sbfi news - februar 15

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SBFI NEWS SEFRI Informationen aus dem Staats- sekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Februar 15 BFI-Themen 2015 Horizon 2020 – Beteiligung der Schweiz Stärkung der höheren Berufsbildung

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Stärkung der höheren Berufsbildung - BFI-Themen 2015 - Horizon 2020: Beteiligung der Schweiz

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Page 1: SBFI News - Februar 15

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BFI

Februar 15

BFI-Themen 2015

Horizon 2020 – Beteiligung der Schweiz

Stärkung der höheren Berufsbildung

Page 2: SBFI News - Februar 15

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Inhalt

In dieser Ausgabe

� Neues Finanzierungsmodell für die höhere Berufsbildung 4

� Schulisch organisierte kaufmännische Grundbildung

Die Handelsmittelschulen auf neuen Wegen 0 6

� Abschluss der Berufsreformen der beruflichen Grundbildung

Modernisierungsschub ausgelöst 7

� Internetseite zu Rankings der Hochschulen

Neue Analysemöglichkeiten ermöglichen interessante Vergleiche 9

� Horizon 2020 – erfolgreich gestartete Forschungsprojekte

Von der Bekämpfung des Ebola-Virus über komplexe Datenanalysen bis hin zu

fliegenden Robotern 10

� Überblick

BFI-Themen 2015 12

Titelbild: Die Schweiz verfügt mit der höheren Berufsbildung über ein bewährtes Modell zur beruflichen Weiterqualifizie-

rung. Im Rahmen des Massnahmenpakets zur Förderung der Berufsbildung beabsichtigt der Bundesrat, Absolvierende der

höheren Berufsbildung finanziell zu entlasten (siehe Beitrag Seite 4). Bild: Bauberufe.ch

IMPRESSUMHerausgeber: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Einsteinstrasse 2, 3003 [email protected]: Nr. 1 2015 (1/15)Redaktion: Dani Duttweiler, Cécile Stäger, Martin Fischer Layout: Désirée KunzeÜbersetzungen: Sprachdienst SBFI, GS-WBF und BKDruck: BBLSprachen: d und f (Print), e und i (elektronisch)ISSN 2296-3677

Page 3: SBFI News - Februar 15

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Umsichtig weiterführen

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser

Es mehrt sich derzeit die Kunde, dass sich die öffentlichen Haushalte obzwar nicht zappenduster, so doch alles andere als rosig entwickeln. Angesichts dieser Realität sind die einzelnen Politik- und Verwaltungsbereiche gut beraten, Szenarien zu entwi-ckeln, entlang denen die gegebenen Aufgaben erfüllt und bestehende Verpflich-tungen auch dann eingehalten werden können, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel knapp(er) werden.

Was den Bereich Bildung, Forschung und Innovation betrifft, ist mit guten Gründen davon auszugehen, dass er auch künftig seine Priorität geniesst. Seine Bedeutung für den Denk- und Werkplatz Schweiz ist unter den verschiedenen staatlichen Aufgaben anerkannt. Breit abgestützt ist auch die Meinung über den bedeutenden Schaden, den eine Stop-and-go-Politik im auf lange Fristen und Kontinuität abgesteckten BFI-Bereich anzurichten vermag.

Und dennoch ist es auch hier notwendig abzuwägen, welche der reifen oder beinahe reifen Initiativen und Ideen angegangen und in Förderprogramme umgesetzt werden sollen. Dabei geht es im aktuellen Umfeld wohl weniger darum, allzu viele neue Dinge anzugehen als vielmehr um ein umsichtiges Weiterführen des Bestehenden, und wo-möglich selbst das unter der Bezeichnung von Posterioritäten. Was kann mit weniger Mitteln beziehungsweise mit einem gemächlicher als bislang geplanten finanziellen Steigerungslauf auf weite Sicht vernünftig angegangen werden? Diese Frage ist zu beantworten. Und somit die, wo und welche Effizienzsteigerungen im System möglich sind.

Mauro Dell’AmbrogioStaatssekretär für Bildung, Forschung und Innovation

SBFI NEWS 1/15 l EDITORIAL

Page 4: SBFI News - Februar 15

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Stärkung der höheren Berufsbildung: Änderung des Berufsbildungsgesetzes vorgeschlagen

Neues Finanzierungsmodell für die höhere BerufsbildungIm Rahmen des Massnahmenpakets zur Förderung der Berufsbildung beabsichtigt der Bundesrat, Absolvierende der höheren Berufsbildung finanziell zu entlasten. Dadurch sollen die finanziellen Bedingungen der höheren Berufs-bildung denjenigen der Hochschulen angeglichen und die höhere Berufsbildung gestärkt werden. Gleichzeitig soll die finanzielle Entlastung der Absolvierenden einen Beitrag zur Sicherstellung des inländischen Fachkräftebedarfs leisten. Diese Massnahme erfordert eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Berufsbildung. Diese befindet sich derzeit in der Vernehmlassung.

Die Schweiz verfügt mit der höheren Berufsbildung (HBB) über ein bewähr-tes Modell zur beruflichen Weiterqua-lifizierung. Diese bildet zusammen mit den Hochschulen die Tertiärstufe des Bildungssystems. Neben den Bildungs-gängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen stellen besonders die eidgenössischen Berufs- und höhe-ren Fachprüfungen eine weiterführende Qualifizierungsmöglichkeit für Berufsleu-te dar. Diese sind eng auf die Bedürfnis-se des Arbeitsmarktes abgestimmt und lassen sich flexibel auf Änderungen der Arbeitswelt anpassen. Die zunehmende Mobilität im Arbeitsmarkt, die Interna-tionalisierung des Bildungssystems und der Erfolg der Fachhochschulen stellen die höhere Berufsbildung jedoch vor He-rausforderungen. Die im Vergleich zum

von Hochschul- und HBB-Absolvierenden einander anzugleichen, beabsichtigt der Bundesrat, Teilnehmende von vorberei-tenden Kursen für die eidgenössischen Prüfungen (Berufsprüfung mit eidgenös-sischem Fachausweis und höhere Fach-prüfung mit eidgenössischem Diplom) mittels direkter Bundesbeiträge finanziell zu unterstützen.

Bisherige FinanzierungDie heutige Finanzierung erfolgt ange-botsorientiert: Die Kantone subventio-nieren ausgewählte Anbieter von vor-bereitenden Kursen auf eidgenössische Prüfungen. Der Bund beteiligt sich in-direkt mit den jährlichen Pauschalbei-trägen an die Kantone für die Berufs-bildung.Mit dem Massnahmenpaket zur Förderung der Berufsbildung will der Bundesrat die Durchlässigkeit

zum Hochschulbereich erleichtern, die Marketing- und Kommunikationsaktivitäten zu Gunsten der höheren Berufsbildung verstärken und mit der im Herbst 2014 verabschiedeten Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen die Schweizer Abschlüsse der Berufsbildung national und in-ternational besser positionieren. Bild: Iris Krebs

SBFI NEWS 1/15 l BERUFSBILDUNG

Hochschulbereich teilweise markant hö-heren direkten Kosten für Absolvierende der höheren Berufsbildung stellen eine zusätzliche Schwierigkeit dar.

Massnahmenpaket zur Stärkung der BerufsbildungMit dem Massnahmenpaket zur Förde-rung der Berufsbildung geht der Bun-desrat diese Herausforderungen an. Er will die Durchlässigkeit zum Hochschul-bereich erleichtern, die Marketing- und Kommunikationsaktivitäten zu Gunsten der höheren Berufsbildung verstärken und mit der im Herbst 2014 verabschie-deten Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen die Schweizer Ab-schlüsse der Berufsbildung national und international besser positionieren. Um die unterschiedliche finanzielle Belastung

Die höhere Berufsbildung ist eng auf die Be-dürfnisse des Arbeitsmarktes abgestimmt und lässt sich flexibel auf Änderungen der Arbeits-welt anpassen. Bild: Iris Krebs

IM FOKUS

Page 5: SBFI News - Februar 15

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Mit der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV), die Anfang 2014 in Kraft getreten ist, ha-ben die Kantone eine Grundlage für die Mitfinanzierung der Bildungsgänge an höheren Fachschulen geschaffen. Damit tragen sie zur Freizügigkeit für deren Studierende bei.

