invest'news guide für vermögensverwalter 2015

100
SONDERAUSGABE MAI 2015 10 Fragen zu den wichtigsten regulatorischen Änderungen Zukunft des Asset Managements Roboter als Vermögensverwalter? Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Besteuerung der französisch- schweizerischen Vermögen VERMÖGENSVERWALTER 2015 GUIDE FÜR

Upload: voxia-communication

Post on 21-Jul-2016

239 views

Category:

Documents


3 download

DESCRIPTION

invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

TRANSCRIPT

Page 1: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

SONDERAUSGABE MAI 2015

10 Fragen zu den wichtigsten regulatorischen ÄnderungenZukunft des Asset Managements

Roboter als Vermögensverwalter?

Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes

Besteuerung der französisch- schweizerischen VermögenMA

I

20

15

-

I

NV

ES

T’

NE

WS

S

ON

DE

RA

US

GA

BE

-

G

UI

DE

2

01

5

R

VE

RM

ÖG

EN

SV

ER

WA

LT

ER

CALIBER RM 011FLYBACK CHRONOGRAPH

YELLOW FLASH

Automatic winding chronograph movementPower reserve : circa 55 hours

Annual calendar12-hour totalizer

60-minute countdown timerChronograph flyback function

Grade 5 titanium baseplate and bridgesRotor with ceramic ball bearings

Special tungsten-colbolt alloy rotor weight6-positional, variable rotor geometry

With 18-carat white gold wingsBalance wheel in Glucydur with 3 arms

Frequency : 28 800 vph (4Hz)Moment of inertia : 4.8 mg.cm²

Case in TZP Ceramic with caseband in NTPT® Carbon

Finished and polished by hand

Limited edition of 50 pieces

VERMÖGENSVERWALTER

2015GUIDE

FÜR

CouvOK_DE.indd 1 8/04/15 17:04:58

Page 2: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

UM REGELN BRECHEN ZU KÖNNEN, MUSS MAN SIE

ZUERST MEISTERN.

DAS VALLÉE DE JOUX: SEIT JAHRTAUSENDEN WURDE

DIESES TAL IM SCHWEIZER JURAGEBIRGE VON

SEINEM RAUEN UND UNERBITTLICHEN KLIMA

GEPRÄGT. SEIT 1875 IST ES DIE HEIMAT VON

AUDEMARS PIGUET, IM DORF LE BRASSUS. DIE

ERSTEN UHRMACHER LEBTEN HIER IM EINKLANG MIT

DEM RHYTHMUS DER NATUR UND STREBTEN

DANACH, DIE GEHEIMNISSE DES UNIVERSUMS

DURCH IHRE KOMPLEXEN MECHANISCHEN

MEISTERWERKE ZU ENTSCHLÜSSELN. DIESER

PIONIERGEIST INSPIRIERT UNS AUCH HEUTE NOCH,

DIE REGELN DER FEINEN UHRMACHERKUNST STETS

ZU HINTERFRAGEN.

TO BREAK THE RULES,YOU MUST FIRST MASTER THEM.

ROYAL OAK GRANDE COMPLICATIONIN TITAN UND EDELSTAHL.

BOUTIQUE AUDEMARS PIGUET BAHNHOFSTRASSE 32, ZURICHTEL. +41 44 213 88 88AUDEMARSPIGUET.COM

ROYAL OAK GRANDE COMPLICATIONIN TITAN UND EDELSTAHL.

P2 2.indd 2 8/04/15 17:25:41

Page 3: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

edito

Die Anpassung an die Veränderungen bleibt auch 2015 die Priorität der Bank- und Finanz-akteure in der Schweiz. Regulierung, Steuerrecht, Verschlechterung des wirtschaftlichen

Umfelds, Neudefinition der „Markenzeichen“ der Schweiz, operatives Management, Digitalisierung der Aktivität, Cyberkriminalität... all diese Schauplätze des Umbruchs werden in dieser invest’news-Ausgabe beleuchtet. Unweigerlich entwickelt sich die Vermögensverwaltung zu einer Art Komplexi-tätsmanagement. Die unabhängigen Vermögensverwalter (UVV) müssen nicht nur ihre Kernaufgaben hervorragend beherrschen, sondern neue Fachkompetenzen hinzugewinnen, um dieser neuen Situa-tion gewachsen zu sein.

Im Bereich der Regulierung hat der Bundesrat im März 2015 in seinen ersten Richtungsentscheiden die Prioritäten der zukünftigen Gesetze über die Finanzdienstleistungen und die Finanzinstitute neu abgesteckt. Das neue Regulierungsarsenal wird 2017 verbindlich. Doch die Frage der Beaufsichti-gung der UVV ist eine grosse Unbekannte. Über die Form dieser Aufsicht – möglicherweise eine „heilige Allianz“ zwischen SRO und FINMA – werden die Branchenvertreter mit dem Eidgenössi-schen Finanzdepartement diskutieren, das den UVV gegenüber sehr aufgeschlossen ist. Da wir uns um Klarheit bemühen, werden wir nicht über unbekannte Paragraphen künftiger Gesetze spekulie-ren. Stattdessen untersuchen unsere Beiträge zum Thema Regulierung und Steuerrecht die kurz- und mittelfristigen Konsequenzen aus der Ausweitung des GwG-Anwendungsfelds, dem automatischen Informationsaustausch und den Bestimmungen über die Steuerwiderhandlungen.

Wie viele Akteure werden von diesem neuen rechtlichen Rahmen betroffen sein? Bisher wurde das Ausmass der Konsolidierung in den Prognosen übertrieben. Nun ist der Übergangsprozess zu einer mathematischen Realität geworden. 2014 ging die Gesamtzahl der einer SRO angeschlossenen UVV als Folge der „Abwanderung“ in die staatliche Beaufsichtigung und einiger Zusammenschlüsse leicht zurück. Nach den ersten, beeindruckenden Informationen zeichnet sich 2015 eine unaus-weichliche Beschleunigung dieses Vorgangs ab. In diesem vielschichtigen Sektor herrschen bisher Kleinstunternehmen und KMU vor, doch angesichts der künftigen Auflagen könnten Plattformen ein robusteres Organisationsmodell darstellen. 2015 ist das noch eine Frage der individuellen Präferenz, doch schon 2017 könnte es eine Frage des Überlebens werden.

Der beschriebene Prozess ähnelt weniger einem allmählichen Untergang, als vielmehr einer Metamor-phose. Schliesslich lässt sich für die UVV und für den Finanzplatz insgesamt auch eine Vielzahl an Wachstumsvektoren ausmachen. Insgesamt wird die zu verwaltende Vermögenssumme ansteigen. Die wachsenden Bedürfnisse im Bereich der unabhängigen Verwaltung erfordern eine Neupositionie-rung auf zahlreichen Märkten. Was spricht gegen die Verwaltung der Vermögen amerikanischer Kunden, zumal der US-Markt den Vorteil hat, klare Regeln vorzugeben? Wäre es denkbar, in die Spit-zenriege des Asset Managements aufzusteigen? Zwar zählt die Schweiz heute nicht zu den Schwer-gewichten dieses Sektors, aber man sollte die Möglichkeiten, die er bietet, genau untersuchen. Allerdings bleibt die Nutzung dieses Potenzials ohne Zugang zum EU-Markt, der für die Schweizer Finanzakteure extrem wichtig ist, problematisch. Als Antwort auf das Plädoyer der Branchenvertreter beteuert Jacques de Watteville, Staatssekretär für internationale Finanzfragen, dass die Sicherung der Attraktivität des Finanzplatzes eine Hauptzielsetzung der politischen Instanzen bleibt.

Für die UVV steigt die Komplexität auf allen Ebenen an. Andererseits erlaubt dies eine Steigerung der Dienstleistungsqualität. Letztlich hat die mühsame Durchforstung des Dickichts der Regulierungs- und Steuerkonformität eine heilsame Wirkung. Die politischen Akteure werden den Weinberg der Ver mögensverwaltung noch erlesener machen. Es liegt an den unabhängigen Vermögensverwaltern, diesen Weinberg so zu bestellen, dass darauf eine ausgezeichnete – widerstandsfähige, kreative und komplexe – Rebe gedeiht. •

D

Von Nejra BazdarevicVoxia communication

Chancen der Komplexität

Chefredakteurin: Nejra Baždarevic - Editorin: Nathalie Praz - Bearbeitung: Sita Seidel - Gestaltung: Cyrille Morillon - Redaktionsausschuss: Laurent Ashenden, Alexandre Bonnard

Mitwirkende dieser Ausgabe: Paolo Bernasconi, André Buck, Michael Burkhard, Véronique Bühlmann, Pieter Busscher, Julien Dauchez, Alexis Delmege, Patrick Dorner, Jean-Claude Dufournet, Jean-Luc Épars, Markus Fuchs, Solange Ghernaouti, Michel Girardin, Eitan Gold, Peter Grünblatt, Reto Hossli, Andreas Höfert, Alexandre Jeanblanc, Frédéric Kampschoer, Philippe Kenel, Yvan Mermod, Alexia Michiels, Elie Nada, Jérémy Nieckowski,

Franz de Planta, Nicolas Ramelet, Aurélia Rappo, Marco Rostetter, Heini Rüdisühli, Monika Rühl, Charlotte Schnepp, Tanita Spitaleri, Pascal Sprenger, Eric Syz, Stefano Veri, Jacques de Watteville.

Übersetzung: www.businessediting.com - Kaufmännische Leitung: Souad Dous - Druck und Herstellung: Stämpfli SA, Bern

Herausgeber: Voxia communication SA, 20 rue Adrien-Lachenal, 1207 Genf - T +41 22 591 22 66 - www.voxia.ch - [email protected]

invest’news, Sonderausgabe Mai 2015

Edito.indd 3 9/04/15 11:47:23

Page 4: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

4

I N H A L T

3 Editorial

Chancen der KomplexitätNejra Bazdarevic, Voxia

communication

8 NEws

12 rEguliEruNg

10 Fragen zu den wichtigsten regulatorischen ÄnderungenYvan Mermod mit Pascal Sprenger,

KPMG

16 rEguliEruNg

Der Terminplan des VermögensverwaltersJean-Luc Épars, KPMG

18 rEguliEruNg

Nicht deklarierte Kunden und Geldwäscherei: Anbruch einer neuen ÄraAurélia Rappo, Pétremand & Rappo

22 rEguliEruNg

Unabhängige Vermögensverwalter: Umgang mit dem Automatischen InformationsaustauschHeini Rüdisühli und Marco Rostetter,

Lenz & Staehelin

24 stEuErN

Besteuerung der französisch-schweizerischen VermögenPhilippe Kenel, Python & Peter

26 stEuErN

Wenn die internationale Steuerpolitik zum Sturm bläst...Paolo Bernasconi, Bernasconi

Martinelli Alippi & Partners

28 Politik

Der Finanzplatz Schweiz muss seine Wettbewerbsfähigkeit erhaltenJacques de Watteville, Staatssekretär

für internationale Finanzfragen

32 ENtwickluNg

Wie man zur gelassenen und leistungsstarken Führungspersönlichkeit wirdAlexia Michiels, Resilience Institute

Europe

34 assEt MaNagEMENt

Wir müssen unsere Angst vor möglichen Risiken überwindenPeter Grünblatt, Schweizerische

Bankiervereinigung (SBVg)

38 wirtschaft

economiesuisse kämpft für die Erhaltung von Arbeitsplätzen und gegen StandortverlagerungenMonika Rühl, economiesuisse

40 foNds

Fonds im Aufwind – in der Schweiz und weltweitMarkus Fuchs, Swiss Funds & Asset

Management Association

44 ausbilduNg

Die Ausbildung sollte eine Priorität für die Akteure des Finanzplatzes seinJean-Claude Dufournet, AZEK

MAI 2015 – SONDERAUSGABE INVEST’NEWS – GUIDE 2015 FÜR VERMÖGENSVERWALTER

12

28

40

32

SommaireDE.indd 4 10/04/15 17:02:32

Page 5: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

Show your clients how good you are

Performance is at the heart of your clients’ concerns. Dare the performance comparison and join “Dare to Compare”,

an E-MERGING and IBO initiative.

Join us!e-merging.com

Created in 2009, E-MERGING

E-MERGING community

15’753EXPERTS

1’060COMPANIES

57COUNTRIES

379BILLION USD

Annonce Invest.indd 1 25/03/2015 10:25P5 2.indd 5 8/04/15 17:29:45

Page 6: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

6

46 Verbände

Vermögensverwaltung für US-Kunden: Eine attraktive Nische mit HürdenMichael Burkhard, Swiss Registered

Investment Advisor Association

48 Cyberkriminalität

STOPPT die Cyperpiraten!Solange Ghernaouti, Swiss

Cybersecurity Advisory & Research

Group, Fakultät der HEC an der

Universität Lausanne

52 SrOUVV, ein Berufsfeld im ständigen WandelPatrick Dorner, Verband Schweizerischer

Vermögensverwalter (VSV)

Nicolas Ramelet, Verein zur

Qualitätssicherung von

Finanzdienstleistungen (VQF)

56 makrO

Zentralbanken: Verwirrt? Vertrauen verspielt? Ein wenig von beidem?Andreas Höfert, UBS

60 PerSPektiVen Die Solidität einer Bank hängt nicht von ihrer Grösse abEric Syz, Bank Syz

62 PerSPektiVen

Roboter als Vermögensverwalter?Michel Girardin, Universität Genf

65 Strategie

Wasser: die grosse Herausforderung für ChinaAlexandre Jeanblanc, BNP Paribas

Investment Partners

68 Strategie Innovative Materialien und Fertigungsverfahren treiben die nächste industrielle RevolutionPieter Busscher, RobecoSAM

70 börSenPlatz

Die Schweizer Börse hat es geschafft, ein herausragendes Sicherheitsniveau zu bietenAndré Buck, SIX Swiss Exchange SA

72 Strategie

Das Risiko der Anlageklassen ist stabiler als ihre RenditeJulien Dauchez, Natixis Global Asset

Management

74 Strategie

Ein Wachstumsmarkt im europäischen Finanzsektor? Ja, alternative Finanzierungen online Elie Nada, Conseil Elie Nada & Cie

76 Strategie

Anleihen im AufwindMarco Nicoletti, Groupe Financier de

Gestion (GFG)

78 OVerView

Dienstleistungen für externe Vermögensverwalter

78 UBS80 Credit Suisse82 Mantor84 DNCA Finance

87 whO’S whO direCtOry 2015Verantwortliche für externe Vermögensverwalter der Banken, Privatbanken, Prüfgesellschaften min FINMA-Zulassung, soziale Plattformen und Netzwerke, Trading-Plattformen, Selbstregulierungsorgane und Berufsverbände.

I N H A L T MAI 2015 – SONDERAUSGABE INVEST’NEWS – GUIDE 2015 FÜR VERMÖGENSVERWALTER

48

65

62 56

SommaireDE.indd 6 10/04/15 17:03:47

Page 7: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

the Forumfor WealthManagers

o r g a n i s e r : www.foruminvest.ch - [email protected]

event of the professional Wealth Managersin the Lake Geneva area enève

get to the nex t l eve l

conferences, round tables, one-to-one meetings and a cocktail evening

well-known

strategists

40 partnersfrom the fi nancial services and Asset Management industry

CEOs...

the most expectedexpected event of the professional Wealth Managersin the Lake Geneva area

expectedexpectedof the professional Wealth Managersin the Lake Geneva area

CEOs...

of the professional Wealth Managers

Geneva area enève well-known Geneva areaGeneva area enève well-known economists, strategists strategists CEOs...

economists, strategists strategists, CEOs...

Asset ManagementAsset Managementindustry

o r g a n i s e r : o r g a n i s e r : o r g a n i s e r : o r g a n i s e r : o r g a n i s e r : o r g a n i s e r :

event of the professional Wealth Managersin the Lake Geneva area

30th September & 1st October 2015 | Bâtiment des Forces Motrices, Geneva

Sans titre-1.indd 7 10/04/2015 15:13

Page 8: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

8

N E W S

Alle Selbstregulierungsorganisationen der Schweiz – bis auf die SRO des Tessins – haben Statistiken über ihre Mitgliederzahlen

im Bereich Vermögensverwaltung bekannt gegeben. Interessant ist, dass die Austritte meistens mit dem Anschluss an eine staat-liche Regulierungsstelle wie die FINMA begründet wurden. Laut einigen Verantwortlichen wird dieser Trend 2015 zugunsten der FINMA anhalten. Gegenwärtig umfasst die Gemeinschaft der UVV in der Schweiz ungefähr 3'000 Gesellschaften.

StatiStik

Wie viele UVV gibt es eigentlich in der Schweiz?

EvEntS

WICHTIGE TERMINE!Zwei wichtige Termine für die Finanzwelt stehen dieses Jahr in Genf auf dem Programm: z Am 4. Juni 2015 findet im Swissôtel Métropole das Geneva Forum For Sustainable Investment (GFSI) statt. Themen sind diesmal u.a. die Profilierung der Schweiz als Pionierin des nachhaltigen Finanzwesens und die Innovationen im Bereich des verantwortungsbewussten Investments sowie ihre Konsequenzen. Patrick Firmenich wird bei der 6. Ausgabe des Forums der Keynote Speaker sein.z Vom 30. September bis zum 1. Oktober 2015 werden wiederum bei dem Salon invest’15 namhafte Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Finanzen, Politik und Wissenschaft im Rahmen von rund 30 Konferenzen, Runden Tischen und Workshops das Wort ergreifen. Bei der 8. Ausgabe dieses ausschliesslich für Fachleute der Vermögensverwaltung bestimmten Salons werden zahlreiche, breit gefächerte Themenbereiche behandelt.

Buch

Ein neuer Denkansatz für das weltweite

Währungssystem

In einem Punkt sind sich alle einig: Wir müssen aus der/den Krise(n) der vergangenen Jahre lernen. Aber wie? Und hier

scheiden sich die Geister. Sollte man – bis zum Exzess – die Notenpresse laufen lassen, mehr Kredite gewähren, mehr konsumieren oder aber auf das Sparen setzen: All diese Lösungen wurden bereits von etlichen Regierungen ausprobiert. Drei Ökonomen von Candriam, einer Asset Management-Tocher der New York Life Gruppe, haben sich ebenfalls mit dieser Frage befasst. Anton Brender, Florence Pisani und Émile Gagna präsentieren ihre Analysen in dem Buch „Money, Finance and the Real Economy – What went wrong?“, das im März 2015 beim CEPS (Centre for European Policy Studies) erschien. Darin zeigen sie auf, warum „heute das Vorhandensein eines grossen Sparpotenzials nicht etwa eine Chance für die Weltwirtschaft darstellt, sondern die Gefahr einer gravierenden Stagnation“.

VQF

VSV

OAR-G

PolyReg

ARIF

Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen

Organisme d’Autorégulation des Gérants de patrimoine

Allg. Selbstregulierungs-Verein

Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (aktive Mitglieder)

Association Romande des Intermédiaires Financiers

Mitglieder Neue Mitglieder Austritte

Ende 2014 793

2014 37

2014 89

Ende 2014 924

2014 39

2014 67

Ende 2014 502

2014 44

2014 39

Ende 2014 615

2014 74

2014 76

Ende 2014 147

2014 17

2014 29

Breves.indd 8 10/04/15 15:15:00

Page 9: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

privatebanking.societegenerale.ch

WIR VERWALTEN IHR VERMÖGEN,DAMIT SIE ZEIT HABEN, DIESES ZU GENIESSEN

D I E E X P E R T E N V O N S O C I E T E G E N E R A L E P R I V A T E B A N K I N G S T E H E N F Ü R I H R E P R O J E K T E Z U R V E R F Ü G U N G U N D B I E T E N I H N E N D I E B E S T E N V E R M Ö G E N S - U N D A N L A G E L Ö S U N G E N . S O K Ö N N E N S I E I N A L L E R G E L A S S E N H E I T D I E S C H Ö N E N M O M E N T E D E S L E B E N S G E N I E S S E N .

Societe Generale Private Banking ist der Handelsname für die Private-Banking-Einheiten von Societe Generale und ihren Tochtergesellschaften im Ausland. Societe Generale wird von der Autorité Française de Contrôle Prudentiel und der Autorité des Marchés Financiers als den zuständigen französischen Aufsichtsbehörden reguliert und ist von diesen zugelassen. Nicht alle von Societe Generale angebotenen Produkte und Leistungen sind in allen Ländern verfügbar. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Niederlassung. 2015 Societe Generale Gruppe und ihre Tochtergesellschaften. © Hugo Stenson. FRED & FARID

SOGE_1503_PB_210X297_BIBLIO_ALL.indd 1 16/03/2015 15:19P9 2.indd 9 8/04/15 17:32:18

Page 10: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

10

N E W S

Kennzahlen

160Anzahl der Ende März 2015 seit Inkrafttreten des KAG in 2007 in der Schweiz zugelassenen Verwalter von Kollektivanlagen. Das sind 27 % mehr als Ende 2013 (119).

10,2%Anteil des Finanzsektors, einschliesslich Versicherungen, am BIP der Schweiz im Jahre 2014 (nach den Angaben des SECO). Dieser Anteil entspricht 66'077 Millionen Franken und ist ungefähr gleich hoch wie 2013. Seit Beginn der Finanzkrise von 2008 ist er zwar gesunken, hat sich jedoch bei rund 10 % stabilisiert, während er 2007 fast 13 % erreichte.

Ausstellung

Charme-Offensive für Genf

Genf und insbesondere sein Finanzplatz tra-gen zum Wohlstand der Schweiz bei. Um an

den Eintr itt des Kantons Genf in die Eidgenossenschaft vor 200 Jahren zu erinnern und vor allem dieses Jubiläum zu feiern, wird vom 18. April bis zum 27. Juni 2015 ein Bus quer durch die Schweiz fahren. In 43 Städten wird der Bus mit seiner Ausstellung über „die Stadt am Ende des Sees“ Station machen. Als Geschenk erhält jeder erwachsene Besucher das in drei Sprachen vorliegende Buch über Genf von Serge Bimpage und die jüngeren Gäste eine von Zep illustrierte Broschüre. Die Initiative geht auf die Fondation pour Genève zurück, deren Präsident Ivan Pictet ist.

RAngliste

Genf: Nr. 1 der französischsprachigen Finanzplätze! Zürich: Nr. 1 der deutschsprachigen Finanzplätze!

Das Quartett der bedeutendsten Finanzplätze der Welt nach The Global Financial Centres Index 17 bleibt dieses Jahr weiterhin

unverändert: Die Top 4 sind in der Reihenfolge New York, London, Hongkong und Singapur. Was die Schweiz angeht, so rückt Zürich vom 7. auf den 6. Rang vor, während Genf unverändert Platz 13 einnimmt. Allerdings können sich Zürich und Genf rühmen, das best-platzierte deutschsprachige bzw. französischsprachige Finanzzentrum zu sein. Auch auf europäischer Ebene schneiden sie gut ab, hinter London, aber vor Luxemburg.

Breves.indd 10 8/04/15 18:53:21

Page 11: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

privatebanking.societegenerale.ch

WIR VERWALTEN IHR VERMÖGEN,DAMIT SIE ZEIT HABEN, DIESES ZU GENIESSEN

D I E E X P E R T E N V O N S O C I E T E G E N E R A L E P R I V A T E B A N K I N G S T E H E N F Ü R I H R E P R O J E K T E Z U R V E R F Ü G U N G U N D B I E T E N I H N E N D I E B E S T E N V E R M Ö G E N S - U N D A N L A G E L Ö S U N G E N . S O K Ö N N E N S I E I N A L L E R G E L A S S E N H E I T D I E S C H Ö N E N M O M E N T E D E S L E B E N S G E N I E S S E N .

Societe Generale Private Banking ist der Handelsname für die Private-Banking-Einheiten von Societe Generale und ihren Tochtergesellschaften im Ausland. Societe Generale wird von der Autorité Française de Contrôle Prudentiel und der Autorité des Marchés Financiers als den zuständigen französischen Aufsichtsbehörden reguliert und ist von diesen zugelassen. Nicht alle von Societe Generale angebotenen Produkte und Leistungen sind in allen Ländern verfügbar. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Niederlassung. 2015 Societe Generale Gruppe und ihre Tochtergesellschaften. © Hugo Stenson. FRED & FARID

SOGE_1503_PB_210X297_VOITURE_ALL.indd 1 16/03/2015 15:20P11 2.indd 11 8/04/15 17:33:17

Page 12: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

12

R E G U L I E R U N G

Es ist nicht immEr Einfach für unabhängigE VErmögEnsVErwaltEr, bEzüglich dEr nEuEn rEguliErungEn auf dEm aktuEllstEn stand zu sEin, da diEsE sich kontinuErlich wEitErEntwickEln. bEstandsaufnahmE mit zwEi ExpErtEn Von kpmg. Das Gespräch führte Nejra BazDarevic.

elche wesentlichen regulatorischen Änderungen werden in der Schweiz in diesem Jahr des Übergangs erwartet?Fast alle Neuerungen verbindet eine Gemeinsamkeit: Sie greifen internationale, insbesondere auf EU-Ebene festge-legte Regulierungsstandards auf und transferieren sie ins Schweizer Recht. Die Schweiz hat bereits die Weichen gestellt, um am automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) aktiv mit dem Sammeln der Daten ab 2017 und ab 2018 mit deren Austausch mit anderen Staa-ten teilzunehmen. Mit den im Jahre 2012 revidierten GAFI-Empfehlungen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzie-rung findet ein weiterer internationaler Standard Eingang in das Schweizer Recht. Er wird nicht nur im Geldwäscherei-gesetz und der dazugehörigen Verordnung (GwV-FINMA) eine Rolle spielen, sondern auch in einer Reihe weiterer Gesetze wie beispielsweise dem OR und dem StGB. Nach der bereits erfolgten Überführung der UCITS- und AIFM-Richtlinien ins Kollektivanlagengesetz (KAG) stehen nun folgende Grossprojekte an: Die Kernpunkte der EMIR (EU-Verordnung über die europäische Marktinfrastruktur) sollen die Basis für das Finanzinfrastrukturgesetz (FinfraG) bilden. Das Gesetz soll die bislang über mehrere Gesetze verstreute Organisation und den Betrieb von Finanzmarktinfrastrukturen vereinheitlichen und gleichzeitig helfen, intransparenten Han-delsplätzen (sog. Dark Pools) mit regulatorischen Mitteln bei-zukommen. Das Parlament wird die Vorlage voraussichtlich in der Frühlings- und Sommersession 2015 behandeln, so dass ein Inkrafttreten schon 2016 denkbar ist.Die Prinzipien der angepassten MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) sollen sich im FIDLEG wiederfinden. Sektorenübergreifend für alle Schweizer Finanzinstitute soll schliesslich das FINIG (Finanzinstitutsgesetz) die Bewilli-gungs-, Aufsichts- und Organisationsvorgaben regeln.

Welche Entwicklungen sind relevant hinsichtlich der Beaufsichtigung von Unabhängigen Vermögensverwaltern (UVV)?Das FINIG bringt hier erhebliche Neuerungen, denn mit ihm soll die Beaufsichtigung von Finanzdienstleistern, die im

10 Fragen zu den wichtigsten regulatorischen Änderungen

Y v a n M e r M o d

Partner, Financial ServicesKPMG

kpmg.ch

W

12_15_KPMG_DE.indd 12 8/04/15 19:27:47

Page 13: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

13

10 Fragen zu den wichtigsten regulatorischen Änderungen

nnn

Bereich Vermögensverwaltung tätig sind, auf eine vollkom-men neue Grundlage gestellt werden. Für die bereits jetzt bewilligungspflichtigen Finanzdienstleister ist ein inhaltliches „Copy-und-Paste“ aus den einschlägigen Regelungen wie dem KAG vorgesehen. Für sie ergeben sich keine grundle-genden Änderungen. Ganz anders sieht es für die grosse Mehrheit der Vermö-gensverwalter aus, die individuelle Kundenvermögen, z.B. von Privatpersonen, verwalten. Diese würden künftig einer Bewilligungspflicht unterworfen. Damit ist es jedoch nicht getan. Auch für die Aufsicht sollen neue Wege beschritten werden. KAG-Vermögensverwalter werden danach weiterhin durch die FINMA beaufsichtigt. Entsprechendes soll neu auch für Verwalter von Vermögens-werten schweizerischer Vorsorgeeinrichtungen gelten. Für die übrigen Vermögensverwalter stehen zwei Gesetzesvari-anten zur Wahl, nach der es entweder zur einer direkten FINMA-Unterstellung kommen soll oder zur Schaffung eines „SRO-2.0-Model ls“. Bei d iesem würden die sogenannten Aufsichtsorganisationen (AO) mit erheblich erweiterten Kompe-tenzen ausgestattet und ihrerseits durch die FINMA überwacht.

Welche neuen Anforderungen bringt der FIDLEG-Entwurf mit Blick auf die Kundenakquise?Die Anforderungen an Anlageberater und Vermögensverwal-ter, den Anlegerschutz in ihrem Geschäftsmodell aktiv zu leben, werden unter den neuen Vorgaben des FIDLEG beträchtlich steigen. Schon bei der Kundenakquise, häufig dem ersten Kontakt mit dem Dienstleister, werden Kunden nach ihrem Kenntnis- und Erfahrungsstand klassiert. So sind künftig Vermögensverwal-ter und Anlageberater verpflichtet, bei Privatkunden eine Eig-

P a s c a l s P r e n g e r

Director, Financial ServicesKPMGkpmg.ch

Die Entgegennahme von vermögenswerten Vorteilen wie Provisionen oder Rabatten und deren Einbehalten ist für Finanzintermediäre nur zulässig, wenn die Kunden vorgängig ausdrücklich auf deren Herausgabe verzichtet haben.

12_15_KPMG_DE.indd 13 8/04/15 19:28:09

Page 14: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

14

R E G U L I E R U N G

nungs- und eine Angemessenheitsprüfung durchzuführen. Bei der Eignungsprüfung verschafft sich der Finanzdienstleis-ter einen Überblick über die finanziellen Verhältnisse und Anla-geziele des Kunden. Bei der Angemessenheitsprüfung infor-miert er sich über die Kenntnisse und Erfahrungen der Privatkunden in Bezug auf die angebotenen Finanzinstru-mente und -dienstleistungen, bevor er eine Anlageempfeh-lung abgibt. Fremd ist die Thematik Kundensegmentierung dem Schwei-zer Recht nicht, jedoch erfolgte sie bei kollektiven Kapitalan-lagen bisher auf Basis der angebotenen Produkte, die nicht allen Anlegergruppen zur Verfügung standen. Die Informati-onspflichten des FIDLEG greifen bereits auf Institutsebene ein und damit vor einer Produktwahl.

Wie steht es um die Entwicklungen bezüglich der Unabhängigkeit und der Retrozessionen?Die Frage, wie Vermögensverwalter mit zwei gesetzlichen Neuerungen, die das FIDLEG in Anlehnung an die MiFID-Vorgaben bringen soll, umgehen, könnte von erheblichem Einfluss auf ihre Wettbewerbsfähigkeit sein. Mit dem FIDLEG soll der Begriff des „unabhängigen“ Finanzdienstleisters ein-geführt werden, wonach sich nur so bezeichnen darf, wessen Geschäftsmodell eine ausreichende Anzahl auf dem Markt angebotener Finanzprodukte berücksichtigt und wer entweder keine Vorteile von Dritten erhält oder diese an seine Kunden weiterleitet. Damit einher geht die erstmalige gesetzliche Verankerung der „retrozessionsfreien“ oder zumindest „retrotransparenten“ Geschäftsmodelle. Die Ent-gegennahme von vermögenswerten Vorteilen wie Provisio-nen oder Rabatten und deren Einbehalten ist für Finanzin-termediäre nur zulässig, wenn die Kunden vorgängig ausdrücklich und im Wissen um die Art und den Umfang der Vorteile auf deren Herausgabe verzichtet haben. Ist dies nicht der Fall, hat der Finanzdienstleiter die Vorteile dem Kunden weiterzugeben.

Ist ein Wandel erkennbar im Hinblick auf die interne Organisation bei UVV?Was steigen wird, ist der Grad an Professionalisierung. Bis-lang entschieden sich vor allem erfahrene Portfoliomanager nach einer Bankenkarriere für eine Selbstständigkeit als Ver-mögensverwalter. Ihr Fokus lag daher auf dem Einsatz ihrer Expertise für ihre Anlageempfehlungen und -entscheidungen

ihrer Kunden, während die Betriebsorganisation mit mög-lichst sparsamen personellen Aufwendungen bewältigt werden sollte. Es ist daher nicht verwunderlich, dass sich Plattform- oder Toolbox-Lösungen, die dem Vermögensverwalter ressour-cenbindende Aufgaben wie Administration, Compliance, Research oder IT-Wartung abnehmen, immer grösserer Beliebtheit erfreuen. Diese Plattformen können, je nachdem, wie stark ein Vermögensverwalter jeweils die Aspekte unter-nehmerische Unabhängigkeit, Flexibilität und Sicherheit für sein eigenes Geschäftsmodell gewichtet, höchst unter-schiedlich ausgestaltet sein.

Welche Konsequenzen sind bei den Verpflichtungen zu beobachten, die aus FATCA folgen?Bis kurz vor Inkrafttreten von FATCA per 1. Juli 2014 herrschte diesbezüglich eine grosse Unsicherheit unter den Vermögensverwaltern. Insbesondere war unklar, ob sich Schweizer Vermögensverwalter selbst beim IRS registrieren müssen oder nicht. Noch vor Inkrafttreten von FATCA klärte sich jedoch, dass eine Registrierung beim IRS zwar möglich, aber nicht zwingend ist. Unabhängig davon, ob sich ein Ver-mögensverwalter beim IRS registriert hat (Registered Deemed Compliant FFI) oder nicht (Certified Deemed Com-pliant FFI), hat FATCA auf den Alltag der Vermögensverwal-ter relativ wenig Einfluss. Die Hauptarbeit liegt bei den Banken, welche das Reporting vornehmen, während die Vermögensverwalter die Banken bei der Identifikation von US-Kunden und Statuswechsel unterstützen müssen.

Wie wird die Vorgabe der OECD bezüglich des AIA funktionieren? Wie positioniert sich der Bundesrat zu diesem Thema und was sind die Fälligkeitsdaten?Unter dem AIA ist die systematische und periodische Über-mittlung von Informationen eines Steuerpflichtigen mit Ver-mögenswerten beziehungsweise Einkünften in einem Staat an den Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen zu verstehen. Dabei sind die Finanzinstitute verpflichtet, Vermögenserträge und Veräusserungserlöse sowie den Saldo des Kontos bzw. Depots zu rapportieren. Im Gegensatz zu den Steuerab-kommen mit Grossbritannien und Österreich müssen die Vermögenserträge jedoch nicht gemäss dem jeweiligen Wertpapiersteuerrecht berechnet werden, sondern es können die gutgeschriebenen Bruttoerträge beziehungs-weise Bruttoveräusserungserlöse gemeldet werden. Nachdem Mitte Januar 2015 die Vernehmlassung zur Umsetzung des AIA in der Schweiz lanciert wurde, dürfte bereits diesen Sommer die Botschaft zum AIA vorliegen. Entsprechend werden die parlamentarischen Debatten noch in diesem Jahr beginnen. Selbst wenn gegen den Parla-

nnn

Fast alle Vermögensverwalter dürften auch unter dem AIA als nicht meldendes

Finanzinstitut gelten.

12_15_KPMG_DE.indd 14 8/04/15 19:28:23

Page 15: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

15

mentsbeschluss das Referendum ergriffen würde, dürfte aller Voraussicht nach der AIA in der Schweiz mit den ersten Staaten per 1. Januar 2017 in Kraft treten können. Eine ent-sprechende Einigung mit der EU betreffend aller EU-Staaten sowie Australien zur Einführung des AIA per 1. Januar 2017 mit einem ersten Informationsaustausch im September 2018 betreffend das Jahr 2017 liegt bereits vor. Die sogenannten „Early Adopter Staaten“, wie fast alle EU-Staaten, aber bei-spielsweise auch Liechtenstein, Südafrika und Argentinien, haben sich sogar verpflichtet, den AIA per 1. Januar 2016 einzuführen.

Wie müssen sich die UVV auf den AIA vorbereiten? Welche Auswirkungen hat er auf die Vermögensverwaltungsmandate?Die meisten externen Vermögensverwalter dürften für die Zwecke des AIA als Finanzinstitut gelten. Allerdings wird im AIA-Gesetz explizit festgehalten, dass nichtrapportierende Finanzinstitute gemäss FATCA unter dem AIA als nicht mel-dendes Finanzinstitut gelten. Diejenigen Vermögensverwalter, die keine Gelder für Kunden in eigenem Namen halten, gelten unter FATCA in aller Regel als nichtrapportierendes Finanzins-titut. Somit dürften fast alle Vermögensverwalter auch unter dem AIA als nicht meldendes Finanzinstitut gelten.Folglich müssen sich Vermögensverwalter als nicht mel-dende Finanzinstitute für die Zwecke des AIA nicht bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung registrieren und haben auch keine Meldepflichten unter dem AIA. Dennoch sind die Vermögensverwalter vom AIA betroffen: Einerseits sollten diese sicherstellen, dass die noch nicht steuerehrlichen Kunden baldmöglichst den Weg in die Steu-erehrlichkeit beschreiten. Dabei sollten die Kunden aufgrund der zunehmenden Steuertransparenz (z.B. Gruppenanfra-gen um Amtshilfe) nicht allzu lange warten. Sodann sind bei der Anlageberatung die Steuern zu berücksichtigen. Es muss insbesondere sichergestellt werden, dass den Kunden keine steuerschädlichen Produkte, wie z.B. intransparente Fonds für deutsche Anleger, angeboten werden.

Welche Auswirkungen werden bei der Umsetzung der neuen Regeln der GAFI (FATF) für die Banken und Finanzdienstleister in der Schweiz erwartet? Anfang April 2015 endet die Referendumsfrist für das Bun-desgesetz zur Umsetzung der GAFI-Bestimmungen, das nach zähem Ringen Mitte Dezember 2014 vom Parlament verabschiedet wurde. Die Änderungen betreffen vor allem das GwG, aber wie erwähnt auch andere Gesetze. So steht parallel die Revision der GwV-FINMA an. Für KAG-Vermögensverwalter besonders beachtenswert ist die neu aufgenommene Identifizierungspflicht für Zeichner von nicht

börsenkotierten schweizerischen Kapitalanlagen sowie für Kontrollinhaber und wirtschaftlich Berechtigte, sofern die Zeichnung einen Betrag von CHF 15‘000 übersteigt. Viel umfangreicher sind aber die Anpassungen des GwG, das Banken und anderen Finanzintermediären nun nicht mehr allein „gehört“. Mit dem neuen Tatbestand der Barzah-lungen über CHF 100‘000 für Immobilien- und Fahrniskäufe und der damit verbundenen Sorgfaltspflichten sind erstmals auch Händler Adressaten des GwG. Ob diese partielle Erfas-sung der GAFI genügt, um Immobilienhändler zuverlässig zu regulieren, wird sich im Rahmen des Länderexamens zeigen, das die GAFI Ende 2015/Anfang 2016 durchführen wird.

Welche Änderungen betreffen das Schweizer Recht und die Praxis?Für Finanzintermediäre vergrössert sich der Umfang an Sorgfaltspflichten: So wurde der Kreis möglicher PEP erwei-tert und umfasst nun auch Führungspersonen in internatio-nalen Sportverbänden und ehemalige PEP. Weiter wurde die Transparenz bei juristischen Personen erhöht. Galten früher operativ tätige Gesellschaften, die Aktionäre von Sitzgesell-schaften waren, als selbst wirtschaftlich berechtigt, so darf bei diesen künftig die Identifizierungskette nicht mehr stop-pen. Als wirtschaftlich berechtigt gelten fortan die natürli-chen Personen, welche die juristische Person letztendlich kontrollieren – sei es durch mindestens 25 Prozent der Anteile oder auf andere Weise. Die Aufgabe der Anonymität des Erwerbers von Inhaberaktien, die neu ins Obligationen-recht eingeführt wurde, schlägt sich auch im GwG nieder.Mit jedem Ausbau des geldwäscherechtlichen Pflichten-spektrums steigt das Risiko für die Betroffenen, etwas zu übersehen. Dies bedeutet eine grosse Herausforderung. Die neu erfassten Händler müssen ihr Personal schulen und geeignete Dokumentations- und Aufbewahrungssysteme einsetzen. Heftig umstritten und alles andere als konsistent ist die Schaffung des qualifizierten Steuervergehens im StGB als Vortat des Geldwäschereistraftatbestandes. Das Vergehen setzt voraus, dass die hinterzogenen Steuern pro Steuerpe-riode mehr als CHF 300‘000 betragen. Wie ein Finanzinter-mediär, der im Regelfall keine umfassende Einsicht in die Steuerdokumente seiner Kunden hat, Feststellungen zu dieser Betragsgrenze treffen soll, bleibt unklar. •

Es muss insbesondere sichergestellt werden, dass den Kunden keine steuerschädlichen Produkte angeboten werden.

12_15_KPMG_DE.indd 15 8/04/15 19:28:36

Page 16: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

16

R E G U L I E R U N G

Der Terminplan des Vermögensverwalters

er Umsetzungsprozess des automatischen Informationsaustauschs (AIA) ist in gesetzgeberischer Hinsicht am 14. Januar 2015 in eine konkrete Phase einge-treten. An diesem Tag gab der Bundesrat seine Botschaft über zwei Vernehmlassungen zum internationalen Informa-tionsaustausch in Steuersachen bekannt. Dies betrifft ins-besondere die Teilnahme der Schweiz an der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden (MCAA) und das Bundesgesetz zur Umsetzung des internationalen Informa-tionsaustauschs (AIA-G). Gemäss den von der Schweiz ein-gegangenen Verpflichtungen sollten die AIA-Standards (Rechtsgrundlagen) 2017 in der Schweiz in Kraft treten und der erste automatische Informationsaustausch im Septem-ber 2018 (über die Daten des Jahres 2017) stattfinden. Diese neuen Regeln stellen die Finanzintermediäre, insbe-sondere die Banken, vor immense Herausforderungen; sowohl in strategischer und organisatorischer Hinsicht, als auch bezüglich der Datenverarbeitung sowie Regularisie-rung der bestehenden Kundschaft, von der die unabhängi-gen Vermögensverwalter ebenfalls betroffen sind.

Der Vernehmlassungsprozess mit Blick auf die Entwürfe zum Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) und zum Bundesgesetz über die Finanzins-

titute (FINIG) hat bei den Finanzintermediären zahlreiche Fragen aufgeworfen (insbesondere bzgl. der anwendbaren Regeln und Zulassungen für UVV). Es steht ausser Zweifel, dass Regeln wie die Überprüfung der Tauglichkeit („Suitabi-lity“), die Überprüfung der Angemessenheit („Appropriate-ness“) oder die umfassende Informationspflicht in naher Zukunft für schweizerische Finanzintermediäre gelten werden, und sei es nur im Rahmen der Angleichung der

Gesetzgebung unseres Landes an die Europäische Union (EU) mit dem Ziel, den Zugang der schweizerischen Finan-zintermediäre auf den EU-Markt zu erleichtern. Ein Bericht des Bundesrates über das Vernehmlassungsverfahren wird in den ersten Monaten des Jahres 2015 und eine Botschaft an das Parlament gegen Ende dieses Jahres erwartet.

WAS KOMMT 2015 UND DANACH IM BEREICH REGULIERUNG AUF DIE UNABHÄNGIGEN VERMÖGENSVERWALTER ZU? DIE WICHTIGSTEN TERMINE IM ÜBERBLICK

J E A N - L U C É P A R S

PartnerKPMG

kpmg.ch

Die neuen Regeln stellen Finanzintermediäre vor immense Herausforderungen; sowohl in strategischer und organisa torischer Hinsicht, als auch bezüglich der Datenverarbeitung sowie Regularisierung der bestehenden Kundschaft.

D14.01.2015

AEOI Vernehmlassungen

11.02.2015

Anhörung Revision GwV-FINMA

2.04.2015

Ende der Referendumsfrist zum GAFI-

Bundesgesetz

28.02.2015

KAG-Stichtag für KA-Verwalter,

Vertreter, Vertrieb

7.04.2015

Ende der Anhörungsfrist zur

Revision GwV-FINMA

Bundesgesetz

16_17_Echeancier_JlEpars_DE.indd 16 9/04/15 10:59:22

Page 17: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

17

Die neue Gesetzeslage wirft komplexe Fragen mit Blick auf die Kon trolle auf: Nach welchen Kriterien soll das potenzielle Vor liegen von Fälschung oder Steuerhinterziehung bestimmt wer den? Wie soll Steuerhinterziehung kraft

ausländischen Rechts berechnet werden?

Die Bundesversammlung hat den Entwurf des Bundesge-setzes zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI) am 12. Dezember 2014 angenommen. Eine der wichtigsten Empfehlungen besteht darin, die Hinterziehung direkter Steuern oder die Benutzung gefälschter Dokumente zu diesem Zweck als Vor-taten zur Geldwäscherei zu betrachten, wenn die hinterzoge-nen Steuern pro Steuerperiode mehr als 300'000 Franken betragen. Diese neue Gesetzeslage wird sehr komplexe Fragen mit Blick auf die Kontrolle aufwerfen: Nach welchen Kriterien soll das potenzielle Vorliegen von Fälschung oder Steuerhinterziehung bestimmt werden? Wie soll eine Steuer-hinterziehung kraft eines ausländischen Rechts berechnet werden? Weitere Massnahmen, insbesondere mit Blick auf die Transparenz juristischer Personen (Identifizierung der kontrollierenden Personen), sind vorgesehen. Am 11. Feb-ruar 2015 hat die FINMA eine Anhörung über den Entwurf ihrer revidierten Geldwäschereiverordnung eröffnet (revi-dierte GwV-FINMA). Diese Revision resultiert aus dem oben genannten Bundesgesetz. Im Übrigen wird auch die Verein-barung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) derzeit überarbeitet. Es wäre wünschenswert, dass diese Texte im selben Zeitraum (Ende 2015/Anfang 2016) in Kraft treten und umgesetzt werden.

