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Das Niedersächsische Hygienesiegel ist ein Projekt in Anlehnung an das EurSafety-Health-net Qualitäts- und
Transparenzsiegel
Praktische Umsetzung der ersten Stufe des Niedersächsischen Hygienesiegels für Alten- und Pflegeheime
Das Niedersächsische Hygienesiegel wurde vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt
(NLGA) in Verbindung mit MRSA-Netzwerke Niedersachsen konzipiert und realisiert. Dies erfolgte
unter Anlehnung an das EurSafety Health-Net Qualitäts- und Transparenzsiegel für Pflegeeinrichtungen, welches seit 2013 in der Ems-Dollart-Region Anwendung findet. Näheres
zum EurSafety Health-Net Qualitäts- und Transparenzsiegel finden Sie auf der Website http://www.eursafety.eu/DE/qualitaetssiegel.html
Die für teilnehmende Einrichtungen vorgesehenen Unterlagen zum Niedersächsischen
Hygienesiegel für Alten- und Pflegeheime können von der Website
www.pflegehygiene.nlga.niedersachsen.de kostenfrei heruntergeladen werden.
Das Niedersächsische Hygienesiegel für Alten- und Pflegeheime ist zweistufig konzipiert. Diese
Informationsschrift bezieht sich nur auf die erste Siegelstufe.
Teilnahmebedingungen und Kosten
Aktivitäten in Bezug auf das Niedersächsische Hygienesiegel erfolgen grundsätzlich auf Initiative
und unter Leitung der jeweiligen örtlichen Gesundheitsämter. Altenpflegeeinrichtungen können
nur dann am Niedersächsischen Hygienesiegel teilnehmen und es erwerben, wenn sich das für
sie zuständige Gesundheitsamt dieser Aktion angeschlossen hat.
Die Materialien und die Beratungsleistungen im Rahmen des Niedersächsischen Hygienesiegels
sind für Alten- und Pflegeheime grundsätzlich kostenfrei. Die Überprüfungen der erreichten
Leistungen durch das örtliche Gesundheitsamt sollen innerhalb der üblichen infektionshygieni-
schen Überwachung (Begehung) erfolgen, so dass auch hier keine Extra-Kosten anzurechnen
sind. Kosten für die Begehung, für Schulungen, Beköstigung, Drucke etc. können dagegen
erhoben werden.
Vor dem Unterschreiben der Einverständniserklärung zur Teilnahme am Niedersächsischen
Hygienesiegel sollten Sie zunächst die Dokumente NiSiP-TD-Konzept.pdf und NiSiP-TD-
Qualitätsziele.pdf aufmerksam durchlesen um den Handlungs- und Investitionsbedarf Ihrer
Einrichtung abschätzen zu können. Beachten Sie hierbei bitte, dass für eine erfolgreiche
Teilnahme zu jedem der 10 Qualitätsziele (QZ) zumindest eine Teilpunktzahl erreicht werden
muss.
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Das Niedersächsische Hygienesiegel ist ein Projekt in Anlehnung an das EurSafety-Health-net Qualitäts- und
Transparenzsiegel
Umsetzung von QZ 9: Bereitstellen einer qualifizierten hygienebeauftragten Kraft
Die weitaus meisten der mit dem Hygienesiegel zusammenhängenden Aufgaben verlangen das
Vorhandensein und Engagement einer bzw. eines qualifizierten Hygienebeauftragten und einer
entsprechenden Stellvertretung. Daher sollten Sie sich um diesen Punkt als Erstes kümmern.
Über die Qualifikationskriterien und Aufgaben von Hygienebeauftragten informiert Sie die
Empfehlung „Qualifizierung hygienebeauftragter Pflegekräfte in Alten- und Pflegeeinrichtungen“
(www.pflegehygiene.nlga.niedersachsen.de / Empfehlungen). Die dort genannten Vorgaben sind
der Maßstab für das Niedersächsische Hygienesiegel:
• Bei den Hygienebeauftragten sollen als Ausgangsqualifikation eine abgeschlossene
mehrjährige Pflegeausbildung (Alten- oder Krankenpflege) vorweisen können. Eine
mehrjährige Berufs- und wenn möglich auch Leitungserfahrung sind wünschenswert.
• Vorgesehen ist ein Ausbildungsumfang von 2 x 40 Std. Unterricht und ein intern
abzuleistendes Praktikum mit 20 Std..
