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Business Breakfast „Portfolio Management unter KESt Neu – Wie sage ich es meinen Kunden!" April 2012 www.pwc.at

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Page 1: Business Breakfast · PwC Besteuerung von Kapitalerträgen Die neue Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen im Überblick 3 Busines s Breakfast April 2012

Business Breakfast

„Portfolio Managementunter KESt Neu – Wie sageich es meinen Kunden!"

April 2012

www.pwc.at

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PwC

Agenda

• Die neue Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögenim Überblick („Vermögenszuwachssteuer“)

• Was wird besteuert?

Veräußerungsgewinn, Anschaffungskosten,Anschaffungsnebenkosten, Werbungskosten

• Verlustverrechnung im Privatvermögen

• Die Besteuerung von Kapitalanlagen

2April 2012Business Breakfast

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PwC

Besteuerung von Kapitalerträgen

Die neue Besteuerung der Einkünfte ausKapitalvermögen im Überblick

3April 2012Business Breakfast

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PwC

Die neue VermögenszuwachsbesteuerungAltes vs. Neues System

Alte Rechtslage Neue Rechtslage

Stamm

• Realisierte Gewinneaus Wertpapierver-käufen

• Derivate

Frucht

• Dividenden• Zinsen• Sonstige Erträge aus

der Überlassung vonKapital

Wegfall der Trennungzwischen Frucht undStamm

• Dividenden• Zinsen• Sonstige Erträge aus

der Überlassung vonKapital

• Realisierte Gewinneaus Wertpapierver-käufen

• Derivate

25 % KESt oder25 % Sondersteuersatz

§ 30 EStGSpekulationsgeschäft

§ 31 EStGVeräußerung vonBeteiligungen

25 % KESt oder25 % Sondersteuersatz

auf Frucht und Stammunabhängig von derBehaltedauer

Das neueBesteuerungsregime giltfür Einkünfte vonnatürlichen Personen

• im Privatvermögen

und

• im Betriebsvermögen

Für Produkte mit Bestandsschutz gilt das alte System parallel weiter.

4April 2012Business Breakfast

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PwC

Die neue VermögenszuwachsbesteuerungAllgemeiner Überblick

• Wegfall der Trennung zwischen Frucht und Stamm

• Erfassung laufender Kapitalerträge UND Veräußerungsgewinne alsEinkünfte aus Kapitalvermögen

• 25 %iger KESt-Abzug auch auf Veräußerungsgewinne, unabhängigvon Behaltedauer und Beteiligungsausmaß

• Abschaffung der Spekulationsfrist für Wertpapiere und Derivate

• Abschaffung des KESt-Gutschriftensystems aufgrund der Erfassungder Stückzinsen als Anschaffungskosten

• 2 Systeme parallel

• Trennung in Altbestand und Neubestand nötig

• Übergangsregeln komplex

5April 2012Business Breakfast

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Anteile an Körperschaften (ohne § 31 EStG) und Investmentfonds

Zeitlicher AnwendungsbereichÜbergangsregelungen

6April 2012Business Breakfast

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PwC

Forderungswertpapiere und (verbriefte) Derivate

Zeitlicher AnwendungsbereichÜbergangsregelungen

7April 2012Business Breakfast

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Die neue VermögenszuwachsbesteuerungÜbersicht über die Besteuerungswirkung - Privat

8April 2012Business Breakfast

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KESt-Abzug und Endbesteuerung vs. VeranlagungZusammenfassender Überblick ab 1.4.2012

Kein KESt-Abzug und Besteuerungzum Sondersatz (25 %)

• Spekulationsverfangene Anleihen(Neubestand zwischen 1.10.2011 und31.3.2012)

• Fremdwährungskonten Zinsen unterliegen dem KESt-

Abzug, Kursgewinne nicht undsind in Veranlagung zu nehmen

9April 2012Business Breakfast

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KESt-Abzug und Endbesteuerung vs. VeranlagungZusammenfassender Überblick ab 1.4.2012

Kein KESt-Abzug und Besteuerungzum Tarif (bis zu 50 %)

