jahresabschluss und besteuerung der unternehmen · 2013. 9. 6. · jahresabschluss-besteuerung...
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Betriebswirtschaftslehre
Jahresabschlussund Besteuerung
der Unternehmen
Lernunterlage erstellt im Auftrag des
Pädagogischen Instituts für die deutsche Sprachgruppe
Ausgabe August 2013
Schülerversion mit Übungen
Autor: Dr. Friedrich Nöckler
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
Jahresabschluss und Besteuerung der Unternehmen
Inhaltsverzeichnis:
Überblick und Zielsetzungen
1. Allgemeines zum Jahresabschluss
1.1. Aufgaben und Grundsätze des Jahresabschlusses
1.2. Ablauf der Abschlussarbeiten
2. Der Jahresabschluss im Detail
2.1. Kontrolle verschiedener Buchungssalden und Berichtigung der Fehler
2.2. Umbuchungen am Jahresende
2.2.1. Abschluss der Mwst-Konten
2.2.2. Kontrolle der Bargeld-Kasse
2.2.2. Stempelwerte (Stempel- und Briefmarken)
2.3. Ergänzungsbuchungen
2.3.1. Abschluss der Bankkonten
2.3.2. Auszustellende Rechnungen
2.3.3. Auszustellende Gutschriften
2.3.4. zu erhaltende Rechnungen
2.3.5. zu erhaltende Gutschriften
2.3.6. Erfassung der angereiften Abfertigungen
2.3.7. Berechnung und Verbuchung des Saldos INAIL
2.3.8. FIRR - Enasarco (Abfindung an Vertreter bei Vertragsauflösung)
2.4. Abgrenzungen
2.4.1. Transitorische Posten der Jahresabgrenzung
a) Beispiele zur Abgrenzung vorschüssiger Aufwände (Transitorische Aktiva)
b) Beispiele zur Abgrenzung vorschüssiger Erträge (Transitorische Passiva)
2.4.2. Antizipative Posten der Jahresabgrenzung
a) Beispiele zur Abgrenzung nachschüssiger Aufwände (Antizipative Passiva)a) Beispiele zur Abgrenzung nachschüssiger Aufwände (Antizipative Passiva)
b) Beispiele zur Abgrenzung nachschüssiger Erträge (Antizipative Aktiva)b) Beispiele zur Abgrenzung nachschüssiger Erträge (Antizipative Aktiva)
2.5. Bewertung der Vorräte
2.5.1. Bewertungskriterien der Vorräte
a) Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Zukaufteile, Verbrauchsmaterialien, Waren
b) Fertig- und Halbfertigprodukte, in Verarbeitung befindliche Produkte
c) in Ausführung befindliche Aufträge (Auftragsfertigung)
2.5.2. Buchung der Bestandsveränderungen
2.5.3. Ausweisung der Bestände in Bilanz und Erfolgsrechnung (EU-Schema)
2.6. Bewertung der Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.7. Bewertung der Forderungen
2.8. Das Anlagevermögen im Jahresabschluss
2.8.1. Bewertung der selbsterstellten Anlagen
2.8.2. Die Abschreibung - handelsrechtliche Bestimmungen
2.8.3. Berechnung und Verbuchung der Abschreibung
2.8.4. Die Abwertung der Anlagegüter - Buchungen
2.8.5. Die Aufwertung des Anlagevermögens
2.8.6. Ausweisung der Anlagegüter in Bilanz und Erfolgsrechnung
2.8.7. Der Anlagenspiegel (Anhang)
2.9. Die Bildung von Rückstellungen
2.9.1. Rückstellungen - Begriff und Beispiele
2.9.2. Verbuchung der Rückstellungen (Beispiele) 38
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Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 1
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
3. Die Besteuerung der Unternehmen
3.1. Allgemeine Grundsätze
3.1.1. Steuern auf Einkommen und Wertschöpfung der Unternehmen
3.1.2. Steuerliche Grundprinzipien zum Unternehmereinkommen
3.2. Die Ermittlung der Steuergrundlage IRPEF und IRES
3.2.1. Begriffe und Vorgangsweise
3.2.2. Änderungen im Zusammenhang mit Anlagegütern
a) Abschreibung des Firmenwerts
b) Abschreibung von Gebäuden (Grundstückswert integriert)
c) Abschreibung von Telefonanlagen und Mobiltelefonen
d) Abschreibung von Personenkraftwagen
e) Mehrerlöse aus Anlagenverkäufen (mit Aufteilung auf 5 Jahre)
f) Mehrerlös aus dem Verkauf eines PKW's (keine Aufteilung auf 5 Jahre)
g) Mindererlöse aus dem Verkauf eines PKW's
h) Leasing eines PKW's mit beschränkter Absetzbarkeit
i) Leasing eines Anlagegutes mit kürzerer Leasingdauer (als steuerlich)
j) Reparatur- und Instandhaltungsaufwände über der 5%-Grenze
k) Höhere Abschreibungssätze als steuerlich vorgesehen
l) Förderung "Tremonti-ter"
3.2.3. Änderungen im Zusammenhang mit Forderungen
3.2.4. Änderungen im Zusammenhang mit kassierten Dividenden
3.2.5. Änderungen im Zusammenhang mit Aufwänden für PKW's
3.2.6. Änderungen im Zusammenhang mit Telefonspesen - Internet
3.2.7. Änderungen für die absetzbare Wertschöpfungssteuer IRAP (10%)
3.2.8. Änderungen im Zusammenhang mit Verwalterentgelten
3.2.9. Änderungen im Zusammenhang mit Restaurantspesen
3.2.10. Änderungen im Zusammenhang mit Repräsentationsspesen
3.2.11. Einige weitere Änderungen in der Übersicht
3.3. Die Berechnung der IRPEF (Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
3.3.1. Allgemeines zur IRPEF und Berechnungsschema
3.3.2. Berechnungsbeispiel zur IRPEF (Akonti, Saldo)
3.3.3. Buchungen im Zusammenhang mit der IRPEF
3.4. Die Berechnung der IRES
3.4.1. Allgemeines zur IRES
3.4.2. Berechnungsschema IRES
3.4.3. Berechnungsbeispiel zur IRES
3.4.4. Verbuchung der IRES (Akonti und Saldo)
3.5. Die Wertschöpfungssteuer IRAP
3.5.1. Die Ermittlung der Steuergrundlage für die IRAP
3.5.2. Berechnungsschema IRAP (laut Steuererklärung)
3.5.3. Steuersätze
3.5.4. Abzug für unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer (cuneo fiscale)
3.5.5. Berechnungsbeispiel zur IRAP (ausgehend vom Bruttowert der Produktion)
3.5.6. Verbuchung der IRAP
3.6. Übung zur Besteuerung von Kapital-/ Personengesellschaften (GmbH + OHG)
4. Die latenten Steuern
4.1. Begriff "latente Steuern"
4.2. Berechnung und Verbuchung der latenten Steuern (einfaches Beispiel)
5. Übungen zum Jahresabschluss mit Berücksichtigung steuerlicher Aspekte
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Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 2
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
Überblick und Zielsetzungen
Zielgruppe:
Zielsetzungen - Wissen - Kompetenzen:
Sie sind imstande selbstständig Berechnungen zu Abgrenzungen, Abschreibungen, Rückstellungen,
Bewertungen usw. durchzuführen.
Sie können die ermittelten Werte auch selbstständig verbuchen und in Bilanz und Erfolgsrechnung
richtig abschließen.
Sie kennen die wesentlichen Bestimmungen zu den direkten Steuern, die sich auf die
Berechnungsgrundlagen auswirken.
Die Schüler-/innen können auch selbstständig einige einfachere Beispiele, die vom Handelsgewinn
zur Steuergrundlage führen, berechnen (wichtig für Abschlussprüfung).
Details, wie Prozentsätze, Beträge usw. lernen sie nicht auswendig; sie wissen jedoch wie hoch die
Werte annähernd sind.
Sie sind imstande einfache Steuerberechnungen durchzuführen und zu verbuchen.
Sie verstehen die Problematik und die Gründe der unterschiedlichen handels- und steuerrechtlichen
Bestimmungen.
Sie können anhand von selbstgewählten Daten einfache Beispiele zu Abgrenzungen,
Abschreibungen, Rückstellungen, Bewertungen usw. berechnen und verbuchen (besonders wichtig
im Hinblick auf die schriftliche Arbeit bei der Abschlussprüfung)
Aus der großen Auswahl der gewinnerhöhenden und gewinnvermindernden Posten merken sie sich
die wichtigsten, wobei vor allem die Realität der kleinen und mittleren Unternehmen nicht zu
vergessen ist.
Einzelne Begriffe (z.B. "latente Steuern") sind grundsätzlich bekannt. Gelöste Beispiele können auch
rechnerisch und buchhalterisch nachvollzogen werden. Das selbstständige Erstellen und Lösen von
Beispielen ist nicht erforderlich.
Sie verstehen die Berechnungen, die vom Handelsgewinn zur Steuergrundlage führen.
Schüler-/innen der 5. Klassen der Wirtschaftsfachoberschulen. Einzelne Kapitel können auch bereits in
den Unterricht der 4. Klassen einfließen.
Sie wissen vor allem wo die detaillierten Bestimmungen zu finden sind und holen sich auch
Informationen aus dem Internet .
Die Schüler-/innen beherrschen die wesentlichen Begriffe der Buchhaltung und des
Jahresabschlusses im Speziellen.
Komplexere Beispiele im steuerlichen Teil (z.B. im Zusammenhang mit Leasing und Mehrerlösen für
PKW's) sind als "Denkaufgaben" zu betrachten. Begabte Schüler-/innen können solche Aufgaben
unter Angabe der Bestimmungen auch selbstständig lösen.
Bei Übungen und Testarbeiten zum steuerlichen Teil sollen die rechtlichen Bestimmungen immer zur
Verfügung gestellt werden.
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 3
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
1. Allgemeines zum Jahresabschluss
1.1. Aufgaben und Grundsätze des Jahresabschlusses
a) die Vermögensaufstellung (Bilanz im engeren Sinn)
b) die Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung)
c) Zusatzberichte (Anhang, Lagebericht, Finanzbericht)
d) Bericht der Revisionsgesellschaft (falls vorgeschrieben)
das Kompetenzprinzip und
das Vorsichtsprinzip
für die Bestimmung des Jahresergebnisses von Bedeutung.
1.2. Ablauf der Abschlussarbeiten
Kontrolle der Richtigkeit bestimmter Buchungssalden - Vergleich mit anderen Dokumenten;
Verschiedene Umbuchungen (z.B. die Mwst-Konten, Kassa, Stempelwerte usw.)
Abgrenzungen zur Einhaltung des Kompetenzprinzips;
Hauptaufgabe des Jahresabschlusses ist die Erstellung der Bilanz, die im Handelsregister jährlich zu
hinterlegen ist. Der Begriff "Bilanz" ist hier im weiteren Sinn zu verstehen und beinhaltet:
Ergänzungsbuchungen für Aufwände und Erträge, die zur Gänze das abzuschließende Geschäftsjahr
betreffen, jedoch belegmäßig erst im Folgejahr anfallen;
Bewertung verschiedener Aktivposten (Lagerbestände, Forderungen, Wertpapiere, ...) und
Verbuchung eventueller Berichtigungen;
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit ordentlicher Buchführung sind nur die ersten
zwei Punkte verpflichtend, ohne Veröffentlichung.
Den Abschlussbuchungen gehen verschiedene "Abschlussarbeiten" voraus, die in den ersten Monaten
des Folgejahres abgewickelt werden. Die "Abschlussbuchungen" erfolgen nachträglich, jedoch immer mit
Stichtag "Ende des Geschäftsjahres" (in der Regel der 31.12.). Die wichtigsten Arbeiten zum
Jahresabschluss sind:
Neben den allgemeinen Grundsätzen wie Bilanzwahrheit, -klarheit, -identität und -kontinuität, sind laut
Zivilgesetz vor allem
Große praktische Bedeutung für die gesamte Buchführung und auch den Jahresabschluss haben die
"nationalen Buchführungsrichtlinien (OIC - Organismo Italiano di Contabilità)".
Die Anwendung der "internationalen Rechnungslegungsrichtlinien ( IAS/IFRS)" ist hingegen für
börsennotierende Unternehmen und Banken verpflichtend und somit für kleine bis mittlere
Unternehmen in der Praxis unbedeutend.
Rechtsquelle für den Jahresabschluss ist das Zivilgesetzbuch, welches neben dem Mindestinhalt von
Bilanz und Erfolgsrechnung auch die wesentlichen allgemeinen Grundsätze enthält, die maßgeblichen
Einfluss auf das Jahresergebnis haben.
Die steuerlichen Bestimmungen (Einheitstext für die direkten Steuern) zur Ermittlung der
Steuergrundlage dürfen keine Berücksichtigung in Bilanz und Erfolgsrechnung finden.
Der Übergang vom Handelsgewinn zur Steuergrundlage findet ausschließlich in der Steuererklärung
(Modell "Unico") statt.
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 4
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
Abschreibungen des materiellen und immateriellen Anlagevermögens;
Aktivierung mehrjähriger Aufwände und selbsterstellter Anlagen;
Aufwertung bzw. Abwertung von Anlagegütern;
Rückstellungen für zukünftige Spesen und Risiken, zwecks Einhaltung des Vorsichtsprinzips;
Erstellung der Steuererklärung (Modell "Unico") und Berechnung der geschuldeten Steuern;
2. Der Jahresabschluss im Detail
2.1. Kontrolle verschiedener Buchungssalden und Berichtigung der Fehler
Salden der Bankauszüge werden mit den Bankkonten der Buchhaltung verglichen.
Kontrolle des Bargeldbestandes mit dem Saldo des Kassakontos laut Buchführung.
Sind die "Einheitsvordrucke F24 - Saldo 0" - entstanden durch die Kompensation mit
Steuerguthaben - gebucht worden (keine Belastung auf Bankkonten)?
Die Salden der Anlagekonten müssen sich mit den Daten der Anlagenbuchhaltung decken;
Abweichungen kann es zu den steuerlichen Aufzeichnungen im Abschreibungsregister geben
(steuerliche Vorschriften ≠ zivilrechtliche Bestimmungen).
Zeitlich fallen diese Kontrollen teilweise zu Beginn aber auch während und am Ende der
Abschlussarbeiten an.
Stimmen die Daten der "Erklärung der Steuersubstitute (Modell 770)" mit den Werten der
Buchhaltung (Sozialabgaben, Lohnsteuern, Vorsteuern) überein?
Sind die zu Jahresbeginn erforderlichen Umbuchungen (Auflösung der transitorischen und
antizipativen Posten, der auszustellenden und zu erhaltenden Rechnungen / Gutschriften)
durchgeführt worden?
Berechnung und Verbuchung der kompetenzmäßigen Steuern; Berücksichtigung eventueller latenter
Steuern.
Ermittlung der Steuergrundlagen für IRES (oder IRPEF) und IRAP durch Anpassung des
Handelsgewinns an die steuerlichen Bestimmungen;
Sind die Salden der Mwst-Konten (Mwst-Verrechnungskonto, Mwst-Guthaben Rückerstattung) mit
den Beträgen der Mwst-Jahreserklärung identisch?
Stimmen die auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesenen Darlehen mit dem Restkapital laut
Tilgungsplänen der Banken überein?
Kunden- und Lieferantensalden: zu diesem Zweck werden Kunden und Lieferanten aufgefordert, die
Salden laut ihrer Buchhaltung mitzuteilen. Eventuelle Abweichungen sind zu kontrollieren und zu
berichtigen.
Die Einzahlungen mit dem "Einheitsvordruck F24" vom 16. Jänner müssen sich mit den Salden der
Verbindlichkeitskonten betreffend die Mehrwertsteuer, die Sozialabgaben, die verschiedenen
Lohnsteuern, die Vorsteuern für Freiberufler, Vertreter usw. decken.
Es geht darum, eventuelle Fehler zu finden und sie durch Umbuchungen oder Stornobuchungen zu
beheben. Konkret werden unter anderem folgende Kontrollen durchgeführt:
Dasselbe gilt für die Einzahlungen an die Zusatzrentenfonds und die belasteten Nettolöhne
betreffend den Monat Dezember.
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 5
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
2.2. Umbuchungen am Jahresende
2.2.1. Abschluss der Mwst-Konten
Die Buchungen der letzten Abrechnungsperiode weisen jedoch einige Besonderheiten auf:
Beispiele:
a) Mwst-Abrechnung mit Restschuld:
Saldo auf Konto "Mwst-Einkauf" (Mwst-Vorsteuer)
Saldo auf Konto "Mwst-Verkauf" (Umsatzsteuer)
Mwst-Vorauszahlung am 27. Dezember
Mwst-Restschuld laut Jahreserklärung
Buchungsjournal
b) Mwst-Abrechnung mit Guthaben (wird vorgetragen)
Saldo auf Konto "Mwst-Einkauf" (Mwst-Vorsteuer)
Saldo auf Konto "Mwst-Verkauf" (Umsatzsteuer)
Mwst-Vorauszahlung am 27. Dezember
Mwst-Guthaben laut Jahreserklärung
Buchungsjournal
Mwst-Verrechnungskonto
Rundungserträge 0,24Mwst-Einkauf 242.681,60
29.216,00
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
84.258,96
242.681,60 €
213.465,84 €
keine
29.216,00 €
Bei trimestralen Mwst-Abrechnungen ist auch der geschuldete Zinsaufschlag (1%) zu berücksichtigen,
der kompetenzmäßig teilweise das Folgejahr betrifft, meistens aber bereits im Abschlussjahr gebucht
wird.
Steuerlich stellt diese Vorgangsweise kein Problem dar, da Zinsen für Steueraufschübe nicht absetzbare
Aufwände darstellen.
31/12/n0 Mwst-Abschluss Mwst-Verkauf 213.465,84
Mwst-Verrechnungskonto 8.659,00
8.659,00 €
Ford./ Mwst-Vorauszahlung
Rundungsaufwände 0,3831/12/n0 Mwst-Abschluss Mwst-Verkauf 213.465,84
Bankkontokorrent
Mwst-Einkauf 120.548,26
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
Der Abschluss der Mwst-Konten erfolgt bereits im Laufe des Jahres zeitgleich mit den einzelnen
monatlichen oder trimestralen Mwst-Abrechnungen.
Es ergeben sich Rundungen, da die Salden der Buchhaltung mit jenen der Mwst-Jahreserklärung
übereinstimmen sollen.
Die am 27. Dezember durchgeführte Vorauszahlung (88% der Mwst-Schuld der letzten
Abrechnungsperiode des Vorjahres) vermindert die eventuelle Mwst-Schuld.
Im Fall von größeren Mwst-Guthaben ist zu entscheiden welcher Teil zurückgefordert wird und
wieviel für folgende Verrechnungen bzw. Kompensationen zur Verfügung stehen soll.
120.548,26 €
213.465,84 €
84.258,96 €
84.258,9627/12/n0 Mwst-Akonto Ford./ Mwst-Vorauszahlung 84.258,96
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 6
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
c) Mwst-Abrechnung mit Guthaben, welches teilweise zurückverlangt wird.
Saldo auf Konto "Mwst-Einkauf" (Mwst-Vorsteuer)
Saldo auf Konto "Mwst-Verkauf" (Umsatzsteuer)
Mwst-Vorauszahlung am 27. Dezember
Mwst-Guthaben laut Jahreserklärung
Zurückgefordertes Guthaben
Buchungsjournal
Voraussetzungen für die Rückerstattung von Mwst-Guthaben:
Beendigung der Tätigkeit;
das Guthaben entsteht durch den Ankauf von Anlagegütern;
w innergemeinschaftliche Verkäufe (Art. 41)
w Exporte in Nicht-EU-Staaten (Art. 8)
w Verkäufe an Dauerexporteure mit Absichtserklärung (Art. 8/c)
2.2.2. Kontrolle der Bargeld-Kasse
falsche Rückgeld-Beträge im Detailhandel;
kleinere nicht registrierte Barentnahmen oder -einlagen;
Kassafehlbeträge werden als "außerordentliche Aufwände",
Kassaüberschüsse als "außerordentliche Erträge" gebucht.
Nicht immer stimmt der effektive Kassa-Bestand mit dem Saldo laut Buchführung überein. Gründe
können sein:
Auf- und Abrundungen, die bei der Verbuchung der entsprechenden Zahlungen nicht als
Rundungsaufwände oder -erträge erfasst wurden.
In größeren Unternehmen wird die Übereinstimmung der Salden mit dem Bestand regelmäßig (oft
täglich) kontrolliert. Ist dies nicht der Fall, muss spätestens am Jahresende die Berichtigung des
Kassabestandes erfolgen.
es werden beträchtliche "nicht Mwst-pflichtige" Umsätze (operazioni non imponibili) erzielt, die
ohne Mwst zu fakturieren sind:
Die Rückerstattung ist 3-monatlich auch für Guthaben, die im Laufe des Jahres entstehen, unter den
genannten Voraussetzungen möglich (rimborsi infrannuali).
der durchschnittliche Mwst-Satz auf die Einkäufe (Ausnahme Anlagegüter) ist höher als der
durchschnittliche Mwst-Satz auf die Verkäufe, erhöht um 10%;
auch Subunternehmen im Bausektor, die an ihre Auftraggeber aufgrund des "Reverse-Charge-
Systems" ohne Mwst fakturieren (laut Art. 17/6 des Mwst-Gesetzes), können seit 2007 Mwst-
Guthaben zurückfordern.
Das beschleunigte Verfahren (Zahlung erfolgt innerhalb weniger Monate) erfordert allerdings eine
Bürgschaft seitens einer Bank (Bankgarantie) oder Versicherungsgesellschaft.
Mwst-Einkauf 525.654,15
Mwst-Verrechnungskonto 12.188,00Mwst-Guthaben (Rückerstattung) 300.000,00Rundungsaufwände 0,31
525.654,15 €
213.465,84 €
keine
312.188,00 €
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen
300.000,00 €
31/12/n0 Mwst-Abschluss Mwst-Verkauf 213.465,84
Soll Haben
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 7
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
Beispiele:
a) Kassafehlbetrag:
Saldo des Kontos "Kassa Bargeld"
Effektiver Kassabestand
Kassafehlbetrag
Buchungsjournal
b) Kassaüberschuss:
Saldo des Kontos "Kassa Bargeld"
Effektiver Kassabestand
Kassaüberschuss
Buchungsjournal
2.2.3. Stempelwerte
Beispiel:
Ankauf von Brief- und Stempelmarken (Buchungsbeleg = Quittung)
Verbrauch Briefmarken
Verbrauch Stempelmarken
Buchungsjournal
Buchungsjournal
Stempelwerte 18,0031/12/n0 Stempelwerte Postspesen 18,00
Da nicht jeder einzelne kleine Verbrauch (vor allem von Briefmarken) regelmäßig gebucht wird, ergeben
sich am Jahresende Differenzen (z.B. 18,00 €) zwischen dem effektiven Bestand (=kleiner) und dem Saldo
des Kontos, der am Jahresende wie folgt berichtigt wird:
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
StempelsteuerStempelwerte
Kassa Bargeld 412,4010/03/n0 Kauf Stempelwerte Stempelwerte 412,40
280,82
11/03/n0 Stempelwerte Postspesen 120,00160,82
Stempelmarken und Briefmarken sind dem Bargeld gleichzusetzen. Sie werden auf dem Bestandskonto
"Stempelwerte" (= liquide Mittel) erfasst, sofern der Verbrauch und die Bestände auch betragsmäßig
relevant sind. Andernfalls wird in der Praxis deren Ankauf bereits als Aufwand (Postspesen,
Stempelsteuer) gebucht.
Bei strenger Einhaltung des Kompetenzprinzips darf nur der effektive Verbrauch der Stempelwerte als
Aufwand berücksichtigt werden. Dies geschieht durch folgende Buchungen:
Soll Haben
412,40 €
120,00 €
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen
160,82 €
Soll Haben
850,30 €
852,00 €
1,70 €
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen
außerordentliche Erträge 1,7031/12/n0 Kassaüberschuss Kassa Bargeld 1,70
Kassa Bargeld 2,3031/12/n0 Kassafehlbetrag außerordentliche Aufwände 2,30
848,00 €
2,30 €
850,30 €
Soll HabenDatum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 8
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
2.3. Ergänzungsbuchungen
2.3.1. Abschluss der Bankkonten
Beispiel:
Der Jännerauszug unserer Bank weist folgende Bewegungen - betreffend das Vorjahr - auf:
Kontoauszug 1. Trimester n1:
Buchungsjournal
2.3.2. Auszustellende Rechnungen
a) Fakturierung von Verkäufen:
9,10
Bankspesen für Dienstleistungen 243,60Stempelsteuer 25,00
Die Mwst-Bestimmungen sehen die Möglichkeit der "nachträglichen Fakturierung" vor, sofern die
getätigten Verkäufe durch Transportdokumente (D.D.T.) belegt sind. Letzter Termin für die
Ausstellung der Rechnungen ist der 15. des Folgemonats nach Lieferung.
In der Praxis wird diese Möglichkeit nur selten genutzt, da die Mehrwertsteuer trotzdem mit Bezug
auf den Liefermonat abzuführen ist. Zudem hängen auch die Zahlungsziele meistens vom
Rechnungsdatum ab, was ein späteres Inkasso der Forderungen zur Folge hat.
25,00 Stempelsteuer05/01/n1 31/12/n0 243,60 Spesen
31/12/n0 Abschluss K/K …… Passivzinsen Kontokorrent 1.254,30
Laut Kompetenzprinzip sind die Verkaufserlöse mit Übergabe der Ware erzielt, und somit im Jahr der
Lieferung zu berücksichtigen.
Im Jahresabschluss wird neben dem Verkaufserlös auch die Mehrwertsteuer berücksichtigt, da sie in
die Mwst-Abrechnung des Monats Dezember einfließt.
