strafantrag_und_anzeige_gegen_polizei_-_an_polizeipräsident_schwaben_nord.doc

12
Giese Karl Peter (Mensch) Bauernstraße 57, 86462 Langweid Gemeldet als natürliche Person:: Ministerpräsident Wulff, Kanzlerin Dr. Angelika Merkel, Bundeszentralregister und Verwaltungsgemeinde Langweid, Selbstverwaltung gem. ICCPR Art. 1 (1) Giese Karl Peter (Mensch), Bauernstraße 57,86462 Langweid 25.07.2012 Betr.: ÜBERFALL : Festnahme ohne Begründung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung Strafanzeige bzw. Antrag auf Strafverfolgung (Strafantrag) wegen ÜBERFALL Sehr geehrter Herr Polizeipräsident, hiermit stelle ich Antrag auf Strafverfolgung bezüglich nachfolgender Personen: Frau Herrenböck, Polizeiinspektion Schulstraße 18, 86368 Gersthofen Herr Bönisch, Polizeiinspektion Schulstraße 18, 86368 Gersthofen Herr Liepert, Polizeiinspektion Schulstraße 18, 86368 Gersthofen Herr Kees, Polizeiinspektion Schulstraße 18, 86368 Gersthofen Herr Skorupa, Polizeiinspektion Schulstraße 18, 86368 Gersthofen Seite 1 von 12 "Man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen und das ganze Volk einen Teil der Zeit, aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen." (A. Lincoln) PERSÖNLICH Herrn Polizeipräsident Gerhard Schlögl Polizeipräsidium Schwaben Nord Gögginger Straße 43 86159 Augsburg

Upload: arameus79

Post on 03-Jan-2016

2.586 views

Category:

Documents


2 download

TRANSCRIPT

Page 1: Strafantrag_und_Anzeige_gegen_Polizei_-_an_Polizeipräsident_Schwaben_Nord.doc

Giese Karl Peter (Mensch)Bauernstraße 57, 86462 Langweid

Gemeldet als natürliche Person:: Ministerpräsident Wulff, Kanzlerin Dr. Angelika Merkel, Bundeszentralregister und Verwaltungsgemeinde

Langweid, Selbstverwaltung gem. ICCPR Art. 1 (1)

Giese Karl Peter (Mensch), Bauernstraße 57,86462 Langweid

25.07.2012

Betr.: ÜBERFALL : Festnahme ohne Begründung, Nötigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung

Strafanzeige bzw. Antrag auf Strafverfolgung (Strafantrag) wegen ÜBERFALL

Sehr geehrter Herr Polizeipräsident,

hiermit stelle ich Antrag auf Strafverfolgung bezüglich nachfolgender Personen:

Frau Herrenböck, Polizeiinspektion Schulstraße 18, 86368 Gersthofen Herr Bönisch, Polizeiinspektion Schulstraße 18, 86368 Gersthofen Herr Liepert, Polizeiinspektion Schulstraße 18, 86368 Gersthofen Herr Kees, Polizeiinspektion Schulstraße 18, 86368 Gersthofen Herr Skorupa, Polizeiinspektion Schulstraße 18, 86368 Gersthofen

Gedächtnisprotokoll - Der Antrag begründet sich, wie folgt:Am 24.07.2012 um ca. 14.20 Uhr erschienen 2 Polizeieinsatzwägen mit insgesamt 4 Personen in Polizeiuniform vor meinem Haus in der Bauernstrasse 57, 86462 Langweid. Bei den 4 Polizisten handelte es sich um Frau Herrenböck, Herrn Bönisch, Herrn Liepert und Herrn Kees. Die Namen habe ich erst jetzt, aufgrund heutiger telefonischer Nachfrage bei der Polizeiinspektion Gersthofen, herausgefunden.

