24. Januar 2012© Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz
Herzlich Willkommen!
Informationsanlass für Arbeitgeber
«Was tun bei psychischenProblemen von Mitarbeitenden?»
24. Januar 2012© Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz
Agenda
Eröffnung: Landammann Armin Hüppin Fachreferat 1 zum Umgang mit Mitarbeitenden mit
psychischen Problemen: Dr. med. Renato Marelli Fachreferat 2 zum arbeits- und versicherungsrechtlichen
Umfeld: Prof. Dr. iur. Roland A. Müller Dazwischen: Fragen aus dem Publikum Netzwerk Arbeit – der Verein:
Andreas Weber, Junge Wirtschaftskammer Innerschwyz Apéro und Austausch
24. Januar 2012© Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz
Eröffnung
Landammann Armin Hüppin
Mitarbeitende mit psychischen Problemen
Renato Marelli
Präsident der Schweiz. Gesellschaft für Versicherungspsychiatrie
Goldau, 24.01.2012
Der ideale Mitarbeitende
Persönliche Einstellung Zielorientierung Handlungsorient.
Erfolg/Misserfolg Allg. Optimismus Bereitschaft zu
Tätigkeitswechsel Selbstwirksamkeit Selbstwertgefühl Kontrollüberzeug.
Schlüsselkompetenzen Eigeninitiative Kreativität Selbstlernkompetenz Soziales Auftreten Teamfähigkeit Toleranz Konfliktbereitschaft Etc.
Inhalt Das Unbehagen Häufigkeit psychischer Erkrankungen Wie erkennen? Wie spreche ich den Mitarbeitenden
an? Wann und welche externe Hilfe hole
ich mir? Weiterführende Informationen
Das Unbehagen Der Umgang mit Mitarbeitenden
mit psychischen Problemen ist mir unangenehm.
Sie bringen das Team durcheinander.
Ich verstehe Herrn Psycho nicht. Wie wird Frau Anima reagieren? Kann ich etwas tun?
Häufigkeit psych. Störungen
Jahresprävalenz: In Feldstudien: 24 bis 30% In Hausarztpraxen: 25 bis 30% Behandlungsbedarf: ca. 15%
Lebenszeitprävalenz: 50% Stationäre Behandlung: 0,5 bis 1,0%
Depression: Kernsymptome
Gedrückte, depressive Stimmung
Interessen- und/oder Freudlosigkeit
Antriebsstörung, erhöhteErmüdbarkeit
Zusatzsymptome
Verminderte Konzentration, Aufmerksamkeit Vermindertes Selbstwertgefühl Gefühle von Schuld und Wertlosigkeit Negative Zukunftsperspektiven Selbstschädigungstendenzen Schlafstörung Verminderter Appetit
Somatoforme Störungen
Körperliche Symptome ohne/ungenügende somatische Grundlage
Ängstliche Ursachenüberzeugung Fokussierung der Aufmerksamkeit auf die
Symptome und Vermeidung Hartnäckige Forderungen nach Abklärung
mit eigener passiver Haltung Mono- oder multisomatoform
Persönlichkeitsstörungen
Tiefverwurzelte und langanhaltende Verhaltensmuster
Starre und unangepasste Reaktionen In verschiedenen Lebenssituationen Im Wahrnehmen, Denken, Fühlen Mangelnde soziale Anpassung Subjektive Beschwerden Betreffen die Person oder die Umgebung
Typologie der Persönlichkeitsstörungen
Paranoide P. Schizoide P. Dissoziale P. Emotional instabile P. Histrionische P. Anankastische P. Ängstliche (vermeidende) P. Abhängige P. Sonstige spezifische P. (narzisstische P.)