Der 28. Februar 2015 und der 31. Mai 2015 sind die Stichtage für die Übergangsbestimmungen des Bundes-gesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) für Verwalter von Kollektivanlagen, Vertreter ausländi-scher Kollektivanlagen und in der Schweiz vertriebene ausländische Kollektivanlagen bzw. für vermögende Pri-vatpersonen.

In der EU sollen die Bestimmungen der MIFID II bis Juni 2016 in das innerstaatliche Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt und Anfang 2017 zur Anwendung kommen. Die Auswirkungen auf die unabhängigen Vermögensver-walter betreffen insbesondere die Bestimmungen der Staaten bezüglich grenzüberschreitender Dienstleistungen (cross border). Was die AIFM-Richtlinie angeht, so soll die European Security and Market Authority (ESMA) gegen-über der Europäischen Kommission im Juli 2015 eine Empfehlung abgeben, welche die Einführung des „Pass“-Systems für den Vertrieb und die Verwaltung alternativer Fonds durch ausserhalb der EU ansässige Manager (nicht-EU AIFM) in EU-Staaten bewertet. Das System könnte im vierten Quartal 2015 implementiert werden. Die Abschaffung des Privatplatzierungsregimes ist nach wie vor 2018 vorgesehen. •

31.05.2015

KAG-Stichtag für vermögende

Privatpersonen

September 2018

erster AIA

Ende 2015/Anfang 2016:

Umsetzung des GAFI-Bundesgesetzes (+ GwV-

FINMA / VSB)*

4. Quartal 2015:

Botschaft FIDLEG/FINIG (?)

2017

Inkrafttreten der AIA-Standards in der Schweiz

* mögliche frühere Veröffentlichung mit Übergangsfrist

16_17_Echeancier_JlEpars_DE.indd 17 8/04/15 19:34:37

Page 18: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

18

R E G U L I E R U N G

Seit einigen Jahren iSt die Bekämpfung von geldwäScherei in aller munde. 2015 wird die Schweiz erneut Beurteilt, und Sie

muSS fortSchritte vorweiSen. BeStandaufnahme und folgen für die kunden und finanzintermediäre.

m 12. Dezember 2014 hat das Parlament das Bundesgesetz zur Umsetzung der 2012 revidierten Emp-fehlungen der Groupe d'action financière (GAFI) schliesslich angenommen. Wenn bis zum 2. April* kein Referendum beantragt wird, könnte das Gesetz im Juli 2015 in Kraft treten. Angesichts der Tragweite der Reform gingen seiner Verab-schiedung lebhafte Debatten und scharfe Kritik voraus.

Die Initiative für die Revision wurde 2005, im Anschluss an die letzte Beurteilung der Schweiz durch die GAFI, eingelei-tet. Es waren Unzulänglichkeiten ermittelt worden, die kor-rigiert werden sollten. So muss die Schweiz in Erwartung ihrer vierten, auf 2015 festgesetzten Beurteilung nun die erzielten Fortschritte aufzeigen. Das Gesetz enthält knapp 50 neue Bestimmungen, die eine Änderung von acht Bun-desgesetzen nach sich ziehen. Eine der wichtigsten Neue-rungen ist die Tatsache, dass schwerwiegende Steuerwider-handlungen fortan als Vortaten zur Geldwäscherei betrachtet werden. Für Banken und unabhängige Vermö-gensverwalter wird sich der Rahmen, in dem sie ihre Ver-pflichtungen der Identifizierung und Abklärung ihrer Geschäftsbeziehungen erfüllen, grundlegend ändern.

Neue DefiNitioN Der GelDwäschereiNach der Definition des Schweizerischen Strafgesetzbuchs konnte bisher nur ein Verbrechen eine Vortat zur Geldwä-scherei darstellen. Das Steuerrecht war im Prinzip nicht betroffen. Bis auf eine Ausnahme. So hatte die Schweiz bereits am 1. Februar 2009 den qualifizierten Abgabebetrug im Sinne des Artikels 14 Abs. 4 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsstrafrecht zum Verbrechen hochgestuft. Diese Bestimmung zielte vornehmlich auf den grenzüber-

Nicht deklarierte Kunden und Geldwäscherei: Anbruch einer neuen Ära

schreitenden Warenhandel ab. In der Revision wird diese Zuwiderhandlung auf die Mehrwertsteuer für Inlandsge-schäfte und Dienstleistungen sowie die Verrechnungssteuer ausgedehnt. Doch die einschneidende Neuerung betrifft die direkten Steuern, denn Steuerhinterziehung verbunden mit der Benutzung gefälschter Dokumente sowie Steuerbetrug (im Sinne der Art. 186 DBG und 59 Abs. 1 StHG) werden künftig als Vortaten zur Geldwäscherei betrachtet, wenn die hinterzogenen Steuern mehr als CHF 300'000 pro Steuer-periode betragen. Oberhalb dieses Werts werden solche Vergehen als schwerwiegend angesehen und mit Gefäng-nisstrafe geahndet, auch wenn der Gesetzgeber letztendlich darauf verzichtet hat, sie zu Verbrechen hochzustufen.

So folgt die Schweiz dem Beispiel zahlreicher Staaten, die Geldwäscherei im Zusammenhang mit Steuerbetrug bereits in ihre Strafgesetzgebung aufgenommen haben. Tatsächlich werden Schweizer Vermögensverwalter schon heute von ausländischen Strafbehörden wegen Handlungen belangt, die in der Schweiz bisher erlaubt waren, im Ausland jedoch

Von D r . j u r . A u r é l i A r A p p o

Pétremand & RappoRechtsanwältin

pr-legal.ch

A

18_20_Rappo_DE 2.indd 18 9/04/15 11:05:47

Page 19: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

19

Nicht deklarierte Kunden und Geldwäscherei: Anbruch einer neuen Ära

als Beihilfe zur Geldwäscherei im Zusammenhang mit Steu-erbetrug gelten. In Zukunft kann nach Schweizer Recht der Tatbestand der Geldwäscherei vorliegen, selbst wenn das schwere Steuervergehen auf Kosten einer ausländischen Steuerbehörde begangen wurde, sofern die in den Artikeln 186 DBG oder 59 Abs. 1 StHG beschriebenen Bedingungen erfüllt sind und der hinterzogene Betrag CHF 300'000 pro Steuerperiode überschreitet – und sofern das Vergehen nach der Gesetzgebung des Drittstaates strafbar ist. Das Prinzip der beiderseitigen Strafbarkeit kommt zwar zur Anwendung, aber mit einer gewissen Kulanz. So wird in der Botschaft des Bundesrates schon jetzt eine grosszügige Auslegung der Bedingung der beiderseitigen Strafbarkeit empfohlen, damit die Bestimmung bei im Ausland begange-nen Steuervergehen nicht wirkungslos bleibt.

Was Wird sich für finanzfachleute ändern?Das neue Gesetz wird die Sorgfaltspflicht von Finanzinter-mediären verstärken, aber die genauen Parameter dieser Bestimmung sind noch nicht deutlich zu erkennen. Art. 6 Abs. 2b des GwG schreibt vor, dass die Intermediäre die

In Zukunft kann nach Schweizer Recht der Tatbestand der Geldwäscherei vorliegen, selbst wenn das schwere Steuervergehen auf Kosten einer ausländischen Steuerbehörde begangen wurde.

nnn

18_20_Rappo_DE 2.indd 19 8/04/15 19:49:23

Page 20: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

20

R E G U L I E R U N G

Hintergründe und den Zweck einer Transaktion oder einer Geschäftsbeziehung abklären müssen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass Vermögenswerte aus einem qualifizierten Steuervergehen im Sinne von Art. 305bis des Schweizeri-schen Strafgesetzbuches (StGB) herrühren. Auf die Beschaf-fenheit dieser Anhaltspunkte geht das Gesetz nicht ein. In den Durchführungsverordnungen und der Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht müssen diese Bestimmungen genauer ausgeführt werden. Jedenfalls dürfte die Abklärung kompli-ziert werden. Die Überprüfung der Steuerkonformität von Kundenguthaben ist mit Sicherheit alles andere als einfach, ob in der Schweiz oder im Ausland. Dabei reicht es nicht aus, das Steuerrecht des Landes zu kennen, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat. Schliesslich unterliegen Steuer-zahler nicht nur dem im Land ihres Wohnsitzes geltenden

Steuerrecht. Auch das Steuerrecht des Staates seiner Staatsangehörigkeit, des Belegenheitsorts bestimmter Ver-mögenswerte oder des Ursprungsstaats seiner Anlagen kann zum Tragen kommen. Im Fall von grenzüberschreiten-den Situationen wird die Arbeit der Steuerkonformitätsprü-fung für einen Finanzintermediär ohne fachlichen Beistand leicht komplex bzw. unmöglich. Zudem hat der Intermediär nur einen partiellen, auf die ihm anvertrauten Aktiva begrenz-ten Einblick in die Vermögenslage seines Kunden. Selbst wenn das verwaltete Vermögen gering ist, können Risiken nicht ausgeschlossen werden, denn der Gesetzgeber bezieht sich auf die globale Situation eines Kunden, der mehr als CHF 300'000 pro Steuerperiode hinterzieht, und nicht nur auf die von dem Intermediär verwalteten Aktiva. Im Übrigen räumt der Bundesrat in seiner Botschaft ein, dass es für die Finanzintermediäre schwer sein dürfte, diesen Grenzwert festzustellen.

Für jede SteuerperiodeEntgegen den Erträgen aus gewöhnlichen Straftaten, bei denen ein Verbrechen die Quelle illegaler Einkünfte ist, gene-riert Steuerhinterziehung keinerlei Einkommen. Das nicht ver-steuerte Vermögen resultiert aus erlaubten Tätigkeiten. Der Kunde trachtet nach einer Ersparnis durch Steuervermeidung. Abgesehen davon handelt es sich nicht um ein einmaliges Vergehen, sondern es wird bei jedem Steuertermin erneut begangen. Was die Häufigkeit der Überprüfung angeht, so beschränkt sich das Geldwäschereigesetz (GwG) darauf, es

den Finanzintermediären selbst zu überlassen, wie oft sie je nach dem Risiko, das der Vertragspartner darstellt, Kontrollen vornehmen (Art. 6 Abs. 1 GwG). Im Prinzip dürfte eine Prü-fung pro Steuerperiode angezeigt sein: Das Vermögen kann zu einem bestimmten Zeitpunkt deklariert werden, später aber nicht mehr, oder umgekehrt. Der Begriff des Steuer-pflichtigen ist noch brisanter. Er ist nicht unbedingt deckungs-gleich mit dem Begriff des Kunden oder des wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des Bankrechts und des GwG. Im Steuerrecht werden bestimmte Rechtssubjekte als steuer-pflichtige Personen betrachtet, andere jedoch als transpa-rente Gesellschaften, obwohl sie Kontoinhaber sind. In diesem Fall ist der Kunde als juristische Person nicht steuerpflichtig, sondern die Steuerpflicht obliegt den Gesellschaftern, Aktio-nären oder Nutzniessern. Heute bestehen mit Blick auf den Begriff des Steuerpflichtigen und die Besteuerungsmethoden noch tiefgreifende Differenzen zwischen den Steuersystemen. Auch sollte man sich vor voreiligen Schlussfolgerungen hüten. Nicht deklariertes Vermögen lässt nicht unbedingt auf Steu-erhinterziehung schliessen. Alle Steuersysteme sehen auch Befreiungen und Sonderregelungen vor. Alle Kunden unterlie-gen nicht weltweit für ihre gesamten Einkünfte und Vermö-genswerte einer Steuerpflicht.

in welchem Fall muSS man Seinen Kunden anzeigen?Mit Blick auf die Meldepflicht wird zwischen zwei Stufen des Verdachts unterschieden. Liegen Anhaltspunkte für einen ein-fachen Verdacht vor, so hat der Finanzintermediär ein Melde-recht (Art. 305ter Abs. 2 StGB). Wenn er dagegen weiss oder aufgrund eines begründeten Verdachts annimmt, dass die Vermögenswerte aus einem qualifizierten Steuervergehen herrühren, so besteht eine Meldepflicht (Art. 9 GwG). So wurde eine neue Bresche in das Bankgeheimnis geschlagen, besonders für die Schweizer Kundschaft. Auch das Verfahren wird sich ändern. Die fünftägige Vermögenssperre, die den Finanzintermediären zahlreiche Probleme bereitete, wird abgeschafft. Nun hat die Meldestelle 20 Werktage zur Unter-suchung des Falls zur Verfügung. Während dieses Zeitraums können alle Aufträge des Kunden ausgeführt werden, es sei denn es handelt sich um Terrorismusfinanzierung. Eine Ver-mögenssperre wird nur dann wirksam, wenn die Meldestelle die Strafverfolgungsbehörde anruft. Da es sich um Über-gangsrecht handelt, ist Art. 305bis StGB nicht auf Steuerver-gehen anwendbar, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzestextes begangen wurden, sondern nur auf nach seinem Inkrafttreten aufgetretene Tatbestände. So wird der Grundsatz der Nichtrückwirkung eingehalten. •

*Der Text wurde im Februar 2015 verfasst.

nnn

Es reicht nicht aus, das Steuerrecht des Landes zu kennen, in dem der Kunde

seinen Wohnsitz hat.

18_20_Rappo_DE 2.indd 20 8/04/15 19:49:32

Page 21: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

GEMEINSAM STEIGERN WIR DEN WERT IHRER

VERMÖGENSVERWALTUNG

www.syziam.com

Zürich | Genf | Lugano | Locarno

P21 2.indd 21 8/04/15 17:34:43

Page 22: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

22

R E G U L I E R U N G

m 3. März 2015 haben die Schweiz und Australien eine gemeinsame Erklärung zur Einführung des automatischen Informationsaustausches (AIA) in Steuersa-chen unterzeichnet. Diese Erklärung ist ein weiterer Schritt zur neuen Amtshilferealität, auf die wir uns seit spätestens dem 13. März 2009 hinbewegen. Damals erklärte der Bun-desrat die Übernahme des OECD-Standards der Amtshilfe in Steuersachen. Inzwischen vereinbarte die Schweiz mit über 50 Ländern die Amtshilfe auf Ersuchen und gleichzeitig stiegen die Amtshilfegesuche ausländischer Staaten von früher knapp 20 auf über 1000 pro Jahr. Zukünftig verlangt der Standard einen AIA, den die Schweiz ab 2018 einführen will. Die Schweiz als internationaler Finanzplatz kann es sich nicht leisten, sich diesen Transparenzbestrebungen zu widersetzen und damit auf grauen oder schwarzen Liste zu erscheinen. Das rechtlich unverbindliche Soft-Law "OECD-Standard" ist somit faktisch der Leitfaden der Schweizer Amtshilfe. Die dadurch entstehende steuerliche Transparenz ist eine Realität für Banken und Vermögensverwalter in der Schweiz, der man sich nicht verschliessen kann.

InformatIonen über banken und VermögensVerwalter gelangen Ins auslandBislang kannte die Schweiz nur die Amtshilfe auf Ersuchen eines anderen Staates. Diese Ersuchen richten sich an die Banken als Informationsinhaber. Der ausländische Staat ersucht die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) um Informationen über die Bankbeziehung eines Kontoinhabers

und der allenfalls davon abweichenden wirtschaftlich berech-tigten Person (Beneficial Owner, BO). Zur Bankbeziehung gehört das Kundendossier samt Korrespondenz mit dem Vermögensverwalter. Unter Strafandrohung verfügt die ESTV die Herausgabe von Original-Kopien des Kundendossiers. Gegen die Verfügung hat die Bank kein Rechtsmittel, weil sie im rechtlichen Sinn nicht betroffen ist. Der Kontoinhaber und der BO werden über das Informationsersuchen in Kenntnis gesetzt. Keine Mitteilung geht jedoch an den (externen) Vermögensverwalter oder andere Dritte, deren Namen in den Bankunterlagen erscheinen. In der Schluss-verfügung eröffnet die ESTV dem Kontoinhaber und dem BO die Übermittlung des Kundendossiers. Beide können sich dagegen wehren, soweit ihre Interessen direkt betroffen sind. Der Bank selbst und Drittpersonen, wie zum Beispiel einem externen Vermögensverwalter, wird die Schlussverfü-gung nicht eröffnet und sie können keine Einsprache gegen die Übermittlung ihrer Namen erheben.

Verwendung der InformatIonen Im auslandNach dem OECD-Standard für Amtshilfe auf Ersuchen dürfen Informationen nur zu Zwecken der Steuerveranla-gung oder -erhebung sowie zur Vollstreckung oder Strafver-folgung von Steuern dienen (sog. Spezialitätsprinzip) und nicht an andere Behörden oder Staaten weitergegeben werden. Ergibt sich daraus im anderen Staat ein öffentliches Gerichtsverfahren, können die Informationen dennoch publik werden. Der OECD-Standard sieht also vor, dass Dritte, deren Informationen im Zuge der Amtshilfe in einen anderen

A

Welche InformatIonen können an das ausland WeItergegeben Werden ? WIe kann der staat, der dIe anfrage erteIlt, sIe verWenden? Wer muss sIch gegen dIeses vorgehen schützen?

und vor allem WIe? vIele zentrale fragen für vermögensverWalter und Ihre kunden. erklärungen von experten der zürcher kanzleI lenz & staehlIn.

Heini RüdisüHli

PartnerRechtsanwalt

Lenz & Staehelin, Zürichlenzstaehelin.com

MaRco RostetteR MLaw

Unabhängige Vermögensverwalter : Umgang mit dem Automatischen Informationsaustausch

22_23_Lenz_DE.indd 22 8/04/15 19:57:55

Page 23: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

23

Staat gelangen, nach dem Recht dieses Staats zu schützen sind und nicht von der Schweiz als ersuchtem Staat. Auf-gabe der ESTV ist es, nur Informationen zu liefern, welche für das ersuchte Steuerveranlagungs- oder Steuerstrafver-fahren voraussichtlich erheblich sind.

Die zukünftige Stellung Der Banken unD VermögenSVerwalter im Verfahren DeS aiaDen Planungen des Bundesrates zufolge wird die Schweiz ab 2018 Informationen auch automatisch austauschen. Bis dahin sind vom Parlament ein Strauss von Staatsverträgen und ein neues "Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen" gut-zuheissen. Anhaltspunkte für die Stellung von Banken und Vermögensverwaltern im AIA sind auch dem von der OECD am 21. Juli 2014 publizierten globalen Standard für den AIA zu entnehmen. Weitere Aspekte offenbaren die Unterlagen der am 21. April 2015 endenden Vernehmlassung.

Der AIA beschränkt sich auf einzelne Steuern, namentlich die Einkommen- und Gewinnsteuern sowie die Vermögens- und Kapitalsteuern. Gegenstand des AIA sind Kontoinfor-mationen von meldepflichtigen Personen, d.h. natürliche und juristische Personen, die nach dem Steuerrecht des ausländischen Staates dort ansässig sind. Meldepflichtige Informationsinhaber sind "Finanzinstitute", worunter in der Schweiz ansässige Banken fallen, nicht aber eine Zweignie-derlassung der Schweizer Bank im Ausland. Weiter zählt der OECD-Standard auch Institute zur Meldepflicht, die haupt-sächlich und gewerbsmässig Vermögen für meldepflichtige Personen verwalten, worunter etwa Trusts, aber auch Family Offices oder Vermögensverwalter fallen können. Das Finan-

zinstitut meldet der Schweizer Behörde insbesondere den Namen, Anschrift, Steueridentifikationsnummer(n), Geburts-datum und –ort des Kontoinhabers sowie der allenfalls abweichenden beherrschenden Person, ausserdem die Kontonummer, Kontostand, Gesamtbruttoerträge aus Divi-denden und Zinsen sowie dem Verkauf von Vermögen. Zur Meldung gehören auch der Name und (gegebenenfalls) die Identifikationsnummer des meldenden Finanzinstituts. Die Informationen werden sodann durch die ESTV an den ande-ren Staat gemeldet. Im Unterschied zur Amtshilfe auf Ersu-chen werden also beim AIA keine Namen von Vermögens-verwaltern und anderen Dritten übermittelt, die nicht selbst als Finanzinstitute oder Vermögensverwalter figurieren. Gegenüber den Finanzinstituten sollen der meldepflichtigen Person die Rechte nach dem Datenschutzgesetz zustehen, namentlich also ein Auskunftsrecht. Nicht vorgesehen ist eine Information der meldepflichtigen Person oder des Infor-mationsinhabers durch die ESTV.

VerwenDung Der automatiSch auSgetauSchten informationen im auSlanDUnter dem AIA-Standard gilt ebenfalls das Spezialitätsprin-zip wie auch die Möglichkeit der Veröffentlichung von Infor-mationen in Gerichtsverfahren. Die Schweiz beabsichtigt, den AIA mit ausländischen Staaten einzuführen, die einen gleichwertigen Datenschutz wie nach dem Schweizer Daten-schutzgesetz kennen. Gestützt auf die Informationen des AIA kann die ausländische Behörde gegebenenfalls zusätz-lich ein spezifisches Amtshilfeersuchen stellen und dabei etwa Originalkopien der Bankunterlagen verlangen.

waS iSt mitzunehmen?Wer sich als Kunde oder Berater von Kunden auf dem Finanzplatz Schweiz bewegt, muss sich bewusst sein, dass sein Name und seine Geschäfte im Rahmen der Amtshilfe auf Ersuchen, beschränkt auch im Rahmen des AIA, an einen ausländischen Staat gelangen können. Dagegen kann man sich weder in der Rolle als Informationsinhaber noch als nebenbei erwähnte Person in der Schweiz wehren, son-dern es liegt in den Händen des ausländischen Staates, die Verwendung der Informationen zu beschränken und nicht auf Personen auszuweiten, die von der Amtshilfe nicht betroffen sind. •

Unabhängige Vermögensverwalter : Umgang mit dem Automatischen Informationsaustausch

Im Unterschied zur Amtshilfe auf Ersu chen werden also beim AIA keine Namen von Vermögens verwaltern und anderen Dritten übermittelt, die nicht selbst als Finanzinstitute oder Vermögensverwalter figurieren.

22_23_Lenz_DE.indd 23 8/04/15 19:58:04

Page 24: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

24

S T E U E R N

Wohlhabende Personen ziehen die grösste aufmerksamkeit der steuerbehörden auf sich. hier ein Überblick Über den stand der schWeizerisch-französischen beziehungen und der anWendung des am 9. sePtember 1966 geschlossenen abkommens zWischen der schWeiz und frankreich zur Vermeidung der doPPelbesteuerung auf dem gebiet der steuern Vom einkommen und Vom Vermögen und zur Vermeidung Von steuerbetrug und steuerflucht.

ei Personen, die nach dem Aufwand besteuert werden, wird als Bemessungsgrundlage nicht das erzielte Einkommen oder das Vermögen zugrunde gelegt, sondern der Aufwand. Dabei muss der Aufwand immer mindestens dem Fünffachen des Mietwerts ihrer Wohnstätte entspre-chen. Für Neuankömmlinge und für Personen, die vor dem 31. Dezember 2015 in der Schweiz angekommen sind, gilt ab dem 1. Januar 2016, dass der Aufwand mindestens dem Siebenfachen des Mietwerts entsprechen muss.

Die Problematik bei der Anwendung des Doppelsteuerungs-abkommens von 1966 bei der Aufwandsbesteuerung lässt sich wie folgt zusammenfassen: In Artikel 4, Absatz 6 lit. b, wird gesagt, wer im Sinne des Abkommens nicht als in der Schweiz oder in Frankreich ansässig gilt: «natürliche Perso-nen, die in diesem Staat nur auf einer pauschalen Grund-lage besteuert werden, die nach dem Mietwert der Wohnstätte(n) bemessen wird, über die sie in diesem Staat verfügen.» 1967 haben die schweizerischen und französi-schen Steuerbehörden im Rahmen eines Verständigungs-verfahrens den Begriff der «erhöhten Pauschale» geprägt. Mit anderen Worten: Wenn die nach dem Aufwand besteu-erte Person akzeptiert, dass ihre Bemessungsgrundlage um etwa 30 Prozent erhöht wird, hat diese Person für die fran-zösischen Steuerbehörden im Sinne des Doppelbesteue-rungsabkommens ihr Steuerdomizil in der Schweiz.

Besteuerung der

französisch- schweizerischen Vermögen

Wer hat recht? Die SchWeiz oDer Frankreich?Die Schweiz hat den Fehler gemacht zu akzeptieren, dass lediglich Personen, für die die erhöhte Pauschale gilt, vom Doppelbesteuerungsabkommen profitieren können. Dies war deswegen ein Fehler, weil dieser Personentyp in dem genannten Artikel 4, Absatz 6 lit. b, überhaupt nicht gemeint ist. Am 26. Dezember 2012 hat die Generaldirektion der französischen Staatsfinanzen das Doppelbesteuerungsab-kommen ab dem 1. Januar 2013 unilateral gekündigt.

Die französische Position ist unter mehreren Gesichtspunk-ten falsch. Zunächst einmal und obwohl dies umstritten ist, gehen wir davon aus, dass Frankreich nicht das Recht hatte, eine seit 40 Jahren gültige Vereinbarung unilateral zu kündi-gen. Und selbst, wenn man akzeptieren würde, dass diese Kündigung der Vereinbarung rechtens war, müsste sich daraus ergeben, dass Artikel 4, Absatz 6 lit. b, wörtlich aus-gelegt und angewendet werden muss. Diese Klausel zielt aber überhaupt nicht auf die in der Schweiz nach dem Auf-wand besteuerten Personen ab. Zum einen ergibt sich klar

Von P h i l i P P e K e n e l

Rechtsanwalt, Partner Dr. iur

Python & Peterpplex.ch

B

Wir empfehlen den Erben einer Person mit Steuerwohnsitz in der Schweiz, Frankreich zu verlassen.

24_25_Kenel_DE.indd 24 8/04/15 20:00:02

Page 25: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

25

Besteuerung der

französisch- schweizerischen Vermögen

Es gilt zu unterstreichen, wie wichtig die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens von 1966 für die pauschal besteuerten Personen ist. Es erlaubt ihnen nämlich nicht nur, eine gewisse Anzahl an Quellensteuern teilweise oder voll-ständig zurückgezahlt zu bekommen, sondern durch die Vereinbarung wird vor allem auch die Frage nach dem Steu-erdomizil anhand der in der Vereinbarung vorgesehenen Kri-terien beantwortet und damit im Grossen und Ganzen anhand des Lebensmittelpunkts. Dafür wird Artikel 4 B des französischen Steuergesetzbuchs (CGI) nicht mehr ange-wendet, der insbesondere vorsieht, dass eine Person ihr Steuerdomizil in Frankreich hat, wenn dort ihr wirtschaftli-cher Interessenschwerpunkt liegt oder wenn sie dort eine Aktivität ausübt, von der nicht nachgewiesen werden kann, dass es sich um eine Nebenaktivität handelt.

ErbschaftsstEuErnMit Wirksamkeit zum 31. Dezember 2014 hat Frankreich das Doppelbesteuerungsabkommen von 1953 gekündigt, laut dem bei dem Tod einer Person mit Steuerdomizil in der Schweiz dort sämtliche Erbschaftssteuern fällig waren, ausser den Steuern auf in eigenem Namen gehaltene Immo-bilien in Frankreich.

Seit dem 1. Januar 2015 unterliegt die Besteuerung aus französischer Sicht dem Artikel 750 ter des CGI. Laut dieser Klausel wird bei dem Tod einer Person mit Steuerwohnsitz in der Schweiz in Frankreich zum französischen Satz eine Steuer auf das gesamte Erbe erhoben, sofern sich der Steu-erwohnsitz des Erbes in den letzten zehn Jahren für sechs Jahre in Frankreich befand. Ist dies nicht der Fall, werden lediglich die französischen beweglichen Gegenstände und Immobilien besteuert.

In Anbetracht dieser neuen Regeln empfehlen wir den Erben einer Person mit Steuerwohnsitz in der Schweiz, Frankreich zu verlassen, dort keine Immobilien und keine beweglichen Gegenstände zu besitzen (darunter fallen auch Aktien und Anleihen) und in Bezug auf die Regeln zum Steuerwohnsitz sehr vorsichtig zu sein. •

aus dem Vereinbarungstext, dass Personen, die mit einer auf Basis des Mietwertes ihrer Wohnstätte(n) berechneten Pauschale besteuert werden, vom Anwendungsbereich der Vereinbarung ausgenommen sind. Die Personen, die nach dem Aufwand besteuert werden, werden aber nicht auf Basis des Mietwertes ihrer Wohnstätte, sondern auf Basis der Höhe ihres Aufwands besteuert. Der Mietwert spielt nur bei der Festsetzung des Mindestaufwands eine Rolle. Zum anderen ergibt sich aus einer historischen Studie der Ver-handlung über Artikel 4, Absatz 6 lit. b, dass diese Klausel überhaupt nicht auf die in der Schweiz nach dem Aufwand besteuerten Personen abzielte. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft auch niemals darauf Bezug genommen. Bei letz-teren Personen handelte es sich um Personen mit Steuer-wohnsitz in der Schweiz, die in Frankreich einen Zweitwohn-sitz besitzen und in diesem Land auf Basis des Mietwertes ihrer Immobilie pauschal besteuert werden.

DiE schwEiz muss hart blEibEn Vor diesem Hintergrund ist die Frage legitim, weshalb die eidgenössischen Steuerbehörden im Rahmen des Verstän-digungsverfahrens das System der «erhöhten Pauschale» akzeptiert haben. Wie auch immer die Antwort auf diese Frage ausfallen mag, ergibt sich aus dem oben Gesagten, dass die schweizerische Akzeptanz der unilateralen Kündi-gung der Vereinbarung durch Frankreich die wörtliche Aus-legung und Anwendung von Artikel 4, Absatz 6 lit. b, des Doppelbesteuerungsabkommens von 1966 nach sich ziehen würde, die in der Schweiz nach dem Aufwand besteuerte Personen überhaupt nicht betrifft. Daraus würde sich erge-ben, dass pauschal besteuerte Personen vom Doppelbe-steuerungsabkommen auch dann profitieren, wenn sie keine «erhöhte Pauschale» zahlen!

Da die Position Frankreichs eine völlige Fehlauslegung ist, ist es wichtig, dass die Schweiz gegenüber ihrem Nachbarland hart bleibt. Die einzige Position, die wir bereit sind zu akzep-tieren, ist eine fortgesetzte Anwendung der «erhöhten Pau-schale» durch die Schweiz, auch wenn diese, wie wir oben gesehen haben, dem Vereinbarungstext widerspricht.

Die französische Position ist eine völlige Fehlauslegung.

24_25_Kenel_DE.indd 25 8/04/15 20:00:10

Page 26: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

26

S T E U E R N

Seit 2008, alS die gröSSte Schweizer Bank zur zielScheiBe der uS-amerikaniSchen SteuerBehörden

wurde, macht die Finanzwelt eine radikale umwandlung durch. Seitdem iSt Sie unter Ständigem BeSchuSS, und die

inveStmentBranche iSt gezwungen, ihre BeruFSpraxiS vollStändig zu üBerdenken.

eim G20-Gipfeltreffen am 2. April 2009 in London wurde der „global war against tax evasion“ ausgeru-fen: ein wahrer „Big Bang“ in der Finanzwelt. Bis dato wurde nur so getan als ob; nun wurde es ernst. Ob in der Schweiz, in Singapur oder in Liechtenstein, überall erklärte man fieberhaft seine Konformität mit dem OECD-Standard für die internatio-nale Zusammenarbeit in Steuerfragen. Keiner will Gefahr laufen, auf die Schwarze Liste zu kommen. Selbst das Schweizer Par-lament nimmt erweiterte Klauseln der Kooperation mit rund 50 Ländern an. Die Zusammenarbeit auf Ersuchen der ausländi-schen Steuerbehörde betrifft nicht nur Fälle des Steuerbetrugs, sondern auch der Steuerhinterziehung, also Vergehen, die eine vergessene, unvollständige oder fehlerhafte Steuererklärung beinhalten! Es können sogar Gruppenanfragen hinsichtlich Per-sonen gestellt werden, die nur aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu Kategorien mit bestimmten Verhaltensweisen anvisiert werden. Kurz, hier wird auf das Modell zurückgegriffen, das die Steuer-behörden der USA bereits zur Aufdeckung von amerikanischen UBS-Kunden erprobt haben. Betroffen sind z.B. „US Persons“, die ein Konto verwendet haben, das auf den Namen einer Briefkastengesellschaft mit Sitz in einer Steueroase (Bahamas, Belize, B.V.I., Cayman, Cook, Gibraltar, Guernsey, Jersey, Liechtenstein, Malta, Marshall, Monaco, Panama, Zypern, etc.) eröffnet wurde.

„Freiwillige“ bauen vorUnzählige Kunden haben bereits durch Teilnahme an einem der „Voluntary Disclosure“-Programme reagiert, die zahlrei-che Länder, darunter Deutschland, Belgien, Spanien, Por-tugal und die USA, initiiert haben. Anfang dieses Jahres hat Italien nicht nur ein solches Programm, sondern gleichzeitig die Strafbarkeit von Selbstgeldwäsche eingeführt. So machen sich Zuwiderhandelnde nicht nur wegen eines Steuervergehens, sondern auch wegen Geldwäscherei

Wenn die internationale Steuerpolitik

zum Sturm bläst...

strafbar. Diese Initiative erhöht das konkrete Risiko für Banken und andere Finanzintermediäre in der Schweiz, wegen der Teilnahme an von einem Kunden begangener Geldwäscherei belangt zu werden, wenn sie dessen Anwei-sungen mit dem Ziel der Steuerflucht ausführen. Massnah-men wie die Verbote Bargeld abzuheben, Geld in ein Land der Schwarzen Liste zu überweisen oder ein Konto auf den Namen einer Offshore-Firma zu eröffnen, schränken die freie Verfügungsgewalt des Kunden über sein Vermögen ein. Einige Kunden haben versucht, bei einem Zivilgericht die Verurteilung ihrer Bank zur Ausführung ihrer Anweisungen zu erwirken, jedoch mit unterschiedlichem Erfolg. Strafkla-gen in Genf und Lugano wurden abgewiesen, da die Bank offenkundig nicht beabsichtigte, sich das Vermögen des Kunden anzueignen. Im Gegenteil, sie geht in solchen Fällen nur ihre seit Jahren von der FINMA vorgeschriebene Ver-pflichtung zum gewissenhaften Management der Rechts- und Reputationsrisiken ein.

SyStematiSche Klagen Eine Folge dieser „kopernikanischen Wende“: Nun muss auch ausländisches Recht berücksichtigt werden. Jahr-zehnte lang lautete die – wortwörtlich – goldene Regel, dass nur Schweizer Recht zu befolgen war, während die Einhal-tung des ausländischen Rechts, insbesondere Steuerrechts, ausschliesslich dem Kunden oblag. Zwar hatten vor über 20 Jahren einzelne deutsche oder italienische Staatsanwalt-schaften gegen Fachleute der Branche, die Steuerflucht ausländischer Kunden auf Schweizer Staatsgebiet begüns-tigt hatten, Klage erhoben. Doch den Startschuss für syste-matische Attacken gab 2008 das Verfahren gegen UBS und LGT in den USA, das weltweit als Vorbild dient. 14 Schwei-zer Banken ereilte das gleiche Schicksal, bis das amerikani-sche Justizministerium am 29. August 2013 das „Non Defer-

Von P a o l o B e r n a s c o n i

Prof. Dr h.c.Bernasconi Martinelli Alippi & Partners

pblaw.chB

26_27_Bernasconi_DE.indd 26 8/04/15 20:01:22

Page 27: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

27

Wenn die internationale Steuerpolitik

zum Sturm bläst...

es möglich, Bankdaten und -dokumente ins Ausland weiter-zuleiten, insbesondere im Interesse von Strafverfahren wegen Geldwäsche von Erlösen aus qualifizierten Steuerver-gehen. Unter diesen Umständen ist mit einer Beschwerde-welle zur Klärung der Frage zu rechnen, ob das von der ausländischen Behörde geahndete Steuerdelikt auch nach Schweizer Recht strafbar ist.

Vor diesem Hintergrund zeichnen sich die von dem Strass-burger Übereinkommen von 1988/2010 vorgesehene und bereits vom G20 angenommene unaufgeforderte Übermitt-lung sowie der automatische Austausch von Steuerinforma-tionen ab. Laut Bundesrat werden diese Regeln erst 2018 in Kraft treten. Dazu reicht eine förmliche Erklärung aus, soweit sie von den Parlamenten ratifiziert wird wie im Fall der Übereinkunft mit Australien. Die Ergebnisse entsprechender Verhandlungen mit der EU wurden vor kurzem bereits para-phiert. Nur über die Reichweite der rückwirkenden Anwen-dung muss noch beraten werden. In diesem Punkt lässt das internationale Recht den Staaten freie Hand. So sieht z.B. die Vereinbarung vom 23. Februar 2015 zwischen Italien und der Schweiz vor, dass die Amtshilfe auf Ersuchen keine Sachverhalte betreffen darf, die vor dem Unterzeichnungs-datum aufgetreten sind. Der automatische Informationsaus-tausch kann nur Daten betreffen, die frühestens ab 2017 zur Verfügung stehen.

Die Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden im Interesse von Geldwäscheverfahren verbunden mit qualifi-zierten Steuerdelikten wird somit erst ab dem Inkrafttreten der neuen Fassung von Artikel 305bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches möglich sein. Eine neue Ära hat begon-nen: In Zukunft wird es in den Banken mehr Juristen und Steuerexperten geben als Bankiers. •

red Program“ einleitete, dem 106 Schweizer Banken beitraten. Heute ist nur bekannt, dass die US-Behörden internationale Haftbefehle gegen rund 40 Bankfachleute, Rechtsanwälte, „Trustees“ und Treuhänder ausgestellt haben, denen vorgeworfen wird, Kunden von der Schweiz aus bei Steuerdelikten beigestanden zu haben. Diese Stra-tegie wurde in Deutschland im Fall des Präsidenten des FC Bayern, in Belgien gegen HSBC, in Frankreich gegen UBS und sogar im Dezember 2014 in Italien im Rahmen eines Strafverfahrens gegen Lebensversicherungsgesellschaften der Crédit Suisse Group in Mailand angewandt.

Und in der Schweiz...Am 12. Dezember 2014 hat das Schweizer Parlament die am 16. Februar 2012 von der FATF (OECD-Arbeitsgruppe zur Geldwäschebekämpfung) angenommenen Empfehlun-gen in Schweizer Recht umgesetzt. Auch hier handelt es sich um eine historische Wende: Fortan wird die Geldwä-sche von Erlösen aus qualifizierten Steuervergehen, also Steuerersparnissen von mehr als 300‘000 Franken pro Steu-erperiode, bestraft, wenn die Ersparnis unter Benutzung gefälschter Dokumente erzielt wurde. Dies hat eine Flut von Konsequenzen, darunter die Verpflichtung, verdächtige Fälle anzuzeigen und zweifelhafte Einlagen zu identifizieren und abzulehnen. Die neue Norm, Artikel 305bis des Schweizeri-schen Strafgesetzbuches, macht keinen Unterschied zwi-schen Straftaten, die auf Kosten der Steuerbehörden der Schweiz und solchen, die auf Kosten ausländischer Steuer-behörden begangen wurden. Auf internationaler Ebene wird

In Zukunft wird es in den Banken mehr Juristen und Steuerexperten geben als Bankiers.

26_27_Bernasconi_DE.indd 27 8/04/15 20:01:31

Page 28: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

28

P O L I T I K

Seit mehreren Jahren erlebt der Finanzplatz Schweiz eine wende in Seiner entwicklung. eS müSSen nicht mehr nur noch Vereinbarungen mit den europäiSchen nachbarn getroFFen werden,

Sondern eS geht auch darum, die betonung auF «neue» Vorzüge zu legen. der StaatSSekretär Für internationale FinanzFragen JacqueS de watteVille gibt einen überblick.

Das Gespräch führte Nejra BazDarevic.

ie kann die Schweiz heute den Zugang zum europäischen Finanzmarkt garantieren?z JdW: Die Schweiz verfügt über drei sich ergänzende Optio-nen. Diese werden zu verschiedenen Zeitpunkten realisiert, und jede beinhaltet Risiken und Chancen. Die erste Option ist es, bilaterale Verhandlungen zu führen; dies ist die am wenigsten komplexe Lösung. Die zweite ist das Streben nach rechtlicher Anerkennung durch die Europäische Union (EU). Eine solche Anerkennung ermöglicht es der Schweiz, ihre Anstrengungen darauf auszurichten, die Rechtsprechung «eurokompatibel» zu machen, wenn der Marktzugang vorteil-haft ist. Die dritte Möglichkeit schliesslich wäre der Abschluss einer sektoriellen Vereinbarung mit der EU. Für die schweize-rischen Finanzdienstleister böte dieser Weg langfristige Rechtssicherheit und den uneingeschränkten Zugang zu den EU- Finanzmärkten. Im Gegenzug müsste die Schweiz als Voraussetzung für eine sektorielle Vereinbarung den gemein-schaftlichen Besitzstand der EU übernehmen.

Sie sprechen sich für bilaterale Verhandlungen aus. Gibt es dafür in Brüssel Verbündete?z JdW: Wir müssten die Machbarkeit, die Vorteile und die Nachteile einer solchen Vereinbarung prüfen. Die Diskussion wird sich insbesondere um die Definition des gemeinsamen

Der Finanzplatz Schweiz muss seine Wettbewerbsfähigkeit erhalten

J a c q u e s d e W a t t e v i l l e

Staatssekretär für internationale Finanzfragensif.admin.ch

W

28_31_deWatteville_DE.indd 28 10/04/15 17:06:33

Page 29: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

29

Der Finanzplatz Schweiz muss seine Wettbewerbsfähigkeit erhalten

nnn

und der Finanzplatz Schweiz darf kein sicherer Hafen für kriminell erwirtschaftetes Geld sein. Gleichzeitig müssen wir unsere Vorzüge hervorheben: politische Stabilität, Rechtssi-cherheit, Neutralität, Servicequalität und die Tatsache, dass wir unsere eigene Währung haben.

Haben die Bundesbehörden die Absicht, aktiv Werbung für Finanzdienstleistungen im Ausland zu betreiben?z JdW: Zunächst einmal ist es von zentraler Bedeutung, die internationalen Normen zu beachten, die Rechtssicherheit zu garantieren und zu gewährleisten, dass die Schweiz für auslän-dische Unternehmen attraktiv bleibt. In einem nächsten Schritt wären unsere Vorzüge aktiv hervorzuheben und unser Zugang zu den Finanzmärkten zu verteidigen. Diese Wettbewerbsfä-higkeit mittelfristig zu halten, ist eine gemeinsame Anstrengung sowohl der privaten als auch der öffentlichen Akteure.

Auf kurze und mittlere Sicht dürften zwanzig bis dreissig Prozent der Bank- und Finanzinstitute verschwinden. Handelt es sich dabei um eine heilsame Konsolidierung?z JdW: Dies ist sicherlich mit Risiken für den Finanzplatz verbunden, aber jede Konsolidierung bietet auch Möglich-

europäischen Besitzstandes und die Behandlung der gemeinsamen politischen Horizonte drehen. In dieser Phase wird daher der Begriff «Sondierungsgespräche» verwendet, nicht «Verhandlungen». Allerdings hat das Abstimmungser-gebnis der Initiative gegen Masseneinwanderung am 9. Feb-ruar 2014 solche Gespräche schwieriger gemacht.

Welche Position nehmen die anderen grossen Finanzakteure ein, insbesondere die USA?z JdW: Als Drittstaat sind auch die USA betroffen. Der grosse Unterschied besteht darin, dass die Schweiz im Herzen Europas liegt und unsere Handels- und Finanzverbindungen mit der EU viel stärker ausgeprägt sind als diejenigen zwi-schen Europa und den Vereinigten Staaten.

Das Bankgeheimnis stand symbolisch für den Finanzplatz. Wie wird seine Entwicklung in der Zukunft weitergehen?z JdW: Die schweizerische Finanz- und Fiskalpolitik basiert auf klaren Prinzipien, die bereits 2009 festgelegt wurden. Wir möchten, dass der Finanzplatz Schweiz seine Wettbewerbs-fähigkeit und insbesondere seine Position als Marktführer bei der internationalen Vermögensverwaltung behält. Die verwalteten Vermögen müssen jedoch versteuert werden,

Wir können die grauen und schwarzen Listen vermeiden, indem wir die internationalen Normen beachten.

28_31_deWatteville_DE.indd 29 10/04/15 17:06:45

Page 30: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

Der Wert der Fondsanteile kann schwanken, und es kann sein, dass der Anleger sein eingesetztes Kapital nur teilweise oder im Extremfall gar nicht zurückerhält. Es kann in keinem Fall garantiert werden, dass das Anlageziel erreicht wird.

DER SICAV PARVESTInternationales Expertenwissen

immer zur Hand

TBW

A\CO

RPOR

ATE

- ©

Jass

e Ky

ttan

en

www.parvest.com @bnppip_com

106 AUFEINANDER ABGESTIMMTE ELEMENTEMit 106 Fonds, die in 32 Ländern erhältlich sind, bietet Ihnen Parvest alles, was zu Ihren Zielen, Ihrer Risikoneigung und der gewünschten Anlagekategorie passt.

ZUVERLÄSSIGKEIT ALLER KOMPONENTENSie suchen Investmentfonds, die überzeugen konnten? Seit 25 Jahren bietet Parvest Ihrem Kapital die besten Möglichkeiten der Finanzmärkte. Alle Parvest-Fonds folgen nachhaltigen Investment-Grundsätzen.

EINFACH ZU VERSTEHENParvest gibt Ihnen ein Stück Unabhängigkeit bei Ihren Anlageentscheidungen.

EIN FÜHRENDER MANAGER VON INTERNATIONALEM RUFMit Parvest haben Sie Zugang

zur Expertise von BNP Paribas Investment Partners, seinem Netz aus Anlageexperten und seinen Partnern vor Ort in fast 40 Ländern.