Auf meine Nachfrage hin, aus welchem Grund sie bei mir erscheinen, erfolgte keine nennenswerte Reaktion. Es wurde weder ein Grund genannt, noch irgendwelche Beschuldigungen, die gegen mich vorliegen könnten. Die Personen haben sich weder namentlich vorgestellt noch in irgendeiner Art und Weise ausgewiesen. Wobei dies aber erfolgen müsste. Aufgrund dessen habe ich darauf hin mitgeteilt, dass wenn sie sich nicht ausweisen können und mir auch keinen Grund nennen, für Ihr

Seite 1 von 9

"Man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen und das ganze Volk einen Teil der Zeit,

aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen."(A. Lincoln)

PERSÖNLICHHerrn Polizeipräsident Gerhard SchlöglPolizeipräsidium Schwaben NordGögginger Straße 4386159 Augsburg

vorab per Fax: 0821/323-1040

Page 2: Strafantrag_und_Anzeige_gegen_Polizei_-_an_Polizeipräsident_Schwaben_Nord.doc

Giese Karl Peter (Mensch)Bauernstraße 57, 86462 Langweid

Gemeldet als natürliche Person:: Ministerpräsident Wulff, Kanzlerin Dr. Angelika Merkel, Bundeszentralregister und Verwaltungsgemeinde

Langweid, Selbstverwaltung gem. ICCPR Art. 1 (1)

Erscheinen, dann liegt ja somit wohl nichts gegen mich vor und ich könne somit gehen. Dies habe ich sodann auch getan, mit dem Hinweis, dass ich jetzt dann spazieren gehen werde. Ohne Hektik, ohne „wegspringen“ – ich bin einfach nur Richtung Nachbarhof gegangen. In diesem angelangt, wurde ich von den 3 männlichen Personen - von hinten! – überwältigt und zu Boden gerissen. Es wurden mir gewaltsam Handschellen hinter dem Rücken angelegt, ich wurde an meinen Haaren gezogen, einer der Personen kniete mit seinem Knie auf meinem Kehlkopf – anschließend wurde mir dann ein Bein in die Länge gestreckt und eine Fußfessel mit einer Handschelle angelegt. Als ich daraufhin erkannte, dass die weibliche Person (Frau Herrenböck) mir mit einem Gegenstand (vielleicht Tupfer) über meine Wade strich (im Bereich der Venen), äußerte, bzw. schrie ich sofort den Verdacht aus, dass mir hier gegebenenfalls ein Medikament o.ä. injiziert werden könnte. Dies könnte ggf. auch ein Nachbar (Karl Jakob), der ums Eck kam, mitbekommen haben. Darauf lies Frau Herrenböck von mir ab. Allgemein gesehen erfolgte die Festnahme immer noch ohne Nennung von etwaigen Gründen und Beschuldigungen hierfür, ohne Ausweisung der beteiligten Personen und auch entgegen jeglicher Verhältnismäßigkeit. Auch wurde ich nicht über meine Rechte und Pflichten informiert. Man hätte meinen können, ich wäre ein Schwerverbrecher, der soeben überführt wird. Die ganze Zeit über war auch der Eigentümer des Hofes (Anton Zircher), in dem die Festnahme stattfand, zu gegen und hat folglich das ganze Vorgehen mitbekommen.

Im Anschluss daran wurde ich auf die Polizeiinspektion Gersthofen gefahren. Während der Fahrt fragte ich immer noch, aus welchem Grund das ganze Vorgehen erfolgt – Aussage war nur: „Das werden Sie schon noch erfahren“ – „anscheinend ging es wohl um den Vorwurf „Raub“ – ohne Details oder sonstiges.

Auf der Inspektion Gersthofen wurde ich sodann von Herrn Skorupa in einem Zimmer festgehalten. Immer noch mit Handschellen gefesselt. Auf mehrfaches Nachfragen nach einem Schluck Wasser wurde mir dies die ganze Zeit über verweigert. Auch bat ich darum, mir meine zerzausten Haare wieder in würdevoller Weise zurechtmachen zu dürfen. Dies wurde mir verwehrt, wohl auch, da ich immer noch in Handschellen war. Aufgrund dessen bat ich darum, dass mir dann vielleicht eine Polizistin behilflich sein könnte. Diese meinte nur, sie sei keine Friseurin. Auch stand die Zimmertüre die ganze Zeit über offen, dem Anschein nach, damit jeder mich „wie einen Schwerverbrecher da sitzend in entwürdigender Art und Weise“ sehen konnte. Es wurde sogar, auf mein Ansprechen dieses Anscheines hin, von Herrn Skorupa ein Kollege, namens Peter, extra noch ins Zimmer gerufen um mich anzusehen. Dies war diskriminierend. Ein Grund für die Festnahme und etwaige Beschuldigungen gegen mich, wurden nicht genannt.

