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www.nsgb.de H 21450 Deutsche Post AG 56. Jahrgang Nr. 4/2004 Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund Hauptamtlicher Präsident gewählt Aus der Mitgliederversammlung 2004 Windkraft und Vogeltod Doppik und Weihwasser

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www.nsgb.de

H 21450 Deutsche Post AG 56. Jahrgang

Nr. 4/2004

Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund

Hauptamtlicher Präsident gewählt

Aus der Mitgliederversammlung 2004

Windkraft und Vogeltod

Doppik und Weihwasser

Die VGH ist der öffentlich-recht-

liche Versicherer für die nieder-

sächsischen Kommunen. Bei

uns sind rund 400 Verwaltungs-

einheiten versichert. Und dazu

noch eine Vielzahl kommunaler

und öffentlicher Einrichtungen.

In enger Zusammenarbeit mit

den Kommunen haben wir ein

Konzept entwickelt, das ihren

besonderen Versicherungsbe-

darf deckt. Die VGH ist ein fai-

rer Partner für Niedersachsens

Kommunen. In allen Versiche-

rungsfragen.

„Die Niedersächsische Gemeinde“erscheintsechsmal jährlich. Bezugspreis jährlich 36,– Euro,

Einzelpreis 6,– Euro zuzügl. Porto. In sämtlichen Ver-kaufspreisen sind 7 % Mehrwertsteuer

enthalten. Für Mitglieder ist der Bezugspreis imMitgliedsbeitrag enthalten.

Bestellungen an den Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund, 30159 Hannover, Arnswaldtstr. 28.

Herausgeber: Niedersächsischer Städte- undGemeindebund. Redaktion: Landesgeschäftsführer

Dr. Wulf Haack. Referent Thorsten Bullerdiek30159 Hannover, Arnswaldtstraße 28

Telefon (0511) 30 28 50, Telefax (0511) 3 02 85 30E-Mail: [email protected]

Homepage: http://www.nsgb.de

Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung der Schriftleitung gestattet. Mit dem Namen des Verfassers veröffentlichte Aufsätze und Beiträge stellen nicht unbedingt die Meinung der

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Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.

Auflage geprüft

I M P R E S S U M

Titelbild:Gemeinde Heyen – Kirchturm, Pyramide

Monatszeitschrift für diekommunale Selbstverwaltung

56. Jahrgang · Heft 4/2004

I N H A L T S V E R Z E I C H N I SNiedersächsischer Städte- und Gemeindebund

Mitglieder stellen sich vor1000 Jahre Heyen, mitten im

Weserbergland 102

Aus dem Städte- undGemeindebund

Städte- und Gemeindebund

wählt Rainer Timmermann 103

Rede des Präsidenten

Rainer Timmermann 103

Niedersachsens Gemeinden

im Jahr 2010 – Auszüge aus den

Redebeiträgen der Fraktionsvorsit-

zenden im Niedersächsischen

Landtag 107

Holzschuh statt Lackschuh?

Städte- und Gemeindebund fordert

gerechten Finanzausgleich 116

Zur Person 117

Öffentliche Sicherheit,Ordnung und Verkehr

Konversion in Werlte 120

Standortschließungen treffen

ländlichen Raum hart 120

Schulen, Kultur und SportNeuer Bürgerpark:

Belm wächst zusammen 121

Arbeit und SozialesHartz IV in den Start„-Löchern“ 121

Wirtschaftliche Betätigung und Fremdenverkehr

PUBLIC-PRIVATE-PARTNERSHIP –

ein innovativer Ansatz zur Umsetzung

öffentlicher Aufgaben

von Prof. Dr. Artur Mennerich

und Dr. Michael Werner 122

Post im Schließungsrausch 125

UmweltschutzBürgerfreundlich in Sachen

Kleinkläranlagen

von Hans-Heinrich Sander 125

Windkraftnutzung und Vogelschlag

– ein unterschätztes Problem

von Prof. Dr. Matthias Freude 126

Windparks: Es geht auch

mit Erdkabeln 128

Streit um Stromtrassen für

Offshore-Windparks 128

Finanzen und SteuernDas Land scheut das neue

Haushaltsrecht wie der Teufel

das Weihwasser

von Wulf Haack 129

Kommunen liegen mit dem

Land im Streit 131

PressespiegelNiedersächsischer Städte- und

Gemeindebund im Spiegel der

Presse 131

BeilagenhinweisDiese Ausgabe enthält eine

Beilage der GfL Planungs- undIngenieurgesellschaft GmbH sowie eine Beilage für Abonnementwer-bung für die Zeitschrift „Der per-sönliche Organisations-Berater“, Bonn, (Postvertriebskennzeichen:

G 9489) bei.

Wir bitten um freundlicheBeachtung.

101DNG 4 2004

102 DNG 4 2004

MITGLIEDER STELLEN SICH VOR

103DNG 4 2004

1000 Jahre Heyen, mitten im Weserbergland Ein altes Dorf ist jung geblieben

Mit einem dreitägigen Festprogramm feierte die Gemeinde Heyen vom 4. bis 6. Juni 2004 ihr tausend-jähriges Bestehen. Der mit viel Phantasie gestaltete historische Festumzug spiegelte die Geschichte des Dorfes wider. Altes Handwerk neben der Präsentation des Jugendorchesters des Feuerwehr-Musikzuges lösten bei der großen Zuschauermenge an den Straßenrändern zustimmende Begeisterung aus. Die Freude, mit der das Ereignis vorbereitet und gefeiert wurde, ist die eindrucksvolle Bestätigung einer intakten, lebendigen Dorfgemeinschaft.

Die Gemeinde Heyen, im nördlichen Teil des Land-kreises Holzminden, liegt zwischen der Weser und dem Ith, hat 550 Einwohner und gehört als eine von sechs Gemeinden zur Samtgemeinde Bodenwerder. Der stets landwirtschaftlich geprägte Ort mit seiner Vielfalt an Handwerksbetrieben hat in den letzten Jahrzehnten – wie viele andere Dörfer auch – eine starke Umstruktu-rierung erlebt. Fünf Vollerwerbslandwirte, drei Tischlerei-en, zwei Malerbetriebe, eine Großgärtnerei und mehrere Dienstleistungsgewerbe, zusammen mit einem jungen Lehrinstitut für Akupunkt-Massage nach Penzel (siehe Sonderbeitrag) bieten etwa 70 Arbeitsplätze.

Heyen – früher auch Hegen, Eygen, Heyghem oder Hoyem geschrieben – wird in Veröffentlichungen oft als „Heim eines Hego“ bezeichnet. Ein Hego sind ein oder mehrere Siedler, die sich zum Schutz mit einem Zaun umgeben. Die erste urkundliche Nennung des Dorfes Heyen (Hegen) stammt aus dem Jahre 1004. Die beiden Schwestern Frederuna und Imma, Töchter des Billunger Grafen Wichmann I und Nichten des Sachsenherzogs Her-mann Billung, gründeten um 960 das Kloster Kemnade (heute Bodenwerder) und richteten es ein. Sie brachten ihr gesamtes Erbe u.a. aus Hegen in den Besitz des Klosters ein. Demnach hat Hegen schon 960 bestanden. Die erste urkundliche Nennung geht aus der bekannten Königsurkunde aus dem Jahre 1004 hervor. König Hein-rich II und späterer Kaiser nimmt das von den Schwestern gegründete Nonnenkloster Kemnade unter seinen Schutz und verleiht ihm die Freiheit von der Vorherrschaft von Gandersheim, Quedlinburg und Herford.

Mehrere historische Stätten reihen sich um den Ort. So findet man auf dem nahegelegenen Weserberg eine Ringwallanlage, die größte im Landkreis Holzminden. In deren unmittelbarer Nähe wurde 1985 die Grundmauer einer aus dem 11. Jahrhundert erbauten Kapelle frei-gelegt und restauriert. Die nahe Ruine der Lauenburg

/ Läuenburg oder Löwenburg befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite des Weserberges. Eine alte Gogerichtsstätte liegt zwischen den Dörfern Heyen und Brockensen. Herzog Heinrich der Jüngere hielt 1529 das letzte große Gogericht für die Herrschaft Homburg. Eine vorchristliche Kult- und Versammlungsstätte, der Predigt-stuhl und Teufelsphul, findet man an den Flurgrenzen zu den Orten Daspe, Hajen und Brockensen.

Die jüngere Geschichte: Um 1950 hatte Heyen etwa 800 Einwohner, von denen wohl die Hälfte Vertriebene aus den Ostgebieten und Evakuierte aus den zerbombten Städten waren. Arbeit gab es in der Landwirtschaft und in der kleinen Steinbruch-Industrie am Weserberg. Für die Ratsarbeit war die Wohnungsnot das größte Problem.

Heute nimmt der Kindergarten auch Kinder aus den Nachbargemeinden auf. Ein großer Abenteuerspielplatz und ein Bolzplatz werden stets gern genutzt. Der Frei-zeitwert – und damit ein gutes Stück Lebensqualität – ist beachtlich: ein Dorfgemeinschaftshaus (ehemalige Schule) mit Jugendraum und Luftgewehrschießanlage, ein Schießstand mit Vereinsheim und natürlich eine ak-tive Feuerwehr mit Jugendwehr und Musikzug. Für junge Familien werden stets Baugrundstücke vorgehalten und bieten den Anreiz, hier heimisch zu werden.

Es herrscht ein reges und vielfältiges Gemeinschaftsle-ben im Dorf. Der jährliche Veranstaltungskalender ist ein eindrucksvoller Beleg für das Angebot unterschiedlichster geselliger und gemeinnütziger Aktivitäten der Vereine, Verbände und gesellschaftlichen Gruppierungen. Eine Bäckerei mit angeschlossener Lebensmittelabteilung sichert die Nahversorgung der Einwohner. Mobile Ver-kaufswagen decken die offenen Marktlücken.

Heyen wurde im August 2003 ins Dorferneuerungspro-gramm aufgenommen. Zwar sind die Haushaltsmittel so knapp wie nie zuvor, doch bleibt die Hoffnung, die eine oder andere Maßnahme noch realisieren zu können. Im privaten Bereich stößt das Programm auf reges Interes-se. Die ersten vorzeitigen Bewilligungsbescheide wurden bereits ausgestellt.

Zukünftig werden die treibenden Kräfte der Globali-sierung, Technisierung und Ökologisierung tiefgreifende strukturelle Umwälzungen hervorrufen. Dies betrifft vor allem die Landwirtschaft, das Gewerbe und die Sied-lungsstruktur sowie den Bezug der Menschen zu ihrem Heimatdorf. Der Charakter des Dorfes, der in den 1 000 Jahren seit der Gründung stark agrarisch geprägt war, wird sich deutlich wandeln. Es liegt in der Hand der Be-wohner selbst, ob und wie sich das Dorf an die Zukunfts-szenarien anpassen wird. Die gesamte Dorfgemeinschaft, aber auch jeder einzelne Einwohner werden bemüht sein, die Attraktivität des Dorfes weiter zu steigern.

Internationalität dank Willy Penzel,dem Pionier der APM-Therapie

Behandlungsräume mit Atmosphäre, heilende und wohltuende Berührungen am ganzen Körper, fernöstli-che Klänge begleiten Therapie und Entspannungsphase: Im Jahre 1999 eröffnete das Gesundheitszentrum für AKUPUNKT-MASSAGE nach Penzel (APM). Chinesische Heilweisen und Gesundheitspflege in Heyen führen Ärzte, Heilpraktiker, Masseure und Physiotherapeuten fort, was der Masseur und medizinische Bademeister Willy Penzel (1918-1985) in den 50er und 60er Jahren entwickelt hat: eine sanfte Meridiantherapie mit Elementen aus der tra-ditionellen fernöstlichen Medizin.

Als älteste europäische Meridianmassage ist die ganzheitliche, unblutige und schmerzfreie Heilmethode weltweit bekannt. Sie hat ihren besonderen Stellenwert bei der Behandlung von funktionellen Störungen der Organe und des Bewegungsapparates, bei vegetativen Störungen sowie in der Schmerztherapie. Zarte Striche über die Energiebahnen lösen Blockaden auf und bringen gestörte Energieflüsse wieder ins Gleichgewicht. „Mit der AKUPUNKT-MASSAGE nach Penzel wird nicht nur ein Krankheitssymptom therapiert, sondern der gesamte Organismus mit seiner Vielzahl von Störungen beein-flusst. Die APM wirkt auf den ganzen Menschen“, erklärt Günter Köhls, Schüler von Willy Penzel und Inhaber des Gesundheitszentrums.

Mit dem Gesundheitszentrum wird das Lebenswerk Penzels fortgeführt und das bisherige Therapieangebot konsequent erweitert. Hier stehen elf Behandlungsräume für die APM-Therapie, die Bio-Wendel-Lichttherapie, für Schiele-Fußbäder, Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie, die Colon-Hydro-Therapie und weitere ergänzende Maß-nahmen zur Verfügung. Auch eine homöopathische Arztpraxis ist im Haus untergebracht. Es werden so-wohl ambulante als auch halbstationäre Behandlungen angeboten.

„Heyen ist der Nabel der Welt“ – dieser Meinung sind die APM-Therapeuten aus inzwischen 22 Ländern rund um den Globus. Denn in dieser kleinen Gemeinde werden seit mehr als 20 Jahren auch Angehörige aller medizinischen Berufe in AKUPUNKT-MASSAGE (APM) nach Penzel ausgebildet – in einem Gebäude, das einmalig in Europa sein dürfte: einem maßstabsgerecht verkleinerten Nachbau der ägyptischen Cheops-Pyramide am Willy-Penzel-Platz. Mehr noch: Von Heyen aus werden seit 30 Jahren medizinische Waren und Literatur versandt und die mehr als 4000 Mitglieder des internationalen The-rapeutenverbandes AKUPUNKT-MASSAGE nach Penzel betreut. 22 Festangestellte und zeitweise bis zu 50 frei-beruflich tätige Lehrassistenten arbeiten im Sinne des Pi-

oniers Penzel weiter, damit kranke Menschen gesund werden und eine einfache, aber effiziente Therapie ohne Nebenwirkungen immer bekannter wird. Heyen ist die Weltzentrale der AKUPUNKT-MASSAGE nach Penzel.

Historischer Umzug zur 1000-Jahr-Feier

Lehranstalt und Gesundheitszentrum, Appartementhaus (re.)

102 DNG 4 2004

MITGLIEDER STELLEN SICH VOR

103DNG 4 2004

Städte- und Gemeindebund wähltRainer Timmermann

Rainer Timmermann (57), Bürgermeis-ter der Gemeinde Seevetal, wird ab dem 1.9.2005 als hauptamtlicher Präsident den Niedersächsischen Städte- und Ge-meindebund führen. Er wird damit in 13 Monaten Landesgeschäftsführer Dr. Wulf Haack folgen, der über 25 Jahre den Ver-band der kreisangehörigen Städte und Gemeinden maßgeblich entwickelt hat.

Timmermann wurde von der Mit-gliederversammlung des Niedersäch-

sischen Städte- und Gemeindebundes in Bodenwerder (Landkreis Holzminden) von über 400 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern gewählt. Seit Mai 2002 ist Timmermann ehrenamtlicher Präsi-dent des Verbandes der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden. Er begann seine berufliche Laufbahn 1970 als Abteilungsleiter beim Landkreis Osna-brück. 1991 wurde er zum Gemeindedi-rektor in Seevetal gewählt. 1996 erfolgte

die Wahl zum hauptamtlichen Bürger-meister in Seevetal.

Weiterhin wurde Hans Georg Niesel (59), Bürgermeister der Stadt Lohne, Landkreis Vechta, in der Mitglieder-versammlung zum 2. Vizepräsidenten gewählt. Er vertritt den Präsidenten des NSGB künftig gemeinsam mit dem 1. Vizepräsidenten Uwe-Peter Lestin (60), MdL, Bürgermeister der Gemeinde Schwülper.

Rede des Präsidenten Rainer Timmermannanlässlich der Mitgliederversammlung des NiedersächsischenStädte- und Gemeindebundes am 30. Juni 2004 in Bodenwerder*

v.l. Dr. Wulf Haack, Landesgeschäftsführer des NSGB; Hans-Georg Niesel, neuer 2. Vizepräsident des NSGB; Rainer Timmermann, nach seiner Wahl zum ersten hauptamtlichen Präsidenten des NSGB; Uwe-Peter Lestin, 1. Vizepräsident des NSGB, MdL

Wenn man sich die letzten 12 Monate der neuen Regierung ansieht, so muss jeder objektive Betrachter anerkennen, in welcher Geschwindigkeit Teile dieses Programms umgesetzt und z.T. abge-schlossen wurden: Die Schulreform, die Polizeireform, die angekündigte Auflösung der Bezirksregierungen, die Änderung der Gemeindeordnung – nur einige dieser Pro-grammpakete.

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund ist durchaus bereit, auf positive Entwicklungen in Bund und Land hinzuweisen und sie anzuerkennen. Dabei dürfen aber gleichzeitig die Sorgen unse-rer Kommunen nicht in den Hintergrund rücken.

Eine der für uns bedeutsamsten Zusagen war die Einführung der strikten Konnexität sowie des Konsultationsmechanismusses

nach österreichischem Vor-bild.

Sehr frisch waren die Aus-führungen unseres Wiener Kollegen Prof. Zimper im Ohr, der in diesem Raum 2002 von der eisernen Sparfähigkeit des Staates sprach, wenn nicht die Kommunen, sondern der Staat selbst die Rechnung zu bezah-len hat.

Wir sind jetzt gespannt auf die Umsetzung. Und die Spannung hält an. Nachdem die SPD-Landtagsfraktion eine entsprechende Vorlage zur Än-derung der Niedersächsischen Verfassung eingebracht hat, die weitgehend dem öster-reichischen Vorbild und damit auch unseren Vorstellungen entspricht, sollte auch die erforderliche verfassungsän-dernde Mehrheit gesichert

sein. Auch wenn die Nachrichten aus dem federführenden Bereich nicht gera-de Anlass zu Optimismus geben: Nach den klaren Ankündigungen im Koaliti-onsvertrag und der deutlichen Aussage in der Regierungserklärung kann und will ich mir nicht vorstellen, dass das Kabinett etwas unter der Überschrift „Konsultati-onsverfahren“ auf den Weg gibt, das der bayerischen Mogelpackung und so ganz

AUS DEM STÄDTE-UND GEMEINDEBUND

104 DNG 4 2004 105DNG 4 2004

Fahrt mit der Draisine: v. l. David Mc Allister (CDU),Dr. Philipp Rösler (FDP);Herbert Bröckel, SGBM Bodenwerder; Dr. Wulf Haack, Rainer Timmermann

AUS DEM STÄDTE-UND GEMEINDEBUND

und gar nicht der österreichischen Vorlage entspricht. Es würde nicht nur eine Chan-ce vertan, sondern auch Vertrauen und Glaubwürdigkeit verspielt.

Nun gab es bereits im letzten Jahr Zweifler, die das Konnexitätsprinzip erst dann kommen sahen, wenn alle Reform-schritte umgesetzt sind. Ich gehörte nicht zu diesen Kritikern, zumal uns in Stade versichert wurde, dass Niedersachsen in dieser Frage eine bundesweite Vorreiter-rolle einnehmen werde.

Allerdings, um nicht Zweifel in mir auf-kommen zu lassen, hoffe ich inzwischen doch sehr auf recht baldige positive Sig-nale.

Die neue Mehrheit hat innerhalb von wenigen Monaten eine Polizeistruktur-reform durchgesetzt. Das ist ganz ohne Zweifel ein Erfolg. Nun müssen nur noch Polizisten in den bislang unterversorgten ländlichen Räumen auftauchen, dann wäre dieser Erfolg auch sichtbar.

Gleichzeitig hat die neue Mehrheit nach Jahren lähmender Diskussion eine grundlegende Schulreform verabschiedet und auf den Weg gebracht. Schon sind die Architekten und Handwerker landesweit im Schulbau aktiv. Das ist unzweifelhaft ein Erfolg der neuen Mehrheit.

Für die Kommunen wird diese Bilanz al-lerdings erheblich getrübt, weil die Schul-reform bei der Frage der Finanzierung der reformbedingten Schulbaumaßnahmen abrupt ihr Ende gefunden hat. Es war auch richtig und mutig, Fakten zu schaffen und die Abschaffung der Bezirksregierungen und damit einer ganzen Verwaltungsebe-ne zu beschließen. Der Sackgassenansatz der vielen vorangegangenen Reforman-kündigungen wurde damit vermieden. Natürlich gibt es besser vorbereitete Re-formen, fachkundig und Bücher füllend, aber das waren nach der Erfahrungen der letzten 20 Jahre immer nur Ankündigungs- und Papierkorbreformen.

Die Ergebnisse der zum 1.1.2005 durchgeführten „Bezirks-Streich-Reform“ werden nicht alle und jeden befriedigen. Es wird auch Mängel geben. Es wird Nachbesserungen geben. Aber weniger als 2 Jahre nach der Ankündigung in der Regierungserklärung gibt es ein Reformer-gebnis. So etwas hat es in Niedersachsen lange nicht mehr gegeben. Was diese Reform letztendlich in Cent und Euro

bringt, wissen wir nicht. Aber es werden im Ergebnis weniger Personalkosten sein, soweit ein Weniger an Aufgaben das Ergebnis der Reform ist. Und da ist ein Anfang gemacht worden.

In diese Reihe praktischer Beispiele reihen sich leider aber auch aus Sicht der Kommunen unverständliche Entschei-dungen ein – ich spreche von der höchst aktuellen Diskussion um die Einführung der Doppik.

Den Kommunen soll ein neues Haus-haltsrecht aufgezwungen werden. Seit fünf Jahren gibt es aus dem Innenmi-nisterium in Sachen Doppik nur eine Nachricht: Die Doppik kommt, koste es, was es wolle.

Nun sieht ein Referentenentwurf – glücklicherweise noch nicht vom Kabi-nett beschlossen – tatsächlich für alle Kom-munen die Einführung der Doppik zum 1.1.2005 mit einer Probephase bis 2010 vor. Damit bliebe ein eindringlicher Appell der kreisangehörigen Städte und Gemein-den ungehört, obwohl die Einführung für die Kommunen hoch kostenintensiv ist, keinen Cent mehr in die Kommunalkas-sen bringt und Abschreibungswerte zwar ermittelt werden, die aber nie erwirt-schaftet werden können. Wegen der ausgewiesenen, aber nicht finanzierten, Abschreibungen wären flächendeckend unausgeglichene Haushalte die Folge.