Parvest ist ein UCITS IV SICAV gemäss Luxemburger Recht. Herausgeber dieser Anzeige ist BNP Paribas Asset Management S.A.S. (BNPP AM)*, ein Mitglied der BNP Paribas Investment Partners (BNPP IP)**. Der Fondsprospekt, die Wesentlichen Anlegerinformationen (KIID), die Statuten sowie die Jahres- und Halbjahresberichte können kostenlos beim Vertreter in der Schweiz, BNP Paribas (Suisse) SA, 2, place de Hollande, 1204 Genf, bezogen werden. Die Zahlstelle in der Schweiz ist BNP Paribas Securities Services, Paris, succursale de Zurich, Selnaustrasse 16, 8002 Zürich.

*Die BNP Paribas Asset Management S.A.S. ist von der AMF (autorité des Marchés Financiers) als Investmentgesellschaft nach französischem Recht unter der Nummer GP 96-02 zugelassen; Sitz der Gesellschaft 1, boulevard Haussmann 75009 Paris, Frankreich, RCS Paris 319 378 832. **BNP Paribas Investment Partners ist der globale Markenname für die von der BNP Paribas Gruppe angebotenen Asset Management Aktivitäten. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihren lokal zugelassenen Investment Partner.

P1504020_Parvest_Montres_A4_GER.indd 1 08/04/2015 09:27:1328_31_deWatteville_DE.indd 30 8/04/15 17:55:43

Page 31: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

31

P O L I T I K

keiten. Die Unternehmen können sich für neue Funktions-weisen öffnen und sich den Herausforderungen der Zukunft stellen.

Halten Sie den Finanzplatz Schweiz für ausreichend solide, um neue internationale Normen integrieren zu können? ❚ JdW: Der Finanzplatz Schweiz verfügt über zahlreiche Vor-züge, und ich bin sicher, dass er seine Position unter den grössten internationalen Finanzplätzen halten kann. Diese Feststellung gilt auch für die Branche der unabhängigen Ver-mögensverwalter. Es darf auch nicht vergessen werden, dass alle anderen Finanzplätze, mit denen wir im Wettbe-werb stehen, sich in Bezug auf die Einhaltung internationaler Normen denselben Anforderungen stellen müssen und sich ebenfalls in einem von tiefgreifenden Veränderungen gepräg-ten Kontext bewegen.

Wie ist das Ansehen der Schweiz bei der OECD, und wie hat es sich seit Beginn der Krise entwickelt?❚ JdW: Die Schweiz beteiligt sich aktiv an der Arbeit der OECD, was eine Möglichkeit ist, sich Gehör zu verschaffen. So werden in der neuen Vorschrift über den automatischen Datenaustausch beispielsweise fünf Kriterien vorgegeben, die für uns von essenzieller Bedeutung waren und die wir aktiv verteidigt haben: lediglich eine Norm und nicht mehrere,

Beachtung des Spezifizitätsprinzips, gegenseitiger Austausch, Vertraulichkeit der Daten und schliesslich Identifizierung der tatsächlich begünstigten Strukturen wie Trusts.

Stehen 2015 die grauen und schwarzen Listen auf der Tagesordnung?❚ JdW: Es ist für unsere Wirtschaft mit sehr konkreten und schädlichen Konsequenzen verbunden, wenn wir uns auf grauen oder schwarzen Listen wiederfinden. Wir können dies verhindern, indem wir die internationalen Normen beachten.

Sie waren bei den Verhandlungen über neue Doppelbesteuerungsabkommen, die den OECD-Normen entsprechen, sehr aktiv und effizient, insbesondere bei Frankreich und Italien. Was ist bei diesem Thema der Stand der Dinge? ❚ JdW: Mit Italien haben wir kürzlich ein Änderungsprotokoll zu unserer Vereinbarung gegen die Doppelbesteuerung sowie eine Roadmap unterzeichnet, mit der wir die laufen-den Finanzdossiers auflösen können. Mit Frankreich haben wir im letzten Jahr ein Protokoll unterzeichnet, mit dem unser Doppelbesteuerungsabkommen die internationalen Normen erfüllt. Weiterhin wurde ein konstruktiver Dialog ein-geführt. Dabei handelt es sich um sehr substanzielle Verbesserungen. •

■■■

Jede Konsolidierung des Finanzplatzes bietet Möglichkeiten.

Der Wert der Fondsanteile kann schwanken, und es kann sein, dass der Anleger sein eingesetztes Kapital nur teilweise oder im Extremfall gar nicht zurückerhält. Es kann in keinem Fall garantiert werden, dass das Anlageziel erreicht wird.

DER SICAV PARVESTInternationales Expertenwissen

immer zur Hand

TBW

A\CO

RPOR

ATE

- ©

Jass

e Ky

ttan

en

www.parvest.com @bnppip_com

106 AUFEINANDER ABGESTIMMTE ELEMENTEMit 106 Fonds, die in 32 Ländern erhältlich sind, bietet Ihnen Parvest alles, was zu Ihren Zielen, Ihrer Risikoneigung und der gewünschten Anlagekategorie passt.

ZUVERLÄSSIGKEIT ALLER KOMPONENTENSie suchen Investmentfonds, die überzeugen konnten? Seit 25 Jahren bietet Parvest Ihrem Kapital die besten Möglichkeiten der Finanzmärkte. Alle Parvest-Fonds folgen nachhaltigen Investment-Grundsätzen.

EINFACH ZU VERSTEHENParvest gibt Ihnen ein Stück Unabhängigkeit bei Ihren Anlageentscheidungen.

EIN FÜHRENDER MANAGER VON INTERNATIONALEM RUFMit Parvest haben Sie Zugang

zur Expertise von BNP Paribas Investment Partners, seinem Netz aus Anlageexperten und seinen Partnern vor Ort in fast 40 Ländern.

Parvest ist ein UCITS IV SICAV gemäss Luxemburger Recht. Herausgeber dieser Anzeige ist BNP Paribas Asset Management S.A.S. (BNPP AM)*, ein Mitglied der BNP Paribas Investment Partners (BNPP IP)**. Der Fondsprospekt, die Wesentlichen Anlegerinformationen (KIID), die Statuten sowie die Jahres- und Halbjahresberichte können kostenlos beim Vertreter in der Schweiz, BNP Paribas (Suisse) SA, 2, place de Hollande, 1204 Genf, bezogen werden. Die Zahlstelle in der Schweiz ist BNP Paribas Securities Services, Paris, succursale de Zurich, Selnaustrasse 16, 8002 Zürich.

*Die BNP Paribas Asset Management S.A.S. ist von der AMF (autorité des Marchés Financiers) als Investmentgesellschaft nach französischem Recht unter der Nummer GP 96-02 zugelassen; Sitz der Gesellschaft 1, boulevard Haussmann 75009 Paris, Frankreich, RCS Paris 319 378 832. **BNP Paribas Investment Partners ist der globale Markenname für die von der BNP Paribas Gruppe angebotenen Asset Management Aktivitäten. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihren lokal zugelassenen Investment Partner.

P1504020_Parvest_Montres_A4_GER.indd 1 08/04/2015 09:27:13 28_31_deWatteville_DE.indd 31 10/04/15 17:07:03

Page 32: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

32

E N T W I C K L U N G

iele nehmen an, dass die weltweite Währungskrise des Jahres 2008 der Vergangenheit angehört; das Auf

und Ab auf den Devisenmärkten und die Bankenskandale scheinen jedoch in eine andere Richtung zu deuten. Vermö-gensverwalter stehen vor einer anspruchsvollen Zeit, die auf allen Ebenen durch eine höhere Transparenz, stärkere Abhän-gigkeiten, schnellere Prozesse und einen höheren Komplexi-tätsgrad gekennzeichnet ist. Kann diese Herausforderung nicht eine grossartige Möglichkeit zum Aufbau einer besseren Welt sein? In diesen schwierigen Zeiten wieder einen Sinn zu finden und Selbstvertrauen zu fassen, kann sich als schwierig und frustrierend erweisen und führt häufig zu Ängstlichkeit und Entmutigung. Diese Empfindungen sind unverzichtbare Begleiter eines Finanzsektors im Wandel, in dem verantwor-tungsbewusste und motivierende Führungspersönlichkeiten gebraucht werden. In einer Wachstumswirtschaft zu führen, ist einfach. In einer Welt mit Widerständen trennt sich die Spreu vom Weizen. Daher spielen mehr denn je zusätzlich zur technischen Kompetenz, auf deren Grundlage die Finanzex-pertise steht, die Resilienzkompetenzen eine entscheidende Rolle. Im Folgenden werden vier zentrale Fähigkeiten beschrieben, die dabei helfen, eine neue Ausrichtung zu finden, bei der Sinn und Zuversicht im Vordergrund stehen.

EnErgiE tankEnSeit Urzeiten müssen die meisten grossen Führungspersön-lichkeiten immer wieder schwierige Prüfungen bestehen. Die Fähigkeit, sich davon zu erholen, ist eine essenzielle Voraus-setzung dafür, die Mitarbeiter unterstützen zu können und nicht in eine Negativspirale zu geraten. Führungskräfte müssen zwingend besondere Anstrengungen unternehmen, um Konzentration und Erholung zu fördern und präsent und verfügbar zu sein. Körperliches Training, Entspannungstech-niken und Atmungsübungen können Bestandteile einer klaren

Strategie für die Stressbewältigung sein. Die sofortigen posi-tiven Auswirkungen und die Notwendigkeit einer täglichen Entspannungspraxis werden häufig unterschätzt. Mit solchen Techniken können die Ressourcen viel schneller wieder auf-geladen werden. Leistungssportler setzen die Regeneration mit auf den Trainingsplan. In der Arbeitswelt herrschen diesel-ben Bedingungen wie im Sport, also müssen sich auch die Mitarbeiter mit Regenerationstechniken beschäftigen.

Mut Wie Winston Churchill gesagt haben soll, bedeutet Erfolg die Fähigkeit, von einem Misserfolg zum anderen zu gehen, ohne seine Begeisterung zu verlieren. In einem Kontext zunehmen-der Transparenz gibt es keine Auswege; es muss ein mora-lisch tadelloser Ansatz gewählt werden. Die neue Generation fordert eine gute Governance, was Verantwortungsbewusst-sein auf allen Ebenen voraussetzt. Sich gut zu kennen, das richtige Gleichgewicht zwischen Kompetenz und Anspruch zu finden und die Erfolge zu feiern sind einige Praktiken, die in einer von Umbrüchen gekennzeichneten Umgebung Mut machen und die Begeisterung fördern.

krEativitätDie menschliche Entwicklung wird durch Kreativität und Inno-vation getrieben. Diese Fähigkeiten werden es dem Finanzsek-tor ermöglichen, sich neu zu erfinden. Dan Pink, Autor des Buches „Was Sie wirklich motiviert“, geht davon aus, dass Kre-ativität durch Selbstständigkeit, Beherrschung und Sinn ange-regt wird – die notwendigen Voraussetzungen für Motivation. Bietet eine Führungspersönlichkeit diese drei Elemente an, so fühlen sich seine Mitarbeiter selbstbewusst und in der Lage, Ergebnisse zu erzielen, die häufig die Erwartungen übertreffen. Die richtigen Bedingungen für Kreativität zu schaffen, bedeutet vor allem, Talente innerhalb der Organisation zu fördern. Es

Vergangene Fehler regen dazu an, sich inFrage zu stellen. diesem mechanismus können sich auch

Finanzmarktspezialisten nicht entziehen. eine solche reFlexion ist ein heilsamer prozess und kann häuFig

zu eFFizienz- und produktiVitätsgewinnen Führen. auF dem weg zum erFolg kann die resilienz also einen

aktiVen Beitrag leisten.

V o n A l e x i A M i c h i e l s

Mitgründerin des Resilience Institute Europefr.resiliencei.com

Wie man zur gelassenen und leistungsstarken

Führungspersönlichkeit wird

V

32_33_Alexia Michiels_DE.indd 32 8/04/15 20:21:38

Page 33: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

33

beinhaltet auch, den Mitarbeiter in seiner Gesamtheit anzuer-kennen, nicht nur seine kognitiven Fähigkeiten (das Mentale), sondern auch seine physischen, emotionalen und spirituellen Fähigkeiten, also Körper, Herz und Geist. Wer dies missachtet, verzichtet auf Inspirations- und Kreativitätsquellen.

BeziehungenResiliente Führungspersönlichkeiten verhalten sich allen Betei-ligten gegenüber respektvoll und wohlwollend. Die Berücksich-tigung von Externalitäten und die Entwicklung des „Impact Investing“ weisen auf einen Trend hin, der sich verstärken wird. Solche Aktivitäten sind nur sinnvoll, wenn sie sich allgemein positiv auf den betroffenen Personenkreis auswirken. Es geht darum, eine für Bank- und Finanzexperten inspirierende Kultur zu schaffen. Wie es Christine Lagarde kürzlich ausgedrückt hat: „Was wir benötigen, sind Investoren und Finanzführungs-kräfte, die Werte genauso ernst nehmen wie Bewertungen und für die Kultur genauso wichtig ist wie das Kapital.“ Wenn wir die

Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewältigen wollen, also eine gewinnbringende Strategie finden und umsetzen, die besten Talente gewinnen und halten und vor allem einen nach-haltigen gesellschaftlichen Wert schaffen möchten, müssen wir das Menschliche in den Mittelpunkt stellen.

Einen neuen Sinn zu definieren und Selbstvertrauen zu fassen, setzt eine Reihe von Einstellungen und Kompetenzen voraus. Diese sind für alle zugänglich und nennen sich „Resilienz“. Dabei handelt es sich um die Fähigkeit, sich gegen Wider-stände durchsetzen, Mut zu beweisen und mit Begeisterung an Herausforderungen und Veränderungen heranzugehen, die eigene Kreativität anzuregen, um Lösungen für komplexe Probleme zu finden, und schliesslich Beziehungen zu pflegen, die auf alle Beteiligten einen positiven Einfluss haben. Um es mit Gandhi zu sagen: „Du musst die Veränderung sein, die du in der Welt sehen willst. Dies ist deine Möglichkeit: Erfinde dich neu und ändere dich selbst!“ •

Werden Sie zur resilienten Führungspersönlichkeit!z Bewusst führen: Widmen Sie täglich drei Minuten der Ruhe, um

Abstand zu gewinnen. Beobachten Sie sich, und machen Sie sich Ihre Situation bewusst.

z Regeneration: Bauen Sie Regenerationszeit in Ihren Tagesablauf ein. Hören Sie zum Beispiel Musik, trinken Sie eine Tasse Tee oder Kaffee, atmen Sie tief, machen Sie einen Spaziergang.

z Haushalten Sie mit Ihrer Energie: Training, Schlaf und gesunde Ernährung – drei essenzielle Bestandteile für Energie und Einstellung. Machen Sie sich einen persönlichen Plan, um Ihre körperliche Fitness zu fördern.

z Abschalten: Schaffen Sie eine Atmosphäre von Ruhe und Klarheit, in der Sie konzentriert bleiben. Schalten Sie täglich für mindestens eine Stunde Ihre Mailbox und Ihr Telefon aus, um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können.

z Seien Sie aufmerksam: Unterstützen Sie diejenigen Teammitglieder, die sich in einer Negativspirale befinden. Trainieren Sie Ihre Empathiefähigkeit, indem Sie auf sämtliche verbale und nonverbale Signale Ihrer Mitarbeiter achten.

z Seien Sie positiv: Schaffen Sie in Ihrem Team eine positive Atmosphäre, und feiern Sie die Erfolge.

z Schaffen Sie Klarheit: Passen Sie die Rollen und Verantwortlichkeiten der einzelnen Mitarbeiter an deren Stärken an. Berücksichtigen Sie gleichzeitig die Interessen der Beteiligten.

z Setzen Sie Prioritäten: Kommunizieren und wiederholen Sie regelmässig die wichtigsten Prioritäten. Nicht alles, was für Sie offensichtlich ist, ist es auch für alle anderen.

z Verhalten Sie sich vorbildhaft: Hinterfragen Sie sich regelmässig: Passt mein Verhalten zu den Werten, von denen ich mich leiten lasse? Verhalte ich mich selbst so, wie ich mir es von meinen Mitarbeitern wünsche?

z Fördern Sie die Diskussion: Erinnern Sie an den Sinn Ihrer Aktivität, und wagen Sie es, eine langfristigere Sicht einzunehmen, die über die kurzfristigen Interessen hinausreicht.

32_33_Alexia Michiels_DE.indd 33 8/04/15 20:21:26

Page 34: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

34

A S S E T M A N A G E M E N T

Mit Blick auf die Zukunft des schweiZer asset ManageMents und insBesondere der steigerung seiner attraktivität iM ausland haBen die schweiZerische

Bankiervereinigung und die sfaMa, die swiss funds & asset ManageMent association, geMeinsaM Mit anderen fachleuten der Branche ein förderprograMM

initiiert. das wichtigste üBer diese von peter grünBlatt gelenkte initiative.Das Gespräch führte Nejra BazDarevic.

ie Vermarktung von Schweizer Asset Management-Produkten hängt von der Anerkennung eines „EU-Passes“ durch die EU-Behörden ab. Wie beurteilen Sie die Initiativen und die Lobbyarbeit der Schweiz in dieser Hinsicht?z PG: Im Bereich Asset Management haben wir es neben dem Fondsgeschäft überwiegend mit Mandaten zu tun, die von grossen institutionellen Anlegern vergeben werden. Der Zugang zum Markt der Europäischen Union und folglich die Möglichkeit, unsere Produkte und Dienstleistungen in der EU anzubieten, ist in diesem Umfeld eine Priorität. Doch die Exportfähigkeit von Schweizer Dienstleistungen und Produk-ten in Länder ausserhalb der EU bleibt ebenso wichtig. Wie Sie bemerkt haben, hängen wir bezüglich der Anerkennung der Übereinstimmung des gesetzlichen Rahmens der Schweiz mit der EU-Gesetzgebung von der europäischen Regulie-rungsinstanz, der ESMA, ab. Unsere zukünftigen Gesetze über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) und die Finanzins-titute (FINIG) müssen dabei den europäischen Mindeststan-dards gleichwertig sein. Bis zu dieser rechtlichen Klarstellung ist unsere Sicht der Lage nicht präzise genug, um vor Ende 2016 mit der ESMA Diskussionen aufnehmen zu können.

Ist die Schweizer Vermögensverwaltung eine Exportbranche oder ein Sektor, der eine Inlandsnachfrage bedient?z PG: Die Hauptzielsetzung der Initiative Asset Management der SBVg und der SFAMA ist der Export von Vermögensverwal-tungsprodukten und -dienstleistungen, die in der Schweiz geschaffen werden. Folglich definiert sich das Schweizer Asset Management in erster Linie als Exportbranche. Mehrere Stu-dien von PricewaterhouseCoopers (PwC) und der Boston Consulting Group sehen weltweit ein jährliches Wachstum von

Wir müssen unsere

Angst vor möglichen Risiken überwinden

6 Prozent der institutionellen Vermögenswerte voraus. Diese Dynamik geht vor allem von Vorsorgesystemen in Schwel-lenländern aus. So wird zum Beispiel in China derzeit der Aufbau eines Vorsorgesystems geprüft. Potenziale dieser Art ermitteln und beurteilen wir im Rahmen unserer Initiative.

Welche Mittel werden Sie mobilisieren, um von diesem Wachstum zu profitieren? z PG: Die Initiative Asset Management ist keine Aktion zugunsten der Schweizer Banken. Ihr Ziel ist es, den gesam-ten Finanzplatz durch das Engagement aller Akteure einzu-beziehen. Die Initiative ist als Think Tank zu verstehen. Wir produzieren Ideen und geben den Anstoss für Projekte, die Umsetzung obliegt dann aber der Realwirtschaft.

P e t e r G r ü n b l a t t

Verantwortlich für die Initiative Asset Management Schweiz der Schweizerischen

Bankiervereinigung (SBVg)swissbanking.org

D

34_37_ASB_DE.indd 34 8/04/15 20:25:55

Page 35: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

35

Wir müssen unsere

Angst vor möglichen Risiken überwinden

nnn

Sinne gemeinsam mit der Boston Consulting Group eine Mach-barkeitsstudie für einen Asset Management Campus gestartet.Schliesslich ist auch die Erhöhung der Attraktivität des Schweizer Finanzplatzes für ausländische Asset Manager für uns ein wichtiges Anliegen. Wir möchten sie ermutigen, sich in der Schweiz niederzulassen oder einen beträchtlichen Anteil ihrer Dienstleistungen und Wertschöpfung in unsere Finanzzentren zu verlagern. Heute beschäftigen einige inter-nationale Vermögensverwalter nur ein Verkaufsteam in der Schweiz. Das wollen wir ändern und grössere Anteile der Wertschöpfungskette in die Schweiz holen. Der Erfolg dieser Bestrebungen hängt von der baldigen Lösung von rechtli-chen Unsicherheiten in der Schweiz ab. So könnte es uns die am 9. Februar 2014 angenommene Volksinitiative zur Masseneinwanderung erschweren, talentierte Fachkräfte aus dem Ausland anzuziehen.

Wer sind die Hauptakteure des Asset Management-Sektors in der Schweiz?z PG: Die Vermögensverwaltung ist noch weitgehend eine Domäne der Grossbanken. Doch nicht nur. So hat auch das grösste Asset Management Unternehmen der Welt, Black-Rock, mehr als nur ein Verkaufsteam in der Schweiz. Diese Firma verwaltet auch Vermögen aus der Schweiz, was abso-lut im Sinne unserer Initiative ist.

Initiator des Programms ist die SBVg. Mit wem arbeiten sie bei diesem Projekt zusammen?z PG: Tatsächlich sind die SBVg und die SFAMA die Initiatoren, doch die Initiative wird auch von dem Versicherungsverband, dem Pensionskassenverband und Anlagestiftungen unter-stützt. Wir sind auch mit dem Verband der Auslandsbanken in der Schweiz sowie weiteren Vereinigungen im Gespräch.

Unsere Initiative umfasst drei wesentliche Handlungsfelder. Zunächst handeln wir im Bereich der Regulierung, was seit einem Jahr unsere Hauptzielrichtung darstellt. Der Regulie-rungsprozess erstreckt sich über einen langen Zeitraum und bleibt im Zentrum unserer Problemstellungen. Wir sind der Ansicht, dass eine Regulierung aller Asset Manager unum-gänglich ist. Heute untersteht die Mehrheit der 3’000 unab-hängigen Vermögensverwalter der Schweiz keiner Regulie-rung, sondern nur der vom GwG vorgeschriebenen Aufsicht. Sollte dies so bleiben, werden wohl keine Diskussionen mit der EU bezüglich Äquivalenz möglich sein.Das zweite Handlungsfeld betrifft die Niederlassung neuer Ver-mögensverwalter in der Schweiz. Wir möchten das Unterneh-mertum fördern. Zu Beginn dieses Jahres haben wir in diesem

Wir bringen unsere Standpunkte in die politischen Diskussionen sehr aktiv ein, damit die Bedürfnisse der Vermögensverwaltungsbranche Gehör finden.

34_37_ASB_DE.indd 35 8/04/15 20:26:05

Page 36: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

A LUXURIOUS HOTEL IN THE HEART OF GENEVA

www.swissotel.com/geneva

Quai Général Guisan 34 | 1204 GenèveTel : +41 22 318 32 00

facebook.com/SwissotelMetropole

Peacefull

A short walk from the Jet d’eau, located on rue du Rhône and right next to the business district, the Swissôtel Métropole Geneva

Its designed new rooms, creative cuisine and personalized service

A seulement quelques pas du jet d’eau, de la rue du Rhône et du quartier des affaires, le Swissôtel Métropole vous assure une

Ses nouvelles chambres, sa cuisine délicate et créative et son sens du service personnalisé rendra unique votre séjour d’affaires

LUXUEUSE ÉTAPE GENEVOISE AU COEUR DE LA VILLE

www.swissotel.com/geneva

Quai Général Guisan 34 | 1204 GenèveTel : +41 22 318 32 00

facebook.com/SwissotelMetropole

Peacefull

34_37_ASB_DE.indd 36 8/04/15 17:58:53

Page 37: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

37

A S S E T M A N A G E M E N T

Die Zusammensetzung des Lenkungsausschusses (Steering Committee) ist breit gefächert. Dazu gehören Vertreter der Versicherungsbranche, der Pensionskassen, des Banksektors und der Verbände der unabhängigen Vermögensverwalter. Die Asset Management-Branche insgesamt ist meines Erach-tens sehr gut repräsentiert. Gegenwärtig bin ich der einzige Vollzeitangestellte; rund 50 Branchenvertreter nehmen an zahlreichen Arbeitsgruppen teil.

Können Sie konkrete Beispiele nennen?z PG: Wir wollen beispielsweise Gipfeltreffen nach dem Vorbild des WEF in Davos organisieren. Die Positionierung eines sol-chen Events wäre eindeutig länderübergreifend mit der Präsenz namhafter internationaler Delegationen, die sich mit Themen der weltweiten Vermögensverwaltung und der Entwicklung von Altersvorsorgesystemen befassen könnten. Wir arbeiten auch eng mit dem Swiss Finance Institute (SFI) zusammen, so zum Beispiel beim Aufbau eines Weiterbildungsmoduls zum Thema Asset Management, das im November 2015 starten soll. Dane-ben befassen wir uns mit der Ausarbeitung eines Konzepts für einen Think Tank zum Thema Asset Management.

Werden Sie ein offizielles Schulungsprogramm für Vermögensverwalter unterstützen?z PG: Es wäre verfrüht, sich hierzu zu äussern. Wir diskutieren dies zwar im Lenkungsausschuss, aber die Frage hat aktu-ell nicht oberste Priorität für uns. Unsere Diskussionen krei-sen vor allem um etwaige Pflichtschulungsmodule wie etwa Kurse über Risikomanagement, Anlageallokation usw. Im Idealfall würden diese Module die erforderliche Anzahl an Kreditpunkten zur Ausübung des Vermögensverwalterberufs bestimmen. Das könnte gegebenenfalls den Genehmi-gungsprozess durch die FINMA erheblich erleichtern.

Werden Sie offiziell von den politischen Instanzen unterstützt?z PG: Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat die Asset Management Initiative sehr gut aufgenommen und ver-standen. Wir arbeiten eng mit dem SIF, dem Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen, zusammen. Der Bundesrat wird vor-aussichtlich bis Ende 2015 zu den zukünftigen Gesetzen FIDLEG und FINIG Stellung nehmen. Diese Botschaft wird eine wesent-liche Bedeutung für die Zukunft des Asset Managements in der

Schweiz haben. Wir bringen unseren Standpunkt in diesen poli-tischen Diskussionen sehr aktiv ein, damit die Bedürfnisse der Vermögensverwaltungsbranche Gehör finden.

Sind die Akteure des Bank- und Finanzwesens in der Lage, trotz des schon jetzt bestehenden Drucks auf ihre Gewinnspannen massiv in die Vermögensverwaltung zu investieren?z PG: Das bleibt abzuwarten. Die Initiative Asset Management selbst ist der Think Tank, der Ideen generiert. Für jedes Ein-zelprojekt müssen dann Investoren gefunden werden. Die künftigen Sponsoren werden den Nutzen der einzelnen Vor-haben einschätzen und fallweise investieren.

Ist die Diskretionskultur der Schweiz mit einer auf Aktivismus und unablässiger Werbung ausgerichteten Kultur der Vermögensverwaltung vereinbar?z PG: Die Schweizer Asset Manager sind proaktiv, sie leisten beachtliche Marketinganstrengungen für ihre Produkte und Dienstleistungen. Die Diskretionskultur des Schweizer Finanzplatzes widerspricht dem in keiner Weise. Als grö-ssere Herausforderung erscheint mir unsere Bereitschaft, Risiken einzugehen. Nur wer entschieden Risiken eingeht, generiert Performance. Beim Verkauf unserer Vermögens-verwaltungsleistungen ist die Performance das Schlüssel-element. Zwar ist sie für internationale institutionelle Anleger nicht das Hauptargument für die Vergabe eines Mandats an einen Vermögensverwalter. In zahlreichen Studien wird die Regulierung der Verwalter selbst als ausschlaggebendes Entscheidungskriterium genannt. Dagegen wird unzurei-chende Performance am häufigsten als Grund zur Beendi-gung eines Mandats aufgeführt.

Wird die Fähigkeit unseres Finanzplatzes, Risiken einzugehen, auch mit einer stärkeren Performance einhergehen?z PG: Die Schweizer sind generell eher wenig risikofreudig. Wir sind, um dies etwas pauschal auszudrücken, eher Ingenieure mit einer wenig ausgeprägten Risikobereitschaft, anders als beispielsweise die Angelsachsen. Das ist ein kultureller Unter-schied, den wir überwinden müssen. Ich bin aber davon über-zeugt, dass der Schweizer Finanzplatz dazu in der Lage ist. •

nnn

Wir wollen Treffen mit Themenschwerpunkten wie den Herausforderungen für die weltweite

Vermögensverwaltung und die Entwicklung der Altersvorsorgesysteme organisieren.

A LUXURIOUS HOTEL IN THE HEART OF GENEVA

www.swissotel.com/geneva

Quai Général Guisan 34 | 1204 GenèveTel : +41 22 318 32 00

facebook.com/SwissotelMetropole

Peacefull

A short walk from the Jet d’eau, located on rue du Rhône and right next to the business district, the Swissôtel Métropole Geneva

Its designed new rooms, creative cuisine and personalized service

A seulement quelques pas du jet d’eau, de la rue du Rhône et du quartier des affaires, le Swissôtel Métropole vous assure une

Ses nouvelles chambres, sa cuisine délicate et créative et son sens du service personnalisé rendra unique votre séjour d’affaires

LUXUEUSE ÉTAPE GENEVOISE AU COEUR DE LA VILLE

www.swissotel.com/geneva

Quai Général Guisan 34 | 1204 GenèveTel : +41 22 318 32 00

facebook.com/SwissotelMetropole

Peacefull

34_37_ASB_DE.indd 37 8/04/15 20:26:27

Page 38: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

38

W I R T S C H A F T

Durch Die AbschAffung Des MinDestkurses, Die initiAtive gegen MAsseneinwAnDerung voM 9. februAr 2014 unD Die ÄnDerung Der unternehMensbesteuerung sinD Die schweizerischen unternehMen unter Druck gerAten. econoMiesuisse, Die DAchorgAnisAtion Der unternehMensverbÄnDe, Möchte Den unternehMen in DieseM uMfelD iM wAnDel unterstützung leisten. gesprÄch Mit Direktorin MonikA rühl.Das Gespräch führte Nejra BazDarevic.

ie Finanzstandorte Genf und Zürich fallen nun schon seit einigen Jahren im internationalen Vergleich zurück. Wie verteidigt economiesuisse den Finanzplatz Schweiz? z MR: Es ist von fundamentaler Bedeutung, dass unsere beiden internationalen Finanzplätze wettbewerbsfähig blei-ben und ihre aktuelle Bedeutung behalten. Als Dachverband der Schweizer Wirtschaftsverbände verteidigt economiesu-isse die Interessen der Mitglieder, und dies umfasst den Bank- und Finanzbereich. Wir setzen uns für möglichst gute Rahmenbedingungen ein. Wir versuchen, Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess zu nehmen, sobald neue Gesetzes-entwürfe vorgelegt werden. Dabei bleiben die Bundesbehör-den und die Parlamentarier unsere wichtigsten Gesprächs-partner. Wir stehen in regelmässigem Kontakt mit den Bundesräten.

Können Sie uns ein konkretes Beispiel geben?z MR: Kürzlich hat sich eine parlamentarische Mehrheit für eine strengere Regulierung des Bank- und Finanzsektors ausgesprochen. Die Finanzkrise der Jahre 2008 und 2009 hat eine grosse Anzahl von schweizerischen Politikerinnen und Politikern beeinflusst. Economiesuisse achtet darauf, dass sich die Regulierung auf das für eine gute Funktions-fähigkeit der Branche notwendige Minimum beschränkt. Der Trend geht jedoch zur allgemeinen Überregulierung, und in Form des berüchtigten Swiss Finish versucht die Schweiz in den Bereichen Regulierung und Überwachung mehr zu tun als ihre Nachbarländer. Dieser Trend ist gefährlich. Nachdem die Vernehmlassungen zu den künftigen Gesetzen FIDLEG und FINIG nun abgeschlossen sind, wird sich unsere Arbeit

economiesuisse kämpft für die Erhaltung von Arbeitsplätzen und gegen Standortverlagerungen

künftig um das Parlament drehen. Es ist von zentraler Bedeutung, dass die Parlamentarier begreifen, welche Aus-wirkungen die Entscheidungen der Legislative auf die tat-sächlichen Aktivitäten der Banken und der unabhängigen Vermögensverwalter haben.

Welche Akteure arbeiten intern bei economiesuisse an der Verteidigung des Finanzplatzes?z MR: Unsere wichtigsten Mitglieder sind die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg), der Schweizerische Versiche-rungsverband (SVV) und die Selbstregulierungsorganisatio-nen (SRO). Unsere Mitglieder arbeiten in ständigen Kommis-sionen und spezifischen temporären Arbeitsgruppen. Auf dieser Ebene fixieren wir unsere Positionen, die wir im Anschluss bei der Politik vertreten.

Hatte economiesuisse nicht auch die Möglichkeit, zum Sprachrohr der verschiedenen Bankenverbände zu werden, um diese mit einer Stimme sprechen zu lassen?z MR: Die konsolidierte Position der Bank- und Finanzakteure in der Schweiz wird uns in der Regel von der SBVg präsen-tiert, die das wichtigste Sprachrohr der Branche bleibt. Unsere Aufgabe ist es auch, die Erfolge unserer Mitglieder hervorzuheben. Diese sind dazu aufgerufen, uns über die Best Practices in ihren Branchen zu informieren und diejeni-gen Aktivitäten hervorzuheben, die über den strengen Bank- und Finanzrahmen hinausgehen wie z. B. die soziale Aus-wirkung und das Sponsoring. Dabei arbeiten wir insbesondere mit der SBVg und allen anderen Bankinstitu-ten zusammen, die in unserem Verband organisiert sind.

M o n i k a R ü h l

Direktorin von economiesuisseeconomiesuisse.ch

D

38_39_MonikaRuhl_DE.indd 38 8/04/15 20:31:15

Page 39: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

39

economiesuisse kämpft für die Erhaltung von Arbeitsplätzen und gegen Standortverlagerungen

Mit der Entscheidung der SNB, den Mindestkurs zwischen dem Euro und dem Schweizer Franken abzuschaffen, hat für die Schweizer Wirtschaft eine schwierige Phase begonnen. Was empfehlen Sie für den mittelfristigen Erhalt der Arbeitsplätze insbesondere im Bank- und Finanzsektor?z MR: Der Finanzsektor ist vom Umfeld der Niedrigzinsen und derzeit sogar negativen Zinsen stark betroffen. Da kurzfristig keinerlei Verbesserung erwartet wird, sind alle Unternehmen in der Schweiz dazu aufgerufen, die Kosten zu senken. Der Wirtschaftsabschwung steht unmittelbar bevor und damit einhergehend Arbeitsplatzabbau und Standortverlagerungen ins Ausland. In einem solchen Kontext müssen die Unter-nehmen die Kosten senken, um wettbewerbsfähig zu blei-ben und weiterhin in der Schweiz produzieren zu können. Welche individuellen Massnahmen ergriffen werden, kann sich dabei auch innerhalb eines Sektors enorm von einem Unternehmen zum nächsten unterscheiden.

Was ist Ihre Botschaft an die Vermögensverwaltergemeinde für diese Zeit des Wandels? Haben Sie bei der Vernehmlassung zum künftigen FIDLEG mit den SRO zusammengearbeitet? z MR: Bei economiesuisse ist uns die Situation der unabhängi-gen Vermögensverwalter sehr gut bekannt. Die Überregulie-rung schadet allen Wirtschaftsakteuren; für die unabhängigen Vermögensverwalter sind die damit zusammenhängenden strukturellen Veränderungen jedoch ungleich schwieriger umzu-setzen, da diese Gemeinde überwiegend aus kleinen Organi-sationen besteht, zum Grossteil aus kleinen und mittelständi-schen Unternehmen. Unsere Aufgabe ist es, die übermässige Regulierung zu dämpfen, damit die Vermögensverwalter unter den bestmöglichen Bedingungen arbeiten können. Wir bleiben davon überzeugt, dass die unabhängigen Vermögensverwalter auf ihre Servicequalität zählen und für die Zukunft ihres Berufs-standes auf diesen Mehrwert setzen können und müssen. Sie verfügen über mehrere Jahrzehnte Erfahrung in der Vermö-gensverwaltung und geniessen das Vertrauen ihrer Kundschaft. Dies sind sehr wichtige Werte. •

Welche Argumente haben Sie davon überzeugt, bei der Steuerprüfung der Unternehmen den Vorschlag der Bundesbehörden zu unterstützen?z MR: Die dritte Steuerreform muss so schnell wie möglich umgesetzt werden. Sie ist für die schweizerische Wirtschaft von fundamentaler Bedeutung. Es ist notwendig zu handeln, denn der internationale Druck ist zu stark geworden. In die Gespräche waren die Kantone einbezogen, die bei der Umsetzung dieses Vorschlags wichtige Akteure sind. In Anbetracht des Konsenses, der sich für die Reform abzeich-net, halten wir einen möglichst schnellen Beschluss für wich-tig. Die Unternehmen können sich in einem Umfeld von Unsicherheit bezüglich der kantonalen Besteuerung nicht gesund entwickeln. Seit der Entscheidung der SNB, den Mindestkurs zwischen dem Euro und dem Schweizer Fran-ken abzuschaffen, ist dies noch dringender geworden. Aus diesen Gründen unterstützen wir die Reform und halten es für wichtig, sie zu beschleunigen, um den Wirtschaftsakteu-ren wieder Stabilität zu bieten.

Die Hauptakteure des Bank- und Finanzsektors haben umfangreiche Lobbyarbeit geleistet, um die Bedeutung des Zugangs zum EU-Markt zu unterstreichen. Haben Sie den Eindruck, dass die politischen Instanzen die Tragweite des Problems und seine Konsequenzen für den Arbeitsplatzerhalt in dieser Exportbranche begriffen haben?z MR: Die politischen Instanzen haben das Problem vollstän-dig begriffen. Der Zugang zum europäischen Markt ist für alle unsere Branchen stark von der Lähmung betroffen, die sich nach der Volksinitiative vom 9. Februar 2014 eingestellt hat. Vor der Umsetzung dieses neuen Gesetzes wird sich die Europäische Union nicht zu neuen Verhandlungen ver-leiten lassen. Die Situation ist verfahren, und es ist keine Entscheidung in Sicht. Obwohl allen Beteiligten die Notwen-digkeit des Zugangs zum europäischen Markt klar ist, wird die EU auch weiterhin die Gesprächsversuche mit dieser Entscheidung des schweizerischen Volks verbinden. Wir befinden uns klar in einem Teufelskreis. Zumal die EU klar gesagt hat, was sie nicht will, wie zum Beispiel Kontingente. Hingegen gibt sie keine Hinweise auf den Umfang eines für sie akzeptablen Kompromisses. Um die Gespräche voran-zubringen, muss der Bundesrat intelligente Lösungen für die Umsetzung der Volksinitiative vom 9. Februar finden.

Der Wirtschaftsabschwung steht unmittelbar bevor und damit einhergehend Arbeitsplatzabbau und Standortverlagerungen ins Ausland.

38_39_MonikaRuhl_DE.indd 39 8/04/15 20:31:26

Page 40: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

40

F O N D S

2014 war für die fondsmärkte ein erfolgreiches Jahr – oft wurden höchststände erreicht. weiteres wachstumspotenzial für den schweizer fonds- und asset-

management-platz besteht vor allem im globalen vorsorgebereich.

er Ende September 2014 lag das globale Fondsvermö-gen auf dem höchsten je erreichten Niveau. Im Vergleich zum Jahresbeginn resultierte eine Zunahme von 3,5 Billio-nen Euro bzw. 14,5%. Die Anzahl der Fonds stieg um 2’906 auf 90'822. Werden die von der EFAMA ermittelten Werte analysiert, so wiesen die USA mit 50,3% einen sehr hohen Anteil am weltweit investierten Fondsvermögen auf. An zweiter Stelle steht Europa mit 28,7%, danach folgt Austra-lien mit 4,9% knapp vor Brasilien mit 4,7%.

Wachstum auch in EuropaNachdem sich das Vermögen der Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities (UCITS) schon 2013 um 9% erhöhte, gab es auch in den ersten neun Monaten 2014 einen Anstieg (+13,7%). Insgesamt wurden 7,8 Billionen Euro erreicht. Bis auf Liechtenstein legten alle Länder zu – viele mit einer Steigerung im zweistelligen Prozentbereich. Die Schweiz lag mit +12,6% im Mittelfeld. Der Non-UCITS Markt nahm um 328 Milliarden Euro auf 3‘250 Milliarden Euro zu.

schWEizEr Fondsmarkt mit rEkordmarkEPer Ende Dezember 2014 wies die Statistik zum Schweizer Fondsmarkt ein Volumen von rund 864,4 Milliarden Franken aus – soviel wie noch nie. Dieser Wert liegt 119,2 Milliarden Franken oder 16% über dem Vorjahr. Dafür verantwortlich waren primär die Aktien- und Obligationenfonds, aber auch die Anlagestrategiefonds und Alternativen Anlagen, deren Mittelzuflüsse und Wertsteigerungen zusammen fast 125 Milliarden Franken erreichten.

Fonds im Aufwind – in der Schweiz und weltweit

EntWicklung EinzElnEr FondskatEgoriEnGeldmarktfonds verzeichneten aufgrund der äusserst nied-rigen und nach unten tendierenden Zinsen deutliche Abflüsse. Erst gegen Jahresende zeichnete sich eine Tren-dumkehr ab, welche wohl mit angekündigten Lockerungs-massnahmen der Europäischen Zentralbank zusammen-hing. Die Umrechnungskurse sind bei dieser Fondskategorie nicht unbedeutend. Besonders die Relation zwischen US-Dollar und Schweizer Franken veränderte sich um fast 10%, während die Situation zwischen Euro und Franken ziemlich stabil blieb. Letztere wurde auch von der Wäh-rungspolitik der Schweizerischen Nationalbank mit dem Euro-Mindestkurs unterstützt. Durch dessen unerwartete Aufhebung Anfang 2015 entstand für die Fondsindustrie eine neue herausfordernde Situation. Der Anteil am Gesamtfondsvolumen verringerte sich um zwei Prozent-punkte auf 7,4%.

Obligationenfonds legten an Wert zu, wobei auch Netto-mittelzuflüsse in praktisch gleichem Umfang zu verzeich-nen waren. Die Entwicklung von Obligationenanlagen war eine der grössten Überraschungen. Trotz der bereits niedrigen Renditen, des auslaufenden Anleihenkaufpro-gramms der US-Notenbank und des anhaltenden Wachstums der globalen Wirtschaft sanken die Renditen erstklassiger Staatsanleihen erneut. Obligationenfonds konnten trotz Wertzuwachs ihren Anteil am Gesamt-fondsvolumen nicht erhöhen. Er sank um 1,5 Prozent-punkte auf 31,0%.

Von M a r k u s F u c h s

Geschäftsführer Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA

sfama.ch

P

40_43_SFMA_DE.indd 40 8/04/15 20:37:27

Page 41: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

41

Fonds im Aufwind – in der Schweiz und weltweit

nnn

Die Aktienmärkte entwickelten sich uneinheitlich. Während Aktien aus den USA und der Schweiz überzeugten, erfüllten die Eurozone und die Schwellenländer die Erwartungen nicht. 2014 gab es kaum Monate mit rückläufigen Volumen. Bei den Nettomittelflüssen hielten sich die positiven und negativen Monate die Waage, wobei gesamthaft ein leichtes Plus resul-tierte. Die Volumensteigerung des Segments lag also allein im Markt begründet. Aktienfonds stellten wertmässig weiterhin die grösste Fondskategorie dar, deren Anteil am Gesamt-fondsvolumen sich von 37,4% auf 38,9% erhöhte.

Anlagestrategiefonds konnten ansehnliche Nettomittelzuflüsse verzeichnen. Es scheint, als ob Investoren durch die anspruchsvollen Märkte die Asset Allokation wieder ver-mehrt delegierten. Mit Sicherheit profitierten die Produkte von den Kurssteigerungen – insbesondere auf der Obliga-tionenseite. Der Anteil am Gesamtfondsvolumen stieg um einen Prozentpunkt auf 12,2%.

2014 konnte der Umsatz mit Exchange Traded Funds (ETFs) im Vergleich zum Vorjahr auf gleichem Niveau stabilisiert werden und erreichte per Ende Jahr mit 90,8 Milliarden Fran-ken den zweithöchsten je gemessenen Wert. An der Schweizer Börse waren 988 unterschiedliche ETFs kotiert. Im internatio-nalen Vergleich sind ETFs in der Schweiz ein relativ junges Anlageinstrument – die ersten Produkte wurden Ende 2000 aufgelegt. Von einem Durchbruch wie in den USA, wo ETFs zur Volksanlage Nummer 1 avancierten, ist die Schweiz zwar noch weit entfernt, aber die Zeichen stehen auf Wachstum.

Eine ETF-Sonderbeilage ist in Papierform oder

im PDF-Format auf der Seite

voxia.ch/publicationserhältlich.

40_43_SFMA_DE.indd 41 9/04/15 11:01:12

Page 42: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

42

F O N D S

Zuwachs von knapp 600 FondsEnde 2014 waren in der Schweiz 8’216 Fonds zum Vertrieb zugelassen. Davon waren 1’515 Fonds schweizerischen und 6’701 Fonds ausländischen Rechts, wobei letztere von 4’539 Fonds luxemburgischen Rechts dominiert wurden. Der Schweizer Markt ist für viele Marktakteure immer noch sehr interessant, was in einer Nettozunahme von 598 Fonds resultierte. Das Verhältnis zwischen Fonds ausländischer Herkunft und Kollektivanlagen schweizerischen Rechts blieb über die letzten Jahre ziemlich konstant bei 4:1.

wachstumspotenZial im asset managementFrüher kamen ausländische Kunden in die Schweiz, um ihre Vermögenswerte hier „off-shore“ verwalten zu lassen. Dieses Geschäft wird sich in Zukunft schwieriger gestalten. Im Fokus steht nicht mehr der „Import“ (privater) Vermögenswerte in die Schweiz, sondern der „Export“ Schweizer Finanzdienstleis-tungen und -produkte ins Ausland. Wenn der hiesige Finanz-platz auch in Zukunft zu einem starken Player der Welt zählen will, muss er sich so ausrichten, dass er vom internationalen Wachstumspotenzial profitieren kann. Hier spielt das Asset Management – das institutionelle Vermögensverwaltungsge-schäft inklusive Fondsmarkt – eine zentrale Rolle.

