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Wettbewerbs- und Regulierungsimplikationen der 900 MHz-Frequenzausstattung von Mobilfunknetzbetreibern in Deutschland Torsten J. Gerpott * Duisburg 27. August 2010 * Univ.-Prof. Dr. Torsten J. Gerpott, Lehrstuhl Telekommunikationswirtschaft, Universität Duisburg-Essen.

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Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, ihre Untersuchung bis zum Sommer 2011 abzuschließen. Vor diesem Hintergrund hat die E-Plus Gruppe die im Impulspapier adressierten Fragestellungen durch zwei anerkannte Experten untersuchen lassen. Zum einen wurden die „Wettbewerbs- und Regulierungsimplikationen der 900 MHz-Frequenzausstattung von Mobilfunknetzbetreibern in Deutschland“ von Prof. Dr. Gerpott aus ökonomischer Sicht analysiert. Er kommt in seiner Untersuchung zu dem Ergebnis, dass „in Deutschland die Ausstattung […der D-Netzbetreiber…] mit Spektrum im 900 MHz-Bereich […] bis in die Gegenwart deutliche Wettbewerbs verzerrende Effekte zuungunsten der E-Netzbetreiber nach sich zieht.“

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Page 1: Prof. Dr. Gerpott: Wettbewerbs- und Regulierungsimplikationen der 900 MHz-Frequenzausstattung von Mobilfunknetzbetreibern in Deutschland

Wettbewerbs- und Regulierungsimplikationen der 900 MHz-Frequenzausstattung von Mobilfunknetzbetreibern in Deutschland

Torsten J. Gerpott*

Duisburg 27. August 2010

* Univ.-Prof. Dr. Torsten J. Gerpott, Lehrstuhl Telekommunikationswirtschaft, Universität Duisburg-Essen.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – II – 27.08.10, Gerpott

Inhaltsverzeichnis Management-Zusammenfassung .......................................................................................III

1. Ausgangssituation und Untersuchungsfragen............................................................1

2. Analyse der Entwicklung der Wettbewerbsverhältnisse im deutschen Mobilfunkmarkt bis zur Frequenzauktion 2010........................................................7

3. Anbieterkonzentration und Entwicklungsstand des deutschen Mobilfunk- marktes im Vergleich zu anderen westeuropäischen Ländern................................14

4. Markteintrittstiming und Frequenzlage als Einflussfaktoren des betriebswirtschaftlichen Erfolgs von Mobilfunknetzbetreibern .............................21 4.1 Ausgangssituation ..............................................................................................21 4.2 Erfolgsunterschiede aufgrund versetzter Zeitpunkte von Vermarktungsstarts......22 4.3 Erfolgsunterschiede aufgrund von Abweichungen bei der Lage anfänglich

zugeteilter GSM-Frequenzen..............................................................................26

5. Auswirkungen der Frequenzversteigerung 2010 auf die Wettbewerbs- verhältnisse im deutschen Mobilfunkmarkt.............................................................32 5.1 Darstellung der Versteigerungsergebnisse ..........................................................32 5.2 Ökonomische Erklärung der Versteigerungsergebnisse für die

800 MHz-Frequenzen.........................................................................................35 5.3 Auswirkungen der Versteigerungsergebnisse auf die zukünftige

Wettbewerbsentwicklung ...................................................................................40

6. Frequenzpolitische Maßnahmen zum Abbau von Wettbewerbsverzerrungen infolge der diskriminierenden 900 MHz-Frequenzausstattungen ...........................46

Abkürzungsverzeichnis ......................................................................................................49 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis ...............................................................................51 Literaturverzeichnis ...........................................................................................................52

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – III – 27.08.10, Gerpott

Management-Zusammenfassung

1. Die von zwei im Oktober 2009 von der Bundesnetzagentur getroffenen Entscheidungen (Vergaberegeln für Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Tele-kommunikationsdiensten, Flexibilisierung der Nutzungsrechte u.a. für die bisherigen GSM-Frequenzen) ausgehenden Wirkungen auf die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs im deutschen Mobilfunkmarkt werden unter Unternehmenspraktikern aus dem Telekom-munikationssektor sowie Wirtschafts- und Rechtswissenschaftlern kontrovers diskutiert. Gegenstände der Debatten sind die Veränderung der Wettbewerbsverhältnisse in diesem Markt in der jüngeren Vergangenheit, die gegenwärtige Wettbewerbslage und deren ab-sehbare Entwicklung in den nächsten Jahren. Dabei geht es insbesondere darum, inwie-weit die zeitlich gestaffelte Vergabe von GSM-Lizenzen in den 1990er Jahren sowie die ungleiche Ausstattung der Lizenznehmer in Deutschland mit Frequenzen im 900 MHz-Bereich bis zur Gegenwart erhebliche Verzerrungen des Wettbewerbs zwischen den vier Mobilfunknetzbetreibern nach sich ziehen.

2. In diesem Kontext vorgetragenen Überlegungen mangelt es jedoch häufig an einer diffe-

renzierten Aufarbeitung von Marktdaten sowie statistischen Analysen zum Nachweis der möglichen Fortdauer von Wettbewerbseffekten weit zurückliegender Vorgaben des staat-lichen Telekommunikationsregulierers in Deutschland. In der vorliegenden Studie werden deshalb aktuelle Marktdaten zusammengetragen und ausgewertet, um (1) die Entwicklung der Wettbewerbsverhältnisse im deutschen Mobilfunk empirisch fundiert nachzuzeichnen und um (2) zu erkunden, inwieweit wettbewerbsstörende Effekte einer asymmetrischen Markteintrittszeitpunkt- und Frequenzausstattungsregulierung auch bis zum Ende des ers-ten Quartals 2010 noch statistisch nachweisbar sind.

3. Auswertungen von bis Anfang 2010 verfügbaren Marktdaten belegen, dass die deutsche

Mobilfunkdivision der Deutschen Telekom (= Deutsche Telekom Mobilfunkbereich Deutschland [DT MD]) und die deutsche Tochter von Vodafone (= Vodafone D2 [VD2]) auch fast 20 Jahre nach dem Angebotsstart von digitalen Mobilfunkdiensten in Deutsch-land den Endkundenmarkt gemeinsam beherrschen und sich wechselseitig allenfalls schwach Konkurrenz machen.

4. Um die aktuelle Wettbewerbssituation im deutschen Mobilfunkmarkt generell sowie im

UMTS-Segment im Speziellen besser einordnen zu können, wird sie unter Rückgriff auf ausgewählte Kennzahlen mit derjenigen in 15 anderen westeuropäischen Ländern vergli-chen. Die Gegenüberstellungen offenbaren, dass in Deutschland auch zum Stichtag 31.03.2010 noch eine gegenüber den Vergleichsländern überdurchschnittliche, hohe Kon-zentration von SIM-Kartenmarktanteilen und Mobilfunkdiensteumsatzanteilen auf einzel-ne Anbieter (DT MD und VD2) besteht. Sie geht mit einer im internationalen Vergleich

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – IV – 27.08.10, Gerpott

bislang unterdurchschnittlichen Ausschöpfung der Nutzenpotenziale von Mobilfunknet-zen/-diensten der zweiten und dritten Generation einher (z.B. geringer Anteil mobiler Breitbandanschlüsse, eher höhere Preise).

5. Im Hinblick auf den Fortbestand von wettbewerbsverzerrenden Wirkungen zeitlich ge-

staffelter GSM-Lizenzvergaben zeigen Korrelationsanalysen für 49 in 16 westeuropäi-schen Ländern tätige Mobilfunknetzbetreiber, dass frühere (spätere) Markteintrittszeit-punkte auch Anfang 2010 noch signifikant höhere (niedrigere) SIM-Karten- und Um-satzmarktanteile sowie EBITDA-Margen zur Folge haben und dass Timing-Vorteile von Mobilfunknetzbetreibern aus dem GSM- in das UMTS-Geschäft übertragen werden. Da-mit ist davon auszugehen, dass in Deutschland der gegenüber den D-Netzbetreibern um rund zwei (sechs) Jahre verzögerte Markteintritt des E-Netzbetreibers E-Plus (Telefónica O2 Germany [T O2 G]) bis zum heutigen Tag erheblich zu Wettbewerbsstörungen im deutschen Mobilfunk beiträgt.

6. Bezüglich der Fortdauer von wettbewerbsverzerrenden Wirkungen einer asymmetrischen

Frequenzregulierung belegen statistische Untersuchungen für die 49 Mobilfunknetzbe-treiber umfassende Stichprobe außerdem, dass GSM-Netzbetreiber, die ursprünglich mit 900 MHz-Frequenzen ausgestattet wurden, auch Anfang 2010 noch signifikant höhere SIM-Kartenanteile insgesamt und, speziell im UMTS-Geschäft, Umsatzmarktanteile und EBITDA-Margen aufweisen als ihre Wettbewerber, denen zunächst nur Frequenzen im 1800 MHz-Bereich zugeteilt wurden. Diese Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass in Deutschland die Ausstattung von DT MD und VD2 mit jeweils 12,4 MHz gepaartem Spektrum im 900 MHz-Bereich ab dem Jahr 1990 gekoppelt mit dem Sachverhalt, dass E-Plus und T O2 G erst im Jahr 2006 jeweils 5 MHz gepaarte 900 MHz-Frequenzen zu-gänglich gemacht wurden, bis zur Gegenwart deutliche wettbewerbsverzerrende Effekte zuungunsten der E-Netzbetreiber nach sich zieht.

7. Die Vorgehensregeln für die Versteigerung von 30 MHz gepaartem Spektrum im 800

MHz-Bereich, das die Errichtung von UMTS-/LTE-Netzen zum Angebot mobiler Breit-bandzugänge zum Internet erleichtert, unter den vier Mobilfunknetzbetreibern in Deutsch-land im zweiten Quartal 2010 waren ungeeignet, um bestehende regulierungsbedingte Wettbewerbsnachteile der E-Netzbetreiber gegenüber den D-Netzbetreibern auszuglei-chen.

8. Die Ergebnisse der Versteigerung der 800 MHz-Frequenzen verstärken die Beherrschung

des deutschen Mobilfunkmarktes durch die D-Netzbetreiber bzw. tragen erheblich zur Verfestigung/Ausweitung ihrer Dominanz bei mobilen Breitbandzugängen und Daten-diensten bei.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – V – 27.08.10, Gerpott

9. Aufgrund der zuvor umrissenen Wirkungen verschlechtert die Gestaltung der Auktion der 800 MHz-Frequenzen in Deutschland die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs im Mobilfunk insgesamt und insbesondere bei breitbandigen mobilen Datendiensten. Die Implikationen der 800 MHz-Auktion für die wahrscheinliche Entwicklung von Angebots-strukturen im deutschen Mobilfunk laufen den Interessen der Endkunden zuwider. Die drohende Reduktion der Wettbewerbsintensität führt u.a. dazu, dass mobile Datendienste weniger schnell für die gesamte Bevölkerung verfügbar sein werden und ihre Preise lang-samer und weniger stark sinken werden als es in einer Situation der Fall wäre, in der kei-nem der Mobilfunknetzbetreiber eine hinreichende Ausstattung mit Frequenzen unterhalb von 1 GHz verwehrt wird.

10. Zum Abbau der historischen Wettbewerbsbevorzugungen der D-Netzbetreiber und der

zusätzlich wettbewerbsverzerrenden Gestaltung der Versteigerung von 800 MHz-Fre-quenzen ebenfalls zugunsten von DT MD und VD2 ist es geboten, dass die Bundesnetz-agentur von sich aus aktiv ohne weitere Verzögerung die von der EU geforderte Nutzung von 900 MHz-Frequenzen für UMTS-Angebote durch einen von der Behörde angeordne-ten Frequenztausch zwischen D- und E-Netzbetreibern sicherstellt. Zur Stärkung des Wettbewerbs insbesondere bei mobilen Breitbandzugängen in der Fläche genügt es, wenn die Bundesnetzagentur die D-Netzbetreiber dazu verpflichtet, 3,4 MHz gepaartes Spekt-rum im 900 MHz-Bereich an E-Plus und T O2 G abzugeben und es den E-Netzbetreibern auferlegt, die gleiche Menge an 1800 MHz-Frequnzen DT MD und VD2 zur Verfügung zu stellen. Um Planungssicherheit für Investitionen in UMTS-900- und andere innovative Mobilfunknetztechniken zu schaffen, ist es sinnvoll, den Frequenztausch mit einer Ver-längerung der bislang am 31.12.2016 auslaufenden Frequenznutzungsrechte bis zum 31.12.2025 zu verbinden.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 1 – 27.08.10, Gerpott

1. Ausgangssituation und Untersuchungsfragen

Die Ausstattung von Mobilfunknetzbetreibern (MFNB) mit Frequenzen hat enorme Bedeu-tung für die Fähigkeit dieser Unternehmen, sich im Wettbewerb untereinander und gegenüber Betreibern anderer Netztypen zur Telekommunikation (TK) wirtschaftlich erfolgreich zu be-haupten. Frequenzen beeinflussen wesentlich die Art und Qualität der Mobilfunkdienste, die ein Betreiber vermarkten kann, sowie dessen Netzkapazitäten, -investitionen und -betriebs-kosten. Staatliche Entscheidungen im Hinblick auf Verfahren zur Ausstattung von MFNB mit zusätzlichem Spektrum und zur Änderung der Einsatzmöglichkeiten von bereits vor längerer Zeit an Betreiber vergebene Frequenzen werden deshalb zumindest in der Fachöffentlichkeit mit großem Interesse verfolgt. In Deutschland wurden im Jahr 2009 von der für die Frequenzregulierung zuständigen Behör-de, der Bundesnetzagentur (BNetzA), zwei entsprechende Entscheidungen getroffen. Erstens spezifizierte der Regulierer Regeln für die Zuteilung einer Frequenzmenge von insgesamt 358,8 MHz in den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von TK-Diensten in einem integrierten Vergabeverfahren.1 Zwei-tens traf die Behörde einen Entschluss „zur Flexibilisierung der Frequenznutzungsrechte für drahtlose Netzzugänge zum Angebot von TK-Diensten in den Bereichen 450 MHz, 900 MHz, 1800 MHz, 2 GHz und 3,5 GHz“2. Beiden Vorgaben kommt sehr hohe Relevanz für die Ent-wicklung der Angebotsstrukturen und Wettbewerbsintensität auf dem deutschen Mobilfunk-markt zu, die sich wiederum auf das Preisniveau, die Vielfalt, die Innovativität und die räum-liche Verfügbarkeit von Mobilfunkdiensten für Privatkunden und Unternehmen in Deutsch-land auswirken. Gegenstand kontroverser Diskussionen im Zusammenhang mit der ersten Entscheidung der BNetzA zum Vorgehen bei der Vergabe zusätzlicher Frequenzen für den Mobilfunk war neben der grundsätzlichen Eignung einer Versteigerung anstelle einer Ausschreibung zur Erreichung der Regulierungsziele des Telekommunikationsgesetzes (TKG) insbesondere das Ausmaß der Begrenzung von Ersteigerungsmöglichkeiten von Frequenzen im Bereich 0,8 GHz für die beiden seit 1990 mit GSM-Lizenzen versehenen MFNB Deutsche Telekom Mobilfunkbereich Deutschland (DT MD) und Vodafone D2 (VD2), die auch als D-Netzbetreiber bezeichnet werden, und die beiden seit 1993 bzw. 1997 mit GSM-Lizenzen ausgestatteten Anbieter E-Plus bzw. Telefónica O2 Germany (T O2 G), die auch als E-Netzbetreiber angesprochen wer- 1 Bundesnetzagentur (2009b). Zur Kritik dieses Vergabeverfahrens aus juristischer Sicht s. Koenig/Hasen-

kamp (2009a) und (2009b). Mit der Entschließung kam die Bundesnetzagentur im Hinblick auf die Bereit-stellung von 800 MHz-Frequenzen für drahtlose TK-Netzzugänge der europäischen Kommissionsempfeh-lung 2009/848/EG vom 28.10.2009 (s. Europäische Kommission 2009b) nach.

2 Bundesnetzagentur (2009a). Mit der zweiten Entscheidung beabsichtigt die Bundesnetzagentur die Richtli-nie 2009/114/EG vom 16.09.2009 sowie die Kommissionsentscheidung 2009/766/EG vom 16.10.2009 (s. Europäische Kommission 2009a) in Deutschland umzusetzen. Inwieweit diese Umsetzung als korrekt ein-zustufen ist, ist strittig.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 2 – 27.08.10, Gerpott

den.3 Bei diesen Frequenzen, die infolge des Übergangs von der analogen zur digitalen Rund-funkübertragung für TK-Dienste frei wurden und deshalb auch als „digitale Dividende“ cha-rakterisiert werden, standen einerseits nur sechs gepaarte4 Blöcke a 2 x 5 MHz zur Verfügung. Andererseits ist das 0,8 GHz-Spektrum für MFNB wirtschaftlich besonders attraktiv, weil es ihnen aufgrund von Reichweitenvorteilen bei der Ausbreitung von Funkwellen die Errichtung sowie den Betrieb von UMTS- oder LTE-Netzen der dritten oder vierten Mobilfunkgenerati-on zum Angebot von Mobilfunkanschlüssen und -datendiensten mit größerer Raumabdeckung pro Funkzelle bei gleicher Nutzerzahl als bei Spektrum um 2 GHz und damit zu signifikant niedrigeren Kosten ermöglicht, als sie bei Einsatz der bislang für UMTS-Netze zur Verfügung stehenden Frequenzen um 2 GHz anfallen würden.5 Konkret strittig war hier, ob die von der BNetzA vorgegebene Beschränkung der 0,8 GHz-Bietrechte der zwei D-Netzbetreiber auf jeweils zwei Blöcke a 5 MHz gepaartem Spektrum ausreichen würde, um den beiden E-Netzbetreibern jeweils eine faire Chance zur Ersteigerung von mindestens zwei Frequenzblöcken im 0,8 GHz-Bereich zu eröffnen und damit ihre bishe-rigen ökonomischen Nachteile infolge einer geringeren Ausstattung mit Spektrum unterhalb von 1 GHz zu kompensieren. Während die D-Netzbetreiber nämlich schon seit 1990 über je-weils 2 x 12,4 MHz-Frequenzen im 0,9 GHz-Bereich für ihre GSM-Netze verfügten, waren den E-Netzbetreibern erst im Februar 2006 jeweils Nutzungsrechte von 2 x 5 MHz-Spektrum im 0,9 GHz-GSM-Band zugeteilt worden (s. Tab. 1 zur Frequenzausstattung der vier MFNB in Deutschland vor Beginn der Frequenzauktion im April 2010). So äußerte die EU-Kommission in einem Schreiben vom 09.10.2009 Befürchtungen, dass sich aus dem umrissenen Vergabeverfahren eine „eindeutige Diskrepanz“ zu Lasten der kleineren E-Netzbetreiber ergeben und deshalb die Chancengleichheit auf dem deutschen Mobilfunk-markt beeinträchtigt werden könnte. Angesichts dieser Bedenken vereinbarte die EU-Kom-mission am 21.12.2009 mit der BNetzA, dass die Behörde drei Monate nach Abschluss der Auktion eine Untersuchung der Wettbewerbsverhältnisse im deutschen Mobilfunkmarkt durchführen würde, in der insbesondere Auswirkungen der Versteigerungsergebnisse auf die Wettbewerbssituation sowie die zukünftige Frequenzregulierungspolitik in Deutschland zu beleuchten sind.6 3 Drei der vier in Deutschland lizenzierten MFNB änderten nach ihrem Marktzutritt z.T. mehrfach ihren Un-

ternehmensnamen. Aus Vereinfachungsgründen wird hier nur der aktuelle Firmenname verwendet – auch wenn sich die Ausführungen auf Zeiten beziehen, zu denen rechtlich eine abweichende Vorläuferfirmierung gültig war.

4 Gepaart bedeutet hier, dass in einem Frequenzbereich die Hälfte des Spektrums zum Signaltransport aus dem Funknetz hin zum mobilen Endgerät (= downlink) und die andere Hälfte zur Übertragung vom Endge-rät in das Netz (= uplink) verwendet wird.

5 Alternativ machen es die 800 MHz- im Vergleich zu 2 GHz-3G-Frequenzen auch möglich, bei gleicher Raumabdeckung pro Funkzelle und gleicher Nutzerzahl höhere Bandbreiten zur Verfügung zu stellen. Vgl. OFCOM (2007), S. 41-46; Bundesnetzagentur (2009b), S. 3686-3689; Analysys Mason (2010), S. 49.

