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thyssenkrupp Marine Systems 1 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
08. Juni 2016 + Kiel + Dr. med. Kai-Thorsten Bretschneider thyssenkrupp + Industrial Solutions + Marine Systems + CD
thyssenkrupp Marine Systems
Eignung und Vorsorge aus Sicht des Betriebsarztes Referat auf der Werftentagung der BG Holz und Metall
thyssenkrupp Marine Systems 2 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Agenda
Einführung
Definitionen und rechtliche Grundlagen
Eignungsuntersuchungen und Vorsorge
Beurteilung und Dokumentation
Weitergabe von Informationen
Beispiele aus dem betrieblichen Alltag
Fragen
thyssenkrupp Marine Systems 3 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Vorbemerkung
„Von Advokaten wollen sie rein gar nichts wissen,
da deren Prozeßführung hinterlistig und
ihre Rechtsauslegung verdreht ist.“
Thomas Morus
englisch: Sir Thomas More 1478-1535
Staatsmann, Jurist, Märtyrer, Heiliger
thyssenkrupp Marine Systems 4 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Einführung
thyssenkrupp Marine Systems 5 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Definition Eignung (nach Gabler Wirtschaftslexikon, Springer Gabler Verlag)
Gesamtheit aller Merkmale und Eigenschaften, die einen Menschen befähigen, eine bestimmte Tätigkeit erfolgreich auszuüben.
Hierbei stehen diese Merkmale oder Eigenschaften immer nur in Bezug auf eine bestimmte Tätigkeit.
Geeignet ist eine Person in dem Umfang, in dem ihre Merkmale und Eigenschaften den Anforderungen einer bestimmten Tätigkeit entsprechen.
Häufig Eignungsmerkmale: Wissen, Können, Erfahrung, körperliche Leistungsfähigkeit.
Feststellung mittels diverser Verfahren der Eignungsdiagnostik.
thyssenkrupp Marine Systems 6 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Definition Vorsorge (nach Duden)
Gesamtheit von Maßnahmen, mit denen einer möglichen späteren Entwicklung oder Lage vorgebeugt, durch die eine spätere materielle Notlage oder eine Krankheit nach Möglichkeit vermieden werden soll.
thyssenkrupp Marine Systems 7 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Definition Eignungsuntersuchung nach DGUV Information 250-110 (Stand August 2015)
Eignungsuntersuchungen (Tauglichkeits-untersuchungen) dienen der Beantwortung der Frage, ob die vorhandenen physischen und psychischen Fähigkeiten und Potenziale der Beschäftigten erwarten lassen, dass die während der Beschäftigung zu erledigenden Tätigkeiten von ihnen ausgeübt werden können.
thyssenkrupp Marine Systems 8 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Arbeitsmedizinsche Vorsorge ArbMedVV § 2 Abs. (1)
1. Teil der Präventionsmaßnahmen im Betrieb
2. Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und physischer und psychischer Gesundheit, Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen und Feststellung erhöhter gesundheitliche Gefährdung bei bestimmter Tätigkeit
3. Ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese / Arbeitsanamnese und körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte diese Untersuchungen nicht ablehnt
4. Nutzung von Erkenntnissen aus der Vorsorge für die Gefährdungs-beurteilung und für sonstige Maßnahmen des Arbeitsschutzes
5. Kein Nachweis der Eignung nach sonstigen Rechtsvorschriften oder individual- / kollektivrechtlichen Vereinbarungen
thyssenkrupp Marine Systems 9 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Staatliches Recht als Grundlage für Betriebsärzte
Grundgesetz GG
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
Sozialgesetzgebung SGB I – IX
Berufskrankheitenverordnung BKV
Arbeitsschutzrecht
Arbeitssicherheitsgesetz ASiG
Arbeitsschutzgesetz ArbSchG
Arbeitszeitgesetz ArbZG
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV
Geben Sie hier eine Formel ein.
thyssenkrupp Marine Systems 10 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Duales System im Arbeitsschutzrecht
thyssenkrupp Marine Systems 11 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Regelwerk der DGUV als Grundlage für Betriebsärzte
DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Grundsatz-Untersuchungen nach den DGUV-Grundsätzen G 1- G 46
DGUV Information 250-110 Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis
Unfallverhütungsvorschriften
DGUV Vorschriften 52 und 53 „Krane“
DGUV Vorschriften 68 und 69 „Flurförderzeuge“
DGUV Vorschriften 70 und 71 „Fahrzeuge“
DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“
thyssenkrupp Marine Systems 12 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Datenschutz für Arbeitnehmer bei medizinischen Untersuchungen
Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 1 Grundgesetz
Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Schutz vor
Erhebung
Verarbeitung
Übermittlung medizinischer Daten
thyssenkrupp Marine Systems 13 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Rechtsgrundlagen für Eignungsuntersuchungen
Einschränkung des Art. 2 GG im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung
nur durch Gesetze und Verordnungen
nicht durch UVV, die nur Eignungsvorbehalte formulieren
nicht durch Verwaltungsvorschriften
Rechtsfolge „Untersuchung“ muß sich „hinreichend bestimmt“ aus der Rechtsgrundlage ergeben
ArbMedVV: „…umfasst nicht den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen nach sonstigen Rechtsvorschriften oder individual- oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen.“
Regelung steht aus!
