20110420_pulsschlag_zwickau
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http://2011.blick.de/20110420_Pulsschlag_Zwickau.pdfTRANSCRIPT
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Pulsschlag AUTOMOBIL- UNDROBERT-SCHUMANN-STADT
DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU
20. APRIL 2011 · NR. 08 · 22. JAHRGANG
S E I T E
02GRÜN- UND BIOABFALL ENTSORGUNGSTIPPS
S E I T E
06BAU DER NEUEN SCHWIMMHALLE BEGINNT IM JUNIGGZ INFORMIERT ÜBER GEPLANTES GROSSPROJEKT
S E I T E
03GEBÜHRENSATZUNG DER FEUERWEHR
S E I T E
05CHAMPIONSCUP RSC ROLLIS ZWICKAU
Touristenbusse halten künftigam RenaissanceschlossATTRAKTIVER ANKUNFTSPLATZ KANN NUN GENUTZT WERDEN
Touristen, die Zwickau mit dem Bus besu-chen, erleben künftig einen besonderenAha-Effekt. Denn seit vergangener Wochekönnen die Fahrzeuge im Schlossgraben-weg halten. Reisende blicken damit als erstes auf den beeindruckenden und auf-wändig sanierten Renaissancebau desSchlosses Osterstein und erleben die einla-dende Parkanlage des fast fertiggestelltenMulde-Paradieses. Bis zum Hauptmarktund damit dem Herz der Automobil- undRobert-Schumann-Stadt sind es dann –vorbei an der Katharinenkirche, in der1520/21 Thomas Müntzer predigte – nurwenige Schritte.
Bisher diente der Halteplatz an der Ka-tharinenstraße als Ankunftsstelle fürReisebusse. Dieser war zwar sowohl ver-kehrsgünstig als auch zentral gelegen,bot aber nicht das beste Umfeld. DieNeubauten auf beiden Seiten der Straßesowie der Einkaufsmarkt beeinflusstenden ersten Eindruck der Besucher nichtnur positiv.Mit dem Schlossgrabenweg steht nunein neuer touristischer Empfangbereichzur Verfügung. Die Zufahrt der Touri-stenbusse erfolgt über die Einfahrt Dr.-Friedrichs-Ring, gegenüber des Alten Ga-someters. Auf der Höhe des SchlossesOsterstein ist nun Platz für zwei Bussezum Ausstieg der Gäste. Die Reisebussefahren dann über die Nicolaistraße wie-der ab. Je nach Ziel und Dauer der Füh-rung können die Busse dann am Halte-punkt Kornmarkt/Klosterstraße, an derKatharinenstraße oder an anderen ge-eigneten Punkten auf die Rückkehr ihrerGäste warten.Um den Durchgangsverkehr und damiteine Beeinträchtigung für Anwohner zuvermeiden, installierte eine Firma im
Auftrag des Garten- und Friedhofsamtesautomatische Poller. Diese werden zurWeiterfahrt der Busse entweder direktan der Anlage über einen Code oder perFernbedienung von den Stadtführernabgesenkt. Als Alternative dazu bestehtauch die Möglichkeit, dass der Reiselei-ter oder die Mitarbeiter der Tourist In-formation die Barriere per Funktelefonaktivieren.Auch an die dringenden „menschlichen“Bedürfnisse wurde mit Umsetzung derToilettenanlage von der Nicolaischule indie Nähe des neuen Halteplatzes ge-dacht. Positiver Nebenaspekt ist, dass Be-sucher des Mulde-Paradieses von nun angleichfalls ein „stilles Örtchen“ haben.Mit dem Mulde-Paradies entsteht aufdem sogenannten B 93-Tunnel und di-rekt an der Mulde ein neuer und ausge-dehnter Freizeit- und Erlebnisbereich imZentrum der Stadt Zwickau. Hier ladenWege zum Spazieren und Schlendernein, bieten zwei Spielplätze Spaß undVergnügen für Kinder und ausgedehnteGrünflächen geben viel Raum zum Ent-spannen. Darüber hinaus werden stadt-geschichtliche Bezüge hergestellt, etwaam ehemaligen Tränktor, an der über100 Jahre alten Paradiesbrücke oder amPulverturm, dem am eindrucksvollstenerhaltenen Teil der mittelalterlichenStadtmauer. Die neue Parkanlage wirdnoch im Frühjahr fertiggestellt.
Bus- und Reiseunternehmen, die denneuen Ankunftsplatz nutzen wollen bzw.Interesse an Stadtführungen haben,wenden sich bitte an die Tourist Infor-mation der Kultour Z. GmbH (Telefon:0375 2713-244, Fax: 0375 2713-249, E-Mail: [email protected], Internet:www.zwickautourist.de).
Die nächste Einwohnerversammlungfindet am Mittwoch, dem 27. April statt.Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß lädtdann insbesondere die Bewohner derStadtteile Pöhlau, Pöhlauer Straße/Äu-ßere Dresdner Straße ein, sich überwichtige Projekte zu informieren undgemeinsam zu diskutieren. Die Veran-staltung, beginnt 18 Uhr im Bürgersaaldes Rathauses (Hauptmarkt 1).Dr. Pia Findeiß wird nach der Begrüßung
in einem kurzen Redebeitrag wichtigeEntwicklungen und Vorhaben in den ge-nannten Stadtteilen aus dem Jahr 2010und geplante Projekte und Maßnahmendes Jahres 2011 vorstellen. Der größereTeil der Veranstaltung ist der Diskussionmit den Einwohnern gewidmet. Die Bür-gerinnen und Bürger haben dann dieMöglichkeit, Probleme aufzuzeigen undKritik zu üben, aber auch positive Ent-wicklungen zu benennen.
Gebiet Äußere Dresdner Straße/Pöhlauer Straße, Pöhlau
Einwohnerversammlung fürPöhlau am 27. April im Rathaus
FP511e lautet der offizielle Name des Flit-zers, doch vom WHZ Racing Team wird erliebevoll „eGon“ genannt. Gestern Abendwurde er zum ersten Mal der Öffentlich-keit präsentiert. Es ist der sechste Wagenaus dem Rennstall der WestsächsischenHochschule Zwickau und der zweite mitelektrischem Antrieb.
Bereits im fünften Jahr werden in einerunscheinbaren Werkstatt in einem entle-
genen Winkel des WHZ-Campus auf demZwickauer Scheffelberg Innovationen inForm kleiner, seit zwei Jahren auch öko-logisch korrekter Flitzer gebaut. Das WHZ Racing Team ist das weltbesteFachhochschul-Team. Auf der Weltrang-liste aller insgesamt 477 Teams der „For-mula Student“ steht es derzeit auf Platz10. Das Team, in dem rund 60 Studentender verschiedensten Fachrichtungenmitarbeiten, gibt es seit Juni 2006. Vom
11. bis 14. Mai erwartet die Truppe eineganz neue Herausforderung: das ersteRennen in Übersee – beim größten For-mula-Student-Vergleich der Welt aufdem Michigan International Speedway.Daran nehmen nur fünf deutsche Teamsteil – das WHZ Racing Team ist das ein-zige aus den Neuen Bundesländern.Alle Informationen zum Racing Teamder Zwickauer Hochschule gibt es im In-ternet unter www.whz-racingteam.de
AN DIESER STELLE ERHALTEN ANKOMMENDE TOURISTEN KÜNFTIG IHREN ERSTEN EINDRUCK VON DERAUTOMOBIL- UND ROBERT-SCHUMANN-STADT. FOTO: STADT ZWICKAU
Bob-Weltmeisterin Cathleen Martini geehrtFESTIVAL DES SPORTS IN ZWICKAU: MISSION OLYMPIC-AKTEURE ZIEHEN AN EINEM STRANG
WHZ Racing Team stellt mit eGon den neuenelektrischen Hochschulflitzer vor
Zwei Monate nach dem Gewinn der Bob-Weltmeisterschaft wurde Cathleen Mar-tini gestern im Rathaus ihrer Geburts-stadt Zwickau von OberbürgermeisterinDr. Pia Findeiß empfangen. Der Vorsit-zende der Stadtgruppe der DeutschenOlympischen Gesellschaft Jürgen Croyüberreichte ihr den Sportförderpreis.
Im Rahmen des Medientermins wurdegleichzeitig über den aktuellen Vorberei-tungsstand für das Festival des Sportsinformiert, das vom 16. bis 18. Septem-ber stattfindet. Mit diesem Event trittZwickau im Rahmen des vom DeutschenOlympischen Sportbund und Coca Colainitiierten Wettbewerbs „Mission Olym-pic“ gegen die Städte Delbrück, Geisen-feld, Lehrte und Nürtingen an.Einen besonderen Vorgeschmack auf dieVeranstaltung gaben Rainer Scheffler (Eh-renpräsident des ESV Lok Zwickau), Bür-germeister Rainer Dietrich, Oberbürger-meisterin Dr. Pia Findeiß, Anett Glöckner(SVZ-Geschäftsführerin), Cathleen Mar-tini sowie Jens Juraschka (Präsident desKreissportbundes). Nur mit Muskelkraftzogen sie eine Straßenbahn der SVZ undtesteten damit eine der besonderen Ak-tionen, die beim Festival des Sports ange-boten werden. Foto: Stadt Zwickau
GESTERN ABEND FAND AUF DEM CAMPUS SCHEFFELBERG DAS SOGENANNTE ROLL OUT DES NEUEN HOCHSCHULRENNWAGENS STATT. DIE REDAKTION DESAMTSBLATTES DURFTE DABEI SEIN ALS DIE STUDENTEN AM NACHMITTAG LETZTE HAND AN DEN FP511E ANLEGTEN. FOTO: STADT ZWICKAU
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Seite 02 · 20. April 2011 · Nr. 08 Puls · DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAUschlag
ImpressumPULSSCHLAG – AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU22. JAHRGANG · 08. AUSGABE
Herausgeber:
Stadt Zwickau · Oberbürgermeisterin
Dr. Pia Findeiß · Hauptmarkt 1 · 08056 Zwickau
Amtlicher und redaktioneller Teil:
verantwortlich: Mathias Merz (Leiter des Presse- und
Oberbürgermeisterbüros) · Hauptmarkt 1 · 08056 Zwi-
ckau · Telefon: 0375 831801 · Telefax: 0375 831899
Redaktion und Satz:
Dirk Häuser · Telefon: 0375 831812
Petra Schink · Telefon: 0375 831817
E-Mail: [email protected]
Hauptmarkt 1 · 08056 Zwickau
Verlag:
Verlag Anzeigenblätter GmbH Chemnitz,
Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz
Geschäftsführer: Christian Jaeschke
Anzeigenteil verantwortlich:
Geschäftsstellenleiter Christfried Schäfer
BLICK Zwickau/Werdau · Hauptstraße 13 · 08056 Zwickau
Telefon: 0375 54926111 · Telefax: 0371 65627610
E-Mail: [email protected]
Layoutgestaltung:
ö_konzept – Agentur für Werbung und Kommunika-
tion GmbH & Co. KG
Druck:
Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co KG
Brückenstraße 15 · 09111 Chemnitz
Vertrieb:
VDL Sachsen Holding GmbH & Co. KG
Winklhofer Straße 20 · 09116 Chemnitz
Email-Adressen und Email-Kontaktformulare der
Stadtverwaltung Zwickau und nachgeordneter Einrich-
tungen stellen keinen Zugang für elektronisch si-
gnierte sowie für verschlüsselte elektronische Doku-
mente dar, soweit der Zugang für elektronische
Dokumente nach § 3a VwVfG, § 36a SGB I oder § 87a AO
nicht ausdrücklich in vollem Umfang eröffnet ist.
Das Amtsblatt erscheint in der Regel vierzehntäglich mitt-
wochs für alle erreichbaren Haushalte der Stadt Zwickau
und ist außerdem an der Information des Verwaltungs-
zentrums, im Bürgerbüro (Innere Schneeberger Straße 26)
und in den Stadtteilverwaltungen sowie in der Tourist
Information Zwickau kostenlos erhältlich. Das Amtsblatt
und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen
sind urheberrechtlich geschützt.
Die nächste Ausgabe erscheint am 4. Mai 2011.
