CGDVFA Scorecard for
Corporate Governance DVFA Kommission
Governance & Stewardship
Version 2.0
November 2019
Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management
Vorwort des Vorstands
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den letzten Jahren hat die Bedeutung von Corporate Gover-nance in Deutschland deutlich zugenommen. Als Folge verschie-dener Unternehmensskandale und gestiegener Erwartungen an die gesellschaftliche Rolle von Unternehmen – Stichwort „Purpose“ – ist gute, verantwortungsvolle Unternehmensführung zum wichti-gen Maßstab für die Beurteilung von Aktiengesellschaften durch
ihre Stakeholder geworden. Investoren, insbesondere solche mit treuhänderischer Verantwortung, nehmen in der Überwachung und Förderung von Corporate Governance eine besondere Rolle ein. Sie sind in ihrer Verantwortung – auch als „Stewardship“ bezeichnet – gefragt, ihre Aktionärsrechte aktiv wahrzunehmen sowie im konstruktivenDialog und Engagement mit den Emittenten auf eine wertschaffende Verbesserung der Unternehmensführung hin-zuwirken.
Um dieser Anforderung gerecht werden zu können, bedarf es detaillierter Informationen über das zu beurteilende Unternehmen und tiefer Sachkenntnis der Corporate Governance Grundsätze.
Die DVFA Scorecard for Corporate Governance ist ein Instrument, mit dem sich Investment Professionals und alle informierten Stakeholder ein gutes Bild über die Corporate Governance Performance eines Unternehmens verschaf-fen und es mit anderen vergleichen können. Die Scorecard basiert dabei nicht nur auf dem Deutschen Corporate Governance Kodex, sondern berücksichtigt auch internationale Standards.
Im November 2019 wurde bereits zum vierten Mal eine Bestandsaufnahme der Corporate Governance der DAX30- Unternehmen öffentlich vorgestellt, die auf Basis der Scorecard erhoben wurde. Erstmalig wurden auch die MDAX-Unternehmen ausgewertet. Die Datenerhebung erfolgte durch Governance & Values mit Unterstützung von Allianz Global Investors, Deka Investment, DJE Kapital, DWS, Lloyd Fonds und Union Investment. Die Bestandsaufnahme soll dazu beitragen, das praktische Verständnis von Corporate Governance sowohl unter Investment Professionals als auch bei Unternehmen zu fördern und auf objektiver Datenbasis eine sachliche Diskussion über den Fortschritt guter Unternehmensführung in Deutschland anzuregen.
Herzliche Grüße
Stefan Bielmeier Michael Schmidt, CFAVorsitzender des Vorstands Mitglied des Vorstands DVFA e.V. DVFA e.V. Leiter der Kommission Governance & Stewardship
Corporate Governance
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Corporate Governance
Die DVFA Scorecard für Corporate Governance
Ein Leitfaden zur guten Unternehmensführung
1. Die Notwendigkeit der Scorecard
Die Einhaltung und Durchsetzung guter Corporate Governance hat sich in Deutschland in den vergangenen zwei Dekaden von einem ‘nice-to-have‘ in ein ‘must-have‘ gewandelt und wird mittlerweile von den meisten Unternehmen, Investoren und Analysten als nachhaltiger Erfolgsfaktor anerkannt. Auch die bisher durchgeführten quantitativen Studien zur Performance am Kapitalmarkt belegen diese Einschätzung.
Grundlage und Ausdruck für diese Entwicklung bildet der Deutsche Corporate Governance Kodex, der seit 2002 von der Regierungskommission permanent weiterentwickelt wird, um den Kapitalmarktstandort Deutschland durch ein mit internationalen Best Practice Regelungen abgeglichenes, anspruchsvolles Regelwerk für nationale und internationale Investoren attraktiv und verständlich zu machen.
Die Gliederung des Kodex bildet mit seinen 79 ‘Soll‘-Empfehlungen und 7 ‘Sollte‘-Anregungen die auch im internationalen Kontext relevanten Einflussfaktoren guter Corporate Governance (Hauptversammlung, Zusammenarbeit der Leitungsorgane, Vorstand, Aufsichtsrat, Abschlussprüfung, Transparenz) ab. Die gemäß § 161 AktG mindestens jährlich abzugebende Entsprechenserklärung über die Befolgung der ‘Soll‘-Empfehlungen verlangt die Nichteinhaltung von ‘Soll‘-Empfehlungen mit einer Begründung dem Kapitalmarkt mitzuteilen. Auf Grundlage der Entsprechens-erklärungen wird regelmäßig die Akzeptanz des Kodex quantitativ überprüft. Die hierzu erscheinenden Auswertungen zeigen ein insgesamt sehr hohes quantitatives Entsprechensniveau mit durchschnittlichen Quoten von über 90% für den DAX und den MDAX. Die qualitative Überprüfung der Begründungen oder ein Abgleich zwischen den Erklärungen und den tatsächlichen Governance Verhältnissen findet indes nicht regelmäßig statt.
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Corporate Governance
2. Ein Spiegel guter Governance
In den letzten drei Jahren hat die DVFA die Corporate Governance Struktur der DAX30-Konzerne mit Hilfe der Scorecard untersucht. Dabei ließ sich eine nachhaltige Verbesserung der Einhaltung der Empfehlungen und Anregungen feststellen.
Trotz dieser erfreulichen Entwicklung, welche auch auf die Etablierung der Scorecard zurückzuführen ist, gibt es noch viel Verbesserungsbedarf – insbesondere in den Bereichen Hauptversammlungsorganisation und Onboarding neuer Mandatsträger.
In jedem Fall hat die Etablierung der Scorecarduntersuchungen aber dazu geführt, dass die Unterschiede zwischen erklärter und tatsächlicher Governance-Qualität offengelegt und Verbesserungsansätze aufgezeigt werden.
Als praxisorientiertes Analysewerkzeug soll die Scorecard auch ausländischen Analysten und Investoren helfen, die Besonderheiten des deutschen Corporate Governance Systems besser einzuschätzen und zu bewerten.
3. Anwendung und Auswertung
Die Methodik der Scorecard basiert auf folgender Logik:
Die Teilscores der fünf Governance-Kapitel bilden den Gesamtscore. DieScorecard ermöglicht durch die Unterteilung auch eine individuell anpassbareGewichtung der Fragen.
Die Einschätzung erfolgt durch Ankreuzen in der jeweiligen Spalte (ja / teilweise /nein), deren jeweilige Punktezahl pro Kapital, sowie insgesamt summiert werdenund automatisch in die Ergebnisübersicht einfließen.
Die ‘Soll‘-Empfehlungen machen den wesentlichen Teil der Bewertung aus undermöglichen Unternehmen bereits durch deren Befolgung ein gutes Governance-Niveau zu erreichen. Die zusätzliche Befolgung der Kodex-Anregungen undinternationaler Best Practice Standards erlauben den Unternehmen weitergehendeAnforderungen zu erfüllen und die Erwartungen – auch ausländischer Investoren –zu adressieren.
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Corporate Governance
Die Fragen sind unterteilt in Fragen, die durch Prüfung der Inhalte durch öffentlichzugängliche Informationen eindeutig prüfbar sind. Diese sind mit einem ‘P‘gekennzeichnet. Die andere Gruppe der Fragen erfordert teilweise dieEinschätzung eines erfahrenen Analysten oder den Kontakt mit dem Unternehmen,da diese Informationen generell nicht veröffentlicht werden bzw. eine Einschätzungnotwendig ist. Diese Fragen sind mit einem ‘E‘ gekennzeichnet. Die Ergebnisse derjeweiligen Erfüllung werden ebenfalls separat ausgewiesen.
Grundsätzlich werden alle öffentlich verfügbaren Dokumente ausgewertet. Diesschließt nicht nur die Webseite des Emittenten, sondern auch Informationen vonDritten mit ein (z.B. Dienstleister, Datenanbieter oder Medien). Aus rechtlichenGründen können nur veröffentlichte Dokumente berücksichtigt werden.
Den analysierten Unternehmen wird die Auswertung zur Überprüfung dererfassten Informationen zur Verfügung gestellt.
Die regelmäßig vorgesehene Überarbeitung der Scorecard durch die DVFA Kommission Governance & Stewardship soll sicherstellen, dass die jeweiligen Kodexanpassungen und internationalen Best Practice Standards berücksichtigt werden.