Passive Kommissionen Kontokorrent 806,58
Ford./ Quellensteuer Aktivzinsen
Bankkontokorrent 2.293,08Aktivzinsen Kontokorrent 45,50
05/01/n1 31/12/n0 806,58 Bereitstellungsgebühr KreditrahmenSollzinsen05/01/n1
Einzelne Banken erfassen jedoch die Abschlussposten des 4. Trimesters auf dem Kontoauszug des Monats
Jänner, natürlich mit Wertstellung 31/12.
Die Aufwände und Erträge sind zwecks Einhaltung des Kompetenzprinzips auf jeden Fall noch im
abzuschließenden Geschäftsjahr zu verbuchen.
Datum Valuta Soll Haben Beschreibung
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
05/01/n1 31/12/n0 9,10 Quellensteuer auf Habenzinsen05/01/n1 31/12/n0 45,50 Habenzinsen
31/12/n0 1.254,30
05/01/n1 31/12/n0
Es handelt sich dabei um Aufwände und Erträge, die zur Gänze das abzuschließende Geschäftsjahr
betreffen, belegmäßig jedoch erst im Folgejahr anfallen.
Im Normalfall erfassen die Banken das Ergebnis der Zinsstaffel des 4. Trimesters (Zinsen, Kommissionen,
Spesen, Quellensteuer) buchungsmäßig noch auf dem Kontoauszug des Monats Dezember. Die Erfassung
der entsprechenden Aufwände, Erträge und Vorsteuern erfolgt somit noch mit den normalen Buchungen
des Geschäftsjahres.
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 9
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
Beispiel: 28/12/n0: Warenlieferung mit Transportdokument
15/01/n1: Fakturierung der Warenlieferung
Mwst-Grundlage
RechnungsbetragBuchungsjournal
b) Fakturierung von Dienstleistungen:
Beispiel: 20/12/n0: Fertigstellung einer Dienstleistung
31/01/n1: Inkasso und Fakturierung der Dienstleistung
Mwst-Grundlage
Rechnungsbetrag
Buchungsjournal
2.3.3. Auszustellende Gutschriften
Gründe für die Ausstellung von Gutschriften können sein:
Rücksendung von Waren
Berichtigung fehlerhafter Rechnungen
nachträgliche Rabatte (Mängelrabatt)
Umsatzprämien usw.
Die Gutschriften können mit oder ohne Berichtigung der Mwst ausgestellt werden.
Beispiel: 31/01/n1: Gutschrift an einen Kunden für eine Umsatzprämie des Jahres n0:
Mwst-Grundlage
Gesamtbetrag
Buchungsjournal
Betreffen sie Umsätze des Vorjahres, sind sie erfolgsmäßig im Abschlussjahr zu verbuchen, unabhängig
vom Ausstellungsdatum derselben.
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
315,00 €-1.815,00 €-
1.500,00 €-
auszustellende Gutschriften 1.500,00
31/12/n0 GS Nr. …. vom …… Verkauf Fertigprodukte (Kundenboni) 1.500,00
Mwst 21%
Dienstleistungen sind laut Mwst-Gesetz im Moment der Zahlung zu fakturieren.
Somit sind im alten Jahr erbrachte, aber erst im Folgejahr kassierte und in Rechnung gestellte
Dienstleistungen zwar im Abschlussjahr ertragsmäßig zu berücksichtigen, jedoch ohne
Mehrwertsteuer.
2.000,00 €
420,00 €
2.420,00 €
Mwst 21%
7.260,00 €1.260,00 €
Mwst-Verkauf 1.260,00Warenverkäufe
Erlöse aus Dienstleistungen 2.000,0031/12/n0 AR Nr. …. vom …… Auszustellende Rechnungen 2.000,00
Mwst 21%
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
6.000,0031/12/n0 AR Nr. …. vom …… Auszustellende Rechnungen 7.260,00
6.000,00 €
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 10
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
C) UMLAUFVERMÖGEN
I. BESTÄNDE
II. FORDERUNGEN
1) Forderungen gegenüber Kunden
KundenforderungenBesitzwechselauszustellende Rechnungenauszustellende Gutschriften (-)…………………………..
2.3.4. Zu erhaltende Rechnungen
Folgende Fälle sind zu unterscheiden:
a)
Beispiel: 28/12/n0: Eingang Rohstoffe mit Transportdokument
10/01/n1: Fakturierung der Rohstofflieferung
Mwst-Grundlage
RechnungsbetragBuchungsjournal
b)
c)
Beispiel zu den Fällen b) und c):
750,00
750,00
2.200,00
1.300,00
3.500,00
10/03/n1
20/03/n1
25/03/n1
Stadtwerke
Dr. Reich Armin
Stadtgemeinde
RA Recht Josef
28/02/n1
Rechn.
DatumLieferant
EK Rohstoffe EK Hilfsstoffe
1.400,00
1.400,006.000,00
500,00
500,00
Die Rechnung des Lieferanten wird noch im alten Jahr ausgestellt, geht jedoch erst nach dem 16.
Jänner ein und findet in der Dezember-Abrechnung keine Berücksichtigung.
Dienstleistungen, die kompetenzmäßig zur Gänze ins Abschlussjahr gehören, werden erst im neuen
Jahr durch den Lieferanten fakturiert.
31/12/n0
Strom Beratung Müllentsorg.
Aufwände (Mwst-Grundlagen)
Safem S.p.A. 6.000,00
31/12/n0 ER Nr. ..…. vom …… Einkauf Rohstoffe 4.500,00
Soll Haben
Zu erhaltende Rechnungen 5.445,00Mwst-Einkauf 945,00
945,00 €5.445,00 €
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen
Die Konten "auszustellende Rechnungen" und "auszustellende Gutschriften" sind in der Bilanz laut EU-
Richtlinie bei den "Forderungen an Kunden" auszuweisen:
Alle im Abschlussjahr eingegangenen Waren, Rohstoffe, Betriebsstoffe usw., sowie erhaltene
Dienstleistungen, sind unabhängig vom Zeitpunkt der Fakturierung erfolgsmäßig zu erfassen.
Rechnung wird im neuen Jahr vom Lieferanten ausgestellt (nachträgliche Fakturierung) und geht bis
zum Abrechnungstermin der Mehrwertsteuer (16. Jänner) ein.
4.500,00 €
In diesem Fall kann neben dem Aufwand auch die Mwst gebucht werden. Diese Möglichkeit wird in
der Praxis aber selten genutzt.
Mwst 21%
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 11
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
Buchungsjournal
2.3.5. Zu erhaltende Gutschriften
Beispiel: 31/01/n1: Gutschrift vom Lieferanten für die Umsatzprämie des Jahres n0:
Mwst-Grundlage
Gesamtbetrag
Buchungsjournal
D) VERBINDLICHKEITEN
7) Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten
LieferantenverbindlichkeitenZu erhaltende RechnungenZu erhaltende Gutschriften (-)
2.3.6. Erfassung der angereiften Abfertigungen
der Rest (Saldo) ist am 16. Februar des Folgejahres fällig.
Einkauf Rohstoffe (oder Lieferboni) 1.200,00
31/12/n0 GS Nr. …. vom …… zu erhaltende Gutschriften 1.200,00
Die Konten "zu erhaltende Rechnungen" und "zu erhaltende Gutschriften" sind in der Bilanz laut EU-
Richtlinie bei den "Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten" auszuweisen:
Strom 1.400,00
Soll Haben
1.200,00 €-
252,00 €-1.452,00 €-
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen
Zu erhaltende Rechnungen 12.150,00
Mwst 21%
31/12/n0 Jahresabschluss Einkauf Rohstoffe 6.000,00
Beratungsspesen 3.500,00Müllentsorgung 750,00
Einkauf Hilfsstoffe 500,00
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
Für Arbeitnehmer, deren Abfertigung in einen Zusatzrentenfonds fließt, betrifft die Aufstockung lediglich
die Aufwertung der im Betrieb verbliebenen Abfertigung.
Der Arbeitgeber muss am Jahresende für alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis aufrecht bleibt, die
angereifte Abfertigung berechnen und in der Bilanz den entsprechenden Fonds aufstocken. Der in der
Vergangenheit bereits angereifte Abfertigungsfonds ist aufzuwerten, d.h. zu verzinsen (1,5% fix + 75%
vom ISTAT-Index).
Die Aufwertung unterliegt einer Ersatzsteuer in Höhe von 11,0%, für welche folgender Einzahlungsmodus
vorgesehen ist:
innerhalb 16. Dezember eines jeden Jahres ist die Akontozahlung zu leisten, die 90% der
Vorjahressteuer beträgt.
Die Berechnung der Abfertigungen erfolgt in der Lohnbuchhaltung für jeden einzelnen Arbeitnehmer
getrennt.
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 12
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
Berechnungsschema für einen Arbeitnehmer:
Abfertigungsfonds 31.12.n0
+ Aufwertung des Abfertigungsfonds - z.B.: (1,5% fix+75% ISTAT-Index)
- Ersatzsteuer auf Aufwertung
+ angereifte Abfertigung Jahr n1 (Jahresentlohnung / 13,5)
- Abzug für Pensionsfonds (0,5% der Bruttoentlohnung)
= Abfertigungsfonds 31.12.n1
Der jährliche Aufwand (Zuweisung) setzt sich wie folgt zusammen:
Aufwertung des Abfertigungsfonds
+ angereifte Abfertigung des Jahres
- Abzug für Pensionsfonds 0,5% bewegte Konten:
= Zuweisung (Aufwand) Zuweisung Abfertigungen (G/V)
- Akonto Ersatzsteuer auf Aufwertung Akonti Steuereinbehalte Personal
- Saldo Ersatzsteuer auf Aufwertung Verb./Steuereinbehalte Personal
= Erhöhung des Abfertigungsfonds Abfertigungsfonds
Buchungsjournal
2.3.7. Berechnung und Verbuchung des Saldos INAIL
a) provisorische Vorauszahlung am 16. Februar mit Bezug auf die Bruttolöhne des Vorjahres;
b)
c)
Für die Berechnung der INAIL-Prämien (Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten) gilt
folgende Vorgangsweise:
Ermittlung der endgültigen Prämie nach Ende des Geschäftsjahres, wenn die versicherungspflichtigen
Bruttolöhne bekannt sind;
Ermittlung des Saldos (Restschuld oder Guthaben), welcher am 16. Februar bei der neuen
Vorauszahlung Berücksichtigung findet. Er erhöht bzw. vermindert die Einzahlung.
Der bereits gebuchte Aufwand (Vorauszahlung) ist im Rahmen des Jahresabschlusses zu berichtigen.
2,435172%
(23.145
234,30
1.714,44
-115,73
1.833,01
-15,50
1.817,51
Für die Buchungen wird berücksichtigt, dass am 16. Dezember bereits eine Vorauszahlung für die
Ersatzsteuer im Ausmaß von 15,50 € (= 90% der Vorjahressteuer) erfolgt ist.
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
9.621,45
234,30
-25,77
1.714,44
-115,73
11.442,69
x 0,50%)
11%
/ 13,50)(23.145
-10,27
Bankkontokorrent 15,5016/12/n1 Akonto Ersatzsteuer Akonti Steuereinbehalte Personal 15,50
Akonti Steuereinbehalte Personal 15,50Verb./Steuereinbehalte Personal 10,27
31/12/n1 Jahresabschluss Zuweisung Abfertigungen 1.833,01
31/12/n1 Abschluss G/V Gewinn- und Verlustkonto 1.833,01
Abfertigungsfonds 1.817,51
31/12/n1 Abschluss SBK Verb./Steuereinbehalte Personal 10,27
Zuweisung Abfertigungen 1.833,01
Abfertigungsfonds 11.442,69Schlussbilanzkonto 11.452,96
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 13
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
Beispiel zur Berechnung und Verbuchung der INAIL-Prämien
Vorauszahlung für das Jahr n0
INAIL-pflichtige Bruttolöhne n0
Prämiensatz
Berechnung des Jahresausgleichs für das Jahr n0 (Saldo zu Lasten)
INAIL-Prämie Jahr n0 (Bruttolöhne Jahr n0 x Prämiensatz)
+ Zuschlag 1% (zu berechnen auf die Prämie)
= Gesamtprämie INAIL n0
- Vorschuss für Jahr n0 (eingezahlt am 16.02.n0)
=
Die Gesamtprämie n0 ist gleichzeitig die Vorauszahlung für das Jahr n1
Einzahlung am 16.02.n1
Vorschuss für Jahr n1
Saldo INAIL zu Lasten Vorjahr
Einzahlung mit F24
Buchungsjournal
Berechnung des Jahresausgleichs für das Jahr n1 (Saldo zu Gunsten)
Vorauszahlung für das Jahr n1
INAIL-pflichtige Bruttolöhne n1
Prämiensatz
INAIL-Prämie Jahr n1 (Bruttolöhne Jahr n1 x Prämiensatz)
+ Zuschlag 1% (zu berechnen auf die Prämie)
= Gesamtprämie INAIL n1
- Vorschuss für Jahr n1 (eingezahlt am 16.02.n1)
=
Die Gesamtprämie n1 ist gleichzeitig die Vorauszahlung für das Jahr n2
Verb./ INAIL
Saldo INAIL zu Lasten
Datum
16/02/n1 18.200,20 €
31/12/n1 421.300,00 €
40,00‰
16.852,00
168,52
17.020,52
18.200,20
Saldo INAIL zu Gunsten 1.179,68
Verb./ INAIL 2.350,20
18.200,20
2.350,20
20.550,40
16/02/n1 F24 - INAIL Sozialabgaben INAIL 18.200,20
20.550,40
01/01/n1 Eröffnung Eröffnungsbilanzkonto 2.350,20Verb./ INAIL 2.350,20
Bankkontokorrent
31/12/n0 Abschluss SBK Verb./ INAIL 2.350,20Schlussbilanzkonto 2.350,20
31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn- und Verlustkonto 18.200,20Sozialabgaben INAIL 18.200,20
2.350,20
Bankkontokorrent 15.850,00
31/12/n0 Jahresabschluss Sozialabgaben INAIL 2.350,20
Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
16/02/n0 Akonto INAIL Sozialabgaben INAIL 15.850,00
16/02/n0
31/12/n0
40,00‰
15.850,00 €
450.500,00 €
18.020,00
180,20
18.200,20
15.850,00
2.350,20
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 14
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
Einzahlung am 16.02.n2
Vorschuss für Jahr n2
Saldo INAIL zu Gunsten Vorjahr
Einzahlung mit F24
Buchungsjournal
2.3.8. FIRR - Enasarco (Abfindung an Vertreter bei Vertragsauflösung)
Beispiel zu Berechnung und Verbuchung: Provisionen Jahr n0:
Derzeit gilt folgende Staffelung (für Vertreter mit 1 Auftraggeber - monomandatario):
Buchungsjournal
31/12/n0 Abschluss SBK Verb./ Enasarco 934,00Schlussbilanzkonto 934,00
31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn- und Verlustkonto 934,00Sozialabgaben Enasarco FIRR 934,00
31/12/n0 Jahresabschluss Sozialabgaben Enasarco FIRR 934,00Verb./ Enasarco 934,00
18.600,01
18.600,0012.400,01 2%
1%
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
Provisionen % FIRR
496,00
124,00
314,00
50.000 €
934,00
Arbeiten die Unternehmen mit Vertretern (= selbstständige Unternehmer) zusammen, sind neben den
Provisionen auch Sozialabgaben an das Fürsorgeinstitut Enasarco geschuldet:
Fürsorgebeitrag von 13,75% (davon 50% zu Lasten des Vertreters), der trimestral auf die fakturierten
Provisionen berechnet und eingezahlt wird;
FIRR (Fondo Indennità Risoluzione Rapporto): an das Enasarco einzuzahlender Betrag, der bei
Auflösung des Vertrages als eine Art Abfertigung dem Vertreter zusteht.
Der angereifte Betrag ist beim Jahresabschluss zu berücksichtigen; die Einzahlung erfolgt innerhalb
März des Folgejahres.
0,00 12.400,00 4%
1.179,68
Bankkontokorrent 15.840,84
16/02/n2 F24 - INAIL Sozialabgaben INAIL 17.020,52
31/12/n1 Abschluss SBK Schlussbilanzkonto 1.179,68Guthaben INAIL 1.179,68
Guthaben INAIL 1.179,68
01/01/n2 Eröffnung Guthaben INAIL 1.179,68Eröffnungsbilanzkonto
31/12/n1 Abschluss G/V Gewinn- und Verlustkonto 17.020,52Sozialabgaben INAIL 17.020,52
Sozialabgaben INAIL 1.179,68
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
31/12/n1 Jahresabschluss Guthaben INAIL 1.179,68
17.020,52
-1.179,68
15.840,84
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 15
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
2.4. Abgrenzungen
a)
b)
2.4.1. Transitorische Posten der Jahresabgrenzung
a) Beispiele zur Abgrenzung vorschüssiger Aufwände (Transitorische Aktiva)
Versicherungsprämien;
Leasingverträge mit Maxirate;
vorschüssige Zinsaufwände (Wechseldiskont, Darlehen mit vorschüssiger Verzinsung);
Fixgebühren der Telefonrechnungen;
Aufwände für Wartungsverträge;
Abonnements für Zeitungen und Zeitschriften;
Aufwände für Schließfächer;
Abschreibung der Emissionsverluste auf Anleihen.
Einfaches Beispiel zu Mietaufwänden:Für die Miete vom September n0 - Februar n1 geht am 01/09/n0 folgende Rechnung ein:
Miete für 6 Monate
Rechnungsbetrag
Die Miete für 2 Monate (Januar + Februar n1) ist abzugrenzen
Buchungsjournal
Mwst 21%
Mietaufwände, die für größere Zeiträume im Voraus entrichtet werden;
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
12.000,00 €
2.520,00 €
14.520,00 €
Um den "periodenreinen" Ausweis von Aufwänden und Erträgen zu ermöglichen, sind Abgrenzungen
erforderlich. Man unterscheidet dabei:
Aufwände und Erträge, die bereits im Abschlussjahr erfasst wurden, teilweise jedoch das oder die
Folgejahre betreffen (transitorische Posten - Vorauszahlungen - risconti). Der kompetenzmäßige Teil
der Folgejahre muss "ausgebucht" werden.
Aufwände und Erträge, die erst im Folgejahr belegs- und buchungsmäßig erfasst werden, jedoch zum
Teil noch in das abzuschließende Geschäftsjahr gehören (antizpative Posten - Rückstände - ratei).
Der kompetenzmäßige Teil des Abschlussjahres muss noch "eingebucht" werden.
In der Folge eine Aufzählung der häufigsten Beispiele; einige werden exemplarisch mit Berechnungen
und Buchungen genauer erläutert.
Mwst-Einkauf 2.520,00Lieferantenverbindlichkeiten 14.520,00
01/09/n0 ER Nr. ..…. vom …… Mietaufwände 12.000,00
31/12/n0 Abgrenzungen Transitorische Aktiva 4.000,00Mietaufwände 4.000,00
Transitorische Aktiva 4.000,0031/12/n0 Abschluss Schlussbilanzkonto 4.000,00
Eröffnungsbilanzkonto 4.000,0001/01/n1 Eröffnung Transitorische Aktiva 4.000,00
Transitorische Aktiva 4.000,0001/01/n1 Umbuchung Mietaufwände 4.000,00
4.000,00 €
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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
Die Buchung am 01/09 ist dann folgende:
Buchungsjournal
Beispiel Leasingvertrag für ein Nutzfahrzeug (steuerlicher Abschreibungssatz = 20%)
Die Leasingdauer beträgt 40 Monate (= 2/3 der ordentlichen Abschreibungsdauer)
Vertragsbedingungen:
Vertragsbeginn: Neuerung ab 2012:
Vertragsende:
Vertragsdauer in Monaten:
Vertragsdauer in Tagen:
Anzahl Leasingraten:
Gesamter Leasingaufwand:
1. Leasingrate (Maxirate):
39 monatliche Folgeraten:
Kompetenzmäßiger Aufwand = Gesamtaufwand / Gesamtdauer in Tagen x Tage des Jahres
Berechnung der Abgrenzung: gebuchter Aufwand (Berechnung siehe Tabelle)
- kompetenzmäßiger Aufwand
= Abgrenzung (Transitorische Aktiva)
Berechnungen zur Abgrenzung:
Beschreibung
Anzahl Tage pro Jahr
Gebuchter Aufwand (siehe Tabelle)
Kompetenzmäßiger Aufwand
Abgrenzung (Transitorische Aktiva)
Zusammensetzung des gebuchten Aufwandes:
Beschreibung
1) Auflösung Abgrenzungen am 01/01
2) Betrag Maxirate (1 Rate)
Anzahl Monatsraten (à 800,00)
3) Gesamtbetrag Monatsraten
Gebuchter Aufwand (1+2+3)
14.520,00
01/09/n0 ER Nr. ..…. vom …… Mietaufwände 8.000,00
In der Praxis - unter Einsatz vernünftiger Buchhaltungs-Software - werden die Abgrenzungen bereits bei
der Verbuchung der Rechnung durch Eingabe des Zeitraums automatisch berechnet und verbucht. Die
Berichtigungsbuchungen am Jahresende entfallen; die Umbuchungen zu Jahresbeginn erfolgen
automatisch.
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
40
39.000,00
7.800,00
01/03/n0
30/06/n3
40
1217
800,00
Transitorischa Aktiva 4.000,00Mwst-Einkauf 2.520,00Lieferantenverbindlichkeiten
12.697,12
11.696,80
1.000,32
Jahr n3
181
5.800,32
5.800,32
0,00
Jahr n0
306
15.000,00
9.806,08
5.193,92
Jahr n1
365
14.793,92
11.696,80
3.097,12
7.800,00
7.200,00 9.600,00 9.600,00 4.800,00
15.000,00 14.793,92 12.697,12 5.800,32
31.200,00
7.800,00
80%
9 12 12 6
5.193,92 3.097,12 1.000,32
Jahr n0 Jahr n1 Jahr n2 Jahr n3
Zwecks Einhaltung des Kompetenzprinzips muss der Gesamtaufwand gleichmäßig auf die Dauer des
Vertrages aufgeteilt werden.
Jahr n2
365
Leasingaufwände sind absetzbar, auch
wenn deren Dauer unter der steuerlichen
Mindestdauer liegt. Es ergeben sich jedoch
gewinnverändernde Posten in den
Steuererklärungen.
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 17
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
Buchungsjournal Jahr n0
Emissionsverlust auf Obligationen - Beispiel zur Berechnung der Abschreibung
Er entsteht durch die Ausgabe der Obligationen "unter pari".
Alle zusätzlichen Spesen, die durch die Ausgabe entstehen, erhöhen den Emissionsverlust.
Ausgabebedingungen - Obligationsdarlehen 01.01.n0 - 01.01.n5 :
Laufzeit in JahrenAnzahl Obligationen:Nennwert: Emissionsverlust pro Obligation =Ausgabekurs:Spesen f. Ausgabe: Emissionsverlustnachsch. Verzinsung: Spesen für Ausgabe:Zinssatz p.a. Emissionsverlust gesamt:
Tilgungsplan
Buchungsjournal Jahr n0
31/12/n0 Abgrenzung Leasing Transitorischa Aktiva 5.193,92Leasing Nutzfahrzeuge 5.193,92
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn-/ Verlustkonto 9.806,08Leasing Nutzfahrzeuge 9.806,08
31/12/n0 Abschluss SBK Schlussbilanzkonto 5.193,92Transitorischa Aktiva 5.193,92
01/01/n1 Eröffnung Transitorischa Aktiva 5.193,92Eröffnungsbilanzkonto 5.193,92
01/01/n1 Umbuchung Leasing Nutzfahrzeuge 5.193,92Transitorischa Aktiva 5.193,92
500.00010,0099,00
25.000,00jährlich
1,25%
Der Emissionsverlust wird in der Buchhaltung als mehrjähriger Aufwand behandelt und durch die
Abschreibung kompetenzmäßig auf die Dauer des Obligationsdarlehens verteilt. Die Aufteilung erfolgt im
gleichen Verhältnis wie die Zinsen.
Amortisierungs-
rate
1.000.000,00
5
6,66667
100,00000
1.000.000,00
Zinsen auf
Restschuld
62.500,0050.000,0037.500,0025.000,0012.500,00
Jahr
n1n2n3n4n5
Restkapital am
01.01
5.000.000,004.000.000,003.000.000,002.000.000,001.000.000,00
1.000.000,001.000.000,001.000.000,00
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
0,10 €
50.000,00
25.000,0075.000,00
5.000.000,00
Aufteilung
Emissionsverlust
25.000,0020.000,0015.000,0010.000,00
5.000,00
75.000,00187.500,00
% eller
Zinsanteil
33,3333326,6666720,0000013,33333
31/12/n0 Abschlussbuchung Abschreibung Emissionsverlust 25.000,00Emissionsverlust auf Anleihen 25.000,00
31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn-/ Verlustkonto 25.000,00Abschreibung Emissionsverlust 25.000,00
31/12/n0 Abschluss SBK Schlussbilanzkonto 50.000,00Emissionsverlust auf Anleihen 50.000,00
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 18
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
b) Beispiele zur Abgrenzung vorschüssiger Erträge (Transitorische Passiva)
Erträge für Wartungsverträge;
vorschüssige Zinserträge (vereinbarte Terminzinsen);
Investitionsbeiträge, aufzuteilen auf die Nutzungsdauer der entsprechenden Anlagen;
Agio auf Anleihen (getrennt unter der "Transitorischen Passiva" auszuweisen.
Investitionsbeiträge - Beispiel zur Abgrenzung
Gewährung eines Investitionsbeitrages für den Kauf einer Maschine:
Anschaffungswert der Maschine
Zusage eines Investitionsbeitrages:
Abschreibung der neuen Maschine =
Kompetenzmäßiger Investitionsbeitrag =
Abgrenzung (transitorische Passiva)
Buchungsjournal Jahr n0
2.4.2. Antizipative Posten der Jahresabgrenzung
a) Beispiele zur Abgrenzung nachschüssiger Aufwände (Antizipative Passiva)
nachschüssige Zinsaufwände auf Darlehen
angereifte Zinsen auf Obligationsdarlehen
angereifte Personalspesen (für 14. Monatsgehalt, nicht genossene Urlaube usw.)
