das verhalten als mensch

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  • 8/17/2019 Das Verhalten Als Mensch

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    Mit der korrekten und vollständigen rechtlichen Begründung ist der Mensch „aus

    gesetzlicher Tatsache“ ein freies souveränes Lebewesen aus der Sch!fung der "atur und

    kann es auch bleiben#

     „Das Verhalten als Mensch“ 

     Zu beachten ist immer das eigene Verhalten. Merkmale zum Verhalten des

    Menschen:

    • Der Mensch fordert nichts, (er hat ja die ganze Welt und muss nichtsdazubekommen)

    • Der Mensch bleibt in der Ruhe und Gelassenheit, er klärt nur auf und hilft anderen.eh!rden"ertreter sind ja auch Menschen und tun ihre #$ichten als #erson. %iehaben den &Mensch' nicht im "orgefertigten earbeitungssstem, also issen sienicht, ie sie reagieren sollen und as sie jetzt genau tun sollen. *s ist

    unangenehme +rbeit und eine %ituation mit der sie bisher noch nie konfrontiertaren. und eamte m-ssen sich immer nach */ "erantorten und issen nichtie der da oben reagieren ird.0on daher kommt die gr!1te 2nsicherheit undmanchmal scheinbar unlogisches 0erhalten. Die +ngstreaktion3

    • Der Mensch muss sich niemandem gegen-ber rechtfertigen. (au1er der %ch!4fung)

    5-r die +ufklärung ist zudem gut, enn man die +rt der Rechte und 6ierarchien erklärenkann.

    1# 2rheber ist die %ch!4fung. Darin gibt es die „absoluten Rechte“ . Diese sind

    un"eränderlich und mit den /aturgesetzen zu erklären. Gesetze denen der Menschuntergeordnet ist und die er nicht "erändern kann z.. die Gra"itation, das Gesetz"on 2rsache und Wirkung, die "ier 7ahreszeiten us.

    $# Die %ch!4fung hat den Menschen gescha8en, das ist ebenso ein absolutes Recht

    %# Der Mensch hat Regierungen und eh!rden gescha8en um "eraltend Recht,rdnung und %chutz des Menschen zu sichern.

    Diese &+mtsgealt' hat die #erson gescha8en, um sich auf diese Weisedurchzusetzen. Das ist ein beliebig "eränderbares &relati"es Recht', eil es nicht

    ahrhaftig ist, sondern nur als reine &5iktion' G-ltigkeit hat.'# 9n dieser &6ierarchie der 2rheberschaft' ist der %chl-ssel f-r alles. Die +mtsgealt

    ist also "er4$ichtet ihren :eck und ihre +ufgabe zu erf-llen ; den Menschen zusch-tzen und kann niemals -ber den Menschen "erf-gen. (5rage der

     :uständigkeit)

    (# Der Mensch "erf-gt aber -ber die naturgegebene absolute 5reiheit seiner0erf-gungen -ber sich selbst.

    )# Die 5reiheit eines Menschen h!rt dort auf, o er die 5reiheit anderer Menschen oder

    #ersonen einschränkt. (deshalb fordert der Mensch nichts, eil er "on anderen etasab"erlangen -rde, as er "ielleicht nicht ill. Das äre eine *inschränkung des

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    anderen. 7eder darf schlie1lich selbst entscheiden as er ill, als Mensch oder#erson zu gelten)

    *# *ine solche 6ierarchie gilt -brigens auch f-r sämtliche relati"en Rechtebergeordneten, dann ist das2ntergeordnete nicht anendbar.

    %obald die eh!rden sich der ?rageite ihrer 4l!tzlichen &Machtlosigkeit' beusst erden,"ersuchen sie manchmal den Menschen in einen &0ertrag' zu bekommen. Der Menschachtet also darauf kein 0erhalten einer #erson zu zeigen. %obald ein eh!rdenmitarbeiter

    im 0erhalten &eine #erson' ahrnehmen kann, ist der Mensch als erson erkannt' und@ndet sich als solche ieder in allen ersonenrechten'.

    Typische Merkmale einer erson sind:

    • Wenn man sich mit dem #ersonennamen meldet, "orstellt us. (0or u. :uname istein #ersonennamen), eil der /ame bei der Geburtenregistrierung als&*rkennungsmerkmal' f-r #ersonen registriert urde.

    • Der Mensch hat also keinen /amen. *r meldet sich daher immer als solcher, der mitdem #ersonennamen genannt ird. (ichtiger 2nterschied)

    &Genannt .' ist der Mensch. +m ?elefon mit mir unbekannter /ummer melde ich mich daher nie mehr mit dem#ersonennamen. Man kann das auch anders machen. eis4iele= Gr-1 Gott. %ch!nen?ag. 6allooooo us. 9n der Regel ei1 jeder en er anruft und auf die 5rage er%4richt. +ntort, der Mensch der mit .. bezeichnet ird.

    • Wenn ich zu einer eh!rde gehe, trete ich "or allem mit 5ragen auf= &Gr-1 Gott,s4reche ich mit 6errn..A Wichtig ist, sich m!glichst immer fragendeiterzubeegen. (Wer fragt f-hrt das Ges4räch) Damit eicht man auch der%ituation aus, gleich den /amen benennen zu m-ssen. ?ritt das ein, dann antorte

    ich mit &der Mensch der "on der eh!rde mit dem #ersonennamen .bezeichnet urde..'

    • %obald ein eh!rden"ertreter den Menschen mit #ersonenrechten aufklären ill,dann lasse ich ihn ausreden und sage, sch!n, aber tri8t f-r den Menschen nicht zu.Das sind #ersonenrechte, die der Mensch an den %taat zur-ckgegeben hat. Der%taat ist f-r #ersonen haftbar und "er4$ichtet, nicht der Mensch. Die :uständigkeitist nicht gegeben.

    • *s -rde auch schon schierig erden, enn einer -ber die #ersonenrechte aufklärt und am %chluss die 5rage stellt, ob ich "erstanden habe. %age ich 7+, dann ist bereits

    der 0ertrag als #erson angenommen. +lso immer ie oben. reagieren. /icht %achedes Menschen, as %ie sagen sind #ersonenrechte und #$ichten.

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    • %ehr gut ist es auch m!glichst enig das &ich' zu "erenden. Der Mensch ist dasBollekti", darauf begr-nden sich die Menschenrechte. Der einzelne Mensch ist nur einkleiner ?eil dieses Bollekti"s. +lso erde ich es m!glichst immer in &der dritten#erson' erklären. Der Mensch macht das und das und nicht ich ill das du das.Damit irkt man aufklärend ie es im Gesamten aussieht und nicht als *inzelner der 

    "ielleicht %onder-nsche durchsetzen ill.

    •  +uf diese Weise kann man alles aufklären und ner"t zar den anderen, eil er sichnicht durchsetzen kann, aber er muss es schlie1lich ohne %anktionen akze4tieren.%ollten alle %tricke rei1en, dann kann der Mensch immer noch &die itte' richten,einen rechtsfähigen escheid zukommen zu lassen. Damit sind sie dann fertig, dennes gibt kein Gesetz, elches den Menschen unter die eh!rde einordnet.