6 Vgl. European Commission (2010), Vol. 1, S. 195.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 3 – 27.08.10, Gerpott

Tab. 1: Frequenzausstattung der vier Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland vor Beginn der Frequenzauktion am 12.04.2010

a) Angabe in eckigen Klammern = Monat/Jahr der Frequenzzuteilung.Quelle: Bundesnetzagentur, Prof. Gerpott Analysen

Mobilfunknetzbetreiber

1. 900 MHz gepaart(GSM)

Frequenzbereich

2 x 12,4 MHz[1/1990]a

DT MD VD2

2 x 12,4 MHz[2/1990]

E-Plus

2 x 5 MHz[2/2006]

T O2 G

2 x 5 MHz[2/2006]

2. 1800 MHz gepaart(GSM)

2 x 5 MHz[10/1999]

2 x 5,4 MHz[10/1999]

2 x 17,4 MHz[4/1993]

2 x 17,4 MHz[5/1997]

3. 2000 MHz (UMTS)– gepaart

– ungepaart

2 x 10 MHz[8/2000]

1 x 5 MHz[8/2000]

2 x 10 MHz[8/2000]

1 x 5 MHz[8/2000]

2 x 10 MHz[8/2000]

1 x 5 MHz[8/2000]

2 x 10 MHz[8/2000]

––

Gesamtes Spektrum 59,8 MHz 60,6 MHz 69,8 MHz 64,8 MHz

Hinsichtlich des zweiten Entscheidungskomplexes – der Öffnung von ursprünglich für GSM-Netze reservierten Frequenzen für UMTS und nachfolgende Systeme zur mobilen Breitband-kommunikation7 – wird darüber gestritten, ob und gegebenenfalls in welcher Weise die Aus-weitung der Nutzungsmöglichkeiten speziell der 0,9 GHz-Frequenzen auf UMTS- oder LTE-Systeme mit einer Umverteilung von Frequenzen in diesem Band zu verknüpfen ist, um die Wettbewerbsintensität im deutschen Mobilfunkmarkt nicht zu verringern, sondern möglichst zu erhöhen. Bei der bestehenden ungleichen Verteilung von bislang für GSM-Systeme reser-vierten 0,9 GHz-Frequenzen auf die D- und E-Netzbetreiber (s.o. Tab. 1) eröffnet nämlich ein „Refarming“ ohne Reallokation von 0,9 GHz-Spektrum allein DT MD und VD2 die Option, einerseits Frequenzen in diesem Band weiterhin für GSM-Sprachdienste zu nutzen, anderer-seits sie aber auch für UMTS-Datendienste einzusetzen. E-Plus und T O2 G haben diese Möglichkeit nicht, weil die ihnen bisher zur Verfügung stehende Frequenzmenge von 2 x 5 MHz im 0,9 GHz-Bereich nur genügt, um GSM-Sprachdienste oder UMTS-Datendienste an-zubieten. Durch die simultane Nutzbarkeit von 0,9 GHz-Frequenzen für GSM-Sprach- und UMTS-Datendienste werden nur die D-Netzbetreiber, nicht aber die E-Netzbetreiber in die Lage versetzt, eine flächendeckende und vielfach auch gebäudeinterne Bereitstellung von mobilen Breitbandanschlüssen für Datendienste mit erheblich niedrigeren Investitionen und Betriebskosten zu realisieren, als sie bei einem UMTS-Netz anfallen, das die im Jahr 2000

7 Diese Öffnung von bereits erteilten (GSM-)Frequenznutzungsrechten für zusätzliche Mobilfunksysteme/

-dienste wird auch als „refarming“, „reframing“, „redeployment“, „license variation“ oder „Flexibilisierung der Frequenzregulierung“ bezeichnet. S. Gerpott (2008a), S. 23; Neumann (2008), S. 1; Bundesnetzagentur (2009a), S. 3581.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 4 – 27.08.10, Gerpott

versteigerten Frequenzen im Bereich um 2 GHz einsetzt.8 Bei einer unveränderten 0,9 GHz-Frequenzzuordnung können somit E-Plus und T O2 G nicht die Effizienzvorteile von UMTS-Netzen in diesem Spektrumsbereich ausschöpfen und damit bei mobilen Breitbanddatendiens-ten keinen starken Wettbewerbsdruck auf DT MD und VD2 ausüben. Hierdurch würde ge-samtwirtschaftlicher Nutzen verschenkt.9 Der Wettbewerb im deutschen Mobilfunkmarkt würde damit (weiter) durch einen Nachteil der E-Netzbetreiber verzerrt, der nicht aus einer unterlegenen/schlechteren Unternehmensstrategie/-führung der Anbieter her rührt, sondern al-lein strukturell durch die ungleiche Ausstattung der vier MFNB mit 900 MHz-Frequenzen verursacht wird. Angesichts der erheblichen Wettbewerbsimplikationen einer Öffnung von 0,9 GHz-GSM-Fre-quenzen für UMTS- und LTE-basierte Angebote fordert die EU die nationalen Regulierungs-behörden vor einem Refarming dieser Frequenzen auf, zu untersuchen, „ob aufgrund der be-stehenden Zuteilung des 900 MHz-Bands an die … im Wettbewerb stehenden Mobilfunk-betreiber Wettbewerbsverzerrungen auf den betreffenden Mobilfunkmärkten wahrscheinlich sind“ und verpflichtet sie „solche Verzerrungen soweit dies gerechtfertigt und verhältnismä-ßig ist“10 in Übereinstimmung mit der europäischen Genehmigungsrichtlinie 2002/20/EG zu beheben. Die BNetzA hat diese EU-Vorgaben in ihrer Entscheidung zur Flexibilisierung von Frequenznutzungsrechten wörtlich übernommen.11 Zudem hat die Behörde dort ausdrücklich betont, bei einer durch den Antrag eines MFNB auf Beendigung der Beschränkung der Nut-zung von 0,9 GHz-Frequenzen auf GSM-Systeme ausgelösten Untersuchung von wahrschein-lichen Wettbewerbsverzerrungen durch ein solches Refarming das Ergebnis der Versteige-rung von weiteren für den Mobilfunk in Deutschland zur Verfügung stehenden Frequenzen (s.o. erster Entscheidungskomplex) berücksichtigen zu wollen.12 Somit machen sowohl die Bedenken der EU-Kommission im Zusammenhang mit den Regeln der BNetzA vom Oktober 2009 zur Vergabe zusätzlicher Mobilfunkfrequenzen als auch die Öffnung der Nutzungsrechte von 900 MHz-Frequenzen für UMTS-Angebote und vor allem die von der BNetzA am 11.08.2010 offiziell angestoßene „Frequenzverteilungsuntersuchung“ Analysen der aktuellen Wettbewerbssituation im deutschen Mobilfunkmarkt erforderlich. Ei-

8 Diese Kostenunterschiede werden auch von der Bundesnetzagentur (2009a), S. 3600-3601 nicht bezweifelt

und vom Bundeskartellamt (2007), S. 38 hervorgehoben. Zur Quantifizierung der Höhe von Kostenunter-schieden zwischen UMTS-Netzen bei 900 MHz und bei 2 GHz vgl. generell Ovum (2007), S. 31-47. Spe-ziell für Deutschland bzw. Großbritannien s. Gerpott (2008a), S. 65-77 bzw. OFCOM (2007), S. 5 u. 47-60. Hingegen sind mit dem Einsatz von (GSM) 1800 MHz-Frequenzen in UMTS-Netzen kaum Kostenvorteile gegenüber herkömmlichen UMTS-Netzen bei 2 GHz verbunden. Vgl. Pratt/Bellis (2006), S. 30; OFCOM (2007), S. 42-60.

9 Vgl. Bundesnetzagentur (2008), S. 3656-3657; Neumann (2008), S. 2. 10 Artikel 1, Absatz 2, Satz 1 der Richtlinie 2009/114/EG. 11 Bundesnetzagentur (2009a), S. 3600 u. 3606. 12 Bundesnetzagentur (2009a), S. 3606.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 5 – 27.08.10, Gerpott

ne Durchsicht der wirtschafts- und rechtswissenschaftlichen Fachliteratur13, aber auch von Berichten oder Entscheidungen der BNetzA, des Bundeskartellamtes oder der Monopolkom-mission14 offenbart, dass dort allenfalls knapp und begrenzt differenziert Marktfakten zusam-mengetragen und reflektiert werden. Für die Beurteilung wahrscheinlicher frequenzzuord-nungsbedingter Wettbewerbseffekte zentrale Behauptungen werden oft ungenau und ohne empirisches Fundament aufgestellt. So postuliert etwa Höffler für DT MD und VD2, dass „der gemeinsame Marktanteil … stabil 70 bis 80%“15 betragen würde, ohne zu spezifizieren, auf welchen Marktanteilsindikator abgehoben wird (z.B. SIM-Karten, Kunden, Umsatz) und wie sich der Marktanteil konkret entwickelt hat. Die BNetzA bezweifelt beispielsweise, dass die unterschiedlichen GSM-Frequenzzuteilungen auf D- und E-Netzbetreiber „noch markante Kostenunterschiede zwischen den Netzbetreibern begründen“16, ohne hierzu vorhandene Stu-dien zu würdigen oder nachvollziehbare eigene Berechnungen zu präsentieren. Ähnlich stellt die Behörde die These auf, dass im deutschen Mobilfunkmarkt „mit fortschreitendem Zeitab-lauf … die Kausalbeziehung zwischen Markteintrittszeitpunkt und Markterfolg an … Über-zeugungskraft [verliert]“17, ohne die Haltbarkeit ihrer Meinung durch entsprechende fakten-basierte Korrelationsanalysen oder durch über den gesunden Menschenverstand hinausgehen-de, theoretisch fundierte Überlegungen zu untermauern. Da außerdem der Abschluss der Ver-steigerung zusätzlichen Spektrums für MFNB in Deutschland am 20.05.2010 noch nicht lange zurückliegt, gibt es naturgemäß noch keine Analyse von frequenzausstattungsbedingten Wett-bewerbsbeeinträchtigungen, welche die Ergebnisse der Auktion einbezieht. Angesichts dieser unbefriedigenden Lage zielt die vorliegende Studie, die eigene frühere, den Zeitraum von 1990 bis März 2007 abdeckende Untersuchungen in Teilen aktualisiert und in Teilen erweitert,18 auf die empirisch abgesicherte Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie haben sich die Wettbewerbsverhältnisse im deutschen Mobilfunk von Anfang 2007 bis zum Ende des ersten Quartals 2010 entwickelt?19

2. Wie ist die Wettbewerbssituation und der Marktentwicklungsstand im deutschen Mobil-funk Ende 2009 relativ zu anderen westeuropäischen Ländern einzuordnen?

13 S. etwa Höffler (2009); Koenig/Hasenkamp (2009a) und (2009b). 14 S. etwa Bundesnetzagentur (2010b), S. 91-94; Bundesnetzagentur (2009c), S. 50-56; Bundeskartellamt

(2007), S. 32-48; Monopolkommission (2009), S. 95-100. 15 Höffler (2009), S. 232. 16 Bundesnetzagentur (2009a), S. 3606. 17 Bundesnetzagentur (2009a), S. 3607. Vgl. ähnlich implizit auch Bundesnetzagentur (2010c), S. 12 u. 16. 18 S. Gerpott (2008a) u. (2005). 19 Der Endzeitpunkt 31.03.2010 für die zurückschauende Marktanalyse resultiert aus den zum Zeitpunkt der

Erstellung dieser Studie verfügbaren Marktdaten.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 6 – 27.08.10, Gerpott

3. Inwiefern sprechen empirische Indizien dafür, dass bis zur Gegenwart signifikante Wett-bewerbsverzerrungen durch die zeitlich gestaffelte GSM-Lizenzvergabe und die unter-schiedliche Ausstattung von MFNB mit Spektrum im 900 MHz-Bereich wirksam sind?

4. Welche Auswirkungen werden die Ergebnisse der Frequenzversteigerung 2010 auf die Wettbewerbsentwicklung im deutschen Mobilfunk speziell bei breitbandigen mobilen In-ternetangeboten unter Berücksichtigung der Effekte einer Öffnung der bisherigen 900 MHz-GSM-Frequenzen zunächst für UMTS (a) ohne parallele sowie (b) mit gleichzeiti-ger Veränderung der Verteilung dieser Frequenzen auf die vier MFNB in Deutschland mit hoher Wahrscheinlichkeit haben?

5. Durch welche frequenzpolitischen Maßnahmen im 900 MHz-Bereich kann die BNetzA zur Sicherung und Erhöhung des erreichten Niveaus der Wettbewerbsintensität im deut-schen Mobilfunk beitragen?

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 7 – 27.08.10, Gerpott

2. Analyse der Entwicklung der Wettbewerbsverhältnisse im deutschen Mobilfunk-markt bis zur Frequenzauktion 2010

Zur Erfassung der Wettbewerbspositionen der vier MFNB in Deutschland wird zumeist auf den Anteil der von einem Unternehmen aktivierten SIM-Karten an sämtlichen aktivierten SIM-Karten (SIM-KMA) zu einem Stichtag zurückgegriffen.20 Dieser Marktanteilsindikator lässt sich noch differenzieren, indem man die Anbieteranteile getrennt für Kunden, die in re-gelmäßigen Abständen per Rechnung und Abbuchung für in einem definierten Vergangen-heitszeitraum nachgefragte Mobilfunkdienste (Sprachverbindungen, SMS, Datenübertragung) zahlen (= Postpaid- oder Vertragskunden), und Kunden, die ohne regelmäßige Zahlungsver-pflichtungen Anrechte auf in der Zukunft liegende Leistungsbereitstellungen durch MFNB erwerben (= Prepaid- oder Guthabenkunden), betrachtet.21 Schließlich kann die Wettbe-werbsstärke von MFNB auch anhand ihres Mobilfunkdiensteumsatzanteils (MFDUA) an den von allen Betreibern in einem Land für einen bestimmten Zeitraum verbuchten Umsätzen mit Mobilfunkdiensten gemessen werden.22 Tab. 2 informiert über die Ausprägungen der umrissenen vier Marktanteilsindikatoren der MFNB in Deutschland von 2007 bis Ende März 2010. Demnach bauten die beiden E-Netz-betreiber im betrachteten Zeitraum ihren gemeinsamen Marktanteil bei allen SIM-Karten pro Jahr durchschnittlich nur um 1,96 Prozentpunkte aus (s. Variable III in Tab. 2). Von Ende 2003 bis Ende 2006 belief sich der gemeinsame SIM-Kartenanteilszuwachs von E-Plus und T O2 G noch auf 2,13 Prozentpunkte pro Jahr.23 Damit ging er im 27-Monatszeitraum von Ende 2007 bis Ende März 2010 um 7,8% gegenüber dem vorangehenden 36-Monatszeitraum zu-rück. Hinter dieser Gesamtveränderung verbergen sich unterschiedliche Trends in den Teilmärkten der Pre- und Postpaid-SIM-Karten: Bei Prepaid-Karten weiteten die E-Netzbetreiber ihren Anteil von Ende 2007 bis Ende des ersten Quartals 2010 jährlich im Mittel um 2,93 Prozent-punkte aus, bei Postpaid-Kunden hingegen lediglich um 0,76 Prozentpunkte (s. Variablen II und I in Tab. 2). Demnach wuchsen die Anteile von E-Plus und T O2 G im Bereich der Ver-tragskunden, die höhere Umsätze als Prepaid-Karteninhaber generieren (s.u. Tab. 3), nur mar-ginal. Ihr Marktanteilszuwachs bei allen SIM-Karten wurde in erster Linie durch zusätzliche Guthabenkunden getragen. Dementsprechend schwach stellt sich auch der gemeinsame Zu-wachs der E-Netzbetreiber bei dem MFDUA dar: DT MD und VD2 verfügten hier 2007 über einen Anteil von 71,7%, der sich bis zum ersten Quartal 2010 gerade um 1,3 Prozentpunkte bzw. um durchschnittlich 0,58 Prozentpunkte pro Jahr verringerte.

20 S. beispielhaft Bundeskartellamt (2007), S. 37 u. 42; Bundesnetzagentur (2009c), S. 51. 21 Vgl. Gerpott (2008b), S. 513-514; European Commission (2010), S. 12 u. 16. 22 Vgl. Bundeskartellamt (2007), S. 37 u. 42; Credit Suisse (2010), S. 73. 23 S. Gerpott (2008a), S. 38.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 8 – 27.08.10, Gerpott

Tab. 2: Marktanteilsindikatoren der Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland von Ende 2007 bis Ende März 2010

a) SIM-Kartenmarktanteile in den Jahren 2007 bis 2009 jeweils zum Jahresende und für 2010 zum 31.03.2010. Mobil-funkdiensteumsätze jeweils für das Gesamtjahr 2007, 2008 und 2009. Die Umsatzangabe für 2010 beinhaltet nur daserste Jahresquartal.

Quelle: Unternehmensangaben, Prof. Gerpott Analysen

Marktanteile in Prozenta

Indikator/Netzbetreiber 2007 2008 2009 Q1/2010

I. SIM-Karten Postpaid-Kunden– DT MD– VD2– E-Plus– T O2 G

(100% =43,55 Mio.)

(100% =46,57 Mio.)

(100% =47,77 Mio.)

(100% =47,99 Mio.)

36,934,314,514,3

36,534,214,315,0

36,033,714,216,1

36,033,514,116,4

II. SIM-Karten Prepaid-Kunden– DT MD– VD2– E-Plus– T O2 G

(100% =53,60 Mio.)

(100% =60,68 Mio.)

(100% =60,48 Mio.)

(100% =60,25 Mio.)

37,135,415,911,6

36,433,418,311,9

36,330,620,212,9

35,330,620,813,3

III. SIM-Karten insgesamt

– DT MD– VD2– E-Plus– T O2 G

(100% =97,15 Mio.)

(100% =107,25 Mio.)

(100% =108,25 Mio.)

(100% =108,24 Mio.)

37,034,915,212,8

36,533,716,613,2

36,232,017,514,3

35,631,917,814,7

IV. Mobilfunkdienste-umsätze– DT MD– VD2– E-Plus– T O2 G

(100% =! 20,21 Mio.)

(100% =! 20,00 Mio.)

(100% =! 19,44 Mio.)

(100% =! 4,83 Mio.)

35,436,313,914,4

35,235,415,014,4

36,133,715,514,7

36,833,615,114,5

Die Untersuchung der Veränderung des durchschnittlichen Monatsumsatzes pro SIM-Karte (= ARPU) der vier MFNB im ersten Quartal 2010 gegenüber dem vierten Quartal 2007 deutet darauf hin, dass die E-Netzbetreiber im Segment der umsatzstärkeren Postpaid-Karten ihre geringfügigen Marktanteilsgewinne primär durch Preissenkungen im Endkundengeschäft er-reichen konnten, die deutlich stärker ausfielen als die Preisreduktionen der D-Netzbetreiber (s. Tab. 3): So lag der Postpaid-ARPU von DT MD bzw. VD2 im ersten Quartal 2010 mit 30,0 Euro bzw. 28,8 Euro um 9,7% bzw. 13,0% unter dem entsprechenden Wert vom vierten Quartal 2007; bei E-Plus bzw. T O2 G dagegen war die Absenkung des Postpaid-ARPU von 25,4 Euro bzw. 24,2 Euro im ersten Quartal 2010 gegenüber dem Umsatz im letzten Quartal des Jahres 2007 mit 16,2% bzw. 25,1% deutlich stärker ausgeprägt (s. Variable I in Tab. 3). Im Prepaid-Segment verlaufen die ARPU-Trendunterschiede zwischen D- und E-Netzbetrei-bern genau umgekehrt: Während der relative ARPU-Rückgang zwischen den beiden Betrach-

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 9 – 27.08.10, Gerpott

Tab. 3: Durchschnittlicher monatlicher Umsatz pro SIM-Karte der vier Mobilfunknetz-betreiber in Deutschland vom vierten Quartal 2007 bis zum ersten Quartal 2010

a) ARPU = Average Revenue Per User.Quelle: Unternehmensangaben, Prof. Gerpott Analysen

Monatlicher ARPU in Euroa

Kundentyp/Netzbetreiber Q4/2007 Q4/2008 Q4/2009 Q1/2010

I. Postpaid-Kunden/-SIM-Karten– DT MD– VD2– E-Plus– T O2 G

31,033,130,332,3

30,031,228,628,3

30,028,225,925,2

30,028,825,424,2

II. Prepaid-Kunden/-SIM-Karten– DT MD– VD2– E-Plus– T O2 G

5,05,56,36,4

4,04,45,95,8

4,04,86,25,8

3,04,26,25,7

III. Kunden/SIM-Karten insgesamt– DT MD– VD2– E-Plus– T O2 G

17,017,916,619,4

15,016,214,516,9

15,015,813,315,3

15,015,712,714,8

tungsquartalen sich bei DT MD auf 40,0% und bei VD2 auf 23,6% belief, war für E-Plus bzw. T O2 G nur eine Reduktion um 1,6% bzw. 10,9% zu registrieren. Insgesamt stützen die Daten in Tab. 2 und 3 die Schlussfolgerung, dass die E-Netzbetreiber in der jüngeren Vergangenheit ihren SIM-Kartenmarktanteil nur noch geringfügig steigern konnten. Diese Steigerung ist zurückzuführen auf die Ausrichtung ihrer Vermarktungsbemü-hungen primär auf Prepaid-Kunden sowie auf stärkere Preissenkungen, als sie von den D-Netzbetreibern vorgenommen wurden. Beim MFDUA sind die Anteilszuwächse von E-Plus und T O2 G seit 2007 mit kaum mehr als einem halben Prozentpunkt pro Jahr noch niedriger: Selbst wenn die E-Netzbetreiber zukünftig den Zuwachs von 0,5 Prozentpunkten pro Jahr fortsetzen könnten, dauert es rechnerisch noch mehr als 35 Jahre, bis die beiden MFNB zu-sammen einen MFDUA von 50% und damit die gleiche Anteilssumme wie DT MD und VD2 erreichen würden. Die von der BNetzA vertretene Meinung, dass die kleineren MFNB ihre Marktanteile in Deutschland rasch und „kontinuierlich ausbauen“24 würden, wird somit durch aktuelle Marktanalysen nicht gestützt.25

24 Bundesnetzagentur (2009c), S. 51. 25 Vgl. mit ähnlichem Tenor speziell für den Markt der mobilen Sprachtelefonie bis Anfang 2007 auch Bun-

deskartellamt (2007), S. 43.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 10 – 27.08.10, Gerpott

Um die Entwicklung der Anbieterkonzentration im deutschen Mobilfunkmarkt seit 2007 unter Rückgriff auf die in Tab. 2 enthaltenen vier Marktanteilsindikatoren auf Landesebene jeweils in einer Kennzahl zusammenzufassen, lässt sich die Summe der quadrierten Werte eines Marktanteilsindikators über die vier MFNB heranziehen. Diese Summe bewegt sich gegen 1, wenn ein Wettbewerber sich an die 100%-Grenze eines Marktanteilsindikators annähert, also eine Monopolsituation vorliegt. Sie geht gegen 0, wenn auf sehr viele Anbieter jeweils sehr kleine Marktanteile im einstelligen Prozentbereich entfallen. Die minimal mögliche Ausprä-gung dieser Kennzahl wird allerdings durch die Zahl der Anbieter (= a) in einem Markt beein-flusst und beläuft sich auf 1/a. Wenn man also in internationalen Vergleichen die Anbieter-konzentration von Märkten mit unterschiedlichen Wettbewerberzahlen sinnvoll gegenüber-stellen will, ist die oben beschriebene Summe durch 1/a (d.h. in Deutschland durch ¼ bzw. 0,25) zu dividieren. Zieht man von diesem Divisionsergebnis 1 ab und multipliziert das Re-sultat anschließend mit 100, so erhält man (pro Marktanteilsindikator) eine Kennzahl, die sich als Ungleichverteilungsindex (UGVI) bezeichnen lässt. Der Index drückt aus, um wie viel Prozent die bei den MFNB eines Landes beobachteten Werte eines Marktanteilsindikators von der Indexausprägung abweichen, die sich ergibt, wenn alle a MFNB in einem Land den gleichen Marktanteil haben. Höhere (niedrigere) UGVI-Werte entsprechen demnach für die betrachtete Marktanteilsvariable einer größeren (kleineren) Anbieterkonzentration.26 Abb. 1 weist die Ausprägungen der wie eben beschrieben ermittelten UGVI für die vier in Tab. 2 enthaltenen Marktanteilsindikatoren aus. Demnach hat sich die Anbieterkonzentration im deutschen Mobilfunkmarkt im Postpaid-Segment von Ende 2007 bis Ende März 2010 von einem UGVI-Wert von 18,1% um 2,6 Indexpunkte auf 15,5% verringert (s. Abb. 1, oben links). Bei Prepaid-Karten war der Konzentrationsrückgang mit 9 Indexpunkten im Betrach-tungszeitraum deutlich stärker (s. Abb. 1, oben rechts). Für den UGVI der Mobilfunkdienste-umsätze ist ebenfalls nur ein geringer Rückgang zu beobachten (s. Abb. 1, unten rechts). Be-merkenswert bei den MFDUA ist, dass hier sogar im ersten Quartal 2010 eine leichte Erhö-hung des UGVI gegenüber dem Vorjahr zu registrieren ist. Die bislang vorgelegten Marktverhältnisstatistiken bezogen sich auf den digitalen Mobilfunk in Deutschland insgesamt. Damit fehlt eine separate Betrachtung der UMTS-Marktsituation, die insbesondere im Hinblick auf den Wettbewerb um Kunden, die mobile Internetanwendun-gen nachfragen, von Bedeutung ist. Sie wird dadurch erschwert, dass die vier Netzbetreiber in Deutschland kaum Daten zum Absatz von UMTS-SIM-Karten und zu UMTS-Umsätzen pub-lizieren. Es existieren lediglich von Marktforschern vorgelegte Schätzungen zu SIM-Karten-absatzzahlen der vier UMTS-Lizenzinhaber. Danach vermarkteten die Konkurrenten in

26 Der hier verwendete UGVI wird in meiner bis Anfang 2007 reichenden früheren Konzentrationsanalyse als

normierter UGVI bezeichnet; s. Gerpott (2008a), S. 40.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 11 – 27.08.10, Gerpott

Abb. 1: Anbieterkonzentration im deutschen Mobilfunkmarkt auf Basis von vier Marktan-teilsindikatoren von 2007 bis Ende März 2010

a) UGVI = Ungleichverteilungsindex. Der Index wird wie folgt berechnet: (Summe der quadrierten Marktanteile / 0,25 – 1) •100. Die Division durch 0,25 wird vorgenommen, da die Summe der quadrierten Marktanteile bei vier Netzbetreibern (undGleichverteilung) auf minimal 0,25 sinken kann. Der Index gibt somit die prozentuale Abweichung von dem Konzentra-tionsindex an, der sich bei gleichen Marktanteilen aller Netzbetreiber ergibt. Höhere UGVI-Werte entsprechen einer höhe-ren Anbieterkonzentration. Die UGVI für die SIM-Karten beziehen sich jeweils auf das Jahresende bzw. den 31.03.2010.Die UGVI für die Umsätze decken jeweils ein Kalenderjahr bzw. das erste Quartal 2010 ab.