Der Bundesrat hatte bereits Anfang 2013 die Bundesbeiträge für die Durch-führung der eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen von 25 Prozent auf 60 Prozent (in Ausnah-mefällen bis 80 Prozent) erhöht. Einen grossen Teil der Gesamtkosten für die eidgenössischen Prüfungen verursa-chen jedoch die vorbereitenden Kurse, welche die Teilnehmenden bis anhin überwiegend selbst bezahlen müssen. Auch die Freizügigkeit zwischen den angebotenen vorbereitenden Kursen ist aufgrund der unterschiedlichen Sub-ventionierungspraxis der Kantone nicht überall gewährleistet.

Neues FinanzierungsmodellDer nun vorliegende verbundpartner-schaftlich erarbeitete Lösungsansatz sieht für die Finanzierung der vorberei-tenden Kurse neu ein subjektorientiertes Modell vor. Bisher geleistete Kantons-beiträge an die Anbieter vorbereitender Kurse für eidgenössische Prüfungen sollen nun direkt den Teilnehmenden zukommen. Den Kantonen steht es frei, aus regionalpolitischen Gründen weiter-hin einzelne Angebote zu subventionie-ren. Nebst der finanziellen Entlastung

der Absolvierenden von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Prüfungen gewährleistet der neue Lösungsansatz durch die freie Wahl von vorbereitenden Kursen die kantonale Freizügigkeit der Absolvierenden.

Dieser Systemwechsel von einer ange-botsorientierten Finanzierung durch die Kantone zu einer subjektorientieren Fi-nanzierung durch den Bund bedarf einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Berufsbildung.

Finanzielle AuswirkungenZusammen mit dem Systemwechsel wird auch eine Erhöhung der Gesamtbei- träge angestrebt. Die Zusatzaufwendun-gen beziffern sich nach ersten Schät-zungen auf rund 60 bis 100 Millionen Franken pro Jahr und sind aufgrund der gesetzlich festgelegten Beteiligung des Bundes an den öffentlichen Berufsbil-dungskosten gemeinsam von Bund und Kantonen zu tragen (Art. 59 Berufsbil-dungsgesetz).

Nächste SchritteDer Entwurf für die geplante Teilre-vision des Bundesgesetzes über die Berufsbildung befindet sich bis zum 21. April 2015 in der Vernehmlassung. Bis Ende 2015 wird die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2017-2020 (BFI-Bot-schaft) erarbeitet. Sie wird neben der Höhe der Zusatzaufwendungen und der Lastenverteilung auf Bund und Kantone auch die konkrete Ausgestaltung der Massnahmen festlegen. Diese werden

im Vorfeld verbundpartnerschaftlich konzipiert.

Die BFI-Botschaft wird im Jahr 2016 dem Parlament unterbreitet. Die Änderung des Berufsbildungsgesetzes soll vor-aussichtlich am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

KontaktRémy Hübschi, SBFILeiter Abteilung Höhere Berufsbildung +41 58 462 21 27 [email protected]

Weitere InformationenInformationen und Dokumente zum Strategieprojekt höhere Berufsbildung:www.hbb.admin.ch

Vernehmlassungsunterlagenwww.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

Kantone

Bund

Anbieter vK Anbieter vK Anbieter vK

Beiträge an ausgewählte Anbieterim Rahmen der FSV

Beiträge an Teilnehmende von vK-Anbietern auf Meldeliste

Pauschalbeiträge(Art. 53 BBG)

Zusätzliche Finanzierung bei Bedarf

Pauschalbeiträge(Art. 53 BBG)

Bisheriges System Neues System

Anbieter vK Anbieter vK Anbieter vK

Kantone

Bund

Teilnehmende vK

BBG: Berufsbildungsgesetz. FSV: Interkantonale Fachschulvereinbarung. vK: vorbereitender Kurs. Quelle: SBFI

SBFI NEWS 1/15 l BERUFSBILDUNG IM FOKUS

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Schulisch organisierte kaufmännische Grundbildung

Die Handelsmittelschulen auf neuen Wegen

Mit der Inkraftsetzung der Änderungen an der Verordnung über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann EFZ per 1. Januar 2015 endete das Projekt «Zukunft Handelsmittelschulen» und somit eine wichtige Übergangsphase für die schulisch organisierte kaufmännische Grundbildung. Mit der neu geltenden Verordnung wurde das kaufmän-nische Ausbildungsfeld vereinfacht. Die Kantone erhalten mehr Flexibilität bei der künftigen Gestaltung der kauf-männischen Grundbildungen an Handelsmittelschulen.

Seit dem Inkrafttreten des neuen Berufs-bildungsgesetzes (BBG) im Jahr 2004 sind die Diplome der kantonalen Handelsmit-telschulen (HMS), deren Anfänge in die 1830er-Jahre zurückgehen, rechtlich nicht mehr anerkannt. Die HMS konnten jedoch ihre Bildungsgänge den Anforderungen der kaufmännischen beruflichen Grund-bildung anpassen und verleihen nun den Absolventinnen und Absolventen das eid-genössische Fähigkeitszeugnis Kauffrau/Kaufmann.

Die dazu notwendige Reform war kein leichtes Unterfangen: Das ehemalige Bun-desamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) erliess ab 1933 Rahmenlehrpläne für die Bildungsgänge der HMS und sorgte für die gesetzlich verankerte Gleichwertig-keit der Titel. Das Ausbildungsprofil der HMS war jedoch stärker auf Allgemein-bildung ausgerichtet als die betriebliche kaufmännische Grundbildung. Die grösste Herausforderung bestand darin, die für die kaufmännische Grundbildung notwendi-ge Bildung in beruflicher Praxis in die schu-

lische Ausbildung zu integrieren. Um diese Reform erfolgreich zu gestalten, wurde das Projekt «Zukunft HMS» lanciert.

Pilotphase des Projekts «Zukunft HMS»In einer ersten Pilotphase (2004-2007) des Projekts «Zukunft HMS» testeten rund 20 Handelsmittelschulen verschiedene Methoden der Bildung in beruflicher Pra-xis für Vollzeitschulen. Dazu zählten Be-triebspraktika, Übungsfirmen, Lernbüros und Abwicklungen externer Aufträge. In diesen Pilotprojekten wurde ergründet, wie die praktischen Ziele der kaufmänni-schen beruflichen Grundbildung in einer schulisch organisierten Grundbildung erreicht werden können. 2007 wurden die Pilotprojekte evaluiert und die darin gewonnenen Erfahrungen zusammenge-tragen.

Erarbeitung zentraler Grundlagen-dokumenteIn der Erarbeitungsphase (2007-2009) wurden aufgrund der Evaluation Best

Practices-Beispiele identifiziert und Kri-terien bezeichnet, mit denen sowohl eine maximale Authentizität der Bildung in beruflicher Praxis als auch ein ange-messener Rahmen zur Entwicklung der methodischen, persönlichen und sozia-len Kompetenzen sichergestellt werden können. Zudem wurden die zentralen Grundlagedokumente (HMS-Richtlinien und Standardlehrpläne) für die neuen Bildungsgänge an den HMS erarbeitet. Die Grundlagedokumente enthielten die Regelungen für die kaufmännische Grundbildung an den HMS.