• Private Placement – Anleihen,Zertifikate und Immobilienfonds

• Einkünfte aus einer echten stillenBeteiligung

• Privatdarlehen

• Bestimmte Altemissionen (wenn keineOptionserklärung)

• Unverbriefte Derivate

10April 2012Business Breakfast

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KESt-Abzug und Endbesteuerung vs. VeranlagungZusammenfassender Überblick ab 1.4.2012

KESt-Abzug und Korrektur imRahmen der Veranlagung

• Substanzgewinne aus vor dem 1.11.2010abgeschlossenen Tilgungspläne (aufAntrag)

• Pauschalbewertung iSd § 124b Z 185 lita oder Ersatzanschaffungskosten iSd §93 Abs 4 EStG (Nachweis dertatsächlichen Anschaffungskosten)

• Buchungsfehlern bzw. –verzögerungenüber den Stichtag 31.12.

• Verlustausgleich zwischen zwei Depotsbei verschiedenen Banken

11April 2012Business Breakfast

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PwC

KESt-Abzug und Endbesteuerung vs. VeranlagungZusammenfassender Überblick

“Echte” Spekulationsgeschäfte Kein KESt-Abzug - Steuerfrei

• Sonstige Wirtschaftsgüter vor Ablauf derSpekulationsfrist (Edelmetalle (physisch),Antiquitäten, etc.)

• Sonstige Wirtschaftsgüter nach Ablauf derSpekulationsfrist (Gold, Antiquitäten, etc.)

• Altbestände von Wertpapieren (auslaufend)vor Ablauf der Spekulationsfrist

• Altbestände von Wertpapieren außerhalb derSpekulationsfrist

• Spekulationsverfangene Anleihen imÜbergangszeitraum (Kauf und Verkauf imZeitraum 1.10.2011 bis 31.3.2012) Aktien undFonds (1.1.2011 bis 31.3.2012)

• Liegenschaften , wenn sie die letzten 2 Jahredurchgehend als Hauptwohnsitz bzw.innerhalb der letzten 10 Jahre mind. 5 Jahredurchgehend als Hauptwohnsitz gedienthaben (Sparpaket)

• Spekulationsverfangene Anleihen imÜbergangszeitraum (Kauf im Zeitraum1.10.2011 bis 31.3.2012, Verkauf ab 1.4.2012:25 % besonderer Steuersatz)

• Gewinnanteile aus (auch fondsgeb)Lebensversicherungen

12April 2012Business Breakfast

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PwC

Die neue VermögenszuwachsbesteuerungStückzinsen

Veräußerungspreis 105,8

Anschaffungskosten 105,9

Veräußerungsverlust 0,1

97

98

99

100

101

102

103

104

105

106

107

Kauf um 105,9 Kauf um 105,8

13April 2012Business Breakfast

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Besteuerung von Kapitalerträgen

Was wird besteuert?

14April 2012Business Breakfast

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Grundsätze

• Veräußerungsgewinn, Veräußerungstatbestände

• Gleitendes Durchschnittspreisverfahren

• Werbungskosten

• Anschaffungskostenkategorien

15April 2012Business Breakfast

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PwC

Die neue VermögenszuwachsbesteuerungVeräußerungsgewinn, Veräußerungstatbestände

• Ermittlung des Veräußerungsgewinns

• Verkauf, Einlösung und Abschichtung

• Entnahme oder das sonstige Ausscheiden aus dem Depot

• Verkauf von Stückzinsen

• Umstände, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes Österreichsführen (zB. Wegzugsbesteuerung)

• Liquidation der Gesellschaft

Veräußerungserlös- Anschaffungspreis (im Privatvermögen ohne Anschaffungsnebenkosten,

gleitender Durchschnittspreis)= steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn (25 % KESt bzw. Sondersteuersatz)

16April 2012Business Breakfast

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PwC

Die neue VermögenszuwachsbesteuerungGleitendes Durchschnittspreisverfahren

Voraussetzung:

• Wirtschaftsgüter und Derivate desselben Depots und

• gleiche Wertpapierkennummer oder ISIN (mögl. Praxislösung)