Quelle: Unternehmensangaben, Prof. Gerpott Analysen

Marktanteilsindikator =Postpaid-SIM-Karten

UGVIa

Jahr2007 2008 2009 Q1/2010

10%

20% 18,1%17,3%

15,7% 15,5%

Marktanteilsindikator =Prepaid-SIM-Karten

UGVIa

Jahr2007 2008 2009 Q1/2010

10%

20%20,7%

16,7%13,1%

11,7%

Marktanteilsindikator =SIM-Karten insgesamt

UGVIa

Jahr2007 2008 2009 Q1/2010

10%

20%19,4%

16,7%13,7%

12,8%

Marktanteilsindikator =Mobilfunkdiensteumsätze

UGVIa

Jahr2007 2008 2009 Q1/2010

10%

20%18,9%

17,0% 15,7% 16,3%

Deutschland bis Ende September 2009, also in den ersten fünf Jahren nach dem Start ihrer kommerziellen UMTS-Angebote zwischen Mai und August 2004 ca. 23,445 Mio. UMTS-SIM-Karten. Hiervon entfielen 44,5% auf VD2, 25,5% auf DT MD, 21,8% auf T O2 G und 8,2% auf E-Plus.27 Im März 2007 beliefen sich bei 7,035 Mio. aktivierten UMTS-SIM-Karten die entsprechenden Anteile auf 52,9% für VD2, 27,1% für DT MD, 13,3% für T O2 G und 6,7% für E-Plus.28 Demnach konnte vor allem T O2 G seinen UMTS-SIM-Kartenmarktanteil in zweieinhalb Jahren deutlich erhöhen. Weiterhin sind VD2 und DT MD bei der UMTS-Ver-marktung jedoch merklich stärker als die E-Netzbetreiber. Dieses Marktergebnis spricht da-

27 Die UMTS-SIM-Kartenzahl und -Marktanteile wurden aus Angaben von o.V. (2010), S. 23 berechnet. Vgl.

weiter Bundeskartellamt (2007), S. 36-37. 28 S. Gerpott (2008a), S. 46.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 12 – 27.08.10, Gerpott

für, dass es den beiden Früheinsteigern bislang gelungen ist, ihre Positionsvorteile im GSM-Geschäft auf den UMTS-Markt zu übertragen. Ein zuvor ebenfalls noch nicht analysierter Aspekt zur Charakterisierung der Wettbewerbs-verhältnisse und Anbieterstärken auf dem deutschen Mobilfunkmarkt ist die Profitabilität der Betreiber, die anhand der Kennzahlen EBITDA und EBITDA-Marge erfasst wird.29 Aus Tab. 4 ist zu entnehmen, dass es zumindest einem der beiden Späteinsteiger, nämlich E-Plus, seit 2007 gelungen ist, bei der EBITDA-Marge mit DT MD annähernd gleichzuziehen.30 Diese Annäherung bedeutet aber nicht, dass E-Plus im Gesamtmarkt ähnlich profitabel agiert wie DT MD. Vielmehr konnte E-Plus die EBITDA-Margenverbesserung primär dadurch errei-chen, dass sich das Unternehmen auf Sprachdiensteangebote für das Prepaid-SIM-Kartenseg-ment verbunden mit der Erschließung kostengünstiger Massenvertriebskanäle (z.B. ALDI) über mehrere Marken (z.B. BASE, simyo) beschränkte. Für T O2 G ist hingegen unklar, inwie- Tab. 4: EBITDA und EBITDA-Margen der vier Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland in

den Jahren 2007 bis 2009 und im ersten Quartal 2010

a) EBITDA = Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization. Telefónica O2 Germany weist statt derEBITDA-Kenngröße nur das OIBDA (= Operating Income Before Depreciation and Amortization) für das gesamteGeschäft in Deutschland aus, wobei im Betrachtungszeitraum etwa 75% (bzw. 25%) der Telefónica-Umsätze inDeutschland auf den Mobilfunk-Bereich (Festnetz-Bereich) entfielen. Wegen der eingeschränkten Vergleichbarkeitder Angaben für Telefónica O2 Germany mit den Werten der anderen drei Netzbetreiber sind die Daten für T O2 G inKlammern gesetzt.

b) Vodafone berichtet seit 2008 die Kennzahl EBITDA für das deutsche Mobilfunkgeschäft nicht mehr. Die Werte fürVodafone wurden daher dem „European First Tel Factsheet“ der Credit Suisse vom 08.07.2010 (dort S. 73) und vom01.10.2008 (dort S. 65) entnommen.

c) EBITDA-Marge = (EBITDA/Mobilfunkumsatz) • 100.Quelle: Unternehmensangaben, Credit Suisse, Prof. Gerpott Analysen

Kennzahl/Netzbetreiber

I. EBITDA (in Mio. !)a

– DT MD– VD2b

– E-Plus– T O2 G

II. EBITDA-Marge (in %)c

– DT MD– VD2– E-Plus– T O2 G

2007

2.9383.3491.113(473)

36,843,637,6

(13,4)

2008

3.0283.5051.245(770)

39,046,538,7

(21,4)

2009

3.3473.2431.333(918)

41,345,541,9

(24,5)

Q1/2010

826776321

(241)

41,344,341,8

(22,4)

29 EBITDA = Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization. EBITDA-Marge (in %) =

EBITDA / Umsatz • 100. Diese Marge gibt an, inwieweit ein Unternehmen in der Lage war, über seinen Auszahlungen für den laufenden Geschäftsbetrieb entsprechenden Umsätzen hinaus weitere Umsätze zu erwirtschaften, die zur Deckung von Zins-, Steuer-, Investitions-, Dividenden- und Kredittilgungszahlungen verwendet werden können. Diese Kennzahlen sind auch im Mobilfunksektor zur Profitabilitätsanalyse üb-lich. Vgl. Credit Suisse (2010), S. 73.

30 Für die Jahre 1998 bis 2006 verfügbare Profitabilitätsdaten zeigen, dass in diesem Zeitraum die EBITDA-Marge von E-Plus deutlich niedriger lag als die von DT MD. S. Gerpott (2008a), S. 38.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 13 – 27.08.10, Gerpott

weit die in Tab. 4 genannten EBITDA-Margen auch Anfang 2010 tatsächlich noch rund 20 Prozentpunkte niedriger als die Margen der D-Netzbetreiber sind, da das Unternehmen diese Kennzahl nicht getrennt für sein Mobilfunkgeschäft in Deutschland, sondern nur für seine deutschen Aktivitäten insgesamt ausweist. Die von den beiden D-Netzbetreibern jeweils erzielten absoluten EBITDA-Beträge fallen im gesamten Betrachtungszeitraum in jeder Periode etwa 2,4- bis 3-mal (3,5- bis 7-mal) höher aus als die Werte von E-Plus (T O2 G). Auch im ersten Quartal 2010 erreichte der von E-Plus erzielte gesamte Mobilfunkdiensteumsatz (729 Mio. Euro) nicht die Höhe der EBITDA-Be-träge von DT MD und VD2. Somit erzielen die D-Netzbetreibern bis heute jeweils wesentlich größere absolute Deckungsbeiträge als die E-Netzbetreiber. Dieser Gewinnvorsprung eröffnet DT MD und VD2 die Möglichkeit, die beiden wesentlich später in das deutsche Mobilfunkge-schäft eingetretenen Konkurrenten anzugreifen, um zumindest einen von ihnen aus dem Markt zu drängen und so die Wettbewerbsintensität in Deutschland (weiter) zum eigenen Vorteil und zu Lasten der Nachfrager zu verringern. Als Gesamtergebnis der Betrachtung der aktuellen Wettbewerbsverhältnisse auf dem deut-schen Mobilfunkmarkt und deren Entwicklung im Zeitablauf bis März 2010 ist festzuhalten, dass DT MD und VD2 auch fast 20 Jahre nach dem Angebotsstart von digitalen Funktelefon-diensten in Deutschland den Endkundenmarkt gemeinsam beherrschen und sich gegenseitig allenfalls schwach Konkurrenz machen.31 Trends, die eine deutliche Veränderung dieser Situ-ation in absehbarer Zeit wahrscheinlich machen, konnten nicht identifiziert werden.

31 Zu einem ähnlichen Ergebnis kommen für den Betrachtungszeitpunkt Anfang 2007 bzw. Anfang 2009 Bun-

deskartellamt (2007), S. 32, 36 u. 41 bzw. Höffler (2009), S. 232.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 14 – 27.08.10, Gerpott

3. Anbieterkonzentration und Entwicklungsstand des deutschen Mobilfunkmarktes im Vergleich zu anderen westeuropäischen Ländern

Um zu erkunden, inwieweit es sich bei der Marktdominanz von DT MD sowie VD2 und der schwachen Wettbewerbsposition der E-Netzbetreiber um ein deutschlandspezifisches Phäno-men handelt und inwieweit diese Konkurrenzsituation in Deutschland mit aus gesamtwirt-schaftlicher Perspektive im internationalen Vergleich eher „guten“ oder eher „schlechten“ Marktergebnissen einhergeht, bietet sich eine Gegenüberstellung der Anbieterkonzentration und mehrerer Dimensionen des Entwicklungsstandes von nationalen Mobilfunkmärkten in verschiedenen westeuropäischen Ländern an. Deshalb wurde der zuvor erläuterte UGVI für die SIM-Karten (vgl. Abb. 1, unten links) und die Mobilfunkdiensteumsätze (vgl. Abb. 1, un-ten rechts) der Betreiber in einem nationalen Markt auch für die Staaten der EU in der bis Ap-ril 2004 gültigen Zusammensetzung (ohne den Kleinstaat Luxemburg) sowie Norwegen und die Schweiz als weiteren, zwar nicht der EU angehörenden, aber westeuropäischen Ländern per Ende März 2010 ermittelt (s. Abb. 2). Außerdem wurden die Ausprägungen von vier wei-teren Indikatoren des Entwicklungsstandes von nationalen Mobilfunkmärkten im Allgemei-nen und von UMTS-Märkten im Besonderen für den eben genannten Kreis von Ländern be-stimmt (s. unten Abb. 3 und 4). Abb. 2 ordnet die nationalen UGVI-Werte für SIM-Karten am 31.03.2010 und für Mobil-funkdiensteumsätze im ersten Quartal 2010 der 16 einbezogenen westeuropäischen Länder in aufsteigender Reihenfolge.32 Der deutsche Mobilfunkmarkt nimmt hinsichtlich des Ausmaßes der Ungleichverteilung der SIM-KMA zwischen den MFNB Rang 1333 und der Ungleichver-teilung der MFDUA Rang 15 unter den 16 Vergleichsländern ein. Der deutsche UGVI-Wert für SIM-Karten (Mobilfunkdiensteumsätze) ist 5,1-mal (3,7-mal) so hoch wie der entspre-chende UGVI-Durchschnitt für die drei Länder mit der niedrigsten Anbieterkonzentration. Die Befunde in Abb. 2 offenbaren, dass in Deutschland der Marktanteilsvorsprung der beiden früh in den Markt eingetretenen und von Beginn an mit 900 MHz-Frequenzen ausgestatteten Anbieter DT MD und VD2 auch Anfang 2010 noch viel größer war als der Vorsprung von MFNB in anderen nationalen Märkten in Westeuropa. Die im internationalen Maßstab hohe

32 In sieben Ländern (Dänemark, Großbritannien, Irland, Italien, Österreich, Schweden und Spanien) wurde

bei den UGVI-Kalkulationen je ein MFNB ausgeschlossen, der ausschließlich über ein UMTS-Netz ver-fügt. Diese „reinen“ UMTS-Netzbetreiber weisen wegen ihres im März 2010 erst fünf bis sechs Jahre zu-rückliegenden Vermarktungsstarts geringe SIM-KMA und MFDUA auf. Ihr Einbezug hätte die UGVI der sechs Länder stark erhöht und die inhaltliche Aussagekraft von UGVI-Vergleichen zwischen Ländern mit versus ohne „reinem“ UMTS-Neueinsteiger erheblich verringert. Vgl. a. das entsprechende Vorgehen bei Gerpott (2008a), S. 40-41.

33 Den gleichen Rangplatz belegte Deutschland bei einem Vergleich des UGVI für SIM-KMA zum Stichtag 31.03.2007. S. Gerpott (2008a), S. 41.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 15 – 27.08.10, Gerpott

Abb. 2: Anbieterkonzentration in 16 westeuropäischen Mobilfunkländermärkten auf Basis von zwei Marktanteilsindikatoren Ende März 2010 bzw. im ersten Quartal 2010

a) Zur Berechnung des UGVI (Ungleichverteilungsindex) und seiner inhaltlichen Bedeutung s. die Fußnote a in Abb. 1. Ab-weichend von den dortigen Ausführungen wird die Summe der quadrierten Marktanteile bei zwei bzw. drei Netzbetreiberndurch 0,5 bzw. 0,33 dividiert, um die Abweichung von dem minimal bei dieser Anbieterzahl möglichen Indexwert zu bestim-men.

b) In eckigen Klammern wird hinter jedem Land die Zahl der dort Ende März 2010 aktiven und fast durchweg in den 1990erJahren gestarteten GSM-Netzbetreiber angegeben. Bei den Marktanteilsindikatoren für die ursprünglich nur als GSM-Netzbe-treiber agierenden Unternehmen wird nicht nach GSM- bzw. UMTS-SIM-Karten/-Kunden differenziert.

Quelle: Credit Suisse (European First Tel Factsheet vom 08.07.2010), ComReg Ireland, Unternehmensangaben, Prof. GerpottAnalysen

1. Großbri-tannien [4]b

UGVI-SIM-Karten insgesamt 31.03.2010a UGVI-Mobilfunkdiensteumsätze Q1/2010a

1,1% 1. Dänemark 2,6%

2. Belgien [3] 3,1% 2. Finnland 4,1%

3. Finnland [3] 3,3% 3. Großbritannien 6,4%

4. Irland [3] 6,4% 4. Frankreich 7,1%

7. Norwegen [2] 8,3% 7. Irland 9,9%

5. Griechenland [3] 7,3% 5. Niederlande 8,3%

6. Portugal [3] 8,1% 6. Italien 8,5%

8. Spanien [3] 8,3% 8. Norwegen 10,3%

9. Italien [3] 9,7% 9. Portugal 10,5%

10. Österreich [3] 10,2% 10. Schweden 11,3%

11. Dänemark [3] 10,6% 11. Spanien 11,4%

12. Frankreich [3] 11,8% 12. Österreich 11,9%

13. Deutschland [4] 12,8% 13. Belgien 13,0%

14. Niederlande [3] 16,4% 14. Griechenland 14,7%

15. Schweden [3] 17,1% 15. Deutschland 16,3%

16. Schweiz [3] 37,6% 16. Schweiz 38,1%

Ungleichheit der Anbietermarktpositionen kann als ein Indiz dafür gesehen werden, dass in Deutschland vergleichsweise ungünstige strukturelle und regulative Rahmenbedingungen den Aufholfortschritt der beiden GSM-1800-Späteinsteiger bis heute enorm beeinträchtigt haben. Über die Anbieterkonzentration hinausgehende Rückschlüsse auf den Entwicklungsstand des deutschen Mobilfunkmarktes im internationalen Vergleich lassen sich anhand des Anteils von Postpaid-Kunden an sämtlichen aktivierten SIM-Karten und des Anteils der aus Mobilfunk-netzen abgehenden Sprachminuten an den insgesamt aus Fest- und Mobilfunknetzen in einem Land abgehenden Sprachminuten gewinnen. Je größer der Postpaid-Kartenanteil, desto inten-

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 16 – 27.08.10, Gerpott

siver werden Mobilfunkdienste in einem Land genutzt. Ein hoher Mobilfunkminutenanteil an dem aus sämtlichen Netzen in einem Land abgehenden Sprachverkehr deutet auf eine stärkere Substitution von Festnetztelefondiensten durch Sprachverbindungen von Mobilfunkanschlüs-sen und damit ebenfalls darauf hin, dass die Anbieter in einem Land mobile Sprachtelefonie-leistungen zu gegenüber Festnetzdiensten wettbewerbsfähigen Preisen aggressiv vermarktet haben. Abb. 3 visualisiert die Ausprägungen dieser zwei Marktentwicklungsindikatoren in Deutschland sowie 13 weiteren westeuropäischen Staaten.34 Abb. 3: Einordnung des Entwicklungsstandes des deutschen Mobilfunkmarktes im Ver-

gleich zu 13 westeuropäischen Ländermärkten

Anteil Postpaid-Kartenan SIM-Karten insgesamt

(31.10.2009)

Anteil der aus Mobilfunknetzen ab-gehenden Sprachminuten an insgesamt

abgehenden Sprachminuten(2008)

a) Angabe in eckigen Klammern = Postpaid-Karten pro 100 Einwohner.b) Im Jahr 2009 belief sich der entsprechende Anteil in Deutschland auf 32,5%. Vgl. Bundesnetzagentur (2010b), S. 86 u. 91.Quelle: EU-Kommission/15. Implementierungsbericht, Prof. Gerpott Analysen

1. Finnland 90,0% [123]a 1. Finnland 83%

2. Dänemark 85,5% [108] 2. Österreich 71%

3. Österreich 68,8% [92] 3. Portugal 65%

4. Frankreich 64,1% [58] 4. Irland 55%

5. Spanien 61,0% [72] 5. Dänemark 53%

6. Schweden 59,9% [72] 6. Belgien 50%

7. Niederlande 53,6% [69] 7. Spanien 49%

8. Deutschland 44,0% [59] 7. Italien 49%

9. Belgien 41,4% [43] 9. Griechenland 48%

10. Großbritannien 40,6% [51] 10. Frankreich 46%

11. Griechenland 36,0% [48] 11. Großbritannien 44%

12. Irland 31,2% [37] 12. Niederlande 42%

13. Portugal 27,4% [40] 13. Schweden 41%

14. Italien 14,0% [20] 14. Deutschland 28%b

34 Abb. 3 enthält keine Angaben für Norwegen und die Schweiz, da die in Abb. 3 gezeigten Werte aus Daten,

die einer Publikation der EU-Kommission (European Commission 2010, Vol. 2, S. 12, 26 u. 112) entnom-men wurden und die ausschließlich EU-Staaten einbezieht, berechnet wurden.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 17 – 27.08.10, Gerpott

Demnach belegte Deutschland am Ende des dritten Quartals 2009 bei der Postpaid-Karten-verbreitung keinen Platz im ersten Drittel, sondern lediglich im Mittelfeld der 14 Staaten (s. Abb. 3, linker Teil). Die Tatsache, dass der Anteil der aus Mobilfunknetzen abgehenden Sprachminuten an sämtlichem in einem Land 2008 generierten Sprachverkehr in Deutschland sehr viel niedriger ausfiel als in allen übrigen Vergleichsstaaten (s. Abb. 3, rechter Teil), spricht ebenfalls dafür, dass die MFNB in Deutschland Sprachtelefonate von Mobilfunkan-schlüssen generell und als Ersatz für Sprachverbindungen aus Festnetzen im Besonderen bis-lang wesentlich weniger (preis-)aggressiv vorangetrieben haben als MFNB in anderen west-europäischen EU-Mitgliedsstaaten. Für Deutschland gegenüber anderen EU-Staaten feststell-bare niedrige monatliche Durchschnittsumsätze pro SIM-Karte (vgl. oben Tab. 3) sind somit keineswegs Folge vergleichsweise niedriger deutscher Mobilfunkpreise, sondern der geringen Nutzungsintensität von Mobilfunkanschlüssen in Deutschland.35 Alles in allem ist somit aufgrund der zuvor diskutierten Vergleichsbefunde festzustellen, dass der deutsche Mobilfunkmarkt hinsichtlich der Nutzungsintensität von Mobilfunkdiensten/ -anschlüssen generell und von mobilen Sprachtelefonverbindungen im Speziellen als – relativ zu anderen westeuropäischen Ländermärkten – bestenfalls mittelmäßig, eher aber als schwach entwickelt einzustufen ist. Da die Gegenüberstellungen in Abb. 3 nicht zwischen GSM- und UMTS-Kunden/-Netzen dif-ferenzieren, sind zur Analyse des Entwicklungsgrades des deutschen UMTS-Marktes relativ zum Stand in anderen Ländern zusätzliche Kennzahlen heranzuziehen. Als ergänzende Indi-katoren kommen hier der Anteil der UMTS-SIM-Karten an allen aktivierten SIM-Karten in einem Land sowie der Anteil der Mobilfunkanschlüsse, die mit HSPA-fähigen Endgeräten genutzt werden, an sämtlichen aktivierten SIM-Karten in einem Land in Betracht, nicht zu-letzt auch, weil deren Berechnung auf Basis von in der Fachzeitschrift Mobile Communicati-ons Europe veröffentlichten Rohdaten für die 16 in Abb. 2 untersuchten westeuropäischen Staaten möglich ist.36 Abb. 4 stellt die Ausprägungen der zwei Indikatoren für die Vergleichsländer geordnet in ab-steigender Reihenfolge dar. Demnach lag in Deutschland am Ende des dritten Quartals 2009 der Anteil der MFNB-Kunden, die ein 3G-fähiges Endgerät mit UMTS-SIM-Karte benutzen,