Beispiel für die Abgrenzung von Zinsen für ein Obligationsdarlehen
In der Folge eine Aufzählung der häufigsten Beispiele; einige werden exemplarisch mit Berechnungen
und Buchungen genauer erläutert.
Mieterträge, die für größere Zeiträume im Voraus kassiert werden;
Die Beiträge für Investitionen werden in der Erfolgsrechnung als Erträge erfasst (andere Erträge - Punkt
A/5) und durch die Technik der Abgrenzungen (transitorische Passiva) an die Abschreibungsdauer der
entsprechenden Anlagegüter angepasst.
400.000,00 €
60.000,00 €
Haben
31/12/n0 Abschlussbuchung Investitionsbeiträge 55.200,00
8%
8%
32.000,00 €
4.800,00 €
55.200,00 €
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll
31/12/n0 Abschluss G/V Investitionsbeiträge 4.800,00
Transitorische Passiva 55.200,00
31/12/n0 Abschluss SBK Transitorische Passiva 55.200,00
Gewinn-/ Verlustkonto 4.800,00
In der Folge eine Aufzählung der häufigsten Beispiele; einige werden exemplarisch mit Berechnungen
und Buchungen genauer erläutert.
nachschüssige Telefonspesen (Gesprächskosten)
Wenn die Fälligkeit der Zinsabschnitte nicht mit dem Datum des Jahresabschlusses identisch ist, ergibt
sich die Notwendigkeit, die bereits angereiften, jedoch erst im Folgejahr fälligen Zinsen abzugrenzen.
Schlussbilanzkonto 55.200,00
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 19
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
Vertragsbedingungen für ein Obligationsdarlehen 1,5% p.a.
Anzahl Obligationen:
Nennwert:
Ausgabedatum: Berechnung des angepassten Zinssatzes (p')
Beginn Zinsabschnitt: p' = Zinssatz x Tage / Tage Gesamtperiode =
Fälligk. Zinsabschnitt:
Jahresabschluss: Berechnung der kompetenzmäßigen Zinsen
zu verzinsende Tage: Z = Kapital x p' =
Tage Gesamtperiode:
semestraler Zinssatz:
Buchungsjournal Jahr n0
Abgrenzung bereits angereifter Personalspesen:
Im Einzelnen ergeben sich folgende Posten:
Bruttoentlohnung 14. Gehalt für 6 Monate (z.B. für 30 Beschäftigte)
angereifte und nicht genossene Urlaubszeiten und Freistellungen
Summe bereits angereifter Bruttobezüge
entsprechende Sozialabgaben INPS (Arbeitgeber-Anteil) - 28%
entsprechende Sozialabgaben INAIL ca. 40‰
Gesamte Abgrenzung (Antizipative Passiva)
Buchungsjournal Jahr n0
Sozialabgaben NISF-INPS 9.520,00
300.000
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
10
01/09/n0
01/03/n1
31/12/n0
121
181
0,75%
0,50138
15.041,40 €
01/09/n0
31/12/n0 Abschlussbuchung Passivzinsen Obligationen 15.041,40Antizipative Passiva 15.041,40
31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn-/ Verlustkonto 15.041,40Passivzinsen Obligationen 15.041,40
31/12/n0 Abschluss SBK Antizipative Passiva 15.041,40Schlussbilanzkonto 15.041,40
Abschlussbuchung Bruttolöhne u. Gehälter 34.000,00
Antizipative Passiva 44.880,00
Ein bedeutender Posten der Jahresabgrenzung ergibt sich in Unternehmen, für welche der
Kollektivvertrag auch die Auszahlung des 14. Monatsgehalts vorsieht. Die ab Juli angereiften Bezüge
(Auszahlung erfolgt nachschüssig im Juni) sind im Jahresabschluss zu berücksichtigen.
27.000,00 €
9.520,00 €
1.360,00 €
44.880,00 €
Zusätzlich sind auch die bereits angereiften und nicht genossenen Urlaube und Freistellungen in die
Berechnungen mit einzubeziehen.
7.000,00 €
34.000,00 €
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
31/12/n0
Sozialabgaben INAIL 1.360,00
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 20
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
b) Beispiele zur Abgrenzung nachschüssiger Erträge (Antizipative Aktiva)Die häufigsten Beispiele:
bereits angereifte aktive Verzugszinsen
angereifte Zinserträge auf Wertpapiere (Staatspapiere, Obligationen)
angereifte Zinserträge auf Steuerguthaben
Beispiel für angereifte Zinserträge auf Staatspapiere
Wir verfügen über folgende Staatspapiere:
Anzahl
Nennwert: Berechnung der kompetenzmäßigen Zinsen
Beginn Zinsabschnitt:
Fälligk. Zinsabschnitt: Z = 100.000 x 91 x 1,6 / 36500 =
Jahresabschluss:
zu verzinsende Tage:
Jahreszinssatz
Buchungsjournal Jahr n0
Beispiel für angereifte aktive Verzugszinsen
Kundenforderung über Berechnung der kompetenzmäßigen Zinsen
Fälligkeit
Zahlungseingang Z = 7.300 x 36 x 9,5 / 36500 =
Tage für Abgrenzung
Jahreszinssatz
Buchungsjournal Jahr n0
31/12/n0 Abschlussbuchung Antizipative Aktiva 398,90
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
1,60%
91
01/04/n1
31/12/n0
01/10/n0
10.000
10,00
31/12/n0 Abschluss G/V Aktivzinsen auf Wertpapiere 398,90
Aktivzinsen auf Wertpapiere 398,90
398,90 €
Antizipative Aktiva 398,9031/12/n0 Abschluss SBK Schlussbilanzkonto 398,90
Gewinn-/ Verlustkonto 398,90
31/12/n0 Abschlussbuchung Antizipative Aktiva 68,40
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
36
9,50%
68,40 €
Aktive Verzugszinsen 68,40
Gewinn-/ Verlustkonto 68,40
7.300,00 €
25/11/n0
10/02/n1
Antizipative Aktiva 68,4031/12/n0 Abschluss SBK Schlussbilanzkonto 68,40
31/12/n0 Abschluss G/V Aktive Verzugszinsen 68,40
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 21
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
2.5. Bewertung der Vorräte
2.5.1. Bewertungskriterien der Vorräte
mengenmäßig (durch Zählen, Messen, Wiegen)
und wertmäßig erfasst.
Das Zivilgesetzbuch legt im Art. 2426 die Bewertungskriterien fest.
a) Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Zukaufteile, Verbrauchsmaterialien und Handelswaren
Die Bewertung erfolgt
zum "Marktwert", falls er niedriger ist.
Einstandspreis: die Bewertung kann nach verschiedenen Methoden erfolgen:
effektive Kosten (genau, praktisch jedoch nur schwer anwendbar);
Durchschnittspreis (gewogenes Mittel);
FIFO (first in, first out)
b) Fertig- und Halbfertigprodukte, in Verarbeitung befindliche Produkte
den Einzelkosten (oder "direkte Kosten" ), wie Fertigungsmaterial und Fertigungslöhne;
c) In Ausführung befindliche Aufträge (Auftragsfertigung)
Das Handelsrecht sieht grundsätzlich zwei Möglichkeiten vor:
Bewertung zu den angefallenen Kosten (Gewinnrealisierung bei Fertigstellung);
Das Steuerrecht lässt alle Kriterien mit der Auflage zu, dass die Bewertung nicht unter jener des
"gestaffelten Jahres-LIFO" (LIFO a scatti annuale) liegt.
Marktwert: dieser entspricht den aktuellen Einstandspreisen für die betroffenen Güter, die aus
Preislisten oder Angeboten der Lieferanten hervorgehen bzw. den Kursnotierungen der
Warenbörsen entsprechen.
Erhöht sich im Folgejahr der Marktwert der Lagerbestände wieder, muss die Anpassung an die
Einstandspreise vorgenommen werden.
Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zu den "Herstellkosten" laut Vollkostenrechnung (full costing),
die sich zusammensetzen aus:
den Gemeinkosten (oder "indirekte Kosten" ) des Material- und Fertigungsbereichs, die
einigermaßen verursachungsgerecht den Produkten zurechenbar sind.
Der Marktwert ist für die Bewertung am Jahresende von Bedeutung, wenn er aufgrund der
Konkurrenzsituation unter den Herstellkosten liegt.
Bewertung zu den anteiligen Erlösen im Verhältnis zu den Leistungsforschritten (anteilige
Gewinnrealisierung).
Die Bewertung zu "anteiligen Erlösen" wird von den nationalen Buchhaltungsprinzipien (OIC)
vorgeschlagen und den internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS) verlangt; diese hat
sich handelsrechtlich bereits durchgesetzt.
Durch die Stichtagsinventur (auch als abweichende möglich) werden mit Ende des Geschäftsjahres die
Lagerbestände
zum "Einstandspreis" (Einkaufspreis - Rabatte + Nebenspesen) oder
LIFO (last in, first out) - nicht erlaubt, wenn man sich an die internationalen
Buchhaltungsrichtlinien (IAS/IFRS) hält.
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 22
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
Das Steuerrecht unterscheidet zwischen
2.5.2. Buchung der Bestandsänderungen
a) Verwendung von 2 getrennten Erfolgskonten
Anfangsbestand ………. (z.B. Rohstoffe, Fertigprodukte, Handelswaren usw.)
Endbestand ………. (z.B. Rohstoffe, Fertigprodukte, Handelswaren usw.)
b) Verwendung von nur 1 Erfolgskonto als Differenz zwischen Anfangs- und Endbestand.
Bestandsänderung ………….. (z.B. Rohstoffe, Fertigprodukte, Handelswaren usw.)
Beispiel zur Möglichkeit a) mit "in Ausführung befindlichen Aufträgen":
Anfangsbestand (AB)
Endbestand (EB)
Die Bestandverminderung ergibt sich, da Aufträge des Vorjahres fertig gestellt wurden.
Buchungsjournal Jahr n0
Buchungsjournal Jahr n0
140.000,00
Erfolgt die Umbuchung des Anfangsbestandes nicht zu Beginn des Geschäftsjahres (in der Praxis häufig
der Fall), ergibt sich am Jahresende folgende Buchung:
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
31/12/n0 Abschluss Bestände AB Aufträge in Ausführung 185.000,00EB Aufträge in Ausführung
45.000,00
31/12/n0 Abschluss Bilanz Schlussbilanzkonto 140.000,00
Aufträge in Ausführung 140.000,00
Aufträge in Ausführung
31/12/n0 Abschluss G/V EB Aufträge in Ausführung 140.000,00
Gewinn- und Verlustkonto 140.000,00
31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn- und Verlustkonto 185.000,00
AB Aufträge in Ausführung 185.000,00
EB Aufträge in Ausführung 140.000,00
185.000,00 €
140.000,00 €
31/12/n0 Abschluss Bestände Aufträge in Ausführung 140.000,00
01/01/n0 Umbuchung AB Aufträge in Ausführung 185.000,00Aufträge in Ausführung 185.000,00
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
01/01/n0 Eröffnung Aufträge in Ausführung 185.000,00Eröffnungsbilanzkonto 185.000,00
"mehrjährigen Fertigungsaufträgen", die seit 2007 zwingend zu den "anteiligen Erlösen" zu
bewerten sind,
und "unterjährigen Aufträgen" (Ausführungsdauer unter 1 Jahr), für die nur die Bewertung zu
den "angefallenen Kosten" erlaubt ist.
In der Steuererklärung führt dieser Bewertungsunterschied fast immer zu "gewinnverändernden
Posten".
Für die Verbuchung kommen grundsätzlich zwei Möglichkeiten in Frage, die beide exemplarisch durch je
ein Beispiel dargestellt werden.
01/01/n0
31/12/n0
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 23
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
Darstellung der Bestandsänderung in der Erfolgsrechnung:
A) Wert der Produktion
3) Bestandsänderungen Aufträge in Ausführung
AB Aufträge in AusführungEB Aufträge in Ausführung
Beispiel zur Möglichkeit b) mit "Rohstoffen" - Bestandsverminderung:
Anfangsbestand (AB)Endbestand (EB)Bestandsverminderung
Buchungsjournal Jahr n0
Beispiel zur Möglichkeit b) mit "Handelswaren" - Bestandserhöhung:
Anfangsbestand (AB)Endbestand (EB)Bestandserhöhung
Buchungsjournal Jahr n0
Darstellung der Bestandsänderung in der Erfolgsrechnung:
B) Aufwände der Produktion
11)
Bestandsänderung RohstoffeBestandsänderung Betriebs-/HilfsstoffeBestandsänderung ZukaufteileBestandsänderung Handelswaren
(Details sind nicht Pflicht;
Verminderungen mit "+",
Erhöhungen mit "-")
(Details sind nicht Pflicht; Verminderungen
mit "-", Erhöhungen mit "+")
2.000,00
Bestand an Handelswaren 241.000,00
Bestandsveränderungen von Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffen,
Verbrauchsmaterialien und Waren15.000,00
6.000,0012.000,00
-31.000,00
Gewinn- und Verlustkonto 31.000,00
31/12/n0 Abschluss Bilanz Schlussbilanzkonto 241.000,00
Bestandsänderung Handelswaren 31.000,00
31/12/n0 Abschluss G/V Bestandsänderung Handelswaren 31.000,00
Eröffnungsbilanzkonto 210.000,00
31/12/n0 Abschluss Bestände Bestand an Handelswaren 31.000,00
01/01/n0 210.000,00 €31/12/n0 241.000,00 €
31.000,00 €
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
01/01/n0 Eröffnung Bestand an Handelswaren 210.000,00
31/12/n0 Abschluss Bilanz Schlussbilanzkonto 195.000,00
Bestand an Rohstoffen 195.000,00
31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn- und Verlustkonto 15.000,00
Bestandsänderung Rohstoffe 15.000,00
31/12/n0 Abschluss Bestände Bestandsänderung Rohstoffe 15.000,00
Bestand an Rohstoffen 15.000,00
01/01/n0 Eröffnung Bestand an Rohstoffen 210.000,00Eröffnungsbilanzkonto 210.000,00
-185.000,00140.000,00
-45.000,00
01/01/n0 210.000,00 €31/12/n0 195.000,00 €
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
15.000,00 €
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 24
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
2.5.3. Ausweisung der Bestände in Bilanz und Erfolgsrechnung (EU-Schema)
B i l a n z
C) Umlaufvermögen
I) Vorräte
1) Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Verbrauchsmaterialien
2) Halbfertigprodukte und in Verarbeitung befindliche Produkte
3) In Ausführung befindliche Aufträge
4) Fertigprodukte und Waren
5) Anzahlungen
Erfolgsrechnung
A) Wert der Produktion
2)
3) Bestandsveränderungen von in Ausführung befindlichen Aufträgen
B) Aufwände der Produktion
11)
2.6. Bewertung der Wertpapiere des Umlaufvermögens
Für die Bewertung gelten die selben Bestimmungen wie für Waren, Rohstoffe usw.:
zu den Einstandspreisen (= Kurs + Nebenspesen) oder
Beispiel zu Ankauf, Verzinsung, Bewertung und Jahresabschluss von Obligationen:
Ankauf von Obligationen
Nennwert gesamt:Secco-Kurs:Zinstermine:Halbjahreszinssatz:Kommission auf Nennwert:Börsentage:Marktwert (Kurs)
Berechnung angepasster Zinssatz = (0,75 x 80 / 183) =
Berechnung Ankaufpreis:
Secco-Kurs x Nennwert: (30.000 x 99,40 / 100)Kommission: (30.000 x 0,12 / 100)Kaufpreis inkl. Spesen (Einstandspreis)angereifte Zinsen: (30.000 x 0,32787 / 100)Belastung K/K:
3
29.820,00 €36,00 €
29.856,00 €98,36 €
29.954,36 €
31/12/n0 98,90
0,32787
Bestandsveränderungen von Fertig- /Halbfertigprodukten und in Verarbeitung befindlichen
Produkten
Bestandsveränderungen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Zukaufteilen,
Verbrauchsmaterialien und Waren
Wenn liquide Mittel zur Verfügung stehen, die vorläufig nicht für betriebliche Zwecke erforderlich sind,
werden sie eventuell kurzfristig in Wertpapiere investiert.
zum Marktwert, falls er niedriger ist. In diesem Fall sind die Wertpapiere am Ende des
Geschäftsjahres abzuwerten.
17/06/n0
30.000,00 €99,40
01/04 - 01/100,75%0,12%
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 25
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
Berechnung Zinsabschnitt: (30.000 x 0,75 / 100) =
Abgrenzung der Zinsen (30.000 x 0,75 x 91 / 18200) =
Bewertung der Obligationen (Marktwert) (30.000 x 98,90 / 100)
Bewertung laut Buchführung (Kaufpreis)
Abwertung beim Jahresabschluss
Buchungsjournal Jahr n0
Ausweisung dieser Wertpapiere in Bilanz und Erfolgsrechnung (EU-Schema)
B i l a n z
C) Umlaufvermögen
III) Wertpapiere des Umlaufvermögens
6) Andere Wertpapiere
Erfolgsrechnung
C) Finanzielle Erträge und Aufwände
16) Andere finanzielle Erträge
c) aus Wertpapieren des Umlaufvermögens
D) Wertberichtigungen des finanziellen Vermögens
18)
19)
225,00 €01/10/n0
31/12/n0
112,50 €
29.670,00 €
29.856,00 €
186,00 €
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
31/12/n0
17/06/n0 Kauf Obligationen Festverzinsliche Wertpapiere 29.856,00
Bankkontokorrent 29.954,36Aktivzinsen Wertpapiere 98,36
01/10/n0 Zinsabschnitte Bankkontokorrent 225,00
Aktivzinsen Wertpapiere 225,00
31/12/n0 Abgrenzung Zinsen Antizipative Aktiva 112,50
Aktivzinsen Wertpapiere 112,50
Aktivzinsen Wertpapiere 239,14
31/12/n0 Abschluss Bilanz Schlussbilanzkonto 29.670,00
31/12/n0 Abwertung Wertp. Abwertung Wertpapiere 186,00
Festverzinsliche Wertpapiere 186,00
31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn und Verlustrechnung 186,00
Abwertung Wertpapiere 186,00
Steigt der Marktwert im Folgejahr, erfolgt eine Wiederaufwertung; liegt er über dem Kaufpreis, ist dieser
die obere Grenze für die Bewertung. Ausweisung im Punkt D 18) der Erfolgsrechnung.
29.670,00
239,14
Aufwertungen von Beteiligungen und Wertpapieren des Anlage-
und Umlaufvermögens
Abwertungen von Beteiligungen und Wertpapieren des Anlage-
und Umlaufvermögens
186,00
Gewinn und Verlustrechnung 239,14
31/12/n0 Abschluss G/V
Festverzinsliche Wertpapiere 29.670,00
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 26
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
2.7. Bewertung der Forderungen
Die Aktivseite der Bilanz sieht eine detaillierte Gliederung der Forderungen vor:
A) Forderungen gegenüber Gesellschaftern für ausstehende Einlagen
B) AnlagevermögenIII) Finanzielles Anlagevermögen
2)a) kontrollierten Unternehmenb) verbundenen Unternehmenc) kontrollierenden Unternehmen
C) UmlaufvermögenII) Forderungen
1) Forderungen gegenüber Kunden
2) Ford. / kontrollierte Unternehmen
3) Ford. / verbundene Unternehmen
4) Ford. / kontrollierende Unternehmen
4bis) Ford./ Steuern
4ter) Ford./ vorgezogene Steuern
5) Forderungen gegenüber anderen
Bei ihrer Entstehung werden die Forderungen zu ihrem Nominalwert erfasst.
Uneinbringliche Forderungen
Beispiel zu Forderungsausfällen und der Wertberichtigung am Jahresende
Anfangsbestand Konto "Wertberichtigung Forderungen"
Anfangsbestand auf dem "Delcrederefonds"
Ausfall von Forderungen vorhergehender Jahre
Ausfall einer Forderung des laufenden Jahres
Nominalwert der Kundenforderungen am Jahresende
Ausfallrisiko aufgrund der Einzelbewertungen
Pauschale Berichtigung der Restforderungen
Forderungen gegenüberMittel- bis langfristige Forderungen:
die innerhalb des Folgejahres fälligen
sind getrennt auszuweisen.
Kurzfristige Forderungen:
für Forderungen, deren Fälligkeit über
das Folgejahr hinausgeht, verlangt das
ZGB die getrennte Angabe.
Aufgrund des Vorsichtsprinzips müssen sie in der Bilanz jedoch zu ihrem "wahrscheinlichen
Einbringlichkeitswert" ausgewiesen werden.
Dies bedeutet, dass am Ende des Geschäftsjahres eine genaue Bewertung der Forderungen vorzunehmen
ist, wobei grundsätzlich das Prinzip der "Einzelbewertung" gilt. Ein zusätzliche "Pauschalbewertung" der
restlichen Forderungen ist üblich.
Sind die Schuldner nicht mehr auffindbar, waren gerichtliche Verfahren erfolgslos, müssen die
Forderungen auf jeden Fall ausgebucht werden.
Sind sie erst im abzuschließenden Geschäftsjahr entstanden, werden sie als "Forderungsverluste"
gebucht, die in der Erfolgsrechnung unter den "Aufwänden der Produktion" im Punkt B14
aufscheinen.
Liegt der Ursprung der Forderungen jedoch in vorhergehenden Geschäftsjahren, werden die Ausfälle
in erster Linie durch die eventuell gebildeten "Wertberichtigungen" bzw. "Delcrederefonds"
abgedeckt. Reichen diese nicht aus, sind die Differenzen als "außerordentliche Aufwände" zu
buchen (Erfolgsrechnung Punkt E21 für Forderungen des Umlaufvermögens - Punkt D19 für
Forderungen des Anlagevermögens).
31/12/n0
01/01/n0 34.000,00 €
8.000,00 €
985.000,00 €
42.000,00 €
9.430,00 €
20/09/n0 51.000,00 €
15/11/n0 2.600,00 €
Die unsicheren Forderungen können als "zweifelhafte Forderungen (Dubiosen)" getrennt ausgewiesen
werden.
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 27
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
Buchungsjournal Jahr n0
Ausweisung der Forderungen in Bilanz und Erfolgsrechnung (EU-Schema)
B i l a n z
C) Umlaufvermögen
I) Forderungen gegenüber Kunden
Kundenforderungen
Wertberichtigung Forderungen
Delcrederefonds
Erfolgsrechnung
B) Aufwände der Produktion
10) Abschreibungen und Abwertungen
d) Abwertung Forderungen
14) Andere Aufwände der Produktion
Forderungsverluste
E) Außerordentliche Aufwände und Erträge
21) Außerordentliche Aufwände
Eröffnungsbilanzkonto 42.000,00Wertberichtigung Forderungen 34.000,00Delcrederefonds 8.000,00
985.000,00
-42.000,00
-9.430,00
933.570,00
51.430,00
9.000,00
2.600,00
985.000,00
31/12/n0 Abschluss Bilanz Wertberichtigung Forderungen 42.000,00
Schlussbilanzkonto 51.430,00
Delcrederefonds 8.000,00
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
01/01/n0 Eröffnung
15/11/n0 Forderungsausfall Forderungsverluste 2.600,00
Kundenforderungen 2.600,00
20/09/n0 Forderungsausfall Wertberichtigung Forderungen 34.000,00
Kundenforderungen (oder Dubiosen) 51.000,00
Delcrederefonds 9.430,00
Wertberichtigung Forderungen 42.000,00
31/12/n0 Abschr. Ford. Abwertung Forderungen 51.430,00
31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn und Verlustrechnung 63.030,00
Abwertung Forderungen 51.430,00
außerordentliche Aufwände 9.000,00
Forderungsverluste 2.600,00
Kundenforderungen
Zu berücksichtigen sind auch die Besitzwechsel, die Forderungen, die mit der Klausel "pro
solvendo" an Factoringgesellschaften abgetreten wurden und die Forderungen für angereifte
Verzugszinsen.
außerordentliche Aufwände 9.000,00
985.000,0031/12/n0 Abschluss Bilanz Schlussbilanzkonto
Delcrederefonds 9.430,00
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 28
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
2.8. Das Anlagevermögen im Jahresabschluss
2.8.1. Bewertung der selbsterstellten Anlagen
Vor allem in Industriebetrieben werden Anlagen oft auch in Eigenfertigung erzeugt.
Die Bewertung erfolgt zu den "Herstellkosten".
Beispiel:
Beginn mit der Eigenfertigung einer Maschine
Baufortschritt - Jahresende
Fertigstellung der Maschine
Buchungsjournal
2.8.2. Die Abschreibung - handelsrechtliche Bestimmungen
Das Handelsrecht (ZGB) sieht einige wichtige Grundsätze vor:
Die Abschreibung hat "systematisch" nach einem vorgegebenen Plan zu erfolgen.
10/02/n1 Eigenfertigung M. Maschinen 42.000,00
selbsterstellte Anlagen 17.000,00
In Bau befindliche Anlagen 25.000,00
01/01/n1 Eröffnung In Bau befindliche Anlagen 25.000,00
Eröffnungsbilanzkonto 25.000,00
31/12/n0 Abschluss SBK Schlussbilanzkonto 25.000,00
In Bau befindliche Anlagen 25.000,00
25.000,00
Gewinn und Verlustkonto 25.000,00
31/12/n0 Abschluss G/V selbsterstellte Anlagen 25.000,00
Auch wenn die Anlagegüter am Jahresende noch nicht fertiggestellt sind, müssen die erbrachten
Leistungen bewertet und ertragsmäßig berücksichtigt werden.
10/11/n0
31/12/n0 25.000,00 €
10/02/n1 42.000,00 €
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
31/12/n0 Eigenfertigung M. In Bau befindliche Anlagen 25.000,00selbsterstellte Anlagen
Durch die Abschreibungen werden die Anlagegüter (Anschaffungswert oder Herstellkosten) auf die
Geschäftsjähre der Nutzung aufwandsmäßig verteilt.
Werden die Abschreibungskriterien gegenüber dem Vorjahr geändert, sind die Auswirkungen und
Gründe im Anhang darzulegen.