PulsIM INTERNET UNTERWWW.ZWICKAU.DE/AMTSBLATT
schlagSITZUNGSTERMINE
Stadtratam 28. April 2011, 15.30 Uhr, Rathaus,Hauptmarkt 1, BürgersaalAus der Tagesordnung:
Beschlussvorlagen zu Sachentscheidungen
- Durchführung von überregional bedeutsamen
Großveranstaltungen auf der Freilichtbühne und im
Schwanenteichpark
- Erwerb eines Geschäftsanteils der SSH Service
GmbH und Änderung des Gesellschaftsvertrags der
SSH Service GmbH
- Neufassung der Richtlinie über die Erstattung des
Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten
- Verordnung zur Aufhebung der Verordnung der
Stadt Zwickau über die Öffnungszeiten für den Ver-
kauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen
vom 06.05.2009
- 3. Änderungsverordnung zur Polizeiverordnung ge-
gen umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästi-
gung, zum Schutz vor öffentlichen Beeinträchtigun-
gen und über das Anbringen von Hausnummern in
der Stadt Zwickau (PolVO) vom 09.10.2003 in der
Fassung der 2. Änderungsverordnung vom
07.05.2007
- 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßen-
reinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs-
gebühren in der Stadt Zwickau vom 07.12.2010
- Benutzungsordnung für die kurzzeitige Überlassung
von Räumlichkeiten in Gebäuden der Stadt Zwickau
- Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Zwickau
Anträge der Fraktionen
- Verzicht auf Atomstrom
- Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit auf den Kinder-
spielplätzen in der Stadt Zwickau
Einwohnerfragestunde
Informationen der Verwaltung
- Ordnungswidrigkeitenverfahren Rechtsamt – Zen-
trale Bußgeldstelle
- Jahresbericht 2010 vom Robert-Schumann-Haus
- Jahresarbeitsbericht 2010 – Stadtarchiv Zwickau
Für den Fall, dass aufgrund der Sitzungsdauer oder an-
derer Gründe eine Vertagung der Sitzung notwendig
wird und die noch ausstehenden Tagungsordnungs-
punkte aufgrund ihrer Bedeutung oder Dringlichkeit
nicht erst zur nächsten regulären Sitzung des Stadtra-
tes behandelt werden können, wird vorsorglich zur
Fortsetzung der Sitzung des Stadtrates für Freitag, den
29.04.2011, 17 Uhr ins Rathaus, Bürgersaal, eingeladen.
Finanzausschussam 3. Mai 2011, 16 Uhr, Rathaus, Haupt-markt 1, Lothar-Streit-RaumAus der Tagesordnung:
Beschlussvorlagen zu Sachentscheidungen
- Vorhabensbeschluss zur Fahrzeugbeschaffung
- Zuschussgewährung zum Rückbau von Gebäuden
im Stadtumbaugebiet Nieder- und Oberplanitz
- Aufhebung von Mittelsperren für nach 2011 übertra-
gene Haushaltsausgabereste des Vermögenshaus-
haltes des Liegenschafts- und Hochbauamtes
Hinweis: Interessierte Einwohner sind zumöffentlichen Teil der Stadtrats- und Aus-schussitzungen herzlich eingeladen. Die Tagesordnungen werden ortüblich bekanntgegeben, d. h. jeweils bis spätestens dreiTage vor Sitzung an der Bekanntmachungs-tafel im Rathaus, Hauptmarkt 1 (Erdge-schoss rechts) ausgehängt.
www.zwickau.de/stadtrat
Amt für Abfallwirtschaft des Landkreises Zwickau informiert
Abfallentsorgung verschiebt sich durch Oster-Feiertage
Hinweise zur Entsorgung vonGrün- und Bioabfällen
Das Amt für Abfallwirtschaft des Land-kreises Zwickau teilt mit, dass sich wegender Ostertage die Abfallentsorgung in derStadt Zwickau verschiebt.
Die Entsorgung für Karfreitag, den 22. April, erfolgt am Samstag, dem 23. April. Die Touren vom Ostermontag,dem 25. April, werden am Dienstag, dem26. April, nachgefahren. Die Nachentsor-gung betrifft neben dem Rest- und Bio-
abfall auch die Blauen und Gelben Ton-nen. In diesem Zusammenhang ist zubeachten, dass sich die Entsorgungster-mine der weiteren Wochentage ggf. auchjeweils um einen Tag bis maximal Sams-tag verschieben können.
Die Abfallbehälter sind trotzdem zum eigentlichen Entleerungstermin zur Lee-rung bereitzustellen, da die Behälter„auflaufend“ abgefahren werden.
Grün- und Bioabfälle sind natürlich Roh-stoffe, die in den Naturkreislauf zurück-geführt werden sollten. Möglichkeitenbieten hierfür das Schreddern, Mulchen,Kompostieren auf dem eigenen Grund-stück, aber auch die Nutzung von Ange-boten des Landkreises als Träger der öf-fentlich-rechtlichen Entsorgung.
Zurückführen in den Naturkreislauf be-deutet aber nicht, die Grün- und Bioab-fälle ordnungswidrig in Wald und Feldoder auf sonstigen der Allgemeinheit zu-gänglichen Flächen (auch nicht an Wert-stoffsammelplätzen) abzulagern. Hierdrohen empfindliche Bußgelder. Unter Bioabfällen versteht man imHaushalt anfallende organische, kompo-stierbare Abfälle, die ohne vorherige me-chanische Behandlung in den Bioabfall-behältern überlassen werden könnensowie kleinstückige Grün- bzw. Pflanzen-abfälle. Dazu gehören:- Kaffee- und Teesatz- Kaffee- und Teefilter aus Papier- Schalen (Obst- und Gemüseschalen;
Eierschalen)- verwelkte Blumen und Pflanzenabfälle- nicht mehr zum Verzehr geeignete
Früchte (Fallobst)- Kastanien usw., soweit keine Verfütte-
rung möglich ist- Baum-, Strauch- und Heckenverschnitt- Grasschnitt- Laub, Reisig- RindeIm gesamten Landkreis Zwickau stehenfür die Sammlung von Grün- und Bioab-fällen Bioabfallbehälter in den folgendenGrößen und den angegebenen Gebührenzur Verfügung:
Gebühren pro Leerung
60-l-Bioabfalltonne 2,03 €80-l-Bioabfalltonne 2,70 €120-l-Bioabfalltonne 4,05 €240-l-Bioabfalltonne 8,10 €
In der Bioabfallgefäßgebühr ist nebendem Einsammeln und dem Befördernder Bioabfälle zur Verwertungsanlage so-wie deren Verwertung auch die einmaljährliche Reinigung des Bioabfallbehäl-ters enthalten.Die Beantragung der Bioabfallbehälterkann schriftlich – über das Internet un-ter www.landkreis-zwickau.de oder mitdem Formular „Mitteilungs- und Aus-kunftspflichten“ aus dem Abfallratge-ber – durch den Eigentümer oder Ver-walter des betroffenen Grundstückesbzw. durch den dinglich Nutzungsbe-rechtigten erfolgen.Sollten umfangreichere oder größereMengen Grünabfälle anfallen (z. B.Baumstämme oder Geäst), so empfiehltdas Amt für Abfallwirtschaft die Nut-zung von Angeboten der Entsorgungs-sowie Garten- und Landschaftsbauunter-nehmen bzw. die direkte Möglichkeit derAnlieferung von Grünabfällen an die imLandkreis Zwickau tätigen zugelassenenKompostierungsanlagen. Beispiele fürAnsprechpartner sind in den im Land-kreis verteilten Abfallratgebern enthal-ten.
Für Anfragen zur Bioabfall- sowie Grün-abfallentsorgung stehen darüber hinausgerne die im Landkreis Zwickau tätigenAbfallberaterinnen unter den Rufnum-mern 0375 4402-26111, -26117 und 03763404-103 zur Verfügung.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER STADT ZWICKAU
Rechtsverordnung der Stadt Zwickau über verkaufsoffene Sonntage 2011 vom 07.04.2011
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER STADT ZWICKAU
2. Änderungssatzung zur Gebührensatzung nebst Gebührenverzeichnisfür die von der Stadt Zwickau verwalteten Friedhöfe vom 18.12.2006vom 07.04.2011Aufgrund von § 8 Abs. 1 und 2 Sächsisches
Gesetz über die Ladenöffnungszeiten(Sächsisches Ladenöffnungsgesetz –SächsLadÖffG) vom 01.12.2010 (GVBl. S.338) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am24.03.2011 folgende Rechtsverordnungbeschlossen:
§ 1In der Stadt Zwickau dürfen Verkaufs-stellen- am Sonntag, dem 4. Dezember 2011
und- am Sonntag, dem 18. Dezember 2011
aus Anlass des Weihnachtsmarktesjeweils in der Zeit zwischen 12.00 Uhrund 18.00 Uhr geöffnet sein.
§ 2Anlässlich des Stadtfestes der StadtZwickau dürfen Verkaufsstellen im Fest-gebiet – innerhalb des Dr.-Friedrichs-Ringes –- am Sonntag, dem 21. August 2011in der Zeit zwischen 12.00 Uhr und 18.00Uhr geöffnet sein.
§ 3Ordnungswidrig im Sinne von § 11 Abs. 1Nr. 1 SächsLadÖffG handelt, wer als Inha-ber einer Verkaufsstelle, als Gewerbetrei-bender oder als verantwortliche Personim Sinne des SächsLadÖffG vorsätzlichoder fahrlässig entgegen einer Bestim-mung des § 8 Verkaufsstellen an anderenals den in § 1 und § 2 genannten Tagenöffnet oder Waren gewerblich anbietet.Ordnungswidrigkeiten nach Satz 1 kön-nen gemäß § 11 Abs. 2 SächsLadÖffG mit
einer Geldbuße bis zu 5 000 Euro geahn-det werden.
§ 4Die Verordnung tritt am Tag nach ihrerVerkündung in Kraft.
* * * * * * * * * * * * * * * * * * *Diese Verordnung wird hiermit ausge-fertigt und ist unter Hinweis auf § 4 Abs.4 SächsGemO öffentlich bekannt zu ma-chen.
Zwickau, den 07.04.2011Dr. Pia FindeißOberbürgermeisterin
Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Ver-
letzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
SächsGemO beim Zustandekommen dieser Verord-
nung nach Ablauf 1 Jahres seit dieser Bekanntma-
chung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es
sei denn, dass
1. die Ausfertigung der Verordnung nicht oder feh-
lerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzun-
gen, die Genehmigung oder die Bekanntma-
chung der Verordnung verletzt worden sind,
3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52
Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen
hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss
beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor-
schrift gegenüber der Stadt Zwickau unter
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verlet-
zung begründen soll, schriftlich geltend ge-
macht worden ist.
Aufgrund des §§ 4, 10 Abs. 2 der Gemeinde-ordnung für den Freistaat Sachsen (Sächs-GemO) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 18.03.2003 (SächsGVBl. 2003, S. 55), zuletzt geändert durch Gesetz vom26.06.2009 (SächsGVBl. 2009 S. 323, 325)der §§ 2, 9 Abs. 1 des Sächsischen Kommu-nalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 26.08.2004(SächsGVBl. 2004, S. 418), zuletzt geändertdurch Gesetz vom 19.05.2010 (SächsGVBl.2010 S. 142, 144), hat der Stadtrat der StadtZwickau in seiner Sitzung am 24.03.2011folgende 2. Änderungssatzung zur Gebüh-rensatzung nebst Gebührenverzeichnis fürdie von der Stadt Zwickau verwaltetenFriedhöfe vom 18.12.2006 beschlossen:
§ 1In der Anlage 1 zur Gebührensatzungnebst Gebührenverzeichnis für die vonder Stadt Zwickau verwalteten Friedhöfewird das Gebührenverzeichnis unter
I. Gebühren für die Überlassung von Be-gräbnisplätzen, Punkt 2 Grabstätten fürUrnenbestattungen wie folgt ergänzt:
2.3.3 Urnengemeinschaftsanlage (UGA) – „Lebenswege“ 2.400,11 € 20 Jahre Nutzungsdauer einschließlich Pflege
§ 2Die Änderungssatzung tritt am Tag nachihrer öffentlichen Bekanntmachung inKraft.
* * * * * * * * * * * * * * * * * * *Diese Satzung wird hiermit ausgefertigtund ist unter Hinweis auf § 4 Abs. 4SächsGemO öffentlich bekannt zu ma-chen.
Zwickau, den 07.04.2011Dr. Pia FindeißOberbürgermeisterin
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung
von Verfahrens- und Formvorschriften der Sächs-
GemO beim Zustandekommen dieser Satzung nach
Ablauf 1 Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht
mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
dass
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehler-
haft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzun-
gen, die Genehmigung oder die Bekanntma-
chung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52
Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen
hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss
beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor-
schrift gegenüber der Stadt Zwickau unter
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verlet-
zung begründen soll, schriftlich geltend ge-
macht worden ist.
Schwimmhalle Flurstraße:Öffnungszeiten in den FerienIn den Osterferien kommt es in derSchwimmhalle Flurstraße zu folgendenveränderten Öffnungszeiten in derSchwimmhalle Flurstraße:
Öffentliches Schwimmen: Freitag, 22. April, 7 bis 14 Uhr Samstag, 23. April, 14 bis 20 Uhr Sonntag, 24. April, 7 bis 20 Uhr Montag, 25. April, 7 bis 14 Uhr Dienstag, 26. April, 5.45 bis 15.15 Uhr Mittwoch, 27. April, 7 bis 14.15 Uhr Donnerstag, 28. April, 5.45 bis 15.15 Uhr Freitag, 29. April, 7 bis 15.15 Uhr und
22 bis 23.30 Uhr
Samstag, 30. April, 14 bis 20 Uhr
Am 1. Mai Johannisbad und Schwimmhalle Flurstraße offen
Am Sonntag, dem 1. Mai (Tag der Arbeit)sind die Schwimmhalle und Sauna desJohannisbades in der Zeit von 8 bis 17Uhr geöffnet.Die Schwimmhalle Flurstraße ist amMaifeiertag in der Zeit von 7 bis 14 Uhrgeöffnet, Einlassschluss ist 13 Uhr.Weitere Informationen im Internet un-ter www.johannisbad.de
Zustellung Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Abs. 1und 2 Verwaltungszustellungsgesetz(VwZG) Für Herrn Ibrahim Özdemirli, letztbekannte An-
schrift seit 18.02.2010: Friesenstraße 13, 67547 Worms,
vorherige Anschriften: Friedensstr. 13, 67547 Worms
und Fischmarkt 7a, 67547 Worms (bei Korkmaz), liegt
im Jobcenter Zwickau, Leipziger Str. 160, 08058 Zwi-
ckau, in Zimmer 713 ein Schriftstück (Schreiben vom
01.04.2011, § 33 SGB II – Änderung der Zahlungsmodali-
täten, Aktenzeichen: 09202BG0019344-UH RF. 790.d)
zur Abholung bereit. Dieses Schriftstück kann in der
vorgenannten Dienststelle zu den Sprechzeiten (Mo,
Di, Do, Fr 8 bis 11 Uhr) und nach telefonischer Termin-
vereinbarung in Empfang genommen werden.