Wenn eine Mitgliedstadt mit 30 000 Einwohnern für die Einführung der Dop-

pik zunächst 600 000 Euro auf den Tisch legen muss, um nachher festzustellen, dass man den Ressourcenverbrauch zwar aufschreiben, aber nicht finanzieren kann, dann sollte man wirklich ernsthaft die Frage stellen: Muss es sein? Und wenn ja, muss es jetzt sein? Müssen wir uns in Niedersachsen an die Spitze dieser teuren Bewegung setzen?

Das Land will nach dem derzeit vorlie-genden Entwurf entgegen allen hehren Schwüren zur Konnexität für die Kosten dieser millionenschweren Neuerung nicht aufkommen. Per Staatsdekret wird einfach erklärt, es sei „ein alter Fall und damit kein Fall der Konnexität“ (wer bestellt, bezahlt auch) – schließlich sei die Ablösung der Schreibmaschine durch den Computer auch nicht von Dritten bezahlt worden.

Übrigens: Das Land wird es für die eige-ne Verwaltung beim alten Haushaltsrecht belassen, weil die Einführung des neuen Rechts zu teuer ist – und damit basta.

So habe ich den Begriff der echten Kon-nexität nicht verstanden. In einer Zeit, in der in unseren Gemeinden die Sportför-derung gekürzt, die Kulturförderung ge-strichen und die Steuern laufend erhöht werden müssen, leisten wir uns durch das Gesetz des Landes ein neues, teures Buchungsverfahren. Von den Kommunen etwas zu verlangen, was man sich selbst nicht abverlangt, wäre nicht in Ordnung.

Übrigens, ein weiterer Sündenfall kün-digt sich an: die Kommunalprüfung. Hier

104 DNG 4 2004 105DNG 4 2004

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Ein verbindet.

ist ebenfalls vorgesehen, die Kommunen über Umlagen und Gebühren an der Finanzierung dieser neuen Prüfungsan-stalt zu beteiligen. Im Ergebnis hätten wir damit eine neue Kostenpflicht für eine überörtliche Kommunalprüfung, die bisher als staatliche Aufgabe der Bezirksre-gierungen vom Land bezahlt wird. Faktisch würden künftig die Kommunen über eine Prüfungsumlage das Land bei der Erfüllung seiner originären staatlichen Aufgaben finanzieren. Was Bückeburg wohl zu die-ser neuen staatlichen Finanzierungsform sagen wird?

Das Land entscheidet offensichtlich wie bisher, welche Aufgaben und Ausgaben Gemeinden zu erbringen haben. Diese wenigen Beispiele lassen aber auch die Ohnmacht der Kommunen erkennen, sich gegen derartige Entscheidungen zu Lasten der Gemeinden zu schützen. Diese schwache Position war in der Vergangen-heit letztlich auch entscheidend dafür, dass Städte, Gemeinden und Samtgemeinden mehr Geld ausgeben mussten, als sie hat-ten. Die Folgen sind uns allen bekannt.

Spätestens an dieser Stelle erhält auch der Konsultationsmechanismus seine Bedeutung: Gäbe er uns die Möglichkeit eines qualifizierten Vetos, bliebe uns viel-leicht einiges erspart.

Wenn man sich die Struktur unserer Mitgliedskommunen ansieht, so stellt man sehr schnell fest, dass unsere Gemeinden nicht großstädtisch strukturiert sind, son-dern vorwiegend dem ländlichen Raum angehören. Um so hoffnungsvoller waren wir – übrigens zusammen mit dem Nieder-sächsischen Landkreistag –, als ein Ministe-rium für den ländlichen Raum entstand und dessen Stärkung zu einem Schwerpunkt der Politik erklärt wurde. Wir haben wei-terhin festgestellt, dass wir die Auffassung der Landesregierung teilen, dass die Raum-ordnung fortentwickelt werden muss und dass daher auch den Belangen der Fläche im Rahmen des Finanzausgleichs Rechnung getragen werden soll.

Zu tief waren die Wunden, die unsere Gemeinden durch die Schließung von Poststellen, die Auflösung von Forstver-waltungen – Braunlage macht es jüngst deutlich – und den gleichzeitigen Abbau von weiteren staatlichen Standorten davon getragen hatten. Mit einem Federstrich wurden ganze – bis dahin funktionie-rende – Strukturen ausgelöscht, weil die Aufhebung eines einzigen Postamtes in einem Dorf eine andere Auswirkung hat

als die Schließung der 26. Poststelle in einer Großstadt.

Um dieses Defizit wenigstens ansatzwei-se auszugleichen, wurde die Devise vertre-ten, künftig Behördenstandorte nicht – wie bisher – in Großstädten, sondern eben im ländlichen Raum anzusiedeln. Davon ist auch einmal Gebrauch gemacht worden, als das Mahngericht nicht in Hannover, sondern in Uelzen eingerichtet wurde.

Hingegen wurden wiederum viele Be-hörden an den bisherigen Standorten in den größeren Städten platziert.

Aus der Sicht des ländlichen Raums haben wir auf ein grundsätzliches Defi-zit der Verwaltungsreform hingewiesen, nämlich das Fehlen einer integrierten Behördenstandortplanung.

Wir kritisieren, dass wesentliche Stand-ortentscheidungen für die künftige Or-ganisation der Landesverwaltung wieder eindeutig die Oberzentren in unserem Lande, die ohnehin eine eigene wirt-schaftliche Stärke haben, bevorzugen, z.B. bei der Standortfestlegung für die künftigen Regierungsbüros. Gerade bei der Neubildung von Regierungsbüros mit einem schlanken Personalkörper und den eher geringen materiellen und personel-len Ressourcen bietet sich die Möglichkeit, Standortentscheidungen für Mittelzentren des ländlichen Raums ernsthaft zu prüfen. Das Gleiche gilt z.B. für die Ansiedlung der Forstabteilung z.B. in Hann. Münden oder ein Flussgebietsmanagement für die „Elbe“ in Dannenberg.

Gerade vor dem durch Strukturverän-derungen bedingten Behördenabbau im Bereich der Bundeswehr, der Justiz wie letztlich aller staatlicher Behörden halten wir eine Planung des Landes für unver-zichtbar, in der zum Ausdruck kommt, wo der Rest der Behörden angesiedelt werden soll.

Dass sich die derzeit abzeichnenden Standortentscheidungen in den Oberzen-tren konzentrieren, kann aus der Sicht der Mittelzentren des ländlichen Raums nicht akzeptiert werden. Aber auch im finan-ziellen Bereich sind nach wie vor große Unwuchten festzustellen.

Unser niedersächsisches Finanzaus-gleichssystem folgt mit seinem extrem auf Einwohner bezogenen gespreizten Bedarfsansatz immer noch den Grundsät-zen des seligen Johannes Popitz über „den finanziellen Mehrbedarf des kanalisierten Einwohners in den Städten“.

Popitz befasste sich als Staatssekretär in

106 DNG 4 2004 107DNG 4 2004

AUS DEM STÄDTE-UND GEMEINDEBUND

den 20er Jahren mit der Theorie und Praxis des Finanzausgleichs in Deutschland und begründete den Mehrbedarf der großen Städte damit, dass dort Bürgersteige, öffentliche Beleuchtung, Kindergärten und eine Kanalisation vorgehalten wer-den müssten und daher dort ein höherer Finanzbedarf zu befriedigen sei, als auf dem platten Lande, wo die Einwohner in Holzschuhen auf diese Segnungen der Städte verzichten müssten.

Nun, was Herr Popitz nicht wissen konn-te und was auch heute noch mancherorts verdrängt wird, ist die Tatsache, dass 80 Jahre später unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger in den Dörfern ebenfalls nicht mehr in Holzschuhen auf ungepflasterten Straßen laufen, sondern ihren Tätigkeiten auf Bürgersteigen, unter denen Kanäle liegen, nachgehen – gewissermaßen vom Holzschuh zum Lackschuh.

Wir wissen, dass jede grundlegende Änderung am bestehenden Finanzaus-gleichssystem mit Ärger behaftet ist. Uns ist auch klar, dass die noch junge Regie-rungsmehrheit in so kurzer Zeit nicht auf allen Gebieten Lösungen umsetzen konn-te. Nur: Dies alles sind Ankündigungen und Absichtserklärungen gewesen, die eigentlich unstrittig sein müssten. Geben Sie uns auch hier positive Signale der Ver-lässlichkeit.

Da wir schon bei den Finanzen sind, muss an dieser Stelle auch nochmals das nach wie vor leidige Thema „Gemeindefinanzreform auf Bundesebene“ angesprochen werden. Gerade im Rückblick auf das letzte Jahr, als wir im Juni 2003 noch Hoffnungen hatten, dass eine echte und wirksame Gemeindefi-nanzreform zustande kommen kann, müs-sen wir heute konstatieren, dass ein mehr als zwölfmonatiger Prozess, der viel verspre-chend begonnen hat, gescheitert ist.

Möge von der heutigen Mitgliederver-sammlung der Aufruf an alle staatstra-genden Parteien ausgehen, sich ernsthaft Gedanken über eine zukunftsfähige kom-munale Finanzausstattung zu machen. Die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen und im gesamten Bun-desgebiet benötigen endlich eine echte Perspektive, um zukunftsfähig die anste-henden Gemeinschaftsprobleme zu lösen. Etwas mehr Gewerbesteuer löst das Pro-blem nicht; eine Grundsteuerreform, die ohnehin überfällig ist, löst das Problem

ebenfalls nicht. Bundes- und Landespolitik bleiben aufgefordert, und werden von uns auch künftig gedrängt, endlich eine echte, eine wirksame Gemeindefinanzreform auf den Weg zu bringen.

Und weil es zum Abschnitt Finanzen passt, auch das Thema „Feuerschutz-steuer“: Die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in unserem Lande verfü-gen flächendeckend über schlagkräftige, bestens ausgerüstete Feuerwehren. Dieses wurde möglich, weil den Trägern der Weh-ren verlässlich Einnahmen aus der Feuer-schutzsteuer zur Verfügung standen.

Planung des Landes aktuell ist es, die Feuerschutzsteuer zur Stärkung der Finanz-ausgleichsmasse in den Finanzausgleich hi-nein zu nehmen und sie den Gemeinden als allgemeine Bedarfsdeckungsmittel wieder zur Verfügung zu stellen. Dieses ist keine Lösung. Eine Einbeziehung des Aufkommens aus der Feuerschutzsteuer, aus der sich das Land ohnehin schon für Zwecke des Katastrophenschutzes be-dient, führt zu Verwerfungen, die einen der Eckpfeiler unseres ehrenamtlichen, kommunalen Sicherheitssystems schädi-gen kann. Heute wird die Feuerschutz-steuer in einem speziellen Verfahren flächen- und einwohnerbezogen sowie nach der Feuerwehrdichte verteilt. Gera-de dieser spezielle Verteilungsschlüssel, der die Feuerwehrdichte, die Fläche und auch die Größe der Kommune berücksichtigt, kann vielmehr Beispiel sein für das künftige Grundprinzip der Verteilung der Zuweisun-gen an die Kommunen. Meine dringende Bitte daher heute – und da weiß ich mich in Übereinstimmung mit dem Präsidenten des Niedersächsischen Feuerwehrverban-des, Graulich – an die anwesenden Vertre-ter der Politik: „Bitte lassen Sie die Finger von der Feuerschutzsteuer“.

Hartz IVIm Rahmen der zweiten Abteilung der

Gemeindefinanzreform-Diskussion, dem Projekt „Zusammenlegung der Arbeitslo-sen- und Sozialhilfe für Erwerbsfähige“, liegen uns immer noch die Scherben vor den Füßen.

Wir erinnern uns: Auch Hartz IV war Gemeindefinanzreform, sollte also die Kommunen entlasten. Wir haben zwar ein neues Sozialgesetzbuch II über die Grundsicherung für Arbeit – die Zusam-

menführung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe für erwerbsfähige Sozialhilfe-empfänger. Aber zu welchem Preis. Nicht Entlastung der Kommunen, sondern eine deutliche Mehrbelastung ist das Ergebnis dieses Teiles der Gemeindefinanzreform.

Fakt und Zusage war, dass die neuen Regelungen des Hartz-IV-Gesetzes die Kommunen bundesweit um insgesamt 2,5 Milliarden Euro entlasten sollten. Wir haben in Niedersachsen gemeinschaftlich mit dem Sozialministerium und den anderen Verbän-den festgestellt, dass wir nicht entlastet, sondern allein bei uns mit 500 Millionen Euro jährlich belastet werden. Rechnet man dieses Ergebnis auf den Bund um, ergibt sich für alle Kommunen ein Defizit in Höhe von etwa 5 Milliarden Euro.

Wir haben als Städte- und Gemeinde-bund in den vergangenen Monaten vehe-ment dafür gestritten, dass diese negativen finanziellen Folgen des Hartz-IV-Gesetzes nicht eintreten.

Der Bundeswirtschaftsminister hat offensichtlich die Richtigkeit unserer Be-rechnungen anerkannt und den gemeind-lichen Spitzenverbänden zugesichert, dass die Kommunen tatsächlich bundesweit um 2,5 Milliarden Euro jährlich dauerhaft entlastet werden sollen. Durch eine Revisi-onsklausel soll sichergestellt werden, dass die tatsächlich versprochenen Wirkungen auch eintreten. Sollten die Kommunen tatsächlich um 2,5 Milliarden Euro oder – wie man auch munkelt – um 3,3 Milli-arden Euro entlastet werden, ist die neu eingeschlagene Zielrichtung bei Hartz-IV grundsätzlich zu begrüßen.

Allerdings ist nach meinen Informatio-nen diese zugesicherte Summe weder im laufenden Haushalt noch im kommenden Haushaltsplanentwurf enthalten. Man darf gespannt sein, was von einer solchen Zu-sage zu halten sein wird – oder wäre hier bei den finanziellen Unwägbarkeiten nicht ein Kanzlerwort erforderlich?!

Die Beseitigung der Dauerarbeitslosig-keit stellt sich aus unserer Sicht eindeutig als eine Aufgabe des Bundes bzw. der Bundesagentur für Arbeit dar. Kommunen – egal ob klein oder groß – besitzen weder Mittel noch Instrumente, um die Arbeits-marktpolitik insgesamt zu beeinflussen.

Der Vorstoß zur Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit war ein Schnell-schuss, der vermeidbar gewesen wäre.

AUS DEM STÄDTE-UND GEMEINDEBUND

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AUS DEM STÄDTE-UND GEMEINDEBUND

Die Städte und Gemeinden – von Bayern bis Schleswig-Holstein und von NRW bis Sachsen – haben sich energisch und mit Nachdruck dagegen ausgesprochen, dass diese Aufgabe von den Landkreisen über-nommen wird. Denn die Landkreise wären mit dieser Aufgabe völlig überfordert.

Daher dürfte grundsätzlich die kommu-nale Ebene für die Übernahme von Aufga-ben nach der Grundsicherung für Arbeit Suchende nicht in Betracht kommen. Wir wissen jedoch auch, dass viele Landkreise hier gern Verantwortung übernehmen wollen, und ich weiß auch, dass in der Vergangenheit einige wenige Landkreise im Bereich der Job-Vermittlung erfolgreich waren. Ich fürchte nur, dass man dabei oft

verkannt hat, dass die Erfolge klein und nicht selten nur im Problemverschiebesys-tem des Nebeneinanders von Sozial- und Arbeitslosenhilfe zu erzielen waren. Mit der Zusammenführung dieser Transfer-leistungen entfällt aber die oft genutzte Chance, einen Langzeitarbeitslosen aus der Sozial- in die Arbeitslosenkasse zu verschieben. Und – die Euphorie wurde von einer schlichten Tatsache überdeckt – wo Arbeitsplätze fehlen, da kann auch der tüchtigste Landkreis nicht in Arbeit vermitteln.

Das Lehrgeld, das die Kommunen in Niedersachsen mit der Kommunalisierung der Altenhilfe Mitte der 80er Jahre gezahlt haben und heute noch zahlen, sollte aus-

reichen. Allein diese, fast vergessene, Kommunalisierung, gegen die sich der NSGB mit allem Nachdruck – aber leider erfolglos – gewandt hatte, belastet die Kommunen noch heute mit 200 Millionen Euro jährlich.

Unser Augenmerk richtet sich darauf, dass die Kommunen des kreisangehöri-gen Bereiches keine zusätzliche finanzi-elle Belastung erfahren, wenn doch ein Landkreis von einer Optionsregelung Gebrauch macht.

Wie der Schuster bei seinen Leisten, so sollten die Landkreise bei ihren Gemeinden bleiben. Und dann ist auch wieder Frieden in der kommunalen Familie.

* Auszug aus der Rede. Es gilt das gesprochene Wort.

Niedersachsens Gemeinden im Jahr 2010 Auszüge aus den Redebeiträgen der Fraktionsvorsitzenden im Niedersächsischen Landtag anlässlich der Mitgliederversammlung des NSGB am 30.6.2004 in Bodenwerder

David McAllisterfür die CDU-Fraktion

Es sind fünf Ziele, die uns ganz beson-ders wichtig sind: 1. Die strikte Haushaltskonsolidierung in

diesem Land,2. klare Prioritätensetzung für mehr Wirt-

schaft und mehr Arbeit,3. eine konsequente Verwaltungsmoder-

nisierung und Entbürokratisierung,4. eine Bildungsoffensive an unseren

Schulen und5. eine Stärkung der inneren Sicherheit in

unserem Land.

Vertrauenskultur zwischen dem Landtag in Hannover und Ihnen als Kommunen dafür zwingend erforderlich. Dafür werden wir von Landesseite alles tun, und wir hoffen, dann mit der Einführung des Konsultati-onsmechanismusses in Übereinstimmung gerade auch mit dem Städte- und Ge-meindebund ein erstes gemeinsames Ziel in diesem Jahr abschließend erreicht zu haben.

Wir werden in Niedersachsen den Kom-munen einen Schutz gegen Aufgaben- und Kostenübertragung durch die Landesregie-rung an die Hand geben. Dazu dient das Konnexitätsprinzip – also die Verknüpfung von Aufgaben- und Ausgabenübertragung – das wir demnächst in der Niedersächsi-schen Verfassung verankern werden. Und obwohl hier auch noch einige Abstim-mungsarbeiten zu erledigen sind, steht fest: Die Konnexität gilt grundsätzlich nur für Neuregelungen. Neuregelungen sind vor allem die Übertragung von völlig neuen Aufgaben, die Aufgabenübertragung von der Landesebene auf Kommunen und die Umwandlung von freiwillige in Pflichtauf-gaben. Natürlich gilt die Konnexität nur für Aufgaben, die das Land neu zusätzlich beschließt, leider nicht für die Aufgaben der Europäischen Union und nicht für den Bund, und wir sind uns auch einig, dass die grundsätzlich prognostizierten

und pauschalierten Mehraufwendungen zu 100 Prozent erstattet werden sollen. Aber wir brauchen dafür eine Zweidrittel-Mehrheit im Niedersächsischen Landtag. CDU, FDP und Grünen fehlt eine Stimme zur Zweidrittel-Mehrheit. Das heißt, wenn Herr Gabriel uns aus seiner Fraktion eine abgeben würde, dann hätten wir die Zwei-drittel-Mehrheit. So sind wir allerdings auf die Sozialdemokraten angewiesen, und da freue ich mich, dass die SPD nach Jahren, in denen sie immer jegliche Forderungen nach Einführung des Konnexitätsprinzips im Landtag abgelehnt hat mit ihrer Mehr-heit, jetzt in der Opposition einen Sinnes-wandel vollzogen hat. Das heißt also, wir brauchen die Hilfe der Sozialdemokraten. Ich bin mir ganz sicher, weil wir uns im

Konnexität und Konsultations-mechanismus

Die CDU-Landtagsfraktion und die neue Landesregierung setzen sich ausdrücklich für ein neues, besseres Verhältnis zwischen Land und Kommunen ein. Wie im Koaliti-onsvertrag angekündigt, wie vor der Wahl gesagt, werden wir in aller Kürze einen Konsultationsmechanismus einführen und diesen auch gesetzlich festschreiben. Die letzten Abstimmungen zwischen Innen-ministerium und Staatskanzlei erfolgen zurzeit. Das Konsultationsverfahren, soviel steht fest, soll vom zuständigen Ministeri-um bereits mit der Anhörung im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens ausgelöst werden. Es ist eine neue Gesprächs- und

David McAllister

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AUS DEM STÄDTE-UND GEMEINDEBUND

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Kern einig sind, dass wir das gemeinsam hinbekommen, und ich hoffe, dass wir die-ses Verfassungsänderungsverfahren noch in diesem Jahr über die Bühne bekommen werden. Aber: Wer A sagt, Konnexitäts-prinzip in der Landesverfassung, der muss dann auch konsequenterweise B sagen: Wir brauchen das Konnexitätsprinzip ebenso im Grundgesetz.

Keine Gebietsreform inNiedersachsen

Wir wollen ausdrücklich als neue Lan-desregierung keine Gebietsreform. Wir haben als CDU und FDP ein ausdrückliches Bekenntnis in unserem Koalitionsvertrag dazu abgegeben, und auch mit Blick auf die Berichterstattung in der Sonderbeila-ge der Hannoverschen Allgemeinen am Wochenende zu den Auswirkungen der Gebiets- und Verwaltungsreform vor 30 Jahren, wo viele Wunden nach wie vor nicht verheilt sind, sind wir definitiv der Meinung, eine neue Gebietsreform kann und wird nicht die Antwort auf Verände-rungen in unserer Bevölkerungsstruktur sein. Wir sind der Auffassung, die kom-munalen Strukturen haben sich bewährt und genießen deshalb auch künftig eine Bestandsgarantie. Mit uns wird es keine Neuauflage einer Gebietsreform geben. Das gilt übrigens auch für all diejenigen Kräfte, die unterwegs sind und die Samt-gemeinde in Frage stellen. Ich komme selbst aus der Samtgemeinde Bederkesa und bin der felsenfesten Überzeugung: Es ist nicht Aufgabe des Landes, den Samtge-meinden per Gesetz vorzuschreiben, dass sie sich in Einheitsgemeinden umwandeln

sollen. Es gibt viele gute Argumente für die Einheitsgemeinde wie für die Samt-gemeinde, und wir sind der Meinung, dass das vor Ort die ehrenamtlich tätigen Kommunalpolitikerinnen und Kommu-nalpolitiker selbst entscheiden sollen. Es wird definitiv keine Vorgaben des Landes zu diesem Thema geben.

Wir wünschen uns eine engere kommu-nale Zusammenarbeit der Landkreise und der Kommunen; deshalb haben wir das Niedersächsische Gesetz über die kommu-nale Zusammenarbeit im Februar 2004 im Landtag mit den Stimmen von Union und FDP beschlossen.