Seite 2 von 9

"Man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen und das ganze Volk einen Teil der Zeit,

aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen."(A. Lincoln)

Page 3: Strafantrag_und_Anzeige_gegen_Polizei_-_an_Polizeipräsident_Schwaben_Nord.doc

Giese Karl Peter (Mensch)Bauernstraße 57, 86462 Langweid

Gemeldet als natürliche Person:: Ministerpräsident Wulff, Kanzlerin Dr. Angelika Merkel, Bundeszentralregister und Verwaltungsgemeinde

Langweid, Selbstverwaltung gem. ICCPR Art. 1 (1)

Mir wurde nur gesagt, dass irgendein Richter sich mit der Sache befasst. Gesehen oder gesprochen habe ich ihn nicht obwohl ich mehrfach darum gebeten hatte. Hier liegt somit wohl nahe, dass mir das rechtliche Gehör verwehrt worden ist.

Im Laufe der Zeit kam nur heraus, dass es wohl um einen Vorfall im Wald und um ein Handy geht. Genauere Details oder sonstiges wurden nicht genannt. Daraufhin fiel mir dann ein Vorfall im Wald ein, der sich am Mittag herum zugetragen hatte. Dort war ich zugegen, um Pilze und Federn und auch den, von anderen Personen weggeworfenen Müll, zu sammeln. Daraufhin sprach mich eine Frau an und fragte was ich denn da tue. Ich erzählte ihr es und sie meinte, dass dies ihr Wald sei. Daraufhin wollte ich eigentlich nur eine grundlegende Frage bezüglich Grundbesitzes mit ihr sprechen. Somit fragte ich nur, wem den der Wald vorher gehörte? Sie meinte, ihrem Vater und davor dem Großvater. Meine Antwort war lediglich, dass dann wohl irgendwann irgendjemand einfach gemeint haben müsste, „so das ist nun mein Wald“. Also nur eine grundsätzliche Fragestellung. Darauf hin war sie grundlos sehr erbost und meinte, sie würde mich anzeigen, da ich sie beschuldige, sie hätte den Wald gestohlen. Das stimmt doch so gar nicht und immer wieder versuchte ich ihr das auch so zu vermitteln. Sie hörte mir in keiner Art zu und meinte nur immer wieder, dass sie mich anzeigt, weil ich sie beschuldige, dass sie den Wald gestohlen hätte. Sie fing daraufhin an, das Kennzeichen des Autos in Ihr Handy einzutippen. Darauf bat ich abermals, die Angelegenheit doch zu überdenken, da dies alles doch sehr „irrwitzig“ erscheint. Hierbei machte ich lediglich eine Handbewegung in Richtung Handy ohne es überhaupt zu berühren und meinte somit auch, sie solle doch bitte das Handy wieder einstecken und mir einfach noch mal zuhören. Ohne, dass ich ihr oder dem Handy etwas getan habe, lief sie sodann schreiend weg. Ich rief Ihr noch nach, dass Sie mir doch bitte endlich mal zuhören sollte! Daraufhin verließ ich auch den Wald.

Nach dieser Schilderung waren die Personen um mich herum schon sehr ruhig, als ob sie langsam begriffen, dass hier wohl sehr viel falsch gelaufen ist.

Irgendwann später kam dann eine Person und löste die Handschellen mit dem Hinweis, dass ich jetzt wieder frei sei. Ohne nennenswerte Begründung, ohne dass ich den Richter gesehen hatte, ohne Details zu der Festnahme.

Ich möchte nochmals betonen, dass mir weder Grund noch Beschuldigungen mitgeteilt worden sind. Auch wurde ich in dieser ganzen Zeit nicht über meine Rechte und Pflichten belehrt. Dies ist aber Pflicht. Die Verhältnismäßigkeit des gesamten Ablaufes ist, meiner Ansicht nach, sehr fraglich und merkwürdig.

Die Personen meinten daraufhin, dass ich jetzt das Gebäude verlassen solle. Daraufhin meinte ich, dass sie mich doch (ohne Begründung) mitgenommen haben und somit auch bitte wieder zurückfahren sollen. Vor allem, da ich kein Auto und

Seite 3 von 9

"Man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen und das ganze Volk einen Teil der Zeit,

aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen."(A. Lincoln)

Page 4: Strafantrag_und_Anzeige_gegen_Polizei_-_an_Polizeipräsident_Schwaben_Nord.doc

Giese Karl Peter (Mensch)Bauernstraße 57, 86462 Langweid

Gemeldet als natürliche Person:: Ministerpräsident Wulff, Kanzlerin Dr. Angelika Merkel, Bundeszentralregister und Verwaltungsgemeinde

