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Rundschreiben Nr. 5/2017 Datum der Herausgabe: 25. September 2017 Sprechstunde GOZ-Ausschuss Sprechstunden der Ausbildungsberater für die Bereiche der Oberstufenzentren ... jeden Mittwoch von 15:00 bis 18:00 Uhr Tel. 03 55/3 81 48-26 Potsdam | Neuruppin Dr. Matthias Wilke jeden Montag von 11:00 bis 12:00 Uhr Tel. 03 31/20 17 88 90 Frankfurt (O.) | Bernau Dr. Frank Fuhrmann jeden Mittwoch von 12:00 bis 13:00 Uhr Tel. 03 35/32 10 57 Cottbus | Luckenwalde ZA Holger Zaruba 14-tägig Montags in den geraden Kalenderwochen von 15:00 bis 16:00 Uhr Tel. 03 55/79 18 41 Inhaltsverzeichnis: Seite * * Berufspolitik querbeet – aktuell informiert Anhaltende Kritik an Amalgam ist weder naturwissenschaftlich noch medizinisch begründbar 2 3 * * Recht & Steuern Das richtige Verhalten bei Dokumentationsmängeln BGH stärkt Zahnarzt-Position beim privaten HKP 5 6 * Praxis Telefon- und E-Mailverzeichnis LZÄKB 7 * Privates Gebührenrecht Neuer GOÄ-Kommentar für die Zahnarztpraxis 8 * Praxismitarbeiter Worauf beim Praktikum geachtet werden muss 9 * * Fortbildung Zahnärztetag möchte "Ein schönes Lächeln – ein Leben lang" erreichen Zusatzkurs zur Vorbereitung von Praxisbegehungen 11 11 * * * * Vermischtes Nächste Kammerversammlung DKV-Tipps zur Schlaflosigkeit Kurzfilmreihe zur Einbruchs- prävention | Erfahrene Zahnärzte für Nepal gesucht | Der BDIZ EDI ist umgezogen Wrigley Prophylaxe Preis mit Neue- rungen | Veranstaltungstipps 11 12 13 14 * Job- & Praxisbörse | Anzeigen 15 * * * * Bitte beachten Sie die folgenden Beilagen in diesem BRAND-AKTUELL: Einladung zum 27. Brandenburgischen Zahnärztetag am 17./18. November Kursseite der LZÄKB mit Anmeldeformular aktuelle Fortbildungskurse am Pfaff Berlin Einladung zum Deutschen Zahnärztetag 2017

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  • Rundschreiben Nr. 5/2017Datum der Herausgabe: 25. September 2017

    Sprechstunde GOZ-Ausschuss

    Sprechstunden der Ausbildungsberater

    für die Bereiche der Oberstufenzentren ...

    jeden Mittwoch von 15:00 bis 18:00 Uhr Tel. 03 55/3 81 48-26

    Potsdam | Neuruppin

    Dr. Matthias Wilke

    jeden Montag

    von 11:00 bis 12:00 Uhr

    Tel. 03 31/20 17 88 90

    Frankfurt (O.) | Bernau

    Dr. Frank Fuhrmann

    jeden Mittwoch

    von 12:00 bis 13:00 Uhr

    Tel. 03 35/32 10 57

    Cottbus | Luckenwalde

    ZA Holger Zaruba

    14-tägig Montags in den

    geraden Kalenderwochen

    von 15:00 bis 16:00 Uhr

    Tel. 03 55/79 18 41

    Inhaltsverzeichnis: Seite

    *

    *

    Berufspolitik

    querbeet – aktuell informiert

    Anhaltende Kritik an Amalgam ist

    weder naturwissenschaftlich noch

    medizinisch begründbar

    2

    3

    *

    *

    Recht & Steuern

    Das richtige Verhalten bei

    Dokumentationsmängeln

    BGH stärkt Zahnarzt-Position beim

    privaten HKP

    5

    6

    *

    Praxis

    Telefon- und E-Mailverzeichnis LZÄKB 7

    *

    Privates Gebührenrecht

    Neuer GOÄ-Kommentar für die

    Zahnarztpraxis

    8

    *

    Praxismitarbeiter

    Worauf beim Praktikum geachtet

    werden muss 9

    *

    *

    Fortbildung

    Zahnärztetag möchte "Ein schönes

    Lächeln – ein Leben lang" erreichen

    Zusatzkurs zur Vorbereitung von

    Praxisbegehungen

    11

    11

    *

    *

    *

    *

    Vermischtes

    Nächste Kammerversammlung

    DKV-Tipps zur Schlaflosigkeit

    Kurzfilmreihe zur Einbruchs-

    prävention | Erfahrene Zahnärzte

    für Nepal gesucht | Der BDIZ EDI ist

    umgezogen

    Wrigley Prophylaxe Preis mit Neue-

    rungen | Veranstaltungstipps

    11

    12

    13

    14

    * Job- & Praxisbörse | Anzeigen 15

    *

    *

    *

    *

    Bitte beachten Sie die folgenden

    Beilagen in diesem BRAND-AKTUELL:

    Einladung zum 27. Brandenburgischen

    Zahnärztetag am 17./18. November

    Kursseite der LZÄKB mit Anmeldeformular

    aktuelle Fortbildungskurse am Pfaff Berlin

    Einladung zum Deutschen Zahnärztetag 2017

  • BRAND-AKTUELL Nr. 5/2017S. 2

    Berufspolitik

    Neue Zahnärztliche Approbationsordnung

    Der gesetzliche Rahmen für die zahnmedizini-sche Ausbildung an den 31 deutschen Univer-sitätsstandorten wird von der Approbationsord-nung Zahnmedizin (ZApprO) aus dem Jahr 1955 geregelt. Seit 2. August 2017 liegt nun der Ka-binettsentwurf des Bundesgesundheitsministeri-ums (BMG) zur "Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung" vor. Die Abstimmung zur neuen ZApprO wird für die Bundesratssitzung am 22. September 2017 erwartet. Es ist von zen-traler Bedeutung, dass die überfällige Moderni-sierung der zahnärztlichen Ausbildung jetzt auf den Weg gebracht wird. BZÄK-Klartext Nr. 8/2017

    Bundesverfassungsgericht stärkt Kammersystem

    Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Beitrags-pflicht für Pflichtmitglieder in der Industrie- und Handelskammer blieb erfolglos. Aus Sicht des obersten deutschen Gerichts gewährleistet die Pflichtmitgliedschaft, dass die Betroffenen ihre Interessen einbringen können und fachkundig vertreten werden. (Beschluss vom 12. Juli 2017, 1 BvR 2222/12, 1 BvR 1106/13). Der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Pe-ter Engel, begrüßte das Urteil, das auch für die Heilberufekammern von Bedeutung sei, denn es stärke den Sinn für die Kammern und die damit verbundene Akzeptanz grundsätzlich. BZÄK-Klartext Nr. 8/2017

    Freie Berufe sind Schlüsselsektor – aktuelle Zahlen und Fakten

    Das Institut für Freie Berufe in Nürnberg (IFB) hat für den Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) die Statistik zu den Selbstständigen in den Freien Berufen zum Stichtag 1. Januar 2017 erho-ben: Erstmals sind über fünf Millionen Menschen in Freien Berufen beschäftigt. Die Zahl der selbst-ständigen Freiberufler ist auf 1,382 Millionen Per-

    sonen gestiegen. Zur Einordnung: Laut Statisti-schem Bundesamt sind derzeit in Deutschland rund 44 Millionen Menschen erwerbstätig. Die BFB-Konjunkturumfrage Sommer 2017 zeigt zu-dem: Die aktuelle Geschäftslage wird durchge-hend positiv bewertet – 48 Prozent aller Befrag-ten schätzen die Lage als gut und 37 Prozent als befriedigend ein. BZÄK-Klartext 8/2017

    Zukunftskongress Beruf & Familie

    Der Zukunftskongress ist eine kostenfreie Veran-staltung für junge Zahnärztinnen und Zahnärzte. Er findet 2017 zum vierten Mal statt und befasst sich mit dem Thema "Praxis- und Familiengrün-dung". Veranstaltet wird der Kongress innerhalb des Deutschen Zahnärztetags am 11. November in Frankfurt/am Main. Weitere Informationen, Pro-gramm und Anmeldung über www.zukunfts-kongress-beruf-familie.de . BZÄK-Klartext 8/2017

    EU-Verhältnismäßigkeitsrichtlinie – erneut Ausnahmeregel gefordert

    Die Deutschen Heilberufe haben sich in einer er-gänzenden gemeinsamen Stellungnahme erneut für eine Ausnahme vom Anwendungsbereich der geplanten EU-Richtlinie für einen Verhältnis-mäßigkeitstest ausgesprochen. Im Ende August übermittelten Schreiben an die deutschen Eu-ropaabgeordneten legen Bundesärztekammer (BÄK), Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Kas-senzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbän-de (ABDA), Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weitere Gründe für eine Ausnahmereg-lung dar. Bislang haben sich die Berichterstatter in Gesundheits- und Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments für eine derartige Aus-nahme ausgesprochen.

    Die Abstimmung in den Ausschüssen ist für Ende September bzw. Ende November vorgesehen. BZÄK-Klartext 8/2017

    querbeet – aktuell informiert

  • S. 3 BRAND-AKTUELL Nr. 5/2017

    Berufspolitik

    Die anhaltende Kritik an Amalgam ist weder naturwissenschaftlich noch medizinisch begründbar Wissenschaftlich betrachtet birgt Amalgam nicht die Gefahren, die ständig durch die Presse gehen, sagt Prof. Dr. Dr. Georg Meyer vom Freien Verband Deutscher Zahnärzte in einem jüngst gegebenen Interview

    Amalgam war lange Zeit

    das Mittel erster Wahl für

    Zahnfüllungen. Welche Vor-

    teile hat der Werkstoff ge-

    genüber anderen Materiali-

    en? Welche Gefahren birgt

    Amalgam?

    Prof. Dr. Dr. Georg Meyer: In

    vielen Ländern, beispielsweise

    in den USA, in England und in

    Frankreich ist Amalgam nach

    wie vor das Standardmateri-

    al in der Füllungstherapie und

    fester Bestandteil in der prakti-

    schen Ausbildung von Zahnme-

    dizinstudenten. In Deutschland

    gilt das nur noch sehr bedingt.

    Dies ist sicherlich auch unse-

    rem kuriosen Abrechnungssys-

    tem geschuldet, das Anwender

    von Amalgam eher benachtei-

    ligt.

    Dabei ist durch viele Studien

    belegt, dass Amalgamfüllun-

    gen die weitaus größte Lang-

    zeithaltbarkeit im Vergleich zu

    anderen plastischen Füllungs-

    materialien haben. Diese Vor-

    teile werden im stark belaste-

    ten Seitenzahnbereich sowie

    bei zunehmender Größe des

    Hohlraums im Zahn besonders

    deutlich. Der Werkstoff Amal-

    gam ist der am meisten unter-

    suchte Füllungswerkstoff welt-

    weit und er hat bei korrekter

    wissenschaftlicher Betrachtung

    auch nicht annähernd die Ge-

    fahren, von denen in der Presse

    oft berichtet wird.

    Inzwischen ist Amalgam als

    Füllmaterial stark umstrit-

    ten. Ist die Kritik Ihrer An-

    sicht nach berechtigt?

    Prof. Dr. Dr. Georg Meyer: Auf-

    grund meiner eigenen Mitar-

    beit in den Wissenschaftskomi-

    tees der Weltzahnärzteschaft

    (FDI) sowie der europäischen

    Zahnärzte (CED) weiß ich, dass

    Amalgam als Füllungsmaterial

    unter Wissenschaftlern weitest-

    gehend unumstritten ist und

    als vernünftiger medizinisch

    vertretbarer Kompromiss zur

    Wiederherstellung zerstörter

    Zähne gilt. Grundsätzlich sollte

    man sich immer wieder vor Au-

    gen führen, dass jede medizi-

    nische Maßnahme letztendlich

    ein nutzbringender Kompro-

    miss ist, angefangen von Rönt-

    genaufnahmen, der Einnahme

    von Medikamenten bis hin zu

    operativen Eingriffen.