Reform der NiedersächsischenGemeindeordnung

Die NGO/NLO-Reform steht im Landtag an. Wir werden jetzt in der zweiten Jah-reshälfte, nachdem das Kabinett den Ge-setzentwurf zur Anhörung freigeben wird, die Gesetzesberatungen durchführen. Wir haben uns hier in zwei Punkten ganz eng mit dem Städte- und Gemeindebund abgestimmt:

1. Die Amtszeit der Hauptverwaltungs-beamten wird von fünf auf acht Jahre verlängert werden.

2. Die Frauenbeauftragten heißen zu-künftig Gleichstellungsbeauftragte und werden nur noch hauptamtlich tätig sein in der Region Hannover, in den Landkrei-sen und den kreisfreien Städten, in der Landeshauptstadt Hannover, in der Stadt Göttingen und in den großen selbststän-digen Städten in Niedersachsen. In den kleineren Städten und Gemeinden liegt es in der Hand verantwortungsvoller Kommu-

nalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, selbst zu entscheiden, wie die gesellschaft-lich wichtige Aufgabe der Gleichstellung in der Gemeinde zu regeln ist.

Verwaltungsreform undBehördenstandorte

Zur Verwaltungsreform kennen Sie alles: Wir werden am Ende dieser Verwaltungs-reform sehr viel weniger Gesetze und Vorschriften haben, wir werden sehr viel weniger Behörden haben; nämlich 109. Wir wollen 6.743 Stellen im Landesdienst entbehrlich machen. Kernanliegen un-serer Verwaltungsreform ist die Umstel-lung vom dreistufigen zum zweistufigen Verwaltungsaufbau mit Ausnahme der Polizei und der Finanzverwaltung in ganz Niedersachsen. Trotz des unbestrittenen Engagements der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierungen und trotz vieler Initiativen, die die Bezirksre-gierungen entwickelt haben, bin ich mir ganz sicher: Es wird ein Leben ohne Be-zirksregierungen in Niedersachsen geben. Ich kann mir das gut vorstellen, und ich weiß, viele andere hier im Saale auch.

Kurz zu Ihrer Kritik, Herr Präsident, we-gen der Behördenstandorte: Wenn man 109 Behörden abschafft, dann kann es nicht zusätzliche Behörden im ländlichen Raum geben. Ich will aber darauf hinwei-sen, dass wir ausdrücklich nicht einem hannoverschen Zentralismus das Wort pre-digen. Wir haben ganz bewusst bestimmte Behörden in die Fläche gegeben; sei es das zentrale Mahngericht in Uelzen, sei es die Entscheidung für das Regierungsbüro für den alten Regierungsbezirk Hannover, das nach Nienburg geht, oder die Verlagerung des Amtes für Denkmalschutz nach Celle.

DoppikDie Einführung der Doppik ist be-

schlossen worden von der Innenminister-konferenz. Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, Sie alle haben ja gefordert, das zu tun. Aber wir wollen schauen, ob wir bei den Übergangsfristen möglicherweise Ihren Wünschen noch entgegenkommen können. Das Gleiche gilt für die Neuor-ganisation der überbehördlichen Kom-munalprüfungsanstalt. Ich sehe, dass hier offensichtlich noch ein Dissens zwischen Landesregierung und Kommunen vorliegt. Daran müssen wir arbeiten. Blick in die Eingangshalle

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Kommunalfi nanzenIch schließe mit dem ganz wichtigen

Thema „Finanzen“. Beim Thema Gemein-defi nanzreform gibt es eine volle Überein-stimmung zwischen Ihnen und der CDU-Landtagsfraktion: Das, was Sie hier vorge-tragen haben, haben wir in ähnlicher Form in der letzten Landtagssitzung beschlossen in einem Entschließungsantrag von CDU und FDP. Und zum Thema „Neue Reform des kommunalen Finanzausgleichs“: Da gilt auch für David McAllister, bei aller Vorgabe Tempo zu machen: Sorgfalt vor Eile bei diesem Thema.

Die Überführung der Kita-Mittel, Feu-erschutzsteuer, usw.: Das sind alles Über-legungen innerhalb der Landesregierung. Diese Überlegungen sind noch nicht ab-geschlossen. Aber ich darf Ihnen versi-chern, dass wir sehr sorgfältig und auf-merksam gerade auch Ihre Stellungnah-men als Städte- und Gemeindebund be-rücksichtigen werden.

Diese Landesregierung und die Koaliti-onsfraktionen sind fest entschlossen, den strikten Weg der Haushaltskonsolidierung weiterzugehen, so dass wir am Ende dieser Wahlperiode Ihnen einen verfassungskon-formen Haushalt präsentieren können und zu 2013 einen ausgeglichenen Haushalt. Es gibt drei Möglichkeiten, den Haushalt zu sanieren:1. Steuern und Abgaben weiter zu erhö-

hen. Es gibt kaum landeseigene Steuern und Abgaben, die wir erhöhen können. Außerdem sind wir der Überzeugung, die Steuer- und Abgabenlast ist zu hoch in diesem Land.

2. Mehr Schulden zu machen oder3. die Ausgaben konsequent zu kürzen.

Wir haben uns für die dritte Lösung entschieden, weil immer mehr Schulden zu machen erstens intellektuell wenig anspruchsvoll ist – das kann so gut wie jeder –, und zum zweiten, weil es unmo-ralisch und unverantwortlich gegenüber kommenden Generationen ist, immer nur das Heute zu fi nanzieren und der nächs-ten Generation Zinsen und zusätzliche Abgaben zu überlassen. Deshalb haben wir uns für den dritten, den schwierigen, aber letztlich für den Weg ohne Alterna-tive entschieden. Dass dabei alle Punkte auf den Prüfstand kommen, das können Sie sich vorstellen, und da wird auch der kommunale Finanzausgleich einen Beitrag liefern müssen. Ich kann Ihnen jetzt noch keine Details verraten, aber die werden Sie heute Nachmittag auf dem Rückweg aus dem Radio erfahren oder spätestens mor-gen in der Hannoverschen Allgemeinen, in der Nordwest-Zeitung oder woanders lesen. Ich kann Ihnen nur so viel sagen: Der Kommunale Finanzausgleich wird im Rahmen der Steuerverbundquote gekürzt werden müssen; unterpropor-tional zum eigentlichen Anteil, was wir hätten machen müssen. Aber ich bitte Sie vielmals um Verständnis: Dieses Land ist in der größten fi nanziellen Krise seiner Geschichte, so dass alle – und damit auch die Kommunen, die ohnehin wenig haben, das ist mir wohl bewusst – ihren Beitrag zu liefern haben. Aber auch das gehört zu einer mutigen Politik, den Menschen konsequent und ehrlich die Wahrheit zu sagen. Wir arbeiten nachhaltig daran, dass unsere Kommunen in den nächsten Jahren die fi nanziell schwierigen Zeiten mit uns gemeinsam Hand in Hand schultern. Wir

setzen dabei auf Kooperation und nicht auf Konfrontation. Herr Timmermann, Herr Dr. Haack, Sie können uns jederzeit als CDU-Landtagsfraktion ansprechen. Das gilt ebenso für die Landesregierung.

SigmarGabrielfür die SPD-Fraktion

Die Städte und Landkreise, und damit auch die kreisangehörigen Gemeinden über die Kreisumlage,

müssen bis zum Jahr 2010 von den Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit in der Sozialhilfe entlastet werden. Ab 2005 – es wäre gut, wenn wir das am Ende des Jah-res sagen könnten – muss die Sozialhilfe wieder das sein, was sie ursprünglich im-mer gewesen ist, nämlich Einzelfallhilfe für in Not geratene Bürgerinnen und Bürger und nicht allgemeine Lohnersatzleistung für die Langzeitarbeitslosigkeit.

Ich will an der Stelle deutlich machen: Ich habe die Sprachregelung nie begriffen, dass dabei über eine Gegenfi nanzierung für die Kommunen verhandelt wird. Für die Abgabe einer Aufgabe, nämlich die Sozi-alhilfe für Langzeitarbeitslose, für die die deutschen Kommunen niemals zuständig gewesen sind, trifft dieser Begriff nicht zu. Eigentlich kann man für etwas, was man zwar machen musste, wofür man aber weder fi nanziell ausgestattet noch nach dem Gesetz zuständig war, nicht gegenfi -nanziert werden. Der Begriff ist also nicht präzise und trifft nicht den Kern.

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Es geht dabei um eine Netto-Entlastung zwischen 2,5 und 3,5 Mrd. Euro. Und es wäre falsch – das will ich auch gleich sagen –, zeitgleich damit die neue gesetzliche Verpflichtung, die Verpflichtung für den Aufbau von Kinderkrippen zu verbinden. Das ist nach meiner Auffassung eine Fehl-einschätzung.

GewerbesteuerWenn wir 2010 zu einer besseren Po-

sition kommen wollen, müssen wir die Gewerbesteuer revitalisieren, und das be-deutet, wir müssen endlich das machen, was die kommunalen Spitzenverbände seit Jahren fordern.

Konnexität undKonsultationsmechanismus

Im Jahr 2010 brauchen wir in Nieder-sachsen ein Vetorecht der Kommunen bei allen Landesgesetzen, einschließlich der Ausführungsgesetze für Bundes- und Europarecht. CDU und FDP haben dies vor der Wahl zugesagt, wollen aber ihr Wahlversprechen nun lediglich als Kon-sultationsrecht ausgestalten.

Ich möchte offen über die Frage reden, was Konsultationsrecht bedeutet. Nach meiner Ansicht heißt das, dass man miteinander reden muss, man muss sich anhören. Streng genommen gibt es diese Pflicht zur Konsultation bereits heute in der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtages und in der Geschäftsordnung der Landesregierung. Reden mussten wir schon immer miteinander. Aber dass wir uns dann in der Regel nicht geeinigt haben, und dass wir eine andere Politik gemacht haben, das trifft auch auf meine Regierungszeit zu, allerdings auch auf die davor und leider auch auf die danach. Was wir wirklich brauchen, ist nicht nur ein Zwang, miteinander zu reden, son-dern ein scharfes Schwert in der Hand der Kommunen.

Was Herr McAllister als Konsultati-onsrecht anbietet, das ist allerdings ein stumpfes Messerchen, aber kein scharfes Schwert. Ich habe die Bitte – Herr Rösler re-det ja noch –, dass er nicht allgemein über Konsultationsrecht redet, sondern ganz präzise sagt, was damit gemeint ist.

Ich sage Ihnen, was bei mir damit ge-meint ist: Ich bin zunächst dafür, dass wir die dabei angestrebte Änderung in die Verfassung des Landes Niedersachsen hi-

AUS DEM STÄDTE-UND GEMEINDEBUND

neinschreiben, damit für mögliche spätere Änderungen eine verfassungsändernde Mehrheit gebraucht wird, nämlich dann, wenn man sie wieder kippen will.

Und ich möchte, dass jede Regierung – egal, ob von CDU/FDP, SPD oder Grünen oder sonst einer Konstellation – in Zukunft weiß, dass sie kein Gesetz in den Landtag einbringen kann, an dessen Ende sie nicht mit den Kommunen die finanzielle Seite einvernehmlich geklärt haben muss. Ich möchte, dass die Kommunen das Recht haben, nach Bückeburg zu gehen, wenn sie nicht einverstanden sind mit der Finanzierungsregelung, und dass dann das Gesetz außer Kraft gesetzt wird, bis Bückeburg entschieden hat. Das ist meine Position: Kein Gesetz umsetzen, so lange es keine einvernehmliche Regelung gibt oder Bückeburg entschieden hat. Wenn jemand einen besseren Vorschlag hat, wie das Schwert noch schärfer geschliffen wer-den kann, dann wird er die Zustimmung der SPD-Landtagsfraktion dazu finden. Wenn jemand aber nur weiße Salbe an-bieten will und uns als scharfes Schwert ein stumpfes Messerchen verkaufen will, der wird dafür – das sage ich ganz klar – mit der SPD-Fraktion im Niedersächsi-schen Landtag keine verfassungsändernde Mehrheit bekommen.

Der Unterschied muss schon klar sein. Ich sage Ihnen, meine Fraktion hat sich das sehr schwer gemacht, weil wir in der SPD – wie in der CDU, wie bei den Grünen und der FDP – seit 25 Jahren immer so verfahren: Für uns ist zunächst immer die Bundespolitik ganz wichtig. Ein bisschen weniger wichtig ist Landespolitik. Und erst dann kommt die Kommunalpolitik. Wir haben in allen Parteien das Selbstverwal-tungsrecht nach Artikel 28 Grundgesetz der Kommunen nachhaltig verletzt, und es kommt jetzt darauf an, dass wir diesen Fehler offen eingestehen und ihn nicht fortsetzen. Und wir erleben gerade, dass auch die neue Regierungsmehrheit von CDU/FDP trotz aller Wahlkampfschwüre und der Behauptung, sie hätte das auch begriffen und wollte es anders machen, diese Fehler fortschreibt.

Ein paar Beispiele gefällig? Bei der Schulreform gibt es keinerlei Konnexität für die in weiten Teilen Niedersachsens notwendigen Neubaumaßnahmen. Die Kosten tragen allein die Schulträger. Bei

der Lernmittelfreiheit wird die Zusage, 9,7 Mio. Euro im Haushalt zu halten, um den sozial Schwächsten der Gesellschaft wei-terhin Lernmittel finanzieren zu können, gestrichen. Das Ergebnis wird in ganz kurzer Zeit sein, dass die Kommunen als Sozialhilfeträger oder – umgekehrt – über die Kreisumlage für diesen Teil zusätzliche Kosten aufgebürdet bekommen. Von Kon-nexität keine Rede.

Beim Schülertransport wird darüber dis-kutiert, ob die Pflicht zur Finanzierung ge-strichen wird und dass Geld in den kommu-nalen Finanzausgleich kommt. Wenn dann eine Kommune defizitäre Haushalte hat, wird die Kommunalaufsicht kommen und sagen: „Das ist doch eine freiwillige Leistung mit deinem Schülertransport. Nun streich die mal!“ Was meinen Sie, was Sie für Debatten vor Ihren Rathäusern dann auf einmal haben werden, weil Sie dann diejenigen sind, die den Eltern den Schülertransport streichen müssen, obwohl der Landesgesetzgeber dafür verantwortlich ist.

Im Kindertagesstättenbereich gibt es eine Diskussion, nach der in Zukunft nicht mehr pro Kind pro Kindertagesstätte der finanzielle Zuschuss des Landes errechnet wird, sondern er soll pro Kind im Landkreis fließen. Was bedeutet denn das? Das be-deutet, dass diejenigen, die Kindertages-stätten in hohem Umfang gebaut haben und wenn ein hoher Nutzungsgrad durch die Eltern da ist, im Zweifel Geld verlieren zu Lasten derjenigen, die zwar viele Kinder, aber eine geringe Kapazität an Kinderta-gesstätten haben. Ich weiß nicht, ob das wirklich Sinn der Kindertagesstättenförde-rung sein soll.

In Wahrheit geht es darum, Herr Präsi-dent Timmermann, dass hier offensichtlich Ihr für mein Verständnis nachvollziehbarer Wunsch, einen Flächenfaktor im Finanz-ausgleich einzuführen, rechtlich unmöglich umzusetzen ist. Denn damit wird nicht dem gesamten ländlichen Raum gehol-fen, sondern nur einem Teil des ländlichen Raumes. Und jeder, der hier im Saal sitzt, der hier in der Mitte Niedersachsens in einer ländlichen Region, oder im Osten, im Südosten oder im Süden des Landes lebt, wird eine solche Veränderung im Kindertagesstättengesetz und damit seiner Förderung bitter zu spüren bekommen, weil dieses Geld hier verloren geht und in den Nordwesten des Landes abwandern

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AUS DEM STÄDTE-UND GEMEINDEBUND

wird. Das ist das Gegenteil eines für alle verträglichen Flächenausgleiches. Da wird nicht der gesamte ländliche Raum in Nie-dersachsen gefördert, sondern nur ein Teil des ländlichen Raumes.

Richtig wäre es übrigens, wenn wir endlich dazu kämen, die Kindertages-stättenförderung über den kommunalen Finanzausgleich zu machen. Dann würden nämlich diejenigen, die stark sind, etwas weniger bekommen und die Schwachen etwas mehr.

Eine letzte Bemerkung noch zum Konnexitätsprinzip und zum Konsultati-onsmechanismus: Der ist deshalb nicht ausreichend, weil die Kommunen wirklich eine Möglichkeit der Verweigerung haben müssen, und es ist natürlich abenteuerlich, wenn jetzt Ausflüchte gesucht werden, da-mit man das im Landtag nicht mitmachen muss, mit dem Verweis darauf: „Dann müsst ihr das auch im Bund machen.“

Dazu: Ein Blick in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland würde auch junge Fraktionsvorsitzende davor bewah-ren, eine solche Forderung aufzustellen. Da steht nämlich drin, dass der Sinn des Bundesrates ist immer dann, wenn ein Bundesgesetz eine finanzielle Auswirkung auf die Länder hat, diese zustimmungs-pflichtig sind. Und die Länder haben ein Vetorecht, sie können „nein“ sagen.

VerwaltungsreformNur, das eigentliche Problem ist doch ein

anderes: Immer wenn wir etwas abschaf-fen, müssen wir zeitgleich neue Vorschrif-ten erlassen. Die Bundesregierung hat, glaube ich, 700 Gesetze und Verordnun-gen abgeschafft und gleichzeitig 2.000 Neue eingeführt, und zwar wesentlich induziert über Europarecht. Unser Problem ist doch, dass wir das, was wir hier mit den eigenen Mitteln machen können, immer schwieriger selber umsetzen können. Da unten sitzt ein gestandener Regierungsvi-zepräsident – Herr Franke, noch sind Sie es – der muss sich damit herumschlagen, mit der Umsetzung von Europarecht in Landesrecht und deren Auswirkung im kommunalen Recht.

Deswegen geht es neben dem Abbau von Aufgaben und der Aufgabenkritik, die Ihr Geschäftsführer zu Recht immer wieder anmahnt, auch um eine funktio-nierende Verwaltung in der Zukunft. Die

Abschaffung der Bezirksregierungen allein regelt noch nicht die Frage, wie in Zukunft Konflikte zwischen Straßenbau und Land-schaftsschutz, Wirtschaftsförderung und Wasserschutz, Radwegebau und Landwirt-schaft oder Emissionsschutz und Gewerk-schaften geregelt werden sollen.

Viele Länder gehen einen anderen Weg. Sie geben entweder Aufgaben aus der Ministerialbürokratie mit dem dazu gehörenden Geld an die Kommunen und an weiterhin vorhandene Mittelbehörden ab, oder sie tasten sich, wie Mecklenburg-Vorpommern, in Richtung einer Gebiets-reform vor. Ein Land wie Niedersachsen, das vier Mittelbehörden zu Gunsten einer Vielzahl von Einzelbehörden aufgibt, die unter die Ministerien gehängt werden – das gibt es außer in Niedersachsen in ganz Deutschland nicht.

Auf Dauer wird diese jetzt eingeleitete Entwicklung nicht hinzunehmen sein, und spätestens, wenn sich Unternehmen über das lange Hin und Her zwischen Gewer-beaufsicht, Wirtschaftsförderung, Wasser-recht, Naturschutz beklagen, wird es dazu kommen, dass die jetzt vorgesehenen Re-gierungsbüros wieder zu kleinen Bezirksre-gierungen ausgebaut werden. Das wäre ja noch nicht mal das Schlimmste. Sollte das aber nicht ausreichen oder will man den Begriff „Etikettenschwindel“ vermeiden, dann wird dieser angeblich zweistufige Verwaltungsaufbau ganz schnell und unweigerlich nicht in einer Gebietsreform enden – aber sehr wohl in einer Kreisre-form: Da bin ich absolut sicher.

KommunalfinanzenAbschließend würde ich gerne noch

auf einen Punkt hinweisen, der eher poli-tischer Natur ist: Ich glaube, dass wir die kommunalen Finanzen und die Situation der Kommunen noch viel zu sehr unter finanztechnischen Aspekten diskutieren. In Wahrheit sind doch unsere Städte, Gemeinden, Dörfer und Landkreise viel mehr als die Veranstaltung der Kämmerer oder der Hauptverwaltungsbeamten. Sie sind Orte gesellschaftlicher Integration. In unserer Gesellschaft wissen wir inzwischen meistens ziemlich genau, was für uns per-sönlich wichtig ist. Wir wissen in der Regel auch genau so gut, was uns auseinander treibt. Aber wir wissen fast nicht mehr, was uns zusammenführt und zusammenhält, und ich glaube, es gibt nur noch wenige Orte der gesellschaftlichen Integration, wo Menschen zusammengeführt wer-den: Die Familie, wenn du eine hast; der Arbeitsplatz, wenn du einen hast. Aber der dritte Ort, der wirklich eine Chance auf gesellschaftliche Integration bietet, das ist der Ort, an dem wir leben.

Ob wir dann dort Kinder und Jugendliche fördern, entscheidet sich am Ende nicht im Landes- oder Bundesgesetz, sondern in der Frage, ob die Kommunen genug Geld ha-ben für Sport- und Kulturförderung, Kin-der- und Jugendarbeit, Jugendzentren und alles, was daran hängt. Ob Deutsche und Ausländer gut miteinander leben können, wird am Ende nicht im Zuwanderungsge-setz entschieden, sondern in der Frage, ob Städte und Gemeinden genug Geld haben

Blick in den Tagungssaal

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AUS DEM STÄDTE-UND GEMEINDEBUND

für soziale Stadtteilentwicklung oder zum Beispiel für die Kreisvolkshochschule, die nicht nur Makramée-Kurse, Englisch und EDV anbietet, sondern auch Deutsch für Ausländer und Aussiedler.

