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Schul-Info Informationen der Oberstufe Weesen-Amden Schuljahr 2014/15

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Schul-Info

Informationen der Oberstufe Weesen-Amden

Schuljahr 2014/15

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www.oswa.ch Schul-Info 2014/15 Seite 2/18

Inhaltsverzeichnis

Vorwort .............................................................................................................. 3

Aktuell und informiert .......................................................................................... 4

Elternunterstützung ............................................................................................. 4

Elternbesuchstage ............................................................................................... 4

Kommunikation ................................................................................................... 4

Kontakt .............................................................................................................. 5

Elternbeiträge ..................................................................................................... 5

Ferienplan 2014 / 2015 ........................................................................................ 6

Datenschutz auf unserer Website www.oswa.ch ...................................................... 7

Mittagstisch ........................................................................................................ 7

Schularzt ............................................................................................................ 7

Schülertransport .................................................................................................. 8

Medizinische Daten .............................................................................................. 8

Schulweg ............................................................................................................ 8

Integrative Schulische Förderung ISF ..................................................................... 9

Absenzen ............................................................................................................ 9

Lernkultur ......................................................................................................... 11

Motivation ........................................................................................................ 12

Oberstufe 2012 ................................................................................................. 12

Obligatorische Schulanlässe ................................................................................ 12

Dresscode......................................................................................................... 12

Pausen ............................................................................................................. 13

Verhalten, Versäumnisse, Verstösse ..................................................................... 13

Leitbild ............................................................................................................. 13

Pädagogisches Konzept ...................................................................................... 14

Promotionsreglement ......................................................................................... 15

Hausaufgabenkonzept ........................................................................................ 15

Schulhausordnung ............................................................................................. 16

Handyreglement ................................................................................................ 17

Veloständer ...................................................................................................... 18

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www.oswa.ch Schul-Info 2014/15 Seite 3/18

Vorwort

Liebe Eltern

Ich arbeite als stellvertretender Schulleiter an der Oberstufenschule Weesen-Amden. Es freut mich, Ihnen die Broschüre „Schul-Info“ zur Verfügung zu stellen.

Diese Broschüre ist ein Element unserer Zusammenarbeit und regelt einen Teil des Zu-

sammenlebens an der Oberstufe Weesen-Amden. Bitte bewahren Sie diese Broschüre auf.

Auch im Schuljahr 2014/15 werden an unserer Schule fünf Klassen unterrichtet. Etwas speziell ist die Führung der 3. Oberstufe (Real und Sek) in einer Klasse, begründet im

kleinen Klassenbestand der einzelnen Abteilungen. Das wurde auch im abgelaufenen Schuljahr so gemacht.

Der neue Lehrplan 2012 geht ins dritte Jahr. Die dritte Oberstufe unterliegt ihm damit ebenfalls, und die Umsetzung wird Ende dieses Schuljahres abgeschlossen. Diese Situa-

tion ruft zwar nach Konsolidierung, wir sind uns aber bewusst, dass die Entwicklung selbstverständlich weiter gehen wird.

Die Entwicklung eines Systems läuft immer so gut wie das Zusammenspiel aller Teile, ob wir das nun wahrhaben wollen oder nicht. In meinem Verständnis sind die Eltern /

Erziehungsberechtigten selbstverständlicher Teil des Systems Schule. Wir alle sind auf-gerufen, den geforderten Beitrag nach besten Möglichkeiten zu leisten. Das wiederum erfordert eine gute Zusammenarbeit. Gerne gehe ich davon aus, dass das selbstver-

ständlich ist. Wir haben ja das gleiche Ziel: die Förderung Ihrer Kinder und die dazu nötige Förderung unserer Schule. Gerne baue ich darauf, dass wir alle umsichtig und

behutsam mit dem Werk Schule umgehen, das uns anvertraut ist. Es ist mir sehr wichtig, wie wir alle einander gegenübertreten, wo auch immer das ist –

deshalb hier zwei Merkpunkte für die Pinnwand, von deren Wichtigkeit ich überzeugt bin:

Ich traue Positives zu und schenke Vertrauen.

Ich pflege einen achtsamen und respektvollen

Umgang und gebe konstruktive Rückmeldungen.

Ich wünsche uns allen, die wir an der Schule beteiligt sind, ein erfreuliches Schuljahr, den Lernenden viel Selbstvertrauen, Mumm zum Lernen mit schönen Erfolgen und glücklichen Momenten.

Schulleitung Oberstufe Weesen-Amden

8872 Weesen, im August 2014 Erich Müller

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Aktuell und informiert

Auf unserer Website www.oswa.ch finden Sie aktuelle Informationen zu Neuerungen, Schulanlässen usw. Sie finden dort auch Informationen zu diversen Reglementen bis zu

Beiträgen von Schulanlässen aus vergangenen Jahren. Kantonale Informationen finden Sie auf den Websites des Bildungsdepartementes

www.schule.sg.ch oder www.sg.ch (Bildung).

