cre forum 2012 : e-schkg, (thomas marx)

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CreFORUM, Zürich 2012 E- SCHKG - EIN PROJEKT DES BUNDESAMTES FÜR JUSTIZ ÜBER NEUE STANDARDS FÜR DEN ELEKTRONISCHEN DATENAUSTAUSCH IM BETREIBUNGSWESEN THOMAS MARX EGELI INFORMATIK AG MITGLIED DER GESCHÄFTSLEITUNG

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CreForum 2012, Thomas Marx, e-schkg. Ein Projekt des Bundesamtes für Justiz über neue Standards für den elektronischen Datenaustausch im Betreibungswesen.

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CreFORUM, Zürich 2012

E-SCHKG - EIN PROJEKT DES BUNDESAMTES FÜR JUSTIZ ÜBER NEUE STANDARDS FÜR DEN ELEKTRONISCHEN DATENAUSTAUSCH IM BETREIBUNGSWESEN

THOMAS MARX

EGELI INFORMATIK AG

MITGLIED DER GESCHÄFTSLEITUNG

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Im Projekt eSchKG wird die technische und organisatorische Infrastruktur geschaffen, damit Betreibungsverfahren vollständig elektronisch abgewickelt werden können.

PROJEKT ESCHKG: WORUM ES GEHT

FOLIEN M IT FREUNDLICHER UNTERSTÜTZUNG DES BUNDESAM TES FÜR JUSTIZ BJ

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ZPO, StPO und eine Änderung des SchKG sehen vor, dass Parteien Eingaben bei Gerichten oder Behörden auch in elektronischer Form einreichen können (Art. 130 ZPO, Art. 33a SchKG und Art. 110 StPO).

Der Bundesrat w ird jeweils ermächtigt, das Format der Übermittlung zu bestimmen.

Verordnung vom 18. Juni 2010 über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs-und Konkursverfahren (SR 272.1; VeÜ-ZSSchK)Verordnung des EJPD vom 9. Februar 2011 über die elektronische Übermittlung im Bereich Schuldbetreibung und Konkurs(SR 281.112.1; eSchKG-Verordnung)

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

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EINFÜHRUNG

Seit 1. Januar 2011 sollten alle Betreibungsämter im eSchKG Verbund sein (Art. 7 eSchKG-Verordnung).Ausnahmen nur mit Bewilligung der kantonalen Aufsichtsbehörde (Art. 9 eSchKG-Verordnung):

ein anderes Betreibungsamt wird mit der Abwicklung beauftragt«manuelle» eSchKG Lösungen dürfen eingesetzt werden

Im Massenverfahren erfolgt der Meldungsaus-tausch in strukturierter Form direkt zwischen Applikationen

Datenmodell eSchKG festgelegt als XML-SchemaUmfangreiche Dokumentation auf über 200 Seitenvgl. www.eschkg.ch

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http://www.betreibungsschalter.ch

BETREIBUNGSSCHALTER IM INTERNET

Für Privatpersonen zur Unterstützung von Betreibungsbegehren und Betreibungsauskunftsbegehren.

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ESCHKG VERBUND

Daten

Adapter

Daten

Sichere Übermittlung

Adapter

BetreibungsamtGläubiger und Inkassobüros

eSchKG Verbund = Netzwerk der eSchKG-TeilnehmerKein Email und keine mit Email verbundenen Risiken

frei von Spam und Virenmit eingeschriebener Post vergleichbar

Verlässliche Teilnehmer-Identifikation (nur bekannte Teilnehmer)Datenübermittlung verschlüsselt und protokolliert

(mit Sedex)

Betreibungsbegehren

Doppel des ZB

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AUSBAUSTUFE ESCHKG VERSION 1.1

CR

SA

SC

Creditor Office

CR: BetreibungsbegehrenSA: QuittungSC: Zahlungsbefehlsdoppel

SA

SR

Creditor Office

SR: StatusanfrageSA: Statusbericht

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VORTEILE FÜR GLÄUBIGER

Betreibungsbegehren an Betreibungsämter können elektronisch übermittelt werden

Keine DruckkostenKeine Versandkosten

Reduziertes Handling

Informationen vom Betreibungsamt werden elektronisch rückübermittelt

Informationen aus ZahlungsbefehlsdoppelBestätigungen und Statusanfragen

Automatisierte DatenerfassungReduziertes Handling

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VORTEILE FÜR GLÄUBIGER

Die Verarbeitung von Inkassovolumen wird einfacherDer Verkehr mit den Ämtern wird standardisiertDie Gesamtperformance des Inkassoprozesses wird besser (sollte besser werden)Reduktion des Aufwandes auch beim Betreibungsamt (Tarife sollen nicht steigen)Gläubiger und Inkassobüros mit Inkasso Standardlösungen erhalten die neuen Funktionen im Releasemanagement

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VORTEILE FÜR GLÄUBIGER

Welches Amt wofür zuständig ist und sein Status ist hinterlegt und kann einfach aktualisiert werden. www.aemterfinden.chNeue Verarbeitungsregeln senden dort, wo das Betreibungsamt «eSchKG ready» ist, das Begehren elektronisch.Statusabfragen laufen vollautomatisch.Informationen aus Zahlungsbefehlen werden importiert und verarbeitet. Der nächste Schritt kann automatisch ausgelöst werden.

