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Post on 07-Aug-2020

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Mitarbeiterbeteiligungenim Falle von StartUps.

Dr. Paul Peyrot, LL.M.

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• www.wirtschaftsrecht.co/docs▫ Präsentation▫ Stock options plan▫ Mitarbeiterbeteiligungsreglement▫ Phantom Stock Agreement▫ Checkliste MAB

Mitarbeiterbeteiligungen bei StartUps

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«Lieber Paul, wir wollen ein ESOP einführen. Hast du vielleicht ein Muster? Liebe Grüsse, J.»

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Mitarbeiterbeteiligungen StartUps

1 Wozu MAB? – Hintergründe & Motivation

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Mitarbeiterbeteiligungen StartUps

1 MAB und ihre – erhofften! - Auswirkungen

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Mitarbeiterbeteiligungen StartUps

1 MAB und ihre – erhofften! - Auswirkungen

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Mitarbeiterbeteiligungen StartUps

Sphäre Unternehmen

• Interessengleichlauf: Mitarbeiter werden zu «Unternehmern»

• Verbessertes Arbeitsumfeld

• Kontinuität & weniger Fluktuationen

• Entlöhnung ohne BelastungLiquidität / erfolgsabhängig

Sphäre Mitarbeiter

• Unternehmerdenken: Erhöhung der Identifikation mit Unternehmen

• Stärkere Bindung zum Unternehmen

• Mehr Motivation, Kreativität & Aufopferungsbereitschaft

• Lohn (im Erfolgsfall Kompensation für «Startup – Lohn»)

Startup – Dilemma:- Brauchen beste Leute

- Haben wenig cash

1 MAB und ihre Auswirkungen

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Mitarbeiterbeteiligungen StartUps

Das Ganze kann aber auch nach hinten losgehen!

2 Begriffliches

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MAB

«Mitarbeiterbeteiligungen»

• Teilnahme von Mitarbeitern an der Entwicklung des Unternehmens

• Irgendwelche finanziellen Beteiligungen (Gewinn etc.)

ESOP

«Employee Stock Ownership Plan»

• Spezialform von MAB

• Zuteilung von Aktienkapital

• Arbeitnehmer werden, zumindest teilweise, zu Unternehmenseignern

Mitarbeiterbeteiligungen StartUps

3 Gestaltungsmöglichkeiten

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Mitarbeiterbeteiligungen StartUps

Timing Vorgehen Terms

Es braucht eine sorgfältige Planung!«Es braucht mehr als ein Muster!»

3 Gestaltungsmöglichkeiten

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Mitarbeiterbeteiligungen StartUps

•Erfolgsbeteiligungen

•Kapitalbeteiligungen

•Mischformen / Hybride(insb. Phantom Stocks)

Es gibt 3 Grundformen von MAB:

3.1. Gestaltungsmöglichkeiten – Timing

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Mitarbeiterbeteiligungen StartUps

• Jeweils stark abhängig vomPersonalbedarf & der Finanzlage

• In den Pre-seed & Seed - Phasen sind MABnoch nicht zwingend nötig und oft auchnicht hilfreich

• In der frühen Venture Capital - Phase ist esin den meisten Fällen angezeigt, MAB zuetablieren

• Später führen MAB wieder zu einerVerschiebung der Anteile weg von denInvestoren hin zu den Gründern / MA

Wann ist der ideale Zeitpunkt für MAB?

3.2. Gestaltungsmöglichkeiten – Vorgehen

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Mitarbeiterbeteiligungen StartUps

Welche weiteren Punkte sind in der Ausgestaltung zu beachten?

•Festlegung der Gesamtzahl an zuverteilenden Anteilen

•Segmentierung der Arbeitnehmer

•Zuordnung von Anteilen an diejeweiligen Gruppen

•Mit “Multiplier” (Formel)Zuteilung an Einzelne MA

•Vermeidung von Adhoc-Lösungen

3 Gestaltungsmöglichkeiten – Terms

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Mitarbeiterbeteiligungen StartUps

Und mit welchen Bedingungen sollten MAB einhergehen?