Elternunterstützung

Die Unterstützung der Kinder durch die Eltern ist wichtig. Es wirkt sehr positiv, wenn die Eltern dem Lernprozess positiv gegenüber stehen, diesen aufmerksam begleiten und

die Kinder in ihrer Arbeit ermutigen.

Elternbesuchstage

Die Oberstufe organisiert in jedem Schuljahr zwei offizielle Besuchstage für Eltern, Er-

ziehungsberechtigte und Interessierte. Bitte beachten Sie die Vorankündigung auf unse-rer Website.

Die Besuchstage finden in diesem Schuljahr am 5./6. März 2015 statt. Ausserhalb der offiziellen Besuchstage können Eltern nach Absprache mit der Lehrper-

son Unterrichtslektionen ihres Kindes besuchen.

Kommunikation Sie werden über spezielle Veranstaltungen und Neuerungen schriftlich informiert. Das

Versenden dieser Informationen per E-Mail anstelle einer Postsendung vereinfacht die Arbeit deutlich. Wir sind Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur

Verfügung stellen. Wir werden darauf achten, mit Ihrer E-Mail-Adresse sorgfältig umzu-gehen.

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Anfragen per E-Mail oder Brief werden so bald wie möglich mit Mitteilung des Zeitpunk-tes der zu erwartenden Beantwortung bestätigt.

Bei Anfragen um einen Gesprächstermin wird dieser innerhalb zweier Wochen während der normalen Arbeitszeit festgelegt.

Kontakt

Oberstufe: Oberstufe Weesen-Amden Wismetstrasse 2

8872 Weesen Telefon: 055 616 12 84 Fax: 055 616 52 89

Lehrpersonen: Die aktuellen Kontaktdaten der Lehrpersonen finden Sie auf unse-

rer Website. Schulleitung: Erich Müller

(Stellvertreter) Telefon: 055 616 52 88 E-Mail: [email protected]

Sekretariat: Judith Wyss Telefon: 055 616 52 88

E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Donnerstag und Freitag während Bürozeiten

Präsidium: Koni Bischofberger Postfach 150

Hauptstrasse 1 8872 Weesen

Telefon: 055 616 20 00 E-Mail: [email protected]

Elternbeiträge In den Fächern Werken, Handarbeit und Hauswirtschaft sowie für Lager, Exkursionen

und Events ziehen die Lehrpersonen von den Eltern am Semesteranfang oder beim ent-sprechenden Anlass einen Beitrag ein.

Werken: Fr. 15.00 pro Semester

Handarbeit: Fr. 15.00 pro Semester Hauswirtschaft: Fr. 4.00 pro Mahlzeit Lager: Fr. 18.00 pro Tag

Exkursionen und Events: für Exkursionen und Events können die Lehrpersonen an-gemessene Beiträge einziehen.

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www.oswa.ch Schul-Info 2014/15 Seite 6/18

Ferienplan 2014 / 2015 Vom Schulrat genehmigt am 22. Oktober 2013

Beginn des Schuljahres: Montag, 11. August 2014

erster Ferientag letzter Ferientag

Herbstferien *) Sa, 27.09.2014 So, 19.10.2014

Weihnachtsferien *) Sa, 20.12.2014 So, 04.01.2015 Winterferien Sa, 24.01.2015 So, 01.02.2015

Frühlingsferien *) Fr, 03.04.2015 So, 19.04.2015 Sommerferien *) Sa, 04.07.2015 So, 09.08.2015

Ausser den gesetzlichen Feiertagen sind schulfrei: (Anspruch nach Art. 19 der Verordnung über den Volksschulunterricht: 6 Halbtage)

Anlass Datum Anzahl Halbtage

Schmutziger Donnerstag 12.02.2015 Nachmittag 1

Fasnachtsmontag 16.02.2015 2 Maimarkt/Tag der Arbeit 01.05.2015 2

Freitag nach Auffahrt 15.05.2015 2

Total freie Halbtage 7 (1 Halbtag wird vor- oder nachgeholt)

Freie Halbtage

Nach Art. 96 des Volksschulgesetzes können Lernende an höchstens zwei Halbtagen je Schuljahr durch schriftliche Mitteilung an die Klassenlehrperson vom Unterricht befreit

werden. Die Lehrperson muss diese Mitteilung mindestens zwei Schultage vor dem ge-wünschten Termin erhalten.

Ferienverlängerung

Ferienverlängerungen werden durch den Oberstufenschulrat Weesen-Amden nur in Ausnahmefällen genehmigt. Zuwiderhandlungen werden mit einer Ordnungsbusse ge-

ahndet, die gemäss Art. 97 des Volksschulgesetzes mindestens Fr. 200.00 pro Halbtag und Lernende/n beträgt. Sollte ein/e Lernende/r bei Ferienbeginn oder –ende krank

sein, muss die Lehrperson sofort informiert und allenfalls ein Arztzeugnis abgegeben werden.

*) Herbst-, Weihnachts-, Frühlings- und Sommerferien sind gemäss Beschluss des Er-ziehungsrates im ganzen Kanton einheitlich.

