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Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen Oberregierungsrätin Maike Menke Bezirksregierung Münster Dezernat 24 - Öffentliches Gesundheitswesen

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Page 1: Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen Oberregierungsrätin Maike Menke Bezirksregierung Münster Dezernat 24 - Öffentliches Gesundheitswesen

Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen

Oberregierungsrätin Maike Menke

Bezirksregierung Münster

Dezernat 24 - Öffentliches Gesundheitswesen

Page 2: Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen Oberregierungsrätin Maike Menke Bezirksregierung Münster Dezernat 24 - Öffentliches Gesundheitswesen

Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen2

Allgemeines

Rechtsgrundlagen: - BÄO, ZHG, BApO

Berufserlaubnis - Grundsatz:

- unselbstständig, - befristet- ggfs. beschränkt (z.B. auf ein Fachgebiet, ein Krankenhaus)- beschränkt auf Nordrhein-Westfalen

Approbation - Grundsatz:

- selbstständig

- unbefristet

- unbeschränkt

- bundesweit

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Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen3

Im EU-Ausland erworbene Qualifikationen

Rechtsgrundlagen: - 2005/36/EG- Richtlinie (RiLi)- BÄO, ZHG, BApO

1. Fall: deutsche Staatsangehörige/EU/EWR/Abkommen/Heimatlos/“Zweite Generation“- Anhang V der RiLi/Konformitätsbescheinigung (Art. 24, 34, 44 d. RiLi)

► Approbation

2. Fall: deutsche Staatsangehörige/EU/EWR/Abkommen/Heimatlos/“Zweite Generation“- nicht im Anhang V der RiLi benannt/ keine Konformitätsbescheinigung ►

Defizitprüfung

3. Fall: deutsche Staatsangehörige/EU/EWR/Abkommen/Heimatlos/“Zweite Generation“- zum Abschluss einer Berufsausbildung (z.B. Österreich, Frankreich)

► Berufserlaubnis

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Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen4

Defizitprüfung

- Studienbuch und Übersetzung ins Deutsche

- Kostenübernahmeerklärung für Gutachten

- Gutachterbeauftragung (Studium und Berufserfahrung)

- Ergebnisbekanntgabe

- Defizitprüfung (LPA- Düsseldorf, ZÄK Münster) (kein Anpassungslehrgang)

► erfolgreicher Abschluss ► Approbation

- Dauer: ab Vollständigkeit der Unterlagen bis Ergebnisbekanntgabe: bis zu 3 Monate

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Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen5

In Drittstaaten erworbene Qualifikationen Annahme: grundsätzlich keine gleichwertige Ausbildung

Berufserlaubnisse:- ausländische Berufsangehörige zur Kenntnisvertiefung (1 Jahr)

- aus Entwicklungsländern zur Facharztweiterbildung (je nach Weiterbildungsordnung max. 7 Jahre)

(zuständig für die Facharztweiterbildung in Deutschland bzw. NRW:

Ärztekammer Westfalen oder Nordrhein)

- 18-monatige strukturierte Anpassungszeit (6 Monate Innere, 6 Monate Chirurgie, 6 Monate Wahlfach)

- mit der Auflage der Teilnahme an der Gleichwertigkeitsprüfung

- Privilegierte (dt. Verheiratete, Kontingentflüchtlinge, Einbürgerungszusicherung, Asylberechtigte)

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Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen6

In Drittstaaten erworbene Qualifikationen

Berufserlaubnisse - Ausnahme:

Facharztweiterbildung in Deutschland absolviert

►selbstständige, befristete Berufserlaubnis (2 Jahre), beschränkt auf Facharztgebiet

Gleichwertiger Kenntnisstand

►selbstständige, befristete Berufserlaubnis (2 Jahre), unbeschränkte Tätigkeit

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Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen7

Kenntnisprüfung

- Nachweis des gleichwertigen Kenntnisstandes ► Kenntnisprüfung

Bezirksregierung Düsseldorf Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Postfach 30 08 65 40408 Düsseldorf

Internetauftritt:http://www.brd.nrw.de/BezRegDdorf/hierarchie/aufgaben/Abteilung_2/Dezernat_24/Landespr__fungsamt/Landespr__fungsamt.php

- Anerkennung für nichtakademische Gesundheitsfach- oder Hilfsberufe Zuständigkeit: Unteren Gesundheitsbehörden/Gesundheitsämter

bei den Kreisen und kreisfreien Städten

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Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen8

Antragsunterlagen für ausländische Antragsteller/AntragstellerinnenPersönlich:- Antrag- Lebenslauf - Geburtsurkunde/Heiratsurkunde/Lebenspartnerschaft- Staatsangehörigkeit (Personalausweis/Reisepass)- Ggfs. Promotionsurkunde- Straffreiheitserklärung- Führungszeugnis „Beleg 0“/ggfs. Ausland- Ärztliche Bescheinigung- Sprachnachweis: B2 und bei Approbation Fachsprachentest

Fachlich:- Prüfungszeugnis- Unbedenklichkeitsbescheinigung- Nachweis Praktisches Jahr- Dienstzeugnisse- ggfs. weitere Unterlagen

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Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen9

Approbation

Zuständigkeit:- für alle Herkunftsländer

Bezirksregierungen am

- Beschäftigungsort (Stelle im Krankenhaus/Absichtserklärung)

Verwaltungsgebühr:

- Rahmengebühr: 130 - 500 €

Formulare/Informationen: Internetseite der Bezirksregierung Münster

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Berufserlaubnis

Zuständigkeit:

- für alle Herkunftsländer

Bezirksregierungen am

- Beschäftigungsort

Verwaltungsgebühr:

- Rahmengebühr: 130 - 500 €

Formulare/Informationen: Internetseite der Bezirksregierung Münster

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Unterstützungsmöglichkeiten

Internetseite der Bezirksregierung Münster

http://www.bezirksregierung-muenster.de/

startseite/

abteilungen/abteilung2/

Dez_24_oeffentliche_Gesundheit_medizinische_und_pharmazeutische_Angelegenheiten_Sozialwesen_Krankenhausfoerderung/

Approbation_und_BE/index.html

http://www.anabin.de

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Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen12

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ;-)

Maike MenkeBezirksregierung MünsterDezernat [email protected]. 0251/411-3128Fax: 0251/411-8-3128

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Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen13

Betina BraunBezirksregierung MünsterDezernat [email protected]. 0251/411-3101Fax: 0251/411-8-3101

Kontakt und weitere Informationen:

Susanne ThomBezirksregierung MünsterDezernat [email protected]. 0251/411-3100Fax: 0251/411-8-3100