Der abschreibbare Betrag für materielle Anlagen ergibt sich aus der Differenz zwischen Anschaffungs-
bzw. Herstellkosten und dem voraussichtlichen Verkaufswert nach der betrieblichen Nutzungsdauer.
In der Praxis wird dieser fast immer gleich "Null" gesetzt, was bedeutet, dass die gesamten
Anschaffungskosten abschreibbar sind.
Grundsätzlich bleibt die Abschreibung "konstant" ; auch die nationalen Buchführungsrichtlinien (OIC)
sehen gleichbleibende Quoten vor.
Für die Höhe der jährlichen Abschreibung ist immer die "restliche Lebensdauer" zu berücksichtigen;
ändert sich diese beträchtlich, ist der Abschreibungsplan anzupassen.
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 29
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
Neukauf von Anlagegütern:
Abschreibung im Jahr des Verkaufs:
Laut Steuerrecht kann man auf die Abschreibung im Verkaufsjahr auch verzichten.
Methode der Abschreibung:
Unterschiede Handelsrecht - Steuerrecht:
Im Teil zur Ermittlung der Steuergrundlage werden die wesentlichen Unterschiede aufgezeigt.
2.8.3. Berechnung und Verbuchung der Abschreibungen
a) Das erste Beispiel bezieht sich auf die Maschinen eines Industrieunternehmens
Beschreibung
Maschinen bereits voll abgeschrieben
Maschinen bereits zu 95% abgeschrieben
Maschinen mit Abschr.Fonds unter 90%
Gesamtsituation
VK Maschine (Abschr.F. 95%) - VKP € 5.000,00
Neuankauf von Maschinen
Neuankauf von Maschinen
Stilllegung voll abgeschriebene Maschine
Abschreibungssatz für alle Maschinen = 10%
Bei Neukauf im Laufe des Jahres ist die Abschreibung grundsätzlich genau auf die Tage der Nutzung zu
bemessen.
Die nationalen Buchhaltungsrichtlinien (OIC 16 und OIC 30) sehen jedoch die Möglichkeit vor, die Höhe
der Abschreibung - gleich wie im Steuerrecht - im ersten Jahr auf die Hälfte zu reduzieren, ohne die
Nutzungstage zu berücksichtigen. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Abweichungen zur genauen
Methode in vernünftigen Grenzen halten.
In der Praxis wird fast ausschließlich diese einfachere Methode (50%) angewandt.
Die Abschreibung der immateriellen und der materiellen Anlagen erfolgt nach der Methode der
"indirekten Abschreibung", welche die Führung von Abschreibungsfonds mit sich bringt. Die "direkte
Methode" hat auch für die immateriellen Güter kaum praktische Bedeutung.
Werden Anlagegüter im Laufe des Jahres verkauft, ist die Abschreibung für die Nutzungsdauer (in Tagen
oder Monaten) zu berechnen. Dies führt zu einer Verminderung des Restbuchwertes und somit zu einem
höheren Mehrerlös bzw. einem niedrigeren Mindererlös.
Während das Handelsrecht eher allgemeine Richtlinien festlegt, sieht das Steuerrecht sehr detaillierte,
meistens einschränkende Bestimmungen vor, die zu einer Erhöhung der Steuergrundlage führen, Bilanz
und Erfolgsrechnung jedoch nicht beeinflussen dürfen.
Abschr.Fonds
250.000,00
152.000,00
3.375.000,00
Anschaffungswert
01/01/n0
Datum
Im nachfolgenden Beispiel werden typische Berechnungen und Buchungen im Zusammenhang mit
materiellen und immateriellen Anlagegütern aufgezeigt.
18/06/n0
21/02/n0 38.000,00
20/07/n0
15/10/n0 60.000,00
31/12/n0
31/12/n0 Die Abschreibung der im Jahr n0 neu angekauften
Maschinen wird pauschal auf die Hälfte reduziert
(keine Berechnung nach Tagen).
250.000,00
160.000,00
7.500.000,00
40.000,00
600.000,00
200.000,00
60.000,00
7.910.000,00 3.777.000,00
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 30
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
Eröffnungsbuchungen im Jahr n0:
Buchungsjournal
Berechnungen und Buchungen zum Anlagenverkauf:
Nutzungsdauer im Jahr n0 (vom 01/01/n0 - 20/02/n0) =
Abschreibung Maschine 10% (40.000 x 10% x 51 / 365) =
Daten zur verkauften Maschine
Situation am 01/01/n0
Abschreibung am 21/02/n0
Situation am 21/02/n0
Ermittlung Mehr-/ Mindererlös: Ausgangsrechnung
Verkaufspreis Mwst-Grundlage
Restbuchwert
Mehrerlös Rechnungsbetrag
Buchungsjournal
Neue Situation nach dem Anlagenverkauf
Beschreibung
Anfangsbestand zu 95% abgeschrieb. Maschinen
Abschreibung zu verkaufende Maschine
Verkauf der Maschine
Endbestand zu 95% abgeschriebener Maschinen
Verbuchung der Stilllegung:
Buchungsjournal
Mwst 21%
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
21/02/n0 Abschr. Maschine Abschreibung Maschinen 558,90Abschr.Fonds Maschinen 558,90
AR … VK Maschine Kundenforderungen 6.050,00
Mwst-Verkauf 1.050,00
21/02/n0 Umbuch. Abschr.F. Abschr.Fonds Maschinen 38.558,90
Mehrerlöse aus Anlagenverkäufen 3.558,90
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
15/10/n0 Stilllegung Abschr.Fonds Maschinen 60.000,00
Maschinen 38.558,90
Maschinen 1.441,10
38.000,00
Restbuchwert
2.000,00
558,90
40.000,00 38.558,90 1.441,10
558,90 €
5.000,00
-1.441,10
3.558,90
Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
01/01/n0 Eröffnung Maschinen 7.910.000Eröffnungsbilanzkonto 7.910.000
Datum
51 Tage
Anschaffungswert Abschr.Fonds
40.000,00
Maschinen 60.000,00
01/01/n0 Eröffnung Eröffnungsbilanzkonto 3.777.000
Abschr.Fonds Maschinen 3.777.000
Datum Anschaffungswert Abschr.Fonds
01/01/n0 160.000,00 152.000,00
31/12/n0 120.000,00 114.000,00
21/02/n0 -40.000,00 -38.558,90
21/02/n0 558,90
5.000,00
1.050,00
6.050,00
21/02/n0
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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
Neue Situation nach der Stilllegung:
Beschreibung
Anfangsbestand voll abgeschriebener Maschinen
Stilllegung einer Maschine
Endbestand voll abgeschriebener Maschinen
Berechnungen und Buchungen zur Abschreibung der Maschinen am Jahresende:
%
Maschinen voll abgeschrieben 0
Masch. zu 95% abgeschrieben 5
Masch. mit Abschr.F. < 90% 10
neu angeschaffte Masch. (50%) 5
Buchungsjournal
In der Bilanz wird lediglich der Restbuchwert ausgewiesen:
b) Beispiel zur Abschreibung von immateriellen Gütern (Firmenwert)
Wie schon angedeutet, erfolgt die Abschreibung in der Praxis mit der "indirekten Methode".
Firmenwert (Anschaffungswert):
Abschreibungsfonds
Buchungsjournal
Schlussbilanzkonto 54.000,00
Firmenwert 90.000,00
31/12/n0 Abschluss SBK Abschreibungsfonds Firmenwert 54.000,00
Abschreibung Firmenwert 18.000,00
31/12/n0 Abschluss SBK Schlussbilanzkonto 90.000,00
Abschreibungsfonds Firmenwert 18.000,00
31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn- und Verlustkonto 18.000,00
Das Handelsrecht sieht eine maximale Abschreibungsdauer von 5 Jahren vor (die steuerlichen
Bestimmungen verlangen die Verteilung auf 18 Jahre).
90.000,00 €
36.000,00 €
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
31/12/n0 Abschreibungen Abschreibung Firmenwert 18.000,00
Anschaffungswert Abschr.Fonds
250.000,00 250.000,00
Datum
01/01/n0
Abschreibung
BetragBeschreibung
Anschaffungs-
werte
Abschr.Fonds vor
Abschreibung
Abschr.Fonds
nach
Abschreibung
Restbuchwert
190.000 190.000 0 190.000 0
120.000 114.000 6.000
15/10/n0
31/12/n0
-60.000,00 -60.000,00
190.000,00 190.000,00
120.000 0
7.500.000 3.375.000 750.000 4.125.000 3.375.000
800.000 0 40.000 40.000 760.000
8.610.000 796.000 4.475.000 4.135.000Summen
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
31/12/n0 Abschreibungen Abschreibung Maschinen 796.000Abschreibungsfonds Maschinen 796.000
31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn- und Verlustkonto 796.000Abschreibung Maschinen 796.000
31/12/n0 Abschluss SBK Schlussbilanzkonto 8.610.000Maschinen 8.610.000
4.135.000,00 €
31/12/n0 Abschluss SBK Abschreibungsfonds Maschinen 4.475.000Schlussbilanzkonto 4.475.000
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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
Im Fall der Anwendung der "direkten" Methode (Erfassung zum Restbuchwert):
Buchungsjournal
2.8.4. Die Abwertung der Anlagegüter - Buchungen
Buchungsbeispiel zur Abwertung einer Maschine um € 15.000,00:
Buchungsjournal
Im Fall der Wiederaufwertung:
Buchungsjournal
31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn und Verlustkonto 15.000,00
31/12/n0 Abschluss G/V Wiederaufwertung Maschinen 15.000,00Gewinn und Verlustkonto 15.000,00
31/12/n0 Wiederaufwertung Abwertungsfonds Maschinen 15.000,00Wiederaufwertung Maschinen 15.000,00
Abwertung Maschinen 15.000,00
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
Abwertungsfonds Maschinen 15.000,00
Falls der Marktwert von Anlagegütern dauerhaft unter dem Buchwert liegt, wird am Jahresende eine
"Abwertung" vorgenommen.
Nimmt der Wert der abgewerteten Güter in den Folgejahren wieder zu, ist eine "Wiederaufwertung"
durchzuführen.
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
31/12/n0 Abwertung Abwertung Maschinen 15.000,00
01/01/n0 Eröffnung Firmenwert 54.000,00Eröffnungsbilanzkonto 54.000,00
31/12/n0 Abschluss SBK Schlussbilanzkonto 36.000,00Firmenwert 36.000,00
31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn- und Verlustkonto 18.000,00Abschreibung Firmenwert 18.000,00
31/12/n0 Abschreibungen Abschreibung Firmenwert 18.000,00Firmenwert 18.000,00
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
2.8.5. Die Aufwertung des Anlagevermögens
Folgende Punkte sind für die "monetäre" (inflationsbedingte) Aufwertung zu berücksichtigen:
Oberste Grenze der Aufwertung ist der Marktwert;
Technisch kann die Aufwertung erfolgen:
durch Erhöhung des Anschaffungswertes (Verlängerung der Abschreibungsdauer)
durch Verminderung des Abschreibungsfonds (Verlängerung Abschreibungsdauer)
Beispiel zur Aufwertung eines Gebäudes:
Anschaffungswert Gebäude
Abschreibungsfonds
Höhe der Aufwertung
Ersatzsteuer
Methode: Aufwertung von Anschaffungswert und Abschreibungsfonds
Aufwertung Anschaffungswert
Aufwertung Abschreibungsfonds
Aufwertungssaldo
Ersatzsteuer
Aufwertungsreserve
Buchungsjournal
Nachteil: Durch die sofort fällige Ersatzsteuer geht kurzfristig Liquidität verloren; der Steuervorteil
verteilt sich auf zukünftige Jahre.
Durch die Aufwertung erhöhen sich die Abschreibungen der verbleibenden Abschreibungsjahre;
meistens beginnt der Vorteil nicht im Aufwertungsjahr sondern erst ab dem ersten oder zweiten
Folgejahr.
Vorteil: Aufwertungen führen zu einer Steuerersparnis (ordentliche Steuersätze sind höher als die
Ersatzsteuer).
31/12/n0 Aufwertung Geb. Gebäude 120.000,00
Aufwertungsreserve Ges. ….. 41.760,00
31/12/n0 Abschluss SBK Aufwertungsreserve Ges. ….. 41.760,00Verb./ Ersatzsteuer Aufw. Ges. … 6.240,00Schlussbilanzkonto 48.000,00
Verb./ Ersatzsteuer Aufw. Ges. … 6.240,00Abschreibungsfonds Gebäude 72.000,00
20,00%
13,00%
120.000,00 €
72.000,00 €
48.000,00 €
6.240,00 €
41.760,00 €
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
Durch die Aufwertung werden unterbewertete Anlagegüter an den aktuellen Marktwert angepasst und
somit die stillen Reserven aufgedeckt. Durchgeführt wird sie meistens nur, wenn durch eigene Gesetze
ermöglicht oder vorgeschrieben.
durch Erhöhung von Anschaffungswert und Abschreibungsfonds (Abschreibungsdauer bleibt in
diesem Fall gleich)
Der Aufwertungssaldo wird nicht als Ertrag erfasst, sondern erhöht das Eigenkapital als
"Aufwertungsreserve".
Der Aufwertungssaldo unterliegt einer "Ersatzsteuer", die nicht als Aufwand erfasst wird, sondern
die Aufwertungsreserve vermindert.
600.000,00 €
360.000,00 €
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Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
2.8.6. Ausweisung der Anlagegüter in Bilanz und Erfolgsrechnung
B i l a n zA K T I V AB) Anlagevermögen
I) Immaterielles Anlagevermögen
5) FirmenwertFirmenwert
Abschr.Fonds Firmenwert
II) Materielles Anlagevermögen
2) Anlagen und MaschinenMaschinen
Abschr.Fonds Maschinen
Abwertungsfonds Maschinen
5) In Bau befindliche Anlagen und AnzahlungenIn Bau befindliche Anlagen
P A S S I V AA) Eigenkapital (Nettokapital)
III) AufwertungsreservenAufwertungsreserve Gesetz Nr. ….
Erfolgsrechnung
B) Aufwände der Produktion
10) Abschreibungen und Abwertungen
a) Abschreibung immaterielle GüterAbschreibung Firmenwert
b) Abschreibung materielle GüterAbschreibung Maschinen
c) Abwertung AnlagenAbwertung Maschinen
d) Abwertung Forderungen
13) Zuführungen zu anderen FondsZuführung Reparatur/Instandh.
E) Außerordentliche Aufwände und Erträge
20) Außerordentliche ErträgeWiederaufwertung Maschinen
2.8.7. Der Anlagenspiegel
siehe Beispiel auf Folgeseite
10.000,00
10.000,00
796.000,00
15.000,0015.000,00
90.000,00
-36.000,00
8.610.000,00
-4.475.000,00
-15.000,00
25.000,00
18.000,00
15.000,00
51.430,00
41.760,00
Ein wichtiges Dokument des Jahresabschlusses ist der Anhang, dem die Aufgabe zukommt Details zu den
in der Bilanz ausgewiesenen Daten zu liefern. Mit Bezug auf das Anlagevermögen ist dies der
"Anlagenspiegel".
796.000,00
15.000,00
18.000,00
41.760,00
4.120.000,00
25.000,00
54.000,00
880.430,00
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 35
Gamma Beta S.p.A. Bilanz zum 31.12.n1
Anschaff. Abschreib. Differenz Zugänge u. Abgänge Ausbuchung Abschreib. Anschaff. Abschreib. Differenz ex Ges. ex Ges. ex Ges. ex Ges.
inkl. Aufwert. fonds (Restwert) Aufwertung Absch.Fonds des Jahres inkl. Aufw. Fonds (Restwert) 576/75 413/91 342/2000 350/2003
1 2 3 (1-2) 4 5 6 7 9 (1+4-5) 10 (2-6+7) 11 (9-10) 12 14 15 16
B. I. Immaterielle Anlagen
1. Aufw.f.Ingangsetzung u.Erweit.
2. Aufw.f.Forschung, Entwick.,Werb.
3. Patente und Nutzungsrechte 64.200 62.200 2.000 2.500 2.500 66.700 64.700 2.000
4. Konzessionen, gewerbl. Schutzr.
5. Firmenwert 60.000 24.000 36.000 12.000 60.000 36.000 24.000
6. Immater. Anlagen in Bau u.Anzahl. 5.000 5.000 4.000 2.500 6.500 6.500
7. Andere immaterielle Anlagen 3.820.000 1.880.000 1.940.000 84.000 146.000 382.000 3.904.000 2.116.000 1.788.000
TOTALE 3.949.200 1.966.200 1.983.000 90.500 2.500 146.000 396.500 4.037.200 2.216.700 1.820.500
B. II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Gebäude 13.100.000 5.950.000 7.150.000 724.000 465.100 13.824.000 6.415.100 7.408.900 11.989 284.101
2. Techn. Anlagen und Maschinen 55.454.000 34.410.000 21.044.000 2.297.000 2.107.000 2.090.000 2.905.000 55.644.000 35.225.000 20.419.000 4.102.810 2.500.000
3. Betriebs- und Geschäftsausst. 1.315.000 932.000 383.000 12.600 95.600 1.327.600 1.027.600 300.000
4. Andere Anlagen 562.800 386.000 176.800 2.400 56.100 565.200 442.100 123.100
5. Anlagen in Bau und gel. Anzahl. 209.050 209.050 131.700 185.500 155.250 155.250
TOTALE 70.640.850 41.678.000 28.962.850 3.167.700 2.292.500 2.090.000 3.521.800 71.516.050 43.109.800 28.406.250 11.989 284.101 4.102.810 2.500.000
B. III. Finanzanlagen
1. Beteiligung an:
a) beherrschten Unternehmen 1.634.000 1.634.000 1.634.000 1.634.000
b) assoziierten Unternehmen 1.945.000 1.945.000 250.000 980.000 1.215.000 1.215.000
d) anderen Unternehmen 1.175.000 1.175.000 1.175.000 1.175.000
2. Ausleihungen an Unternehmen:
a) beherrschte Unternehmen
d) anderen Unternehmen
3. Andere Wertpapiere
4. Eigene Aktien 101.400 101.400 101.400 101.400
TOTALE 4.855.400 4.855.400 250.000 980.000 4.125.400 4.125.400
Gesamtes Anlagevermögen 79.445.450 43.644.200 35.801.250 3.508.200 3.275.000 2.236.000 3.918.300 79.678.650 45.326.500 34.352.150 11.989 284.101 4.102.810 2.500.000
Anlagenspiegel zur Bilanz zum 31/12/n1(Art. 2427, Nr. 2, ZGB)
Beilage zu Punkt 2 im Anhang
Bilanzposten
Stand zum 31.12.n0 Änderungen im Geschäftsjahr Stand zum 31.12.n1 Aufwertungen
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 36
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
2.9. Die Bildung von Rückstellungen
2.9.1. Rückstellungen - Begriff und Beispiele
Es besteht Unsicherheit
wie hoch der Aufwand sein wird und / oder
wann er anfallen wird und / oder
ob er überhaupt eintritt.
Garantieleistungen für die im Abschlussjahr verkauften Produkte;
mögliche Vertragsstrafen, durch unpünktliche Ausführung von Aufträgen;
Entschädigungen für Frühpensionierungen;
Die Ausweisung in der Erfolgsrechnung:
B.12 Es besteht Unsicherheit hinsichtlich Eintreten, Höhe und Zeitpunkt.
B.13
Das "Vorsichtsprinzip" verlangt, dass mögliche Spesen und Risiken, die ihren Ursprung im Abschlussjahr
haben und sich negativ auf die Erfolgssituation der Folgejahre auswirken können, beim Abschluss
berücksichtigt werden. Dadurch vermeidet man die Ausschüttung von eventuell gar nicht vorhandenen
Gewinnen.
Dies geschieht durch die Bildung von Rückstellungen, die als zukünftige Verbindlichkeiten auf der
Passivseite der Bilanz ausgewiesen werden. Als Gegenposten finden wir entsprechende Aufwände in der
Erfolgsrechnung.
Ausweisung in
G/V Bilanz
Prozessspesen für nicht abgeschlossene Rechtsfälle mit Kunden, Lieferanten,
Mitarbeitern usw.;
zukünftige Reparaturen, die in bestimmten Zeitabständen anfallen (zyklische
Reparaturen);
Steuernachzahlungen für laufende Verfahren mit der Agentur der Einnahmen
(unsicherer Ausgang der Rekurse);
aufgeschobene Steuern: kompetenzmäßige Steuern können unter Ausnutzung
steuerlicher Begünstigungen erst in Folgejahren entrichtet werden (z.B. Aufteilung
der Mehrerlöse);
Kursrisiken für Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, die durch
Auslandsgeschäfte entstehen;
verursachte Umweltschäden, für deren Beseitigung das Unternehmen
verantwortlich ist;
Pensionsverpflichtungen gegenüber Führungskräften und Mitarbeitern, die
zusätzlich zur Pflichtfürsorge aufgrund von betriebsinternen Vereinbarungen
anfallen werden;
Ablösezahlungen an Vertreter für den Verlust des Kundenstocks (FISC), wenn die
Vertragsauflösung nicht dem Vertreter anzulasten ist.
B.12/13
B.12/13
B.12/13
E.21
C.17
B.12/13
B.7
E.21
B.9.d
B.12/13
B.9.d
B.3
B.3
B.2
B.2
B.3
B.3
B.3
B.1
B.1
B.3
B.3
Rückstellungen werden unter anderem in folgenden Fällen gebildet:
Es ist sicher, dass die Aufwände eintreten, Unsicherheit besteht nur hinsichtlich der Höhe
und des Zeitpunkts.
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 37
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
Die Ausweisung erfolgt allerdings in eigenen Punkten der Bilanz und Erfolgsrechnung.
Steuerlicher Aspekt:
2.9.2. Die Verbuchung der Rückstellungen
Beispiel zur Rückstellung von Prozessspesen
Buchungsjournal
Weiterbehandlung im Folgejahr - Eintreten des Aufwandes - 2 Varianten
Honorarnote Variante 1 Honorarnote Variante 2
Buchungsjournal Variante 1
31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn und Verlustkonto 2.000,00
Auch die Bildung und Aufstockung des Delcrederefonds und des Abfertigungsfonds sind im weiteren
Sinne dem Begriff "Rückstellungen" zuzuordnen.
Im Jahr n0 wurde gegen einen Kunden ein Prozess eröffnet. Da der Ausgang ungewiss ist, bilden wir am
Jahresende eine Rückstellung in Höhe von 2.000,00 €.
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
31/12/n0 Rückstellung Zuführung Prozessspesen 2.000,00
Nettobetrag
1.500,00 €
60,00 €
327,60 €
Die Bildung der Rückstellungen am Jahresende ist in den meisten Fällen steuerlich nicht absetzbar. Erst
im Jahr, in welchem die Spesen und Risiken eintreten, können die Aufwände steuerlich berücksichtigt
werden.
Am 10/06/n1 - nach Abschluss des Prozesses - schickt unser Rechtsanwalt seine Honorarnote.
Zuführung Prozessspesen 2.000,00
31/12/n0 Abschluss SBK Fonds für Prozessspesen 2.000,00
Fonds für Prozessspesen 2.000,00
Schlussbilanzkonto 2.000,00
Honorar
Fürsorgekasse 4%
Der nicht absetzbare Aufwand von € 2.000,00 ergibt einen gewinnerhöhenden Posten in der
Steuererklärung für das Jahr n0.
870,00 €
2.757,60 €
-300,00 €
2.457,60 €
Honorar
Fürsorgekasse 4%
Mwst 21%
Gerichtsspesen Art.15
Gesamt
Vorsteuer 20%
Nettobetrag
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
1.000,00 €
40,00 €
218,40 €
380,00 €
1.638,40 €
-200,00 €
1.438,40 €
Mwst 21%
Gerichtsspesen Art.15
Gesamt
Vorsteuer 20%
01/01/n1 Eröffnung Eröffnungsbilanzkonto 2.000,00Fonds für Prozessspesen 2.000,00
10/06/n1 Honorarnote ….. Fonds für Prozessspesen 2.000,00außerordentliche Aufwände 430,00
Verb./ Vorsteuern Freiberufler 300,00Mwst-Einkauf 327,60
Lieferantenverbindlichkeiten 2.457,60
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 38
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
Buchungsjournal Variante 2
Beispiel zur Rückstellung für Kursrisiko (Auslandsgeschäfte)
Warenlieferung in die USA =
Bewertung zum Tageskurs =
möglicher Kursverlust =
Buchungsjournal
Schlussbilanzkonto 609,9431/12/n0 Abschluss SBK Fonds für Wechselkursrisiko 609,94
Verkauf Fertigprodukte 13.883,10
31/12/n0 Abschluss G/V Gewinn und Verlustkonto
31/12/n0 Kursrisiko Zuführung Wechselkursrisiko 609,94Fonds für Wechselkursrisiko 609,94
609,94Zuführung Wechselkursrisiko 609,94
2.000,00
04/12/n0 AR Nr. …… Kundenforderungen (Ausland) 13.883,10
außerordentliche Erträge 580,00Mwst-Einkauf 218,40
10/06/n1 Honorarnote ….. Fonds für Prozessspesen 2.000,00
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
Verb./ Vorsteuern Freiberufler 200,00
01/01/n1 Eröffnung EröffnungsbilanzkontoFonds für Prozessspesen 2.000,00
Lieferantenverbindlichkeiten 1.438,40
Steuerlich ergibt sich in beiden Fällen ein gewinnvermindernder Posten in der Steuererklärung für das
Jahr n1 in Höhe von € 2.000,00.