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www.oswa.ch Schul-Info 2014/15 Seite 7/18

Datenschutz auf unserer Website www.oswa.ch

Eine Bekanntgabe von Namen und Adressen von Lernenden im Internet bzw. auf einer Schulwebsite ist nur mit deren ausdrücklicher Einwilligung möglich. Fotos von Lernen-

den dürfen nur mit Einwilligung der betroffenen Personen und ohne identifizierende Namensnennung veröffentlicht werden.

Auf unserer Website www.oswa.ch werden oft Fotos aus Lagern, Sportanlässen und Schulfesten veröffentlicht, was die Lernenden auch sehr schätzen. Namen mit Adressen

von Lernenden werden auf unserer Website grundsätzlich nicht veröffentlicht. Namen werden in Ranglisten oder eventuell in Berichten erwähnt. Eine Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

Mittagstisch

Die Oberstufe nutzt zusammen mit der Primarschulgemeinde Weesen den Mittagstisch.

Für Lernende der Oberstufe, die den Mittagstisch benutzen möchten, gelten deshalb die Reglemente der Primarschulgemeinde Weesen. Ebenfalls gelten die Tarife und Anmel-devorschriften der Primarschulgemeinde. Diese finden Sie auf der Website der Primar-

schule Weesen www.schulen-weesen-amden.ch.

Zusätzliches Angebot

Die Oberstufe bietet den Lernenden die Benutzung der Mikrowellenöfen, des Kühl-schrankes und der Essgelegenheit im Foyer der Oberstufe an. Dieser Mittagstisch ist

nicht betreut. Es befindet sich aber grundsätzlich eine Lehrperson im Schulhaus.

Wir erwarten von den Lernenden, dass der Platz im Foyer sauber hinterlassen wird, die Stühle ordentlich an die Tische gestellt werden und

sie sich anständig verhalten.

Essensbeiträge

Falls aus stundenplantechnischen Gründen und unzumutbarem Weg ein Mittagessen zuhause nicht möglich ist, zahlt der Oberstufenschulrat einen Beitrag von Fr. 5.00 an

das Mittagessen. Der Beitrag wird nur bezahlt, wenn die Lernenden das Mittagessen an einem betreuten Ort einnehmen (Mittagstisch der Primarschule Weesen oder Mittages-

sen bei Verwandten oder Bekannten.) Die Rechnung muss der Schulleitung der Oberstufe eingereicht werden. Diese prüft die Rechnung und leitet sie an das Kassieramt weiter. Auf der Rechnung müssen die Daten

und die betreuende Person oder Organisation angegeben werden. Ein Formular kann auf der Website der Oberstufe unter ‚Mittagstisch’ herunter geladen werden.

Schularzt

Unser Schularzt ist Dr. med. Christian Feurer in Weesen.

In der zweiten Oberstufe findet der obligatorische Untersuch durch den Schularzt statt. Anstehende Impfungen werden nur mit Einverständnis der Eltern gemacht.

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Schülertransport

Seit der Einführung des neuen Fahrplanes im Dezember 2013 gelten neue Fahrzeiten. Beachten Sie bitte die Zeiten auf dem Stundenplan.

Für die Schulwegfahrten erhalten die Lernenden aus Amden ein Ostwind-Abonnement1. Dieser Fahrausweis ist persönlich und berechtigt dazu, alle fahrplanmässigen Kurse des

AWA zu benützen.

Fahrausweiskontrolle In den fahrplanmässigen Kursen des AWA werden vom dafür beauftragten Personal Stichkontrollen durchgeführt, und auf Verlangen ist ein gültiger Fahrausweis vorzuwei-

sen. Kann kein gültiger Fahrausweis vorgewiesen werden, entstehen Folgekosten. Das heisst, es lohnt sich, das Abonnement immer mit sich zu tragen.

Medizinische Daten

Oft entscheiden bei plötzlich auftretenden Vorfällen oder bei Unfällen Sekunden über den Erfolg einer medizinischen Betreuung. Damit im schulischen Alltag, aber auch in Lagern, Exkursionen, etc. richtig gehandelt werden kann, können die beim Eintritt in die

Oberstufe zu meldenden Daten wichtig für Ihr Kind, aber auch für uns wichtig sein. Ebenfalls wichtig für uns ist, dass Sie uns bei neu auftretenden gesundheitlichen Prob-

lemen informieren. Selbstverständlich werden die Daten vertraulich behandelt.

Schulweg Der Schulweg gehört grundsätzlich in den Verantwortungsbereich der Eltern.

Beachten Sie deshalb, dass die Verkehrsregeln eingehalten werden. Oft stellen wir fest, dass die Lernenden auf dem Trottoir zur Schule fahren, ab und zu sogar auf der Gegen-

seite. Das Tragen von Velohelmen ist zu empfehlen. Das Verhalten der Lernenden im Bus liegt nicht im Verantwortungsbereich der Schule.

Die Posthaltestelle in Weesen sollte nicht zur Raucherecke verkommen.

Die Kurse Ankunft Weesen Post um 07:18 Uhr und 13:48 Uhr halten beim Schulhaus. Auf dem Weg zur Schule pflegen Kinder Kontakte und geniessen den Freiraum fern der

Kontrolle durch Eltern oder Lehrpersonen. Bringen Sie deshalb Ihr Kind nicht mit dem Auto zur Schule. Auch nicht wenn’s mal regnen sollte.