Die Evaluation der ReformDie HMS-Reform wurde in der letzten Phase (2009-2014) evaluiert. Diese dritte Phase bestand aus einer Nachverfolgung und einer Analyse der Umsetzung dieser neuen Bestimmungen. Dabei wurde eva-luiert, wie die HMS ihre internen Schul-lehrpläne erarbeitet hatten und wie die In-tegration der Bildung in beruflicher Praxis über die verschiedenen Instrumente wie integrierte Praxisteile, problemorientierten Unterricht oder Kurz- und Langzeitprakti-ka umgesetzt wurde.

Mit der neu geltenden Verordnung in die Zukunft Seit Anfang Januar 2015 ist die geän-derte Verordnung über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann EFZ in Kraft. Diese enthält die Bestimmungen sowohl für die betrieblich als auch für die schulisch organisierte Grundbildung zur Kauffrau bzw. zum Kaufmann EFZ. Die Evaluationsergebnisse der Umsetzungs-phase dienten als Grundlage für den In-tegrationsprozess der schulisch organisier-ten kaufmännischen Grundbildung in die Verordnung über die berufliche Grundbil-dung Kauffrau/Kaufmann EFZ.

Die einheitliche Gesetzgebung sorgt für mehr Klarheit und Einfachheit. Das System

SBFI NEWS 1/15 l BERUFSBILDUNG

Mit dem Ende des Projekts «Zukunft HMS» und der neu geltenden Verordnung ist der kaufmännische Aus-bildungsbereich bereit für die Zukunft. Bild: SBFI

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ist nicht nur transparenter, sondern auch flexibler geworden. So steht zum Beispiel die dreijährige berufliche Grundbildung mit Praktikum und beliebig mit oder ohne Berufsmaturität (Modell 2+1), die früher den privaten Handelsschulen vorbehalten war, allen Bildungsanbietern offen. Mit dem Ende des Projekts «Zukunft HMS» und der neu geltenden Verordnung ist der kaufmännische Ausbildungsbereich bereit für die Zukunft.

KontaktMichel Fior, SBFIStv. Leiter Ressort Berufliche Grundbildung +41 58 464 91 [email protected]

Weitere InformationenGrundlagendokumente, Evaluationsbe-richte und weiterführende Dokumente:www.ec.formationprof.ch/dyn/5486.aspx

SBFI NEWS 1/15 l BERUFSBILDUNG

Mit der Inkraftsetzung des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2004 fiel auch der Startschuss für die Reform aller Abschlüsse der beruflichen Grundbildung. Heute sind nahezu alle Berufsreformen der rund 230 Berufe abgeschlossen. Zentraler Pfeiler der Berufsreformen ist die Ausrichtung auf die Handlungskompetenzen: Die Lernenden erhalten im Lehrbetrieb, in der Berufsfachschule und in überbetrieblichen Kursen diejenigen Kompetenzen vermittelt, die im Berufsalltag ge-fragt sind. Im Weiteren wurde im Zuge der Berufsreformen die Qualität der beruflichen Grundbildung verbessert und die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt gestärkt.

Abschluss der Berufsreformen der beruflichen Grundbildung

Modernisierungsschub ausgelöst

Neue Qualifikationsbedürfnisse der Wirt-schaft, veränderte gesellschaftliche Rah-menbedingungen und die zunehmende Bedeutung einer nachobligatorischen Qualifikation führten Ende der 1990er Jahre zu einer Reform der Berufsbildung. 2004 trat das heute geltende Berufs-bildungsgesetz (BBG) in Kraft. Die ver-bundpartnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Organisa-tionen der Arbeitswelt wurde gesetzlich verankert, die höhere Berufsbildung wur-de als eigenständiger Teil der Tertiärstufe definiert und eine leistungs- und voll-kostenorientierte Pauschalfinanzierung des Bundes an die Kantone wurde ein-gerichtet. Mit dem Berufsbildungsgesetz wurde zudem die zweijährige berufliche Grundbildung mit eidgenössischen Berufs-attest für vorwiegend praktisch begabte Jugendliche eingeführt. Erklärtes Ziel des Berufsbildungsgesetzes insgesamt ist die Stärkung der dual ausgerichteten Berufsbildung sowie die Förderung diffe-renzierter Wege der beruflichen Bildung und der Durchlässigkeit im gesamten Bil-dungssystem.

AttraktivitätssteigerungDie Anpassung der altrechtlichen Regle-mente und Erlasse an die neuen gesetz-lichen Bestimmungen bot die Chance, Bisheriges zu überdenken und neue Wege in der Ausbildung zu beschreiten. Die Organisationen der Arbeitswelt nutzten die Berufsreformen, um die beruflichen Grundbildungen auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes abzustimmen und so die Arbeitsmarktfähigkeit der Absol-ventinnen und Absolventen weiterhin zu gewährleisten. Im Zuge der Reformen entstanden ausserdem verschiedene neue berufliche Grundbildungen, so etwa im Gesundheits- und Sozialwesen. Auch wurden bestehende Lehrberufe moder-nisiert, beispielsweise durch die Bildung von Berufsfeldern. Ausserdem bot der Reformprozess wiederholt die Gelegen-heit, die Rollen, Aufgaben und Verant-wortlichkeiten zwischen Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt ab-zustimmen. Dadurch haben die jeweili-gen Zuständigkeitsbereiche bedeutend an Klarheit gewonnen und die Verbundpart-nerschaft ist insgesamt gestärkt worden.

Die Durchführung einer Berufsreform oder die Schaffung einer neuen berufli-chen Grundbildung dauert im Schnitt drei Jahre. Seit 2005 sind pro Jahr rund 20 be-rufliche Grundbildungen neu entwickelt worden. Darunter finden sich sowohl drei- und vierjährige berufliche Grundbil-dungen mit eidgenössischem Fähigkeits-zeugnis als auch zweijährige berufliche Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest. Die insgesamt über 200, aus dem Reformprozess resultierenden Bildungsverordnungen und Bildungspläne wurden demnach in einem dichten Fahr-plan erstellt. 2016 werden voraussichtlich die letzten neuen Bildungsverordnungen in Kraft treten.

Hoher Stellenwert der Lernort- kooperationEin besonderes Augenmerk der neu-en Bildungsverordnungen liegt auf den Handlungskompetenzen für den Berufs-alltag. Sie werden in den jeweiligen Bil-dungsverordnungen und Bildungsplänen festgehalten und beschreiben, über was eine qualifizierte Berufsperson verfügen

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muss, um den Beruf auf dem definierten Niveau kompetent ausüben zu können. Jeder Lernort – Betrieb, Berufsfachschule und überbetrieblicher Kurs – erhält den Handlungskompetenzen entsprechende Leistungsziele, die aufeinander abge-stimmt sind. Die Lernkooperation ermög-licht den Lernenden, Theorie und Praxis miteinander in Beziehung zu bringen. Den Berufsbildungsverantwortlichen der drei Lernorte erleichtert diese Form der Zusammenarbeit die Planung und Durch-führung der Ausbildung.

Qualitätsentwicklung und -sicherungZur Entwicklung und Sicherung der Qua-lität der Berufsreformen wurden ver-schiedene Instrumente eingesetzt und teilweise auch neu entwickelt. Unter anderem stellte der Bund Leitfäden und Vorlagen – beispielsweise das Handbuch Verordnungen berufliche Grundbildung – für den gesamten Erstellungsprozess einer Bildungsverordnung bereit. Wei-ter wurde jede Berufsreform von einer verbundpartnerschaftlich zusammenge-setzten Reformkommission begleitet. Die übergeordnete Arbeitsgruppe Masterplan Berufliche Grundbildung stellte sicher, dass der Aufwand für die Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes für die öffentliche Hand tragbar war. Der Bund entschädigte

zudem einen Teil des finanziellen Mehr-aufwands der jeweiligen Trägerorganisa-tionen. Die Abgeltung ermöglichte diesen unter anderem, pädagogische Beratung und Begleitung für die Erarbeitung der Bildungspläne in Anspruch zu nehmen. Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB unterstützte die Organisationen der Arbeitswelt und die Kantone sowie die Berufsbildungsver-antwortlichen der drei Lernorte in allen Phasen der Umsetzung.