35 S. die Gegenüberstellungen von ARPU- und „Minutes of Use“-Statistiken für 16 westeuropäische Länder

bei ComReg (2010), S. 58-59. 36 Konkret wurden zur Erstellung von Abb. 4 Marktstatistiken aus folgenden Mobile Communications Europe

Ausgaben/Tabellen entnommen: Nr. 494 (22.06.2009), S. 12-17; Nr. 507 (19.01.2010), S. 14 u. 22-23; Nr. 508 (02.02.2010), S. 21 u. 23; Nr. 511 (16.03.2010), S. 24 u. 27; Nr. 512 (30.03.2010), S. 32; Nr. 513 (27.04.2010), S. 23; Nr. 514 (11.05.2010), S. 25 u. 28; Nr. 515 (25.05.2010), S. 26; Nr. 516 (08.06.2010), S. 22 u. 28; Nr. 517 (22.06.2010), S. 17 u. 30. Diese Statistiken wurden zusätzlich mit von ComReg (2010), S. 54 berichteten Daten abgeglichen.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 18 – 27.08.10, Gerpott

Abb. 4: Einordnung des Entwicklungsstandes des deutschen UMTS-Marktes im Vergleich zu 15 westeuropäischen Ländermärkten

Anteil der UMTS-SIM-Kartenan allen aktivierten SIM-Karten

(30.09.2009)

Anteil der mobilen Breitbandzugängea

an allen aktivierten SIM-Karten(31.12.2009)

a) Mobiler Breitbandzugang = Mobiler Internetzugang mit Endgeräten (Smartphone, Laptop mit integrierter Datenkarte/UMTS-Modem), die HSPA nutzen können.

b) Stand: 31.03.2009.c) Schätzwert auf Basis von ComReg Ireland, Document 10/43 (17.06.2010), S. 54.Quelle: Mobile Communications Europe, Prof. Gerpott Analysen

1. Spanien 41,1% 1. Schweden 15,2%

2. Italien 38,3% 2. Dänemark 14,9%

2. Österreich 38,3% 3. Finnland 13,4%

4. Schweden 38,1% 4. Portugal 13,3%

5. Finnland 35,8% 5. Schweiz 11,9%

6. Portugal 34,0% 6. Spanien 11,8%

7. Schweiz 31,5% 7. Österreich 10,7%

8. Großbritannien 31,4% 8. Großbritannien 10,5%

9. Norwegenb 29,0% 9. Norwegen 9,8%

10. Irlandc 28,5% 10. Irland 9,5%

11. Frankreich 26,4% 11. Frankreich 8,3%

12. Niederlande 24,2% 12. Italien 7,3%

13. Deutschland 21,7% 13. Deutschland 6,5%

14. Dänemark 20,8% 14. Niederlande 5,3%

15. Griechenland 17,9% 15. Belgien 3,4%

16. Belgien 6,9% 16. Griechenland 0,2%

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 19 – 27.08.10, Gerpott

an sämtlichen aktivierten SIM-Karten bei 21,7%.37 Damit belegte Deutschland unter den 16 betrachteten Ländern den viertletzten Platz (s. Abb. 4, linke Hälfte). Sechs Länder wiesen bei diesem Indikator im Vergleich zu Deutschland einen um mindestens 10 Prozentpunkte höhe-ren Wert, also einen sehr großen Vorsprung hinsichtlich der Erschließung des Marktes mit UMTS-fähigen Endgeräten/-Anschlüssen auf. Die Aufrüstung von UMTS-Release-99-Netzen mit HSPA-Technik ermöglicht es Kunden, mit hohen Datenübertragungsgeschwindigkeiten von bis zu mehreren Mbit/s auf dem Weg zum Endgerät mobil z.B. auf E-Maildienste oder Suchportale über das Internet zurückzugrei-fen, wenn sie über ein Smartphone oder einen Laptop mit Datenkarte/externem Modem ver-fügen, die für HSPA spezifiziert sind. Solche Varianten der Gestaltung und des Einsatzes von Mobilfunknetzen/-endgeräten werden auch als mobile Breitbandzugänge oder mobiles Breit-band bezeichnet.38 Der rechten Hälfte von Abb. 4 ist zu entnehmen, dass Deutschland bezüg-lich des Anteils HSPA-basierter mobiler Breitbandzugänge an allen aktivierten Mobilfunkan-schlüssen Ende 2009 unter den 16 Ländern wiederum den viertletzten Platz inne hat. Für vier Staaten ist bei diesem Indikator eine Ausprägung gegeben, die den deutschen Wert mindes-tens um den Faktor zwei übersteigt. Insgesamt sprechen die Daten in Abb. 4 dafür, dass der deutsche Mobilfunkmarkt im Hinblick auf die Verbreitung von UMTS-Zugängen und damit auch bezüglich der UMTS-Dienstenut-zung sowie bezüglich der Ausschöpfung der HSPA-Fähigkeit von UMTS-Netzen für mobile Breitbandzugänge zum Internet Anfang 2010 gegenüber der großen Mehrheit der übrigen westeuropäischen Staaten weit zurückliegt. Dieses Resultat steht im Einklang mit Befunden anderer Studien, die Angaben zum Entwicklungsstand des deutschen UMTS-/mobilen Breit-band-Marktes im internationalen Vergleich zu verschiedenen Betrachtungszeitpunkten von Ende 2007 bis Ende 2009 beinhalten.39 Weiter ist es konsistent mit Befunden einer Anfang 2010 durchgeführten Erhebung zur Nutzung von Mobilfunknetzen zum Zugriff auf Internet-dienste, die zeigt, dass in Deutschland diese Nutzung deutlich weniger verbreitet ist und viel seltener erfolgt als in Österreich und der Schweiz.40

37 Aus Angaben der Bundesnetzagentur (2010b), S. 90 u. 93 ergibt sich für Deutschland zum Stichtag 31.12.

2009 ein entsprechender Wert von 24,0%. Dieser Quervergleich spricht für die Genauigkeit/Qualität der in Mobile Communications Europe veröffentlichten Marktstatistiken.

38 S. Willmer (2010), S. 4. Vgl. ferner Bundesnetzagentur (2009c), S. 56; European Commission (2010), Vol. 2, S. 70 u. 90-91. Oft wird von mobilem Breitband schon gesprochen, wenn ein Kunde lediglich ein UMTS-fähiges Endgerät verwendet, unabhängig davon, ob dieses Gerät auch mindestens die Spezifikationen des UMTS Release 5 erfüllt; s. etwa ITU (2010), S. 94.

39 Vgl. Goldhammer et al. (2008), S. 27; ComReg (2010), S. 54; European Commission (2010), Vol. 2, S. 90-91; ITU (2010), S. 105-106; Willmer (2010), S. 4.

40 Accenture (2010), S. 8-9.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 20 – 27.08.10, Gerpott

Der neben der Flächendeckung und der gebäudeinternen Verfügbarkeit von Mobilfunknetzen wichtigste Einflussfaktor der Adoption und der Nutzungsintensität von mobilen Anschlüssen/ -diensten ist der Preis solcher Angebote.41 Nicht zuletzt aus diesem Grund veröffentlichen in-terstaatliche Institutionen wie die Europäische Kommission, die ITU und die OECD, aber auch nationale TK-Regulierer wie die irische ComReg häufig länderbezogene Vergleiche der Preise/Kosten für Kundengruppen mit unterschiedlich umfangreicher Nutzung von Mobil-funkdiensten. Die Durchsicht aktueller Vergleichsanalysen solcher Institutionen offenbart, dass in den Jahren 2008 und 2009 sowie im Februar 2010 die Mobilfunkpreise/-kosten für Prepaid-Kunden, die Mobilfunkdienste in geringem Ausmaß nachfragen, relativ zu den Ent-gelten, die „low usage“ Kunden in anderen Ländern zu zahlen haben, in Deutschland tenden-ziell eher niedrig ausfielen. Umgekehrt lagen die deutschen Preise für Kunden mit mittlerer oder hoher Nutzungsintensität z.T. oder deutlich über den Kosten in den meisten anderen OECD-Ländern.42 Dieses Ergebnismuster spricht dafür, dass im deutschen Prepaid-Markt (= „low usage“ Kunden) der von den beiden E-Netzbetreibern ausgehende stärkere Wettbe-werbsdruck (s.o. Tab. 2 und Abb. 1) zu niedrigeren Endkundenpreisen führt. Im deutschen Postpaid-Markt (= „medium/high usage“ Kunden) trägt demgegenüber die geringe Wettbe-werbsintensität zwischen den beiden in diesem Segment besonders dominierenden Anbietern DT MD und VD243 sowie die deutlich schwächere Position der E-Netzbetreiber zu einem Preisniveau bei, das relativ zu anderen Industriestaaten als hoch/teuer zu klassifizieren ist. Weiter gibt es Anhaltspunkte dafür, dass in der jüngeren Vergangenheit die Mobilfunkpreise in Deutschland weniger stark gesunken sind als typischerweise in den Ländern der EU: So be-richtet die EU-Kommission, dass über alle EU-Mitglieder hinweg im Jahr 2009 die Kosten für Mobilfunkdienste je nach Nutzungsausmaß/Kundengruppe und Methodik bei der Bildung von Dienstekörben zwischen 4,9% und 14,9% gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen sind.44 In Deutschland verringerte sich der Verbraucherpreisindex für Mobilfunkdienste lediglich von 87,4 Indexpunkten im Jahr 2008 um 2,2 Punkte bzw. 2,5% auf 85,2 Indexpunkte im Jahr 2009.45 Demnach scheint der wettbewerbsbedingte Preisdruck im deutschen Mobilfunk aktu-ell weniger stark auszufallen als im Durchschnitt aller EU-Staaten. Als Fazit der Vergleiche kann festgestellt werden, dass gegenwärtig die in Deutschland relativ zu anderen westeuropäischen Ländern überdurchschnittliche Marktanteilskonzentration auf einzelne Anbieter (DT MD und VD2) mit einer gegenüber anderen nationalen Märkten gerin-gen Ausschöpfung der Nutzenpotenziale von 2G- und 3G-Mobilfunknetzen einhergeht.

41 S. zu empirischen Belegen, welche diese These stützen, Gerpott (2008b), S. 525-534. 42 S. OECD (2009), S. 277-278 u. 296-298; ComReg (2010), S. 65-69; ITU (2010), S. 54 u. 67-68. 43 S. zum schwach ausgeprägten „Binnenwettbewerb“ zwischen den D-Netzbetreibern und seinen Hintergrün-

den auch Bundeskartellamt (2007), S. 43-46. 44 S. European Commission (2010), Vol. 2, S. 28-30. 45 Vgl. Statistisches Bundesamt (2010).

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 21 – 27.08.10, Gerpott

4. Markteintrittstiming und Frequenzlage als Einflussfaktoren des betriebswirt-schaftlichen Erfolgs von Mobilfunknetzbetreibern

4.1 Ausgangssituation

Die in Kap. 3 belegten großen Unterschiede zwischen westeuropäischen Ländern hinsichtlich der nationalen Anbieterkonzentration im Mobilfunk werfen die Frage nach den Hauptursa-chen dafür auf, dass einige MFNB sehr hohe, andere hingegen sehr niedrige Marktanteile und Gewinnmargen erzielen. Hier kann einerseits vermutet werden, dass diese betriebswirtschaft-lichen Erfolgsunterschiede durch Qualitätsdivergenzen im Management und den daraus resul-tierenden Leistungsfähigkeiten der Unternehmen zu erklären sind. Andererseits besteht die Möglichkeit, dass die Erfolgsvarianz z.gr.T. nicht endogen durch Anbieterstrategien, sondern exogen durch staatlich vorgegebene Rahmenbedingungen für den Mobilfunkwettbewerb ver-ursacht wird. Als solche Bedingungen werden in Praxis und Wissenschaft (1) die zeitliche Staffelung der GSM-Lizenzvergabe in einem nationalen Markt und sich daraus ergebende Po-sitionierungsoptionen als Pionier bzw. Erst-/Früheinsteiger oder Folger/Späteinsteiger sowie (2) die unterschiedliche Ausstattung mit GSM-Frequenzen in den Bereichen 900 MHz und 1800 MHz erörtert.46 Speziell für Deutschland vertritt die BNetzA im Hinblick auf das Markteintrittstiming der vier MFNB47 die Position, dass „mit fortschreitendem Zeitablauf … die Kausalbeziehung zwi-schen Markteintrittszeitpunkt und Markterfolg an … Überzeugungskraft [verliert]“ und des-halb im Zusammenhang mit der Öffnung von GSM-Frequenzen im 900 MHz-Bereich für UMTS- und LTE-Angebote aus der späten GSM-Lizenzerteilung an die E-Netzbetreiber re-sultierende Nachteile „bei einer effizienzorientierten Betrachtung allmählich in den Hinter-grund treten [müssen]“48. Weiterhin behauptet die Regulierungsbehörde, „dass die ursprüng-lich durchaus vorhandenen Kostenunterschiede zwischen den Frequenzausstattungen der D- und E-Netzbetreiber nach und nach zu einer Restgröße zusammengeschmolzen sind.“49 Leider versäumt es aber die BNetzA, anders als etwa der britische TK-Regulierer OFCOM,50 detail-lierte eigene empirische und modellökonomische Analysen zur Untermauerung ihrer Vermu-

46 Vgl. Gerpott (2005), S. 504-508; Gruber (2005), S. 107-108; Brinkmann et al. (2006), S. 13-27; Gerpott

(2008a), S. 27-28, 42, 44-45, 79, 91-92; Neumann (2008), S. 1; Höffler (2009), S. 234; Koenig/Hasenkamp (2009b), S. 699.

47 Die formellen GSM-Lizenzerteilungszeitpunkte sind für jeden Anbieter Tab. 1 zu entnehmen. Mit der GSM-Vermarktung startete VD2 im Juni 1992, DT MD im Juli 1992, E-Plus im Mai 1994 und T O2 G im Oktober 1998. S. Gerpott (2008a), S. 32.

48 Bundesnetzagentur (2009a), S. 3607 (s.a. oben Fußnote 17). 49 Bundesnetzagentur (2009a), S. 3606 (s.a. oben Fußnote 16). Parenthetisch sei angemerkt, dass die Regulie-

rungsbehörde im Hinblick auf Kosteneffekte der Ausstattung von MFNB mit Frequenzen in unterschiedli-chen Lagen widersprüchlich argumentiert: Einerseits verweist sie auf Kostenvorteile von Netzen im 900 MHz-Bereich gegenüber Infrastrukturen, die Frequenzen um 2 GHz nutzen. Andererseits bestreitet sie Kos-tenvorteile von 900 MHz- gegenüber 1800 MHz-Netzen. S. Bundesnetzagentur (2009a), S. 3600 versus 3606.

50 S. OFCOM (2007).

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 22 – 27.08.10, Gerpott

tungen vorzulegen oder zumindest Befunde vorhandener einschlägiger Untersuchungen51 ein-gehender zu würdigen. Vor diesem Hintergrund ist es geboten, auf Basis aktueller Daten erneut zu untersuchen, in-wieweit Erfolgsunterschiede zwischen MFNB auch Anfang 2010 noch signifikant durch his-torische Regulierungsentscheidungen zum Markteintrittstiming und zur Erstausstattung mit GSM-Frequenzen beeinflusst werden. Wenn sich entsprechende Effekte nachweisen lassen, dann ist dies ein starker Anhaltspunkt dafür, dass die zitierten Thesen der BNetzA nicht sach-gerecht sind und folglich frequenzpolitische Maßnahmen zum Abbau bislang fortbestehender Wettbewerbsverzerrungen zwischen D- und E-Netzbetreibern bzw. zur Förderung von funkti-onsfähigem Wettbewerb aus ordnungspolitischer Sicht erforderlich sind und aus gesamtwirt-schaftlicher Sicht mehr Vor- als Nachteile aufweisen.

4.2 Erfolgsunterschiede aufgrund versetzter Zeitpunkte von Vermarktungsstarts

Zur Analyse der Erfolgsrelevanz von Unterschieden im Markteintrittstiming infolge zeitlich gestaffelter GSM-Lizenzvergaben wurde zunächst, wie in der eigenen Vorgängeruntersu-chung,52 die Pearson’sche Produkt-Moment-Korrelation zwischen der bis zum 31.03.2010 verstrichenen Zeitspanne seit dem GSM-Vermarktungsstart eines MFNB und dessen nationa-len SIM-KMA an diesem Stichtag für die 49 Unternehmen bestimmt, die jeweils in den in Kap. 3 bereits betrachteten 16 westeuropäischen Ländern als unabhängig agierende Konkur-renten präsent waren. Wie in Abb. 5 dargestellt, beläuft sich der Korrelationskoeffizient r auf 0,49 und ist statistisch hoch signifikant (p < 0,001). Immerhin 24% (= 0,492 x 100) der SIM-KMA-Varianz in der Stichprobe werden durch die unterschiedlichen Eintrittstermine der MFNB in das GSM-Geschäft statistisch erklärt. Einen nahezu identischen Befund erhält man, wenn der MFDUA anstelle des SIM-KMA als Marktpositionsmaß herangezogen wird (s. Fußnote b in Abb. 5). Zum Stichtag 31.03.2007 belief sich die Korrelation zwischen GSM-Vermarktungszeitspanne und SIM-KMA auf 0,62.53 Der Zusammenhang zwischen Marktein-trittstiming und relativem Absatzerfolg in einen nationalen Markt verringerte sich demnach im 36-Monatszeitraum vor dem 31.03.2010 nur leicht. Er ist aber gegenwärtig immer noch statistisch und praktisch bedeutsam. Wettbewerber mit Späteinsteigerposition in einen natio-nalen GSM-Markt sind aufgrund der „Pfadabhängigkeit“54 von Absatzerfolgen auch über

51 Vgl. etwa Brinkmann et al. (2006) und Gerpott (2008a), S. 48-62 sowie die in der zweiten Publikation ver-

arbeiteten weiteren Studien. 52 S. Gerpott (2008a), S. 51-52. 53 S. Gerpott (2008a), S. 52. 54 S. zum Konstrukt der Pfadabhängigkeit von Absatzprozessen allgemein und zur Anwendung dieses Kon-

struktes auf den deutschen Markt für kabelgebundene Breitbandanschlüsse Bach (2008), S. 49-62 u. 227-229.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 23 – 27.08.10, Gerpott

Abb. 5: Zeitspanne seit GSM-Vermarktungsstart und SIM-Kartenanteil an der nationalen Gesamtzahl aktivierter GSM- und UMTS-Karten von 49 GSM-Netzbetreibern aus 16 westeuropäischen Länderna Ende März 2010

0,0%

10,0%

20,0%

30,0%

40,0%

50,0%

60,0%

70,0%

100 120 140 160 180 200 220

SIM-Kartenanteil (GSM plus UMTS)

31.03.2010

Monate seitGSM-Vermark-tungsstart(am 31.03.2010)

Pearson-Korrelation

=0,49b

(p < 0,001)

DT MD

VD2

E-PlusT O2 G

a) Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Niederlande,Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz und Spanien. In diesen 16 Ländern waren Ende März 2010 ins-gesamt 49 GSM-Netzbetreiber aktiv. Darüber hinaus gab es in Dänemark, Großbritannien, Irland, Italien, Österreich,Schweden und Spanien Ende März 2010 je einen aktiven „reinen“ UMTS-/3G-Netzbetreiber, die in Abb. 5 (und 6)nicht einbezogen sind. Insgesamt agierten zu diesem Zeitpunkt, also in den erfassten Ländern, 56 unabhängige Be-treiber von Mobilfunknetzen.

b) Bezieht man die sieben „reinen“ UMTS-/3G-Netzbetreiber in die Analyse ein, so erhält man als Pearson-Korrelationfür den 31.03.2010 r = 0,71 (p < 0,001; n = 56).Verwendet man anstelle des SIM-Kartenanteils den Serviceumsatzanteil eines Anbieters in einem Land alsMarktpositionsindikator, so ergibt sich ohne die „reinen“ UMTS-/3G-Netzbetreiber für das erste Quartal 2010 einePearson-Korrelation von r = 0,49 (p < 0,001; n = 49). Berücksichtigt man zusätzlich die „reinen“ UMTS-/3G-Netzbetreiber, so beläuft sich r auf 0,70 (p < 0,001; n = 56).

Quelle: Unternehmensangaben, Prof. Gerpott Analysen lange Zeiträume nicht dazu in der Lage, den SIM-KMA-Vorsprung von Früheinsteigern weit-gehend aufzuholen. Ein früherer GSM-Markteintritt verschafft MFNB auch Vorteile im UMTS-Markt, da sie ihre größere GSM-Kundenbasis sowie damit verbundene positive Netzeffekte und Reputations- sowie Kostenvorteile aus dem GSM-Geschäft nutzen können, um eigene (GSM-)Bestands-kunden auf UMTS-Anschlüsse/-Dienste zu überführen und um mit UMTS-Angeboten Neu-kunden zu akquirieren. Dieser Transfer von Marktmacht und Timingvorteilen aus dem GSM- in das UMTS-Geschäft spiegelt sich bei den erfassten 49 MFNB, die durchweg neben einer GSM- auch über eine UMTS-Lizenz verfügen, darin wider, dass ihr prozentualer SIM-Kar-

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 24 – 27.08.10, Gerpott

tenanteil nur im UMTS-Markt55 mit r = 0,57 mit der GSM-Vermarktungszeitspanne, aber le-diglich mit r = 0,45 mit der UMTS-Vermarktungszeitspanne korreliert.56 In einer multivaria-ten Regression der UMTS-SIM-KMA erreicht das standardisierte Einflussgewicht (= Beta) des GSM-Vermarktungszeitraums mit 0,46 (p < 0,001) einen um zwei Drittel höheren Wert als die UMTS-Vermarktungszeitspanne (Beta = 0,28; p < 0,018). Dies bedeutet, dass GSM-Lizenzinhaber unabhängig vom Timing ihres UMTS-Angebotsstarts die aus einer frühen bzw. späten Aufnahme ihrer GSM-Vermarktung resultierenden Vor- bzw. Nachteile auch in gro-ßem Umfang auf das UMTS-Geschäft in einem nationalen Markt übertragen. Angesichts der eigenen aktuellen Resultate sowie der generellen wissenschaftlichen Befund-lage zu Marktanteilseffekten des Eintrittstimings von MFNB ist die o.a. BNetzA-These einer zumindest ab dem Jahr 2009 angemessenen Vernachlässigbarkeit von Wettbewerbsverzerrun-gen infolge von zeitlich gestaffelten GSM-Lizenzerteilungsterminen als unhaltbar abzuleh-nen. Hohe SIM-KMA in einem nationalen Markt sind für einen MFNB kein Selbstzweck. Sie sind vielmehr aus betriebswirtschaftlicher Sicht ein Mittel zur Erhöhung der Finanzkraft und Profi-tabilität des Unternehmens, da eine große Kundenbasis Voraussetzung für die Ausschöpfung von größenbedingten Potenzialen zur Senkung der durchschnittlichen Investitionen sowie Be-triebs- und Akquisitionskosten pro SIM-Karte, Sprachverbindungsminute oder Megabyte übertragener Daten ist. Außerdem erleichtert ein hoher SIM-KMA die Durchsetzung eines überdurchschnittlichen Preisniveaus für eigene Angebote weitgehend unabhängig vom Ver-halten der Wettbewerber mit niedrigen SIM-KMA, weil die marginalen Konkurrenten in ei-nem hinsichtlich der Teilnehmergesamtzahl stagnierenden Markt aufgrund der Bindung von Kunden an den oder die dominierenden MFNB allenfalls bei erheblich preisgünstigeren An-geboten die Chance haben, Kunden von Wettbewerbern mit hohen SIM-KMA abzuwerben.57 Zum empirischen Nachweis der Profitabilitätseffekte des SIM-KMA von MFNB wurde die Korrelation zwischen dieser Marktpositionskennzahl und der EBITDA-Marge als Indikator der Betriebseffizienz und Innenfinanzierungskraft von Unternehmen herangezogen.58 Hierbei ist zu beachten, dass dieses Kriterium zwar Anhaltspunkte für die Wirtschaftlichkeit der lau-fenden Netzbetriebs-, Absatz-, Kundenbetreuungs- und Verwaltungsaktivitäten von MFNB, nicht aber bezüglich ihrer Netz- oder Frequenzinvestitionen erlaubt, weil letztere den Zähler („Earnings“) der Beziehungskennziffer nicht verringern. 55 Dieser Indikator ist wie folgt definiert: Abgesetzte eigene aktivierte UMTS-SIM-Karten / Summe der von

allen MFNB in einem Land abgesetzten aktivierten UMTS-SIM-Karten • 100. Bezugszeitpunkt ist der 30.09.2009. Vgl. zu dieser Variablen auch Gerpott (2008a), S. 59.