Zumutbarer Schulweg

Ein zumutbarer Schulweg hängt hauptsächlich von den drei Kriterien ab:

vom Alter des Kindes von der Art des Schulweges

und von dessen Gefährlichkeit.

1 Das Ostwind-Abonnement beinhaltet 2 Zonen und ist gültig zwischen Arvenbüel und Schänis

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Jede Situation muss deshalb neu beurteilt werden. „Für die Beurteilung des Schulweges sind Länge, Höhenunterschied und Sicherheit massgebend. Rund 2,5 km oder eine hal-

be Stunde Fussmarsch ohne bedeutende Höhenunterschiede und ohne besonders steile Stellen gelten als zumutbar. Kann ein Fahrrad benützt werden, sind je nach Alter des Kindes sogar 5 Kilometer zu akzeptieren.

Kindern auf dem Land ist ein langer Schulweg eher zumutbar als einem Stadtkind. Da-gegen darf von Stadtkindern erwartet werden, dass sie sich im Strassenverkehr siche-

rer und geübter verhalten als Kinder, die in ländlichen Gegenden leben.“2

Integrative Schulische Förderung ISF An der OSWA steht den Lernenden mit ausgewiesenen Lernschwierigkeiten in den Be-reichen allgemeines Lernen, Schreiben und Lesen, mathematisches Lernen, Umgang mit Anforderungen und Umgang mit Menschen die ISF zu.

Die Anzahl der ISF- Lektionen wird durch den Schulrat festgelegt. Die integrative Förde-

rung findet sowohl in der Klasse als aber auch separativ (im Gruppenraum) statt. Der Unterricht findet möglichst zeitgleich zum Unterricht der Stammklassen statt. Je

nach Förderbereich und –zielen arbeitet die Schulische Heilpädagogin SHP zusammen mit der Klassenlehrperson KLP mit an der ganzen Klasse oder mit Gruppen. Dabei sind

verschiedene Unterrichtsformen möglich. Die SHP arbeitet möglichst am aktuellen Klassenstoff. Ist es sinnvoll und nötig, so wer-

den auch Stofflücken bearbeitet. Die SHP berät und unterstützt bei Bedarf die Lehrper-sonen in der Planung, Durchführung und der Nachbereitung des Unterrichts. Sie erstellt

für Schüler mit grösserem Förderbedarf eine prozessorientierte Förderplanung und schreibt Ende Semester einen Lernbericht. Sie pflegt zusammen mit den KLP den Kon-takt zu den Eltern und zu unterstützenden Dienststellen.

Absenzen

Allgemeines

Ausserordentliche Schulanlässe wie Semesterfeste, Konzerte, Sportanlässe usw. können von der Schule für Lernende als obligatorisch erklärt werden. Diese An-lässe werden in Bezug zu den Absenzen wie ordentliche Lektionen gehandhabt.

Die Eltern werden frühzeitig informiert. Zahnarztbesuche können durch die Eltern grundsätzlich in der unterrichtsfreien

Zeit organisiert werden. Ausnahmen bilden kieferorthopädische Behandlungen und Kontrollen.

Ferienverlängerungen werden durch den Schulrat der Oberstufe Weesen-Amden nur in Ausnahmefällen genehmigt. Zuwiderhandlungen werden mit einer Ord-nungsbusse geahndet, die gemäss Art. 97 des Volksschulgesetzes mindestens Fr.

200.- pro Halbtag und Kind betragen muss. Sollte ein Kind am Schulschluss oder bei Schulbeginn krank sein, muss die Lehrperson sofort informiert und allenfalls

ein Arztzeugnis abgeben werden. Der versäumte Unterrichtsstoff und die Hausaufgaben müssen selbstständig

nachgeholt bzw. vorgeholt werden.

2 Aus „Hilfe im Schulalltag“, Walter Noser, Beobachter, 2011

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1. Urlaubsgesuche bei vorhersehbaren Absenzen

Wie muss ein Gesuch eingereicht werden?

in Briefform (Geschäftsbrief), A4-Format von Lernenden selber geschrieben von Eltern unterschrieben

mit Begründung mit allen Unterschriften der vom Unterrichtsausfall betroffenen Lehrpersonen

mit Beilagen (z.B.: Adresse und Telefonnummer für Schnupperlehren, Aufgebot der Berufsberatung, Orientierungsbrief des Pfarramtes für Konfirmandenlager, Aufgebot eines Sportclubs, Programm eines Sportlagers)

Wichtig: Das Aufgebot des Sportclubs, die Einladung eines Pfarramtes, das Auf-gebot der Berufsberatung, etc. gelten nicht als Gesuch, sondern nur als Beilage!

Wann muss ein Gesuch eingereicht werden?