• Wenn Sie über keine(n) Hygienebeauftragte(n) verfügen, sollten Sie eine geeignete
Pflege-Fachkraft ausbilden lassen. Auf http://www.fortbildung.nlga.niedersachsen.de
finden Sie entsprechende Angebote, wobei selbstverständlich auch Kurse weiterer
Anbieter genutzt werden können.
• Wenn Sie dagegen eine(n) ausgebildete(n) Hygienebeauftragte(n) haben wäre zu
überprüfen, inwiefern die betreffende Ausbildung den Qualitätskriterien genügt.
Kontaktieren Sie hierzu bitte Ihr Gesundheitsamt.
Über die Qualifikationskriterien und Aufgaben von Hygienebeauftragten-Stellvertretungen
informiert Sie die Empfehlung „Qualifizierung von Hygienebeauftragten-Stellvertretungen in
Alten- und Pflegeeinrichtungen“ (www.pflegehygiene.nlga.niedersachsen.de / Empfehlungen).
Wieder sind die dort genannten Vorgaben der Maßstab für das Niedersächsische Hygienesiegel:
• Hygienebeauftragten-Stellvertretungen sollen als Ausgangsqualifikation eine abge-
schlossene mehrjährige Pflegeausbildung (Alten- oder Krankenpflege) vorweisen können
und innerhalb der betreffenden Einrichtung eine Leitungsposition (Pflegedienstleitung
oder Wohnbereichsleitung) innehaben.
• Es ist ein Ausbildungsumfang von 16 Std. Unterricht (= 2 Tage) vorgesehen.
• Wenn Sie über keine Hygienebeauftragten-Stellvertretung verfügen, sollten Sie eine(n)
geeignete(n) Mitarbeiter(in) ausbilden lassen. Auf der Website
http://www.fortbildung.nlga.niedersachsen.de finden Sie entsprechende Angebote,
wobei selbstverständlich auch Kurse weiterer Anbieter genutzt werden können.
• Wenn Sie dagegen eine ausgebildete Hygienebeauftragten-Stellvertretung haben wäre zu
überprüfen, inwiefern die betreffende Ausbildung den Qualitätskriterien genügt.
Kontaktieren Sie hierzu bitte Ihr Gesundheitsamt.
Innerhalb der ersten Siegelstufe wird das Vorhandensein einer(s) qualifizierten
Hygienebeauftragten mit je 5 Punkten bewertet.
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Das Niedersächsische Hygienesiegel ist ein Projekt in Anlehnung an das EurSafety-Health-net Qualitäts- und
Transparenzsiegel
Umsetzung von QZ 1: Einrichtung einer Hygienekommission
Der Einrichtungsträger hat die Aufgabe, die organisatorischen und personellen Voraussetzungen
für die Einhaltung der Grundsätze der Asepsis und Antisepsis innerhalb der Einrichtung
sicherzustellen. Hierfür benötigt er die Unterstützung von leitungs- und fachkompetenten
Personen. Diese Unterstützung soll durch eine Hygienekommission gewährleistet werden. Die
Einrichtung einer Hygienekommission sollte möglichst gleich zu Beginn des Projektes erfolgen.
• Wenn Sie bislang keine Hygienekommission hatten, sollten Sie eine solche Kommission
einrichten und 2 protokollierte Sitzungen im Jahr stattfinden lassen.
• Über die Mitglieder und Aufgaben informiert Sie eine die Muster-Geschäftsordnung
NiSiP-EH-Hygienekommission (www.pflegehygiene.nlga.niedersachsen.de /
Hygienesiegel). Auf dieser Basis soll sich die teilnehmende Einrichtung eine eigene
Hygienekommissions-Geschäftsordnung (Satzung) schaffen, wobei die hauseigenen
Besonderheiten Berücksichtigung finden sollen. Bitte beachten Sie, dass „Mitglieder in
beratender Funktion“ keine ständigen Kommissions-Mitglieder sind und nur im
Bedarfsfall hinzugezogen werden.
• Bei kleinen Einrichtungen bietet es sich an, die Aufgaben und Tätigkeiten einer
Hygienekommission in bereits bestehende Arbeitskreise oder Kommissionen (z.B.
„Qualitätszirkel“) zu integrieren. Dies ist möglich, sofern
o die zum QZ 1 gehörenden Vorgaben erfüllt werden,
o die Einbindung von Entscheidungsträgern gegeben ist,
o die Hygiene-bezogene Arbeit auf der Grundlage einer Satzung stattfindet und
durch Protokolle belegt ist.
