Download - Arbeitskreis Mitarbeiter September 2008 Abgabenordnung und Umsatzsteuer Dozent Peter Lentschig
Arbeitskreis
Mitarbeiter
September 2008
Abgabenordnung und Umsatzsteuer
Dozent
Peter Lentschig
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Art des Umsatzes
nicht steuerbarer Umsatz
steuerbarer Umsatz§ 1 UStG
steuerfreier Umsatzsteuerpflichtiger Umsatz
§ 4 UStG
Bemessungsgrundlage
X Steuersatz=
Ausgangs-
Umsatzsteuer
./. Vorsteuer
Zahllast / Überhang
System der Regelbesteuerung
1. Art des Umsatzes
2. Ort des Umsatzes
3. Steuerbarkeit des Umsatzes
4. Steuerpflicht des Umsatzes
5. Bemessungsgrundlage des Umsatzes
6. Steuersatz des Umsatzes
7. Ausgangs-USt des Umsatzes
8. Wer ist Schuldner der Steuer
§ 13a UStG oder § 13b UStG
Systemprüfung: Leistungsgeber
Vorsteuerabzug § 15 UStGAbziehbare Vorsteuer § 15 Abs. 1 UStG
Abzugsfähige Vorsteuer § 15 Abs. 2 UStG
oder Abzugsverbote § 15 Abs. 3 UStG
Vorsteueraufteilung § 15 Abs. 4 UStG
Übernahme der Steuerschuld § 13b UStG
Systemprüfung: Leistungsempfänger
1. Besteuerung nach allg. Durchschnittssätzen mit Optionsmöglichkeit § 23 UStG
2 . Besteuerung nach Durchschnittssätzen für l+f Betriebe und für Betriebe mit Op- tionsmöglichkeit § 24 UStG, § 24a UStG
3. Besteuerung von Reiseleistungen § 25 UStG
4. Differenzbesteuerung § 25a UStG
5. Besteuerung der innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte § 25b UStG
Regelbesteuerung
Besteuerungsformen des UStG 1999
Besondere Besteuerungsformen
Regelbesteuerung(Normalfall)
§§ 16 - 18 UStG
Regelbesteuerungfür Kleinunter-
nehmer
1. Nullbesteuerung mit Optionsmöglichkeit § 19 Abs. 1 u. 2 UStG
UStG: /217.vsd U-05/07.10.2003/PL/tr
6. Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold § 25c UStG
Leistung§ 1 Abs. 1 Nr. 1
UStG
Einfuhr§ 1 Abs. 1 Nr. 4
UStG
innergem
Erwerb§ 1 Abs. 1 Nr. 5
UStG
Umsatzarten des UStG
Umsatzart: Leistung
Lieferung
§ 3 (1) UStG
Sonstige Leistung § 3 (9) UStG
Haupt- Nebenleistung
Abschn. 29 UStR
Werk-lieferung § 3 (4) UStG
Werk-leistung § 3 (4) UStG
Leistungsort § 3 Abs. 6 und 7 UStG
§ 3a UStG § 3b UStG
Ort des UmsatzesOrt der Lieferung
Lieferungen mit Warenbewegung(bewegte Lieferungen)
Lieferungen ohne Warenbewegung(ruhende Lieferungen)
Abhollieferung (§ 3 Abs. 6 Satz 1 UStG)
Beförderungslieferung (§ 3 Abs. 6 Satz 2 UStG)
Versendungslieferung (§ 3 Abs. 6 Satz 3 UStG)
z. B. Grundstücks-lieferung
Lieferungenim
Reihengeschäft
Lieferort:Beginn der Warenbewegung
§ 3 Abs. 6 Satz 1 UStG
Lieferort:Bei Übergabe(Verschaffung
der Verfügungs-macht Lageort)
§ 3 Abs. 7Satz 1 UStG
Lieferort:
§ 3 Abs. 7Nr. 1oderNr. 2UStG
UStG_3_931 U-05/18.06.2001/PL/do
§ 3 Abs. 7 Satz 1 UStG § 3 Abs. 7 Satz 2 UStG
Ort des Umsatzes
Lieferungen mit Warenbewegung:
• Abhollieferung
• Beförderungslieferung
• Versendungslieferung
Ort der Lieferung: Beginn der Warenbewegung
Ort des Umsatzes
Beachte
Voraussetzung für eine Beförderungs- oder Versendungslieferung ist,
1. dass der Abnehmer bei Beginn des Transports bereits feststeht,
2. dass der Liefergegenstand befördert oder versendet wird.