    Bezeichnenderweise ist Amal-

    gam als Füllungsmaterial nicht

    bei Wissenschaftlern, sondern

    bei ideologisierten Politikern,

    vielen Journalisten und auch

    Patienten umstritten, denen

    insgesamt die naturwissen-

    schaftlichen Grundlagen zur

    biomedizinischen Einschätzung

    dieses Füllungsmaterials nicht

    geläufig sind. Wie sagte schon

    Homer in der Ilias: "Wir gehor-

    chen allein dem Gerücht und

    wissen durchaus nichts".

    Trotz der anhaltenden Kri-

    tik sind Amalgam-Füllungen

    oft weiterhin fester Be-

    standteil der Zahnbehand-

    lung. Wie vertretbar ist die

    Verwendung Ihrer Ansicht

    nach aus ökologischer und

    gesundheitlicher Perspekti-

    ve noch?

    Prof. Dr. Dr. Georg Meyer: Die

    anhaltende Kritik an Amalgam-

    Füllungen ist weder naturwis-

    senschaftlich noch medizinisch

    begründbar. Unter ökologi-

    schen Aspekten hat Amalgam

    völlig andere Eigenschaften

    als freies Quecksilber, obwohl

    manche umweltengagierten

  • BRAND-AKTUELL Nr. 5/2017S. 4

    Berufspolitik

    Politiker beides in einen Topf werfen. So wird

    sich bei politischen Diskussionen um den wün-

    schenswerten Schutz der Umwelt vor freiem

    Quecksilber gerade auch in Brüssel immer wie-

    der auf zahnärztliches Amalgam fokussiert, weil

    es Quecksilber enthält. Wissenschaftliche Laien

    verstehen aber nicht, dass dieses Quecksilber

    im Amalgam erheblich stabiler eingebunden ist

    als beispielsweise in natürlichen Vorkommen

    wie Zinnober. Jeder naturwissenschaftliche Laie

    weiß, dass Kochsalz, also Natriumchlorid, völlig

    andere Eigenschaften hat als Chlor beziehungs-

    weise Natrium bei isolierter Betrachtung. Un-

    ter gesundheitlichen Perspektiven ist Amalgam

    nach wie vor ein vernünftiger medizinischer

    Kompromiss in der zahnmedizinischen Therapie.

    Das Europaparlament hat beschlossen,

    dass ab 1. Juli 2018 bei der Behandlung

    von Kindern und Jugendlichen kein Amal-

    gam mehr verwendet werden darf. Wie be-

    urteilen Sie diese Entscheidung?

    Prof. Dr. Dr. Georg Meyer: Da ich selbst im wis-

    senschaftlichen Vorfeld unter anderem in die

    Entscheidungsfindung zum Minamata-Überein-

    kommen eingebunden war, kann ich nur bestäti-

    gen, dass die Beschlüsse des Europaparlaments

    zum zahnärztlichen Amalgam nicht auf wissen-

    schaftlicher Forschung basieren. Trotz massiver

    Einwendungen europäischer Wissenschaftler

    (CED, SCEHNIR) wollten ideologisierte, rein po-

    litische Kommissionen der EU in Brüssel, zum

    Beispiel der Ausschuss für Umweltfragen, öf-

    fentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

    (ENVI), Amalgam völlig verbieten. Somit ist die

    Parlamentsentscheidung aufgrund der Einsprü-

    che nationaler zahnärztlicher Organisationen als

    ein Kompromiss zu betrachten.

    Während man in der Wissenschaft seit einigen

    Jahren anfängt, über die biomedizinischen Eigen-

    schaften von Kompositen kritisch nachzudenken

    und zu forschen, sind offenbar Kompositfüllun-

    gen in den Köpfen vieler Politiker ökologisch

    und biomedizinisch per se die Guten. Aus wis-

    senschaftlicher Sicht sind aber alle Füllungsma-

    terialien gleichermaßen ein medizinischer Kom-

    promiss. Die einzig seriöse Alternative ist eine

    flächendeckende Prävention, mit der sehr viele

    Füllungen vermieden werden können.

    Sehen Sie für die Verwendung von Amal-

    gam noch eine Zukunft in der Zahnmedi-

    zin? Würden Sie beispielsweise Patienten

    eine Behandlung mit Amalgam empfehlen?

    Prof. Dr. Dr. Georg Meyer: Schwangeren Frauen

    empfehlen wir weder Amalgam noch Komposite,

    sondern raten dann eher zu reinen Glasionom-

    erzement-Füllungen. Eine temporäre Zukunft für

    das medizinisch unbedenkliche Amalgam sehe

    ich in der Altersmedizin, weil hier häufig unter

    schwierigen Bedingungen gearbeitet werden

    muss und deshalb die Vorteile des leicht zu ver-

    arbeitenden Amalgams besonders zum Tragen

    kommen.

    Gleiches gilt für jegliche Art von zahnärztlichen

    Vollnarkosebehandlungen. Hierbei haben Amal-

    gam-Füllungen Studien zufolge eine weitaus

    längere Haltbarkeit als andere Materialien. Wird

    dagegen auf Amalgam verzichtet, kann es sein,

    dass die Intervalle zwischen den Narkosen ver-

    kürzt werden müssten, sodass ohne Amalgam

    häufiger Narkosebehandlungen nötig wären. Al-

    lein aus ethischen Gründen ist der Verzicht da-

    her nicht vertretbar.

    Darüber hinaus gibt es sehr viele Patienten, die

    – im Gegensatz zu manchen Zahnärzten – kein

    Problem mit Amalgamfüllungen haben. Hier wür-

    de ich diese nach wie vor empfehlen, wie es ja in

    vielen Ländern der Welt normal ist.

    Welche Alternativen schlagen Sie vor?

    Prof. Dr. Dr. Georg Meyer: Die beste Alternative

    für jegliches Füllungsmaterial ist eine bevölke-

    rungswirksame Prophylaxe. Generell gilt, dass

    sich mit abnehmender Größe der Füllungen de-

    ren Langzeithaltbarkeit erhöht – und zwar bei

    jedem Füllungsmaterial. Bei größeren Füllun-

    gen werden zukünftig CAD/CAM-basierte Res-

    taurationsverfahren, also ein computergestützt

    konstruierter und gefertigter Zahnersatz, eine

    vernünftige Alternative sein, gerade auch un-

    ter Kostengesichtspunkten. Unter biomedizini-

    schen Gesichtspunkten sind Keramiken sowie

    Gold- und Nicht-Edelmetall-Legierungen sicher-

    lich günstiger einzuschätzen als Amalgam und

    Komposite.

    Mit freundlicher Nachdruck-Genehmigung

    von www.Zahnvorsorge.Plus

  • S. 5 BRAND-AKTUELL Nr. 5/2017

    Recht & Steuern

    Allgemeiner Hinweis der Redaktion: "Zahnarzt" ist die formelle Bezeichnung gemäß Zahnheilkundegesetz. Im Inter esse einer leichteren Lesbarkeit im redaktio-nellen Teil wird auf die weibliche und männliche Form der Berufsbe zeichnung verzichtet. Das gleiche gilt für die Berufsbezeich-nungen "Zahnmedi zinische Fachangestellte" (ZFA), "Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin" (ZMV), "Zahnmedizinische Pro phylaxeassistentin" (ZMP), "Zahnmedizinische Fachassistentin" (ZMF) und "Dentalhygienikerin" (DH).

    Das richtige Verhalten bei Dokumentationsmängeln In Arzthaftungsprozessen können Dokumentationsmängel unangenehme Fol-gen haben. Ist trotzdem einmal etwas sachgerecht aufgezeichnet worden, kann ein sorgfältiger Vortrag Mängel unter Umständen ausgleichen.

    Zahnärzte müssen ihre Behand-

    lungen sorgfältig dokumentie-

    ren. Abgesehen davon, dass sie

    dazu rechtlich verpflichtet sind,

    können Dokumentationsmän-

    gel in Arzthaftungsprozessen

    unangenehme Folgen haben.

    Insbesondere kann unterstellt

    werden, dass eine nicht doku-

    mentierte Maßnahme oder Auf-

    klärung auch nicht erfolgt ist.

    Deshalb sollte jeder Zahnarzt

    sorgfältig alle wesentlichen

    Befunde, Behandlungsschritte

    und Aufklärungen dokumentie-

    ren. Behandlungsaufzeichnun-

    gen, die nur die Abrechnungs-

    positionen enthalten, reichen

    nicht.

    Allerdings ist bei Dokumenta-

    tionsmängeln noch nicht alles

    verloren. Ein sorgfältiger Vor-

    trag kann diese Mängel unter

    Umständen ausgleichen. Hier-

    zu bietet eine Entscheidung

    des Oberlandesgerichts Kob-

    lenz (OLG) ein gutes Beispiel

    (Az. 5 U 565/16):

    Hierbei ging es um die Entfer-

    nung des Zahnes 37. Der be-

    handelnde Zahnarzt hatte zur

    Sicherung der Indikation kein

    Röntgenbild gemacht. Bei der

    Extraktion beließ er dann ei-

    nen Wurzelrest. Zwar fertigte

    er nach der Operation ein OPT,

    auf dem der Wurzelrest zu se-

    hen war, jedoch hatte er die

    Wunde bei Fertigstellung des

    OPT bereits vernäht und der

    Patient die Praxis schon verlas-

    sen. Dieser kam dann drei Tage

    später erneut und dann wurde

    der Wurzelrest in einer Operati-

    on entfernt. Der Patient stellte

    die Indikation zur Extraktion in

    Frage und wollte Schmerzens-

    geld für das Belassen des Wur-

    zelrestes und die erneute Ope-

    ration nach drei Tagen.

    Das Gericht akzeptierte als Be-

    weis für die Indikation die Ein-

    lassung des Zahnarztes, dass

    der Zahn so weitgehend frak-

    turiert war, dass eine Extrakti-

    on unausweichlich war. Hierzu

    zog es auch die Aussage der

    Mitarbeiterin heran und führte

    ausdrücklich aus, dass auch

    Aussagen von Mitarbeitern des

    Beklagten zu berücksichtigen

    seien. Schließlich konnte sich

    der Zahnarzt auf ein älteres

    Röntgenbild des Zahnes beru-

    fen, obwohl ihm dies bei der

    Extraktion nicht vorlag. Im Üb-

    rigen sei auch die Indikation für

    weitere Röntgenbilder ange-

    sichts der (Strahlen-)Belastung

    sorgfältig zu stellen.

    Sachverständig beraten, hielt

    das Gericht auch das Belassen

    des Wurzelrestes nicht für ei-

    nen Behandlungsfehler. Und es

    sei Sache des Patienten gewe-

    sen, die Fertigstellung des OPT

    abzuwarten. Er habe nicht da-

    von ausgehen dürfen, dass die

    Behandlung schon zu Ende sei,

    auch wenn die Wunde schon

    zugenäht wurde. Deshalb wur-

    de der weiteren Aussage des

    Zahnarztes geglaubt, er habe

    dem Patienten gesagt, dass

    dieser die Entwicklung des OPT

    abwarten müsse.

    So wies das OLG die Klage

    ab, obwohl es dem Zahnarzt

    bescheinigte, dass dessen

    Behandlungsdokumentation

    – zurückhaltend formuliert –

    "äußerst dürftig" sei.

    Mit freundlicher Nachdruck-

    Genehmigung von Schinnen-

    burg-Newsletter

  • BRAND-AKTUELL Nr. 5/2017S. 6

    Recht & Steuern | Praxis

    BGH stärkt Zahnarzt-Position beim privaten HKP Zahlungspflicht des Patienten bei Nutzung der Leistungen eines Heil- und Kostenplans gilt auch bei fehlender Unterschrift.

    Der BGH stellt mit seinem Urteil

    vom 3. November 2016 – III ZR

    286/15 (LG Wuppertal) für den

    Fall einer GKV-Versorgung mit

    privaten Zuzahlungen Nachfol-

    gendes fest: Nach § 2 Abs. 3

    Satz 1 und 2 der GOZ müssen

    über das zahnmedizinisch not-

    wendige Maß hinausgehende

    Leistungen und ihre Vergütung

    in einem gesonderten priva-

    ten Heil- und Kostenplan (HKP)

    schriftlich vereinbart werden.