Laut der PwC-Studie „Asset Management 2020 – A Brave New World“ wird der schweizerische Markt für institutionelles Asset Management mit knapp 2% pro Jahr bis 2020 nur beschränkt wachsen. Demgegenüber sind die globalen Wachstumsprognosen mit jährlich 6% vergleichsweise hoch. Diese Zunahme findet primär im Vorsorgemarkt statt – mit Pensionskassen, Versicherungen und Staatsfonds als Inves-toren. Weil die „Baby-Boomer“-Generation das Rentenalter erreicht, gibt es mehr Rentenbezüger und erhöhte Vorsorge-ausgaben. Aufgrund der immer höheren Lebenserwartung wird die Rentendauer zudem immer länger. Dabei nehmen die Einkünfte der Vorsorgewerke aufgrund der demographischen Entwicklung nicht im erforderlichen Mass zu. Die derzeitigen

Trends an den Kapitalmärkten – Niedrigzinsen, hohe Staats-verschuldung, tiefes Wirtschaftswachstum – verschärfen die Finanzierungslücke zusätzlich. Diese Problematik ist nicht nur in Industrieländern ein Thema, sondern akzentuiert sich zunehmend auch in Schwellenländern, da neben der gene-rellen Erhöhung der Lebenserwartung auch in weniger entwi-ckelten Ländern die Geburtenrate zu sinken beginnt.

partiZipation am globalen marktGemäss der Global Pension Assets Study 2015 von Towers Watson beliefen sich die Pensionsvermögen der 16 stärks-ten Länder Ende 2014 schätzungsweise auf 36‘119 Milliar-den US-Dollar. Dies entspricht einer Zunahme von 6,1% im Vergleich zum Vorjahr. Von 2004 bis 2014 verzeichneten diese Länder durchschnittlich ein Wachstum von 6% pro Jahr. Im gleichen Zeitraum erzielten Mexiko (16,1%), Aust-ralien (11,7%), Hong Kong (10%), und Brasilien (9,7%) die höchsten jährlichen Wachstumsraten ihrer Pensionsvermö-gen. Die Schweizer Vorsorgevermögen wuchsen 4,5% pro Jahr. Die mit Abstand grössten Pensionsvermögen befinden sich in den USA (61,2% der Pensionsvermögen), UK (9,2%) und Japan (7,9%).

Es muss sichergestellt werden, dass Schweizer Anbieter am internationalen Wachstum der institutionellen Vermögens-werte partizipieren können. Nur so kann das hiesige Asset Management langfristig gestärkt werden und wettbewerbs-fähig sein. Dies ist nur möglich, wenn Schweizer Asset Manager ihre Dienstleistungen und Produkte ins Ausland exportieren können. Eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass sich unser Finanzmarktrecht im Einklang mit internati-onalen Regulierungsstandards befindet. Da ein wesentlicher Teil unserer Finanzdienstleistungen und -produkte von EU-Kunden nachgefragt wird, ist zudem eine grundsätzliche Orientierung an den entsprechenden Bestimmungen in der EU unausweichlich. Diesbezüglich werden derzeit im Schweizer Parlament entsprechende Gesetzesvorlagen dis-kutiert. Sowohl das Finanzinfrastrukturgesetz, als auch die Idee eines Finanzdienstleistungs- und Finanzinstitutsgeset-zes müssen letztlich dem Zweck der Exportfähigkeit Schwei-zer Finanzdienstleistungen und -produkte dienen. Dies ist eine Investition, die sich für den Schweizer Finanzplatz und die Volkswirtschaft auszahlt. •

nnn

Que

lle: S

wis

s Fu

nds

Dat

a

Fondskategorie Vermögen Vermögen mittelzu-/ marktbedingte ende 2013 ende 2014 abFlüsse 2014 WertVeränderungen Mio. CHF Mio. CHF Mio. CHF 2014 in %

geldmarktfonds 69.7 63.5 -6.2 0

obligationenfonds 249.5 268 18 0.5

aktienfonds 278.5 336.6 1.6 56.5

anlagestrategiefonds 83.7 105.8 3.5 18.6

immobilienfonds 32.7 31.9 0.7 -1.5

rohstofffonds 21.7 19 -1.9 -0.8

alternative anlagen 8.5 34.5 1.3 24.7

andere Fonds 0.9 5.1 1.3 2.9

total markt schweiz 745.2 864.4 18.3 100.9

Der „Export“ Schweizer Finanzdienstleistungen und -produkte ins

Ausland sollte im Fokus stehen.

40_43_SFMA_DE.indd 42 8/04/15 20:38:20

Page 43: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

43

F O N D S

ie Bedeutung des „europäischen Passes“ und die Übereinstimmungen zwischen den Gesetzgebungen der EU und der Schweiz sind die Schwerpunkte der Stellungnahme der SFAMA. Welche Wirkung erwarten Sie bei den europäischen Regulierungsinstanzen?z MF: In unserem Schreiben an die ESMA* haben wir die Über-einstimmungen zwischen unserer Gesetzgebung und der AIFM-Richtlinie aufgezeigt. Wir sind überzeugt, dass sich die Schweiz in dieser Hinsicht deutlich von anderen Drittländern unterscheidet. Es war unsere Pflicht die europäischen Behör-den auf diesen Punkt aufmerksam zu machen. Mit einer Gesetzgebung, die den Bestimmungen der EU entspricht, legt die Schweiz die Grundlage und erfüllt die Bedingungen für den Zugang zum EU-Markt in diesem Bereich. Wir sind überzeugt, dass unsere und die Lobbyarbeit der FINMA einen positiven Einfluss auf die EU-Behörden haben dürften.

Könnte die Schweiz bezüglich des gesetzlichen Rahmens weitere Anstrengungen machen, z.B. mit Blick auf noch nicht umgesetzte rechtliche Übereinstimmungen oder die Selbstregulierung?z MF: Unter bestimmten Gesichtspunkten ist die Gesetzgebung der Schweiz strenger als die AIFM-RL. Nur wenige Bestimmun-gen sind heute weniger streng als die entsprechenden EU-Re-geln. Allerdings ist es gegenwärtig nicht sinnvoll, einzelne Punkte herauszuheben. Anders ausgedrückt, wir sehen keine einzelnen Aspekte, die eine Gefahr für unsere Branche darstellen. Wir rech-nen mit einer globalen Beurteilung der Übereinstimmung und nicht mit einer „Punkt-für-Punkt“-Prüfung. Wie oben erwähnt, unterstreichen wir in unserem Brief an die ESMA vor allem die Konformität unserer Gesetzgebung mit der AIFM-RL.

Wenn die ESMA auf einer vollständigen Übereinstimmung beharrt, wie viel Zeit bleibt dann für die Anpassung und wie hoch werden die Kosten für die Betroffenen? z MF: Wichtig ist festzuhalten, dass die AIFM-RL keine gesetz-geberische Übereinstimmung mit den Drittländern vorschreibt. Doch obwohl dies nicht ausdrücklich gefordert wird, hat die Schweiz bereits alle erforderlichen AIFM-Normen in ihre Gesetzgebung integriert, um sicherzustellen, dass sie die Bedingungen für den Marktzugang erfüllt. Die Entscheidung, die Übereinstimmung unserer Gesetzgebung mit der AIFM-RL anzuerkennen, ist weitgehend politischer Art. Wir können noch nicht sagen, ob die Kommission Anpassungen unserer Gesetzgebung fordern wird. Folglich ist es verfrüht, sich über diesbezügliche Anpassungskosten und -fristen zu äussern. Unsere Gesetzgebung muss die gleichen Auswirkungen haben, aber auf keinen Fall in allen Bestimmungen konform sein. Die Kommission wird möglicherweise davon ausgehen, dass unsere Gesetze ausreichen. Ist dies nicht der Fall, so werden wir zu gegebener Zeit mit den anderen Verbänden und der FINMA über ihre optimale Anpassung nachdenken.

Ist damit zu rechnen, dass die Schweiz anders behandelt wird als andere Drittländer? z MF: Wir sind überzeugt, dass sich die Schweiz in dieser Hinsicht deutlich von anderen Drittländern unterscheidet. Es war unsere Pflicht, die europäischen Behörden auf diesen Punkt aufmerksam zu machen. Wir wissen aufgrund unserer Kontakte in Brüssel, dass unsere Anstrengungen, uns an die AIFM-RL anzupassen, anerkannt werden. •

*European Securities and Markets Authority

Am 8. JAnuAr 2015 richtete die SFAmA im rAhmen der VernehmlASSung über den „europäiSchen pASS“ einen brieF An die europäiSche WertpApier- und

mArktAuFSichtSbehörde (eSmA). dieSe StellungnAhme könnte Für die SchWeizer FondSbrAnche einen groSSen Schritt nAch Vorne dArStellen. ein geSpräch mit mArkuS FuchS,

geSchäFtSFührer der SWiSS FundS & ASSet mAnAgement ASSociAtion (SFAmA)Das Gespräch führte Nejra BazDarevic.

Stellungnahme

der SFAMA

D

40_43_SFMA_DE.indd 43 8/04/15 20:38:30

Page 44: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

44

A U S B I L D U N G

ber welche Kenntnisse muss ein Schweizer Vermögensverwalter verfügen, um seinen Beruf ausüben zu können?z JCD: Vermögensverwalter müssen Finanz-, Rechts- und Compliance- sowie operative Kenntnisse besitzen (wobei letztere vom jeweiligen Finanzinstitut abhängen). Ferner muss in einem bestimmten Universum der Vermögensver-waltung der Bereich Steuern beherrscht werden. Hier ein konkretes Beispiel für die Anwendung dieser verschiede-nen Kenntnisse: Wenn ein Verwalter eine Geschäftsbezie-hung mit einem Kunden aufnimmt, deckt er mit seinen Finanzkenntnissen die Definition des Anlageobjekts und des Risikoprofils dieses Kunden ab. Mit seinen juristischen Kenntnissen kann er den Kunden als Privatanleger oder qualifizierten Investoren einordnen. Danach geht es darum, den steuerlichen Status des Kunden zu ermitteln und schliesslich das betriebliche und organisatorische Umfeld zu berücksichtigen: Welche Produkte und Dienstleistungen der Finanzinstitution können diesem Kundentyp angeboten werden, wenn gleichzeitig die Eignungspflicht erfüllt werden soll, und welche Dokumentation wird bei diesem Kunden-typ verlangt?

Können die benötigten Abschlüsse alle in der Schweiz erzielt werden?z JCD: Nicht wirklich. Derzeit existieren nur das Eidgenös-sische Diplom des Finanz- und Anlageexperten und der Certified International Wealth Manager CIWM® in der Schweiz. Sie decken die vier oben genannten Bereiche ab und werden von AZEK angeboten. Für den Bereich Steuern gibt es ein Diplom für Finanzplanung. Ich denke, uns fehlt eine Ausbildung, die niedriger angesetzt wäre

als das Eidgenössische Diplom des Finanz- und Anlage-experten, also ein Eidgenössischer Fachausweis. Ein solches Projekt kann in Zusammenarbeit mit den Ver-bänden der Vermögensverwalter initiiert werden. Wir müssen in diesem Bereich die offensichtlichen Synergien nutzen. Übrigens führen wir derzeit Gespräche, und zur Ausbildung von Vermögensverwaltern wird es in Kürze eine neue Massnahme geben.

Manche Experten rechnen damit, dass sich im künftigen FIDLEG eine Ausbildungsverpflichtung für Finanzintermediäre abzeichnet. Denken Sie das ebenfalls?z JCD: Im Rahmen des zukünftigen Finanzdienstleistungsge-setzes müssen alle Finanzinstitute höchstwahrscheinlich gewährleisten, dass ihre Vermögensverwalter über eine geeignete Ausbildung verfügen. Jeder Arbeitgeber wird für die berufliche Qualifikation seiner Mitarbeiter einen entspre-chenden Prozess einführen müssen. Bei den grossen Insti-tuten wird es sich dabei um einen internen Prozess handeln, während die weniger grossen diesen Prozess sicherlich externalisieren werden können, zum Beispiel an die Ver-bände der Vermögensverwalter oder an Ausbildungsinsti-tute. Ob die Umsetzung dieser Qualifizierungsmassnahmen konform zu den Vorgaben erfolgt, könnte von der Eidge-nossenschaft und genauer gesagt von der FINMA geprüft werden. Ich denke jedoch nicht, dass sich eine Prüfung auf nationaler Ebene abzeichnet.

ü

Im Zuge der komplexeren VorschrIften Im BereIch VermögensVerwaltung muss dIe Branche Immer professIoneller werden. daBeI orIentIert sIe sIch an den auf natIonaler und InternatIonaler eBene anerkannten standardausBIldungen. dr. Jean-claude dufournet, ceo Von aZek, gIBt eIne ÜBersIcht ÜBer dIe VerschIedenen In der schweIZ VerfÜgBaren aBschlÜsse.Das Gespräch führte Nejra BazDarevic.

Dr. Jean-ClauDe Dufournet

CEOAZEK

azek.ch

Die Ausbildung sollte eine Priorität für die Akteure des Finanzplatzes sein

Unsere Abschlüsse werden in einer grossen Anzahl von Ländern anerkannt.

44_45_Dufournet_AZEK_DE.indd 44 8/04/15 20:45:32

Page 45: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

45

Wie steht es mit der internationalen Anerkennung dieser schweizerischen Abschlüsse?z JCD: Häufig wissen die Mitarbeiter der Schweizer Bank- und Finanzbranche gar nicht, dass unsere Diplome in zahl-reichen Ländern der Welt anerkannt werden. Insbesondere mit Grossbritannien tauschen wir uns häufig aus, da dieses Land für die Offshore-Vermögensverwaltung so wichtig ist. Die britische Regulierungsbehörde Financial Conduct Autho-rity (FCA) erkennt unsere Diplome als absolut gleichwertig zu den britischen an. Um eine Finanzaktivität im Vereinigten Königreich ausüben zu können, muss zusätzlich zu unseren Diplomen lediglich ein Prüfungsmodul über die britische Regulierung abgelegt werden. Das eidgenössische Diplom bietet also einen direkten und privilegierten Zugang zu den Arbeitsplätzen am Finanzplatz Grossbritannien. Darüber hinaus wird unser Diplom auch an zahlreichen anderen Orten wie Hongkong anerkannt.

Wie erhält man konkret eine solche Anerkennung?z JCD: In England beispielsweise kümmert sich die Organisa-tion UK NARIC um die Prüfung der eidgenössischen Diplome. Sie entscheidet, ob sie als entsprechende Bachelor- oder Masterabschlüsse anerkannt werden, was in Grossbritannien die höchsten Anerkennungsstufen sind. Die Europäische Kommission hat noch keine Institution für die Anerkennung von Diplomen eingesetzt, weil die europäischen Länder immer noch sehr protektionistisch sind.

Im Moment sind internationale Diplome wie der CFA und der CAIA stark im Kommen. Wie ist ihr Ansehen in der Schweiz?z JCD: Die vom CFA Institute und der CAIA Association ausge-stellten Diplome sind zwar hervorragend, allerdings sind sie nicht auf die Praxis des Wealth Managements zugeschnitten. Sie decken hauptsächlich rein finanzielle Themen ab und gehen weniger auf Fragen ein, die mit der Ausübung der Vermögensver-waltung zusammenhängen, also z. B. Steuern und Compliance.

Wie hoch ist das Anspruchsniveau im Ausland?z JCD: Bei den grössten Ausbildungszentren im Ausland werden Zugangsvoraussetzungen und Aufnahmeprüfungen von den Vermögensverwaltern verlangt. Wir stehen mit diesen Ausbil-dungszentren in direkter Konkurrenz. In Europa und in den Ver-einigten Staaten unterliegen die mit der Vermögensverwaltung verbundenen Berufe einer strengen Regulierung und setzen ganz bestimmte Ausbildungswege und Abschlüsse voraus.

Hat die neue Generation der Vermögensverwalter begriffen, wie wichtig Aus- und Weiterbildung sind?z JCD: Generell ist zu beobachten, dass die Akteure am Finanz-platz Schweiz gerade mit beachtlichen Veränderungen kon-frontiert sind: Wegfall des Bankgeheimnisses, Umbruch bei der Regulierung, strengere Compliance-Vorschriften und grössere Steuertransparenz. Wenn sich der Sturm wieder gelegt hat, wird die Frage vorrangig werden, welchen Mehrwert Finanz-dienstleistungen für private Offshore- und Onshore-Kunden in einer regulierten und besteuerten Welt besitzen. Als Folge davon wird der Mehrwert der Ausbildung besser verstanden und stärker hervorgehoben werden. Ich denke, derzeit zählt die Ausbildung für die Akteure am Finanzplatz Schweiz nicht zu den Imperativen. Die absolute Priorität kommt momentan der Bewältigung der Veränderungen zu. Die Frage nach der künfti-gen Wettbewerbsfähigkeit im Bereich Finanzdienstleistungen wird jedoch auch von der Qualifikation in der Bank- und Finanzbranche abhängen. Mittelfristig muss ein hervorragendes Ausbildungssys-tem für Vermögensverwalter geschaffen werden. •

Die Ausbildung sollte eine Priorität für die Akteure des Finanzplatzes sein

In Kürze wird es eine neue Massnahme für die Ausbildung von Vermögensverwaltern geben.

AZEK in KürzeDas Swiss Training Centre for Investment Professionals (AZEK) ist das führende Ausbildungszentrum für Finanzanalysten, Vermögensverwalter, Investmentfondsanalysten, Anlageberater, Wealth Manager und Relationship Manager. Seit der AZEK-Gründung im Jahr 1990 haben in der Schweiz annähernd 4‘500 Kandidaten die eidgenössischen oder internationalen Diplome erworben. azek.ch

44_45_Dufournet_AZEK_DE.indd 45 8/04/15 20:45:46

Page 46: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

46

V E R B Ä N D E

Unter dem drUck des amerikanischen FiskUs seit dem skandal der UBs 2007 sind schweizer VermögensVerwalter zU anpassUngen gezwUngen. akteUre, die ihre aktiVitäten in den Usa Fortsetzen Und aUsBaUen wollen, haBen sich zU einem VerBand zUsammengeschlossen, der swiss registered inVestment adVisor association (sriaa).

m April 2007 lieferte der ehemalige UBS-Kundenberater Bradley Birkenfeld der US-Steuerbehörde IRS detaillierte Informationen über tausende von Offshore-Konten der Gross-bank, auf denen wohlhabende Amerikaner ihr Vermögen vor dem Fiskus versteckt haben. Die UBS-Steueraffäre kommt ins Rollen und findet mit der Herausgabe von 4‘450 UBS-Kundendossiers und der Zahlung einer Busse von 780 Milli-onen US-Dollar ihr vorläufiges Ende. Bald darauf werden die Untersuchungen der amerikanischen Behörden jedoch auf den ganzen Schweizer Finanzplatz ausgeweitet. Im Februar 2011 sind bereits 14 Banken im Visier, darunter Credit Suisse, HSBC, ZKB, Julius Bär sowie die Bank Wegelin, welche an diesem Steuerstreit schlussendlich zu Grunde geht.

Derweilen versuchte die Schweizer Diplomatie, eine globale Lösung für alle Schweizer Finanzinstitute zu verhandeln. Dies scheitert ebenso wie die Lex USA im Jahr 2013. In demsel-ben Jahr unterzeichnen die USA und die Schweiz den FAT-CA-Vertrag.

Unter dem Druck der US-Behörden und dem stetigen Anstieg der regulatorischen Anforderungen zogen sich immer mehr Schweizer Finanzdienstleister aus dem US-Markt zurück. Nur eine Minderheit blieb dem amerikanischen Markt treu und stellte sich den erhöhten regulatorischen Anforderungen und den zwangsläufig damit verbundenen Kosten. Darunter befin-den sich neben wenigen Banken auch einige unabhängige Vermögensverwalter.

Unterschätztes Potential des Us-MarktesEs gibt unterschiedliche Beweggründe für Schweizer Vermö-gensverwalter, sich dem US-Regulator zu unterstellen. Ein-zelne Vermögensverwalter waren aufgrund der Bedeutung ihres US-Buches faktisch gezwungen, aus der Not eine Tugend zu machen und sich als „Registered Investment Advi-sor“ (RIA) bei der SEC zu registrieren, um ihr Geschäft profi-tabel weiterführen zu können. Andere sahen, trotz all der negativen Entwicklungen und Ungewissheiten, das grosse Potential und die Attraktivität des US-Marktes, auch dank der schwindenden Konkurrenz.

Mit der zunehmenden Bedeutung der Cross Boarder Com-pliance ist die Beschränkung auf einige wenige Märkte für kleinere und mittlere Vermögensverwalter zwingend. Da bietet sich ein Markt wie die USA trotz der regulatorisch anspruchsvollen Rahmenbedingungen an. Die US-Privat-haushalte sind im Besitz von gut 25 % des weltweiten Pri-vatvermögens und damit ebenso vermögend wie die Gesamtheit der europäischen Haushalte. Die Verträge und Formulare müssen nur in einer Sprache verfasst sein und

V o n M i c h a e l B u r k h a r d

VorsitzenderSwiss Registered Investment Advisor

Association (SRIAA)sriaa.org

Managing DirectorBFI Wealth Management

(International) Inc.bfiwealth.com

I

Will man in Europa dieselbe Anzahl vermögender Kunden ansprechen wie

in den USA, so ist dies ungleich aufwendiger.

Vermögensverwaltung für US-Kunden: Eine attraktive

Nische mit Hürden

46_47_SRIAA_DE.indd 46 9/04/15 11:29:56

Page 47: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

47

vollen Erfahrungsaustausch mit den Mitbewerbern zu pflegen. Im vergangenen Jahr haben sich daher Schweizer RIAs zu einem Verband, der Swiss Registered Investment Advisor Association (SRIAA), zusammengeschlossen. SRIAA kann seither seine Mitgliederzahl laufend erhöhen.

Die Gründung von SRIAA, die wachsenden Assets der Mehr-heit der Schweizer RIAs und das langsam zurückkehrende Interesse der Banken am US-Markt zeigen, dass das zuvor erwähnte Potential tatsächlich vorhanden ist. Es wird wieder nach vorne geschaut, auch wenn einzelne Marktteilnehmer die Vergangenheitsbewältigung noch nicht vollständig abge-schlossen haben.

Die nächste grosse Herausforderung für Schweizer RIAs steht jedoch bereits vor der Tür. Sie besteht darin, den amerikani-schen Investment Advisor Act mit FIDLEG und FINIG soweit wie möglich in Einklang zu bringen und somit den ohnehin schon beträchtlichen administrativen und regulatorischen Auf-wand auf ein erträgliches Mass zu beschränken und gleich-zeitig alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. •

neben der schweizerischen Rechtsordnung muss nur noch die amerikanische beachtet werden. Will man dieselbe Anzahl vermögender Kunden in Europa ansprechen, so ist dies aufgrund der Vielzahl von Sprachen und Jurisdiktionen ungleich aufwendiger.

Mittlerweile sind gut 60 Schweizer Vermögensverwalter diesen Weg gegangen und haben sich bei der SEC registriert. Sie haben sich somit dazu verpflichtet, deren Vorschriften und Anforderungen vollständig umzusetzen. Im Gegenzug sind diese Vermögensverwalter berechtigt, unter den gleichen Vor-aussetzungen wie die über 10‘000 RIAs mit Domizil USA, Kunden in den USA zu akquirieren und die entsprechenden Dienstleistungen zu erbringen. Eine Benachteiligung der Schweizer Vermögensverwalter findet nicht statt.

OrganisatiOn der schweizer riasIn Anbetracht der rund 3‘000 Vermögensverwalter in der Schweiz fristen die 60 RIAs ein Nischendasein. Es ist daher für sie ungleich schwerer, kosteneffizient die erforderlichen Informationen zu erhalten und den sonst üblichen und wert-

Eine Benachteiligung der Schweizer Vermögensverwalter findet nicht statt.

Vermögensverwaltung für US Kunden: Eine attraktive

Nische mit Hürden

Was bietet die SRIAA an?

Der Verband bietet seinen Mitgliedern, neben regelmässigen Ausbildungsveranstaltungen zu US-spezifischen regulatorischen und steuerrechtlichen Themen, einen konstruktiven Austausch mit Mitbewerbern und ein Netzwerk von Dienstleistern und Beratern, wie Banken, Trust Services und Anwälten, welche ebenfalls US-Kunden betreuen.

Der Verband steht auch Vermögensverwaltern offen, welche nicht Mitglied sind und den US-Markteintritt prüfen, eine Lösung für ihre US-Kunden suchen oder eine SRIAA-Veranstaltung besuchen möchten. Er unterstützt mit ersten Auskünften und vermittelt die entscheidenden Kontakte.

46_47_SRIAA_DE.indd 47 8/04/15 21:29:00

Page 48: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

48

C Y B E R K R I M I N A L I T Ä T

n den letzten zwölf Monaten wurden übermässig viele Cyberangriffe auf Bank- und Finanzinstitute beobachtet. Woran liegt das? z SG: Die Öffentlichkeit beginnt damit, Cyberangriffe auf Bank- und Finanzinstitute als herausragend wichtiges Risiko für eine wirtschaftliche Destabilisierung und für die Rufschädigung der betroffenen Organisationen wahrzunehmen. Dazu kommt das Problem von Datenverlusten, das sich durch die digitalen Tech-nologien verschärft hat. Allerdings sind solche Datenverluste in mehr als 60 Prozent der anerkannten Fälle auf interne Ursa-chen zurückzuführen, also auf illoyale Angestellte, die damit Profit erzielen oder es ihrem Arbeitgeber heimzahlen wollen.

Das Internet bringt die Institute und ihre Kunden näher zusam-men und erleichtert ihnen die Interaktion. In demselben Masse reduziert es aber auch den Abstand der Cyberpiraten und sonstigen Cyberkriminellen. Digitale Kommunikation kann immer potenziell zu boshaften Zwecken umgeleitet werden. Es ist heute technisch unmöglich, den Datenschutz und den Nichtmissbrauch von Daten sowie die Echtheit des Daten-austausches zu 100 Prozent zu garantieren.

Das Risiko steigt mit der zunehmenden Anzahl von digitalen Praktiken. Wenn immer mehr Bank- und Finanztransaktio-nen über das Internet abgewickelt werden und es hierfür immer mehr und immer einfachere Möglichkeiten gibt, dann wird das Risiko für die Institute immer grösser. Der Preis, den wir für den breiteren Zugang zum Internet bezahlen (Webseiten, soziale Netzwerke, E-Mail, digitale Zahlungssys-teme, Zahlung mit dem Handy, Kartenzahlung ohne Kontakt etc.), sind die vermehrten Risiken und Bedrohungen.

STOPPT die Cyperpiraten!Ist für die Zukunft mit häufigeren Cyberattacken zu rechnen?z SG: Es ist heute so, dass die Institute von diesen inhärent anfälligen Technologien häufig abhängig sind und damit ständig Cyberbedrohungen riskieren. Die Kriminellen kennen alle Angriffspunkte und können ihre Aktionen so optimieren. Es kann sich dabei um technische Schwachstellen im Soft-warecode oder in den Algorithmen, um fehlerhafte Imple-mentierungen, um Konzeptfehler oder auch um Fehler bei der Verwaltung oder Verwendung dieser Technologien han-deln. In der heutigen Zeit findet Wirtschaftskriminalität über-wiegend aus der Ferne statt, also über IT- und Telekommu-nikationsverbindungen, insbesondere über das Internet. Alles deutet darauf hin, dass sich diese Tendenz in den kom-menden Jahren verschärfen wird und es immer häufiger Cyberangriffe auf die schweizerischen Institute und digitalen Safes geben wird, auf die es alle abgesehen haben.

Wie können die so gesammelten Daten verwendet werden?z SG: Noch hinterhältiger ist, dass sich die Betrüger der Kom-munikationswerkzeuge des Internets bedienen, um noch per-formanter zu werden. In sozialen Netzwerken und auf Dating-Websites können sich die Betrüger mit dem Opfer vertraut machen, es überwachen, Angriffe planen, Personen täuschen und sie so manipulieren (Social Engineering, Missbrauch von

Prof. Solange ghernaouti

Direktorin der Swiss Cybersecurity Advisory & Research Group Fakultät der HEC an der Universität Lausannescarg.org

I

Das Problem liegt in der Schere zwischen dem Gefahrenbewusstsein, den Risikoverwaltungsstrategien und den umgesetzten Cybersicherheitsmassnahmen.

Digitale angriffe auf Banken passieren immer häufiger. sie gefährDen nicht nur Die guthaBen

Der kunDen, sonDern auch Den ruf Der finanzinstitute. professorin solange

ghernaouti analysiert Das phänomen unD zeigt möglichkeiten auf, sich Dagegen zu wappnen.

Das Gespräch mit ihm führte Nejra BazDarevic.

48_51_Cybercrim_DE.indd 48 10/04/15 15:15:56

Page 49: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

49

STOPPT die Cyperpiraten!nnn

Finanzplatz eines Landes auswirken. Genau wie bei der klas-sischen Kriminalität trägt im Endeffekt die gesamte Gesell-schaft die Kosten.

Sind sich die Banken über diese Gefahr ausreichend bewusst, und werden dort solide Strategien für die Verwaltung des digitalen Risikos umgesetzt? z SG: Wie bewusst sich die Institute darüber sind und welche Gegenmassnahmen getroffen werden, hängt von der Kultur und den in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen des jeweiligen Instituts ab. Wenn bereits Cyberrisiken aufgetre-ten sind, wird das Phänomen in der Regel besser einge-schätzt, und es ist dann auch klar, dass die Auswirkungen nicht rein virtueller Natur sind. In solchen Fällen ist es natür-lich einfacher, die Geschäftsführung von der Sinnhaftigkeit einer Investition in Cybersicherheit zu überzeugen.

Das Problem liegt in der Schere zwischen dem Gefahrenbe-wusstsein, den Risikoverwaltungsstrategien und den umge-setzten Cybersicherheitsmassnahmen. Die Ausarbeitung der Sicherheitspolitik kann hinterherhinken, die Umsetzung ist möglicherweise nicht ausreichend, vorhandene Massnah-men werden eventuell umgangen, Prozesse nicht eingehal-ten, oder die Prüfprozesse sind nicht geeignet.

Wird es ein Verbot für den Zugriff auf die internen Systeme der Institute über Handys und sonstige persönlichen Geräte geben, um die Angriffsrisiken zu minimieren?z SG: Durch die Informationstechnologien sind neue Risiken entstanden, die von den Instituten in ihrer Sicherheitspolitik

Zugriffsrechten, Installation von Schadprogrammen etc.), dass die Kriminellen in die betreffenden IT-Systeme eindringen, Transaktionen umleiten oder beispielsweise Überweisungen zu ihren Gunsten durchführen können.

Ferner ist auch die zunehmende Bedrohung durch Aktivisten und Terroristen nicht zu vernachlässigen. Diese übernehmen auf institutionellen Webseiten das Kommando und entstellen sie, hinterlassen Graffitis oder machen sie mit Denial-of-Ser-vice-Angriffen unzugänglich, um eine Ideologie zu verbreiten. Eine weitere ganz realistische und wenig in den Medien besprochene Bedrohung ist das Cryptolocking, bei dem IT-Ressourcen in eine Art Geiselhaft genommen und erst wieder freigegeben werden, wenn ein in Anbetracht der dadurch ver-ursachten Probleme klein erscheinendes Lösegeld gezahlt wird (zwischen ein paar hundert und ein paar tausend Fran-ken, häufig in virtuellem Geld wie z. B. Bitcoins zahlbar).

Können die Kosten dieser für die Banken immer besorgniserregenderen Cyberangriffe beziffert werden?z SG: Da jede Situation und jeder Fall von Cyberkriminalität anders ist, können die direkten und indirekten Auswirkungen der Cyberrisiken sowie deren langfristige Dominoeffekte nicht beziffert bzw. korrekt bewertet werden. Die Wert-, Produkti-vitäts-, Vertrauens- und Imageverluste müssen also fallweise bewertet werden. Die Schäden für die betroffenen Organisa-tionen und auch für deren Geschäftspartner und Kunden können allerdings sehr hoch sein. Und der Angriff auf eine bestimmte Organisation kann sich per Kettenreaktion oder Spiegeleffekt auf alle Organisationen des betroffenen Aktivi-tätssektors und damit beispielsweise auf den gesamten

48_51_Cybercrim_DE.indd 49 8/04/15 21:32:55

Page 50: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

Hebelprodukte einfach erklärt: Wenig investieren – Chancen multiplizieren.

Wer Hebelprodukte handelt, multipliziert seine Gewinnchancen. Wie das funktioniert? Ganz einfach: Dank der Hebelwirkung bewe-gen Sie selbst mit kleinem Einsatz grosse Summen. Ihr maximales Risiko ist dabei Ihr Einsatz. Neben spekulativem Nutzen von Chancen bieten sie Ihnen umgekehrt auch Lösungen zur Risikobegrenzung. Erfahren Sie mehr über die Vielfalt von Strukturierten Produkten: www.six-structured-products.com/produktwissen

SIX_investnews_Kundennutzen_Hebel_210x297_150317.indd 1 17.03.15 15:4648_51_Cybercrim_DE.indd 50 8/04/15 18:05:03

Page 51: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

51

C Y B E R K R I M I N A L I T Ä T

unbedingt berücksichtigt werden müssen. Die Schutzstrate-gien müssen realistisch sein und die heutigen Anforderungen wie insbesondere das mobile Arbeiten berücksichtigen, gleichzeitig aber auch ein geeignetes Sicherheitsniveau garan-tieren. Dabei handelt es sich häufig um Interessengegensätze. Um kohärent zu werden und ein gutes Gleichgewicht zu finden, muss ein Kompromiss gemacht werden. Es ist nicht vernünftig, ein hohes Sicherheitsniveau zu verlangen, gleich-zeitig aber auch den Einsatz von Werkzeugen zu fordern, die keine robuste Sicherheit bieten, das Ganze dann noch kom-biniert mit risikobehafteten menschlichen Verhaltensweisen. Auch beobachten wir eine Art technologische Flucht nach vorne, die teilweise durch das damit verbundene Prestige motiviert oder eine Folge von Einsparungsversuchen ist und die Institute und Kunden letztendlich gefährdet.

Die FINMA hat für den Datenschutz von Bankkunden neue Anforderungen gestellt. Sind diese für solche Bedrohungen ausreichend?z SG: Regulatorische Zwänge vorzugeben und durchzuset-zen, dass die Institute sich daran halten, ist häufig der erste Schritt zum verantwortlichen Handeln und zur Beachtung von Sicherheitsanforderungen. Die Vorschriften zu beachten ist allerdings nicht gleichbedeutend mit Betriebssicherheit. Eine der Gefahren besteht darin, Sicherheit mit Konformität zu verwechseln. Dies würde bedeuten, viele Ressourcen für die Konformität aufzuwenden anstatt für die Sicherheit und die strategische und betriebliche Kohärenz zur tatsächlichen Risikoentwicklung der Institute im Tagesgeschäft.

Wie können kleine Unternehmen, wie es die unabhängigen Vermögensverwalter häufig sind, das digitale Risiko in den Griff bekommen? z SG: Die digitale Sicherheit ist so komplex und setzt so viele Kompetenzen voraus, dass kleine Unternehmen häufig über-fordert sind. Daher ist es sehr wichtig für sie, sich auf Unter-nehmen stützen zu können, die einen integrierten «schlüssel-fertigen» Service mit Lösungen sowohl für die technischen als auch für die verwalterischen, rechtlichen und menschlichen Aspekte bieten, und zwar im Vorhinein für den Schutz und die Verhinderung solcher Vorfälle sowie im Nachhinein für eine schnelle Reaktion und für die Krisenverwaltung. Nach dem Vorfall zu agieren ist nicht nur für die Schadensbegrenzung und -beseitigung fundamental wichtig, sondern auch um zu verstehen, was passiert ist, um die Ursachen und Verursacher zu identifizieren und um die notwendigen Massnahmen umzu-setzen, damit es nicht noch einmal zu demselben Vorfall kommt. Bei solchen Massnahmen kann es sich um Schulun-gen oder um eine Begleitung bei Themen wie dem grundle-

genden Umgang mit digitalen Daten, der globalen Sicher-heitsstrategie inklusive der Cybersicherheit, der Abwehr von wirtschaftlicher Einmischung, der Installationssicherheit sowie der Sicherheitsanalysen handeln.

Wohin kann man sich wenden, wenn man sich schützen möchte? z SG: Digitale Ermittlungen durchzuführen und digitale Proto-kolle zu identifizieren, zu finden, zu sammeln, aufzubewah-ren und zu interpretieren setzt echtes Know-how voraus. Unabhängig vom Ziel der digitalen Ermittlung – besserer Schutz für das Unternehmen, Erstattung einer Anzeige oder Begleitung der Rechts- und Polizeiinstanzen bei ihrer Arbeit – muss der auf forensische Informatik spezialisierte Ermittler nicht nur ganz spezifische technische Kompetenzen aufwei-sen, sondern seine Ergebnisse auch auf verständliche Art und Weise vor Nichttechnikern präsentieren können. Darü-ber hinaus ist die Unternehmensleitung sowohl in kleinen als auch in grossen Strukturen dem Risiko der Rufschädigung ausgesetzt, wenn ihre persönlichen Daten missbraucht oder gestohlen werden. Dies kann kompromittierend sein und dem Image der Organisation schaden. Sofern intern kein solches Know-how vorhanden ist, müssen sich die kleinen Unternehmen daher auch auf spezifische Kompetenzen stützen können, um Probleme rund um die Verwaltung und den Schutz ihres Onlinerufs zu behandeln. •

nnn Cyberkriminalität in der Schweiz

26% der Schweizer Unternehmen sind 2014 zum Ziel von Cyberattacken geworden. Damit findet sich Cyberkriminalität nach der Unterschlagung auf dem zweiten Rang der am häufigsten angezeigten Wirtschaftskriminalität.

40% der Organisationen denken, dass sie in Zukunft zum Opfer von Cybercrime werden. Dieser Anteil ist höher als die Prognose für den Bereich Unterschlagung. Es ist bemerkenswert, dass 60% der Unternehmen davon ausgehen, dass sie nicht angegriffen werden!

23% der befragten Unternehmen sind nicht in der Lage, die finanziellen Auswirkungen zu quantifizieren, die ihnen durch Cyberattacken entstanden sind. Diese Zahl belegt das wachsende Bewusstsein für die Gefahr, die die Cyberkriminalität in der Schweiz darstellt.

Quelle: PwC « Global Economic Crime Survey 2014, Economic Crime: A Swiss Perspective». Im Rahmen dieser repräsentativen Studie wurden Schweizer Unternehmen befragt. Über die Hälfte der befragten Unternehmen sind aus der Finanzindustrie, im verarbeitenden Gewerbe sowie im Ingenieur- und Bauwesen.

Institute sind von diesen inhärent anfäl ligen Technologien häufig abhängig

und riskieren daher ständig Cyberbedrohungen.

Hebelprodukte einfach erklärt: Wenig investieren – Chancen multiplizieren.

Wer Hebelprodukte handelt, multipliziert seine Gewinnchancen. Wie das funktioniert? Ganz einfach: Dank der Hebelwirkung bewe-gen Sie selbst mit kleinem Einsatz grosse Summen. Ihr maximales Risiko ist dabei Ihr Einsatz. Neben spekulativem Nutzen von Chancen bieten sie Ihnen umgekehrt auch Lösungen zur Risikobegrenzung. Erfahren Sie mehr über die Vielfalt von Strukturierten Produkten: www.six-structured-products.com/produktwissen

SIX_investnews_Kundennutzen_Hebel_210x297_150317.indd 1 17.03.15 15:46 48_51_Cybercrim_DE.indd 51 8/04/15 21:33:14

Page 52: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

52

S R O

EinschätzungEn dEr VErantwortlichEn dEr bEidEn grösstEn sElbstrEguliErungsorganisationEn (sro) dEs sEktors dEr unabhängigEn

VErmögEnsVErwaltEr (uVV/iam) übEr diE Entwicklung dEr bEstimmungEn und dEr wErkzEugE, diE dEn uVV zur VErfügung stEhEn, sowiE diE hErausfordErungEn, mit dEnEn

diE branchE, ihrE aktEurE und ihrE kundEn konfrontiErt wErdEn. Das Gespräch führte Nejra BazDarevic.

mmer mehr Depotbanken bauen Plattformen für die unabhängigen Vermögensverwalter (UVV / IAM) auf. Zeugt diese Tendenz von Optimismus hinsichtlich des Vermögensberaterberufs?z NR: Fakt ist, dass die Branche der IAM, wie der gesamte Finanzmarkt in der Schweiz, in Bewegung ist und marktge-gebene, sowie mit den Gesetzesentwürfen zu FIDLEG, FINIG und FINFRAG regulatorische Herausforderungen anstehen. Während einige IAM den Umgang mit diesen Her-ausforderungen als grosses Risiko für eine in der Schweiz beheimatete Branche sehen, orten andere neue Chancen. Keines der beiden Lager irrt sich grundlegend, jedoch ist die Optik entscheidend. In diesem Umfeld haben Bankinstitute natürlich erkannt, dass auch sie auf den sich verändernden Markt reagieren müssen, und dass ein benutzerorientiertes Online-Portal, nebst der institutsseitigen Kosteneinsparung, IAM an sich binden und bevorzugte Produkte promoten kann, und die IAM wiederum von einem vereinfachten und nutzerfreundlicheren Portfolio Management Tool profitieren. Insofern lässt sich aus den Investitionen in solche Zugangs-

UVV ein Berufsfeld im ständigen Wandel

portale nicht auf einen wachsenden Markt schliessen, viel-mehr adaptieren sich die Banken an neue Bedürfnisse und erhoffen sich durch ein Aufrüsten in diesem Bereich einen Wettbewerbsvorteil. z PD: Die Banken haben letztlich verstanden, dass die UVV nicht nur Konkurrenten sind, sondern auch als Akquisiteure und Vertriebsweg betrachtet werden können. Der Erfolg und der Geschäftszuwachs der UVV während der Krise haben zudem belegt, dass das auf Unabhängigkeit basie-rende Geschäftsmodell von den Kunden sehr geschätzt wird und folglich sichere Zukunftsaussichten hat. Die Banken haben begonnen, den UVV den roten Teppich aus-zurollen, und stellen ihnen Online-Plattformen zur Verfü-gung. Zudem haben solche Tools gegenüber anderen Dienstleistungen den Vorteil, den Verwalter enger – wenn nicht sogar vollständig – an die Bank zu binden. Das bedeutet nicht, dass die Banken zu einem Fanclub der UVV geworden sind, sondern dass ihr Kampf um Marktan-teile nun verstärkt in der politischen und gesetzgeberischen Arena ausgefochten wird.

P a t r i c k D o r n e r

Rechtsanwalt,Geschäftsführer des VSV Verband Schweizerischer

Vermögensverwaltervsv-asg.ch

n i c o l a s r a m e l e t

Rechtsanwalt, LL.M.Geschäftsführer des VQFVerein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen vqf.ch

I

52_55_OAR_DE.indd 52 8/04/15 21:39:38

Page 53: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

53

UVV ein Berufsfeld im ständigen Wandel

nnn

Rechnen Sie in naher Zukunft mit Fusionen oder Übernahmen wie im Fall von WMPartners - Infidar?z NR: Auch wenn derart grosse Fusionen wie der Kauf von WM Partners eher die Ausnahme sein werden, geht die Ten-denz sicherlich dahin, dass weitere Fusionen unter IAM statt-finden werden. Für viele IAM ist Wachstum Teil der Strategie zur Bewältigung der Markt- und Regulierungsherausforderun-gen der nächsten Jahre, und gerade in grösseren Strukturen eingebundene IAM werden Chancen sehen, ihre Marktstel-lung durch Absorption anderer IAM zu verbessern.

Ist es möglich, im Jahre 2015 eine Mindestgrösse und ein robustes Modell für UVV-Unternehmen zu bestimmen? z NR: Eine solch generelle Aussage wäre spekulativ. Mit den FIDLEG- und FINIG-Vorlagen, welche das EFD zurzeit für das Parlament vorbereitet, würden gerade auf die Kleinst-IAM, welche bislang als Einmannbetrieb tätig waren, hin-sichtlich der organisatorischen Anforderungen wesentliche Umstellungen zukommen. Die Organisation der IAM wird aber wie bis anhin sehr unterscheidlich bleiben. Gerade durch die neuen IT-basierten Möglichkeiten und das aktuelle Marktumfeld, welches Vermögensverwaltung auch für Kunden mit geringeren Assets interessant macht, können sich möglicherweise auch neue kleinere, spezialisierte IAM, welche die sich verändernden Bedingungen zu ihrem Vorteil nutzen, etablieren.

Andererseits beobachten wir, dass auch die UVV Plattformen aufbauen, was in gewissem Masse eine Konsolidierung des Sektors einläutet. Handelt es sich um eine Vernunftheirat?z NR: Nicht nur der IAM Markt, sondern der ganze Finanzsek-tor ist aktuell daran, sich in einem gewissen Mass neu zu erfinden. Während die IAM bereits früh erkannt haben, dass sie IT-Möglichkeiten zu ihrem Vorteil nutzen können, haben Partnerbanken damit vorerst zugewartet, da sie erst indirekt, nämlich durch die Anbindung der IAM, einen Nutzen aus dem Angebot solcher Plattformen ziehen. Durch die vermehrten Investitionen von Banken in diese Plattformen sind auf der anderen Seite die IAM nicht länger darauf angewiesen, eigene IT-Lösungen zu entwickeln und zu unterhalten, und durch den spielenden Wettbewerb kommt es trotz Rückgang der IAM-eigenen Plattformen zu keiner gefährlichen Anbindung an eine oder an wenige Banken, was kostenseitig wiederum Vorteile für die Kunden hat. Insofern sehe ich dies durchaus als Win-Win-Situation.

z PD: Im Laufe der letzten Jahre sind mehrfach Plattformen entstanden, die von einer oder mehreren UVV-Gruppen auf-gebaut wurden. Die Modelle sind sehr unterschiedlich: Sie reichen von der einfachen Vernetzung bestimmter Ressour-cen bis hin zur mehr oder weniger vollständigen Integration der Partner. Allerdings kann man solche Versuche an einer Hand abzählen. Sie sind so marginal, dass man nicht von einer Tendenz zur „Plattformlösung“ oder auch einer begin-nenden Konsolidierung sprechen kann. Nur wenige historisch wichtige Akteure sind wirklich gut aufgestellt.