Bachs Johannespassion alsKarfreitagskonzert im DomDie Johannespassion von Johann Seba-stian Bach (BWV 245) wird als Karfreitags-konzert am 22. April um 17 Uhr im Dom St.Marien erklingen.
Die 1724 uraufgeführte Passionsge-schichte nach dem Evangelium des Jo-hannes berichtet vom Verrat Judas undder Gefangennahme Jesus, dessen Ver-leugnung durch Petrus, dem Verhör undder Verurteilung durch Pilatus sowie derKreuzigung und Grabsetzung Christus.
Die teils dramatische, teils lyrische An-lage des Werkes statuiert die Johannes-passion bis heute zu den populärstenund eindrucksvollsten Oratorien derMusikgeschichte.Die Musikalische Leitung hat KMD HenkGalenkamp. Als Solisten singen Uta Si-mone (Sopran), Nathalie Senf (Alt), Jo-shua Whitener (Tenor) und HinrichHorn (Bass). Es singt der Domchor St.Marien Zwickau, begleitet vom Philhar-monischen Orchester Plauen-Zwickau.
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Puls · DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU 20. April 2011 · Nr. 08 · Seite 03schlag
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DER STADT ZWICKAU
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebungfür Leistungen der Feuerwehr der Stadt Zwickau vom 07.04.2011Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnungfür den Freistaat Sachsen (SächsGemO)und des § 69 des Sächsischen Gesetzesüber den Brandschutz, Rettungsdienstund Katastrophenschutz (SächsBRKG) ver-öffentlicht im SächsGVBl. Jg. 2004 Bl.-Nr.9 S. 245, 647, zuletzt geändert durch dasGesetz begleitender Regelungen zumDoppelhaushalt 2011/2012 (Haushaltsbe-gleitgesetz 2011/2012) vom 15. Dezember2010, gültig ab 01.01.2011, sowie des § 22Absatz 6 SächsBRKG i. V. m. § 17 der Ver-ordnung des Sächsischen Staatsministeri-ums des Innern über die Feuerwehren unddie Brandverhütungsschau im FreistaatSachsen (Sächsische Feuerwehrverord-nung – SächsFwVO), veröffentlicht imSächsGVBl. Jg. 2005 Bl.-Nr. 9 S. 291, 281-8.1, zuletzt geändert durch Rechtsbereini-gung am 21.12.2010, hat der Stadtrat inseiner Sitzung vom 24.03.2011 folgendeSatzung beschlossen:
§ 1Begriffsbestimmungen
1. Kosten im Sinne des § 69 des Sächsi-schen Gesetzes über den Brandschutz,Rettungsdienst und Katastrophen-schutz sind:- Aufwendungen für die Durchfüh-
rung von Pflichtleistungen der Feu-erwehr. Wird unter den in der Sat-zung bestimmten Voraussetzungenihre Erstattung verlangt, handelt essich um Kostenersatz.
- Aufwendungen der Feuerwehr fürdie Durchführung von anderen,freiwilligen Leistungen.Die Gegenleistungen der Leistungs-nehmer sind Gebühren.
2. Ein Einsatz im Sinne dieser Satzungist jede auf die Durchführung einerFeuerwehrleistung gerichtete Tätig-keit der Feuerwehr, die auf Anforde-rung oder von Amts wegen erfolgt.Der Einsatz beginnt mit der Alarmie-rung/Anforderung der Feuerwehrund endet entweder mit dem Beginneines folgenden Einsatzes oder mitder Erklärung des Einsatzleiters überdas Ende des Einsatzes, spätestensaber mit Abschluss der dazu gehöri-gen schriftlichen und organisato-
risch-technischen Maßnahmen (Her-stellung der Einsatzbereitschaft) nachder Rückkehr in das Feuerwehrhaus.
3. Einrichtungsträger im Sinne dieserSatzung ist der Eigentümer oder derBesitzer/Nutzungsberechtigte einesGebäudes oder Gebäudeteils, einerAnlage oder einer Fläche.
§ 2Geltungsbereich
Abs. 1Diese Satzung gilt für Leistungen der Feu-erwehr der Stadt Zwickau im Sinne der §§6, 22, 23 und 69 des Sächsischen Gesetzesüber den Brandschutz, Rettungsdienstund Katastrophenschutz und für Tätig-keiten der Feuerwehr auf der Grundlageder Feuerwehrsatzung der Stadt Zwickauin der jeweils geltenden Fassung. Als Lei-stung gilt auch das Ausrücken der Feuer-wehr bei missbräuchlicher Alarmierungund bei Fehlalarmierung durch automa-tische Brandmeldeanlagen.Abs. 2 Die Kostenpflicht besteht auch dann,wenn die Leistung der Feuerwehr amEinsatzort nicht mehr erforderlich ist,weil die Alarmierung widerrufen wordenist oder der Anlass für die Leistung nichtoder nicht mehr besteht.Abs. 3 Die Leistungen der Feuerwehr der StadtZwickau richten sich nach den aktuellenFeuerwehrdienstvorschriften, der gülti-gen Alarm- und Ausrückeordnung derFeuerwehr der Stadt Zwickau, der Ver-fügbarkeit der Kräfte und Mittel sowieden konkreten Anforderungen des Ein-satzes. Es besteht kein Anspruch auf denEinsatz bestimmter Kräfte und Mittelder Feuerwehr der Stadt Zwickau.
§ 3Kostenersatz für
Pflichtleistungen der FeuerwehrZum Ersatz der Kosten, die der StadtZwickau durch einen Einsatz der Feuer-wehr entstehen, ist gemäß § 69 Abs. 2des Sächsischen Gesetzes über denBrandschutz, Rettungsdienst und Kata-
strophenschutz verpflichtet1. der Verursacher, wenn er die Gefahr
oder den Schaden vorsätzlich odergrob fahrlässig herbeigeführt hat,
2. der Fahrzeughalter, wenn die Gefahroder der Schaden beim Betrieb einesKraftfahrzeuges, Schienen-, Luft- oderWasserfahrzeuges entstanden ist,
3. der Eigentümer, Besitzer oder Betrei-ber, wenn der Einsatz auf einemGrundstück oder durch eine Anlagemit besonderem Gefahrenpotenzialerforderlich geworden ist,
4. der Betreiber einer automatischenBrandmeldeanlage, wenn durch dieAnlage ein Fehlalarm ausgelöst wird,
5. derjenige, der wider besseres Wissenoder infolge grob fahrlässiger Un-kenntnis der Tatsachen die Feuerwehralarmiert,
6. derjenige, in dessen Interesse eineBrandsicherheitswache gestellt wird,
7. der Einrichtungsträger von Grund-stücken, Gebäuden, Betrieben, Ein-richtungen, Anlagen oder Waldflä-chen, die der Brandverhütungsschauunterliegen,
8. die Gemeinde, der im Rahmen einesgemeindeübergreifenden Einsatzesnach § 14 Abs. 1 des Sächsischen Ge-setzes über den Brandschutz, Ret-tungsdienst und KatastrophenschutzHilfe geleistet worden ist, sofernkeine anderen Vereinbarungen beste-hen oder getroffen wurden.
§ 4Gebühren für freiwillige
Leistungen der FeuerwehrFür alle anderen Leistungen der Feuer-wehr, die auf der Grundlage des § 69Abs. 3 des Sächsischen Gesetzes über denBrandschutz, Rettungsdienst und Kata-strophenschutz erbracht werden, wer-den Gebühren verlangt1. von demjenigen, dessen Verhalten
den Einsatz erforderlich gemacht hat,2. von den in § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3
des Polizeigesetzes des FreistaatesSachsen (SächsPolG), in der jeweils gel-tenden Fassung, genannten Personen,
3. vom Eigentümer der Sache, deren Zu-stand den Einsatz erforderlich ge-macht hat, oder von demjenigen, derdie tatsächliche Gewalt über die Sacheausübt,
4. von demjenigen, in dessen Interesseder Einsatz erfolgt ist.
Für folgende freiwillige Leistungen wer-den Gebühren erhoben:1. die Beseitigung von Kraftstoffen,
Ölen und umweltgefährdenden odergefährlichen Stoffen sowie durch sieverursachte Schäden, deren sofortigeBeseitigung möglich ist, nach Stra-ßenverkehrs- und anderen Unfällen,soweit dies keine Pflichtleistung nach§ 3 dieser Satzung ist.
2. die Mitwirkung bei und die Durch-führung von Räum-, Aufräum- und Sicherungsarbeiten.
3. die zeitweise Überlassung von Fahr-zeugen und Material zum Ge- undVerbrauch.
4. andere Leistungen, die nicht zu dengesetzlichen Aufgaben der Feuerweh-ren gehören und/oder deren Erfor-derlichkeit sich auf Anforderung ein-zelner ergibt.
5. die Inanspruchnahme ingenieurtech-nischer Leistungen des vorbeugendenBrandschutzes.
6. die Durchführung einer Brandverhü-tungsschau auf Anforderung soweitdies keine Pflichtleistung nach § 3 die-ser Satzung ist.
§ 5Berechnung des Kostenersatzes
und der Gebühren
Abs. 1 Soweit im Absatz 5 nichts anderes be-stimmt ist, werden der Kostenersatz unddie Gebühren nach den Kostensätzendes Kosten- und Gebührenverzeichnis-ses für Leistungen der Feuerwehr derStadt Zwickau sowie nach Zeitaufwand,Art und Anzahl des in Anspruch genom-menen Personals, der Fahrzeuge und Abrollbehälter sowie des verbrauchtenMaterials berechnet. Das Kosten- undGebührenverzeichnis für Leistungen derFeuerwehr der Stadt Zwickau (siehe An-lage) ist Bestandteil dieser Satzung. Es istGrundlage für die Erhebung des Kosten-ersatzes und der Gebühren.Abs. 2 Bei Stundensätzen werden angefangeneStunden auf die nächste halbe Stundeaufgerundet.Abs. 3Die Kostenerstattung und die Gebührensetzen sich neben der Berechnung nachAbsatz 1, soweit nichts anderes bestimmtist, zusammen aus:1. den Personalkosten für die eingesetz-
ten Angehörigen der Feuerwehr,2. den Stundensätzen für die eingesetz-
ten Fahrzeuge und Abrollbehälter,3. den Kosten und Gebühren für inge-
nieurtechnische Leistungen des vor-beugenden Brandschutzes,
4. den Kosten für Verbrauchsmaterialund Materialien gem. § 5 Absatz 4Satz 3 dieser Satzung.
Abs. 4 Entstehen der Feuerwehr durch Inan-spruchnahme von Personal, Fahrzeugenund Abrollbehältern zusätzlich Kosten,so sind sie neben denjenigen nach Abs. 3zu erstatten. Zusätzliche Kosten imSinne dieser Satzung entstehen unteranderem durch die Inanspruchnahmevon Spezialdienstleistungen Dritter undspeziellen Materialien bzw. Geräten, dienicht von der Feuerwehr Zwickau vorge-halten werden.Kosten für Ersatzbeschaffung bei Un-brauchbarkeit oder Verlust sind vom Ko-stenschuldner nur dann zu erstatten, so-weit den Kostenschuldner ein Verschuldentrifft. Für die bei kostenerstattungspflich-tigen Hilfeleistungen verbrauchten Mate-rialien werden die jeweiligen Selbstkostenberechnet.Abs. 5 Kostenersatz und Gebühren werden nurin dem Umfang vom Kostenschuldnergefordert, wie Personal, Fahrzeuge undAbrollbehälter zum Einsatz gekommensind. Wird mehr Personal, Fahrzeugeund Abrollbehälter am Einsatzort bereit-gestellt als tatsächlich erforderlich undhat der Kostenschuldner dies zu vertre-ten, können auch für das nicht erforder-liche Personal, Fahrzeuge und Abrollbe-hälter Kosten verlangt werden.Abs. 6 Für Aufwendungen, die durch Hilfeleistun-gen von benachbarten Gemeinden oderdurch Werkfeuerwehren entstehen, wer-den unabhängig von dieser Satzung Ko-sten in der Höhe verlangt, wie sie der StadtZwickau in Rechnung gestellt werden.
§ 6Schuldner des Kostenersatzes
und der GebührenAbs. 1 Kostenersatz für Leistungen nach § 3 die-ser Satzung wird verlangt von demjeni-gen, der nach § 3 Nr. 1 bis 8 bestimmt ist.
