anerkennung von ausländischen berufsqualifikationen oberregierungsrätin maike menke...
TRANSCRIPT
Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen
Oberregierungsrätin Maike Menke
Bezirksregierung Münster
Dezernat 24 - Öffentliches Gesundheitswesen
Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen2
Allgemeines
Rechtsgrundlagen: - BÄO, ZHG, BApO
Berufserlaubnis - Grundsatz:
- unselbstständig, - befristet- ggfs. beschränkt (z.B. auf ein Fachgebiet, ein Krankenhaus)- beschränkt auf Nordrhein-Westfalen
Approbation - Grundsatz:
- selbstständig
- unbefristet
- unbeschränkt
- bundesweit
Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen3
Im EU-Ausland erworbene Qualifikationen
Rechtsgrundlagen: - 2005/36/EG- Richtlinie (RiLi)- BÄO, ZHG, BApO
1. Fall: deutsche Staatsangehörige/EU/EWR/Abkommen/Heimatlos/“Zweite Generation“- Anhang V der RiLi/Konformitätsbescheinigung (Art. 24, 34, 44 d. RiLi)
► Approbation
2. Fall: deutsche Staatsangehörige/EU/EWR/Abkommen/Heimatlos/“Zweite Generation“- nicht im Anhang V der RiLi benannt/ keine Konformitätsbescheinigung ►
Defizitprüfung
3. Fall: deutsche Staatsangehörige/EU/EWR/Abkommen/Heimatlos/“Zweite Generation“- zum Abschluss einer Berufsausbildung (z.B. Österreich, Frankreich)
► Berufserlaubnis
Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen4
Defizitprüfung
- Studienbuch und Übersetzung ins Deutsche
- Kostenübernahmeerklärung für Gutachten
- Gutachterbeauftragung (Studium und Berufserfahrung)
- Ergebnisbekanntgabe
- Defizitprüfung (LPA- Düsseldorf, ZÄK Münster) (kein Anpassungslehrgang)
► erfolgreicher Abschluss ► Approbation
- Dauer: ab Vollständigkeit der Unterlagen bis Ergebnisbekanntgabe: bis zu 3 Monate
Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen5
In Drittstaaten erworbene Qualifikationen Annahme: grundsätzlich keine gleichwertige Ausbildung
Berufserlaubnisse:- ausländische Berufsangehörige zur Kenntnisvertiefung (1 Jahr)
- aus Entwicklungsländern zur Facharztweiterbildung (je nach Weiterbildungsordnung max. 7 Jahre)
(zuständig für die Facharztweiterbildung in Deutschland bzw. NRW:
Ärztekammer Westfalen oder Nordrhein)
- 18-monatige strukturierte Anpassungszeit (6 Monate Innere, 6 Monate Chirurgie, 6 Monate Wahlfach)
- mit der Auflage der Teilnahme an der Gleichwertigkeitsprüfung
- Privilegierte (dt. Verheiratete, Kontingentflüchtlinge, Einbürgerungszusicherung, Asylberechtigte)
Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen6
In Drittstaaten erworbene Qualifikationen
Berufserlaubnisse - Ausnahme:
Facharztweiterbildung in Deutschland absolviert
►selbstständige, befristete Berufserlaubnis (2 Jahre), beschränkt auf Facharztgebiet
Gleichwertiger Kenntnisstand
►selbstständige, befristete Berufserlaubnis (2 Jahre), unbeschränkte Tätigkeit
Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen7
Kenntnisprüfung
- Nachweis des gleichwertigen Kenntnisstandes ► Kenntnisprüfung
Bezirksregierung Düsseldorf Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Postfach 30 08 65 40408 Düsseldorf
Internetauftritt:http://www.brd.nrw.de/BezRegDdorf/hierarchie/aufgaben/Abteilung_2/Dezernat_24/Landespr__fungsamt/Landespr__fungsamt.php
- Anerkennung für nichtakademische Gesundheitsfach- oder Hilfsberufe Zuständigkeit: Unteren Gesundheitsbehörden/Gesundheitsämter
bei den Kreisen und kreisfreien Städten
Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen8
Antragsunterlagen für ausländische Antragsteller/AntragstellerinnenPersönlich:- Antrag- Lebenslauf - Geburtsurkunde/Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaft- Staatsangehörigkeit (Personalausweis/Reisepass)- Ggfs. Promotionsurkunde- Straffreiheitserklärung- Führungszeugnis „Beleg 0“/ggfs. Ausland- Ärztliche Bescheinigung- Sprachnachweis: B2 und bei Approbation Fachsprachentest
Fachlich:- Prüfungszeugnis- Unbedenklichkeitsbescheinigung- Nachweis Praktisches Jahr- Dienstzeugnisse- ggfs. weitere Unterlagen
Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen9
Approbation
Zuständigkeit:- für alle Herkunftsländer
Bezirksregierungen am
- Beschäftigungsort (Stelle im Krankenhaus/Absichtserklärung)
Verwaltungsgebühr:
- Rahmengebühr: 130 - 500 €
Formulare/Informationen: Internetseite der Bezirksregierung Münster
Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen10
Berufserlaubnis
Zuständigkeit:
- für alle Herkunftsländer
Bezirksregierungen am
- Beschäftigungsort
Verwaltungsgebühr:
- Rahmengebühr: 130 - 500 €
Formulare/Informationen: Internetseite der Bezirksregierung Münster
Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen11
Unterstützungsmöglichkeiten
Internetseite der Bezirksregierung Münster
http://www.bezirksregierung-muenster.de/
startseite/
abteilungen/abteilung2/
Dez_24_oeffentliche_Gesundheit_medizinische_und_pharmazeutische_Angelegenheiten_Sozialwesen_Krankenhausfoerderung/
Approbation_und_BE/index.html
http://www.anabin.de
Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen12
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ;-)
Maike MenkeBezirksregierung MünsterDezernat [email protected]. 0251/411-3128Fax: 0251/411-8-3128
Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen13
Betina BraunBezirksregierung MünsterDezernat [email protected]. 0251/411-3101Fax: 0251/411-8-3101
Kontakt und weitere Informationen:
Susanne ThomBezirksregierung MünsterDezernat [email protected]. 0251/411-3100Fax: 0251/411-8-3100