Ermittlung

Nach jedem Zugang neuerliche Ermittlung des Durchschnittspreiseserforderlich

Werbungskosten und im Privatvermögen Anschaffungsnebenkosten sind nichtabzugsfähig

Anfangswert der bestehenden Wirtschaftgüter oder Derivate

(bew. zum gleitenden Durchschnitt)

+ Anschaffungswert des Zugangs

÷ Anzahl der einzelnen Wirtschaftsgüter / Derivate dieser Gruppe

= Gleitender Durchschnittspreis

17April 2012Business Breakfast

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Die neue VermögenszuwachsbesteuerungBeispiel gleitendes Durchschnittspreisverfahren/FIFO

Spekulation: BisherigeVerwaltungspraxis

NEUES Recht

Bewertung von 2 WPmit identer ISIN

1. Kauf: AK = 1002. Kauf: AK = 120

1. Kauf: AK = 1002. Kauf: AK = 120

Durchschnitt: 220 / 2 = 110

Verkauf eines dieserdrei WP zu 130

AK (1. Kauf) = 100Verkauf = 130Gewinn = 30

AK (220 / 2) = 110Verkauf = 130Gewinn = 20

Kauf eines weiteren WPmit identer ISIN

3. Kauf: AK = 125 3. Kauf: AK = 125Durchschnitt: 235 / 2 = 117,5

Verkauf eines weiterenWP zu 140

AK (2. Kauf) = 120Verkauf = 140Gewinn = 20

AK (235 / 2) = 117,5Verkauf = 140Gewinn = 22,5

Bewertung (AK) desverbleibenden WP

AK (3. Kauf) = 125 AK (235 / 2) = 117,5

Bisherige Regelung:

Bei Spekulationseinkünften gem. § 30 EStG FIFO (siehe EStR Rz 6627a)

18April 2012Business Breakfast

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PwC

Steuerpflichtige bzw. steuerrelevante Tatbestände

• (Unentgeltliche) Depotübertragungen

• Auswirkungen bei Wohnsitzwechsel (Zuzug/Wegzug)

Unterschiedliche Wirkungen für Altbestand und Neubestand

Bei Erfüllung von umfangreichen Meldeverpflichtungen kannKESt-Abzug im Zeitpunkt der Entnahme unterbleiben

19April 2012Business Breakfast

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PwC

Besteuerung von Kapitalerträgen

Verlustverrechnung im Privatvermögen

20April 2012Business Breakfast

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PwC

• Zum Ausgleich von Verlusten aus Kapitalanlagen mit Gewinnen undlaufenden Erträgen

zB bei Depots bei verschiedenen Banken bzw Auslandsdepots

• Kein Verlustausgleich mit anderen Einkünften möglich

• Kein Verlustvortrag in Folgejahre möglich

• Der begünstigte Steuersatz (25 %) bleibt erhalten

• bereits einbehaltene KESt wird im Ausmaß des Verlustausgleichszurückgezahlt oder auf die übrige Einkommensteuerschuldangerechnet

• Keine Offenlegung sämtlicher Kapitalerträge erforderlich

Verlustausgleichsoption § 97 Abs 2 EStGÜberblick

21April 2012Business Breakfast

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PwC

Persönlicher AnwendungsbereichVerlustverrechnung im Privatvermögen

• Eingeschränkte Verlustverrechnung:

• Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren bzw. aus Derivatenkönnen nicht ausgeglichen werden mit:

• Zinserträgen aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungengegenüber Kreditinstituten (zB. Wertpapierleihe, Darlehen ?)und

• Zuwendungen von Privatstiftungen

• Verlustanteile als stiller Gesellschafter dürfen nicht mit anderenEinkünften verrechnet werden, allerdings in Folgejahren mitGewinnanteilen aus der selben Beteiligung ausgeglichen werden.