Dr. Philipp Röslerfür die FDP Fraktion

Die Bevölkerung in Niedersachsen allein schrumpft von 8 Millionen auf 6,5 Millio-nen Einwohner. Und das hat natürlich auch schon heute Auswirkungen, aber natürlich auch bis zum Jahre 2010. Im kleinen, regi-onal bezogen, aber eben auch landesweit im großen Bezug. Regional wird es einen zunehmenden Wanderungsdruck geben aus den Ballungszentren in das Umland, dann auch einher gehend mit einem zu-nehmenden Flächenverbrauch – und ich denke, darauf müssen sich auch gerade die Gemeinden in unserem Land einstellen können. Und gleichzeitig werden wir na-türlich auch landesweit Probleme haben, denn wir können jetzt schon verzeichnen, dass wir Bevölkerungswachstum im Wes-ten unseres Landes haben, aber eben auch starken Bevölkerungsrückgang im Osten unseres Landes, im Nordosten – Lüchow-Dannenberg wird genannt –, aber natür-lich auch in dieser Region. Machen wir uns nichts vor: Auch hier werden wir mit zunehmendem Bevölkerungsschwund zu kämpfen haben. Und das hat natürlich eins zu eins Auswirkungen auf Ihre Si-tuation, beispielsweise auf kommunale Dienstleistungen. Bei zunehmendem Be-völkerungsrückgang wird es natürlich auch schwierig werden, kommunale Aufgaben weiter allein erfüllen zu können. Wir brauchen mehr als bisher dezentrale Lö-sungen, vielleicht auch Verbundlösungen in einzelnen Bereichen, um dann im Detail weiter Aufgaben wahrnehmen zu können – und Sie kennen diese Position der Freien Demokratischen Partei. Ich glaube auch, Kommunen werden dauerhaft allein nicht mehr in der Lage sein, alle Aufgaben zu erfüllen. Und deswegen macht es Sinn, durchaus darüber zu diskutieren, auch private Investoren mehr als bisher zur kom-munalen Aufgabenerfüllung mit heranzu-ziehen. Wenn Sie aber als Kommune den Anforderungen im Jahre 2010 gewachsen sein wollen, dann wissen wir auch als Lan-desgesetzgeber, dass wir Ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendigen

Instrumente in die Hand geben müssen. Unserer Meinung nach kann man das in zwei große Kategorien einteilen: einmal organisatorische Instrumente, aber eben auch finanzielle Instrumente.

VerwaltungsreformWir haben uns nicht nur darauf

beschränkt, Aufgaben abzuschaffen, sondern wir haben auch Aufgaben über-tragen, zum Beispiel an die Kommunen. Sie wissen das. 73 Aufgaben sind in den Bereich der Kommunen gegangen: Heimaufsicht, auch Genehmigung von Flächennutzungsplänen, und was noch viel entscheidender ist, weil der Kollege Gabriel das auch angesprochen hat, die durchaus streitige Frage der Konnexität, die wir an diesem Beispiel sehr schön belegen können. Nämlich gleichsam im Vorgriff auf das geplante Konnexitätsver-fahren dieser Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen haben wir jetzt schon bei der Übertragung dieser 73 Auf-gaben ein Verfahren gefunden, um den Aufgaben auch das Geld folgen zu lassen. Wir haben gemeinsam diskutiert, es gab eine Arbeitsgruppe unter Dr. Diekwisch, die ein sehr sauberes Verfahren gefunden hat, um die Kosten dann tatsächlich den Kommunen zu erstatten. Ich meine, es war ein sehr großzügiges Verfahren. Eine Voll-zeiteinheit wird da mit 78.500 Euro ange-setzt. Das sind knapp 1.000 Euro mehr als in der Landesverwaltung letztlich berech-net wird. Wir haben uns sehr großzügig gezeigt, dass wir nicht nur 100 Prozent der Kosten übernehmen, sondern auch eine altersstrukturierte Mobilitätsprämie zahlen wollen, einschließlich aller Umzugskosten und sogar noch Trennungsgeld, allein gegen die eine einzige Zusage von Sei-ten der kommunalen Spitzenverbände, nämlich dass, wenn wir 100 Prozent der Kosten übernehmen, Sie lediglich gebe-ten werden – allerdings sehr eindringlich von Seiten des Landes –, 60 Prozent des tatsächlich anfallenden Personals dann zu übernehmen.

Konnexität undKonsultationsmechanismus

Und wir werden weiter gehen bei der Frage der Konnexität. Natürlich geht jetzt die Diskussion los, wie wollen wir das in die Landesverfassung mit aufnehmen? Wir haben einen klaren Koalitionsvertrag

mit einem klaren Konsultationsverfahren diskutiert, und wir werden auch ein Kon-sultationsverfahren einführen, genauso, wie wir es momentan gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden dis-kutieren. Ich will das hier deutlich sagen: Es wird eine Konnexität geben mit 100 Prozent der Kostenerstattung, und zwar nicht nur für neue Aufgaben, sondern – Sie kennen die Diskussion – auch wenn es zwingende Veränderungen bei alten Aufgaben gibt – wobei das sehr selten vorkommen wird. Wenn aber so ein Fall eintritt, dann wollen wir eine Schiedsstelle gemeinsam mit den kommunalen Spitzen-verbänden einrichten, die dann letztlich zu einer Einigung kommen müsste. Und dass wir einigungsfähig sind, das zeigt das Beispiel, das wir im Bereich Verwal-tungsmodernisierung / Verwaltungsreform bereits umgesetzt haben. Ich glaube, das ist ein faires Verfahren. Hier gibt es die Möglichkeit, dies in die Verfassung hi-neinzuschreiben. Wir werden in diesem Konsultationsverfahren alle zu klärenden Fragen noch aufdecken müssen, z.B. was passiert, wenn man drei Jahre hinterher feststellt, es war zu wenig Geld da. Dann sind wir bereit, auch noch mal im Nach-hinein zu verhandeln und zu diskutieren, ob wir nicht noch mal nachzahlen. Wir erwarten aber im Gegenzug auch, wenn Sie feststellen, Sie haben etwas weniger ausgegeben als geplant, dass wir dann im Spiegelbildverfahren womöglich auch wieder Geld zurückbekommen. Ich finde, das ist nur fair. Aber da sind wir, denke ich, auch auf gutem Wege mit den Spitzen-verbänden, solch ein Konnexitätsverfahren in die Landesverfassung hineinzunehmen. Was klarstellt, dass es ein faires Verfahren ist, wenn jemand eine Aufgabe neu be-

AUS DEM STÄDTE-UND GEMEINDEBUND

Dr. Philipp Rösler

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AUS DEM STÄDTE-UND GEMEINDEBUND

schließt, dass eben dann auch die dafür notwendigen Mittel folgen müssen. Das haben wir als Landesregierung festgehal-ten, dazu stehen wir, das werden wir auch tun. Und ich gehe sogar noch einen Schritt weiter: Weil die Landesregierung ja nur die Dinge in die Verfassung reinschreiben kann, die sie selber betreffen, sind wir auch als Landtagsfraktionen bereit darüber zu diskutieren, wie wir als Landtagsfraktionen uns verhalten, wenn wir Gesetzentwürfe einbringen. Auch dies ist eine Forderung des Niedersächsischen Städte- und Ge-meindebundes, und David McAllister und ich sind da sehr gesprächsbereit, so dass wir womöglich überlegen, dass auch die Fraktionen – vielleicht auch Herr Gabriel, auch Herr Wenzel – und der Niedersäch-sische Landtag insgesamt an dieser Stelle deutlich machen, dass, wenn wir als Land-tag Gesetze beschließen, hier das Konne-xitätsprinzip eben so gilt, als wenn die Landesregierung ein Gesetz eingebracht hat. Das ist eine Frage der Fairness. Ich denke, diese Diskussion sollten wir ge-meinsam noch einmal führen. Wir sind an dieser Stelle glaubwürdig: Das haben wir gezeigt bei der Verwaltungsreform, und wir werden das umsetzen, Herr Kol-lege Gabriel, bei der gesamten Frage der Einführung des Konnexitätsprinzips. Und ich glaube manchmal, Sie suchen auch nur wieder einen Vorwand, weil Ihnen unser Modell nicht gefällt, womöglich doch nicht zustimmen zu müssen. Daran werden Sie sich dann messen lassen müssen, wenn wir unsere Ergebnisse vorlegen, unsere Ent-würfe. Seien Sie gespannt, was im Herbst dieses Jahres auf Sie zukommt.

StandardabbauWir haben ein so genanntes Standardab-

baugesetz in Arbeit. Es gibt ähnliche Mo-delle im Bereich des Saarlandes – und ich unterscheide mich hier ausnahmsweise von meinem guten Freund und Kollegen David McAllister. Wir sagen: Das gilt für alle Standards auf kommunaler Ebene. Wenn Sie der Meinung sind, vor Ort mit weniger Standards auskommen zu kön-nen, dann können Sie das nach diesem Gesetz bei der Landesregierung beantra-gen, und dann wird es eben Ausnahmen in diesem Bereich geben. Und ich weiß, dass der Koalitionspartner das nicht ganz so gerne hat bei den Kindertagesstätten,

aber wir sagen eben: Wenn es alle Bereiche betrifft, dann muss es eben auch diesen Bereich betreffen. Sie selber müssen vor Ort dann entscheiden können, ob Sie be-reit sind, bei Kindertagesstätten-Standards Ausnahmen zu beantragen. Es war immer die Position der Freien Demokratischen Partei, auch vor Ort, dass die Qualität eines Kindergartens oder einer Kinder-tagesstätte nicht an baulichen Standards festzumachen ist – wie hoch der Kleider-haken ist, wie hoch die Toilette sein muss –, sondern letztlich auch an der Qualität der Erzieherinnen, und das kann man in keinem Gesetz festhalten. Und deswegen sagen wir sehr klar: Ein Standardabbauge-setz muss sich unserer Meinung nach auf alle Standards beziehen, auch im Bereich der Kindertagesstätten.

KommunalfinanzenEs ist unbestritten, dass wir im Rahmen

des Vermittlungsausschussverfahrens durch das Gewerbesteuergesetz, aber auch durch Koch-Steinbrück Mehrein-nahmen auf Seiten der Kommunen haben; in diesem Jahr sollen es 133 Millionen sein, im nächsten Jahr sind es bereits 394 Millionen, und das steigert sich dann langsam auf knapp 450 Millio-nen. Das Land hingegen wird davon nur dauerhaft in Höhe von 120 Millionen Euro profitieren können. Sie kennen die Zahlen, sie sind zum Teil streitig, aber durchaus nicht völlig unterschiedlich. Das heißt also, Sie haben auf jeden Fall einen Profit; während wir alleine durch die Senkung der Gewerbesteuerzulage als Land einen Eins-zu-eins-Verlust einfahren. Gleichzeitig sind wir bereit – weil Herr Gabriel das auch angesprochen hat – das, was bei Hartz IV herauskommt, den Kommunen eins zu eins weiterzugeben, ob das nun heute 2,5 Mrd. Euro werden oder 3,3 Mrd. Das sind beim momentanen Stand der Dinge immerhin 90 Millionen Euro.

Wir werden den Sparkurs von 1,93 Mrd. Euro, den die Landesregierung heute vor-legte, auch in der Form unterstützen. Und ich sage Ihnen, es wird jeden Bereich in dieser Gesellschaft treffen, jeden in Nieder-sachsen, und es wird womöglich auch den Bereich der Verbundquote treffen – das wurde so schön ausgedrückt. Zahlen sind an dieser Stelle noch nicht bekannt, aber ich würde Sie sehr darum bitten, dass wir

offen darüber diskutieren, was wurde bis-her eingenommen durch Reformen, die das Land hart getroffen hat, und was ist jetzt auch an Konsolidierungsbeitrag von Seiten der Kommunen mit zu fordern. Ja, das ist es halt: Alle sagen: „Wir müssen sparen“, und wenn es sie dann selber betrifft, dann sind sie leider nicht mehr ganz so offen und freizügig, wie das in Sonntagsreden manchmal geschürt wird. Ich hätte mir gewünscht – und das sage ich jetzt durchaus auch mal als junger Politiker –, dass Vorgängergenerationen insgesamt weniger Schulden gemacht hätten. Wir haben allein eine Zinslast von 2,5 Mrd. Euro jährlich zu schultern.

GewerbesteuerVielleicht als Letztes, weil das auch noch

angesprochen wurde, der Bereich Gewer-besteuer, Herr Kollege Gabriel. Wir sagen sehr klar als FDP: Wir wollen die Gewer-besteuer insgesamt abschaffen, weil wir sagen, sie ist nicht mehr zeitgemäß, sie verhindert Investitionen. Allein die Mög-lichkeit, diesen Begriff nicht übersetzen zu können, hindert ja schon oft ausländische Investoren, überhaupt nach Deutschland zu kommen. Aber natürlich fordern wir dann einen Ersatz für die bisherige Ge-werbesteuer. Und das haben Sie allerdings verschwiegen: Wir sagen, wir brauchen einen wesentlich höheren Anteil an der Umsatzsteuer, gleichzeitig in der Tat ein eigenes Hebesatzrecht, nicht nur auf die Einkommenssteuer, sondern auch auf die Körperschaftssteuer, um so alle, die vor Ort betroffen sind, dann eben auch mit in dieses Steuersystem einzubeziehen. Die wird dann manchmal vergessen, die Körperschaftssteuer. Alleine der Umsatz-steueranteil führt letztlich dazu, dass wir eine feste Planbarkeit, eine Verlässlichkeit von Kommunalfinanzen haben, und das ist letztlich das erklärte Ziel unserer Haus-haltspolitik. Ich würde Sie bitten, dass Sie dieses Gewerbesteuermodell, welches die FDP gefordert hat, nämlich Abschaffung und Ersetzung durch die Umsatzsteuer und des eigenen Hebesatzrechts auf Einkom-mens- und Körperschaftssteuer ernsthaft noch mal prüfen.

DoppikUnd als Letztes – wenn wir schon bei

unangenehmen Themen sind, noch ein-mal zum Thema Doppik. Es ist in der Tat

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schwierig zu vermitteln, dass wir es von den Kommunen fordern, aber selber nicht bereit sind, momentan an diesem System teilzunehmen. Wir selber plädieren dafür, weil wir sagen, dass es zu mehr Transpa-renz in den Haushalten führt, aber ich gebe auch Präsident Timmermann Recht: Trans-parenz alleine heißt leider noch nicht, dass die dann erkannten zusätzlichen Defizite ausgeglichen werden können. Deswegen bringt so ein neues System Veränderun-gen und auch Kosten mit sich, aber nicht zwangsläufig Einsparungen und bessere Entscheidungen auf kommunaler Ebene.

Wir sind bereit, Ihre Kritik mitzunehmen, auch noch einmal mit nach Hannover. Al-lerdings wird sich ein Beschluss nicht so einfach ändern lassen. Es gibt auch Leute, die sagen, es ist unumkehrbar an dieser Stelle, aber mindestens sind wir gerne bereit, auch als Fraktion darüber zu dis-kutieren, ob wir die Frist der Einführung verlängern von 2005 bis 2010. Das ist nicht viel Zeit für so ein großartiges Pro-jekt, aber ich denke, mindestens zwei oder drei Jahre – darüber wird man diskutieren können. Vielleicht das auch als Botschaft letztlich, was wir Ihnen mitgeben, dass wir gesprächsbereit sind, auch bei dieser schwierigen Frage Doppik und deren Ein-führung für die niedersächsischen Städte und Gemeinden.

Stefan Wenzelfür die FraktionBündnis 90 / Die Grünen

Die demographische Entwicklung und die Zukunft unserer Kinder

Die Geburtenhäufigkeit in Niedersach-sen hat im Jahr 2003 erneut abgenom-men. Nur noch 70.563 Kinder kamen zur Welt, die niedrigste Zahl seit Bestehen des Bundeslandes. Die Einwohnerzahl Nieder-sachsens wuchs im Jahr 2002 allerdings um 0,2 Prozent. Diese Entwicklung ist nur durch Binnenwanderung und Zuwande-rung zu erklären.

Wenn man sich die Bevölkerungs-entwicklung der einzelnen Gemeinden anguckt, bekommt man ein deutlich heterogeneres Bild. Von 1995 bis 2000 gab es eine Reihe von Gemeinden, die um mehr als 10 Prozent gewachsen sind, und andere, die um mehr als 2,5 Prozent geschrumpft sind.

Die voraussichtliche Veränderung für das

Jahr 2007, die vom Landesamt für Statistik geschätzt wurde, zeigt stark abweichende Entwicklungen. Während die Bevölkerung in den Kreisen Ammerland, Oldenburg, Cloppenburg, Vechta, Harburg und Lü-neburg voraussichtlich um 5-7,5 Prozent wachsen wird, sind für Wilhelmshaven, Salzgitter, Goslar, Osterode und Holzmin-den Rückgänge von 2,5 bis 5 Prozent zu erwarten.

Wir wissen alle, was diese starken Veränderungen für die Infrastruktur ei-ner Gemeinde und für die kommunalen Haushalte bedeuten können. Für Schulen, für Kindergärten und für Netzwerke zur Betreuung und Pflege älterer Menschen, um nur einige Beispiele zu nennen. Ei-nen neuen Kindergarten einzuweihen, ist eine wunderbare Aufgabe, aber Sie wissen auch, dass einige Kollegen unter Ihnen darüber nachdenken müssen, ob sie nicht ausgelastete Kindergärten in Zukunft noch unterhalten können.

Die Zukunft vieler Gemeinden wird da-von abhängen, ob sie weiter schrumpfen oder ob es ihnen gelingt, für Menschen mit Kindern auch in Zukunft attraktiv zu sein.

Wenn Menschen aus beruflichen oder familiären Gründen einen neuen Wohnort suchen, dann spielt die Frage eine Rolle, wie ortsnah Kindergärten verfügbar sind, wie lang die Öffnungszeiten sind, wie weit es zur Grundschule ist, ob es eine Nahver-sorgung oder sogar noch einen Dorfladen gibt, dann spielt die Busanbindung eine Rolle, weil sich nicht jede Familie zwei Autos leisten kann oder will.

Wenn wir diese Fragen vernachlässigen, werden wir die Gemeindehaushalt künftig noch weniger ins Lot bekommen, weil sich eine überdimensionierte Infrastruktur nicht mehr unterhalten lässt.

Leider führen wir in Niedersachsen eine merkwürdige Debatte, die im Land sehr stark von dem Kommunalminister geprägt wird. Zum wiederholten Mal forderte er in den letzten Wochen die Aufweichung der Mindeststandards von Kindergärten.

Wer auf dieses Pferd aufspringt, der wird den Negativtrend seiner Gemeinde verstärken. Wer den Trend aus Geburten-rückgang und Wanderungsverlusten stop-pen will, der darf nicht über Mindeststan-dards klagen, sondern muss sicherstellen, dass die Angebote deutlich besser werden als die heutigen Mindeststandards.

Für kontraproduktiv halte ich zudem die Debatte über die Pflicht zur Bestellung ei-ner Frauenbeauftragten in der NGO. Die Frauenbeauftragten sind ein Seismograph für die gesellschaftlichen Entwicklungen, die wir hier diskutieren.

Wenn Familien und insbesondere Frau-en vor der Alternative stehen: Kinder oder Beruf – dann entscheiden sich immer mehr Frauen für den Beruf oder schieben die Fa-milienphase nach hinten. Deshalb müssen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf voranbringen. Deshalb gehören die Frau-enbeauftragten in die Planungsstäbe, die die Zukunftsentwicklung einer Gemeinde diskutieren.

Die von der Regierung Wulff geplante Änderung der NGO und der NLO, die die Pflicht zur Bestellung von Frauenbe-auftragten reduzieren soll, halte ich vor diesem Hintergrund für falsch.

Die Finanzen und die KonnexitätLandeshaushalt und Kommunalhaushal-

te stehen vor einer gewaltigen Herausfor-derung. Die niedersächsischen Gemeinden und Gemeindeverbände insgesamt wiesen 2003 im dritten Jahr in Folge einen nega-tiven Finanzierungssaldo aus, und zwar in Höhe von 1 186 Mio. Euro.

Fazit des Statistischen Landesamtes im Monatsheft vom Mai:

„Insgesamt stellt sich die finanzielle Situation der Kommunen 2003 nochmals ungünstiger als in den fünf Vorjahren dar. Insbesondere gegenüber 2002 hat sich die Gesamtsituation deutlich verschlechtert.“

und„In der Gesamtentwicklung der Kom-

munalfinanzen deutet nichts darauf hin, dass die schwierige Lage vieler Kommu-nen bezüglich ihrer Finanzsituation bald überwunden ist.“

AUS DEM STÄDTE-UND GEMEINDEBUND

Stefan Wenzel

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Damit die Kommunen die schwierige Haushaltslage überwinden können, müs-sen Bund und Land an einem Strang ziehen und folgende Maßnahmen ergreifen:

Es muss endlich eine umfassende Gemeindefinanzreform geben, die den Kommunen langfristig stabile Einnahmen garantiert. Dazu ist in erster Linie die Ge-werbesteuer weiterzuentwickeln. An der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage führt daher kein Weg vorbei. Aber auch die Grundsteuer muss reformiert werden, hier liegen mit der Bundesratsinitiative aus Bayern und Rheinland-Pfalz Diskus-sionsgrundlagen vor. Ich erinnere u.a. an den Vorschlag, ein zoniertes Verfahren zu ermöglichen.

Weder der Bund noch das Land dürfen länger der Versuchung erliegen, Lasten auf die Kommunen zu verschieben. Stattdessen muss das Konnexitätsprinzip auf Bundes- und auf Landesebene verankert werden. Wir haben bereits vor Monaten einen Gesetzentwurf zur Änderung der nieder-sächsischen Verfassung vorgelegt, der den Konnexitätsgrundsatz gesetzlich verankern soll. Die Landesregierung hat eine solche Verfassungsänderung zwar immer wieder gefordert, beschließt aber jetzt ein Gesetz nach dem anderen, das diesen Grundsatz durchbricht. Ich erinnere nur an das Schul-gesetz und an das Aufnahmegesetz.

Gleiches gilt für den Bund: Wir haben unserer Bundestagsfraktion sehr deutlich und klar gesagt, dass die versprochene Entlastung durch Hartz IV in Höhe von 2,5 Mrd. Euro sich auf Heller und Pfennig in den kommunalen Haushalten nieder-schlagen muss.

Wir trauen den Kommunen im Zuge der Verwaltungsreform mehr zu – selbstver-ständlich mit einer gleichzeitigen Übertra-

gung der Finanzmittel. Von 740 definierten Aufgaben der Bezirksregierungen wollten die Kommunen 70 Prozent übernehmen. Die Landesregierung will nur 10 Prozent auf die Kommunen übertragen. Diese Misstrauenskultur ist mir unverständlich.

Wir haben ihre kritischen Äußerungen zur Bildung von Regionalkreisen wahrge-nommen. Ich möchte aber an dieser Stelle auch deutlich machen, dass die kleinen und mittelgroßen Städte und die Gemein-den Gewinner einer solchen Entwicklung wären – weil sie näher am Bürger dran sind und viele Dienstleistungen wieder bürgernäher erbringen könnten.

Die Kommunen sind die Schule unserer Demokratie. Deshalb muss es über Par-teigrenzen hinweg zu mutigen Entschei-dungen kommen, die unsere Kommunen wieder handlungsfähiger und zukunftsfä-hig machen. Unseren Kindern zu Liebe.