56 Fallzahl n = 47, da Angaben für MFNB in Norwegen nicht verfügbar waren. Beide Korrelationen sind mit einer Irrtumswahrscheinlichkeit von 0,1% statistisch signifikant.

57 Vgl. zu den beschriebenen Zusammenhängen auch Brinkmann et al. (2006), S. 22-26. 58 S. zur Interpretation dieses Erfolgsmaßes zusätzlich die Erläuterungen oben in Fußnote 29.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 25 – 27.08.10, Gerpott

Aus Abb. 6 geht hervor, dass zwischen dem SIM-KMA Ende März 2010 und der EBITDA-Marge im ersten Quartal 2010 bei den einbezogenen 49 GSM-Netzbetreibern eine hohe posi-tive Korrelation r von 0,60 besteht, die mit einer Irrtumswahrscheinlich von 0,1% als statis-tisch signifikant einzustufen ist. In einer Regressionsanalyse, in der die EBITDA-Marge gleichzeitig durch die in Abb. 5 und 6 enthaltenen x-Variablen vorhergesagt wird, weist der SIM-KMA ein hoch signifikantes Beta-Gewicht von 0,53 (p < 0,001) auf, wohingegen das Abb. 6: SIM-Kartenanteil 31.03.2010 und EBITDA-Marge im 1. Quartal 2010 für 49 GSM-

Netzbetreiber aus 16 westeuropäischen Länderna

0,0%

10,0%

20,0%

30,0%

40,0%

50,0%

60,0%

10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0%

a) Zu den berücksichtigten Ländern und der Zahl der einbezogenen GSM-Netzbetreiber s. Fußnote a in Abb. 5.b) EBITDA-Marge (in %) = Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization / Umsatz • 100. Die Be-

schriftung für T O2 G ist eingeklammert, weil das Unternehmen eine entsprechende Kennzahl nicht getrennt für seineMobilfunkaktivitäten, sondern nur für sein gesamtes TK-Geschäft in Deutschland berichtet; s. Fußnote a in Tab. 4.

c) Bezieht man die „reinen“ UMTS-/3G-Netzbetreiber in die Analyse ein, so erhält man als Pearson-Korrelation für den31.03.2010 r = 0,73 (p < 0,001; n = 54).Verwendet man anstelle des SIM-Kartenanteils den Serviceumsatzanteil eines Anbieters in einem Land, so ergibt sichbei Ausschluss „reiner“ UMTS-/3G-Netzbetreiber für das erste Quartal 2010 eine Pearson-Korrelation von r = 0,65(p < 0,001; n = 49), realisiert man diesen Ausschluss nicht, so beläuft sich r auf 0,75 (p < 0,001; n = 54).

Quelle: Unternehmensangaben, Prof. Gerpott Analysen

Pearson-Korrelation

=0,60c

(p < 0,001)

EBITDA-Marge

Q1/2010b

SIM-Karten-anteil Ge-samtmarkt31.03.2010

DT MDVD2E-Plus

(T O2 G)

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 26 – 27.08.10, Gerpott

Beta-Gewicht der Zeitspanne seit GSM-Vermarktungsstart mit 0,14 so niedrig ausfällt, dass es keine signifikante Erklärungskraft (p < 0,317) mehr erlangt.59 Die Zusammenhangsanalysen bestätigen eigene frühere Befunde zur Existenz erheblicher ge-winnzuträglicher Skalen- und Marktmachteffekte im Geschäftsbetrieb von MFNB für ver-schiedene Stichtage/Zeitfenster vom dritten Quartal 2004 bis zum ersten Quartal 2007.60 Je länger die Zeitspanne zwischen dem Vermarktungsstart von GSM-Pionieren und dem Markt-eintritt von GSM-Folgern ausfällt, desto besser sind die Chancen der Früheinsteiger, zunächst mehr Kunden(marktanteile) zu akquirieren als die Folger und auch später die Kunden zu bin-den sowie auf UMTS-Angebote zu migrieren. Konsequenz dieser Marktanteilseffekte ist wie-derum, dass Pioniere bis heute höhere Gewinnmargen (und absolut höhere Gewinne) realisie-ren können als Folger, was wiederum z.B. über Investitionen in den Netzausbau eine kreis-laufhafte stabilisierende Rückkopplungswirkung auf den SIM-KMA der Früheinsteiger hat. Dabei wirkt sich die Zeitspanne seit dem GSM-Vermarktungsstart ausschließlich mittelbar primär über ihren Einfluss auf den SIM-KMA (r = 0,49; s.o. Abb. 5) und nachrangig über ih-ren Effekt auf die absolute Kundenbasis/Auslastungsverbesserung61 von MFNB, die als GSM-Anbieter gestartet sind, auf deren EBITDA-Marge bzw. Betriebseffizienz aus.

4.3 Erfolgsunterschiede aufgrund von Abweichungen bei der Lage anfänglich zugeteil-ter GSM-Frequenzen

Bei der Vergabe von nationalen GSM-Lizenzen ab Ende der 1980er Jahre war zunächst in den westeuropäischen Ländern nur Spektrum im 900 MHz-Bereich verfügbar. GSM-Marktein-trittspioniere in einem nationalen Markt wurden deshalb mit 900 MHz-Frequenzen ausgestat-tet. Bei später realisierten GSM-Lizenzzuteilungen stand dann kein 900 MHz-Spektrum mehr, aber dafür Spektrum um 1800 MHz zur Verfügung, das pro Land an zumeist ein bis zwei Folger vergeben wurde. Die Unterschiede in der Lage der GSM-Frequenzen von MFNB wir-ken sich auf die Netzbetriebskosten und die Qualität der Angebote der Unternehmen aus. Auf-grund der größeren Ausbreitungsreichweite von Funkwellen im Bereich 900 MHz im Ver-gleich zu 1800 MHz haben GSM-900-Lizenzinhaber – selbst wenn ihre Kundenzahlen und Geländebedingungen denen der GSM-1800-Wettbewerber entsprechen – i.d.R. vor allem in dünn besiedelten Regionen eine kleinere Basisstationszahl zu betreiben und mit ihrem Trans-portnetz zu verbinden als GSM-1800-MFNB. Außerdem sind 900 MHz-Frequenzen gegen-über 1800 MHz-Frequenzen „better at penetrating deeper into buildings.“62 Daher können

59 Materiell übereinstimmende Ergebnisse erhält man, wenn die zeitliche Ausrichtung der Analysen vom ers-

ten Quartal 2010/31.03.2010 auf das Jahr 2009/den 31.12.2009 verlagert wird. 60 S. Gerpott (2005), S. 506-507 und (2008a), S. 53-55. 61 Die Korrelation zwischen der Zeitspanne seit GSM-Vermarktungsbeginn und der absoluten SIM-Karten-

zahl am 31.03.2010 beläuft sich auf r = 0,23 (p ≤ 0,06, n = 49). 62 OFCOM (2007), S. 43.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 27 – 27.08.10, Gerpott

GSM-1800-MFNB, die – wie in Deutschland (s.o. Tab. 1) – über eine absolut größere Anzahl von Frequenzen verfügten, auch in Ballungszentren mit hohen Netzkapazitätsanforderungen aus diesem Mengenvorsprung nur schwer einen Netzinvestitionsvorteil realisieren, weil sie zur gebäudeinternen Funkversorgung von GSM-1800-Endgeräten, die mit niedrigerer Sende-leistung als GSM-900-Terminals operieren, schon bei nicht ausgeschöpfter Kapazität einer Funkzelle zusätzliche Basisstationen zur Gebäudedurchdringung aufzubauen haben. Folglich benötigen sie auch in dicht besiedelten Regionen zumeist mindestens die gleiche Menge an Basisstationen wie GSM-900-Wettbewerber.63 Empirische Untersuchungen, die Ausprägungen von betriebswirtschaftlichen Erfolgsindikato-ren bei GSM-900- und GSM-1800-MFNB vergleichen, zeigen denn auch übereinstimmend, dass Unternehmen, die zunächst mit 1800 MHz-Frequenzen ausgestattet wurden, signifikant niedrigere SIM-KMA und EBITDA-Margen aufweisen als ihre Konkurrenten, die mit 900 MHz-Frequenzen gestartet sind.64 Diese Studien decken aber nur Marktverhältnisse bis März 2007 ab. Deshalb werden in Tab. 5 für die aktuelleren Stichtage 31.03.2010 oder 30.09.2009 oder den Zeitraum des ersten Quartals 2010 errechnete Mittelwerte von zehn Variablen in der Teilgruppe der Netzbetreiber aus 16 westeuropäischen Länder, die ursprünglich mit 900 MHz-Frequenzen ausgestattet wurden und bis heute für GSM-Dienste überwiegend dieses Spektrum nutzen, mit den Durchschnittswerten des Teilsamples der GSM-Anbieter vergli-chen, denen zunächst 1800 MHz-Frequenzen zugeteilt wurden. Die zehn Variablen erfassen neben zeitlichen Marktpräsenzaspekten Facetten des Absatzerfolges, der Kundenqualität und der operativen Profitabilität von MFNB. Die Ergebnisse in Tab. 5 bestätigen die Befunde früherer Arbeiten für aktuellere Betrach-tungszeitpunkte/-räume. Unterstützt durch einen früheren Vermarktungsstart (s. Variablen 1 und 2 in Tab. 5) erreichten GSM-900-Wettbewerber im Vergleich zu GSM-1800-Anbietern einen signifikant – um 16,5 Prozentpunkte höheren MFDUA im ersten Quartal 2010 (s. Variable 3 in Tab.

5), – um 14,5 Prozentpunkte höheren SIM-Kartenanteil an der Gesamtzahl aller aktivierten

GSM- und UMTS-SIM-Karten am 31.03.2010 (s. Variable 4 in Tab. 5), – um 22,5 Prozentpunkte höheren SIM-Kartenanteil an der Gesamtzahl aller aktivierten

UMTS-SIM-Karten am 30.09.2009 (s. Variable 6 in Tab. 5), – um 9,3 Prozentpunkte höheren UMTS-Anteil an sämtlichen eigenen aktivierten SIM-

Karten am 30.09.2009 (s. Variable 7 in Tab. 5). 63 Die Bundesnetzagentur-These, dass in Deutschland die GSM-1800-Netzbetreiber gegenüber ihren GSM-

900-Konkurrenten DT MD und VD2 aufgrund ihrer größeren Frequenzmenge (zunächst 2 x 22,4 MHz) in Ballungszentren einen kostensenkenden Kapazitätsvorteil gehabt hätten (s. Bundesnetzagentur 2009a, S. 3606), überzeugt deshalb nicht.

64 Vgl. Gerpott (2005), S. 508; Sung (2005); Gerpott (2008a), S. 56-58.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 28 – 27.08.10, Gerpott

Tab. 5: Mittelwertvergleiche zwischen Mobilfunknetzbetreibern aus 16 westeuropäischen Ländern, deren erste GSM-Frequenzzuordnung entweder (primär) im 900 MHz- oder im 1800 MHz-Bereich erfolgte

a) M = Mittelwert. S = Standardabweichung. n = Fall-/Unternehmenszahl. Die Einordnung der Unternehmen in eine derbeiden Teilgruppen erfolgte anhand der bei der ersten GSM-Lizenzerteilung einem Anbieter zugeteilten Frequenz-bänder. Die Prüfung der statistischen Signifikanz der Mittelwertunterschiede zwischen den beiden Netzbetreiber-gruppen wurde mittels des t-Tests für unabhängige Stichproben vorgenommen; hierbei wurden adjustierte t-Statisti-ken berechnet, wenn gemäß Levene‘s Test auf Varianzgleichheit in den Teilgruppen mit einer Irrtumswahrschein-lichkeit von 10% davon auszugehen ist, dass die Varianzen nicht gleich sind. Signifikanzniveaus werden wie folgtsymbolisiert:+ p ! 0,10 * p ! 0,05 ** p ! 0,01 *** p ! 0,001 (einseitig).

b) Die Merkmale Nr. 2, 6, 7 und 8 konnten für Netzbetreiber in Norwegen nicht bestimmt werden. Deshalb reduziertsich die Fallzahl von 49 auf 47 Netzbetreiber.

Quelle: Unternehmensangaben, Prof. Gerpott Analysen

GSM-1800-Netzbetreibera

SGSM-900-Netzbetreibera

M S n M n

1. Zeitspanne seit GSM-Vermarktungsbeginn bis31.03.2010 (Monate)

26,6197,5*** 17,4 32 146,6*** 17

2. Zeitspanne seit UMTS-Vermarktungsbeginn bis31.03.2010 (Monate)

20,766,0* 8,6 30b 53,6* 17b

4. SIM-KMA GesamtmarktGSM u. UMTS am31.03.2010 (Prozent)

36,7*** 10,5 32 22,2*** 6,8 17

Netzbetreibermerkmale

5. SIM-KartengesamtzahlGSM u. UMTS am31.03.2010 (Mio.)

11,0 11,2 32 8,2 7,0 17

6. SIM-Kartenanteil nurUMTS-Markt am30.09.2009 (Prozent)

37,1*** 11,4 30 14,5*** 8,6 17

7. UMTS-Anteil an sämt-lichen eigenen SIM-Kartenam 30.09.2009 (Prozent)

30,2* 13,1 30 20,9* 14,2 17

8. Monatlicher ARPU imersten Quartal 2010 (Euro) 24,6 7,4 30 23,2 9,0 17

9. Datendienste-ARPU amgesamten ARPU im erstenQuartal 2010 (Prozent)

29,1+ 6,5 17 25,4+ 5,3 10

10. EBITDA-Marge im erstenQuartal 2010 (Prozent) 36,1*** 7,5 32 26,6*** 7,9 17

3. MFDUA Gesamtmarktim ersten Quartal 2010(Prozent)

37,3*** 9,9 32 20,8*** 8,2 17

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 29 – 27.08.10, Gerpott

Hingegen unterschied sich die mittels des monatlichen ARPU im ersten Quartal 2010 erfasste allgemeine Qualität der Kundenbasis zwischen den beiden Teilgruppen in der Stichprobe nicht signifikant (s. Variable 8 in Tab. 5). Für 17 als GSM-900-Anbieter und 10 als GSM-1800-Netzbetreiber gestartete Unternehmen konnte als spezieller Kundenqualitätsaspekt der Anteil des mit Datendiensten (SMS, mobiler Internetzugang) erzielten ARPU am gesamten ARPU im ersten Quartal 2010 ermittelt werden (s. Variable 9 in Tab. 5). Auch hier war der Unterschied zwischen den beiden Anbietertypen mit 3,7 Prozentpunkten zugunsten der GSM-900-Frequenzinhaber relativ klein, erreichte aber mit einer 10%igen Irrtumswahrscheinlich-keit noch statistische Signifikanz. Aufgrund der Marktmachtunterschiede in Tab. 5 und der zuvor nachgewiesenen Effekte der relativen Wettbewerbsposition von MFNB auf deren EBITDA-Marge überrascht es nicht, dass von den GSM-900 MHz-Lizenzinhabern im ersten Quartal 2010 bei der EBITDA-Marge ein hoch signifikanter (p < 0,001) Vorsprung von 9,5 Prozentpunkten erzielt wurde (s. Variab-le 10 in Tab. 5). Offen bleibt bei den bivariaten Vergleichen in Tab. 5 allerdings, inwieweit für die ursprüngli-che Frequenzlage von GSM-MFNB auch dann noch eigenständige Effekte auf Markterfolgs-indikatoren nachweisbar sind, wenn man zuvor die Wirkungen von Unterschieden im Markt-eintrittstiming (s. Variable 1 in Tab. 5) auf Marktanteilskriterien sowie zusätzlich von unter-schiedlichen Marktanteilen und absoluten Kundenbeständen (s. Variablen 4 und 5 in Tab. 5) auf die EBITDA-Marge statistisch neutralisiert. Um zu klären, ob solche zusätzlichen Wir-kungen nachweisbar sind, wurden vier Regressionsgleichungen für Marktanteilsindikatoren (s. Modelle I bis IV in Tab. 6) und zwei Regressionen für die EBITDA-Marge in unterschied-lichen Zeitabschnitten (s. Modelle V und VI in Tab. 6) für die Stichprobe der 49 als GSM-Netzbetreiber gestarteten Unternehmen geschätzt. Aus den Regressionsmodellen I bis IV in Tab. 6 ergibt sich, dass die GSM-Frequenzlage von MFNB (s. dort Variable 4) auch dann, wenn die Anbieter einen identischen Vermarktungs-zeitraum haben, sich dergestalt auf Marktanteilskriterien auswirkt, dass GSM-900-Betreiber jeweils signifikant (p < 0,001) höhere Marktanteile als ihre GSM-1800-Konkurrenten errei-chen. Weiter belegen die Regressionsmodelle V und VI, dass die GSM-Frequenzlage eines Unternehmens selbst nach Neutralisierung von Profitabilitätseffekten des Vermarktungszeit-raums, des absoluten SIM-Kartenbestands als Betriebsgrößenmaß und des SIM-KMA als Marktmachtindikator einen signifikanten (p < 0,05) zusätzlichen Einfluss auf die EBITDA-Marge im Jahr 2009 sowie im ersten Quartal 2010 hat: Gemäß den Regressionsgleichungen lag die EBITDA-Marge eines MFNB, der anfänglich mit GSM-1800-Frequenzen ausgestattet wurde, im Jahr 2009 bzw. ersten Quartal 2010 auch dann im Durchschnitt um 6,3 Prozent-

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Tab. 6: Regressionsanalysen zur Ermittlung von eigenständigen Effekten der GSM-Fre-quenzlage von Mobilfunknetzbetreibern auf Erfolgskriterien

a) Die Tabelle weist für die Variablen 1 bis 4 jeweils standardisierte Einflussgewichte (= Beta-Faktoren) aus. Fallzahl n = 49außer bei Modell II, dort n = 47. Signifikanzniveaus werden wie folgt symbolisiert:+ p ! 0,10 * p ! 0,05 ** p ! 0,01 *** p ! 0,001 (einseitig).

b) Zeitspanne seit GSM-Vermarktungsbeginn in den Modellen I und III–VI. Zeitspanne seit UMTS-Vermarktungsbeginn imModell II.

c) Absolute Zahl der aktivierten SIM-Karten am 31.12.2009 in Modell V bzw. am 31.03.2010 in Modell VI.d) Prozentualer Anteil der aktivierten SIM-Karten an sämtlichen in einem nationalen Markt aktivierten SIM-Karten am 31.12.

2009 in Modell V bzw. am 31.03.2010 in Modell VI.e) 0 = MFNB, der mit 900 MHz-Frequenzen gestartet ist. 1 = MFNB, der mit 1800 MHz-Frequenzen gestartet ist.Quelle: Unternehmensangaben, Prof. Gerpott Analysen

Abhängige Erfolgskriteriena

Erklärende Variablen2009

[Modell V]

GSM plusUMTS

31.03.2010[Modell I]

SIM-Karten-marktanteil

NurUMTS

30.09.2009[Modell II]

2009[Modell III]

Mobilfunk-diensteumsatzanteil

ErstesQuartal

2010[Modell IV]

EBITDA-Marge

ErstesQuartal

2010[Modell VI]

1. Vermarktungs-zeitspanneb

0,07 0,20* –0,00 –0,02 –0,32* –0,15

2. SIM-Kartenbe-standc

– – –– 0,44*** 0,38***

3. SIM-Karten-marktanteild

– – –– 0,53*** 0,48***

4. FrequenzlageNetzbetreibere

–0,54*** –0,64*** –0,67*** –0,66*** –0,35* –0,30*

R2-Regression 0,36*** 0,54*** 0,45*** 0,42*** 0,58*** 0,53***

punkte bzw. 5,4 Prozentpunkte unter der Marge eines GSM-900-Wettbewerbers, wenn die Unternehmen ansonsten hinsichtlich ihres Vermarktungszeitraums, Bestands an aktivierten SIM-Karten und SIM-KMA sich nicht unterschieden hätten. Offenbar können GSM-1800-MFNB auf Dauer nur durch umsatzmindernde Preisabschläge relativ zu ihren GSM-900-Konkurrenten Kunden gewinnen sowie binden und durch kostener-höhende Steigerungen der Zahl ihrer Basisstationen ein Netzqualitätsniveau erreichen, wel-ches das Niveau von GSM-900-Anbietern höchstens so weit unterschreitet, dass noch in hin-reichendem Ausmaß Absatzerfolge möglich bleiben. Dabei ist zu beachten, dass in der vorlie-genden Analyse mit dem Erfolgskriterium EBITDA-Marge lediglich Nachteile auf der Ab-satzpreisseite und bei den laufenden Betriebskosten, nicht aber höhere Funknetzinvestitionen von MFNB mit 1800 MHz-Startfrequenzen gegenüber von Anfang an mit GSM-900-Fre-quenzen ausgestatteten Unternehmen erfasst werden. Bei Verwendung von Profitabilitäts-kennzahlen, die auch diese Investitionsnachteile berücksichtigen (z.B. Rentabilität des be-triebsnotwendigen materiellen Anlagevermögens) ist anzunehmen, dass Effekte der Lage der GSM-Frequenzausstattung noch viel stärker ausfallen würden als bei dem hier aus Datenver-

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 31 – 27.08.10, Gerpott

fügbarkeitsgründen nicht umgehbaren Rückgriff auf die EBITDA-Marge als Kennzahl be-triebswirtschaftlicher Effizienz. Alles in allem sprechen die hier vorgelegten empirischen Fakten klar dafür, dass – anders als von der BNetzA unterstellt65 – von einem merklichen Abschmelzen von Kosten- und Umsatz-nachteilen aufgrund der Erstausstattung von GSM-MFNB mit 1800 MHz-Frequenzen relativ zu GSM-900-Wettbewerbern bis heute nicht die Rede sein kann.

