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1www.jara-law.pl
Besteuerung
von ÖPP-Vorhaben
Partnerschaft im Rahmen einer ÖPP
Dorota Dąbrowska
Steuerberaterin
Warschau, den 5. November 2012
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Besteuerung der ÖPP-Vorhaben
I. Eintritt in eine ÖPP-Investition
III. Austritt aus der ÖPP-Investition
II. ÖPP-Tätigkeit
IV. Kontakt
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EINTRITT EINES ÖFFENTLICHEN PARTNERS IN EINE ÖPP-INVESTITION
Öffentlicher Partner Privater Partner
ÖPP-Vertrag
Eigenleistung
I. Eintritt in eine ÖPP-Investition
Veräußerung Nutzung Miete Pacht Leihe sonstige
Aufgrund eines Vertrags
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ÖPP-Vertrag
Einlage
Anteile an der
Projektgesellschaft
Einlage
Anteile an der
Projektgesellschaft
Durch Gründung einer Projektgesellschaft
Privater Partner
Projektgesellschaft
Öffentlicher Partner
EINTRITT EINES ÖFFENTLICHEN PARTNERS IN EINE ÖPP-INVESTITION
I. Eintritt in eine ÖPP-Investition
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INVESTITION AUFGRUND EINES VERTRAGESEIGENLEISTUNG DES ÖFFENTLICHEN PARTNERS
EIGENLEISTUNG DES ÖFFENTLICHEN PARTNERS
STEUERLICHE FOLGEN FÜR DEN PRIVATEN PARTNER
entgeltliche Einbringung der Einlage (z.B. Veräußerung, Miete, Pacht, Nutzung)
– Folgen bei Körperschaftssteuer (Einkommen, Kosten)
– Abrechnung der Mehrwertsteuer – Allgemeine Grundsätze
unentgeltliche Einbringung der Einlage (z.B. Leihe, unentgeltliche Nutzung)
– Folgen bei Körperschaftssteuer (Einkommen, Kosten)
– Abrechnung der Mehrwertsteuer – Allgemeine Grundsätze
I. Eintritt in eine ÖPP-Investition
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INVESTITION DURCH GRÜNDUNG EINER PROJEKTGESELLSCHAFT
EINLAGE DES ÖFFENTLICHEN PARTNERS IN DIE PROJEKTGESELLSCHAFT
EIGENLEISTUNG DES ÖFFENTLICHEN PARTNERS
STEUERLICHE FOLGEN FÜR DIE PROJEKTGESELLSCHAFT
unentgeltliche Einlage – MwSt. oder Freistellung von der MwSt.
– Abrechnung der Mehrwertsteuer – Allgemeine Grundsätze
– Folgen bei Steuer auf zivilrechtliche Geschäfte (PCC) von 0,5%; mögliche Freistellung von dieser Steuer
– Folgen bei Körperschaftssteuer (Abkommen über Vermeidung der Doppelbesteuerung Polen – Österreich)
I. Eintritt in eine ÖPP-Investition
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II. ÖPP-Tätigkeit
III. Austritt aus der ÖPP-Investition
I. Eintritt in eine ÖPP-Investition
Besteuerung der ÖPP-Vorhaben
IV. Kontakt
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STEUERLICHE FOLGEN FÜR DEN PRIVATEN PARTNER UND DIE PROJEKTGESELLSCHAFT
Abschreibungen von der Sacheinlage bei Auftreten eines Agio (Übergang eines Teils der Sacheinlage in die Kapitalrücklage)
Die vom öffentlichen Partner erhaltenen Zuschläge sind körperschafts-steuerfrei
Die Rückzahlung der Ausgaben für die Realisierung des Vorhabens und für den Anteilserwerb (Aktien) in einer Handelsgesellschaft sind nicht steuerfrei
Ausgaben, die unmittelbar aus Eigenleistungen finanziert werden, sind keine Selbstkosten
II. ÖPP-Tätigkeit
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Dividende des öffentlichen Partners von der Projektgesellschaft (Kapitalgesellschaft)