Mindestens 14 Tage vor Antritt des Urlaubs (begründete Ausnahmen werden

auch akzeptiert)

Bei wem muss das Gesuch eingereicht werden? Einreichen und adressieren an die Klassenlehrperson

2. Befreiung vom Unterricht durch die Eltern

Die Eltern haben nach Art. 96 Abs. 2 des Volksschulgesetzes das Recht, ihr Kind an

höchstens zwei Halbtagen je Schuljahr vom Unterricht zu befreien. Ein Halbtag entspricht zwei Unterrichtslektionen bis zu einem Unterrichtshalbtag.

Wie muss eine Mitteilung eingereicht werden? schriftlich

von Eltern unterschrieben

Wann muss eine Mitteilung eingereicht werden? mindestens 2 Arbeitstage vor dem betreffenden Datum

Bei wem muss die Mitteilung eingereicht werden? einreichen und adressieren an die Klassenlehrperson

3. Unvorhergesehene Absenzen (Krankheitsfall, Unfall, etc.)

Information am ersten Tag der Abwesenheit telefonisch bis spätestens 8 Uhr

Information am ersten Schultag nach der Absenz:

in Briefform, A4-Format, von den Lernenden selber geschrieben von Eltern und Lernenden unterschrieben mit Begründung und Datum der Absenz

Wer muss informiert werden?

die Schule telefonisch bis spätestens 8 Uhr am ersten Schultag der Absenz die Klassenlehrperson schriftlich am ersten Schultag nach der Absenz mit Unter-

schrift der Eltern

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4. Sportunterricht

Grundsätzlich sind Lernende, die am Sportunterricht nicht teilnehmen können, anwe-

send. Wie muss informiert werden?

in Briefform, A4-Format, von Lernenden selber geschrieben von Eltern und Lernenden unterschrieben

mit Begründung und Datum der Absenz Wann muss informiert werden?

vor dem Sportunterricht schriftlich

Wer muss informiert werden? die Fachlehrperson Sport

5. Absenzenregelung Schmutziger Donnerstag

Gemäss Ferienplan ist der Nachmittag des Schmutzigen Donnerstags unterrichtsfrei.

Am Morgen findet der Unterricht grundsätzlich gemäss Stundenplan statt. Auf Grund des Fasnachttreibens in Amden gilt am SchmuDo folgende spezielle Rege-lung:

Wer am Fasnachttreiben in Amden teilnehmen will, reicht der Klassenlehrperson

spätestens zwei Tage zuvor eine schriftliche Absenzmeldung ein, die von den El-tern unterschrieben ist. Diese Ausnahmeregelung gilt spätestens bis 10:00 Uhr. Späteres Eintreffen hat eine unentschuldigte Absenz zur Folge.

Wenn jemand den ganzen Vormittag dem Fasnachttreiben beiwohnen will und die Eltern das unterstützen, ziehen die Eltern einen Halbtag ein.

In allen Fällen gilt, dass der verpasste Unterrichtsstoff selbstständig aufgearbei-tet werden muss.

6. Zeugnisvermerke von Abwesenheit

Im Zeugnis werden vermerkt:

nicht bewilligte oder unzureichend begründete Abwesenheit bewilligte oder zureichend begründete längere oder häufige Abwesenheit, die sich

nachteilig auf die Schulleistungen ausgewirkt hat

Lernkultur Alle Lernenden sind für die Lernkultur in unserem Schulhaus verantwortlich.

Von 7:25 bis 9:40 Uhr und von 10:00 bis 11:30 Uhr sowie von 13:05 bis 15:30 Uhr und von 15:45 bis 17:20 arbeiten wir.

In den Aussenräumen sprechen wir in leisem Ton miteinander. Beim Wechseln der Schulzimmer lassen wir andere Lernende arbeiten. Die Töggelifussballer haben während der Arbeitszeit Pause.

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Motivation

Motivation ist die Antriebsfeder für Lernende, gute Leistungen zu bringen. Diese Motiva-tion müssen die Lernenden selber aufbringen. Wir können sie dabei nur unterstützen.

Oberstufe 2012

Seit Sommer 2012 werden die Beschlüsse des Erziehungsrates des Kantons St.Gallen zum Lehrplan 2012 umgesetzt. Die Lektionentafel ist neu gestaltet worden und die Struktur der Oberstufe hat sich geändert. Ab dem Schuljahr 2012/13 wurden die Ände-

rungen einlaufend eingeführt. In diesem Schuljahr gilt der neue Lehrplan erstmals auch für die 3. Oberstufe.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der kantonalen Website www.schule.sg.ch.

Der Schulrat hat beschlossen, dass mit der Einführung der Oberstufe 2012 in den Fä-chern Mathematik und Englisch zwei Niveaugruppen geführt werden. Lernende der Re-

alklassen sowie der Sekundarklassen können je nach Fähigkeiten die Niveaugruppe mit erhöhten Anforderungen besuchen und umgekehrt. Die Zuteilung erfolgt mit dem Über-trittsantrag der Primarschule.

Ein Wechsel von der Realschule in die Sekundarschule und umgekehrt und ein Niveau-

wechsel kann neu nach jedem Semester erfolgen. Die gesetzlichen Vorgaben dazu wer-den im Promotions- und Übertrittsreglement vorgegeben.