AusblickNach Abschluss der Berufsreformen steht die Pflege und Weiterentwicklung der Berufe im Vordergrund. Für jeden Beruf wurde eine verbundpartnerschaft-lich zusammengestellte Kommission für Berufsentwicklung und Qualität gegrün-det. Diese sorgt für die Qualitätssicherung und -entwicklung, für die Optimierung und die Aktualisierung der Grundlagen- und Vollzugsdokumente sowie für die Weiterentwicklung der Berufsprofile. Die Kommission überprüft die Bildungs-verordnungen und -pläne mindestens alle fünf Jahre auf wirtschaftliche, tech-nologische, ökologische und didaktische Entwicklungen. Bei Bedarf werden die Bildungsverordnungen und -pläne revi-diert.

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EBA EFZ

Seit 2005 sind pro Jahr rund 20 berufliche Grundbildungen in Kraft gesetzt worden. Darunter finden sich sowohl drei- und vierjährige berufliche Grundbildungen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) als auch zweijährige berufliche Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest (EBA). Quelle: SBFI

Anzahl in Kraft getretene Bildungsverordnungen nach Jahr

Mit bereits lancierten sowie geplanten Evaluationen, Projekten und Studien wer-den die neu entstandenen Bildungsgrund-lagen validiert. Dazu zählen beispielsweise Studien über die zweijährigen beruflichen Grundbildungen und über die Qualifika-tionsverfahren. Das daraus gewonnene Steuerungswissen soll konsequent in die künftigen Überprüfungen der Berufe der beruflichen Grundbildung einfliessen.

Das SBFI legt grossen Wert darauf, dass die künftigen Revisionen der Bildungs-verordnungen und der Bildungspläne für alle Beteiligten ressourcenschonend und effizient durchgeführt werden können.

KontaktToni Messner, SBFILeiter Ressort Berufliche Grundbildung+41 58 463 56 [email protected]

Weitere InformationenGrundlagen und Informationen zur Ent-wicklung beruflicher Grundbildungen: http://www.sbfi.admin.ch/entwicklung

SBFI NEWS 1/15 l BERUFSBILDUNG

Page 9: SBFI News - Februar 15

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Internetseite zu Rankings der Hochschulen

Neue Analysemöglichkeiten ermöglichen interessante VergleicheSeit einigen Jahren werden Hochschulrankings sowohl von den Medien als auch von der Öffentlichkeit und den Universitäten selbst immer mehr geschätzt und auch benutzt. Obwohl von vielen Seiten berechtigte Vorbehalte bezüglich der Aussagekraft solcher Ranglisten geäussert werden, kann man sich ihnen heute nicht mehr entziehen.

2003 veröffentlichte die Universität von Shanghai ihr erstes Ranking, gefolgt von anderen Ranglisten wie etwa jener von Times Higher Education, QS (Quacquarelli Sysmonds) oder der Universität von Lei-den (Niederlande). Jedes dieser Rankings hat seine Besonderheiten und stützt seine Beurteilung mehr oder weniger auf die Forschung, die Lehre, das Personal oder ein anderes Kriterium.

SBFI NEWS 1/15 l HOCHSCHULEN

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2014

Shanghai Ranking

QS Ranking

Times Ranking

Leiden Ranking

Die ETH Lausanne ist in drei Rankings, die ganz unterschiedliche Kriterien verwenden (Times, QS und Leiden), unter den ersten 50 Hochschulen platziert, was ihre herausragende Qualität in zahlreichen Bereichen belegt.

Die Entwicklung der Schweizer Universitäten im Shanghai-Ranking zeigt, dass alle Universitäten ihren Rang seit Jahren verteidigen oder verbessern konnten. Sie haben ihre Leistung also trotz der wachsenden interna-tionalen Konkurrenz bestätigen können.

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ETHZ

University of Zurich

University of Geneva

University of Basel

EPFL

University of Bern

University of Lausanne

Angesichts dieser Flut verschiedener Rankings beschlossen das SBFI und die CRUS im Jahr 2008, eine Webseite zu realisieren, auf der die wichtigsten Hoch-schulrankings zusammen präsentiert werden: www.universityrankings.ch. Diese Webseite soll den Benutzerinnen und Benutzern nicht nur eine Übersicht über die verschiedenen Rankings bieten, sondern auch einen raschen Zugriff auf die Ergebnisse der Schweizer Universitä-ten in den vier bedeutendsten Rankings ermöglichen.

Diese sehr spezialisierte Webseite ver-zeichnet gute Besucherzahlen, dies ins-besondere in den Tagen nach der Publika-tion eines neuen Rankings (wahrscheinlich durch die Medien, Verantwortliche der Hochschulen und Studierende). Um das Angebot weiter zu verbessern und das Interesse der Benutzerinnen und Benut-zer aufrechtzuerhalten, wurden zu Beginn dieses Jahres einige Neuerungen einge-führt. So ist es jetzt möglich, die Entwick-lung einer bestimmten Hochschule in den vier wichtigsten Rankings zu beobachten oder auch mehrere Hochschulen mitein-ander zu vergleichen. Die nachfolgenden Abbildungen sind Beispiele von Grafiken, die auf unserer Webseite zu finden sind, und zeigen die Klassierung der ETH Lau-sanne in den vier Rankings sowie einen Vergleich der Schweizer Universitäten im Shanghai-Ranking.

KontaktIsabelle Maye, SBFIWissenschaftliche Beraterin Ressort Grundlagen, Abteilung Nationale Forschung und [email protected] Tel. +41 58 463 09 64

Weitere Informationenwww.universityrankings.ch

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In Horizon 2020, der neusten Generation der EU-Forschungsrahmenprogramme, gilt die Schweiz zur Zeit als teilassozi-ierter Staat. Nationale Übergangsmassnahmen zur Finanzierung von Schweizer Projektbeteiligungen kommen in den Bereichen von Horizon 2020 zum Tragen, in denen die Schweiz nicht assoziiert ist. Das SBFI hat in diesen Bereichen bereits erste Finanzierungsgesuche von Forschenden aus der Schweiz bewilligt.

Horizon 2020 – erfolgreich gestartete Forschungsprojekte

Von der Bekämpfung des Ebola-Virus über komplexe Datenanalysen bis hin zu fliegenden Robotern

Nach der Annahme der Masseneinwan-derungsinitiative in der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 in der Schweiz war die EU nicht mehr bereit, über eine Vollas-soziierung der Schweiz an Horizon 2020 zu verhandeln. Stattdessen einigten sich die Schweiz und die EU auf eine Teil- assoziierung, welche provisorisch am 15. September 2014 in Kraft trat und bis Ende 2016 gilt. Ein entsprechendes Ab-kommen wurde am 5. Dezember 2014 von beiden Seiten unterzeichnet. Die Frage, ob die Schweiz ab 2017 vollasso-ziiert oder aber in allen Horizon 2020-Pro-grammbereichen in den Drittstaatstatus zurückversetzt wird, hängt von der Wei-terführung der Personenfreizügigkeit in der Schweiz und deren Ausweitung auf Kroatien ab.