•Anzahl der Anteile & Preis

•Ausübungszeitspanne (Optionen)

•Sog. Vesting: Zeitspanne, inwelcher die Anteile übertragenwerden sollen

•Sog. Cliff Period: Zeitspanne, inwelcher zwar Anteile zustehen,diese aber erst mit Ablauf derCliff Period übertragen werden

4 Steuerliche Aspekte

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Mitarbeiterbeteiligungen StartUps

4 Steuerliche Aspekte (bei Zuteilung von Aktien)

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Mitarbeiterbeteiligungen StartUps

•Besteuerung im Zeitpunkt vonÜbertragung

•Steuersubstrat (sog. geldwerterVorteil) ist Marktwert der Aktienminus Steuerdiskont und Kaufpreis

• Für Sperrjahre ist es möglich,Steuerdiskont geltend zumachen (6% pro Jahr, nur beiAktien)

Die steuerlichen Folgen sind abhängig von der Art der MAB. Im Falle des sofortigen Erwerbs von Aktien:

4 Steuerliche Aspekte (im Falle von Optionen)

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Mitarbeiterbeteiligungen StartUps

•Besteuerung im Zeitpunkt der:a) Zuteilung (frei verfügbare oder

kotierte Optionen)b) Realisation (Vesting, Sperrfristen

oder nicht kotierte Optionen)

•Steuersubstrat:a) Börsenkurs oder Marktwert bei

Besteuerung bei Zuteilungb) Ausübungsgewinn (Marktwert minus

Ausübungspreis) bei Besteuerung beiRealisation

4 Steuerliche Aspekte

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Mitarbeiterbeteiligungen StartUps

• Zur Wiederholung: Lediglich Rechtauf Auszahlung eines Barbetrages,ohne dass damit eine Gesell-schafterstellung begründet wird

• (volle) Besteuerung bei Auszahlung

• Steuersubstrat ist die erhalteneZahlung, abzüglich Kaufpreis (soferngegeben)

• Keine Vermögenssteuer

Im Falle von Phantom Plans:

4 Steuerliche Aspekte

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Mitarbeiterbeteiligungen StartUps

In allen Fällen sind auf das Steuersubstrat Sozialversicherungsleistungen

zu entrichten!

Zudem sind die nötigen Deklarationen im Lohnausweis

vorzunehmen!

Quellensteuerpflicht bei Zuteilung an quellensteuerpflichtige MA

4 Steuerliche Aspekte – Fazit

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Mitarbeiterbeteiligungen StartUps

−Gleichzeitig Vor- und Nachteilevon Vesting & Sperrfristen!

−Pro: Abzugsfähiger Kaufpreisund Steuerdiskont (Aktien)

−Con: Administrationsaufwandinsb. bei Grenzüberschritt

−Wessen “Problem” sind dieSteuern? Versteckte Steuern alsFalle und Hindernis EXIT.

Aus steuerlicher Sicht sollte ein MAB-Programm folgenden Aspekten Rechnung tragen:

5 Key Takeaways

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Mitarbeiterbeteiligungen StartUps

Sodann müssen MAB immer eine gut durchdachte & individuelle

Massanfertigung sein!

Im Vorfeld ist es zentral, Bedürfnisse & Ziele zu klären!

Jede Form von MAB hat ihre Vor- & Nachteile – «Hybride» überzeugen

vor allem durch ihre Flexibilität!

Standards sollten Adhoc-Lösungen und persönlichen Verhandlungen

vorgezogen werden!

Der Anwalt liefert mehr als nur eine Vorlage!

Questions?

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Mitarbeiterbeteiligungen StartUps

Profil RA Dr. Paul Peyrot

Beethovenstrasse 47, 8002 Zürichpeyrot@psg-law.chTel.: +41 43 500 55 70 Fax: +41 43 500 55 70

Akademischer Hintergrund• Lizenziat der Rechtswissenschaft an der Universität St. Gallen, HSG.• Master of Laws (LL.M.), University of Virginia School of Law (Charlottesville VA, USA) • Visiting Scholar, University of California, Berkeley (Boalt Hall School of Law): Forschung und Studien im Bereich Technologierecht und

Immaterialgüterrecht. • Doktorat der Rechtswissenschaft an der Universität St. Gallen (Gesellschaftsrecht).• Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht an der ETH Zürich und der Universität Zürich

Beruflicher Hintergrund• Gerichtsschreiber am Kantonsgericht (Obergericht) St. Gallen.• Rechtsanwalt bei der Anwaltskanzlei Nobel & Hug, Zürich, Schwergewicht auf Wirtschaftsrecht, Technologierecht, Immaterialgüterrecht. • Eigene Kanzlei, Peyrot Schlegel Györffy, Zürich.

Bevorzugte Arbeitsgebiete• Wirtschaftsrecht• Vertragsrecht (insb. für Industrie- und Technologieunternehmen)• Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit

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