Frankfurt am Main, November 2019
4. Musterauswertung 2019
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Rang Unternehmen Index Veränderung 2019 2019 2019 2019 2019 2019
1 Deutsche Börse AG Dax 2,76% 92,76% 100,00% 96,55% 96,61% 89,66% 76,19%
2 MunichRe Dax 7,33% 91,12% 78,57% 96,55% 95,76% 93,10% 76,19%
3 BASF SE Dax 11,12% 91,12% 71,43% 100,00% 90,68% 93,10% 90,48%
4 RWE AG Dax 5,95% 91,12% 50,00% 100,00% 99,15% 93,10% 80,95%
5 Siemens AG Dax 4,96% 90,13% 42,86% 100,00% 94,92% 100,00% 80,95%
6 SAP SE Dax 7,06% 89,47% 64,29% 93,10% 91,53% 100,00% 80,95%
7 Daimler AG Dax 2,66% 87,83% 71,43% 93,10% 85,59% 100,00% 80,95%
8 Continental AG Dax 1,28% 87,83% 67,86% 100,00% 86,44% 93,10% 80,95%
9 ProSieben MDax 4,13% 85,86% 50,00% 93,10% 88,98% 86,21% 90,48%
10 Deutsche Bank AG Dax k.A. 85,20% 71,43% 75,86% 87,29% 100,00% 80,95%
11 Allianz SE Dax 0,07% 84,21% 78,57% 82,76% 86,44% 86,21% 80,95%
12 Thyssenkrupp AG MDax -2,31% 83,55% 89,29% 86,21% 72,03% 96,55% 90,48%
13 Covestro AG Dax -5,41% 83,55% 35,71% 89,66% 84,75% 93,10% 90,48%
14 Aurubis AG MDax k.A. 83,55% 57,14% 93,10% 83,05% 86,21% 85,71%
15 Infineon Technologies AG Dax 0,48% 82,89% 39,29% 96,55% 82,20% 96,55% 76,19%
16 Bayer AG Dax -2,95% 82,57% 35,71% 86,21% 88,98% 86,21% 85,71%
17 Fresenius SE & Co. KGaA Dax 4,35% 81,25% 71,43% 100,00% 75,42% 79,31% 80,95%
18 Beiersdorf AG Dax -0,11% 80,92% 57,14% 89,66% 79,66% 86,21% 80,95%
19 Vonovia SE Dax 5,75% 80,92% 28,57% 77,59% 92,37% 86,21% 80,95%
20 Commerzbank AG MDax 0,58% 80,92% 64,29% 75,86% 81,36% 93,10% 80,95%
21 Aareal Bank AG MDax k.A. 80,92% 32,14% 91,38% 88,14% 82,76% 76,19%
22 Wirecard AG Dax 8,87% 80,59% 14,29% 91,38% 89,83% 79,31% 85,71%
23 E.ON SE Dax -0,43% 80,26% 35,71% 82,76% 91,53% 82,76% 71,43%
24 Osram Licht AG MDax k.A. 80,26% 21,43% 93,10% 83,05% 86,21% 85,71%
25 Deutsche Post AG Dax -6,62% 79,93% 71,43% 86,21% 77,12% 86,21% 76,19%
26 Adidas AG Dax -4,53% 79,61% 78,57% 72,41% 74,58% 100,00% 76,19%
27 Henkel AG & Co. KGaA Dax -3,47% 78,95% 67,86% 89,66% 70,34% 89,66% 80,95%
28 Merck KGaA Dax 9,34% 77,96% 50,00% 93,10% 77,12% 86,21% 66,67%
29 Deutsche Lufthansa AG Dax 2,46% 77,63% 50,00% 72,41% 86,44% 82,76% 71,43%
30 Norma Group SE MDax k.A. 77,63% 35,71% 81,03% 85,59% 79,31% 76,19%
31 BMW AG Dax 2,46% 77,63% 50,00% 93,10% 77,97% 86,21% 61,90%
32 Uniper SE MDax k.A. 77,30% 42,86% 89,66% 74,58% 81,03% 85,71%
33 Metro AG MDax k.A. 77,30% 42,86% 75,86% 78,81% 86,21% 85,71%
34 Hannover Rück SE MDax k.A. 76,64% 21,43% 82,76% 82,20% 75,86% 90,48%
35 Deutsche EuroShop AG MDax k.A. 76,64% 53,57% 68,97% 82,20% 89,66% 69,05%
36 Lanxess AG MDax k.A. 76,64% 28,57% 81,03% 81,36% 86,21% 76,19%
37 Software AG MDax k.A. 75,99% 42,86% 70,69% 86,44% 86,21% 61,90%
38 HeidelbergCement AG Dax 4,95% 75,99% 42,86% 82,76% 77,12% 79,31% 80,95%
39 GEA Group AG MDax k.A. 75,66% 35,71% 87,93% 73,73% 79,31% 85,71%
40 Brenntag AG MDax k.A. 74,67% 21,43% 72,41% 82,20% 79,31% 85,71%
41 Evotec SE MDax k.A. 74,01% 35,71% 84,48% 77,97% 75,86% 71,43%
42 Linde AG Dax -3,57% 74,01% 42,86% 68,97% 78,81% 93,10% 61,90%
43 K + S AG MDax k.A. 74,01% 50,00% 82,76% 73,73% 86,21% 61,90%
44 Fraport AG MDax k.A. 73,68% 46,43% 93,10% 62,71% 86,21% 78,57%
45 Deutsche Telekom AG Dax -6,66% 73,68% 28,57% 82,76% 71,19% 86,21% 80,95%
46 Siltronic AG MDax k.A. 73,36% 35,71% 81,03% 75,42% 70,69% 85,71%
47 Knorr-Bremse AG MDax k.A. 73,36% 28,57% 89,66% 80,51% 65,52% 71,43%
48 LEG Immobilien AG MDax k.A. 73,03% 46,43% 79,31% 78,81% 75,86% 61,90%
49 Hugo Boss AG MDax k.A. 73,03% 32,14% 79,31% 72,88% 82,76% 78,57%
50 Fuchs Petrolub SE MDax k.A. 73,03% 32,14% 74,14% 75,42% 82,76% 78,57%
51 MorphoSys AG MDax k.A. 72,70% 21,43% 72,41% 78,81% 72,41% 90,48%
52 Evonik MDax k.A. 72,70% 28,57% 86,21% 68,64% 79,31% 85,71%
53 MTU Aero Engines AG Dax k.A. 72,38% 28,57% 87,93% 73,73% 74,14% 71,43%
54 Hochtief AG MDax k.A. 72,37% 25,00% 86,21% 72,03% 79,31% 76,19%
55 Fresenius Medical Care KGaA Dax 3,75% 72,37% 50,00% 68,97% 79,66% 72,41% 71,43%
56 Deutsche Pfandbriefbank AG MDax k.A. 72,37% 42,86% 82,76% 77,97% 62,07% 76,19%
57 Dürr AG MDax k.A. 70,07% 7,14% 70,69% 83,90% 72,41% 69,05%
58 Zalando SE MDax k.A. 69,74% 35,71% 53,45% 77,97% 74,14% 85,71%
59 Volkswagen AG Dax -1,94% 68,75% 71,43% 68,97% 61,86% 93,10% 52,38%
60 Scout 24 AG MDax k.A. 68,42% 21,43% 63,79% 70,34% 79,31% 85,71%
61 Alstria Office Reit AG MDax k.A. 67,76% 7,14% 63,79% 75,42% 72,41% 85,71%
62 Rheinmetall AG MDax k.A. 67,43% 10,71% 82,76% 67,80% 74,14% 73,81%
63 Kion Group AG MDax k.A. 66,12% 7,14% 70,69% 66,10% 79,31% 80,95%
64 TAG Immobilienen AG MDax k.A. 65,13% 35,71% 51,72% 73,73% 67,24% 76,19%
65 Symrise AG MDax k.A. 64,14% 21,43% 51,72% 70,34% 72,41% 80,95%
66 Cancom SE MDax k.A. 63,49% 35,71% 63,79% 64,41% 75,86% 61,90%
67 1&1 Drillisch AG MDax k.A. 63,49% 0,00% 63,79% 70,34% 68,97% 78,57%
68 Deutsche Wohnen SE MDax k.A. 62,17% 14,29% 70,69% 63,56% 68,97% 69,05%
69 Nemetschek SE MDax k.A. 61,51% 7,14% 67,24% 61,02% 75,86% 71,43%
70 Sartorius AG MDax k.A. 61,18% 7,14% 65,52% 63,56% 65,52% 78,57%
71 Gerresheimer AG MDax k.A. 61,18% 28,57% 63,79% 55,08% 86,21% 61,90%
72 Telefonica MDax k.A. 60,86% 14,29% 50,00% 61,02% 75,86% 85,71%
73 Siemens Healthineers AG MDax k.A. 60,86% 14,29% 65,52% 58,47% 62,07% 90,48%
6
74 Puma SE MDax k.A. 60,53% 10,71% 48,28% 62,71% 87,93% 66,67%
75 Delivery Hero SE MDax k.A. 60,20% 7,14% 44,83% 73,73% 68,97% 66,67%
76 Freenet AG MDax k.A. 58,88% 42,86% 63,79% 49,15% 72,41% 71,43%
77 Grenke AG MDax k.A. 51,97% 7,14% 43,10% 56,78% 65,52% 61,90%
78 CTS Eventim AG & Co. KGaA MDax k.A. 49,67% 0,00% 51,72% 44,92% 68,97% 66,67%
79 Bechtle AG MDax k.A. 48,36% 7,14% 36,21% 50,00% 67,24% 61,90%
80 Carl Zeiss Meditec AG MDax k.A. 48,36% 10,71% 60,34% 41,53% 51,72% 71,43%
81 United Internet AG MDax k.A. 46,71% 21,43% 56,90% 32,20% 70,69% 57,14%
82 Rocket Internet SE MDax k.A. 46,38% 0,00% 37,93% 50,00% 58,62% 61,90%
83 Hella GmbH & Co. KGaA MDax k.A. 43,42% 7,14% 55,17% 41,53% 39,66% 61,90%
84 Fielmann AG MDax k.A. 42,43% 7,14% 48,28% 29,66% 62,07% 66,67%
Durchschnitt 72,67% 36,90% 76,42% 74,27% 80,30% 76,28%
Dax 80,06% 48,32% 85,73% 82,15% 86,27% 78,90%
Mdax 71,05% 34,04% 74,54% 72,53% 78,91% 75,85%
Medianwert 74,01% 35,71% 80,17% 77,12% 80,17% 77,38%
Dax 79,61% 42,86% 86,21% 82,20% 86,21% 80,95%
Mdax 73,36% 35,71% 75,86% 75,42% 79,31% 76,19%
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DVFA Scorecard for Corporate GovernanceVerantwortlich: DVFA Kommission Governance Stewardship
Zur Methodik der Scorecard:
Kapitel (gemäß des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)): max. Punkte Gewichtung E P
I. Aktionäre und Hauptversammlung 7,00 9% 5,00 2,00
II. Vorstand 14,50 19% 5,50 9,00
III. Aufsichtsrat 29,50 39% 14,00 15,50
IV. Transparenz & Governance-Verpflichtung 14,50 19% 5,00 9,50
V. Rechnungslegung & Abschlussprüfung 10,50 14% 5,50 5,00
Gesamt: 76,00 100% 35,00 41,00
Ziel der Scorecard: ein aussagekräftiges, differenziertes Bild der Governance-Qualität deutscher Börsenunternehmen bereitzustellen.
