der unvollendete bau - eigentümer in der insolvenz rechtsanwalt dr. bernd nenninger knp dr....
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Der unvollendete Bau - Eigentümer in der Insolvenz
Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger
KNP Dr. Nenninger, Penatzer & Krins
Der unvollendete Bau
A. Einleitung
B. Das Problem
C. Fallgruppe (1)
D. Fallgruppe (2)
E. Fallgruppe (3)
Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP
A. Einleitung
I. Der Albtraum wird Realität
B. Das Problem
C. Fallgruppe (1)
D. Fallgruppe (2)
E. Fallgruppe (3)
• Bleibt der Bau aufgrund der Insolvenz des Bauträgers unvollendet, sind Verluste für die einzelnen Erwerber des Sondereigentums die Folge.
• Fraglich ist, wie der Schaden in Grenzen gehalten werden kann.
Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP
Der unvollendete Bau
A. Einleitung
II. Die Krise als Chance
B. Das Problem
C. Fallgruppe (1)
D. Fallgruppe (2)
E. Fallgruppe (3)
• Probleme sind Chancen für denjenigen, der sie lösen kann.
Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP
Der unvollendete Bau
A. Einleitung
B. Das Problem
I. Der unvollendete Bau
C. Fallgruppe (1)
D. Fallgruppe (2)
E. Fallgruppe (3)
• Sondereigentum besteht aus zwei Elementen– Ideeller Miteigentumsanteil
– Untrennbar damit verbundenes Sondereigentum
• Anwartschaftsrecht und Vollrecht
Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP
Der unvollendete Bau
A. Einleitung
B. Das Problem
I. Der unvollendete Bau
C. Fallgruppe (1)
D. Fallgruppe (2)
E. Fallgruppe (3)
• Begründung des Sondereigentums– Abgeschlossenheitsbescheinig
ung
– Teilungserklärung
– Eintragung der Teilungserklärung im Grundbuch
– Errichtung des Baukörpers gemäß Teilungserklärung
Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP
Der unvollendete Bau
Fiktives WohnE unvollendetes SonderE(Gemeinschaftseigentum existiert) (isoliertes Miteigentum im
weiteren Sinn)
isoliertes MitE im engeren Sinn unvollendetes SonderE(Anlage fertiggestellt oder Fertig- im engeren Sinnstellung möglich) (keine Fertigstellung möglich)
MitE verbunden mit nicht MitE wird mit nicht ausreichend bestimmten SE-Anteil sonderEsfähigen
Räumlichkeitenverbunden
MitE wird versehentlich mit keinem SonderE verbunden
Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP
Der unvollendete Bau
A. Einleitung
B. Das Problem
II. Abgrenzung (1)
C. Fallgruppe (1)
D. Fallgruppe (2)
E. Fallgruppe (3)
• Isolierter Miteigentumsanteil– Nicht ausreichend bestimmtes
Sondereigentumsrecht
– Nicht sondereigentumsfähige Räumlichkeit
– Versehentliches Unterlassen einer Verbindung mit einem Sondereigentum
Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP
Der unvollendete Bau
A. Einleitung
B. Das Problem
III. Abgrenzung (2)
C. Fallgruppe (1)
D. Fallgruppe (2)
E. Fallgruppe (3)
• Fiktives Wohneigentum– Nicht vollständig fertiggestellt
oder als Wohnraum nutzbar
– Keine rechtliche Nutzung möglich.
Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP
Der unvollendete Bau
A. Einleitung
B. Das Problem
C. Fallgruppe (1)
D. Fallgruppe (2)
E. Fallgruppe (3)
• Das Gebäude ist wenigstens zur Hälfte seines Wertes fertig gestellt.
Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP
Der unvollendete Bau
A. Einleitung
B. Das Problem
C. Fallgruppe (1)
I. Fertigungsstellungspflicht
D. Fallgruppe (2)
E. Fallgruppe (3)
• Voraussetzungen (Übersicht)– Es besteht bereits eine
werdende WEG.
– Das Gebäude muss mindestens zur Hälfte seines Wertes fertig gestellt sein.