Lernende, welche den Religionsunterricht der beiden Landeskirchen nicht besuchen, belegen verpflichtend das Fach „Ethik und Kultur“.

Mit der neuen Lektionentafel wird die Erstellung einer selbstständigen Projektarbeit ob-ligatorischer Bestandteil des Unterrichts im dritten Oberstufenjahr. Die Oberstufe

Weesen-Amden hat die selbstständige Projektarbeit bereits seit einigen Jahren in den Unterricht der 3. Oberstufenklassen integriert und dabei sehr positive Erfahrungen ge-

sammelt.

Obligatorische Schulanlässe Ausserordentliche Schulanlässe wie Semesterfeste, Konzerte, Sportanlässe usw. können von der Schule für Lernende als obligatorisch erklärt werden. Diese Anlässe werden in

Bezug zu den Absenzen wie ordentliche Lektionen gehandhabt.

Die Eltern werden frühzeitig informiert.

Dresscode Die Schule ist ein Ort des Lernens. Damit alle Beteiligten möglichst ungestört und mit

möglichst kleiner Ablenkung in der Schule lernen können, erwarten wir von allen, dass sie in angemessener Kleidung zur Schule kommen.

Die Beurteilung obliegt den Lehrpersonen.

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Pausen

Pausenareal

Als Pausenareal gilt das rot markierte Feld.

Während des Schulbetriebes, auch während der Pausen, ist das Verlassen des Schulareals nur

mit Erlaubnis der Lehrpersonen gestattet.

Zeiten der grossen Pausen

Vormittag: 9:40 bis 10:00 Uhr Nachmittag: 15:30 bis 15:45 Uhr

Verhalten, Versäumnisse, Verstösse

Die Entwicklung der Selbst- und Sozialkompetenz ist ein wesentlicher Teil in der Ent-wicklung der Jugendlichen und auch Teil der Schule. Dazu gehören der konstruktive

Umgang in einer Gemeinschaft, das Einhalten von gemeinsamen Regeln, Pünktlichkeit, das Erledigen von Aufgaben und das Bereitstellen von Arbeitsmaterialien als wichtige Einzelkompetenzen auch für das spätere Berufsleben.

Es gibt Lernende, die in Bezug auf diese Kompetenzen schon weit sind und andere, die

damit noch etwas Mühe haben. Es ist uns ein Anliegen, dass alle Jugendlichen möglichst auf einem guten Stand sind und auch bleiben oder möglichst schnell auf diesen kom-men, und wir wollen sie auf diesem Weg – auch mit Lob und Tadel – unterstützen. Dazu

gehört u.a., dass sowohl Positives wie auch Versäumnisse und Verstösse notiert wer-den. Versäumnisse und Verstösse werden je nach Bedarf mit verschiedenen Massnah-

men geahndet. Auch in diesem Bereich ist die Unterstützung des Weges durch die Eltern sehr wichtig.

Leitbild

Der Mensch steht im Zentrum. Leitidee

Wir bilden und unterstützen unsere Lernenden in ihrer Entwicklung zu verantwortungs-bewussten, eigenständigen Persönlichkeiten, damit sie optimal vorbereitet in den

nächsten Lebensabschnitt treten können. Werte leiten unser Tun:

1. Individuum und Gemeinschaft

Wir akzeptieren die Individualität und fördern den Einzelnen mit seinen Stärken und Schwächen. Wir setzen uns für den Menschen als Teil der Gemeinschaft ein.

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2. Lernumgebung Wir bieten eine zeitgemässe, effiziente und transparente Lernumgebung, damit sich

der Mensch in unserer Schule entfalten kann. 3. Werte

Wir pflegen einen Umgang geprägt von Toleranz, Respekt, Offenheit und Vertrauen. Wir bewegen uns als Menschen gemäss den von uns geschaffenen Regeln.

4. Kommunikation

Wir kommunizieren mit allen Menschen ehrlich, offen und wertschätzend.

Pädagogisches Konzept

Die Unterschiedlichkeit der Lernenden ist zugleich

Chance und Herausforderung.

Wir pflegen eine Kultur des Zutrauens. Wie unterrichten wir?

Wir orientieren uns fachlich am vom Kanton vorgegebenen Lehrplan, an den obli-gatorischen Lehrmitteln und am Volksschulgesetz.

Wir führen an unserer Oberstufe zwei Leistungsniveaus in den Fächern Englisch und Mathematik sowie das ISF.

Klassenverbände können aufgelöst und gemeinsam geführt werden.

Wir setzen verschiedene bewährte Unterrichtsmodelle ein und achten auf eine ausgewogene Balance.

Die Lehr- und Lernformen passen wir den Kompetenzen und dem Entwicklungs-stand der Lernenden an.

Wir unterstützen die Lernenden bei ihrer Planung.

Wir achten auf Transparenz bezüglich Inhalten und Lernzielen.

Erfolgreiches Lernen basiert auf einer Beziehung aller Beteiligten, die von gegen-

seitigem Respekt und Vertrauen geprägt ist. Dazu tragen wir unseren Teil bei.