In der Struktur folgt die Scorecard den Kapiteln des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).
Als Basis dienen:
- die "Soll"-Empfehlungen ("E") des DCGK in seiner gültigen Fassung,
- die "Sollte"-Anregungen ("A") des DCGK,
- die relevanten Paragraphen ("§§") des deutschen Aktiengesetzes (AktG),
- relevante Vorgaben der ICGN Global Corporate Governance Principles ("ICGN"),
- sowie zusätzliche Best Practice Kriterien ("BP").
Die Erfüllungsgrade der Einzelfragen werden durch Ankreuzen "X" in der Spalte (1) festgelegt.
Die Kategorien:
- P-Fragen sind durch öffentlich zugängliche Informationen abprüfbar (P),
- E-Fragen sind vornehmlich durch individuelle Einschätzungen (E) auch gemäß des Dialogs mit dem Unternehmen zu beantworten.
Der Gesamtscore ergibt sich aus der Zusammenfassung der einzelnen Teilkriterien in der Ergebnisübersicht auf Seite 6.
8
I. Aktionäre und Hauptversammlung Total Relativ
Ja Tw. Nein Summe Ja Tw. Nein
I.1
Ermöglicht die Gesellschaft die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung
durch einen Vertreter bis zum Beginn der Abstimmungen der jeweiligen HV-
Tagesordnungspunkte?
36 7 41 84 43% 8% 49% P
I.2Ermöglicht die Gesellschaft die Verfolgung der gesamten HV über moderne
Kommunikationsmedien (z.B. das Internet)?16 56 12 84 19% 67% 14% P
I.3Leitet der Dienstleister frühestens 24 Std. vor Beginn der HV
Stimmrechtsweisungen an die Gesellschaft weiter?1 11 72 84 1% 13% 86% E
I.4
Wird oder wurde der HV die verbindliche Abstimmung über das
Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder und wesentliche Änderungen
vorgeschlagen?
36 18 30 84 43% 21% 36% E
I.5Gibt es bei 'bona fide' substantiellen Übernahmeangeboten sowie bei sonstigen
wesentlichen Strukturänderungen eine Verpflichtung zur Einberufung einer HV? 20 5 59 84 24% 6% 70% E
Dax & MDax
9
II. Vorstand Total Relativ
Ja Tw. Nein Ja Tw. Nein
II.1 Existiert eine veröffentlichte Höchstgrenze für Vorstandsvergütungen? 71 6 7 84 85% 7% 8% P
II.2
Existieren variable, im wesentlichen zukunftsbezogene Vergütungsprogramme
für den Vorstand mit einer langfristigen Anreizwirkung und anspruchsvollen
Erfolgszielen, die über mindestens drei Jahre gemessen werden?
55 26 3 84 65% 31% 4% E
II.3
Wird bei der Ausgestaltung des langfristigen Vergütungs-bestandteils sowohl
positiven als auch negativen (i.e. Bonus/ Malus System) Entwicklungen (auch
durch Claw-Back-Lösungen) Rechnung getragen?
44 38 2 84 52% 45% 2% E
II.4Werden mehrjährige, variable Vergütungsbestandteile bei vorzeitiger
Vertragsauflösung nicht vorzeitig ausbezahlt?43 7 34 84 51% 8% 40% P
II.5Werden Versorgungsniveau und jew. jährlicher Aufwand transparent
ausgewiesen?76 5 3 84 90% 6% 4% P
II.6
Beinhalten die Vorstandsverträge ein Abfindungs-Cap, welches Zahlungen bei
vorzeitiger Beendigung der Vorstandstatigkeit einschließlich Nebenleistungen
auf den Wert von maximal zwei Jahresvergutungen begrenzt und nicht mehr als
die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergutet?
72 3 9 84 86% 4% 11% P
II.7
Haben Vorstände der Gesellschaft nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate (bei
Doppelzählung von Vorsitzen) bei externen großen Unternehmen inne? Wird
dabei bei der Darstellung der Mandate zwischen börsennotiert, nicht-
börsennotiert und Konzernmandat differenziert?
63 2 19 84 75% 2% 23% P
II.8 Erfolgt keine Erstbestellung von Vorständen für mehr als drei (3) Jahre? 20 17 47 84 24% 20% 56% P
II.9Besteht eine Informationsordnung für eine anspruchsvolle
Informationsversorgung des Aufsichtsrats durch den Vorstand?52 24 8 84 62% 29% 10% E
10
III. Aufsichtsrat Total Relativ
Ja Tw. Nein Ja Tw. Nein
III.1Gibt es für die Zusammensetzung konkrete Ziele sowie ein
Kompetenzprofil für das Gesamtgremium?77 2 5 84 92% 2% 6% P
III.2
Besitzt der gesamte Aufsichtsrat ausreichende
unternehmensspezifische Kenntnisse, Managementerfahrung und
Internationalität?
72 11 1 84 86% 13% 1% E
III.3Führt der Aufsichtsratsvorsitzende Gespräche mit Investoren über
aufsichtsratsspezifische Themen?33 15 36 84 39% 18% 43% P
III.4Wird über die Arbeit des Nominierungsausschusses oder einen
existierenden Nominierungsprozess ausführlich berichtet?61 15 8 84 73% 18% 10% P
III.5
Wird bei Wahlen für jeden vorgeschlagenen Kandidaten ein
Qualifikationsprofil bzw. ein Lebenslauf veröffentlicht, der die
relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen sowie die
wesentlichen sonstigen Tätigkeiten enthält? Wird dabei bei den
weiteren Mandaten zwischen börsennotiert, nicht-börsennotiert und
Konzernmandat differenziert?
61 7 16 84 73% 8% 19% P
III.6Werden die unabhängigen Anteilseignervertreter im
Geschäftsbericht und bei anstehenden Wahlen namentlich benannt?72 9 3 84 86% 11% 4% E
III.7Existiert eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum
Aufsichtsrat?62 1 21 84 74% 1% 25% E
III.8 Existiert eine Altersgrenze für die Mitglieder des Aufsichtsrats? 75 1 8 84 89% 1% 10% E
III.9Sind die Prüfungs- und Risikoausschüsse mehrheitlich mit
unabhängigen Mitgliedern besetzt?51 0 33 84 61% 0% 39% E
III.10
Ist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unabhängig und nicht
der AR-Vorsitzende und kein ehemaliges Vorstandsmitglied, dessen
Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete?
51 1 32 84 61% 1% 38% E
11
III.11Gibt es außer dem Vorsitzenden des Prüfungssausschusses
mindestens einen weiteren Financial Expert?68 0 16 84 81% 0% 19% P
III.12Gehören dem Aufsichtsrat maximal zwei ehemalige Mitglieder des
Vorstandes an? 83 1 0 84 99% 1% 0% P
III.13 Sieht die Satzung kein Entsenderecht von Aufsichtsräten vor? 78 0 6 84 93% 0% 7% P
III.14Gibt es regelmäßig getrennte Vorsitzungen der Aktionärs- und
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat? 37 6 41 84 44% 7% 49% E
III.15 Tagt der Aufsichtsrat regelmäßig auch ohne den Vorstand? 38 17 29 84 45% 20% 35% E
III.16
Führt der Aufsichtsrat regelmäßig Effizienzprüfungen durch und
berichtet er darüber aussagekräftig (i.e. Art der Prüfung
(extern/intern))?
43 35 6 84 51% 42% 7% E
III.17Wird die Anzahl der Teilnahmen an den Sitzungen individualisiert
veröffentlicht? 66 0 18 84 79% 0% 21% P
III.17a
Hat kein noch amtierendes Mitglied des Aufsichtsrats ohne
schlüssige Begründung an weniger als 75 Prozent der Sitzungen
teilgenommen?
54 1 29 84 64% 1% 35% P
III.18 Erfolgt eine Einzelwahl der AR-Mitglieder? 83 0 1 84 99% 0% 1% P
III.19 Erfolgt eine Einzelentlastung der AR-Mitglieder? 15 1 68 84 18% 1% 81% P
III.20Wird dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Nachfolgeplanung und
die hierbei angelegten Kriterien des Vorstands berichtet?38 33 13 84 45% 39% 15% E
III.21
Existiert eine reine Fixvergütung für Aufsichtsratsmitglieder oder falls
andere Vergütungsbestandteile existieren, sind diese nicht von
kurzfristigen Parametern (wie Dividende, Jahresergebnis) abhängig?