AUS DEM STÄDTE-UND GEMEINDEBUND

v.l. Stefan Wenzel (Bündnis 90 / Die Grünen), Dr. Wulf Haack, David Mc Allister (CDU), Herbert Bröckel (SGBM Bodenwerder), Dr. Philipp Rösler (FDP), Präsident Rainer Timmer-mann, Uwe-Peter Lestin (1. Vizepräsident, MdL)

Holzschuh statt Lackschuh?Städte- und Gemeindebund fordert gerechten Finanzausgleich

v.l. Uwe-Peter Lestin, 1. Vizepräsident NSGB; Dr. Wulf Haack, Landesgeschäfts-führer NSGB; David Mc Allister (CDU); Dr. Philipp Rösler (FDP), Stefan Wenzel (Bünd-nis 90/Die Grünen); Sigmar Gabriel (SPD); dahinter Martina Noske, Vizepräsidentin NSGB, Wardenburg; Hans Georg Niesel, Vizepräsident NSGB, Lohne

„Die Bürgerinnen und Bürger im Ländli-chen Raum müssen von der Landesregie-rung genau so behandelt werden wie die Einwohner in den Städten“, forderte der Landesgeschäftsführer des Niedersächsi-schen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Wulf Haack, in Hannover. Dem Städte- und Gemeindebund ist es ein Dorn im Auge, dass die Städte und Gemeinden im Ländlichen Raum bei der Verteilung der Steuereinnahmen für Ihre Bürgerinnen und Bürger erheblich weniger Geld erhalten als die großen Städte. So erhält z.B. die Lan-deshauptstadt Hannover 1,80 Euro pro Einwohner, während die Einwohner einer Stadt oder Gemeinde im Ländlichen Raum nur 1 Euro erhalten. „So schafft man kei-ne Gerechtigkeit im Land Niedersachsen“, erklärte Haack.

Vor über 70 Jahren ging man bei der Verteilung der Steuern unter den Kommunen davon aus, dass die Land-bewohner keine Kanalisation brauchen und in Holzschuhen auf unbefestigten Straßen laufen können. Den Einwohnern der großen Städte gestand man damals mehr Geld zu, da dort Kanalisation und befestigte Straßen vorhanden waren und die Einwohner, im Gegensatz zur Land-bevölkerung, schon „Lackschuhe“ trugen. Um den im Niedersächsischen Landtag

vertretenen Parteien dieses in Erinnerung zu rufen, hat der NSGB im Rahmen seiner Mitgliederversammlung den Fraktionsvor-sitzenden David McAllister (CDU), Sigmar Gabriel (SPD), Dr. Philipp Rösler (FDP) und Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen) echte Holzschuhe überreicht, mit denen auf diesen Missstand hingewiesen wird. „Nach über 70 Jahren sollten wir gelernt haben, dass auch die Bürgerinnen und Bürger im Ländlichen Raum ein Recht auf Infrastruktur haben und nicht mehr be-nachteiligt werden dürfen. Die Landesre-gierung muss daher schnellstmöglich den Ländlichen Raum mit den großen Städten gleichstellen“, so Haack.

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Ehrungen und Jubiläen

v.l. Dr. Wulf Haack, Landesgeschäftsführer des NSGB; Wolfgang Braun, Minister a.D.; Dr. Bernd Kregel, Landesgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Sach-sen-Anhalt

Zum 65. Geburtstag gratulieren die Ge-schäftsführer des Niedersächsischen und des sachsen-anhaltischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Wulf Haack und Dr. Bernd Kregel, Herrn Minister a.D. Wolf-gang Braun. Braun war Regierungsbevoll-mächtigter der Regierung de Maiziere für den Bezirk Magdeburg und erster Innen-minister und Bauminister von Sachsen-Anhalt nach seiner Wiederbegründung. Haack als Gründungsgeschäftsführer und Kregel als derzeitiger Geschäftsführer des sachsen-anhaltinischen Verbandes spra-chen dem Minister bei dieser Gelegen-heit Dank und Anerkennung für seine Unterstützung bei der Wiedereinführung der freien gemeindlichen Selbstverwal-tung in Sachsen-Anhalt aus. Wolfgang Braun habe mit Weitsicht und Tatkraft in den ersten Monaten des demokratischen Neubeginns den Aufbau der kommunalen Selbstverwaltung nachhaltige Förderung und Unterstützung zuteil werden lassen. Es sei sein besonderes Verdienst, dass er schon in der frühen Gründungsphase des Landes Sachsen-Anhalt die Bedeutung der freien gemeindlichen Selbstverwaltung für ein demokratisches Staatswesen erkannt und mit Rat und Tat gefördert habe. Seine aktive Unterstützung und Mithilfe war ein ganz wesentlicher Beitrag beim Aufbau des Städte- und Gemeindebundes in Sachsen-Anhalt als Sachverwalter und Vertreter der Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden im Lande.

Ursula Heuer wurde zur ehrenamt-lichen Bürgermeisterin der Gemeinde Westergellersen, Samtgemeinde Geller-sen, LK Lüneburg, gewählt. Gemeindedi-rektor Wolfgang Albrecht bleibt weiterhin im Amt.

Johann Hinderks, Stadtdirektor der Stadt Dissen am Teutoburger Wald, LK Osnabrück, kann auf das seltene Jubiläum einer 50-jährigen Amtszeit im öffentlichen Dienst zurückblicken. Nach seiner Ausbil-dung bei der Stadt Leer wechselte er 1964 zur Stadt Dissen a.TW., wo er seit 1981 das Amt des Stadtdirektors wahrnimmt. Für seine Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung wurde er vom Kreisvor-sitzenden des Kreisverbandes Osnabrück, Herbert Borgmeyer, Glandorf, mit der Großen Verbandsurkunde des Nieder-sächsischen Städte- und Gemeindebundes ausgezeichnet.

Dr. Karsten Hoppenstedt, Mitglied des Europäischen Parlaments, Mitglied im Präsidium des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes und Bür-germeister der Stadt Burgwedel, Region Hannover, wurde mit der Ehrenmedaille des NSGB durch den Präsidenten Rainer

Timmermann ausgezeichnet. Im Rahmen der Ehrung würdigte Timmermann Hop-penstedts unermüdliches Engagement über Jahrzehnte hinweg zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger Niedersachsens sowohl auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene.

Hans Georg Niesel, Bürgermeister der Stadt Lohne, LK Vechta, 2. Vizepräsident des NSGB, Vorsitzender des Kreisver-bandes Vechta und Geschäftsführer des Bezirksverbandes Weser/Ems, wurde im Rahmen seines 25-jährigen Jubiläums als Hauptverwaltungsbeamter der Stadt Lohne vom Präsidenten des Niedersäch-sischen Städte und Gemeindebundes, Rainer Timmermann, mit der Goldenen Ehrennadel ausgezeichnet. Mit der höchs-ten Auszeichnung, die der NSGB vergibt, würdigte Timmermann die Verdienste von Hans Georg Niesel um die Stadt Lohne und sein Engagement im Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund für die kom-munale Selbstverwaltung.

Johannes Nitschke, Grasleben, LK Helmstedt, wurde vom Landesgeschäfts-führer des NSGB, Dr. Wulf Haack, und dem Geschäftsführer des Kreisverbandes Helmstedt, Hans-Werner Schlichting, mit der Ehrenmedaille des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes für seine Verdienste um die kommunale Selbst-verwaltung ausgezeichnet. Nitschke ist seit 1968 Ratsmitglied und seit 1985 Bürgermeister der Samtgemeinde Gras-leben. Außerdem lenkte er von 1974 bis

ZUR PERSON

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ZUR PERSON

2001 als Samtgemeindebürgermeister die Geschicke der Samtgemeinde Grasleben. Er ist zudem Mitglied des Kreistages seit 1981 und seit 1986 im Kreisausschuss. Dr. Haack betonte während der Verleihung, dass Nitschke eine ganze Generation lang für die kommunale Selbstverwaltung in führender Rolle mitgewirkt habe.

Johann Otten, Lübberstedt, Samt-gemeinde Hambergen, LK Osterholz, wurde für seine 25-jährige Amtszeit als Bürgermeister der Gemeinde Lübberstedt mit der Ehrennadel des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes ausgezeich-net. Die Ehrung wurde vorgenommen von Detlev Stormer, Geschäftsführer des Kreisverbandes Osterholz-Scharmbeck und Gemeindedirektor in Lilienthal.

Herbert Peters, Stadt Langen, LK Cuxhaven, wurde mit der Ehrenmedail-le des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes für seine Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung ausgezeichnet. Die Auszeichnung nahm der 1. Vizepräsident des NSGB, Uwe-Peter Lestin, vor.

Jürgen Rymarczyk, Neuenkirchen, LK Soltau-Fallingbostel, wurde vom Landes-geschäftsführer des Niedersächsischen

Städte- und Gemeindebundes, Dr. Wulf Haack, und dem Vorsitzenden des Kreis-verbandes Soltau-Fallingbostel, Gustav Isernhagen, für seine Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung mit der Ehrenmedaille des NSGB ausgezeichnet. Rymarczyk war über 30 Jahre Gemein-dedirektor der Gemeinde Neuenkirchen und stellvertretender Vorsitzender des Kreisverbandes.

v.l. Dr. Wulf Haack, Werner Vehling,Klaus Tanski

Werner Vehling, Gemeinde Hespe, LK Schaumburg, wurde vom Landesge-schäftsführer des NSGB, Dr. Wulf Haack, und dem Vorsitzenden des Kreisverban-des Schaumburg, Klaus Tanski, SGBM Niedernwöhren, mit der Ehrenmedaille des Niedersächsischen Städte- und Ge-meindebundes ausgezeichnet. Vehling wurde am 1.3.1974 zum Bürgermeister der Gemeinde Hespe gewählt und hat dieses Amt bis heute ohne Unterbrechung inne. Im Rahmen der Verleihung würdigte Dr. Haack die Verdienste Vehlings durch seinen unermüdlichen Einsatz für die Gemeinde Hespe. Weiterhin wurden die Ratsmitglieder Ernst Knake und Ernst Vehling für Ihre 30-jährige Ratstätigkeit und Herbert Presser für seine 20-jährige Ratstätigkeit ausgezeichnet.

Wahlen und Ernennungen

Manfred Birth wurde zum hauptamtli-chen Bürgermeister der Stadt Gifhorn ge-wählt. Er wird sein Amt zum 15.12.2004 antreten.

Gerhard Böhling wurde zum haupt-amtlichen Bürgermeister der Gemeinde Schortens, LK Friesland, gewählt. Er tritt sein Amt am 1.11.2004 an und folgt damit Gemeindedirektor Schmitz.

Johannes Hansen wurde zum ersten hauptamtlichen Samtgemeindebürger-meister der Samtgemeinde Dörpen, LK Emsland, gewählt, nachdem er seit 1993 bereits stellvertretender Samtgemeindedi-rektor bzw. Erster Samtgemeinderat der Samtgemeinde Dörpen war.

Helmut Holzapfel wurde zum haupt-amtlichen Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Papenteich, LK Gif-horn, gewählt. Er tritt sein Amt zum 1.1.2005 an.

Bernhard Hummeldorf wurde zum ersten hauptamtlichen Samtgemeinde-bürgermeister der Samtgemeinde Spelle, LK Emsland, gewählt. Er tritt sein Amt am 1.1.2005 an.

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ZUR PERSON

Dr. Wolfgang Krug wurde zum ersten hauptamtlichen Bürgermeister der Ge-meinde Holdorf, LK Vechta, gewählt.

Karl-Jürgen Lehrke wurde zum ersten hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Sehnde, Region Hannover, gewählt. Er wird das Amt im April 2005 antreten.

Rolf Lühmann wurde zum ersten hauptamtlichen Bürgermeister der Ge-meinde Jork, LK Stade, gewählt. Er hat sein Amt am 1.8.2004 angetreten.

Georg Majerski, Stadt Dissen am Teu-toburger Wald, LK Osnabrück, wurde zum ersten hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Dissen a.TW. gewählt. Er tritt sein Amt am 1.3.2005 an.

Wolfgang Moegerle wurde zum hauptamtlichen Bürgermeister der Ge-meinde Algermissen, LK Hildesheim, gewählt. Moegerle ist seit Dezember 2003 ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Algermissen.

Friedrich Mönkemeyer wurde zum ersten hauptamtlichen Samtgemeinde-bürgermeister der Samtgemeinde Eschers-hausen, LK Holzminden, gewählt. Ab 1982 war Mönkemeyer bei der Samtgemeinde Eschershausen als stellvertretender Samt-gemeindedirektor und seit 1992 als Samt-gemeindedirektor tätig.

Hans-Hermann Putensen wurde zum ersten hauptamtlichen Samtgemeindebür-germeister der Samtgemeinde Salzhausen, LK Harburg, gewählt. Er löst Ulrich Magde-burg ab, der als Samtgemeindedirektor die Geschicke der Samtgemeinde Salzhausen in den letzten zwölf Jahren gelenkt hat.

Ronny Rode wurde zum hauptamt-lichen Bürgermeister von Kreiensen, LK Northeim, gewählt, wo er bereits seit 1992 als Gemeindedirektor tätig war. Er tritt sein neues Amt am 1.9.2004 an.

Ernst Schmitz wurde zum ersten hauptamtlichen Bürgermeister der Ge-meinde Twist, LK Emsland, gewählt. Sein Amtsantritt erfolgte am 15.8.2004.

Werner Schräer wurde zum ersten hauptamtlichen Bürgermeister der Stadt Haselünne, LK Emsland, gewählt. Sein Amtsantritt erfolgt zum 1.8.2004.

Karl-Heinz Weber, Samtgemeinde Lathen, LK Emsland, wurde zum ersten hauptamtlichen Samtgemeindebürger-meister gewählt. Weber ist seit 1993 als Samtgemeindedirektor in Lathen tätig und tritt sein Amt zum 27.5.2005 an.

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ZUR PERSON

Nachruf

Hans Kollan, Samtgemeinde Dannenberg (Elbe), LK Lüchow-Dannenberg, ist im Alter von 79 Jahren verstorben. Kollan hat sich bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahr 1987 als Stadt-/Samtgemeindedirektor uneigennützig zum Wohle der Stadt und Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) und ihrer Bürger eingesetzt. Er war über 20 Jahre als Kreisgeschäftsführer des Kreisverbandes Lüchow-Dannenberg im Niedersächsischen Städte- und Gemein-debund tätig. Die Mitglieder des NSGB werden ihn in ehrendem Andenken bewahren.

ÖFFENTLICHE SICHERHEIT,ORDNUNG UND VERKEHR

Konversion in WerlteGelungene Nachnutzung des ehemaligenBundeswehrgeländes

Nach dem Abzug des Transportba-taillons der Bundeswehr im letzten Jahr aus der Hümmling-Kaserne in Werlte ist es der Gemeinde Werlte zusammen mit dem Landkreis Emsland gelungen, für den Kasernenbereich mit NaRo.Net und der Entwicklung eines Fahrzeugtechno-logieparks ein neues Nutzungskonzept zu erstellen. Ein Teil des etwa 20 Hektar großen Geländes ist für den Aufbau und die Erweiterung des Fahrzeug- und Technologieparks reserviert. Bedeutender Faktor ist hier die bereits ansässige Firma Fahrzeugwerk Bernard Krone GmbH, ein marktführender Nutzfahrzeughersteller.

Bei der Schlüsselübergabe für das Kompe-tenzzentrum Nachwachsende Rohstoffe:v.l. Werner Gerdes, SGBM Werlte; Dr. Marie-Luise Rottmann-Meyer, Geschäfts-führung NaRo.Net; Willfried Lübs, BM Ge-meinde Werlte; Hubert Radke, Architekt.

Das neue Nutzungskonzept ermöglicht weiteren Betrieben die Ansiedlung in un-mittelbarer Nähe zum Hauptwerk – ins-besondere auch den Zulieferbetrieben der Firma Krone. Die infrastrukturellen Voraussetzungen hierfür sind geschaffen worden.

Als wichtiger Impulsgeber ist Anfang Juni 2004 das RIS-Kompetenzzentrum Nachwachsende Rohstoffe (NaRo.Net) in ein ehemaliges, umgebautes Kompanie-gebäude gezogen. Seit Januar 2003 ist NaRo.Net in Werlte mit dem Ziel tätig, die Entwicklung von Produkten auf Ba-sis nachwachsender Rohstoffe und den Aufbau neuer Produktionsverfahren und Dienstleistungen in der Region zu unter-stützen. NaRo.Net soll als Keimzelle eines Gründer- und Kompetenzzentrums für nachwachsende Rohstoffe dienen. Firmen aus diesem Bereich haben so die Möglich-keit, eng zusammenzuarbeiten und vom Know-how des Kompetenzzentrums zu profitieren.

Mit der Planung einer inneren Erschlie-ßungsstraße und einem direkten Anschluss an die Sögeler Straße (Landesstraße L 53) bieten sich beste Voraussetzungen für die Neuansiedlung unterschiedlicher Firmen aus dem Dienstleistungs- und Gewerbe-bereich. Es besteht die Möglichkeit, vor-handene Gebäude zu nutzen, es ist aber auch genügend Fläche für den Bau von z.B. Hallen vorhanden.

Nähere Informationen erteilt die Ge-meinde Werlte, Tel.: 05951/2010.

Standortschließungen treffenländlichen Raum hart

Die niedersächsische Delegation im „Arbeitskreis Standortkommunen“ des DStGB mit Wolfgang Schmitz,

Gemeindedirektor in Schortens ( 2. R., 2. v.r.), Franz Duin, BM der Stadt Wildeshausen (3. R., 2. v.r.), Helmut Kem-lage, SGBM der SG Fürstenau, und Thorsten Bullerdiek,

Verbandsreferent des NSGB im Bundesverteidigungsmi-nisterium bei Staatssekretär Kolbow (1. R., 2. v.r.)

Das neue Stationierungskonzept der Bundeswehr war Gegenstand eines Gedankenaustausches zwischen den Mitgliedern des beim Deutschen Städte- und Gemeinde-bund eingerichteten „Arbeitskreis Garnisonen“ und der Leitung des Bundesverteidigungsministeriums, der am 14. Juni 2004 in Berlin stattfand. Bundesverteidigungsminister Dr. Struck, der hierzu eingeladen hatte, war aus gesund-heitlichen Gründen verhindert. Er wurde durch die Staats-sekretäre Kolbow, Wagner und Biederbick vertreten. Aus

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ÖFFENTLICHE SICHERHEIT,ORDNUNG UND VERKEHR

Niedersachsen nahm u.a. der Vorsitzende des „Arbeitskreis Standortkommunen“ beim NSGB, Bürgermeister Franz Duin aus Wildeshausen, an dem Gespräch teil. Das neue Standortkonzept orientiert sich ausschließlich an militärischen und betriebswirtschaftlichen Kriterien und bedingt eine deutliche Reduzierung der Anzahl der Bundeswehrstandorte. So

wird es Ende 2004 zur Schließung von mindestens 100 weiteren Standorten kom-men. Die Vertreter der Kommunen wiesen eindringlich auf die katastrophalen Auswir-kungen von Standortschließungen gera-de für den ländlichen Raum hin. Zudem mahnten sie frühzeitige Informationen sowie gegebenenfalls Unterstützung bei der Umnutzung ehemaliger militärischer

Liegenschaften an. Seitens des Verteidi-gungsministeriums wurde zugesagt, dass jegliche Entscheidung über Standortschlie-ßungen transparent sein werde. Mit der Bekanntgabe etwaiger Schließungen sei im Dezember zu rechnen. Über die weitere Entwicklung wird die Landesgeschäftsstel-le zeitnah informieren.

SCHULEN, KULTUR UND SPORT

Neuer Bürgerpark: Belm wächst zusammenEinweihungsfeier mit bunten Aktionen

Meister der Jonglage: Kids und Bürgermeister Bernhard Wellmann in Aktion

Brücken bauen zwischen dem Sanie-rungsgebiet und der übrigen Gemeinde lautet ein Ziel, das mit dem Programm „Soziale Stadt“ verbunden ist. Die große Brücke über der Teichanlage im neuen Bür-gerpark könnte zu einem Symbol werden für den Prozess des Zusammenwachsens in der Gemeinde, zu einem Abbau der un-

sichtbaren Grenzen. Das Einweihungsfest jedenfalls zeigte den Beteiligten, wer die Zukunft der Gemeinde mitgestalten wird. Viele Kinder und Jugendliche waren auf den Beinen, um das von Jugend- und Kin-dertreff gestaltete Programm und die neu-en Bereiche des Bürgerparks wie die Skater-anlage oder das Streetbasketballfeld mit

Leben zu füllen. Bürgermeister Bernhard Wellmann übergab die Anlage feierlich der Öffentlichkeit und warb gleichzeitig dafür, den Park immer pfleglich zu behandeln. Beim anschließenden Programm lernten die Kinder den Gemeindechef als Meister der Jonglage oder beim großen Bürgerpar-kquiz kennen, das Tanja Switala als Leiterin des Jugendtreffs moderierte. In der neuen Schutzhütte konnten in Anbetracht der feuchten Witterung die Grillwürstchen im Trockenen zubereitet werden. Die zahlrei-chen Gäste ließen von dort aus gerne den Blick über die Seenlandschaft in Richtung Grundschule schweifen. Dabei war es ein-hellige Meinung, dass sich die Investitionen in das 2001 von der Windhose verwüstete sumpfige Gelände gelohnt haben. Denn immerhin geht es hier im Zentrum um die Visitenkarte der Gemeinde, und dass Belm sich wieder sehen lassen kann, ist wohl keine Frage mehr.

„Wir in Belm“ (Stadtteilzeitung),Juli 2004

ARBEIT UND SOZIALES

Hartz IV in den Start„-Löchern“Nun geht Hartz IV in vier Monaten an

den Start, begleitet von den Hoffnungen, dass alles klappt, was nach zähem Ringen und Feilschen auf den Weg gebracht wor-den ist. Ob hier der große Wurf gelungen ist, wird sich bald zeigen. Sicher ist aber

eines: Eine straffe und bessere Organisa-tion in den Arbeitsagenturen schafft noch lange keine neuen Arbeitsplätze. Und da-für scheinen die jungen Bundesländer ein Gespür zu haben. Denn anders ist es nicht zu erklären, dass bei der Abstimmung im

Bundesrat ein Riss – messerscharf und politisch von unsäglicher Konsequenz – zwischen Ost und West verlaufen ist. Alle jungen Bundesländer, Berlin einge-schlossen, haben gegen alle alten Bun-desländer ebenso geschlossen für Hartz IV

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ÖFFENTLICHE SICHERHEIT,ORDNUNG UND VERKEHR

gestimmt. Der Grund liegt auf der Hand: Denn das „Fordern und Fördern“ wird in den Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit und einem leeren Arbeitsmarkt ins Leere gehen. Denn unsere Gesellschaft krankt in erster Linie nicht am Vermittlungssystem für Arbeitsplätze, sondern am Mangel an Arbeitsplätzen.