    Dabei hat das Fehlen der Un-

    terschrift des Patienten auf

    dieser Vereinbarung grundsätz-

    lich die Nichtigkeit der privaten

    Vereinbarung nach §§ 125, 126

    BGB zur Folge. Eine Zahlungs-

    verpflichtung des Patienten auf

    den Eigenanteil besteht dann

    nicht. So urteilte das Landge-

    richt Wuppertal als Berufungs-

    instanz in diesem Fall.

    Anders, so der BGH im Re-

    visionsurteil, wenn der GKV-

    Versicherte bei vorheriger

    umfassender ausführlicher

    Aufklärung über die geplanten

    Leistungen und die voraus-

    sichtlich entstehenden Kosten

    und bewusster Entscheidung

    für die teurere Behandlungs-

    alternative zwar den HKP mit

    Eigenanteil bei seiner gesetz-

    lichen Krankenkasse einreicht,

    aber die auf dem privaten HKP

    bzw. zusätzlichen Formular er-

    forderliche Unterschrift gemäß

    GOZ nicht unterschreibt.

    Nimmt der Patient in der Fol-

    ge alle im HKP vorgesehenen

    Leistungen in Anspruch und

    rügt erst im gerichtlichen Zah-

    lungsprozess die Nichteinhal-

    tung der Schriftform, überwiegt

    der Rechtsgedanke des § 242

    BGB nach Treu und Glauben zu

    Gunsten des Zahnarztes. Zwar

    dürften Formvorschriften im

    Interesse der Rechtssicherheit

    nicht aus bloßen Billigkeits-

    gründen außer Acht gelassen

    werden. Es liegt in solchen Fäl-

    len jedoch die Ausnahme einer

    besonders schweren Treue-

    pflichtverletzung des Patienten

    zu Lasten des Zahnarztes vor.

    Mit diesem Urteil stärkt der

    BGH die Position der Zahnärzte

    gegenüber Patienten, die – be-

    wusst oder unbewusst – einen

    Heil- und Kostenplan nicht un-

    terschreiben und meinen, sich

    hieraus nachträglich aus for-

    malen Gründen ihrer Zahlungs-

    verpflichtung entziehen zu kön-

    nen.

    BZK Aktuell Nr. 3/2017 (Juli)

    Praxisbegehungen

    Protokoll und Rechnung bitte zusenden Der Vorstand der Landeszahnärztekammer bittet Sie, die Rechnung und das Protokoll einer Praxis-begehung zur Information anonymisiert zur Kam-mer per Post, Fax oder E-Mail zu senden:LZÄKB, Postfach 100722, 03007 CottbusFax: 0355/3 81 48-48E-Mail: [email protected].

    Mit diesem QR-Code oder unter

    www.lzkb.de Zahnärzte >> Praxisfüh-

    rung Praxisbegehungen können Sie die

    Gebührentabelle aufrufen.

  • S. 7 BRAND-AKTUELL Nr. 5/2017

    Praxis

    Geschäftsbereich Name E-Mail

    PräsidentDipl.-Stom. Jürgen Herbert

    [email protected] -21

    Sekretariat Präsident | Vorstand Sabine Leipholz [email protected] -21

    Geschäftsführer Ass. jur. Björn Karnick [email protected] -20

    Sekretariat Geschäftsführung Ulrike Stieler-Jeschke [email protected] -20

    Empfang | Zentrale Jana Kronesser [email protected] -0

    Berufsrecht | Schlichtung | Gutachterwesen

    Kerstin Hajasch [email protected] -24

    Fortbildung Margit Harms [email protected] -25

    GOZ Carola Kirsch [email protected] -26

    Praxisführung Kathrin Peris [email protected] -27

    Zahnärztliche Stelle Röntgen Gesine Fritzsche [email protected] -50

    ZFA-Referat Monika Klar, Ltrn.Jacqueline Blasseck

    [email protected]@lzkb.de

    -12 -13

    Mitgliederverwaltung | Beitragswesen | Weiterbildung

    Inga [email protected] -14

    Finanzbuchhaltung Anita Hentrich, Ltrn.Christina Rauchegger

    [email protected]@lzkb.de

    -16 -17

    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Jana Zadow-DorrLars Hartfelder

    [email protected]@lzkb.de

    -15 -18

    Die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle arbeiten in Gleitzeit mit folgenden Kernarbeitszeiten: Mo, Di und Do: 09:00 bis 16:00 Uhr Mi 09:00 bis 18:00 Uhr Fr 09:00 bis 12:00 Uhr

    Zentrale: Tel. 03 55/3 81 48-0 | Fax: 03 55/3 81 48-48 | [email protected] | www.lzkb.de

    Postfach 10 07 22, 03007 Cottbus | Parzellenstraße 94, 03046 Cottbus

    Telefon- und E-Mailverzeichnis LZÄKB

    Vorstandsmitglieder der LZÄKB und deren AufgabenbereichePräsident:

    Dipl.-Stom. Jürgen Herbert, Cottbus Berufs- und Standespolitik, Versorgungswerk

    Vizepräsidentin:

    Dipl.-Stom. Bettina Suchan, Lauchhammer

    Öffentlichkeitsarbeit, Prävention,

    Alters- und Behindertenzahnheilkunde

    Beisitzer:

    Dr. med. Harald Renner, Cottbus Praxisführung

    ZA Matthias Weichelt, Ruhland GOZ, Patientenberatung, Berufsrecht, Gutachterwesen,

    Schlichtung

    Dr. med. Thomas Herzog, Forst Aus- und Fortbildung ZFA, Zahnärztliche Berufsanerkennung

    Dr. med. dent. Alexander Alter, Stahnsdorf Fort- und Weiterbildung, Finanzen,

    Zahnärztliche Nachwuchsgewinnung

  • BRAND-AKTUELL Nr. 5/2017S. 8

    Privates Gebührenrecht

    Neuer GOÄ-Kommentar für die Zahnarztpraxis Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte der hochfrequenten GOÄ-Leistun-gen bei Rechnungserstellung in der Zahnarztpraxis ist online

    [BZÄK] Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

    ist auch in der Zahnarztpraxis Grundlage für

    die Berechnung von Leistungen. Der Ausschuss

    Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer

    (BZÄK) hat deshalb ergänzend zum Kommen-

    tar zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

    einen Kurzkommentar zur GOÄ erarbeitet.

    Dieser steht ab jetzt online auf der BZÄK-

    Internetseite und soll bei der Abrechnung in

    der zahnärztlichen Praxis helfen.

    Der Zahnarzt hat nach § 6 Abs. 2 GOZ den

    Zugriff auf einen begrenzten Bereich der

    GOÄ, soweit die Leistung nicht als selb-

    ständige Leistung oder Teil einer anderen

    Leistung in der GOZ enthalten ist. Einige

    GOÄ-Leistungen werden in hoher Fre-

    quenz von allgemeinzahnärztlichen Pra-

    xen erbracht.

    "Der Kommentar wurde trotz der fort-

    geschrittenen Novellierung der GOÄ

    erstellt, da deren Inkrafttreten gegen-

    wärtig nicht bekannt ist. In den Praxen

    besteht aber jetzt ein Informationsbe-

    darf für die korrekte Anwendung der

    aktuellen Gebührenordnung für Ärz-

    te", sagte BZÄK-Präsident Dr. Peter

    Engel.

    Der GOÄ-Kurzkommentar der BZÄK wird kontinu-

    ierlich aktualisiert. Er kann umfassendere Kom-

    mentarausgaben zur gesamten ärztlichen Ge-

    bühren-ordnung jedoch nicht ersetzen. www.

    bzaek.de/kommentar-goae (Inhaltsverzeichnis

    siehe Abbildung.

    Zahnarzt-Suchdienst auf www.lzkb.de

    Haben Sie eine Internetseite für Ihre Zahnarztpraxis einge-

    richtet? Dann senden Sie bitte die Internetadresse per E-Mail

    an die LZÄKB, Inga Schulz: [email protected], damit der Zahn-

    arzt-Suchdienst mit Ihrer Internetseite verlinkt werden kann.

    Beim Zahnarzt-Suchdienst gibt es verschiedene Suchkrite-

    rien: nach Region, Fachgebieten sowie Praxisbesonderheiten.

  • S. 9 BRAND-AKTUELL Nr. 5/2017

    Praxismitarbeiter

    Worauf beim Praktikumgeachtet werden muss Autorin: Ass. jur. Katharina Beckmann, Zahnärztekammer Nordrhein

    Zum Ende der Schulausbildung hin stellt sich vielen jungen Menschen die Frage: Was möchte ich werden? Zur Berufsorientierung bieten sich Praktika an, die zum Beispiel auch die Arbeit in einer Zahnarztpraxis deutlich machen.

    Der Grundsatz "nur gucken −

    nichts anfassen" stellt (leider)

    die Basis eines Praktikums in

    der Zahnarztpraxis dar. Die

    Prämisse ist, einen gelungenen

    Spagat zu schaffen zwischen

    dem Versuch, einen möglichst

    umfassenden Einblick in den

    zahnärztlichen Berufsalltag zu

    vermitteln und der Obliegen-

    heit, Gesundheitsgefahren für

    den Praktikanten und die Pati-

    enten zu vermeiden. Es ist da-

    her wichtig, die Praktikanten

    bereits im Vorfeld umfassend

    und ausreichend verständlich

    über mögliche Unfallgefahren

    bzw. Verletzungs- und Infekti-

    onsrisiken während der Anwe-

    senheit in der Praxis zu infor-

    mieren und zu entsprechend

    gefahrenbewusstem Verhalten

    anzuhalten. Diese Hinweise

    sollten schriftlich erfolgen und

    mit der Unterschrift sowohl des

    Praktikanten als auch des/der

    Erziehungsberechtigten (des

    minderjährigen Praktikanten)

    archiviert werden. Prinzipiell

    gilt, dass der Praktikant stets

    vom Praxisinhaber und seinen

    Mitarbeitern zu beaufsichtigen

    ist.

    Ein Schülerpraktikum begrün-

    det weder ein Arbeits- noch

    ein Ausbildungsverhältnis. Die

    Praktikanten behalten ihren

    jeweiligen Schülerstatus. Den-

    noch müssen die einschlägigen

    Vorgaben des Jugendarbeits-

    schutzgesetzes (JArbSchG) Be-

    achtung finden, um die dort

    verankerten Grundsätze zum

    Schutz der Schüler entspre-

    chend analog umzusetzen.

    Gemäß den Vorgaben des § 2

    JArbSchG werden "Kinder" als

    Minderjährige unter 15 Jahren

    und "Jugendliche" als Minder-

    jährige ab 15 bis 18 Jahren de-

    finiert.

    Arbeitszeit und RuhepausenKinder dürfen gemäß § 5 JArb-

    SchG grundsätzlich nicht be-

    schäftigt werden. Ausnahmen

    gelten aber für den Fall eines

    verpflichtenden Schülerprak-

    tikums sowie im Falle eines

    freiwilligen Praktikums von

    Kindern über 13 Jahren mit der

    schriftlichen Einwilligung des/

    der Erziehungsberechtigten.

    Kinder dürfen maximal sieben

    Stunden täglich und nicht mehr

    als 35 Stunden wöchentlich be-

    schäftigt werden. Jugendliche

    dürfen maximal acht Stunden

    täglich und nicht mehr als 40

    Stunden pro Woche beschäftigt

    werden. Ferner müssen die Ru-

    hepausen bei einer Arbeitszeit

    von mehr als 4,5 bis zu sechs

    Stunden mindestens 30 Minu-

    ten und bei einer Arbeitszeit

    von mehr als sechs Stunden

    60 Minuten betragen. Die Ru-

    hepausenvorgaben gelten für

    Kinder und Jugendliche glei-

    chermaßen. Sofern eine krank-

    heitsbedingte Abwesenheit des

    Praktikanten gegeben ist, ist

    dies der Praxis unverzüglich

    mitzuteilen.