Abs. 2 Gebühren für Leistungen nach § 4 dieserSatzung werden entsprechend § 69 Abs.3 des Sächsischen Gesetzes über denBrandschutz, Rettungsdienst und Kata-strophenschutz verlangt von:1. demjenigen, dessen Verhalten die Lei-
stung erforderlich gemacht hat,2. von den in § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3
des Polizeigesetzes des FreistaatesSachsen (SächsPolG), in der jeweilsgeltenden Fassung, genannten Perso-nen,
3. dem Eigentümer der Sache, deren Zu-stand die Leistung erforderlich ge-macht hat, oder von demjenigen, derdie tatsächliche Gewalt über eine sol-che Sache ausübt,
4. demjenigen, in dessen Interesse derEinsatz erfolgt ist.
Abs. 3 Mehrere Schuldner haften als Gesamt-schuldner.Abs. 4 Von der Erhebung des Kostenersatzesbzw. der Gebühren kann ganz oder teil-weise abgesehen werden, wenn die voll-ständige Erhebung im Einzelfall eine un-billige Härte darstellt.
§ 7Entstehung und Fälligkeit
Der Anspruch auf Kostenersatz bzw. Gebühren entsteht mit Beendigung derLeistung der Feuerwehr und wird mitder Bekanntgabe des durch die StadtZwickau erstellten Bescheids über denKostenersatz oder des Gebührenbeschei-des an den Schuldner fällig, soweit keinspäterer Zeitpunkt bestimmt ist.
§ 8Inkrafttreten
Abs. 1Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Abs. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur Rege-lung des Kostenersatzes und zur Gebüh-renerhebung für Leistungen der Feuer-wehr der Stadt Zwickau vom 10.05.2001außer Kraft.
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * *Die Satzung wird hiermit ausgefertigtund ist unter Hinweis auf § 4 Abs. 4SächsGemO öffentlich bekannt zu ma-chen.
Zwickau, den 07.04.2011Dr. Pia FindeißOberbürgermeisterin
Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass eine Ver-
letzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
SächsGemO beim Zustandekommen dieser Satzung
nach Ablauf 1 Jahres seit dieser Bekanntmachung
nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei
denn, dass
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehler-
haft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzun-
gen, die Genehmigung oder die Bekanntma-
chung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52
Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen
hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss
beanstandet hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvor-
schrift gegenüber der Stadt Zwickau unter
Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verlet-
zung begründen soll, schriftlich geltend ge-
macht worden ist.
ANLAGE ZUR SATZUNG ZUR REGELUNG DES KOSTENERSATZES FÜR LEISTUNGEN DER FEUERWEHR DER STADT ZWICKAU VOM 07.04.2011
Kosten- und Gebührenverzeichnis für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Zwickau
I. Personalkosten pro Stunde pro 1/2 Stunde
Angehöriger der Feuerwehr der Stadt Zwickau 32 € 16 €Wenn Leistungen der Feuerwehr an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen erbracht werden, wird ein Zuschlag von 10 % auf die Personalkosten erhoben.
II. Stundensätze der Feuerwehrfahrzeuge pro Stunde pro 1/2 Stunde
1. Löschfahrzeuge1.1. Hilfeleistungs-Löschfahrzeug/Löschfahrzeug 49 € 25 €1.2. Tanklöschfahrzeug 42 € 21 €1.3. Kleinlöschfahrzeug/Tragkraftspritzenfahrzeug 10 € 5 €
2. Drehleiter 77 € 38 €
3. Sonstige Fahrzeuge3.1. Einsatzleitwagen 4 € 2 €3.2. Wechselladerfahrzeug 226 € 113 €3.3. Rüstwagen 46 € 23 €3.4. Mannschaftstransportfahrzeug 39 € 20 €3.5. Gerätewagen 37 € 18 €3.6. Kranwagen 235 € 117 €3.7. Mehrzweckfahrzeug Tierrettung 20 € 10 €3.8. Lkw Dekon-P 104 € 52 €3.9. Messleitwagen 27 € 13 €
4. Abrollbehälter 61 € 31 €
III. Ingenieurtechnische Leistungen der Feuerwehr/Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes pro Stunde pro 1/2 Stunde
1. Mitarbeiter des vorbeugenden Brandschutzes 47 € 24 €2. Einsatz eines Fahrzeuges mindestens eine halbe Stunde
Berechnung der Fahrzeit eines ELW,sonst die reine Fahrzeit
IV. Kosten für VerbrauchsmaterialDie Kosten für Verbrauchsmaterial wie Ölbindemittel Straße, ÖlbindemittelOberflächenwasser, Chemikalienbindemittel, Absperrmittel, Rüstmaterialien,Abdichtmaterialien, Türschlösser, Zieh-Fix-Zubehör, Einsatzkleidung/Schutz-ausrüstung, Materialien gem. § 5 Abs. 4 Satz 3 der Satzung, deren Reparatur,Wiederbeschaffung und deren Entsorgung richten sich nach den jeweils gülti-gen Angeboten und Preisen der Anbieter und Vertragspartner.
Berufsfeuerwehr Zwickaumit den Freiwilligen Feuerwehren: FF Auerbach, FF Cainsdorf, FF Crossen, FF Hartmannsdorf, FF Mitte, FF Marienthal, FF Mosel, FF Niederhohndorf, FF Oberhohndorf, FF Oberrothenbach, FF Planitz, FF Pöhlau, FF Rottmannsdorf, FF Schlunzig, FF Schneppendorf
Notdienst-Rufnummern112 Feuerwehr, Rettungsdienst (RD) bei lebensbedrohlichen Erkrankungen
0375 19222 Notfalldienst (NFD) bei akuten Erkrankungen (dringender Hausbesuch)
Ihre wichtigsten AngabenWas ist passiert? Wo ist es passiert? Wie viele Verletzte/Kranke? Welche Art der Verletzung/Erkrankung? Wer meldet das Ereignis?
WWW.FEUERWEHR.ZWICKAU.DE
5814427-10-1
Seite 04 · 20. April 2011 · Nr. 08 Puls · DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAUschlag
Zustellungen
Öffentliche Zustellung gem. § 15 Abs. 1 und2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)
Für Herrn Mike Kolbe, zuletzt wohnhaft: Reuterweg
24, 08056 Zwickau, liegt beim Amt für Finanzen der
Stadt Zwickau, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 137
folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Mahnung
vom 06.04.2011, Kassenzeichen: 03.05169.6
Für Herrn Gerhard Hofer, zuletzt wohnhaft: Gut
Clarenhof, 50226 Frechen, liegt beim Amt für Finanzen
der Stadt Zwickau, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer
137 folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Mah-
nung vom 06.04.2011, Kassenzeichen: 01.02184.9
Für Herrn Walter Herdrich, zuletzt wohnhaft: Herta-
Fernberg-Straße 5, A 1100 Wien, liegt beim Amt für Fi-
nanzen der Stadt Zwickau, Werdauer Straße 62, Haus 3,
Zimmer 137 folgendes Schriftstück zur Abholung bereit:
Mahnung vom 06.04.2011, Kassenzeichen: 01.05988.2
Für Herrn Steve Fuchs, zuletzt wohnhaft: Heinrich-
Heine-Straße 65, 08058 Zwickau, liegt beim Rechtsamt
der Stadt Zwickau, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer
210, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Be-
scheid vom 05.04.2011, Aktenzeichen: VR 84.14342.0 BD
Für Herrn Boualem Hermann, zuletzt wohnhaft: An-
tonstraße 5, 08060 Zwickau, liegt beim Amt für Finan-
zen der Stadt Zwickau, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zim-
mer 136 folgendes Schriftstück zur Abholung bereit:
Mahnung vom 06.04.2011, Kassenzeichen: 01.15462.4
Für Herrn Christian Roßner, zuletzt wohnhaft:
Bussardstraße 24, 82008 Unterhaching, liegt beim Amt
für Finanzen der Stadt Zwickau, Werdauer Straße 62,
Haus 3, Zimmer 137 folgendes Schriftstück zur Abho-
lung bereit: Schreiben vom 11.04.2011, Kassenzeichen:
02.06207.4
Für Herrn Stefan Zielinski, zuletzt wohnhaft:
30916 Isernhagen, liegt beim Amt für Finanzen der
Stadt Zwickau, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer 137
folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Mahnung
vom 06.04.2011, Kassenzeichen: 01.12935.4
Für Herrn Jörg Voigt, zuletzt wohnhaft: Wettiner-
straße 83, 08412 Werdau, liegt beim Rechtsamt der
Stadt Zwickau, Werdauer Str. 62, Haus 3, Zimmer 210,
folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Bescheid
vom 11.04.2011, Aktenzeichen: VR 84.02925.8 BD
Für Herrn Jens Schmitt, zuletzt wohnhaft: Haupt-
markt 7, 08056 Zwickau, liegt beim Amt für Finanzen
der Stadt Zwickau, Werdauer Straße 62, Haus 3, Zimmer
135 folgendes Schriftstück zur Abholung bereit: Mah-
nung vom 06.04.2011, Kassenzeichen: 01.23655.5
Diese Schriftstücke können in der vorgenannten Dienst-
stelle montags von 9 bis 12 Uhr, dienstags und donners-
tags von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr sowie freitags von
9 bis 11 Uhr in Empfang genommen werden.
Sanierung und Erweiterungsbau derFörderschule für geistig Behinderte, 2. und 3. Bauabschnitt Sanierung Altbaua) Stadtverwaltung Zwickau, Liegenschafts- und
Hochbauamt, Sitz: Hauptmarkt 26, Tel.: 0375
836500, Fax: 0375 836565, E-Mail: liegenschafts-
b) Öffentliche Ausschreibung der Stadt Zwickau
Vergabe-Nr. 65/24/2011
d) Bauvertrag als Einheitspreisvertrag
e) Sanierung und Erweiterungsbau der Förderschule
für geistig Behinderte, 2. und 3. Bauabschnitt Sanie-
rung Altbau
f) Bauleistungen
g) Entscheidung über Planungsleistung: nein
h) Los 2.12: Metallbau- und Schlosserarbeiten
58 m Demontage Metalltreppengeländer; 58 m
Montage Geländer, 1,10 m hoch; Geländerrahmen,
Flachstahl 50 x 8 mm, Geländerfüllungen aus
Flachstahl 50 x 8 mm, a = 117 mm; 58 m Edelstahl-
handlauf DN 30 mm; 11 m Unterlaufschutz aus
Edelstahl DN 34 mm; 2 Stück Auflagerrahmen für
Brennöfen, Rahmenmaß 770 x 760 mm, Stahlwin-
kel 100/100/10; 1 Stück verglaste Stahlrahmenkon-
struktion als Bällchenbad einschl. Verglasung aus
TVG 16 mm; Größe 2 x 2 m, Höhe ca. 3,0 m; 1 Stück
vorh. Dachaufstiegsleiter demontieren, aufarbeiten
wieder montieren; ca. 6,50 m lang; sonstige diverse
Metallbauarbeiten, wie Handlauf kürzen, vorh. Me-
tallrampe umset-zen etc.
i) Los 2.12.: 20. KW 2011 – 32. KW 2011
j) Nebenangebote sind zugelassen.
k) Abholung, siehe a) Zimmer A 02-17, ab 14.04.2011;
Postversand bis 30.04.2011
Mo u. Do, 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr; Di, 8 bis
12 Uhr und 13 bis 17.30 Uhr; Mi, 8 bis 12 Uhr; Fr, 8 bis
11 Uhr
l) Vervielfältigungskosten: Los 2.12.: 17 Euro
bar oder Verrechnungsscheck
Die Verdingungsunterlagen werden nur versandt,
wenn der Aufforderung ein Verrechnungsscheck
beiliegt. Bei Barzahlung bitte, wenn möglich, pas-
send. Der Betrag wird nicht zurückerstattet.
n) 04.05.2011, 15 Uhr
Bei Eröffnung der Angebote dürfen nur die Bieter
oder deren Bevollmächtigte anwesend sein.
o) Stadtverwaltung Zwickau, Ausschreibungsstelle,
Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, Haus 6, Zim-
mer 110, Tel.: 0375 832910
p) deutsch
q) 04.05.2011, siehe o), Zimmer 111
Los 2.12.: 15 Uhr
r) Vertragserfüllungs-/Gewährleistungsbürgschaft in
Höhe von 5/3 v. H. der Auftragssumme einschließ-
lich der Nachträge
s) Zahlungsbedingungen nach VOB (B) § 16
t) gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtig-
tem Vertreter
u) Geforderte Nachweise der Eignung der Bieter nach
VOB/A § 6 Nr. 3, Buchstaben a - i gem. Verdingungs-
unterlagen sowie eine Freistellungsbescheinigung
des zuständigen Finanzamtes gemäß § 48 Abs. 1
EStG sind mit einzureichen. Der Bieter hat eine Be-
scheinigung über die Mitgliedschaft in der Berufs-
genossenschaft und Ortskrankenkasse vorzulegen.