Innerhalb der ersten Siegelstufe wird die Geschäftsordnung mit max. 4 und jede der beiden
Sitzungen mit 3 Punkten bewertet.
Umsetzung des QZ 2: Überprüfung angewandter Hygienemaßnahmen
Die Durchführung interner Begehungen und die Überprüfung hygienerelevanter Geräte sind
Mindestforderungen zur Hygienequalität und daher ein Qualitätsziel des Hygienesiegels.
Beide Maßnahmen sind Aufgaben der bzw. des Hygienebeauftragten und sollten nach der
Einrichtung der Hygienekommission erfolgen.
Das Vorgehen und die Formulare zur internen Begehung sollten mit der internen Qualitäts-
sicherung abgestimmt werden. Auf der Website www.pflegehygiene.nlga.niedersachsen.de /
Hygienepaket steht ein frei nutzbares und editierbares Formular im Word-Format zur Verfügung.
Die Überprüfung hygienerelevanter Geräte wird in der Informationsschrift „Überprüfung der
Desinfektionsleistung hygienerelevanter Geräte in Altenpflegeeinrichtungen“ beschrieben, die
von der Website www.pflegehygiene.nlga.niedersachsen.de / Informationsschriften
heruntergeladen werden kann. In dieser Informationsschrift finden Sie auch Formulare zur
Verwaltung der betreffenden Geräte und Befunde. Ferner kann bei Bedarf ein kostenpflichtiger
Tages-Workshop beim NLGA belegt werden: http://www.fortbildung.nlga.niedersachsen.de.
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Das Niedersächsische Hygienesiegel ist ein Projekt in Anlehnung an das EurSafety-Health-net Qualitäts- und
Transparenzsiegel
Übersicht der zu überprüfenden Gerätetypen:
Gerätetyp Untersuchungsmethode Häufigkeit
Thermische Steckbeckenspülgeräte Standard: Loggertest gemäß DIN EN 15883 Teil 3
Alle 12 Mo.*
Alternativ: Mikrobiologische Prüfkörperuntersuchung (3 Spatel + 1 PK) gemäß DIN EN 15883 Teil 4
Alle 12 Mo.*
Chemische oder chemothermische Steckbeckenspülgeräte
Standard: Mikrobiologische Prüfkörperuntersuchung (3 Spatel + 1 PK) gemäß DIN EN 15883 Teil 4
Alle 12 Mo.*
Alternativ: Steckbecken-Abklatschuntersuchungen (3 Rodac)
Alle 12 Mo.*
Gewerbliche Eintank-Geschirrspülmaschinen
Standard: Geschirr-Abklatschuntersuchung (10 Rodac) + Spülwasser gemäß DIN 10512
Alle 6 Mo.
Alternativ: Mikrobiologische Prüfkörperuntersuchung (3 Spatel + 1 PK)
Alle 6 Mo.
Gewerbliche Mehrtank-Geschirrspülmaschinen
Standard: Mikrobiologische Prüfkörperuntersuchung (8 Spatel + 2 PK) + Geschirr-Abklatschuntersuchung (10 Rodac) + Spülwasser gemäß DIN 10510
Alle 12 Mo.*
Einkammer-Waschmaschinen (unter 10 Kilo) oder Haushaltswaschmaschinen
Standard: Mikrobiologische Prüfkörperuntersuchung (4 Läppchen in 1 Beutel + 1 PK)
Alle 6 Mo.
Große gewerbliche Eintank-Waschmaschinen (über 10 Kilo)
Standard: Mikrobiologische Prüfkörperuntersuchung (je 4 Läppchen in 2 Beutel + 1 PK)
Alle 6 Mo.
* entsprechend RKI-Empfehlung "Infektionsprävention in Heimen"
Innerhalb der ersten Siegelstufe wird die Durchführung der internen Begehung und die
Überprüfung hygienerelevanter Geräte mit je 5 Punkten beurteilt.
Umsetzung von QZ 3: Teilnahme an Qualitätsverbundveranstaltungen
Innerhalb der ersten Siegelstufe werden von dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt 3
Qualitätsverbundveranstaltungen angeboten (siehe hier NiSiP-TD-Konzept.pdf auf
www.pflegehygiene.nlga.niedersachsen.de / Hygienesiegel):
1. Qualitätsverbundveranstaltung = Auftaktveranstaltung, in welcher das Niedersächsische
Hygienesiegel vorgestellt und erläutert wird.