    BeschäftigungsverboteDas Jugendarbeitsschutzge-

    setz verbietet eine Beschäfti-

    gung von Kindern und Jugend-

    lichen mit Arbeiten, bei denen

    sie schädlichen Einwirkungen

    von biologischen Arbeitsstof-

    fen ausgesetzt sind. Auf die

    Zahnarztpraxis bezogen be-

    deutet dies, dass eine aktive

    Mitarbeit der Praktikanten im

    Bereich der Stuhlassistenz und

    der Instrumentenaufbereitung

    verboten ist! Gleiches gilt im

    Kontext des Strahlenschutzes

    selbstverständlich auch für

    den Bereich des Röntgens. Im

    Bereich der Stuhlassistenz und

    der Instrumentenaufbereitung

    ist lediglich ein "Zusehen" mit

    ausreichendem Abstand zum

    Arbeitsplatz möglich. Hierbei

  • BRAND-AKTUELL Nr. 5/2017S. 10

    Praxismitarbeiter

    muss den Praktikanten dieselbe Ausstattung an

    persönlicher Schutzausrüstung zur Verfügung

    gestellt werden wie den Mitarbeitern. Die aktive

    Mitarbeit beschränkt sich daher (leider) auf die

    administrativen Tätigkeiten am Empfang und in

    der allgemeinen Praxisverwaltung.

    Hinweise zum ImpfschutzDa ein Infektionsrisiko trotz des zuvor Erwähn-

    ten – gerade in Anbetracht der üblichen Hektik

    eines Praxisalltages − de facto natürlich nie zu

    100 Prozent ausgeschlossen sein kann (herun-

    tergefallene benutzte Instrumente, versehent-

    lich falsch entsorgte Spritzen im Abfall etc.),

    sollten der Praktikant und dessen Erziehungsbe-

    rechtigte im Vorfeld des Praktikums dennoch auf

    einen ausreichenden Impfschutz hingewiesen

    werden (unverbindliche Empfehlung: Hepatitis

    B und gerade in einer Praxis mit Schwerpunkt

    Kinderbehandlung zudem Masern, Mumps und

    Röteln).

    Der Praktikant bzw. die Erziehungsberechtigten

    sollten insofern rechtzeitig vor Beginn der Prak-

    tikumszeit Rücksprache mit dem eigenen Haus-

    arzt halten und dem Praxisbetreiber einen ent-

    sprechenden Nachweis (Impfpass) vorlegen. Der

    Praxisbetreiber kann zudem diesbezüglich auch

    noch Informationen bei dem für seine Praxis be-

    auftragten Betriebsarzt erfragen. Kosten für die

    Impfungen muss der Praxisbetreiber hingegen

    (anders als bei seinen Mitarbeitern) nicht über-

    nehmen.

    Das Einweisen in eine ordnungsgemäße Hände-

    hygiene (zu Beginn jedes Praktikumstages und

    nach Rückkehr aus einer Pausenzeit außerhalb

    der Praxis sowie regelmäßig nach dem Toiletten-

    gang) sollte ungeachtet der geltenden Prämisse

    "nichts anfassen!" ebenfalls erfolgen.

    Da der Praktikant wie bereits erwähnt seinen

    Schülerstatus beibehält, ist er auch während der

    Dauer eines Schülerpraktikums über den jewei-

    ligen Träger der Schülerunfallversicherung ver-

    sichert (Wegeunfälle und Unfälle, die während

    der Anwesenheit im Praxisbetrieb passieren).

    Rechtlich anders gelagert ist der Fall in der Regel

    dann, wenn der Minderjährige das Praktikum in

    den Ferienzeit freiwillig ableistet. In diesem Fall

    sollte sich der Praxisbetreiber zuvor bei der für

    Zahnarztpraxen zuständigen Berufsgenossen-

    schaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrts-

    pflege (BGW) erkundigen.

    DatenschutzPraktikanten unterfallen – infolge ihrer fehlen-

    den Mitarbeitereigenschaft − nicht dem eigentli-

    chen Begriff der "berufsmäßig tätigen Gehilfen"

    im Sinne des § 203 Strafgesetzbuch (StGB). Eine

    Strafbarkeit im Falle der unerlaubten Weitergabe

    von der Schweigepflicht unterliegenden Daten

    und Sachverhalte ist insofern rechtlich umstrit-

    ten. Dennoch sollten der Praktikant und im Falle

    der Minderjährigkeit auch dessen Erziehungsbe-

    rechtigte im Vorfeld über die für die Praxismitar-

    beiter bestehende Schweigepflicht ausdrücklich

    aufgeklärt werden. Auch hierzu sollte eine ent-

    sprechende schriftliche Information seitens des

    Praxisinhabers ergehen, welche vom Praktikan-

    ten und gegebenenfalls den Erziehungsberech-

    tigten zu unterschreiben ist. Hierin aufgenom-

    men werden sollte der ausdrückliche Hinweis,

    dass sich die Verschwiegenheit auch auf die

    Weitergabe in den modernen Kommunikations-

    wegen wie Facebook & Co. bezieht.

    Fortbildung online buchenUnter www.lzkb.de finden Sie rechts unter Servicedienste den Bereich Fortbildung, in dem Kurse

    direkt online gebucht werden können. Sie können auswählen zwischen ...

    * ... den Kursen innerhalb der dezentralen Fortbildung der LZÄKB in Cottbus und

    Potsdam,

    * ... dem kompletten zentralen Fortbildungsangebot am Philipp-Pfaff-Institut in Berlin und

    * ... zahlreichen Kursen über die Seiten der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).

  • S. 11 BRAND-AKTUELL Nr. 5/2017

    Fortbildung | Vermischtes

    12 Fachvorträge zum Thema Ästhetik und

    Zahnerhaltung, ein sehr interessantes Fest-

    vortrag über die Ursprünge und Bedeutungen

    unserer Familiennamen, sieben Vorträge

    innerhalb des Programmes für Zahnmedizi-

    nische Fachangestellte, eine umfangreiche

    Dentalausstellung sowie die Möglichkeit , am

    Gesellschaftsabend kollegiale Gespräche in

    unterhaltsamer Atmosphäre zu führen – das

    alles bietet Ihnen und Ihren Praxismitarbeitern

    der 27. Brandenburgische Zahnärztetag!

    Diesem Rundschreiben BRAND-AKTUELL liegt

    noch einmal das Vorpgramm inklusive Anmel-

    deformular bei.

    Zahnärztetag möchte "Ein schönes Lächeln – ein Leben lang" erreichen

    Bei vielen Praxen sind für die kommenden

    Monate Praxisbegehungen angekündigt. Das

    führte zu einem starkem Interesse an dem Fort-

    bildungskurs "MPG und RKI und daraus abzulei-

    tende Anforderungen an die Praxis" – der am

    13. September durchgeführte Kurs in Cottbus

    war ausgebucht

    Auf Grund einer bereits bestehenden Warteli-

    ste hat sich die LZÄKB entschieden, nochmals

    in diesem Jahr diesen Kurs mit dem Referenten

    Dipl.-Ing. Klaus-Dietrich Knick, AMD Guben, am:

    Mi., dem 6. Dezember in der Zeit von 14:00

    bis 17:00 Uhr in Cottbus durchzuführen. Im Teil

    I der Fortbildung werden das Medizinprodukte-

    gesetz und nachgeordnete Vorschriften erläu-

    tert und Realisierungswege für die zahnärzt-

    liche Praxis aufgezeigt. Teil II der Fortbildung

    stellt die Richtlinie des Robert Koch-Institutes

    zur Infektionsprävention in der Zahnheilkunde

    vor.

    Anmeldungen sind mit dem beiliegenden For-

    mular oder unter www.lzkb.de möglich.

    Zusatzkurs zur Vorbereitung von Praxisbegehungen

    Nächste Kammerversammlung

    Die nächste Kammerversammlung innerhalb der siebenten Legislaturperiode findet am:

    Samstag, dem 21. Oktober 2017,

    im Hotel Residenz am Motzener See, Töpchiner Straße 4 in 15741 Motzen statt.

    Die Kammerversammlung beginnt um 10:00 Uhr und ist für Kammerangehörige gemäß der

    Hauptsatzung der LZÄKB öffentlich. Da die Anzahl der Plätze begrenzt ist, bitten wir Interes-

    sierte, sich bei Sabine Leipholz in der Geschäftsstelle der LZÄKB, Tel. 0355/3 81 48 21 oder

    per E-Mail: [email protected] anzumelden.

  • BRAND-AKTUELL Nr. 5/2017S. 12

    Vermischtes

    Schlaflos durch die Nacht Autor: Dr. Wolfgang Reuter, Gesundheitsexperte der DKV Deutsche Krankenversicherung AG

    Mal wieder schlecht geschlafen? Viele Menschen beantworten diese Frage mit "Ja". Der Gesundheitsexperte der DKV zeigt auf, welche Ursachen eine Schlafstörung haben kann und gibt hilfreiche Ratschläge.

    Auslöser von Schlaf-störungen

    Zu wenig oder schlecht schlafen

    ist ein Problem, mit dem viele

    Menschen kämpfen. Auf Dauer

    kann gestörter Schlaf die Ge-

    sundheit beeinträchtigen. "So

    haben Schlafforscher herausge-

    funden, dass Schlafstörungen zu

    zahlreichen Erkrankungen wie

    Herz-Kreislaufbeschwerden, ei-

    nem geschwächten Immunsys-

    tem und Magenbeschwerden bis

    hin zu Persönlichkeitsstörungen

    und Suizidgedanken führen kön-

    nen", erklärt Dr. Wolfgang Reu-

    ter, Gesundheitsexperte der DKV

    Deutsche Krankenversicherung.

    Die Ursachen für Schlafstörun-

    gen sind vielfältig und nehmen in

    unserer hektischen Welt immer

    mehr zu. So bietet beispielsweise

    das Internet unendliche Möglich-

    keiten zur Ablenkung. Das bestä-

    tigt auch eine Umfrage von Statis-

    ta, nach der über 60 Prozent der

    unter 30-Jährigen im Bett noch

    das Handy, den Laptop oder das

    Tablet nutzen. "Das Bildschirm-

    Licht ähnelt dem Tageslicht, da-

    her versucht das Gehirn unter

    seinem Einfluss, den Körper ak-

    tiv zu halten. Einschlafstörungen

    sind vorprogrammiert", erklärt

    der Gesundheitsexperte der DKV.

    Eine weitere Ursache für schlaf-

    lose Nächte ist Stress, der zum

    Beispiel durch zunehmende Ar-

    beitsverdichtung, Lärm oder Sor-

    gen entstehen kann. Durch die

    Kombination aus Stress und we-

    nig Schlaf geraten viele Betroffe-

    ne in einen Teufelskreis. Denn die

    Angst, wieder eine Nacht nicht

    gut zu schlafen, verursacht er-

    neut Stress.

    Wer die Ursache kennt, kann sich helfen

    Zunächst sollten Betroffene

    überlegen, welche Ursachen hin-

    ter ihrer Schlaflosigkeit stecken.

    Gab es entscheidende Ereig-

    nisse, nach denen die Störung

    eingesetzt hat? Fühlen sich die

    Betroffenen von ihrem Alltag

    überlastet? Oder tritt die Schlaf-

    losigkeit immer nach bestimm-

    ten Aktivitäten auf?

    "Natürlich lösen sich manche

    Auslöser wie beispielsweise Sor-

    gen oder Lärm nicht plötzlich in

    Luft auf", so Dr. Wolfgang Reu-

    ter und fährt fort: "Doch wer

    die Gründe für seine Schlafstö-

    rungen kennt, hat zumindest

    einen Ansatzpunkt." So können

    chronisch Überlastete ihre To-

    do-Liste entrümpeln. Das Handy

    kann nachts im Flur liegen statt

    auf dem Nachttisch. Für Lärmge-

    plagte können Ohrstöpsel eine

    Lösung sein. Oft helfen schon

    einfache Maßnahmen, damit die

    Nacht wieder erholsam wird:

    Zum Beispiel möglichst immer

    zur gleichen Zeit ins Bett gehen

    und aufstehen. Und wer stark auf

    Kaffee reagiert, sollte ab dem

    Nachmittag auf Koffein verzich-

    ten. Der DKV-Experte empfiehlt

    zudem: "Das Schlafzimmer sollte

    so gestaltet sein, dass sich die

    Betroffenen hier gut entspannen

    können. Wenn direkt neben dem

    Bett der Schreibtisch mit der un-

    erledigten Post steht, ist das eher

    kontraproduktiv."

