§ 5 einführung ins kartellrecht: markt, wettbewerb und rechtlicher schutz des wettbewerbs

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§ 5 Einführung ins Kartellrecht: Markt, Wettbewerb und rechtlicher Schutz des Wettbewerbs A. Markt B. Wettbewerb C. Rechtlicher Schutz des Wettbewerbs

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§ 5 Einführung ins Kartellrecht: Markt, Wettbewerb und rechtlicher Schutz des Wettbewerbs. Markt Wettbewerb Rechtlicher Schutz des Wettbewerbs. A. Markt. Beispiele : Märkte für PKW, für Heizöl und Benzin I. was heißt Markt? - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: § 5 Einführung ins Kartellrecht: Markt, Wettbewerb und rechtlicher Schutz des Wettbewerbs

§ 5 Einführung ins Kartellrecht: Markt, Wettbewerb und rechtlicher Schutz des

Wettbewerbs

A. Markt

B. Wettbewerb

C. Rechtlicher Schutz des Wettbewerbs

Page 2: § 5 Einführung ins Kartellrecht: Markt, Wettbewerb und rechtlicher Schutz des Wettbewerbs

A. Markt

Beispiele: Märkte für PKW,für Heizöl und Benzin

I. was heißt Markt?allgemein: Zusammentreffen von Angebot und Nachfragekonkret: gegenständlich örtlich zeitlich(und zwar eventuell mehrmals, jeweils in Produktions- bzw. Lieferkette)

Page 3: § 5 Einführung ins Kartellrecht: Markt, Wettbewerb und rechtlicher Schutz des Wettbewerbs

Noch A. Markt

II. was bewirkt der Markt?– Markt als Regelkreis– Markt als Steuerungsmechanismus für die Wirtschaft

(Marktwirtschaft)– Grenzen sinnvoller Steuerung durch den Markt (Defizite

des Regelkreises, soziale Marktwirtschaft)– Gefahren des Monopols– Elastizität der Nachfrage

Stand 28. 5. 2014

Page 4: § 5 Einführung ins Kartellrecht: Markt, Wettbewerb und rechtlicher Schutz des Wettbewerbs

Noch A. Markt

III. Rahmenbedingungen für ein Funktionieren des Marktes• Rechtsordnung mit Privatautonomie und

Eigentumsfreiheit• Vorschriften gegen Missbräuche

(u.a. Koppelung von Handlung und Haftung)• Bei internationalen Märkten (Finanzmärkte!)

internationale Regelung gegen Missbräuche sie fehlen weitgehend

Page 5: § 5 Einführung ins Kartellrecht: Markt, Wettbewerb und rechtlicher Schutz des Wettbewerbs

B. Wettbewerb

I. Wettbewerb als Rivalität (vor allem der Anbieter) auf den Güter- und Dienstleistungsmärkten Finanzmärkte werden nicht betrachtet

II. Funktion des Wettbewerbs („Wettbewerbsfunktionen“)Rivalität der Anbieter schützt vor Ausbeutung: Tendenz zu

GrenzkostenAngebote nach KäuferpräferenzenNeutralisierung von MachtEinkommensverteilung

Faktor-AllokationDynamikTechnischer Fortschritt

Page 6: § 5 Einführung ins Kartellrecht: Markt, Wettbewerb und rechtlicher Schutz des Wettbewerbs

Noch B. Wettbewerb

III. sog. Marktformen• Monopol (z.B. Microsoft?)• Oligopol (Benzinmarkt)• Polypol (Börse, Wochenmarkt)

(Varianten hiervon: „…pson“,„Teil- …“)

Page 7: § 5 Einführung ins Kartellrecht: Markt, Wettbewerb und rechtlicher Schutz des Wettbewerbs

Noch B. WettbewerbIV. Wettbewerbstheorien und –Leitbilder:

Adam Smith (Klassik)statische Sicht/dynamische Theorien„workable competition“ (funktionsfähiger Wettbewerb)Ordo-Liberalismus (Freiburger Schule)Neo-Liberalismus (Freiheit als Hauptzeck)Variante: Wettbewerb als Entdeckungsverfahren (v. Hayek)„Chicago- School“ (Nutzen als Hauptzweck) „more economic approach“ (Nutzenmaximierung)

Page 8: § 5 Einführung ins Kartellrecht: Markt, Wettbewerb und rechtlicher Schutz des Wettbewerbs

Noch B. WettbewerbV. Mögliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs:

durch:• Kartell als Verhaltensabstimmung• einseitiger Missbrauch von Marktmacht• Unternehmenszusammenschluss• unlauterer Wettbewerb• staatliche Beihilfen• Auftragsvergabe der öffentlichen Hand

Page 9: § 5 Einführung ins Kartellrecht: Markt, Wettbewerb und rechtlicher Schutz des Wettbewerbs

C. Rechtlicher Schutz des Wettbewerbs

I. Schutzwürdigkeit des Wettbewerbsnegiert von RGZ 28, 238, 243 f. – Rabattkartell des Börsenvereins des deutschen Buchhandels, 1880negiert von RGZ 38, 155, 161 – Verkaufssyndikat des sächsischen Holzstofffabrikanten-Verbandes, 1897negiert von BGB § 138 von 1900

anerkannt vom US-Sherman-Act, 1890UWG in den Fassungen von 1896, 1907, 2004RGZ 134, 342 – Benrather Tankstellenfall, 1930, zum UWGGWB und EWG-Vertrag, 1957 (mit der weiteren Entwicklung bis zur heutigen EU)