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
04/12/n0 20.000,00$
1,5068
13.883,10 €Kurs
31/12/n0 20.000,00$ Kurs
1,4406
13.273,16 €
609,94 €
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 39
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
3. Die Besteuerung der Unternehmen
3.1. Allgemeine Grundsätze
3.1.1. Steuern auf Einkommen und Wertschöpfung der Unternehmen
a) IRPEF - Steuer auf das Einkommen der physischen Personen (progressiv)
b) IRES - Steuer auf das Einkommen der juridischen Personen (proportional)
c) IRAP - Regionale Wertschöpfungssteuer (proportional)
d)
3.1.2. Steuerliche Grundprinzipien zum Unternehmereinkommen
Die Aufwände müssen ausreichend dokumentiert sein (wenige Ausnahmen).
wenn sie aus Erfolgsrechnungen der Vorjahre hervorgehen, und aufgrund steuerlicher
Bestimmungen auf Folgejahre zu verteilen sind;
wenn steuerliche Bestimmungen die Absetzbarkeit vorsehen, ohne die Erfassung in der
Erfolgsrechnung zu verlangen.
Die Einkommenssteuern (IRPEF, IRES) stellen keine absetzbaren Aufwände dar. Die gezahlte IRAP
hingegen vermindert die Steuergrundlagen IRPEF oder IRES teilweise.
Für den Jahresabschluss gelten die handelsrechtlichen Wertansätze, ergänzt durch nationale (OIC) und
internationale Rechnungslegungsrichtlinien (IAS/IFRS).
Bereits öfters wurde auf steuerliche Einschränkungen hinsichtlich Bewertungen und Absetzbarkeit der
Aufwände hingewiesen. Diese Bestimmungen, die wir im Einheitstext für die direkten Steuern (TUIR -
Testo Unico Imposte Dirette) finden, wirken sich auf die Ermittlung der Steuergrundlagen und die
Berechnung der verschiedenen Steuern aus.
In erster Linie ist die Rechtsform für die Besteuerung ausschlaggebend; aber auch das gewählte
Buchhaltungssystem wirkt sich teilweise auf die anzuwendenden Steuern aus.
Die Einkommen (Steuergewinn) von Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterliegen
dieser progressiven Steuer.
Betrifft die Gewinne der Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) und der Genossenschaften.
Auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften können für die IRES anstelle der IRPEF
optieren, vorausgesetzt die Gewinne werden nicht entnommen.
Wahlweise können auch Gesellschafter kleiner GmbH's die "IRPEF" anstelle der "IRES" anwenden
(Transparenz- oder Durchgriffsbesteuerung).
Betrifft gleichermaßen alle Rechtsformen; die Berechnungsmodalitäten sind jedoch von der
Buchführungsmethode abhängig. Kleinstunternehmen (minimi) sind davon befreit.
Ersatzsteuern (imposte sostitutive) kommen für vereinfachte Systeme ("Kleinstunternehmen" bis €
30.000 Jahresumsatz) zur Anwendung. Der Steuersatz beträgt ab 2012 lediglich 5%. Dies gilt
allerdings nur bis zur Altersgrenze von 35 Jahren.
Die in der Erfolgsrechnung ausgewiesenen Aufwände müssen mit der betrieblichen Tätigkeit, aus der
die Erträge hervorgehen, eng zusammenhängen.
Die steuerlichen Bestimmungen sehen in vielen Fällen das Kompetenzprinzip vor; allerdings gibt es
auch Ausnahmen (z.B. Kassaprinzip für Vergütungen der Verwalter).
Die Aufwände müssen buchhalterisch erfasst und in der Erfolgsrechnung des entsprechenden Jahres
ausgewiesen werden. Absetzbar sind Aufwände auch,
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 40
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
3.2. Die Ermittlung der Steuergrundlage IRPEF und IRES
3.2.1. Begriffe und Vorgangsweise
HANDELSGEWINN VOR STEUERN (Gewinn laut Bilanz - Zivilrecht)
+ GEWINNERHÖHENDE POSTEN
- GEWINNVERMINDERNDE POSTEN
= STEUERGRUNDLAGE (für Einkommenssteuern IRPEF oder IRES)
Gewinnerhöhende Posten ergeben sich
Gewinnvermindernde Posten:
Zeitliche Auswirkung der Änderungen
Wir unterscheiden:
In diesem Zusammenhang entstehen "latente Steuern" (aufgeschobene oder vorgezogene).
Aufwände, deren Absetzbarkeit sich auf mehrere Jahre verteilt (z.B. die Reparaturaufwände über der
5%-Grenze in den 5 Folgejahren).
Nicht oder nur teilweise zu versteuernde Erträge, die in der Erfolgsrechnung in voller Höhe
aufscheinen, werden in der Steuererklärung vom Handelsgewinn abgezogen.Sie entstehen oft im Zusammenhang mit Erträgen, denen Aufwände gegenüberstehen, die in der
Vergangenheit nicht absetzbar waren (z.B. Auflösung von Rückstellungen, Mehrerlöse aus dem
Verkauf von PKW's usw.).
Durch Gesetze vorgesehene Begünstigungen, die in der Buchhaltung nicht erfasst werden (z.B. die
verschiedenen Tremonti-Förderungen der Vergangenheit).
ÜBERGANG HANDELSGEWINN - STEUERGRUNDLAGE
Einmalige (definitive) Änderungen, die sich nur auf die Steuererklärung eines einzigen
Geschäftsjahres beziehen. Beispiele sind alle Aufwände und Erträge, die überhaupt nicht absetzbar
bzw. zu versteuern sind und keine Auswirkung auf nachfolgende Jahre haben.
Temporäre Abweichungen, die sich auf die Steuergrundlage mehrerer Geschäftsjahre beziehen und
somit wieder ausgeglichen werden. Beispiele sind Aufwände und Erträge, für welche das Steuerrecht
die Aufteilung auf mehrere Jahre verlangt bzw. ermöglicht.
Wie schon erwähnt muss der Handelsgewinn an die steuerlichen Bestimmungen angepasst werden. Dies
geschieht in der Steuererklärung (Modell "UNICO") durch die Eintragung gewinnerhöhender und
gewinnvermindernder Posten.
durch Aufwände, die im Abschlussjahr steuerlich nicht oder nur teilweise absetzbar sind, in der
Erfolgsrechnung den Gewinn jedoch zur Gänze vermindert haben (z.B. im Zusammenhang mit PKW's,
Telefon usw.);
durch anteilige Erträge aus Vorjahren, deren Besteuerung auf die Folgejahre verteilt werden konnte
(z.B. steuerlich verteilte Mehrerlöse).
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 41
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
3.2.1. Änderungen im Zusammenhang mit Anlagegütern
a) Abschreibung des Firmenwerts
z.B.: durch den Kauf eines Unternehmens entsteht ein Firmenwert von € 180.000,00
b) Abschreibung von Gebäuden (Grundstückswert integriert)
Die Bilanz enthält ein Verwaltungsgebäude ohne getrennte Angabe des Grundstückswertes.
Anschaffungswert: Abschreibungssatz: 3% (zivil- und steuerrechtlich)
c) Abschreibung von Telefonanlagen und Mobiltelefonen
Anschaffungswert: Abschreibungssatz: (zivil- und steuerrechtlich)
d) Abschreibung von Personenkraftwagen
Anschaffungswert: Abschreibungssatz: (zivil- und steuerrechtlich)
Für betrieblich genutzte Güter wird die
volle Abschreibung gerechnet
Ausmaß der Abschreibung
25% von 20% von max. € 18.075,99
Abschreibung Abschreibung
25% von € 50.000,00 25% von 20% von € 18.075,99
= 12.500,00 = 903,80 11.596,20
20%
50.000,00 25%
zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungengewinn-
erhöhend
gewinn-
vermindernd
20.000,00
zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungengewinn-
erhöhend
gewinn-
vermindernd
Für betrieblich genutzte Güter wird die
volle Abschreibung gerechnet
Ausmaß der Abschreibung
80% des Anschaffungswertes
Abschreibung Abschreibung
20% von € 20.000,00 20% von 80% von € 20.000,00
= 4.000,00 = 3.200,00 800,00
1.000.000
= 24.000,00
= 10.000,00
3% von € 1.000.000,00 3% von € 800.000,00
Abschreibung wird vom ganzen
Anschaffungswert berechnet
Der Grundstückswert ist pauschal mit
20% abzuziehen (30% für
Produktionsgebäude)
gebuchte Abschreibung absetzbare Abschreibung
= 30.000,00 6.000,00
20% von € 180.000,00
Abschreibung ist auf maximal
5 Jahre zu verteilen
Restperiode - keine Abschreibung für Restperiode 1/18 absetzbar (13x)
Abschreibung - GesamtzeitraumAbschreibung der ersten 5 Jahre
= 36.000,00
zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungen
zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungen
€ 180.000,00 / 18
Abschreibung ist auf mindestens
18 Jahre zu verteilen
gewinn-
erhöhend
gewinn-
vermindernd
26.000,00
10.000,00
gewinn-
erhöhend
gewinn-
vermindernd
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 42
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
e) Mehrerlöse aus Anlagenverkäufen (mit Aufteilung auf 5 Jahre)
z.B.: durch den Verkauf einer Maschine entsteht ein Mehrerlös von € 20.000,00
f) Mehrerlös aus dem Verkauf eines PKW's mit beschränkter Absetzbarkeit (ohne Aufteilung)
z.B.: durch den Verkauf eines PKW's entsteht ein Mehrerlös von € 15.000,00
Die Abschreibung war nur in beschränktem Ausmaß absetzbar (bis 2012 40% von € 18.075,99)
Der Mehrerlös ist im selben Ausmaß zu versteuern, wie die Abschreibung absetzbar war.
Berechnung: Anschaffungswert:
Absetzbarer Betrag: (40% von € 18.075,99)
Absetzbarkeit in %: (7.230,40 x 100 / 50.000)
g) Mindererlöse aus dem Verkauf eines PKW's mit beschränkter Absetzbarkeit
z.B.: durch den Verkauf eines PKW's entsteht ein Mindererlös von € 6.000,00
Die Abschreibung war nur in beschränktem Ausmaß absetzbar (bis 2012 40% von € 18.075,99)
Der Mindererlös ist im selben Ausmaß wie die Abschreibung absetzbar.
Berechnung: Anschaffungswert:
Absetzbarer Betrag: (40% von € 18.075,99)
Absetzbarkeit in %: (7.230,40 x 100 / 60.000)
Ertrag in der Erfolgsrechnung zu versteuernder Betrag(Mehrerlöse aus Anlagenverkäufen) € 15.000,00 x 14,46079%
= 15.000,00 = 2.169,12 12.830,88
steuerliche Bestimmungengewinn-
erhöhend
gewinn-
vermindernd
Der erzielte Mindererlös ist ein
kompetenzmäßiger Aufwand des
abzuschließenden Jahres
Der Mindererlös ist im selben Ausmaß
wie die Abschreibung absetzbar
60.000,00
7.230,40
12,05066%
zivilrechtliche Bestimmungen
Der erzielte Mehrerlös ist ein
kompetenzmäßiger Ertrag des
abzuschließenden Jahres
Der Mehrerlös ist im selben Ausmaß zu
versteuern, wie die Abschreibung
absetzbar war
€ 20.000,00 / 5
zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungengewinn-
erhöhend
gewinn-
vermindernd
Der erzielte Mehrerlös ist ein
kompetenzmäßiger Ertrag des
abzuschließenden Jahres
Die Besteuerung des Mehrerlöses kann
auf 5 Jahre (inklusive Abschlussjahr)
verteilt werden, (Mindestnutzung 3
Jahre)Ertrag in der Erfolgsrechnung zu versteuernder Betrag / Jahr
(Mehrerlöse aus Anlagenverkäufen)
restliche 4 Fünftel in 4 Folgejahren 4.000,00
5.276,96
= 20.000,00 = 4.000,00 4.000,00 20.000,00
zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungengewinn-
erhöhend
gewinn-
vermindernd
50.000,00
7.230,40
14,46079%
Aufwand in der Erfolgsrechnung absetzbarer Betrag(Mindererlöse aus Anlagenverkäufen) € 6.000,00 x 12,05066%
= 6.000,00 = 723,04
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 43
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
h) Leasing eines PKW's mit beschränkter Absetzbarkeit
Der absetzbare Leasingaufwand hängt vom Kaufpreis des Fahrzeuges ab.
Beispiel eines Leasingvertrages: Kaufpreis des PKW's
(am 01/08/n0) Gesamter Leasingaufwand
Leasingdauer gesamt
Leasingdauer im Jahr n0
Berechnung der steuerlichen Absetzbarkeit (im Fall des Kaufs)
Kaufpreis des PKW's (laut Leasingvertrag)
Steuerliches Maximum
Steuerliches Maximum in Prozent (Maximum x 100 / Kaufpreis)
Leasingaufwand gesamt
Steuerliches Maximum für Leasing
Absetzbares Leasing (20,00%) Jahr n0 (Maximum x 20% / 48 x 5 Monate des Jahres)
i) Leasing eines Nutzfahrzeuges mit kurzer Leasingdauer
Daten Leasingvertrag: Gesamter Leasingaufwand
(Abschluss: 01/01/n1) Leasingdauer gesamt
Abschreibungsdauer (Satz = 20%) (100/20=5 Jahre)
steuerliche Leasingdauer (2/3)
Leasingdauer im Jahr n1
Neuerung:
18.075,99
41,082%
(entspricht 41,082% des Leasingaufwandes)
(48.000 / 48 Monate x 5 Monate) (19.719,36 x 20,00% / 48 x 5 Monate)
= 5.000,00 = 410,82 4.589,18
gewinn-
vermindernd
Der Leasingaufwand ist laut
Kompetenzprinzip gleichmäßig auf die
Dauer des Vertrages zu verteilen
Absetzbar sind 20,00% des steuerlichen
Maximums, anzupassen an die
Leasingdauer im Jahr n0
Leasingaufwand wird gleichmäßig auf
die Vertragsdauer (24 M.) verteilt
Für die steuerliche Absetzbarkeit gilt
die steuerliche Leasingdauer
Leasingaufwand Jahr n1 + n2
44.000,00
48.000,00
48 Monate
5 Monate
48.000,00
19.719,36
410,82
44.000,00
absetzbarer Aufwand Jahr n1 + n2
= 30.000,00 = 18.000,00
gewinn-
erhöhend
gewinn-
vermindernd
zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungengewinn-
erhöhend
12.000,00
Jahr n3: € 60.000 / 40 x 12
€ 60.000 / 24 x 12 € 60.000 / 40 x 12
60.000,00
24 Monate
12 Monate
40 Monate
60 Monate
Leasingaufwände sind absetzbar, auch wenn deren Dauer unter der steuerlichen
Mindestdauer liegt. Es ergeben sich jedoch gewinnverändernde Posten in den
Steuererklärungen.
= 18.000,00 18.000,00Jahr n3 - keine Abschreibung
Jahr n4 - keine AbschreibungJahr n4: € 60.000 / 40 x 4
= 6.000,00
Aufwand in der Erfolgsrechnung absetzbarer Betrag
6.000,00
zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungen
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 44
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
j) Reparatur- und Instandhaltungsaufwände über der 5%-Grenze
Die Berechnungsgrundlage für die 5%-Grenze wird wie folgt ermittelt:
Anschaffungswert materielles Anlagevermögen am 01.01. des Geschäftsjahres
- Anschaffungswert der Anlagegüter, für welche Wartungsverträge bestehen
= Berechnungsgrundlage für die 5%-Grenze
Beispiel zur Ermittlung der Berechnungsgrundlage :
AW gesamtes materielles Anlagevermögen
AW mat. AV mit Wartungsverträgen
Ankauf einer neuen Maschine - AW
Verkauf einer gebrauchten Maschine - AW
gebuchte ord. Rep./ Instdh. Aufwände n0
Ermittlung der Berechungsgrundlage:
Anschaffungswert materielles Anlagevermögen am 1.1.
- AW mat. AV mit Wartungsverträgen
+ AW für Ankauf neues Anlagevermögen
- AW für Verkauf gebrauchtes Anlagevermögen
= Berechnungsgrundlage für die 5%-Grenze
Im Jahr n0 absetzbare Reparatur-/ Instdh.-Aufwände (5%)
Im Jahr n0 gebuchte Reparatur-/Instdh.-Aufwände
Nicht absetzbarer Teil im Jahr n0
Das Steuerrecht sieht Einschränkungen hinsichtlich der Absetzbarkeit der ordentlichen Reparatur-
und Instandhaltungsaufwände vor.
Jährlich sind die Reparatur- und Instandhaltungsaufwände im Ausmaß von nur 5% des
Anschaffungswertes der materiellen Anlagegüter absetzbar, die zu Beginn des Geschäftsjahres im
Abschreibungsregister aufscheinen.
Zu berücksichtigen sind die steuerlichen Anschaffungswerte (z.B. Telefonanlagen zu 80%, PKW's zu
20% von € 18.075,99, ).
Aufwand in der Erfolgsrechnung im Jahr n0 absetzbarer Betrag(Reparatur-/Instandhaltung) 5% von € 550.000,00
5 Fünftel in 5 Folgejahren
0,00
Die gebuchten Reparatur- und
Instandhaltungsaufwände sind
Aufwände des Jahres
600.000,00
-50.000,00
0,00
12.540,00
01/01/n0
01/01/n0
10/05/n0
20/07/n0
31/12/n0
600.000,00
50.000,00
550.000,00
gewinn-
erhöhend
gewinn-
vermindernd
40.040,00
Neuerung: Anlagenankäufe und Anlagenverkäufe des Jahres sind für die Berechnungsgrundlage nicht
mehr zu berücksichtigen.
27.500,00
40.040,00
73.000,00
zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungen
Nur 5% des Anlagevermögens (siehe
Berechnungsgrundlage) sind im Jahr n0
absetzbar
= 40.040,00
2.508,00
12.540,00
36.500,00
= 27.500,00
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 45
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
k) Höhere Abschreibungssätze als steuerlich vorgesehen
Beispiel: Elektronische Büromaschinen - Anschaffungswert =
l) Förderungen für Investitionen, die in der Buchführung nicht erfasst werden
z.B. Förderung "Tremonti-ter" für 2. Halbjahr 2009 und 1. Halbjahr 2010
3.2.3. Änderungen im Zusammenhang mit Forderungen
Das Steuerrecht sieht sehr einschränkende Bestimmungen vor.
Die zivilrechtliche Behandlung der Kundenforderungen wurde bereits im Kapitel 2.7 eingehend behandelt.
Die dadurch entstehende Wertberichtigung darf maximal 5% der Forderungen erreichen, sonst muss
der Fonds reduziert werden.
Jährlich dürfen nur 0,5% der Handelsforderungen (= Forderungen aus der ordentlichen Geschäfts-
/Handelstätigkeit inklusive Besitzwechsel) abgeschrieben werden;
geförderte Neuinvestitionen 50% von € 150.000,00
Tremonti-Förderung fand in Bilanz und
Erfolgsrechnung keinerlei
Berücksichtigung
50% der geförderten Neuinvestitionen
waren ein gewinnvermindernder
Posten
75.000,00
12,5% von € 60.000,00 20% von € 60.000,00
Es wird z.B. mit einer Nutzungsdauer
von 4 Jahren gerechnet
Steuerlicher Abschreibungssatz beträgt
20%
zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungengewinn-
erhöhend
gewinn-
vermindernd
= 15.000,00 = 12.000,00 3.000,00
150.000,00 €
gewinn-
vermindernd
= 75.000,00
Für das Handelsrecht ist die Dauer der voraussichtlichen Nutzung für die Höhe der Abschreibung
ausschlaggebend; das Steuerrecht sieht fixe Abschreibungssätze (unterschiedlich nach Branchen und
Art der Anlagen) vor.
60.000,00 €
zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungengewinn-
erhöhend
25% von € 60.000,00 20% von € 60.000,00
Abschreibung im 1. Jahr Abschreibung im 1. Jahr
12,5% von € 60.000,00 10% von € 60.000,00
= 7.500,00 = 6.000,00 1.500,00
Abschreibung im 5. Jahr Abschreibung im 5. Jahr
= 7.500,00 = 12.000,00 4.500,00
6. Jahr - keine Abschreibung Abschreibung im 6. Jahr
10% von € 60.000,00
= 6.000,00 6.000,00
Abschreibung vom 2. - 4. Jahr Abschreibung vom 2. - 4. Jahr
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 46
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
Beispiel 1: steuerliche Wertberichtigung vor der Forderungsabschreibung =
Handelsforderungen (Kundenforderungen, Besitzwechsel) =
Beispiel 2: steuerliche Wertberichtigung vor der Forderungsabschreibung =
Handelsforderungen (Kundenforderungen, Besitzwechsel) =
3.2.4. Änderungen im Zusammenhang mit kassierten Dividenden
Ausgeschüttete Dividenden sind "Gewinne nach Steuern" (Abzug IRES 27,5%).
Deshalb wird die weitere Besteuerung reduziert.
Die Anleitungen zur Steuererklärung sehen öfters die obige Vorgangsweise vor:
der ganze gebuchte Aufwand kommt in Erhöhung - (Ertrag in Verminderung)
der absetzbare Betrag in Verminderung - (zu versteuernde Betrag in Erhöhung)
Die Differenz wirkt sich auf die Steuergrundlage aus.
gewinn-
vermindernd
Größere Forderungen wurden aufgrund
einer Einzelbewertung abgeschrieben;
der Rest pauschal
800.000,00
0,125% von € 800.000,00
gesamte Dividenden 49,72% von € 20.000,00
Forderungsabschreibung Steuerliche Ford.-Abschreibung
gesamt
Forderungsabschreibung Steuerliche Ford.-Abschreibung
gewinn-
erhöhend
39.000,00
800.000,00
zivilrechtliche Bestimmungen
Steuerlich können 0,5% abgeschrieben
werden
(keine Begrenzung)
Steuerlich können nur mehr 0,125%
abgeschrieben werden, da der Fonds
bereits 4,875% erreicht hat.
gesamt 0,5% von € 800.000,00
= 21.000,00
0,00
zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungengewinn-
erhöhend
gewinn-
vermindernd
Größere Forderungen wurden aufgrund
einer Einzelbewertung abgeschrieben
(Wertberichtigung Forderungen); der
Rest pauschal (Delcrederefonds)
= 21.000,00 = 1.000,00 20.000,00
20.000,00 €
steuerliche Bestimmungen
= 9.944,00
zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungengewinn-
erhöhend
gewinn-
vermindernd
Dividenden aus der Beteiligung an
Kapitalgesellschaften sind Erträge und
erhöhen den Gewinn
laut Steuerrecht nur im Ausmaß von 5%
(IRES-Subjekte) bzw. 49,72% (andere
Unternehmen) zu versteuern
= 4.000,00 17.000,00
9.944,00 20.000,00
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 47
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
3.2.5. Änderungen im Zusammenhang mit Aufwänden für PKW's
Treibstoff Treibstoff
Reparaturen/Insth. Reparaturen/Insth.
Versicherungen Versicherungen
Verkehrssteuern Verkehrssteuern
Autobahngebühren Autobahngebühren
3.2.6. Änderungen im Zusammenhang mit Telefonspesen - Internet
Telefon Festnetz Telefon Festnetz
Spesen Mobiltelefon Spesen Mobiltelefon
Internetanschlüsse Internetanschlüsse
3.2.7. Änderungen für die absetzbare Wertschöpfungssteuer IRAP (10%)
600,00
steuerliche Bestimmungen (20%)
= 74.500,00 = 7.600,00 7.600,00
1.000,00
3.720,00
640,00
1.250,00
800,00
13.500,00 10.800,00 2.700,00
480,00
Zusätzlich kann ein zusätzlicher Prozentsatz der gezahlten IRAP in Abzug gebracht werden. Der
Prozentsatz ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen IRAP-Steuergrundlage und Personalspesen.
4.500,00 3.600,00 900,00
gewinn-
erhöhend
gewinn-
vermindernd
Kompetenzmäßige IRAP stimmt nicht
unbedingt mit der laut Steuererklärung
gezahlten überein
Steuerlich können 10% der gezahlten
IRAP (abzüglich der kompensierten)
abgesetzt werden
250,00
160,00
35.640,00
zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungen (80%)
120,00
23.000,00
13.000,00
6.500,00
4.600,00
steuerliche Bestimmungen
Die steuerlichen Bestimmung erlauben eine Absetzbarkeit im Ausmaß von 20,0% (bis inkl. 2012 40%) der
Aufwände im Zusammenhang mit Personenkraftwagen (Ausnahme Vertreter, Taxiunternehmen, PKW's
zur gemischten Nutzung an Mitarbeiter = fringe benefit).
10.400,00
gewinn-
erhöhend
gewinn-
vermindernd
18.400,00
gewinn-
erhöhend
gewinn-
vermindernd
kompetenzmäßige IRAP gezahlte IRAP = € 76.000,00
2,98% von € 2.500.000,00
Seit dem Jahr 2008 können 10% der im Jahr effektiv gezahlten Wertschöpfungssteuer IRAP von der
Steuergrundlage IRPEF oder IRES als gewinnvermindernder Posten abgezogen werden.
zivilrechtliche Bestimmungen
2.600,00
zivilrechtliche Bestimmungen
5.200,00
Die steuerlichen Bestimmung erlauben eine Absetzbarkeit im Ausmaß von 80% der Aufwände für
Telefonspesen (Festnetz, Mobiltelefone) und Internetanschlüsse.
