fh-hof projektmanagement prof. dr. thomas meuche 1 rating als voraussetzung für die kreditvergabe
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FH-HofProjektmanagement
Prof. Dr. Thomas Meuche
Rating als Voraussetzung für die Kreditvergabe
Kap. 5-2
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Prof. Dr. Thomas Meuche
Basel I und Basel II
Basel I
Risikoaktiva sind von Banken pauschal mit 8 Prozent Eigenkapital zu hinterlegen
Risikoaktiva sind u.a. Kredite
Basel II nach Übernahme in nationales Recht:
Risikoaktiva sind in Abhängigkeit von ihrem individuellen Risiko mit 1,6-12 Prozent Eigenkapital zu hinterlegen
Zur Feststellung des individuellen Risikos dürfen die Banken eigene Modell einsetzen, die jedoch vom BAFin zu genehmigen sind
Kap. 5-3
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Rating
• Trifft eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit
• Aussage lässt sich mit statistischen Methoden
überprüfen
• Skala
• von Schuldner kommt seinen Zahlungsver-pflichtungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch langfristig stets vollständig und rechtzeitig nach
• bis Schadensfall / Zahlungsstörung (default)
Kap. 5-4
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Kredit-nehmer
Verbrauch an Risikoaktiva (ratingabhängig?)
Bearbeitungskosten
Refinanzierungskosten der
Geschäftsbank Risikoadäquates Pricing
Eigenkapital-Verzinsungsanspruch
Standard-risiko-kosten-
Risiko
Einflußgrößen auf die Zinshöhe
Standardrisikokosten
Kap. 5-5
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z. B. von 500 € bis 1500 €
je nach Kredithöhe und Komplexität
Bearbeitungskosten für die Kreditentscheidung
Bearbeitungskosten
Kap. 5-6
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Einflussgrößen auf die Ausfallwahrscheinlichkeit
Firmengröße
Laufzeit des Kredites
Betriebswirtschaftliche Bewertung
Sicherheiten
Branche
Volkswirtschaftliche Größen
Kap. 5-7
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Die maschinelle Prüfung und Bewertung von Kundenbonität und Kredit-engagement wird über Expertensystem zu Ratingklassen verdichtet
Bonitätsbeurteilung
• Betriebswirtschaftliche Aspekte - Finanzanalyse (quantitativ) - Potentialanalyse (qualitativ)
• Volkswirtschaftliche Aspekte - Branchenbewertung (Prognose) - Ausfallraten
Bonitätsrating
Kreditengagement
• Sicherheiten
• Kreditstruktur
• Kundenbeziehung
Kreditrating
System des Rating
Kap. 5-8
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• Analyse des Jahresabschlusses Kennzahlen zur
- Finanzbasis - Liquidität - ErtragslageAnhanganalyse (Bilanzpolitik)
• Bewertung der Kennzahlen über Referenzwertvergleich -
statische Bewertungen - dynamische Bewertungen
Jahresabschlußanalyse Aktuelle Finanzbewertung
• Analyse und Bewertung
• Kennzahlen zur Ertragsentwicklung- unterjährige und vorläufige Zahlen
- Plausibilisierung mit letztem Jahres-abschluß
- Prüfung möglicher Auswirkungen aufdas Haftkapital
• Ergänzend Prüfung von Planzahlen - Konsistenzprüfung mit vorhandenen
Jahresabschlüssen und Strategie - Abgleich mit Branchenprognosen
Inhalt der quantitativen betriebswirtschaftlichen Prüfung
Kap. 5-9
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Markt
– Standort, Umwelt
– Markt, Branche, Konkurrenz
– Produkte und Sortiment
– Kunden, Vertrieb, Absatz
– Lieferanten
Führung
– Management
– Nachfolgeregelung
– Rechnungswesen
– Personal und Organisation
– Unternehmensplanung
Produktion – Fertigung und Technologie
– Beschaffung und Lagerhaltung
– Forschung und Entwicklung
– Investitionen
Qualitative Analyse
Kap. 5-10
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garantiert Geld zu
bekommen=
gutes
Management+
gute
Geschäftsideen
Kredit gibt es, wenn Idee und Management stimmen
Kap. 5-11
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Quelle: KPMG Corporate Finance
hoch Bedeutung gering
Konjunktur
Branche
Geschäftsplan
Management
Geschäftsmodell
Was interessiert die Banken besonders?