76 2 6 84 90% 2% 7% P
III.22Werden die für den AR erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen von
der Gesellschaft getragen?36 16 32 84 43% 19% 38% E
III.23Besteht ein der D&O-Versicherung des Vorstands entsprechender
Selbstbehalt für die D&O-Versicherung des AR? 69 1 14 84 82% 1% 17% P
III.24Ist ein Onboarding-Prozess für neue AR-Mitglieder entwickelt und
eingeführt?17 20 47 84 20% 24% 56% E
12
IV. Transparenz und Governance
-VerpflichtungTotal Relativ
Ja Tw. Nein Ja Tw. Nein
IV.1 Werden Abweichungen von "Sollte-Anregungen" genannt und begründet? 25 0 59 84 30% 0% 70% P
IV.2Wird eine Abweichungsanalyse wesentlicher, früher genannter Ertrags- und
Strategieziele veröffentlicht?84 0 0 84 100% 0% 0% E
IV.3
Wird über substantielle Interessenkonflikte, die notwendigen Mechanismen zu
deren Identifikation und deren Behandlung durch den Aufsichtsrat relevant und
zeitnah berichtet?
75 5 4 84 89% 6% 5% E
IV.4
Werden wesentliche Transaktionen (Related Party Transactions) zwischen
Organmitgliedern bzw. diesen nahestehenden Personen und dem Unternehmen
offengelegt und über deren Identifikation, Prüfung und abschließende
Genehmigung berichtet?
83 1 0 84 99% 1% 0% P
IV.5Werden die Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und den Vorstand im
Internet veröffentlicht?20 5 59 84 24% 6% 70% P
IV.6Werden für alle Aufsichtsratsmitglieder mindestens jährlich aktualisierte
Lebensläufe auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht?79 4 1 84 94% 5% 1% P
IV.7Werden die Regelgrenzen nach III.7 (Regelzugehörigkeitsdauer) und III.8
(Altersgrenze AR) veröffentlicht?68 9 7 84 81% 11% 8% P
IV.8Wird über Nachhaltigkeitsthemen durch Verfolgung der Kriterien von EFFAS,
GRI und des Deutschen Nachhaltigkeitskodex aussagekräftig berichtet?81 2 1 84 96% 2% 1% E
IV.9Verknüpft das Unternehmen in seiner Berichterstattung finanzielle sowie nicht-
finanzielle Informationen (z. B. durch einen Integrated Reporting Ansatz)?63 8 13 84 75% 10% 15% P
IV.10
Besteht ein regelmäßiger, institutionalisierter Dialog zwischen den in der
Präambel des Kodex genannten Stakeholdern und dem Unternehmen (z.B.
durch Materialitätsanalysen und Stakeholderforen)?
76 4 4 84 90% 5% 5% E
IV.11Wird regelmäßig über Dialoge zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und
relevanten Investoren berichtet (u.a. im Bericht des Aufsichtsrats)?20 9 55 84 24% 11% 65% P
IV.12Sind Bezugsrechtsauschlüsse bei Kapitalerhöhungen (kumulativ) auf 20%
begrenzt? 79 0 5 84 94% 0% 6% P
IV.13 Verfügt die Gesellschaft nicht über eine Ermächtigung zum Aktienrückkauf? 28 0 56 84 33% 0% 67% P
13
V. Rechnungslegung & Abschlussprüfung Total Relativ
Ja Tw. Nein Ja Tw. Nein
V.1Existieren aussagekräftige Zwischenberichte mit wesentlichen Kennzahlen und
Erläuterungen zu Abweichungen von bisherigen Guidance-Aussagen? 83 1 0 84 99% 1% 0% E
V.2
Werden Zwischenmitteilungen vor ihrer Veröffentlichung vom
Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss mit dem Vorstand und dem Wirtschaftsprüfer
erörtert?
56 9 19 84 67% 11% 23% E
V.3Werden in der Berichterstattung über die individuelle Vorstandsvergütung die
vom DCGK vorgeschlagenen Mustertabellen verwendet?76 2 6 84 90% 2% 7% P
V.4
Gibt es durch den PA-Vorsitzenden einen regelmäßigen Dialog zwischen
Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss und Wirtschaftsprüfer, auch außerhalb der
Sitzungen ?
25 45 14 84 30% 54% 17% E
V.5
Informiert der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat (zeitnah und im
Prüfungsbericht), wenn er feststellt, dass eine unrichtige Entsprechenserklärung
gemäß § 161 AktG besteht?
82 0 2 84 98% 0% 2% E
V.6
Betragen die nicht prüfungsnahen Beratungshonorare des Wirtschaftsprüfers
weniger als 30% seiner Prüfungshonorare für den Konzern bzw. die gesamte
Gesellschaft?
81 0 3 84 96% 0% 4% P
V.7Wird der prozentuale Anteil der nicht prüfungsnahen Beratungshonorare
veröffentlicht, wenn diese über 30% der gesamten Prüfungshonorare betragen?1 0 83 84 1% 0% 99% P
V.8Ist die aktuell beauftragte WP-Gesellschaft nicht länger als zehn Jahre
beauftragt?45 1 38 84 54% 1% 45% P
14
I. Aktionäre und Hauptversammlung Total Relativ
Ja Tw. Nein Summe Ja Tw. Nein
I.1
Ermöglicht die Gesellschaft die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung
durch einen Vertreter bis zum Beginn der Abstimmungen der jeweiligen HV-
Tagesordnungspunkte?
29 0 1 30 97% 0% 3% P
I.2Ermöglicht die Gesellschaft die Verfolgung der gesamten HV über moderne
Kommunikationsmedien (z.B. das Internet)?10 16 4 30 33% 53% 13% P
I.3Leitet der Dienstleister frühestens 24 Std. vor Beginn der HV
Stimmrechtsweisungen an die Gesellschaft weiter?1 4 25 30 3% 13% 83% E
I.4
Wird oder wurde der HV die verbindliche Abstimmung über das
Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder und wesentliche Änderungen
vorgeschlagen?
19 7 4 30 63% 23% 13% E
I.5Gibt es bei 'bona fide' substantiellen Übernahmeangeboten sowie bei sonstigen
wesentlichen Strukturänderungen eine Verpflichtung zur Einberufung einer HV? 12 1 17 30 40% 3% 57% E
Dax
15
II. Vorstand Total Relativ
Ja Tw. Nein Ja Tw. Nein
II.1 Existiert eine veröffentlichte Höchstgrenze für Vorstandsvergütungen? 26 3 1 30 87% 10% 3% P
II.2
Existieren variable, im wesentlichen zukunftsbezogene Vergütungsprogramme
für den Vorstand mit einer langfristigen Anreizwirkung und anspruchsvollen
Erfolgszielen, die über mindestens drei Jahre gemessen werden?
30 0 0 30 100% 0% 0% E
II.3
Wird bei der Ausgestaltung des langfristigen Vergütungs-bestandteils sowohl
positiven als auch negativen (i.e. Bonus/ Malus System) Entwicklungen (auch
durch Claw-Back-Lösungen) Rechnung getragen?
30 0 0 30 100% 0% 0% E
II.4Werden mehrjährige, variable Vergütungsbestandteile bei vorzeitiger
Vertragsauflösung nicht vorzeitig ausbezahlt?25 1 4 30 83% 3% 13% P
II.5Werden Versorgungsniveau und jew. jährlicher Aufwand transparent
ausgewiesen?30 0 0 30 100% 0% 0% P
II.6
Beinhalten die Vorstandsverträge ein Abfindungs-Cap, welches Zahlungen bei
vorzeitiger Beendigung der Vorstandstatigkeit einschließlich Nebenleistungen
auf den Wert von maximal zwei Jahresvergutungen begrenzt und nicht mehr als
die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergutet?
28 1 1 30 93% 3% 3% P
II.7
Haben Vorstände der Gesellschaft nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate (bei
Doppelzählung von Vorsitzen) bei externen großen Unternehmen inne? Wird
dabei bei der Darstellung der Mandate zwischen börsennotiert, nicht-
börsennotiert und Konzernmandat differenziert?
15 1 14 30 50% 3% 47% P
II.8 Erfolgt keine Erstbestellung von Vorständen für mehr als drei (3) Jahre? 7 7 16 30 23% 23% 53% P
II.9Besteht eine Informationsordnung für eine anspruchsvolle
Informationsversorgung des Aufsichtsrats durch den Vorstand?29 1 0 30 97% 3% 0% E
16
III. Aufsichtsrat Total Relativ
Ja Tw. Nein Ja Tw. Nein
III.1Gibt es für die Zusammensetzung konkrete Ziele sowie ein
Kompetenzprofil für das Gesamtgremium?30 0 0 30 100% 0% 0% P
III.2
Besitzt der gesamte Aufsichtsrat ausreichende
unternehmensspezifische Kenntnisse, Managementerfahrung und
Internationalität?
30 0 0 30 100% 0% 0% E
III.3Führt der Aufsichtsratsvorsitzende Gespräche mit Investoren über
aufsichtsratsspezifische Themen?26 2 2 30 87% 7% 7% P
III.4Wird über die Arbeit des Nominierungsausschusses oder einen
existierenden Nominierungsprozess ausführlich berichtet?30 0 0 30 100% 0% 0% P
III.5
Wird bei Wahlen für jeden vorgeschlagenen Kandidaten ein
Qualifikationsprofil bzw. ein Lebenslauf veröffentlicht, der die
relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen sowie die
wesentlichen sonstigen Tätigkeiten enthält? Wird dabei bei den
weiteren Mandaten zwischen börsennotiert, nicht-börsennotiert und
Konzernmandat differenziert?