Abhängigkeiten
Alkohol Cannabis Andere Drogen Spielen Internet
Häufigkeit am ArbeitsplatzBär N. „Schwierige Mitarbeiter“
25% der Belegschaft betroffen Akute Erkrankungen werden besser
toleriert. „Charakterprobleme“ stellen Belastung
dar. Trotz Engagement sind die Betriebe
überfordert. Quintessenz: Kündigung
Manifestation am Arbeitsplatz Frühe Zeichen: Probleme im zwischenmenschlichen
Kontakt Wiederholte Unstimmigkeiten mit
Umgebung Team reklamiert Gewohnte Leistung lässt nach Spätzeichen: Längere Absenzen Auslöser von Interventionen
Hier drückt der Schuh Soziale Problemlagen
Familie, Überschuldung … Konflikte am Arbeitsplatz
Mit Kollegen, Vorgesetzten Psychische Auffälligkeiten im e. S.
Störungen, Erkrankungen Missbrauch / Abhängigkeit von Suchtmitteln
Legale, illegale Drogen, stoffungebundene Abhängigkeiten
Was bedeutet das?
Hinschauen. Kein eigenes Vermeidungsverhalten.
Kritikgespräch organisieren Nicht aus aktuellem Anlass,
Ein Kritikgespräch ist keine Rüge. Es geht um Klärung.
Ruhe und Zeit vorsehen! Compasso: Leitfaden
Identifikation der Problemlage Soziale Problemlage
Einschalten der Sozialberatung Sozialpsychiatrische Fachstelle
Konflikte am Arbeitsplatz und psychische Auffälligkeiten Hausarzt, Sozialpsychiatrische Fachstelle
Suchtproblematik Sozialpsychiatrische Fachstelle, Hausarzt
Absenzen Kurzzeitig
Klärung, keine weiteren Massnahmen AUF 30 Tage oder mehr oder mehrere
Male auch kürzer arbeitsunfähig im Jahr Klärung mit dem Arbeitnehmer Allenfalls Rücksprache mit Arzt Und Meldung an die IV-Stelle
IV: Früherfassung und -Frühintervention
Übernimmt die professionelle Abklärung Bietet Beratungsgespräche mit/für
Arbeitnehmer und Arbeitgeber Macht zweckmässige Vorschläge Beratung: Arbeitsplatzanpassung,
Ausbildungskurse, Umplatzierung Klärt die eigene weitere Zuständigkeit ab
Schlussfolgerungen Psychische Probleme sind häufig Hinschauen, ansprechen, klären Beachten: Absenzenmanagement Früh professionelle Hilfe
einschalten Ab 30 Tagen krank oder wiederholt
kürzere Absenzen im Verlaufe des Jahres: Meldung an die IV
24. Januar 2012© Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz
Ihre Fragen
Moderation: Andreas Dummermuth,Geschäftsleiter Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz
Schweizerischer Arbeitgeberverband,
Mitarbeitende mit psychischen Problemen
Arbeits- und versicherungsrechtliches Umfeld
Prof. Dr. Roland A. Müller
Netzwerk ArbeitGoldau, 24. Januar 2012
Schweizerischer Arbeitgeberverband,
Agenda
Aspekte der Arbeitsmarktintegration im Überblick
Die Lösung arbeitsrechtlicher Probleme
Exkurs: Umgang mit «Schwierigen Mitarbeitern» (Erkenntnisse aus dem Forschungsbericht des BSV Nr. 1/11)
Schlüsselfunktion der kantonalen IV-Stellen
Notwendige Sensibilisierung aller Stakeholder
Ausblick
Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Schweizerischer Arbeitgeberverband,
Aspekte der Arbeitsmarktintegration aus Optik Arbeitgeber im Überblick
Allgemeine Wirtschaftslage ‒ Situation auf dem Arbeitsmarkt
Geeignete Arbeitsstelle (u.a. «Gesundheitsprofil»)
Abbau negativer Anreize für Arbeitgeber
Abbau negativer Anreize für Betroffene
Verhalten der Mitarbeitenden
Weitere Faktoren Familiäres Umfeld der Betroffenen Gesellschaftliches Umfeld
Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Schweizerischer Arbeitgeberverband,
Abbau negativer Anreize
Negative Anreize für Arbeitgeber Bisher unklare arbeitsrechtliche Behandlung des sog. «Arbeitsversuchs» Prämienanstieg aufgrund erhöhtem Risiko bei der Krankenversicherung
(KTGV), der Unfallversicherung bzw. der beruflichen Vorsorge Reduzierte Arbeitsleistung während der Einarbeitungsphase Zusätzlicher Betreuungsaufwand Anpassung des Arbeitsplatzes
Negative Anreize für Betroffene Einkommensreduktion bei Arbeitsaufnahme (Schwelleneffekte) Rentenverlust
Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Schweizerischer Arbeitgeberverband,
Vom Arbeitgeber beeinflussbare Faktoren
Bestehende Arbeitsverhältnisse: Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (OR 328) Geeignetes Absenzen- und Case-Management Beurteilung des Verhaltens des/r Arbeitnehmers/in Persönliche Betreuung / Coaching Innerbetriebliche Information (Fürsorgepflicht des Arbeitgebers /
Daten- und Persönlichkeitsschutz!) Prüfen von internen Versetzungen, Arbeitszeit-Modellen etc.