Die gegenwärtige Teilassoziierung ermög-licht es Forschenden in der Schweiz, sich seit dem 15. September 2014 wieder als assoziierte und damit gleichberechtigte Partner an allen Aktivitäten des ersten Pfei-lers von Horizon 2020 zu beteiligen, wel-

Eine neue Generation von fliegenden Arbeitsrobotern soll inskünftig gefährliche Arbeiten an Infrastrukturen oder Gebäuden durchführen können. Bild: ETH Zürich

cher die ERC-Grants (European Research Council), die Marie-Skłodowska-Curie-Massnahmen, die Future and Emerging Technologies (FET) und Forschungsinfra-strukturen umfasst. Ebenso können sich Forschende in der Schweiz an Euratom und am Programmteil «Spreading Excel-lence and Widening Participation» als as-soziierte Partner beteiligen. Als assoziierte Partner werden die Forschenden wieder direkt über Beiträge der EU finanziert. Seit Inkrafttreten der Teilassoziierung wurden bereits 114 ERC-Projektanträge (Advan-ced Grants) aus der Schweiz eingereicht (Stand: Ende Januar 2015).

Übergangsmassnahmen: Finan-zierung von Schweizer Horizon 2020-ProjektbeteiligungenBei allen übrigen Ausschreibungen von Horizon 2020 (vor allem jene des zweiten und dritten Pfeilers) verbleibt die Schweiz im Drittstaatmodus. In diesen Programm-bereichen können sich Schweizer Partner zwar nach wie vor europäischen Verbund-projekten anschliessen, für ihren Projekt-

teil erhalten sie jedoch keine direkte Fi-nanzierung von der EU.

Der Bundesrat hat deshalb am 25. Juni 2014 die direkte Finanzierung von For-schenden in der Schweiz beschlossen, de-ren Teilnahme an positiv evaluierten Ver-bundprojekten im Rahmen von Horizon 2020 durch die EU nicht gefördert wird. Das SBFI wird somit Schweizer Partner in solchen Projekten finanzieren, vorausge-setzt, sie sind beitragsberechtigt und hal-ten die Finanzierungskriterien des SBFI ein.

Der Bund finanziert ebenso die soge-nannten Temporary Backup Schemes, die Ersatzlösung des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) für die ERC Starting und Consolidator Grants, da deren beider Ausschreibungen für das Jahr 2014 schon vor dem 15. September erfolgt sind.

Daneben sind nationale Beiträge für Schweizer Beteiligungen in Aktivitäten mit Bezug zu Euratom oder ITER (inklusive Fusion for Energy), in COST-Aktionen und europäischen JPI (Initiativen gemäss Art. 185 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU) verfügbar. Das SBFI bietet schliess-lich auch eine finanzielle Unterstützung für KMU und Koordinatoren, die einen Projektvorschlag für eine Ausschreibung in Horizon 2020 vorbereiten.

Empfehlungen für Forschende aus der SchweizDas SBFI empfiehlt Projektpartnern aus der Schweiz (inklusive Unternehmungen und namentlich KMU) ausdrücklich, sich trotz der veränderten Rahmenbedingungen in-ternationalen Konsortien anzuschliessen und sich so an den Ausschreibungen im zweiten und dritten Pfeiler zu beteiligen. Der Drittlandstatus der Schweiz ist in der Planung einer Projekteingabe wie folgt miteinzuberechnen (siehe auch Fact sheet des SBFI):

SBFI NEWS 1/15 l FORSCHUNG UND INNOVATION

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Drei Beispiele von Horizon 2020-Projekten, bei denen der Bund die Beteiligung von Forschenden aus der Schweiz finanziell unterstützt

SBFI NEWS 1/15 l FORSCHUNG UND INNOVATION

Entwicklung eines Impfstoffs gegen das Ebola-VirusDas erste vom SBFI bewilligte Forschungsprojekt EbolaVac nimmt sich des Themas Ebola an. Seit Anfang letzten Jahres wütet das Virus in Westafrika und hat bereits Tausende von Toten gefordert. Ein wirksamer Impfstoff steht noch nicht bereit. Ziel des Projekts ist, dass ein Impfstoff so schnell wie möglich der Bevölkerung und den besonders gefährdeten Helferinnen und Helfern in den betroffenen Gebieten verfügbar gemacht wird und damit die Ebola-Ausbrüche insgesamt eindämmt. Das Projekt ist auf 36 Monate angesetzt und besteht aus drei Phasen: In der ersten Phase soll durch die Unterstützung einer klinischen Studie des Kantonsspitals in Lausanne (Centre Hospitalier Universitaire Vaudois CHUV) die Entwicklung eines Impfstoffs abgeschlossen werden. In der zweiten Phase soll der Impfstoff in Zentren für klinische Studien in Westafrika ausserhalb der am stärksten be-troffenen Gebiete getestet und die Ergebnisse ausgewertet werden. In der dritten Phase schliesslich soll die immunologische Wirkung der Impfung untersucht werden.

Das Projekt wird vom Pharmaunternehmen GlaxoSmithKline Biologicals koordiniert. Weiter beteiligen sich nebst Forschenden aus der Schweiz die Universität Oxford sowie das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin aus Deutschland.

AEROWORKS – fliegende Roboter für gefährliche ArbeitenEin weiteres Projekt, an dem Forschende aus der Schweiz beteiligt sind, beschäftigt sich mit dem Problem der gefährlichen und teuren Arbeiten an renovationsbedürftigen Bauten und Einrichtungen. Zunehmend veraltete Infrastrukturen in Industrie- und Entwicklungsländern verlangen nach immer aufwändigeren und gefährlicheren Überprüfungen und verursachen hohe Reparaturkosten. Das Projekt mit dem Namen AEROWORKS bietet einen Lösungsansatz in Form von fliegenden Robotern. Ziel ist die Entwicklung und Produktion von hochautomatisierten, effizienten und sicheren Maschinen, die selbstständig Inf-rastrukturen überprüfen und Wartungsarbeiten durchführen können. Die unbemannten Luftfahrzeuge sollen mit neuartigen Wahrnehmungssystemen und mit «geschickten» hochsensiblen Manipulatoren ausgestattet werden, welche präzise physische Interaktionen erlauben. Diese neue Generation von unbemannten fliegenden Arbeitsrobotern, den sogenannten «collaborative Aerial Robotic Workers», soll die Kosten und Unfallrisiken erheblich reduzieren und komplizierte Arbeiten an gefährlichen Orten erleichtern. Das Horizon 2020-Projekt hat eine Laufzeit von 36 Monaten. Neben der ETH Zürich sind auch Universitäten aus Schweden, Holland, dem Vereinigten Königreich und Griechenland beteiligt sowie Unternehmen aus Deutschland, der Schweiz und aus Schweden.

CIMPLEX – eine neue komplexe Datenanalyse Ein drittes Projekt mit Schweizer Beteiligung, das von der EU gutgeheissen wurde, widmet sich der Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie, unter anderem zum Thema epidemischer Ausbreitung in der Gesellschaft. Im Rahmen des Projekts sollen neue Modelle, Methoden der Datenanalyse und Konzepte zur Erklärung, Visua-lisierung und Interaktion von Daten entwickelt werden, um Krankheitsepidemien und andere «ansteckende» Phänomene in komplexen sozialen Systemen, beispielsweise die Ausbreitung von Gerüchten oder modischen Trends, und deren Auswirkun-gen vorauszusagen und positiv zu beeinflussen. Dazu kombinieren die Forschenden verschiedene Modelle und Methoden der Datenauswertung miteinander, die eine detaillierte und komplette Analyse von systemischen Risiken erlauben. Solch komplexe Phänomene lassen sich jedoch nicht als «Ganzes» modellieren. Vielmehr kann man hier mit der Idee der «Dezentralisierung» weiterkommen: Das Problem wird für kleine Gruppen von Individuen gelöst, welche wiederum miteinander in Wechselwirkung stehen. So kann man das Problem auf verschiedenen Skalen angehen und dabei von neuen «Multilayer»-Rechnerstrukturen profitieren. Das Ziel ist eine visionäre Forschung und Entwicklung, die es ermöglicht, fundamentale theoretische, methodische und technologische Fortschritte zu erzielen und diese ausserdem in einer breit und offen nutzbaren ICT-Plattform zusammenzu-bringen.