Die Bewältigung der Herausforderungen – der Umbau- und Aufbruchphase des UVV-

Sektors – ist naturgemäss in einer Gemeinschaft einfacher. Nicolas Ramelet

Die Banken haben versucht, die Frage des Zugangs zum EU-Markt und des Anlegerschutzes als Vorwand zur Durchsetzung einer den Interessen der KMU zuwiderlaufenden Gesetzgebung zu nutzen. PatRick DoRNeR

52_55_OAR_DE.indd 53 8/04/15 21:42:16

Page 54: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

54

S R O

Auf der Webseite des VSV (VSV-ASG) findet man zahlreiche Links zu Kursen und Zertifikaten. Wie sollte die Ausbildung der UVV aussehen? Werden im Bereich Fortbildung genügend Anstrengungen geleistet? z PD: Die Frage der Ausbildung war für den VSV schon immer entscheidend. Der Verband hat sie als einziger zu einem zwin-genden Aufnahmekriterium – neben anderen qualitativen Anforderungen – gemacht. Erst vor kurzem hat sich die zen-trale Bedeutung dieses Themas wieder bei der Diskussion über FIDLEG und FINIG bestätigt. In diesem Zusammenhang hat der VSV 2014 eine Umfrage über das Qualifikations- und Berufserfahrungsniveau der Vertreter seiner Mitglieder durch-geführt. Die Ergebnisse belegen ein hohes Ausbildungsniveau der UVV und langjährige Berufserfahrungen. Zu Beginn ihrer Tätigkeit als UVV verfügten sie bereits über eine durchschnitt-liche Erfahrung von über 20 Jahren im Finanzsektor, und 62% von ihnen besassen einen hohen akademischen Grad.Folglich sollten sich die Anstrengungen in diesem Bereich auf Weiterbildung konzentrieren. So organisiert der VSV mehr-mals im Jahr Informationsveranstaltungen über die Gesetzge-bung in der Schweiz und auf internationaler Ebene, Themen-Workshops zur Unterstützung seiner Mitglieder in ihrer täglichen Arbeit, ein komplettes „Cross border“-Programm sowie Seminare über das GwG und die Standesregeln, bei denen die jüngsten Entwicklungen in diesem Bereich beleuch-tet werden. Diese Angebote werden kontinuierlich ausgewei-tet, damit die UVV für die zahlreichen aktuellen und zukünfti-gen Herausforderungen gewappnet sind. Die hohen Teilnehmerzahlen dieser Veranstaltungen belegen im Übrigen das stetige Interesse der Mitglieder an ihrer Fortbildung und ihren Willen, ein hohes Niveau zu halten.

Die Normen hinsichtlich Informationspflicht, Relevanz, Transparenz und der globalen Sorgfaltspflicht bei der Ausübung der Tätigkeit des UVV werden immer strenger. Haben sich einige UVV nach Ihren Beobachtungen schon auf die künftigen Normen eingestellt? z NR: Zahlreiche IAM übernehmen solche Standards bereits vor einer Einführung durch den Schweizerischen Gesetzge-ber, insbesondere bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit, da gerade in der EU als wichtigstem Auslandmarkt in zahlrei-chen Ländern bereits heute weitergehende Pflichten vorge-schrieben sind. Da der IAM-Markt jedoch wie erwähnt sehr heterogen ist, gilt dies nicht pauschal für alle Vermögensver-walter. Etliche IAM warten mit der Implementierung neuer, noch nicht im Detail feststehender Vorschriften noch ab. Der sich abzeichnende Handlungsbedarf ist aber in den letzten Monaten dem gesamten IAM-Markt bewusst geworden. z PD: Beim VSV stellt sich die Frage nicht in dieser Form, da die Standesregeln schon immer für alle Mitglieder bindend waren,

lange vor Einführung der Eckwerte der FINMA. Unabhängig von den Minimalregeln, welche die Regulierungsinstanzen oft nach-träglich vorgeschrieben haben, hat der VSV stets darauf geach-tet, dass seine Mitglieder die „Best Practices“ befolgen, die ihre Kunden und die Gerichte erwarten können. Davon hängen ihre Reputation und ihre Sicherheit ab. So brauchten unsere Mitglie-der jedes Mal, wenn die FINMA ihre Rahmenregeln änderte, nur geringfügige Anpassungen vorzunehmen.

Hat die Erfüllung der Anforderungen des FATCA-Abkommens den UVV 2014 besondere Schwierigkeiten bereitet? z NR: Unter den IAM bestanden insbesondere im ersten Halb-jahr 2014 zahlreiche Unsicherheiten betreffend der Einführung von FATCA im Juli 2014. Es scheint bislang jedoch, dass dem IAM-Markt auch dieses Mal gelungen ist, diese neue Hürde zu überwinden. Neu entstandene Interessensorganisationen und spezialisierte Berater bieten zudem den notwendigen Support, und in einem gewissen Masse auch eine Interessens-vertretung der betroffenen IAM.z PD: Die Begleitung der UVV in der Schweiz bei der Umsetzung des FATCA war 2014 ein Schwerpunkt unserer Arbeit der Berufsinteressenvertretung. 2015 setzen wir diese Anstrengun-gen fort, indem wir auf zwei Ebenen für die Interessen der UVV eintreten: in dem Qualifikationsgremium des SIF und in der Expertengruppe, welche die Verhandlungen über den Über-gang des Abkommens von Modell 2 nach Modell 1 begleitet. So konnten die Schweizer UVV durch einfache Online-Regist-rierung oder, in vielen Fällen, durch Selbstzertifizierung ihre Konformität mit dem FATCA sicherstellen. Im Übrigen haben wir unsere Mitglieder durch Informationsveranstaltungen, Leit-fäden oder auch individuelle Unterstützung begleitet.

Geben viele Ihrer Mitglieder das UVV-Modell auf, um sich einem reinen Beratungsgeschäft zuzuwenden? z NR: Obwohl einige Mitglieder die SRO- und Branchenorga-nisationsregulierung aufgeben, weil sie ausschliesslich auf das Beratungsgeschäft ausserhalb kollektiver Kapitalanla-gen fokussieren, gibt es keine verlässlichen Angaben über die effektiv nach Beendigung der Mitgliedschaft ausgeübte, nicht mehr regulierte Tätigkeit. z PD: Auch das Beratungsgeschäft muss reguliert sein, um von den im KAG vorgesehenen Erleichterungen zu profitieren. Andernfalls muss der Verwalter eine Bewilligung als Vertriebs-träger beantragen. Die Standesregeln des VSV gelten für Ver-mögensverwaltungs- wie für Beratungsmandate. Bis auf wenige Einzelheiten werden beide Modelle auch im neuen KAG gleichgestellt. Folglich haben wir auch keine Statistik über die Anteile der Verwalter, die auf das eine oder das andere Modell oder auch – ein häufiger Fall – auf beide zurückgreifen.

Die Regulierungskosten sind für direkt von der FINMA beaufsichtigte UVV 2014 erheblich gestiegen. Ist im Zuge der Stärkung der Aufsicht – unabhängig von ihrer endgültigen Form – mit vergleichbaren Kostenerhöhungen zu rechnen?z NR: Die schlussendlich gewählte Form der Aufsicht wird sicherlich entscheidend sein für die effektiv zu tragenden

nnn

Die SRO zeigen, dass eine Aufsicht, deren Dienstleistungen weit über diejenige

der FINMA hinaus gehen, dennoch zu einem gegenüber der FINMA tieferen Preis

geboten werden kann. Nicolas Ramelet

52_55_OAR_DE.indd 54 8/04/15 21:42:28

Page 55: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

55

Kosten einer gesteigerten Aufsicht. Diesen Aspekt hat das EFD im Rahmen der Vernehmlassung zu wenig vertieft. Die SRO zeigen, dass eine Aufsicht, deren Dienstleistungen weit über diejenige der FINMA hinaus gehen, dennoch zu einem gegenüber der FINMA tieferen Preis geboten werden kann. Da die Logik und die Erfahrungen im Ausland zeigen, dass regulatorische Zusatzkosten schlussendlich vom Kunden getragen werden müssen, ist eine kosteneffiziente Aufsicht klar auch im Sinne jedes Kunden.

Stellen Sie Unterschiede zwischen den Ausübungsmodellen verschiedener Unternehmergenerationen fest?z NR: Nein. Grundsätzlich ist der Markt der IAM derart hete-rogen, dass sich kein klarer Trend erkennen lässt. Auch wenn sich nur noch wenige Ein-Mann-IAM Gesuche für die Aufnahme in den VQF bewerben, so sind zahlreiche Mitglie-der immer noch so organisiert. Diese Thematik lässt sich daher nicht auf ein Generationenphänomen reduzieren. Der IAM-Markt ist marktgegeben und regulatorisch bedingt in einer Umbau- und Aufbruchphase. Die Bewältigung dieser Herausforderungen ist naturgemäss in einer Gemeinschaft zumeist einfacher als im Alleingang. z PD: Wir haben keine nennenswerten Veränderungen oder Entwicklungen der Modelle bei unseren Aufnahmegesuchen festgestellt. Das Profil der neuen Verwalter und die gewählten Strukturen bleiben unverändert. Allerdings ist es durchaus möglich, wenn auch kaum quantitativ erfassbar, dass ein Teil der Verwalter es derzeit vorzieht, sich in ein bestehendes Unternehmen zu integrieren, als ein eigenes aufzubauen.

Glauben Sie, dass Roboter-Berater im Asset Management für die UVV eine ernsthafte Konkurrenz darstellen?z NR: Ganz offensichtlich besteht eine Nachfrage nach sol-chen Geschäftsmodellen. Diese zielen jedoch als Eckpfeiler ihres Geschäftsmodells darauf ab, mit einem minimalen Ein-satz von personellen Ressourcen auszukommen. Beim klas-sischen, persönlichen IAM-Modell ist hingegen der persön-liche Kontakt und das Vertrauen in den IAM und seine Vernetzung oftmals zentral für den Kunden. Insofern erfüllen die beiden Modelle verschiedene Bedürfnisse. Anstatt dass sie sich konkurrieren, gehe ich eher davon aus, dass sich die bereits begonnene Entwicklung hin zu einem kombinier-ten Modell verstärken wird.

Die UVV hatten zuweilen den Eindruck, dass ihre Interessen bei den Diskussionen über die Aufsicht ins Hintertreffen gerieten. Dabei haben die SRO ihren Standpunkt zum Ausdruck gebracht. Wie stehen die Erfolgschancen?z NR: Auch wenn die breite mediale Öffentlichkeit den Aspekt der Beaufsichtigung der Vermögensverwalter nicht in der Titelzeile erwähnte, so ist dennoch auffallend, dass die meisten Berichte zu FIDLEG und FINIG das Thema der angestrebten, strengeren Aufsicht über die Vermögensver-walter aufgriffen. In der Fachpresse wurde dieser Aspekt zudem ausgiebig vertieft. Auch ist begrüssenswert, dass

das EFD in regem Kontakt mit den branchenvertretenden SRO steht und sich auch im Nachgang zu der Vernehm-lassung um einen konstruktiven Dialog bemüht. Daher sind wir zuversichtlich, dass dem EFD die rechtlichen, aber auch die praktischen Umsetzungsprobleme einer solchen Verschärfung der Aufsicht bewusst sind. Durch diesen Austausch können wir dem EFD auch aufzeigen, in welcher Ausgestaltung eine strengere Überwachung der IAM auch einen effektiven, praktischen Mehrwert generiert. Es wäre allerdings, auch im internationalen Kontext, illusorisch, auf das Ausbleiben einer Veränderung gegenüber dem heuti-gen Zustand hinzuarbeiten.

z PD: Die Banken haben versucht, die Frage des Zugangs zum EU-Markt und des Anlegerschutzes als Vorwand zur Durchset-zung einer den Interessen der KMU zuwiderlaufenden Gesetzge-bung zu nutzen. Dabei handelt es sich ganz einfach um eine ver-schleierte Strukturpolitik mit dem Ziel, kleinere Wettbewerber aus dem Markt zu drängen. Tatsächlich besteht kein Zusammenhang zwischen dem Marktzugang der Banken und der Beaufsichtigung der UVV, was inzwischen auch anerkannt wurde. Was den Anle-gerschutz angeht, so darf man nicht vergessen, dass das von dem UVV verwaltete Geld nach wie vor in einer Bank deponiert ist und folglich den gleichen Schutz geniesst. Genauso unterliegt die Verwaltungstätigkeit identischen Verhaltensregeln. Diese von der FINMA anerkannten Regeln gelten gleichermassen für die Geschäftsbeziehungen zwischen einer Bank und ihrem Kunden wie zwischen einem UVV, der Mitglied eines Verbandes wie des VSV ist, und seinem Kunden. Zudem stimmen sie sachlich mit den entsprechenden EU-Richtlinien überein.Diese Argumente wurden nach der Vernehmlassung berück-sichtigt und erklären bestimmt, zumindest teilweise, die auf-geschlossene Haltung, die das EFD bei den derzeitigen Dis-kussionen gegenüber unseren Anliegen einnimmt.

Wie sehen Sie die Zukunft der SRO?z NR: Setzt man die im Markt erhältlichen Informationen zu einem Bild zusammen, so stellt man fest, dass sich die Befürch-tung einer Konsolidierung in der Vermögensverwalterbranche materialisiert. Unter den SRO selbst hat bislang keine solche Konsolidierung stattgefunden. Sofern sich aber der Gesetzge-ber entschliesst, die Vermögensverwalter aus dem Kreis der durch SRO beaufsichtigten Finanzintermediäre zu nehmen und im Sinne des Vorentwurfes des Finanzinstitutsgesetzes einer Aufsicht durch die FINMA oder einer Aufsichtsorganisation zu unterstellen, werden die SRO sich an das veränderte Marktum-feld anpassen müssen, wobei alle SRO, und nicht nur die bran-chenspezifisch auf IAM fokussierenden, Handlungsbedarf haben werden. Zweifelsfrei werden die SRO weiterhin eine zen-trale Rolle bei der Beaufsichtigung der nicht direkt durch die FINMA überwachten Finanzintermediäre einnehmen, da die Bedeutung des GwG, und damit auch der SRO, seit seiner Inkraftsetzung stetig zugenommen hat. •

Das Interesse der UVV an ihrer Fortbildung und ihr Wille, ein hohes Niveau zu halten, sind stark. Patrick Dorner

52_55_OAR_DE.indd 55 8/04/15 21:42:41

Page 56: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

56

M A K R O Ö K O N O M I E

Jede Zentralbank kann ihre Geldpolitik selbst bestimmen. dabei

muss keine abstimmunG mit den anderen Zentralbanken erfolGen. es

handelt sich dabei um eine wichtiGe befuGnis, die nicht nur die anleGer

weltweit, sondern auch die wirtschaftliche Zukunft des JeweiliGen

landes betrifft. hier eine Übersicht Über die derZeitiGen strateGien der

verschiedenen Zentralbanken.

enn sich die Historiker in zwanzig Jahren mit der Finanzkrise der Jahre 2007 bis 2008 sowie der Zeit danach befassen, werden sie sicherlich die essenzielle Rolle hervorhe-ben, die die Zentralbanken dabei gespielt haben. Bis dann liegen zweifellos ausreichend Elemente vor, um sich eine Mei-nung über den Erfolg oder Misserfolg der Geldpolitiken nach der Finanzkrise bilden zu können. Heute hingegen ist es leider noch nicht möglich, hierfür den ausreichenden Abstand einzu-nehmen. Sicher, die Position der USA sechs Jahre nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers weist darauf hin, dass

Zentralbanken: Verwirrt? Vertrauen verspielt? Ein wenig von beidem?

sich wieder eine gewisse makroökonomische „Normalität“ ein-gestellt hat, und das bereits seit Mitte 2012. In den USA wächst die Wirtschaft auf Basis einer sehr breiten und gut gesicherten Nachfrage, die Banken vergeben wieder Kredite, und die Arbeitslosigkeit geht zurück. Die Inflation, von der ich persön-lich seit Ende 2008 dachte, sie könne unkontrollierbar werden, hat sich bisher immer noch nicht eingestellt. Ganz im Gegenteil! Als Folge des kürzlich in den Keller gegangenen Ölpreises bewegen sich die Inflationsraten derzeit quasi bei null und könnten in den nächsten Monaten sogar negativ werden.

Von A n d r e A s H ö f e r t

ChefvolkswirtUBS Wealth Management

ubs.com/wealth-management

W

3P_56_58_UBS_DE.indd 56 8/04/15 21:44:42

Page 57: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

57

nnn

Perspektiven des Landes für das laufende Jahr hervorra-gend sind. Der Vorwand hierfür war die immer noch sehr schwache Inflationsrate. Durch das Inflationsziel der Riks-bank (Inflation Targeting), wird das Risiko einer weiteren Immobilienblase in Schweden immer grösser.

Russland und BRasilien...Auch der sinkende Ölpreis trägt zur Verwirrung bei. Die Währungen der Rohstoff exportierenden Länder sind stark mit dem in Dollar gehandelten Rohölpreis korreliert. Syn-chron zum Preis des schwarzen Goldes werten sie also seit sechs Monaten ab. So erklärt es sich, dass in zahlreichen Rohstoff produzieren-den Ländern eine Quasi-Stagflation herrscht, also schwa-ches Wachstum bzw. Rückgang, kombiniert mit einer sehr hohen Inflationsrate, die sich wiederum insbesondere aus den Importpreisen erklärt. Das extremste Beispiel ist Russ-land, für das 2015 ein Rückgang von fünf Prozent und eine Inflationsrate von 15 Prozent erwartet werden. Brasilien ist mit einem Rückgang von 0,5 Prozent und einer Inflationsrate über sieben Prozent ebenfalls nicht in einer beneidenswer-ten Position. Wie könnte unter solchen Vorzeichen eine kor-rekte Geldpolitik aussehen? Wenn das Wirtschaftswachstum angekurbelt wird, riskiert man, die Inflation noch weiter zu schüren; wird hingegen die Inflation bekämpft, besteht die Gefahr, dass die Wirtschaft noch weiter in die Rezession getrieben wird.

usa und england...In den USA und in England herrscht eine umgekehrte Situ-ation, also eine sehr niedrige Inflationsrate bis hin zur Defla-tion, kombiniert mit einem alles in allem bemerkenswerten Wachstum. Dies ist nur auf den ersten Blick beneidenswert und vereinfacht den Zentralbankern nicht notwendigerweise die Arbeit. Wie bereits oben erwähnt, befindet sich nicht nur das Fed, sondern auch die Bank of England in dieser Situ-

VoRsicht ist geBotenAber gibt es tatsächlich ausschliesslich Grund zur Freude? Wir sollten vorsichtig bleiben. Die von der Federal Reserve von Ben Bernanke bis 2014 und anschliessend von Janet Yellen vorangetriebenen geldpolitischen Massnahmen sind noch nicht abgeschlossen. Lediglich die erste Hälfte – die expansive Geldpolitik – ist beendet. Der Beginn des zweiten Teils dieser Massnahmen – die restriktive Geldpolitik, einge-leitet durch eine erste Erhöhung der Fed-Zinssätze – ist für Juni oder September dieses Jahres geplant. Sollte es nicht dazu kommen, ist es angeraten, ernsthafte Zweifel an einer wie auch immer gearteten amerikanischen „Normalisierung“ zu hegen.

Eine einfache Regel für „normale“ Zeiten ist, dass die kurz-fristigen Zinssätze (wie z. B. die Federal Funds Rate) das nominale Wachstum der Wirtschaft widerspiegeln. Selbst, wenn man für dieses Jahr von einer im Mittel geringen Infla-tion in den USA ausgeht, könnte schon alleine das reale Wachstum des Landes „normale“ Federal Funds Rates von über drei Prozent rechtfertigen. Aber davon sind wir noch weit entfernt.

unteRschiedliche stRategien ohne gemeinsamen nenneRWenn man sich auf die Geldpolitiken der anderen Zentral-banken konzentriert, stellt sich die Situation noch viel kom-plexer dar. Die einzige Gemeinsamkeit zwischen diesen Zentralbanken ist, dass es keine Gemeinsamkeit gibt. Manche Zentralbanken (wie die Bank of England) agieren restriktiv; andere werfen die Notenpresse an. Letzteres ist beispielsweise bei der Bank of Japan der Fall, die ein aggressives Quantitative-Easing-Programm betreibt. Das-selbe gilt für die Europäische Zentralbank (EZB), deren Pro-gramm im März gestartet wird. Auch gibt es Notenbanken, die immer negativere Zinssätze auf Einlagen festlegen. Die Zentralbank Dänemarks sowie die Schweizerische National-bank (SNB) lassen offiziell durchblicken, dass Kapitalkont-rollen nicht mehr tabu für sie sind.Auch, wer lediglich die verschiedenen Ziele der Zentralban-ken betrachtet, findet keinen gemeinsamen Nenner mehr. Während manche Notenbanken de facto einen Währungs-krieg führen, rechtfertigen andere ihre Massnahmen mit der Angst vor einer Deflation. Die schwedische Riksbank bei-spielsweise senkte die Zinssätze, obwohl die Währung als schwach angesehen werden kann und die wirtschaftlichen

Auch, wer lediglich die verschiedenen Ziele der Zentralban ken betrachtet, findet keinen gemeinsamen Nenner mehr.

3P_56_58_UBS_DE.indd 57 8/04/15 21:44:54

Page 58: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

58

M A K R O Ö K O N O M I E

ation. In beiden Fällen würde eine Erhöhung der Leitzins-sätze sinnvoll erscheinen – was wohl auch in den nächsten Monaten passieren wird –, jedoch ist eine solche Erhöhung in Anbetracht der immer noch niedrigen Inflationsrate nur sehr schwer zu kommunizieren.

China und die eurozone...Lediglich in China und in der Eurozone werden derzeit „tra-ditionelle“ Geldpolitiken praktiziert: expansive Geldpolitik in einem Wachstumsumfeld, das trotz der Abwesenheit jegli-chen Inflationsdrucks in beiden Fällen fragil bleibt. Was die Eurozone betrifft, so bleiben jedoch die nächsten Monate abzuwarten. Sie werden zeigen, ob die von Mario Draghi im Januar angekündigten Massnahmen (Quantitative-Easing-Programm mit einem Volumen von 60 Milliarden Euro pro Monat von März 2015 bis September 2016) ausreichen, um den seit August 2014 beobachteten Trend der negativen Inflationsantizipation umzukehren. Sollte dies nicht der Fall sein und sollte der schwache Aufschwung in der Eurozone erneut durch politische Risiken erschüttert werden, muss die EZB noch mehr tun – auf die Gefahr hin, einmal mehr die nordeuropäischen Inflationsgegner auf den Plan zu rufen.

Japan und die SChweizDem schwierigsten Umfeld sehen sich derzeit die japanische Zentralbank und die SNB gegenüber. In Japan ist es der Zentralbank immer noch nicht gelungen, Vertrauen darin aufzubauen, dass das zweifache Ziel erreicht werden kann: das Wachstum anzuschieben und die Inflationsrate in Japan dauerhaft auf über zwei Prozent zu bringen. Das Vertrauen fehlt, obwohl sich die Bilanzsumme der japanischen Noten-

bank seit Anfang 2012 verdoppelt hat. Zwar liegt die japani-sche Inflation über zwei Prozent, doch ist dies vor allem auf die Erhöhung der Mehrwertsteuer zurückzuführen. Nach der Rezession im zweiten und dritten Semester des letzten Jahres steht das japanische Wachstum zu Beginn des Jahres 2015 auf einer weitaus weniger soliden Basis.

Die Schweiz ist auf dem Weg in die Deflation, die 2011 noch vermieden werden konnte. Die Ursache dafür ist die Abschaffung des Mindestkurses durch die SNB. Auch, wenn „alles Notwendige“ dafür getan wurde, einem solchen Sze-nario zu entgehen, hat die SNB gezeigt, dass die Zentral-banken vielleicht doch nicht die allmächtigen Institutionen und letzten Bollwerke der wirtschaftlichen Stabilität sind, an die viele glauben möchten.

daS riSiko, Vertrauen zu VerSpielenDie nun folgende Feststellung ist sehr gefährlich: Bei Fiat-geld besteht der einzige echte Wert im Vertrauen, das die Menschen in die Notenbanken setzen, die den Wert des Geldes wahren. Wird dieses Vertrauen dadurch beschädigt, dass die Notenbanken nicht in der Lage sind, die Deflation zu bekämpfen, drohen sich Zweifel daran einzustellen, dass es dieselben Notenbanken anschliessend schaffen werden, etwas gegen die Inflation zu unternehmen.

In einer Welt, in der die Zentralbanken sich immer mehr durch konfuse und wirkungslose Geldpolitiken auszeichnen, ist damit zu rechnen, dass es grössere Fluktuationen zwi-schen den Währungen geben wird. Investoren, die in Wäh-rungen anlegen möchten, müssen sich auf Währungen kon-zentrieren, deren Zentralbanken eine restriktive Geldpolitik betreiben (derzeit US-Dollar und Britisches Pfund). Investo-ren, die sichere Anlagen bevorzugen, werden die mit den Währungsfluktuationen verbundenen Risiken hingegen meiden und ihre internationalen Anlagen gegen das Wech-selkursrisiko absichern. Abschliessend darf selbstverständlich nicht vergessen werden, dass niemand gegen Überraschungen gefeit ist, wie es die SNB mit ihrer Abschaffung des Mindestkurses gezeigt hat, der als „Basis der Schweizer Geldpolitik“ galt. Welche Lektion lässt sich aus dieser Kehrtwende ziehen? In Abwandlung des bekannten Lenin-Zitats könnte man sagen: Vertrauen in die Zentralbanken ist gut, Kontrolle in Form einer Absicherung ist besser. •

nnn

Die SNB hat gezeigt, dass die Zentral banken vielleicht doch nicht die allmächtigen Institutionen und letzten Bollwerke der wirtschaftlichen Stabilität sind, an die viele glauben möchten.

3P_56_58_UBS_DE.indd 58 8/04/15 21:45:10

Page 59: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

ECHIQUIER AGRESSOREuropa: „Carte Blanche“ InvestmentFR0010321802

ECHIQUIER MAJOREuropäische LeaderFR0010321828

ECHIQUIER AGENOREuropäische Small & Mid CapsFR0010321810

ECHIQUIER ARTYEuropa: Aktien und UnternehmensanleihenFR0010611293

ECHIQUIER PATRIMOINEEuropa: Defensiver MischfondsFR0010434019

ECHIQUIER GLOBAL CONVERTIBLESGlobal: WandelanleihenFR0011449537

AKTIENFONDS

MISCHFONDS UND ZINSPRODUKTE

Ø JÄHRLICHE

PERFORMANCE (seit Gründung)

+ 13.7 %(1991)

+ 8.8 %(2005)

+ 8.4 %(2004)

+ 6.7 % (2008)

+ 4.3 % (1995)

+ 7.7 % (2013)

LA FINANCIERE DE L’ECHIQUIER

IHR SPEZIALIST FÜR:

TITELAUSWAHL & AKTIVES MANAGEMENT

Die Fonds sind vorwiegend in Aktien und Unternehmensanleihen investiert.

Die Aktien und Unternehmensanleihen schlie en potentiale Kapitalverluste ein.

Mehr zu unseren Fonds

www.lfde.com/de

+33 (0)1 47 23 94 79

53, AVENUE D’IÉNA - 75116 PARIS - FRANCE - TEL.: +33 (0)1 47 23 94 79 - KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MIT AMF - ZULASSUNG NR 91004

Ø JÄHRLICHE

VOLATILITÄT(seit Gründung)

+ 16.2 %(1991)

+ 20.7 %(2005)

+ 17.6 %(2004)

+ 8.1 % (2008)

+ 3.6 % (1995)

+ 4.6 % (2013)

FINANCIERE DE L’ECHIQUIER, STOCK-SPICKING EXPERTISE SEIT 1991

PUB INVEST NEWS MARS 2015.indd 1 31/03/2015 14:09

ECHIQUIER AGRESSOREuropa: „Carte Blanche“ InvestmentFR0010321802

ECHIQUIER MAJOREuropäische LeaderFR0010321828

ECHIQUIER AGENOREuropäische Small & Mid CapsFR0010321810

ECHIQUIER ARTYEuropa: Aktien und UnternehmensanleihenFR0010611293

ECHIQUIER PATRIMOINEEuropa: Defensiver MischfondsFR0010434019

ECHIQUIER GLOBAL CONVERTIBLESGlobal: WandelanleihenFR0011449537

AKTIENFONDS

MISCHFONDS UND ZINSPRODUKTE

Ø JÄHRLICHE

PERFORMANCE (seit Gründung)

+ 13.7 %(1991)

+ 8.8 %(2005)

+ 8.4 %(2004)

+ 6.7 % (2008)

+ 4.3 % (1995)

+ 7.7 % (2013)

LA FINANCIERE DE L’ECHIQUIER

IHR SPEZIALIST FÜR:

TITELAUSWAHL & AKTIVES MANAGEMENT

Die Fonds sind vorwiegend in Aktien und Unternehmensanleihen investiert.

Die Aktien und Unternehmensanleihen schlie en potentiale Kapitalverluste ein.

Mehr zu unseren Fonds

www.lfde.com/de

+33 (0)1 47 23 94 79

53, AVENUE D’IÉNA - 75116 PARIS - FRANCE - TEL.: +33 (0)1 47 23 94 79 - KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MIT AMF - ZULASSUNG NR 91004

Ø JÄHRLICHE

VOLATILITÄT(seit Gründung)

+ 16.2 %(1991)

+ 20.7 %(2005)

+ 17.6 %(2004)

+ 8.1 % (2008)

+ 3.6 % (1995)

+ 4.6 % (2013)

FINANCIERE DE L’ECHIQUIER, STOCK-SPICKING EXPERTISE SEIT 1991

PUB INVEST NEWS MARS 2015.indd 1 31/03/2015 14:09

PubP59DE.indd 59 8/04/15 17:44:30

Page 60: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

60

P E R S P E K T I V E N

arum haben Sie sich 1996 dafür entschieden, eine Bank zu gründen und nicht etwa dafür, unabhängiger Vermögensverwalter zu werden? z ES: Diese Frage haben wir uns auch gestellt. Als wir 1996 die Bank gründeten, wollten wir uns eigentlich eher wie ein Asset Manager im angelsächsischen Raum positionieren. In diesen Ländern sind die grössten institutionellen Vermö-gensverwalter keine Banken. Schliesslich entschieden wir uns aus zwei Gründen für eine Bankzulassung. Erstens ermöglicht sie uns, unseren Kunden alle Bankdienstleistun-gen aus einer Hand anzubieten. Das heisst, wir sind der einzige Gesprächspartner und stellen ein umfassendes Spektrum an Dienstleistungen bereit. Zweitens ist es eine Imagefrage: Da eine Bank strenger reguliert ist und höhere Eigenkapitalanforderungen erfüllen muss, wirkt sie solider. Zumindest war das damals der Fall, insbesondere in den eher konservativ eingestellten südeuropäischen Ländern.

Während der rund 20 Jahre seit der Gründung haben Sie niemals das Bankkundengeheimnis unterstrichen, um Ihre Bank zu profilieren. War das eine bewusste Entscheidung?z ES: Alle, die damals die Entwicklung aufmerksam verfolgten, wussten bereits, dass das Bankkundengeheimnis nicht mehr lange bestehen würde. In den meisten westlichen Ländern wurde der Finanzsektor liberalisiert, Devisenkontrollen und sonstige Einschränkungen wurden abgeschafft. Die europäi-schen Staaten waren dabei, ihre Finanzen in Ordnung zu brin-gen, um sich auf die Einheitswährung vorzubereiten. Es wurde also möglich, das Onshore-Geschäft in der Vermögensver-waltung auszubauen. Ausserdem stürzten zu dieser Zeit die nachrichtenlosen Vermögen den Finanzplatz Schweiz in eine Krise. Diese Affäre schlug die erste Bresche in das Bankkun-dengeheimnis. Zu dieser Zeit meinten viele, dem schweizeri-schen Private Banking hätte die letzte Stunde geschlagen. Wir sahen die Lage anders: Das Konzept der Schweizer Pri-vatbank als Tresor hatte zwar keine vielversprechende Zukunft vor sich, aber die Schweiz verfügte über eine umfassende Kompetenz im Bereich der internationalen Vermögensverwal-tung. Wir gingen davon aus, dass vermögende und instituti-

onelle Kunden immer erfahrene und kompetente Vermögens-verwalter brauchen würden. Es genügte also, unser Geschäftsmodell auf diese Logik zu stützten.

Auf welche Stärken setzen Sie, um solide und wettbewerbsfähig zu bleiben?z ES: 2008 zeigte die Finanzkrise, dass die Solidität einer Bank nicht von ihrer Grösse abhängt, sondern von ihrer Aktivität und ihrer Einstellung zu ihrem Geschäft. Abgesehen davon, dass wir über ein sehr hohes Eigenkapital verfügen und keine risikoreiche Tätigkeit ausüben, profilieren wir uns dadurch, dass die Bank von ihren Eigentümern geführt wird. So können wir die Probleme vieler börsenkotierter Banken vermeiden und länger vorausplanen, statt uns nur auf die Ergebnisse des kommenden Quartals zu konzentrieren.

Wie werden Sie sich im Rahmen der Konsolidierung der schweizerischen Privatbanken positionieren? z ES: Die Grösse der Privatbanken spielt tatsächlich eine Rolle. Das Problem ist jedoch eher auf den Margendruck und die Einschränkungen des Marktzugangs zurückzuführen als auf das Ende des Bankkundengeheimnisses. Wir haben bereits mehrmals wiederholt, dass wir uns gerne über eine Akquisition vergrössern würden. Aber wir werden diesen Schritt nur dann unternehmen, wenn das Ziel unseren Krite-rien entspricht: Grösse, Preis, Kundenstamm, Märkte, Art der angebotenen Verwaltungslösungen und kulturelle Über-einstimmung mit den übernommenen Teams.

WIn 20 Jahren hat dIe Bank SYZ SIch erfolgreIch auf eInem nISchenmarkt

poSItIonIert und dIe hIndernISSe vermIeden, dIe mIt dem ende deS BankgeheImnISSeS verBunden waren. Ihre SolIdItät und Ihr wachStum SInd daS ergeBnIS

auSführlIcher und kluger üBerlegungen. eIn geSpräch mIt dem ceo ÉrIc SYZ.Das Gespräch führte Nejra BazDarevic

E r i c S y z

CEOBank SYZ

syzgroup.com

bancaire et financier en Suisse?z ES:

Die Solidität einer Bank hängt nicht von ihrer Grösse ab

60_61_SYZ_DE.indd 60 8/04/15 21:53:00

Page 61: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

61

Planen Sie Übernahmen im Ausland? z ES: Wir kennen keine Grenzen und stehen allen Möglichkeiten offen gegenüber. Wir haben bereits Partnerschaften mit aus-ländischen Unternehmen geschlossen und Akquisitionen im Ausland getätigt, in erster Linie in Italien, Spanien und Asien. Wir interessieren uns für mehrere Länder, auch für die USA.

Welche Märkte auf internationaler Ebene sind für die Schweizer Vermögensverwaltung am wichtigsten?z ES: Das kommt auf die Marktteilnehmer an. Die grossen Finanzinstitute brauchen natürlich Wachstumsmärkte. Des-halb neigen sie dazu, sich auf Schwellenländer zu konzentrie-ren. Kleinere Unternehmen haben nicht die nötigen Ressour-cen, um in allen Ländern Fuss zu fassen, und fokussieren sich auf Märkte, die den grenzüberschreitenden Verkehr nicht ein-schränken. Wir interessieren uns vor allem für Märkte mit einer anspruchsvollen Kundschaft, die an internationale Vermö-gensverwaltung gewöhnt ist. Als Nischenplayer können wir unser Geschäft auch in reifen Märkten ausbauen. So zum Beispiel in Spanien, wo wir trotz der aktuellen Wirtschaftslage erfreuliche Ergebnisse erzielen.

Auf Gruppenebene sind Sie über SYZ Swiss Advisors auch in den USA tätig. Sollten die schweizerischen Vermögensverwalter Ihrer Meinung nach angesichts der neuen Steuertransparenz die amerikanische Kundschaft anvisieren?z ES: Der amerikanische Markt ist ein gutes Beispiel. Es han-delt sich um den weltweit grössten Markt für die Vermögens-verwaltung mit anspruchsvollen Anlegern, die sich für aktive Vermögensverwaltung interessieren und bereit sind, für diese Leistung mit hohem Mehrwert zu bezahlen. Natürlich setzt das voraus, keine Altlasten in diesem Land zu haben, mit einer geeigneten Struktur zu arbeiten und von der SEC zuge-lassen zu sein. Die Regeln in den USA sind zwar sehr streng, aber auch sehr klar. Dazu braucht man allerdings eine fun-dierte Expertise in Steuerfragen, damit die Vermögensverwal-tung auch diesen Aspekt berücksichtigen kann.

SYZ Independent Asset Managers ist eine eigene Abteilung in Ihrem Unternehmen. Welche Ambitionen hegen Sie auf dem Gebiet der Leistungen für unabhängige Vermögensverwalter (UVV)?z ES: Unabhängige Vermögensverwalter sind bevorzugte

Gesprächspartner für uns, weil wir einen ähnlichen unternehmerischen Ansatz haben. Sie schätzen unsere flache Hierarchie und unsere schnelle Entscheidungs-findung. Diese Aktivität hat bereits einen gewissen Erfolg verzeichnet. Die umfassende Erfahrung von Jean-Marc Vallet, der soeben die Leitung übernommen hat, sollte uns ermöglichen, das Angebot für UVV weiter auszubauen.

Welchen Mehrwert bieten Sie UVV?z ES: Als Depotbank zeichnen wir uns durch ausserordentli-che Solidität und eine effiziente Plattform aus. Diese beiden Elemente werden von unabhängigen Vermögensverwaltern sehr geschätzt. Aber wir heben uns vor allem durch unsere Verwaltungs- und Anlagekultur ab. Dank unserer Glaubwür-digkeit in diesem Bereich bieten wir bei der Beratung einen hohen Mehrwert.

Wie sehen Sie die Zukunft des Schweizer Finanzplatzes und wie bewerten Sie die Asset-Management-Initiative? z ES: Die Schwierigkeiten sind zwar gross, vor allem ange-sichts des Wechselkurses, aber ich bleibe zuversichtlich und glaube an die Zukunft des Finanzplatzes, weil die Schweiz eine Verwaltungskompetenz besitzt, die zu lange vom Bankkundengeheimnis in den Schatten gestellt wurde. Die Asset-Management-Initiative geht natürlich in die richtige Richtung. Sie will die Schweiz zu einem führenden Asset-Management-Standort ausbauen, der sich durch hohe Professionalität, strenge Standards, Dis-ziplin und umfassendes Know-how auszeichnet. Diese Entwicklung kann sich günstig auf die Vermögensverwal-tung auswirken. In diesem Rahmen dürfen wir allerdings nur die besten Elemente der institutionellen Verwaltung übernehmen und müssen unbedingt an den Stärken des Private Banking festhalten, das heisst Service, Aufmerk-samkeit, Personalisierung, Flexibilität, Verfügbarkeit und Urteilsfähigkeit. Die institutionelle Verwaltung unterschei-det sich vom Private Banking darin, dass Privatkunden bei umfassenden Anlageentscheidungen nicht alleine gelas-sen werden dürfen. Ein guter Vermögensverwalter muss Privatkunden jederzeit kompetent betreuen und umfas-send beraten. •

Die Solidität einer Bank hängt nicht von ihrer Grösse ab

Die Schweiz besitzt eine Verwaltungskompetenz, die zu lange vom Bankkundengeheimnis in den Schatten gestellt wurde.

60_61_SYZ_DE.indd 61 10/04/15 15:20:45

Page 62: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

62

P E R S P E K T I V E N

Wir leben heute in einer extrem vernetzten, technologiegestützten Welt. sollten die Fachleute der Finanzbranche und ihre Kunden dieser tendenz

Folgen, auch auF die geFahr hin, jede Kontrolle zu verlieren? michel girardin, ProFessor Für macro-Finance, beleuchtet diese Frage.

rag' deinen Bankier, welche Performance er dir bieten kann, und er wird dir mit einer anderen Frage antworten, näm­lich welches Risiko du einzugehen bereit bist“, riet mir mein Vater, und als Bankierssohn wusste er, wovon er sprach.

Auf eine Frage mit einer anderen Frage antworten: Das ist ein Spiel, das viele Bankiers hervorragend beherrschen. Vor kurzem habe ich ein paar von ihnen auf die Probe gestellt und sie gefragt: „Würden Sie die Verwaltung Ihres Vermögens einem Computer anvertrauen?“ Die – wenn auch weitgehend – rhetorischen Antworten waren meistens Fragen wie „Und Sie, wären Sie etwa so verrückt das zu tun?“ oder auch „Würden Sie vielleicht in einen Bus steigen, wenn Sie wüssten, dass der Fahrer durch einen Computer ersetzt wurde?“

Selbst Ende der Neunzigerjahre, als sich die Technologie­blase aufblähte, reagierten die meisten Bankiers noch mit einem Lächeln auf die Frage nach einer automatisierten Ver­mögensverwaltung. Und zwar aus zwei Gründen: Zum einen

Roboter als Vermögensverwalter?

nnn

schienen die digitale Bank und das Bankgeheimnis so unvereinbar wie Feuer und Wasser, zum anderen und vor allem konnten sich die Bankiers nicht vorstellen, wie die Beratungstätigkeit automatisiert werden sollte. Jetzt ist diese doppelte Schranke gefallen.

Das Bankgeheimnis ist tot, es leBe Die Fintech!Das aus „Finanz“ und „Technologie“ gebildete Schachtel­wort FinTech bezeichnet eine Reihe Finanzdienstleistungen, die von Start­ups mit revolutionärem Anspruch angeboten werden. Die häufigsten Leistungen, die bisher in diesem Bereich zur Verfügung stehen, sind Crowdfunding, mobile Zahlungssysteme und Online­Banking. Das Ausgangsprinzip ist einfach: alles was automatisierbar ist, wird morgen auto­matisiert... und übermorgen zu reduzierten Kosten automa­tisiert werden. Die starke Tendenz zur Disintermediation ist nicht zu übersehen. So breitet sich etwa das Crowdfunding über das Internet und die sozialen Netzwerke, ohne Hilfe der traditionellen Akteure des Bankkredits, aus. Die Aktivität sol­cher Kreditplattformen für Privatpersonen, aber auch für Unternehmen, nimmt stetig zu und kommt dieses Jahr in Europa auf 7 Milliarden Euro. Das ist zwar immer noch wenig im Vergleich zu den rund 5'200 Milliarden Euro, die letztes

Von M i c h e l G i r a r d i n

Professor für Macro­Finance,Universität Genf

Geneva School of Economics and ManagementGeneva Finance Research Institute

unige.ch

F

Das Bankgeheimnis diente als Ruhekissen, das die Digitalisierung der

Bankdienstleistungen bremste.

© iS

to

ck

62_64_Girardin_DE.indd 62 8/04/15 21:55:37

Page 63: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

63

Roboter als Vermögensverwalter?

© iS

to

ck

62_64_Girardin_DE.indd 63 8/04/15 21:55:59

Page 64: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

64

P E R S P E K T I V E N

Jahr in Form von Bankkrediten an Privathaushalte vergeben wurden, aber das Crowdfunding verzeichnet eine erheblich höhere Wachstumsrate als das traditionelle Kreditwesen. Als Mobile-Payment (mobile Bezahlung) bezeichnet man alle von einem Mobiltelefon aus getätigten Bezahlvorgänge. In diesem Bereich ist die Schweiz offenkundig im Verzug, wenn man das Ausmass dieser Zahlweise in den angelsächsi-schen Ländern, aber auch in Frankreich und den Schwellen-ländern betrachtet. Auch was Online-Banking angeht, ist das Angebot in der Schweiz derzeit noch lückenhaft.

Das Bankgeheimnis diente – vor seinem Ableben – als Ruhekissen, das die Digitalisierung der Bankdienstleistun-gen bremste. Jetzt stellt der Schweizer Finanzplatz fest, dass er auf dem Gebiet der FinTech nicht gerade zur Vorhut gehört, selbst wenn der Wille, diesen Rückstand aufzuholen, nicht zu übersehen ist. In dieser Hinsicht ist es erfreulich, dass demnächst der erste FinTech-Inkubator der Schweiz, „Fusion“, in Genf seine Arbeit aufnehmen soll: eine neue Perspektive und Diversifizierungschance für das Risikokapi-tal, das in diesem Land zu fast 80 % in Biowissenschaften investiert ist. Naturgemäss entwickelt sich die FinTech im Silicon Valley in atemberaubendem Tempo, aber auch New York und London sind gut aufgestellt. Immerhin zählt Gross-britannien über 135’000 Fachleute für Finanztechnologie: Das ist mehr als die Gesamtzahl der Beschäftigten des Schweizer Banksektors!

Wird AnlAgeberAtung demnächst vollständig vom computer übernommen?Anhänger der passiven Vermögensverwaltung haben die Automatisierung nicht erst seit dem Aufkommen der FinTech entdeckt. Teilen Sie die Auffassung von Professor Burton Malkiel, nach der kein Investmentfonds langfristig seinen Referenzindex „outperformt“? Dann sind „Roboter-Berater“ genau das Richtige für Sie. Der Autor des Bestsellers „A Random Walk Down Wall Street“ ist fest von der Effizienz der Finanzmärkte überzeugt: Es sei – zumindest auf längere Sicht – unmöglich, ex ante die Titel zu ermitteln, die den Markt übertreffen werden. Allein das Risiko, das der Anleger einzugehen bereit ist, bestimmt die langfristige Performance seines Vermögens. Malkiel übernimmt die „Moderne Portfo-liotheorie“ von Harry Markowitz, die sich als recht standfest erwiesen hat, seit sie 1952 das Licht der (Finanz-)Welt erblickte. Professor Malkiel, inzwischen bei Wealthfront, einem Marktführer der Roboter-Beratung, für das Invest-ment verantwortlich, bietet heute personalisierte Vermö-gensverwaltung mit minimalen menschlichen Eingriffen.