Ein Angebot kann von der Wertung ausgeschlossen
werden, wenn o. g. Nachweise nicht rechtzeitig vor-
gelegt werden.
v) 31.05.2011
w) Landkreis Zwickau, Landratsamt, Amt für Kommu-
nalaufsicht, Robert-Müller-Str. 4-8, 08056 Zwickau,
Tel.: 0375 44021072
Umzug der Stadtbibliothek Zwickauinnerhalb von Zwickau vom Dr.-Fried-richs-Ring 19 in die Pölbitzer Straße 25aa) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Stadtver-
waltung Zwickau, Kulturamt, Kolpingstraße 8,
08058 Zwickau, Tel.: 0375 834101, Fax: 0375 834141
Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.,
Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind:
Stadtverwaltung Zwickau, Ausschreibungsstelle,
Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau, Tel.: 0375
832910
b) Öffentliche Ausschreibung VOL/A 2009
d) Ausführungsort: Stadtgebiet von Zwickau, 08056
Zwickau,
Art und Umfang der Leistung: Umzug der Stadtbi-
bliothek Zwickau innerhalb von Zwickau vom Dr.-
Friedrichs-Ring 19 in die Pölbitzer Straße 25a
Umzug umfasst u.a.: ca. 53.000 Printmedien; ca.
22.500 Non-Book-Medien; ca. 24 Schreibtische; ca.
28 Tische; ca. 21 Drehstühle; ca. 173 Besucherstühle;
ca. 10 Aktenschränke; ca. 302 Regale
g) Ausführungsfrist für den Gesamtauftrag:
Beginn: 16.05.2011, Ende: 17.06.2011
h) Vergabeunterlagen sind bei folgender Anschrift er-
hältlich: Stadtverwaltung Zwickau, Kulturamt, Kol-
pingstraße 8, 08058 Zwickau, Tel.: 0375 834101, Fax:
0375 834141
Bezeichnung und Anschrift der Stelle, beider die
Vergabeunterlagen eingesehen werden können: s.o.
i) Angebotsfrist: 04.05.2011, 10 Uhr
k) VOL/B
l) s. Verdingungsunterlagen
m) Vervielfältigungskosten Gesamtmaßnahme: 5 Euro
Zahlungsweise: Verrechnungsscheck
Zahlungseinzelheiten: Kosten für Vervielfältigun-
gen werden nicht zurückerstattet.
Deckenerneuerung Äußere Zwi-ckauer Straße in Zwickaua) Stadtverwaltung Zwickau, Dezernat 2 – Wirtschaft
und Bauen, Tiefbauamt, Werdauer Straße 62,
08056 Zwickau, Tel.: 0375 836601, Fax: 0375
836666, E-Mail: [email protected]
b) Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A 2009
c) Ausführung von Bauleistungen
d) 08064 Zwickau, Äußere Zwickauer Straße
e) Deckenerneuerung Äußere Zwickauer Straße in
Zwickau
Hauptmengen: 650 t bituminöse Binderschicht;
325 t Deckschicht SMA; 900 m Fugen in Deck-
schicht; 8 St. Tagewassereinläufe erneuern; Ver-
kehrssicherung; Markierungsarbeiten; 75 m
Granitbord regulieren; 160 m² bituminöse Geh-
wegbefestigung; 100 m² Großpflaster aus Natur-
steinen
f) entfällt
g) Planungsleistungen: entfällt
h) Etwaige Frist für die Ausführung:
Beginn der Ausführung: 23.05.2011
Ende der Ausführung: 24.06.2011
i) Stadtverwaltung Zwickau, Tiefbauamt, Verwal-
tungszentrum Haus 2, Zimmer 316, Werdauer
Straße 62, 08056 Zwickau, Tel.: 0375 836601, Fax:
0375 836666, E-Mail: [email protected]
j) Das Entgelt für die Übersendung der Unterlagen
beträgt: 30 Euro
Zahlungsweise: Verrechnungsscheck
Zahlungseinzelheiten: 30 Euro ist per Verrech-
nungsscheck mit der Anforderung zu übergeben.
Das Entgelt wird nicht erstattet.
Die Vergabeunterlagen werden erst nach Eingang
des Schecks versandt.
Zahlungsempfänger: Stadtverwaltung Zwickau
Verwendungszweck: Verdingungsunterlagen
Deckenerneuerung Äußere Zwickauer Straße
k) 03.05.2011, 10.30 Uhr
l) Stadtverwaltung Zwickau, Ausschreibungsstelle,
Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau
m) Deutsch
n) Bieter und deren Bevollmächtigte
o) Eröffnung am: 03.05.2011 um 10.30 Uhr,
Ort: wie l, Haus 6, Zimmer 111
p) Sicherheiten: entfällt.
q) nach VOB (B) §16 und Vergabeunterlagen
r) gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtig-
ten Vertreter
s) Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis
seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverläs-
sigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die
allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqua-
lifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikati-
onsverzeichnis) nachzuweisen. Der Nachweis der
Eignung kann auch durch Eigenerklärungen gem.
Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) er-
bracht werden. Das Formblatt 124 (Eigenerklärun-
gen zur Eignung) ist erhältlich mit den Verdin-
gungsunterlagen.
t) Zuschlags- und Bindefrist endet am: 13.05.2011
v) Landratsamt Zwickau, Amt für Kommunalaufsicht,
Robert-Müller-Str. 4-8, 08056 Zwickau, Tel.: 0375
440221072
Deckenerneuerung Amseltal/Mülsener Straßea) Stadtverwaltung Zwickau, Tiefbauamt, Werdauer
Straße 62, 08056 Zwickau, Tel.: 0375 836601, Fax:
0375 836666, E-Mail: [email protected]
b) Bauauftrag – Öffentliche Ausschreibung
c) Ausführung von Bauleistungen
d) 08056 Zwickau
e) Deckenerneuerung Amseltal/Mülsener Straße im
Stadtgebiet von Zwickau
Bituminöse Deckenerneuerung 5.870 m²; Pflaster
aufnehmen 2.200 m²; Bituminöse Deckschicht frä-
sen 2.800 m²; Borde setzen 1.300 m; Straßenabläufe
neu setzen 24 St; Markierungsarbeiten ca. 310 m
h) Beginn der Ausführung: 26.07.2011
Ende der Ausführung: 15.11.2011
i) Stadtverwaltung Zwickau, Tiefbauamt, Verwal-
tungszentrum, Haus 2, Zimmer 316, Werdauer
Straße 62, 08056 Zwickau, Tel.: 0375 836601, Fax:
0375 836666, E-Mail: [email protected]
Anforderung der Verdingungsunterlagen: bis
10.05.2011, 17 Uhr
j) Das Entgelt für die Übersendung der Unterlagen
beträgt: 38 Euro
Zahlungsweise: Verrechnungsscheck
Zahlungseinzelheiten: Entgelt wird nicht erstattet.
Zahlungsempfänger: Stadtverwaltung Zwickau
Verwendungszweck:: Deckenerneuerung Amseltal/
Mülsener Straße im Stadtgebiet von Zwickau.
k) 11.05.2011, 10 Uhr
l) Stadtverwaltung Zwickau, Ausschreibungsstelle,
Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau
m) Deutsch
n) Bieter und deren Bevollmächtigte
o) Eröffnung am: 11.05.2011 um 10:00 Uhr,
Ort: wie l), Haus 6, Zimmer 111
p) Sicherheiten: entfällt.
q) nach VOB (B) § 16 und Vergabeunterlagen
r) gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtig-
tem Vertreter
s) Geforderte Nachweise der Eignung der Bieter nach
VOB/A § 8 Nr. 3 Abs. 1 Buchstaben a, b, c, d, f, g sind
mit dem Angebot einzureichen. Weitere geforderte
Eignungsnachweise: Referenzobjekte über ver-
gleichbare Leistungen; Unbedenklichkeitsbeschei-
nigung der Berufsgenossenschaft und Kranken-
versicherung; Freistellungsbescheinigung des
Finanzamtes; Versicherungsbestätigung für Be-
triebshaftpflicht. Fehlende Vorlage der Nachweise
bei der Angebotsabgabe kann zum Ausschluss
führen.
t) Zuschlags- und Bindefrist endet am: 14.06.2011
u) Änderungsvorschläge oder Nebenangebote: zulässig
v) Landkreis Zwickau, Landratsamt, Amt für Kommu-
nalafsicht, Robert-Müller-Straße 4-8, 08056 Zwickau
Bekanntmachung der LandesdirektionChemnitz über einen Antrag auf Erteilungeiner Leitungs- und Anlagenrechtsbe-scheinigung, Gemarkungen Oberplanitz,Marienthal, Ebersbrunn, Thanhof, Lichten-tanne, Schönfels, Stenn, Niederzschockenund Oberzschocken, vom 31. März 2011
Die Landesdirektion Chemnitz gibt be-kannt, dass die Wasserwerke ZwickauGmbH, Erlmühlenstraße 15, 08066 Zwi-ckau, einen Antrag auf Erteilung einerLeitungs- und Anlagenrechtsbescheini-gung gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuch-bereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192),das zuletzt durch Artikel 41 des Gesetzesvom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586,2706) geändert worden ist, gestellt hat. Der Antrag umfasst bestehende Abwas-serleitungen (Az.: 32-3043/7/215).
Die von den Anlagen betroffenen Grund-stückseigentümer der Stadt Zwickau (Ge-markungen Oberplanitz, Marienthal),der Gemeinde Lichtentanne (Gemarkun-gen Ebersbrunn, Thanhof, Lichtentanne,Schönfels, Stenn) und der Stadt Harten-stein (Gemarkungen Niederzschocken,Oberzschocken) können den eingereich-ten Antrag sowie die beigefügten Unter-
lagen in der Zeit von Dienstag, den 26.April 2011 bis Dienstag, den 24. Mai 2011, montags bis donnerstags zwischen 8.30Uhr und 11.30 Uhr sowie zwischen 12.30Uhr und 15.00 Uhr, freitags zwischen8.30 Uhr und 11.30 Uhr in der Landesdi-rektion Chemnitz, Altchemnitzer Str. 41,09120 Chemnitz, Zimmer 159, einsehen.
Die Landesdirektion Chemnitz erteilt dieLeitungs- und Anlagenrechtsbescheini-gung nach Ablauf der gesetzlich festge-legten Frist (§ 9 Abs. 4 GBBerG i.V.m. § 7Abs. 4 und 5 Sachenrechts-Durchfüh-rungsverordnung – SachenR-DV).
Hinweis zur Einlegung von Widersprü-chen: Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG istvon Gesetzes wegen eine beschränktepersönliche Dienstbarkeit für alle am 2. Oktober 1990 bestehenden Energie-fortleitungen einschließlich aller dazu-gehörigen Anlagen und Anlagen derWasserversorgung und -entsorgung entstanden.Die durch Gesetz entstandene be-schränkte persönliche Dienstbarkeit do-kumentiert nur den Stand vom 3. Okto-ber 1990. Alle danach eingetretenenVeränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen den
Versorgungsunternehmen und demGrundstückseigentümer geklärt werden.Dadurch, dass die Dienstbarkeit durchGesetz bereits entstanden ist, kann einWiderspruch nicht damit begründetwerden, dass kein Einverständnis mit derBelastung des Grundbuches erteilt wird.Ein zulässiger Widerspruch kann nurdarauf gerichtet sein, dass die von demantragstellenden Unternehmen darge-stellte Leitungsführung nicht richtig ist.Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sichnur dagegen richten kann, dass dasGrundstück gar nicht von einer Leitungbetroffen ist, oder in anderer Weise, alsvon dem Unternehmen dargestellt, be-troffen ist.Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Wider-spruchsrecht Gebrauch zu machen.Der Widerspruch kann bei der Landes-direktion Chemnitz, unter der vorbe-zeichneten Adresse, bis zum Ende derAuslegungsfrist erhoben werden. Ent-sprechende Formulare liegen im Aus-legungszimmer (Zimmer 159) bereit.
Chemnitz, den 31. März 2011 Landesdirektion ChemnitzHagenbergReferatsleiter
Bekanntmachung der LandesdirektionChemnitz über Anträge auf Erteilung vonLeitungs- und Anlagenrechtsbescheini-gungen, Gemarkungen Auerbach, Nieder-planitz, Zwickau, Schedewitz, Bockwa,Pölbitz, Weißenborn, Oberhohndorf, Pöh-lau, Eckersbach, Oberplanitz, Cainsdorf,Werdau, Steinpleis und Mülsen St. Jacob,vom 4. April 2011
Die Landesdirektion Chemnitz gibt be-kannt, dass die Zwickauer Energieversor-gung GmbH, Bahnhofstraße 4, 08056Zwickau, Anträge auf Erteilung von Lei-tungs- und Anlagenrechtsbescheinigun-gen gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbe-reinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20.Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), daszuletzt durch Artikel 41 des Gesetzesvom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586,2706) geändert worden ist, gestellt hat. Die Anträge umfassen bestehende Nie-der-, Mittel- und Hochdruckgasleitun-gen, Fernwärmeleitungen, Nieder- undMittelspannungsleitungen sowie Freilei-tungen einschließlich Masten im Be-reich oben genannter Gemarkungen(Az.: 32-3043/7/141 – 163).