65 S.o. die Fußnoten 17 und 48.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 32 – 27.08.10, Gerpott

5. Auswirkungen der Frequenzversteigerung 2010 auf die Wettbewerbsverhältnisse im deutschen Mobilfunkmarkt

Die vorangehenden Analysen haben erdrückende Indizien dafür erbracht, dass in Deutschland die GSM-Früheinsteiger (GSM-Späteinsteiger) VD2 und DT MD (E-Plus und T O2 G) bis heute dadurch große Vorteile (Nachteile) bei der Akquisition und Bindung qualitativ hoch-wertiger, vergleichsweise preisunempfindlicher Mobilfunkkunden haben, dass sie ihre GSM-Lizenzen drei bis sieben Jahre früher (später) erhielten als die E-Netzbetreiber (D-Netzbetrei-ber). Zudem weisen DT MD und VD2 nicht nur aufgrund von regulierungsbegünstigten abso-luten Größenvorsprüngen ein niedrigeres Niveau bei den GSM-Netzinvestitionen und -betriebskosten pro Kunde auf. Sie haben vielmehr zusätzlich noch deshalb Kostenvorteile, weil ihnen viel umfangreichere 900 MHz-Frequenzpakete (jeweils 2 x 12,4 MHz) bereits 1990 zugeteilt wurden. E-Plus und T O2 G wurden hingegen erst viel später (ab 2006) mit je-weils 2 x 5 MHz-Spektrum ausgestattet (s. Tab. 1), für das die Späteinsteiger außerdem noch jeweils eine entsprechende Frequenzmenge im 1,8 GHz-Bereich an die BNetzA zurückzuge-ben hatten. Da nun im Mai 2010 zusätzliches Spektrum im Umfang von insgesamt 358,8 MHz an die vier MFNB in Deutschland per Auktion vergeben wurde, stellen sich die Fragen, inwieweit die BNetzA durch die Gestaltung der Auktionsregeln den bis Anfang 2010 klar nachweisbaren Wettbewerbsstörungen entgegengewirkt hat und welche Auswirkungen die durch die Wahl der Auktionsregeln von der BNetzA weitgehend vorher bestimmten Versteigerungsergebnisse auf die zukünftige Evolution der Wettbewerbsverhältnisse im deutschen Mobilfunkmarkt wahrscheinlich haben werden. Dabei sind von den im Mai 2010 zugeteilten Frequenzblöcken in erster Linie die sechs gepaarten 5-MHz-Blöcke aus der digitalen Dividende im 800 MHz-Bereich aufgrund ihrer physikalischen Funkwellenausbreitungseigenschaften dazu geeignet, die zugunsten der beiden D-Netzbetreiber bestehenden Wettbewerbsdiskriminierungen abzu-bauen (vgl. oben Kap. 1). Deshalb konzentriert sich die nachfolgende ökonomische Erklärung der Auktionsergebnisse und Analyse ihrer Wettbewerbsimplikationen auf das Spektrum um 800 MHz.

5.1 Darstellung der Versteigerungsergebnisse

Die 2010 in Deutschland für Mobilfunkdienste zusätzlich verfügbaren Frequenzen wurden in einer einstufigen Mehrrunden-Höchstgebotsauktion66 simultan vergeben. Als Bieter traten le- 66 Einstufig bedeutet hier, dass stets für sämtliche zur Disposition stehenden Frequenzblöcke geboten werden

kann und nicht erst das Endergebnis für eine Teilmenge von Blöcken abgewartet wird, bevor verbleibende Blöcke auktioniert werden. Eine Mehrrunden-Auktion ist dadurch gekennzeichnet, dass jeder Teilnehmer sich in Kenntnis des bisherigen Höchstgebots anderer Konkurrenten wiederholt um einen Frequenzblock mit ansteigenden Geboten bemühen kann. Für eine Höchstgebotsauktion ist charakteristisch, dass so lange gesteigert wird, bis keine höheren Gebote mehr eingehen und dass für das zu vergebene Gut als Preis der Betrag des Höchstgebots (und nicht etwa wie bei verdeckten Auktionen des zweithöchsten Gebots) vom Erwerber zu zahlen ist.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 33 – 27.08.10, Gerpott

diglich die vier bereits in Deutschland aktiven und mit GSM- sowie UMTS-Lizenzen ausge-statteten Unternehmen auf. Ein Unternehmen, das im Vorfeld der Versteigerung sein Teil-nahmeinteresse signalisiert hatte, verzichtete letztlich auf die Beteiligung an der Frequenzauk-tion. Ein weiterer Bewerber, die Airdata AG, wurde von der BNetzA nicht zur Versteigerung zugelassen, weil es nach Meinung der Behörde nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für ei-ne Frequenzzuteilung erfüllte.67 Die Tatsache, dass lediglich die vier etablierten MFNB als Bieter bei der Auktion auftraten, zeigt, dass im Mobilfunkgeschäft hohe Markteintrittsbarrie-ren bestehen und es deshalb auch bei zukünftigen Frequenzvergaben für den Mobilfunk in Deutschland keine Wettbewerbsintensivierung durch neue Anbieter geben wird. Die Zuteilungslaufzeit wurde für alle Frequenzen unabhängig von ihrer Lage bis zum 31.12. 2025 befristet. Die Frequenzen in den Bereichen 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz wurden mit einer Versorgungsauflage von mindestens 25% der Bevölkerung ab dem 01.01.2014 und von mindestens 50% ab dem 01.01.2016 versehen. Für die 800 MHz-Frequenzen wurde die Ver-pflichtung vorgegeben, in allen Bundesländern einen Versorgungsgrad von mindestens 90% der Bevölkerung in von den Ländern benannten Städten und Gemeinden, die als bislang nicht hinreichend mit Breitbandzugängen versorgt gelten, mit 800 MHz-Netzen ab dem 01.01.2016 zu erreichen. Diese Ausbauverpflichtung reduziert sich um den Anteil der Bevölkerung in den relevanten Orten, den bis Ende 2015 durch andere Unternehmen oder Technologien ein Breit-bandanschluss angeboten wird, der dem mobilen Zugang über 800 MHz-Technik mindestens gleichwertig ist. Zudem ist ab dem 01.01.2016 ein bundesweiter Versorgungsgrad der Bevöl-kerung von mindestens 50% von jedem Inhaber von 800 MHz-Frequenznutzungsrechten zu realisieren. Keine der Frequenzzuteilungen wurde mit nationalen Roaming-Auflagen oder weiteren Verpflichtungen zur Gewährleistung eines offenen Netzzugangs für andere TK-Un-ternehmen verknüpft.68 Die ersteigerbare Spektrumsmenge je Bieter (= „spectrum cap“) wurde im Bereich 800 MHz auf zwei gepaarte Blöcke a 5 MHz für jeden D-Netzbetreiber, auf drei Blöcke für jeden E-Netzbetreiber und vier Blöcke für etwaige weitere Auktionsteilnehmer begrenzt. Damit stan-den de facto zu Beginn der Versteigerung Bietrechte für zehn 800 MHz-Blöcke sechs zu ver-gebenden 800 MHz-Frequenzpaketen gegenüber. Spektrumskappen für die übrigen Bereiche wurden nicht festgelegt.69

67 S. Bundesnetzagentur (2010a), S. 900. 68 S. Bundesnetzagentur (2009b), S. 3629-3630. Zur Kritik der Flächendeckungsauflage und fehlender Ver-

pflichtungen zu nationalem Roaming s. Monopolkommission (2009), S. 99-100. 69 S. Bundesnetzagentur (2009b), S. 3628 u. 3685-3686. Die D-Netzbetreiber erhielten durch diese Regeln die

Option, ihr Spektrum unterhalb von 1 GHz jeweils auf 22,4 MHz (gepaart) auszuweiten, den E-Netzbetrei-bern wurde dagegen nur die Möglichkeit eingeräumt, maximal 20 MHz (gepaart) unterhalb von 1 GHz zu kontrollieren.

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Tab. 7: Ergebnisse der Versteigerung von Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten am 20.05.2010 (in Tsd. Euro)

a) Angabe in eckigen Klammern = Menge der ver-/ersteigerten Frequenzen.b) Insgesamt wurde über alle Frequenzbereiche ein durchschnittlicher Preis von 12.220.306,58 Euro pro MHz erzielt. Bei der

ersten Auktion von UMTS-Frequenzen in Deutschland im August 2000 lag der Preis pro MHz bei 350.387.268,30 Euro.Damit wurde 2010 pro MHz 3,49% des Preises gezahlt, der bei der Versteigerung im Jahr 2000 realisiert wurde.

Quelle: Bundesnetzagentur, Prof. Gerpott Analysen

Ersteigernder Mobilfunknetzbetreiber

0,8 GHz[60,0 MHz]

FrequenzbereichaZeilen-gesamt

AbsoluterPreis

3.576.475

Preis proMHz

59.608

1,8 GHz[50,0 MHz]

AbsoluterPreis

104.355

Preis proMHz

2.087

2,0 GHz[58,8 MHz]

AbsoluterPreis

359.521

Preis proMHz

6.114

2,6 GHz[190,0 MHz]

AbsoluterPreis

344.295

Preis proMHz

1.812

Spalten-gesamt

1.153.798[20 MHz]

DT MD

57.690

61.269[30 MHz]

2.042

84.826[45 MHz]

1.885

1.299.893[95 MHz]

VD2

1.210.322[20 MHz]

60.516

93.757[9,9 MHz]

9.470

118.424[65 MHz]

1.822

1.422.503[94,9 MHz]

E-Plus

43.086[20 MHz]

2.154

187.387[19,8 MHz]

9.464

53.172[30 MHz]

1.772

283.645[69,8 MHz]

T O2 G

1.212.355[20 MHz]

60.618

78.377[29,1 MHz]

2.693

87.873[50 MHz]

1.757

1.378.605[99,1 MHz]

4.384.646b

[358,8 MHz]

Die Versteigerung begann am 12.04.2010. Sie endete nach 27 Versteigerungstagen und 224 Auktionsrunden am 20.05.2010. Für die zur Disposition stehenden Frequenzen wurden von den vier MFNB insgesamt 4,38 Mrd. Euro gezahlt.70 Tab. 7 informiert über die Frequenz-menge, die von den Bietern in den Bereichen 800 MHz, 1800 MHz, 2 GHz und 2,6 GHz je-weils ersteigert wurden. Sie zeigt außerdem die Preise, die von den MFNB jeweils für das von ihnen ersteigerte Spektrum absolut und pro MHz entrichtet wurden. Demnach erwarben die D-Netzbetreiber DT MD bzw. VD2 Nutzungsrechte für insgesamt 95 MHz bzw. 94,9 MHz. T O2 G ersteigerte 99,1 MHz. E-Plus erhielt den Zuschlag für 69,8 MHz und akquirierte damit eine deutlich kleinere Spektrumsmenge als die übrigen drei Konkurrenten. In jedem der vier Frequenzbereiche gab es mindestens einen Bieter, der eine größere Menge an Spektrum als E-Plus erwarb. 70 Zur Einordnung der Höhe der Auktionserlöse 2010 pro MHz und Einwohner in Deutschland im Vergleich

zu anderen Ländern s. Thillien (2010), S. 5.

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81,6% der gesamten Auktionserlöse entfielen auf die Spektrumsmenge von 60 MHz aus der digitalen Dividende im 800 MHz-Bereich. Diese Frequenzen werden als besonders geeignet zur kostengünstigen Versorgung dünn besiedelter Regionen mit mobilen Breitbandzugängen eingestuft. Sie haben außerdem in UMTS-/LTE-Infrastrukturen den Vorteil, dass sie es in städtischen Gebieten ermöglichen „to offer higher data rate services to a much wider coverage area (particularly out-doors in built-up areas or inside buildings) when using the same number of cell sites as an operator using higher frequencies.“71 Der pro MHz-Spektrum aus der digita-len Dividende durchschnittlich von den erfolgreichen Bietern gezahlte Preis liegt um den Fak-tor 9,7 bis 32,9 höher als der Erlös pro MHz in den drei anderen Frequenzfenstern oberhalb von 1 GHz. Dieser Preisunterschied spiegelt die hohe Bedeutung wider, welche die MFNB den 800 MHz-Frequenzen für die Sicherung und den Ausbau von Wettbewerbsvorteilen bei-messen. Wie aus Tab. 7 hervorgeht, schöpften die D-Netzbetreiber jeweils die ihnen auferlegte 800 MHz-Spektrumskappe von zwei Blöcken a 5 MHz gepaarten Frequenzen voll aus. Die nicht von den D-Netzbetreibern ersteigerbare restliche 800 MHz-Spektrumsmenge von zwei ge-paarten 5 MHz-Blöcken sicherte sich T O2 G. Der zweite in Deutschland agierende E-Netzbe-treiber, E-Plus, gab zwar bis zur Auktionsrunde 220 auf mindestens einen 800 MHz-Block ein Höchstgebot ab, konnte letztlich jedoch keine 800 MHz-Frequenzen ersteigern.

5.2 Ökonomische Erklärung der Versteigerungsergebnisse für die 800 MHz-Frequen-zen

Die eingetretene Verteilung des 800 MHz-Spektrums entspricht Vorhersagen, die von nicht von der BNetzA abhängigen Experten aufgrund der sich abzeichnenden oder verabschiedeten Auktionsregeln schon Monate vor der Durchführung der Versteigerung veröffentlicht worden waren.72 Diese hatten übereinstimmend prognostiziert, dass „die Betreiber der D-Netze ihre Maximalmengen von jeweils 2 x 10 MHz erwerben“73 und dass „einer der beiden E-Netzbe-treiber … keine Frequenzen unterhalb von 1 GHz erhalten wird.“74 Basis für diese Einschät-zungen war die Überlegung, dass für die beiden dominierenden D-Netzbetreiber jeweils sehr starke betriebswirtschaftliche Anreize bestanden, ihre Bietrechte bei 800 MHz „um (nahezu) jeden Preis“75 voll auszuschöpfen, da Frequenzen aus der digitalen Dividende hauptsächlich aus zwei Gründen für sie wertvoller sind als für ihre Konkurrenten E-Plus und T O2 G. Erstens verfügen DT MD und VD2 infolge ihrer Bevorzugung bei den GSM-Frequenzver-gabeterminen und bei der Ausstattung mit 900 MHz-Frequenzen im Vergleich zu den E-Netz-

71 OFCOM (2007), S. 46. 72 S. etwa Gerpott (2009), S. 37-38; Höffler (2009), S. 234; Koenig/Hasenkamp (2009a), S. 69-73 u. 82 sowie

(2009b), S. 701. 73 Höffler (2009), S. 234. 74 Koenig/Hasenkamp (2009a), S. 40. 75 Gerpott (2009), S. 37.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 36 – 27.08.10, Gerpott

betreibern über eine deutlich größere Kundenzahl sowie bessere Kundenqualität und insbe-sondere über einen Vorsprung im Geschäft mit mobilen Breitbanddatendiensten. Deshalb ha-ben die D-Netzbetreiber auf der Marktseite im Vergleich zu E-Plus und T O2 G die Möglich-keit, eine absolut größere Zahl von Bestandskunden, die relativ zum Marktdurchschnitt einen hohen, oft geschäftlich hervorgerufenen mobilen Kommunikationsbedarf, eine daraus resul-tierende hohe Preistoleranz und einen hohen Umsatz aufweisen, auf 800 MHz-Netze zu über-führen, und eine größere Chance zusätzliche Kunden mit Interesse an mobilen Internetdiens-ten zu akquirieren. Folglich dürfen sie aus 800 MHz-Netzen höhere Umsätze und Deckungsbeiträge erwarten als die E-Netzbetreiber. Auf der Netzseite ergeben sich für DT MD und VD2 durch Verteilung der Kosten einer 800 MHz-Infrastruktur, die von der Kundenzahl und der Verkehrsmenge unabhängig anfallen, aus den größeren Marktanteilen/Kundenzahlen niedrigere Durchschnittskosten pro Kunde, als sie von den E-Netzbetreibern zu tragen sind. Vergleichsweise höhere Umsatz- und niedrigere Kostenerwartungen für 800 MHz-Netze führen dazu, dass der Barwert der Zahlungsströme dieser Netze für die D-Netzbetreiber größer ist als für die E-Netzbetreiber. Anders formuliert fällt der gerade noch vertretbare Maximalpreis für 800 MHz-Frequenzblöcke für die D-Netzbetreiber höher aus als für die E-Netzbetreiber, wenn man strategische Bietmotive wie die Verdrängung eines Mitbewerbers im nachgelagerten Mobilfunkendkundengeschäft außer Acht lässt.76 Zweitens eröffnete sich exklusiv für die D-Netzbetreiber durch Ersteigerung von je zwei Blö-cken a 5 MHz gepaartem Spektrum im 800 MHz-Bereich die Möglichkeit, darauf hinzuwir-ken, dass nach der Auktion ein Wettbewerber nicht über eine Frequenzmenge von mehr als 5 MHz im Bereich unterhalb von 1 GHz verfügen würde. Da aber deutlich mehr als 5 MHz an „Flächenfrequenzen“77 technisch erforderlich sind,78 um mit diesen Frequenzen parallel Sprach- und Datendienste anbieten zu können, waren die D-Netzbetreiber durch die Aus-schöpfung ihrer 800 MHz-Bietrechte dazu in der Lage, auch Anreize für die E-Netzbetreiber zu schaffen, jeweils auf die verbleibenden zwei 800 MHz-Blöcke zu bieten, um durch Erstei-gerung des Restspektrums den anderen E-Konkurrenten komplett aus dem 800 MHz-Fre-quenzbereich herauszuhalten. Ein solches Auktionsergebnis hat für die drei erfolgreichen 800 MHz-Bieter den Vorteil, dass sie es einem der GSM-Späteinsteiger stark erschweren, eine signifikante Marktposition im Geschäft mit mobilen Datendiensten aufzubauen. Die E-Netz-betreiber hatten diese Option nicht. Selbst wenn E-Plus und T O2 G jeweils drei der sechs zu vergebenden 800 MHz-Blöcke ersteigert hätten, wären die D-Netzbetreiber durch ein Refarm-ing ihrer 900 MHz-Frequenzen für UMTS dazu in der Lage gewesen, UMTS-900-Netze auf-zubauen und so eine Netzkosten- und -abdeckungsposition zu erreichen, welche derjenigen der kleineren Konkurrenten mindestens ebenbürtig ist. 76 Vgl. auch die etwas pauschalere, aber im Ergebnis übereinstimmende Argumentation von Höffler (2009), S.

233. 77 Vgl. Bundesnetzagentur (2008), S. 3657 und (2009a), S. 3590. 78 S. Gerpott (2008a), S. 77. Vor der Auktion verfügten die E-Netzbetreiber jeweils nur über 5 MHz gepaartes

Spektrum im 900 MHz-Bereich. S. oben Tab. 1.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 37 – 27.08.10, Gerpott

Für jeden der beiden D-Netzbetreiber war es aus den zuvor dargelegten Gründen nicht nur ökonomisch rational, ihre Spektrumskappen bei 800 MHz auszuschöpfen. Sie besaßen dar-über hinaus neben der Motivation auch die Fähigkeiten zu einem solchen Bietverhalten. Ers-tens konnten sie durch ihren früheren Markteintritt und die bessere Ausstattung mit 900 MHz-Frequenzen erheblich höhere Gewinne akkumulieren als die E-Netzbetreiber.79 Zweitens sind DT MD und VD2 jeweils Tochterunternehmen großer international tätiger Konzerne mit einer absoluten Finanzkraft, die sie in die Lage versetzt, auch hohe Beträge zur Frequenzersteige-rung aufzubringen. Zwar werden auch die beiden E-Netzbetreiber von Muttergesellschaften gesteuert, die nicht nur in Deutschland aktiv sind. Wie aus Tab. 8 entnommen werden kann, ist aber zumindest die niederländliche E-Plus-Muttergesellschaft, KPN, deutlich kleiner als die Konzerne, in die DT MD und VD2 integriert sind. Damit durften die beiden D-Netzbe-treiber erwarten, dass sie allein schon aufgrund ihrer überlegenen Finanzkraft dazu fähig sein würden, bei den 800 MHz-Blöcken in einem eventuellen Bieterwettstreit mit E-Plus zu obsie-gen. Tab. 8: Betriebswirtschaftliche Kennzahlen der Muttergesellschaften der vier Mobilfunkbe-

treiber in Deutschland im Jahr 2009

a) Zeitraum 01.04.2009–31.03.2010. Die Kennzahlen 1, 2, 5 und 6 wurden mit dem Mittelwert der Wechselkurse vom01.04.2009 (1 GBP = 1,09 EUR) und vom 31.03.2010 (1 GBP = 1,12 EUR) von britischen Pfund in Euro umgerechnet.

b) Angabe in runden Klammern in dieser Zeile: Herkunftsland der Muttergesellschaft.c) Angaben in eckigen Klammern = Indexierte Werte für die Kennzahlen 1 bis 4. Index 100 = Maximalwert der jeweiligen

Kennzahl in den vier Muttergesellschaften.d) Jahresendwerte (Vollzeitäquivalente) außer für Vodafone, dort Durchschnitt für Zeitraum 01.04.2009–31.03.2010.e) EBITDA = Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization. Angabe in runden Klammern für Kennzahl 5

= (EBITDA / Umsatz) • 100.f) EBIT = Earnings Before Interest and Taxes. Angabe in runden Klammern für Kennzahl 6 = (EBIT / Umsatz) • 100.Quelle: Unternehmensangaben, Prof. Gerpott Analysen

Muttergesellschaft

1. Umsatz (Mrd. Euro)

Kennzahl

2. Bilanzsumme (Mrd. Euro)

3. Mitarbeiterzahl (Tsd.)d

4. Aktivierte SIM-Karten (Mio.)

5. EBITDA (Mrd. Euro)e

6. EBIT (Mrd. Euro)f

56,7[88]

Telefónica(Spanien)

108,1[62]

257,4[99]

202,3[59]

22,6(39,9%)

13,6(24,0%)