Neue Arbeitsverhältnisse (Reintegration): Soziales Engagement / Commitment: Grundsätzliche Bereitschaft zur
Aufnahme von Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit Beeinflussung des Betriebsklimas (Mitarbeitermotivation) Persönliche Betreuung (je nach Betriebsgrösse)
Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Schweizerischer Arbeitgeberverband,
«Exogene» Faktoren
Bestehende Arbeitsverhältnisse: Erfassen / Beurteilen der Krankheitsbilder (arbeitsplatzbezogenes
Erscheinungsbild) und Handlungsmöglichkeiten (Reaktionsart) Verhalten der Mitarbeiter (Umfeld) Mithilfe des/r Betroffenen
Neue Arbeitsverhältnisse (Reintegration): Wirtschaftslage / Wettbewerbsdruck (geeignete, offene Stellen) Effiziente Stellenvermittlung /-plattform Geeignetes, externes Coaching, insbesondere bei
Mehrfachproblematiken (finanzielle, familiäre Probleme) «Integrationsunterstützende», gesetzliche Rahmenbedingungen (z.B.
Arbeitsversuch) Auffangnetz, wenn Integration nicht funktioniert (bei Rückfall)
Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Schweizerischer Arbeitgeberverband,
Zustandekommen eines Arbeitsvertrages (OR 319 ff.) Arbeitsgericht ZH:
Arbeitsleistung verwertbar, keine Beschäftigungstherapie Eingliederung in eine Organisation («Subordination») Dauerschuldverhältnis Entgelt (nicht nur Gefälligkeitsarbeit)
Formlosigkeit eines Vertrages (OR 320 I)
Instrument des Personalverleihs (www.xtrajobs.ch)
Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Arbeitsrechtliche Fragen (1)
Schweizerischer Arbeitgeberverband,
Arbeitsrechtliche Fragen (2)
Arbeitnehmerschutzbestimmungen
Probezeit (OR 335b): 1 bis 3 (?) Monate; Verlängerung aufgrund von OR 335b III bei reduzierter Leistungsfähigkeit
Kündigungsfrist (1 Monat im ersten Dienstjahr): OR 335c I nach Ablauf der Probezeit?
Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle (OR 324a/b)
Missbräuchliche Kündigung (OR 336 I lit.a)(Kein Missbrauch bei Kündigung wegen gänzlicher oder teilweiser Verhinderung an der Erfüllung der Arbeitsleistung = Bezug zum Arbeitsverhältnis und nicht zur Person)?
Kündigungssperrfristen (OR 336c) ?
Befristetes Arbeitsverhältnis «zur Probe»
Anwendbarkeit eines Gesamtarbeitsvertrages (Mindestlöhne)?
Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Schweizerischer Arbeitgeberverband,
Wichtige Änderungen gemäss IV-Revision 6a(in Kraft seit 1. Januar 2012)
1. Beratung der Versicherten (inkl. Arbeitgeber) – auch nach erfolgter Wiedereingliederung
2. Arbeitsversucha) Kein Arbeitsverhältnis (Kündigungsschutz / Sperrfristen!)b) Keine Prämienbelastung für den neuen Arbeitgeber
3. Wiederaufleben der Rente bei Rückfalla) Keine Belastung der Krankentaggeldversicherungb) Keine Belastung der Vorsorgeeinrichtung des neuen AG
4. Vereinfachung des Einarbeitungszuschusses
Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Schweizerischer Arbeitgeberverband, Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Arbeitgeber-Info-Kampagne
Schweizerischer Arbeitgeberverband, Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
1. Triage(Grobprüfung) 2. Triage
(vertiefte Abklärung)
Wiedereingliederungs-massnahmen
IV: Herabsetzung / Aufhebung der Rente
Rente IV und 2. Säule
2. Säule: Rente läuft weiter
(Teil-)Erwerb
mind. 30 Tage arbeitsunfähig: «IV-Rente» lebt wieder auf(= Übergangsleistung)
Prüfung IV-Stelle
Entscheid IV-Stelle
Rente 2. Säule der bisherigen VE läuft während 3 Jahren weiter (Bestandesschutz); Erwerbseinkommen wird angerechnet
Ablauf Schutzfrist von 3 Jahren
Erwerb od. Rente je nach Entscheid
Konzept der Reintegration nach der IV-Revision 6a
Arbeitsversuch: 1)
max. 180 TageBeratung/Coaching der Arbeitgeber und Betroffenen: bis max. 3 Jahre
Quelle: BSV / SAV
1) Kein Arbeitsverhältnis
Schweizerischer Arbeitgeberverband,
Exkurs: Umgang mit sog. «Schwierigen Mitarbeitern» (1)
Erkenntnisse aus dem Forschungsbericht des BSV Nr. 1/11 (Pilotuntersuchung in den Kantonen BS und BL; Kontakt zu 8200 Kaderpersonen im April – Juli 2010)
Untersuchungszweck Empirische Basis zur Art und Häufigkeit psychisch bedingter
Problemsituationen im Betrieb Erarbeitung einer Typologie der häufigsten Problemsituationen Identifikation von Einflussfaktoren und Unterstützungsbedürfnissen
der Beteiligten
Anknüpfung an der Wahrnehmung der Vorgesetzten (Praxisaspekt)
Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Schweizerischer Arbeitgeberverband,
Umgang mit sog. «Schwierigen Mitarbeitern» (2)
Psychische Störung im Betrieb ≠ Krankheitswertigkeit
Reaktionen des Teams Ablehnung, Ärger und Wut (46%) Hilfsbereitschaft (33%) Ambivalenz, Verunsicherung, Stress (21%)
Einbezug der Invalidenversicherung In 14% der Fälle involviert Gleich oft wie externe Beratungsstellen, externe soziale Stellen und
Vertrauensärzte Weniger häufig als Problemlöser wahrgenommen als die anderen Stellen
Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Schweizerischer Arbeitgeberverband,
Umgang mit sog. «Schwierigen Mitarbeitern» (3)Fazit 25% der Belegschaft leiden oder haben unter psychischen
Problemen gelitten, welche die Arbeitsfähigkeit einschränken
Belastung der Vorgesetzten sowie Verschlechterung des Teamverhaltens
Geringer Einbezug der IV-Stellen u.a. wegen Kaum ausreichender Konkretisierungsgrad der Info der IV-
Fachpersonen über Behinderung, angemessenen Umgang sowie mögliche Arbeitsplatzanpassungen
Nichterkennen der Krankheitswertigkeit von Persönlichkeitsstörungen oder Meldung gegenüber IV-Stelle erst in fortgeschrittenem Krankheitsstadium
Kein Mangel an Engagement, sondern an professioneller Unterstützung, an Info, Aufklärung und Schulung
Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Schweizerischer Arbeitgeberverband,
Schlüsselfunktion der kantonalen IV-Stellen
Adressatengerechte Beratung / Coaching durch Fachpersonen der kantonalen IV-Stellen
Fachkundige Stellenvermittlung: «Matching» zwischen Stellen-, Ausbildungs- und Eingliederungsprofil im «Feldkontakt» mit den Arbeitgebern
Verstärkung / Systematisierung der Kontakte «IV-Stellen –Arbeitgeber» in sog. «Netzwerken Arbeit»(www.netzwerk-arbeit.ch) o.ä.
