teilzeitanstellungen in kantonalverbänden und samaritervereinen
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Teilzeitanstellungen in Kantonalverbänden und Samaritervereinen. Kurt Sutter. Übersicht: Die Kernprobleme. Unterscheidung von Spesen (Auslagenersatz) Arbeitsentgelt Soweit Arbeitsentgelt: Nutzung vereinfachter (kantonaler) Abrechnungsmöglichkeiten für kleine Einkommen - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
SSB – Folie 1
© Schweizerischer Samariterbund
Teilzeitanstellungen in Kantonalverbänden und Samaritervereinen
Kurt Sutter
SSB – Folie 2
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Übersicht: Die Kernprobleme
• Unterscheidung von - Spesen (Auslagenersatz) - Arbeitsentgelt
• Soweit Arbeitsentgelt:- Nutzung vereinfachter (kantonaler)
Abrechnungsmöglichkeiten für kleine Einkommen - Möglichkeiten einer gesamtschweizerischen
Lösung für die Unfallversicherung
• Klärung des Unterstützungsbedarfs bei grösseren Teilzeitanstellungen (Pensionskassen usw.)
SSB – Folie 3
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5 Schritte zur Erfassung und Genehmigung von Spesen
• Erfassung aller Kosten
• Erlass eines Spesenreglements
• Kluge Formen und Bezeichnungen der Vergütungen (Nicht: „Sitzungsgeld“)
• Anlehnung an das „Musterspesenreglement der Eidg. Steuerkonferenz
• Genehmigung des Spesenreglements durch die Steuerbehörden?
SSB – Folie 4
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Spesen von Vorstandsmitgliedern
• Reisen zu Sitzungen, Versammlungen oder Anlässen
• Kleinauslagen bei Versammlungen oder Anlässen
• Auslagen für die eigene Aus- und Weiterbildung
• Beanspruchung der privaten Infrastruktur für Büro und Kommunikation inkl. Gebühren und Lizenzen
SSB – Folie 5
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Spesen von Kadern
• Reisen zu Kursen und Trainings (inkl. Vorabklärung)
• Kleinauslagen
• Auslagen für die eigene Aus- und Weiterbildung
• Beanspruchung der privaten Infrastruktur für Büro und Kommunikation inkl. Gebühren und Lizenzen
• Abnützung und Reinigung der Arbeitskleidung
SSB – Folie 6
© Schweizerischer Samariterbund
Anerkennungsprämien statt Arbeitsentgelt
Auszuhandelnde Anerkennungs-Prämien:
• Erlass von Mitgliederbeiträgen
• Geschenk bis CHF 500.- pro Jahr für Vorstandsmitglieder
• Geschenk für Kader bis CHF 30.- pro Einsatztag
SSB – Folie 7
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Mögliche Maximierung von Spesen
Zielgrösse für Vorstandsmitglieder:
• Stufe Samariterverein: CHF 1‘250.- bis CHF 2‘500.- pro Jahr
• Stufe Kantonalverbände: CHF 1‘500.- bis CHF 3‘000.- pro Jahr
SSB – Folie 8
© Schweizerischer Samariterbund
Mögliche Maximierung von Spesen
Zielgrösse für Kader der Samaritervereine und Kantonalverbände:
CHF 135.- bis 165.- pro Kurs- oder Trainingstag
SSB – Folie 9
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Mögliche Maximierung von Spesen bei Einsätzen (z.B. Postendienst)• Reisen zum Einsatzort (event. inkl. Vorabklärungen)
• Kleinauslagen
• Auslagen für die eigene Aus- und Weiterbildung
• Abnützung und Reinigung der Arbeitskleidung
• Anerkennungs-Prämie
Zielgrösse pro Einsatztag: CHF 90.-
SSB – Folie 10
© Schweizerischer Samariterbund
Mögliche Maximierung von Spesen
Nächste Schritte:
• Nutzung der vorhandenen Unterlagen durch die Kantonalverbände zur
- Erarbeitung eines Muster-Spesenreglements für den Kantonalverband
- Erarbeitung eines Muster-Spesenreglements für die Samaritervereine (pro Kanton!!)
• Verhandlungen mit den kantonalen Steuerverwaltungen
SSB – Folie 11
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Kritische Grössen beim Einkommen einer Person
• AHV, IV usw. und Berufsunfallversicherung:Ab CHF 2‘200.- pro Jahr
• Vereinfachte Abrechnung (ohne Lohnausweis, aber inkl. Quellensteuer): bis CHF 19‘890.- pro Jahr
• Obligatorische zweite Säule: Ab CHF 19‘890.- p.a.
SSB – Folie 12
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Zusätzliche Komplikationen
• Die Verpflichtung zur Unfallversicherung einer Person (ab CHF 2‘200.-) bedeutet, dass alle anderen Kleinst-Arbeitsentgelte auch zu versichern sind
• Die vereinfachte Abrechung mit der AHV gilt nur, wenn das Total aller Arbeitsentgelte des Kantonalverbands oder Samaritervereins nicht mehr als CHF 53‘040.- ausmacht.
SSB – Folie 13
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Zwang zur kantonalen Abrechnung mit der AHV-AusgleichskasseKeine gesamtschweizerische Regelung für die vereinfachte Abrechnung mit der AHV-Ausgleichs-kasse (bis CHF 19‘890.- p. a.), weil die Kinderzulagen kantonal unterschiedlich geregelt sind.
Unser nächster Schritt:
Publikation der vorhandenen Wegleitung
SSB – Folie 14
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Mögliche nationale Regelung für die Unfallversicherung• Der gesamte SSB wird als Einheit betrachtet
• Vermeidung der „Putzfrauenregelung“ mit Kosten von CHF 100.- pro Person und Jahr
• Jeder Samariterverein und Kantonalverband - meldet seine Leute an und rechnet direkt ab- bezahlt die Prämien auf seiner Lohnsumme
Unser nächster Schritt:
Offerte mit Anschlussmöglichkeit einholen
SSB – Folie 15
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Teilzeitanstellungen mit einem Jahressalär über CHF 19‘890.-
Bisher vereinzelte Anfragen an das ZS:
• Lohnbuchhaltung
• Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge
• Pensionskassenlösung
• Unterstützung bei Anstellungen
Unser nächster Schritt:
Umfrage bei den KV: Was wird an Unterstützung erwartet?
SSB – Folie 16
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Teilzeitanstellungen:Zusammenfassung
• Die Kantonalverbände und Samaritervereine - brauchen Spesenreglemente, um die Spesen zu
maximieren; die Wegleitung hilft dabei- müssen die vereinfachte Abrechnung mit der
AHV-Ausgleichskasse kantonal umsetzen
• Die Zentralorganisation kann - eine nationale Lösung für die Berufsunfall-
Versicherung anbieten- bei den Kantonalverbänden den weitergehenden
Bedarf an Unterstützung im Bereich Personaladministration erfragen
SSB – Folie 17
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TeilzeitanstellungenAbschluss
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