64,6[100]c

DeutscheTelekom

(Deutschland)b

127,8[74]

259,9[100]

151,7[44]

19,9(30,8%)

6,0(9,3%)

Vodafonea

(Großbritannien)

49,1[76]

173,5[100]

85,0[33]

341,1[100]

16,3(33,2%)

10,5(21,4%)

KPN(Niederlande)

13,5[21]

24,9[14]

33,1[13]

33,4[10]

5,2(38,5%)

2,9(21,5%)

79 Vgl. auch Koenig/Hasenkamp (2009a), S. 50.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 38 – 27.08.10, Gerpott

Der Erwerb der für die D-Netzbetreiber nicht verfügbaren zwei 800 MHz-Frequenzblöcke al-lein durch T O2 G ist ökonomisch ebenfalls logisch, wenn man sich vergegenwärtigt, dass das von der BNetzA gewählte Auktionsdesign für T O2 G stärkere Bietanreize beinhaltete als für E-Plus, die durch die überlegenen finanziellen Fähigkeiten der spanischen T O2 G-Mutterge-sellschaft im Vergleich zu KPN als E-Plus-Eigentümerin noch verstärkt wurden. Hinsichtlich des für die Bietbereitschaft entscheidenden Barwerts des durch den Einsatz von 800 MHz-Frequenzen zu erwartenden Mobilfunkgeschäfts ist festzustellen, dass dieser Kapi-talwert für T O2 G größer sein dürfte als für E-Plus. Zum einen verfügt T O2 G aufgrund der höheren Qualität seiner Kundenbasis80 relativ zu E-Plus über eine bessere Ausgangsposition zur Verstärkung des Geschäfts mit mobilen Datendiensten, für das die 800 MHz-Frequenzen prädestiniert sind. Darüber hinaus kann T O2 G auf der Netzseite Kosten- und Qualitätsvortei-le erzielen, weil das Unternehmen, anders als E-Plus, über gut ausgebaute eigene Festnetze, die zum Transport des von Mobilfunkkunden erzeugten Verkehrs oberhalb der Basisstations-ebene erforderlich sind, verfügt. Schließlich kann T O2 G gegenüber E-Plus Verbundvorteile auf der Vermarktungsseite ausschöpfen, weil man aufgrund eines eigenen Festnetzgeschäfts dazu in der Lage ist, Mobilfunk- und Festnetzdienste gemeinsam über die gleichen Vertriebs-kanäle zu vermarkten. Bezüglich der Bietfähigkeit konnte T O2 G als Tochter des spanischen Telefónica-Konzerns davon ausgehen, E-Plus weit überlegen zu sein, da die eigene Muttergesellschaft aufgrund ih-res absoluten Größenvorsprungs gegenüber KPN als E-Plus-Eigentümerin eine wesentlich höhere Finanzkraft aufweist (vgl. Tab. 8). Die Motivation, diese überlegene Finanzkraft zur Ersteigerung von 2 Blöcken im 800 MHz-Bereich auch einzusetzen, wurde wiederum durch die Vergaberegeln der BNetzA verstärkt. Sie eröffnete T O2 G angesichts der nahezu sicheren Ersteigerung von vier Blöcken durch die D-Netzbetreiber die Möglichkeit, E-Plus komplett den Zugang zu 800 MHz-Spektrum zu versperren. Alles in allem zeigt die Analyse, dass die BNetzA mit den Vergaberegeln für die 800 MHz-Frequenzen den über zwei Jahrzehnten zugunsten der D-Netzbetreiber wirksamen Wettbe-werbsstörungen nicht hinreichend entgegengewirkt hat. Die Regeln boten den E-Netzbetrei-bern keine materiell gegenüber DT MD und VD2 diskriminierungsfreie Zugangschance zum Spektrum aus der digitalen Dividende.81 Selbst T O2 G verfügt nach der Auktion mit 20 MHz gepaarten Frequenzen unterhalb von 1 GHz noch über weniger Flächenspektrum als die D-Netzbetreiber mit einer entsprechenden gepaarten Frequenzmenge von 22,4 MHz. Zwischen

80 Am 31.03.2010 (30.06.2010) entfielen 49,5% (48,8%) der aktivierten SIM-Karten von T O2 G auf Post-

paid-Kunden, bei E-Plus lag der entsprechende Wert bei 35,1% (34,8%). Die absolute Zahl der Postpaid-Kunden von T O2 G überstieg an diesem Stichtag diejenige von E-Plus um 1,09 Mio. (1,12 Mio.). Vgl. auch oben Tab. 2.

81 Diese Schlussfolgerung steht im Einklang mit der schon im Oktober 2009 geäußerten Kritik der EU-Kom-mission an der Ausgestaltung der 800 MHz-Auktion in Deutschland; s. Monopolkommission (2009), S. 99. S. zu weiteren übereinstimmenden Beurteilungen der Regeln noch im Vorfeld der Auktion Gerpott (2009), S. 38; Höffler (2009), S. 233-234; Koenig/Hasenkamp (2009a), S. 68-73 und (2009b), S. 701.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 39 – 27.08.10, Gerpott

E-Plus und den D-Netzbetreibern vergrößerte sich der Abstand hinsichtlich der Ausstattung mit Frequenzen unterhalb von 1 GHz von 7,4 MHz auf 17,4 MHz. Damit wurden die Mög-lichkeiten von E-Plus, sich als aggressiven Wettbewerber auch im Interesse der privaten und gewerblichen Mobilfunkkunden im Markt für mobile Datendienste zu positionieren, stark eingeschränkt. An dieser Stelle lässt sich zum einen einwenden, dass für E-Plus die fehlende Verfügbarkeit von 800 MHz-Frequenzen deshalb nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Wettbe-werbsposition des Unternehmens im Markt für mobile Datendienste führen könnte, weil die im Vergleich zu den drei übrigen Bietern eingesparten Auszahlungen für den Erwerb von Frequenzen in Höhe von rund 1 Mrd. Euro (vgl. Tab. 7) E-Plus für Investitionen in den Auf-bau von mobilen UMTS-/LTE-Datennetzen zur Verfügung stehen. Dieser Einwand überzeugt jedoch nicht. Sämtliche Studien, die Kosten von UMTS-/LTE-Netzen, die im Spektrum un-terhalb von 1 GHz operieren, mit denen von 3G-Netzen, die Frequenzen von 1,8 GHz oder höher verwenden, vergleichen,82 deuten übereinstimmend darauf hin, dass die Kostenerspar-nisse durch den Einsatz von 800 oder 900 MHz-Frequenzen bereits nach drei bis fünf Jahren den Betrag von rund 1 Mrd. Euro übersteigen, den E-Plus bei der Auktion 2010 weniger für Spektrum ausgegeben hat. Damit wird die Position von E-Plus zumindest im Markt für mobi-le Datendienste zwar nicht kurzfristig, aber doch mittel- und langfristig durch das Versteige-rungsergebnis bei den 800 MHz-Frequenzen eher signifikant geschwächt als gestärkt.83 Zum anderen kann man vortragen, dass die Schwächung oder gar Verdrängung eines MFNB durch die Auktion der 800 MHz-Frequenzen gesamtwirtschaftlich unproblematisch oder gar vorteilhaft sei, weil die höhere Zahlungsbereitschaft der erfolgreichen Bieter darauf beruht, dass ihre Geschäftskonzepte besser sind und ihre betriebswirtschaftliche Effizienz höher ist als die des unterlegenen Wettbewerbers.84 Diese Position lässt jedoch außer Acht, dass in ei-nem Markt, in dem, wie im deutschen Mobilfunk, sehr wenige Anbieter präsent sind und die Wahrscheinlichkeit des Zutritts neuer Wettbewerber gegen Null geht, keineswegs sicherge-stellt ist, dass die erfolgreichen Bieter nach einer Auktion ihre überlegenen Geschäftskonzepte und Effizienzvorsprünge auch zum Vorteil der Mobilfunkendkunden zur Geltung bringen. Vielmehr liegt es nahe, dass die erfolgreichen Bieter bei einer engen Oligopolkonstellation ohne Bedrohung durch neue Wettbewerber ihren Marktmachtgewinn bzw. die Schwächung oder Verdrängung eines Konkurrenten nutzen, um ihre Renditen zu Lasten der Kunden auf ein Niveau zu heben, das in einem Markt mit nachhaltig funktionsfähigem Wettbewerb nicht möglich ist. Diese wahrscheinlichen Effekte des Ergebnisses der Versteigerung von 800

82 S. die oben in den Fußnoten 5 und 8 ausgewiesenen einschlägigen Untersuchungen. 83 So auch Thillien (2010), S. 7. S. ohne explizite Nennung von E-Plus, aber im Ergebnis übereinstimmend

auch Gerpott (2009), S. 38; Koenig/Hasenkamp (2009a), S. 40. 84 Vgl. Kruse (1993), S. 143; Monopolkommission (2009), S. 98; Bundesnetzagentur (2010c), S. 13. Dabei

bleibt unberücksichtigt, dass ein großer Teil eines möglichen Vorsprungs der D-Netzbetreiber nicht auf bes-sere unternehmerische Leistungen, sondern auf die regulatorisch bedingte Bevorzugung hinsichtlich des Li-zenzerteilungszeitpunkts und der Ausstattung mit 900 MHz-Frequenzen zurückzuführen ist.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 40 – 27.08.10, Gerpott

MHz-Frequenzen im Jahr 2010 auf das zukünftige Anbieterverhalten im deutschen Mobil-funkmarkt und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Kunden gilt es im Folgen-den deutlicher herauszuarbeiten. Dabei werden die Wettbewerbseffekte der Frequenzverstei-gerung 2010 erheblich durch das bisherige Vorgehen der BNetzA bei der Umsetzung von EU-Vorgaben zur Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten von GSM-Spektrum auf UMTS-/LTE-Netze beeinflusst, das deshalb im nächsten Abschnitt ebenfalls zu betrachten ist.

5.3 Auswirkungen der Versteigerungsergebnisse auf die zukünftige Wettbewerbsent-wicklung

Die negativen Auswirkungen der Gestaltung der Frequenzauktion 2010 auf die Wettbewerbs-verhältnisse im deutschen Mobilfunkmarkt wurden und werden noch durch die Art des Um-gangs der BNetzA mit der Richtlinie 2009/114/EG der EU zur Flexibilisierung der Nutzungs-möglichkeiten des bislang für GSM-Netze reservierten Spektrums im 900 MHz-Bereich ver-stärkt. Die Behörde interpretierte die Richtlinie dergestalt, dass sie „die GSM-Frequenznut-zungsrechte auf Antrag … schnellstmöglich flexibilisieren [wird]“85. Erst dann, wenn ein sol-cher Antrag von einem MFNB gestellt worden ist, wird sie eine Entscheidung dahingehend treffen, inwiefern eine Flexibilisierung der GSM-Nutzungsrechte mit einer Umverteilung der 900 MHz-Frequenzen zwischen den Unternehmen, welche diese Frequenzen bislang für GSM-Netz verwenden, verknüpft werden soll. Durch die Vertagung der Entscheidung über eine etwaige Umverteilung von 900 MHz-Fre-quenzen auf die Zeit nach der Auktion der zusätzlich für den Mobilfunk einsetzbaren Fre-quenzen86 erzeugte die BNetzA bei den vier MFNB eine Unsicherheitssituation, die den Wert der zu vergebenden 800 MHz-Frequenzen und damit die Höhe der wahrscheinlichen Aukti-onserlöse für dieses Spektrum gegenüber einer Situation steigerte, in der den Unternehmen bereits bekannt gewesen wäre, über welche 900 MHz-Frequenzausstattung sie mittelfristig verfügen würden: Für die D-Netzbetreiber wurden die 800 MHz-Frequenzen wertvoller, weil sie nicht ausschließen konnten, dass sich infolge des anstehenden GSM-Refarming ihre 900 MHz-Ausstattung verschlechtert; umgekehrt stieg für die E-Netzbetreiber der Wert der 800 MHz-Frequenzen, da sie nicht gewiss sein konnten, dass sich ihre 900 MHz-Ausstattung ver-bessert. Nach Abschluss der Versteigerung der zusätzlichen Mobilfunkfrequenzen im Mai 2010 be-wirken die durch die Verfahrensgestaltung fast zwangsläufig hervorgerufenen Auktionser-gebnisse bei den 800 MHz-Frequenzen, dass es voraussichtlich bis zum Auslaufen der derzei-tigen GSM-Lizenzen der vier Netzbetreiber am 31.12.2016 nicht zu einer Nutzung von 900

85 Bundesnetzagentur (2009a), S. 3576. 86 Die Bundesnetzagentur (2009a), S. 3607 legte sich in ihrer GSM-Flexibilisierungsentscheidung explizit da-

hingehend fest, dass sie über eine Umverteilung der 900 MHz-Frequenzen erst nach Abschluss der Verstei-gerung des zusätzlichen Spektrums befinden würde. Vgl. zur Kritik der zeitlichen Gestaltung der Umset-zung der Richtlinie 2009/114/EG durch die Behörde auch Koenig/Hasenkamp (2009a), S. 53-54.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 41 – 27.08.10, Gerpott

MHz-Frequenzen für UMTS-Angebote kommen wird. Die D-Netzbetreiber und T O2 G ha-ben kaum mehr ein Interesse daran, einen Refarming-Antrag zu stellen, weil sie nach Erstei-gerung der 800 MHz-Frequenzen verpflichtet sind, in entsprechende Netze zunächst zur Ver-sorgung dünn besiedelter Gebiete zu investieren (s.o. Kap. 5.1). Für sie sind damit zusätzliche Investitionen in UMTS-900-Technik überflüssig, da man die entsprechenden Regionen bereits über 800 MHz-Infrastruktur mit mobilen Breitbandzugängen versorgt.87 Zudem können DT MD und VD2 durch Verzicht auf die Nutzung von 900 MHz-Spektrum für UMTS-Angebote das Risiko senken, dass die BNetzA vor dem Jahr 2017 frequenzpolitische Maßnahmen zur Reduktion von Wettbewerbsverzerrungen durch Abbau fortdauernder Diskriminierungen bei der Ausstattung mit 900 MHz-Frequenzen trifft, die ihrem Interesse an einer möglichst langen Aufrechterhaltung des Status quo zuwiderlaufen. Für E-Plus sind nach dem Ergebnis der Versteigerung der 800 MHz-Frequenzen die Anreize gering, eine Öffnung des eigenen GSM-900-Spektrums für UMTS-Angebote zu beantragen. Für das Unternehmen ist die Möglichkeit, den eigenen gepaarten 5 MHz-Block im 900 MHz-Bereich für UMTS zu nutzen, insofern praktisch irrelevant, als dass es nicht über genügend 900 MHz-Spektrum verfügt, um den noch über viele Jahre anfallenden GSM-Sprachverkehr in dünn besiedelten Regionen im 900 MHz-Bereich abzuwickeln und parallel UMTS-Daten-dienste, die hinsichtlich ihrer Bandbreite wettbewerbsfähig sind, zu realisieren. Damit ist selbst ein Signal der BNetzA, eine z.B. bis Ende 2016 befristete Flexibilisierung der GSM-900-Nutzungsrechte exklusiv für die E-Netzbetreiber vornehmen zu wollen, ungeachtet der damit verbundenen juristischen Probleme, nicht geeignet, bei E-Plus eine starke Motivation herbeizuführen, ein GSM-900-Refarming zu beantragen. Auch dieses „partielle“ Refarming von 900 MHz-Frequenzen würde nicht dazu führen, dass E-Plus über genügend Spektrum im 900 MHz-Bereich verfügt, um parallel GSM-Sprach- und UMTS-Datendienste anbieten zu können. Insgesamt haben die Gestaltung der Frequenzvergabe 2010 und die Umsetzung der GSM-Flexibilisierungsrichtlinie der EU in Deutschland dort ohnehin vorhandene Wettbewerbsstö-rungen infolge einer gestaffelten GSM-Lizenzvergabe in den 1990er Jahren sowie diskrimi-nierender Ausstattungen mit 900 MHz-Frequenzen verstärkt. Die Wettbewerbschancen der E-Netzbetreiber vor allem auf dem Markt für mobile Datendienste wurden durch die beiden fre-quenzpolitischen Entscheidungen der BNetzA erheblich beeinträchtigt. Die Entscheidungen bergen deshalb die Gefahr, die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs im deutschen Mobilfunk zu verschlechtern. Zumindest für E-Plus ist damit zu rechnen, dass das Unternehmen aufgrund seiner unzurei-chenden Ausstattung mit Frequenzen unterhalb von 1 GHz und der daraus resultierenden we-sentlich höheren Investitionserfordernisse für den Aufbau eines flächendeckenden UMTS-/ LTE-Netzes auf die Errichtung eines solchen Netzes verzichten muss, da es wegen seiner hö-

87 Vgl. auch Koenig/Hasenkamp (2009a), S. 67 u. 69.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 42 – 27.08.10, Gerpott

heren Kosten nur zu nicht wettbewerbsfähigen Preisen vermarktet werden könnte. Die Flä-chendeckung von Mobilfunkdiensteangeboten ist aber nicht nur bei Sprachtelefonie, sondern auch bei mobilen Datendiensten neben dem Preis das wichtigste Kriterium bei Auswahlent-scheidungen von Endkunden zugunsten oder zuungunsten eines MFNB.88 Deshalb wird sich das E-Plus-Manko eines nicht flächendeckend verfügbaren Netzes für mobile Breitbandda-tendienste auch auf die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens in Städten/Ballungszentren negativ auswirken, selbst wenn dort eine im Vergleich zu den anderen Mobilfunkkonkurren-ten gleichwertige Raumabdeckung realisiert wird.89 Es ist äußerst unwahrscheinlich, das E-Plus den frequenzpolitisch bedingten Nachteil, ein flä-chendeckendes mobiles Breitbanddatennetz nur zu nicht wettbewerbsfähigen Kosten aufbau-en zu können, durch ein nationales UMTS-/LTE-Roaming-Abkommen mit einem der übrigen Wettbewerber ausgleichen kann. Das Unternehmen befindet sich bei Verhandlungen zu einem solchen Vertrag in einer wirtschaftlich viel schwächeren Position als die übrigen MFNB, de-ren Frequenznutzungsrechte keine Roaming-Auflagen beinhalten. Für sie hat nationales Roa-ming mit E-Plus den Nachteil einer Kannibalisierung eigener Endkundenumsätze bei mobilen Datendiensten, so dass kein Anreiz besteht, Roaming-Leistungen zu einem kostenorientierten, niedrigen Preis an E-Plus abzugeben. Darüber hinaus könnte E-Plus keine eigenständigen re-gionalen Ausbauprioritäten setzen oder technische Maßnahmen zur qualitativen Dienstediffe-renzierung im Wettbewerb treffen.90 Die bei der gegenwärtigen 900 MHz-Frequenzausstattung vorhandene Wettbewerbsverzer-rung im Markt für mobile Breitbanddatendienste zuungunsten von E-Plus wird aller Voraus-sicht nach nicht nur den Erfolg des Unternehmens in diesem Teilbereich des Mobilfunks be-einträchtigen, sondern könnte sich darüber hinaus längerfristig negativ auf die Fähigkeit des gesamten Unternehmens, als unabhängiger Anbieter im deutschen Mobilfunkmarkt zu beste-hen, auswirken.91 Mobile Breitbanddatendienste stellen einen Wachstumsmarkt dar, während die Umsätze mit mobiler Sprachtelefonie in Deutschland zurückgehen. Ein MFNB, der ge-genwärtig zwar noch profitabel im Teilmarkt der mobilen Sprachtelefonie operiert, wird des-halb zumindest auf längere Sicht in seiner Überlebensfähigkeit gefährdet, wenn er sich nicht

88 Vgl. Gerpott (2008a), S. 85 und oben Fußnote 41. 89 Diese Auswirkungen einer geringe(re)n Flächendeckung in Gebieten mit niedriger Bevölkerungsdichte auf

die Wettbewerbsfähigkeit von MFNB in Ballungsräumen verkennt die Monopolkommission, wenn sie aus-führt, dass „ein Betreiber ohne ausreichend Flächenspektrum erfolgreich sein könne, der sich auf ein Breit-bandangebot in Ballungsräumen konzentriert“ (Monopolkommission 2009, S. 94-95).

90 S.a. die analogen Überlegungen für den britischen Mobilfunkmarkt bei OFCOM (2007), S. 82-83; T-Mobile UK (2007), S. 5. Die Sicht der Monopolkommission (2009), S. 104, dass eine Wettbewerbssicherung bei mobilen Datendiensten dadurch möglich sei, „dass die Nutzungsrechte [von 800 MHz-Frequenzen] mit Roaming-Auflagen versehen werden“, überzeugt angesichts der Probleme solcher – in Deutschland von der Bundesnetzagentur nicht realisierten – Auflagen nicht.

91 Vgl. a. Thillien (2010), S. 7, der aus einer Analyse der Ergebnisse der deutschen Frequenzauktion 2010 mit Blick auf E-Plus zu folgendem Schluss gelangt: „The operator’s future is now in question with many thin-king that a merger with Telefónica could be the answer.“

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 43 – 27.08.10, Gerpott

über wettbewerbsfähige integrierte Angebote aus Sprach- und Datendiensten zusätzlich einen wesentlichen Anteil am Geschäft mit mobilen Breitbanddatenanschlüssen sichert. Ein nicht völlig abwegiges Ausscheiden des Wettbewerbers E-Plus aus dem deutschen Mobil-funk würde nicht dazu beitragen, „die Interessen der privaten und gewerblichen Nutzer (güns-tige Preise, schnelle Bereitstellung der Dienste und Bereitstellung der Dienste in der Fläche) zu wahren.“92 Es gibt keinerlei empirische Evidenz oder theoretisch überzeugende Gründe da-für, dass mit abnehmender Zahl der Wettbewerber bzw. Erhöhung der SIM-Karten-/Umsatz-konzentration auf der Anbieterseite in einem Mobilfunkmarkt eine Verbesserung der Markt-ergebnisse für die Endkunden einhergeht. So lassen sich weder in Österreich noch in den Nie-derlanden nach Zusammenschlüssen von MFNB signifikante Reduktionen der EBITDA-Mar-gen der Anbieter infolge von verschärfter Preis- oder Innovationskonkurrenz beobachten.93 Umgekehrt sprechen theoretische Argumente und zahlreiche empirische Indizien dafür, dass eine hohe Anbieterkonzentration im Mobilfunk mit hoher Wahrscheinlichkeit negative Kon-sequenzen für Endkunden hat. Beispielsweise weist die Schweiz als nationaler Markt mit ei-ner sehr hohen Anbieterkonzentration im Mobilfunk (s.o. Abb. 2)94 bei länderübergreifenden Vergleichen von Mobilfunktarifen selbst nach Ausgleich von unterschiedlichen nationalen Kaufkraftparitäten regelmäßig weit über dem Durchschnitt liegende, hohe Preise auf.95 Zu-dem konnte in über Einzelfallstudien hinausgehenden empirischen Untersuchungen, die eine große Zahl nationaler Mobilfunkmärkte betrachten, wiederholt gezeigt werden, dass eine hö-here Anbieterkonzentration nicht lediglich mit einem höheren nationalen Mobilfunkpreisni-veau einhergeht, sondern auch mit einer niedrigeren Ausschöpfung von Nachfragepotenzia-len, einem langsameren Aufbau von 3G-Netzen und einem höheren Durchschnittswert der EBITDA-Margen der in einem Land tätigen MFNB.96 Angesichts dieser Befundlage ist davon auszugehen, dass eine zusätzliche Steigerung der be-reits hohen Anbieterkonzentration im deutschen Mobilfunk (s. Abb. 2) durch eine nachhaltige Schwächung oder gar Verdrängung eines Wettbewerbers mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen wird, dass sich die ohnehin schon nicht sonderlich gute internationale Position Deutschlands hinsichtlich des Entwicklungsstandes seines Mobilfunksektors relativ zu ande-ren Ländern weiter verschlechtern wird. Damit stellt sich die Frage, welche frequenzpoliti-schen Möglichkeiten existieren, um der sich nach der Spektrumsversteigerung 2010 drohen-den Verringerung der Wettbewerbsintensität im deutschen Mobilfunk entgegenzuwirken.