Für den kommunalen Bereich hat die nach langen und schweren Auseinan-dersetzungen gefundene Lösung (vorerst noch) einen positiven Aspekt. Denn die Kommunen müssen für arbeitsfähige Menschen ohne Job keine Sozialhilfe mehr zahlen. Das soll die Kommunen um jährlich 2,5 Milliarden Euro entlasten; für Nieder-sachsen würde das Minderausgaben bei den kreisfreien Städten und Kreisen – aber durch entsprechende Senkung der Kreis-umlage auch bei den kreisangehörigen Gemeinden – von insgesamt 250 Millionen

Euro bedeuten. Aber auch hier sprechen alle Erfahrungen der Vergangenheit eher für die Vermutung, dass aus diesen Ent-lastungs-Euros alsbald Traum- und dann Luft-Euros werden. Auch ist zu befürchten, dass sich der Glaube einiger Kommunen, effektiv etwas für neue Arbeitsplätze tun zu können, im rauen Alltag sehr schnell verbröseln wird. Denn eine wie auch im-mer, und wie straff auch immer, und wie effektiv auch immer organisierte Behörde für die Arbeitsvermittlung schafft noch lange keine neuen Jobs.

Vieles spricht auch dafür, dass die Be-fürworter einer Kommunalisierung der Jahre langen Autosuggestion unterlegen sind, man sei in der Vergangenheit bei der Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit besonders erfolgreich gewesen. Dabei wird verkannt, dass die Erfolge eher be-scheiden und häufig nur im Problemver-

schiebe-System des Nebeneinanders von Sozial- und Arbeitslosenhilfe zu erzielen waren. Die in der Regel genutzte Chance, einen Langzeitarbeitslosen aus der Sozial- in die Arbeitslosenkasse zu verschieben, ist mit der Zusammenführung dieser Trans-ferleistungen und den Neuregelungen im Bereich der ABM weitgehend entfallen. Hinzu kommt, dass von der flächende-ckenden Begeisterung einiger Landräte, diese Aufgabe übernehmen zu wollen, eine schlichte, aber alles entscheidende Tatsache überdeckt wurde: Wo keine Ar-beitsplätze sind, wo Arbeitsplätze fehlen, da kann auch der tüchtigste Landkreis kei-ne vermitteln. Und das scheint die Politik immer noch nicht kapiert zu haben: Der Arbeitsmarkt krankt nicht am Vermitt-lungssystem für Arbeitsplätze, sondern an deren Mangel.

Wulf Haack

WIRTSCHAFTLICHE BETÄTIGUNGUND FREMDENVERKEHR

PUBLIC-PRIVATE-PARTNERSHIP – ein innovativerAnsatz zur Umsetzung öffentlicher Aufgaben von Prof. Dr.-Ing. Artur Mennerich, Dr.-Ing. Michael Werner / SIKMa GmbH

1. Warum PPP-Modelle?Die angespannte finanzielle Situation der

Kommunen hat in den vergangenen Jahren zu einem erheblichen Investitionsstau im Bereich öffentlicher Baumaßnahmen z.B. im Hochbau und im Straßenbau geführt. Der Renovierungs- und Erneuerungsbedarf ist enorm. Da sich die Haushaltssituation aufgrund der zu erwartenden Entwick-lungen eher verschärfen wird, suchen viele Kommunen nach Möglichkeiten, die Haushalte von kurzfristig notwendigen Investitionen zu entlasten.

Gleichzeitig verstärkten sich Bestre-bungen, im Rahmen der Verwaltungs-modernisierung öffentliche Aufgaben auf die Kernbereiche zu beschränken und bei vielen übrigen – bisher von der öffentlichen Hand erbrachten – Leistungen private Dritte einzubinden. Dadurch sollen Effizienzpotenziale genutzt und die Wirt-schaftlichkeit bei der Aufgabenerledigung nachhaltig verbessert werden.

Im Folgenden sollen die Chancen und Grenzen, die so genannte PPP-Modelle („Public-Private-Partnership“) in diesem Zu-sammenhang bieten, beleuchtet werden.

2. Was ist PPP?PPP beinhaltet die Kooperation von

öffentlicher Hand und privater Wirtschaft bei Planung, Herstellung, Finanzierung, Betrieb und Verwertung von bisher staat-lich erbrachten öffentlichen Leistungen. Im Rahmen von PPP-Modellen tritt die öf-fentliche Hand nicht als Bauherr, sondern als Nachfrager von Dienstleistungen auf. Die von Privaten erbrachten Leistungen werden auf Basis vertraglicher Vereinba-rungen vergütet.

Oft werden alle Modelle, die eine pri-vatwirtschaftliche Komponente bei der Realisierung öffentlicher Investitionen bein-halten, als PPP-Modelle bezeichnet, z.B. der schlüsselfertige Bau und die Finanzierung eines Schulgebäudes durch Private. Dies ist

aber nicht oder nur eingeschränkt als PPP-Modell im eigentlichen Sinn zu bezeich-nen. Der umfassende PPP-Begriff, (siehe auch Leitfaden des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen unter http://www.bmvbw.de) ist in seinem Wesen dadurch beschrieben, dass der pri-vate Partner der Kommune die komplette Bereitstellung einer Immobilie (Planung, Erstellung, Finanzierung) und über eine definierte Vertragslaufzeit deren ordnungs- und bestimmungsgemäßen Betrieb über-nimmt, teilweise sogar mit weitergehenden Serviceleistungen wie Hausdienst usw. Die Kalkulation des Privaten umfasst also die gesamten Kosten über den planmäßigen Lebenszyklus der Immobilie:• Planung, Errichtung bzw. bei vorhande-

nen Gebäuden Sanierung (Modernisie-rung zu Beginn der Laufzeit),

• Instandhaltung, Reinigung, Reparatu-ren, Modernisierungen während der Laufzeit,

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• optional: Haus- und Botendienst, Cate-ring usw.,

• optional: Verwertung oder Rückbau nach Ablauf der Vertrags- und Nutzungsdau-er.Dieser so genannte „Life-Cycle-Ansatz“

ist eine wesentliche Komponente zur Erzie-lung der mit solchen Modellen angestreb-ten Effizienzvorteile, wie im Folgenden gezeigt wird.

3. Chancen von PPP-Modellen?Der Kern von PPP-Modellen liegt in

der partnerschaftlichen Zusammenarbeit (Dienstleistungsansatz) zwischen der öffent-lichen Hand und dem privaten Unterneh-mer über einen langen Projektzeitraum (bis zu 30 Jahre). Das klassische Auftraggeber/Auftragnehmer-Verhältnis/Verständnis hat ein Stück weit ausgedient. Es wird an den folgenden Ausführungen deutlich werden, dass dieser Paradigmenwechsel eine ganz wesentliche Voraussetzung für das Funkti-onieren und die Nutzung der Chancen von PPP-Modellen ist.

Output-OrientierungTraditionell ist im öffentlichen Bereich

die Vergabe von Bauleistungen „Input“-orientiert: Es wird über eine exakte Planung (Auftraggeber-Entwurf) definiert, wie z.B. ein Verwaltungsgebäude erstellt werden soll.

Dagegen definiert im Rahmen von PPP-Modellen der öffentliche Auftraggeber allein seine Anforderungen an die Nutzung der Immobilie, d.h. den geforderten „Output“ der Leistung. So legt er z.B. die Anforde-rungen an die Funktionalität des Gebäudes genau fest und definiert ein Raumbuch, welches als Qualitätsstandard umgesetzt werden muss (das Was!). Die Umsetzung dieser Anforderungen (das Wie!) kann der Auftragnehmer frei innerhalb gesetzlicher Anforderungen und evtl. zusätzlicher qua-litativer Vorgaben gestalten.

Die Output-Orientierung gilt sowohl für die Erstellung der Gebäude als auch für weitere Aufgaben wie z.B. Finanzierung, Betrieb und Verwertung der Gebäude.

Die Honorierung dieser Leistungen er-folgt über monatliche Entgeltzahlungen (z.B. Mietzahlungen). In Verbindung mit Bonus/Malus-Regelungen kann im Pro-jektverlauf sichergestellt werden, dass die Qualität der Leistungen dem Bedarf des Nutzers genügt.

Lebenszyklus-AnsatzIn einem PPP-Modell liegt der gesamte

Lebenszyklus der Immobilie, das heißt Herstellung, planmäßiger Betrieb und Ver-wertung nach Ablauf der Nutzungsdauer, im Aufgabenbereich des privaten Dritten und wird in seiner Angebotslegung berück-sichtigt. Durch diesen „Life-Cycle-Ansatz“ sind von Anfang an alle Projektkosten transparent. Dadurch entsteht Kosten-klarheit für die öffentliche Hand und die Entscheidungsträger. Investitionen, deren Folgekosten – aus welchen Gründen auch immer – nicht ausreichend berücksichtigt wurden und später den kommunalen Haushalt überfordern, sind durch die PPP-Modelle ausgeschlossen. Man kann also sa-gen: PPP hilft, öffentliche Fehlinvestitionen und Investitionsruinen zu vermeiden.

Wettbewerb der InnovationenDie „Output“-Orientierung in Verbin-

dung mit dem Lebenszyklus-Ansatz ermög-licht die Realisierung von entscheidenden Effizienzgewinnen, denn:• Die Bieter müssen ein den Gesamtzeit-

raum umfassendes Kostenbewusstsein schon während der Entwurfs- und An-gebotsphase entwickeln, um überhaupt den Auftrag zu erhalten,

• die Kreativität der Bieter bei der Opti-mierung der Gestaltung und Funktion des Bauwerks wird aktiviert mit dem Ziel einer optimierten Gesamtlösung; privatwirtschaftliches Know-how wird genutzt und Innovation gefördert,

• die Bieter sind gefordert (und auch motiviert), durch konzeptionelle Opti-mierung das Risiko von Leerständen zu minimieren und z.B. die Attraktivität für Dritte als Nutzer gezielt zu fördern.

Risikoverteilung/RisikoübertragungIm Rahmen von PPP-Modellen werden

Projektrisiken (z.B. Planungs- und Baurisiko, Verwertungsrisiko) verteilt. Dabei gilt der Grundsatz, dass Risiken jeweils dem Pro-jektpartner zugeordnet werden, der diese am besten steuern und minimieren kann. Regelmäßig bedeutet dies, dass bestimmte Risiken von der öffentlichen Hand auf den Privaten übertragen und damit Effizienz- und Wirtschaftlichkeitsvorteile erreicht werden.

4. Wie läuft ein PPP-Projekt ab?Der Beschaffungsprozess im Rahmen

eines PPP-Modells unterscheidet sich grundsätzlich von den gewohnten Beschaf-fungsvorgängen der öffentlichen Hand. Er unterteilt sich insgesamt in vier Phasen.

Phase 1:Die erste Phase dient der Festlegung

von Zielen, Prämissen und der Ermittlung des Bedarfs. Diese Vorgabendefinition ist originäre Aufgabe der öffentlichen Hand und maßgeblich für die Wahl potenzieller Realisierungsmodelle. Zusätzlich werden die übergeordnete Maßnahmenwirtschaft-lichkeit und die finanzielle Realisierbarkeit des Projektes geprüft.

Aufbauend auf diesen Vorgaben, wer-den erste Überlegungen zu potentiellen Realisierungskonzepten angestellt und über eine Grobselektion sinnvolle Realisie-rungsmodelle erarbeitet.

Phase 2:Die bisher erarbeiteten Ergebnisse wer-

den weiter detailliert. Auf Basis der Be-darfsermittlung wird in einer vorläufigen Leistungsbeschreibung der Aufgabenbe-reich des Auftragnehmers konkretisiert.

Dabei werden – anders als bei konven-tioneller Vorgehensweise – nicht nur die baulichen und technischen Anforderun-gen an die Leistungserbringung definiert. Darüber hinaus wird festgelegt, welche Aufgabenbereiche (Planung, Bau, Finan-zierung, Betrieb, Verwertung) der Private übernehmen soll und welche vertraglichen Grundstrukturen bzw. finanzierungstechni-schen Aspekte zu berücksichtigen sind.

Auf Basis der vorläufigen Leistungsbe-schreibung werden eine konventionelle Realisierungsvariante und mögliche PPP-Realisierungskonzepte entwickelt und über einen Beschaffungsvariantenvergleich miteinander verglichen. Kernpunkt des Vergleiches ist eine erste Wirtschaftlich-keitsuntersuchung, die unter Berücksich-tigung einer Risikoanalyse die Vorteilhaf-tigkeit der untersuchten Modelle prüft und gleichzeitig als Entscheidungsgrundlage für die Aufsichtsbehörde dient. Die als Ergeb-nis des Beschaffungsvariantenvergleiches ausgewählte Vorzugslösung wird in Phase 3 umgesetzt.

Phase 3:Beinhaltet das eigentliche Vergabever-

fahren. Dazu wird eine funktionale und ergebnisorientierte Leistungsbeschreibung

WIRTSCHAFTLICHE BETÄTIGUNGUND FREMDENVERKEHR

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erstellt. Gegenüber der konventionellen Leistungsbeschreibung definiert sie auf Basis von Kapazitäts- und Qualitätsanga-ben sehr ausführlich das „Ergebnis“ der Leistungserbringung, das so genannte „Was“. Zusätzlich wird ein erster Entwurf des Projektvertrages mit entsprechenden Vergütungsregelungen (z.B. leistungs-abhängige Bonus-Malus-Regelung) und Rahmenbedingungen für die Finanzierung erarbeitet. In einem ausführlichen, wettbe-werblichen Dialog zwischen Auftraggeber (Kommune) und Auftragnehmer (Privater) wird im Rahmen eines Verhandlungsver-fahrens der „Weg zur Umsetzung“, das so genannte „Wie“ definiert. In diesen Dialog wird das gesamte Know-how auf Bieter-seite eingebunden, um eine insgesamt wirtschaftliche und die Anforderungen des Auftraggebers erfüllende Lösung zu realisieren.

Als Abschluss des Vergabeverfahrens wird auf Basis eines vorab festgelegten Bewertungsrasters der insgesamt wirt-schaftlichste Bieter ermittelt.

In einem abschließenden Wirtschaftlich-keitsvergleich wird geprüft, ob die Leis-tungserbringung durch den ausgewählten privaten Bieter tatsächlich – wie in Phase 2 ermittelt – vorteilhafter ist als die konventio-nelle Beschaffungsvariante. Ist dies der Fall, kann der Zuschlag erteilt werden.

Phase 4:Ist die Realisierungs- und Nutzungspha-

se nach Vertragsabschluss und umfasst die gesamte Dauer des Projekts. Sie wird durch ein fortlaufendes Projektmanagement und Controlling begleitet.

5. Grenzen der PPP-ModelleKein „Sparen ohne Geld“

Gleichgültig ob konventionell oder im Rahmen eines PPP-Modells – die gefor-derten Leistungen müssen bezahlt werden. Die Investitionen und der Aufwand für die Betriebsführung führen zu entsprechenden Kosten zuzüglich Aufschlägen für Risiko und Gewinn, die der Private der Kommu-ne in Rechnung stellt. Zusätzlich muss im Rahmen des beschriebenen Wirtschaft-lichkeitsvergleiches abschließend geprüft werden, ob der Private in dem Einzelfall überhaupt wirtschaftlicher als die Kom-mune arbeiten kann. Bei der Ermittlung der Kosten der konventionellen Variante

WIRTSCHAFTLICHE BETÄTIGUNGUND FREMDENVERKEHR

(Erledigung der Aufgaben durch die Kom-mune) sind genaueste Kostenansätze für Investition, Finanzierung, Betrieb und die jeweiligen Risikoansätze zu wählen.

Nicht optimale Nutzung möglicher Effizienzvorteile

Um die Chancen des Life-Cycle-Ansatzes tatsächlich zu nutzen, muss dieser schon bei Kalkulation und Angebotsbearbeitung umfassend berücksichtigt werden. Erfah-rungen aus den wenigen bisher realisier-ten Projekten zeigen, dass dies sowohl auf Bieter- als auch auf Auftraggeberseite noch nicht überall optimal funktioniert: Die alte Denkweise ist in den Köpfen der Agieren-den noch zu stark verankert. Die Erfahrung mit PPP-Modellen wird hier jedoch zu ei-nem Lernprozess führen.

FinanzierungsproblemeDer Erfolg von PPP-Modellen hängt nicht

zuletzt von einer günstigen Finanzierung ab. Im Normalfall muss der private Partner die gesamte Finanzierung und die damit zusammenhängenden Risiken tragen. Ins-besondere mittelständische Unternehmen gelangen dabei sehr schnell an ihre Gren-zen. Auswege wie z.B. die Forfaitierung sind keine Lösung des Problems, weil sie durch Einschaltung der Bank als direkten Zahlungsempfänger den Gedanken der Partnerschaft konterkarieren. An dieser Stelle ist der Gesetzgeber gefordert, durch Schaffung entsprechender Rahmenbedin-gungen PPP-Modelle nachhaltig zu fördern. Warum sollen die Bürger einer Stadt nicht eine Schule über einen Fonds finanzieren? Schon diese Fragestellung lässt erkennen, dass der vorstehend angesprochene Pa-radigmenwechsel bezüglich Finanzierung öffentlicher Aufgaben nicht auf die un-mittelbar Beteiligten in den Behörden und Unternehmen beschränkt werden kann, sondern die gesamte Gesellschaft betrifft.

Erwähnt werden muss an dieser Stelle auch, dass die Richtlinien zur Vergabe von öffentlichen Fördermitteln vielfach die Um-setzung von PPP-Modellen behindern. Es ist zu erwarten, dass in nächster Zeit auch hier die Rahmenbedingungen entsprechend geändert werden.

Mangelnde Sorgfalt im Vergabever-fahren und der Vertragsgestaltung

Das Debakel bei der Autobahnmaut hat deutlich gezeigt: Ein PPP-Modell kann

nur Erfolg haben, wenn sich das Ver-gabeverfahren streng am gewünschten Ergebnis orientiert. Gleichzeitig muss bei der Zieldefinition auf Auftraggeberseite das Bewusstsein für das technisch und wirtschaftlich Machbare vorhanden sein. Absolut kontraproduktiv ist die – leider auch im kommunalen Bereich oft vor-handene – Vermischung mit politischen Interessen.

Missachtung des Partnerschafts-Ansatzes

Auch hierfür waren die Verhandlun-gen zur Autobahnmaut ein Paradebei-spiel: Wenn überhaupt, dann war der Partnerschaftsgedanke wohl nur bis zur Auftragsunterzeichnung vorhanden. Die Output-Orientierung ist aber auf ein partnerschaftliches Verhältnis für die gesamte Projektlaufzeit angewiesen. Nur dann kann ein für beide Seiten op-timales Ergebnis erreicht werden. Man hat den Eindruck, dass sowohl in der Wirtschaft als auch bei der öffentlichen Hand die Kultur der vertrauensvollen Zusammenarbeit verloren gegangen ist: Man tut sich leichter damit, Positionen in einer Leistungsbeschreibung „abzu-haken“ sowie Lücken zu suchen und für sich auszunutzen. Dass es auch anders geht, zeigen verschiedene von den Au-toren betreute Projekte im Bereich der kommunalen Abwasserreinigung und Abfallbehandlung, die zur Zufriedenheit aller Beteiligten funktionieren.

6. Fazit Abschließend kann man feststellen:

Der PPP-Gedanke beinhaltet eine neue Denkweise, die für unsere Gesellschaft in Zukunft richtungweisend sein kann. Da-bei können alle Beteiligten nur gewinnen, wenn Projekte partnerschaftlich in dem Sinne realisiert werden, dass jeder die Aufgaben übernimmt und verantwortet, für die er am besten qualifiziert ist. Die genaue Festlegung der jeweiligen Aufga-benbereiche muss aber projektspezifisch genau geprüft und festgelegt werden. Werden diese Rahmenbedingungen beachtet, bieten PPP-Modelle in vielen öffentlichen Bereichen eine Chance, die nach unserer Überzeugung genutzt werden sollte.

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WIRTSCHAFTLICHE BETÄTIGUNGUND FREMDENVERKEHR

Post im SchließungsrauschStädte- und Gemeindebund fordert Erhalt von Poststellen

„Die Schließung von Poststellen ist ein schwerer Schlag für die Infrastruktur der kleineren Städte- und Gemeinden im Länd-lichen Raum! Während Niedersachsen da-mit in weiten Teilen des Landes praktisch zur postfreien Zone erklärt wird, investiert die Post in China und den USA Milliarden in den Aufbau der dortigen Infrastruktur“, erklärte der Landesgeschäftsführer des Niedersächsischen Städte- und Gemein-

debundes, Dr. Wulf Haack, in Hannover.Die Deutsche Post hat angekündigt,

noch in diesem Jahr bundesweit mehrere hundert „Kleinst-Filialen“ zu schließen. Diese Postdienste sollen zwar nicht gänz-lich verschwinden, sondern als Partnerfi li-alen in Supermärkten, Zeitschriftenläden und anderen Geschäften vor Ort unter-gebracht werden. Inwieweit aber Ersatz geschaffen werden kann, ist noch völlig

offen. „Nachdem die Post privatisiert wur-de, hat sie jegliches Augenmaß für ihren öffentlichen Auftrag verloren, und sie verliert zudem noch den Kontakt zu ihren Kunden. Bund und Länder sind gefordert, unverzüglich in Gesprächen mit der Post AG sicherzustellen, dass für die Bürge-rinnen und Bürger auf dem Lande auch künftig noch Poststellen in erreichbarer Nähe erhalten bleiben“, so Haack.

UMWELTSCHUTZ

Bürgerfreundlich in Sachen Kleinkläranlagenvon Hans-Heinrich Sander, Umweltminister in Niedersachsen

Hans-Heinrich Sander

Heute haben wir einen hohen Stand der Abwasser-reinigung erreicht. Nur noch selten müssen Kläranlagen eingeweiht werden. Selbst das Nachrüsten mit einer dritten Reinigungsstufe ist weitgehend abgeschlossen. Trotzdem stellen sich immer wieder Fragen, wie die Abwasserreinigung kos-tengünstig organisiert werden kann. Um Kosten zu senken, gibt es mehrere Ansätze. Dazu gehört, dass leistungsfähige Einheiten gebildet werden und dass Wettbewerb herrscht.