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ZU BEACHTEN FÜR GLÄUBIGER

Wer eigene Software im Inkasso einsetzt,muss diese Software erweitern, um eSchKGnutzen zu können.muss den jeweils aktuellen Entwicklungsstandard einhalten.muss Änderungen oder Erweiterungen des Standards nachführen.muss seine Lösung testen und bestätigen, dass diese eSchKG-konform ist.

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KOMPATIBILITÄTSPROBLEME

Unliebsame TatsachenDie meisten BA-SW Systeme wurden auf eSchKG 1.1 adaptiert, aber nicht speziell dafür entwickelt.Beschränkungen in den Datenbanken können nicht "weggezaubert" werden.Das ändert sich für eSchKG 2.0 Neuentwicklungen.

Lösung: Nachträgliche Feldbeschränkungen (betrifft v.a. Gläubiger)Zweistufiges Testverfahren:

1. Funktions- und Konformitätstest mit Testbed2. Praxistest mit BA SW-Herstellern

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ZU BEACHTEN FÜR GLÄUBIGER

Wer keine Software im Inkasso einsetzt,kommuniziert einstweilen mit den Betreibungsämtern wie bis anhinkann den Betreibungsschalter nutzen https://www.e-service.admin.ch/eschkg

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ESCHKG VERBUND: AKTUELLER STAND (20.6.12)

Gesamtschweizerisch gibt es 532 Betreibungsämter.Alle sind als im eSchKG Verbund AKTIV gemeldet.

37 Gläubiger AKTIV89 Gläubiger ANGEMELDET

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NUTZUNGSZAHLEN ESCHKG 2011

20112007 2008 2009 2010

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CreFORUM, Zürich 2012

Betreibungeinleiten

Sachstandabfragen

Fortsetzungeinleiten

Verwertungeinleiten

Zahlungsein-gang melden

Ausserord.Information

Betreibungs-auskunft

eSchKG 1.1

AUSBAUSTUFE ESCHKG VERSION 2.0

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31.3.201231.1.2012

Revision-Freeze

31.5.2012 31.7.2012

Change Request Window

007 008 009 010

Revision-Workshops

22.3.12 (15.5.12) 19.7.12

Testbedready 10.2.12 13.4.12 12.6.12 9.8.12

PILOT 2.0 REVISION PLANUNG

Quelle: Projekt eSchKG: Präsentation bei der EOS Schweiz AG vom 5. Juni 2012, Urs Paul Holenstein

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CreFORUM, Zürich 2012

Einführung des eSchKG-Standards Version 2.0 ist für Anfang 2013 vorgesehenRechtlich umgesetzt w ird die Einführung des eSchKG-Standards Version 2.0 mit einer Änderung der eSchKG-VerordnungDie Betreibungsämter werden bis Ende Juni 2013 Zeit haben, ihre Software entsprechend anzupassenAusnahmegesuch möglich, die bestehende Software bis längstens 31. Dezember 2013 einsetzen zu dürfen

Dem Gesuch ist eine von der kantonalen Aufsichtsbehörde genehmigte verbindliche Einführungsplanung beizulegenBewilligung insbesondere bei Ämterzusammenlegungen oder zwingenden Gründen (z.B. Ausschreibung)

EINFÜHRUNG STANDARD VERSION 2.0

Quelle: Projekt eSchKG: Präsentation bei der EOS Schweiz AG vom 5. Juni 2012, Urs Paul Holenstein

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CreFORUM, Zürich 2012

Betreibungeinleiten

Sachstandabfragen

Fortsetzungeinleiten

Verwertungeinleiten

Zahlungsein-gang melden

Ausserord.Information

Betreibungs-auskunft

eSchKG 1.1

Statistik-meldungen

Datenüber-nahme

SHAB-Meldungen

Forderungs-eingaben

Mitteilungenan Gläubiger

ausseramtlicheKonkursverwaltungen

Register-schnittstellen

??

AUSBAUSTUFE ESCHKG VERSION 3.0

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EGELI Informatik AG9000 St.GallenThomas Marxwww.egeli-informatik.ch

FRAGEN ???

ANTWORTEN !!!

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