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t P k Tätigkeitsbericht2018
derTripartiten Kommission des Kantons Schwyz
über den
Vollzug der flankierenden Massnahmen (FlaM) gemäss
Entsendegesetz (EntsG)
und
des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung
der Schwarzarbeit (BGSA)
Tripartite Kommission des Kantons Schwyz
Tätigkeitsbericht 2018
Inhaltsverzeichnis
l. Tripartite Kommission (TPK) Schwyz 2
1.1 Organisation / Leistungsvereinbarungen 2
1.2 Mitglieder und Zusammensetzung 3
1.3 Aktivitäten 3
2. Vollzugsstelle TPK Schwyz 4
2.1 Personelles 4
2.2 Aktivitäten 4
3. Übersicht der Kontrollen und Statistiken 6
3.1 FlaM-Kontrollen im Rahmen des EntsG 6
3.1.1 Allgemeine Übersicht durchgeführter Kontrollen 6
3.1.2 Kontrollen detailliert unterteilt nach Branchen 7
3.1.3 Vergleich mit Vorjahren 8
3.2 Schwarzarbeitskontrollen im Rahmen des BGSA 9
3.2.1 Allgemeine Übersicht durchgeführter Kontrollen 9
3.2.2 Kontrollen unterteilt nach Branchen mit und ohne GAV ave 10
3.2.3 Vergleich mit Vorjahren 11
4. Ausblick 12
4.1 Kontrolltätigkeit 124.2 Leistungsvereinbarungen 12
4.3 Fokusbranchen/Arbeitsmarktbeobachtung 12
TPK SZ Tätigkeitsbericht 2018 1/12
l. Tripartite Kommission (TPK) Schwyz
1.1 Organisation / Leistungsvereinbarungen
Der Kanton Schwyz hat den Vollzug des Entsendegesetzes (EntsG; SR 823.20) und des Artikels 360a ff.OR zu regeln. Das Gebiet des Kantons Schwyz bildet eine Arbeitsmarktregion gemäss Artikel 360b OR.
Für die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr für Angehörige aus
Staaten der EU/EFTA hat der Kanton Schwyz eine Tripartite Kommission (TPK) eingesetzt. Für die Um-setzung betreiben die Tripartite Kommission des Kantons Schwyz und die Tripartite Arbeitsmarktkom-
mission (TAK) UR/OW/NW eine gemeinsame Vollzugsstelle mit Sitz in Altdorf.
Der Kanton Schwyz hat für den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA; SR 822.41) dieVollzugsstelle der TAK als Kontrollorgan bestimmt. Die Zusammenarbeit ist in einer Vereinbarung geregelt.
Die Anzahl Kontrollen sind in Leistungsvereinbarungen zwischen dem Eidgenössischen Departement für
Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und den Kanton SZ geregelt. Im Berichtsjahr 2018 waren im FlaM-Bereich in Branchen ohne allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) mindestens 300
Kontrollen durchzuführen. Für die Bekämpfung von Schwarzarbeitsbekämpfung (alle Branchen) mussten
mindestens 273 Kontrollen durchgeführt werden.
Der Zusammenschluss der Kantone Schwyz, Uri, Obwalden und Nidwalden zu einer Arbeitsmarktregion für
die Umsetzung der flankierenden Massnahmen und zur Bekämpfung der Schwarzarbeit hat sich bewährt
und stärkt die Kompetenz des Kontrollorgans derTAK Uri, Obwalden und Nidwalden.