92 Bundesnetzagentur (2009a), S. 3601. 93 Vgl. Credit Suisse (2010), S. 63 u. 81. 94 Am 31.03.2010 verfügte Swisscom als größter von drei MFNB in der Schweiz über einen SIM-KMA von

62,2%. Vgl. Credit Suisse (2010), S. 90. 95 S. ITU (2010), S. 67-68. 96 S. Gerpott (2008a), S. 88 sowie die bei Jakopin (2006), S. 70 (Fußnote 293) und T-Mobile UK (2007), S. 5

(Fußnote 5) angeführten weiteren Untersuchungen.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 44 – 27.08.10, Gerpott

Da zusätzliches Spektrum unterhalb von 1 GHz auf absehbare Zeit nicht zur Ausstattung von MFNB in Deutschland verfügbar ist, besteht die einzige Option darin, die europäische GSM-Flexibilisierungsrichtlinie 2009/114/EG rasch zu nutzen, um einen Abbau der wettbewerbs-verzerrenden Ungleichheit zwischen den vier MFNB hinsichtlich ihrer Ausstattung mit Fre-quenzen im 900 MHz-Bereich herbeizuführen. Völlig im Einklang mit dieser Schlussfolge-rung stellt auch die britische Mobilfunktochter der Deutschen Telekom fest:

“However, numerous econometric studies have found that 2 player mobile markets are highly unlikely to deliver effectively competitive outcomes. Further, the Article 7 reviews by national regulators of the competitiveness of their national markets for mobile access and outgoing calls found that the presence of only 2 operators (and even in some cases 3 operators) is not suf-ficient to achieve effectively competitive outcomes. These findings are con-sistent with the UK experience in which it was only with the development of the third and fourth mobile players in the mid to late 1990s that mobile prices fell substantially, thereby spurring the growth of the overall market. It follows that the reallocation of 900 MHz spectrum is essential to ensuring continued and increasing competition in the long run.”97

Eine Öffnung von GSM-900-Frequenzen für UMTS-Angebote, verknüpft mit einer Verbesse-rung der Ausstattung der E-Netzbetreiber mit 900 MHz-Spektrum durch Transfer von 900 MHz-Nutzungsrechten von den D-Netzbetreibern, trägt mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Korrektur bestehender Wettbewerbsverzerrungen und zur Verbesserung der Wettbewerbsver-hältnisse im deutschen Mobilfunk bei. Eine solche Maßnahme stärkt aller Voraussicht nach die Wettbewerbsfähigkeit von E-Plus und von T O2 G. Insbesondere wirkt sie einer Verdrän-gung von E-Plus durch die drei anderen internationalen TK-Konzerne, die im deutschen Mo-bilfunksektor operieren, entgegen. Es liegt nahe anzunehmen, dass E-Plus, so wie in der Ver-gangenheit im Bereich der mobilen Sprachtelefonie, auch auf dem Markt für mobile Breit-banddatendienste die Rolle des „Herausforderers“ übernimmt, der durch niedrige(re) Preise, Angebotsinnovationen und neue Vertriebswege/Vermarktungskonzepte vor allem die bislang in geringem Binnenwettbewerb stehenden D-Netzbetreiber unter Druck setzt. Von der Ver-besserung der Funktionsfähigkeit des Mobilfunkwettbewerbs profitiert aber keineswegs ein-seitig E-Plus. Voraussetzung für E-Plus-Erfolge bei mobilen Breitbanddiensten ist vielmehr, dass das Unternehmen den größten Teil der Vorteile, die es durch die Verbesserung seiner GSM-Frequenzausstattung erfährt, an die Endkunden über niedrigere Preise, innovative Leis-tungen und rasche Diensteverfügbarkeit mit mindestens gleicher Flächenverfügbarkeit, wie sie von Wettbewerbern geboten wird, weitergibt. Damit trägt ein Abbau der Diskriminierung bei der MFNB-Ausstattung mit 900 MHz-Spektrum verbunden mit einer Öffnung dieser Fre-

97 T-Mobile UK (2007), S. 4-5.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 45 – 27.08.10, Gerpott

quenzen für UMTS-/LTE-Angebote wesentlich dazu bei, den Erreichungsgrad zentraler Ziele der TK-Regulierung in Deutschland98 merklich zu erhöhen.

98 Einschlägige Ziele sind hier (1) die Wahrung der Nutzer-/Verbraucherinteressen (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 TKG),

(2) die Sicherung eines chancengleichen Wettbewerbs und die Förderung nachhaltig wettbewerbsorientier-ter Märkte der Telekommunikation (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 TKG), (3) die Förderung effizienter Infrastrukturin-vestitionen (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 TKG) und (4) die Sicherung einer effizienten Frequenznutzung (§ 2 Abs. 2 Nr. 7 TKG).

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 46 – 27.08.10, Gerpott

6. Frequenzpolitische Maßnahmen zum Abbau von Wettbewerbsverzerrungen infol-ge der diskriminierenden 900 MHz-Frequenzausstattungen

Bei einer Neuverteilung der 900 MHz-Frequenzen hat die BNetzA eine Wahl zwischen zwei prinzipiellen Vorgehensweisen zu treffen. Zum einen kann sie das gesamte Spektrum der vier MFNB in den früheren GSM-900- und -1800-Bändern im Rahmen einer Versteigerung für die Zeit nach dem Ablauf der GSM-Frequenznutzungsrechte (31.12.2016) neu vergeben. Zum anderen kann die Behörde im Zuge einer Verlängerung der GSM-Frequenzlizenzen der vier MFNB von Amts wegen eine Neuverteilung des 900 MHz-Spektrums gestützt auf § 63 Abs. 1 Nr. 3 TKG, auf den Widerrufsvorbehalt in Ziffer 24.7 der GSM-Lizenzen von DT MD und VD2 sowie Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 2009/14/EG voraussichtlich im ersten Halbjahr 2011 nach entsprechenden Untersuchungen und Anhörungen der Marktteilnehmer verfügen. Bei beiden Wegen liegt eine Befristung der Nutzungsrechte der betroffenen 900 MHz- und 1800 MHz-Frequenzen bis zum 31.12.2025 nahe. An diesem Stichtag enden die in der Aukti-on 2010 zugeteilten Frequenzen (s.o. Kap. 5.1), so dass mit dem Termin ein Zeitpunkt ge-schaffen wird, für den über die weitere Nutzung sämtlicher früherer GSM-Frequenzen und des 2010 zusätzlich vergebenen Spektrums zu befinden ist.99 Gleichzeitig erhalten die MFNB durch eine Neuvergabe/Verlängerung der ursprünglichen GSM-Frequenzen bis Ende 2025 die Planungssicherheit, die für Investitionsentscheidungen in UMTS-/LTE-Netze erforderlich ist. Betrachtet man den ersten Weg, Neuvergabe der bisherigen GSM-Frequenzen ab 2017 durch eine wohl spätestens 2014 stattfindende Auktion, näher, so ist festzustellen, dass er ungeeig-net ist, um einen Abbau der zuungunsten der E-Netzbetreiber wirkenden bisherigen Wettbe-werbsverzerrungen auch nur halbwegs sicherzustellen. Wenn die BNetzA diese Versteigerung prinzipiell so gestaltet, dass deutlich mehr Bietrechte bei den vier MFNB vorhanden sind, als Frequenzblöcke zu vergeben sind, um so zu einer Wettbewerbssituation zwischen den Unter-nehmen zu gelangen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu hohen Auktionserlösen für den Staat führt, dann eröffnet ein solches Design – wie in Kap. 5.2 dargelegt – für die ohnehin be-reits unfair durch (unumgängliche) frühere Regulierungsentscheidungen bevorzugten D-Netzbetreiber DT MD und VD2 die Möglichkeit, sich so zu verhalten, dass die Frequenzaus-stattung mindestens eines E-Netzbetreibers sich gegenüber der Situation vor der Auktion ver-schlechtert und sich ihre eigene Ausstattung nicht verringert. Damit steigt die Wahrschein-lichkeit, dass die Wettbewerbskraft mindestens eines Anbieters (voraussichtlich E-Plus) wei-ter geschwächt und die Konkurrenzintensität noch mehr abnehmen wird. Folglich würden die dominierenden D-Netzbetreiber bei einer solchen Auktion ihre Bietrechte voll ausschöpfen.

99 Die Nutzungsrechte der im Jahr 2000 versteigerten UMTS-Frequenzen um 2 GHz enden nach den aktuell

gültigen Lizenzbedingungen am 31.12.2020 (vgl. Bundesnetzagentur 2009a, S. 3616; Gerpott 2008a, S. 33). Es spricht einiges dafür, gemeinsam mit der Entscheidung über die früheren GSM-Nutzungsrechte eine fris-tenkongruente Verlängerung für diese UMTS-Frequenzen um 2 GHz ebenfalls bis zum 31.12.2025 vorzu-nehmen.

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 47 – 27.08.10, Gerpott

Im Ergebnis führt eine derartige Auktionsgestaltung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer erneuten Verschlechterung der Wettbewerbsverhältnisse im deutschen Mobilfunk. Stellt die BNetzA dagegen beim Beschreiten des ersten Wegs durch Bietrechtsbeschränkungen der D-Netzbetreiber sicher, dass die E-Netzbetreiber bei der Auktion ihre Frequenzausstat-tung im 900 MHz-Bereich verbessern und im 1800 MHz-Bereich nicht wesentlich ver-schlechtern, so kann es kaum mehr zu einem Bieterwettstreit kommen. Die Auktionserlöse werden in dieser Konstellation die Mindestgebote nicht wesentlich übersteigen. Wenn aber durch Bietrechtsbeschränkungen eine verbesserte (zumindest nicht schlechtere) Ausstattung der E-Netzbetreiber mit 900 MHz-(1800 MHz-)Spektrum sichergestellt wird, dann ist auch keine Versteigerung mehr sinnvoll. Die Zahl/Identität der erfolgreichen Bieter wird hier nicht mehr in der Auktion selbst (endogen), sondern von vorneherein weitgehend von außen (exo-gen) bestimmt.100 Als Ergebnis ist festzuhalten, dass der o.g. erste Weg ungeeignet ist, um die Wettbewerbs-struktur und -intensität im deutschen Mobilfunk zu verbessern. Die BNetzA sollte deshalb den zweiten Weg einer unverzüglichen Umverteilung von 900 MHz-Frequenzen zwischen den GSM-Lizenzinhabern auf eigene Initiative hin verbunden mit einer Verlängerung der vor 2010 zugeteilten 900 und 1800 MHz-Frequenznutzungsrechte aller vier MFNB beschreiten.101 Nach technischen Untersuchungen von Wiesbeck (2007) benötigen die E-Netzbetreiber je-weils 3,4 MHz gepaartes 900 MHz-Spektrum, um parallel GSM-Sprach- und UMTS-Daten-dienste/-netze in diesem Frequenzbereich realisieren zu können. Folglich genügt es, den Transfer von 900 MHz-Frequenzen von den D- zu den E-Netzbetreibern auf diese Spektrums-menge zu begrenzen und im Gegenzug die E-Netzbetreiber zu verpflichten, 2 x 3,4 MHz im 1800 MHz-Band an die D-Netzbetreiber zu übertragen.102 Netzkapazitätsanalysen lassen erkennen, dass nach einer Veränderung der Zuordnung von 900 MHz-Frequenzen in diesem Umfang das bei DT MD und VD2 jeweils verbleibende 900 MHz-Spektrum unter extrem pessimistischen Annahmen bei maximal 7% ihrer GSM-900-

100 Vgl. auch Höffler (2009), S. 232-234; Monopolkommission (2010), S. 98-99. 101 Mit dem Verzicht auf eine Auktion der ursprünglichen GSM-Frequenzen verbundene kurzfristige Minde-

rungen staatlicher Einnahmen sind die langfristig gesamtwirtschaftlich positiven Folgen einer höheren Wettbewerbsintensität gegenüber zu stellen. Zudem lassen sich fiskalpolitische Ziele auch auf anderem Weg unter Einbezug des Mobilfunksektors erreichen (z.B. umsatzabhängige Abgaben).

102 Jenseits technischer Überlegungen kann man mit Blick auf die von der Bundesnetzagentur bei der Auktion von 800 MHz-Frequenzen im Jahr 2010 als „richtig“ angesehene Obergrenze von 20 MHz Spektrum unter-halb von 1 GHz für jeden der E-Netzbetreiber auch argumentieren, dass in jedem Fall allein schon aus Gleichbehandlungsgründen eine Abgabe von 2,4 MHz gepaartem Spektrum im 900 MHz-Bereich durch je-den D-Netzbetreiber geboten ist. Damit würde die Kappe einer Frequenzausstattung mit maximal 20 MHz unterhalb von 1 GHz dann auch für die D-Netzbetreiber gelten, die aktuell jeweils über 12,4 MHz Spektrum im 900 MHz-Bereich (s. Tab. 1) und 10 MHz-Spektrum im 800 MHz-Bereich (s. Tab. 7) verfügen.

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Basisstationen nicht ausreichen könnte, um GSM-Sprachverkehr allein im 900 MHz-Bereich unter Einhaltung üblicher Qualitätsmindestwerte zu betreiben.103 Die von den D-Netzbe-treibern infolge einer Abgabe von jeweils 3,4 MHz gepaartem 900 MHz-Spektrum höchstens zu tragenden Umrüstkosten von 900 MHz-Basisstationen auf Dual Band-Technik sind folg-lich gering.104 Sie werden zudem durch den ökonomischen Wert, den eine Verlängerung der Nutzungsrechte der früheren GSM-Frequenzen für DT MD und VD2 hat, bei weitem kompen-siert. Je rascher die BNetzA eine Umverteilung von 900 MHz-Frequenzen verbunden mit einer Öff-nung dieses Spektrums für UMTS-Angebote sicherstellt, desto größer ist der Nutzen dieser Maßnahme, da so die Kostensenkungspotenziale von UMTS-900-Netzen zügiger erschlossen und der politisch erwünschte Ausbau von mobilen Breitbandinfrastrukturen gerade im ländli-chen Raum forciert werden können. Deshalb spricht viel dafür, dass die BNetzA den MFNB auferlegt, spätestens am 01.07.2011 mit dem Frequenztausch zu beginnen und ihn innerhalb von zwei Jahren abzuschließen. Auf eine Verbesserung der Effizienz der Nutzung von 900 MHz-Frequenzen kann anlässlich der Umverteilung dadurch hingewirkt werden, dass die Be-hörde über die Frequenzmenge von 3,4 MHz gepaartem Spektrum hinaus den MFNB die Möglichkeit eröffnet, freiwillig weitere Frequenzen zu tauschen, um die bislang bestehende Zersplitterung der DT MD und VD2 im 900 MHz-Bereich zugeordneten und von 200 kHz-Kanälen ausgehenden Frequenzblöcke zu überwinden.105 Die BNetzA hat derzeit nicht zuletzt durch die EU-Richtlinie zur Flexibilisierung der GSM-Frequenznutzungsrechte die Chance, die beim 900 MHz-Spektrum vorhandene (unvermeid-bare) Asymmetrie weit zurückliegender Regulierungsentscheidungen zu verringern und so die Wettbewerbsbedingungen im deutschen Mobilfunkmarkt nachhaltig zu verbessern. Bislang hat die Behörde diese Gelegenheit nicht ergriffen. Es gibt keinen überzeugenden Grund dafür, warum sie die Chance jetzt nicht zügig nutzen sollte.

103 S. Wiesbeck (2007), S. 40-41. 104 Die von der Monopolkommission (2009), S. 99 geäußerte Vermutung, dass eine Umverteilung von 900

MHz-Spektrum „vergleichsweise hohe Kosten verursachen [würde]“, ist somit haltlos. Zu detaillierten Quantifizierungen dieser Kosten s. OFCOM (2007), Annex 9; Gerpott (2008a), S. 70-72. Bei einer Begren-zung der Umverteilung auf 2,4 MHz gepaartes 900 MHz-Spektrum würden diese Umrüstkosten noch nied-riger ausfallen als sie ohnehin schon gemäß den von Gerpott (2008a) für eine Umverteilungsmenge von 3,4 MHz (gepaart) vorgelegten Berechnungen anzusetzen sind. Die von den D-Netzbetreibern ersteigerten 800 MHz-Frequenzen kommen kurzfristig zur Übernahme von zuvor über GSM-900-Technik abgewickelten Sprachverkehr nicht in Betracht, da für dieses Spektrum die erforderlichen technischen Standards zur Sprachübertragung nicht vor 2016 abgeschlossen sein werden.

105 Vgl. bereits Bundesnetzagentur (2008), S. 3659-3660 sowie aktueller Bundesnetzagentur (2010c), S. 14-15.

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Abkürzungsverzeichnis

2G Zweite Generation zellularer Mobilfunknetze (z.B. auf Basis von GSM-Technik)

3G Dritte Generation zellularer Mobilfunknetze (z.B. auf Basis von UMTS- oder IMT-2000-Technik)

ARPU Average (monthly) Revenue Per User

BNetzA Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Ei-senbahnen

ca. circa

DT MD Deutsche Telekom Mobilfunkbereich Deutschland (zuvor T-Mobile Germa-ny)

EBIT Earnings Before Interest and Taxes

EBITDA Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization

EU Europäische Union

GBP Great Britain Pound (britisches Pfund Sterling)

GHz Gigahertz

GSM(-900) Global System for Mobile Communications (im Frequenzbereich 900 MHz)

GSM(-1800) Global System for Mobile Communications (im Frequenzbereich 1800 MHz)

Hrsg. Herausgeber

HSPA High Speed Packet Access

i.d.R. in der Regel

IMT-2000 International Mobile Telecommunications (for the year) 2000

ITU International Telecommunication Union

Jg. Jahrgang

kHz Kilohertz

KMA Kartenmarktanteil

LTE Long Term Evolution

M Mittelwert

Mbit/s Megabit pro Sekunde

MFDUA Mobilfunkdiensteumsatzanteil

MHz Megahertz

Mio. Millionen

Mrd. Milliarden

n Fall-/Unternehmenszahl

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 50 – 27.08.10, Gerpott

o. oben

OECD Organisation for Economic Co-Operation and Development

o.Jg. ohne Jahrgang

O.V./o.V. Ohne/ohne Verfasser

p Probability/Irrtumswahrscheinlichkeit (bei statistischen Signifikanztests)

Q Quartal

r Pearson’scher Produkt-Moment-Korrelationskoeffizient

S. Seite (bei Quellenangaben) oder Satz (bei Paragraphenangaben)

s. siehe

S Standardabweichung

SIM Subscriber Identity Module

TK Telekommunikation

TKG Telekommunikationsgesetz (vom 22.06.2004)

T O2 G Telefónica O2 Germany

Tsd. Tausend

u.a. unter anderem

UGVI Ungleichverteilungsindex

UMTS Universal Mobile Telecommunications System

VD2 Vodafone D2

vgl. vergleiche

vs. versus

z.T. zum Teil

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Implikationen 900 MHz-Frequenzausstattung – 51 – 27.08.10, Gerpott

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Frequenzausstattung der vier Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland vor Beginn der Frequenzauktion am 12.04.2010 ...........................................................3

Tab. 2: Marktanteilsindikatoren der Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland von Ende 2007 bis Ende März 2010 ..............................................................................8

Tab. 3: Durchschnittlicher monatlicher Umsatz pro SIM-Karte der vier Mobilfunknetz-betreiber in Deutschland vom vierten Quartal 2007 bis zum ersten Quartal 2010 ....9

Tab. 4: EBITDA und EBITDA-Margen der vier Mobilfunknetzbetreiber in Deutschland in den Jahren 2007 bis 2009 und im ersten Quartal 2010 ......................................12

Tab. 5: Mittelwertvergleiche zwischen Mobilfunknetzbetreibern aus 16 westeuropäi- schen Ländern, deren erste GSM-Frequenzzuordnung entweder (primär) im 900 MHz- oder im 1800 MHz-Bereich erfolgte ....................................................28

Tab. 6: Regressionsanalysen zur Ermittlung von eigenständigen Effekten der GSM-Frequenzlage von Mobilfunknetzbetreibern auf Erfolgskriterien .................30

Tab. 7: Ergebnisse der Versteigerung von Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten am 20.05.2010 (in Tausend Euro).................................................................................................34

Tab. 8: Betriebswirtschaftliche Kennzahlen der Muttergesellschaften der vier Mobil-funkbetreiber in Deutschland im Jahr 2009...........................................................37

Abb. 1: Anbieterkonzentration im deutschen Mobilfunkmarkt auf Basis von vier Markt-

anteilsindikatoren von 2007 bis Ende März 2010..................................................11

Abb. 2: Anbieterkonzentration in 16 westeuropäischen Mobilfunkländermärkten auf Basis von zwei Marktanteilsindikatoren Ende März 2010 bzw. im ersten Quartal 2010 .................................................................................15

Abb. 3: Einordnung des Entwicklungsstandes des deutschen Mobilfunkmarktes im Vergleich zu 13 westeuropäischen Ländermärkten ...............................................16

Abb. 4: Einordnung des Entwicklungsstandes des deutschen UMTS-Marktes im Vergleich zu 15 westeuropäischen Ländermärkten ...............................................18

Abb. 5: Zeitspanne seit GSM-Vermarktungsstart und SIM-Kartenanteil an der nationalen Gesamtzahl aktivierter GSM- und UMTS-Karten von 49 GSM-Netzbetreibern aus 16 westeuropäischen Ländern Ende März 2010 ......................23

Abb. 6: SIM-Kartenanteil 31.03.2010 und EBITDA-Marge im 1. Quartal 2010 für 49 GSM-Netzbetreiber aus 16 westeuropäischen Ländern...............................25

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