• Einkünfte aus KV für die der besondere Steuersatz von 25 %anwendbar ist, können nicht mit Einkünften aus KV verrechnetwerden, die zum Tarif besteuert werden. (zB. Nicht verbriefteDerivate, private placement Wertpapiere)

22April 2012Business Breakfast

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PwC

Persönlicher AnwendungsbereichVerlustverrechnung im Privatvermögen

Vornahme des Verlustausgleiches durch das depotführendeKreditinstitut ab 1. Jänner 2013 (§ 93 Abs 6 EStG)

• übergreifend für sämtliche Depots des Steuerpflichtigen

• für sämtliche ausgleichsfähige Einkünfte aus Kapitalvermögeninnerhalb eines Kalenderjahres

• Ausgeschlossen sind:

• Treuhändig gehaltene Depots

• Gegenüber dem Kreditinstitut deklarierte Betriebsdepots

• Einkünfte denen nach § 93 Abs 4 EStG pauschal ermittelte Wertezugrunde liegen

• Bei Einkünften aus Gemeinschaftsdepots: Verlustausgleich nurinnerhalb des Depots

23April 2012Business Breakfast

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PwC

Gutschrift der vollen KESt aus realisierten Wertsteigerungen,Dividenden und Anleihenzinsen iHv EUR 21.250

Verlustausgleichsoption § 97 Abs 2 EStGBeispiel

Einkünfte 25 % KESt

Veräußerungsgewinn aus Aktien (Neubestand) 55.000 13.750

Veräußerungsverlust aus Aktien (Neubestand) -85.000

Dividenden (Alt- oder Neubestand) 20.000 5.000

Verluste aus Derivaten (Neubestand) -5.000

Anleihenzinsen (nur Neubestand?) 10.000 2.500

Zwischensumme -5.000 21.250

Sparbuchzinsen 10.000 2.500

Kapitaleinkünfte gesamt 5.000 23.750

24April 2012Business Breakfast

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PwC

Übergangsbestimmungen:

• Laufender Verlustausgleich ab 1. Jänner 2013

• Für den Zeitraum 1. April 2012 bis 31. Dezember 2012:Verlustausgleich im Rahmen einer Aufrollung bis 30. April 2013

wenn alle Depots bei der selben Bank: keine Veranlagung notwendig

§ 96 Abs 4 EStG:

• Bank hat Bescheinigung auszustellen über:

• Höhe der Einkünfte und des Steuerbetrages, über den Zahlungstagund den Zeitraum sowie das FA an das die KESt abgeführt wurde

• Gesondert für jedes Depot positive und negative Einkünfte, sowie dieberücksichtigten negativen Einkünfte und die erteilten Gutschriften

Persönlicher AnwendungsbereichVerlustverrechnung im Privatvermögen

25April 2012Business Breakfast

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Regelbesteuerungsoption § 27a Abs 5 iVm § 97 Abs3 EStGÜberblick

• Anstelle des besonderen Steuersatz von 25 % kann auf Antrag fürEinkünfte aus Kapitalvermögen der allgemeine Steuertarifangewendet werden.

• Die Regelbesteuerung kann nur für sämtliche Einkünfte, die dembesonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs 1 EStG unterliegen, ausgeübtwerden.

• Dies kann dann von Vorteil sein, wenn ansonsten keine oder nurgeringe Einkünfte erzielt werden.

• Der Veranlagungsfreibetrag von 730 Euro gilt nicht für Einkünfte ausKapitalvermögen, auf die der besondere Steuersatz anwendbar ist(§ 41 Abs. 3 EStG 1988)

26April 2012Business Breakfast

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PwC

Regelbesteuerungsoption § 27a Abs 5 iVm § 97 Abs3 EStGBeispiel

• Die Regelbesteuerung ist umso günstiger, je höher der Anteil an KV imVergleich zum Resteinkommen ist.

• Ein tarifsteuerpflichtiges Resteinkommen muss unter derBesteuerungsgrenze liegen.