    Bei anhaltenden Schlafstörungen zum Arzt

    Wer über mehrere Wochen hin-

    weg unter Schlafstörungen lei-

    det und sich tagsüber kaputt

    und müde fühlt, sollte einen Arzt

    aufsuchen. Denn hinter einer

    Schlafstörung können körperli-

    che, neurologische oder psychi-

    sche Erkrankungen stecken. Im

    schlimmsten Fall kommt es dann

    zu einer Negativspirale: So kann

    eine durch depressive Störungen

    verursachte Schlafstörung wie-

    derum zu einer Depression füh-

    ren.

  • S. 13 BRAND-AKTUELL Nr. 5/2017

    Rubrik

    [PM] Angesichts der steigenden Fallzahlen beim

    Wohnungseinbruch geht die Polizeiliche Krimi-

    nalprävention der Länder und des Bundes un-

    gewöhnliche Wege, um über erfolgreichen Ein-

    bruchschutz aufzuklären: Die dokumentarisch

    angelegte Serie "Die Elster. Ein Profi-Einbrecher

    packt aus" begleitet den fiktiven Einbrecher "Die

    Elster" auf seinen chaotischen Streifzügen und

    zeigt auf, wie leicht es mitunter ist, sich Zutritt

    zu scheinbar sicheren Immobilien zu verschaf-

    fen.

    Ziel der Kurzfilmreihe ist, die Bürger und Firmen

    auf unterhaltsame Weise zu sensibilisieren und

    ihr Bewusstsein für wirkungsvolle Präventions-

    maßnahmen zu schärfen. Die Serie ist Teil der

    Einbruchschutzkampagne K-EINBRUCH, die be-

    reits 2012 von der Polizei und Partnern aus der

    Wirtschaft initiiert wurde. Hauptdarsteller ist

    Peter Trabner, die Regie führte Maximilian Feld-

    mann, Absolvent der Filmakademie Baden-Würt-

    temberg.

    Kurzfilmreihe "Die Elster":

    http://bit.ly/2bYedNp

    Kurzfilmreihe zur Einbruchsprävention

    [PM] Für die beiden Zahnstationen:

    • im Sushma Koirala Memorial Hospital (INTER-

    PLAST Germany e.V) www.nepalhospital.de

    für jeweils drei Wochen

    • sowie für das AMPPIPAL Community Hospital

    NEPALMED e.V. www.amppipal.de für jeweils

    zwei Wochen

    wird jeweils ein/e erfahrene/r Zahnärztin/Zahn-

    arzt, KEINE Praxismitarbeiter gesucht.

    Kost und Logis sind selbstverständlich frei im

    angebautem Gästehaus. Die Flugkosten über-

    nimmt der Volontär selbst. Meist wird noch ein

    Trekking an den Einsatz angeschlossen. Die

    Organisation kann im Hospital erfolgen. Beson-

    dere Impfungen außer denen, die in Deutsch-

    land benötigt werden, sind nicht notwendig. Die

    festinstallierten Zahnstationen in den jeweiligen

    Krankenhäusern entsprechen gutem mitteleuro-

    päischen Standart.

    Genauere Informationen und die dazugehörige

    Checkliste erhalten Sie von Dr. Sybille Keller, die

    seit 18 Jahren in Nepal tätig ist und beide Zahn-

    stationen verwaltet:

    Dr. Sybille Keller

    [email protected] | Tel.: 0049 8303 444

    Dental Surgery Coordinator of SKM-Hospital

    Kathmandu and Amppipal Community Hospi-

    tal Gorkha

    Erfahrene Zahnärzte für Nepal gesucht

    Nach vielen Jahren in Bonn zog der Bundesver-

    band der implantologisch tätigen Zahnärzte in

    Europa (BDIZ EDI) in ein neues Domizil nach Köln

    um. Der bisherige Service durch die Mitarbeite-

    rinnen bleibt natürlich erhalten. Es wird auch

    weiterhin Unterstützung in Sachen Abrechnung/

    GOZ für die Mitglieder geben sowie Unterstüt-

    zung in allen Bereichen rund um Mitgliedschaft,

    Tätigkeitsschwerpunkt, Kursen, Kongressen und

    Ratgebern. Seit Ende August 2017 lautet die

    neue Anschrift der Geschäftsstelle:

    BDIZ EDI, Mühlenstr. 18, 51143 Köln, Tel.:

    02203/80 09 339 | Fax: 91 68 822

    [email protected] – Brigitte Nötzel. Für die Ab-

    rechnungsberatung gibt es die eigene E-Mailad-

    resse: [email protected] – Marion Gollmitzer.

    Der BDIZ EDI ist umgezogen

  • BRAND-AKTUELL Nr. 5/2017S. 14

    Vermischtes

    Die Gesellschaft für Kieferorthopädie von Berlin und Brandenburg e. V. lädt zu nachfolgenden Vorlesungen ein:

    • Fr., 17. November: "Grenzen der Invisalign-Therapie"; Referent: Dr. Dietmar Zuran, Horn

    Die Vorlesungen beginnen jeweils 20 Uhr und finden im Charité Campus Benjamin Franklin ZKM (Zahnklinik Süd), Hörsaal III, Aßmannshauserstr. 4-6, 14197 Berlin, statt. Anmeldung nicht erforderlich; 2 Pkt., für Nichtmitgl. der Gesellschaft 20,- Euro.

    Die Jahreshauptversammlung 2017 von Dentists for Africa findet vom 3. bis 5. November im Kolpingho-tel Schweinfurt, Moritz-Fischer-Str. 3, 97421 Schweinfurt, statt. Sie erhalten Einblicke in aktuelle Entwicklungen der Projekte, unter anderem durch Johanna Wiest, die nach fast einjährigem Aufenthalt vor Ort von ihren Einblicken und Erfahrungen als Projektmanagerin in Kenia berichten wird.

    Für das zahnärztliche Projekt und für Paten und Interessen-ten am Patenschaftsprojekt wird am Samstag jeweils eine separate Informationsveranstaltung stattfinden. Außer-dem werden wie immer die Einsatzleistenden und freiwil-ligen Mitarbeiter von ihren Erfahrungen und ihrer Arbeit in Kenia berichten. Weitere Informationen zur Jahreshaupt-versammlung sowie zum Tagungshotel stehen Ihnen über www.dentists-for-africa.org zur Verfügung.

    Der 31. DGI-Kongress kommt vom 30. November bis 2. Dezember nach drei Jahren zum zweiten Mal nach Düs-seldorf. Das Thema: Resultate und Konsequenzen in der Implantologie. Kongresspräsident ist PD Dr. Gerhard M. Igl-haut, Memmingen. Mehr als 60 Referenten aus neun Län-

    dern werden aktuelle Ergebnisse aus allen Teilbereichen der Implantologie beleuchten – und deren Konsequenzen für die tägliche Praxis. Das Spektrum reicht von der Dia-gnostik über die Planung und Chirurgie bis hin zur Prothe-tik. Traditionell werden auf den Kongressen der DGI die besten Präsentationen aus Wissenschaft und Praxis sowie die beste Posterpräsentation ausgezeichnet. Die Autoren der besten klinischen Studie sowie der besten experimen-tellen Studie erhalten jeweils ein Preisgeld von 2.000 Euro. Die Autoren der besten Posterpräsentation können sich über 1.000 Euro freuen. Das Kongressprogramm sowie weitere Informationen sind online verfügbar unter www.dgi-kongress.de.

    Studententag zum Deutschen Zahnärztetag 2017 am 11. November bietet Fortbildung und Informationen

    Es ist keine Safari in einen exotischen Dschungel, sondern eher die Auseinandersetzung mit einem Dauerthema zahn-ärztlicher Berufsausübung: die Kommunikation mit dem Patienten. "Wie man einen Tigergulasch kocht", lautet der Titel des betreffenden Programmpunkts zum Studenten-tag 2017 (11. November, Congress Center Frankfurt a. M,, Raum Spektrum, ab 10 Uhr), durch den Dr. Carla Kozmacs von der Universität Witten/Herdecke führen wird. Organi-siert wird der Studententag wieder von der DGZMK, dem BdZM und der Initiative young dentitsts (yd2). Studierende können für die Fahrt nach Frankfurt Reisekostenzuschüsse bei der DGZMK beantragen und haben die Möglichkeit, für 15 Euro Registriergebühr den Studententag und das Pro-gramm des Deutschen Zahnärztetages zu besuchen. Infos dazu finden sich auf www.dtzt.de. Weitere Informationen, auch zur für Studierende kostenfreien Mitgliedschaft in der

    DGZMK, finden sich auf www.dgzmk.de.

    Veranstaltungstipps

    [PM] Ab sofort können sich Wissenschaftler, Ärz-

    te und Akademiker anderer Fachrichtungen er-

    neut um den renommierten Wrigley Prophylaxe

    Preis bewerben. Einsendeschluss ist der 1. März

    2018.

    Es gibt Neuigkeiten: Die Gesamtdotierung des

    Preises in Höhe von 10.000 Euro kann unter be-

    stimmten Umständen erhöht werden – zum Bei-

    spiel im Falle mehrerer durch die Jury gleicher-

    maßen als exzellent bewerteter Einreichungen.

    Auch die Jury geht neue Wege: Professor Rai-

    ner Haak, Leipzig, übernimmt den Staffelstab

    von Professor Klaus König, Nijmegen. Zum 24.

    Mal will die Deutsche Gesellschaft für Zahner-

    haltung (DGZ) als Schirmherrin zusammen mit

    dem Preisstifter Wrigley Oral Healthcare Pro-

    gram (WOHP) die besten Bewerbungen auf dem

    DGZ-Jahreskongress im September 2018 aus-

    zeichnen. Neben dem Wrigley Prophylaxe Preis

    wird parallel zum fünften Mal der Sonderpreis

    "Niedergelassene Praxis und gesellschaftliches

    Engagement" ausgeschrieben. Mit dem bis zu

    2.000 Euro dotierten Sonderpreis sollen stärker

    praxisorientierte Projekte aus Zahnarztpraxen,

    Schulen, Kindergärten und anderen Institutionen

    gewürdigt werden. Um den Sonderpreis können

    sich Praxismitarbeiter, Lehrer, Erzieher und alle

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  • S. 15 BRAND-AKTUELL Nr. 5/2017

    Job- und Praxisbörse

    Hinweis: Auf Grund der zahlreichen Anzeigen innerhalb der Job- und Praxisbörse veröffentlichen wir an dieser Stelle nur die wichtigsten Angaben. Mehr Details, weitere und tagesaktuelle Einträge finden Sie im Internet unter: www.lzkb.de >> Job- und Praxisbörse (rechts unter "Servicedienste").

