schwellenwerte für die eu-weite vergabe öffentlicher aufträge

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Schwellenwerte für die EU-weite Vergabe öffentlicher Aufträge VERORDNUNG (EU) Nr. 1251/2011 DER EU- KOMMISSION in Kraft seit 01.01.2012 In deutsches Recht „umgesetzt“ durch § 3 VgV am 14.03.2012 Aber: § 1 Abs. 2 SektVO – dynamische Verweisung

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Schwellenwerte für die EU-weite Vergabe öffentlicher Aufträge. VERORDNUNG (EU) Nr. 1251/2011 DER EU-KOMMISSION in Kraft seit 01.01.2012 In deutsches Recht „umgesetzt“ durch § 3 VgV am 14.03.2012 Aber: § 1 Abs. 2 SektVO – dynamische Verweisung. Schwellenwerte Bauvergaben. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Schwellenwerte für die EU-weite Vergabe öffentlicher Aufträge

Schwellenwertefür die EU-weite Vergabe

öffentlicher Aufträge

VERORDNUNG (EU) Nr. 1251/2011 DER EU-KOMMISSION

in Kraft seit 01.01.2012

In deutsches Recht „umgesetzt“ durch § 3 VgVam 14.03.2012

Aber: § 1 Abs. 2 SektVO – dynamische Verweisung

Page 2: Schwellenwerte für die EU-weite Vergabe öffentlicher Aufträge

Schwellenwerte Bauvergaben

• Der Schwellenwert beträgt für Bauaufträge 5 000 000 €. (alt: 4 845 000€)

• Der Schwellenwert für Lose des 20%-Kontingents beträgt 1 Mio. € (unverändert)

• Maßgeblich: Nettowerte

Page 3: Schwellenwerte für die EU-weite Vergabe öffentlicher Aufträge

Schwellenwert Liefer-/DL-Aufträge

• Der Schwellenwert beträgt für Liefer- und Dienstleistungsaufträge 200 000 € (alt: 193 000)

• Der Schwellenwert für Lose des 20%-Kontingents von Dienstleistungsaufträgen beträgt 80 000 € (unverändert)

• Maßgeblich: Nettowerte

Page 4: Schwellenwerte für die EU-weite Vergabe öffentlicher Aufträge

Aber: Sektorenbereich

• Der Schwellenwert beträgt für Liefer- und Dienstleistungsaufträge 400 000 € (alt: 387 000)

• Der Schwellenwert für Lose des 20%-Kontingents von Dienstleistungsaufträgen beträgt 80 000 € (unverändert)

• Maßgeblich: Nettowerte

• Bauaufträge: keine Sonderregelung

Page 5: Schwellenwerte für die EU-weite Vergabe öffentlicher Aufträge

Wertgrenzen in HB: L-/DL-Aufträge

• Bis 9 999 €– fhV mit Vergleichsangeboten (§ 5 TtVG)

• Bis 39 999 €– beschränkte Ausschreibung (§ 7 Abs. 3 TtVG)

• Nachveröffentlichung ab 25 000 € (§ 19 Abs. 2 VOL/A)

• Ab 40 000 € – grds. öffentliche Ausschreibung (VOL/A)

Page 6: Schwellenwerte für die EU-weite Vergabe öffentlicher Aufträge

Wertgrenzen in HB: L-/DL-Aufträge

• Bei Liefer- und Dienstleistungen:– Abfrage Korruptionsregister (SF) ab 10 000 EUR– Abfrage Gewerbezentralregister (BfJ) ab 30 000 EUR

• Nur bei Lieferaufträgen:– ggf. Erklärung und Vereinbarung KernV

• Nur bei Dienstleistungsaufträgen:– Meldung an die Sokom grds. ab 0,01 EUR– Mindestlohnvereinbarung – Formular 231!– Abfrage Vergaberegister (SUBV) ab 10 000 EUR

Page 7: Schwellenwerte für die EU-weite Vergabe öffentlicher Aufträge

Wertgrenzen in HB: Bauaufträge

• Bis 20 000 €– fhV mit Vergleichsangeboten (§ 2 Abs.1 Nr.1 InvErlG)

• Nachveröffentlichung ab 15 000 EUR

(§ 20 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A)

• Bis 150 000 €– beschränkte Ausschreibung (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 InvErlG)

• Vorveröffentlichung ab 25 000 € (§ 19 Abs. 5 VOB/A)

• Nachveröffentlichung ab 25 000 € (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A)

Page 8: Schwellenwerte für die EU-weite Vergabe öffentlicher Aufträge

Wertgrenzen in HB: Bauaufträge

• Mindestlohnvereinbarung • Meldung an die SokoM• Abfrage Vergaberegister (SUBV) ab 10 000

EUR• Abfrage Korruptionsregister (SF) ab 10 000 EUR• Abfrage Hauptzollamt (HZA) ab 30 000 EUR• Abfrage Gewerbezentralregister (BfJ) ab 30 000

EUR