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Kalkulation eines Kredits
Kap. 5-13
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Ergebnisbeispiele
Firma Branche Umsatz Rating Laufzeit SRK *
A Maschinenbau € 35 Mio. 2,5 1 0,55 %
B Möbelindustrie € 150 Mio. 3,0 5 0,35 %
C Facheinzelhandel, Warenhäuser, Supermärkte
€ 7,5 Mio. 2,0 1 0,52 %
D Baugewerbe € 200 Mio. 4,0 3 3,20 %
E Versorgungs-wirtschaft
€ 20 Mio. 3,5 5 0,20 %
*) Standardrisikokosten
Kap. 5-14
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Das Verhältnis zwischen dem haftenden Eigenkapital eines Institutes und seiner gewichteten Risikoaktiva darf 8 v. H. täglich zum Geschäftsabschluß nicht unterschreiten.
§ 2 (1) Grundsatz-I
Unterschiedliche Berechnungsfaktoren
Kredite an Unternehmen 100 % Realkredite im Wohnungsbau 50 % Kredite an OECD-Banken 20 % Kredite an Bund, Länder, Gemeinden 0 %
Eigenkapitalhinterlegung nach Basel 1
Kap. 5-15
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Annahme: Kredit 1.000.000 €
Anvisierte EK-Rendite: 12 %
€ 1.000.000 Kredit bindet € 80.000 Kapital
12 % Zinsen auf € 80.000 = € 9.600 Nettoertrag
Entspricht 0,96 % auf € 1.000.000 Kredit
Berechnung der Eigenkapitalbindungskosten nach Basel 1
Kap. 5-16
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Volumen: € 1 Mio.Laufzeit: 1 JahrKreditnehmerbranche: MaschinenbauGrößenklasse der Firma: € 80 Mio. UmsatzRating: 2Erwartete EK-Rendite: 12 %
Einstand: 4,75 %
Standardstückkosten € 1.000: 0,10 %Standardrisikokosten: 0,40 %EK-Kosten: 0,96 %
Zinssatz Kreditnehmer: 6,21 %
Bruttomarge= 1,46 %
Kalkulation des Kredits nach Basel 1
Kap. 5-17
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S&P-Rating Rating EK-Gewichtungs-faktor
EK %-Satz Firmenkunden
AAA bis AA- 1,0 - 1,5 20 % 1,60 %
A+ bis A- 2,0 50 % 4,00 %
BBB+ bis BB- 2,5 – 4,0 100 % 8,00 %
unter BB- unter 4,0 150 % 12,00 %
ohne Rating 100 % 8,00 %
Eigenkapitalhinterlegung nach Basel 2
Kap. 5-18
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Skalensysteme externer Ratings Das Rating dient als Messinstrument der Bonität
zahlungsunfähig:In Zahlungsverzug
DDDDDD
SD/DC
ungenügend:Akutes Ausfallrisiko
CCCCCC
CCCCC
Caa(1-3)Ca
mangelhaft:Hohes Risiko eines Ausfalls
B+BB-
B+BB-
B1B2B3
ausreichend:Wahrscheinlich in der Lage, Zinszahlung und Tilgung zu leisten
BB+BBBB-
BB+BBBB-
Ba1Ba2Ba3
befriedigend:Angemessene Fähigkeit zur Zinszahlung und Tilgung
BBB+BBBBBB-
BBB+BBBBBB-
Baa1Baa2Baa3
gut bis befriedigend:Starke Fähigkeit zur Zinszahlung und Tilgung
A+AA-
A+AA-
A1A2A3
sehr gut bis gut:Hohe Zahlungswahrscheinlichkeit
AA+AAAA-
AA+AAAA-
Aa1Aa2Aa3
sehr gut:Höchste Bonität
AAAAAAAaa
Bonitäts-EinstufungFitchStandard & Poor’sMoody’s
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Kreditsicherheiten
Kap. 5-20
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Kreditsicherheiten
Busse, S. 100
Personalsicherheiten Realsicherheiten
Kreditsicherheiten
Schuldrechtliche Ansprüche Sachrechtliche Ansprüche
Kap. 5-21
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Personalsicherheiten
Bürgschaften
Garantien
Kreditaufträge
Schuldbeitritte
Busse, S. 100
Kap. 5-22
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Bürgschaft als Personalsicherheit
Die Bürgschaft ist akzessorisch, d.h. sie ist in Bestand
und Höhe von der verbürgten Forderung abhängig.
Sie kann nicht ohne die verbürgte Forderung
(Hauptschuld) aufrechterhalten oder übertragen werden.
Wird eine verbürgte Forderung abgetreten, so geht auch
die Bürgschaft auf den neuen Gläubiger über.
Der Bürge kann dem Gläubiger alle Einreden
entgegenhalten, die dem Hauptschuldner im
Rechtsverhältnis zum Gläubiger zustehen.
Ein Bürgschaftsvertrag muß in Schriftform geschlossen
werden. Ausnahme: Vollkaufleute nach HGB.