    Job- und Praxisbörse

    Stellenangebote

    ... für Zahnärzte

    Ang. ZÄ/ZA ab sofort für unsere etabl., mod., qual.-orient. ZAP mit breitem Behandl.-spek-trum & Praxislabor mit Standort in Hönow und Schöneiche für langfr. Zusammenarbeit (untersch. Arbeitsmod. mögl.) gesucht. Tel.: 030/9 98 59 24. [A-Z 42/17]

    Junge, erfolgr. und regional verbundene ZAP in Breddin/OPR sucht zum (nächst mögl. Termin) 02.01.2018 für 20-25 Stunden eine/n nette/n, junge/n ZÄ/ZA mit BE. Wir zahlen überdurchschnittlich. Tel.: 03 39 72/57 80. [A-Z 43/17]

    Für unsere moderne Praxis in Fürsten-walde/Spree suchen wir ab sofort eine/n angestellte/n ZÄ/ZA Teil-/Vollzeit. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung: [email protected]. [A-Z 45/17]

    Wir suchen für unsere moderne Praxis im nörd-lichen Berliner Umland, in Wandlitz OT Bas-dorf ab sofort motiv. Ass.-ZÄ/ZA. Bieten viele Entwicklungsmöglichkeiten: Implantologie, Lachgassedierung, CEREC! Tel.: 033 397/ 21 111. [A-Z 46/17]

    Der Landkreis Teltow-Fläming schreibt die Stelle Zahnarzt/Zahnärztin im Zahnärzt-lichen Dienst zur unbefristeten Besetzung ab dem 01.12.2017 aus. Tel.: 03371/608-1508, E-Mail: [email protected]. [A-Z 47/17]

    Angest. ZÄ/ZA für längerfr. Zusammenarbeit in Prenzlau (VZ/TZ) ab 02.01.18 gesucht. Wir bieten gute leistungsger. Vergütung mit flex. Arbeitszeiten in einer mod. qualitäts- und ser-viceorient. Familienpraxis. [email protected]. [A-Z 48/17]

    Suche ab sofort für langj. etabl. ZAP mit stetig wachs. Pat.-stamm am südl. Berl. Stadt-rand (S-Bahn Anschl.) nette/n Koll. (keine Ass.) zur Entlastung. Alle Formen d. Zus.-arb. denkbar. Tel.: 0171 955 19 14. [A-Z 49/17]

    Suche für meine etablierte Praxis (fußläufig zum Bhf. Falkensee) angestellte(n) ZÄ/ZA zur weiteren Expansion. Eigenst. und qualit.-orien. Arbeiten wird vorausgesetzt. Leistungs-orient. Vergütung. [email protected]. [A-Z 50/17]

    Suche zuverlässige Schwangerschaftsvertre-tung / Entlastungsassistent(in) ab Dezember 2017/Januar 2018 für Zahnarztpraxis in Pots-damer Innenstadt (Allgemeine ZHK), Bitte E-Mail an: [email protected]. [A-Z 51/17]

    Angestellte/r ZÄ/ZA oder Ausbildungsas-sistent/in ab sofort in Voll- oder Teilzeit in moderne Zahnarztpraxis in Zeuthen gesucht.Tel.: 0151/22313869 oder 033762/70598; E-Mail: [email protected]. [A-Z 52/17]

    Oranienburger Traditions-ZAP sucht ab sofort qualitätsorientierte(n), teamfähige(n) angestellte(n) ZÄ/ZA und eine/n Assistenz-ZÄ/-ZA. Wir bieten einen langfristigen, sicheren Arbeitsplatz. E-Mail: [email protected]. [A-Z 53/17]

    Moderne ZAP in Torgau/Nordsachsen sucht zur Unterstützung für ca. 20-25 Stunden ZA/ZÄ. Breites Behandlungsspektrum (außer KFO), nettes Team. [email protected]. [A-Z 54/17]

    Das Implantatzentrum Blankenfelde Dr. Yvonne Weisze sucht ab.02.01.2018 eine/n weitere/n angestellte(n) ZÄ/ZA. Sie können sich gern unter [email protected] schriftlich bewerben. [A-Z 55/17]

    Hiermit suchen wir ab Januar 2018 in Hen-nigsdorf einen angestellten Zahnarzt (w/m) mit der Möglichkeit der späteren Praxisüber-nahme. [email protected]. [A-Z 56/17]

    Praxisteam in Potsdam-Mitte sucht angest. ZA/ZÄ mit BE zur Unterstützung. 20 – 30 Std./Woche, auch gern an 4 Arbeitstagen mögl. Ich freue mich auf Ihre Bewerbung, gern unter [email protected]. [A-Z 57/17]

    Wir suchen Sie! Sie haben Freude am Beruf, sind freundlich, offen im Umgang mit Pati-enten und Mitarbeitern? ZAP Dr. Peter Kanitz, Frau Ebert, Str 53, 14548 Schwielowsee OT Caputh; [email protected]. [A-Z 58/17]

    ZAP aus Dallgow-Döberitz sucht ab 1.1.2018 eine(n) freundliche(n), zuverlässige(n) und motivierte(n) ZÄ/ZA zu unserer Unterstüt-zung. Bewerbung an [email protected]. [A-Z 59/17]

    Angebote für Praxismitarbeiter und Ausbildungsplätze zur/zum

    Zahnmedizinischen Fachange-

    stellten (ZFA) sind unter www.lzkb.de einzusehen.

    Vertretung

    Frdl. ZA mit mehrj. BE übernimmt gern d. zahnärztl. Vertretung/Notdienste in Ihrer Pra-xis. Int. Prothetik, Endod., ästh.ZHK. Tel. 01 73/ 6 08 55 56. [V 01/17]

    ZA, Ex. 81 Gött., 25 Jahre eigene Praxis, ver-tretungserfahren, vertritt Sie bundesweit nach Ihren Vorstellungen. Tel. 0171/41060 13; [email protected] [V 02/17]

    Qualitätsbewusster und loyaler Kollege mit 23 Jahren BE (Curriculum Implantologie, vertre-tungserfahren), übernimmt gern Ihre Vertre-tung vorzugsweise längerfristig in Vollzeit. Tel. 01 76/96 26 46 77. [V 06/17]

    Erf. ZÄ (ganzheitl. ZHK) mit guten EDV- und Abr.-kenntn. sucht Stelle (bundesweit) als Vertretung, auch langfr. Tel.: 0176/67673533. [V 07/17]ZA mit über 30 J BE übernimmt zä. Vertre-tung (Fürstenw., Frankf., Strausb.) in Ihrer Praxis (auch auf Provisionsbasis) mit flexibler Arbeitszeit. [email protected] [V 08/17]

    Stellengesuche

    ... von Zahnärzten Nette Zahnärztin MItte 40 mit viel Berufser-fahrung (Prothetik, Kons, PA, Endo, Chir, Kin-der, CMD) und gutem Draht zu Patienten sucht ab sofort wieder eine Anstellung oder Koo-peration in moderner Praxis. B o. Berlinnähe MOL,BAR,LOS [email protected]. [G-Z 13/17]

    ... von Praxismitarbeitern Nette und erfahrende ZMP sucht aufgrund eines Umzuge in FfO eine ca. 34 h-Festan-stellung. Schwerpunkt PA-Vorbehandlung, Individualprophylaxe Erwachsene und Kinder-IP. Tel.: 01746220054; [email protected]. [G-P 16/17]

  • BRAND-AKTUELL Nr. 5/2017S. 16

    Job- und Praxisbörse

    (Fortsetzung Stellengesuche Praxismit-arbeiter)

    Gelernte ZFA 2005, Wiedereinstieg (Falken-see) ab sofort in Teilzeit maximal 18 Std wöchentlich. Tel. 160 932 85 338. [G-P 18/17]

    Suche ab 01.01.2018 eine neue Praxis im Umkreis von Oranienburg. Durch meine aktuelle Aufstiegsfortbildung zur FZP bin ich eine Verstärkung für jedes Team. [email protected]. [G-P 19/17]

    ZMP (Ausbildung im Sommer 2016 abgeschl.) sucht ab 16.12.17 nette aufgeschl. ZAP (TF), die nach Unterstützung in der Prophylaxe sucht. Gerne auch als Unterst. für die Rezep. (VZ). Tel.: 01733963881; [email protected]. [G-P 20/17]

    Suche freundl. ZAP mit kollegialem Arbeits-klima im Raum Niemegk, Bad Belzig oder Treuenbrietzen. Bin ab Januar 2018 einsetz-bar und biete gute Kenntnisse in Abrechnung, Rezeption und Stuhlassistenz (34h/ Woche). Tel. 0152 241 83 405 [G-P 21/17]

    Engagierte ZMP mit viel Freude am Beruf sucht ZAP in Bernau und Umgebung auf Mini-jobbasis. [email protected]. [G-P 22/17]

    Aufgrund Wohnortwechsels suche ich ab Februar 2018 eine neue Anstellung für 30 h/Woche. Zu meinen Aufgabenbereich gehö-ren u.a. Prophylaxe, Assistenz, Verwaltung und Laborarbeiten (einschl. CEREC). [email protected]. [G-P 23/17]

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    Praxisabgaben

    ZAP im Ärztehaus in Brandenburg a.d. Havel ab 2018 abzugeben. Zentrale Lage, verkehrsgünstig, 2 BHZ, digitales OPG, Park-plätze, Lift, freundl., motiviertes Team, Über-gangsvarianten möglich. E-Mail: [email protected]. [PA 02/17]

    Gut etablierte ZAP in Frankfurt (Oder) ab Ende 2017 oder nach Vereinbarung aus Alters-gründen abzugeben, 2 BHZ, 3. BHZ möglich, ca. 200 Quadratmeter, zentrale Lage, digit. Rö., Eigenlabor, Parkmögl. vorhanden. Tel.: 0152/27 50 76 25. [PA 03/17]

    ZAP im westlichen Berliner Umland, 20 km zur Stadtgrenze, ab Mitte 2017 zu verkaufen. 2 BHZ, 1 PZR-Raum (neuwertig), qualifizierte Mitarbeiterinnen und vernetzte Praxisräume. Zeitliche begrenzte Zusammenarbeit bzw. Einarbeitung sind möglich. [email protected]. [PA 05/17]

    ZAP im Ärztehaus in Prenzlau, Allg. ZHK, zum 01.01.2017 abzugeben. Aufzug, zentrale Lage, Parkmöglichkeit, ca. 120 qm, 2 BHZ, Empfangsbereich mit WZ, Aufenthaltsraum, Steriraum, Gäste- und Personal-WC. Tel. 01 73/9 58 57 24. [PA 06/17]

    Langjährig etablierte, stabile ZAP in Zossen aus Altersgründen ab 2017 abzugeben. 133 qm Nutzfläche, 2 BHZ, erweiterbar. Zossen liegt im südl. Randgebiet von Berlin, ca. 35 km bis Berlin-Zentrum. Gute Infrastruktur. E-Mail: [email protected]. [PA 10/17]

    Möchte aus gesundh. Gründen ab sofort meine seit 1995 etabl. ZAP am nördl. Berli-ner Stadtrand m. 2 BHZ, einer neuen KaVo E70 im 1.OG eines W+G Hauses m. treuen Patientenstamm abgeben. Erweiterung mgl., Tel. 01 71/9 55 19 14. [PA 13/17]

    Ab sofort langj. gut eingeführte ZAP – auf Wunsch auch mit entspr. Immobilie – in Rhi-now (Kleinstadt im HVL) aus gesundheitl. Gründen abzugeben; 95 qm; 1 eingericht. + 1 vorinstalliertes BHZ, Parterre. Tel.: 03 38 75/ 30 579. [PA 14/17]

    Su. f. m. langj. etabl. ZAP, 2 BHZ, dig. Rö. m. konst. hohen Umsätzen im nördl. Berliner S-Bahn-Bereich, rd. 600 Sch. p. Qu. ab Okt. 2017 o. Jan. 2018 engag. Nachfolger(in). Erweiterung b. Bedarf mgl. Tel: 01 71/ 95 51 914. [PA 17/17]

    Umsatzstabile, mod., fortb.-orient., Praxis altershalber ab sofort abzugeben. 3 BHZ, Eigenlabor mit Cerec MC-XL, OPG vorhanden, behindertengerecht. Lage: 80 km von Ber-lin, Dresden entf.; Einarbeitung erwünscht. E-Mail: [email protected]. [PA 19/17]

    Gut etablierte ZAP in der Prignitz aus Alters-gründen abzugeben, 2 BHZ, zentrale Lage, Parkmögl. vorhanden, freundliches Team. Tel.: 0 38 77/7 37 80, [email protected]. [PA 21/17]

    Lukrative, helle schöne Einzelpraxis, OSL, ab sofort abzugeben. 2 BHZ, barrierefrei, Miete günstig, gut ausgebildetes Team, verkehrs-günstige Lage, Ärztehaus. [email protected]. [PA 22/17]

    Gut etablierte ZAP in Frankfurt (Oder) ab sofort abzugeben. 2 BHZ, zentrale Lage, Parkmöglichkeiten vorhanden. Eine gleitende Übernahme ist möglich. Kontakt über E-Mail: [email protected]. [PA 23/17]

    Mod. ZAP im Ärztehaus in Cottbus zu ver-kaufen: 2 BHZ, Steriraum, gr. Wartebereich, Aufenthaltsraum/Büro und gr. Lagerraum; 3. Etage mit Fahrstuhl, kostenlose Parkmöglich-keiten vor der Tür. Tel.: 01 52/017 95 790. [PA 24/17]

    ZAP nordöstlich von Berlin (BAR), Allg. ZHK, aus Altersgründen ab sofort abzugeben. 2 BHZ, behindertengerecht, in ruhiger Wohn-lage. Exp. vorl., Preis n. VB., Tel. 0 33 34/ 42 582. [PA 25/17]