Beispiel: Ort des Umsatzes Bäcker
Bäcker Kehl / Deutschland
DE ID Nr
Hotel Straßburg / Frankreich
Fr ID Nr
1.000 Brötchen
Marktstand
Straßburg / Frankreich
3.000 Brötchen
Hühnerfarm
Deutschland 1.000 Brötchen
5.000 Brötchen
Werklieferung § 3 Abs. 4 UStG
• Abschluss von einem Werkvertrag
• Der Leistungsgeber schuldet den Erfolg
• Er verwendet selbst beschaffte Hauptstoffe
• Zeitpunkt: bei Endabnahme
• Ort der Leistung: Lageort § 3 Abs. 7 Satz 1
Beispiel: Ort des Umsatzes
Mit 10.000 Dachziegel DachneueindeckungFür FR-ID-Nr.Unternehmer in Paris
Unternehmer im Inland verkauft ab Stuttgart
10.000 Dachziegel an FR-ID-Nr. in Paris
10.000 Dachziegel an Unternehmer in HH
Leistungsort: sonstige Leistung
Prüfungsschema § 3a UStG
Umsatz lt. § 3a Abs. 2 UStG1 Ja = § 3a Abs. 2 Nr. 1 = Lageort § 3a Abs. 2 Nr. 3 = Tätigkeitsort § 3a Abs. 2 Nr. 4 = Ort der Vermitt-
lungsleistungNein
2 Umsatz lt. § 3a Abs. 4 UStG Ja Ortsbestimmung lt.= § 3a Abs. 3 UStG = Sitz des Leistungsempfängers
Nein
3Der Ort des Umsatzes bestimmt
sich nach § 3a Abs. 1 UStG= Sitzort des Leistungsgebers
UStG: 3a/328.vsd U-02/26.09.2002/PL/mg
Leistungsort: § 3a Abs. 3 UStG
Sonstige Leistunggem. § 3a Abs. 4 UStG i. V. mit § 3a Abs. 3 UStG
LeistungsempfängerUnternehmer
Leistungsempfängerkein Unternehmer
Wohnsitz außer-halb der EU
Wohnsitz inner-halb der EU
Ort:Sitz des Leistungs-
empfängers
§ 3a Abs. 1 UStGSitzort des leisten-den Unternehmers
Ort:Wohnort des Leis-tungsempfängers
UStG: 3a/111.vsd U-02/30.08.2002/PL/do
1. Übungsfall: § 3a Abs. 3 UStG
Der Unternehmer Fritz Luchs betreibt in Ludwigsburg einen Computer-Laden. Er vermietet einen Computer :
1. an den Unternehmer Peter Müller, der ihn in seinem Unter-nehmen in Ulm nutzt.
