Gesundheitssystem-assoziierten Infektionen (HAI). Bundesweit einheitliche Erfassung von Gesundheitssystem-assoziierten Infektionen und antimikrobiellen Resistenzen und Publikationder Ergebnisse.
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PATIENTENSICHERHEITSSTRATEGIE 2.0
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Organi-sationen
Die Patientin/Der Patient
Öffentlich-keit
Politik
Personal
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Vision der Patientensicherheitsstrategie
Patientensicherheit ist in allen Strukturen und Prozessen desGesundheitswesens verankert. Die gesundheitliche Versorgungist in Österreich, unabhängig davon, wo, in welcher Einrichtungund durch welchen Gesundheitsdienstleister sie erbracht wird,angemessen, sicher, effektiv und leicht zugänglich. Die gesund-heitliche Versorgung ist der Situation angemessen und entsprichtdem aktuellen Wissensstand. Die Patientinnen und Patienten sindentsprechend ihren Möglichkeiten und Fähigkeiten informiert undaktiv in den Versorgungsprozess eingebunden.
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Beirat für Patientensicherheit
Aufgabe: Beratung der Ministerin,Abgabe von Empfehlungen
Transparenz:Protokolle des Beirats werdenwie bisher auf der Homepage des BMASGK veröffentlicht.
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Einbeziehung der Patientinnen und Patienten erfolgt auf verschiedensten Ebenen: international, national, direkt und indirekt.
PatientInnen sollen ermutigt und befähigt werden, sich aktiv einzubringen. Voraussetzung: Die Patientin oder der Patient ist gesund genug dafür und ist auch dazu bereit.
Wichtig sind verbesserte und qualitätsgesicherte Information und Kommunikation.
Zusammenfassung
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Bitte um Ihre Rückmeldungen Diskussion und Abnahme der Strategie in der Fachgruppe
Versorgungsprozesse Vorstellung und Abnahme im Ständigen Koordinierungsausschuss und der
Bundes – Zielsteuerungskommission im Juni 2018 Veröffentlichung
Weitere Vorgangsweise