Organisationsschemat a k t p k
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Vereinbarungen gemeinsamer Vollzug
TSR 823.20 Bundesgesetz über in die Schweiz entsandten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsG)
• SR 822.41 Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit(BGSA)
OR 360a Arbeitsmarktbeobachtung
Tripartite Arbeits-
marktkommission
UR/OW/NW
KilianJauch, Leiter VollzugTel. 0418752555kilian.iauch@.u.r.ch
Michael JacoberTel. 0418752556
michael.Jacober@ur.ch
RemoSennTel. 0418752557remo.senn@ur.ch
Reto BossiTel. 0418752558reto.bossl@ur.ch
GabrielaGutknechtTel. 041875 25 59
;abriela.ßutknecht@ur.ch
Vollzugsstelle
Klausenstrasse 2
6460 Altdorf
Tripartite
Kommission
des Kantons Schwyz
Stand Juli 2018
TPKSZ Tätigkeitsbericht2018 2/12
1.2 Mitglieder und Zusammensetzung
Vorname/ Name
AlexGranato
Armando Zweifel
Hubert Helbling
Erich Rickenbacher
Dario Palumbo
Carmen Schlegel
Amt / Funktion
Präsident
Vizepräsident
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Verband / Behörde
Vertreter Arbeitnehmer
Gewerkschaft Unia
Vertreter Arbeitgeber
Kantonaler Schwyzer Gewerbeverband
Vertreter Kanton Schwyz
Amt für Arbeit
Vertreter Kanton Schwyz
Amt für Arbeit
Vertreter Arbeitgeber
Handels- und Industrieverein Schwyz
Vertreterin Arbeitnehmer
Gewerkschaft Syna
1.3 Aktivitäten
Im Jahr 2018 trafen sich die Mitglieder der Tripartiten Kommission des Kantons Schwyz zu vier ordentlichen
Sitzungen. Die Sitzungen werden durch die Leitung derVollzugsstelle einberufen. Der Vorsitz und die Füh-
rung während den Sitzungen obliegen dem Präsidenten, in Abwesenheit, dem Vizepräsidenten. Das Proto-
koll ist durch die Leitung derVollzugsstelle zu erstellen.
Den Schwerpunkt an den Sitzungen bilden die Erläuterungen seitens des Vollzugsstellenleiters zum Stand
der Kontrolltätigkeit. Anhand intern geführter Kontrolllisten werden einige Kontrollen ausführlicher bespro-
chen. Weiter wird aufgezeigt, wo Sanktionen ausgesprochen wurden und in welchen Fällen es weitere Ab-
klärungen benötigte. Fragen können so geklärt und neue Kontrollstrategien daraus entwickelt werden. Ei-
nige Fälle werden unter dem Jahr auch bilateral mit den Mitgliedern besprochen. An den Sitzungen infor-
mieren die Mitglieder auch über die Aktivitäten in Ihren Verbänden. Ebenso findet während des Jahres ein
regelmässiger Austausch mit dem Amtsvorsteher, Amt für Arbeit SZ, statt.
Themen wie u.a. die Kontrollen zur Einhaltung der Stellenmeldepflicht wurden ebenfalls diskutiert, welche
evtl. auch eine zusätzliche Aufgabe der TPK SZ bzw. der Vollzugsstelle werden könnte. Auch die Situation
von möglicher Überprüfungen von Arbeitsverhältnissen von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen
(Va/Flü) wurde angesprochen. Die Arbeitgeber müssen für dieses Zielpublikum seit Januar 2019 kein Gesuchum Bewilligung zur Erwerbstätigkeit mehr stellen, sondern nur noch mit den Angaben zu den Lohn- und Ar-
beitsbedingungen den Arbeitsmarktbehörden melden. Hat das Amt für Arbeit Zweifel, ob diese eingehalten
werden, wird die TPK Schwyz mit der Kontrolle beauftragt. Ebenfalls thematisiert wurden die geplanten An-
passungen beim NAV Hauswirtschaft auf kantonaler Ebene, welche insbesondere im Bereich der 24-Betreu-
ung (Live-in-Situation) notwendige Ergänzungen beinhalten soll. Der Regierungsrat hat inzwischen eine To-
talrevision des NAV Hauswirtschaft in Auftrag gegeben, für deren Ausarbeitung das Volkswirtschaftsdepar-
tement verantwortlich ist.
Gemäss Geschäftsreglement vom 25. März 2004 bestimmt die TPK SZ ihren Vorsitz innerhalb der Sozialpart-
ner selber. Während dem Berichtsjahr kam es dabei zu einem Wechsel. Neuer Präsident derTPK Schwyz ist
Alex Granato. Das Vizepräsidium übernimmt der bisherige Präsident Armando Zweifel.
TPKSZ Tätigkeitsbericht2018 3/12
2. Vollzugsstelle TPK Schwyz
2.1 Personelles
Im Berichtsjahr 2018 waren folgende Personen bei der Vollzugsstelle beschäftigt:
• KilianJauch Sekretariat und Leiter der Vollzugsstelle
• Remo Senn Inspektor der Vollzugsstelle
• Michael Jacober Inspektor der Vollzugsstelle
• Reto Bossi Inspektor der Vollzugsstelle
• Gabriela Gutknecht Sachbearbeiterin / Inspektorin derVollzugsstelle
Im Rahmen der Ausbildung FlaM/BGSA, welcher der Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden(VSAA) anbietet, hat Remo Senn die ersten beiden Module erfolgreich absolviert.
