unbenannt 1.odp bfv
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Bundesamt fr Verfassungsschutz
Geschichte
Vorlufer des BFV war eine Tarneinrichtung namens Amt fr Verfassungsschutz, betrieben durch die US- Armee
Erste Aufgabe : Sammeln von Informationen ber die 1945 wieder zugelassene KPD.
Das BFV wurde am 7. November 1950 aufgrund des Bundesverfassungsschutzgesetzes vom 27. September 1950 gegrndet.
Bis 1955 unter Aufsicht der Alliierten
Aufgaben : Das Sammeln von Nachrichten ohne polizeiliche Exekutivbefugnisse
Erster Prsident des BFV Dr. Otto John
Leitung des Amtes
Prsident Hans-Georg Maaen
Vizeprsident Thomas Haldenwang
Stndigen Vertreterin des Vizeprsidenten Catrin Rieband
Kurzdarstellung
Inlandsgeheimdienst der BRD
Untersteht dem Bundesinnenministerium
Finanzkontrolle durch den Bundesrechnungshof ( bei allen deutschen Geheimdiensten)
Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr), das Vertrauensgremium des Haushaltsausschusses sowie durch die G10-Kommission
Mitarbeiter um die 2.750 (Stand: 2012)
Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG)
Aufbau
Prsident
Vizeprsident
Abteilung Z: Zentrale Dienste
Abteilung IT: Informations- und Sondertechnik
Abteilung 1: Grundsatz
Abteilung 2 : Rechtsextremismus/-terrorismus
Abteilung 3 : Zentrale Fachuntersttzung
Abteilung 4 : Spionageabwehr, Geheim-, Sabotage-und Wirtschaftsschutz
Abteilung 5: Auslnder- und Linksextremismus
Abteilung 6: Islamismus und islamistischer Terrorismus
Standorte
Hauptsitz Kln
2006 Beschlussregelung zum Umzug der Abteilung 6 an den Standort Berlin- Treptow
Zusammenarbeit mit anderen Behrden im Gemeinsamen Extremismus-
und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ)
Die Federfhrung obliegt dem BfV und dem Bundeskriminalamt (BKA).Beteiligt sind bisher folgende Behrden:Bundeskriminalamt (BKA) Bundespolizei (BPol) Europol Generalbundesanwalt (GBA) Zollkriminalamt (ZKA) Bundesamt fr Verfassungsschutz (BfV) Bundesnachrichtendienst ( BND) Militrischer Abschirmdienst (MAD) Bundesamt fr Migration und Flchtlinge (BAMF) Bundesamt fr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) Landeskriminalmter (LK) sowie Landesverfassungsschutzbehrden (LfV)
Grundstruktur des GETZ
Quelle BFV
Arbeitsgruppen
Landesbehrden fr Verfassungsschutz
Sie unterstehen dem jeweiligen Innenminister eines der 16 Bundeslnder und nicht dem BFV
Unterteilung in :Eigene Landesmter fr VerfassungsschutzWie z.B. in Hessen, Bremen oder Sachsen ( Landesamt fr Verfassungsschutz)Oder als Abteilungen des Innenministeriums :Wie z.B. in Niedersachsen ( Ministerium fr Inneres, Sport und Integration, Abteilung 5 ) oder in Berlin ( Senatsverwaltung fr Inneres, Abteilung Verfassungsschutz )
Aufgaben
Auszug aus dem Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG
(1) Aufgabe der Verfassungsschutzbehrden des Bundes und der Lnder ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Ausknften, Nachrichten und Unterlagen, ber 1.Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintrchtigung der Amtsfhrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben, 2.sicherheitsgefhrdende oder geheimdienstliche Ttigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes fr eine fremde Macht, 3.Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswrtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefhrden, 4.Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Vlkerverstndigung (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Vlker (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind
Mittel zur Informationsbeschaffung
Anwerben und Fhren von V- Leuten
Sammlung von Informationen aus ffentlichen Quellen ( Flyer, Zeitungen, Aufrufen )
Besuch von Veranstaltungen
Observation ( Bild- und Tonaufzeichnungen sowie Nutzung von Tarnkennzeichen und Tarnpapieren.
Von einem parlamentarischen Gremium kontrollierte Brief- und Telefonberwachung.
Speicherung von personenbezogenen Daten durch das Computersystem NADIS