1.300,00
10% von € 76.000,00
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 48
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
3.2.8. Änderungen im Zusammenhang mit Verwalterentgelten
Beispiel:
3.2.9. Änderungen im Zusammenhang mit Übernachtungs- und Restaurantspesen
3.2.10. Änderungen im Zusammenhang mit Repräsentationsspesen
Umsatz von bis
Umsatz von bis
Umsatz ab bis
Beispiel: Jahresumsatz € 25.000.000 gebuchte Repräsentationsspesen = 260.000
=
=
absetzbarer Betrag =
Das Handelsrecht sieht für Verwalterentgelte das "Kompetenzprinzip", das Steuerrecht das
"Kassaprinzip" vor, für welches der Zeitpunkt der Zahlung ausschlaggebend ist.
betriebsbedingte Restaurant- und
Übernachtungsspesen werden als
Aufwände erfasst
laut Steuerrecht sind Restaurant- und
Übernachtungsspesen zu 75%
absetzbar
gewinn-
vermindernd
Die Vergütung (€ 8.000) wird im
Rahmen des Jahresabschlusses n0 als
Aufwand erfasst
Steuerlich ist der Aufwand erst im Jahr
n1 absetzbar
(Kassaprinzip)
8.000,00
nicht absetzbar 8.000,00
10.000.000 1,3%
10.000.000 50.000.000 0,5%
50.000.000
Repräsentationsspesen (Geschenke, Bewirtungskosten, Kongresse usw.) sind in folgendem Ausmaß
absetzbar:
6.800,00 € 5.100,00 €
keine aufwandsmäßige Erfassung
im Jahr n1
Sind die Verwaltungsräte keine Freiberufler, werden sie als freie Mitarbeiter (co.co.co) eingestuft und
erhalten ihre Entgelte in Form eines Lohnstreifens. Wird ein eventueller Dezember-Lohnstreifen
innerhalb 12. Jänner ausgezahlt, kann er auch steuerlich noch dem alten Jahr zugeordnet werden. In
diesem Fall wird für die jährlichen Entgelte ein Modell "CUD" ausgefertigt.
8.000,00 €
ein Verwaltungsrat (Wirtschaftsberater) einer AG stellt am 31/01/n1 eine Honorarnote für
seine Verwaltungstätigkeit im abgelaufenen Jahr n0 aus.
zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungen
im Jahr n1 ist der Betrag absetzbar
gewinn-
vermindernd
gewinn-
erhöhend
8.000,00 €
unbegrenzt 0,1%
0
zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungengewinn-
erhöhend
6.800,00 5.100,00
10.000.000
15.000.000
1,30%
0,50%
130.000
75.000
205.000
zivilrechtliche Bestimmungen steuerliche Bestimmungengewinn-
erhöhend
gewinn-
vermindernd
gebuchte Repräsentationsspesen steuerlich absetzbarer Aufwand
= 260.000,00 = 205.000,00 260.000,00 205.000,00
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 49
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
3.2.11. Einige weitere Änderungen in der Übersicht
gewinnerhöhende Posten:
gebuchte aber nicht absetzbare Steuern (Einkommenssteuern, IMU, IRAP usw.);
Verwaltungsstrafen (nicht absetzbar);
Passivzinsen im Fall von Steueraufschub (z.B. Zinsen bei trimestraler Mwst-Abrechnung);
Spenden, mit Ausnahme der ausdrücklich vorgesehenen;
Rückstellungen für negative Wechselkursdifferenzen (nicht absetzbar)
gewinnvermindernde Posten:
Pauschalabzug für Frächter für nicht dokumentierte Spesen
Pauschalabzug für Tankstellenbetreiber
Ein vollständiges Beispiel, ausgehend von einer Erfolgsrechnung, folgt im Kapitel "Steuererklärung und
Berechnung der geschuldeten Steuern".
außerordentliche Erträge durch die Auflösung von Rückstellungen, die bei ihrer Bildung nicht
absetzbar waren (für die meisten der Fall).
Aufwände für PKW's, die den Mitarbeitern als Naturallohn ("fringe benefit") zur gemischten Nutzung
zur Verfügung gestellt werden, sind im Ausmaß von 75% absetzbar (90% bis 2012);
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 50
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
3.3. Die Berechnung der IRPEF (Einzelunternehmen und Personengesellschaften)
3.3.1. Allgemeines zur IRPEF und Berechnungsschema der IRPEF
a) Für Einzelunternehmer handelt sich um:
Einkommen aus Unternehmen mit vereinfachter Buchhaltung ("Unico RG") oder
Einkommen aus Unternehmen mit ordentlicher Buchhaltung ("Unico RF")
b)
c)
Grobes Berechnungsschema der IRPEF
Gesamteinkommen (aus Unternehmen, abhängiger Arbeit, Renten, Gebäudebesitz usw.)
-
= Steuergrundlage IRPEF
Bruttosteuer IRPEF (Anwendung Steuerprogression)
-
= Nettosteuer
-
= Differenz
- Akontozahlungen IRPEF
= Saldo (Restschuld oder Guthaben)
Die Steuergrundlagen von Einzelunternehmen, Familienbetrieben, stillen Gesellschaften und
Personengesellschaften (OHG, KG) unterliegen der Einkommenssteuer IRPEF.
für mitarbeitende Familienmitglieder um Einkommen aus der Beteiligung an Familienbetrieben
("Unico RH")
für Gesellschafter von Personengesellschaften um Einkommen aus der Beteiligung an
Personengesellschaften ("Unico RH")
Der Einzelunternehmer besteuert seinen "Steuergewinn", die Gesellschafter bzw. mitarbeitenden
Familienmitglieder ihren "Anteil an der Steuergrundlage", der mit dem Gewinnanteil übereinstimmt.
Absetzbare Aufwendungen (Rentenbeiträge NISF/INPS, freiwillige Pensionsvorsorge,
Katasterertrag Hauptwohnung, Unterhaltszahlungen an ehemaligen Ehepartner usw.)
Steuereinbehalte (z.B. Quellensteuer auf Aktivzinsen, Vorsteuern auf erhaltene Provisionen, auf
erhaltene Betriebsbeiträge, Lohnsteuern bei abhängiger Arbeit usw.)
Steuerabsetzbeträge (für abhängige Arbeit, für andere Einkommen, für Familienlasten,
Arztspesen, Lebensversicherungen, Begräbnisspesen, Wiedergewinnungsarbeiten, Spesen
Energieeinsparungen usw.)
Forderungen für einbehaltene Vorsteuern, die in der Bilanz der Personengesellschaft aufscheinen (z.B.
auf aktive Bankzinsen, kassierte Provisionen, Betriebszuschüsse usw.), werden den Gesellschaftern im
Verhältnis der Gewinnanteile zugewiesen. Grund für diese Vorgangsweise ist der Umstand, dass die
Einkommenssteuer IRPEF nicht von der Gesellschaft sondern von den einzelnen Gesellschaftern zu
entrichten ist. Nur die Gesellschafter sind daher im Stande die Vorsteuern mit ihrer Steuerschuld zu
verrechnen.
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 51
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
3.3.2. Berechnungsbeispiel zur IRPEF - Gesellschafter einer OHG
Aus der Steuererklärung einer OHG mit 3 Gesellschaftern gehen folgende Daten hervor:
Handelsgewinn vor Steuern
+ gewinnerhöhende Posten
- gewinnvermindernde Posten
= Steuergrundlage
Forderungen für Vorsteuern:
Einkommen und Vorsteuern werden aufgrund der Gewinnanteile wie folgt zugewiesen:
Gesellschafter
Huber Josef
Hofer Anton
Mair Andreas
Annahmen für die Berechnung der Steuern des Gesellschafters "Huber Josef":
der Gesellschafter Huber Josef verfügt über keine Zusatzeinkommen
steuerlicher, nicht ausgeglichener Verlustvortrag aus Vorjahren (OHG)
absetzbare Aufwendungen vom Einkommen (für INPS, Zusatzrenten usw.)
Steuerabsetzbeträge für Familienlasten, Arztspesen, Versicherungen usw.
Vorauszahlung IRPEF (99% der Vorjahressteuer)
GESAMTEINKOMMEN (Anteil Einkommen abzüglich Verlustvortrag)
- Absetzbare Aufwendungen vom Einkommen (INPS-Beiträge, Zusatzrenten)
= STEUERGRUNDLAGE IRPEF
- Steuerabsetzbeträge (für Arztspesen, Lebensversicherungen, Familienlasten, ...)
= NETTOSTEUER
- Steuereinbehalte (Anteil an den Vorsteuern der Gesellschaft)
= DIFFERENZ
- Akontozahlungen IRPEF
= SALDO IRPEF ZU LASTEN
Geschuldetes Akonto gesamt:
1. Rate am 16/06/n0
2. Rate am 30/11/n0
-2.000
-11.000,00
15.000,00
207.000,00
23.000,00
-12.000,00
218.000,00
600,00
Anteil Vorsteuern
300,00
180,00
120,00
10.260,00
30%
20%
Anteil Einkommen
109.000,00
65.400,00
43.600,00
28.86013.000,00
27.000,00
20.000,00
8.000,00
BRUTTOSTEUER
I R P E F
98.000
-15.000
83.000
3.440,00
Steuersätze
23%
26.560,00 €
26.294,40 €
26.294,40 €
99%
2.000,00
23.500,00
Anteil in %
50%
27%
Steuer
38%
41%
15.000,00
8.200,00
26.860
-300
26.560
-23.500
3.060
von
von
von
40%
60%
26.294,40 €
10.517,76 €
43%
15.776,64 €
3.450,00
3.510,00
Einkommensstufen
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 52
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
Steuerliche Behandlung der Verluste - ordentliche Buchhaltung
Steuerliche Behandlung der Verluste - vereinfachte Buchhaltung
3.3.3. Buchungen im Zusammenhang mit der IRPEF
Für Einzelunternehmen gilt die gleiche Vorgangsweise (Konto "Privatkonto").
Die anderen Gesellschafter fallen in eine niedrigere Steuerprogression, sofern sie keine zusätzlichen
Einkommen aufweisen.
Die Einkommenssteuer der einzelnen Gesellschafter findet in der Buchhaltung der OHG/KG im Normalfall
keine Berücksichtigung. Nur falls die Gesellschaft die Zahlung der Steuern übernimmt, sind
Privatentnahmen (Konto "Ford./ Privatentnahmen Huber") zu verbuchen.
Für die Berechnung der Einkommenssteuer kam die aktuelle Steuertabelle zur Anwendung:
von
41%43%
Steuer
progressiv
0,0015.000,0028.000,0055.000,00
ab 75.000,00
15.000,00
Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit "ordentlicher Buchhaltung" können für die
Anwendung der proportionalen "IRES" (27,5%) optieren, unter der Voraussetzung, dass die Gewinne
nicht entnommen werden.
Für Einzelunternehmen ist diese Möglichkeit eher theoretisch als praktisch anwendbar, da ein Teil
der Gewinne für den Lebensunterhalt entnommen werden muss, außer der Unternehmer verfügt
über zusätzliche Einkommen.
bisSteuersätze
75.000,00unbegrenzt
28.000,0055.000,00
Die Verluste können mit eventuellen anderen Einkommen aus unternehmerischer Tätigkeit
(Einzelunternehmen, Beteiligung an Familienbetrieben oder Personengesellschaften) kompensiert
werden.
Wird der Verlust nicht oder nur teilweise ausgeglichen, kann er vorgetragen und mit den Gewinnen der 5
Folgejahre ausgeglichen werden. Gelingt der Ausgleich in den 5 Jahren nicht vollständig, ist der Rest
verloren.
Eine Ausnahme bilden die steuerlichen Verluste, welche in den ersten 3 Jahren nach Gründung erzielt
werden. Für diese gilt die Einschränkung der 5 Jahre nicht.
3.450,006.960,00
17.220,0025.420,00
jährliche Einkommensklassen in €
23%27%38%
Gesellschafter von Personengesellschaften haben die Möglichkeit sich Verwalterentgelte
auszuzahlen, die nur indirekt eine Gewinnentnahme darstellen.
Die Verluste können im selben Jahr mit eventuellen anderen Einkommen jeglicher Art (z.B. aus
Hausbesitz, Grundbesitz, freiberuflicher Tätigkeit, abhängiger Arbeit usw.) ausgeglichen werden. Der
Verlustvortrag auf die 5 Folgejahre ist jedoch nicht möglich.
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 53
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
3.4. Die Berechnung der IRES
3.4.1. Allgemeines zur IRES
Die Steuer auf das Einkommen der Gesellschaften (Kapitalgesellschaften) ist
eine "proportionale" Steuer
Steuersatz ab 2008 = 27,5%
sie belastet das Einkommen (=Steuergewinn) folgender Subjekte:
Für alle IRES-Subjekte besteht die Pflicht der "doppelten Buchführung".
politische Parteien (Betrag zwischen 51,65 € und 103.291,38 €) und
Sportvereine im Amateurbereich bis zu 1.500,00 €
Transparenzbesteuerung (Durchgriffsbesteuerung)
Voraussetzungen:
als Rechtsform kommen GmbH und Genossenschaften in Frage;
der Jahresumsatz darf 5,16 Mio. Euro nicht überschreiten.
IRES durch die Gesellschaft in Höhe von 27,5%
die "Steuerperiode" ist nicht unbedingt das Kalenderjahr; im Gründungsvertrag kann eine
anderweitige Regelung getroffen werden (z.B. das Geschäftsjahr geht vom 01.07. bis zum 30.06. des
Folgejahres - typisch für Seilbahngesellschaften in Wintersportgebieten).
In Italien ansässige Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften - AG, Gesellschaften mit
beschränkter Haftung - GMBH, KGaA) und Genossenschaften. Auch die "Ein-Personen-GmbH"
ist grundsätzlich ein IRES-Subjekt.
In Italien ansässige öffentliche und private Körperschaften, die ausschließlich oder hauptsächlich
eine Handelstätigkeit ausüben. Dazu zählen auch gemeindeeigene Betriebe wie z.B.
Elektrizitätswerke.
In Italien ansässige öffentliche und private Körperschaften, die neben ihren institutionellen
Aufgaben als Nebentätigkeit auch eine Handelstätigkeit zum Gegenstand haben.
Nicht in Italien ansässige Gesellschaften und Körperschaften jeder Art (auch
Personengesellschaften), die in Italien zu versteuernde Einkommen erzielen.
Auch IRES-Subjekte können Steuerabsetzbeträge geltend machen, und zwar in Höhe von 19% für
Geldspenden an:
Mit Einführung der IRES wurde für kleine GmbH's und Genossenschaften die Möglichkeit geschaffen,
die Besteuerung jener der Personengesellschaften gleichzusetzen.
Gesellschafter (maximal 10 bei GmbH - 20 bei Genossenschaften) dürfen nur natürliche
Personen sein;
Das Einkommen wird nicht durch die Gesellschaft versteuert (IRES), sondern die einzelnen
Gesellschafter unterwerfen ihre Gewinnanteile der progressiven IRPEF.
Die Besteuerung der Gewinnanteile erfolgt unabhängig von der effektiven Auszahlung der
Dividenden.
Interessant ist die Transparenzbesteuerung vor allem für Gesellschafter mit niedrigem Einkommen,
mit dem sie teilweise in den niedrigsten IRPEF-Satz (23%) fallen.
Der Vorteil ergibt sich, da man durch die Transparenzbesteuerung die von der IRES vorgesehene
Doppelbesteuerung vermeidet:
Besteuerung von 49,72% der verteilten Dividenden (50,28% bilden einen gewinnvermindernden
Posten in der Steuererklärung).
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 54
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
3.4.2. Berechnungsschema der IRES
GEWINN / VERLUST laut Bilanz
+ gewinnerhöhende Posten
- gewinnvermindernde Posten
= STEUERGEWINN / -VERLUST
- Steuerliche Verluste der Vorjahre (zeitlich unbegrenzt - nur teilweise zu 80%)
= STEUERGRUNDLAGE IRES
IRES (27,5%)
- Steuerabsetzbeträge (z.B. für Spenden)
- verschiedene Steuerguthaben
- Steuereinbehalte (auf Zinsen, Provisionen, Betriebszuschüsse usw.)
= DIFFERENZ
- Steuerguthaben Vorperiode
- Akontozahlungen (betragen 100% der Vorjahressteuer)
= SALDO IRES (Schuld / Guthaben)
3.4.3. Berechnungsbeispiel zur IRES
Annahmen für die Berechnung:
Steuergewinn n1 (Gewinn ± gewinnverändernde Posten)
Steuerabsetzbeträge für Spenden
Forderungen für Steuereinbehalte
Steuerguthaben IRES n0 (kompensiert mit Vorauszahlung n1)
Vorauszahlung IRES (100% der Vorjahressteuer)
Annahme keine latenten Steuern
STEUERGRUNDLAGE IRES
I R E S (27,5%)
- Steuerabsetzbeträge (für Spenden)
= IRES des Jahres
- Steuereinbehalte
= DIFFERENZ
- Steuerguthaben Vorperiode
+ Guthaben kompensiert mit F24
- Akontozahlungen (2 Raten)
= SALDO IRES (Schuld / Guthaben)
Geschuldetes Akonto gesamt:
1. Rate am 16/06/n2
2. Rate am 30/11/n2
12.000,00
125.000,00
650.000,00
5.000,00
10.000,00
10.000,00
166.750,00
650.000,00
178.750,00-12.000,00
-5.000,00161.750,00-10.000,00
-125.000,00
36.750,00
100% von 161.750,00 €
40% von 161.750,00 €
60% von 161.750,00 €
161.750,00 €
64.700,00 €
97.050,00 €
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 55
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
3.4.4. Verbuchung der IRES
Buchungsjournal
Ford./ Steuereinbehalte 5.000,00
Ford./ Akonto IRES 64.700,00Bankkontokorrent 101.450,00
16/06/n2 F24 Ak-Saldo IRES Verb./ IRES 36.750,00
Schlussbilanzkonto 36.750,00
Verb./ IRES 36.750,00
31/12/n1 Abschluss SBK Verb./ IRES 36.750,00
31/12/n1 Abschluss G/V Gewinn- und Verlustkonto 166.750,00
01/01/n2 Eröffnung Eröffnungsbilanzkonto 36.750,00
Steueraufwand IRES 166.750,00
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
30/11/n1 F24 Akonto IRES
40.000,00Guthaben IRES n0
Bankkontokorrent
Steueraufwand IRES 166.750,0031/12/n1 Liquidierung IRES
Ford./ Akonto IRES 75.000,00
F24 Akonto IRES Ford./ Akonto IRES
75.000,00
36.750,00
Bankkontokorrent10.000,00
50.000,0016/06/n1
Ford./ Akonto IRES 125.000,00Verb./ IRES
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 56
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
3.5. Die Wertschöpfungssteuer IRAP
3.5.1. Die Ermittlung der Steuergrundlage IRAP
Steuerpflichtige Subjekte:
grundsätzlich alle Unternehmen und Freiberufler
öffentliche und private Körperschaften
landwirtschaftliche Unternehmen
Bestimmungen zur Ermittlung der Steuergrundlage IRAP
a) Bestimmungen, die für alle Steuerpflichtigen gelten
Einzelne Positionen der Erfolgsrechnung sind nicht oder nur begrenzt zu berücksichtigen:
Personalaufwände, mit der Ausnahme folgender Posten: Lohnkosten für Lehrlinge, Behinderte, Ausbildungsverträge Lohnkosten für Forschung und Entwicklung Unfallversicherungsprämien INAIL
die Zinsaufwände und Zinserträge
die außerordentlichen Aufwände und Erträge
die Bildung der Rückstellungen
die Vergütungen für Verwalter und freie Mitarbeiter (Projektarbeit, Mini Co.co.co usw.)
b)
Einzelunternehmen und Personengesellschaften
Für Subjekte mit vereinfachter Buchhaltung ist dieses System bindend.
IRES-Subjekte (= alle Kapitalgesellschaften):
Das Berechnungsschema orientiert sich an der Erfolgsrechnung laut EU-Schema.
Die regionale Wertschöpfungssteuer IRAP (Imposta Regionale sulle Attività Produttive) ist ab 01.01.1998
in Kraft getreten und hat verschiedene andere Steuern ersetzt (ILOR, Gesundheitssteuer, ICIAP usw.).
Befreit sind alle Subjekte die das seit 2012 eingeführte System für kleine Unternehmen und Freiberufler
(contribuenti minimi) anwenden.
In einer weiteren Übersicht werden Änderungen in Erhöhung und in Verminderung erfasst, durch die
eine teilweise Anpassung an die Bestimmungen, die für die Einkommenssteuern gelten, erfolgt.
Wenn Einzelunternehmen und Personengesellschaften die ordentliche Buchführung anwenden,
können sie die Bemessungsgrundlage wie die IRES-Subjekte berechnen, vorausgesetzt sie
geben diese Absicht termingerecht durch eine eigene Option bekannt. Im Normalfall führt diese
Methode zu einer niedrigeren Steuergrundlage.
Grundlage für die Bemessungsgrundlage ist die Erfolgsrechnung laut EU-Schema, die nach den
Bestimmungen des ZGB (Art. 2425) abgefasst wird.
Dabei gelten grundsätzlich nicht mehr die steuerlichen sondern die handelsrechtlichen
Wertansätze; vor allem im Zusammenhang mit PKW's und Telefonspesen wären größere
Vorteile für die Unternehmen entstanden.
Leider hat der Fiskus im allerletzten Moment (Mitte Juli 2009) einen Rückzieher gemacht und
wieder Einschränkungen erlassen!
Für die Methode der Ermittlung sind grundsätzlich die Rechtsform und das gewählte
Buchhaltungssystem ausschlaggebend.
Für diese gilt grundsätzlich ein vereinfachtes Schema, das sich an den steuerlichen
Wertansätzen orientiert.
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 57
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
3.5.2. Berechnungsschema IRAP (laut Steuererklärung)
Erlöse aus Verkäufen und Dienstleistungen
Bestandsänderungen von Fertig-, Halbfertig-, in Bearbeitung befindlichen Produkten
Bestandsveränderungen von in Ausführung befindlichen Aufträgen
Erhöhung des Anlagevermögens durch Eigenleistungen
Andere Erträge
Gesamte Erträge
EK von Roh-,Hilfs-,Betriebsst., Waren, Arbeiten Dritter
Aufwände für Dienstleistungen
Aufwände für die Nutzung von Gütern Dritter
Abschreibungen der materiellen Anlagegüter
Abschreibungen der immateriellen Anlagegüter
Bestandsänderungen der Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Waren
Sonstige Aufwände der Produktion
Gesamte Aufwände
Aufwände für freie Mitarbeit (gelegentlich, Co.co.co, Verwalter usw.)
Zinsen der Leasingraten
Forderungsausfälle
Immobiliensteuer (IMU)
Mehrerlöse aus dem Verkauf von nicht betrieblichen Gebäuden
nicht absetzbare Abschreibungen des Firmenwerts und der Markenzeichen
Änderungen in Erhöhung durch die Anwendung der IAS/IFRS
Andere Änderungen in Erhöhung (z.B. Aufwände PKW's 80%, Telefonspesen 20%)
Gesamte Änderungen in Erhöhung
Verwendung von Rückstellungen (außerordentliche Erlöse durch Auflösung)
Mindererlöse aus dem Verkauf von nicht betrieblichen Gebäuden
Änderungen in Verminderung durch die Anwendung der IAS/IFRS
Andere Änderungen in Verminderung
Gesamte Änderungen in Verminderung
Wert der Produktion (brutto)
Abzüge laut Art. 11 für abhängiges Personal (unbefristete Verträge)
Pauschalabzug (nur für Nettowerte bis maximal ca. 181.000)
verschiedene andere Abzüge
Nettowert der Produktion (= Steuergrundlage)
3.5.3. Steuersätze:
Es handelt sich um eine proportionale Steuer. Der ordentliche Steuersatz beträgt 2,98%.
Für bestimmte Kategorien gibt es Ausnahmen
Landwirtschaft:
öffentliche Körperschaften:
Be
rech
nu
ng
Ne
tto
we
rt
1,90%
8,50%
Für Südtirol ist der IRAP-Satz mit Wirkung ab 2010 auf 2,98% reduziert worden. Dieser Satz galt auch für
2008 und 2009, vorausgesetzt die Unternehmen verzichteten auf Investitionszuschüsse für einen
Zeitraum von 5 Jahren.
Än
de
run
gen
inEr
hö
hu
ng
Än
de
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gen
in
Ve
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run
gSe
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nd
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ieb
e
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 58
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
3.5.4. Abzug für unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer (cuneo fiscale)
Lohnkosten für Lehrlinge, Behinderte, Ausbildungsverträge Lohnkosten für Forschung und Entwicklung Unfallversicherungsprämien INAIL
Berechnung des Abzuges laut Art. 11
Daten zum Personalstand und den Personalspesen:
70 abhängige Arbeitnehmer insgesamt ###
10 davon mit befristetem Arbeitsvertrag
5 Lehrlinge
57 davon mit unbefristetem Arbeitsvertrag
35 davon ganzjährig beschäftigt - Vollzeit
10 davon ganzjährig beschäftigt - Vollzeit - Alter < 35 Jahre
5 davon ganzjährig beschäftigt - Teilzeit 50%
2 davon ab dem 01/07 - Vollzeit
2 davon ab dem 01/09 - Teilzeit 75%
3 davon ab dem 01/10 - Vollzeit
Arbeitgeber-Anteil Sozialabgaben:
2 neu eingestellte Mitarbeiter
2 neu eingestellte Mitarbeiter
3 neu eingestellte Mitarbeiter
35 ganzjährig Beschäftigte
10 ganzjährig Beschäftigte
5 ganzjährig Beschäftigte
Gesamt
Abzug für unbefristet Beschäftigte
Sozialabgaben (26,7% von € 1.147.000)
INAIL-Prämien (42‰ von € 1.400.000)
Abzug Art. 11 (Cuneo fiscale)
01/01/n0 31/12/n0 365 10.600 100% 106.000,00 €
bis
Cuneo fiscale: mit Wirkung ab 2007 sind für den Personalbereich neue Erleichterungen eingeführt
worden (Ausnahme Banken, Versicherungen, öffentliche Körperschaften), die allerdings nur im
Zusammenhang mit den unbefristet Beschäftigten zustehen.
Im Laufe der Jahre wurden diese einschränkenden Bestimmungen durch Einführung verschiedener
Abzüge aufgeweicht. Der bedeutendste Abzug ist der "cuneo fiscale".
Freibetrag von € 4.600 jährlich (für Süditalien € 9.200) für jeden unbefristet angestellten
Arbeitnehmer. Für Mitarbeiter < 35 Jahren beläuft sich der Abzug auf 10.600 (15.200). Der Betrag ist
an die Dauer (Tage) des Arbeitsverhältnisses zu bemessen, wenn der Arbeitsvertrag im Laufe des
Jahres beginnt bzw. beendet wird.
Auch der Arbeitgeber-Anteil der Sozialabgaben ist für vorgenannte Arbeitnehmer abzugsfähig.