Sämtliche Mitarbeitende der Vollzugsstelle haben im September 2018 zusammen mit dem Amt für Arbeitund Migration UR, eine Weiterbildung mit dem Thema «Resilienz / innere Stärke» besucht. Für die Voll-
zugsstelle ist dieser Bereich sehr wichtig, da die psychische Belastung bei der täglichen Arbeit eine immergrössere Bedeutung einnimmt.
2.2 Aktivitäten
Allgemeines:
Die Vollzugsstelle ist für den operativen Teil der Umsetzung der flankierenden Massnahmen, die Arbeits-
marktbeobachtung sowie für die Bekämpfung der Schwarzarbeit in den erwähnten vier Kantonen zuständig.
Der Vollzugsaufwand verteilt sich rund zur einen Hälfte auf den Kanton Schwyz und zur anderen Hälfte auf
die Kantone Uri, Obwalden und Nidwalden. Das Berichtsjahr 2018 war, auch aufgrund den gegenüber 2017erhöhten Sollvorgaben des Bundes, ein erneut intensives Kontrolljahr, wobei vor allem die Verdachtsfälle im
Bereich Schwarzarbeit nochmals leicht zugenommen haben. Die Vollzugsstelle konnte die vom SECO gemäss
Leistungsvereinbarung verlangten Vorgaben in beiden Bereichen erfüllen. Allgemein kann festgehalten wer-
den, dass die Vollzugsstelle zunehmend auch eine beratende Funktion ausübt und so dazu beiträgt, dass
mögliche Missbräuche bereits vor der eigentlichen Kontrolltätigkeit eliminiert oder vermindert werden kön-nen.
Der Vollzug in den Bereichen FlaM und BGSA ist ein fester Bestandteil im Schweizer Arbeitsmarkt und wird
auch wirkungsvoll umgesetzt. Das regelmässige Treffen mit den TPK-Sekretären der Deutschschweizer Kan-
töne und Vertretern des SECO (Staatsekretariat für Wirtschaft) und des SEM (Staatssekretariat für Migra-tion) hat sich etabliert. Dabei geht es um den Erfahrungsaustausch bei der Umsetzung der flankierenden
Massnahmen und der Bekämpfung möglicher Schwarzarbeit. Zudem wird so das Netzwerk gepflegt und wei-
terausgebaut.
Als Vertreter der Vereinbarungskantone UR, OW, NW und SZ, ist der Leiter der Vollzugsstelle Mitglied des
Fachpools Arbeitsmarktaufsicht im Verband der Schweizerischen Arbeitsmarktbehörden (VSAA). Der Voll-zugsstellenleiter ist zudem Mitglied der Begleitgruppe (Vorsitz VSAA), welche sich mit der Ausbildung fürkantonale FlaM- und BGSA-lnspektorinnen und Inspektoren befasst.
Weiter wurde der Leiter der Vollzugsstelle für einen Vortrag beim neu geschaffenen «Team Migration» der
Kapo SZ, eingeladen. Dabei konnte die Tätigkeit der Vollzugsstelle und die Aufgaben der TPK SZ vorgestelltwerden. Die gute Zusammenarbeit mit der Kapo SZ konnte hierbei nochmals intensiviert werden.
TPK SZ Tätigkeitsbericht 2018 4/12
Fokusbranchen:
DieTPK Bund definiert jedes Jahr Fokusbranchen, in welchen vermehrt Kontrollen durchgeführt werden sol-
len. Im Jahr 2018 waren dies das Baunebengewerbe, das Gastgewerbe, der Personalverleih, das Uberwa-
chungs- und Sicherungsgewerbe, die Reinigungsbranche sowie der Detailhandel (ohne grosse Detailhändler
mit eigenem GAV). Weiter im Fokus waren die Branchen Gartenbau, Hauswirtschaft, derStrassentransport
und das Gesundheits- und Sozialwesen. Die TPK SZ hat im Berichtsjahr keine eigenen Fokusbranchen be-
stimmt und orientierte sich an den nationalen Fokusbranchen.