Page 10: § 5 Einführung ins Kartellrecht: Markt, Wettbewerb und rechtlicher Schutz des Wettbewerbs

Noch C. Rechtlicher Schutz des Wettbewerbs

I. Schutz des Wettbewerbs zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht

– UWG und Privatrecht– Kartellrecht als Gemengelage zwischen

öffentlichem Recht und Privatrecht

Page 11: § 5 Einführung ins Kartellrecht: Markt, Wettbewerb und rechtlicher Schutz des Wettbewerbs

Noch C. Rechtlicher Schutz des Wettbewerbs

II. Schutz des Wettbewerbs zwischen europäischem und nationalen Recht1. Art. 1-4, 26 ff. AEUV: Binnenmarkt mit den 4 Grundfreiheiten im Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr; dabei verweist Art. 3 AEUV auf Wettbewerbsregeln, die in den Art. 101 ff. AEUV aufgeführt sind; Art. 3 III EUV verweist auf soziale Marktwirtschaft.

2. Vorrang des materiellen europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts bei zwischenstaatlichen Auswirkungen von Kartellen und im Verbraucherschutzvgl. allgemein EuGH NJW 1969, 1000 – Walt Wilhelm und BVerfG E 73, 339 – Solange IIArt. 101, 102 AEUV; EG-Kartellverfahrens-Verordnung (EG-KartVerfVO) Art. 3 I, II 1; europäische Fusionskontrollverordnung (FKVO), Richtlinien im Lauterkeitsrecht

Grund: Gefährdung der Freiheit des Handels zwischen den Mitgliedstaaten durch unternehmerische Verhaltensabstimmung, insbes. Export- oder Importerschwerungen

Page 12: § 5 Einführung ins Kartellrecht: Markt, Wettbewerb und rechtlicher Schutz des Wettbewerbs

Noch C. Rechtlicher Schutz des Wettbewerbs

III. Auswirkungsprinzip bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (Kollisionsrecht)z.B. Marketing-Maßnahme in Frankreich, die den Markt in Deutschland betrifft bzw. umgekehrt (EuGH im Fall Grundig/Consten v. 1966) oder Fusion zwischen zwei südafrikanischen Unternehmen mit massiven Auswirkungen in der EU im Bereich der Edelmetalle (EuG, v. 25. 3. 1999 im Fall Gencor).

Art. 40 EGBGB: Recht des Marktortes § 130 II GWBAuswirkungsprinzip auch im europäischen KartellrechtRom II-VO von 2007 relevant für UWG und GWB

Page 13: § 5 Einführung ins Kartellrecht: Markt, Wettbewerb und rechtlicher Schutz des Wettbewerbs

Verständnisfragen zu § 5 der Vorlesung

1. Was ist der Markt in funktionaler Hinsicht? Beschreiben Sie den konkreten Markt: für den Einzelhändler in Saarbrücken, der Orangen einkaufen will; das führende Ingenieurbüro für die Planung eines Groß-Flughafens.

2. Welche Voraussetzungen braucht der Markt zu seinem Funktionieren Was „kann“ der Markt?

3. Was ist Wettbewerb?

4. Mit welchen Missbräuchen befasst sich das Kartellrecht ?

5. Was ist die heute aktuelle zentrale Forderung des Ordo-Liberalismus?

Page 14: § 5 Einführung ins Kartellrecht: Markt, Wettbewerb und rechtlicher Schutz des Wettbewerbs

Verständnisfragen zu § 5 der Vorlesung

1. Was ist der Markt in funktionaler Hinsicht? Beschreiben Sie den konkreten Markt: für den Einzelhändler in Saarbrücken, der Orangen einkaufen will; das führende Ingenieurbüro für die Planung eines Groß-Flughafens.Das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage. – Obst- und Gemüse-Großmarkt im Einzugsbereich von Saarbrücken. – Planungsteams für Großprojekte weltweit.

2. Welche Voraussetzungen braucht der Markt zu seinem Funktionieren . Was „kann“ der Markt?Geld- und Gerichtssystem (Eigentums- und Vertragsfreiheit), Polizei. An sich „kann“ das Markt dann alles; doch ist es zweifelhaft, ob die Ergebnisse unter allen Umständen sozialverträglich sind; insoweit spricht man von weiteren Rahmenbedingungen, die der Staat setzen muss. Im internationalen Bereich fehlt es an derartigen Rahmenbedingungen weitgehend, vor allem auf den Finanzmärkten.

3. Was ist Wettbewerb?Rivalität mehrerer auf einem Markt.

4. Mit welchen Missbräuchen befasst sich das Kartellrecht ?Kartell, Marktmachtmissbrauch, Fusionskontrolle, Vergabe und Beihilfen durch die öffentliche Hand.

5. Was ist die heute aktuelle zentrale Forderung des Ordo-Liberalismus?Zusammenführung von Herrschaft und Haftung.