Die von den Anlagen betroffenen Grund-stückseigentümer der Stadt Zwickau (Ge-markungen Auerbach, Niederplanitz,Zwickau, Schedewitz, Bockwa, Pölbitz,Weißenborn, Ober-hohndorf, Pöhlau,
Eckersbach, Oberplanitz, Cainsdorf), derStadt Werdau (Gemarkungen Werdau,Steinpleis) und der Gemeinde Mülsen(Gemarkung Mülsen St. Jacob) könnendie eingereichten Anträge sowie die bei-gefügten Unterlagen in der Zeit vonMontag, den 9. Mai 2011 bis Montag, den6. Juni 2011, montags bis donnerstagszwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhr sowiezwischen 12.30 Uhr und 15.00 Uhr, frei-tags zwischen 8.30 Uhr und 11.30 Uhr inder Landesdirektion Chemnitz, Altchem-nitzer Str. 41, 09120 Chemnitz, Zimmer159, einsehen.
Die Landesdirektion Chemnitz erteilt dieLeitungs- und Anlagenrechtsbescheini-gungen nach Ablauf der gesetzlich fest-gelegten Frist (§ 9 Abs. 4 GBBerG i.V.m. § 7 Abs. 4 und 5 Sachenrechts-Durchfüh-rungsverordnung – SachenR-DV).
Hinweis zur Einlegung von Widersprü-chen: Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG istvon Gesetzes wegen eine beschränktepersönliche Dienstbarkeit für alle am 2. Oktober 1990 bestehenden Energie-fortleitungen einschließlich aller dazu-gehörigen Anlagen und Anlagen derWasserversorgung und -entsorgung entstanden.Die durch Gesetz entstandene be-schränkte persönliche Dienstbarkeit do-kumentiert nur den Stand vom 3. Okto-
ber 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen denVersorgungsunternehmen und demGrundstückseigentümer geklärt werden.Dadurch, dass die Dienstbarkeit durchGesetz bereits entstanden ist, kann einWiderspruch nicht damit begründetwerden, dass kein Einverständnis mit derBelastung des Grundbuches erteilt wird.Ein zulässiger Widerspruch kann nurdarauf gerichtet sein, dass die von demantragstellenden Unternehmen darge-stellte Leitungsführung nicht richtig ist.Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sichnur dagegen richten kann, dass dasGrundstück gar nicht von einer Leitungbetroffen ist, oder in anderer Weise, alsvon dem Unternehmen dargestellt, be-troffen ist.Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Wider-spruchsrecht Gebrauch zu machen.Der Widerspruch kann bei der Landes-direktion Chemnitz, unter der vorbe-zeichneten Adresse, bis zum Ende derAuslegungsfrist erhoben werden. Ent-sprechende Formulare liegen im Aus-legungszimmer (Zimmer 159) bereit.
Chemnitz, den 4. April 2011 Landesdirektion ChemnitzHagenbergReferatsleiter
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Bekanntmachung AZ: 24-2831.40/1590 inDresden – Ankündigung von Arbeiten amamtlichen Raumbezugsfestpunktfeld desFreistaates Sachsen
Der Staatsbetrieb Geobasisinformationund Vermessung Sachsen (GeoSN) bear-beitet auf dem Gebiet des FreistaatesSachsen das amtliche Raumbezugsfest-punktfeld (ehemals TrigonometrischesFestpunktfeld). Bei den Raumbezugsfest-punkten (RBP) handelt es sich um ver-markte, gesicherte und örtlich eingemes-sene Vermessungspunkte mit präzisebestimmten Koordinaten und Höhen.Um das Festpunktfeld zu erneuern undzu aktualisieren, führt der GeoSN im April2011 in Zwickau Vermessungsarbeitendurch. Dabei sollen vorhandene RBP über-prüft und neue RBP erkundet werden. In Abhängigkeit vom Zustand der RBPwerden unter anderen folgende Arbeiten
ausgeführt:- Aufgrabungen und Kontrollmessun-
gen an RBP-Standorten,- Einbringung von Sicherungsmarken
in der unmittelbaren Umgebung vonRBP,
- Vermarkung von Neupunkten durcheinen Granitpfeiler und eine Granit-platte, ein Rohr mit Schutzkasten odereinen Bolzen,
- Entfernung von Ästen und Wildwuchsim Umfeld von RBP,
- Erneuerung des rot-weißen Farbanstri-ches bei Schutzsäulen bzw. Aufstel-lung von neuen Schutzsäulen.
Rechtsgrundlage für diese Arbeiten istdas Gesetz über das amtliche Vermes-sungswesen und das Liegenschaftskata-ster im Freistaat Sachsen (SächsischesVermessungs- und Katastergesetz –SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008(SächsGVBl. S. 138, 148), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 19. Mai 2010 (Sächs-GVBl. S. 134, 140).Die amtlichen Vermessungsarbeiten wer-den von Mitarbeitern des GeoSN ausge-führt, die im Besitz eines Dienstausweisessind. Gemäß § 5 SächsVermKatG sind siebefugt, Flurstücke und bauliche Anlagenzu betreten und zu befahren sowie die er-forderlichen Arbeiten vorzunehmen. Entsprechend § 6 SächsVermKatG habenEigentümer und Besitzer von Grundstü-cken oder Gebäuden Vermessungsmarkenauf ihren Grundstücken oder an ihrenbaulichen Anlagen ohne Entschädigungzu dulden und Handlungen, die deren Er-kennbarkeit und Verwendbarkeit beein-trächtigen können, zu unterlassen.
Dresden, 23. März 2011Staatsbetrieb Geobasisinformation undVermessung Sachsen des FreistaatesSachsen
AUSSCHREIBUNGEN
5814429-10-1
Puls · DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU 20. April 2011 · Nr. 08 · Seite 05schlag
Die Oberbürgermeisterin derStadt Zwickau gratuliert
Zum Geburtstag90 Jahream 21. April: Elisabeth Regeam 28. April: Marga Hofmannam 29. April: Hilde Vollandam 1. Mai: Klara Gerisch
Zum Ehejubiläum60 Jahre verheiratet(diamantene Hochzeit)am 28. April:Erika und Horst JahnIlse und Werner KaufholzIrene und Hans Mülleram 2. Mai:Lisa und Rudolf Ziesler
50 Jahre verheiratet(goldene Hochzeit)am 22. April:Christine und Achim BauerIris und Franz BuchUte und Roland KlughardtHilde und Paul NäserAnnerose und Horst Werneram 25. April:Rita und Roland Seileram 29. April:Erika und Dieter BeyerHeide und Rudolf EnglischGisela und Günter GötzeltInge und Eberhard HirschChrista und Hartmut MehnerHelga und Manfred SchallerChristine und Klaus ScholzEveline und Reinhard Weistam 2. Mai:Gudrun und Dr. Jürgen Kirchneram 3. Mai:Steffi und Rudi Seidel
soweit der Veröffentlichung nicht widersprochen
wurde bzw. im Melderegister erfasst
FREIZEITZENTRUM MARIENTHALMarienthaler Str. 120, Tel. 56089980Kinderbereich: Di bis Fr, 14-18 Uhr: Of-fene FreizeitJugendclub „M 1“: Di, Mi, 16-20.30 Uhr,Do bis Fr, 15-20.30 Uhr: Offene FreizeitMMC: Di bis Fr, 14-19 Uhr: Internetcafé,Bewerbungshilfe mit Erstellung Bewer-bungsmappen, VisitenkartengestaltungProben des Schwanenschloß Kinder- undJugendchores: Mo, 17-19 Uhr: KinderchorP 10-15; Fr, 16.30-17.30 Uhr: Kleiner Kin-derchor, P 6-9; Fr, 16.30-17.30 Uhr: Vor-schulchor, P 4-6zusätzliche Angebote im FZZ: u.a. Stadt-führungen, Alle meine Sinne, Familien-,Schulprojekte (Voranmeldungen bzw.Absprachen erforderlich)zusätzlich im Kinderbereich: Di, 15.30-16.15 Uhr: AG Trommelspaß; 16.30-18Uhr: Modern Dance; Mi, 14.30–16.30Uhr: Kreatives gestalten; 15-17 Uhr:Frechdachs-Leckerei (nur 11./25.5.); 15.30-16.15 Uhr: AG Junge Musiker (nur4./18.5.); 17-18.30 Uhr: Pergamano (nur4./18.5.); Do, 14.30-16.30 Uhr: Hobby-werkstatt; 17-18 Uhr: Sport AG; 17-18 Uhr:AG Selbstverteidigung; Fr, 14.30-15.30Uhr: Moving&Chill-Time; 14.30-18 Uhr:Familien-Kreativ-Angebotzusätzlich im „M 1“, P 12: Di, ab 16 Uhr:Schmökerstunde; Mi, 18-20 Uhr: Line
Dance; Do, 18-20 Uhr: Turnhalle Wind-bergschule (Club geschlossen); 18-19Uhr: Fr, ab 17 Uhr: Kulinarische Exkur-sion; ab 18.30 Uhr: Saalactionzusätzlich: Streetart-ProjektProjekte und Kurse im MMC: Fr, 16-17Uhr: Computer AG
SPIELHAUSHauptstraße 44, Tel. 835146Di bis Fr, 13.30-18 Uhrzusätzlich: 3.5.: Window Color; 4.5.: Holz-werkstatt; 5.5.: Geschenk zum Muttertagbasteln; 6.5.: Glückwunschkarte zumMuttertag basteln; 10.5.: Mobiles; 11.5.:Holzwerkstatt; 12.5.: Tierisch gut gefaltet;13.5.: Kochprojekt; 14.5.: Offene Freizeit;17.5.: Vogeltreff (Klemmentinos); 18.5.:Holzwerkstatt; 19.5.: Serviettentechnikmal anders; 20.5.: Sport und Spiel amSchwanenteich; 24.5.: Basteln mit Kiesel-steinen; 25.5.: Holzwerkstatt; 26.5.: Pro-jekt; 27.5.: Weiße Blumenkinder; 28.5.: Of-fene Freizeit; 31.5.: Springseilwettbewerb
JUGENDCAFÉ CITY POINTHauptstraße 44, Tel. 835196Tagescafé: Mo bis Fr, 14-21 Uhr offenesAngebot; Kraftsport: Mo bis Fr, 14-20Uhr (weitere Termine nach Vereinba-rung); Internetcafé: Di und Do, 14-17 Uhr,Mo, Mi, Fr, 14-19 Uhr
Projekte und Kurse: Di, 16-17.30 Uhr:Fußball (Südplatz); Mi, 17 Uhr: Breakdan-cetraining; Do, 17-18.30 Uhr: SportspieleTurnhalle Humboldtschule; Fr, 17 Uhr:Kochprojekt; Di und Do, 17-19 Uhr: Foto-und Videobearbeitungzusätzlich: 2.5., 17 Uhr: ZukunftswerkstattClubgestaltung; 3.5., 16 Uhr: SchmuckKreativ, 18-20 Uhr: 6.5., 18 Uhr: MalefizTurnier; 9.5., 17 Uhr: ZukunftswerkstattPart II; 10.5., 16 Uhr: Schmuck Kreativ;13.5., 17 Uhr: FAN-IP Lutherkeller; 14.5., 18Uhr: House & Techno; 20.5., 17 Uhr: Tur-nier; 21.5.: Auftritt Techno Cup; 30./31.5.,18 Uhr: Modeltraining GlobusfestDi, 18-20 Uhr: Grundkurs Schneidern(Designer, Beginn am 3.5., 6 x 2 Std.)
KINDER- UND JUGENDCAFÉ ATLANTISKomarowstraße 50, Tel./Fax 474383Kindercafé: Mo, Di, Do, Fr, 15-18 Uhr: of-fenes FreizeitangebotJugendcafé: Di bis Do, 14-20 Uhr; Fr, 14-21Uhr: offenes FreizeitangebotProjekte und Kurse im Kinderbereich:Mo, 16 Uhr: Kreativ sein & spielen; Do, 16Uhr: Gemeinsam kochen macht Freude,TNB 0,20 €; Fr, 15 Uhr: Projektwerkstatt„Ideen-Reich“ (Sport, Spiel, Kreativ u. Fe-ste) TNB s. AushangProjekte und Kurse im Jugendbereich:Mo, 18-19 Uhr: Volleyball in der Turn-
halle Scheffelbergschule, TNB 0,50 €; Di:Streetworker zu Besuch; Fr, 18 Uhr: Akti-onstag (wechselnde Angebote)zusätzlich: Sa, 7.5.: Wohngebietsfest inEckersbach am Kosmos-Center – 11-13Uhr: Kindertrödelmark; 13-18 Uhr: Krea-tivangebot, Tampolin, Slackline, Carromund Ladder Golf; 18-20 Uhr: Jugendband„Traumtänzer“; 20.30 Uhr: Straßenkinomit „Wallace and Gromit“ & „Ein Teil vonmir“ in Zusammenarbeit mit NetzwerkEckersbach
JUGENDCLUB AIRPORTReichenbacher Str. 125, Tel.: 295837Di bis Do, 14-20 Uhr; Fr, 14-21 Uhr; Sa, 14-18 Uhr: offenes AngebotProjekte und Kurse: Mi, 18-20 Uhr: Sport-treff; Do, 17.30-18.30 Uhr: Schach; Fr, 17-20 Uhr: gesundes Kochen
SPIELMOBIL FERDIHegelstr. 8, Tel. 2757622, 0163 8307568Bei günstigen Witterungsbedingungenvon 14.30 bis 18 Uhr wie folgt im Einsatz:montags: Arndtstraße (Pölbitz) am 2., 9. und 30.5.; dienstags: Sportplatzweg(Mosel) am 3., 10. und 31.5.; mittwochs: Eckersbacher Höhe am 4. und 11.5.; don-nerstags: Südplatz (Oberhohndorf) am 5.und 12.5.; freitags: Schulhof Crossen am6. und 13.5.