Kontrollen Flankierende Massnahmen (FlaM):
Im Jahr 2018 führte die Vollzugsstelle 302 FlaM-Kontrollen durch. Der grösste Teil der kontrollierten Unter-
nehmen wurde im Verarbeitenden Gewerbe und im Baunebengewerbe durchgeführt. Ebenfalls wurde ver-
mehrt in der Branche Handel / Detailhandel kontrolliert. In 78 Fällen waren Verdachtsmomente von mögli-
chen Verstössen gegen das Meldeverfahren, Scheinselbständigkeit oder der Unterbietung von orts- und
branchenüblicher Löhne vorhanden. 15 Massnahmen (Verwarnung, Busse, Sperre) wurde durch das Amt für
Arbeit verfügt. Von 39 eingeleiteten Verständigungsverfahren konnten deren 35 erfolgreich abgeschlossen
werden. Details sind den Statistiken auf den Seiten 6-8 zu entnehmen. Systematisches Lohndumping wurde
nicht festgestellt. Weiter waren viele telefonische Auskünfte an ausländische Unternehmen sowie CH-
Arbeitgeber zu Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz bzw. in unserer Arbeitsmarktregion zu ertei-
len.
Kontrollen im Bauhauptgewerbe:
Aufgrund einer Leistungsvereinbarung zwischen derTAK UR, OW, NW und der Paritätischen Berufskommis-
sion (PBK) des Bauhauptgewerbes der Kantone UR, OW, NW und SZ, kann die Vollzugsstelle für Kontrollen in
dieser Branche eingesetzt werden. Im letzten Jahr war die Vollzugsstelle für die Durchführung von vier Kon-
trollen im Kanton SZ beauftragt worden.
Hinweise und Stichprobenkontrollen fuhren zur Aufdeckung von Verstössen bei der Schwarzarbeit:
274 Betriebskontrollen wurden im Berichtsjahr 2018 zur Bekämpfung von Schwarzarbeit durchgeführt, wo-
bei physische Kontrollen vor Ort immer zu zweit erfolgen. Gegenüber dem Vorjahr ist erneut eine leichte
Zunahme von eingegangenen Verdachtsmeldungen zu verzeichnen. Dies hat sicherlich auch damit zu tun,
dass aufgrund des revidierten BGSA die Zusammenarbeit mit weiteren Behörden möglich ist. Einige Kontrol-
len waren auch ausserhalb der offiziellen Arbeitszeiten durchgeführt worden, was eine grosse Flexibilität
seitens der Mitarbeitenden verlangte. Mehrmals musste auch die Kapo SZ (Verdacht Verstoss AuG) mitein-
bezogen werden.
Bei 66 Kontrollen waren vermutete Verstösse vorhanden, wovon es in 39 Fällen zu einer Anzeige oder Busse
durch die Spezialbehörden kam. Einige Dossiers waren auch als Koordinationsfälle (Kontrolle durch ausser-
kantonale Kontrollorgane) zu bearbeiten und dabei Abklärungen bei den Spezialbehörden vorzunehmen.
Details sind den Statistiken auf den Seiten 9-11 zu entnehmen.
Seit Dezember 2017 besteht auch die Möglichkeit, Verdachtsmeldungen möglicher Schwarzarbeit mittelsOnline-Meldeformular unter folgenden Links dem kantonalen Kontrollorgan zu melden:
UR: http://www.ur.ch/de/verwaltunB/dienstleistungen/7dienst id=3298
OW: http://www.ow.ch/de/verwaltunE/dienstleistungen/7dienst id=2550
NW: http://www.nw.ch/de/onlinemain/dienstleistunßen/welcome.phpPdienst id=2568
SZ: https://www.sz.ch/unternehmen/arbeit-Rewerbeaufsicht/entsendegesetz-flankierende-massnahmen-
schwarzarbeit/meldung-verdacht-schwarzarbeit.html/72-443-4443-1880-5761
TPK SZ Tätigkeitsbericht 2018 5/12
3. Übersicht Kontrollen und Statistiken
3.1 FlaM-Kontrollen im Rahmen des EntsG
3.1.1 Allgemeine Übersicht durchgeführter Kontrollen
Kontrollen vom l. Januar - 31. Dezember 2018
• Betriebe
SOLL gemäss Leistungsvereinbarung
• Entsendebetriebe (261 Personen)
• CH-Arbeitgeber (437 Personen)
• Selbständig Erwerbende
Ergebnis der Kontrollen in Betrieben / Arbeitsstätten
• kein Verstoss
• Verdacht Verstoss Meldeverfahren
• Verdacht Scheinselbständigkeit
• Verdacht Verstoss Mindestlöhne
Sanktionen/ Massnahmen nach Detailabklärung
• Verwarnung/Busse/Sperre
• Verständigungsverfahren erfolgreich
• Verständigungsverfahren nicht erfolgreich
• Kein Verstoss / Verzicht auf Sanktion
• Ausstehende Massnahmen
Pendente Fälle aus dem Vorjahr
• Verwarnung/Busse/Sperre
• Verständigungsverfahren erfolgreich
• Verständigungsverfahren nicht erfolgreich
302
300
125
147
30
302
224
31
8
39
78
15
35
2
11
15
4
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2
l
In den Kantonen UR, OW, NW wurden im Berichtsjahr 202 Kontrollen durchgeführt. Somit wurden total 504
Kontrollen im Rahmen der flankierenden Massnahmen in der Arbeitsmarktregion SZ, UR, OW und NW durch-
geführt.