Da drängt sich ein Besuch bei Wealthfront auf. Die Reise zum Hauptsitz in Palo Alto kann man sich sparen, denn selbstverständlich lässt die Website nichts zu wünschen übrig. Nachdem ich ein Jahreseinkommen und ein Vermö-gen in adäquater Höhe eingegeben habe, erscheint die massgebliche Frage: „Streben Sie nach Gewinnmaximierung oder Verlustminimierung?“ Ich bleibe neutral: „Beides.“ Zu meiner Überraschung schlägt der Roboter mir vor, zwei Drit-tel meines Vermögens auf den Aktienmärkten anzulegen, davon die Hälfte an der US-Börse, und den Rest in Staats-anleihen. Für ein typisches Allokationsprofil eines „Familien-vaters“, für den Gewinne und Verluste gleichermassen zählen, ist die Risikoexposition doch recht dynamisch. Sie ist sogar sehr dynamisch, wenn man bedenkt, dass die Unzufriedenheit über einen Verlust von 10 % seines Vermö-gens absolut gesehen die Genugtuung über einen entspre-chenden Gewinn übersteigt.

Doch der Roboter hält noch weitere Überraschungen für mich bereit. Er fragt mich doch tatsächlich: „Wollen Sie so gut sein wie der Markt – oder sogar besser?“ – eine merkwürdige Auf-fassung von passiver Verwaltung. Wie kann man den Markt mit Indexfonds schlagen, die den Markt einfach nur abbilden? Ich komme dem Rätsel auf die Spur, als ich entdecke, dass der Roboter in seinem Verwaltungsstil eine Vorliebe für Wachstum hat. Tatsächlich wendet er eine sehr einfache Form des Smart Beta an, d.h. er richtet die Risikoexposition nach einem bestimmten Faktor aus, in diesem Fall dem Faktor „Growth“. Nur ist diese Entscheidung hier nicht – wie es sich gehört – taktischer, sondern strategischer Art. Ich bin nicht sicher, ob unser Freund der Roboter weiss, zu welchem Zeitpunkt er die Wachstumstitel fallen lassen und sich Subs-tanztiteln, d.h. einem Value-Stil, zuwenden sollte.

Wie dem auch sei, die FinTech ist in der Finanzwelt durch-aus willkommen. Um sich nachhaltig zu entwickeln, muss sich der Sektor kontinuierlich modernisieren. Ich persönlich bin noch nicht bereit, mein gesamtes Vermögen einem Roboter anzuvertrauen. In einer Zeit, in der China, ein Schwergewicht der Weltwirtschaft, eindeutige Zeichen der Schwäche zeigt, verlasse ich mich lieber auf mein eigenes Urteil über die Chancen einer sicheren Ankunft anstatt in einen Bus mit einem Computer als Fahrer einzusteigen. Aber ich lasse mich gern eines Besseren belehren. •

nnn Da fragt mich der Roboter doch tatsächlich: „Wollen Sie so gut sein wie der Markt – oder sogar besser?

62_64_Girardin_DE.indd 64 8/04/15 21:56:12

Page 65: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

65

S T R A T e G I e

n China geht die Migration in die Städte mit einer stär-keren Mittelklasse und einem radikal veränderten Verbrauch einher. So wird beispielsweise die Nahrung immer protein-haltiger und basiert häufig auf Fleisch. Laut einem Bericht des Institute of Agriculture and Trade Policy (IATP) wird der Pro-Kopf-Fleischverbrauch eines durchschnittlichen Chine-sen bis 2030 von 50 Kilogramm auf 75 Kilogramm anstei-gen. Vor dem Hintergrund, dass zur Produktion eines Kilo-gramms Rindfleisch 15.000 Liter Wasser benötigt werden und es 1,3 Milliarden Chinesen gibt, wird klar, wie gross die Herausforderung für die Wasserversorgung alleine nur durch diese Veränderung ist.

ExplosionsartigEr VErbrauchsanstiEg, sEhr ungEnügEndE rEssourcEnDie von der Stiftung ADM Capital Foundation in Hongkong finanzierte und verwaltete Initiative China Water Risk schätzt den Wasserverbrauch Chinas auf 600 Milliarden Kubikmeter, was drei Viertel seiner Wasserressourcen entspricht. Bereits in der jetzigen Situation kommt es zu grosser Wasserknapp-heit. Gemäss dem Minister für Wasserressourcen ist Wasser

bereits in zwei Dritteln der 660 chinesischen Städte zu einem knappen Gut geworden. Durch die erwarteten klimatischen Veränderungen wird sich dieses Phänomen zwangsläufig noch verschärfen. Auch die dramatische Grundwasserverschmutzung trägt zur weiteren Verschlimmerung der bereits spürbaren Wasser-knappheit bei. Der Minister für Wasserressourcen schätzt, dass 40 Prozent der chinesischen Wasserläufe ernsthaft

IHeute lebt bereits jeder zweite CHinese in

der stadt. im VergleiCH zu 1990 ist damit die anzaHl der städter Von 308 millionen auf 758

millionen gestiegen. bis 2050 wird erwartet, dass weitere 300 millionen CHinesen in die

städte zieHen werden. eine solCHe migration bringt grosse Veränderungen mit siCH. einige

erläuterungen.

Von A l e x A n d r e J e A n b l A n c

Produktspezialist ISR / BNP Paribas AquaBNP Paribas Investment Partners

bnpparibas.ch

Wasser: die grosse

Herausforderung für China

In China sind 40 Prozent der Wasserläufe stark verschmutzt.

65_67_BNP_DE 2.indd 65 8/04/15 21:57:50

Page 66: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

66

S T R A T e G I e

65_67_BNP_DE 2.indd 66 8/04/15 21:58:04

Page 67: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

67

verschmutzt sind. Diese Verschmutzung zeigt bereits nega-tive Auswirkungen auf die Gesundheit der Chinesen. Das für die Bewässerung der Reisfelder verwendete Wasser enthält beispielsweise Kadmium, das sich später in dem für den Verbrauch vorgesehenen Reis wiederfindet. Und es gibt wei-tere beängstigende Zahlen: Wie das Ministerium für Boden- und Naturressourcen in seiner Veröffentlichung China Geo-logical Survey angibt, sind im Süden und Südosten Chinas 90 Prozent des Grundwassers verschmutzt, 60 Prozent davon schwer.

Wasser als Garant des sozialen FriedensOhne Wasser kann es weder Leben noch menschliche Akti-vität geben. An dieser Erkenntnis führt kein Weg vorbei. Dasselbe gilt für das Wachstum und den Fortbestand der chinesischen Wirtschaft. Und auch für die soziale Ruhe, die die Basis für die Entwicklung und den Wohlstand Chinas bildet. Die Zeiten Maos sind in China vorbei; die Führungs-mannschaften werden mittlerweile regelmässig ausgetauscht und sind alle von derselben Angst getrieben: dem Stillstand des Wirtschaftsmotors. Wasser und sozialer Frieden sind eng miteinander verknüpft. Die kürzlich vom chinesischen Staat angestossene riesige Investitionsbewegung wird in den nächsten Jahren zweifelsohne noch stärker werden. Gemeint sind hier nicht die nächsten fünf oder sechs Jahre; wir sprechen hier eher über einen Horizont von rund dreissig Jahren. Es handelt sich also um ein strukturelles Problem langfristiger Natur.

einiGunG auF massive investitionen Es werden Kläranlagen gebaut, und der Verkauf von Ver-brauchsgütern wie Membranen und Filtern hat sich verviel-facht. Derzeit werden jährlich 100 Milliarden Dollar dafür ausgegeben, das Land mit Wasserversorgungs- und -auf-bereitungsanlagen auszurüsten. In den kommenden zwanzig Jahren sollen diese Ausgaben für Wasserinfrastruktur um zehn bis fünfzehn Prozent pro Jahr steigen. Auch hier lässt sich feststellen, dass es keine andere Wahl gibt. Das beste Beispiel für diese Herkulesaufgabe ist das Pro-jekt, Wasser aus dem feuchten Süden in den trockenen Norden Chinas zu bringen. Um die chinesische Bevölkerung ernähren und am Leben halten zu können, wird in der Land-wirtschaft bereits jetzt mit zwei Ernten produziert: Im Winter wird Weizen geerntet, im Sommer Mais. Um die ehrgeizigen Vorgaben zu erfüllen, ist der trockene Norden gezwungen,

sich übermässig aus seinem Grundwasser zu bedienen. Es kommt hinzu, dass das Gebiet dicht besiedelt ist und sich dort Branchen mit hohem Wasserverbrauch angesiedelt haben. Um diesem existenziellen Problem zu begegnen, plant der chinesische Staat, jährlich 45 Milliarden Kubikme-ter Wasser vom Süden in den Norden zu bringen. Dieses Projekt hat bereits Form angenommen. Bis 2050 wird sich das Land mit gewaltigen Infrastrukturen ausrüsten, die ein raffiniertes automatisch verwaltetes Pipeline- und Pumpen-system umfassen werden. Weiterhin werden umfangreiche Arbeiten für eine umfassende Meerwasserentsalzung durch-geführt. In dieselbe Richtung gehen die bereits getätigten Investitionen, mit denen der Wasserverbrauch in den Städ-ten Tianjin und Beijing sowie in der Provinz Hebei bis 2023 um 35 Prozent gesenkt werden soll.

möGlichkeiten Für Westliche unternehmenFür die Installation und Verwaltung der notwendigen Ausrüs-tungen wurden bereits grosse chinesische Unternehmen gegründet. Beispiele hierfür sind Everbright International für grosse Infrastrukturprojekte und Beijing Enterprises Water für die Wasseraufbereitung – zwei stark expandierende Marktakteure mit Sitz in Hongkong. Aber in einer globalisier-ten Welt können auch westliche Unternehmen von diesen Möglichkeiten profitieren. Zahlreiche Unternehmen tun dies bereits: Sulzer (Schweiz) im Pumpenbereich, Xylem (Schwe-den) bei der Bewässerung, Kemira (Finnland) bei der chemi-schen Wasseraufbereitung, Watts Water Technologies (USA) bei Pumpen, Rohren und Ventilen, Pentair (USA) im Bereich Filter und Entsalzung, Danaher (USA) bei der physischen Wasseraufbereitung, Lindsay Corp (USA) im Bereich Bewäs-serung, PerkinElmer (USA) im Bereich Verschmutzungsmes-sung und Roper Industries (USA) im Bereich Zähler.

eine investition in Wasser ist eine investition in die zukunFtDas Problem des Zugriffs auf diese lebenswichtige Res-source stellt sich natürlich nicht nur in China, sondern in allen Schwellenländern und zunehmend auch in entwickel-ten Volkswirtschaften. Wer heute in Themenfonds rund um den Wassersektor anlegt, kann sich mit einer Vision über 30 Jahre in der Zukunft positionieren, da der Bedarf in diesem Bereich für die künftige Entwicklung sämtlicher entwickelter Volkswirtschaften und Schwellenländer erheblich und ent-scheidend ist. •

In den kommenden 20 Jahren sollen die Ausgaben für Wasserinfrastruktur um zehn bis fünfzehn Prozent pro Jahr steigen.

© iS

to

ck

65_67_BNP_DE 2.indd 67 8/04/15 21:58:19

Page 68: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

68

S T R A T e G I e

Um ihre WettbeWerbsfähigkeit zU erhalten müssen sich soWohl

Unternehmen als aUch länder neUen technologien bedienen, die ihnen zUr

VerfügUng stehen. dazU gehören roboter, laser Und 3d-drUck. ein überblick über innoVationen in den

fertigUngsVerfahren.

irtschaftswachstum braucht Ressourcen. In den letzten 30 Jahren wurden auf unserem Planeten insge-samt 70 Milliarden Tonnen Rohstoffe zutage gefördert. Bei über 70 % dieser Materialien handelt es sich um nicht erneuerbare Rohstoffe. Dieser Trend dürfte langfristig anhal-ten und wird vor allem durch die aufstrebenden Märkte getrieben. Ein weiterer Treiber ist die Urbanisierung und die damit verbundene Veränderung der Konsumpräferenzen. Auch längere Lebenszeiten aufgrund des demographischen Wandels erhöhen den Druck auf die endlichen Rohstoffe.

Auf der Suche nAch effizienzvorteilenDie Konsequenz des sich abzeichnenden Engpasses ist, dass der Mensch mit Ressourcen immer effizienter umgeht. Diese Entwicklung wird zum Innovationstreiber. So gibt es immer mehr Firmen, die nach Alternativen für die knapper werdenden Rohstoffe suchen bzw. solche Substitute her-stellen. Alternative Materialien und technologische Neuerun-gen bei Herstellungsverfahren haben das Potential, der nächsten industriellen Revolution den Weg zu ebnen.

Ein Beispiel für diese Entwicklung ist das globale Produkti-onszentrum China. Mit seinem riesigen Reservoir an günsti-gen Arbeitskräften und seinem wachstumsstarken Binnen-markt hat Ch ina 2010 d ie USA a ls g rössten Fertigungsstandort der Welt abgelöst. Weil die Löhne in China in den vergangenen Jahren jedoch deutlich schneller gewach-sen sind als in den USA, ist der Kostenvorteil schrittweise geschrumpft. 2004 lagen die Industrielöhne in China bei 3% des vergleichbaren Lohns in den USA. 2012 waren es laut dem US-Arbeitsministerium bereits knapp 10% und Pricewa-terhouseCoopers schätzt, dass dieser Wert bis 2030 auf 50%

Innovative Materialien und Fertigungsverfahren treiben

die nächste industrielle Revolution

ansteigen wird. Unter Berücksichtigung der geringeren Pro-duktivität in China und höherer anderer Kosten, zum Beispiel für den Transport oder Zölle, schmilzt Chinas Produktionskos-tenvorteil gegenüber den USA nach den Schätzungen einer BCG-Studie auf weniger als 5% zusammen.

erhAlt deS ProduktionSkoStenvorteilS durch roboterDank der Robotertechnik und Automatisierung haben chi-nesische Unternehmen eine Möglichkeit, ihren Produktions-kostenvorteil zu halten. Dabei sind neue Robotergeneratio-nen günstiger und agiler denn je und können sicher und effektiv mit Menschen zusammenarbeiten.

Von P i e t e r B u s s c h e r

Senior Portfolio Manager RobecoSAM Smart Materials Fund robecosam.comW

0

50

100

150

200

250

300

350

400

450

332

273

396

64 23

8 1

Japan deutschland uSA Südkorea uk china brasilien indien

Geringe Verbreitung von Robotern in China bietet Raum für Wachstum

Anz

ahl r

obot

er/1

0'00

0 M

itarb

eite

r

Que

lle: I

FR W

orld

Rob

otic

s 20

13

68-69_RobecoSAM_DE.indd 68 8/04/15 22:04:33

Page 69: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

69

Innovative Materialien und Fertigungsverfahren treiben

die nächste industrielle Revolutioneinführungszeit und erhöhen die Profitabilität. Vor allem Unter-nehmen aus der Automobilindustrie, dem Gesundheitssektor und der Luftfahrt setzen auf das Verfahren. Sie machen zusammen circa 50% des Marktes aus. Das Beratungsunter-nehmen Roland Berger schätzt, dass das Wachstum sich in den kommenden 10 Jahren vervierfacht. Das ergibt ein Wachstum von 14% pro Jahr, so dass voraussichtlich die 10 Milliarden US-Dollar Grenze im Jahr 2023 erreicht wird.

Laser erobern die WerkhaLLenEin weiteres Fertigungsverfahren mit hohem Wachstumspo-tential sind Lasertechnologien. Aufgrund schnell sinkender Herstellungskosten bei steigender Leistung lösen sie mecha-nische Schneidprozesse und klassische Schweissverfahren zunehmend ab. Durch geringeren Materialverbrauch, höhere Prozessflexibilität und eine Senkung der Produktionskosten tragen sie wesentlich zu Effizienzverbesserungen bei.

Der Markt für Industrielaser lag Ende 2013 bei circa 3,3 Mil-liarden US-Dollar. Schätzungen zufolge kann er bis 2018 um jährlich 9% auf 5 Milliarden US-Dollar wachsen. Von den drei Laserarten (CO

2-, Festkörper-, Faserlaser) können insbeson-

dere Faserlaser signifikant dazu beitragen: RobecoSAM geht von jährlich 24% aus, so dass Faserlaser ihren Marktanteil bis 2018 auf über 40% steigern könnten.

in der ZukunftLangfristig sind vier Trends zu identifizieren, die Produktions- und Materialinnovationen auch in den nächsten Jahrzehnten weiter vorantreiben werden: Steigende Qualitätsstandards und höhere Arbeitskosten in Schwellenländern, eine alternde Bevölkerung und striktere Sicherheits- und Energieeffizien-standards.

Alternative Materialien und innovative Technologien wie Robotertechnik, 3D-Druck und Laser sorgen dafür, dass die Güterproduktion trotz limitierter Rohstoffe nicht ins Stocken gerät. Mit Investitionen in den zukunftsträchtigen Markt der Smart Materials beeinflussen Anleger sowohl die Zukunft der Materialienwelt als auch ihr Portfolio positiv. Denn die nächste industrielle Revolution hat gerade erst begonnen. •

Im Wissen um die Vorteile der Automatisierung hat sich die chinesische Regierung ambitionierte Ziele gesetzt. Die Stadt Guangzhou zum Beispiel – ein wichtiges Produktionszentrum – will laut einer Direktive der Stadtverwaltung zur industriellen Entwicklung bis 2020 80% ihrer Produktion automatisieren und subventioniert den Kauf von Automatisierungstechnik. 2013 war China mit einem Umsatzanteil von 20% erstmals der weltgrösste Markt für Robotertechnik. Die IFR geht davon aus, dass der Absatz von Robotern in China bis 2017 um 26% pro Jahr steigen wird und damit mehr als doppelt so schnell wie der weltweite Absatz.

eine industrieLLe revoLution, dank neuen verfahrenstechnikenDie generativen Fertigungsverfahren, auch bekannt als 3D-Druck, gehören zu einer weiteren bahnbrechenden Ent-wicklung in der Verfahrenstechnik. BMW beispielsweise setzt die Drucker für die Fahrzeugmontage ein. Auch Boeing setzt bei der Produktion von Komponenten auf die 3D-Technologie. Durch die Gewichtsreduktion sinkt der Kerosinverbrauch, zusammen mit dem Verzicht auf teure Spezialwerkzeuge ergibt sich ein Sparpotential zwischen 25% und 50%. 3D-Drucker bieten Unternehmen mehrere Vorteile in der Fer-tigung von Prototypen und der Entwicklung neuer Produkte. Sie ermöglichen schnellere und kostengünstigere Konstrukti-onsprozesse und Produktinnovationen, verkürzen die Markt-

Der Produktionskostenvorteil Chinas gegenüber den USA schrumpft zunehmend.

Que

lle: I

FR W

orld

Rob

otic

s 20

13

2014

,

68-69_RobecoSAM_DE.indd 69 10/04/15 15:22:02

Page 70: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

70

B ö r s e n p l a t z

Die Schweizer BörSe iSt an Der Spitze Der techniSchen entwicklung unD zählt zu Den wichtigSten BörSenplätzen Der welt. ihre BereitS jetzt einzigartige palette an innovativen proDukten wirD StänDig weiterentwickelt, woBei auf Qualität, Sicherheit unD tranSparenz geSetzt wirD. einige erläuterungen.Das Gespräch führte Nejra BazDarevic.

ie gestaltet die Schweizer Börse die Erneuerung ihres Produktangebots?Die Schweizer Börse bietet qualitativ hochwertige Leistungen, mit denen ein weites Aktivitätsspektrum abgedeckt wird. Unser Kerngeschäft sind der regulierte Börsenhandel sowie der Handel mit verbrieften Derivaten. In den letzten Jahren hat sich das gehandelte Produktuniversum im Zuge des immer breiteren Angebots an Investmentprodukten deutlich vergrössert. Daher und über den Handel mit traditionellen Finanzinstrumenten hinaus bietet SIX Swiss Exchange die Möglichkeit, auch mit strukturierten Produkten, ETP und ETF, Sponsored Funds und Sponsored Foreign Shares auf einfa-che Art zu handeln. Die beiden letztgenannten Segmente hat die Schweizer Börse erst kürzlich lanciert. Über den Handel mit Sponsored Funds können die Anleger Investmentfonds auf dieselbe Art und Weise kaufen und verkaufen wie kotierte Aktien. Seit November 2014 ist es ausserdem möglich, Sponsored-Foreign-Shares-Transaktionen durchzuführen, also mit Aktien ausländischer Emittenten zu vorteilhafteren Konditionen zu handeln als sie der Handel an den ausländi-schen Börsenplätzen bietet. Wichtig ist der Hinweis, dass durch spezielle Segmente für die Market Makers die ständige Liquidität garantiert ist. Heute können die Anleger also mit einer grossen Palette an Finanzinstrumenten arbeiten, aus denen sich effiziente und diversifizierte Portfolios zusammen-stellen lassen. Im Übrigen hat unser Börsenplatz als Anerken-nung seiner Qualität kürzlich die Auszeichnung «Börse des Jahres 2014» erhalten.

Die Schweizer Börse hat es geschafft, ein herausragendes sicherheitsniveau zu bieten

Wie haben Sie den 15. Januar 2015 erlebt?Das war ein Tag, der in die Wirtschafts- und Finanzgeschichte der Schweiz eingehen wird. Als die Schweizerische National-bank den Mindestkurs zwischen dem Schweizer Franken und dem Euro aufgehoben hat, sassen wir in der ersten Reihe. Das Transaktionsvolumen auf unseren Plattformen war an diesem Tag sechs Mal grösser als normalerweise. Die Abwei-chung von der üblichen Anzahl an abgewickelten Transaktio-nen war schon sehr deutlich. Doch obwohl die Banken ihre Zahlungen in Euro einstellen mussten und es an den anderen Börsen betriebliche Schwierigkeiten gab, war der Handel auf unseren Plattformen zu keinem Zeitpunkt unterbrochen. Wir erreichten an diesem Tag etwa 30 bis 50 Prozent unserer Kapazitätsgrenze. Sämtliche Vorgänge wurden auf die übliche und vorhersehbare Weise abgewickelt, und die Infrastrukturen haben sich in einem hochgradig volatilen Umfeld als solide erwiesen. Diesen historischen Tag haben wir also völlig unbe-schadet überstanden. Mehr als das: Die Schweizer Börse hat es geschafft, den Anlegern und sonstigen Finanzakteuren auf dem Markt ein herausragendes Sicherheitsniveau zu bieten. Darüber hinaus war der Spread im Vergleich zur besten alter-nativen Börse um elf Prozent besser.

Wie wird mit dem Sicherheitsaspekt unter normalen Bedingungen in der Praxis umgegangen?Die Sicherheit zählt zu den wichtigsten Sorgen der Anleger und sonstigen Finanzsystemteilnehmern. Wir möchten Leis-tungen anbieten, die diesen Ansprüchen sowie den Ansprü-

A n d r é B u c k

Head SalesSIX Swiss Exchange AGsix-swiss-exchange.com

W

70_71_Six_DE.indd 70 9/04/15 11:03:23

Page 71: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

71

Die Schweizer Börse hat es geschafft, ein herausragendes Sicherheitsniveau zu bieten

Wie steht es in einer von der Regulierung bestimmten Welt mit der Transparenz?Das Transparenzprinzip ist für die Ausübung unserer Aktivitä-ten von entscheidender Bedeutung. In allen unseren Infra-strukturen sind extrem klare Funktionsregeln implementiert. Nehmen wir als Beispiel eine Transaktion: Sämtliche Preise, zu denen gehandelt wurde, können wiederhergestellt werden, und alle Elemente der werden gespeichert und veröffentlicht. Die Verpflichtung des Anlegerschutzes wird dadurch erfüllt, dass sämtliche Vorgänge archiviert und dokumentiert werden. Die Anleger können ihre Entscheidungen auf die umfangrei-chen Informationen stützen, die in den verschiedenen veröf-fentlichten Berichten (Market Quality Metrics) über die Instru-mente enthalten sind.

Und die Unabhängigkeit?Die Unabhängigkeit ist ein sicherer Vorteil. Auf den OTC-Platt-formen herrscht ein grösseres Risiko, da dort eventuell bestimmte Produkte zu Ungunsten anderer Produkte bevor-zugt werden. Die Plattformen von SIX hingegen sind unab-hängig und standardisiert. Keines der Produkte wird favori-siert, und alle Anleger werden gleich behandelt. Die offiziellen Börsen bieten keine eigenen Produkte, und die gesamte Palette an Instrumenten wird neutral angeboten. Der Handel wird nach folgender einfacher und klarer Regel abgearbeitet: «Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.»

Wie schätzen Sie die Zukunft der Schweizer Börse ein?Der Handel auf regulierten Märkten nimmt in einem finanziel-len Kontext, in dem sich Verantwortlichkeit, Regulierungsver-pflichtungen, Transparenz und Sicherheit auf einem sehr hohen Niveau bewegen, eine immense Bedeutung an. Die Schweizer Börse hat sich ganz dieser Logik verschrieben und strebt danach, an der Spitze der Technologie zu bleiben und gleichzeitig in einer der sichersten Umgebungen der Welt wei-terzuwachsen. Wir sind derzeit eine der grössten unabhängi-gen Börsen in Europa. Und es herrschen immer noch ideale Bedingungen für ein fortgesetztes Wachstum in der Zukunft. Die kotierten Unternehmen und die Market Makers entwickeln ständig Neues, und dabei werden wir sie auch in Zukunft aktiv begleiten. •

chen der Regulierungsbehörden genügen. Alle Marktteilneh-mer müssen daher die Vorschriften der Schweizer Börse beachten. Alle zugelassenen Effektenhändler müssen die notwendigen Prüfungen durchlaufen, bestimmte Kompeten-zansprüche erfüllen und sämtliche Handelsregeln beachten. Der Bereich Surveillance & Enforcement ist direkt der FINMA unterstellt und überwacht permanent den Handel an SIX Swiss Exchange und SIX Structured Products Exchange. Ferner haben wir automatisch geprüfte Transaktionsaus-führungsregeln integriert, durch die die Einhaltung der Best-Execution-Verpflichtungen auf unserer Plattform gewährleistet wird. Dies wird von uns ständig überprüft. Sich auf den nicht regulierten Märkten (OTC) desselben Ausführungsniveaus zu versichern, ist sehr schwierig. Wie kann der Anleger wissen, dass er auf einem OTC-Markt den besten Preis bekommen hat, wenn es keine Transpa-renz gibt? Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist die gerechte Behandlung der Anleger. Die Plattformen von SIX Swiss Exchange und SIX Structured Products Exchange können nicht versuchen, die Anleger nach ihrer Portfoliogrösse oder ihren persönlichen Präferenzen zu bewerten und zu klassifizieren. Im Vergleich zum OTC-Handel ist dies ein deutlicher Vorteil. Ausserdem bieten unsere Plattformen eine grosse Auswahl an Transaktionstypen, was dem Handel mehr Sicherheit verleiht.

Wie sieht es mit den an der Schweizer Börse und in einigen Fällen auch in Frankfurt gelisteten strukturierten COSI-Produkten aus? Sie werden häufig als sehr sicher bezeichnet.Die Anleger versuchen heute vermehrt, das investierte Kapital zu schützen. Als Antwort darauf und als Reaktion auf die von den Marktteilnehmern geäusserten Wünsche haben wir uns dazu entschieden, Lösungen mit einem hohen Sicherheitsmechanismus anzubieten. Dies war der Grund für die Einführung der pfandbesicherten Zertifikate (Collateral Secured Instruments – COSI). Dabei handelt es sich um Strukturierte Produkte, mit denen das mit dem Emittenten verbundene Ausfallrisiko reduziert werden kann, indem der aktuelle Wert des Strukturierten Produkts garan-tiert wird. Vereinfacht gesagt profitiert der Anleger bei Aus-fall des Emittenten von einer maximalen Sicherheit. Das Gegenparteirisiko des Anlegers wird also praktisch besei-tigt, und dank der Pfandbesicherung kann der aktuelle Wert des COSI-Produkts nicht verlorengehen. Die COSI-Produkte bieten Mehrwert und sind einzigartig auf der Welt. Sie kombinieren besseren Schutz, Sicherheit und einen einfachen Handel.

Unsere Plattformen sind unabhängig und standardisiert. Keines der Produkte wird favorisiert, und alle Anleger werden gleich behandelt.

70_71_Six_DE.indd 71 8/04/15 22:06:18

Page 72: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

72

S T R A T E G I E

Wie gestaltet man die asset allokation seines Portfolios im heutigen umfeld am besten? niedrige ZinssätZe, entscheidungen der Zentralbanken, entWicklung der aktienmärkte... erklärungen Zu einer risikoZentrierten anlagePhilosoPhie. Das Gespräch führte Nejra BazDarevic.

isiko- und Volatilitätsmanagement bilden die Grundlage für eine wichtige Philosophie der Portfoliokonstruktion. Warum ist dieser Ansatz so erfolgreich und wie lässt er sich am besten in den Portfolios umsetzen?z JD: Risikomanagement zählt zu den wesentlichen Grund-sätzen der Anlagephilosophie von Natixis Global Asset Management, der „Durable Portfolio Construction“ oder DPC ®. Diese Philosophie resultiert aus dem Willen, den Anlegern beim Aufbau von langfristig robusteren Portfolios beizustehen. Studien aus jüngerer Zeit zeigen auf, dass das Risiko von Finanzanlagen auf längere Sicht weniger schwankt als ihre Renditen. Diese Feststellung veranlasste zunächst institutionelle Anleger und später auch Vermö-gensverwalter und Privatbanken dazu, Portfolios auf der Grundlage des antizipierten Risikos der Finanzinstrumente sowie ihrer Kreuzkorrelationen aufzubauen. Vom wissen-schaftlichen Standpunkt aus haben auch die Theorie von Black Litterman sowie die so genannte Verhaltensökonomie erheblich dazu beigetragen, das Risiko und die Antizipatio-nen der Anleger in den Mittelpunkt des Prozesses der Port-foliokonstruktion zu rücken.

Wie managen Sie die Volatilität (in schematischer Hinsicht) und wie haben sich Ihre Portfoliokonstruktions-Strategien in extremen Volatilitätsphasen ausgewirkt?z JD: Wir stellen das Risiko unter zwei Aspekten dar: in einer normalen Dimension, gemessen durch die Volatilität oder den Value At Risk (VAR), und in einer extremeren Dimension, insbesondere durch Analyse der historischen Drawdowns. Der letztgenannte Ansatz spiegelt am besten heftige und

Das Risiko der Anlageklassen ist stabiler als ihre Rendite

plötzliche Marktentwicklungen wie z.B. die sprunghafte Reaktion des CHF-Euro-Kurses auf die Aufhebung des Min-destkurses durch die SNB zu Beginn des Jahres. Wie man aus dem Schaubild ablesen kann (siehe S. 72), erfol-gen die Portfolio-Analysen auch im Vergleich zu einem Refe-renzindex; so ergibt sich eine relative Sicht des Risikos: eine nützliche Ergänzung zu den so genannten „absoluten“ Mess-grössen wie Volatilität oder VAR.

Wie wirken sich die aktuellen negativen Renditen auf die Diversifizierung bei Portfolios nach dem DPC®-Modell aus?z JD: Angesichts der extrem niedrigen Geldmarktsätze, die wir derzeit erleben, wenden sich die Anleger riskanteren und/oder weniger liquiden Anlageklassen zu. Die graduelle Reduktion der Risikoprämien geht mit historisch niedriger Volatilität einher. Das bewegt unsere Kunden zu noch grösserer Achtsamkeit bei der Portfoliokonstruktion und zu einer besseren Diversifizierung nach Regionen, Anlageklassen und Managementstil. Diese Diversifikation stützt sich gewöhnlich auf eine eingehende Ana-lyse der Korrelationen zwischen den Portfolio-Komponenten je nach den Marktszenarien (Aktienrallye, Erstarkung des US-Dollars usw.) oder ökonomischen Konfigurationen.

Existiert eine typische Rebalancing-Frequenz? z JD: Unsere Kunden neigen zu einer strategischen Portfolioal-lokation, die von einer taktischen Allokation überlagert wird. Letztere beruht meistens auf einer Makro-Sicht oder der Anti-zipation einer relativen Outperformance bestimmter Finanzins-trumente im Vergleich zu anderen. Generell lässt sich sagen, dass die aktivsten Portfolios, die uns anvertraut werden (z.B.

J u l i e n D a u c h e z

Senior Consultant Portfolio Research & Consulting

Natixis Global Asset Managementngam.natixis.com

durableportfolios.com

R

72_73_Natixis_DE.indd 72 8/04/15 22:21:03

Page 73: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

73

Das Risiko der Anlageklassen ist stabiler als ihre Rendite

Wie ist es möglich, in einem Umfeld des starken Rückgangs der Gewinnspannen einen kostenlosen Portfolioanalyse-Service anzubieten?❚ JD: Wir wollen optimal auf die Bedürfnisse der Anleger eingehen und sie zu einem nachhaltigen Ansatz der Port-foliokonstruktion hinführen. Wir sind zutiefst überzeugt, dass dieser eher portfolio- als produktorientierte Ansatz eine Differenzierung gegenüber unseren Wettbewerbern und eine Stärkung der langfristigen Geschäftsbeziehun-gen zu unseren Kunden erlaubt. Deshalb haben wir beschlossen, diesen Analyse- und Betreuungsservice kostenlos anzubieten, anstatt unser Marketingbudget für Finanzproduktewerbung u. ä. auszugeben.

Wie werden das Konzept der „Durable Portfolio Construction“ und Ihr Portfolioanalyse-Service bei den unabhängigen Vermögensverwaltern in der Schweiz aufgenommen?❚ JD: Wir stellen einen zunehmenden Anklang bei unseren Kunden in allen Teilen der Welt fest, ob Vermögensverwal-ter oder institutionelle Kunden. In der Schweiz stieg die Zahl der angeforderten Portfolioanalysen zwischen 2013 und 2014 um 167 %, was den wachsenden Erfolg dieses Service belegt. •

Portfolios vom Growth mit zahlreichen Direktanlagen), zweimal wöchentlich partiell neu gewichtet werden, während dies etwa bei konservativen Portfolios zweimal im Jahr geschieht.

Ist Appetit auf alternative Anlagen eine Voraussetzung für die Implementierung Ihrer Philosophie der Portfoliokonstruktion?❚ JD: Die Techniken und Strategien der alternativen Vermö-gensverwaltung sind feste Bestandteile des „Durable Port-folio Construction“-Ansatzes. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass alternative Anlagen die durchschnittliche Vola-tilität eines Portfolios reduzieren und somit erheblich zur Risikodiversifizierung beitragen können. Alternative Produkte dienen auch zur langfristigen Glättung der Renditen eines Portfolios, weshalb sie bei einem auf individuelle Zielsetzun-gen ausgerichteten Asset Management eine herausragende Rolle spielen.

Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Portfolioanalyse-Service und der Philosophie von Natixis Global AM?❚ JD: Unser Portfolioanalyse-Team hat den Auftrag, die DPC®-Philosophie umzusetzen. Unsere Analysen machen den Kunden deutlich, in welchem Masse das Risiko stabiler ist als die Rendite der Anlageklassen, inwiefern ihnen kann, robustere und wie alternative Asset Management-Techniken zur Eindämmung der Volatilität und der maximalen Draw-downs eines Portfolios beitragen können.

Wir haben beschlossen, diesen Analyse- und Betreuungsservice kostenlos anzubieten.

Que

lle: N

GA

M U

K L

imite

d

Past performance is not indicative of future results. Share price and return will fluctuate which may result in a loss when shares are sold.This material has been prepared for use with professional clients only in one-on-one presentations based upon specific request of the intended recipient named on the cover of this report.This material should not be shown to members of the public. For additional disclosure information, please see Appendix.

l

!"#$%&'#()*'+,!"#$%&#&%'()*

!

"

#

$

%

&

%'&

$'$

!"#$%&'$()&*+,

!

"

#"$%

"$&

!"#$

!

"

#

"$%

!"#$%&"'()'*$+,-.&*/$0

!"

!#

!$

%

!#&'

!$&'

!""#$%&'()*(+#,"-./

!""#$%&'()01%$+&%&+2-./

0$*-./3$4.5,$6)16"

7(,&1)3$4.5,$6)16"

*(+#,"-./*(819(,2.7(,&1)

:31"+;<!"#$%"&'" ()*+( ,*,- (*-. /012(3 2)*.4 ,56 -*4) 3*). (*,7 6892(3:2:/012(3 2(*.4 ,

!"#$%&'

()*%+,-./%0)1&

'-$%0#)+%*23

4#567*58%#*/0)+%*23&5'

93:;567*58%#*/0)+%*23&5'

!"#$%"&'" ()*+ ,)-. +/ -)*- ,-+ .012 3 ,)(( ,(( -)*. ,(( ,((

!"#$%"&'" ()!"#$%&'()%*"#+,-"#+.%'/012#$3.*$4'.*$"%.'.56)#2%.'7"*0)7

!"Past performance is not indicative of future results. Share price and return will fluctuate which may result in a loss when shares are sold.This material has been prepared for use with professional clients only in one-on-one presentations based upon specific request of the intended recipient named on the cover of this report.This material should not be shown to members of the public. For additional disclosure information, please see Appendix.

l

!"#$%&'#()*'+,!"#$%&#&%'()*

!

"

#

$

%

&

%'&

$'$

!"#$%&'$()&*+,

!

"

#"$%

"$&

!"#$

!

"

#

"$%

!"#$%&"'()'*$+,-.&*/$0

!"

!#

!$

%

!#&'

!$&'

!""#$%&'()*(+#,"-./

!""#$%&'()01%$+&%&+2-./

0$*-./3$4.5,$6)16"

7(,&1)3$4.5,$6)16"

*(+#,"-./*(819(,2.7(,&1)

:31"+;<!"#$%"&'" ()*+( ,*,- (*-. /012(3 2)*.4 ,56 -*4) 3*). (*,7 6892(3:2:/012(3 2(*.4 ,

!"#$%&'

()*%+,-./%0)1&

'-$%0#)+%*23

4#567*58%#*/0)+%*23&5'

93:;567*58%#*/0)+%*23&5'

!"#$%"&'" ()*+ ,)-. +/ -)*- ,-+ .012 3 ,)(( ,(( -)*. ,(( ,((

!"#$%"&'" ()!"#$%&'()%*"#+,-"#+.%'/012#$3.*$4'.*$"%.'.56)#2%.'7"*0)7

!"

Past performance is not indicative of future results. Share price and return will fluctuate which may result in a loss when shares are sold.This material has been prepared for use with professional clients only in one-on-one presentations based upon specific request of the intended recipient named on the cover of this report.This material should not be shown to members of the public. For additional disclosure information, please see Appendix.

l

!"#$%&'#()*'+,!"#$%&#&%'()*

!

"

#

$

%

&

%'&

$'$

!"#$%&'$()&*+,

!

"

#"$%

"$&

!"#$

!

"

#

"$%

!"#$%&"'()'*$+,-.&*/$0

!"

!#

!$

%

!#&'

!$&'

!""#$%&'()*(+#,"-./

!""#$%&'()01%$+&%&+2-./

0$*-./3$4.5,$6)16"

7(,&1)3$4.5,$6)16"

*(+#,"-./*(819(,2.7(,&1)

:31"+;<!"#$%"&'" ()*+( ,*,- (*-. /012(3 2)*.4 ,56 -*4) 3*). (*,7 6892(3:2:/012(3 2(*.4 ,

!"#$%&'

()*%+,-./%0)1&

'-$%0#)+%*23

4#567*58%#*/0)+%*23&5'

93:;567*58%#*/0)+%*23&5'

!"#$%"&'" ()*+ ,)-. +/ -)*- ,-+ .012 3 ,)(( ,(( -)*. ,(( ,((

!"#$%"&'" ()!"#$%&'()%*"#+,-"#+.%'/012#$3.*$4'.*$"%.'.56)#2%.'7"*0)7

!"72_73_Natixis_DE.indd 73 8/04/15 22:21:14

Page 74: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

74

S T R A T E G I E

Die Krise von 2008 hat Das traDitionelle Finanzierungssystem Der Kleinen unD

mittelstänDischen unternehmen unD PrivatKunDen geschwächt. seit Dieser Bereich von Den BanKen

auFgegeBen wurDe, wenDen sie sich zunehmenD an alternative onlineFinanzierungsPlattFormen, Die

rasant wachsen. einige erläuterungen.Das Gespräch führte Nejra BazDarevic.

eit einigen Jahren erlebt die alternative Finanzierung einen nicht unerheblichen Aufschwung. Um welche Produkte und Transaktionen handelt es sich konkret?z EN: Der Sektor der alternativen Finanzierung deckt auf Onlineplattformen einen sehr grossen Produkt- und Servi-cebereich ab, darunter Konsumkredite von Privatpersonen an Privatpersonen, Privatkredite an kleine und mittelständi-sche Unternehmen, Factoring, Erwerb von Start-up-Aktien, Finanzierung von Medienprojekten, Einführung neuer Pro-dukte gegen finanzielle Vorteile und Charity-Projekte. Die Besonderheit dieses Sektors ist, dass die Finanzierungen direkt zwischen den Anlegern und den Projektträgern ver-einbart werden, und zwar auf Onlineplattformen, die nicht dem Bankensektor zuzurechnen sind. Auf diesen Plattfor-men werden Finanzierungslösungen und damit zusammen-hängende Services zu einem Bruchteil der Kosten des tra-ditionellen Finanzierungssektors angeboten, und die Fristen sind ebenfalls kürzer. Da die Plattformen hauptsächlich als Vermittler auftreten, müssen sie weniger strenge Eigenkapi-talanforderungen erfüllen als Finanzinstitute. Davon profitie-ren sowohl die Anleger als auch die Projektträger, was das rasante Wachstum seit 2008 erklärt.

Welches Marktvolumen hat die alternative Finanzierung in Europa?z EN: Das Volumen in Europa ist kleiner als in den Vereinigten Staaten. 2013 betrug es 1,2 Milliarden Euro, 2014 waren es 3 Milliarden Euro. Innerhalb eines Jahres belief sich das Wachstum also auf fast 144 Prozent, und in den 27 betrach-teten europäischen Ländern wurden mehr als 250 Plattfor-men gezählt. Vor der Krise des Jahres 2008 war dieser Sektor nur einem kleinen Kreis bekannt und wies ein bescheidenes Wachstum auf. Die Krise war also der Haupt-katalysator. Seitdem wurde das Wachstum auf beiden

Seiten des Ärmelkanals zum einen von den Anlegern auf ihrer Suche nach Renditen in einem Niedrigzinsumfeld, zum anderen von den Projektträgern und Darlehensnehmern gestützt. Letztere fanden bei den Finanzinstituten keine aus-reichende Unterstützung mehr, da diese nach der Krise bestimmte Finanzierungsaktivitäten aufgaben. Den Löwen-anteil an den alternativen Finanzierungen halten Kredite von Privatpersonen an kleine und mittelständische Unternehmen (37%), Rechnungsskontierungen (13%) und Kredite von Privat an Privat (35%). Zusammen entspricht dies 85 Pro-zent des generierten Volumens. Der Erwerb von Start-up-Aktien macht nur 7 Prozent des Marktvolumens aus.

In welchem Land ist dieser Sektor am weitesten entwickelt?z EN: In Europa liegt Grossbritannien unangefochten an der Spitze. Im weltweiten Vergleich unter den entwickelten Län-dern belegt Grossbritannien hinter den Vereinigten Staaten die zweite Position. Für 2015 wird in Grossbritannien ein Volu-men von 5,7 Milliarden Euro erwartet. Interessant ist die Beobachtung, dass sich ohne Grossbritannien – das 75 Pro-zent des Volumens des europäischen Sektors ausmacht – die Anteile von Sparte zu Sparte deutlich unterscheiden. An der Spitze liegen die Kredite von Privat an Privat (44%), gefolgt von der Projektfinanzierung gegen Vorteile (20 %), den Kredi-ten von Privat an kleine und mittelständische Unternehmen (15,1 %) und von Anlagen in Start-up-Aktien (13%).

Wie lassen sich diese Unterschiede erklären?z EN: Dieser strukturelle Unterschied zwischen Grossbritannien und Kontinentaleuropa ist auf mehrere Faktoren zurückzufüh-ren. Zunächst einmal war Grossbritannien vor zehn Jahren Pio-nier auf diesem Gebiet und baute – noch vor den Vereinigten Staaten – die weltweit erste Plattform für Kredite von Privatper-sonen an Privatpersonen auf; die ersten Plattformen in Konti-nentaleuropa sind später entstanden. Das Wachstum in Kon-tinentaleuropa entspricht aber dem der beiden marktführenden Länder, es liegen nur einfach einige Jahre dazwischen.Hinzu kommt, dass die Krise von 2008 den britischen Finanzsektor härter getroffen hat. Daher war es notwendig, neue Lösungen zu finden. Die Gründer der britischen Plattformen, die beide in Oxford und Cambridge studiert hatten, haben schnell begriffen, dass der Sektor in Grossbritannien wegen der Nähe zur Londoner City, der Grösse des Kapitalmarktes, der engli-schen Sprache, des im Finanz- und Technologiebereich hohen Ausbildungsniveaus und des flexibleren regulatori-schen Rahmens unbehinderter wachsen konnte.

E l i E N a d a

ConsultantConseil Elie Nada & Cie, Genf

S

Ein Wachstumsmarkt im europäischen Finanzsektor?