§ 3a Abs. 4 Nr. 11 UStG§ 3a Abs. 3 Satz 1 UStG
Leistungsort: Ulm / Inland
2. an den Angestellten Roger Strauß aus Paris /Frankreich, der mit der Anlage seine private Buchführung erledigt
Leistung an eine Privatperson mit Wohnsitz in der EU§ 3a Abs. 1 UStG Ludwigsburg
3. an den Angestellten Peter Wägerli aus Zürich/Schweiz, der mit der Anlage ebenfalls eine private Buchführung erledigt
Leistung an eine PrivatpersonMit Wohnsitz im Drittland§ 3a Abs. 3 Satz 3 UStGLeistungsort: Schweiz
2. Übungsfall: § 3a Abs. 3 UStG
1. Unternehmer X aus Freiburg vermietet einen Leihwagen an einen Unternehmer aus Frank-reich, der den Leihwagen abwechselnd in Deutschland, Frankreich und der Schweiz nutzt
Kein § 3a Abs. 4 Nr. 11 UStGKein § 3a Abs. 3 UStGLeistungsort: Freiburg§ 3a Abs. 1 UStG
2. Der Unternehmer S mit Wohnsitz in Stuttgart zahlt an den Internetanbieter J in Tokio / Japan einen monatlichen Betrag für die Nutzung des Internets und die von J angebotenen Online-Dienste zur Information über die Börsendaten
§ 3a Abs. 4 Nr. 12 bis 15 UStG§ 3a Abs. 3 Satz 1 UStGLeistungsort: Stuttgart / Inland§ 13b Abs. 1 Nr. 1 UStGUnternehmer S schuldet nach § 13b Abs. 2 UStGReverse-Charge-Verfahren
UmsatzsteuerJahressteuergesetz 2009
Zeitplan
28.04.2008 Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2009
16.05.2008 Schriftliche Stellungnahmen zum Referentenentwurf
18.06.2008 JStG 2009 vom Bundeskabinett beschlossen
25.09.2008 voraussichtlich 1. Lesung im Bundestag
14.11.2008 voraussichtlich 2./3. Lesung
19.12.2008 voraussichtlich Zustimmung des Bundesrat
Jahressteuergesetz 2009
§ 15 Abs. 1b UStG
Halber Vorsteuersatz für Neufahrzeuge
Zeitpunkt:
Zugangs in das Unternehmensvermögen ab dem 01.01.2009
§ 15 Abs. 1b UStG 2009
AK Fuhrpark 109.500 € Bank 119.000 €
Vorsteuer 9.500 €
BK Benzin 109,50 € Bank 119,00 €
Vorsteuer 9,50 €
Private Nutzung: entfällt, kein § 3 (9a) UStG
Verkauf: positiver § 15a UStG
Steuerbürokratieabbaugesetz
§ 18 Abs. 2 UStG
Neue Grenzen der Voranmeldungszeiträume
Monatlicher Voranmeldezeitraum
bisher: 6.136 € neu: 7.500 €
1/4jährlicher Voranmeldezeitraum
bisher 512 € neu: 1.000 €
Steuerbürokratieabbaugesetz
§ 14 Abs. 3 Nr. 2 UStG
Keine papiermäßige Sammelrechnung bei elektronischer Rechnungstellung mit qualifizierter Signatur
Umsatzsteueränderungsgesetz
§ 4 Nr. 11 UStG
Steuerbefreiung für alle Postdienstleister
Hinweis:
§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG; § 15a UStG
MWSt-Änderungspaket (EU)
Die Richtlinie 2008/8/EG betrifft insbesondere:
• die Bestimmung des Ortes der Dienstleistung, (gleiche Bestimmung in der EU)
• das Reverse-Charge- Verfahren; (Einheitlichkeit in der EU ist angestrebt)
• und die Abgabe Zusammenfassender Meldungen.