thyssenkrupp Marine Systems 14 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Anforderungen an Eignungsuntersuchungen: geeignet mit Untersuchung feststellbar erforderlich Art der Untersuchung mildestes Mittel zur Feststellung verhältnismäßig berechtigte Interessen des AG überwiegen
Spezielle Rechtsvorschriften
Vorliegen begründeter Zweifel
Zuweisung eines neuen Tätigkeitsbereiches mit verändertem Anforderungsprofil
Art der Beschäftigung / Tätigkeit mit erhöhter Eigen- und / oder Fremdgefährdung
Beispiel: Urteil ArbG Hamburg vom 01.09.2006, Az. 27 CA 136/06, zur Kündigung eines Containerbrückenfahrers der HHLA
thyssenkrupp Marine Systems 15 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Einschränkungen des §2 Grundgesetz
Beispiele für Eignungsuntersuchungen
Verkehrsrecht: Fahrerlaubnisverordnung FeV
Verordnung über maritime medizinische Anforderungen a. Kauffahrteischiffen MariMedV
Triebfahrzeugführerscheinverordnung TfV
Verordnung über Luftfahrtpersonal LuftPersV
Atomgesetz: Strahlenschutzverordnung StrlSchV
Röntgenverordnung RöV
thyssenkrupp Marine Systems 16 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV (24.12.2008 / 31.10.2013)
Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers ArbG + Pflichten der Ärzte
Maßnahmen bei gesundheitlichen Bedenken
Überprüfung Gefährdungsbeurteilung und weitere Schutzmaßnahmen
Zuweisung anderer Tätigkeit nach dienst- und arbeitsrechtlichen Regelungen
Mitteilung an den BR/PR und die zuständige Behörde
Entscheidung auf Antrag ArbG oder ArbN durch Behörde
Anforderungen an die Ärzte: Arbeitsmedizinische Fachkunde
Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin / Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge
thyssenkrupp Marine Systems 17 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
ArbMedVV beinhaltet Themen aus:
Gefahrstoffverordnung
Biostoffverordnung
Gentechnik-Sicherheitsverordnung
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Bildschirmarbeitsverordnung
Betriebssicherheitsverordnung
Arbeitsstättenverordnung
thyssenkrupp Marine Systems 18 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Wofür weiter Ermächtigungen?
KlimaBergV Klimabergverordnung
DruckLV Druckluftverordnung
StrlSchV Strahlenschutzverordnung
RöV Röntgenverordnung
MariMedV Verordnung über maritime medizinische Anforderungen auf Kauffahrteischiffen
RheinPatV Rheinschifffahrtpatentverordnung
BinSchPatentV Binnenschifferpatentverordnung
BOStrab Berufsordnung der Straßenbahner
Sonderfall: FeV Fahrerlaubnisverordnung
gebunden an „Arbeitsmedizinische Fachkunde“
thyssenkrupp Marine Systems 19 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Zielsetzung der 1. Änderungsverordnung vom 31.10.2013
Betonung von Datenschutz und Selbstbestimmung
Stärkung der Verantwortung für die eigene Gesundheit
Individuelle Beratung der Beschäftigten zur medizinischen Notwendigkeit (=Indikation) für Untersuchungen
Vorsorge beinhaltet ärztliches Beratungsgespräch mit medizinischer Vorgeschichte (=Anamnese) und Information über das Arbeitsleben
Körperliche oder klinische Untersuchungen nur, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte diese Untersuchungen nicht ablehnt
Folge: Kein standardisiertes inhaltliches Vorgehen nach den DGUV-Grundsatzuntersuchungen G 1 – G 46
thyssenkrupp Marine Systems 20 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Pflichtvorsorge
Durch den ArbG vor Beginn der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen zu veranlassen
ArbG darf eine Tätigkeit durch den/die Beschäftigte(n) nur ausüben lassen, wenn der/die Beschäftigte an der Vorsorge teilgenommen hat
ArbG und Beschäftigte(r) erhalten eine Bescheinigung über die Durchführung der Vorsorge
Keine Bescheinigung der Beurteilung der Untersuchung
thyssenkrupp Marine Systems 21 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Angebotsvorsorge
sind dem/der Beschäftigten vor Beginn der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen durch den ArbG anzubieten