• Achtung: Auswirkungen zB auf Kinder- (EUR 700,80) undAlleinverdienerabsatzbeträge (EUR 494/EUR 669)

EKaKV 11.000 31.259 1.000 25.000sonst EK 0 0 11.000 1.000

Summe EK 11.000 31.259 12.000 26.000

Bei Veranlagung

Steuer gem. § 33 EStG 0 7.815 365 5.542

Bei Endbesteuerung

25 % KESt 2.750 7.815 250 6.250

27April 2012Business Breakfast

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PwC

Besteuerung von Kapitalerträgen

Die Besteuerung von ausgewähltenAnlageprodukten

28April 2012Business Breakfast

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PwC

Die Besteuerung von Finanzprodukten

• Fremdwährungen

• Aktien

• Forderungswertpapiere

• Derivate

• Zertifikate

- Physisches Gold - Goldzertifikate

• Tilgungsträger

• Fonds

29April 2012Business Breakfast

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Einkünfte aus DerivatenKESt-Abzug

• Nur Einkünfte aus verbrieften Derivaten unterliegen dem KESt-Abzug (25 %)

• Nicht verbriefte Derivate (standardisiert oder OTC) unterliegen demTarifsteuersatz (bis 50 %, in StE)

30April 2012Business Breakfast

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PwC

Physisches Gold – GoldzertifikateBesteuerung nach alter und neuer Rechtslage

*) gilt auch für § 124b Z85 EStG Fälle

Alte Rechtslage Neue Rechtslage

Physisches Gold(Goldbarren)

Einkünfte aus Spekulation iSd § 30 Abs 1 lit b EStG aF, wenn das Gold innerhalb voneinem Jahr verkauft wird-> Tarifbesteuerung (bis max 50%)

Goldzertifikate(Bildet die Wert-entwicklung desRohstoffes Gold ab)

Gleiche Regelungen wie Zertifikate, da diese idR Indexzertifikate sind

25 % KESt-Abzug bzw. Veranlagung zumTarifsteuersatz (bis 50 %, in StE)

25 % KESt-Abzug

31April 2012Business Breakfast

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PwC

Die neue VermögenszuwachsbesteuerungSteuerliche Behandlung von Tilgungsträgern

• Tilgungsträger sind Anlageprodukte, die anstelle einer laufendenKredittilgung angespart werden

• Tilgungsträger wird bei Fälligkeit des Kredites verkauft

• Erlös aus dem Verkauf des Tilgungsträgers wird zur Kredittilgungverwendet

• Beispiele für Tilgungsträger:

• Versicherungsprodukte

• Investmentfonds

• Sonstige Wertpapiere

• Vor dem BBG 2011: im Privatvermögen steuerfrei nach Ablauf derSpekulationsfrist

32April 2012Business Breakfast

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PwC

Die neue VermögenszuwachsbesteuerungSteuerliche Behandlung von Tilgungsträgern

• Nach dem BBG 2011: grundsätzlich steuerliche Erfassung vonrealisierten Wertsteigerungen bei Tilgungsträgern (idR Einbehalt von25 % KESt)

• Steuerliche Beurteilung eines Tilgungsträgers nach dem BBG 2011:

• Wertsteigerungen aus reinen Versicherungsprodukten:Höchstlaufzeit des Versicherungsvertrages > 15 Jahre und gleichhohe Prämienzahlungen vereinbart steuerfrei

• Veräußerungsgewinne auf Neubestand 25 % KESt

33April 2012Business Breakfast

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PwC

Die neue VermögenszuwachsbesteuerungSteuerliche Behandlung von Tilgungsträgern

• Um Unterdeckung zu vermeiden bleiben Substanzgewinne aus vordem 1.11.2010 abgeschlossenen Tilgungsplänen auf Antrag desSteuerpflichtigen bei der Veranlagung außer Ansatz, wenn

• es sich um Veräußerungsgewinne (ab dem 1.4.2012) ausWertpapieren und Einkünften aus Derivaten handelt

• der Tilgungsplan nachweislich im Zusammenhang mit einemDarlehen steht, dass zum Erwerb eines Eigenheims, derWohnraumschaffung oder der Wohnraumsanierung dient und

• das Darlehensvaluta pro Objekt EUR 200.000 nicht übersteigt

• Trotz Antrag auf Steuerfreiheit zunächst KESt-Abzug (spätereGutschrift der KEST im Rahmen der Veranlagung)