Veranstaltungen der kommunalen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen im Mai
Das Jugendamt des Landkreises Zwickaubeabsichtigt im laufenden Schuljahr2010/2011 alle Schüler der Klassenstufen 8 bis 10 bei der Vorbereitung auf den„richtigen“ Ausbildungsplatz und denÜbergang von der Schule in die Ausbil-dung zu unterstützen und bietet Möglich-keiten in der Praxis zu schnuppern.
In den letzten Jahren hat sich das Ver-hältnis von Ausbildungsstellen und Be-werbern auf Grund der demografischenEntwicklung grundlegend geändert. Gab es vor Jahren noch zu wenige Lehr-stellen, so stehen jetzt weniger Bewerbereiner Fülle von Ausbildungsstellen ge-genüber.Trotz dieser Tendenz ist die Besetzungder freien Stellen schwierig, denn zumTeil fehlt qualifizierter Nachwuchs oderes existiert ein Ungleichgewicht zwischenden Wunschvorstellungen vieler jungerMenschen über ihre berufliche Zukunftund der Realität in der Arbeitswelt.In den verschiedenenVeranstaltungenim Industrie- und Handwerksbereich lernen die Schüler Betriebe der Regionkennen, erfahren theoretische und prak-tische Voraussetzungen für die Ausbil-dungsberufe und können mit Ausbildernsowie Auszubildenden ins Gesprächkommen. Neben Praxiseinblicken gibt es Tipps und Informationen zu Bewer-bungsmodalitäten, zum Praktikum so-wie Hinweise zu Chancen entsprechenddes Ausbildungswunsches in unserer Re-
gion. Wer also noch keinen Ausbildungs-platz für 2011 hat, wird vielleicht fündig.
Vorgestellte AusbildungenFolgende Informationsveranstaltungensind vorgesehen: Holztechnik, Maler/Lackierer, Gar-ten- und Landschaftsbauam 9. Mai, 14 Uhr im FAB e. V., Bürger-schachtstraße 3 b Kfz-Mechatroniker/in, Karosserie-und Fahrzeugbaumechaniker/in für Ka-rosserieinstandhaltung und Karosserie-bautechnik; Fachkraft für Lagerlogistikam 10. Mai, 14 Uhr im Volkswagen Bil-dungsinstitut (VWBI), ReichenbacherStraße 76 Konstruktionsmechaniker/in, Indu-striemechaniker/in, Fertigungsmechani-ker/in, Zerspanungsmechaniker/in,Werkzeugmechaniker/in, Elektroni-ker/in für Automatisierungstechnik, Mechatroniker/inam 11. Mai, 14 Uhr im VWBI, Reichenba-cher Straße 76 Berufe in der Gastronomie (z. B. Re-staurantfachfrau/-mann, Köchin/Koch)am 12. Mai, 14.30 Uhr im BAW Wilkau-Haßlau, Gasthaus „Zum Weißen Hirsch“,Anton-Günther-Straße 1, 08112 Wilkau-Haßlau Metall-, Elektro- und kaufmännischeBerufeam 16. Mai, 14 Uhr in der FAW gGmbH,Audistraße 9
Fahrzeuglackierer/inam 17. Mai, 14 Uhr, VWBI GmbH, Rudolf-Ehrlich-Straße 1, Gewerbegebiet OT Cros-sen Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ)am 18. Mai, 14 Uhr, Gemeinsam Ziele er-reichen e. V., Stiftstraße 11 Berufe in der Hotelbranche (z. B. Hotelfachfrau/-mann)am 19. Mai, 14.30 Uhr im Hotel Achat,Leipziger Straße 180 Berufe im Gesundheitswesen (z. B. Altenpflege, Ergotherapeut)am 23. Mai, 14 Uhr in der Senioren- undSeniorenpflegeheim gGmbH Zwickau,Haus „Stadtblick“, Sternenstraße 5 kaufmännische Ausbildung (z. B.Kauffrau/-mann für Dialogmarketing)am 24. Mai, 14 Uhr in der BenedictSchool, Alte Reichenbacher Straße 2 kaufmännische Ausbildung (z. B. Sozialversicherungsfachangestellte/r,Kauffrau/-mann im Gesundheitswesenund Informationen zur Online-Bewer-bung)am 25. Mai, 14 Uhr in der Barmer GEK,Keplerstraße 2 Bäcker/in, Konditor/in, Fachverkäu-fer/in im Lebensmittelhandwerkam 26. Mai, 13 Uhr in der Mühlenbäcke-rei Clauß, Mühlenstraße 26, 08132 Mül-sen/OT Niclas Augenoptiker/inam 27. Mai, 14.30 Uhr, Fielmann AG & Co.OHG, Hauptstraße 35
Friseur/inam 30. Mai, 14.30 Uhr, inhair Friseur-und Kosmetik e. G., TRENDSTYLE-Studio,Werdauer Straße 1
Hinweise zur AnmeldungErfolgt eine Anmeldung von Klassenbzw. einzelnen Schülern einer Schule,kann der Beratungslehrer, Klassenlehreroder Schulsozialarbeiter behilflich seinund schickt eine Sammelanmeldung/Teilnehmerliste per E-Mail oder per Faxan die entsprechende Ansprechpartne-rin. Eine individuelle Anmeldung istüber die unten aufgeführte E-Mail-An-schrift ebenfalls möglich.Bei Transportproblemen zu Veranstal-tungen außerhalb der Stadt Zwickaukönnen über nachstehenden Ansprech-partner evtl. Mitfahrgelegenheiten orga-nisiert werden.
Da nur eine begrenzte Platzkapazitätvorhanden ist, wird um eine zeitnaheund verbindliche Anmeldung gebeten.
AnsprechpartnerLandkreis ZwickauLandratsamt – JugendamtSG Jugend, SB JugendsozialarbeitStefi PüttnerTel.: 0375 4402-23114Fax: 0375 [email protected]
Informationsveranstaltungen zur Berufsorientierung
Vom 6. bis 8. Mai ist Zwickau Gastgeberfür die Championscup-Endrunde im Roll-stuhlbasketball. Im wichtigsten Vereins-wettbewerb Europas messen sich die RSCRollis Zwickau mit den aktuell bestenTeams des Kontinents. In der Vorrundetreffen die Rollstuhlbasketballer um Spie-lerkapitän Piotr Luszynski zunächst aufdie Teams aus Istanbul, Madrid und SantaLucia. Am Samstagabend finden die Halb-finals statt, das Finale wird am Sonntag,dem 8. Mai, 12.15 Uhr in der Scheffelberg-sporthalle angepfiffen.
Gespielt wird das Turnier in den Sport-hallen am Scheffelberg sowie in Mosel.Zwischen beiden Spielstätten verkehrenShuttlebusse. Alle Informationen zumTurnier, den teilnehmenden Mannschaf-ten und Tickets gibt es im Internet unterwww.rsc-rolliszwickau.de. Kartenvorbe-stellungen nimmt der Verein unter Tele-fon 0375 3900711 entgegen.
Championscup-Endrunde 2011Gruppe A: RSC Rollis Zwickau (GER), Ga-latasaray Istanbul (TUR), CD FundosaMadrid (ESP), CMB Santa Lucia (ITA)
Gruppe B: RSV Lahn-Dill (GER), Funda-cion Grupo Norte (ESP), Elecom Roma(ITA), Norrköping Dolphins (SWE)
SpielansetzungenFreitag, 6. Mai13.30 Uhr: RSC-Rollis Zwickau – Galatasaray Istanbul
(Scheffelberghalle); CD Fundosa Madrid – CMB Santa
Lucia (Sporthalle Mosel)
15.45 Uhr: RSV Lahn-Dill – Fundacion Grupo Norte
(Scheffelberghalle); Elecom Roma – Norrköping Dol-
phins (Sporthalle Mosel)
18 Uhr: RSC-Rollis Zwickau – CD Fundosa Madrid
(Scheffelberghalle); Galatasaray Istanbul – CMB Santa
Lucia (Sporthalle Mosel)
20.15 Uhr: RSV Lahn-Dill – Elecom Roma (Scheffelberg-
halle); Fundacion Grupo Norte – Norrköping Dolphins
(Sporthalle Mosel)
Samstag, 7. Mai9.30 Uhr: CMB Santa Lucia – RSC-Rollis Zwickau (Schef-
felberghalle); CD Fundosa Madrid – Galatasaray Istan-
bul (Sporthalle Mosel)
11.45 Uhr: Norrköping Dolphins – RSV Lahn-Dill (Schef-
felberghalle); Elecom Roma – Fundacion Grupo Norte
(Sporthalle Mosel)
15.15 Uhr: 3. Platz Gruppe A – 4. Platz Gruppe B (Schef-
felberghalle); 3. Platz Gruppe B – 4. Platz Gruppe A
(Sporthalle Mosel)
17.30 Uhr: 1. Platz Gruppe A – 2. Platz Gruppe B (Schef-
felberghalle); 1. Platz Gruppe B – 2. Platz Gruppe A
(Sporthalle Mosel)
Sonntag, 8. Mai9 Uhr: Spiel um Platz 7 (Sporthalle Mosel)
10 Uhr: Spiel um Platz 3 (Scheffelberghalle)
11.15 Uhr: Spiel um Platz 5 (Sporthalle Mosel)
12.15 Uhr: Finale (Scheffelberghalle)
Landeswettbewerb „Jugend musiziert“
Weitere ZwickauerSchüler erfolgreichIm Pulsschlag Nr. 7 vom 6. April wurdeüber die beeindruckenden Ergebnisseder Schüler des Robert-Schumann-Kon-servatoriums beim Landeswettbewerb„Jugend musiziert“ in Löbau informiert. Auch zwei Zwickauer Schüler, die an derJugendkunstschule Waldenburg lernen,erreichten in diesem Wettbewerb her-vorragende Ergebnisse.
KATEGORIE KLAVIER – SOLOAltersgruppe VISimon Fritzsch, 1. Preis, 23 Punkte
Altersgruppe IVJacob Fritzsch, 1. Preis, 24 Punkte
Beste Vereinsmannschaften Europas zu Gast beider Championscup-Endrunde vom 6. bis 8. MaiRSC ROLLIS ZWICKAU GASTGEBER BEIM WICHTIGSTEN EUROPÄISCHEN TURNIER
CHAMPIONSCUP ROLLSTUHLBASKETBALL
ENDRUNDE IN ZWICKAU6. BIS 8. MAI 2011www.rsc-rolliszwickau.de
ROLLSTUHLBASKETBALL CHAMPIONSCUPHoppecke nimmtNeubau in BetriebHoppecke, ein führender Hersteller vonIndustriebatterien, Ladetechnik und Ener-giespeichersystemen aus Deutschland,nahm zu Wochenbeginn sein neues For-schungs- & Entwicklungszentrum inZwickau in Betrieb.
Das neue Forschungs- & Entwicklungs-zentrum bildet das Herzstück der 2008in Zwickau gegründeten Hoppecke Ad-vanced Battery Technology GmbH, diesich auf die Erforschung moderner Bat-terietechnologien wie Lithium-Ionenund Nickel-Metallhydrid spezialisiert hatund diese für industrielle Anwendungeninsbesondere im Bereich des öffentli-chen Nahverkehrs wirtschaftlich nutzbarmacht.Am Standort in Zwickau ist ein moder-nes Gebäude entstanden, das auf 1 500Quadratmetern den Hoppecke-Entwick-lern für mechanische und elektronischeBauteile, für Software und Management-systeme sowie für die Integration allerKomponenten zu Energiespeichersyste-men Platz bietet. In umfangreich ausge-statteten Laboren und Werkstätten kön-nen Untersuchungen, Prototypenbauund Tests durchgeführt werden.
Lutherweg wird am 2. Mai eröffnetAm Montag, dem 2. Mai wird auf demDomhof um 17.30 Uhr ein „Lutherweg“feierlich eröffnet. An elf Stationen kön-nen sich interessierte Einwohner und Gä-ste der Stadt künftig über die Geschichteder Reformation in der Muldestadt infor-mieren. Außerdem erfahren sie Wissens-wertes zur Baugeschichte der am Rund-weg liegenden Gebäude.