    Sehr gut gehende Landpraxis (LOS) mit 2.000 qm Grundstück (Wohnung 1. OG, Praxis EG) aus Altersgründen abzugeben. 2 BZ, digitales Rö. Preis: Verhandlungssache. Tel.: 0 33 60 93/ 76 04. [email protected]. [PA 28/17]

    Aus gesundheitlichen Gründen ab sofort (spä-testens Ende 2017) seit 1992 etabl. ZAP in Kleinstadt (ca. 50 km nördlich von Berlin an B96), 2 BHZ, 96,4 qm, 1. OG eines W-G-Hauses, treuer Pat.-stamm, zentrale Lage, Parkmögl. vorhanden, günstig abzugeben. Tel.: 03 30 93/38 190. [PA 29/17]

    Etabl. ZAP mit solidem Pat.-stamm in Bran-denburg a.d. Havel, Innenstadt mit Park-plätzen ab 2017/18 zu verkaufen (auf Wunsch mit Immobilie). 160 qm, 3 BHZ, 1 Prophyl.-Zimmer, OPG, Praxislabor, qualif. Mitarbeiter. [email protected]. [PA 30/17]

    ZAP in Forst (SPN), 2 BHZ, kl. Labor, dig. Rö, behindertengerecht, freundl. und motiviertes Team, Parkplätze vorhanden – Abgabe sofort möglich. Tel.: 01 72/3 74 83 88. [PA 31/17]

    ZAP, ca. 10 km südlich von Berliner Stadt-grenze, aus Altersgründen zu verkaufen. 2 BHZ, sep. Rezeption, heller großer Wartebe-reich, Röntgen-, Steri- und Sozialraum, Pati-enten- und Personal-WC. 112 qm, frdl. motiv. Team, zentrale Lage mit sehr guter Verkehrs-anbindung, kostenfreie Parkmöglichkeit. Tel.: 0176/721 58 222. [PA 32/17]

    Kleine gut etablierte Zahnarztpraxis in klei-

    ner Lausitzer Stadt (SPN) ab Anfang 2018 aus

    Altersgründen günstig abzugeben – Selbst-

    ständigkeit ohne Risiko –; 2 BHZ, digit. Rö, bar-

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    Gut etablierte ZAP in Seelow (Kreisstadt

    MOL) mit 4 BHZ in zentraler Stadtlage seit

    50 Jahren im Haus bestehende zahnärztl. Ein-

    richtung abzugeben, Ende 2019 oder nach

    Vereinbarung. E-Mail: [email protected], Tel.:

    01 52/25 97 61 76. [PA 37/17]

    (Fortsetzung auf Seite 18)

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  • BRAND-AKTUELL Nr. 5/2017S. 18

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    Praxis/Sozietät gesucht

    Praxis zur Übernahme im südlichen Branden-burg gesucht. Gern im EE- und OSL-Land-kreis (bevorzugt Raum Senftenberg und Groß-räschen). Übernahme sofort oder später, gern auch mit Übergangszeit. E-Mail: [email protected]. [PG 20/17]

    ZA mit 4 J. BE sucht Praxis im Raum südöstl. von Berlin mit mind. 3 BHZ (inkl. 1 Prophy-laxezimmer) zur Übernahme ab 01/2018, gerne auch mit Übergangszeit ab 01.10.2017. [email protected]. [PG 22/17]

    Wir suchen im östlichen Umland von Ber-lin eine Praxis zur Übernahme 2017/18 für 2 Behandler mit 4 BHZ, gerne mit Eigenlabor. Schwerpunkte sind: Kiefergelenksbehand-lung, Prothetik, Erwachsenen-Kieferorthopä-die für Bisshebung und Funktionsstörungsbe-handlung, Implantologie, Endodontie, Kinder-behandlung. [email protected]. [PG 23/17]

    ZÄ mit langjähriger Berufserfahrung sucht Praxis im Raum Oranienburg/Hennigsdorf zur Übernahme in 2017/2018. Ich freue mich

    über Ihre Rückmeldung und sichere Ihnen absolute Diskretion zu! [email protected]. [PG 24/17]

    ZÄ und ZA suchen Ende 2017 bzw. 2018 aus-baufähige Praxis mit mind. 3, besser 4 BHZ in Brandenburg & Berlin. Praxislabor wäre von Vorteil. Die Praxis sollte Raum & Patientenvo-lumen für 2 Behander [email protected]. [PG 25/17]

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    Freie Kursplätze der dezentralen Fortbildung

    Anmeldungen und Auskünfte über die LZÄKB, Parzellenstraße 94, 03046 Cottbus, Margit Harms (03 55) 3 81 48-25 von 9:00 bis 14:00 Uhr, Fax 3 81 48-48, E-Mail: [email protected]

    Cottbus Aufsuchende zahnärztliche Betreuung- Warum - Wie -Womit?für das Team Referentin: Dr. med. Kerstin Finger Nicht erst seit Veröffentlichung der "DMS V" ist klar, vor welchen Herausforderungen die Zahnheilkunde in den kommenden Jahren steht. Die demografische Entwicklung bringt es mit sich, dass Patienten im Durchschnitt immer älter werden. Der Anteil derjenigen, die pflegebedürftig und zunehmend immobil sind, wird deutlich steigen. Am Versorgungsauftrag gerade auch für diesen Personenkreis geht nichts vorbei. Im Kurs werden Versorgungskonzepte - sowohl für die aufsuchende Betreuung in Pflegeeinrichtungen als auch für die Behandlung in der Häuslichkeit - vorgestellt und diskutiert. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Einhal-tung diverser Rechtsvorschriften wie dem Betreuungsrecht und den Richtlinien des MPG gelegt. Darüber hinaus werden Fragen der möglichen Organisation und Ausstattung besprochen. Ziel ist es, ein Konzept zu diskutieren, welches nicht nur den aktuellen Stand der zahnmedizinischen Versorgung abbildet, sondern auch dem ganzen Praxisteam die Freude an der aufsuchenden Betreuung erhält.

    Fr., 06. Oktober 14:30 bis 18:00 Uhr Punkte: 4 Gebühr: 145,- € p.P.

    Möglichkeiten der modernen Endodontie für Zahnärzte Referent: Frank-Michael Ziegerahn

    Fr., 10. November 09:00 bis 18:00 Uhr Punkte: 9 Gebühr: 200,- € p.P.

    Zusatzkurs: MPG und RKI und daraus abzuleitende Anforderungen an die Praxis für das Team Referent: Dipl. Ing. Klaus-Dietrich Knick, AMD Guben Werden Medizinprodukte nach den Vorschriften des Medizinproduktegesetzes (MPG) in Verkehr ge-bracht bzw. in Betrieb genommen, finden die Regelungen des Arzneimittelgesetzes, Gerätesicher-heitsgesetzes und der Medizingeräteverordnung keine Anwendung, sondern ausschließlich: * die Vorschriften auf Grundlagen des MPG, nämlich Medizinprodukteverordnung (MPV), * Verordnung über die Verschreibungspflicht für Medizinprodukte (MPVerschrV), * Verordnung über Vertriebswege für Medizinprodukte (MPVertrV) und * Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Im Teil I der Fortbildung werden das Medizinproduktegesetz und nachgeordnete Vorschriften erläutert und Realisierungswege für die zahnärztliche Praxis aufgezeigt. Teil II der Fortbildung stellt die Richtlinie des Robert Koch-Institutes zur Infektionsprävention in der Zahnheilkunde vor. In dieser Richtlinie werden Voraussetzungen und bewährte Maßnahmen zur Prä-vention von Infektionen in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde berücksichtigt. Da in vielen Fällen Maßnahmen des Arbeitsschutzes auch dem Schutz der Patienten dienen, versucht die Richtlinie ein-heitliche Abläufe für den Infektionsschutz von Praxismitarbeitern und Patienten zu beschreiben. In der Fortbildung werden die Anforderungen an Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsvorgän-ge entsprechend aktuellem Kenntnisstand erläutert und interpretiert. Weiter wird versucht, den Bezug zum Medizinproduktegesetz herzustellen und insbesondere Aussagen zur Valedisierung von Sterilisa-tionsverfahren zu treffen.

    Mi., 6. Dezember 14:00 bis 17:00 Uhr Punkte: 3 Gebühr: 50,- p.P.

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    Indikationen, Möglichkeiten und Zeitpunkt der KFO-Behandlungfür Zahnärzte Referent: Dr. med. dent. Stefan Schütze

    Neuer Termin: Fr., 6. Oktober 14:00 bis 18:00 Uhr Punkte: 4 Gebühr: 160,- € p.P.

    Das Anmeldeformular für den

    27. Brandenburgischen Zahnärztetag liegt diesem BRAND-AKTUELL als Faltblatt bei!

    - Mehr Informationen über die jeweiligen Kurse finden Sie im Programmheft oder online unter www.lzkb.de -

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    Strukturierte Fortbildungen und Curricula 102 +15 Punkte

    Curriculum für Hypnose und Kommunikation in der Zahnmedizin

    Trotz bekannter Tricks und Techniken kommt es vor, dass Zahnarztangst von Kindern und Erwachsenen, schwierige Patienten oder Teamprobleme Stress in unseren Praxisalltag bringen. Dann ist es wohltuend, noch mehr zu wis-sen. Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt des Unbewussten und erleben Sie, wie Sie mit der Macht der Sprache noch eff ektiver kommunizieren, und zwar nicht nur mit „interessanten“ Patienten sondern auch mit Ihrem Team und sich selbst. An jedem Kurstag werden neben Live-Hypnosen und zahlreichen Videos aus renommierten Hypnosezahnarztpraxen, praxisnahe Tools und Tech-niken gezeigt und gelehrt.

    Teil 1 10./11.11.2017 : Grundlagen der Hypnose als Basis für das Beherrschen von Hypnose beim „einfachen“ Patienten Teil 2 15./16.12.2017: Mit der Macht der Sprache Hypnose eff ektiv vorbereiten und praxisnah gestalten Teil 3 19./20.01.2018: Neue Kommunikationstechniken für schwierige Situatio-nen am Patienten oder im Team Teil 4 23./24.02.2018: Angst und Schmerz gekonnt meistern – schnelle direkte Induktionstechniken Teil 5 13./14.04.2018: Fortgeschrittene Kommunikationstechniken und -tools Teil 6 01./02.06.2018: Kreativer Umgang mit Problempatienten

    Kollegiales Abschlussgespräch/ Übergabe der Zertifi kate

    Kurs 6030.9

    Fr 10.11.2017 • 14:00 - 20:00 Uhr Sa 11.11.2017 • 09:00 - 18:00 Uhr

    und weitere 10 Termine...

    Kursgebühr 2.970,– €

    2.675,– € bei Anmeldung bis zum 13.10.2017 und Zahlung bis zum 27.10.2017

    Moderatorin: Dr. med. dent. Jeannine Radmann • Berlin

    Für Zahnärzte/innen

    Hands-on-Kurs

    Strukturierte Fortbildung: Applied Kinesiology für Zahnärzte Kurs

    1030.4

    Kursbeginn Fr 13.10.2017 • 09:00 - 18:00 Uhr Sa 14.10.2017 • 09:00 - 17:00 Uhr

    und weitere 4 Termine...

    Kursgebühr 1.690,– €

    1.525,– € bei Anmeldung bis zum 15.09.2017 und Zahlung bis zum 29.09.2017

    Moderator: Dr. Ulrich Angermaier • Roth

    Strukturierte Fortbildungen und Curricula 57+15 Punkte

    Bei Applied Kinesiology (AK) handelt es sich um eine primär diagnostische Methode, bei der die Adaptionsfähigkeit von Muskeln im Zusammenhang mit gezielten Testreizen geprüft wird. Applied Kinesiology ermöglicht somit die Überprüfung von biochemischen Funktionen, Meridianen, Organen als auch Zähnen. In Österreich ist sie bereits landesweit als ärztliche bzw. zahnärztli-che Methode anerkannt. Wir alle wissen, dass trotz guter schulzahnmedizini-scher Diagnostik immer noch viele Fragen off en bleiben. Hier kann die Applied Kinesiology bei Materialunverträglichkeiten, Störfeldsuche, Schwermetallbe-lastungen, Kiefergelenksproblematiken u. v. m. zielführend eingesetzt werden.