2. Qualitätsverbundveranstaltung = Veranstaltung zu QZ 6 (Richtlinie Prävention von
Harnwegsinfektionen)
3. Qualitätsverbundveranstaltung = Veranstaltung mit freier Themenwahl. Die Themen
werden einige Wochenvorher vom zuständigen Gesundheitsamt bekanntgegeben.
Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen steht allen interessierten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern frei. Um Anmeldung beim zuständigen Gesundheitsamt wird jedoch gebeten.
Zur Punkteanrechnung innerhalb der ersten Siegelstufe (5 Punkte je Veranstaltung) ist es wichtig,
dass mind. ein Vertreter (Leitung und/oder Hygienebeauftragte/r und/oder PDL) teilnimmt.
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Das Niedersächsische Hygienesiegel ist ein Projekt in Anlehnung an das EurSafety-Health-net Qualitäts- und
Transparenzsiegel
Umsetzung der QZ 4 – 8: Erstellung von Richtlinien
Die Erstellung um Umsetzung von hygienebezogenen Richtlinien (= Hygienestandards) ist ein
maßgeblicher Bestandteil des Niedersächsischen Hygienesiegels. Folgende Themen stehen
hierbei im Vordergrund:
• QZ 4: MRSA
• QZ 5: Hygiene (Personalhygiene)
• QZ 6: Harnwegsinfektionen
• QZ 7: Influenza
• QZ 8: Gastroenteritis
Innerhalb der ersten Siegelstufe wird jede dieser Richtlinien mit max. 5 Punkten bewertet.
Es wird davon ausgegangen, dass diese Richtlinien in einem Hygieneplan (Hygienehandbuch)
integriert sind. Die Erstellung bzw. Aktualisierung dieser Richtlinien bzw. des Hygieneplans sollte
möglichst direkt nach der 2. Qualitätsverbundveranstaltung und vorzugsweise durch die bzw.
den Hygienebeauftragte(n) in Angriff genommen werden.
Zu jedem dieser 5 QZ gibt es eine entsprechende Erstellungshilfe (NiSiP-EH…) im Word-Format,
die von der Seite www.pflegehygiene.nlga.niedersachsen.de / Hygienesiegel heruntergeladen
werden können. Die Erstellungshilfen haben einen einheitlichen Aufbau:
• Erlaubnis, die Textbausteine der Erstellungshilfe frei editieren und nutzen zu dürfen.
• Einleitung mit allgemeinen Erläuterungen zum jeweiligen Thema.
• Regelungspunkte mit Nennung der Aspekte und Forderungen, die in der zu erstellenden
Richtlinie enthalten sein sollen.
• Umsetzung mit allgemeinen Umsetzungshinweisen.
• Hinweise mit Hinweisen zu weiterführenden Angeboten.
• Textbausteine mit beispielhaften Textpassagen für die Gestaltung der Richtlinie
bezugnehmend auf die einzelnen Regelungspunkte.
• Quellen mit den üblichen Quellenangaben.
Bei der Erstellung der Richtlinien ergeben sich mehrere Möglichkeiten:
• Neu-Erstellung eines Hygieneplans: Wir empfehlen den Hygieneplan des NLGA (
www.pflegehygiene.nlga.niedersachsen.de / Hygienepaket ) zu verwenden, da dieser Plan
auf die erforderlichen Regelungspunkte Bezug nimmt. Beachten Sie bitte, dass der
Hygieneplan des NLGA vor seiner Verwendung auf die Belange Ihrer Einrichtung
angepasst werden muss. Hierzu wird bei Bedarf vom NLGA ein kostenpflichtiger Tages-
Workshop angeboten; Details unter http://www.fortbildung.nlga.niedersachsen.de.
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Das Niedersächsische Hygienesiegel ist ein Projekt in Anlehnung an das EurSafety-Health-net Qualitäts- und
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• Aktualisierung des Hygieneplans: Überprüfung und ggf. Änderung des Hygieneplans in
Abgleich mit den Regelungspunkten der jeweiligen Erstellungshilfen. Für die ggf.
notwendigen Ergänzungen oder Korrekturen können die Textbausteine der
Erstellungshilfen mittels Kopieren & Einfügen genutzt werden.
• Fremd-Erstellung bzw. –Änderung des Hygieneplans: In diesem Fall sollten Sie mit dem
Verfasser des Plans Kontakt aufnehmen und ihn über die Situation unterrichten. Die
Erstellungshilfen können auch im Rahmen einer Fremd-Erstellung bzw. –Änderung
genutzt werden.