Eröffnet wird der Lutherweg durch dieOberbürgermeisterin der Stadt ZwickauDr. Pia Findeiß und den Landrat desLandkreises Zwickau Dr. ChristophScheurer. Des Weiteren spricht ChristianOtto, ehemaliger Landrat und Leiter derZwickauer Arbeitsgruppe zum Reforma-tionsjubiläum.Im Jahr 2017 wird sich der Anschlag der95 Thesen durch Dr. Martin Luther andie Wittenberger Schlosskirche zum500. Mal jähren. In Vorbereitung daraufbegehen Evangelische Kirchen und öf-fentliche Institutionen in ganz Deutsch-land die sogenannte Lutherdekade. Zwickau als die zweite Stadt überhaupt,in der sich die Reformation durchsetzte,engagiert sich in diesem Zusammen-hang besonders. Auch das Datum istnicht zufällig gewählt: Am 2. Mai 1522 –also vor 489 Jahren – predigte Martin Lu-ther in Zwickau aus einem Rathausfen-ster vor 14 000 Menschen.
Sie haben das Amtsblattnicht erhalten?Informieren Sie uns:BLICK Zwickau/WerdauTelefon: 0375 54936512E-Mail: [email protected]
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Seite 06 · 20. April 2011 · Nr. 08 Puls · DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAUschlag
Im Juni soll mit dem ersten Spatenstich derBau der neuen Schwimmhalle begonnenwerden. Darüber informierte Anfang desMonats die Gebäude- und Grundstücksge-sellschaft Zwickau mbH (GGZ). Das Groß-projekt im Stadtteil Schedewitz soll vor-aussichtlich bis Mitte 2013 fertiggestelltsein.
Mit dem Abriss des ehemaligen Berufs-schulzentrums „Adolph Diesterweg"wurde im vergangenen Jahr die wesentli-che Voraussetzung für den Bau derneuen Schwimmhalle geschaffen. Bau-herr ist, wie vom Stadtrat am 24. Juni2010 beschlossen, die GGZ, Generalpla-ner für dieses Vorhaben ist die Baucon-cept Planungsgesellschaft mbH aus Lich-tenstein. Zur geplanten Ausstattung des Badeszählen ein 50 m x 21 m großes Wett-kampfbecken mit einer Wassertiefe von2 m bis 3,40 m und einer Wassertempe-ratur von 26 bis 28 Grad sowie einer Hal-lenhöhe von 6 m. Eine 3 m-Plattformzum Springen, Wettkampfausstattungenfür Wasserball, Unterwasserlautsprecher,Beckenbeleuchtungen und eine elek-trisch verfahrbare Startbrücke für dieTeilung des Beckens in zwei 25 m-Beckenermöglichen eine vielfältige Nutzungdes Bades und sichern zugleich jederzeitden öffentlichen Schwimm- und Bade-betrieb. Sitzmöglichkeiten und ein sepa-rater Zugang ermöglichen es ca. 300
Gästen, an Sportwettkämpfen als Zu-schauer teilzunehmen. Weitere Ausstat-tungsschwerpunkte bilden nach Angabeder GGZ das 16,66 m x 10 m große Nicht-schwimmer- oder Kursbecken mit einerWassertiefe von 0,9 m bis 1,35 m in einerkleinen Schwimmhalle, der Kurs- sowieder Schulungsraum.
Die neue Schwimmhalle verfügt übereine Vielzahl technischer Anlagen, unteranderem zur Nutzung regenerativerEnergien und wurde entsprechend derVorgaben der Energieeinsparverordnung2009 geplant. Alle Beckenbereiche sowieNebenfunktionen werden behinderten-gerecht geplant.
Gebäude- und Grundstücksgesellschaft Zwickau mbH (GGZ) informiert über geplantes Großprojekt
Bau der neuen Schwimmhalle beginnt im Juni
DIESES MODELL ZEIGT, WIE SICH DER INNENRAUM DER NEUEN SCHWIMMHALLE GLIEDERN WIRD. MODELL: BAUCONCEPT PLANUNGSGESELLSCHAFT MBH
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Für alle Interessenten aus der näherenUmgebung und deren Osterbesucher hatdas Museum verlängerte Öffnungszeiteneingerichtet, um sich als Familien-Ziel zupräsentieren.
Durchgängig von Karfreitag bis Oster-montag ist die 3 000 qm große Ausstel-lung in der Audistraße von 9.30 bis 17Uhr geöffnet. Am Ostermontag bestehtsogar die Möglichkeit, ohne vorherigeReservierung 15 Uhr eine von AugustHorch durchgeführte Motorprüfstands-Präsentation zu erleben.
Am Ostersamstag bietet das Museumfür Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahreneine öffentliche Kinderführung an, dersich technikbegeisterte Kinder ohne Voranmeldung anschließen können.Und weil Ostern ohne Schokolade keinOstern ist, können sie sich im TanteEmma-Laden auf der Indoor-Straßekleine Schoko-Lollies aus der großenBonbondose nehmen.
Aktuelle Sonderausstellung: „125 JahrePioniere des Automobilbaus“ bis 23. Ok-tober 2011. www.horch-museum.de
August Horch Museum Zwickau
Auto-Museum am Karfreitagund Ostermontag geöffnetÖFFENTLICHE FÜHRUNGEN, AUCH FÜR KINDER
Für das Osterwochenende ist der Beginnder Bootssaison auf dem Schwanenteichgeplant. Die Bootsstation ist dann wiedertäglich von 13 bis 19 Uhr geöffnet.
Von Anfang Mai bis Ende August steheninteressierten Zwickauern und Gästender Muldestadt auf dem Schwanenteichwieder 20 Ruderboote, 4 Wassertreter, 3 Tretbootschwäne und das Solarbootder Westsächsischen Hochschule zurVerfügung.
Öffnungszeiten täglich von 13 bis 19 Uhr (Bootsausleihebis 18 Uhr)Erweiterte Öffnungszeiten, von 10 bis 19Uhr: am 24. und 25. April, am 1. Mai, am 2.,12. und 13. JuniAb September bis zum Ende der Saison,spätestens Mitte Oktober, werden sich
die Öffnungszeiten dann wieder auf dieWochenenden beschränken.Sondervereinbarungen/Gutscheinbe-stellungen: 0375 212629Bei ungünstiger bzw. instabiler Wetter-lage bleibt die Bootsvermietung auswirtschaftlichen Gründen geschlossen.Aktuelle Infos hierzu können an derKasse der Bootsstation unter oben ange-gebener Rufnummer eingeholt werden.
NutzungsentgelteDie Entgelte für die Nutzung der Booteund Wassertreter betragen derzeit:
½ Stunde 1 Stunde
Ruderboote 2,00 € 3,50 €Wassertreter 2,50 € 4,00 €Solarboot 3,50 € 6,00 €Zusätzlich sind 5 Euro Pfand zu hinterle-gen, die bei ordnungsgemäßer Rückgabeder Boote erstattet werden.
Bootssaison wird amOsterwochenende eröffnet
Einladung: GeführteSpaziergänge im MaiAuch in diesem Jahr werden sachsenweitim Mai wieder Frühlingsspaziergänge an-geboten. Diese stehen 2011 unter demMotto „Internationales Jahr der Wälder“.
Anlässlich dieser Aktion lädt das Um-weltbüro am 14. Mai, 7 Uhr zu einer Vogelstimmenwanderung in den Wei-ßenborner Wald ein. Bei dem etwa zwei-einhalbstündigen Rundgang unter derFührung von Onrithologen können dieTeilnehmer die heimischen Vogelartenam Gesang erkennen lernen. Treffpunktfür Interessierte ist der Parkplatz an derBushaltestelle Weißenborn Waldpark(Crimmitschauer Straße). Das Garten- und Friedhofsamt lädt amSonntag, dem 15. Mai, 10 Uhr zu einerRadwanderung durch die Zwickauer Wäl-der ein. Treffpunkt ist die Stadtförsterei,Karl-Keil-Straße 41. Die ca. 19 km langeRadtour führt durch den Stadtwald überHartmannsdorf zum Harthwald, zur sa-nierten Absetzanlage Helmsdorf, durchdie Ortslage Oberrothenbach und überden Mulderadweg ins Stadtzentrum. Un-terwegs geben der Stadtförster und wei-tere Mitarbeiter des Amtes Hinweise aufInteressantes am Wege.
Wertstoffcontainerwerden umgesetztDas Amt für Abfallwirtschaft des Land-kreises Zwickau teilt mit, dass im Laufeder 17. Kalenderwoche die Wertstoffcon-tainer gegenüber dem Netto-Markt inder Katharinenstraße abgezogen wer-den. Sie finden ihren neuen Platz aufdem Parkplatz Malsaal am Gewandhaus,wo sich bereits Glas- und Altkleidercon-tainer befinden.
Bibliotheken amSamstag geschlossenAm Karsamstag, dem 23. April bleibendie Hauptstelle der StadtbibliothekZwickau (Dr.-Friedsrichs-Ring 19) und dieKinderbibliothek (Katharinenstraße 11)geschlossen. Alle Nutzer werden um ent-sprechende Beachtung gebeten.
Einrichtungen am Karfreitag geschlossenAm Karfreitag bleiben die Priesterhäuser(Domhof 5-8), die Galerie am Domhof(Domhof 2) sowie das Robert-Schumann-Haus, Hauptmarkt 5, geschlossen.
Ausstellung bis 27. April im Rathaus
Diktatur und Widerspruch –DDR-Geschichte im FokusNoch bis zum 27. April ist im Rathaus(Hauptmarkt 1) die Ausstellung „Diktaturund Widerspruch – DDR-Geschichte imFokus“ zu sehen. In mehreren Kapitelnwird über die Geschichte der DDR infor-miert und das Wechselverhältnis vonstaatlicher Repression und Widerstandbeleuchtet. Eröffnet wurde die Ausstellung am 12.April durch Oberbürgermeisterin Dr. PiaFindeiß. Zu den etwa 40 Gästen der Ver-nissage zählten unter anderem Bürger-meister des Landkreises Zwickau sowieVertreter des Stadtrates. Die Ausstellung wurde im Rahmen der„Tage für Demokratie und Toleranz“nach Zwickau geholt.
Zu den präsentierten Themenkomple-xen gehören die Kapitel „Der SED-Staat“,„Die DDR-Staatssicherheit“, „Der Volks-aufstand vom 17. Juni 1953“, „Mauerbauund Grenzregime“, „Auflehnung undProtest in der DDR“ sowie „Die Friedli-che Revolution 1989“. Die Ausstellung des Landesbeauftrag-ten für die Unterlagen des Staatssicher-heitsdienstes der ehemaligen DDR eig-net sich besonders für Schulklassen imRahmen von Projektstunden der Ge-schichtsaufarbeitung.
Ansprechpartner zur Ausstellung:Koordinierungsbüro des „Bündnisses fürDemokratie und Toleranz der ZwickauerRegion“, Sabine Hietzke, Telefon 03752772117
Rathausschlüssel übergeben
RUND UM DEN NEUEN BÜRGERSAAL KÖNNENSICH BESUCHER AN DEN BANNERN ZU VERSCHIE-DENEN THEMENKOMPLEXEN INFORMIEREN.
KNAPP ZWEI JAHRE LANG DAUERTEN DIE BAUARBEITEN ZUR SANIERUNG UND ZUM UMBAU DES RAT-HAUSES. AM VERGANGENEN SAMSTAG WURDE DAS GEBÄUDE IM RAHMEN EINES EMPFANGS DER OBER-BÜRGERMEISTERIN SYMBOLISCH ÜBERGEBEN. DIE GESCHÄFTSFÜHRERIN DER STÄDTISCHEN GEBÄUDE-UND GRUNDSTÜCKSGESELLSCHAFT ZWICKAU MBH (GGZ), JUTTA GIEBNER ÜBERGAB SYMBOLISCH DENRATHAUSSCHLÜSSEL AN OBERBÜRGERMEISTERIN DR. PIA FINDEISS. DIE GGZ ZEICHNETE FÜR DEN ER-GÄNZUNGSNEUBAU VERANTWORTLICH, DER DIREKT AN DEN HISTORISCHEN BAU ANSCHLIESST, WEL-CHER SICH AM HAUPTMARKT BEFINDET. DIESER WURDE DURCH DIE STADTVERWALTUNG SELBST REALI-SIERT. ETWA 180 GELADENE GÄSTE NAHMEN AM EMPFANG DER OBERBÜRGERMEISTERIN TEIL, UNTERIHNEN DER STAATSSEKRETÄR AUS DEM SÄCHSISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN, DR. MICHAELWILHELM, LANDRAT DR. CHRISTOPH SCHEURER SOWIE DIE DREI ALTOBERBÜRGERMEISTER DER AUTO-MOBIL- UND ROBERT-SCHUMANN-STADT HEINER FISCHER, RAINER EICHHORN UND DIETMAR VETTER-MANN. FOTO: STADT ZWICKAU
JOACHIM GAUCK, EX-BUNDESBEAUFTRAGTER FÜR DIE UNTERLAGEN DES STAATSSICHERHEITSDIENSTESDER EHEMALIGEN DDR UND IM JAHR 2010 KANDIDANT FÜR DAS AMT DES BUNDESPRÄSIDENTEN, WARGESTERN GAST EINER GESPRÄCHSRUNDE ANLÄSSLICH DER TAGE DER DEMOKRATIE UND TOLERANZ IMALTEN GASOMETER. VORHER WURDE ER VON OBERBÜRGERMEISTERIN DR. PIA FINDEISS IM RATHAUSEMPFANGEN UND TRUG SICH IN DAS EHRENBUCH DER STADT EIN. FOTO: STADT ZWICKAU