17 1 12 30 57% 3% 40% P
III.6Werden die unabhängigen Anteilseignervertreter im
Geschäftsbericht und bei anstehenden Wahlen namentlich benannt?28 1 1 30 93% 3% 3% E
III.7Existiert eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum
Aufsichtsrat?27 0 3 30 90% 0% 10% E
III.8 Existiert eine Altersgrenze für die Mitglieder des Aufsichtsrats? 27 0 3 30 90% 0% 10% E
III.9Sind die Prüfungs- und Risikoausschüsse mehrheitlich mit
unabhängigen Mitgliedern besetzt?15 0 15 30 50% 0% 50% E
III.10
Ist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unabhängig und nicht
der AR-Vorsitzende und kein ehemaliges Vorstandsmitglied, dessen
Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete?
18 0 12 30 60% 0% 40% E
17
III.11Gibt es außer dem Vorsitzenden des Prüfungssausschusses
mindestens einen weiteren Financial Expert?29 0 1 30 97% 0% 3% P
III.12Gehören dem Aufsichtsrat maximal zwei ehemalige Mitglieder des
Vorstandes an? 30 0 0 30 100% 0% 0% P
III.13 Sieht die Satzung kein Entsenderecht von Aufsichtsräten vor? 28 0 2 30 93% 0% 7% P
III.14Gibt es regelmäßig getrennte Vorsitzungen der Aktionärs- und
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat? 11 2 17 30 37% 7% 57% E
III.15 Tagt der Aufsichtsrat regelmäßig auch ohne den Vorstand? 29 0 1 30 97% 0% 3% E
III.16
Führt der Aufsichtsrat regelmäßig Effizienzprüfungen durch und
berichtet er darüber aussagekräftig (i.e. Art der Prüfung
(extern/intern))?
23 7 0 30 77% 23% 0% E
III.17Wird die Anzahl der Teilnahmen an den Sitzungen individualisiert
veröffentlicht? 25 0 5 30 83% 0% 17% P
III.17a
Hat kein noch amtierendes Mitglied des Aufsichtsrats ohne
schlüssige Begründung an weniger als 75 Prozent der Sitzungen
teilgenommen?
20 0 10 30 67% 0% 33% P
III.18 Erfolgt eine Einzelwahl der AR-Mitglieder? 30 0 0 30 100% 0% 0% P
III.19 Erfolgt eine Einzelentlastung der AR-Mitglieder? 9 0 21 30 30% 0% 70% P
III.20Wird dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Nachfolgeplanung und
die hierbei angelegten Kriterien des Vorstands berichtet?29 0 1 30 97% 0% 3% E
III.21
Existiert eine reine Fixvergütung für Aufsichtsratsmitglieder oder falls
andere Vergütungsbestandteile existieren, sind diese nicht von
kurzfristigen Parametern (wie Dividende, Jahresergebnis) abhängig?
27 2 1 30 90% 7% 3% P
III.22Werden die für den AR erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen von
der Gesellschaft getragen?29 1 0 30 97% 3% 0% E
III.23Besteht ein der D&O-Versicherung des Vorstands entsprechender
Selbstbehalt für die D&O-Versicherung des AR? 29 1 0 30 97% 3% 0% P
III.24Ist ein Onboarding-Prozess für neue AR-Mitglieder entwickelt und
eingeführt?12 8 10 30 40% 27% 33% E
18
IV. Transparenz und Governance
-VerpflichtungTotal Relativ
Ja Tw. Nein Ja Tw. Nein
IV.1 Werden Abweichungen von "Sollte-Anregungen" genannt und begründet? 16 0 14 30 53% 0% 47% P
IV.2Wird eine Abweichungsanalyse wesentlicher, früher genannter Ertrags- und
Strategieziele veröffentlicht?30 0 0 30 100% 0% 0% E
IV.3
Wird über substantielle Interessenkonflikte, die notwendigen Mechanismen zu
deren Identifikation und deren Behandlung durch den Aufsichtsrat relevant und
zeitnah berichtet?
30 0 0 30 100% 0% 0% E
IV.4
Werden wesentliche Transaktionen (Related Party Transactions) zwischen
Organmitgliedern bzw. diesen nahestehenden Personen und dem Unternehmen
offengelegt und über deren Identifikation, Prüfung und abschließende
Genehmigung berichtet?
30 0 0 30 100% 0% 0% P
IV.5Werden die Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und den Vorstand im
Internet veröffentlicht?11 1 18 30 37% 3% 60% P
IV.6Werden für alle Aufsichtsratsmitglieder mindestens jährlich aktualisierte
Lebensläufe auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht?29 1 0 30 97% 3% 0% P
IV.7Werden die Regelgrenzen nach III.7 (Regelzugehörigkeitsdauer) und III.8
(Altersgrenze AR) veröffentlicht?28 0 2 30 93% 0% 7% P
IV.8Wird über Nachhaltigkeitsthemen durch Verfolgung der Kriterien von EFFAS,
GRI und des Deutschen Nachhaltigkeitskodex aussagekräftig berichtet?30 0 0 30 100% 0% 0% E
IV.9Verknüpft das Unternehmen in seiner Berichterstattung finanzielle sowie nicht-
finanzielle Informationen (z. B. durch einen Integrated Reporting Ansatz)?30 0 0 30 100% 0% 0% P
IV.10
Besteht ein regelmäßiger, institutionalisierter Dialog zwischen den in der
Präambel des Kodex genannten Stakeholdern und dem Unternehmen (z.B.
durch Materialitätsanalysen und Stakeholderforen)?
29 0 1 30 97% 0% 3% E
IV.11Wird regelmäßig über Dialoge zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und
relevanten Investoren berichtet (u.a. im Bericht des Aufsichtsrats)?16 4 10 30 53% 13% 33% P
IV.12Sind Bezugsrechtsauschlüsse bei Kapitalerhöhungen (kumulativ) auf 20%
begrenzt? 30 0 0 30 100% 0% 0% P
IV.13 Verfügt die Gesellschaft nicht über eine Ermächtigung zum Aktienrückkauf? 11 0 19 30 37% 0% 63% P
19
V. Rechnungslegung & Abschlussprüfung Total Relativ
Ja Tw. Nein Ja Tw. Nein
V.1Existieren aussagekräftige Zwischenberichte mit wesentlichen Kennzahlen und
Erläuterungen zu Abweichungen von bisherigen Guidance-Aussagen? 30 0 0 30 100% 0% 0% E
V.2
Werden Zwischenmitteilungen vor ihrer Veröffentlichung vom
Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss mit dem Vorstand und dem Wirtschaftsprüfer
erörtert?
30 0 0 30 100% 0% 0% E
V.3Werden in der Berichterstattung über die individuelle Vorstandsvergütung die
vom DCGK vorgeschlagenen Mustertabellen verwendet?27 2 1 30 90% 7% 3% P
V.4
Gibt es durch den PA-Vorsitzenden einen regelmäßigen Dialog zwischen
Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss und Wirtschaftsprüfer, auch außerhalb der
Sitzungen ?
15 6 9 30 50% 20% 30% E
V.5
Informiert der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat (zeitnah und im
Prüfungsbericht), wenn er feststellt, dass eine unrichtige Entsprechenserklärung
gemäß § 161 AktG besteht?
29 0 1 30 97% 0% 3% E
V.6
Betragen die nicht prüfungsnahen Beratungshonorare des Wirtschaftsprüfers
weniger als 30% seiner Prüfungshonorare für den Konzern bzw. die gesamte
Gesellschaft?
28 0 2 30 93% 0% 7% P
V.7Wird der prozentuale Anteil der nicht prüfungsnahen Beratungshonorare
veröffentlicht, wenn diese über 30% der gesamten Prüfungshonorare betragen?1 0 29 30 3% 0% 97% P
V.8Ist die aktuell beauftragte WP-Gesellschaft nicht länger als zehn Jahre
beauftragt?6 0 24 30 20% 0% 80% P
20
I. Aktionäre und Hauptversammlung Total Relativ
Ja Tw. Nein Summe Ja Tw. Nein
I.1
Ermöglicht die Gesellschaft die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung
durch einen Vertreter bis zum Beginn der Abstimmungen der jeweiligen HV-
Tagesordnungspunkte?
7 7 40 54 13% 13% 74% P
I.2Ermöglicht die Gesellschaft die Verfolgung der gesamten HV über moderne
Kommunikationsmedien (z.B. das Internet)?6 40 8 54 11% 74% 15% P
I.3Leitet der Dienstleister frühestens 24 Std. vor Beginn der HV
Stimmrechtsweisungen an die Gesellschaft weiter?0 7 47 54 0% 13% 87% E
I.4
Wird oder wurde der HV die verbindliche Abstimmung über das
Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder und wesentliche Änderungen
vorgeschlagen?
17 11 26 54 31% 20% 48% E
I.5Gibt es bei 'bona fide' substantiellen Übernahmeangeboten sowie bei sonstigen
wesentlichen Strukturänderungen eine Verpflichtung zur Einberufung einer HV? 8 4 42 54 15% 7% 78% E
MDax
21
II. Vorstand Total Relativ
Ja Tw. Nein Ja Tw. Nein
II.1 Existiert eine veröffentlichte Höchstgrenze für Vorstandsvergütungen? 45 3 6 54 83% 6% 11% P
II.2
Existieren variable, im wesentlichen zukunftsbezogene Vergütungsprogramme
für den Vorstand mit einer langfristigen Anreizwirkung und anspruchsvollen
Erfolgszielen, die über mindestens drei Jahre gemessen werden?