Das Projekt mit dem Namen «CIMPLEX: Bringing CItizens, Models and Data together in Participatory, Interactive SociaL EXplora-tories» hat eine Laufzeit von 36 Monaten. Neben der ETH Zürich beteiligen sich Forschungsinstitutionen aus Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Ungarn und Italien.

• Ein Gesuch sollte dem Gebot der not-wendigen Mindestanzahl an Konsor-tiumspartnern aus 3 Institutionen aus 3 verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten oder assoziierten Staaten (die Schweiz nicht mitgezählt) Rechnung tragen.

• Projektkoordinationen sind gemäss den Teilnahmebedingungen für Ho-rizon 2020 auch für Forschende aus

Drittstaaten möglich, sofern sie eine eigene Finanzierung auch für die Koor-dinationskosten mitbringen. Die Koor-dinatorenrolle kann für Schweizer For-schungsinstitutionen somit beibehalten werden.

• Schweizer Projektpartnern wird emp-fohlen, das Gesamtbudget ihres Ver-bundprojekts in dem von der EU in der

Ausschreibung definierten Finanzrah-men zu halten (inklusive Schweizer Bei-trag, selbst wenn dieser nicht von der EU finanziert wird).

Die Finanzierung des Schweizer Projekt-partners erfolgt aufgrund eines Vertrags zwischen Projektpartner und SBFI, ge-stützt auf das positive Evaluationsergebnis

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eines Forschungsprojekts seitens der EU. Kürzungen des gesamten Projektbud-gets werden in der Regel analog auf den Schweizer Projektpartner eines Koopera-tionsprojekts angewendet. Vorgängige Finanzierungsgarantien werden nicht ausgestellt. Das SBFI geht davon aus, dass Schweizer Projektpartner in den Horizon 2020-Verbundprojekten mit Ausschrei-bung im Jahr 2014 vollständig finanziert werden können.

SBFI hat erste Finanzierungsgesuche bewilligtIm Rahmen der projektweisen Beteiligung konnte das SBFI von 64 eingegebenen Gesuchen bereits 40 Gesuche von For-schenden aus der Schweiz bewilligen,

die sich an Projekten des zweiten und dritten Pfeilers von Horizon 2020 be-teiligen (Stand: Ende Januar 2015). Die Gesuche stammen aus den unterschied-lichsten Forschungsbereichen wie ICT, Nano- und Biotechnologie, Material-wissenschaften, Umwelt- und Agrar- wissenschaften, Raumfahrt, Gesundheit und Medizin, Energie- und Klimafor-schung sowie Sozial- und Geisteswissen-schaften.

Nähere Informationen zur projektweisen Finanzierung des Schweizer Projektpart-ners sind unter www.h2020.ch verfügbar. Dort sind ebenso das genaue Vorgehen sowie die nötigen Formulare aufgeschal-tet.

KontaktRessort [email protected] +41 58 463 50 50

Weitere InformationenInformationen zur Beteiligung der Schweiz an Horizon 2020:www.h2020.ch

Das Informationsnetzwerk Euresearch bie-tet Unterstützung bei der Einreichung von Forschungsgesuchen bei der EU:www.euresearch.ch

Ein Überblick über die aktuellen Aus-schreibungen und Fördermöglichkeiten findet sich auch auf dem Teilnehmerpor-tal der EU: http://ec.europa.eu/research/partici-pants/portal/desktop/en/home.html

Basierend auf den Zielen des Bundesrates und des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) setzt sich das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) auch 2015 auf verschiedenen Ebenen für die Stärkung des BFI-Bereichs ein. Im Zentrum der Massnahmen stehen die Nachwuchssicherung von Fachkräften und der Erhalt der hohen Qualität von Lehre und Forschung.

Überblick

BFI-Themen im Jahr 2015

Im Sinne der föderalistischen Struktur der Schweiz und der hohen Autono-mie der einzelnen Institutionen verfolgt der Bund die Strategie, den BFI-Bereich gezielt zu unterstützen und zu einem funktionierenden System beizutragen. Dem SBFI kommt dabei die Rolle zu, das System in Zusammenarbeit mit den Kan-tonen, der Wirtschaft, den Institutionen und Organen der Hochschulen, der For-schungs- und Innovationsförderung so-wie weiteren Organisationen zu stärken und dessen Qualität weiterzuentwickeln.

Im Jahr 2015 stehen unter ande-rem folgende BFI-Themen auf der Agenda:

BFI-Botschaft 2017-2020: Mit den je-weils vierjährigen Botschaften zur För-derung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) beantragt der Bundesrat die Bundesmittel für die verschiedenen Förderbereiche. 2015 ist vorgesehen,

dass der Bundesrat ein Aussprachepa-pier verabschiedet, in dem er die sach- und finanzpolitische Stossrichtung für die Ausarbeitung der BFI-Botschaft 2017-2020 festlegt. Diese soll Anfang 2016 dem Parlament überwiesen wer-den. Als einer der wichtigen mehrjähri-gen Finanzbeschlüsse (6-7 Mrd. CHF pro Jahr) ist die BFI-Botschaft direkt eingebet-tet in die Legislaturplanung und so von der – positiven wie negativen – Entwick-lung des Bundeshaushaltes abhängig.

Höhere Berufsbildung: Der Bundesrat hat Anfang 2015 den Entwurf für eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Berufsbildung in die Vernehmlassung geschickt (siehe Beitrag Seite 4). Die Teilnehmenden von vorbereitenden Kur-sen für eidgenössische Prüfungen sollen ab dem Jahr 2017 mittels direkter Bun-desbeiträge finanziell unterstützt wer-den. Die Vernehmlassung dauert bis am 21. April 2015. Die Höhe der Zusatzauf-

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wendungen und die Lastenverteilung auf Bund und Kantone werden im Rahmen der verfügbaren Mittel der BFI-Botschaft 2017-2020 festgelegt werden.

Im Bereich der höheren Fachschulen sollen die Anerkennungsverfahren ver-schlankt und beschleunigt sowie die Rollen der Akteure geklärt werden. Die Verordnung des WBF über Mindestvor-schriften zur Anerkennung von Bildungs-gängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen wird vor diesem Hintergrund 2015/2016 überarbeitet.

Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene: Die Empfehlungen für die Weiterentwicklung der beruflichen Grundbildung für Erwachsene aus dem Grundlagenbericht «Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene» (Juni 2014) werden zur Zeit verbundpartner-schaftlich umgesetzt. Die Thematik soll 2015 in den gemeinsamen bildungspo-litischen Zielen des Bundes und der Kan-tone sowie in der BFI-Botschaft verankert werden. Die berufliche Grundbildung für Erwachsene wird bei der Ausgestaltung der Verordnung zum Weiterbildungs-gesetz berücksichtigt. Der Ausbau und die Entwicklung erwachsenengerechter Angebote werden gefördert. Die konkre-te Ausarbeitung für ein gesamtschwei-zerisches Informationskonzept und für die Klärung von Fragen rund um Finan-zierung und Begleitung wird in Angriff genommen. Unterstützend sollen Stu- dien vertieft Aufschluss über die Ziel-gruppen, das Potenzial, die Hürden und die Erfolgsfaktoren geben. Die Massnah-men sollen dazu beitragen, die Rahmen-bedingungen für Berufsabschlüsse und Berufswechsel für Erwachsene effizient und erwachsenengerecht zu gestalten, mit dem Ziel, die Abschlussquote zu er-höhen.