- Freistellung der Dividende von der Körperschaftssteuer (Abkommen über Vermeidung der Doppelbesteuerung Polen – Österreich)
- transfer pricing-Dokumentation
Dividende (mögliche Freistellung von der Körperschaftssteuer)
Dividende (mögliche Freistellung von der Körperschaftssteuer)
II. ÖPP-Tätigkeit
Öffentlicher Partner Privater Partner
Projektgesellschaft(Kapitalgesellschaft)
PROJEKTGESELLSCHAFT (KAPITALGESELLSCHAFT)
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Grundsätze der Besteuerung des Anteils am Gewinn einer Personengesellschaft- eine Personengesellschaft ist kein Einkommensteuerzahler- Grundsätze der Besteuerung der Gesellschafter einer Personengesellschaft
(Abkommen über Vermeidung der Doppelbesteuerung Polen – Österreich)- steuerliche Vorteile aus dem ÖPP-Vorhaben in Form einer
Kommanditgesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien
Gewinn
ante
il
CIT 19% CIT 19%
II. ÖPP-Tätigkeit
Öffentlicher Partner Privater Partner
Projektgesellschaft(Personengesellschaft)
Gewinnanteil
PROJEKTGESELLSCHAFT (PERSONENGESELLSCHAFT)
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I. Eintritt in eine ÖPP-Investition
II. ÖPP-Tätigkeit
III. Austritt aus der ÖPP-Investition
Besteuerung der ÖPP-Vorhaben
IV. Kontakt
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INVESTITION DURCH EINE PROJEKTGESELLSCHAFT
AUSTRITT AUS DER KAPITALGESELLSCHAFT Besteuerung der Auszahlung des Betrages nach der Liquidation
(Liquidationsdividende in Geldform)- keine MwSt.-Besteuerung- mögliche Freistellung der Dividende von der Körperschaftssteuer
(Abkommen über Vermeidung der Doppelbesteuerung Polen – Österreich)
- sonstige Grundlagen zur Freistellung von der Körperschaftssteuer Besteuerung der Herausgabe des Vermögensbestandteils
(Liquidationsdividende in Form eines Vermögensbestandteils)- MwSt. (Mangel an einheitlicher Auslegung)- mögliche Freistellung der Dividende von der Körperschaftssteuer
(Abkommen über Vermeidung der Doppelbesteuerung Polen – Österreich)
- sonstige Grundlagen zur Freistellung von der Körperschaftssteuer
III. Austritt aus der ÖPP-Tätigkeit
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INVESTITION DURCH EINE PROJEKTGESELLSCHAFT
AUSTRITT AUS DER PERSONENGESELLSCHAFT
Besteuerung des ausgezahlten Betrages nach der Liquidation (Liquidationsdividende in Geldform)
- keine MwSt.-Besteuerung
- mögliche Freistellung der Dividende von der Körperschaftssteuer (Abkommen über Vermeidung der Doppelbesteuerung Polen – Österreich)
Besteuerung der Herausgabe des Vermögensbestandteils (Liquidationsdividende in Form eines Vermögensbestandteils)
- keine MwSt.-Besteuerung (Mangel an einheitlicher Auslegung)
- mögliche Freistellung der Dividende von der Körperschaftssteuer (Abkommen über Vermeidung der Doppelbesteuerung Polen – Österreich)
III. Austritt aus der ÖPP-Tätigkeit
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Zbigniew Jara
Radca prawny / Rechtsanwalt
E-mail: [email protected]
Kontakt
Radomir Perski
Radca prawny
E-mail: [email protected]
Dorota Dąbrowska
Doradca podatkowy
E-mail: [email protected]
JARA & PARTNERS l ul. Bonifraterska 17 l 00-203 Warszawa l T: +48 22 246 00 30 l F: +48 22 246 00 31 l E: [email protected]
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!