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Der unvollendete Bau - Eigentümer in der Insolvenz Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger KNP Dr. Nenninger, Penatzer & Krins

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Page 1: Der unvollendete Bau - Eigentümer in der Insolvenz Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger KNP Dr. Nenninger, Penatzer & Krins

Der unvollendete Bau - Eigentümer in der Insolvenz

Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger

KNP Dr. Nenninger, Penatzer & Krins

Page 2: Der unvollendete Bau - Eigentümer in der Insolvenz Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger KNP Dr. Nenninger, Penatzer & Krins

Der unvollendete Bau

A. Einleitung

B. Das Problem

C. Fallgruppe (1)

D. Fallgruppe (2)

E. Fallgruppe (3)

Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP

Page 3: Der unvollendete Bau - Eigentümer in der Insolvenz Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger KNP Dr. Nenninger, Penatzer & Krins

A. Einleitung

I. Der Albtraum wird Realität

B. Das Problem

C. Fallgruppe (1)

D. Fallgruppe (2)

E. Fallgruppe (3)

• Bleibt der Bau aufgrund der Insolvenz des Bauträgers unvollendet, sind Verluste für die einzelnen Erwerber des Sondereigentums die Folge.

• Fraglich ist, wie der Schaden in Grenzen gehalten werden kann.

Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP

Der unvollendete Bau

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A. Einleitung

II. Die Krise als Chance

B. Das Problem

C. Fallgruppe (1)

D. Fallgruppe (2)

E. Fallgruppe (3)

• Probleme sind Chancen für denjenigen, der sie lösen kann.

Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP

Der unvollendete Bau

Page 5: Der unvollendete Bau - Eigentümer in der Insolvenz Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger KNP Dr. Nenninger, Penatzer & Krins

A. Einleitung

B. Das Problem

I. Der unvollendete Bau

C. Fallgruppe (1)

D. Fallgruppe (2)

E. Fallgruppe (3)

• Sondereigentum besteht aus zwei Elementen– Ideeller Miteigentumsanteil

– Untrennbar damit verbundenes Sondereigentum

• Anwartschaftsrecht und Vollrecht

Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP

Der unvollendete Bau

Page 6: Der unvollendete Bau - Eigentümer in der Insolvenz Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger KNP Dr. Nenninger, Penatzer & Krins

A. Einleitung

B. Das Problem

I. Der unvollendete Bau

C. Fallgruppe (1)

D. Fallgruppe (2)

E. Fallgruppe (3)

• Begründung des Sondereigentums– Abgeschlossenheitsbescheinig

ung

– Teilungserklärung

– Eintragung der Teilungserklärung im Grundbuch

– Errichtung des Baukörpers gemäß Teilungserklärung

Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP

Der unvollendete Bau

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Fiktives WohnE unvollendetes SonderE(Gemeinschaftseigentum existiert) (isoliertes Miteigentum im

weiteren Sinn)

isoliertes MitE im engeren Sinn unvollendetes SonderE(Anlage fertiggestellt oder Fertig- im engeren Sinnstellung möglich) (keine Fertigstellung möglich)

MitE verbunden mit nicht MitE wird mit nicht ausreichend bestimmten SE-Anteil sonderEsfähigen

Räumlichkeitenverbunden

MitE wird versehentlich mit keinem SonderE verbunden

Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP

Der unvollendete Bau

Page 8: Der unvollendete Bau - Eigentümer in der Insolvenz Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger KNP Dr. Nenninger, Penatzer & Krins

A. Einleitung

B. Das Problem

II. Abgrenzung (1)

C. Fallgruppe (1)

D. Fallgruppe (2)

E. Fallgruppe (3)

• Isolierter Miteigentumsanteil– Nicht ausreichend bestimmtes

Sondereigentumsrecht

– Nicht sondereigentumsfähige Räumlichkeit

– Versehentliches Unterlassen einer Verbindung mit einem Sondereigentum

Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP

Der unvollendete Bau

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A. Einleitung

B. Das Problem

III. Abgrenzung (2)

C. Fallgruppe (1)

D. Fallgruppe (2)

E. Fallgruppe (3)

• Fiktives Wohneigentum– Nicht vollständig fertiggestellt

oder als Wohnraum nutzbar

– Keine rechtliche Nutzung möglich.

Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP

Der unvollendete Bau

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A. Einleitung

B. Das Problem

C. Fallgruppe (1)

D. Fallgruppe (2)

E. Fallgruppe (3)

• Das Gebäude ist wenigstens zur Hälfte seines Wertes fertig gestellt.

Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP

Der unvollendete Bau

Page 11: Der unvollendete Bau - Eigentümer in der Insolvenz Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger KNP Dr. Nenninger, Penatzer & Krins

A. Einleitung

B. Das Problem

C. Fallgruppe (1)

I. Fertigungsstellungspflicht

D. Fallgruppe (2)

E. Fallgruppe (3)

• Voraussetzungen (Übersicht)– Es besteht bereits eine

werdende WEG.

– Das Gebäude muss mindestens zur Hälfte seines Wertes fertig gestellt sein.

– Die Fertigstellung muss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen.

Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP

Der unvollendete Bau

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A. Einleitung

B. Das Problem

C. Fallgruppe (1)

I. Fertigungsstellungspflicht

D. Fallgruppe (2)

E. Fallgruppe (3)

• Es besteht bereits eine werdende WEG.– Es schadet nicht, wenn noch

nicht alle Wohnungen verkauft sind.

Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP

Der unvollendete Bau

Page 13: Der unvollendete Bau - Eigentümer in der Insolvenz Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger KNP Dr. Nenninger, Penatzer & Krins

A. Einleitung

B. Das Problem

C. Fallgruppe (1)

I. Fertigungsstellungspflicht

D. Fallgruppe (2)

E. Fallgruppe (3)

• Das Gebäude muss mindestens zur Hälfte seines Wertes fertig gestellt sein.– Es kommt nur auf den Wert

des Gebäudes an.

– Nur der Wert des gemeinschaftlichen Eigentums ist maßgeblich.

Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP

Der unvollendete Bau

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A. Einleitung

B. Das Problem

C. Fallgruppe (1)

I. Fertigungsstellungspflicht

D. Fallgruppe (2)

E. Fallgruppe (3)

• Die Fertigstellung muss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen.

Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP

Der unvollendete Bau

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A. Einleitung

B. Das Problem

C. Fallgruppe (1)

I. Fertigungsstellungspflicht

D. Fallgruppe (2)

E. Fallgruppe (3)

• Rechtsfolge– Der Wiederaufbau richtet sich

auf die Wiederherstellung des Gebäudes in seinem ursprünglich geplanten Zustand.

Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP

Der unvollendete Bau

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A. Einleitung

B. Das Problem

C. Fallgruppe (1)

I. Fertigungsstellungspflicht

D. Fallgruppe (2)

E. Fallgruppe (3)

• Durchsetzung der Fertigstellung– Beschluss

– Urteil

Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP

Der unvollendete Bau

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A. Einleitung

B. Das Problem

C. Fallgruppe (1)

II. Kostenverteilungsschlüssel

D. Fallgruppe (2)

E. Fallgruppe (3)

• Fertigstellung einer noch nicht bezugsfertigen Wohnungseigentumsanlage– Grundsatz: Verteilung der

Kosten nach dem Verteilungsschlüssel für die Instandsetzung, hilfsweise anhand der Miteigentümeranteile

– Abweichung in Ausnahmefällen

Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP

Der unvollendete Bau

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A. Einleitung

B. Das Problem

C. Fallgruppe (1)

D. Fallgruppe (2)

E. Fallgruppe (3)

• Das Gebäude ist noch nicht einmal zur Hälfte seines Wertes bereits fertig gestellt.

Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP

Der unvollendete Bau

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A. Einleitung

B. Das Problem

C. Fallgruppe (1)

D. Fallgruppe (2)

I. Meinungsstreit

E. Fallgruppe (3)

• Mindermeinung: Wie Fallgruppe (1) zu behandeln

• Mehrheitsmeinung: Keine Fertigstellungspflicht

Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP

Der unvollendete Bau

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A. Einleitung

B. Das Problem

C. Fallgruppe (1)

D. Fallgruppe (2)

II. Ausstiegsszenarien

E. Fallgruppe (3)

• § 18 WEG (Entziehung)

• Einbeziehung der beteiligten Banken

• Rücktrittsrecht

• Aufhebung

• Einvernehmliche Abwicklung

Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP

Der unvollendete Bau

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A. Einleitung

B. Das Problem

C. Fallgruppe (1)

D. Fallgruppe (2)

E. Fallgruppe (3)

• Isolierter Miteigentumsanteil bei fertig gestelltem Gebäude

– Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung des Aufteilungsplanes gegebenenfalls gegen Ausgleichszahlung und somit Herstellung von Sondereigentum.

– Die Anteile des nicht entstandenen Sondereigentums werden den anderen Wohnungseigentümern zugeschlagen.

– Anspruch der WEG (Verband) auf Herausgabe des Gemeinschafts-eigentums und / oder Rückbau.

Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP

Der unvollendete Bau