Beschäftigte(r) entscheidet über die Teilnahme
Ablehnung des Angebots entbindet ArbG nicht von weiteren regelmäßigen Angeboten der Vorsorge
ArbG und Beschäftigte(r) erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Vorsorge
thyssenkrupp Marine Systems 22 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Wunschvorsorge nach ArbMedVV
„Über die Vorschriften des Anhangs hinaus hat der Arbeitgeber den Beschäftigten auf ihren Wunsch hin regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorge nach § 11 des Arbeitsschutzgesetzes zu ermöglichen, es sei denn, auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.“
thyssenkrupp Marine Systems 23 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Aussage zu Eignungsuntersuchungen in der ArbMedVV:
„Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst nicht den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen nach sonstigen Rechtsvorschriften oder individual- oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen.“
„Sie soll nicht zusammen mit Untersuchungen, die dem Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen dienen, durchgeführt werden, es sei denn, betriebliche Gründe erfordern dies…“
thyssenkrupp Marine Systems 24 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Getrennte Bescheinigungen von Eignung und Vorsorge
Bescheinigung von Eignung nach der jeweiligen rechtlichen Grundlage:
FeV, RöV, StrlSchV, MariMedV, Betriebsvereinbarung …
Bescheinigung der Vorsorge nach Arbeitsmedizinischer Regel AMR 6.3 Vorsorgebescheinigung
„Nicht Gegenstand dieser AMR sind insbesondere … die Stellungnahme eines Arztes oder einer Ärztin zu Fragen der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen nach anderen Rechtsvorschriften oder individual- oder kollektivrechtlichen Vereinbarungen.“
thyssenkrupp Marine Systems 25 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Arbeitsmedizinische Aufgaben im Alltag der tkMS Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen nach betrieblichen
Anforderungen
G 25 Fahren, Steuern, Überwachen
G 26.3 Schwerer Atemschutz
G 41 Arbeiten mit Absturzgefahr
Sehtest DIN ISO 9712
TUKV Eignung für U-Boot-Fahrer
Eignungsberatung nach Betriebsvereinbarung „Werftcheck“
Vorsorge nach ArbMedVV (Pflicht-, Angebot-, Wunsch-Vorsorge)
Untersuchungen nach Verkehrsrecht FeV, MariMedV
Untersuchungen nach Atomgesetz StrlSchV, RöV
thyssenkrupp Marine Systems 26 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
DGUV-Grundsatzuntersuchungen
thyssenkrupp Marine Systems 27 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Arbeitsmedizinische Diagnostik
umfassende körperliche Untersuchung
Ruhe-, Belastungs- und Langzeit-EKG
Blutdruck- und Langzeitblutdruckmessung
Sehtest
Hörtest
Lungenfunktionsprüfung
Test auf Atemstörungen im Schlaf (Schlafapnoesyndrom)
Urinuntersuchung
Blutuntersuchung incl. Cholesterin und Blutfetten
Spezielle Blutuntersuchungen (z.B. Biomonitoring, Impftiter)
thyssenkrupp Marine Systems 28 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Abläufe Eignung und Vorsorge bei tkMS Kiel
Thema Veranlassung der Durchführung
Inhalte Dokumentation
Einstellung Anforderung durch Vorgesetzten/Pers.-Abteilung
nach Gef.-Beurt und Tätigkeitsprofil
Beurteilung an Pers.-Abteilung
Eignung Anforderung durch Vorgesetzten/Pers.-Abteilung
nach Gef.-Beurt und Tätigkeitsprofil
Beurteilung an Pers.-Abteilung, ggf. an BR
Vorsorge Anforderung durch Vorgesetzten oder Mitarbeiter
Beratung sowie Untersuchung nach Indikation/Wunsch
nach Vorgaben der ArbMedVV
Werftcheck Anforderung durch Vorgesetzten
Beratung sowie Untersuchung nach Indikation/Wunsch
nach Vorgaben der BV 01112014
Besondere Anforderung durch Vorgesetzten oder Mitarbeiter
wie jeweils vorgegeben (z.B. FeV, StrlSchV, RöV)
wie jeweils vorgegeben