34April 2012Business Breakfast

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PwC

Steuerliche Behandlung von Tilgungsträgernalte Rechtslage

Aufnahme Kredit 400Kauf Aktien 90

X 1 X 2 X 4 X 5X 3

Kauf Aktien 90 Kauf Aktien 90Kauf Aktien 90 Verkauf Aktien 400AK 360VG*) 40

Verkaufserlös 400Tilgung Kredit 400Unterdeckung 0

*) im Privatvermögen nach Ablauf der 1-jährigen Spekulationsfrist steuerfrei

35April 2012Business Breakfast

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PwC

Steuerliche Behandlung von TilgungsträgernÜbergangsregelung bei Abschluss bis 1. Oktober 2011*

Aufnahme Kredit 400‘Kauf Aktien 90‘

2008 2009 2011 20122010

Kauf Aktien 90‘ Kauf Aktien 90‘Kauf Aktien 90‘ Verkauf Aktien 400‘AK 360‘VG 40‘Steuer 1,25‘

Nettoerlös 398,75Tilgung Kredit 400Unterdeckung 1,25

*) und Erfüllung sonstiger Voraussetzungen

Bis zum 1.1.2011 erwobene Aktien = AltanschaffungenAK 270‘Zeitwert 300‘Veräußerungsgewinn 30‘ idR steuerfrei

Ab dem 1.1.2011 erworbene Aktien = NeuanschaffungenAK 90‘Zeitwert 100‘Veräußerungsgewinn 10‘ im Verhältnis der tatsächlichen Darlehensvaluta zur max.

begünstigten Darlehensvaluta: 200/400 = 0,5unbesteuert auf Antrag 10 x 0,5 = 5

(5 x 25 % Steuer = 1,25)

36April 2012Business Breakfast

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PwC

Fondsbesteuerung NEUBesteuerung auf Ebene des Fonds

NAV100

Bei Kauf

Ausschüttungs-gleiche Erträge

5

Noch zu versteuern7

AK

Fortgeschriebene AK

NAV bei Verkauf = 112

Bei Neubestand versteuern

Bei Altbestand keine KESt

37April 2012Business Breakfast

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PwC

Fondsbesteuerung NEUBesteuerung auf Investorebene

Beispiel Verkauf von Fondsanteilen nach neuer Rechtslage

Kaufpreis EUR 100

+ agE (bereits versteuert) EUR 5 KESt: EUR 1,25

= fortgeführte AK EUR 105

Verkaufspreis EUR 112

- fortgeführte AK EUR 105

= steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn EUR 7 KESt: EUR 1,75

38April 2012Business Breakfast

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PwC

Fondsbesteuerung NEUBesteuerung auf Investorebene

Besteuerung bei Veräußerung der Fondsanteile (Neubestand)

• Realisierte Gewinne aus dem Verkauf von Fonds, die nach dem31. Dezember 2010 erworben werden, unterliegen ab 1. April 2012der 25 %igen KESt bzw. 25% Sondersteuersatz

• Zum Verkaufszeitpunkt der Fondsanteile unterliegt die Differenzzwischen dem Verkaufserlös und den fortgeschriebenenAnschaffungskosten (d.h. erhöht um bereits besteuerte Bestandteile)der Steuerpflicht ⇨ Keine Doppelbesteuerung des Investors

• Die Werte (d.h. bereits besteuerte Bestandteile), um die dieAnschaffungskosten zu erhöhen sind, werden erst ab 1. April 2012 andie OeKB gemeldet. Sind die fortgeschriebenen Anschaffungskostendaher zum 1. April 2012 nicht bekannt, so ist der gemeine Wert alsfortgeschriebene Anschaffungskosten heranzuziehen.

39April 2012Business Breakfast

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„Ich bin stolz Steuern zu zahlen – ich könnteaber ebenso stolz für das halbe Geld sein.“ –frei nach Benjamin Franklin

Die Präsentation enthält lediglich allgemeine Informationen und kann daher individuelleBeratung im Einzelfall nicht ersetzen.

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StB Mag. Thomas StrobachPartner Financial ServicesTel.: +43 (1) 501 88-3640Fax: +43 (1) 501 [email protected]