Ja, alternative Finanzierungen online

74_75_Nada_DE.indd 74 8/04/15 22:30:47

Page 75: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

75

Was macht alternative Finanzierungen für die institutionelle Kundschaft attraktiv?z EN: Im Vergleich zu den traditionellen Finanzierungsinstitu-ten ist die Transparenz auf den verschiedenen Plattformen, insbesondere in Bezug auf Renditen, erwartetes Ausfallrisiko und Gebühren, ganz sicher ein Vorteil. Beim Aufbau eines gut diversifizierten Darlehensportfolios bieten diese Plattfor-men detaillierte Informationen über die gewünschten Finan-zierungen (erwartete Zinssätze und Ausfalltypen, Laufzeit, Sektor, genauer Standort des Darlehensnehmers etc.).

Sollten sich Vermögensverwalter näher für diese Finanzierungen interessieren?z EN: In Anbetracht der auf diesen Plattformen angebotenen Investitionen in Darlehen auf jeden Fall. Ein Problem ist aller-dings die derzeit begrenzte Kapazität dieser Plattformen. Aufgrund ihres grossen Erfolgs und der immer noch beschei-denen generierten Volumina können kaum neue Investitio-nen verwaltet werden. Die meisten institutionellen Anleger nutzen daher ganz bestimmte Instrumente, die bereits eine Anlagekapazität mit den Plattformen ausgehandelt haben. In den nächsten 12 bis 24 Monaten sollte sich die Situation in Anbetracht des exponentiellen Volumenwachstums jedoch ändern. Allerdings werden die höheren Volumina natürlich mit geringeren erwarteten Renditen verbunden sein – nicht jedoch unbedingt mit einem niedrigeren Ausfallrisiko, es sei denn, der wirtschaftliche Kontext verbessert sich. Auch die Möglichkeit, neue Plattformen zu gründen, ist wohl gegeben. Für traditionelle Vermögensverwalter ist dies jedoch ein komplexerer Weg als auf bereits vorhandenen Plattformen anzulegen oder Partnerschaften mit diesen ein-zugehen.

Könnte man sagen, dass den alternative Finanzierungen die Zukunft gehört?z EN: Die Mischung aus alternativer Finanzierung und neuen Technologien („Fintech“) ist derzeit die wichtigste Herausfor-derung, der sich der traditionelle Finanzierungssektor gegen-übersieht. In den USA war der Börsengang des Lending Club im Dezember 2014 ein guter Indikator für das Interesse an diesem Sektor und für dessen Potenzial: Nach dem ersten Kotierungstag wurde dieses 2007 gegründeten Unternehmen mit neun Milliarden US-Dollar bewertet. •

Welche kontinentaleuropäischen Länder haben in diesem Sektor die besten Chancen?z EN: Die Volumenzahlen sprechen für Frankreich, Deutsch-land, Schweden, die Niederlande und Spanien, die zusam-mengenommen etwa das siebenfache Volumen der anderen europäischen Länder (ohne Grossbritannien) erreichen. Bricht man diese Volumina jedoch auf die Anzahl der Ein-wohner herunter (erneut ohne Grossbritannien), zeigt sich interessanterweise, dass Estland an der Spitze liegt, gefolgt von Schweden, den Niederlanden, Finnland, Frankreich, Island und Deutschland. Nach dieser Logik erreichen Italien und Spanien nicht einmal die Top Ten.

Ist zu erwarten, dass in Kürze auch in der Schweiz Plattformen gegründet werden?z EN: Im europäischen Vergleich liegt die Schweiz sowohl in Bezug auf die Anzahl der Plattformen (weniger als zehn) als auch beim generierten Gesamtvolumen und beim Volumen pro Einwohner auf dem neunten Platz und damit relativ weit hinten. Dies ist allerdings nicht weiter verwunderlich, son-dern hängt damit zusammen, dass die schweizerischen Banken besser durch die Krise von 2008 gekommen sind, weswegen Privatleute und kleine und mittelständische Unternehmen in der Schweiz auch weiterhin vom Finanzie-rungsangebot profitieren konnten. Ausserdem begünstigen die negativen Zinssätze kein übermässiges Wachstum. Es ist aber damit zu rechnen, dass im Ausland investierende Plattformen Schweizer Kapital anziehen werden.

Welche Renditen sind zu erwarten?z EN: Mit Ausnahme der Charity-Plattformen, die gar keine Renditen bieten, hängt dies von der Art der jeweiligen Finanzierung ab. Die Darlehensplattformen bieten relativ stabile Renditen mit einer im Anlagehorizont guten Sicht-barkeit, je nach Risiko sind die jährlichen Zinssätze ein- bis zweistellig.

Sind die Anleger eher private oder institutionelle Investoren? z EN: Onlinekredite an Privatpersonen und an kleine und mit-telständische Unternehmen wurden zunächst hauptsächlich von Privatleuten angeboten. Auf den wichtigsten Plattformen betrug ihr Anteil mehr als 80 Prozent. Der Rest waren Single- und Multi-Family-Offices sowie Hedge Funds. Heute hat sich dieses Verhältnis jedoch umgekehrt: Die institutionellen Anle-ger machen mehr als 80 Prozent der Darlehensgeber aus. Zu den Hedge Funds und Family Offices gesellten sich Ren-tenfonds, Stiftungen und sogar Banken.

Im europäischen Vergleich liegt die Schweiz relativ weit hinten.

Ein Wachstumsmarkt im europäischen Finanzsektor?

Ja, alternative Finanzierungen online

74_75_Nada_DE.indd 75 8/04/15 22:30:59

Page 76: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

76

S T R A T E G I E

Keine oder negative Zinsen müssen nicht bedeuten, dass der marKt für anleihen nicht mehr interessant ist. das Quantitative-easing-Programm in euroPa ist eine grosse hilfe für einen schuldverschreibungsmarKt, der Zahlreiche ineffiZienZen

aufweist. mit einer soliden fundamentalanalyse und einem sehr aKtiven management auf diesen märKten Kann Performance erZielt werden.

eshalb sollte man sich eine zehnjährige Anleihe aufhalsen, wenn der Zinssatz 1 Prozent oder weniger beträgt und in vielen Fällen die Renditen auf den Anleihemärkten leicht negativ sind? Die Antwort lautet: weil in einer Anleihe auch ein Kursgewinnpotenzial steckt. Und dieses könnte 2015 auf dem europäischen Markt sehr interessant sein.

Vor dem Hintergrund der nur mühsam vorankommenden europäischen Wirtschaft ist kaum anzunehmen, dass die Europäische Zentralbank dem Beispiel der amerikani-schen Fed folgen wird: Die Zinssätze werden also wohl noch für einen ziemlich langen Zeitraum sehr niedrig blei-ben. Ein Einbruch der Anleihenkurse aufgrund eines Zin-sanstiegs ist daher nicht zu erwarten.

Im Gegenteil: Die Kurse werden vom Quantitative-Easing-Programm gestützt, das sich aufgrund seines Umfangs sehr deutlich auf den europäischen Anleihe-markt auswirken wird. Vorgesehen ist der monatliche Kauf von Anleihen mit einer Laufzeit von zwei bis 32 Jahren in einem Volumen von monatlich 60 Milliarden Euro. Dies entspricht jeweils einem Viertel der Anlei-hen mit der jeweiligen Laufzeit. Da es bei diesem Pro-

Anleihen im Aufwind

gramm zahlreiche Einschränkungen sowohl für die Emittenten als auch in Bezug auf die Rendite gibt, wird es eine gewisse Anzahl von Ineffizienzen geben, aus denen sich Kapital schlagen lässt. Das Kursge-winnpotenzial beläuft sich von Anfang April 2015 bis zum Ende des Programms in 19 Monaten auf 10 bis 15 Prozent.

Eine weitere günstige Wirkung dieses Programms ist die Tendenz zu einer besseren Koordinierung in Europa, insbe-sondere, was Strukturreformen betrifft. Dies senkt die ein-zelnen Länderrisiken. Schlielich lässt sich aus fundamental-analytischer Sicht feststellen, dass qualitativ hochwertige Anleihen in Krisenumgebungen wie derzeit der europäischen positive Performances erzielen.

In diesem Kontext von Unsicherheit und damit von höhe-rer Volatilität können mit einem sehr aktiven Management deutliche Überperformances erzielt werden. Unser Effici-ency Growth Fund Euro Global Bond hat dies belegt. Das letzte Jahr war besonders gut: Die Fondsperformance belief sich auf 18 Prozent und schnitt damit um mehr als 600 Basispunkte besser ab als der Vergleichsindex JPM Aggregate Euro Credit (MAGGIE) (1).

M a r c o N i c o l e t t i

Fondsmanager des Efficiency Growth Fund Euro Global Bond

Groupe Financier de Gestion (GFG)

gfgsa.ch

W

76_77_GFG_DE.indd 76 9/04/15 11:04:27

Page 77: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

77

Konkret wurden Ende 2013 aufgrund der unausweichlichen Deflation und der damit verbundenen Notwendigkeit eines Quantitative Easings die Anleihen mit langen Laufzeiten (zehn Jahre) übergewichtet: Aus deren Duration von acht Jahren ergab sich ein Kursgewinnpotenzial von 8 Prozent. Gleichzei-tig war der wahrscheinliche Effekt des Quantitative Easings geringere Renditespreads bei unterschiedlichen Schuldner-qualitäten. Zu rechnen war also mit eine Überperformance der Anleihen von Peripherieländern, weswegen Italien und Spanien übergewichtet wurden. Darüber hinaus wurden gute Ergebnisse mit gedeckten Anleihen erzielt, insbesondere mit den spanischen (Wiederaufnahme von Immobilien).

Für 2015 bevorzugen wir immer noch Staatstitel, weil diese längere Laufzeiten bieten als Privatanleihen, bei denen die mittlere Duration bei vier Jahren liegt. Hingegen haben wir uns aus taktischen Gründen aus dem Kreditsektor des öffentli-chen Sektors zurückgezogen, der stark überperformt hat. Dagegen ziehen wir weiterhin das Segment der gedeckten Schuldverschreibungen vor, da dort aufgrund der schwierigen Analyse der besonderen Merkmale dieser Wertpapiere immer noch zahlreiche Ineffizienzen vorherrschen. Auch wenn dieses Segment in Bezug auf das Emissionsvolumen deutlich schrumpft, können sich Arbitragemöglichkeiten zwischen diesen Darlehen als extrem interessant erweisen.

Wie 2014 und seit der Gründung des Fonds ist es unsere Absicht, weiterhin Alpha zu produzieren, ohne dafür das Port-foliorisiko zu erhöhen. Um dies zu erreichen, behalten wir ein mit etwa 150 Titeln diversifiziertes Portfolio, das ausreichend liquide ist, um Risikoniveau und Fondsduration sehr schnell anpassen zu können. Diese Vorsicht ist insbesondere deswe-gen geboten, da sich aufgrund der hervorragenden Perfor-mances unseres Fonds die Anleger heute um ihn reissen. •

(1) Der im September 2000 eingeführte J.P.-Morgan-Index deckt den Markt für in Euro geführte Staats- und Unternehmensanleihen sowie den Markt für abgesicherte und gedeckte Schuldver-schreibungen ab, die häufig mit Hypothekenschulden verbunden sind.

Welche Strategie liegt diesem Fonds zugrunde? Um es vorweg zu nehmen, spielen wir weder mit dem Schuldner- noch mit dem Liquiditätsrisiko. Das Risikoprofil des Fonds bleibt stets konservativ; Ziel ist das investierte Kapital zu erhalten und die Volatilität zu verwalten, die sich kaum von der des Marktes unterscheidet. Im Mittel wird die Bewertung AA_ erhalten mit Ausschlägen nach oben und unten, die sich nach der jeweiligen Marktstimmung richten. Der Fonds bleibt stets im Segment der investierbaren Euroanleihen (die Risiken Griechenland, Portugal und Hochzinsanleihen werden also nicht eingegangen). Um das Marktrisiko schnell anpassen zu können, werden schliesslich die liquideren Dar-lehen vorgezogen. Sämtliche Risiken, unabhängig von ihrer Art, werden mit einer «Versicherung» im Portfolio ausgegli-chen. So wird beispielsweise das Risiko von italienischen Staatsanleihen mit dem Risiko von deutschen Staatsanlei-hen oder mit Liquidität ausgeglichen. Das Leitmotiv bei der Verwaltung des Fonds lautet: «Alpha generieren und gleich-zeitig das Risiko niedrig halten.» Anders ausgedrückt: Die Überschussrendite ergibt sich aus Risikoanpassungen, die sich wiederum aus den Marktbedingen ableiten und nicht aus einem höheren Risiko bei den Portfoliopositionen.

Wir ziehen weiterhin das Segment der gedeckten Schuldverschreibungen vor, da dort immer noch zahlreiche Ineffizienzen vorherrschen.

76_77_GFG_DE.indd 77 8/04/15 22:37:22

Page 78: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

Ihre Kunden erwarten, dass Sie Marktchancen ergreifen. Sie benötigen Zugang zu Daten und einer intelligenten Handelsplattform. Unsere e-Tools ermöglichen Ihnen, Chancen leicht und rasch zu nutzen.UBS Global Financial Intermediaries

www.ubs.com/e-tools

Leistungsstark.©

UBS

201

5. A

lle R

echt

e vo

rbeh

alte

n.

5D_1003_UBS_FIM_Investnews_HighPerformance_A4_DE-CH_v1.indd 1 23.03.15 13:09pr78_79_UBS_DE.indd 78 8/04/15 18:31:34

Page 79: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

79

O v e r v i e w

KontaKt

Stefano Veri

Group Managing DirectorGlobal Head Financial

IntermediariesUBS AG

Stefano Veri ist kürzlich zum Head of UBS Global Financial Intermediaries (GFIM) ernannt worden. Er verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Bankenbranche und war zuletzt als Head of UBS Wealth Management Europe International tätig. An dieser Stelle spricht er über künftige Entwicklungen, das Voluntary Compliance Program (VCP) und darüber, wie Finanzintermediäre (FIMs) nachhaltiges Wachstum erzielen können.

Stefano Veri

Group ManaGinG Director

Global HeaD financial interMeDiarieS

ubS aG

StocKerStraSSe 64

8002 ZüricH

www.ubS.coM

tel: +41 91 801 93 53

faX: +41 91 801 60 08

Der Kundenfokus ist das A und O

Inwiefern konnten Sie in Ihrer früheren Funktion bei UBS Wealth Management Erfahrung für Ihre neue Position als Head of Global Financial Intermediaries sammeln? Der Kundenfokus ist das a und o. wir begleiten fiMs bei der entwicklung einer mittel- bis langfris-tigen Vision und der Vorbereitung auf die Verän-derungen in ihrem Geschäftsumfeld. unsere pas-sion für die finanzmärkte ist ebenfalls zentral – ob wir nun die detaillierten erkenntnisse unseres chief investment office (cio) weitergeben oder gesamtwirtschaftliche trends in lösungen umset-zen, welche die fiMs für die portfolios ihrer end-kunden nutzen können. Hinzu kommen der fokus auf die Menschen, die unser Geschäft voranbringen, und unser Kunden-service, der sich auf einen sehr disziplinierten prozess und unsere globale präsenz stützt. nur dank der besten Mitarbeiter, die über die richtige ausbildung verfügen und mit begeisterung ans werk gehen, können wir wettbewerbsvorteile erzielen und aufrechterhalten.

Welche Veränderungen dürften die FIM-Branche in den kommenden drei Jahren prägen?Die Komplexität und die regulatorischen anforde-rungen werden zunehmen. MifiD, fiDleG und finiG sind bereits bekannt. als nächstes kommt der automatische informationsaustausch. Die fiMs werden auf die Hilfe von banken angewie-sen sein, die in Sachen regulierung eine proak-tive und führende rolle einnehmen und über eine geeignete plattform verfügen. Das fiM-Geschäft wird weiterwachsen, jedoch anders als bisher. Die Schwellenländer sind ein starker wachstumsmotor, und investitionen in die plattform werden unverzichtbar sein. um die Kosten und die Komplexität bestmöglich im Griff zu haben, werden die fiMs mit banken zusam-menarbeiten müssen, die sich auf das fiM-Ge-schäftsmodell konzentrieren. und wenn das bankgeschäft komplexer und teurer wird, könn-ten einige banken beschliessen, die banklizenz aufzugeben und als fiM tätig zu werden.

Das VCP ist nun in den meisten europäischen Ländern abgeschlossen. Wie schätzen Sie die Einführung dieses Programms auf globaler Ebene ein, und wie sollten sich FIMs darauf vorbereiten?Dieser prozess ist unausweichlich und wird rasch kommen. Die meisten länder wollen sich unbe-

dingt am globalen informationsaustausch beteili-gen. bis 2020 könnte sich der informationsaus-tausch auf die G 40 erstrecken. ubS ist bereit, eine führende rolle zu überneh-men. wir haben unsere fähigkeit bewiesen, fiMs – und letztlich die endkunden – durch den pro-zess zu begleiten. So haben wir etwa in die ent-wicklung länderspezifischer Steuerberichte inves-tiert. wir verfügen über klare prozesse und wissen, was in übereinstimmung mit den neuen regelungen und Vorschriften kommuniziert werden kann.

Welche drei Punkte müssen FIMs beachten, um ihr Geschäft weiterhin nachhaltig auszubauen? erstens benötigen sie die richtige technologie, um die effizienz zu steigern. Sie können ihre eige-nen it-plattformen entwickeln oder unsere nutzen. wir investieren und verbessern uns in diesem bereich kontinuierlich. unser Ziel ist eine globale plattform, die fiMs zusätzliche chancen bietet, indem sie über ein System in verschiede-nen buchungszentren tätig sein können.Zweitens müssen sich fiMs auf ihre Stärken kon-zentrieren und alles übrige auslagern. Sie können nicht die gesamte wertschöpfungskette abde-cken. Schätzt zum beispiel ein fiM europäische Mid caps positiv ein, hat aber keine erfahrung in diesem bereich, so kann er sich an ubS wenden. wir verfügen über die tools und das Know-how, um den fiMs bausteine für die portfolios ihrer endkunden anzubieten. fiMs können so Markt-chancen effektiv und effizient nutzen.Drittens müssen fiMs Handlungsbedarf erken-nen. fiMs mit einem veralteten Geschäftsmodell werden feststellen, dass ihr leistungsverspre-chen rasch seine wirkung verliert. Mit Handlungs-bedarf meine ich Spezialisierung, kurze Vorlauf-zeiten und das eingehen auf Kundenbedürfnisse. Das sind grosse aufgaben in diesem dynami-schen Marktumfeld, doch hier bietet eine starke, global tätige partnerbank echten Mehrwert. P

ub

li-

inv

es

t

Ihre Kunden erwarten, dass Sie Marktchancen ergreifen. Sie benötigen Zugang zu Daten und einer intelligenten Handelsplattform. Unsere e-Tools ermöglichen Ihnen, Chancen leicht und rasch zu nutzen.UBS Global Financial Intermediaries

www.ubs.com/e-tools

Leistungsstark.

© U

BS 2

015.

Alle

Rec

hte

vorb

ehal

ten.

5D_1003_UBS_FIM_Investnews_HighPerformance_A4_DE-CH_v1.indd 1 23.03.15 13:09

ab

pr78_79_UBS_DE.indd 79 10/04/15 16:08:35

Page 80: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

eamXchange. Where know-how meets networking.

credit-suisse.com/eam/eamXchange

With eamXchange you have access to expert know-how, investment ideas and exclusive services. Join the network and accelerate your business. Anytime and anywhere.

23442_210x297_Inv_NewsGuide_eam_e.indd 1 23.03.15 07:41pr80_81_CreditSuisse_DE.indd 80 8/04/15 19:38:10

Page 81: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

81

O v e r v i e w

KontaKt

Reto Hossli Leiter Global External

Asset Managers Investment Advisory,

Credit Suisse

[email protected]

www.credit-suisse.com

eamXchange – Dienstleistung 2.0

die eamxchange-community hat rund 4000 nutzer, rund 1000 von ihnen sind täglich

online. global eam der credit suisse hat mit der einführung von eamxchange 2013 den external asset managers (eams) eine innovative dienst-leistung zur Verfügung gestellt, die auf moderner technologie basiert und eine schnelle und direkte Kommunikation ermöglicht. gleichzeitig werden immer mehr geschäftsprozesse zwischen der credit suisse und den eams in die Plattform inte-griert, was die effizienz wesentlich erhöht.

AppLICAbLE OffErInGderzeit sind es auch bei den unabhängigen Ver-mögensverwaltern vor allem die regulatorischen Veränderungen, die neue bedürfnisse auf das Parkett rufen. um die eams dabei zu unterstüt-zen, hat global eam unter anderem eine neue dienstleistung auf eamxchange integriert: das Product buffet ermöglicht den external asset managers Zugang zum gesamten Produktuniver-sum der division Private banking & wealth management der credit suisse (siehe grafik). es enthält viele Produkte der credit suisse wie auch Produkte von drittanbietern, die mithilfe eines stringenten Prozesses ausgewählt werden.

die mehrschichtige Filterfunktion berücksichtigt regulatorische und kundenspezifische einschrän-kungen auf allen relevanten ebenen. so können zum beispiel endkundenspezifische Kriterien wie domizil, beratungs- oder mandatsmodell sowie der mögliche status als qualifizierter investor aus-gewählt werden, um auf effiziente art und weise die geeigneten Produkte für einen spezifischen Kunden zu finden.

Zugleich können im Product buffet individuelle, kundenspezifische Produktlisten – inklusive aller regulatorisch relevanten dokumente zu den ein-zelnen Produkten – zusammengestellt und dem Kunden als gesamtdokument zur Verfügung gestellt werden.

ZukunftSträChtIGE WEItErEntWICkLunGeamxchange wird laufend weiterentwickelt, und global eam wird in den kommenden monaten weitere geschäftsprozesse in die Plattform inte-grieren. Zusätzliche innovationen in diesem bereich werden den Kunden weitere entschei-dende Vorteile bringen.

Pu

bl

i-in

ve

st

eamXchange. Where know-how meets networking.

credit-suisse.com/eam/eamXchange

With eamXchange you have access to expert know-how, investment ideas and exclusive services. Join the network and accelerate your business. Anytime and anywhere.

23442_210x297_Inv_NewsGuide_eam_e.indd 1 23.03.15 07:41

eamXchange. Where know-how meets networking.

credit-suisse.com/eam/eamXchange

With eamXchange you have access to expert know-how, investment ideas and exclusive services. Join the network and accelerate your business. Anytime and anywhere.

23442_210x297_Inv_NewsGuide_eam_e.indd 1 23.03.15 07:41

EAM Kunde

EndkundendomizilKundenservicetyp Endkundenklassifizierung

Massgebend für den Zugang zum jeweiligen Produktangebot

Massgebend dafür, welche Produkte im jeweiligen Land vertrieben werden können

Stringente Produktauswahl durch die Credit Suisse

Aspekte in Bezug auf Endkunden

Vertriebsregeln nach EAM-Klassifikation

(nur CH)

Vertriebsregeln nach EAM-Domizil

Auswahlverfahren

Applicable Offering

pr80_81_CreditSuisse_DE.indd 81 8/04/15 19:38:28

Page 82: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

POWERED FOR EXTERNAL ASSET MANAGERS AND THEIR CLIENTSWWW.MANTOR.CH

Mantor-Pub_A4.indd 1 24.07.14 08:34pr82_83_Mantor_DE.indd 82 8/04/15 18:35:38

Page 83: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

83

O V E R V I E W

KONTAKT

Die Gründer von Mantor, Franz de Planta

und Christian Balmat, mit einem Teil des

Genfer Teams.

[email protected]

TEL: 0848 059 059

FAX: + 41 58 59 59 8 59

7, AVENUE KRIEG

CH-1208 GENF

MANTOR: ASSET MANAGERS AND TRUST ORGANISATION

In den kommenden 18 Monaten wird die Aktivität der unabhängigen Vermögensverwalter einen

Wandel vollziehen. Die wahrscheinlichen Folgen der stärkeren Regulierung, insbesondere durch die Einführung einer prudenziellen Aufsicht über das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und über das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) werden höhere Kosten, Druck auf die Margen und ver-mehrte rechtliche Risiken sein.

In diesem Kontext erscheint es angemessen, die Konturen des veränderten Geschäftsmodells neu zu zeichnen. Die Frage nach der kritischen Grösse, um die sich in den letzten 15 bis 20 Jahren häufig alles drehte, ohne sich tatsächlich auf die Marktstruktur auszuwirken, rückt erneut in den Mittelpunkt der Überlegungen. Die Erfah-rung zeigt jedoch, dass Zusammenschlüsse von unabhängigen Einheiten, die eine kritische Masse erreichen möchten, nicht nur selten vorkommen, sondern auch schwierig zu einem guten Ergebnis zu führen sind.

MANTOR ist eine Vermögensverwaltungs- und Dienstleistungsgesellschaft für unabhängige Ver-mögensverwalter und deren Kunden. Das Geschäftsmodell von MANTOR beruht auf der Zentralisierung der Verwaltungs-, Compliance- und Risikoverwaltungsservices bei einer gleich-zeitig dezentralen Vermögensverwaltung.

Nach einer ordnungs- und sachgemässen Due Diligence unterzeichnet der unabhängige Vermö-gensverwalter eine Vereinbarung mit MANTOR, die ihn gemäss der Verordnung über die berufs-mässige Ausübung der Finanzintermediation (VBF) zu einer Hilfsperson mit Eintrag im Handels-register und Zeichnungsbefugnis macht.

Anschliessend gelten für die Hilfsperson die Organisations- und Prüfvorschri ften von MANTOR, sie erbringt ihre Vermögensverwal-tungsleistungen jedoch auf dezentralisierte Art und bleibt in Bezug auf Verwaltungspraxis, Ver-gütungsstruktur, Unternehmensstruktur, Geschäftsräume und Personal unabhängig. Durch eine Kapitalbeteiligung in MANTOR ist jedoch auch eine engere Partnerschaft möglich.

Zu den bereitgestellten Services und Infrastruktu-ren zählen ein IT-System für die Portfolioverwal-tung und -konsolidierung, für die Kundenverwal-tung und für KYC sowie ein Trading-Desk und Zugang zu Finanzanalysen. Die grundlegenden Verträge zwischen dem Kunden, der Hilfsperson und MANTOR werden in vier Sprachen abgefasst (FR, DE, IT, EN).

Da MANTOR für die Erfüllung der behördlichen und rechtlichen Verpflichtungen autorisiert und verantwortlich ist, wird der ehemalige selbständi-ger Vermögensverwalter unabhängig davon, ob es sich dabei um eine natürliche oder um eine juristische Person handelt, als Hilfsperson betrachtet und unterliegt daher nicht mehr direkt einer Selbstregulierungsorganisation (SRO).

Derzeit haben sich etwa zehn unabhängige Ver-mögensverwalter mit einem verwalteten Vermö-gen von insgesamt mehr als einer Milliarde Fran-ken für MANTOR entschieden und befinden sich gerade in der Migrationsphase. Neben Genf wird ein Team in Lugano aufgebaut. Ein weiteres ist im Laufe des Jahres für Zürich vorgesehen.

PU

BL

I-IN

VE

ST

POWERED FOR EXTERNAL ASSET MANAGERS AND THEIR CLIENTSWWW.MANTOR.CH

Mantor-Pub_A4.indd 1 24.07.14 08:34 pr82_83_Mantor_DE.indd 83 8/04/15 18:35:50

Page 84: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

Eurose

Diversifiziert KonservativCode ISIN : FR0007051040 (Anteil C)

DNCA Value Europe

Europäische Value-AktienCode ISIN : FR0010058008 (Anteil C)

Performancedurch Kontrolle.

Wichtiger Hinweis : Die in diesem Dokument aufgeführten Informationen sind in einer vereinfachten Form dargestellt. Der Fondsvertreter in der Schweiz ist Carnegie Fund Services S.A., 11, rue du Général - Dufour, CH-1204 Genf, Schweiz, Website: www.carnegie-fund-services.ch. Die Zahlungsstelle in der Schweiz ist die Banque Cantonale de Genève, 17, quai de l’Ile, CH-1204 Genf, Schweiz.Der Prospekt für die Schweiz, die wesentlichen Informationen für den Anleger, die Statuten und/oder Satzung, die Halbjahres- und Jahresgeschäftsberichte in französischer Sprache sowie weitere Informationen können kostenlos bei dem Fondsvertreter in der Schweiz angefordert werden.Die jüngsten Liquidationswerte können unter www.swissfunddata.ch eingesehen werden.

Die Performances der Vergangenheit lassen nicht auf zukünftige Performances schliessen. Stand der Daten 31/03/2015.Quelle : Europerformance. Die in diesem Dokument vorgestellten Produkte haben nicht dieselben Eigenschaften hinsichtlich ihrer Gebühren und ihrer Mindestzeichnungbeträge.Weitere Informationen erhalten Sie in den Prospekten und KIID der betreffenden Fonds. Informationen zur Verordnung und der Methodik der verliehenen Preise sind auf der Webseite von DNCA Finance erhältlich - www.dncafinance.com - Register Aktuelles, Rubrik Auszeichnungen.

Annualisierte Performance über 5 Jahre

+6,34%

Volatilität über 5 Jahre

4,77%

Annualisierte Performance über 5 Jahre

+13,00%

Volatilität über 5 Jahre

15,36%

Annualisierte Performance seit Auflegung*

+12,71%

Volatilität seit Auflegung*

11,67%

DNCA Invest Global Leaders

Flexible internationale AktienCode ISIN : LU0383784146 (Anteil B)

* Datum der Auflegung : 15/11/2010

Risikoprofil Risikoprofil Risikoprofil

1 1 13 32 2 26 64 5 4 4 57 7 73 5 6

Geringeres Risiko Geringeres Risiko Geringeres RisikoHöheres Risiko Höheres Risiko Höheres Risiko

Potenziell geringerer Ertrag

Potenziell geringerer Ertrag

Potenziell geringerer Ertrag

Potenziell höherer Ertrag

Potenziell höherer Ertrag

Potenziell höherer Ertrag

www.dncafinance.com

19, place Vendôme 75001 Paris

Folgen Sie uns

pr84_85_DNCA_DE.indd 84 8/04/15 19:40:19

Page 85: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

85

O V E R V I E W

KONTAKT

Seit Jahresbeginn nehmen die Zeichen für eine Verbesserung der Konjunktur in

Europa zu. Im Anschluss an andere Organisatio-nen hat auch die OECD ihre makroökonomischen Prognosen nach oben korrigiert, darunter den Anstieg der Kfz-Neuzulassungen (7,3% im Feb-ruar). Europa, dessen Anteil am internationalen Warenhandel rund 30% beträgt, könnte sogar wieder zum weltweiten Wachstumsmotor werden. Der Trend zu Aufwärtskorrekturen bei den Unter-nehmensgewinnen, der im Laufe des Monats März eingesetzt hat, hält an, aber sein Ausmass ist noch nicht abzusehen. Seitdem die EZB ihr Programm der quantitativen Lockerung eingeleitet hat, ver-bessern sich die Kreditvergabebedingungen, und die Binnennachfrage steigt.

Dennoch dürfen wir in Europa einige Risiken nicht ausser Acht lassen. Die private Investiti-onstätigkeit bleibt schwach. Die Unternehmer warten noch auf volle Auftragsbücher, bevor sie zusätzliche Ausgaben tätigen. Griechenland ver-sinkt zunehmend in einem finanziellen Abgrund, aus dem nur die EU-Länder das Land retten können, sofern es nach hartnäckigen Diskussio-nen die erforderlichen Reformen akzeptiert. Das zweite Risiko für die Finanzmärkte betrifft natürlich die Geldpolitik der USA. Die Märkte haben auf die Streichung des Begriffs „geduldig“ aus der letzten Mitteilung der US-amerikanischen Zentralbank sehr heftig reagiert. Die Folge waren Schwankun-gen des Euro-Dollar-Wechselkurses um über 3 % in beiden Richtungen. Die künftige geldpolitische Normalisierung der USA löst, obwohl anscheinend schon klar eingegrenzt, weiterhin Abflüsse bei den US- und Emerging-Market-Aktienfonds aus. Nur Europa und Indien ziehen weiterhin massiv inter-nationale Anleger an. So flossen seit Jahresbeginn insgesamt 35,6 Milliarden US-Dollar in europäische Aktien, was den vorausgehenden Rekord des ersten Quartals 2014 übersteigt.

In diesem Umfeld des Wirtschaftsauf-schwungs spricht alles dafür, weiterhin eher in – insbesondere europäische – Aktien als in Anleihen zu investieren. Abgesehen davon vermin-

dern die steigenden Inflationsindizes die Deflati-onsgefahr, und als bester Schutz vor dieser Gefahr gelten normalerweise Anleihen. Mit einer Perfor-mance, die sich 20% nähert, scheinen die europä-ischen Aktienmärkte jedoch nicht vor einer Bör-senkorrektur sicher zu sein, wenn sich die genannten Risiken vor dem Sommer verschärfen sollten. Im Übrigen haben einige Anleger aus tak-tischen Gründen einen Teil der aus ihrer Aktienal-lokation resultierenden Outperformance kassiert.

Die Börsenperformance der Aktien aus der Eurozone weist nach wie vor einen erhebli-chen Rückstand gegenüber den US-amerika-nischen Aktien auf. Diese Differenz ist auf schwä-chere operative Gewinnmargen zurückzuführen. So entsteht eine Art politisch begründeter „Abschlag“, der mit der institutionellen Krise der Eurozone und dem weniger akkommodierenden monetären und finanziellen Umfeld bis zum Beginn des QE-Pro-gramms am 9. März zusammenhängt. Die Ergeb-nisse der europäischen Unternehmen liegen insge-samt noch um rund 30% unter dem Vorkrisenwert. Doch wenn sich die günstige Konstellation – niedri-ger Erdölpreis, schwacher Euro, historisches Kre-ditkostenniveau – nicht ändert, dürften die europä-ischen Unternehmen in der Lage sein, ihre Ergebnisse spürbar und dauerhaft zu verbessern und so die Fortsetzung der Aufwärtstendenz auf den Aktienmärkten unterstützen.

Verfasst am 31. März 2015 in Paris

PU

BL

I-IN

VE

ST

Eurose

Diversifiziert KonservativCode ISIN : FR0007051040 (Anteil C)

DNCA Value Europe

Europäische Value-AktienCode ISIN : FR0010058008 (Anteil C)

Performancedurch Kontrolle.

Wichtiger Hinweis : Die in diesem Dokument aufgeführten Informationen sind in einer vereinfachten Form dargestellt. Der Fondsvertreter in der Schweiz ist Carnegie Fund Services S.A., 11, rue du Général - Dufour, CH-1204 Genf, Schweiz, Website: www.carnegie-fund-services.ch. Die Zahlungsstelle in der Schweiz ist die Banque Cantonale de Genève, 17, quai de l’Ile, CH-1204 Genf, Schweiz.Der Prospekt für die Schweiz, die wesentlichen Informationen für den Anleger, die Statuten und/oder Satzung, die Halbjahres- und Jahresgeschäftsberichte in französischer Sprache sowie weitere Informationen können kostenlos bei dem Fondsvertreter in der Schweiz angefordert werden.Die jüngsten Liquidationswerte können unter www.swissfunddata.ch eingesehen werden.

Die Performances der Vergangenheit lassen nicht auf zukünftige Performances schliessen. Stand der Daten 31/03/2015.Quelle : Europerformance. Die in diesem Dokument vorgestellten Produkte haben nicht dieselben Eigenschaften hinsichtlich ihrer Gebühren und ihrer Mindestzeichnungbeträge.Weitere Informationen erhalten Sie in den Prospekten und KIID der betreffenden Fonds. Informationen zur Verordnung und der Methodik der verliehenen Preise sind auf der Webseite von DNCA Finance erhältlich - www.dncafinance.com - Register Aktuelles, Rubrik Auszeichnungen.

Annualisierte Performance über 5 Jahre

+6,34%

Volatilität über 5 Jahre

4,77%

Annualisierte Performance über 5 Jahre

+13,00%

Volatilität über 5 Jahre

15,36%

Annualisierte Performance seit Auflegung*

+12,71%

Volatilität seit Auflegung*

11,67%

DNCA Invest Global Leaders

Flexible internationale AktienCode ISIN : LU0383784146 (Anteil B)

* Datum der Auflegung : 15/11/2010

Risikoprofil Risikoprofil Risikoprofil

1 1 13 32 2 26 64 5 4 4 57 7 73 5 6

Geringeres Risiko Geringeres Risiko Geringeres RisikoHöheres Risiko Höheres Risiko Höheres Risiko

Potenziell geringerer Ertrag

Potenziell geringerer Ertrag

Potenziell geringerer Ertrag

Potenziell höherer Ertrag

Potenziell höherer Ertrag

Potenziell höherer Ertrag

www.dncafinance.com

19, place Vendôme 75001 Paris

Folgen Sie uns FRÉDÉRIC KAMPSCHOER

BUSINESS DEVELOPMENT DIRECTOR

DNCA FINANCE

19, PLACE VENDÔME

75001 PARIS

WWW.DNCAFINANCE.COM

DNCA Finance ist ein für die Bereiche Zinsen, Aktien und diversifi zierte Verwaltung renommiertes Unternehmen.

DNCA Finance verwaltet 15.8 Milliarden Euro.

FRÉDÉRIC KAMPSCHOER Business Development

Director

Wie soll man 2015 investieren?

Die europäischen Aktienmärkte reagieren positiv auf die Initiative der EZB und die wirtschaftliche Erholung zum Ende dieses Quartals. Wirtschaftliche Perspektiven, Anlagestrategie, Zinssätze und Aktien: die Analyse von DNCA Finance.

pr84_85_DNCA_DE.indd 85 8/04/15 19:40:34

Page 86: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

Residents Club

PGA Catalunya Resort unterstützt den Spanischen Golfverband RFEG, den Ryder Cup 2022 nach Catalunya zu bringen.

Weitere Informationen oder Terminanfragen unter +34 972 472 957 oder über unsereWebsite www.pgacatalunya.com.

[email protected] +34 972 472 [email protected] +34 972 472 957

Preise ab 385.000 €

Entdecken Sie erstklassige Immobilien und Golfplätze von Weltformat – an der Türschwelle von Barcelona

PGA_IInvest_News_GER_297x210_Apr15.indd 1 01/04/2015 14:55Adresse.indd 86 8/04/15 17:48:16

Page 87: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

87

Residents Club

PGA Catalunya Resort unterstützt den Spanischen Golfverband RFEG, den Ryder Cup 2022 nach Catalunya zu bringen.

Weitere Informationen oder Terminanfragen unter +34 972 472 957 oder über unsereWebsite www.pgacatalunya.com.

[email protected] +34 972 472 [email protected] +34 972 472 957

Preise ab 385.000 €

Entdecken Sie erstklassige Immobilien und Golfplätze von Weltformat – an der Türschwelle von Barcelona

PGA_IInvest_News_GER_297x210_Apr15.indd 1 01/04/2015 14:55

z BANKS: EXTERNAL ASSET MANAGERS DEPARTMENTS 88

z LICENSED PRIVATE BANKS 94

z LICENSED FUND MANAGEMENT COMPANIES (FONDSLEITUNGEN, DIRECTIONS DE FONDS) 94

z LICENSED AUDIT COMPANIES FOR COLLECTIVE INVESTMENT SCHEMES 96

z SELF-REGULATORY ORGANISATIONS SUBJECT TO FINMA SUPERVISION 96

z IFA's ASSOCIATIONS 97

z PLATFORMS OF INDEPENDENT ASSET MANAGERS & SOCIAL NETWORKS 97

z ONLINE FINANCIAL SERVICES 97

z RELEVANT CONTACTS 98

z FINANCIAL DATA PROVIDERS 98

FRENCH, GERMAN AND ITALIAN REGIONS OF SWITZERLANDDIRECTORY

2015WhO’s WhO

AdresseDE.indd 87 9/04/15 10:37:05

Page 88: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

D I R E C T O R Y

88

BANKS: EXTERNAL ASSET MANAGERS DEPARTMENTS

AP Anlage & Privatbank AG - ZurichADDRESS• Limmatquai 4, 8001 ZürichPHONE• +41 (0)44 787 62 00E-MAIL• [email protected]• www.apbank.ch

Aquila & Co AG - ZurichADDRESS• Bahnhofstrasse 28a, Paradeplatz,

8001 ZürichPHONE• +41 (0)58 680 60 00E-MAIL• [email protected]• www.aquila.ch

Arvest Privatbank AG - PfäffikonADDRESS• Churerstrasse 82, 8808 Pfäffikon SZPHONE• +41 (0)55 415 65 40WEB• www.arvest.ch

Axion Swiss Bank SA - LuganoADDRESS• Via Emilio Bossi 1, 6900 LuganoPHONE• +41 (0)91 910 95 10E-MAIL• [email protected]• www.axionbank.ch

Baloise Bank SoBa AG - SolothurnADDRESS• Amthausplatz 4, Postfach 262,

4502 SolothurnPHONE• +41 (0)58 285 35 94E-MAIL• [email protected]• www.baloise.ch

Baloise Bank SoBa Private Banking - Lausanne

ADDRESS• Rue Pichard 13, 1002 LausanneCONTACT• Danièle Felley, responsable de la Suisse

romande et membre de la directionPHONE• +41 (0)58 285 39 70E-MAIL• [email protected]• www.baloise.ch

Banca Arner SA - LuganoADDRESS• Piazza Manzoni 8, 6901 LuganoPHONE• +41 (0)91 912 62 22E-MAIL• [email protected]• www.arnerbank.ch

Banca Del Ceresio SA - LuganoADDRESS• Via Pretorio 13, Casella Postale 5895,

6901 LuganoCONTACT• Franco Polloni, Direttore Generale PHONE• +41 (0)91 923 84 22E-MAIL• [email protected]• www.ceresiobank.com

Banca Del Sempione SA - LuganoADDRESS• Via Peri 5, 6900 LuganoPHONE• +41 (0)91 910 71 11E-MAIL• [email protected]• www.bancasempione.ch

Banca Dello Stato Del Cantone Ticino - Bellinzona

ADDRESS• Viale H. Guisan 5, 6500 BellinzonaCONTACT• Carlo Ruggia, Responsabile Gestori

Esterni, Area Mercati e Private BankingPHONE• +41 (0)91 803 36 62E-MAIL• [email protected]• www.bancastato.ch

Banca Intermobiliare di Investimenti e Gestioni (Suisse) SA - Lugano

ADDRESS• Contrada Sassello 10, Casella Postale 5835, 6901 Lugano

PHONE• +41 (0)91 913 66 66E-MAIL• [email protected]• www.bimsuisse.com

Banca Popolare di Sondrio (Suisse) SA - Lugano

ADDRESS• Via Maggio 1, 6900 LuganoPHONE• +41 (0)58 855 31 00E-MAIL• [email protected]• www.bps-suisse.ch

Banca Zarattini & Co SA - LuganoADDRESS• Via Balestra 17, 6900 LuganoPHONE• +41 (0)91 260 85 85E-MAIL• [email protected]• www.zarattini.ch

Banco Santander (Suisse) SA - GenevaADDRESS• Rue Ami Lévrier 5-7, CP 1256,

1211 Genève 1PHONE• +41 (0)22 909 22 22WEB• www.pb-santander.com

Bank am Bellevue AG - ZurichADDRESS• Seestrasse 16, 8700 KüsnachtPHONE• +41 (0)44 267 67 67E-MAIL• [email protected]• www.bellevue.ch

Bank Linth LLB AG - UznachADDRESS• Zürcherstrasse 3, 8730 UznachPHONE• +41 (0)84 411 44 11E-MAIL• [email protected] WEB• www.banklinth.ch

Banque Morgan Stanley SA - GenevaADDRESS• Rue d’Italie 10, Case Postale,

1211 Genève 3CONTACT• Onno Schnebelie, BAM & Coordinator

Zurich & GenevaPHONE• +41 (0)22 319 80 26E-MAIL• [email protected]• www.morganstanley.com

Bank Morgan Stanley AG - ZurichADDRESS• Bahnhofstrasse 92, 8021 ZürichCONTACT• Onno Schnebelie,

BAM & Coordinator Zurich & GenevaPHONE• +41 (0)44 220 92 44E-MAIL• [email protected]• www.morganstanley.com

Bank von Roll AG - ZurichADDRESS• Bleicherweg 37, 8027 ZürichPHONE• +41 (0)44 233 32 00E-MAIL• [email protected]• www.bankvonroll.ch

Bank Zweiplus AG - ZurichADDRESS• Bändliweg 20, CP, 8048 ZürichCONTACT• Martin Walter,

Verantwortlicher EAM DeskPHONE• +41 (0)58 059 22 22E-MAIL• [email protected]• www.bankzweiplus.ch

Banque Audi (Suisse) SA - GenevaADDRESS• Cours des Bastions 18,

Case Postale 384, 1211 Genève 12PHONE• +41 (0)22 704 11 11E-MAIL• [email protected]• www.bankaudi.ch

Banque Baring Brothers Sturdza SA - Geneva

ADDRESS• Rue du Rhône 112, Case Postale 3024, 1211 Genève 3

PHONE• +41 (0)22 317 98 11 E-MAIL• [email protected] WEB• www.bbbsa.ch

Banque Bonhôte & Cie SA - NeuchâtelADDRESS• Quai Ostervald 2, 2001 NeuchâtelCONTACT• Claude Suter,

Responsable gérants indépendantsPHONE• +41 (0)32 722 10 37E-MAIL• [email protected]• www.bonhote.ch

Banque Cantonale de Fribourg - FribourgADDRESS• Boulevard de Pérolles 1, 1700 FribourgPHONE• +41 (0)26 350 71 11E-MAIL• [email protected]• www.bcf.ch

Banque Cantonale de Genève - GenevaADDRESS• Quai de l'Ile 17, Case Postale 2251,

1211 GenèveCONTACT• Massimo Cangini, Directeur adjoint,

responsable gérants indépendants, Suisse

PHONE• +41 (0)22 809 21 52E-MAIL• [email protected]• www.bcge.ch

Banque Cantonale du Valais - SionADDRESS• Place des Cèdres 8, 1951 SionCONTACT• Fabrice Constantin, Responsable

Département Asset ManagementPHONE• +41 (0)27 324 62 70E-MAIL• [email protected]• www.bcvs.ch

Adresse.indd 88 8/04/15 17:49:43

Page 89: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

89

Banque Cantonale Vaudoise - LausanneADDRESS• Place Saint-François 14,

1003 LausanneCONTACT• Bernhard Rytz, Chef de département,

BCV gestion externePHONE• +41 (0)21 212 29 15E-MAIL• [email protected]• www.bcv.ch