Langweid, Selbstverwaltung gem. ICCPR Art. 1 (1)

auch keinen „Pfennig“ Geld bei mir habe. Dies war ihnen aber egal, sie hätten jetzt kein Fahrzeug da und ich solle jetzt gehen. Da ich dies nicht sogleich tat, wurde ich von Herrn Skorupa (und dem Polizisten Herrn Bönisch, der zuvor Handschuhe angezogen hatten) aus dem Gebäude handgreiflich geworfen. Dies geschah unfreiwillig und nicht ganz gewaltlos. Erwähnen möchte ich auch noch, dass ich eine sehr schwere Knieoperation vor Jahren hatte und eine Strecke von bis zu 7 km (Gersthofen bis Langweid) – eigentlich für mich nicht machbar ist. Dies wurde dort auch erwähnt, wörtlich „ich habe ein schlimmes Knie“.

Nachfolgende Verletzungen / Folgeerscheinungen wurden mir zugefügt:

angeschwollene Handgelenke mit Taubheitsgefühl im Daumenmuskel beidseitig - aufgrund extrem festsitzender Handschellen

Haarbüschel ausgerissen (wurde am Tag danach beim Kämmen festgestellt)

Verletzungsmale am linken Fußknöchel – aufgrund Fußfessel

Verletzungsmale an den Ellenbogen beidseitig

beeinträchtigte, raue und heisere Stimme sowie schmerzender Kehlkopf – aufgrund Druckausübung mit dem Knie auf den Kehlkopf

Rippenprellung links über dem Herz

geschwollenes Knie aufgrund erzwungenem Rückmarsch zu Fuß (7km) – aufgrund unterlassener Hilfeleistung

Nachfolgende Zeugen bezüglich des Überfalls können benannt werden:

Karl Jakob, Bauernstraße 45, 86462 Langweid

Anton Zircher, Bauernstrasse 53, 86462 Langweid

Lidia Löschke, Bauernstrasse 54, 86462 Langweid

Jemand ist solange unschuldig bis seine Schuld bewiesen ist!In dubio pro reo

Seite 4 von 9

"Man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen und das ganze Volk einen Teil der Zeit,

aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen."(A. Lincoln)

Page 5: Strafantrag_und_Anzeige_gegen_Polizei_-_an_Polizeipräsident_Schwaben_Nord.doc

Giese Karl Peter (Mensch)Bauernstraße 57, 86462 Langweid

Gemeldet als natürliche Person:: Ministerpräsident Wulff, Kanzlerin Dr. Angelika Merkel, Bundeszentralregister und Verwaltungsgemeinde

Langweid, Selbstverwaltung gem. ICCPR Art. 1 (1)

ÜBERFALL

Strafantrag und –anzeige in folgenden Punkten nach StGB und GG:

Gegen die Personen: Frau Herrenböck, Herr Bönisch, Herr Liepert, Herr Kees und festgehalten und bewacht im Polizeigebäude durch Herrn Skorupa!

StGB

§ 239 Freiheitsberaubung

§ 240 Nötigung (3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht)

§ 340 Abs. 1/2 Körperverletzung im Amt

§ 343 Aussageerpressung

§ 344 Verfolgung Unschuldiger

Außerdem haben die Beschuldigten hiermit ein Offizial Delikt begangen und gegen die Polizeivorschriften verstoßen, indem sie eigenmächtig eine verbotene Generalprävention eingeleitet haben. Sie haben hiermit wohl willkürlich gehandelt!

Die angeblichen Beamten warfen mir im Fahrzeug bei der Überführung, RAUB, als Grund der Festnahme vor. Welchen RAUB bitteschön? Dies ist schon ein schwerwiegender Vorwurf! Mir wurden meine Rechten und Pflichten nicht vorgetragen, weder vor, während der Festnahme, noch nach der Festnahme. Ich verlangte einen richterlichen Beschluss, zur Vorlage, der Festnahme. Dies verlangte ich auch mehr als 20mal im Polizeigebäude. Es wurde mir nichts vorgelegt! Keine Verfügung, kein Beschluss, sonst noch etwas!

