staat und verwaltung in europa - uni-speyer.de · voraussetzungen die anmeldung zur master-thesis...
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Voraussetzungen
Die Anmeldung zur Master-Thesis ist ohne Voraussetzung möglich.
Die Anmeldung erfolgt in den ersten 2 Wochen der Vorlesungszeit.
§ 14 Abs. 3 MasterO LL.M.
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Ablauf Masterarbeit
1. Absprache des Themas mit Betreuer/in
2. Fristgerechtes Anmelden des (vorläufigen) Themas der Master-Thesis (Prüfungsamt)
3. Ausgabe des (endgültigen) Themas durch den Senatsausschuss für die Masterstudiengänge und das verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium
4. (Möglichkeit der Rückgabe)
5. Bearbeitung des Themas durch die/ den Studierende/n
6. Abgabe der Master-Thesis
7. Begutachtung der Master-Thesis
8. (Gegebenenfalls Wiederholung)
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Gutachter der Masterarbeit
Erstgutachter
Erstgutachter/in wird von den Masterhörer/innen selbst vorgeschlagen.
Voraussetzung: Absprache mit Erstgutachter/in
Zweitgutachter
Zweitgutachter/in bestimmt Senatsausschuss für die Masterstudiengänge und das verwaltungswissen-schaftliche Aufbaustudium.
§ 8 Abs. 3 MasterO LL.M.
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Gutachter der Masterarbeit
Wer ist prüfungsberechtigt? Hochschullehrer/innen, Professor/innen im
Ruhestand, Honorarprofessor/innen, Habilitierte und Juniorprofessor/innen
Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen und Lehrbeauftragte sind prüfungsberechtigt, wenn sie mit selbständiger Lehre im jeweiligen Masterstudiengang betraut sind
§ 8 Abs. 2 MasterO LL.M.
mindestens ein/e Gutachter/in muss Hochschul-lehrer/in im Masterstudiengang sein
§ 14 Abs. 9 MasterO LL.M.
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Thema
… muss beim Prüfungsamt/ Senatsausschuss angemeldet werden
… wird mit der Betreuerin/ dem Betreuer vereinbart
Bescheinigung durch Unterschrift
… ist zum Zeitpunkt der Antragstellung vorläufig
… gründet auf dem Gegenstand einer im Studiengang relevanten Lehrveranstaltung
… leitet die juristische Fragestellung her
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Anmeldung
Für das Sommersemester: bis 15. Mai
Für das Wintersemester: bis 15. November
im Hörersekretariat/Prüfungsamt
Ein entsprechendes Formular, auf dem Erstbetreuer und Thema vermerkt werden, ist dort erhältlich.
Wichtig: Die/der Betreuer/in muss dieses Formular ebenfalls unterschreiben.
§ 14 Abs. 2 MasterO LL.M.
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Anmeldung
Zu Ihrer Information:Falls bei Ihnen ein Notenverbesserungsversuch zum
2. Staatsexamen im Mai/ Juni
respektive November/ Dezember ansteht,
können Sie beim Senatsausschuss für die Masterstudiengänge und das Aufbaustudium formlos beantragen, sich für die Masterarbeit
später anzumelden.§ 14 Abs. 6 MasterO LL.M.
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Ausgabe
des endgültigen Themas und der Aufgabenstellung
bis zum
Wintersemester: 30. November
Sommersemester: 30. Mai
durch den
Senatsausschuss für die Masterstudiengänge und das verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium
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Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt
ab Ausgabe des Themas
12 Wochen.
Eine Fristverlängerung
ist in Ausnahmefällen möglich.
§ 14 Abs. 6 MasterO LL.M.
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Abgabe
in zweifacher schriftlicher, gebundener Ausfertigungsowie in elektronischer Form im Prüfungsamt
mit schriftlicher Versicherung, dass die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden
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Abgabe
grundlose Versäumnis der Abgabefrist:
Nichtbestehen
begründete Versäumnis:
Entschuldigungsgründe sind unverzüglich anzuzeigen und glaubhaft zu machen
Nachweis der Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit grundsätzlich durch amtsärztliches Zeugnis
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Form
Textumfang inkl. Fußnoten maximal 30.000 Wörter
(ohne Anhang)
mindestens 3 cm Rand links
12er Schrift
Die weiteren Details sind mit der/dem Erstgutachter/in zu besprechen
Eine Leitlinie zur Anfertigung der Masterarbeit
http://www.uni-speyer.de/
Studium/Master/LeitlinienMasterarbeit.htm § 14 Abs. 4 MasterO LL.M.
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Wiederholung
nicht bestandene Modulprüfung kann 2 mal wiederholt werden
Die Masterarbeit kann mit einem neuen Thema 1 mal wiederholt werden
Eine bestandene Leistung kann nicht wiederholt werden
§ 18 MasterO LL.M.
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Masterabschluss
Gesamtnote
Die Note wird mit den jeweiligen ECTS-Punkten multipliziert; die Summe der gewichteten Noten wird anschließend durch die Gesamtzahl der einbezogenen Leistungspunkte dividiert
§ 16 Abs. 6 MasterO LL.M.
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Masterabschluss – Beispiel Notenvergabe
LL.M. Staat und Verwaltung in Europa
PM I 10 ECTS 11 Punkte (110)
PM II 8 ECTS 13 Punkte (104)
PM III 8 ECTS 10 Punkte (80)
PM IV 10 ECTS 12 Punkte (120)
Thesis 20 ECTS 13 Punkte (260)
Gesamt
(56 ECTS)
674/56 ECTS = 12,04 Punkte
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Masterzeugnis
Die Zeugnisse werden von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften erstellt und vom Rektor unterzeichnet
Dem Zeugnis wird ein Diploma Supplement und ein Transcript of Records beigefügt
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