Der Abzug kann auf keinen Fall die effektiven Lohnkosten für das Arbeitsverhältnis übersteigen.
Bruttolöhne
1.400.000,00 €
Unbefristet Beschäftigte
01/01/n0 31/12/n0 11.500,00 €
31/12/n0
31/12/n0
von
4.600
4.600
Tage
184
365
Abzug in €
4.600 x Tage/365 x %
2.306,30 €
01/10/n0
4.600 75%
01/07/n0
01/01/n0
31/12/n0 92 4.600 100% 3.478,36 €
288.922,47 €
4.637,81 €
161.000,00 €
306.249,00 €
100%
50%
Betrag
Wie bereits eingangs erwähnt, sind die Personalkosten für die Wertschöpfungssteuer grundsätzlich nicht
absetzbar. Ausnahmen sind:
365 4.600
58.800,00 €
653.971,47 €
26,7%
01/09/n0 31/12/n0 122
100%
288.922,47 €
195.000,00 €
58.000,00 €
1.147.000,00 €
Vertrag in
%
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 59
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
3.5.5. Berechnungsbeispiel zur IRAP (ausgehend vom Bruttowert der Produktion)
Wert der Produktion brutto
Abzüge für Personal (Art. 11)
IRAP-Saldo des Jahres n0 (Schuld des Vorjahres)
Vorauszahlung IRAP (100% der Vorjahressteuer)
WERT DER PRODUKTION (brutto)
- Abzüge für Personal (Art. 11)
= Nettowert (Steuergrundlage IRAP)
STEUER IRAP 2,98%
- Steuervorauszahlung IRAP
= IRAP-GUTHABEN
3.5.6. Verbuchung der IRAP
Buchungsjournal
Bankkontokorrent 14.134,80
16/06/n2 F24 Ak. IRAP (40%) Ford./ Akonto IRAP 29.752,80Guthaben IRAP 15.618,00
01/01/n2 Eröffnung Guthaben IRAP 15.618,00Eröffnungsbilanzkonto 15.618,00
31/12/n1 Abschluss SBK Schlussbilanzkonto 15.618,00Guthaben IRAP 15.618,00
31/12/n1 Abschluss G/V Gewinn- und Verlustkonto 74.382,00Steueraufwand IRAP 74.382,00
31/12/n1 Liquidierung IRAP Steueraufwand IRAP 74.382,00Guthaben IRAP 15.618Ford./ Akonto IRAP 90.000,00
30/11/n1 F24 Akonto IRAP Ford./ Akonto IRAP 54.000,00Bankkontokorrent 54.000,00
16/06/n1 F24 Ak-Saldo IRAP Ford./ Akonto IRAP 36.000,00Verb./ IRAP 11.000,00Bankkontokorrent 47.000,00
90.000,00
15.618,00
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
3.150.000,00
653.971,00
11.000,00
90.000,00
3.150.000,00
653.971,00
2.496.029,00
74.382,00
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 60
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
3.6. Übung zur Besteuerung von Kapital-/Personengesellschaften (GmbH + OHG)
Beispiel zur Ermittlung der Steuergrundlage:
Gewinn vor Steuern laut Handelsbilanz im Jahr n0
Mehrerlöse, deren Besteuerung auf 5 Jahre aufgeteilt wird - Gesamtbetrag:
steuerlich aufgeteilte Mehrerlöse von Vorjahren - zu versteuernde Fünftel
nicht absetzbare Abschreibungen (z.B. PKW's, Handys usw.)
gebuchte Telefonspesen (nur zu 80% absetzbar) - Gesamtbetrag
Reparaturaufwände über der 5%-Grenze (aufzuteilen auf die folgenden 5 Jahre)
absetzbares Fünftel der Reparaturen über der 5%-Grenze, betreffend Vorjahre
gebuchte und nicht absetzbare Rückstellungen (Prozessspesen usw.)
Auflösung einer in Vorjahren nicht absetzbaren Rückstellung
Abschreibung Handelsforderungen (130.000 €) absetzbar 0,5% - gebuchte Abschr.
gebuchte Repräsentationsspesen (1,3% des Umsatzes absetzb.) - Umsatz=990.000
gebuchte Verwaltungsstrafen (nicht absetzbare Aufwände)
gebuchte Aufwände für PKW's (Treibstoff, Versicherungen, ..) - 20,0% absetzbar
nicht absetzbare Zinsen betreffend Aufschub von Steuerzahlungen
Restaurant-/Übernachtungsspesen (zu 75% absetzbar)
Abzug für im Abschlussjahr gezahlte IRAP
Berechnung der Steuergrundlage IRPEF / IRES
Handelsgewinn laut Bilanz Jahr n0
+ gewinnerhöhende Posten
1/5 des Mehrerlöses, der auf 5 Jahre verteilt wird
steuerlich aufgeteilte Mehrerlöse Vorjahre - zu versteuernde Fünftel
nicht absetzbare Abschreibungen (z.B. PKW's, Handys usw.)
nicht absetzbare Telefonspesen (20%)
Reparaturen über der 5%-Grenze (aufzuteilen auf 5 Jahre)
gebuchte und nicht absetzbare Rückstellungen (Prozessspesen usw.)
nicht absetzbare Abschreibung der Handelsforderungen
Repräsentationsspesen - Gesamtbetrag in Erhöhung
gebuchte Verwaltungsstrafen (nicht absetzbare Aufwände)
nicht absetzbare Aufwände für PKW's (Treibstoff, Versicherungen, ..)
nicht absetzbare Zinsen betreffend Aufschub von Steuerzahlungen
Restaurant-/Übernachtungsspesen (Gesamtbetrag in Erhöhung)
- gewinnvermindernde Posten
gesamter Mehrerlös
1/5 der Reparaturen, die in Vorjahren über 5%-Grenze lagen
Auflösung einer in Vorjahren nicht absetzbaren Rückstellung
Repräsentationsspesen - absetzbarer Teil (1,3% des Umsatzes)
Restaurant-/Übernachtungsspesen (zu 75% absetzbar)
Abzug für im Abschlussjahr gezahlte IRAP
= Steuergrundlage IRPEF / IRES Jahr n0
Weitere gemeinsame Angaben zur Besteuerung des Jahres n0:
für I R A P : Wert der Produktion (brutto)
Abzüge Art.11 für Personal (cuneo fiscale)
Akontozahlungen IRAP (2 Raten)
Vorjahres-Guthaben
-3.000,00
-12.870,00
6.960,00
200,00
Teilbeträge
16.800,00
4.000,00
2.850,00
13.000,00
-28.000,00
-1.300,00
-3.100,00
13.000,00
1.300,00
8.700,00
200,00
202.000,00
61.450,00
4.000,00
39.000,00
1.300,00
keines
Teilbeträge
670.000,00
87.000,00
-39.000,00
176.180,00
-87.270,00
5.600,00
4.200,00
8.800,00
1.840,00
7.600,00
5.100,00
202.000,00
28.000,00
4.200,00
8.800,00
9.200,00
7.600,00
1.300,00
5.100,00
3.100,00
3.500,00
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 61
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
a) Berechnung der IRAP (für GmbH und OHG)
WERT DER PRODUKTION (brutto)
- Abzüge für Personal (Art. 11)
= Nettowert (Steuergrundlage IRAP)
STEUER IRAP 2,98%
- Steuervorauszahlung IRAP
= IRAP-Schuld / Guthaben (-)
Akonto für GMBH gesamt:
1. Rate am 16/06/n1
2. Rate am 30/11/n1
b) Erstelle die Buchungen am Jahresende mit Abschluss (für GmbH und OHG gleich)
Buchungsjournal GmbH / OHG
Sollkonten Habenkonten
Steueraufwand IRAP Ford./ Akonto IRAP
Verb./ IRAP
Gewinn-/ Verlustkonto Steueraufwand IRAP
Verb./ IRAP Schlussbilanzkonto
c) Berechnung der IRES (nur für GmbH)
Zusatzangaben: Forderungen für Vorsteuern
Steuerabsetzbeträge für Spenden
Steuerguthaben Vorjahr
Steuerguthaben Vorjahr kompensiert F24
Akontozahlungen IRES (2 Raten)
STEUERGRUNDLAGE IRES
I R E S (27,5%)
- Steuerabsetzbeträge (für Spenden)
= IRES des Jahres
- Steuereinbehalte
= DIFFERENZ
- Steuerguthaben Vorperiode
+ Guthaben kompensiert mit F24
- Akontozahlungen
= SALDO IRES (Schuld / Guthaben)
Geschuldetes Akonto gesamt:
1. Rate am 16/06/n1
2. Rate am 30/11/n1
Datum Soll Haben
31/12/n0 17.373,00 16.800,00
573,00
31/12/n0 17.373,00 17.373,00
31/12/n0 573,00
60% von 47.050,00 €
60% von 17.373,00 € 10.423,80 €
583.000,00
-16.800,00
573,00
100%
47.550,00
-500,00
28.230,00 €
18.820,00 €40% von 47.050,00 €
176.180,00
48.450,00
-900,00
4.950,00
100% von 47.050,00 € 47.050,00 €
47.050,00
-7.500,00
17.373,00
von 17.373,00 €
573,00
500,00
900,00
7.500,00
7.500,00
52.000,00
17.373,00 €
40% von 17.373,00 € 6.949,20 €
-52.000,00
670.000,00
-87.000,00
7.500,00
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 62
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
d) Buche die IRES am Jahresende n0 inklusive Abschluss:
Buchungsjournal GmbH
Sollkonten Habenkonten
Steueraufwand IRES Ford./ Akonto IRES
Guthaben IRES Ford./ Steuereinbehalte
Gewinn-/ Verlustkonto Steueraufwand IRES
Schlussbilanzkonto Guthaben IRES
e)
Buche diese Zahlung aus der Sicht der GmbH :
Buchungsjournal GmbH
Sollkonten Habenkonten
Verb./ IRAP Guthaben IRES
Ford./ Akonto IRAP Bankkontokorrent
Ford./ Akonto IRES
f) Berechne die Einkommenssteuer für einen Gesellschafter der OHG (Anteil 50%)
Annahmen für die Berechnung:
der Gesellschafter verfügt über kein Zusatzeinkommen
absetzbare Aufwendungen vom Einkommen (für INPS, Zusatzrenten usw.)
Steuerabsetzbeträge für Familienlasten, Arztspesen, Versicherungen usw.
Vorauszahlung IRPEF (99% der Vorjahressteuer)
Forderungen für Vorsteuern laut Bilanz (100%)
GESAMTEINKOMMEN
- Absetzbare Aufwendungen vom Einkommen
= STEUERGRUNDLAGE IRPEF
BRUTTOSTEUER (IRPEF)
- Steuerabsetzbeträge
= NETTOSTEUER
- Steuereinbehalte (Anteil an den Vorsteuern der Gesellschaft)
= DIFFERENZ
- Akontozahlungen IRPEF
=
unbegrenzt 43%
55.000,00 38% 17.220,00
25.420,00
0,00
Steuersätze Steuer progressiv
SALDO IRPEF ZU LASTEN / GUNSTEN
Am 16/06/n1 werden Saldo + Akonto IRAP und IRES, unter Abzug eventueller Guthaben mit einem
einzigen F24 eingezahlt. Das Bankkonto wird mit dem Gesamtbetrag belastet.
19.000,00
200,00
23.100,00
31/12/n0 47.550,00
500,00
25.220,00
1.870,00
500,00
Datum Soll Haben
16/06/n1
6.949,20 21.392,20
18.820,00
g ü l t i g e S t e u e r t a b e l l e
jährliche Einkommensklassen in €
55.000,00 75.000,00 41%ab 75.000,00
69.090,00
47.550,00
31/12/n0 4.950,00 4.950,00
573,00 4.950,00
15.000,00 23% 3.450,00
15.000,00 28.000,00 27% 6.960,00
28.000,00
31/12/n0 47.550,00 52.000,00
4.950,00
Datum Soll Haben
-200,00
88.090,00
-19.000,00
25.420,00
-23.100,00
-250,00
24.970,00
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 63
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
4. Die latenten Steuern
4.1. Begriff "latente Steuern"
im Zusammenhang mit PKW's (80%);
Telefonspesen (20%), Restaurantspesen (25%);
Passivzinsen auf Steueraufschübe, Verwaltungsstrafen, Gebäudesteuer IMU (100%) usw.
95% oder 50,28% der kassierten und als Erträge gebuchten Dividenden
a)
Beispiele zu handelsrechtlich früher erfassten Aufwänden:
Zeitlich begrenzte (temporäre) Differenzen: die Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz,
die in einem Geschäftsjahr entstehen, werden im Verlauf der folgenden Perioden wieder
ausgeglichen; sie führen zu "latenten Steuern".
Aber auch nicht zu versteuernde Erträge (= gewinnvermindernde Posten) können zu definitiven
Differenzen führen:
Zeitlich unbegrenzte (definitive) Differenzen, die in späteren Perioden nicht wieder ausgeglichen
werden. Die typischen Beispiele laut italienischem Steuerrecht beziehen sich vor allem auf nicht
absetzbare Aufwände (= gewinnerhöhende Posten):
Aktive latente Steuern (vorgezogene Steuern) entstehen, wenn in der Handelsbilanz Aufwände
früher und Erträge später erfasst werden, als in der Steuererklärung.
Reparatur- und Instandhaltungsaufwände über der 5%-Grenze, die handelsrechtlich den
Gewinn in voller Höhe im Entstehungsjahr beeinflussen, laut Steuerrecht jedoch auf die 5
Folgejahre zu verteilen sind.
Abschreibungen, wenn die steuerlichen Prozentsätze eine Nutzungsdauer vorgeben, die
über der nach handelsrechtlichen Kriterien ermittelten liegt (typisches Beispiel
Firmenwert).
Latente SteuernZeitlich begrenzte Differenzen
Auf die Unterschiede zwischen Handelsrecht und Steuerrecht wurde bereits öfters hingewiesen. Es
entstehen:
Aktive latente Steuern(vorgezogene Steuern)
Passive latente Steuern(aufgeschobene Steuern)
effektive Steuer > fiktive Steuer effektive Steuer < fiktive Steuer
Aufwände früher
in Handelsbilanz
als in Steuerbilanz
Erträge später
in Handelsbilanz
als in Steuerbilanz
Erträge früher
in Handelsbilanz
als in Steuerbilanz
Aufwände später
in Handelsbilanz
als in Steuerbilanz
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 64
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
Beispiele zu handelsrechtlich später erfassten Aufwänden (eher selten):
b)
Beispiele zu handelsrechtlich früher erfassten Erträgen:
Beispiele zu handelsrechtlich später erfassten Aufwänden (selten):
4.2. Berechnung und Verbuchung der latenten Steuern (einfache Beispiele)
Berechnungsbeispiel zu den latenten Steuern
Angaben zum Beispiel:
Gewinn laut Bilanz (vor Steuern)
Wertschöpfung laut Handelsrecht
Abschreibung Firmenwert handelsrechtlich (1/5)
steuerliche Abschreibung Firmenwert (1/18)
Mehrerlös handelsrechtlich (100%)
zu versteuernder Mehrerlös (1/5)
90.000,00
18.000,00
Die gewinnverändernden Posten im UNICO im Zusammenhang mit dem Mehrerlös wirken sich
nur auf die IRES aus und nicht auf die IRAP, für welche in diesem Fall der handelsrechtliche
Ertrag gilt.
Der gewinnerhöhende Posten im UNICO im Zusammenhang mit dem Firmenwert wirkt sich
hingegen auf die Grundlagen beider Steuern aus.
Während für den Firmenwert die steuerliche Einschränkung Pflicht ist, hat das Unternehmen im
Zusammenhang mit den Mehrerlösen die Wahlmöglichkeit zwischen sofortiger oder aufgeteilter
Besteuerung.
72.000,00
20.000,00
Aus Vereinfachungsgründen wird angenommen, dass für die aktiven und passiven latenten Steuern nur
jeweils 1 Posten vorkommt, der zu zeitlich begrenzten Abweichungen führt.
950.000,00
Mehrerlöse aus Anlagenverkäufen, für welche man die steuerlich mögliche Aufteilung auf 5
Jahre nutzt.
kompetenzmäßig erfasste Dividenden, die im Ausmaß von 5% oder 49,72% erst im Jahr des
Inkassos zu versteuern sind.
Vergütungen für Verwalter , die kompetenzmäßig im Abschlussjahr als Aufwände erfasst
wurden, jedoch erst im Folgejahr ausgezahlt werden und auch erst dann steuerlich
absetzbar sind.
Aktivierte mehrjährige Spesen, die handelsrechtlich einer mehrjährigen Abschreibung
unterliegen, steuerlich aber im Jahr der Entstehung voll abgesetzt werden können
(Werbung, Spesen für Forschung und Entwicklung usw.).
Die Bildung von Rückstellungen in der Handelsbilanz, die laut Steuerrecht nicht absetzbar
sind und zu gewinnerhöhenden Posten führen, im Jahr des Eintretens jedoch als
gewinnvermindernde Beträge wieder ausgeglichen werden.
höhere steuerliche Bewertung von fertigen / unfertigen oder in Verarbeitung befindlichen
Erzeugnissen, von anderen Eigenleistungen usw.
Passive latente Steuern (aufgeschobene Steuern) entstehen, wenn Erträge handelsrechtlich
früher und Aufwände später erfasst werden, als steuerrechtlich.
300.000,00
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 65
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
Ermittlung der Steuergrundlagen
Beschreibung
Berechnungsgrundlagen laut Handelsrecht
gewinnerhöhend: Abschreibung Firmenwert
zu versteuernder Mehrerlös (1/5)
vermindernde P.: gesamter Mehrerlös (100%)
Steuergrundlagen laut UNICO
Ermittlung der Steuern
Berechnungsgrundlagen IRAP
Steuerrecht = Steuerschuld laut Steuererklärung
Handelsrecht = kompetenzmäßige Steuer laut G/V
aktive latente Steuern (vorgezogene)
Berechnungsgrundlagen IRES
Handelsrecht = kompetenzmäßige Steuer laut G/V
Steuerrecht = Steuerschuld laut Steuererklärung
passive latente Steuern (aufgeschobene)
Buchungen im Zusammenhang mit latenten Steuern
Folgende Steuervorauszahlungen sind zu berücksichtigen:
gesamtes Akonto IRAP
gesamtes Akonto IRES
Buchungsjournal
28.369,60
1.549,60
IRAP 2,98%
26.820,00
2.000,00
Grundlagen IRES
31/12/n1 Abschluss SBK Schlussbilanzkonto
31/12/n1 Abschluss SBK Fonds für passive latente Steuern 5.500,00
Schlussbilanzkonto 10.869,00Verb./ IRESVerb./ IRAP
Datum
300.000,00 82.500,00
31/12/n1 Steuer IRES IRES des Geschäftsjahres 82.500,00Ford./ Akonto IRES 75.000,00
Verb./ IRAP 3.369,00
20.000,00 5.500,00
25.000,60
75.000,00
Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
31/12/n1 Steuer IRAP IRAP des Geschäftsjahres 26.820,00
Ford./ Akonto IRAP 25.000,60Ford./ aktive latente Steuern 1.549,60
31/12/n1 109.320,00
IRES des Geschäftsjahres 82.500,00
Fonds für passive latente Steuern 5.500,00Verb./ IRES 2.000,00
IRAP des Geschäftsjahres 26.820,00
3.369,00
1.549,60Ford./ aktive latente Steuern 1.549,60
Abschluss G/V Gewinn- und Verlustkonto
300.000,00
Grundlagen IRAP
900.000,00
52.000,00 52.000,00
18.000,00
-90.000,00
280.000,00 952.000,00
952.000,00
52.000,00
280.000,00 77.000,00
900.000,00
IRES 27,5%
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 66
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
Ausweisung der latenten Steuern in Erfolgsrechnung und Bilanz
B i l a n z A k t i v a
C) Umlaufvermögen
II) Forderungen4ter) Ford./ vorgezogene Steuern
B i l a n z P a s s i v a
B) Rückstellungen für Risiken und Spesen2) für Steuern
Fonds für passive latente Steuern
Erfolgsrechnung
Gewinn / Verlust vor Steuern
22) Steuern des Geschäftsjahres
Steuer IRAP
vorgezogene IRAP
Steuer IRES
aufgeschobene IRES
Gewinn / Verlust nach Steuern
Weiterbehandlung der latenten Steuern in den Folgejahren
a) Die aktiven latenten Steuern vermindern die Steuerschuld der Folgejahre.
Im Beispiel zum Firmenwert um je 1/18 nach erfolgter handelsrechtlicher Abschreibung
(=2,98% von € 20.000)
Buchungsjournal
b) Die passiven latenten Steuern erhöhen die Steuerschuld der Folgejahre.
Im Beispiel zu den Mehrerlösen um je 1/5 ab dem Folgejahr (27,5% von 18.000)
Buchungsjournal
Der Betrag berücksichtigt nur die Besteuerung des Mehrerlöses; die Abschreibung des Firmenwerts wirkt
sich erst ab dem 6. Jahr vermindernd aus.
-109.320,00
1.549,60
5.500,00
300.000,00
28.369,60
-1.549,60
77.000,00
5.500,00
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
190.680,00
Ändern sich steuerliche Bestimmungen (z.B. Steuersätze) in den Folgejahren, muss eine Berichtigung der
latenten Steuern erfolgen (Differenz = außerordentl. Aufwände oder Erträge)
Die passiven latenten Steuern müssen aufgrund des Vorsichtsprinzips auf jeden Fall in der Bilanz als
Rückstellung erfasst werden, die aktiven hingegen nur, wenn in den Folgejahren Gewinne erwartet
werden. Im Fall von Verlusten gehen die Forderungen verloren.
Verb./ IRES ……………..
Ford./ Akonto IRAP ……………..
Ford./ Akonto IRES ……………..
Verb./ IRAP ……………..
31/12/n6 Steuer IRAP IRAP des Geschäftsjahres ……………..Ford./ aktive latente Steuern 596,00
31/12/n2 Steuer IRESFonds für passive latente Steuern 4.950
Datum Kurzbeschreibung Kontenbezeichnungen Soll Haben
IRES des Geschäftsjahres ……………..
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 67
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
5. Übungen zum Jahresabschluss mit Berücksichtigung steuerlicher Aspekte
1. Mwst-Abrechnungen
Saldo auf Konto "Mwst-Verkauf" (Umsatzsteuer)
Saldo auf Konto "Mwst-Einkauf" (Mwst-Vorsteuer)
Mwst-Vorauszahlung am 27. Dezember
Mwst-Restschuld/-Guthaben (auf ganze € gerundet)
a) Buche Vorauszahlung und Abrechnung für Variante A
b) Buche Mwst-Abrechnung für Variante B
Buchungsjournal
Sollkonten Habenkonten
Ford./Mwst-Akonto Bankkontokorrent
Mwst-Verkauf Mwst-Einkauf
Mwst-Verrechnungskonto Ford./Mwst-Akonto
Rundungserträge
Mwst-Verkauf Mwst-Einkauf
Rundungsaufwände Ford./Mwst-Akonto
Mwst-Verrechnungskonto
2. Stempelwerte
Saldo des Kontos "Stempelwerte" am Jahresende
Effektiver Bestand an Stempelwerten am 31/12
Differenz als Verbrauch zu buchen
Buchungsjournal
Sollkonten Habenkonten
Postspesen Stempelwerte
Stempelsteuer
Schlussbilanzkonto Stempelwerte
3. Abschluss Bankkonten - Kontoauszug 1. Trimester n1:
Buchungsjournal
Sollkonten Habenkonten
Ford./Vorsteuer Aktivzinsen Aktivzinsen Kontokorrent
Passivzinsen Kontokorrent Bankkontokorrent
Passive Kommissionen K/K
Bankspesen Dienstleistungen
Stempelsteuer
191.580,48 131.541,65
31/12/n0 178.251,81 121.605,20
0,49 39.520,10
17.127,00
Variante A Variante B
131.541,65 € 121.605,20 €
191.580,48 € 178.251,81 €
74.254,55 € 39.520,10 €
-14.216,00 € 17.127,00 €
Datum Soll Haben
27/12/n0 74.254,55 74.254,55
31/12/n0
14.216,00 74.254,55
0,28
365,81 €
217,90 €
Datum Soll Haben
31/12/n0 89,50 147,91
58,41
31/12/n0 217,90 217,90
Datum Valuta Soll Haben Beschreibung
05/01/n1 31/12/n0 23,46 Habenzinsen05/01/n1 31/12/n0 6,33 Quellensteuer auf Habenzinsen05/01/n1 31/12/n0 984,60 Sollzinsen05/01/n1 31/12/n0 113,42 Bereitstellungsgebühr Kreditrahmen05/01/n1 31/12/n0 171,20 Spesen05/01/n1 31/12/n0 25,00 Stempelsteuer
Datum Soll Haben
31/12/n0 6,33 23,46
984,60 1.277,09
113,42
171,20
25,00
Briefmarken
185,65 €
96,15 €
Stempelmarken
180,16 €
121,75 €
Gesamt
147,91 € 89,50 € 58,41 €
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 68
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
4. Auszustellende und zu erhaltende Rechnungen und Gutschriften
28/12/n0: Warenlieferung mit Transportdokument
15/01/n1: Fakturierung der Warenlieferung an den Kunden
Mwst-Grundlage
RechnungsbetragBuchungsjournal
Sollkonten Habenkonten
Auszustellende Rechnungen Warenverkauf
Mwst-Verkauf
31/01/n1: Gutschrift an einen Kunden für eine Umsatzprämie des Jahres n0:
Mwst-Grundlage
GesamtbetragBuchungsjournal
Sollkonten Habenkonten
Warenverkauf Auszustellende Gutschriften
28/12/n0: Wareneingang mit Transportdokument
10/01/n1: Fakturierung der Warenlieferung durch den Lieferanten
Mwst-Grundlage
RechnungsbetragBuchungsjournal
Sollkonten Habenkonten
Wareneinkauf Zu erhaltende Rechnungen
Mwst-Einkauf
16/03/n1 Fakturierung der Müllentsorgung für das Jahr n0 durch die Stadtgemeinde
Mwst-Grundlage
RechnungsbetragBuchungsjournal
Sollkonten Habenkonten
Müllentsorgung Zu erhaltende Rechnungen
31/01/n1: Gutschrift vom Lieferanten für die Umsatzprämie auf Wareneinkäufe des Jahres n0:
Mwst-Grundlage
Gesamtbetrag 20%
Buchungsjournal
Sollkonten Habenkonten
Zu erhaltende Gutschriften Wareneinkäufe
Mwst 21%
Mwst 21%
Mwst 21%
Mwst 10%
Mwst 21%
6.300,00 €
1.323,00 €
7.623,00 €
Datum Soll Haben
31/12/n0 7.623,00 6.300,00
1.323,00
950,00 €
199,50 €
1.149,50 €
Datum Soll Haben
31/12/n0 950,00 950,00
3.333,00 €
699,93 €
4.032,93 €
Datum Soll Haben
31/12/n0 3.333,00 4.032,93
699,93
225,00 €
22,50 €
247,50 €
Datum Soll Haben
31/12/n0 225,00 225,00
-790,00 €
-165,90 €
-955,90 €
Datum Soll Haben
31/12/n0 790,00 790,00
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 69
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
5. Abfertigungsrückstellung
Berechne die Abfertigungsrückstellung für einen Arbeitnehmer aufgrund folgender Angaben:
bestehender Abfertigungsfonds am 31/12/n0
Aufwertungssatz des Jahres n1
gesamte Bruttolöhne des Jahres n1 (Divisor = 13,5)
Abzug Pensionsfonds
Abzug Ersatzsteuer Aufwertung Abfertigungsfonds
geleistete Akontozahlung auf Ersatzsteuer (16/12/n1)
Berechnungen:
Beschreibung (detaillierte Angabe der Berechnungen)
Abfertigungsfonds 31/12/n0
Aufwertung
angereifte Abfertigung Jahr n0
Abzug Pensionsfonds
Abzug Ersatzsteuer auf Aufwertung
Abfertigungsfonds 31/12/n1
Buchungsjournal für Buchungen ab dem 16/12/n1:
Sollkonten Habenkonten
Ford./Steuereinbehalte Pers. Bankkontokorrent
Zuführung Abfertigungen Ford./Steuereinbehalte Pers.