Man unterscheidet Ausfallbürgschaft und
selbstschuldnerische Bürgschaft
Kap. 5-23
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Ausfallbürgschaft
Die Ausfallbürgschaft ist durch folgende
Merkmale charakterisiert:
Der Bürge übernimmt das Risiko nur, wenn
der Kreditgeber einen Verlust nachweisen
kann. Dieser Nachweis erfolgt, wenn eine
Zwangsvollstreckung in dasVermögen des
Hauptschuldners erfolglos war.
Bei der Ausfallbürgschaft besteht die sog.
Einrede der Vorausklage: Das bedeutet, dass
der Bürge die Befriedigung des Gläubigers
verweigern kann, wenn dieser eine
Zwangsvollstreckung nicht durchführt (§ 771
BGB).Busse, S. 102
Kap. 5-24
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Selbstschuldnerische Bürgschaft
Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft muß der Bürge von vorn herein auf die Einrede der Vorausklage verzichten. Damit kann der Kreditgeber die sofortige Zahlung vom Bürgen verlangen, wenn der Kreditnehmer den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
Busse, S. 102
Kap. 5-25
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Garantien
Busse, S. 111
Eine Garantie ist ein bürgschaftsähnlicher einseitiger Vertrag, durch den sich ein Dritter, der Garantiegeber, verpflichtet, für einen bestimmten in der Zukun liegenden Erfolg einzustehen. Dabei verpflichtet sich der Garantiegeber, das Risiko zu übernehmen, das mit einem i.d.R. klar definierten Einzelgeschäft verbunden ist. Die Garantie ist gesetzlich nicht geregelt.Garantien sind nicht akzessorisch.
Garantien, Kreditaufträge, Schuldbeitritte als weitere Personalsicherheiten
Kap. 5-26
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Sonstige Sicherheiten
Patronatserklärung
Organschaftserklärung
Verpflichtungserklärungen
Forderungs- oder Rangrücktrittserklärungen
Busse, S. 116
Kap. 5-27
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Patronatserklärung
Busse, S. 116
Eine Patronatserklärung ist eine Erklärung einer i.d.R. juristischen Person, welche für den Erklärenden eine Verpflichtung zum Einstehen für einen zukünftigen Erfolg oder eine zukünftig zu erbringende Leistung begründet. Patronatserklärungen können den Charakter eines Gewährleistungsvertrages besitzen. Sie können• Liquiditätsausstattungsgarantien und• Kapitalausstattungszusagenenthalten.
.
Kap. 5-28
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Einsatz von Patronatserklärungen
z. B. Abgabe durch handwerkliche
Einkaufsgenossenschaften gegenüber der Bank,
damit Handwerksunternehmer bei der
Kreditaufnahme Erleichterungen bei der
Beschaffung der erforderlichen Sicherheiten
haben
Kap. 5-29
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Organschaftserklärung
Organschaftserklärungen kommen bei Unternehmen vor, die einen Unternehmensvertrag abgeschlossen haben. Dabei werden folgende Arten unterschieden
Beherrschungsvertrag Gewinnabführungsvertrag
Die Leitung eines Unternehmenswird einem anderen unterstellt.
Eine Gesellschaft verpflichtet sich, maß-gebende Teile des Gewinns an einanderes Unternehmen abzuführen.
Busse, S. 117
Kap. 5-30
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Verpflichtungserklärung
Busse, S. 117
Eine Verpflichtungserklärung ist eine Verpflichtung eines Kreditnehmers, alle oder besonders definierte Gläubiger in bezug auf eine Besicherung gleich zu behandeln.
Kap. 5-31
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Rangrücktrittserklärung kann erfolgen:
Durch Erklärung, dass die eine Bank mit allen
Forderungen gegen den Kreditnehmer hinter
alle Forderungen der anderen Bank gegen den
Kreditnehmer zurücktritt
seine Forderungen auf Verlangen an die Bank
abtreten wird.
