föderalismusreform- zusammenspiel von tarif- und beamtenpolitik
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Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. Föderalismusreform- Zusammenspiel von Tarif- und Beamtenpolitik. Katrin Löber GEW-Hauptvorstand, Arbeitsbereich Angestellten- und Beamtenpolitik Bezirksdelegiertenkonferenz, Buchholz 06. März 2008. Föderalismusreform 1 – was ist das ?. - PowerPoint PPT PresentationTRANSCRIPT
Föderalismusreform- Zusammenspiel von Tarif- und Beamtenpolitik
Katrin LöberGEW-Hauptvorstand,Arbeitsbereich Angestellten- und Beamtenpolitik
Bezirksdelegiertenkonferenz, Buchholz 06. März 2008
Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft
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Erziehung und Wissenschaft
Föderalismusreform 1 – was ist das ?
August 2006 :
Verschiebung der Gesetzgebungskompetenzen Wechsel von Rahmengesetzgebung zu
konkurrierender Gesetzgebung, d.h. Bund nur noch zuständig für Regelung der
Statusrechte Statusrechte: Individuelle und kollektive
Rechte von Beamtinnen und Beamten
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Föderalismus 1
Länder müssen dagegen Besoldung ( s.u. ), Versorgung
Absenkung Mindestversorgung Erhöhung der Pensionsgrenze 67 - das letzte Wort?
Laufbahnen (s.u.)
selber gesetzlich regeln.
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Was wird wo geregelt?
Statusgesetz: gilt für Landes- und Kommunalbeamte befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren im Innenausschuss des Bundestages am 12.12.2007
beschlossen Lesungen im Plenum sind für Anfang 2008 geplant soll zum 1. August 2008 Inkrafttreten Länderregelungen müssen bis 1.1.2009
verabschiedet sein
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Was wird wo geregelt? (Teil 2)
Dienstrechtsneuordnungsgesetz : Gilt für alleBundesbeamten
Kabinett hat am 17.10.07 Entwurf verabschiedet
Als eilbedürftig dem Bundesrat zugeleitet – wegen Tarifrunde 2008!
Bundesrat hat am 30.11. zugestimmt und betont,
dass Föderalismus der richtige Weg ist Bundestag hat in 1. Lesung am 15.11. beraten,
Anhörung Innenausschuss am 7.4.2008 geplant
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Änderungen des DNeuG
Keine Absenkung der Eingangsbesoldung = nurnoch 8 statt angedachter 9 Stufen,Gesamtlaufzeit 23 Jahre
Erhalt der Wertebenen: Eingangsbesoldung undEndbesoldung entsprechen der alten
Besoldungstabelle Aber: auch hier zwingende Zuordnung zu Stufe 1
bei Neueinstellungen, d.h. keine Anerkennung vonVorbildung und Vorbereitungsdienst
vier Laufbahnen Förderung Leistungsprinzip ATZ nur noch eingeschränkt vorhanden
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Aktuelle Realität
Bruttoeinkommen von Angestellten und Beamten
werden zu Ungunsten der Angestellten voneinander abweichen
Bisher immer höhere Einkommen der Angestellten wegen Sozialabgaben
Europäischer Grundsatz equal pay verletzt ? Vergleich :
A 13: 3171 € E 13: 2835 €
A 12: 2697 € E 11: 2440 €
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Beispiel:
2440Angestellte
TV-L
Bremen
2697Beamtin
BesoldungsG
Niedersachsen
MonatStatusLand
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Aber was ist „gleicher Lohn“?
Gleiche (Brutto)bezahlung für gleiche Tätigkeit unabhängig von Status, Alter, (öffentlichem) Arbeitgeber, Ort, Dauer, Geschlecht, Rasse, Religion, sexueller Orientierung...
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Unterschiede schon vor Föderalismusreform
Weihnachts- und Urlaubsgeld Freigabe für Landesgesetzgebung im Jahr 2003 Jährliche Sonderzahlungen von 0 bis gut 60 Prozent eines
Monatsgehalts, z. T. auf Monate umgelegt
Arbeitszeit Freigabe für Landesgesetzgebung im Jahr 2003 aktuell : 3 Länder 42 Std. 3 Länder + Bund 41 Std.10 Länder 40 Std.