Wir sind selber authentisch und leben eine Vorbildfunktion.

... auf welchem Weg? Wir holen die Lernenden dort ab, wo sie aktuell stehen, und führen sie schrittwei-

se an selbstverantwortliches Denken und Handeln heran.

Wir setzen wo nötig Schranken und zeigen sie auf. Diese geben auch Sicherheit. Wir wollen die Schranken mit der Zeit öffnen und die Lernenden zu einer Indivi-

dualisierung hinführen.

Wir geben Impulse und unterstützen die Lernenden.

... mit welchem Ziel?

Wir führen die Lernenden zu individuellem, selbstverantwortlichem und selbst-

ständigem Lernen hin.

Wir tragen das unsere dazu bei, am Ende der dritten Oberstufe lebenskompeten-

te Menschen auf ihren weiteren Lebensweg entlassen zu können.

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Promotionsreglement

Die Artikel zum Promotionsreglement finden Sie auf unserer Website oder auf der Website des Bildungsdepartementes des Kantons St. Gallen www.schule.sg.ch.

Massgebend für die Promotion ist das Promotions- und Übertrittsreglement vom 25. Juni 2008. Die Neustrukturierung der Oberstufe durch das kantonale Projekt Oberstufe

2012 verlangt eine Anpassung des Promotionsreglements. Die Neuerungen sind im Nachtrag zum Promotions- und Übertrittsreglement vom 15. Februar 2012 geregelt.

Grundsätzlich muss ein Lernender für die Promovierung in die nächste Klasse 12 Noten-punkte erreichen, bestehend aus den Teilgebieten Sprachen, Mathematik und Mensch

und Umwelt.

Zeugnisnoten werden nicht ausschliesslich aufgrund des arithmetischen Mittels der Teil-noten berechnet. Sie stellen eine Gesamtbeurteilung dar, die sich auf schriftliche, mündliche und praktische Leistungen der Lernenden im entsprechenden Fach- bzw.

Teilbereich stützt.3

Die Klassenlehrpersonen und die Schulleitung können Ihnen jederzeit die aktuellen No-tenpunkte (Promotionspunkte) Ihres Kindes aus der Datenbank des LehrerOffice der Schule herauslesen. Detaillierte Auskünfte dazu geben Ihnen die Klassenlehrpersonen

oder die Fachlehrpersonen.

Hausaufgabenkonzept Ausgangslage

Im Hinblick auf offene und individuelle Unterrichtsformen hat das Lehrerteam der Ober-stufe Weesen-Amden im November 2009 das offene Hausaufgabenkonzept formuliert.

Richtwerte

Für Hausaufgaben gelten die folgenden Richtwerte4:

pro Woche: pro Tag5: 9. Schuljahr: 180 Minuten 36 Minuten 10. Schuljahr: 210 Minuten 42 Minuten

11. Schuljahr: 240 Minuten 48 Minuten Über die Ferien dürfen keine Hausaufgaben erteilt werden.

Konzept

Die Lernenden haben einen Hausaufgabenpool gemäss den obigen Angaben zur

Verfügung. Wie sie diesen nutzen, ist ihrer Selbstkompetenz überlassen. Fixe Hausaufgaben müssen zuerst gelöst werden. Unter fixen Hausaufgaben ver-

stehen wir Aufgaben, die eine Lehrperson konkret formuliert. Die restliche Aufgabenzeit soll je nach Notwendigkeit für Aufgaben in den übrigen

Fächern, vor allem Sprachen und Mathematik, verwendet werden.

3 Weisung des Erziehungsrates 4 Bildungs- und Lehrplan Volksschule 2008, Kapitel 3 „Rahmenbedingungen“, Seite 20 5 5-Tage-Woche

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Schulhausordnung

Das Zusammenleben in unserer Schule erfordert die Einhaltung folgender Regeln:

Alle benehmen sich gegenüber allen Erwachsenen und Lernenden respektvoll, an-ständig und höflich.

Anordnungen der Schulleitung, der Lehrpersonen und des Hauspersonals sind ohne

Widerrede zu befolgen.

Mitteilungen am Anschlagbrett sind zu beachten. Die Nichtbeachtung von Informatio-

nen gilt nicht als Entschuldigung.

Im Schulhaus haben sich die Lernenden so zu verhalten, dass andere Klassen im Un-terricht nicht gestört werden.

Im ganzen Schulhaus gilt bei selbstständigen Arbeiten in den Zimmern, den Korrido-ren und beim Wechsel in andere Zimmer zwingend Flüsterkultur.

Das Raufen und Einander-in-die-Wände-Schubsen sowie Herumschreien und Herum-rennen in den Gängen und Schulzimmern ist untersagt.

Velos und Mofas werden nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt.

Das Konsumieren von Alkohol, Zigaretten, Hasch und anderen Drogen ist verboten.

Der Besitz von Waffen jeglicher Art (auch Spielzeugpistolen und Softguns) ist

strengstens untersagt.

Essen und Trinken in den Schulzimmern ist untersagt.

Kopfbedeckungen sind in den Schulzimmern nicht erlaubt.