Umsetzung des QZ 10: Interne Schulungen
Durch interne Schulungen soll eine einheitliche hygienisch korrekte Vorgehensweise vermittelt
werden. Zur innerbetrieblichen Schulung werden Ihnen frei editierbare Schulungsdateien (NiSiP-
SD-…) zu den Themen der Richtlinien angeboten (www.pflegehygiene.nlga.niedersachsen.de /
Schulungsdateien).
Im Rahmen des Hygienesiegels sollen mind. 2 interne Schulungen für möglichst alle
festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stattfinden:
• Personalhygiene (Regelwerke, Hepatitis-B-Impfung, Persönliche Schutzausrüstung,
Händehygiene, Verletzungsschutz)
• MRSA (Grundlagen, Regelwerke, Hygienemaßnahmen, Sanierung)
Die beiden Veranstaltungen sollten idealerweise nach der Erstellung der entsprechenden
Richtlinien durchgeführt werden. Die Schulungsdauer sollte 30 Min. pro Thema nicht
unterschreiten.
Jede der beiden Veranstaltungen ist durch eine Teilnehmerliste zur belegen, wobei Sie ein
beliebiges Formular verwenden können. Ein editierbares Muster im Word-Format finden Sie auf
der Website www.pflegehygiene.nlga.niedersachsen.de / Schulungsdateien.
In der ersten Siegelstufe werden beide Veranstaltungen mit je max. 10 Punkten bewertet.
Abschluss der 1. Siegelstufe
Die Umsetzung der ersten Siegelstufe soll innerhalb eines Jahres erfolgen. Am Ende dieses Jahres
findet eine Erfassung und Bewertung der erreichten Punkte im Rahmen der normalen Begehung
durch das Gesundheitsamt statt.
Für diesen Termin ist es notwendig, dass alle im Rahmen der ersten Siegelstufe zu erstellenden
Dokumente verfügbar sind. Nachfolgend eine Übersicht.
Die erste Siegelstufe gilt als erreicht, wenn mind. 60 der 100 möglichen Punkte erlangt werden
konnten und wenn zu jedem der 10 Qualitätsziele Punkte vergeben werden konnten.
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Das Niedersächsische Hygienesiegel ist ein Projekt in Anlehnung an das EurSafety-Health-net Qualitäts- und
Transparenzsiegel
Die erste Siegelstufe ist für 2 Jahre gültig, wobei in jedem Jahr eine weitere Bewertung durch das
Gesundheitsamt stattfindet. In dieser Zeit ergeben sich 3 Möglichkeiten:
1. Wenn nach einem Jahr die Bewertungsergebnisse der ersten Stufe mind. 80% der
Gesamtpunktzahl erreichen, berechtigt dies zur Teilnahme an der zweiten Stufe.
2. Wenn nach zwei Jahren die Bewertungsergebnisse der ersten Stufe mind. 80% der
Gesamtpunktzahl erreichen, berechtigt dies zur Verstetigung des Siegels.
3. Wenn nach zwei Jahren die Bewertungsergebnisse der ersten Stufe unter 80% der
Gesamtpunktzahl liegen, verliert das Siegel seine Gültigkeit.
Dokumente zur Bewertung der ersten Siegelstufe (vorzulegen von der teilnehmenden
Einrichtung)
QZ Bezeichnung Vorhanden?
1 Geschäftsordnung der Hygienekommission
Protokoll der ersten Hygienekommissionssitzung
Protokoll der ersten Hygienekommissionssitzung
2 Protokoll der internen Begehung
Protokolle bzw. Nachweise der Geräteüberprüfungen
3 Teilnahmebescheinigung zur ersten Qualitätsverbundveranstaltung
Teilnahmebescheinigung zur zweiten Qualitätsverbundveranstaltung
Teilnahmebescheinigung zur dritten Qualitätsverbundveranstaltung
4 Richtlinie MRSA (Hygieneplan)
Überleitungsbogen (Blanko und falls vorhanden benutzte Formulare)
5 Richtlinie Basishygiene (Hygieneplan)
6 Richtlinie Harnwegsinfektionen (Hygieneplan)
7 Richtlinie Influenza (Hygieneplan)
8 Richtlinie Gastroenteritis (Hygieneplan)
9 Qualifizierungsnachweis Hygienebeauftragte(r)
Qualifizierungsnachweis Hygienebeauftragten-Stellvertretung
10 Teilnehmerliste zur internen Schulung zum Thema „Personalhygiene“
Teilnehmerliste zur internen Schulung zum Thema „MRSA“