Einbezug privater Eingliederungsinstitutionen und Stellenplattformen wie z.B. IPT integration für alle (www.fondation-ipt.ch) Profil – Arbeit & Handicap (www.profil.proinfirmis.ch) My Handicap (www.myhandicap.ch)
Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Schweizerischer Arbeitgeberverband,
Notwendige Sensibilisierung aller Stakeholder
Sensibilisierung aller Stakeholder für das Thema der Früherfassung bzw. (Re-)Integration erforderlich Arbeitgeber Betroffene Mitarbeitende Gesellschaft
Sensibilisierungskanäle: Medien, Verbände etc.
Abrufbarkeit/Verbreitung von Informationen zum Thema unter www.compasso.ch Hilfsmittel und Massnahmen der IV Beispielfälle Krankheitsbilder Etc.
Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Schweizerischer Arbeitgeberverband, Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Schweizerischer Arbeitgeberverband, Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Sensibilisierungskampagne im Bereich «Integration»
Schweizerischer Arbeitgeberverband,
Ausblick
Fortführung der Anpassungen gesetzlicher Rahmenbedingungen mit der 6. IV-Revision (6a + 6b)
Systematisierung der Zusammenarbeit mit den kantonalen IV-Stellen
Erarbeitung evidenzbasierter Konzepte zur wirksameren und präventiven Unterstützung der Arbeitgeber durch die kantonalen IV-Stellen (Massnahmen, Abläufe und Settings zur Erkennung und Reaktion gegenüber psychischen Erkrankungen)
Optimierung des Stellenvermittlungsprozesses (Ausbau der sog. «Netzwerke Arbeit»: www.netzwerk-arbeit.ch; Plattform www.myhandicap.ch)
Sensibilisierung und Information aller Stakeholder (www.compasso.ch) und Thematisierung psychischer Erkrankungen in der Öffentlichkeit
Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Schweizerischer Arbeitgeberverband, Netzwerk Arbeit, 24. Januar 2012
Arbeitgeber-Info-Kampagne
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Ihre Fragen
Moderation: Andreas Dummermuth,Geschäftsleiter Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz
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Netzwerk Arbeit – die Idee
Andreas Weber, Junge Wirtschaftskammer Innerschwyz
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Netzwerk Arbeit – der Verein
Ständerat Alex Kuprecht, Präsident Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz
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Der Verein
fördert die berufliche Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Problemen;
unterstützt die Mitglieder durch Erfahrungsaustausch, Information und Weiterbildung;
hat keinen kommerziellen Zweck und ist gemeinnützig tätig.
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Der Vorstand stellt sich vor
Präsident Ständerat Alex Kuprecht, Basler Versicherungen Vizepräsident Robert Heinzer, Victorinox AG Aktuar Andreas Dummermuth, Ausgleichskasse /
IV-Stelle Schwyz Kassier Tanja Moser, Schwyzer Kantonalbank Beisitzer Ruedi Reichmuth, Convisa, H+I Kanton Schwyz Beisitzer Armando Zweifel, Armando Zweifel AG, KSGV Beisitzer Marco Zürcher, Personalamt Kanton Schwyz
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Die Revisoren
Andreas Weber, KMU Nachfolgezentrum, JCI (für ein Jahr) Urs Giger, BSZ Stiftung (für zwei Jahre)
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Die Mitgliederbeiträge Natürliche Personen Fr. 30.‒ Juristische Personen und Arbeitgeber entrichten den Beitrag
nach Anzahl Arbeitnehmer (Köpfe) bis 10 Mitarbeitende Fr. 50.‒ 11 bis 50 Mitarbeitende Fr. 100.‒ 51 bis 100 Mitarbeitende Fr. 250.‒ über 101 Mitarbeitende Fr. 500.‒
Wirtschaftsverbände und ähnliche Institutionen Fr. 200.–
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Nächster Anlass
Thema: Gesundheitsförderung im Betrieb KMU-taugliche Umsetzung Dienstleistungen der IV-Stelle
Datum: 28. August 2012, ab 17.30 Uhr
Ort: Lachen, Seminarhotel Marina
24. Januar 2012© Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz
Vielen Dank für den wertvollen Austausch!
Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit für die berufliche Eingliederung!