thyssenkrupp Marine Systems 29 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Thema Eignung - Vorgehen nach BV 01112014 Thema Ablauf bis 31.10.2014 Ablauf seit 01.11.2014 Hintergrund
G 25 G 41
Untersuchung, Beratung und Beurteilung nach DGUV-Grundsätzen an ArG (Vorgesetzten)
„Werftcheck“: Verpflichtende Eignungsberatung und freiwillige Teilnahme an Untersuchungen
Keine Rechtsgrundlage, neue BV geschlossen Orientierung an ArbMedVV
Sehtest
Durchführung nach DIN EN ISO 9712
Beibehaltung der Durchführung Beurteilung an ArN
Keine Rechtsgrundlage, jedoch vertragliche Verpflichtung gegenüber den Kunden
TUKV Durchführung nach Marine-Dienstvorschrift
Beibehaltung der Durchführung Beurteilung an ArG (Vorgesetzten)+ ArN
Rechtsgrundlage im Verkehrsrecht: MariMedV (BG Verkehr)
thyssenkrupp Marine Systems 30 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen - Pflichtvorsorge
Alveolengängiger Staub (A-Staub)
Asbest
Benzol
Chrom-VI-Verbindungen
Einatembarer Staub (E-Staub)
Nickel und Nickelverbindungen
Styrol
Toluol und Xylol
(Auswahl)
Feuchtarbeit ≥ 4h/d
Schweißrauche > 3 mg/m³
Tätigkeiten mit Isocyanten mit möglichem Hautkontakt oder > 0,05 mg/m³
Tätigkeiten mit unausgehärteten Epoxidharzen mit möglichem Hautkontakt oder Einatmen
thyssenkrupp Marine Systems 31 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen - Pflichtvorsorge
Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung und daraus resultierender besonderer Gefährdung
Tätigkeiten mit extremer Kältebelastung < – 25° C
Tätigkeiten mit Lärmexposition >85 dB(A) oder peak ≥137 dB(C)
(PSA wird nicht berücksichtigt)
Tätigkeiten mit Vibrationen über Expositionsgrenzwerten
Ganzkörper-Vibrationen
Taucherarbeiten
Tätigkeiten mit künstlicher optischer Strahlung über den Expositionsgrenzwerte nach §6 der OStrV
thyssenkrupp Marine Systems 32 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Sonstige Tätigkeiten - Pflichtvorsorge Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2
und 3 erfordern
Aber:
G 26.3 nach Feuerwehrdienstvorschrift 7 „Atemschutz“ Eignungsuntersuchung mit Beurteilung
Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen
thyssenkrupp Marine Systems 33 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Angebotsvorsorge
Lärm mit durchschnittlich 80 - 85 dB(A)
Hautbelastende Tätigkeiten von 2 - 4 Stunden täglich
Arbeiten mit Atemschutz Gerätegruppe 1
Bildschirmarbeit
Schweißarbeiten mit Belastung bis 3 mg Schweißrauch/m³
Tätigkeiten mit Vibrationen über Expositionsgrenzwerten
Tätigkeiten mit künstlicher optischer Strahlung (Grenzwerte)
Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen (Zwangshaltungen, Lasten)
Arbeiten in Wechselschicht und/oder Nachtarbeit
(nach Arbeitszeitgesetz)
thyssenkrupp Marine Systems 34 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Beispiele aus dem Alltag bei tkMS I
Einstellung Konstrukteur
Bildschirmarbeitsplatz
Keine Auslandsreisen
29 Jahre alt
Keine Vorerkrankungen + Medikamente
BMI 32,4
Raucher
Nahbrille
Untersuchung? Vorsorge?
Eignung Kranfahrer
Kanzelgesteuerte Kräne
37 Jahre alt
bisher keine Brille
Keine Vorerkrankungen + Medikamente
BMI 29,7
Nichtraucher
Untersuchung? Vorsorge?
thyssenkrupp Marine Systems 35 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Beispiele aus dem Alltag bei tkMS II
Einstellung Schweißer
46 Jahre alt
Raucher
BMI 31
Chrom/Nickel-Tätigkeiten
Maschinenbedienung
Benutzung von Gerüsten
Untersuchung? Vorsorge?
Eignungsuntersuchung für die Werkfeuerwehr: Atemschutz, Rettungsdienst, Führen von Kfz
24 Jahre alt
BMI 27
Nichtraucher
Tätigkeiten als RettSan
Kein Impfpaß dabei
Untersuchung? Vorsorge?
thyssenkrupp Marine Systems 36 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
Fazit
Thomas Morus wurde 1535 gehängt.
Heinrich VIII. sah huldvoll vom üblichen Vierteilen und Ausweiden ab.
thyssenkrupp Marine Systems 37 | 08.06.2016 | Eignung und Vorsorge | K.-T. Bretschneider CD
engineering.
tomorrow.
together.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Haben Sie noch Fragen?