Doch wie groß ist eine leistungsfähige Einheit, die niedrige Abwassergebühren ermöglicht? In einem Flächenland wie Niedersachsen lässt sich die Frage nicht so einfach beantworten. Denn neben der Zahl der angeschlossenen Haushalte spielt die Siedlungsdichte eine entschei-dende Rolle. Und in Niedersachsen als Flä-chenland fällt dies besonders auf. Einige Landkreise weisen nur wenige Einwohner pro Quadratkilometer auf. Dies führt dazu, dass wirtschaftliche Lösungen manchmal anders aussehen als anderswo. Dies zeigt mal wieder, dass an die Situation vor Ort angepasste, vorschriftsgemäße Lösungen vielfach besser sind als diejenigen, die von oben verordnet werden.

In Niedersachsen ist eine hundertprozentige zentrale Abwasserentsorgung nicht zu erreichen und aus wirtschaft-lichen Gründen auch nicht anzustreben. Mit zunehmen-der Kanallänge steigen die Anschlusskosten erheblich. Trotzdem ist das Wasser zu klären und gereinigt wieder in den Naturkreislauf abzugeben. Langfristig werden rund sechs

Prozent der Einwohner Niedersachsens nicht an die öffentliche Abwasserentsor-gung angeschlossen werden können.

Im Folgenden will ich beispielhaft vor-stellen, wie das Problem in der Gemeinde Sandtange gelöst wurde: Die Kostenschät-zung für den Kanalanschluss ergab einen Betrag von rund 10.000 Euro pro Grund-stück. Die Gemeinde hat daraufhin diese Planungen verworfen und den Nutzungs-berechtigten der betroffenen Grundstücke vorgeschrieben, ihr häusliches Abwasser durch Kleinkläranlagen zu beseitigen.

Entgegen der üblichen Praxis, für jedes Grundstück nun eine eigene Kleinkläran-lage in Betrieb zu nehmen, haben sich in Sandtange 45 Einwohner für eine gemein-same Abwasserentsorgung entschieden. Es bildete sich die Interessengemeinschaft „Sandtanger Kläranlage“. Diese hat nicht

nur eine gemeinsame Kläranlage in Auf-trag gegeben, sondern auch die erforder-lichen Anschlussleitungen von etwa 3500 Metern Länge in Eigenleistung erstellt. So konnten die Kosten pro Grundstück auf 4.500 Euro gesenkt werden. Im laufenden Betrieb werden sich weitere Vorteile erge-ben, da die Kosten für die erforderlichen Wartungsarbeiten statt für neun nur für eine Kläranlage anfallen.

Der eingesetzte Kläranlagentyp arbeitet nach dem SBR-Verfahren. Hier wechseln sich im gleichen Behälter belüftete und unbelüftete Phasen ab. Dieses Prinzip wurde bisher vor allem im industriellen Bereich eingesetzt, weil durch ein Mehr an Steuerungstechnik teureres Becken-volumen eingespart werden kann. Mit der Forderung nach Nährstoffbeseitigung auch im Kleinkläranlagenbereich fi ndet das SBR-Verfahren nun auch in diesem Anlagenbereich zu Recht immer mehr Verbreitung.

Die Interessengemeinschaft „Sandtan-ger Kläranlage“ ist ein gutes Beispiel für die Kraft gemeinsamen Handelns und indi-vidueller Ideen. Vor Ort wurde die Initiative ergriffen, um eine für die lokalen Belange optimale Lösung zu fi nden. Ich würde mich freuen, wenn dieses Beispiel auch in ande-ren Gemeinden aufgegriffen wird.

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UMWELTSCHUTZ

Windkraftnutzung und Vogelschlag –ein unterschätztes Problemvon Prof. Dr. Matthias Freude,Präsident des Landesumweltamtes Brandenburg

Für mich gibt es keinen Zweifel: Regenerativen En-ergien gehört die Zukunft. Vielleicht schon die nähere Zukunft, die gegenwärtige Ölpreishysterie erscheint wie ein Wink mit dem Zaunpfahl. Zwangsläufig müssen neue Wege der Energieversorgung beschritten werden. Winde-nergienutzung gehört dazu. Die Frage ist nur: wann, wie viele und an welcher Stelle wir uns Windkraftanlagen leisten können und wollen.

Wie so oft bei neuen Technologien, werden die Risiken erst nach und nach bekannt. Nicht zu übersehen ist der Beitrag der Windkraftanlagen zur Landschaftsgestaltung. Wobei die Emp-findlichkeitsschwelle der Bevölkerung mit zunehmender Anzahl der Anlagen über-proportional zu sinken scheint. Auch über zusätzliche Kosten für den Verbraucher ist viel diskutiert worden. Das Problem des Vogelschlags an Windkraftanlagen drang dagegen bisher kaum ins öffentliche Be-wusstsein.

Es ist ja auch nur schwer zu verstehen, dass Vögel in die weithin sichtbaren Wind-räder hineinfliegen und, wenn sie es denn tun, dann auch noch von den offensicht-lich langsam drehenden Rotorenflügeln erschlagen werden sollen. Wahrscheinlich ist es der gleiche Irrtum dem Mensch und Vogel hier unterliegen und der mittlerwei-le für tausende Vögel tödlich endet: Die Rotoren drehen sich an windigen Tagen keineswegs langsam, sondern zumindest an den Flügelenden, sogar ausgesprochen schnell. Über die Winkelgeschwindigkeit erschließt sich der Zusammenhang: Umso weiter vom Drehpunkt entfernt, desto hö-her die Geschwindigkeit der Rotorenflügel. An den Spitzen können das weit über 200 km/h sein.

Auf solche Geschwindigkeiten hat die Evolution selbst unsere besten Flieger nicht

vorbereitet. Sogar Mauersegler, die mit ca. 180 km/h schnellsten einheimischen Vö-gel, wurden unter Windrädern gefunden. Rote Milane, die elegantesten und manö-vrierfähigsten Greifvögel Deutschlands, gehören sogar zu den Hauptopfern der Windkraftanlagen.

Dem Irrtum mit den nur scheinbar langsam drehenden Rotorblättern ist auch der Autor (Verhaltensbiologe und Ökologe) dieses Beitrags erlegen. Noch vor wenigen Jahren hätte ich nicht mit einem ernsthaften Problem des Vogelschlags an Windkraftanlagen gerechnet. Mittlerweile haben uns die Tatsachen eines Besseren belehrt. Die Erkenntnis wuchs mit den ersten Zufallsfunden.

Im Sommerurlaub 2001 entdeckte ein Kollege aus der Staatlichen Vogelschutz-warte Brandenburg einige offensichtlich erschlagene Vögel unter holländischen Windrädern nahe der Küste. Unerwar-teterweise fanden sich bei einer Nach-suche im brandenburgischen Binnenland ebenfalls tote Vögel unter Windrädern. Seitdem wird zumindest stichprobenhaft von Ornithologen, Zivildienstleistenden und ehrenamtlichen Helfern unter Wind-kraftanlagen nach verunglückten Vögeln gesucht. Überraschenderweise fanden

sich dabei auch erschlagene Fledermäuse. Umso genauer man suchte, desto mehr der im Gras und Gebüsch nur schwer aufzuspürenden Fle-dermausüberreste wurden entdeckt.

Vögel und Fledermäuse werden häufig von den Windrädern regelrecht hal-biert oder Teile abgeschla-gen. Hinzu kommen Verluste durch Luftwirbel an den Ro-torblättern. Wie Sichtbeob-achtungen belegen, können sich Vögel und Fledermäuse in diesem Falle mitunter noch kurz über dem Boden abfan-gen. Auch die Wirkung von

starken Druckunterschieden (Unterdruck) in den turbulenten Strömungen wird in letzter Zeit als Todesursache von Kleinvö-geln und Fledermäusen diskutiert.

Die Nachsuche unter Windkraftanlagen ist zeitaufwändig und erfordert Fachwis-sen. Systematische Untersuchungen liegen noch nicht vor. Die in der aktuellen Tabelle dargestellten Fundzahlen von Vögeln und Fledermäusen sind zumeist Zufallsfunde oder Ergebnisse von Stichprobenkont-rollen. So wurden in Brandenburg in den letzten drei Jahren bei 2.059 Kontrollun-tersuchungen unter 239 Windkraftanla-gen 87 tote Vögel und 69 Fledermäuse gefunden. Bei einer durchschnittlichen Kontrollhäufigkeit von weniger als drei Nachsuchen pro Jahr an lediglich 239 der ca. 1.700 Windkraftanlagen allein in Brandenburg lässt sich zumindest die Di-mension des Problems erahnen. Überdies dürften Fuchs und andere Kleinraubsäu-ger bei der Suche unter Windkraftanlagen mindestens ebenso effektiv wie menschli-che Beobachter sein – und dabei zumeist eher zur Stelle. Um die Dunkelziffer wenigstens ansatzweise berücksichtigen zu können, wurden tote Küken unter Windkraftanlagen ausgelegt und danach die Fundrate und die Fundgeschwindigkeit

Storch

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UMWELTSCHUTZ

Zentrale Fundkartei der Staatlichen Vogelschutz-warte im Landesumweltamt Brandenburg

Stand 18.8.2004

Rotmilan 40 Großer Abendsegler 115

Mäusebussard 23 Rauhautfledermaus 44

Seeadler 13 Zwergfledermaus 22

Silbermöwe 11 Pipistrellus spec 17

Turmfalke 10 Zweifarbfledermaus 8

Höckerschwan 8 Kleiner Abendsegler 7

Weißstorch 6 Mausohr 7

Weißwangengans 6 Sonstige Fledermäuse 113

Schwarzmilan 6

sonstige Nicht-Singvögel 69

Singvögel 52

Summe (60 Arten) 244 Summe (10 Arten) 333

Totfunde von Vögeln und Fledermäusenunter Windkraftanlagen in Deutschland von 1989 bis 2004 – Zufallsfunde und Stichproben

durch den Fuchs abgeschätzt. Ein erstes Zwischenergebnis vom letz-ten Sommer zeigt, dass nach einer Woche durchschnittlich 83 Prozent der teilweise gut versteckten Küken von Raubsäugern und Vögeln abge-sammelt worden waren. In einigen Fällen waren schon am zweiten Tag alle Küken verschwunden.

Die Tabelle der Totfunde von Vögeln und Fledermäusen unter Windkraftanlagen weist 477 An-flugopfer aus, die zu fast 90 Prozent in den letzten zwei Jahren gefunden wurden. Insgesamt verunglückten Vertreter von 60 Vogelarten und 10 Fledermausarten.

Flächendeckende Hochrechnun-gen der Gesamtverluste lassen sich aus dem vorliegenden Daten-material noch nicht ableiten. Erste wissenschaftlich fundierte Aussagen werden frühestens zum Jahresende vorgestellt werden können, wenn die Zwi-schenergebnisse einer deutschlandweiten Datensammlung vorliegen. Deutschland-weit sind erst wenige Prozent der 15 800 Windkraftanlagen überhaupt abgesucht worden und auch das zumeist nur spora-disch. Nur aus zehn Bundesländern liegen

Rotmilan

Daten vor, davon fünf mit weniger als zehn gemeldeten Vögeln.

Mit 40 Prozent aller Anflugopfer stehen die Greifvögel an der Spitze der betroffe-nen Vogelarten. Häufiger als jede andere Vogelart wird der Rotmilan unter Wind-kraftanlagen gefunden. Seine Verluste

sind fast doppelt so hoch wie die des in Deutschland siebenmal häufigeren Mäu-sebussards. Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass fast alle Rotmilane während der Brutzeit verunglückten und in vielen Fällen Eier oder Jungvögel zu versorgen hatten. Gerade für den Rot-milan hat Deutschland eine besondere internationale Verantwortung, da hier der weltweite Hauptverbreitungsschwerpunkt liegt. Hier muss es darum gehen, weitere möglicherweise bestandsbeeinträchti-gende Verluste zu verhindern. Mit 13 registrierten Anflugopfern erweisen sich Windkraftanlagen auch für den Seeadler als zunehmend problematisch. Auch hier kam es zusätzlich zu Verlusten an Gelegen bzw. Jungvögeln.

Die Populationen häufigerer Arten wie Lachmöwe oder Mäusebussard sind sicher leichter in der Lage, Anflugopfer wieder auszugleichen. Aber auch hier addieren sich die Verluste an Windkraftanlagen zu den bereits bekannten Gefahrenquel-len wie Glasfassaden, Freileitungen und schnell fahrende Kraftfahrzeuge. Auch unter diesem Gesichtspunkt dürfen die Anflugverluste an Windkraftanlagen nicht weiter ignoriert werden, zumal sie für einige Arten zu ernsthaften Problemen führen dürften.

Bereits jetzt lassen sich aus der Daten-sammlung der Anflugopfer Schlussfolge-

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UMWELTSCHUTZ

Streit um Stromtrassen für Offshore-WindparksKritiker fürchten Gefahren durch riesigen Mastenwald – Integriertes Konzept gefordert

Wittmund/Husum – Die umstrittenen Windparks in der Nordsee sind noch nicht gebaut, da formiert sich bereits Widerstand gegen die Folgen an Land – besonders in Niedersachsen. Der in

den Offshore-Windparks erzeugte Strom soll in wenigen Jahren über lange Hoch-spannungstrassen ins Binnenland geleitet werden. Das stößt auf Kritik. Die geplanten „Riesenmasten“ von 70 Metern Höhe er-

innerten ihn an die frühere DDR-Grenze, wettert Samtgemeindedirektor Harm Poppen aus Holtriem (Kreis Wittmund): „200 Meter breite Zonen, in denen kein Leben möglich ist.“ In Schleswig-Holstein

Windparks: Es geht auch mit ErdkabelnLeeraner Unternehmen Prokon-Nord hält Hochspannungsmasten für überflüssig

Projektplaner Alexander Klemt versteht die ganze Aufregung nicht: Nur auf den ersten Blick seien Freileitungen deutlich billiger.

Zur hektischen Diskussion um geplante Hochspannungsmasten durch Ostfriesland hat Alexander Klemt eine klare Meinung: „Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.“ Seine Firma, der Windpark-Planer Prokon-Nord aus Leer, verzichtet nämlich auf Frei-leitungen und setzt auf Erdkabel. Worin die Leeraner überhaupt kein Problem se-hen. Weder technisch noch finanziell.

Seit einigen Wochen halten die Pläne des Berliner Unternehmens Windland Minister, Bürgermeister und Hausbesitzer auf Trab. Windland hat bei der Bezirks-regierung Weser-Ems den Bau von Hoch-spannungsmasten für den Strom eines bei Helgoland geplanten Offshore-Windparks beantragt. Eine Trassen-Variante führt mitten durch Ostfriesland. Die einen be-fürchten eine Landschaftsverschandelung, die anderen bangen um ihre Touristen, Hausbesitzer sehen den Wert ihrer Eigen-heime schwinden. Die Proteste erreichten

bereits die Landesregierung. Die sieht sich im Moment außerstande, eine Freileitung von vornherein zu verbieten.

Alles dreht sich um eine Frage: Müssen die gewaltigen Strommengen, die künf-tig von den Offshore-Windparks vor der ostfriesischen Küste erzeugt werden, mit Hochspannungsleitungen durch Ost-Fries-land in den Süden der Republik transpor-tiert werden? Windland sagt „Ja“, weil Erdkabel zu teuer sind. Die Leeraner Firma Prokon-Nord sagt „Nein“. Weil Erdkabel unterm Strich nicht teurer sind.

Prokon-Nord belässt es nicht bei An-kündigungen. Sowohl die Pilotphase des genehmigten Prokon-Windparks Borkum-West als auch die Ausbauphase wird mit Erdkabeln geplant. Insgesamt 208 5-Megawatt-Windmühlen aus eigener Fer-tigung will Prokon-Nord ab 2006 rund 40 Kilometer nördlich von Borkum aufstellen. Das Windland-Projekt bei Helgoland hat eine ähnliche Größe.

Den angeblich immensen Kostenvorteil von Hochspannungsleitungen sieht Klemt nicht: „Es heißt zwar, Erdkabel seien sieben

Mal teurer. Aber wenn man die ganzen Planungskosten und den Zeitaufwand einberechnet, kommt es ungefähr aufs Gleiche raus.“

Prokon-Nord verwendet bei der Verle-gung der Erdkabel in der frühestens ab 2009 geplanten Ausbauphase die mo-dernste Halbleitertechnik, die auf Gleich-strom basiert. Zwar sind dabei mehrere Kabel nötig, um die Strommenge eines großen Offshore-Windparks abzutrans-portieren. „Aber die passen in einen ei-nen Meter breiten Graben“, meint Klemt, „hinterher merkt kein Mensch mehr etwas davon.“

Das Stromkabel für den Windpark Bor-kum-West geht unter der Insel Norderney hindurch, kommt bei Hilgenriedersiel an Land und wird dann zum Umspannwerk Emden-Borssum weitergeführt. Das Kabel der Ausbauphase verläuft ähnlich, geht aber einen weiteren Weg unter der Ems hindurch zum Umspannwerk Dielerheide bei Weener.

Ostfriesen-Zeitung vom 16.7.2004

rungen für den weiteren Umgang mit Windkraftanlagen ziehen: An bekannten Vogelzugtrassen und in der unmittelba-ren Umgebung von Müllhalden sollte auf Windkraftanlagen verzichtet werden, da hier die Anflugopferzahlen deutlich über dem Durchschnitt liegen. In unmittelbarer Nähe zum Waldrand oder im Wald ver-unglücken besonders viele Fledermäuse und Kleinvögel. Eine Bündelung der Windkraftanlagen zu Windparks kann die durchschnittliche Anflugrate deutlich sen-ken. Verhalten und Lebensraumansprüche

besonders gefährdeter Arten, wie des Rot-milans, sind verstärkt zu berücksichtigen. Auf zusätzliche Freileitungen (als weitere Gefahrenquellen) sollte zugunsten von Erdkabeln verzichtet werden.

Bei der weiterhin zu erwartenden star-ken Zunahme von Windkraftanlagen in Deutschland kommt einer möglichst vo-gelgerechten Anlage von Windparks eine besondere Bedeutung zu, andernfalls set-zen wir uns dem berechtigten Vorwurf von Ignoranz gegenüber der belebten Natur zugunsten einer „grünen“ Energie aus.

Hinweise aller bekannten und bekannt werdenden Funde an die unten genann-te Adresse helfen die Wissensbasis zu verbreitern und die Diskussion auf einer sachlichen Ebene zu führen.

Landesumweltamt BrandenburgStaatliche Vogelschutzwarte

Dorfstraße 3414715 Buckow

e-mail: [email protected]

128 DNG 4 2004 129DNG 4 2004

FINANZEN UND STEUERN

Das Land scheut das neue Haushaltsrechtwie der Teufel das Weihwasservon Wulf Haack

Der Entwurf einer Novelle zur Nieder-sächsischen Gemeindeordnung schreibt den Kommunen die Einführung der Doppik vor. Unter Missachtung eines eindringlichen Appells der kommunalen Spitzenverbände und gegen den Protest von Städten und Gemeinden im Lande sollen die Kommunen gezwungen wer-den, ein Haushaltesrecht einzuführen, das weder dem Bedarf noch den finanziellen Möglichkeiten der Kommunen Rechung trägt. Vor diesem Hintergrund ist es der blanke Hohn, wenn die Begründung des Regierungsentwurfs Folgendes ausführt: „Ziel in Niedersachsen ist es, den kom-munalen Körperschaften ein einheitliches neues Haushalts- und Rechnungswesen anzubieten, das sie als besser und vorteil-hafter akzeptieren werden und welches

systematisch darauf angelegt ist, ihre Situation objektiv verbessern zu können.“ An dieser Begründung ist alles falsch: Es wird gezwungen und nicht angeboten; es wird auf Zwang und gerade nicht auf Akzeptanz gesetzt; die finanzielle Situation wird sich objektiv verschlechtern und nicht verbessern!

Zwar geht die schrumpfende Zahl der Befürworter eines doppischen Rechnungs-wesen von der zutreffenden Diagnose aus, dass das bestehende öffentliche Haushalts-recht den Vermögensverzehr nicht offen legt und auch keine Rückstellungen kennt, z.B. für Pensionen oder Instandhaltungs-kosten. Richtig ist auch die Feststellung, dass sich unsere Gesellschaft auf Pump zu Lasten künftiger Generationen finanziert. Wo die Doppiker von der Diagnose aber

zur Therapie übergehen, verschweigen sie die unstreitige Tatsache, dass Doppik wirkungslos bleiben muss, wenn nur die Kommunen nach dem neuen Recht verfahren und sich der Staat weigert, sein eigenes Haushaltsgebaren auf ein Ressour-cen-Verbrauchskonzept umzustellen. Aber die Forderung an Bund und Länder, sich dem neuen Haushaltsrecht zu unterwer-fen, werden von den Doppikern auch nicht andeutungsweise erhoben.

Der Regierungsentwurf verschweigt auch die Tatsache, dass hinter dieser Re-form entgegen allen Erklärungen keine gemeinsame Haltung der Innenminister steht. Denn die Innenminister der Länder haben sich nicht auf einheitliche Bewer-tungsgrundsätze für die Bilanzierungs-regelung – dem Herzstück der Doppik

UMWELTSCHUTZ

dagegen scheint die Trassenplanung ohne größere Kontroversen zu laufen.

Auch hier müssen für die Windparks auf See Leitungen über Land gebaut werden. Am weitesten fortgeschritten sind die Vor-bereitungen für das Projekt „butendiek“ 35 Kilometer westlich von Sylt. Es wurde als erster Nordsee-Windpark Ende 2002 genehmigt, ab 2006 soll Strom fließen. Die Trasse soll entlang einer Landstraße nahe der dänischen Grenze verlaufen. „90 Prozent davon sind gesichert“, sagt „butendiek“-Geschäftsführer Wolfgang Paulsen. Nicht ganz ohne Reibungen wird dagegen auf Sylt verhandelt.

Für das „butendiek“-Kabel und den Anschluss des ebenfalls vor Sylt geplan-ten Anlagenparks „Dan Tysk“ durch den Nationalpark Wattenmeer scheint dage-gen eine Lösung gefunden: Das National-parkkuratorium segnete ein Konzept des

Nationalparkamtes zum Trassenverlauf am Mittwoch ab.

In Niedersachsen ist das erste Ka-belprojekt in der Planung. Ein Berliner Unternehmen will von 2010 an eine 160 Kilometer lange Stromleitung für bis zu 3000 Megawatt von Ostfriesland bis nach Osnabrück bauen. „Das sind Todesstrei-fen“, wettert Samtgemeindedirektor Pop-pen aus Holtriem. Er und andere Kritiker fürchten hohe Risiken für Mensch und Tier: Vogelschwärme gerieten in Gefahr, Schnee und Eis könnten Leitungen brechen und abstürzen lassen, die Folgen von Elektro-smog seien unklar. Außerdem werde die Landschaft verschandelt.