MWSt-Änderungspaket (EU)
§ 13b UStG
Anwendung der Reverse-Charge-Regel im Inland
- Lieferung von Industrieschrott
- Lieferung von Altmetallen
- eventuell auch Gebäudereinigung
MWSt-Änderungspaket (EU)
§ 14 UStG Rechnungsberichtigung
massive Verschärfung der Berichtigungsvoraussetzung
§ 2 UStG Organschaft
bußgeldbewährte Meldepflicht für Organschaftsverhältnisse
§ 18 Abs. 3 UStG Umsatzsteuer-Jahreserklärung
Komplette Abschaffung der Jahreserklärung
Steuerfreie innergem. LieferungEine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung erfordert folgende Voraussetzungen:
Sachliche Voraussetzung§ 6a Abs. 1 Nr. 1 UStG
Persönliche und sachliche Voraussetzungen des Leistungsempfängers
Warenbewegung
steuerbare Lieferung§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG im Inland
mit tatsächlicherWarenbewegung von einem EU-
Land in ein anderes EU-Land
(Transit ohne Bedeutung)
§ 6a Abs. 1 Nr. 2 UStG § 6a Abs. 1 Nr. 3 UStG
Buchstabe a Leistungsempfänger Unternehmer Erwerb für das Unternehmen
Buchstabe b Leistungsempfänger juristische Person, die kein Unternehmer ist oder Erwerb für außerunternehmerische Zwecke
§ 6a Abs. 3 UStG i. V. mit den §§ 17a bis 17c UStDVNachweis aller Voraussetzungen
undRechnungsstellung nach § 14a UStG
Der Erwerb des Gegenstandsunterliegt beim Erwerber ineinem anderen EU-Land der
Erwerbsbesteuerung
Buchstabe c bei Lieferung eines neuen Fahrzeugs auch jeder andere Erwerber
UStG: 6a (1)/1090.vsd U-02/27.01.2003/PL/fl
Steuerfreie innergem. Lieferung
Bestätigungsverfahren: § 18e UStG
www.bzst.bund.de
Innergemeinschaftliche Lieferung § 4 Nr. 1b UStG i.V. mit § 6a UStG
Voraussetzungen und Gutglaubenschutzregel
§ 6a Abs. 3 und 4 UStG i.V. mit §§ 17a bis c UStDV
EU - Rechnung
Bestellnummer Kuck 234
100 Uhren Stückpreis 550 € 55.000 €
Bestellnummer Kuck 367
100 Uhren Stückpreis 580 € 58.000 €
Transportkosten, Versicherung 2.000 €
Nettowert 115.000 €
+ USt/Tax/TVA (steuerfrei gem. § 4 Nr. 1b UStG; § 6a UStG) 0 €
zu zahlen 115.000 €
Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung i. S. des § 6a UStG durch
Firma Mustermann, Deutschland, USt-ID-Nr. DE 123456789
an
Firma Clock & Compagnion, Frankreich, USt-ID-Nr. FR 11122233344
Die Erwerber sind für die Versteuerung in ihrem Heimatland zuständig
Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung i. S. des § 6a UStG durch
Firma Mustermann, Deutschland, USt-ID-Nr. DE 123456789
an
Firma Clock & Compagnion, Frankreich, USt-ID-Nr. FR 11122233344
Die Erwerber sind für die Versteuerung in ihrem Heimatland zuständig.
EU Lieferungsvermerk
Steuerfreie innergem. Lieferung
Belegnachweis - Verbringungsnachweis
Beförderungs-lieferung
Versendungs-lieferung
Abhollieferung
Lieferscheinmit Angaben
über den Ort derWarenübergabe
Rechnung des
Spediteurs mitAngaben über den
Ort derWarenübergabe
Lieferschein mit Versicherung über die Verbringung der Ware
in das übrige EU Gemeinschafts-gebiet
Beförderungslieferung L i e f e r s c h e i n (Beförderungslieferung)
Hiermit bestätige ich den Erhalt der oben genannten Waren.
Datum der Warenübergabe: .......................................................
Ort der Warenübergabe: .............................................................
(übriges EU-Gemeinschaftsgebiet)
Unterschrift: ...............................................................................
(Unterschrift des Leistungsempfängers)
Problem CMR Papier
§ 6a UStG; §§ 17a bis 17c UStDV
Verbringungsnachweis in Versendungsfällen
Praxisproblem: mangelhaftes CMR-Papier
Empfangs- und
Besteuerungsbestätigung des
Leistungsempfängers
Empfangsbestätigung
Entstehung der Umsatzsteuer
§ 13 Abs. 1 Nr. 1a
Versteuerung nach vereinbarten
Entgelten (Sollversteuerung)
Ausführung derLeistung
§ 13 Abs. 1 Nr. 2
Versteuerung nach vereinnahmten
Entgelten (Istversteuerung)
Vereinnahmungdes Entgelt