– Die Fertigstellung muss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen.
Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP
Der unvollendete Bau
A. Einleitung
B. Das Problem
C. Fallgruppe (1)
I. Fertigungsstellungspflicht
D. Fallgruppe (2)
E. Fallgruppe (3)
• Es besteht bereits eine werdende WEG.– Es schadet nicht, wenn noch
nicht alle Wohnungen verkauft sind.
Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP
Der unvollendete Bau
A. Einleitung
B. Das Problem
C. Fallgruppe (1)
I. Fertigungsstellungspflicht
D. Fallgruppe (2)
E. Fallgruppe (3)
• Das Gebäude muss mindestens zur Hälfte seines Wertes fertig gestellt sein.– Es kommt nur auf den Wert
des Gebäudes an.
– Nur der Wert des gemeinschaftlichen Eigentums ist maßgeblich.
Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP
Der unvollendete Bau
A. Einleitung
B. Das Problem
C. Fallgruppe (1)
I. Fertigungsstellungspflicht
D. Fallgruppe (2)
E. Fallgruppe (3)
• Die Fertigstellung muss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen.
Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP
Der unvollendete Bau
A. Einleitung
B. Das Problem
C. Fallgruppe (1)
I. Fertigungsstellungspflicht
D. Fallgruppe (2)
E. Fallgruppe (3)
• Rechtsfolge– Der Wiederaufbau richtet sich
auf die Wiederherstellung des Gebäudes in seinem ursprünglich geplanten Zustand.
Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP
Der unvollendete Bau
A. Einleitung
B. Das Problem
C. Fallgruppe (1)
I. Fertigungsstellungspflicht
D. Fallgruppe (2)
E. Fallgruppe (3)
• Durchsetzung der Fertigstellung– Beschluss
– Urteil
Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP
Der unvollendete Bau
A. Einleitung
B. Das Problem
C. Fallgruppe (1)
II. Kostenverteilungsschlüssel
D. Fallgruppe (2)
E. Fallgruppe (3)
• Fertigstellung einer noch nicht bezugsfertigen Wohnungseigentumsanlage– Grundsatz: Verteilung der
Kosten nach dem Verteilungsschlüssel für die Instandsetzung, hilfsweise anhand der Miteigentümeranteile
– Abweichung in Ausnahmefällen
Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP
Der unvollendete Bau
A. Einleitung
B. Das Problem
C. Fallgruppe (1)
D. Fallgruppe (2)
E. Fallgruppe (3)
• Das Gebäude ist noch nicht einmal zur Hälfte seines Wertes bereits fertig gestellt.
Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP
Der unvollendete Bau
A. Einleitung
B. Das Problem
C. Fallgruppe (1)
D. Fallgruppe (2)
I. Meinungsstreit
E. Fallgruppe (3)
• Mindermeinung: Wie Fallgruppe (1) zu behandeln
• Mehrheitsmeinung: Keine Fertigstellungspflicht
Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP
Der unvollendete Bau
A. Einleitung
B. Das Problem
C. Fallgruppe (1)
D. Fallgruppe (2)
II. Ausstiegsszenarien
E. Fallgruppe (3)
• § 18 WEG (Entziehung)
• Einbeziehung der beteiligten Banken
• Rücktrittsrecht
• Aufhebung
• Einvernehmliche Abwicklung
Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP
Der unvollendete Bau
A. Einleitung
B. Das Problem
C. Fallgruppe (1)
D. Fallgruppe (2)
E. Fallgruppe (3)
• Isolierter Miteigentumsanteil bei fertig gestelltem Gebäude
– Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung des Aufteilungsplanes gegebenenfalls gegen Ausgleichszahlung und somit Herstellung von Sondereigentum.
– Die Anteile des nicht entstandenen Sondereigentums werden den anderen Wohnungseigentümern zugeschlagen.
– Anspruch der WEG (Verband) auf Herausgabe des Gemeinschafts-eigentums und / oder Rückbau.
Rechtsanwalt Dr. Bernd Nenninger, KNP
Der unvollendete Bau