    Ziel dieses Kurses ist es, den manuellen funktionsdiagnostischen und Applied-Kinesiology-Untersuchungsgang bei Kiefergelenksproblemstellungen zu ver-mitteln.

    Teil 1 13./14.10.2017 Einführung: Grundprinzipien der AKTeil 2 24./25.11.2017 Dentale Strategien (DS)Teil 3 12./13.01.2018 Craniomandibuläre Diagnostik (CMD)

    Kollegiales FachgesprächÜbergabe der Zertifi kate

    Für Zahnärzte/innen

    Hands-on-Kurs

    Optimierung der Abrechnung in BEMA und GOZ Kurs

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    Termin Sa 07.10.2017 • 09:00 - 17:00 Uhr

    Kursgebühr 185,00 €

    Referentin: Helen Möhrke • Berlin

    Praxisführung und Organisation 8 Punkte

    Wir rechnen in den Praxen täglich unsere Leistungen ab, aber selbst, wenn alles richtig ist, bleibt die Frage im Raum stehen: „Könnte man das nicht noch optimieren?“ Der Kurs wird Ihnen die Frage beantworten, denn erbrachte Leis-tung und Honorar sollten immer übereinstimmen!

    Die Kassenabrechnung nach dem BEMA: korrekt abgerechnet, ohne Wesent-liches zu übersehen; Streifzug durch diverse Abrechnungspositionen, geglie-dert wird nach den einzelnen Fachbereichen der Zahnmedizin; Füllungsthera-pie, Endodontie und Chirurgie mit und ohne Zuzahlung; Fundgrube GOÄ: Die Abrechnung ärztlicher Leistung für die Zahnarztpraxis; Private Leistungen für den Kassenpatienten in vielen Fachbereichen: Welche sind möglich und wie

    geht das? Hilfe durch den Paragrafendschungel und das Formular(un)wesen; Prothetik: Die Regelleistung - „ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich“ - als Grundausrüstung. Wie rüste ich korrekt auf zur gleichartigen und andersar-tigen Leistung? Abrechnung mit der GOZ: optimal, aber fair; Streifzug durch diverse Abrechnungspositionen, gegliedert auch hier in die einzelnen Fach-bereiche; Immer Ärger mit der Materialberechnung nach GOZ? Das muss nicht sein! Erarbeitung von Checklisten für einzelne Abrechnungsbereiche als Erin-nerungshilfe bei der täglichen Abrechnung

    Kurz: Sie erlangen mehr Sicherheit im Umgang mit der gesamten zahnärztli-chen Abrechnung!

    Für Zahnärzte/innen und Team

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    Fr 10.11.2017 • 14:00 - 20:00 Uhr

    Geänderter Kursstart!

    Kurs 5151.0

    ZielgruppeZahnärzte und Mitarbeiter

    Termin Fr 06.10.2017 • 14:00 - 19:00 Uhr

    Punkte 6+1

    Kursgebühr 175,00 €

    Kurs 5143.2

    ZielgruppeZahnärzte und leitende Mitarbeiter

    Termin Sa 07.10.2017 • 09:00 - 17:00 Uhr

    Punkte 8

    Kursgebühr 245,00 € Hands-on-Kurs

    Praxisführung und Organisation

    Auch in der Zahnarztpraxis: Optimales Aussehen und sicheres Auftreten – unsere Wirkung auf Patienten mit und ohne Worte

    Führungsstile von Männern und FrauenSeminar für Praxen mit gemischten Leitungsteams

    Referentinnen: Lisa Obermeyer • Cottbus, Dr. Martina Obermeyer • Schlehdorf Referentin: Dr. Martina Obermeyer • Schlehdorf

  • Philipp-Pfaff -lnstitut • Fortbildungseinrichtung der Landeszahnärztekammern Berlin und Brandenburg GmbH • Geschäftsführer: Dr. Thilo Schmidt-Rogge • Sitz der Gesellschaft: BerlinAmtsgericht Charlottenburg HRB 46 830 • Aßmannshauser Str. 4 – 6 • 14197 Berlin • Telefon: 030 414725-0 • Fax: 030 4148967 • E-Mail: [email protected] • www.pfaff-berlin.de

    mehr auf www.pfaff -berlin.de

    6+8+1 Punkte Funktionslehre

    Kurs 1007.7

    Termine Fr 13.10.2017 • 14:00 - 19:00 Uhr Sa 14.10.2017 • 09:00 - 17:00 Uhr

    Kursgebühr 345,00 €

    Funktionslehre – Kompakt (inkl. ABC der aktuellen Schienentherapie) Referent: Univ.-Prof. Dr. Dr. h. c. Georg Meyer • Greifswald

    Das Spektrum der modernen Funktionslehre reicht von geometrischen Gesetz-mäßigkeiten der Kaufl ächen- und Kiefergelenksfunktion bis hin zu komplexen neuromuskulären Funktionsabläufen. Diese können ganz erstaunliche Wech-selwirkungen mit anderen Körperfunktionen haben. Die aktuelle Forschung belegt sehr nachhaltig, dass Kaufunktionsstörungen (syn.: craniomandibuläre Dysfunktionen/ CMD) Risikofaktoren sein können für Krankheitssymptome der Pulpa, des Zahnhalteapparats und der Kiefergelenke. Aber auch für Tinnitus, Kopf- und Gesichtsschmerzen sowie Halswirbelsäulen- und Rückenprobleme. Kenntnisse bzgl. Morphologie und Funktion natürlicher Zähne sind Voraus-

    setzung für die Kaufl ächengestaltung von Füllungen, für das Einschleifen von Inlays, Kronen und Brücken und für das Verständnis von CMD. Spezielle Regeln gelten für die Front- und Eckzahnführung, die eine besondere Bedeutung für neuromuskuläre Funktionsabläufe haben. Die okklusale Gestaltung von Auf-bissbehelfen, z. B. Zentrikschienen, basiert vor allem auf einer physiologischen Lagerelation von Ober- und Unterkiefer (Zentrik). Deren Defi nition ist ebenfalls Kursinhalt. Anhand vorgegebener Studienmodelle und mehrerer Übungsbö-gen erfolgt eine praktische Aufarbeitung dieser Zusammenhänge.

    7 Punkte Allgemeinmedizin und Diagnostik

    Kurs 6031.6

    Termin Do 12.10.2017 • 14:00 - 20:00 Uhr

    Kursgebühr 245,00 €

    Halitosis: Update 2017 Referent: Univ.-Prof. Dr. Andreas Filippi • Basel Mundgeruch und warum die Zahnarztpraxis die richtige Anlaufstelle ist. Wie, wo und wodurch entsteht Mundgeruch? Tabuthema „Mundgeruch“ - wie spreche ich meine Patienten auf das Problem an? Wie wird Atemluft richtig und professionell diagnostiziert? Neue Messgeräte Zungendiagnostik und -therapie - was man an der Universität alles nicht gelernt hat. Welche Zungen-bürsten und welche Zungenpasten sind zu empfehlen und welche nicht? Pro-

    fessionelle Zungenreinigung in der Zahnarztpraxis - wie geht das? Probiotika in der Halitosis-Sprechstunde - aktueller Stand. Wie läuft eine Mundgeruch-Sprechstunde praktisch ab - Step-by-step? Wie kann man sehr erfolgreich Mundgeruch behandeln? Tipps und Tricks zum Aufbau einer Mundgeruch-Sprechstunde in der Praxis. Aktueller Stand - neue Produkte, innovative Thera-pieansätze. Zahlreiche Video-Demonstrationen und Patientenbeispiele

    Hands-on-Kurs

    Hands-on-Kurs

    8+8+2+1 Punkte Zahnerhaltung

    Kurs 4045.3

    Termine Fr 29.09.2017 • 10:00 - 19:00 Uhr Sa 30.09.2017 • 09:00 - 18:00 Uhr

    Kursgebühr 585,– €

    Keramikveneers: „Dick“ vs. „Dünn“ oder „Prep“ vs. „No Prep“ Referent: Univ.-Prof. Dr. Jürgen Manhart • München Der Kurs vermittelt praxisorientiert die Möglichkeiten und Limitationen aller Arten von Veneers. Zahlreiche klinische Falldokumentationen und Live-Demons-trationen stellen die Behandlungssystematik der verschiedenen Veneertypen und die genaue Abfolge einer jahrelang erprobten, erfolgreichen Teamarbeit mit dem Zahntechniker im Detail dar. Dadurch wird eine Übernahme derartiger Thera-piekonzepte in den eigenen Praxisalltag erleichtert. Im Kurs wird ferner auf eine erfolgreiche Kommunikations- bzw. Verkaufsstrategie und die Umsetzung einer dem Aufwand entsprechenden Abrechnung eingegangen.

    Ausführliche Live-Demonstrationen des Referenten vermitteln wichtige Tipps und Tricks.

    Praxis-Workshop: Die Teilnehmer führen am 2. Kurstag am Phantommodell ausführliche Präparationsübungen zu verschiedenen Veneerformen durch. Im Kurs anzufertigende Veneerprovisorien werden zur Übung wie defi nitive Veneers adhäsiv eingegliedert. Verschiedene Möglichkeiten der Herstellung von Veneerprovisorien werden geübt.

    Für Zahnärzte/innen

    Für Zahnärzte/innen

    Für Zahnärzte/innen und Team

    6 Punkte Praxisführung und Organisation

    Kurs 4063.7

    Termin Mi 04.10.2017 • 14:00 - 19:00 Uhr

    Kursgebühr 160,00 €

    Ab- und Berechnung intensiv: Endodontie Referentin: ZMV Emine Parlak • Berlin Extraktion ist schon lange EX ! In der heutigen Zeit wird Zahnerhaltung groß-geschrieben! Das führt dazu, dass der damit verbundene komplexe Bereich der Endodontie immer mehr ins Gewicht fällt. Welche Kassenrichtlinien müssen beachtet werden? Wann kann ich Privat abrechnen? Darf ich GOZ und BEMA kombinieren? Sie erhalten Informationen zu dem Umgang mit Patienten und schlagfertige Argumente gegenüber den Kostenerstattern sowie praxisnahe Beispiele, die gemeinsam erarbeitet werden. Die Behandlung der Endodon-

    tie wird leistungsgerechnet abgerechnet! Dazu werden Sie mit Sicherheit nach diesem Seminar in der Lage sein!Kursinhalt:

    • Ab- und Berechnung BEMA und GOZ • GKV-Richtlinien und rechtliche Hintergründe • Mehrkostenvereinbarungen • Analogberechnung gemäß GOZ § 6 Abs. 1

    Für Zahnärzte/innen und Team

    8 Punkte Allgemeinmedizin und Diagnostik

    Kurs 6018.11

    Termin Sa 30.09.2017 • 09:00 - 16:00 Uhr

    Kursgebühr 245,00 €

    Zahnärztliche Pharmakologie – Kompakt Referent: Dr. Dr. Frank Halling • Fulda

    Ziel des Kurses ist es, den Kursteilnehmern den aktuellen Stand der zahnärzt-lichen Pharmakotherapie zu vermitteln. Neben der Darstellung theoretischer Zusammenhänge geht es besonders um die Relevanz verschiedener Arznei-mittel für den zahnärztlichen Praxisalltag. Hierbei sollen die Kursteilnehmer auch eigene Erfahrungen einbringen. Die Kursinhalten umfassen unter ande-rem: Einleitung (Grundlagen); Behandlung von Schmerzen; Analgetika mit

    antipyretischer und antiphlogistischer Wirkung; Kombinationspräparate; Zen-tral wirksame, starke Analgetika; Behandlung von Infektionen; Antibakteriell wirksame Chemotherapeutika; Antibiotikaresistenzen; Antibiotikaprophylaxe; Virustatika; Antimykotika; Lokalanästhetika; Behandlung von Risikopatien-ten; Schwangerschaft und Stillzeit; Alte Patienten; Diskussion und Abschluss-bemerkung

    Für Zahnärzte/innen

    Strukturierte Fortbildungen und Curricula 102 +15 Punkte

    Curriculum für Hypnose und Kommunikation in der Zahnmedizin

    Strukturierte Fortbildung: Applied