Bildungs- und Jugendprogramme der EU: Die 2014 eingerichtete Schwei-zer Übergangslösung für Erasmus+ wird 2015 weitergeführt. Im Vordergrund steht dabei die weitere Optimierung des Drittlandstatus, den die Schweiz seit der Zustimmung zur Masseneinwande-rungsinitiative innehat. Zudem sind die rechtlichen Grundlagen an den heutigen Stand anzupassen. Zur künftigen Aus-richtung im Bereich der Austausch- und Mobilitätsförderung werden 2015 ers-

te Vorschläge erarbeitet. Ein Entscheid ist indessen vom Ausgang in der Frage der Personenfreizügigkeit abhängig und wird frühestens 2016 fallen.

Internationale Berufsbildungszusam-menarbeit IBBZ: Prioritär ist einerseits die weitere Umsetzung von Massnah-men im Bereich der IBBZ: Bilateral wer-den Berufsbildungskooperationen mit Partnerländern konkretisiert; multilateral steht die Weiterführung der Kooperation in internationalen Fachgremien im Vor-dergrund. Die Teilnahme der Schweiz an den WorldSkills 2015 in Brasilien und die nächste Ausgabe des internationalen Be-rufsbildungskongresses in Winterthur im Jahr 2016 sind vorzubereiten. Auf natio-naler Ebene stehen die Umsetzung des Nationalen Qualifikationsrahmens für die Berufsbildung und die Lancierung von nationalen Koordinationsmassnahmen für die von der Thematik der IBBZ betrof-fenen Bundesstellen und nationalen Ak-teure an. So wird zum Beispiel im April 2015 eine erste nationale Stakeholder-tagung «IBBZ» stattfinden. Eine weitere Priorität besteht in der Verankerung der IBBZ als Teil der Berufsbildungspolitik in den relevanten rechtlichen Grundlagen über eine Teilrevision der Berufsbildungs-verordnung.

Weiterbildungsgesetz: Das Parlament hat im Juni 2014 das Weiterbildungs-gesetz verabschiedet. Im Herbst 2014

wurden die Arbeiten zur Redaktion der Verordnung zum Weiterbildungsge-setz aufgenommen. Gegenstand der Verordnung sind Bestimmungen zu Fi-nanzhilfen für Organisationen der Wei-terbildung sowie zum Themenbereich Förderung des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener. Von Juli bis Oktober 2015 soll eine Anhö-rung zur ausgearbeiteten Vorlage durch-geführt werden. Das Inkrafttreten von Weiterbildungsgesetz und -verordnung ist für den 1. Januar 2017 vorgesehen. Parallel zur Erarbeitung der Verordnung laufen Abklärungen im Bereich von Statistik, Monitoring sowie Ressortfor-schung.

Bildungszusammenarbeitsgesetz(BiZG): Bund und Kantone sorgen ge-meinsam im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten für einen Bildungs-raum, der durchlässig und von hoher Qualität ist. Die Wahrnehmung der ge-meinsamen Sorge für den Bildungsraum Schweiz setzt von Bund und Kantonen gemeinsame Vorbereitungs- und Ent-wicklungsarbeiten voraus. Zu diesem Zweck sollen bereits bestehende Zu-sammenarbeitsvorhaben, die bisher ge-stützt auf unterschiedliche und zum Teil befristete Erlasse finanziert wurden, mit dem BiZG eine einheitliche und unbe-fristete Rechtsgrundlage erhalten. Alle Vorhaben dienen der Bereitstellung und Aufarbeitung von Wissen (Bildungsmo-

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nitoring und PISA) und der damit eng verbundenen Koordination im Bereich der Bildungsforschung (SKBF und CORE-CHED) sowie der Entwicklung eines ge-meinsamen Qualitätsverständnisses. Im Sommer 2015 ist hierzu eine Vernehm-lassung geplant.

Gesundheitsberufegesetz: Die Ausbil-dung spielt eine wichtige Rolle bei der Anpassung des Schweizer Gesundheits-systems an aktuelle und künftige Her-ausforderungen. Während die Anforde-rungen an die gesundheitsberuflichen Bildungsgänge an höheren Fachschulen durch das Berufsbildungsgesetz geregelt sind, bezieht sich das vom Bundesrat beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) und beim WBF in Auftrag gegebene Gesundheitsberufegesetz auf die Studiengänge der Gesundheitsbe-rufe an Fachhochschulen (insbesondere Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährung und Hebammen). Neben der Ausbildung wird für die erwähn-ten Studiengänge sowie für die Pflege HF (Höhere Fachschule) die privatwirt-schaftliche Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung neu bundes-weit einheitlich geregelt. Der Bundes-rat hat im November 2014 das EDI und das WBF beauftragt, bis im November 2015 eine Gesetzesbotschaft auszuar-beiten.

Hochschulförderungs- und -koordi-nationsgesetz: Per Anfang 2015 wur-de das HFKG in Kraft gesetzt. Damit sind neu der Bund und die Kantone ge-meinsam zuständig für die Koordination

und Qualitätssicherung im schweizeri-schen Hochschulbereich. Die neu ge-bildete Schweizerische Hochschulkon-ferenz nimmt ihre Arbeit als oberstes hochschulpolitisches Organ der Schweiz auf und tagt erstmals Ende Februar 2015 unter der Leitung des Departements-chefs WBF. Auch die beiden anderen gemeinsamen Organe von Bund und Kantonen wurden Anfang Jahr geschaf-fen. Dies sind die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuni-versities) und der Schweizerische Akkre-ditierungsrat mit seiner Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Quali-tätssicherung (aaq).

Nachwuchs an den Hochschulen: Der Bundesrat ist bereit, anreizorientierte Sondermassnahmen zu prüfen, wel-che die Hochschulen darin unterstützen sollen, die Karrierestruktur des wissen-schaftlichen Nachwuchses langfristig und bedarfsgerecht anzupassen. Dies hält die Landesregierung in einem Be-richt fest, welchen sie Ende Mai 2014 verabschiedet hat; sie trägt damit einem Anliegen aus dem Parlament Rechnung. Die vorgeschlagenen Massnahmen und Empfehlungen richten sich sowohl an Bundesstellen und die Förderorgane des Bundes als auch an die Kantone, Rektorenkonferenzen und einzelnen Hochschulen. Im Hinblick auf die BFI-Botschaft 2017-2020 soll die Umsetzung der im Bundesratsbericht vorgeschlage-nen Massnahmen zusammen mit swi-ssuniversities und den Forschungsförde-rungsinstitutionen 2015 diskutiert und festgelegt werden.

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Roadmap Forschungsinfrastrukturen: Im Hinblick auf die BFI-Botschaft 2017-2020 wird auch die Schweizer Roadmap für Forschungsinfrastrukturen erneuert. Dieses strategische Arbeitsinstrument bietet einen Ausblick auf die anstehen-den Investitionen, die zur Entwicklung wichtiger Forschungsbereiche von ge-samtschweizerischem Interesse sind. Die definitiven Finanzentscheide werden im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 gefällt.

Nationale Forschungsprogramme: Die NFP sind ein wichtiges Instrument des Bundes zur Förderung der orientierten Forschung. Sie dienen der Erarbeitung von Orientierungs- und Handlungswis-sen zur Lösung aktueller Probleme von Gesellschaft und Wirtschaft. Der Bundes-rat wird voraussichtlich im Frühjahr 2015 auf Antrag des WBF die Themen sowie den Finanzrahmen neuer NFP bestimmen und den Schweizerischen Nationalfonds mit der Durchführung der beschlossenen Programme beauftragen.