Der Niedersächsische Städte- und Ge-meindebund meldet ebenfalls Bedenken an. „Ein Ausbau der Windenergie auf See ist völlig inakzeptabel, solange kein Gesamtkonzept zur Integration in das

zukünftige Verbundnetz vorliegt“, warnt Landesgeschäftsführer Wulf Haack in Hannover.

Rund 120 Millionen Euro will der Antragsteller, die Windland Energie-Er-zeugungs-GmbH (Berlin), in die Trasse investieren. Eine Erdverlegung sei zu kostspielig: „Das wird mindestens sieben Mal und im Mittel bis zu 20 Mal teurer und damit unwirtschaftlich“, meint der Geschäftsführer. Die Kritiker halten das für ein „Totschlag-Argument“. Der Bun-desverband Windenergie in Osnabrück plädiert dennoch für die Erdverlegung. Angesichts der Widerstände gegen den Mastenwald – und der hohen Wartungs-kosten dafür – ließen sich Erdkabel schnel-ler und unkomplizierter verlegen.

Die Welt, 19.6.2004, Autor/inHans-Christian Wöste, Heike Wells

130 DNG 4 2004 131DNG 4 2004

– einigen können. Bei der kommunalen Bilanz wird es daher in den einzelnen Ländern unterschiedliche Regeln geben: Jedes Bundesland ist ein bisschen anders, also keineswegs übereinstimmend und damit auch keineswegs direkt vergleich-bar. Man muss sich nur vorstellen, dass das Versandhaus Otto in Hamburg seine Bilanz nach anderen Regeln erstellen und sein Vermögen anders bewerten würde als das Versandhaus Quelle in Fürth. Unvor-stellbar und abwegig. Nicht so im viel ge-priesenen doppikgeprägten kommunalen Wirtschaftsrecht. Da soll es zurückgehen in die Kleinstaaterei; ein Hoch dem gelebten Föderalismus!

Richtig ist, dass die Doppik ein Mittel zu mehr Generationengerechtigkeit sein kann, auch wenn allein der Wechsel im Buchführungssystem keinen Cent mehr in die öffentlichen Kasse bringt, sondern Umstellungskosten in Milliardenhöhe verursacht. Aber die Darstellung des Vermögensverzehrs und die Verpflich-tung zu Rückstellungen würden ein völlig verändertes Haushaltsgebaren erzwingen. Denn die öffentliche Hand müsste in den Haushaltsplänen jährlich offen legen, was geleistet, noch geleistet und vor allem, was nicht mehr geleistet werden kann, weil z.B. erforderliche Rückstellungen nicht

erwirtschaftet werden können. Bund und Länder scheuen aber, wenn es um ihre eigene Buchführung geht, das neue Haushaltsrecht wie der Teufel das Weih-wasser. Denn nur im bisherigen System kann der Staat weiterhin auf Rechnung der Zukunft Wohltaten verteilen, wie das z.B. derzeit von der Bundesregierung für Krippenplätze vorbereitet wird.

Es gibt eine weitere Erklärung für die Abstinenz des Landes in Sachen Doppik: Dem Land fehlen die Milliarden, die die Umstellung auf das neue Haushaltsrecht kosten würden. Selbst der Finanzminister, der mit der Schuldenpolitik aufhören will, erklärt dem Vernehmen nach und keineswegs nur hinter vorgehaltener Hand, dass das der eigentliche Grund ist, die Einführung der Doppik für den Lan-desbereich strikt abzulehnen. Durch die Weigerung des Staates, sich selbst dem neuen Haushaltsrecht zu unterwerfen, die finanziell kollabierenden Kommunen aber ins „Doppikland“ zwingen zu wollen, wird das ganze Unternehmen zu einer zutiefst unehrlichen, zu einer geradezu scheinhei-ligen Veranstaltung.

Die Absicht der Landesregierung, mögliche „stille Reserven“ in der kom-munalen Bilanz sichtbar zu machen, so die Vermutung von Fachleuten, wäre ein

durchaus ernst zu nehmendes Motiv. Wer einen Rubens in der städtischen Sammlung hat, sollte das auch offen legen. Warum aber will das Land seine „stillen Reserven“ nicht ebenfalls offen legen? Soll bei künf-tigen Vergleichen zwischen Kommunaler Finanzsituation und der Finanzsituation des Landes im Rahmen von FAG-Ver-handlungen die Summe der“ realisier-baren Vermögenswerte“ und der „stillen Reserven“ als Totschlagargument gegen die kommunale Seite zum Einsatz gebracht werden? Schon der geplante FAG Eingriff 2005, der – wie von der Vorgängerregie-rung – rücksichtslos und pauschal mit der Behauptung diktiert wird, den Kommunen gehe es besser als dem Land, lässt für die Zukunft Schlimmes befürchten.

Der in der Regierungserklärung den Kommunen fest zugesagte Konsultations-mechanismus nach Österreichischem Mo-dell wird im Doppikentwurf der Regierung mit Schweigen übergangen. Bei der ebenso fest zugesagten Konnexität (Wer bestellt, der bezahlt) hätten die Entwurfsverfasser besser auch schweigen sollen. Dann wäre den Kommunen wenigstens die Peinlich-keit der fast bühnenreifen „Begründung“ erspart geblieben, mit der die Konnexität ausgehebelt werden soll. Wörtlich: „Die Reform des Gemeindehaushaltsrechts ist keine neue Aufgabenübertragung, son-dern eine grundlegende Modernisierung vorhandener Verfahrensvorschriften, sie entzieht sich deshalb einer für geeignete Gesetze und Verordnungen vorgesehe-nen Gesetzesfolgenabschätzung und unterliegt nicht dem Konnexitätsprinzip. Eine dem Aufwand direkt zurechenbare Kostenübernahme durch das Land gegen-über den Gemeinden scheidet daher aus.“ Man wird hoffentlich nicht erwarten, dass über diese Begründung ernsthaft diskutiert wird. Wenn der Landtag diese Begründung akzeptiert, dann sind Konsultationsmecha-nismus und Konnexität „des Kaisers neue Kleider“. Man sollte von den Kommunen dann aber wenigstens nicht verlangen, dass sie die Form, Farbe und den Schnitt dieser Kleider auch noch als besonders kommunalfreundlich loben müssen.

Schließlich wird von den Doppikern auch darauf hingewiesen, dass die EU auf das doppische Rechnungswesen umstellt. In Anbetracht der höchst unterschiedlichen Bilanzregelungen in den einzelnen Bundes-

FINANZEN UND STEUERN

Die Doppik kommt und damit 3 x basta!Den Kommunen soll ein neues Haushaltsrecht aufgezwungen werden. Seit 60

Monaten gibt es aus dem Innenministerium in Sachen Doppik nur eine Nachricht: Die Doppik kommt, koste es (die Kommunen), was es wolle. Der jetzt vom Kabinett zur Anhörung freigegebene Entwurf einer Novelle zur Niedersächsischen Gemeindeord-nung sieht nun tatsächlich die Einführung der Doppik für die Kommunen vor. Damit blieb ein eindringlicher Appell der kommunalen Spitzenverbände ungehört.

Die Doppik kommt und damit basta (Nr. 1)! Die Kommunen sind finanziell am Ende. Und dennoch sollen sie vom Gesetzgeber gezwungen werden, ihr Haushaltssystem kostenträchtig umzurüsten. Weil sich die Innenministerkonferenz nicht auf einheitliche Bewertungsgrundsätze für die Bilanzierungsregelung einigen konnte, wird es bei der kommunalen Bilanz – dem Herzstück des neuen Rechnungswesens – in den einzelnen Ländern abweichende Regeln geben: Jedes Bundesland ist ein bisschen anders, also keineswegs übereinstimmend und damit auch keineswegs vergleichbar. Ein Hoch dem gelebten Föderalismus! Das Land will entgegen allen Schwüren zur Konnexität (wer bestellt, der bezahlt) für die Kosten dieser millionenschweren Neuerung nicht aufkommen. Per Dekret wird einfach erklärt: Doppik ist kein Fall der Konnexität und damit basta (Nr. 2)! In eigener Sache betreibt der Staat allerdings die Fürsorge, die er den Kommunen verweigert. Für die staatliche Verwaltung soll es nämlich beim alten Haushaltsrecht bleiben, weil die Einführung des neuen Rechts zu teuer ist – und damit basta (Nr. 3)! Von den finanziell kollabierenden Kommunen etwas zu verlangen, was man sich selbst nicht abverlangt, ist nicht nur in sich widersprüchlich, es ist geradezu unanständig. w.h.

130 DNG 4 2004 131DNG 4 2004

Kommunen liegen mit dem Land im StreitÄrger um Kürzungen und Haushaltsführung / Ein „Vetorecht“ für die Städte ist selbst in der SPD umstritten

Die Zahl der Schauplätze für Diskussio-nen und Streit ist kaum noch überschau-bar. Zwischen der Landesregierung auf der einen Seite und den Kreisen, Städten und Gemeinden auf der anderen herrscht momentan höchste Anspannung. Es geht vor allem um die geplante Verfassungs-änderung, die den Kommunen eine volle Kostenerstattung für Entscheidungen des Landes garantieren soll.

Aber die Debatte über dieses Thema wird immer stärker von anderen Streit-fragen überlagert. In den vergangenen Tagen hat sich das Klima zwischen Land und Kommunen merklich abgekühlt – aus mehreren Gründen:

Streit um KürzungenDer Plan der Regierung, 2005 die Kom-

munalzuschüsse – insgesamt 2,5 Milliarden Euro – um 150 Millionen Euro zu verrin-gern, hat Proteste ausgelöst. Auch CDU-Kommunalpolitiker wie der Landrat des Emslandes, der Bürgermeister von Meppen und der Chef der CDU-Kommunalpolitiker, Jochen-Konrad Fromme, äußerten öffent-lich Kritik. Ärger gab es auch wegen der ge-planten Kürzung der Städtebauförderung. Die Kommunen erreichten immerhin, dass das Land sich nicht völlig, sondern nur 2005 aus der Stadtsanierung zurückziehen will.

KindergartenzuschüsseWeil das Landesgeld für Kommunen ge-

nerell verringert wird, stocken nun auch die Pläne des Innenministeriums, die Kindergar-tenzuschüsse nach einem neuen Modus zu verteilen. Minister Uwe Schünemann hatte zunächst vor, das Geld nicht mehr nach der Anzahl der Kindergartengruppen, sondern

nach der Zahl der Kinder in jedem Landkreis zu verteilen. Es sollte bei einer Reform aber niemand zum Verlierer werden. Inzwischen sind die Rechnungen ausgeweitet worden, neben einem Bonus für Kinder wird auch ein Bonus für die Integration von Ausländern geprüft. „Wir rechnen noch, es wird wohl einige Zeit dauern, bis entschieden wird“, heißt es aus dem Innenministerium.

Neues HaushaltssystemVor allem der Städte- und Gemein-

debund, der die kleinen und mittleren Gemeinden vertritt, ärgert sich derzeit über einen Reformplan des Landes. Nach bisherigen Plänen der Regierung sollen die Kommunen von der Kameralistik auf die „doppelte Haushaltsführung“ umstellen. Dies bedeute aber einen hohen Bedarf an Fachleuten, die zunächst den Wert des Ver-mögens der Kommunen ermitteln, klagen Bürgermeister.

KonnexitätZwei Dinge wollen CDU und FDP, wie sie

es vor der Wahl versprochen hatten, in der

Landesverfassung festschreiben: Erstens soll das Land keine die Kommunen belastenden Gesetze mehr festschreiben können, ohne dass die Kommunalverbände zuvor um ihre Meinung gefragt wurden. Zweitens sollen die Kommunen für jede Entscheidung des Landes, deren Ausführung bei ihnen Kosten verursacht, die volle Erstattung bekommen (Konnexitätsprinzip). Nun wird um die De-tails gerungen. Die SPD hatte vor einigen Wochen angeregt, die Kommunen sollten ein richtiges „Vetorecht“ erhalten und Entscheidungen des Landtages blockieren können. Dazu wird es wohl nicht kom-men, zumal der Plan selbst in der SPD umstritten ist. Eine Variante, die volle Kos-tenerstattung lediglich für Gesetzentwürfe der Regierung vorschreibt, nicht aber für solche von Landtagsfraktionen, wird von den Kommunalverbänden allerdings als „zu weich“ abgetan.

Klaus Wallbaum, HannoverscheAllgemeine Zeitung vom 12.7.2004

FINANZEN UND STEUERN

PRESSESPIEGEL

NIEDERSÄCHSISCHER STÄDTE- UND GEMEIN-

DEBUND IM SPIEGEL DER PRESSE

Gemeinden haben mehr Rechte bei Windpark-Planung

Viele Städte und Gemeinden fühlen sich von Windkraftbetreibern massiv bedrängt. Es häufen sich Beschwerden, dass Windanlagen-

planer Kommunen mit Schadensersatzklagen einschüchtern, wenn sie ihre Standortwünsche nicht erfüllen wollen. Dagegen können sich die

ländern führt das zwangsläufig zu der Fra-ge, auf welches der vielen denkbaren und in den Bundesländern unterschiedlich prakti-zierten kaufmännischen Rechnungssysteme die EU umstellen wird? Die Frage, wie das einschlägige EU-Recht in fünf bis acht Jahren aussehen wird, kann heute niemand beant-worten. Wir können aber davon ausgehen, dass sich ein EU-Rechnungswesen jedenfalls nicht an deutschen Landesspezialitäten und

mit Sicherheit auch nicht an der Spezialität „made in Niedersachsen“ ausrichten wird. Und dennoch sollen die Kommunen vom Landesgesetzgeber gezwungen werden, sich schuldenfinanziert einem evtl. schon jetzt „sterbenden“ Recht zu unterwerfen. Haben wir am Ende der Einführungsfrist 16 neue „kommunale Haushaltsrechte“, die sämtlich den Anforderungen des EU-Rechts widersprechen? Das wäre dann der Start

in die nächste milliardenschwere Anpas-sungsrunde. Gute Aussichten für Verdienst und Vollbeschäftigung bei Steuerberatern, Wirtschaftsberatern und Datenverarbeitern, schlechte Aussichten für die Kommunen. Wie schade, dass es in Niedersachsen keinen „Pakt zur Stärkung der Kommunen“ gibt, der die Landesregierung zu einer kommu-nalfreundlichen Politik verpflichtet.

132 DNG 4 2004

Kommunen künftig besser zur Wehr setzen. Auf Druck des Niedersächsischen Städte- und Ge-meindebundes ist das Baugesetzbuch geändert worden. Die Novelle ist seit gestern in Kraft. Der Fall Dornum (Kreis Aurich) hatte bundesweit Aufsehen erregt. Der Flächennutzungsplan der kleinen Kommune wurde von einem Windkraft-betreiber beklagt und für ungültig erklärt. Viele Bauwillige nutzten die Rechtslage. Ohne aus-gewiesene Vorranggebiete gelten Windanlagen als privilegierte Bauten und müssen zugelassen werden. In Dornum wurden 80 neue Windräder beantragt, von denen 38 genehmigt wurden.

Künftig können Kommunen solche Planun-gen über eine so genannte Veränderungssperre

PRESSESPIEGEL

für ein Jahr einfrieren, ohne dass zwischenzeit-lich Fakten geschaffen werden. In dieser Zeit können sie einen neuen Flächennutzungsplan ausarbeiten. ,,Wir wollen keine Windparks ver-hindern, sondern die Vorhaben so bündeln, dass die Landschaft nicht verspargelt wird“, erklärt ein Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. Der Bundesverband Winde-nergie befürchtet, dass Wind-Projekte durch die Gesetzesänderung verzögert werden. Bis zur Realisierung könnten jetzt bis zu vier Jahre vergehen.

Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 21.7.2004

Gemeindenhaben den

Kanal bald vollStädte und Gemeinden im ländlichen

Raum werden bei der Verteilung von Steuergeldern nach Ansicht des Nieder-sächsischen Städte- und Gemeindebun-des benachteiligt. „Die Bürgerinnen und Bürger auf dem Lande müssen von der Landesregierung genauso behandelt wer-den wie die Einwohner in den Städten“, forderte Landesgeschäftsführer Dr. Wulf Haack am Montag.

Erhalte Hannover zum Beispiel 1,80 Euro pro Einwohner, müsse sich eine Stadt oder Gemeinde im ländlichen Raum mit einem Euro begnügen. „So schafft man keine Gerechtigkeit in Niedersachsen“, sagte Haack. Dass die Steuern ungleich verteilt würden, habe historische Gründe, sagte der Landesgeschäftsführer. Vor mehr als 70 Jahren sei man bei der Verteilung der Steuern unter den Kommunen davon ausgegangen, dass die Landbewohner keine Kanalisation brauchten und auf un-befestigten Straßen laufen könnten. Den Einwohnern der Städte habe man mehr Geld zugestanden, da dort Kanalisation und befestigte Straßen vorhanden waren.

Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 6.7.2004

,,Acht Jahre – da kann manwas bewegen“

Längere Amtszeit für Bürgermeister stößt auf Zustimmung.Wichtig für Kontinuität der Arbeit

Die Amtszeit für hauptamtliche Bürgermeis-ter wird von fünf auf acht Jahre verlängert. Das Echo auf die Gesetzesänderung der Landesre-gierung ist überwiegend positiv.

Der Städte- und Gemeindebund fühlt sich bestätigt. Landesgeschäftsführer Dr. Wulf Haack sieht darin vor allem die Chance, das Bürgermeisteramt, ,,das ja nicht nur aus einer Aneinanderreihung von Freuden besteht“, at-traktiver zu machen. Je länger eine Amtszeit, umso mehr könne die Bereitschaft von qua-lifizierten Leuten gesteigert werden, für das Amt ihren Beruf niederzulegen. In der längeren Amtszeit sieht er auch eine ,,Entparteipoliti-

sierung“. Nach der Einarbeitung müsse ein Bürgermeister nun nicht mehr gleich an die nächste Wahl denken: ,,Acht Jahre, da kann man was bewegen“ – aber auch viel kaputt machen, befürchtet Laatzens Bürgermeister Hauke Jagau (SPD). ,,Das ist schon arg lang. Wenn es keinen geeigneten Kandidaten gibt, haben ihn die Bürger acht Jahre lang auf der Backe, das ist ein echtes Problem.“

Sechs Jahre hält er für angemessen – und würde gleichzeitig Kommunalwahlen auch alle sechs Jahre ansetzen. Denn billiger wäre es, beide Abstimmungen gemeinsam durchzu-führen. Für eine separate Bürgermeisterwahl

Post wandelt 100 Filialenin Agenturen um

Städtebund protestiertDie Post will in Niedersachsen und Bremen

100 kleine Filialen schließen. Stattdessen sollen die Angebote in Supermärkte, Zeitschriftenläden oder auch Blumenläden ausgelagert werden. Die betroffenen Standorte, vor allem im ländlichen Raum, stehen nach Angaben von Postsprecher Jörg Koens bereits fest, die Bürgermeister der betroffenen Orte seien informiert worden. Zur-zeit werde mit möglichen Partnern verhandelt, die dann in ihren Läden Briefmarken verkaufen und Geld für Postbankkunden auszahlen, sagte Koens. „Wir sind sicher, dass wir alle Standorte halten.“ Der Städte- und Gemeindebund kriti-sierte die Pläne der Post.

Bundesweit will die Post etwa 800 kleine Fili-alen aufgeben, die nur wenige Stunden geöffnet haben und nicht wirtschaftlich genug sind. Unter anderem sind in Niedersachsen die Filialen auf den Inseln Wangerooge, Baltrum, Langeoog und Spiekeroog von der Umwandlung betroffen, in der Region Hannover sollen sieben Filialen geschlossen werden.

Scharfe Kritik an den Plänen kam vom Nie-dersächsischen Städte- und Gemeindebund. „Die Schließung ist ein schwerer Schlag für die Infrastruktur de kleineren Gemeinden“, sagte Landesgeschäftsführer Dr. Wulf Haack gestern in Hannover. Es sei völlig offen, ob nach der Schließung tatsächlich überall Ersatz geschaffen werde. „Nachdem die Post privatisiert wurde, hat sie jegliches Augenmaß für ihren öffentli-chen Auftrag verloren“, meinte Haack. Bund und Land müssten die Post dazu drängen, Poststellen in der Nähe zu erhalten.

Wirtschaftsminister Walter Hirche (FDP) ermahnte die Post zur Wahrung von Mindest-standards. Er wies das Unternehmen auf die Anfang April eingegangene Selbstverpflichtung

zur Versorgung seiner Kunden hin. Die Post hatte sich unter anderem dazu verpflichtet, dass es in Wohngebieten mit mehr als 2 000 Einwohnern mindestens eine Postfiliale geben werde. Außerdem soll eine Poststelle in Orten mit mehr als 4 000 Einwohnern maximal zwei Kilometer entfernt sein.

Postsprecher Koens verteidigte gestern die geplante Umwandlung gegen Kritik. Seiner An-sicht nach hätten Kunden durch Postagenturen Vorteile, weil diese das gleiche Angebot wie die Postfilialen anböten, aber meist wesentlich längere Öffnungszeiten hätten.

Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 29.7.2004

132 DNG 4 2004

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rechnet er mit Kosten von rund 12.000 Euro für die Stadt Laatzen. Doch mit seiner Positi-on steht Jagau nach eigener Aussage ziemlich allein da: ,,Fast alle Bürgermeister fi nden die Verlängerung klasse“, weiß er.

Zu dieser Gruppe gehört Rolf-Axel Eber-hardt (CDU), Amtsinhaber in Wunstorf. ,,Die Kontinuität ist ganz wichtig. Fünf Jahre sind zu kurz.“ So beginne schon bald nach der Ein-

arbeitung wieder der Wahlkampf, und ,,man kann gerade zweieinhalb bis drei Jahre seinen Laden führen.“ Es fehle dann die Zeit, auch unpopuläre Entscheidungen zu treffen.

Ähnlich sieht es Bodo Messerschmidt, SPD-Fraktionschef in der Regionsversamm-lung. ,,Ich begrüße die Gesetzesänderung. Fünf Jahre sind einfach zu kurz.“ Er habe nie verstanden, warum Dezernenten für acht Jah-

re gewählt werden und Bürgermeister nur für fünf. Zustimmung für das neue Gesetz kommt auch von Günter Altmann, CDU-Fraktionschef in der Regionsversammlung. ,,Ich halte die Verlängerung der Amtszeit für sinnvoll, sonst könnte ein Bürgermeister kaum vernünftig arbeiten.“

Neue Presse, 23.6.2004

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