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Master-Thesis Informationsveranstaltung im Masterstudiengang Staat und Verwaltung in Europa

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Master-Thesis

Informationsveranstaltung im Masterstudiengang Staat und Verwaltung in Europa

Voraussetzungen

Die Anmeldung zur Master-Thesis ist ohne Voraussetzung möglich.

Die Anmeldung erfolgt in den ersten 2 Wochen der Vorlesungszeit.

§ 14 Abs. 3 MasterO LL.M.

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Ablauf Masterarbeit

1. Absprache des Themas mit Betreuer/in

2. Fristgerechtes Anmelden des (vorläufigen) Themas der Master-Thesis (Prüfungsamt)

3. Ausgabe des (endgültigen) Themas durch den Senatsausschuss für die Masterstudiengänge und das verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium

4. (Möglichkeit der Rückgabe)

5. Bearbeitung des Themas durch die/ den Studierende/n

6. Abgabe der Master-Thesis

7. Begutachtung der Master-Thesis

8. (Gegebenenfalls Wiederholung)

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Gutachter der Masterarbeit

Erstgutachter

Erstgutachter/in wird von den Masterhörer/innen selbst vorgeschlagen.

Voraussetzung: Absprache mit Erstgutachter/in

Zweitgutachter

Zweitgutachter/in bestimmt Senatsausschuss für die Masterstudiengänge und das verwaltungswissen-schaftliche Aufbaustudium.

§ 8 Abs. 3 MasterO LL.M.

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Gutachter der Masterarbeit

Wer ist prüfungsberechtigt? Hochschullehrer/innen, Professor/innen im

Ruhestand, Honorarprofessor/innen, Habilitierte und Juniorprofessor/innen

Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen und Lehrbeauftragte sind prüfungsberechtigt, wenn sie mit selbständiger Lehre im jeweiligen Masterstudiengang betraut sind

§ 8 Abs. 2 MasterO LL.M.

mindestens ein/e Gutachter/in muss Hochschul-lehrer/in im Masterstudiengang sein

§ 14 Abs. 9 MasterO LL.M.

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Thema

… muss beim Prüfungsamt/ Senatsausschuss angemeldet werden

… wird mit der Betreuerin/ dem Betreuer vereinbart

Bescheinigung durch Unterschrift

… ist zum Zeitpunkt der Antragstellung vorläufig

… gründet auf dem Gegenstand einer im Studiengang relevanten Lehrveranstaltung

… leitet die juristische Fragestellung her

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Anmeldung

Für das Sommersemester: bis 15. Mai

Für das Wintersemester: bis 15. November

im Hörersekretariat/Prüfungsamt

Ein entsprechendes Formular, auf dem Erstbetreuer und Thema vermerkt werden, ist dort erhältlich.

Wichtig: Die/der Betreuer/in muss dieses Formular ebenfalls unterschreiben.

§ 14 Abs. 2 MasterO LL.M.

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Anmeldung

Zu Ihrer Information:Falls bei Ihnen ein Notenverbesserungsversuch zum

2. Staatsexamen im Mai/ Juni

respektive November/ Dezember ansteht,

können Sie beim Senatsausschuss für die Masterstudiengänge und das Aufbaustudium formlos beantragen, sich für die Masterarbeit

später anzumelden.§ 14 Abs. 6 MasterO LL.M.

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Anmeldung

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Ausgabe

des endgültigen Themas und der Aufgabenstellung

bis zum

Wintersemester: 30. November

Sommersemester: 30. Mai

durch den

Senatsausschuss für die Masterstudiengänge und das verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium

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Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt

ab Ausgabe des Themas

12 Wochen.

Eine Fristverlängerung

ist in Ausnahmefällen möglich.

§ 14 Abs. 6 MasterO LL.M.

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Abgabe

in zweifacher schriftlicher, gebundener Ausfertigungsowie in elektronischer Form im Prüfungsamt

mit schriftlicher Versicherung, dass die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden

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Abgabe

grundlose Versäumnis der Abgabefrist:

Nichtbestehen

begründete Versäumnis:

Entschuldigungsgründe sind unverzüglich anzuzeigen und glaubhaft zu machen

Nachweis der Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit grundsätzlich durch amtsärztliches Zeugnis

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Form

Textumfang inkl. Fußnoten maximal 30.000 Wörter

(ohne Anhang)

mindestens 3 cm Rand links

12er Schrift

Die weiteren Details sind mit der/dem Erstgutachter/in zu besprechen

Eine Leitlinie zur Anfertigung der Masterarbeit

http://www.uni-speyer.de/

Studium/Master/LeitlinienMasterarbeit.htm § 14 Abs. 4 MasterO LL.M.

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Wiederholung

nicht bestandene Modulprüfung kann 2 mal wiederholt werden

Die Masterarbeit kann mit einem neuen Thema 1 mal wiederholt werden

Eine bestandene Leistung kann nicht wiederholt werden

§ 18 MasterO LL.M.

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Masterabschluss

Gesamtnote

Die Note wird mit den jeweiligen ECTS-Punkten multipliziert; die Summe der gewichteten Noten wird anschließend durch die Gesamtzahl der einbezogenen Leistungspunkte dividiert

§ 16 Abs. 6 MasterO LL.M.

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Masterabschluss – Beispiel Notenvergabe

LL.M. Staat und Verwaltung in Europa

PM I 10 ECTS 11 Punkte (110)

PM II 8 ECTS 13 Punkte (104)

PM III 8 ECTS 10 Punkte (80)

PM IV 10 ECTS 12 Punkte (120)

Thesis 20 ECTS 13 Punkte (260)

Gesamt

(56 ECTS)

674/56 ECTS = 12,04 Punkte

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Masterzeugnis

Die Zeugnisse werden von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften erstellt und vom Rektor unterzeichnet

Dem Zeugnis wird ein Diploma Supplement und ein Transcript of Records beigefügt

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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