Busse, S. 117
Kap. 5-32
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Prof. Dr. Thomas Meuche
Realsicherheiten
Realsicherheiten
1 Eigentumsvorbehalt
2 Forderungsabtretungen
3 Sicherungsübereignungen
4 Pfandrechte
Mantelzession
Globalzession
Busse, S. 118
b) Grundpfandrechte
a) an beweglichen Sachen und Rechten
Hypotheken
Rentenschulden
Grundschulden
Kap. 5-33
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Prof. Dr. Thomas Meuche
Eigentumsvorbehalt
Busse, S. 118
Übersicht über die Arten des Eigentumsvorbehalts
Einfacher Eigentumsvorbehalt
Verlängerter Eigentumsvorbehaltsogenannte VorausabtretungsklauselVerlängerter Eigentumsvorbehaltsogenannte Vorausabtretungsklausel
Erweiterter Eigentumsvorbehaltsogenannte Verarbeitungsklausel
Kap. 5-34
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Abtretungen von Rechten
Abtretungen von Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
Abtretungen von Ansprüchen aus
Lebensversicherungen
Abtretungen von Forderungen gegen
kassenärztliche Vereinigungen
Abtretungen von Ansprüchen aus
Bausparverträgen
Abtretungen von Steuererstattungsansprüchen
Abtretungen von Lohn- und Gehaltsansprüchen
Abtretungen von Gesellschafts- und
GeschäftsanteilenBusse, S. 121
Kap. 5-35
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Zession
Busse, S. 121
Grundstruktur der Zession
Abtretung der Forderung
(Zession)
Kreditgeber Kreditnehmer
Neuer Gläubiger =Zessionar
Bisheriger Gläubiger =Zedent
Kredit
Drittschuldner
ForderungNeue Forderung(vom Zedenten)
Kap. 5-36
FH-HofProjektmanagement
Prof. Dr. Thomas Meuche
Sicherungsübereignung
Sicherungsübereignung
bewegliche Sachen Rechtsansprüche ausLebensversicherung
Anlagevermögen
• Maschinen• maschinelle Anlagen• Einrichtungsgegen- stände• Fahrzeuge
Umlaufvermögen
• Vorräte• Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe• Halb- und Fertig- erzeugnisse• Handelsware
• Risikolebensversicherung• Todesfallversicherung• Versicherung für Todes-
und Erlebensfall
Kap. 5-37
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Prof. Dr. Thomas Meuche
Probleme bei Sicherungsübereignung
Mögliche Probleme für den Kreditgeber bei der
Sicherungsübereignung
Sicherungsübereignete Sache steht
möglicherweise unter Eigentumsvorbehalt
Preisrückgänge, Wertminderungen und
Verwertungs-schwierigkeiten bei den
sicherungsübereigneten Sachen
Gefahr der Doppelübereignung oder eines
Pfandrechts (z.B. mit Lagerschein)
Busse, S. 140
•
•
Kap. 5-38
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Prof. Dr. Thomas Meuche
Grundpfandrechte
Busse, S. 158
Grundpfandrechte
Hypotheken Grundschulden
Eine nicht vom Bestandeiner Forderung abstrakte
dingliche Schuld
Eine vom Bestand einerForderung abhängige
dingliche Schuld(akzessorisch)
Kap. 5-39
FH-HofProjektmanagement
Prof. Dr. Thomas Meuche
Bestellung einer Grundschuld
Busse, S. 158
Einteilung des Grundbuchs
Grundakte
Aufschrift Grundbuchbezirk, Nummer des Bandes und Grundbuchblattes
Bestandsverzeichnis Lage, Art und Größe des Grundstücks
Sammlung von Unterlagen, die zur Eintragung im Grundbuch ge-führt haben (z.B. behördliche Bescheinigungen)
Erste Abteilung Name des Eigentümers, Rechtsgrund und Zeitpunkt des Erwerbs
Zweite Abteilung Lasten und Beschränkungen des Grundstückeigentümers
Dritte Abteilung Hypotheken, Grund- und Rentenschulden
Kap. 5-40
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Prof. Dr. Thomas Meuche
Rangordnung im Grundbuch
Busse, S. 176
Rangordnung im Grundbuch
•Rechte in gleichen Abteilungen
• Rechte zwischen ver- schiedenen Abteilungen
• Rechte in gleichen Abteilungen
• Rechte zwischen ver- schiedenen Abteilungen
Das Rangverhältnis richtetsich nach der Reihenfolgeder Eintragungen
Das Rangverhältnis richtet sich nach dem Datum derEintragungen. Rechte, dieunter Angabe des gleichenTages eingetragen sind, haben den gleichen Rang.
Kap. 5-41
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Prof. Dr. Thomas Meuche
Verkehrs- und Beleihungswert
Busse, S. 180
Unterschied
• Verkehrswert • Beleihungswert
• Der Verkehrswert ist ein Stichtagswert• Sorgfältige Ermittlung wird gefordert
• Der Beleihungswert ist ein Dauerwert des Grundstücks• Er dient der nachhaltigen Kreditsicherung
Kap. 5-42
FH-HofProjektmanagement
Prof. Dr. Thomas Meuche
Ermittlung des Beleihungswertes
Busse, S. 181
Verkehrs-wert
Anschaffungs- oderHerstellungskosten
110 %
abzüglich 10 % Sicherheitsabschlag= 100 %iger Beleihungswert
100 %
80 % BeleihungsgrenzeBausparkassen und Geschäftsbanken
60 % BeleihungsgrenzeHypothekarkreditinstitute
40 % BeleihungsgrenzeRealkredite von Lebensversicherungsgesellschaften
40 %
60 %
80 %