25 26 3 54 46% 48% 6% E
II.3
Wird bei der Ausgestaltung des langfristigen Vergütungs-bestandteils sowohl
positiven als auch negativen (i.e. Bonus/ Malus System) Entwicklungen (auch
durch Claw-Back-Lösungen) Rechnung getragen?
14 38 2 54 26% 70% 4% E
II.4Werden mehrjährige, variable Vergütungsbestandteile bei vorzeitiger
Vertragsauflösung nicht vorzeitig ausbezahlt?18 6 30 54 33% 11% 56% P
II.5Werden Versorgungsniveau und jew. jährlicher Aufwand transparent
ausgewiesen?46 5 3 54 85% 9% 6% P
II.6
Beinhalten die Vorstandsverträge ein Abfindungs-Cap, welches Zahlungen bei
vorzeitiger Beendigung der Vorstandstatigkeit einschließlich Nebenleistungen
auf den Wert von maximal zwei Jahresvergutungen begrenzt und nicht mehr als
die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergutet?
44 2 8 54 81% 4% 15% P
II.7
Haben Vorstände der Gesellschaft nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate (bei
Doppelzählung von Vorsitzen) bei externen großen Unternehmen inne? Wird
dabei bei der Darstellung der Mandate zwischen börsennotiert, nicht-
börsennotiert und Konzernmandat differenziert?
48 1 5 54 89% 2% 9% P
II.8 Erfolgt keine Erstbestellung von Vorständen für mehr als drei (3) Jahre? 13 10 31 54 24% 19% 57% P
II.9Besteht eine Informationsordnung für eine anspruchsvolle
Informationsversorgung des Aufsichtsrats durch den Vorstand?23 23 8 54 43% 43% 15% E
22
III. Aufsichtsrat Total Relativ
Ja Tw. Nein Ja Tw. Nein
III.1Gibt es für die Zusammensetzung konkrete Ziele sowie ein
Kompetenzprofil für das Gesamtgremium?47 2 5 54 87% 4% 9% P
III.2
Besitzt der gesamte Aufsichtsrat ausreichende
unternehmensspezifische Kenntnisse, Managementerfahrung und
Internationalität?
42 11 1 54 78% 20% 2% E
III.3Führt der Aufsichtsratsvorsitzende Gespräche mit Investoren über
aufsichtsratsspezifische Themen?7 13 34 54 13% 24% 63% P
III.4Wird über die Arbeit des Nominierungsausschusses oder einen
existierenden Nominierungsprozess ausführlich berichtet?31 15 8 54 57% 28% 15% P
III.5
Wird bei Wahlen für jeden vorgeschlagenen Kandidaten ein
Qualifikationsprofil bzw. ein Lebenslauf veröffentlicht, der die
relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen sowie die
wesentlichen sonstigen Tätigkeiten enthält? Wird dabei bei den
weiteren Mandaten zwischen börsennotiert, nicht-börsennotiert und
Konzernmandat differenziert?
44 6 4 54 81% 11% 7% P
III.6Werden die unabhängigen Anteilseignervertreter im
Geschäftsbericht und bei anstehenden Wahlen namentlich benannt?44 8 2 54 81% 15% 4% E
III.7Existiert eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum
Aufsichtsrat?35 1 18 54 65% 2% 33% E
III.8 Existiert eine Altersgrenze für die Mitglieder des Aufsichtsrats? 48 1 5 54 89% 2% 9% E
III.9Sind die Prüfungs- und Risikoausschüsse mehrheitlich mit
unabhängigen Mitgliedern besetzt?36 0 18 54 67% 0% 33% E
III.10
Ist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unabhängig und nicht
der AR-Vorsitzende und kein ehemaliges Vorstandsmitglied, dessen
Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete?
33 1 20 54 61% 2% 37% E
23
III.11Gibt es außer dem Vorsitzenden des Prüfungssausschusses
mindestens einen weiteren Financial Expert?39 0 15 54 72% 0% 28% P
III.12Gehören dem Aufsichtsrat maximal zwei ehemalige Mitglieder des
Vorstandes an? 53 1 0 54 98% 2% 0% P
III.13 Sieht die Satzung kein Entsenderecht von Aufsichtsräten vor? 50 0 4 54 93% 0% 7% P
III.14Gibt es regelmäßig getrennte Vorsitzungen der Aktionärs- und
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat? 26 4 24 54 48% 7% 44% E
III.15 Tagt der Aufsichtsrat regelmäßig auch ohne den Vorstand? 9 17 28 54 17% 31% 52% E
III.16
Führt der Aufsichtsrat regelmäßig Effizienzprüfungen durch und
berichtet er darüber aussagekräftig (i.e. Art der Prüfung
(extern/intern))?
20 28 6 54 37% 52% 11% E
III.17Wird die Anzahl der Teilnahmen an den Sitzungen individualisiert
veröffentlicht? 41 0 13 54 76% 0% 24% P
III.17a
Hat kein noch amtierendes Mitglied des Aufsichtsrats ohne
schlüssige Begründung an weniger als 75 Prozent der Sitzungen
teilgenommen?
34 1 19 54 63% 2% 35% P
III.18 Erfolgt eine Einzelwahl der AR-Mitglieder? 53 0 1 54 98% 0% 2% P
III.19 Erfolgt eine Einzelentlastung der AR-Mitglieder? 6 1 47 54 11% 2% 87% P
III.20Wird dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Nachfolgeplanung und
die hierbei angelegten Kriterien des Vorstands berichtet?9 33 12 54 17% 61% 22% E
III.21
Existiert eine reine Fixvergütung für Aufsichtsratsmitglieder oder falls
andere Vergütungsbestandteile existieren, sind diese nicht von
kurzfristigen Parametern (wie Dividende, Jahresergebnis) abhängig?
49 0 5 54 91% 0% 9% P
III.22Werden die für den AR erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen von
der Gesellschaft getragen?7 15 32 54 13% 28% 59% E
III.23Besteht ein der D&O-Versicherung des Vorstands entsprechender
Selbstbehalt für die D&O-Versicherung des AR? 40 0 14 54 74% 0% 26% P
III.24Ist ein Onboarding-Prozess für neue AR-Mitglieder entwickelt und
eingeführt?5 12 37 54 9% 22% 69% E
24
IV. Transparenz und Governance
-VerpflichtungTotal Relativ
Ja Tw. Nein Ja Tw. Nein
IV.1 Werden Abweichungen von "Sollte-Anregungen" genannt und begründet? 9 0 45 54 17% 0% 83% P
IV.2Wird eine Abweichungsanalyse wesentlicher, früher genannter Ertrags- und
Strategieziele veröffentlicht?54 0 0 54 100% 0% 0% E
IV.3
Wird über substantielle Interessenkonflikte, die notwendigen Mechanismen zu
deren Identifikation und deren Behandlung durch den Aufsichtsrat relevant und
zeitnah berichtet?
45 5 4 54 83% 9% 7% E
IV.4
Werden wesentliche Transaktionen (Related Party Transactions) zwischen
Organmitgliedern bzw. diesen nahestehenden Personen und dem Unternehmen
offengelegt und über deren Identifikation, Prüfung und abschließende
Genehmigung berichtet?
53 1 0 54 98% 2% 0% P
IV.5Werden die Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und den Vorstand im
Internet veröffentlicht?9 4 41 54 17% 7% 76% P
IV.6Werden für alle Aufsichtsratsmitglieder mindestens jährlich aktualisierte
Lebensläufe auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht?50 3 1 54 93% 6% 2% P
IV.7Werden die Regelgrenzen nach III.7 (Regelzugehörigkeitsdauer) und III.8
(Altersgrenze AR) veröffentlicht?40 9 5 54 74% 17% 9% P
IV.8Wird über Nachhaltigkeitsthemen durch Verfolgung der Kriterien von EFFAS,
GRI und des Deutschen Nachhaltigkeitskodex aussagekräftig berichtet?51 2 1 54 94% 4% 2% E
IV.9Verknüpft das Unternehmen in seiner Berichterstattung finanzielle sowie nicht-
finanzielle Informationen (z. B. durch einen Integrated Reporting Ansatz)?33 8 13 54 61% 15% 24% P
IV.10
Besteht ein regelmäßiger, institutionalisierter Dialog zwischen den in der
Präambel des Kodex genannten Stakeholdern und dem Unternehmen (z.B.
durch Materialitätsanalysen und Stakeholderforen)?
47 4 3 54 87% 7% 6% E
IV.11Wird regelmäßig über Dialoge zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und
relevanten Investoren berichtet (u.a. im Bericht des Aufsichtsrats)?4 5 45 54 7% 9% 83% P
IV.12Sind Bezugsrechtsauschlüsse bei Kapitalerhöhungen (kumulativ) auf 20%
begrenzt? 49 0 5 54 91% 0% 9% P
IV.13 Verfügt die Gesellschaft nicht über eine Ermächtigung zum Aktienrückkauf? 17 0 37 54 31% 0% 69% P
25
V. Rechnungslegung & Abschlussprüfung Total Relativ
Ja Tw. Nein Ja Tw. Nein
V.1Existieren aussagekräftige Zwischenberichte mit wesentlichen Kennzahlen und
Erläuterungen zu Abweichungen von bisherigen Guidance-Aussagen? 53 1 0 54 98% 2% 0% E
V.2
Werden Zwischenmitteilungen vor ihrer Veröffentlichung vom
Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss mit dem Vorstand und dem Wirtschaftsprüfer
erörtert?
