zielvereinbarungen
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Zielvereinbarungen. Eckpunkte einer Rahmenbetriebsvereinbarung zur betrieblichen Einführung von Zielvereinbarungen mit Entgeltbindung. Eckpunkte. Der Zielvereinbarungsprozess Inhalte von Zielvereinbarungen Regelungen zur Entgeltbindung Konfliktlösung Rolle und Rechte des Betriebsrats - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
FB Tarifpolitik
Zielvereinbarungen
Eckpunkte einer Rahmenbetriebsvereinbarung zur
betrieblichen Einführung von Zielvereinbarungen mit
Entgeltbindung
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Eckpunkte
• Der Zielvereinbarungsprozess• Inhalte von Zielvereinbarungen• Regelungen zur Entgeltbindung• Konfliktlösung• Rolle und Rechte des Betriebsrats• Datenspeicherung und –schutz• Der Einführungsprozess• Themen für den Betriebsrat
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Zielvereinbarungsprozess
• Beschreibung des „formalen“ Prozesses– Vorgesetzte/r macht Vorschlag (für
Gesprächstermin, Inhalt der Zielvereinbarung als auch Zielerreichung)
– Vorschlag wird dem/den Beschäftigten schriftlich rechtzeitig vor dem Gespräch ausgehändigt
– Zeitlicher Ablauf, Fristen• Formulare für Zielvereinbarung und
Zielerreichungsgespräch• Beschreibung von Dokumentation, Ablage
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Zielvereinbarungsprozess
• Liste zulässiger Ziele (einschl. Prozess zur fortlaufenden Aktualisierung der Liste)
• Regelung zur Anpassung der Zielvereinbarung bei Veränderung der Ausgangsbedingungen
• Zwischengespräch 3 Monate vor Ablauf der ZV-Periode mit Vereinbarung von Unterstützungsmaßnahmen, wenn Zielverfehlung absehbar– Keine Entgeltminderung, wenn dies nicht
stattgefunden hat• Neue ZV bei Arbeitsplatzwechsel
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Inhalte von Zielvereinbarungen
• Inhalte der einzelnen Zielvereinbarung– Ein oder mehrere tätigkeitsbezogene
Einzelziele– Gewichtung der Ziele zueinander– Messkriterien für die Zielerreichung– Qualifizierungsziele und -maßnahmen– Rahmenbedingungen
• Begrenzung der Anzahl der Einzelziele auf max. 3 - 5
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Inhalte von Zielvereinbarungen
• Kriterien für Einzelziele festlegen, z.B.:Einzelziele müssen– nachvollziehbar, – messbar, – bei normaler Leistung im Rahmen der
tariflichen/vertraglichen Arbeitszeit erreichbar, – sich auf die Aufgaben des/der Beschäftigten
beziehend und im Rahmen der Verantwortlichkeit der tariflichen Eingruppierung liegend und
– zeitlich bestimmt sein
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Inhalte von Zielvereinbarungen
• Ziele müssen so gestaltet sein, dass sie „übererfüllt“ werden können
• Möglichst keine „weichen“ Ziele; wenn unvermeidbar dann Vorrang von mess- und zählbaren Kenngrößen vor bewerteten Zielen festschreiben
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Entgeltbindung
• Festlegung Zielentgeltkurve, Verhältnis Zielerfüllung zum Geld
• Festlegung Mindest- und Maximal-Zielentgelt
• Mindestens jetziges Entgelt absichern bei 100% Zielerreichung
• Mechanismen gegen kollektiv überhöhte Ziele
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Entgeltbindung
• Zahlungsmodalitäten– Abschlagszahlung mit Abrechnung am
Jahresende– Oder: Zahlung neu ermitteltes Zielentgelt bis
Ablauf der nächsten Periode• Mindestzahlung, auch wenn neue
Zielvereinbarung nicht zu Stande kommt• Bei Gruppenzielen Modalitäten der
Verteilung auf die Gruppe• Ggf. Optionsrecht Nichtteilnahme ältere AN
(z.B. wie bei tarifl. Entgeltsicherung), dann Absicherung bisheriges Entgelt
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Konfliktlösung
• Innerbetriebliche Schiedsstelle (paritätische Kommission) mit Entscheidungsmechanismus
• Individuell– Schlichtung bei Streit über
• Inhalt der Zielvereinbarung • Zielerfüllung• Anpassung Ziele innerhalb der Periode
• Kollektiv– Liste der möglichen Einzelziele– Wirksamkeit des Einspruches BR gegen
Zielvereinbarungen
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Betriebsrat
• Einsichtsrecht bzw. Aushändigung der abgeschlossenen Vereinbarungen
• Statistiken über die Zielerreichung• Jährliche Beratung der Ergebnisse bzw.
der Auswirkungen mit AG• Einwirkungsrechte auf die
Personalbemessung• Verhandlung von Musterzielen
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Betriebsrat
• Beschäftigte können BR bei Zielvereinbarungsgespräch bzw. Review hinzuziehen
• Eigenständiges Widerspruchsrecht des BR gegen Zielvereinbarungen bei Verstößen gegen BV/TV– Insbesondere bei Einzelzielen, die gegen TV
oder BV verstoßen
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Datenspeicherung und -schutz
• Vernichtung der Daten im direkten Zugriffsbereich des Vorgesetzten nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode (keine Schatten-Personalakte)
• Löschung der Daten im Unternehmen nach 3 Jahren
• Nutzung der gewonnenen Daten ausschließlich im Rahmen des beschriebenen Zielvereinbarungs-prozesses bzw. zur Ermittlung bzw. Auszahlung der entsprechenden Entgeltkomponente
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Datenspeicherung und -schutz
• Keine Nutzung der gewonnen Daten zur Begründung von Personalmaßnahmen, ggf. mit Beweislastumkehr
• Keine Weiterverarbeitung der gewonnenen Daten per EDV
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Einführungsprozess
• Einführungsprozess in der Betriebsvereinbarung beschreiben
• Schulungsmaßnahmen für alle beteiligten Gruppen vereinbaren
• Bei Neueinführung mindestens ein Probejahr ohne Entgeltbindung
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Themen für BR
• Konzept zur Beteiligung der Beschäftigten in der Aushandlungsphase
• Betriebsräte müssen sich in der Einführungsphase und auch danach mit dem Thema beschäftigten– Beratung von Beschäftigten– Eigenständige Überwachung der Umsetzung /
der Einhaltung der Vereinbarungen – Nutzung des Systems zur Leistungsregulierung