TPKSZ Tätigkeitsbericht2018 6/12
3.1.2 Kontrollen detailliert unterteilt nach Branchen
l
2
3
5
6
6b
7
8
9
10
11
13
15
16
19
BranchennchenohneGAV/uständigkeitTPK
Landwirtschaft
Gartenbau
Verarbeitendes
Gewerbe
Baunebengewerbe
Handel
Detailhandel(Inventur)
Gastgewerbe
Verkehr
Dienstleistungen
für Unternehmen
Personalverleih
Reinigungsgewerbe
Energieversorgung
Gesundheitswesen
Persönliche
Dienstleistungen
Dienstleistungen
Privathaushalt
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Sanktionen / Massnahmen
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TPKSZ Tätigkeitsbericht2018 7/12
3.1.3 Vergleich mit Vorjahren
100%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
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Kontrollen aufgeteilt nach:B 2016 (264 Kontrollen) H 2017 (263 Kontrollen)
a 2018 (302 Kontrollen)
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Entsendebetriebe CH-Arbeitgeber Selbständige Erwerbende
100%
90%
Ergebnisse der Kontrollen:a 2016 (264 Kontrollen) H 2017 (263 Kontrollen)
a 2018 (302 Kontrollen)
IPMJ%.Kein Verstoss Verdacht Verstoss
Meldeverfahren
VerdachtScheinselbständigkeit
Verdacht Verstoss
Mindestlöhne
Sanktionen / Massnahmen nach
Detailabklärung:
a 2016 (98 Massnahmen) H 2017 (76 Massnahmen)
02018(78 Massnahmen)100%
90%
80%
70%
60%
Kein Verstoss
Verzicht Sanktion
Verwarnung
Busse/Sperre
Verst. Verf.
erfolgreich
Verst. Verf.
nicht erfolgreich
Ausstehende
Massnahmen
TPKSZ Tätigkeitsbericht2018 8/12
3.2 Schwarzarbeitskontrollen im Rahmen des BGSA
3.2.1 Allgemeine Übersicht durchgeführter Kontrollen
Kontrollen vom l. Januar - 31. Dezember 2018
• Total Personenkontrollen
• Total Betriebskontrollen
SOLL Betriebskontrollen gemäss Leistungsvereinbarung
Ergebnis der Kontrollen
• kein Verstoss
• vermuteter Verstoss in Betrieben
Massnahmen / Sanktionen nach Detailabklärung
• Kein Verstoss / Verzicht auf Sanktion
• Verwarnung
• Anzeige /Sanktion/ Busse
• Pendente Fälle
Pendente Fälle aus dem Vorjahr
• Anzeige/Busse
• Verzicht auf weitere Massnahmen
773
274
273
274
208
66
66
25
0
39
2
3
3
0
Koordinationstätigkeitvom l. Januar-31. Dezember 2018
• Weiterleitung vermutete Verstösse nach Ausländerrecht
• Weiterleitung vermutete Verstösse nach Sozialversicherungsrecht
• Weiterleitung vermutete Verstösse nach Quellensteuerrecht
0
10
0
In den Kantonen UR, OW und NW wurden in der gleichen Zeitspanne 218 Betriebe kontrolliert. Somit wurden
total 492 Kontrollen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit in den Arbeitsmarktregion SZ, UR, OW und NW
durchgeführt.