Elektronische Geräte dürfen während der Unterrichtszeit nur mit Erlaubnis einer Lehrperson benutzt werden. Details regelt das separate Handyreglement.

Die Lernenden haften für selbstverschuldete Beschädigungen am Schulhaus und an den dazugehörigen Einrichtungen sowie an den leihweise zur Verfügung gestellten Lehrmitteln.

Die Lernenden sind verpflichtet, beschädigte oder verlorengegangene Sachen der Lehrperson zu melden.

Die Benutzung des Liftes ist nur mit Erlaubnis der Lehrpersonen gestattet.

Die Tische in den Gängen dürfen nicht zum Sitzen benutzt werden. Die Füsse gehö-ren auch nicht auf den Tisch. Die Tische und Stühle sind nach jeder Benutzung wie-

der ordentlich hinzustellen.

Die grossen Pausen werden auf dem Pausenplatz verbracht. Ausnahmen bewilligt die

Pausenaufsicht.

Das Verlassen des Pausenplatzes und des Schulareals während der Pausen ist nur mit Erlaubnis der Lehrpersonen gestattet.

Das Ballspielen auf dem Pausenplatz ist erlaubt. Das Spielen an die Wände und Fens-ter des Schulhauses und der Speerhalle ist verboten.

Nach dem Betreten des Schulhauses müssen Hausschuhe angezogen werden. Diese dürfen nur im Schulhaus getragen werden. Die Hausschuhe und Schuhe werden auf

dem Schuhrost unter der Garderobenbank deponiert.

Inlineskates werden im Eingang des Schulhauses ausgezogen. Im Schulhaus ist das Fahren mit Inlineskates und Kickboards verboten.

Abfälle gehören in den Abfallkorb.

Die Speerhalle und das Foyer der Speerhalle dürfen während der Unterrichtszeiten

nur zum Turnen betreten werden.

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Tischfussball darf nur während der unterrichtsfreien Zeit gespielt werden. Der Tisch darf nicht von seinem Standort entfernt werden.

Das Verhalten der Lernenden auf dem Schulweg gehört zur Aufsichtskompetenz der Eltern. Insbesondere bitten wir, dass die Verkehrsregeln (z.B. kein Velofahren auf den

Trottoirs) eingehalten werden. Die Weisungen bei der Benutzung der AWA-Busse sind zu beachten und einzuhalten (der AWA lehnt bei Unfällen jede Haftung ab).

Wir erwarten, dass die Lernenden mit angemessener Kleidung zur Schule kommen. Gegen Lernende, welche diese Hausordnung nicht einhalten, werden Massnahmen er-

griffen.

Handyreglement Regeln zur Benutzung von – auch privaten – elektronischen Geräten während

der Schulzeit und den Schulanlässen Mit der Bezeichnung „private elektronische Geräte“ sind jegliche Art von Handys, mp3-

Playern, iPhones, iPads oder sonstige Smartphones und tragbare private elektronische Geräte zur Kommunikation, Bild- und Tonaufnahme, -bearbeitung und -übermittlung

gemeint. Grundsätzlich sind ohne eine Bewilligung einer Lehrperson alle privaten elektronischen

Geräte während des Unterrichts und an geführten Anlässen ausgeschaltet und in den Schultaschen und Rucksäcken versorgt.

Wir lernen, wie man die Geräte sinnvoll für das Lernen nutzen kann. Lernenden mit sehr guter Medienkompetenz steht im ganzen Schulhaus ein leistungsfähiges Gästenetz

zur Verfügung. Sie erhalten einen Zugangscode. Mit Erlaubnis der Lehrperson dürfen Duden, Lexikon, Taschenrechner, etc. benutzt werden. Lernende mit ungenügender

Medienkompetenz erhalten bei einem periodischen Codewechsel keinen neuen Code.

Eine private Nutzung des Netzes während des Unterrichts ist nicht erlaubt. Eine sinnvolle Nutzung der Geräte während der Pausen und der Mittagszeit ist erlaubt

(keine Spiele, Filme, etc.; Musik hören während der Mittagspause in normaler Lautstär-ke wird toleriert).

Wir weisen darauf hin, dass strafrechtlich unstatthafter Gebrauch (Beispiel Cyber-Mobbing) nicht geduldet wird.

Gegen Lernende, die sich nicht an die Ordnung halten, werden Sanktionen ergriffen.

Dies kann von der Konfiszierung des Gerätes für den Schulhalbtag und dem Schreiben der Schulhausordnung bis hin zu polizeilichen Massnahmen bei gesetzlichen Übertre-tungen sein.

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Veloständer

Die Velos, Kickboards und Mofas werden alle im Veloständer parkiert. Wenn kein Platz mehr vorhanden ist, bitte eine zweite Reihe bilden oder rechts vom Veloständer depo-

nieren. Es dürfen keine Velos, Kickboards oder Mofas an die Wand der Speerhalle oder an die

Bäume gelehnt werden!

Die Einfahrt zum Veloständer erfolgt nur ganz hinten von der Strasse her, nicht über den Kiesplatz!