26 9 19 54 48% 17% 35% E
V.3Werden in der Berichterstattung über die individuelle Vorstandsvergütung die
vom DCGK vorgeschlagenen Mustertabellen verwendet?49 0 5 54 91% 0% 9% P
V.4
Gibt es durch den PA-Vorsitzenden einen regelmäßigen Dialog zwischen
Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss und Wirtschaftsprüfer, auch außerhalb der
Sitzungen ?
10 39 5 54 19% 72% 9% E
V.5
Informiert der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat (zeitnah und im
Prüfungsbericht), wenn er feststellt, dass eine unrichtige Entsprechenserklärung
gemäß § 161 AktG besteht?
53 0 1 54 98% 0% 2% E
V.6
Betragen die nicht prüfungsnahen Beratungshonorare des Wirtschaftsprüfers
weniger als 30% seiner Prüfungshonorare für den Konzern bzw. die gesamte
Gesellschaft?
53 0 1 54 98% 0% 2% P
V.7Wird der prozentuale Anteil der nicht prüfungsnahen Beratungshonorare
veröffentlicht, wenn diese über 30% der gesamten Prüfungshonorare betragen?0 0 54 54 0% 0% 100% P
V.8Ist die aktuell beauftragte WP-Gesellschaft nicht länger als zehn Jahre
beauftragt?39 1 14 54 72% 2% 26% P
26
DVFA Scorecard for Corporate Governance für: am:
Standard
Gewichtung
(2)
Punktzahl
(3) = (1) × (2)
Standard
Teilscore
E/P
I. Aktionäre und Hauptversammlung 1 0,50 0
Ja Tw. Nein 9%
I.1
Ermöglicht die Gesellschaft die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung
durch einen Vertreter bis zum Beginn der Abstimmungen der jeweiligen HV-
Tagesordnungspunkte?
1,0 0,0 PE (Ziff. 2.3.2) /
§ 118 Abs. 2 /
ICGN 8.4 / BP
I.2Ermöglicht die Gesellschaft die Verfolgung der gesamten HV über moderne
Kommunikationsmedien (z.B. das Internet)?1,0 0,0 P A (Ziff. 2.3.3) / § 118 Abs.4
I.3Leitet der Dienstleister frühestens 24 Std. vor Beginn der HV
Stimmrechtsweisungen an die Gesellschaft weiter?1,5 0,0 E BP
I.4
Wird oder wurde der HV die verbindliche Abstimmung über das
Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder und wesentliche Änderungen
vorgeschlagen?
2,0 0,0 EE (Ziff. 2.2.1)
§ 120 Abs. 4 /
ICGN 6.5
I.5Gibt es bei 'bona fide' substantiellen Übernahmeangeboten sowie bei sonstigen
wesentlichen Strukturänderungen eine Verpflichtung zur Einberufung einer HV? 1,5 0,0 E A (Ziff. 3.7 Abs. 3) / ICGN 9.2 f)
Score: -
0,00%
Erfüllung Gesamt: 0%
E 0%
P 0%
MASTER 15.10.2019
Erfüllungsgrad
(1)
Quelle:
DCGK (E) bzw. (A) /
AktG (§§) /
Best Practice (BP) /
ICGN Global Corporate
Governance Principles (ICGN)
Gewichteter Score:
27
Standard
Gewichtung
(2)
Punktzahl
(3) = (1) × (2)
Standard
Teilscore
E/P
II. Vorstand 1 0,50 0
Ja Tw. Nein 19%
II.1 Existiert eine veröffentlichte Höchstgrenze für Vorstandsvergütungen? 2,0 0,0 P
E (Ziff. 4.2.3)
II.2
Existieren variable, im wesentlichen zukunftsbezogene Vergütungsprogramme
für den Vorstand mit einer langfristigen Anreizwirkung und anspruchsvollen
Erfolgszielen, die über mindestens drei Jahre gemessen werden?
2,0 0,0 EE (Ziff. 4.2.3 Abs. 2)
§ 87 Abs. 1
BP / ICGN 6.2 & 6.3
II.3
Wird bei der Ausgestaltung des langfristigen Vergütungs-bestandteils sowohl
positiven als auch negativen (i.e. Bonus/ Malus System) Entwicklungen (auch
durch Claw-Back-Lösungen) Rechnung getragen?
2,0 0,0 EE (Ziff. 4.2.3 Abs. 2)
§ 87 Abs.2 / ICGN 6.2
II.4Werden mehrjährige, variable Vergütungsbestandteile bei vorzeitiger
Vertragsauflösung nicht vorzeitig ausbezahlt?1,5 0,0 P A (Ziff. 4.2.3 Abs. 2)
II.5Werden Versorgungsniveau und jew. jährlicher Aufwand transparent
ausgewiesen?2,0 0,0 P E (Ziff. 4.2.3)
II.6
Beinhalten die Vorstandsverträge ein Abfindungs-Cap, welches Zahlungen bei
vorzeitiger Beendigung der Vorstandstatigkeit einschließlich Nebenleistungen auf
den Wert von maximal zwei Jahresvergutungen begrenzt und nicht mehr als die
Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergutet?
1,0 0,0 P E (Ziff. 4.2.3 Abs. 4)
II.7
Haben Vorstände der Gesellschaft nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate (bei
Doppelzählung von Vorsitzen) bei externen großen Unternehmen inne? Wird
dabei bei der Darstellung der Mandate zwischen börsennotiert, nicht-
börsennotiert und Konzernmandat differenziert?
1,5 0,0 P E (Ziff. 5.4.5) / ICGN 1.5
II.8 Erfolgt keine Erstbestellung von Vorständen für mehr als drei (3) Jahre? 1,0 0,0 P A (Ziff. 5.1.2 Abs.2)
II.9Besteht eine Informationsordnung für eine anspruchsvolle
Informationsversorgung des Aufsichtsrats durch den Vorstand?1,5 0,0 E E (Ziff. 3.4) / BP
Score: -
0,00%
Erfüllung Gesamt: 0%
E 0%
P 0%
Erfüllungsgrad
(1)
Quelle:
DCGK (E) bzw. (A) /
AktG (§§) /
Best Practice (BP) /
ICGN Global Corporate
Governance Principles (ICGN)
Gewichteter Score:
28
Standard
Gewichtung
(2)
Punktzahl
(3) = (1) × (2)
Standard
Teilscore
E/P
III. Aufsichtsrat 1 0,50 0
Ja Tw. Nein 39%
III.1Gibt es für die Zusammensetzung konkrete Ziele sowie ein
Kompetenzprofil für das Gesamtgremium?1,5 0,0 P E (Ziff. 5.4.1) / BP
III.2
Besitzt der gesamte Aufsichtsrat ausreichende
unternehmensspezifische Kenntnisse, Managementerfahrung und
Internationalität?
2,0 0,0 E E (Ziff. 5.4.1) / BP / ICGN 3.1
III.3Führt der Aufsichtsratsvorsitzende Gespräche mit Investoren über
aufsichtsratsspezifische Themen?1,5 0,0 P A (Ziff. 5.2)
III.4Wird über die Arbeit des Nominierungsausschusses oder einen
existierenden Nominierungsprozess ausführlich berichtet?1,5 0,0 P
E (Ziff. 5.3.3) /
ICGN 3.8
III.5
Wird bei Wahlen für jeden vorgeschlagenen Kandidaten ein
Qualifikationsprofil bzw. ein Lebenslauf veröffentlicht, der die
relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen sowie die
wesentlichen sonstigen Tätigkeiten enthält? Wird dabei bei den
weiteren Mandaten zwischen börsennotiert, nicht-börsennotiert und
Konzernmandat differenziert?
1,5 0,0 PE (Ziff. 5.3.3, 5.4.1) / BP / ICGN
3.4
III.6Werden die unabhängigen Anteilseignervertreter im
Geschäftsbericht und bei anstehenden Wahlen namentlich benannt?1,5 0,0 E
BP / ICGN 6.2
E (Ziff. 5.4.1. Abs. 6)
III.7Existiert eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum
Aufsichtsrat?1,0 0,0 E E (Ziff. 5.4.1)
III.8 Existiert eine Altersgrenze für die Mitglieder des Aufsichtsrats? 1,0 0,0 E E (Ziff. 5.4.1)
III.9Sind die Prüfungs- und Risikoausschüsse mehrheitlich mit
unabhängigen Mitgliedern besetzt?1,5 0,0 E
E (Ziff. 5.4.1) /
BP/ ICGN 5.5 / 7.9
III.10
Ist der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unabhängig und nicht
der AR-Vorsitzende und kein ehemaliges Vorstandsmitglied, dessen
Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete?
1,5 0,0 EE (Ziff. 5.2 Abs. 2, 5.3.2) / ICGN
7.9
III.11Gibt es außer dem Vorsitzenden des Prüfungssausschusses
mindestens einen weiteren Financial Expert?1,5 0,0 P E (Ziff. 5.4.2)
Quelle:
DCGK (E) bzw. (A) /
AktG (§§) /
Best Practice (BP) /
ICGN Global Corporate
Governance Principles (ICGN)
Erfüllungsgrad
(1)
29
III.12Gehören dem Aufsichtsrat maximal zwei ehemalige Mitglieder des
Vorstandes an? 1,0 0,0 P E (Ziff. 5.4.2)
III.13 Sieht die Satzung kein Entsenderecht von Aufsichtsräten vor? 1,0 0,0 P BP / ICGN 3.5
III.14Gibt es regelmäßig getrennte Vorsitzungen der Aktionärs- und
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat? 1,0 0,0 E A (Ziff. 3.6) / BP
III.15 Tagt der Aufsichtsrat regelmäßig auch ohne den Vorstand? 0,5 0,0 E E (Ziff. 3.6 Abs.2) / ICGN 2.6
III.16
Führt der Aufsichtsrat regelmäßig Effizienzprüfungen durch und
berichtet er darüber aussagekräftig (i.e. Art der Prüfung
(extern/intern))?