TPKSZ Tätigkeitsbericht2018 9/12
3.2.2 Kontrollen unterteilt nach Branchen mit und ohne GAV ave
Branchen mit/ohne GAV
l
2
3
4
5
6
7
8
9
10
12
15
16
18
19
Zuständigkeit TPK
Landwirtschaft
Gartenbau
Verarbeitendes
Gewerbe
Bauhauptgewerbe
Baunebengewerbe
Handel
Gastgewerbe
Verkehr
Dienstleistungen für
Unternehmen
Personalverleih
Reinigungsgewerbe
Gesundheitswesen
Persönliche
Dienstleistungen
Coiffeursalons und
Kosmetikstudios
Dienstleistungen
Privathaushalt
Total
Betrieben
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6
4
10
35
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5
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TPKSZ Tätigkeitsbericht2018 10/12
3.2.3 Vergleich mit Vorjahren
Betriebskontrollen basierend auf:
100%
90%
80%
70%
60%
50%
B 2016 (226 Kontrollen)
a 2018 (274 Kontrollen)
H 2017 (225 Kontrollen)
Hinweise Behörden Doppelkontrollen FlaM/BGSA Stichproben
Ergebnis der Betriebskontrollen:132016(226 Kontrollen)
a 2018 (274 Kontrollen)
H 2017 (225 Kontrollen)
100%
90%
80%
Kein Verstoss Vermuteter Verstoss
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Vermuteter Verstoss
MWST
Sanktionen / Massnahmen nach
Detailabklärung:100%
90%
80%
B 2016 (65 Massnahmen) H 2017 (78 Massnahmen)
02018 (66 Massnahmen)
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Kein Verstoss
Verzicht Sanktion
VerwarnungAmt Strafanzeige / SanktionBusse
Pendenten Fälle
TPKSZ Tätigkeitsbericht2018 11 ,12
4. Ausblick
4.1 Kontrolltätigkeit
Die Kontrolltätigkeit im 2019 wird sich aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage etwa im gleichen Rahmen be-wegen wie im Berichtsjahr. Die TPK SZ und die Vollzugsstelle werden den Arbeitsmarkt weiterhin beobach-
ten und bei Bedarf Massnahmen ergreifen.
Im Verlaufe des Jahres 2019 ist geplant, einen neuen Lohnrechner auf www.entsendung.admin.ch aufzu-
schalten. Dieser soll es den Entsendebetrieben vereinfachen, sich einen Überblick über die orts- und bran-
chenüblichen Löhne je nach Arbeitsmarktregion zu verschaffen. Die Bestimmungen des orts- und branchen-
üblichen Lohnes, ist aber nach wie vor die Angelegenheit der kantonalen TPK.
Verschiedene Kantone und deren Vollzugsorgane haben Interesse an einer Software für die Geschäftskon-
trolle für ihre Kontrolltätigkeit. Es sind daher Bestrebungen seitens VSAA im Gange, eine breit abgestützte
Lösung zu finden und die Kantone dabei zu unterstützen.
Im Jahr 2019 ist ein Audit des SECO geplant, betreffs Vollzug der flankierenden Massnahmen und Massnah-
men zur Bekämpfung von Schwarzarbeit durch den Kanton Schwyz bzw. die TPK Schwyz.
4.2 Leistungsvereinbarungen 2019 / 2020
Gemäss Leistungsvereinbarungen zwischen dem Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und
Forschung (WBF) und den Kanton Schwyz sind im Jahr 2019 300 Kontrollen im FlaM-Bereich und in den Jah-ren 2019/2020 273 Kontrollen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit durchzuführen. In den Kantonen UR, OW,
NW hat Vollzugsstelle 200 FlaM-Kontrollen und 215 Schwarzarbeitskontrollen durchzuführen. Die FlaM-Ver-
einbarung wird für ein Jahr, die BGSA-Vereinbarung für zwei Jahre abgeschlossen, da in diesem Bereich
keine grossen Änderungen zur erwarten sind.
4.3 Fokusbranchen / Arbeitsmarktbeobachtung
Die TPK Bund hat die Fokusbranchen für das Jahr 2019 bestimmt. Im Bereich TPK sind dies das Sicherheits-gewerbe mit weniger als 10 Mitarbeitern, sowie der Detailhandel (ohne grosse Detailhändler mit eigenem
Firmen-GAV. Im Bereich des erweiterten FokusArbeitsmarktbeobachtung liegen Branchen wie derStrassen-
transport, Praktika in Kitas- sowie die Hauswirtschaft, dessen neue Modelle wie die 24-Stunden-Betreuung
(Live-in-Situation) besondere Beachtung erfordern.
Altdorf, 27. März 2019
PräsidentTripartite Kommission des Kantons Schwyz Leiter Vollzugsstelle
^r^AlexGranato KilianJauch
TPKSZ Tätigkeitsbericht2018 12/12
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