bundeslehrstab (blstab)
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11Stand: 23.09.2006Stand: 23.09.2006
BundeslehrstabBundeslehrstab(BLStab)(BLStab)
Bund der Historischen Deutschen Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e. V.Schützenbruderschaften e. V.
Stand: 23.09.2006Stand: 23.09.2006 22
Alte SchießleiterausweiseAlte Schießleiterausweise
• behalten ihre Gültigkeit
• Wenn Ausweise nicht mehr verlängerbar sind werden diese Ausweise gegen Neue umgetauscht
(sofern Ausweise noch ihre Gültigkeit haben. Wenn Ausweise länger als ein halbes Jahr abgelaufen sind werden diese nicht mehr verlängert.)
Stand: 23.09.2006Stand: 23.09.2006 33
SchießleiterausbildungSchießleiterausbildung
FortbildungenZeitabstände ca. 5 Jahre Inhalte – Aktuelle Änderungen
WaffenrechtlichSchießsportordnungSchießstättenWaffen – und Munitionstechnik
Stand: 23.09.2006Stand: 23.09.2006 44
AusbildungAusbildung
1.1 Sachkunde § 7 WaffG - §1-3 AWaffV
1.2 Schießleiterausbildung1.2.1 Sportordnung1.2.2 Sicherheit auf Schießständen
1.3 Jugendschießleiter (durch BdSJ)
Stand: 23.09.2006Stand: 23.09.2006 55
Lehrgang zur Waffensachkunde Lehrgang zur Waffensachkunde § 7 WaffG § 1-3 AWaffV§ 7 WaffG § 1-3 AWaffV
1. die nachzuweisende Sachkunde umfasst nach § 1 AWaffV ausreichende Kenntnisse
1.1 über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie Notwehr und des Notstandes.
1.2 auf waffentechnischem Gebiet über Langwaffen, Kurzwaffen und Munition sowie Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses.
1.3 In der Handhabung von Schusswaffen einschließlich ausreichender
Fertigkeiten im Schießen.
Stand: 23.09.2006Stand: 23.09.2006 66
Lehrgang zur WaffensachkundeLehrgang zur Waffensachkunde
• Die Dauer der Sachkundeausbildung muss eine sachgerechte Vermittlung der erforderlichen waffenrechtlich und waffentechnischen Kenntnisse und Fertigkeiten gewährleisten. Die Sachkundeausbildung umfasst mindestens 20 Unterrichtseinheiten (3/4-Stunde). Die Teilnehmerzahl darf 25 - 30 Personen nicht überschreiten.
• Die Kosten betragen 30€
Stand: 23.09.2006Stand: 23.09.2006 77
Lehrgang zum SchießleiterLehrgang zum SchießleiterVerantwortliche Aufsichtspersonen Verantwortliche Aufsichtspersonen
Der Schießleiter als verantwortliche Aufsichtsperson muss:
• eine Erste Hilfe Ausbildung haben• volljährig, • zuverlässig, • persönlich geeignet und • sachkundig sein
I. Voraussetzungen
Stand: 23.09.2006Stand: 23.09.2006 88
Lehrgang zum SchießleiterLehrgang zum Schießleiter
II. Voraussetzungen
Der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfüllt diese Voraussetzungen ohne weiteres.
Die verantwortliche Aufsichtsperson aufSchießstätten für Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Nr. 2 WaffG) muß die Sachkunde nach § 7 WaffG nachweisen.
Dieses ist die Voraussetzung zur Ausbildung als Schießleiter.
Stand: 23.09.2006Stand: 23.09.2006 99
Lehrgang zum SchießleiterLehrgang zum Schießleiter
• Die Schießleiterausbildung umfasst:
• mindestens 10 Unterrichtseinheiten (3/4-Stunde). Aufsichtspersonen
• mindestens 10 Unterrichtseinheiten (3/4-Stunde). Sportordnung und Schießstände
• Die Teilnehmerzahl darf 25 - 30 Personen nicht überschreiten.
• Die Kosten betragen 30€
Stand: 23.09.2006Stand: 23.09.2006 1010
Die nächsten SchritteDie nächsten Schritte
• Bedarfsermittlung der Bruderschaften- Welche Lehrgänge sind zu erst erforderlich- Mit welcher Anzahl von Teilnehmern ist zu rechnen
• Planung der Lehrgänge mit Start im nächsten Frühjahr
• Zusage von 5 Lehrgängen im nächstem Jahr davon
- 2 in Oldenburg- 2 im Niederrhein- 1 in Münster höchst wahrscheinlich aber auch 2
Stand: 23.09.2006Stand: 23.09.2006 1111
• Für weitere Wünsche und Anregungen stehe ich natürlich zu Verfügung.
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