1,5 0,0 EE (Ziff. 5.6)/ BP /
ICGN 1.2 j) / 3.7 /
III.17Wird die Anzahl der Teilnahmen an den Sitzungen individualisiert
veröffentlicht? 1,0 0,0 P BP
III.17a
Hat kein noch amtierendes Mitglied des Aufsichtsrats ohne
schlüssige Begründung an weniger als 75 Prozent der Sitzungen
teilgenommen?
1,0 0,0 P
III.18 Erfolgt eine Einzelwahl der AR-Mitglieder? 1,5 0,0 P E (Ziff. 5.4.3) / BP
III.19 Erfolgt eine Einzelentlastung der AR-Mitglieder? 1,0 0,0 P E (Ziff. 5.4.3) / BP
III.20Wird dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Nachfolgeplanung und
die hierbei angelegten Kriterien des Vorstands berichtet?1,0 0,0 E E (Ziff. 5.4.1 Abs. 1 und 2)
III.21
Existiert eine reine Fixvergütung für Aufsichtsratsmitglieder oder falls
andere Vergütungsbestandteile existieren, sind diese nicht von
kurzfristigen Parametern (wie Dividende, Jahresergebnis) abhängig?
1,0 0,0 P A (Ziff. 5.4.6 Abs. 2) / § 87 Abs.1
III.22Werden die für den AR erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen von
der Gesellschaft getragen?1,0 0,0 E E (Ziff. 5.4.5 Abs.2)
III.23Besteht ein der D&O-Versicherung des Vorstands entsprechender
Selbstbehalt für die D&O-Versicherung des AR? 0,5 0,0 P
BP / (§ 93 Abs. 2 S. 3 AktG)
E (Ziff. 3.8 Abs. 3)
III.24Ist ein Onboarding-Prozess für neue AR-Mitglieder entwickelt und
eingeführt?0,5 0,0 E BP
Score: -
0,00%
Erfüllung Gesamt: 0%
E 0%
P 0%
Gewichteter Score:
30
Standard
Gewichtung
(2)
Punktzahl
(3) = (1) × (2)
Standard
Teilscore
E/P
IV. Transparenz und Governance
-Verpflichtung1 0,50 0
Ja Tw. Nein 19%
IV.1 Werden Abweichungen von "Sollte-Anregungen" genannt und begründet? 1,0 0,0 P A (Ziff. 3.10)
IV.2Wird eine Abweichungsanalyse wesentlicher, früher genannter Ertrags- und
Strategieziele veröffentlicht?1,0 0,0 E BP
IV.3
Wird über substantielle Interessenkonflikte, die notwendigen Mechanismen zu
deren Identifikation und deren Behandlung durch den Aufsichtsrat relevant und
zeitnah berichtet?
1,5 0,0 E E (Ziff. 5.5.3) / ICGN 9.3 & 9.4
IV.4
Werden wesentliche Transaktionen (Related Party Transactions) zwischen
Organmitgliedern bzw. diesen nahestehenden Personen und dem Unternehmen
offengelegt und über deren Identifikation, Prüfung und abschließende
Genehmigung berichtet?
1,5 0,0 P BP
IV.5Werden die Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und den Vorstand im
Internet veröffentlicht?1,0 0,0 P BP
IV.6Werden für alle Aufsichtsratsmitglieder mindestens jährlich aktualisierte
Lebensläufe auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht?1,5 0,0 P E (Ziff. 5.4.1) / BP
IV.7Werden die Regelgrenzen nach III.7 (Regelzugehörigkeitsdauer) und III.8
(Altersgrenze AR) veröffentlicht?1,0 0,0 P E (Ziff. 5.4.1)
IV.8Wird über Nachhaltigkeitsthemen durch Verfolgung der Kriterien von EFFAS,
GRI und des Deutschen Nachhaltigkeitskodex aussagekräftig berichtet?1,5 0,0 E BP / ICGN 7.5
IV.9Verknüpft das Unternehmen in seiner Berichterstattung finanzielle sowie nicht-
finanzielle Informationen (z. B. durch einen Integrated Reporting Ansatz)?1,0 0,0 P BP / ICGN 7.5
IV.10
Besteht ein regelmäßiger, institutionalisierter Dialog zwischen den in der
Präambel des Kodex genannten Stakeholdern und dem Unternehmen (z.B.
durch Materialitätsanalysen und Stakeholderforen)?
1,0 0,0 EDCGK Präambel /
ICGN Preamble /
BP
IV.11Wird regelmäßig über Dialoge zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und
relevanten Investoren berichtet (u.a. im Bericht des Aufsichtsrats)?1,0 0,0 P BP
IV.12Sind Bezugsrechtsauschlüsse bei Kapitalerhöhungen (kumulativ) auf 20%
begrenzt? 1,5 0,0 P
IV.13 Verfügt die Gesellschaft nicht über eine Ermächtigung zum Aktienrückkauf? 0,0 0,0 P
Score: -
0,00%
Erfüllung Gesamt: 0%
E 0%
P 0%
Gewichteter Score:
Quelle:
DCGK (E) bzw. (A) /
AktG (§§) /
Best Practice (BP) /
ICGN Global Corporate
Governance Principles (ICGN)
Erfüllungsgrad
(1)
31
E/P
V. Rechnungslegung & Abschlussprüfung 1 0,50 0
Ja Tw. Nein 14%
V.1Existieren aussagekräftige Zwischenberichte mit wesentlichen Kennzahlen und
Erläuterungen zu Abweichungen von bisherigen Guidance-Aussagen? 2,0 0,0 E BP
V.2
Werden Zwischenmitteilungen vor ihrer Veröffentlichung vom
Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss mit dem Vorstand und dem Wirtschaftsprüfer
erörtert?
1,5 0,0 EE (Ziff. 7.1.2, S.2) /
ICGN 7.9 e)
V.3Werden in der Berichterstattung über die individuelle Vorstandsvergütung die
vom DCGK vorgeschlagenen Mustertabellen verwendet?1,0 0,0 P E (Ziff. 4.2.5)
V.4
Gibt es durch den PA-Vorsitzenden einen regelmäßigen Dialog zwischen
Aufsichtsrat/Prüfungsausschuss und Wirtschaftsprüfer, auch außerhalb der
Sitzungen ?
1,0 0,0 E BP / ICGN 7.9
V.5
Informiert der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat (zeitnah und im
Prüfungsbericht), wenn er feststellt, dass eine unrichtige Entsprechenserklärung
gemäß § 161 AktG besteht?
1,0 0,0 E E (Ziff. 7.2.3. Abs.2)
V.6
Betragen die nicht prüfungsnahen Beratungshonorare des Wirtschaftsprüfers
weniger als 30% seiner Prüfungshonorare für den Konzern bzw. die gesamte
Gesellschaft?
2,0 0,0 P BP / ICGN 7.8
V.7Wird der prozentuale Anteil der nicht prüfungsnahen Beratungshonorare
veröffentlicht, wenn diese über 30% der gesamten Prüfungshonorare betragen?1,0 0,0 P BP / ICGN 7.9
V.8Ist die aktuell beauftragte WP-Gesellschaft nicht länger als zehn Jahre
beauftragt?1,0 0,0 P BP
Score: -
0,00%
Erfüllung Gesamt: 0%
E 0%
P 0%
Erfüllungsgrad
(1)
Quelle:
DCGK (E) bzw. (A) /
AktG (§§) /
Best Practice (BP) /
ICGN Global Corporate
Governance Principles (ICGN)
Gewichteter Score:
Standard
Gewichtung
(2)
Punktzahl
(3) = (1) × (2)
Standard
Teilscore
32
DVFA e.V. – Der Verband der Investment Professionals
Der DVFA e.V. ist die Standesorganisation aller Investment Professionals in den deutschen Finanz- und Kapitalmärkten. Unsere über 1.400 Mitglieder repräsentieren die Vielfalt des Investment- und Risikomanagements in Deutschland. Wir engagieren uns für die Professionalisierung des Investment-Berufsstandes, erarbeiten Standards und fördern den Finance-Nachwuchs. Unser Netzwerk bringt Praktiker und Theoretiker sämtlicher Investmentdisziplinen unter dem DVFA Dach zusammen.
Der Verband ist international verankert. Er ist Mitglied von EFFAS - European Federation of Financial Analysts Societies mit über 17.000 Investment Professionals europaweit, und auch Mitglied bei der ACIIA - Association of Certified International Investment Analysts, einem Netzwerk mit 100.000 Investment Professionals weltweit.
Kontakt
Mirka Ku erová Leiterin Verbandsgeschäftsstelle
DVFA e.V. Mainzer Landstraße 47a 60329 Frankfurt am Main Tel.: 069/50 00 42 31 55 [email protected] https://www.dvfa.de
Die bereitgestellten Informationen und Analysen beruhen auf den Angaben der jeweiligen Unternehmen. Der DVFA e.V. kann deshalb keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen. Mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist jegliche Haftung für materielle und immaterielle Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen und Analysen verursacht wurden, ausgeschlossen.
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© 2019 DVFA e.V.
33
Impressum
Herausgeber: DVFA e.V. V.i.S.d.P.: Mirka
Amtsgericht Frankfurt am Main VR 8158