Verb./Steuereinbehalte Pers.
Abfertigungsfonds
6. INAIL-Jahresausgleich
Vorschuss INAIL Prämie für Jahr n0
INAIL-pflichtige Bruttolöhne Jahr n0
zugewiesener Prämiensatz
Zuschlag auf die Prämie
Berechnung Prämienausgleich
INAIL-Prämie n0
+ Prämienzuschlag 1%
Gesamtprämie INAIL Jahr n0
- Vorschuss für Jahr n0
Saldo INAIL
Buchungsjournal (mit Abschluss):
Sollkonten Habenkonten
Guthaben INAIL Sozialabgaben INAIL
Gewinn-/Verlustkonto Sozialabgaben INAIL
Schlussbilanzkonto Guthaben INAIL
Sozialabgaben INAIL Verb./ INAIL
Gewinn-/Verlustkonto Sozialabgaben INAIL
Verb./ INAIL Schlussbilanzkonto
7.632,85
2,6315472%
26.214,73
0,50%
11,00%
13,20
Beträge
7.632,85
200,86
1.941,83
-131,08
-22,09
9.622,37
Datum Soll Haben
16/12/n0 13,20 13,20
31/12/n0 2.011,61 13,20
8,89
1.989,52
Variante A Variante B
16/02/n0 6.420,00 4.915,00
31/12/n0 168.500,00 174.000,00
35,00‰ 35,00‰
1% 1%
Variante A Variante B
5.897,50 6.090,00
58,98 60,90
5.956,48 6.150,90
6.420,00 4.915,00
463,53 1.235,90
Datum Soll Haben
31/12/n0 463,53 463,53
31/12/n0 5.956,48 5.956,48
31/12/n0 463,53 463,53
31/12/n0 1.235,90 1.235,90
31/12/n0 6.150,90 6.150,90
31/12/n0 1.235,90 1.235,90
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 70
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
7. Abgrenzungen
a) Versicherungsaufwände: das Konto weist folgende Beträge auf:
(Buchungsdatum = Fälligkeitsdatum / Dauer der Polizzen jeweils 1 Jahr)Beschreibung
Umbuchung Abgrenzungen Vorjahr
Globale Polizze (Feuer, Diebstahl, )
Haftpflichtversicherung Lieferwagen
Haftpflichtversicherung PKW's
Produkthaftpflichtversicherung
Summen
Buchungsjournal (mit Abschluss):
Sollkonten Habenkonten
Transitorische Aktiva Versicherungsaufwände
Gewinn-/Verlustkonto Versicherungsaufwände
Schlussbilanzkonto Transitorische Aktiva
Beschreibung der Änderung in der Steuererklärung
nicht absetzbare Versicherung für PKW's (80,0%)
b) Mieterträge: das Konto weist folgende Beträge auf:Beschreibung
Umbuchung Abgrenzungen Vorjahr
Miete für Zeitraum Mrz n0 - Aug n0
Miete für Zeitraum Sep n0 - Feb n1
Summen
Buchungsjournal (mit Abschluss):
Sollkonten Habenkonten
Mieterträge Transitorische Passiva
Mieterträge Gewinn-/Verlustkonto
Transitorische Passiva Schlussbilanzkonto
c) Leasing eines Lieferwagens - Gesamtdauer 40 Monate
Abschluss des Leasingvertrages Gesamtaufwand =
Saldo des Kontos "Leasing Nutzfahrzeuge" - 7 Raten gebucht)
Kompetenzmäßiger Aufwand Jahr n0
Abgrenzung
Buchungsjournal (mit Abschluss):
Sollkonten Habenkonten
Transitorische Aktiva Leasing Nutzfahrzeuge
Gewinn-/Verlustrechnung Leasing Nutzfahrzeuge
Schlussbilanzkonto Transitorische Aktiva
Betrag auf den Ordnungskonten
Datum Kompetenz n0 Kompetenz n1
01/01/n0 10.985,00
Betrag (Soll)
10.985,00
Tage n1
0
17/05/n0 8.916,32 5.295,28
26/07/n0 2.810,60 3.641,40
01/08/n0 1.895,10 2.625,90
26/10/n0 282,68 1.257,32
24.889,70 12.819,90
14.211,60
6.452,00
4.521,00
1.540,00
37.709,60
136
206
212
298
Datum Soll Haben
31/12/n0 12.819,90 12.819,90
31/12/n0 24.889,70 24.889,70
31/12/n0 12.819,90 12.819,90
Welche Änderungen ergeben sich in der Steuererklärung, unter Berücksichtigung, dass die Aufwände für
PKW's nur zu 20% absetzbar sind (€ 2.400 der Umbuchung 01/01 betreffen PKW's).
gewinnerhöhend gewinnvermindernd
3.436,08
Datum Kompetenz n0 Kompetenz n1
01/01/n0 4.000,00
01/03/n0 12.000,00 0,00
01/09/n0 8.160,00 4.080,00
24.160,00 4.080,00
Betrag (Haben)
4.000,00
12.000,00
12.240,00
28.240,00
Monate n1
0
0
2
Datum Soll Haben
31/12/n0 4.080,00 4.080,00
31/12/n0 24.160,00 24.160,00
31/12/n0 4.080,00 4.080,00
01/06/n0 35.100,00
31/12/n0 8.775,00
31/12/n0 6.142,50
31/12/n0 2.632,50
Datum Soll Haben
31/12/n0 2.632,50 2.632,50
31/12/n0 6.142,50 6.142,50
31/12/n0 2.632,50 2.632,50
31/12/n0 26.325,00
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 71
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
d) Investitionsbeiträge
Im Jahr n0 wurde ein Investitionsbeitrag zugesagt und gebucht.
Die geförderten Anlagegüter werden im Jahr n0 zu 6% abgeschrieben.
Beschreibung
gebuchter Investitionsbeitrag
Buchungsjournal (mit Abschluss):
Sollkonten Habenkonten
Investitionsbeiträge Transitorische Passiva
Investitionsbeiträge Gewinn-/Verlustrechnung
Transitorische Passiva Schlussbilanzkonto
e)
Beschreibung
Saldo des Kontos "Telefonspesen"
Gespräche Dez n0 - Jan n1
Gesamtaufwand n0
Buchungsjournal (mit Abschluss):
Sollkonten Habenkonten
Telefonspesen Antizipative Passiva
Gewinn-/Verlustrechnung Telefonspesen
Antizipative Passiva Schlussbilanzkonto
Beschreibung der Änderung in der Steuererklärung
nicht absetzbare Telefonspesen (20%)
f) Aktive Verzugszinsen
Kundenforderung über
Fälligkeit Gesamt
Zahlungseingang Jahr n0
Jahreszinssatz Jahr n1
Buchungsjournal (mit Abschluss):
Sollkonten Habenkonten
Antizipative Aktiva Aktive Verzugszinsen
Aktive Verzugszinsen Gewinn-/Verlustrechnung
Schlussbilanzkonto Antizipative Aktiva
g) Passive Verzugszinsen
Lieferantenverbindlichkeit
Fälligkeit Gesamt
Überweisung Jahr n0
Jahreszinssatz Jahr n1
31/12/n0 290,00 290,00
31/12/n0 5.390,00 5.390,00
31/12/n0 290,00 290,00
Betrag (Soll)
5.100,00
580,00
Betrag (Haben) Kompetenz n0 Kompet. Folgejahre
32.000,00 1.920,00 30.080,00
Datum Soll Haben
31/12/n0 30.080,00 30.080,00
31/12/n0 1.920,00 1.920,00
31/12/n0 30.080,00 30.080,00
Tage n0
1.078,00
11.800,00 €
25/11/n0
18/03/n1
9,50%
Datum Soll Haben
31/12/n0 110,56 110,56
31/12/n0 110,56 110,56
Telefonspesen: am 05/02/n1 geht die Telefonrechnung für das 1. Bimester n1 ein, mit welcher die
Gespräche vom 01/12/n0 bis 31/01/n1 fakturiert werden.Datum Kompetenz n0 Kompetenz n1
31/12/n0 5.100,00
05/02/n1 290,00 290,00
5.390,00
Welche Änderungen ergeben sich in der Steuererklärung, unter Berücksichtigung, dass die Telefonspesen
nur im Ausmaß von 80% absetzbar sind.
gewinnerhöhend gewinnvermindernd
Datum Soll Haben
31/12/n0 110,56 110,56
Zinsen
67 157,86
8.600,00 €
10/12/n0
15/02/n1
31
Zinsen
347,05
110,56
236,49
Tage
113
36
77
21 49,48
46 108,38
Tage
10,00%
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 72
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
Buchungsjournal (mit Abschluss):
Sollkonten Habenkonten
Passive Verzugszinsen Antizipative Passiva
Gewinn-/Verlustrechnung Passive Verzugszinsen
Antizipative Passiva Schlussbilanzkonto
h) Leasing eines PKW's - Gesamtdauer 48 Monate - Kaufpreis des PKW's =
Abschluss des Leasingvertrages Gesamtaufwand =
Saldo des Kontos "Leasing PKW's" - 5 Raten gebucht)
Kompetenzmäßiger Aufwand Jahr n0 (5 Monate)
Abgrenzung
Berechnung der steuerlichen Absetzbarkeit
Kaufpreis des PKW's Leasingaufwand gesamt
Steuerliches Maximum Steuerliches Maximum für Leasing
Absetzbar in Prozent Absetzbares Leasing (20%) Jahr n0
Buchungsjournal (mit Abschluss):
Sollkonten Habenkonten
Transitorische Aktiva Leasing PKW's
Gewinn-/Verlustrechnung Leasing PKW's
Schlussbilanzkonto Transitorische Aktiva
Beschreibung der Änderung in der Steuererklärung
nicht absetzbare Leasingaufwände
8. Buchung von Bestandsveränderungen
Anfangsbestand
Endbestand
Buchungsjournal (mit Abschluss):
Sollkonten Habenkonten
Bestandsänderung Rohstoffe Bestand an Rohstoffen
Bestand an Fertigprodukten Bestandsänderung Fertigprod.
Bestandsänd. Auftr.in Ausführ. Aufträge in Ausführung
Gewinn-/Verlustkonto Bestandsänderung Rohstoffe
Bestandsänd. Auftr.in Ausführ.
Bestandsänderung Fertigprod. Gewinn-/Verlustkonto
Schlussbilanzkonto Bestand an Rohstoffen
Bestand an Fertigprodukten
Aufträge in Ausführung
01/08/n0 48.000,00
31/12/n0 12.800,00
31/12/n0 5.000,00
31/12/n0 7.800,00
Datum Soll Haben
31/12/n0 7.800,00 7.800,00
€ 44.000
44.000,00
18.075,99
41,082%
48.000,00
19.719,36
410,82
49,48 49,48
31/12/n0 5.000,00 5.000,00
31/12/n0 7.800,00 7.800,00
Welche Änderungen ergeben sich im Jahr n0 in der Steuererklärung, unter Berücksichtigung, dass 20,0%
des steuerlichen Maximums, bemessen auf die Dauer, absetzbar sind?
gewinnerhöhend gewinnvermindernd
4.589,18
Rohstoffe Fertigprodukte Aufträge in Ausführung
01/01/n0 150.000,00 87.000,00 165.000,00
31/12/n0 144.000,00 93.000,00 134.000,00
Datum Soll Haben
31/12/n0 6.000,00 6.000,00
31/12/n0 6.000,00 6.000,00
31/12/n0 31.000,00 31.000,00
31/12/n0 37.000,00 6.000,00
31.000,00
31/12/n0 6.000,00 6.000,00
31/12/n0 371.000,00 144.000,00
93.000,00
134.000,00
Datum Soll Haben
31/12/n0 49,48 49,48
31/12/n0 49,48 49,48
31/12/n0
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 73
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
9. Abwertung / Wiederaufwertung von Wertpapieren
Art der Wertpapiere Kaufpreis Wert lt. Bilanz Marktwert Abwertung Aufwertung
Aktien xyz
Aktien abc
Obligationen xaz
Buchungsjournal (mit Abschluss):
Sollkonten Habenkonten
Abwertung Wertpapiere Wertpapiere
Wertpapiere Wiederaufwertung Wertpap.
Gewinn-/Verlustkonto Abwertung Wertpapiere
Wiederaufwertung Wertpap. Gewinn-/Verlustkonto
Schlussbilanzkonto Wertpapiere
10. Abschreibung der Forderungen
Situation vor Jahresabschluss:
Handelsforderungen gesamt (davon € 600.000 einzeln zu bewerten)
Wertberichtigung Forderungen (aus Einzelbewertungen)
Delcrederefonds (aus Pauschalbewertung)
steuerliche Wertberichtigung (0,5% jährlich - maximaler Fonds 5%)
Aufstockung der Wertberichtigung Forderungen auf
Restliche Forderungen werden pauschal mit 2% berichtigt; Fonds wird angepasst.
Buchungsjournal (mit Abschluss):
Sollkonten Habenkonten
Abschreibung Forderungen Wertberichtigung Ford.
Delcrederefonds
Gewinn-/Verlustkonto Abschreibung Forderungen
Wertberichtigung Ford. Schlussbilanzkonto
Delcrederefonds
Berechnungen zur steuerlichen Forderungsabschreibung
Handelsforderungen
Steuerlicher Fonds vor Rückstellung
Jährliche Rückstellung (0,5% der Forderungen)
Steuerlicher Fonds (5% der Forderungen)
Beschreibung der Änderung in der Steuererklärung
nicht absetzbare Forderungsabschreibung
51.000,00
31/12/n0 1.908,00 1.908,00
31/12/n0 700,00 700,00
31/12/n0 67.972,00 67.972,00
32.580,00 32.580,00 30.672,00 1.908,00
19.850,00 19.150,00 20.200,00 700,00
17.450,00 17.450,00 17.550,00
Datum Soll Haben
31/12/n0 1.908,00 1.908,00
31/12/n0 700,00 700,00
gewinnerhöhend gewinnvermindernd
4.750,00
850.000,00
45.000,00
2.000,00
15.000,00
Datum Soll Haben
31/12/n0 9.000,00 6.000,00
3.000,00
31/12/n0 9.000,00 9.000,00
51.000,00
42.500,00 19.250,00
31/12/n0 56.000,00
5.000,00
850.000,00
15.000,00
maximal effektiv
4.250,00 4.250,00
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 74
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
11. Abschreibung der Forderungen
Situation vor Jahresabschluss:
Handelsforderungen gesamt (davon € 450.000 einzeln zu bewerten)
Wertberichtigung Forderungen (aus Einzelbewertungen)
Delcrederefonds (aus Pauschalbewertung)
steuerliche Wertberichtigung (0,5% jährlich - maximaler Fonds 5%)
Reduzierung der Wertberichtigung Forderungen auf
Restliche Forderungen werden pauschal mit 2% berichtigt; Fonds wird angepasst.
Buchungsjournal (mit Abschluss):
Sollkonten Habenkonten
Abschreibung Forderungen Delcrederefonds
Wertberichtigung Forderungen außerordentliche Erträge
Gewinn-/Verlustkonto Abschreibung Forderungen
außerordentliche Erträge Gewinn-/Verlustkonto
Delcrederefonds Schlussbilanzkonto
Wertberichtigung Forderungen
Berechnungen zur steuerlichen Forderungsabschreibung
Handelsforderungen
Steuerlicher Fonds vor Rückstellung
Jährliche Rückstellung (0,5% der Forderungen)
Steuerlicher Fonds (5% der Forderungen)
Beschreibung der Änderung in der Steuererklärung
Reduzierung des steuerlichen Fonds / außerordentl. Ertrag
12. Abschreibung materielles und immaterielles Anlagevermögen
Anlagegut
Gebäude (1)
Anlagen und Maschinen
Betriebs-/Geschäftsausst.
Telefongeräte (2)
Personenkraftwagen (3)
Firmenwert
Summen
(1) Grundstücksanteil Gebäude (20%) steuerlich nicht absetzbar.
(2) Steuerlich sind nur 80% der Aufwände absetzbar
(3) Steuerlich sind 20% von maximal € 18.075,99 absetzbar, aufgeteilt auf die Jahre der Nutzung.
Anlagegut
Markenzeichen (6. Jahr)
Abschreibung Abschreibungsbeträge
Ansch.Wert Abschr.Fonds handelsr. steuerlich Handelsrecht Steuerrecht
600.000,00
45.000,00
2.500,00
31.000,00
41.000,00
Datum Soll Haben
31/12/n0 500,00 500,00
31/12/n0 4.000,00 4.000,00
31/12/n0 4.000,00 4.000,00
31/12/n0 500,00 500,00
31/12/n0 3.000,00 44.000,00
41.000,00
gewinnerhöhend gewinnvermindernd
1.500,00 4.000,00
Situation vor dem Jahresabschluss Abschreibungssätze Abschreibungsbeträge
Ansch.Wert Abschr.Fonds handelsr. steuerlich Handelsrecht Steuerrecht
600.000,00
3.000,00
30.000,00
maximal effektiv
-1.000,00
30.000,00
31.000,00
1.600,00 1.280,00
80.000,00 40.000,00 25,0% 25,0% 20.000,00 903,80
180.000,00 72.000,00 20,0% 1/18 36.000,00 10.000,00
500.000,00 200.000,00 3,5% 3,0% 17.500,00 12.000,00
800.000,00 450.000,00 10,0% 9,0% 80.000,00 72.000,00
100.000,00 90.000,00 12,0% 12,0% 10.000,00 10.000,00
165.100,00 106.183,80
Situation vor dem Jahresabschluss
8.000,00 6.400,00 20,0% 20,0%
36.000,00 36.000,00 20,0% 1/18 0,00 2.000,00
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 75
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
Buchungsjournal (ohne Abschlussbuchungen):
Sollkonten Habenkonten
Abschreibung Gebäude Abschr.Fonds Gebäude
Abschreibung Maschinen Abschr.Fonds Maschinen
Abschreibung BGA Abschr.Fonds BGA
Abschreibung Telefonanlagen Abschr.Fonds Telefonanlagen
Abschreibung PKW's Abschr.Fonds PKW's
Abschreibung Firmenwert Abschr.Fonds Firmenwert
Beschreibung der Änderungen in der Steuererklärung
nicht absetzbare Abschreibungen
steuerliche Abschreibung Markenzeichen
13. Aufwertung von Anlagegütern - Beispiel zu einem Gebäude
Beschreibung
Werte vor der Aufwertung
Aufwertung AW + Fonds (30%)
Aufwertungsdifferenz
Ersatzsteuer 15%
Aufwertungsreserve
Buchungsjournal (mit Abschluss):
Sollkonten Habenkonten
Gebäude Abschr.Fonds Gebäude
Verb./Ersatzsteuer Aufwertung
Aufwertungsreserve
Schlussbilanzkonto Gebäude
Abschr.Fonds Gebäude Schlussbilanzkonto
Verb./Ersatzsteuer Aufwertung
Aufwertungsreserve
14. Bildung von Rückstellungen
a) Zyklische Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten
Buchungsjournal (mit Abschluss):
Sollkonten Habenkonten
Zuführung Rep./Instandh. Fonds Rep./Instandhaltung
Gewinn-/Verlustkonto Zuführung Rep./Instandh.
Fonds Rep./Instandhaltung Schlussbilanzkonto
Beschreibung der Änderung in der Steuererklärung
nicht absetzbare Zuführung zum Fonds für Rep./Instdh.
225.000,00 84.000,00
141.000,00
21.150,00
119.850,00
Datum Soll Haben
Datum Soll Haben
31/12/n0 17.500,00 17.500,00
31/12/n0 80.000,00 80.000,00
31/12/n0 10.000,00 10.000,00
31/12/n0 1.600,00 1.600,00
31/12/n0 20.000,00 20.000,00
31/12/n0 225.000,00 84.000,00
21.150,00
119.850,00
31/12/n0 975.000,00 975.000,00
31/12/n0 364.000,00 505.000,00
20.000,00
In drei Jahren fallen für eine Anlage größere Revisionsarbeiten an, deren Kosten auf 60.000 Euro
geschätzt werden. Zu diesem Zweck wird im Jahr n0 eine Rückstellung (1/3) mit jährlicher
Aufstockung gebildet, die steuerlich jedoch nicht absetzbar ist.
Datum Soll Haben
31/12/n0 20.000,00 20.000,00
31/12/n0 20.000,00 20.000,00
31/12/n0 20.000,00 20.000,00
gewinnerhöhend gewinnvermindernd
119.850,00
21.150,00
31/12/n0 36.000,00 36.000,00
gewinnerhöhend gewinnvermindernd
58.916,20
Anschaffungswert Abschr.Fonds
750.000,00 280.000,00
2.000,00
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 76
Jahresabschluss-Besteuerung 2013-14
b) Kursrisiken im Zusammenhang mit Lieferantenverbindlichkeiten in Fremdwährung
Summen
c) Kursrisiken im Zusammenhang mit Kundenforderungen in Fremdwährung
Summen
Gesamte Kursdifferenz zu Lasten
Gesamte Kursdifferenz zu Gunsten
zu bildende Rückstellung
Buchungsjournal (mit Abschluss):
Sollkonten Habenkonten
Zuführung Kursrisiko Fonds für Kursrisiko
Gewinn-/Verlustkonto Zuführung Kursrisiko
Fonds für Kursrisiko Schlussbilanzkonto
Steuerlich ist die Bildung von Rückstellungen für Kursrisiko nicht mehr absetzbar
Beschreibung der Änderung in der Steuererklärung
nicht absetzbare Zuführung zum Fonds für Kursrisiko
15. Auflösung von Rückstellungen
Da alle Arbeiten termingerecht fertiggestellt wurden, ist die Rückstellung aufzulösen.
Buchungsjournal
Sollkonten Habenkonten
Fonds für Vertragsstrafen außerordentliche Erträge
Beschreibung der Änderung in der Steuererklärung
nicht zu versteuernder außerordentlicher Ertrag
338,10
Liefer- und
Rechn.Datum
Betrag in
Fremdwährung
Kurs beim
Ankauf
Betrag in € laut
Buchhaltung
Kurs am
31/12
Betrag in € laut
Kurs am 31/12
Kursdifferenz
zu Lasten
Kursdifferenz
zu Gunsten
20/11/n0 15.000,00$ 1,3625 11.009,17 1,3145 11.411,18 402,01 0,00
10/12/n0 27.000,00$ 1,3315 20.277,88 1,3145 20.540,13 262,25 0,00
15/12/n0 16.000,00$ 1,3003 12.304,85 1,3145 12.171,93 0,00 132,92
664,26 132,92
31/12/n0 338,10 338,10
31/12/n0 338,10 338,10
Liefer- und
Rechn.Datum
Betrag in
Fremdwährung
Kurs beim
Verkauf
Betrag in € laut
Buchhaltung
Kurs am
31/12
Betrag in € laut
Kurs am 31/12
Kursdifferenz
zu Lasten
Kursdifferenz
zu Gunsten
25/11/n0 30.000,00$ 1,3264 22.617,61 1,3145 22.822,37 0,00 204,76
13/12/n0 35.000,00$ 1,3199 26.517,16 1,3145 26.626,09 0,00 108,93
784,71
446,61
31/12/n0 338,10 338,10
gewinnerhöhend gewinnvermindernd
338,10
18/12/n0 14.000,00$ 1,2998 10.770,89 1,3145 10.650,44 120,45 0,00
120,45 313,69
Datum Soll Haben
31/12/n0 8.000,00 8.000,00
gewinnerhöhend gewinnvermindernd
8.000,00
Für mögliche Vertragsstrafen wurde im Vorjahr eine steuerlich nicht absetzbare Rückstellung ("Fonds für
Vertragsstrafen") in Höhe von € 8.000 gebildet.
Datum Soll Haben
Jahresabschluss-Besteuerung - Dr. Friedrich Nöckler - 2013/14 Seite 77
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