Seite 5 von 9

"Man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen und das ganze Volk einen Teil der Zeit,

aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen."(A. Lincoln)

Page 6: Strafantrag_und_Anzeige_gegen_Polizei_-_an_Polizeipräsident_Schwaben_Nord.doc

Giese Karl Peter (Mensch)Bauernstraße 57, 86462 Langweid

Gemeldet als natürliche Person:: Ministerpräsident Wulff, Kanzlerin Dr. Angelika Merkel, Bundeszentralregister und Verwaltungsgemeinde

Langweid, Selbstverwaltung gem. ICCPR Art. 1 (1)

Die Feststellung der Personendaten, sind vor der verboten Generalprävention gegen die juristische Person H. Giese von den Polizisten durchgeführt worden. So war ein Vorlegen eines Ausweises von Herrn Giese, ihnen gegenüber nicht mehr als nötig angesehen. Sie wussten wer die angebliche Person war und konnten dementsprechend ihre organisierte und verbotene Eigenmächtigkeit durchziehen! Der Identitätsnachweis einer Person kann innerhalb 20 Sekunden nach Pollas und Impol, durch „Beamte“ durchgeführt werden und bedarf deshalb keiner Festnahme! Die Verhältnismäßigkeit der Gewaltmaßnahme war nicht gewährt!

Durchführung der verbotenen und geplanten Generalprävention in Zusammenhang gegen Polizeiaufgabengesetz, der Ausweisung gegenüber Bürgern.

StGB § 25 Täterschaft (2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter)

Des Weiteren verstießen die „Beamten“ gegen GG Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Die Würde des Menschen Giese Karl Peter wurde hiermit auf das schändlichste missbraucht. In der Polizeistation verweigerte man mir auf siebenmalige Frage, auf ein Glas Wasser, jenes. Außerdem verweigerte man mir, viermalig, dass ich mich würdig herrichten durfte, da ich komplett zersaust war und mein Haar in alle Richtungen stand!

… und GG Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.Hier wurde mit zweierlei Maßstab gemessen, da man mir den staatlich anerkannten, gesetzlichen Richter entzogen hat!

Der Weiteren Verstöße gegen die Bayrische Verfassung

Artikel 100 Menschenwürde Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 102 Freiheit der Person (1) Die Freiheit der Person ist unverletzlich.

Seite 6 von 9

"Man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen und das ganze Volk einen Teil der Zeit,

aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen."(A. Lincoln)

Page 7: Strafantrag_und_Anzeige_gegen_Polizei_-_an_Polizeipräsident_Schwaben_Nord.doc

Giese Karl Peter (Mensch)Bauernstraße 57, 86462 Langweid

Gemeldet als natürliche Person:: Ministerpräsident Wulff, Kanzlerin Dr. Angelika Merkel, Bundeszentralregister und Verwaltungsgemeinde

Langweid, Selbstverwaltung gem. ICCPR Art. 1 (1)

(2) Jeder von der Öffentlichen Gewalt Festgenommene ist spätestens am Tage nach der Festnahme dem zuständigen Richter vorzuführen. Dieser hat dem Festgenommenen mitzuteilen, von welcher Behörde und aus welchen Gründen die Festnahme verfügt worden ist, und ihm Gelegenheit zu geben, Einwendungen gegen die Festnahme zu erheben. Er hat gegen den Festgenommenen entweder Haftbefehl zu erlassen oder ihn unverzüglich in Freiheit zu setzen.

Einem Richter wurde ich nicht vorgeführt! Das richterliche Gehör wurde mir somit verweigert!

Das Ende der Maßnahme war ca. gegen 16:00 Uhr! Ich hatte keine Uhr!

Auf mein Bitten mich wieder nach Hause zu bringen, warf man mich mittellos (ohne Geld) und mit Gewalt aus dem Polizeigebäude, (Verstoß GG 1)! Mein Weg zu Fuß nach Hause betrug ca. 7 km. Da ich ein sehr schmerzhaftes Knie, seit einem Kniebruch und Operation habe, hat sich dieses mittlerweile sehr schmerzhaft entzündet!

Deshalb StGB § 323c Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Dem Festgenommenen ist unverzüglich der Grund bekannt zu geben dies ist nicht erfolgt obwohl mehrmaliges Nachfragen stattfand. Des Weiteren ist er über die Rechte und Pflichten als Beschuldigter zu belehren dies ist nicht erfolgt.

Art. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention ergänzt die Regularien der StPO hinsichtlich der Festnahme und gilt als bindende Vorschrift.

Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Freiheit und Sicherheit):

(1) Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Die Freiheit darf nur in den folgenden Fällen und nur auf die gesetzlich vorgeschriebene Weise entzogen werden:

a) rechtmäßige Freiheitsentziehung nach Verurteilung durch ein zuständiges Gericht;

Seite 7 von 9

"Man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen und das ganze Volk einen Teil der Zeit,

aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen."(A. Lincoln)

Page 8: Strafantrag_und_Anzeige_gegen_Polizei_-_an_Polizeipräsident_Schwaben_Nord.doc

Giese Karl Peter (Mensch)Bauernstraße 57, 86462 Langweid

Gemeldet als natürliche Person:: Ministerpräsident Wulff, Kanzlerin Dr. Angelika Merkel, Bundeszentralregister und Verwaltungsgemeinde

Langweid, Selbstverwaltung gem. ICCPR Art. 1 (1)

b) rechtmäßige Festnahme oder rechtmäßiger Freiheitsentziehung wegen Nichtbefolgung einer rechtmäßigen gerichtlichen Anordnung oder zur Erzwingung der Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung;

c) rechtmäßige Festnahme oder rechtmäßiger Freiheitsentziehung zur Vorführung vor die zuständige Gerichtsbehörde, wenn hinreichender Verdacht besteht, daß die betreffende Person eine Straftat begangen hat, oder wenn begründeter Anlaß zu der Annahme besteht, daß es notwendig ist, sie an der Begehung einer Straftat oder an der Flucht nach Begehung einer solchen zu hindern;

(2) Jeder festgenommenen Person muß unverzüglich in einer ihr verständlichen Sprache mitgeteilt werden, welches die Gründe für ihre Festnahme sind und welche Beschuldigungen gegen sie erhoben werden.

(3) Jede Person, die nach Absatz 1 Buchstabe c von Festnahme oder

Freiheitsentziehung betroffen ist, muß unverzüglich einem Richter oder einer anderen gesetzlich zur Wahrnehmung richterlicher Aufgaben ermächtigten Person vorgeführt werden; sie hat Anspruch auf ein Urteil innerhalb angemessener Frist oder auf Entlassung während des Verfahrens. Die Entlassung kann von der Leistung einer Sicherheit für das Erscheinen vor Gericht abhängig gemacht werden.

(4) Jede Person, die festgenommen oder der die Freiheit entzogen ist, hat das Recht zu beantragen, daß ein Gericht innerhalb kurzer Frist über die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung entscheidet und ihre Entlassung anordnet, wenn die Freiheitsentziehung nicht rechtmäßig ist.

(5) Jede Person, die unter Verletzung dieses Artikels von Festnahme oder Freiheitsentziehung betroffen ist, hat Anspruch auf Schadensersatz.

Aufgrund welchen Unterpunktes von Absatz 1 wurde die Festnahme vorgenommen? Absatz 2 ist auch nach mehrmaligem Nachfragen nicht erfolgt. Absatz 3 ist ebenfalls nicht erfolgt, obwohl um ein Gespräch mit einem staatlich anerkannten Richter gebeten wurde. Und hiermit greift dann (5) mit Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld!

Ich weis bis zum jetzigen Moment immer noch nicht, welche Gründe für die Festnahme vorlagen und auch nicht, welche Beschuldigungen gegen mich erhoben wurden.

Hiermit bleiben weiter alle im Raum stehenden strafbaren Handlungen noch offen, wie die Privathaftung der beteiligten Personen!

Seite 8 von 9

"Man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen und das ganze Volk einen Teil der Zeit,

aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen."(A. Lincoln)

Page 9: Strafantrag_und_Anzeige_gegen_Polizei_-_an_Polizeipräsident_Schwaben_Nord.doc

Giese Karl Peter (Mensch)Bauernstraße 57, 86462 Langweid

Gemeldet als natürliche Person:: Ministerpräsident Wulff, Kanzlerin Dr. Angelika Merkel, Bundeszentralregister und Verwaltungsgemeinde

Langweid, Selbstverwaltung gem. ICCPR Art. 1 (1)

Ich bitte eindringlichst um Bearbeitung des Sachverhaltes somit ggf. Weiterleitung an hierfür zuständige Stellen, eine Bestätigung der Sachbearbeitung und Mitteilung einer eventuellen Aktennummer für spätere Akteneinsicht.

Mit freundlichen Grüßen

i.V. Giese Karl Peter (Mensch)

Eine Abschrift geht auch an die Präsidentin des Amtsgerichts Augsburg.

Seite 9 von 9

"Man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen und das ganze Volk einen Teil der Zeit,

aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen."(A. Lincoln)