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Besoldung in den Ländern seit 2006
Bayern, Niedersachsen: 3%
NRW, Saarland u.a.: 2,9%
Baden –Württemberg: 2 x 1,5%
Hessen: 2,4%
Hamburg: 1,9%
Brandenburg: 1,5%
Rheinland-Pfalz: 0,5%
Berlin: keine
Zeitpunkt: 07/07, 10/07, 01/08, 04/08, 07/08
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Gesetzesentwürfe: Laufbahnen (Teil 1) Bayern:
Vertikal
1. Reduzierung Anzahl der Laufbahnen
2. Reform des Aufstiegsverfahren
Horizontal
1. Veränderung der Anzahl Fachlaufbahnen
2. Veränderung bei Wechsel
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Gesetzesentwürfe: Laufbahnen (Teil 2)
Küstenländer (Nds, MV, HH, HB, S-H):
1. Reduzierung auf zwei Laufbahnen = Ohne und mit Hochschulabschluss
2. 10 Fachrichtungen sollen bleiben
3. Zugang erleichtern und flexibler gestaltet
4. Wechsel innerhalb Laufbahn erleichtert
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Gesetzesentwürfe: Laufbahnen (Teil 3)
Baden–Württemberg:
1. Abschaffung des einfachen Dienstes
2. Einstellung im Eingangsamt
3. Förderung des Leistungsprinzips
4. Erleichterungen beim horizontalen Wechsel (Übertragung zur Erprobung auf 3 Jahre )
5. Erschwerungen beim vertikalen Wechsel (Aufstieg)
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Gesetzesentwürfe: Laufbahnen (Teil 4)
Brandenburg:
1. Verkürzung auf drei Laufbahnen angestrebt
2. Keine Beförderungen in der Probezeit
3. Einstellungen nur bis 35
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Entwurf eines Landesbeamtengesetzes(Beispiel)
Küstenländer
1. Abstimmung mit anderen Küstenländern
2. Ziel: Stärkung und Erhaltung der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes
3. familienfreundliche Regelungen
4. Koordinierung Versetzung/Abordnung zwischen den Ländern
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Beispielfür Beamtenbesoldungsgesetz
Thüringen:1. Entspricht in großen Teilen dem geltenden
Besoldungsgesetz des Bundes
2. Übernahme der Tabelle inklusive Ostangleichung und Erhöhung um 2,9%
3. Aufstieg in den Stufen richtet sich nach Erfahrungsstufen wie im DNeuG und nicht mehr nach Dienstalter
4. Besoldungsansprüche verjähren nach 1 Jahr
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Weiteres im DNeuG
Leistungsbezahlung
1. Instrument soll in der Form bestehen bleiben wie es seit den 90er Jahre eingeführt worden ist
2. Zumindest konnte der Ausbau dieses Instrumentes verhindert werden
3. weitere Überlegungen zum Ausbau der Leistungsbezahlung sollen erst in 2008 aufgrund der Erfahrungen im Tarifbereich gemacht werden
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Weiteres im DNeuG
Wechsel zwischen Wirtschaft und
Verwaltung 1. Abstimmung von Versetzung/Abordnung
zwischen Bund und Ländern
2. Wechsel soll erleichtert werden
3. Problem bleibt die Mitnahme der Anwartschaften ( Eckpunktepapier Hessen ?)
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Aufgaben der GEW
Koordination zwischen den Ländern und zwischen Bund und Ländern aufbauen und verbessern
... geht nur, wenn beide Ebenen, Bund und Länder, nicht geschwächt werden
... bedarf ausreichender personeller Ressourcen auf Bundes- und auf Landesebene (Frage: Ist das
Schwerpunkt gewerkschaftlicher Arbeit?) Entwicklung von Leitlinien zu den wesentlichen
Punkten Rückgängigmachung der Reform ????