Europäische Freie-Elektronen-Rönt-genlaseranlage: Die European XFEL wird dank auf hohe Energien beschleu-nigter Elektronen kurze Röntgenlaser-blitze mit einer sehr hohen Leuchtstär-ke erzeugen. Dadurch wird die Anlage weltweit neue Spitzenforschungsmög-lichkeiten eröffnen: die Aufnahmen von atomischen Details von Viren, mo-lekulare Zusammensetzung von Zellen, Elemente des Nanokosmos und Filme über physikalisch-chemische und biolo-gische Reaktionen. Vorgesehen ist, dass der Bundesrat in der ersten Jahreshälfte 2015 die Botschaft zur Beteiligung der Schweiz am Betrieb an XFEL verabschie-det.

EU-Forschungsrahmenprogramme: Nach der nur teilweise möglichen As-soziierung der Schweiz an das Horizon 2020-Paket im Jahr 2014 finanziert das SBFI die Schweizer Projektpartner direkt, welche keine Finanzierung aus Brüssel erhalten. Es werden zwischen 500 und 1000 Projekt-Direktfinanzierungen pro Jahr durch das SBFI erwartet. Das SBFI wird ebenso die Auswertung der Schwei-zer Beteiligung an EU-Projekten und den Einfluss der Masseneinwanderungsinitia-tive darauf analysieren.

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Kommission für Technologie und In-novation: Die KTI soll in eine öffentlich-rechtliche Anstalt umgewandelt werden. Ihre Aufgabe, eine Brücke zwischen For-schung und Markt zu schlagen, verändert sich nicht. Sie soll aber besser gewapp-net sein für die künftigen Herausforde-rungen in der Innovationsförderung. Der Bundesrat hat im November 2014 dem WBF den Auftrag zur Ausarbeitung eines entsprechenden Bundesgesetzes erteilt. Das mit dem Dossier betraute SBFI wird einen Vernehmlassungsentwurf erar-beiten, der dem Bundesrat im Sommer 2015 vorlegt wird. Die Debatte in den Eidgenössischen Räten ist im Jahr 2016 vorgesehen.

Schweizer Innovationspark: Dieser soll dazu beitragen, die führende Rolle der Schweiz als Innovationsnation und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit für die kommenden Jahre und Jahrzehnte zu si-chern. Der Bundesrat hat im September 2014 die von den Kantonen beantragte Startaufstellung des künftigen schweize-rischen Innovationsparks gutgeheissen. Demnach soll der Innovationspark vor-erst mit zwei Hub- und zwei Netzwerk-standorten starten. Im Frühling 2015

wird der Bundesrat voraussichtlich eine Botschaft verabschieden, mit welcher er die Unterstützungsmassnahmen des Bundes präsentiert.

swissnex: Die swissnex sind als Aus-senstellen für den internationalen Aus-tausch in Wissenschaft und Innovation ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Bundespolitik der bilateralen Zusam-menarbeit im BFI-Bereich zwischen der Schweiz und globalen Wissenszentren in ausgewählten Partnerländern. Zur Zeit sind die swissnex weltweit an sechs Hauptstandorten präsent. In Erfüllung des Postulates von Nationalrat Fathi Der-der «Eine Roadmap zur Verdoppelung des Netzwerkes Swissnex» (12.3431) ist ein Bericht des SBFI vorgesehen, der Bi-lanz zieht und Perspektiven für die Wei-terentwicklung des Netzwerks aufzeigt. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Erfüllung des Postulates im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020.

Bilaterale Zusammenarbeit im BFI-Bereich: Die internationale BFI-Strategie des Bundes (2010) sieht eine Berichter-stattung über die bilateralen Aktivitä-ten im Rahmen der BFI-Botschaften vor.

Dieser Bericht wird erstmals 2015 unter Leitung des SBFI erarbeitet und findet Eingang in die BFI-Botschaft 2017-2020.

Raumfahrt: Weiterführung der ESA-Ko-Präsidentschaft und Start der Vorberei-tungen der ESA-Ministerratssitzung in Luzern 2016. National ist das Hauptziel 2015, dass eine neue Steuerungsstruk-tur für den Raumfahrtbereich eingesetzt wird. Diese umfasst einen politischen Teil zur interdepartementalen Koordination auf Bundesebene und einen fachlichen Teil zur Koordination mit den öffentli-chen und privaten Akteuren.

Weitere InformationenAuf dem Internet-Auftritt des SBFI finden sich weiterführende Informationen und Dokumente zu den oben aufgeführten Themen sowie Angaben zu Kontaktper-sonen: www.sbfi.admin.ch.

KontaktDani Duttweiler, SBFIStv. Leiter Kommunikation+41 58 462 45 [email protected]

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DIE ZAHL

Der Bachelorabschluss ist der Abschluss, der von den Hoch-schulen am meisten verliehen wird. Im Jahr 2013 wurden an den universitären Hochschulen (UH; ETH und Universitäten) mehr als 13’700 Bachelorabschlüsse erlangt, an den Fachhoch-schulen (FH) rund 12’000 und an den Pädagogischen Hoch-schulen (PH) mehr als 2’500. An den FH wurde die Masterausbildung 2008/2009 flächende-ckend eingeführt. Diese wird bei diesem Hochschultypen lau-fend weiterentwickelt. Im Jahr 2013 wurden 2’271 FH-Master-abschlüsse (davon die Hälfte im Fachbereich Musik, Theater und andere Künste) und 1’063 PH-Masterabschlüsse verliehen. An den UH ist die Anzahl der Masterabschlüsse hoch. Im Jahr 2013

haben die UH in allen Fachbereichen zusammen fast 12’000 Masterabschlüsse verlie-hen. Die Wirtschaftswissenschaften (1’964 Masterabschlüsse), die Sozialwissenschaf-ten (1’728), Recht (1’632) und die Naturwissenschaften (1’156) sind die Fachbereiche, in denen 2013 die meisten Masterabschlüsse verliehen wurden.Quelle: Bundesamt für Statistik, 2015

Hochschulabschlüsse nach Examensstufe

12‘000

BFI-MELDUNGEN

Der Bund leistet Investitionsbeiträge für verschiedene Investitionsvorhaben der Universitäten, die der Lehre, Forschung und weiteren universitä-ren Einrichtungen zugutekommen. Beispielsweise hat er via dieser Investitionsbeiträge den Umbau der ehemaligen Weichenbauhalle von Roll in Bern in ein neues Hörsaalgebäude sowie den angrenzenden Neubau eines Institutsgebäudes für die Universität Bern mitfinanziert. Das neue Hochschulzentrum konnte auf das Herbstsemester 2013 bezogen werden. Foto: Croci & du Fresne Fotografie

BFI I BILD DES MONATS

SBFI NEWS 1/15 l PANORAMA

Internationaler Berufsbildungskon-gress in Winterthur 2016 und 2018Nach der erfolgreichen Erstausgabe im September 2014 finden die nächsten Internationalen Berufsbildungskongresse in Winterthur jeweils im ersten Semester 2016 (20.-22.6.) und 2018 statt. Ziel dieser Kongresse ist die Förderung eines offenen Dialogs und des Fachaustauschs zwischen nationalen und internationalen Akteuren im Bereich der internationalen Berufsbildungs-zusammenarbeit. Zudem bietet der Anlass die Gelegenheit, das duale Berufsbildungs-system der Schweiz vor Ort kennenzulernen.

Kontakt Sandro Stübi, SBFIProjektverantwortlicher Ressort Internationale Bildungsprojekte

[email protected]

+41 58 465 13 71

Factsheets zu BFI-ThemenAuf dem Internet-Auftritt des SBFI finden sich Factsheets zu ausgewählten Themen im Bereich Bildung, Forschung und Innovation, beispielsweise zur Steuerung des BFI-Systems oder BFI in der Schweiz.

www.sbfi.admin.ch/factsheets-d