Banque CIC (Suisse) SA - GenevaADDRESS• Avenue de Champel 29, 1206 GenèveCONTACT• Stefano Retti, Membre de direction et

Responsable de la succursale de GenèvePHONE• +41 (0)22 839 35 64E-MAIL• [email protected]• www.cic.ch

Banque CIC (Suisse) SA - ZurichADDRESS• Löwenstrasse 62, 8021 ZürichCONTACT• Christoph Bütikofer, Membre du comité

de direction générale, responsable régions Suisse Alémanique, Tessin et Private Banking International

PHONE• +41 (0)44 225 22 58E-MAIL• [email protected]• www.cic.ch

Banque Cramer & Cie SA - GenevaADDRESS• Avenue de Miremont 22,

Case Postale 403, 1211 GenèveCONTACT• Nicolas Bader,

Responsable gérants indépendantsPHONE• +41 (0)58 218 60 48E-MAIL• [email protected]• www.banquecramer.ch

Banque Genevoise de Gestion SA - GenevaADDRESS• Rue Rodolphe Toepffer 15,

Case Postale 3271, 1206 GenèveCONTACT• Pierre Breitler, Responsable service tiers

gérants, SuissePHONE• +41 (0)22 347 90 40E-MAIL• [email protected]• www.bgg.ch

Banque Heritage - GenevaADDRESS• Route de Chêne 61, Case Postale 6600,

1211 Genève 6CONTACT• Luciano Ciriolo,

Responsable EAM GenèvePHONE• +41 (0)58 220 03 45E-MAIL• [email protected]• www.heritage.ch

Banque Heritage - ZurichADDRESS• Bahnhofstrasse 100, Postfach 2074,

8022 ZürichCONTACT• Martin Brenner,

Responsable EAM SuissePHONE• +41 (0)58 220 08 45E-MAIL• [email protected]• www.heritage.ch

Banque Hottinger & Cie SA - GenevaADDRESS• Place des Bergues 3, 1201 Genève 1CONTACT• Hugo Burri, Assistant Vice PresidentPHONE• +41 (0)22 908 12 00E-MAIL• [email protected]• www.hottinger.com

Banque Hottinger & Cie SA - ZurichADDRESS• Schützengasse 30, 8001 ZürichCONTACT• Matthias Nauer, First Vice PresidentPHONE• +41 (0)44 284 12 00E-MAIL• [email protected]• www.hottinger.com

Banque J. Safra Sarasin AG - BaselADDRESS• Elisabethenstrasse 62, Postfach,

4002 BaselCONTACT• Hans Flückiger, Head of EXAM desk,

DeutschschweizPHONE• +41 (0)58 317 47 62E-MAIL• [email protected]• www.jsafrasarasin.ch

Banque J. Safra Sarasin SA - GenevaADDRESS• Quai de l’Ile 3, Case Postale 5809,

1211 Genève 11CONTACT• Jean-Marc Schneebeli,

Head of EXAM desk, Suisse romandePHONE• +41 (0)58 317 39 27E-MAIL• [email protected]• www.jsafrasarasin.ch

Banque J. Safra Sarasin SA - LuganoADDRESS• Via Marconi 2, Casella postale 5846,

6901 LuganoCONTACT• Ivana Benedetti,

Head of EXAM desk, TicinoPHONE• +41 (0)58 317 58 12E-MAIL• [email protected]• www.jsafrasarasin.ch

Banque J. Safra Sarasin AG - ZurichADDRESS• General Guisan-Quai 26, Postfach 2123,

8022 ZürichCONTACT• Pieter Strobos, Head external asset

management servicesPHONE• +41 (0)58 317 33 22E-MAIL• [email protected]• www.jsafrasarasin.ch

Banque Julius Baer & Cie SA - GenevaADDRESS• Rue Pierre-Fatio 7, Case Postale 3142,

1211 Genève 3CONTACT• Laurent Pellet, Managing Director,

EAM Department, Suisse romande, Monaco & Moyen-Orient

PHONE• +41 (0)58 885 33 97E-MAIL• [email protected]• www.juliusbaer.com

Banque Julius Baer & Cie SA - LuganoADDRESS• Piazzetta San Carlo 1,

Casella postale 5847, 6901 LuganoCONTACT• Claudio Beretta, Managing Director,

EAM Department, TicinoPHONE• +41 (0)58 885 86 12E-MAIL• [email protected]• www.juliusbaer.com

Banque Julius Baer & Cie. SA - ZurichADDRESS• Bahnhofstrasse 36, 8010 ZürichCONTACT• Walter Wichert, Managing Director, EAM

Department, DeutschschweizPHONE• +41 (0)58 888 83 67E-MAIL• [email protected]• www.juliusbaer.com

Banque Lombard Odier & Cie SA - GenevaADDRESS• Rue de la Corraterie 11, 1204 GenèvePHONE• +41 (0)22 709 21 11WEB• www.lombardodier.com /

www.e-merging.com

Banque Lombard Odier & Cie SA - ZurichADDRESS• Utoquai 31, 8008 ZürichPHONE• +41 (0)44 214 11 11WEB• www.lombardodier.com /

www.e-merging.com

Banque Morval - GenevaADDRESS• Rue Charles-Galland 18, 1206 GenèveCONTACT• Roberto Pusterla, Membre de la

Direction, Responsable service gérants de fortune indépendants

PHONE• +41 (0)22 839 92 00E-MAIL• [email protected]• www.morval.ch

Banque Morval - LuganoADDRESS• Via Riva Caccia 1A, 6902 LuganoCONTACT• Roberto Pusterla, Membro della

Direzione, Responsabile Servizio Gestori Esterni

PHONE• +41 (0)22 839 92 00E-MAIL• [email protected]• www.morval.ch

Banque Pâris Bertrand Sturdza SA - GenevaADDRESS• Rue De-Candolle 19, Case Postale 340,

1211 Genève 12CONTACT• Sebastien Di IorioPHONE• +41 (0)22 316 02 46 E-MAIL• [email protected]• www.bkpbs.com

Banque Pasche SA - GenevaADDRESS• Rue de Hollande 10, Case Postale 5760,

1211 Genève 11PHONE• +41 (0)22 818 82 22E-MAIL• [email protected]• www.banque-pasche-group.com

Adresse.indd 89 8/04/15 17:49:53

Page 90: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

D I R E C T O R Y

90

Banque Pictet & Cie - GenevaADDRESS• Route des Acacias 60, 1211 Genève 73CONTACT• Rémy Obermann,

Responsable gérants indépendantsPHONE• +41 (0)58 323 77 77E-MAIL• [email protected]• www.pictet.com

Banque Pictet & Cie - ZurichADDRESS• Freigutstrasse 12, Postfach 2696,

8022 ZürichCONTACT• Christian Unverricht, Verantwortlicher

unabhängige VermögensverwalterPHONE• +41 (0)58 323 78 24E-MAIL• [email protected]• www.pictet.com

Banque Profil de Gestion SA - GenevaADDRESS• Cours de Rive 11, Case Postale 3668,

1211 Genève 3CONTACT• Silvana Cavanna, Directeur GénéralPHONE• +41 (0)22 818 31 31E-MAIL• [email protected]• www.bpdg.ch

Banque Syz SA - GenevaADDRESS• Rue du Rhône 30, 1204 GenèveCONTACT• Jean-Marc Vallet, Head of SYZ

Independent Asset ManagersPHONE• +41 (0)58 799 17 24E-MAIL• [email protected]• www.syziam.com

Banque Syz SA - LuganoADDRESS• Riva Paradiso 2, 6902 LuganoCONTACT• Elena Manfredi, TicinoPHONE• +41 (0)58 799 14 58E-MAIL• [email protected]• www.syziam.com

Bank SYZ AG - ZurichADDRESS• Dreikönigstrasse 12, 8027 ZürichCONTACT• Sedar Piller, DeutschschweizPHONE• +41 (0)58 799 77 48E-MAIL• [email protected]• www.syziam.com

Banque Thaler SA - BaselADDRESS• Gerbergasse 1, Postfach 538,

4001 BaselPHONE• +41 (0)61 260 31 31E-MAIL• [email protected]• www.banquethaler.ch

Banque Thaler SA - GenevaADDRESS• Rue Pierre-Fatio 3, 1211 Genève 3PHONE• +41 (0)22 707 09 09E-MAIL• [email protected]• www.banquethaler.ch

Banque Vontobel SA - GenevaADDRESS• Rue du Rhône 31, 1204 GenèveCONTACT• Marc Venti, Head of External Asset

Managers GenevaPHONE• +41 (0)58 283 26 46E-MAIL• [email protected]• www.vontobel.com

Banque Vontobel SA - ZurichADDRESS• Gotthardstrasse 43, 8022 ZürichCONTACT• Thomas Dettwyler, Leiter Unabhängige

Vermögensverwalter, ZürichPHONE• +41 (0)58 283 70 55E-MAIL• [email protected]• www.vontobel.com

Barclays (Suisse) SA - GenevaADDRESS• Chemin de Grange Canal 18-20,

Case Postale 3941, 1211 Genève 3CONTACT• Daniel Meyer, Vice President, Swiss

Financial Intermediaries DepartmentPHONE• +41 (0)22 819 54 64E-MAIL• [email protected]• www.barclayswealth.com/suisse

Berner Kantonalbank AG - BernADDRESS• Bundesplatz 8, Postach, 3001 BernPHONE• +41 (0)31 666 11 11E-MAIL• [email protected]• www.bekb.ch

BNP Paribas (Suisse) SA - GenevaADDRESS• Rue de la Corraterie 4, 1211 Genève 11CONTACT• Raphaël Prêtre, Responsable

“Professional Banking” SuissePHONE• +41 (0)58 212 78 66E-MAIL• [email protected]• professionalbanking-

wealthmanagement.bnpparibas.com

BNP Paribas (Suisse) SA - LuganoADDRESS• Riva Antonion Caccia 1a,

Casella Postale, 6907 LuganoCONTACT• Ivan Zatta,

Head of “Professional Banking” LuganoPHONE• +41 (0)58 212 46 66E-MAIL• [email protected]• www.bnpparibas.ch

BNP Paribas (Suisse) SA - Zurich & BaselADDRESS• Selnaustrasse 16, Postfach, 8022 ZürichCONTACT• Salvatore Leanza,

Head of “Professional Banking” ZürichPHONE• +41 (0)58 212 64 06E-MAIL• [email protected]• www.bnpparibas.ch

BSI SA - GenevaADDRESS• Boulevard du Théâtre 8,

1211 Genève 11CONTACT• Christophe Zuchuat, Directeur,

Département Tiers Gérants, Suisse romande

PHONE• +41 (0)58 809 13 52E-MAIL• [email protected]• www.bsibank.com

BSI SA - LuganoADDRESS• Via Magatti 2, 6900 LuganoCONTACT• Martin Hutter,

Executive Vice President, TicinoPHONE• +41 (0)58 809 34 76E-MAIL• [email protected]• www.bsibank.com

BSI AG - ZurichADDRESS• Schützengasse 31, 8021 ZürichCONTACT• Lucia Althaus-Manco,

First Vice President, DeutschschweizPHONE• +41 (0)58 809 80 14E-MAIL• [email protected]• www.bsibank.com

BZ Bank Aktiengesellschaft - WilenADDRESS• Egglirain 15, 8832 WilenPHONE• +41 (0)44 786 61 11E-MAIL• [email protected]• www.bzbank.ch

CBH Compagnie Bancaire Helvétique SA - Zürich

ADDRESS• Löwenstrasse 29, 8021 ZürichCONTACT• Sami H.R. Portmann, Branch ManagerPHONE• +41 (0)44 218 15 25E-MAIL• [email protected]• www.cbhbank.com

CBH, Compagnie Bancaire Helvétique - Geneva

ADDRESS• B. Emile-Jacques-Dalcroze 7, Case Postale 3754, 1211 Genève 3

CONTACT• Gabriel Valero, Senior Vice President, Head of Wealth Management

PHONE• +41 (0)22 839 01 00E-MAIL• [email protected]• www.cbhbank.com

CIM Banque SA - GenevaADDRESS• Rue Merle-d’Aubigné 16, 1207 GenèveCONTACT• Gabriele Ruffa, Responsable de Gestion,

Suisse romandePHONE• +41 (0)22 818 53 55E-MAIL• [email protected]• www.cimbanque.com

CIM Banque SA - LuganoADDRESS• Via R. Manzoni 4, 6903 LuganoCONTACT• Giorgio Mattioli, Responsabile gestione,

TicinoPHONE• +41 (0)91 961 86 02E-MAIL• [email protected]• www.cimbanque.com

Cornèr Banca SA - LuganoADDRESS• Via Canova 16, 6901 LuganoCONTACT• Massimo Bernasconi,

Responsabile Gestori Esterni, TicinoPHONE• +41 (0)91 800 51 11E-MAIL• [email protected]• www.cornerbanca.com

Adresse.indd 90 8/04/15 17:50:08

Page 91: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

91

Cornèr Banque SA - GenevaADDRESS• Rue de Rive 1, 1204 GenèveCONTACT• Jérôme Jaton, Responsable Gérants de

Fortunes Indépendants, Suisse romandePHONE• +41 (0)22 816 17 00E-MAIL• [email protected]• www.cornerbanca.com

Cornèr Bank SA - ZurichADDRESS• Tödistrasse 27, 8002 ZürichCONTACT• Fabian Dotti, Verantwortlicher

unabhängige Vermögensverwalter, Deutschschweiz

PHONE• +41 (0)44 218 10 20E-MAIL• [email protected]• www.cornerbanca.com

Coutts & Co Ltd - GenevaADDRESS• Quai du Mont-Blanc 1, 1211 Genève 1CONTACT• Peter Payne, DirectorPHONE• +41 (0)22 319 01 72E-MAIL• [email protected]• www.coutts.com

Coutts & Co Ltd - ZurichADDRESS• Stauffacherstrasse 1, 8022 ZürichCONTACT• Klaus-Michael Christensen, DirectorPHONE• +41 (0)43 245 61 32E-MAIL• [email protected]• www.coutts.com

Crédit Agricole (Suisse) SA - GenevaADDRESS• Quai Général-Guisan 4, 1204 GenèveCONTACT• Omar Shokur, Responsable

Intermédiaires Financiers SuissePHONE• +41 (0)58 321 91 89E-MAIL• [email protected]• www.ca-suisse.com

Crédit Agricole (Suisse) SA - LuganoADDRESS• Via Ferruccio Pelli 3, 6900 LuganoCONTACT• Francesco Cremona, Responsabile

intermédiaires financiers LuganoPHONE• +41 (0)58 321 31 13E-MAIL• [email protected]• www.ca-suisse.com

Crédit Agricole (Suisse) SA - ZurichADDRESS• Uraniastrasse 28, 8001 ZürichCONTACT• Jan Sommerhalder, Verantwortlicher

Finanzintermediäre, ZürichPHONE• +41 (0)58 321 43 18E-MAIL• [email protected]• www.ca-suisse.com

Credit Suisse - GenevaADDRESS• Quai des Bergues 1+7, 1201 GenèveCONTACT• Søren Scharff-Hansen, EAM Business

Development Romandie PHONE• +41 (0)22 391 26 27 E-MAIL• [email protected]• www.credit-suisse.com/ch

Credit Suisse - LuganoADDRESS• Via G. Vegezzi 1, 6901 LuganoCONTACT• Adriano Dozio,

Head EAM Switzerland TicinoPHONE• +41 (0)91 802 66 41E-MAIL• [email protected]• www.credit-suisse.com/ch

Credit Suisse - ZurichADDRESS• Bahnhofstrasse 32, 8001 ZürichCONTACT• Peter Vogt, Head EAM Switzerland

German SpeakingPHONE• +41 (0)44 332 15 25E-MAIL• [email protected]• www.credit-suisse.com/ch

Deutsche Bank (Suisse) SA - GenevaADDRESS• Rue du Rhône 14, 1204 GenèvePHONE• +41 (0)22 739 06 82E-MAIL• [email protected]• www.db.com

Deutsche Bank (Switzerland) Ltd. - ZurichADDRESS• Prime Tower, Hardstrasse 201,

8005 ZürichPHONE• +41 (0)22 739 06 82E-MAIL• [email protected]• www.db.com

Dreyfus Söhne & Cie Aktiengesellschaft, Banquiers - Basel

ADDRESS• Aeschenvorstadt 16, Postfach, 4002 Basel

PHONE• +41 (0)61 286 66 66E-MAIL• [email protected]• www.dreyfusbank.ch

DZ Privatbank (Schweiz) AG - ZurichADDRESS• Münsterhof 12, 8022 Zürich PHONE• +41 (0)44 214 94 00E-MAIL• [email protected]• www.dz-privatbank.com

Edmond de Rothschild (Suisse) SA - GenevaADDRESS• Rue de Hesse 18, 1204 GenèveCONTACT• François Pradervand, Directeur,

Département gérants de fortunes indépendants, Suisse romande

PHONE• +41 (0)58 818 95 17E-MAIL• [email protected]• www.edmond-de-rothschild.ch

Edmond de Rothschild (Lugano) SA - Lugano

ADDRESS• Via Ginevra 2, CP 5882, 6901 LuganoPHONE• +41 (0)91 913 45 00E-MAIL• [email protected] WEB• www.edmond-de-rothschild.ch

EFG Bank - GenevaADDRESS• Quai du Seujet 24, 1201 GenèveCONTACT• Grégoire Lascols, IAM deskPHONE• +41 (0)22 918 74 90E-MAIL• [email protected]• www.efgbank.com

F. Van Lanschot Bankiers (Schweiz) AG - Geneva

ADDRESS• Quai du Mont-Blanc 3, 1201 GenèveCONTACT• Jan Vandenabeele, Director International

Wealth ManagementPHONE• +41 (0)22 731 61 11E-MAIL• [email protected]• www.vanlanschot.ch

F. Van Lanschot Bankiers (Schweiz) AG - Zurich

ADDRESS• Mittelstrasse 10, Postfach, 8034 ZürichCONTACT• Jan-Willem Verhulst,

Director International Wealth Management

PHONE• +41 (0)43 377 11 11E-MAIL• [email protected]• www.vanlanschot.ch

Falcon Private Bank Ltd. - ZurichADDRESS• Pelikanstrasse 37, Postfach 1376,

8021 ZürichPHONE• +41 (0)44 227 55 55WEB• www.falconpb.com

Fibi Bank (Schweiz) AG - ZurichADDRESS• Seestrasse 61, Postfach, 8027 ZürichPHONE• +41 (0)44 206 69 69E-MAIL• [email protected]• www.fibi.ch

Finter Bank Zürich - LuganoADDRESS• Via al Forte 1, 6900 LuganoCONTACT• Gian Mario Cattaneo, Head EAM,

Italian speaking regionPHONE• +41 (0)91 910 21 57E-MAIL• [email protected]• www.finter.ch

Finter Bank Zürich - ZurichADDRESS• Claridenstrasse 35, 8002 ZürichCONTACT• Alexander Walser, Head IAM,

Swiss German speaking regionPHONE• +41 (0)44 289 57 25E-MAIL• [email protected]• www.finter.ch

Globalance Bank AG - ZurichADDRESS• Gartenstrasse 16, 8002 ZürichCONTACT• Urs Landolt, Founding Partner and

Member of the Executive CommitteePHONE• +41 (0)44 215 55 55E-MAIL• [email protected]• www.globalance-bank.com

GS Banque SA - GenevaADDRESS• Chemin des Mines 9, Case postale 3,

1211 Genève 21CONTACT• Frank Rihs, Responsable du

département des tiers gérantsPHONE• +41 (0)22 360 91 00E-MAIL• [email protected]• www.gsbanque.ch

Adresse.indd 91 8/04/15 17:50:19

Page 92: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

D I R E C T O R Y

92

Hinduja Bank (Switzerland) Ltd - GenevaADDRESS• Place de la Fusterie 3bis, 1204 GenèvePHONE• +41 (0)22 906 08 08E-MAIL• [email protected]• www.hindujabank.com

Hinduja Bank (Switzerland) Ltd - LuganoADDRESS• Via Serafino Balestra 5,

Casella postale 5877, 6901 LuganoPHONE• +41 (0)91 910 43 43E-MAIL• [email protected]• www.hindujabank.com

Hinduja Bank (Schweiz) AG - ZurichADDRESS• Florastrasse 7, 8008 ZürichPHONE• +41 (0)44 388 45 45E-MAIL• [email protected]• www.hindujabank.com

HSBC Private Bank (Switzerland) SA - Geneva

ADDRESS• Quai des Bergues 9-17, Case Postale 2888, 1211 Genève 1

CONTACT• Julien Froidevaux, Market Head - Multi Family Offices and External Asset Managers, Suisse romande

PHONE• +41 (0)58 705 57 64E-MAIL• [email protected]• www.hsbcprivatebank.com

HSBC Private Bank (Switzerland) SA - Zurich

ADDRESS• Gartenstrasse 26, Postfach, 8027 ZürichCONTACT• Oliver Maas, Market Head - Multi Family

Offices and External Asset Managers, Suisse alémanique et Tessin

PHONE• +41 (0)58 705 35 80E-MAIL• [email protected]• www.hsbcprivatebank.com

Hyposwiss Private Bank Genève SA - Geneva

ADDRESS• Rue du Général-Dufour 3, 1211 Genève 11

CONTACT• Luca de Donno, Head of EAM DeskPHONE• +41 (0)22 716 35 07E-MAIL• [email protected]• www.hyposwiss.ch

Intesa Sanpaolo Private Bank (Suisse) SA - Lugano

ADDRESS• Via Serafino Balestra 12, 6900 LuganoPHONE• +41 (0)91 260 82 82E-MAIL• [email protected]• www.intesasanpaoloprivate.ch

J.P. Morgan (Suisse) SA - GenevaADDRESS• Rue de la Confédération 8,

Case Postale 5507, 1211 Genève 11CONTACT• François Pirrello, Responsable

commercial Suisse romande et Tessin, J.P. Morgan Asset Management

PHONE• +41 (0)22 744 19 06E-MAIL• [email protected]• www.jpmam.ch

J.P. Morgan (Suisse) SA - ZurichADDRESS• Dreikönigstrasse 21, Postfach,

8022 ZürichCONTACT• Marc Schumacher, Senior Sales

Executive in der Deutschschweiz, J.P. Morgan Asset Management

PHONE• +41 (0)44 206 86 36E-MAIL• [email protected]• www.jpmam.ch

Jyske Bank (Schweiz) AG - ZurichADDRESS• Wasserwerkstrasse 12, 8021 ZürichCONTACT• Michael Petersen, Manager, Private

Banking Department, DeutschschweizPHONE• +41 (0)44 368 73 12E-MAIL• [email protected]• www.jyskebank.ch

Landolt & Cie SA - GenevaADDRESS• Place Longemalle 18, 1204 GenèveCONTACT• Jean-Philippe Gigon,

Membre de la directionPHONE• +41 (0)22 819 81 34E-MAIL• [email protected]• www.landoltetcie.ch

LGT Bank (Switzerland) Ltd. - ZurichADDRESS• Glärnischstrasse 36, 8022 ZürichCONTACT• Urs Frick, Teamhead EAM Desk ZürichPHONE• +41 (0)44 250 82 19E-MAIL• [email protected]• www.lgt.ch

Maerki Baumann & Co. AG - LuganoADDRESS• Contrada di Sassello 2, 6900 LuganoPHONE• +41 (0)91 922 26 21E-MAIL• [email protected]• www.maerki-baumann.ch

Maerki Baumann & Co. AG - ZurichADDRESS• Dreikönigstrasse 6, 8002 ZürichPHONE• +41 (0)44 286 25 25E-MAIL• [email protected]• www.maerki-baumann.ch

MediBank AG - ZugADDRESS• Bahnhofstrasse 10, 6301 ZugCONTACT• Stephan Häberle, DirektorPHONE• +41 (0)41 726 25 25E-MAIL• [email protected]• www.medibank.ch

Mirabaud & Cie SA - GenevaADDRESS• Boulevard Georges-Favon 29,

1204 GenèveCONTACT• Stephan Aepli, Directeur, Responsable

gérants de fortune indépendantsPHONE• +41 (0)58 816 22 92E-MAIL• [email protected]• www.mirabaud.com

Mirabaud & Cie SA - ZurichADDRESS• Claridenstrasse 26, 8002 ZürichCONTACT• Luc Clavadetscher, Independent Asset

Managers ZurichPHONE• +41 (0)58 816 88 49E-MAIL• [email protected]• www.mirabaud.com

Mirelis Advisors SA - GenevaADDRESS• Rue de la Corraterie 14, 1204 GenèvePHONE• +41 (0)22 310 76 40E-MAIL• [email protected]• www.MirelisAdvisors.ch

NBAD Private Bank (Suisse) SA - GenevaADDRESS• Quai de l'Ile 5, Case Postale 5055,

1211 Genève 11PHONE• +41 (0)22 707 50 00E-MAIL• [email protected]• www.nbadsuisse.ch

NBK Banque Privée (Suisse) SA - GenevaADDRESS• Quai du Mont-Blanc 21,

Case Postale 1923, 1211 GenèvePHONE• +41 (0)22 906 43 43E-MAIL• [email protected]• www.nbkswiss.com

Notenstein Privatbank AG - ZurichADDRESS• Fraumünsterstrasse 27, 8022 ZürichCONTACT• Anton Sutter,

Head External Asset ManagersPHONE• +41 (0)44 218 13 86E-MAIL• [email protected]• www.notenstein.ch

NPB Neue Privat Bank AG - ZurichADDRESS• Limmatquai 1 / am Bellevue, Postfach,

8022 ZürichPHONE• +41 (0)44 265 11 88E-MAIL• [email protected]• www.npb-bank.ch

Petercam Banque Privée Suisse SA - Geneva

ADDRESS• Centre Swissair, Route de l'Aéroport 31, Case Postale 1119, 1211 Genève 5

CONTACT• Cédric Roland-Gosselin, Directeur général

PHONE• +41 (0)22 929 72 11E-MAIL• [email protected]• www.petercam.ch

Adresse.indd 92 8/04/15 17:50:27

Page 93: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

93

PHZ Privat-und Handelsbank Zürich AG - Zurich

ADDRESS• Löwenstrasse 56, 8001 ZürichPHONE• +41 (0)43 443 71 71E-MAIL• [email protected]• www.phzbank.com

Piguet Galland & Cie SA - GenevaADDRESS• Avenue Peschier 41, 1206 GenèveCONTACT• Jacques Apothéloz,

Responsable des Gérants indépendantsPHONE• +41 (0)58 310 44 55E-MAIL• [email protected]• www.piguetgalland.ch

PKB Privatbank SA - GenevaADDRESS• Rue Charles-Galland 12, 1206 GenèvePHONE• +41 (0)22 346 91 55E-MAIL• [email protected]• www.pkb.ch

PKB Privatbank SA - LuganoADDRESS• Via Serafino Balestra 1, 6901 LuganoPHONE• +41 (0)91 913 35 35E-MAIL• [email protected]• www.pkb.ch

PKB Privatbank SA - ZurichADDRESS• Tödistrasse 47, 8002 ZürichPHONE• +41 (0)44 204 34 34E-MAIL• [email protected]• www.pkb.ch

Privatbank Bellerive AG - ZurichADDRESS• Mittelstrasse 6, Postfach, 8034 ZürichPHONE• +41 (0)44 388 64 64E-MAIL• [email protected]• www.bellerivebanking.ch

Privatbank IHAG Zürich AG - ZurichADDRESS• Bleicherweg 18, Postfach, 8022 ZürichPHONE• +41 (0)44 205 11 11WEB• www.pbihag.ch

Privatbank Von Graffenried AG - BernADDRESS• Marktgass-Passage 3, 3011 BernPHONE• +41 (0)31 320 52 22E-MAIL• [email protected]• www.graffenried.ch

QNB Banque Privée (Suisse) SA - GenevaADDRESS• Rue des Alpes 3, 1201 GenèvePHONE• +41 (0)22 907 70 70WEB• www.qnb.com

Quilvest (Switzerland) Ltd - GenevaADDRESS• Place de la Fusterie 12, 1204 GenèvePHONE• +41 (0)22 322 44 44WEB• www.quilvest.com

REYL & Cie SA - GenevaADDRESS• Rue du Rhône 62, 1204 GenèvePHONE• +41 (0)22 816 80 00E-MAIL• [email protected]• www.reyl.com

Rothschild Bank AG - ZurichADDRESS• Zollikerstrasse 181, 8034 ZürichPHONE• +41 (0)44 384 71 11WEB• www.rothschild.com

Royal Bank of Canada (Suisse) SA - GenevaADDRESS• Rue François-Diday 6, 1204 GenèveCONTACT• Marilia Da Silva et/ou Isabelle Bautista,

Swiss Banking Services PHONE• +41 (0)22 819 42 42E-MAIL• [email protected];

[email protected]• www.rbcwminternational.com

Sallfort Privatbank AG - BaselADDRESS• Dufourstrasse 25, Postfach 525,

4010 BaselCONTACT• Frank Treinen, CIOPHONE• +41 (0)61 225 96 36E-MAIL• [email protected]• www.sallfort.com

Schroder & Co Banque SA - GenevaADDRESS• Rue d’Italie 8, Case Postale 3655,

1211 Genève 3CONTACT• Bernhard Leibkutsch, Head of

Independent Asset Managers RomandiePHONE• +41 (0)22 818 41 23E-MAIL• [email protected]• www.schroders.ch

Schroder & Co Bank AG - ZurichADDRESS• Central 2, Postfach 1820, 8021 ZürichCONTACT• Isabelle Brechbühl,

Head of Swiss German Clients and IAMPHONE• +41 (0)44 250 12 43E-MAIL• [email protected]• www.schroders.ch

Scobag Privatbank AG - BaselADDRESS• Gartenstrasse 56, Postfach, 4010 BaselPHONE• +41 (0)61 205 12 12E-MAIL• [email protected]• www.scobag.ch

Skandinaviska Enskilda Banken SA, Luxembourg, Geneva Branch - Geneva

ADDRESS• Rue Rodolphe-Toepffer 8, 1206 GenèveCONTACT• Fernand Cendan, Chief Operating

Officer, Chief Financial OfficerPHONE• +41 (0)22 704 01 05E-MAIL• [email protected]• www.sebgroup.com/privatebanking

Società Bancaria Ticinese SA - BellinzonaADDRESS• Piazza Collegiata 3, 6501 BellinzonaPHONE• +41 (0)91 821 51 21E-MAIL• [email protected]• www.bancaria.ch

Société Générale Private Banking (Suisse) SA - Geneva

ADDRESS• Rue de la Corraterie 6, Case Postale 5022, 1211 Genève 11

CONTACT• David Saliné, Responsable Suisse des départements dédiés aux services Tiers Gérants

PHONE• +41 (0)22 819 03 23E-MAIL• [email protected]• www.sgprivatebanking.ch

www.societegenerale.com

Société Générale Private Banking (Suisse) SA - Lugano

ADDRESS• Viale Stefano Franscini 22, Casella Postale 5830, 6901 Lugano

PHONE• +41 (0)91 923 76 42WEB• www.sgprivatebanking.ch

www.socgen.com

Société Générale Private Banking (Suisse) SA - Zurich

ADDRESS• Talstrasse 66, Postfach 1974, 8021 Zürich

CONTACT• Christophe Locher, Vice President, Head of Financial Intermediaries Zürich

PHONE• +41 (0)44 218 57 02E-MAIL• [email protected]• www.sgprivatebanking.ch

www.socgen.com

St. Galler Kantonalbank AG - St. GallenADDRESS• St. Leonhardstrasse 25, 9001 St. GallenPHONE• +41 (0)71 231 31 31E-MAIL• [email protected]• www.sgkb.ch

Swissquote Bank AG - ZurichADDRESS• Schützengasse 22/24, Postfach 2017,

8021 ZürichPHONE• +41 (0)44 825 87 77E-MAIL• [email protected]• www.swissquote.ch

Swissquote Bank SA - GlandADDRESS• Chemin de la Crétaux 33, 1196 GlandPHONE• +41 (0)44 825 87 77E-MAIL• [email protected]• www.swissquote.ch

Trafina Privatbank AG - BaselADDRESS• Rennweg 50, 4020 BaselPHONE• +41 (0)61 317 17 17E-MAIL• [email protected]• www.trafina.ch

UBS AG - GenevaADDRESS• Rue des Noirettes 35,

Case postale 2600, 1211 Genève 2CONTACT• Annabelle Bryde, Market Head UBS

Global Financial Intermediaries Suisse romande

PHONE• +41 (0)22 375 42 53E-MAIL• [email protected]• www.ubs.com

AdresseFR.indd 93 9/04/15 10:14:40

Page 94: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

D I R E C T O R Y

94

UBS AG - LuganoADDRESS• Piazzetta Posta, 6900 LuganoCONTACT• Claudio Scarfone, Head UBS Global

Financial Intermediaries TicinoPHONE• +41 (0)91 801 88 55E-MAIL• [email protected]• www.ubs.com

UBS AG - ZurichADDRESS • Stockerstrasse 64, Postfach 8098,

8002 ZürichCONTACT• Stephan Matti, Head UBS Global Financial

Intermediaries DeutschschweizPHONE• +41 (0)44 237 20 19E-MAIL• [email protected]• www.ubs.com

Union Bancaire Privée, UBP SA - GenevaADDRESS• Rue du Rhône 96-98, Case Postale

1320, 1211 Genève 1CONTACT• Fabrice Volluz, Responsable Plateforme

Gérants de Fortunes ExternesPHONE• +41 (0)58 819 21 11WEB• www.ubp.com

United Mizrahi Bank (Schweiz) AG - ZurichADDRESS• Nuschelerstrasse 31, 8001 ZürichPHONE• +41 (0)44 226 86 86E-MAIL• [email protected]• www.umbzh.ch

Valartis Bank SA - GenevaADDRESS• Place du Molard 2-4, 1211 Genève 3PHONE• +41 (0)22 716 10 00WEB• www.valartisgroup.ch

Zürcher Kantonalbank - ZurichADDRESS• Mythenquai 24, 8002 ZürichCONTACT• Kilian Heitz, Head Acquisition IAMPHONE• +41 (0)44 292 25 29E-MAIL• [email protected]• www.zkb.ch

LICENSED PRIVATE BANKS

Baumann & Cie, Banquiers - BaselADDRESS• St. Jakobs-Strasse 46, Postfach 2282,

4002 BaselPHONE• +41 (0)61 279 41 41E-MAIL • [email protected] • www.baumannbb.ch

Baumann & Cie, Banquiers - ZurichADDRESS• Bellevueplatz 5, Postfach 715,

8024 ZürichPHONE• +41 (0)44 563 64 65E-MAIL • [email protected] • www.baumannbb.ch

Bordier & Cie - GenevaADDRESS• Rue de Hollande 16, 1204 GenèveCONTACT • Marco Arnold, Responsable Service

Tiers GérantsPHONE• +41 (0)58 258 02 13E-MAIL• [email protected]• www.bordier.com

E. Gutzwiller & Cie. Banquiers - BaselADDRESS• Kaufhausgasse 7, 4051 BaselPHONE• +41 (0)61 205 21 00WEB• www.gutzwiller.ch

E. Gutzwiller & Cie. Banquiers - GenevaADDRESS• Rue des Alpes 7, 1201 GenèvePHONE• +41 (0)22 908 03 33WEB• www.gutzwiller.ch

E. Gutzwiller & Cie. Banquiers - ZurichADDRESS• Stadthausquai 1, 8001 ZürichPHONE• +41 (0)43 497 27 42WEB• www.gutzwiller.ch

Gonet & Cie - GenevaADDRESS• Boulevard du Théâtre 6, 1211 GenèveCONTACT • Laurent Perrin, Responsable

Département Gérants IndépendantsPHONE• +41 (0)22 317 17 65E-MAIL• [email protected]• www.gonet.ch

Mourgue d'Algue & Cie - GenevaADDRESS• Rue de la Fontaine 5, 1204 GenèveCONTACT • Pierre-André Mourgue d’Algue, AssociéPHONE• +41 (0)22 319 76 76E-MAIL• [email protected]• www.mabank.ch

Rahn & Bodmer Co. - ZurichADDRESS• Talstrasse 15, Postfach, 8022 ZürichCONTACT • Eric Steinhauser,

Directeur Financial Services PHONE• +41 (0)44 639 11 11 E-MAIL• [email protected]• www.rahnbodmer.ch

Reichmuth & Co - LuzernADDRESS• Rütligasse 1, 6000 Luzern 7PHONE• +41 (0)41 249 49 49E-MAIL• [email protected]• www.reichmuthco.ch

Reichmuth & Co - ZurichADDRESS• Tödistrasse 63, 8002 ZürichPHONE• +41 (0)44 299 49 49E-MAIL• [email protected]• www.reichmuthco.ch

LICENSED FUND MANAGEMENT COMPANIES (FONDSLEITUNGEN, DIRECTIONS DE FONDS)

1741 Asset Management AG - ZurichADDRESS• Münsterhof 5, 8001 ZürichCONTACT• Pierre-Yves Cahart, DirectorPHONE• +41 (0)44 218 40 12EMAIL• [email protected]• www.1741am.com

AG für Fondsverwaltung - ZugADDRESS• Poststrasse 12, 6301 ZugCONTACT• René Foschi, stv. direktorPHONE• +41 (0)41 711 99 30E-MAIL• [email protected]• www.immofonds.ch

ARVEST Funds AG - PfäffikonADDRESS• Churerstrasse 82, 8808 Pfäffikon SZCONTACT• Beyzade Han, CEO PHONE• +41 (0)55 415 65 90E-MAIL• [email protected] WEB• www.arvest.ch

AXA Investment Managers Schweiz AG - Zurich

ADDRESS• Affolternstrasse 42, 8050 ZürichCONTACT• André UllmannPHONE• +41 (0)58 360 78 20E-MAIL• [email protected]• www.axa-im.ch

Balfidor Fondsleitung AG - BaselADDRESS• Peter Merian-Strasse 47, 4002 BaselCONTACT• Thomas Wiggli, Corporate servicesPHONE• +41 (0)61 279 78 78E-MAIL• [email protected]• www.balfidor.ch

Berninvest AG - BernADDRESS• Schönburgstrasse 19, Postfach 694,

3000 Bern 25PHONE• +41 (0)31 818 55 55E-MAIL• [email protected]• www.berninvest.ch

BlackRock Asset Management AG - ZurichADDRESS• Bahnhofstrasse 39, 8001 ZürichPHONE• +41 (0)44 297 73 73E-MAIL• [email protected]• www.blackrockinvestments.ch

Caceis (Switzerland) SA - Nyon ADDRESS• Chemin de Précossy 7/9,

Case Postale 2259, 1260 Nyon 2CONTACT• Philippe Bens, Administrateur délégué PHONE• +41 (0)22 360 94 61E-MAIL• [email protected]• www.caceis.com

Credit Suisse Funds AG - ZurichADDRESS• Uetlibergstrasse 231, 8045 ZürichCONTACT• Thomas SchärerPHONE• +41 (0)44 333 40 50E-MAIL• [email protected]• www.credit-suisse.com

Fidfunds Management SA - NyonADDRESS• Chemin de Précossy 11, 1260 NyonPHONE• +41 (0)22 704 06 10E-MAIL• [email protected]• www.fidfund.com

Adresse.indd 94 8/04/15 17:50:50

Page 95: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

95

Fortuna Investment SA - AdliswilADDRESS• Soodmattenstrasse 10, 8134 Adliswil 1CONTACT• Aldo Laudonio, Asset managerPHONE• +41 (0)58 472 53 06E-MAIL• [email protected]• www.fortunainvest.ch

FundPartner Solutions (Suisse) SA - GenevaADDRESS• Route des Acacias 60, 1211 Genève 73PHONE• +41 (0)58 323 23 23

Gérifonds SA - LausanneADDRESS• Rue du Maupas 2, Case Postale 6249,

1002 LausanneCONTACT• Christian Carron, Directeur PHONE• +41 (0)21 321 32 00PHONE• +41 (0)21 321 32 32E-MAIL• [email protected]• www.gerifonds.ch

Gutzwiller Fonds Management AG - BaselADDRESS• Kaufhausgasse 5, 4051 BaselCONTACT• François Boulte, DirectorPHONE• +41 (0)61 205 70 00E-MAIL• [email protected]• www.gutzwiller-funds.com

Imovag Immobilien Verwaltungs AG - Luzern

ADDRESS• Hochdorferstrasse 14, Postfach, 6021 Emmenbrücke

PHONE• +41 (0)41 268 85 00E-MAIL• [email protected]• www.imovag.ch

Investissements Fonciers SA - LausanneADDRESS• Ch. de la Joliette 2, 1006 LausanneCONTACT• Arnaud de Jamblinne, Directeur GénéralPHONE• +41 (0)21 613 11 88E-MAIL• [email protected]• www.lafonciere.ch

IPConcept (Schweiz) AG - ZurichADDRESS• In Gassen 6, Postfach, 8022 ZürichCONTACT• Anita Zuleger, Executive Board MemberPHONE• +41 (0)44 224 32 09E-MAIL• [email protected]• www.ipconcept.com

LB (Swiss) Investment AG - ZurichADDRESS• Claridenstrasse 20, Postfach 8022,

8002 ZürichCONTACT• Marcel Weiss, CEOPHONE• +41 (0)44 225 37 90E-MAIL• [email protected]• www.lbswiss.ch

Lombard Odier Asset Management (Switzerland) SA - Geneva

ADDRESS• Avenue des Morgines 6, 1213 Petit-Lancy

PHONE• +41 (0)22 793 06 87E-MAIL• [email protected]• www.lombardodier.com

LUKB Expert Fondsleitung AG - LuzernADDRESS• Pilatusstrasse 12, 6002 LuzernCONTACT• Gregory Zemp, GeschäftsleiterPHONE• +41 (0)41 210 12 14E-MAIL• [email protected]• www.expertfonds.ch

Mirabaud Asset Management (Suisse) SA - Genève

ADDRESS• Boulevard Georges-Favon 29, 1204 Genève

PHONE• +41 (0)58 816 20 20E-MAIL• [email protected]• www.mirabaud.com

Pensimo Management AG - ZurichADDRESS• Obstgartenstrasse 19, Postfach 246,

8042 ZürichPHONE• +41 (0)43 255 21 00E-MAIL• [email protected]• www.pensimo.ch

Pictet Funds S.A. - GenevaADDRESS• Route des Acacias 60,

Case Postale 5130, 1211 Genève 11CONTACT• Laurent Ramsey,

Administrateur déléguéPHONE• +41 (0)58 323 30 00E-MAIL• [email protected]• www.pictetfunds.com

PMG Fonds Management AG - ZurichADDRESS• Sihlstrasse 95, 8001 ZürichPHONE• +41 (0)44 215 28 38E-MAIL• [email protected]• www.pmg-fonds.ch

ProgestFonds SA - GenevaADDRESS• Rue de la Fontaine 5, 1204 GenèvePHONE• +41 (0)22 310 48 04

PvB Pernet von Ballmoos AG - ZurichADDRESS• Bellerivestrasse 20, 8008 ZürichPHONE• +41 (0)44 205 51 51E-MAIL• [email protected]• www.pvbswiss.com

Realstone SA - LausanneADDRESS• Av. du Théâtre 7, 1005 LausannePHONE• +41 (0)58 262 00 00E-MAIL• [email protected]• www.realstone.ch

Reichmuth & Co Investmentfonds AG - Luzern

ADDRESS• Rütligasse 1, 6000 Luzern 7PHONE• +41 (0)41 249 49 99E-MAIL• [email protected]• www.reichmuthco.ch

J. Safra Sarasin Investmentfonds AG - BaselADDRESS• Wallstrasse 9, Postfach, 4002 BaselCONTACT• Hans-Peter Grossmann,

Managing directorPHONE• +41 (0)58 317 44 44E-MAIL• [email protected]• www.jsafrasarasin.ch

Schroder Investment Management (Switzerland) AG - Zurich

ADDRESS• Central 2, Postfach 1820, 8021 ZürichPHONE• +41 (0)800 8 44 44 8WEB• www.schroders.ch

Schweizerische Mobiliar AM (Bern) - Bern ADDRESS• Bundesgasse 35, 3001 BernPHONE• +41 (0) 31 389 61 11E-MAIL• [email protected]• www.mobi-am.ch

Société pour la gestion de placements collectifs GEP SA - Lausanne

ADDRESS• Rue du Maupas 2, 1004 LausannePHONE• +41 (0)21 318 72 72E-MAIL• [email protected]• www.fir.ch

SOLUFONDS SA - GenevaADDRESS• Rue des Fléchères, Case Postale 216,

1274 Signy-CentreCONTACT• Claudio Müller, Directeur généralPHONE• +41 (0)22 365 20 73E-MAIL• [email protected]• www.solufonds.ch

Solvalor Fund Management S.A - Lausanne ADDRESS• Avenue Mon-Repos 14,

Case Postale 7491, 1002 LausanneCONTACT• Philippe Truan, DirecteurPHONE• +41 (0)58 404 03 00E-MAIL• [email protected]• www.solvalor.ch

Swiss Finance & Property Funds AG - ZurichADDRESS• Seefeldstrasse 275, 8008 ZürichCONTACT• Hans-Peter Bauer, CEOPHONE• +41 (0)43 344 61 31E-MAIL• [email protected]• www.swissfp.com

Swiss & Global Asset Management Ltd - Zurich

ADDRESS• Hardstrasse 201, Postfach, 8037 ZürichCONTACT• Martin Jufer, Member of the group

management board, Head of operationsPHONE• +41 (0)58 426 61 04E-MAIL• [email protected]• www.swissglobal-am.com

Swisscanto Asset Management AG - BernADDRESS• Nordring 4, 3000 Bern 25CONTACT• Hans Frey, Directeur généralPHONE• +41 (0)58 344 44 00WEB• www.swisscanto.ch

Swiss Life Funds AG - LuganoADDRESS• Via Bagutti 5, Casella postale 5848,

6901 LuganoPHONE• +41 (0)91 911 52 00E-MAIL• [email protected]• www.swisslife-am.com

Adresse.indd 95 8/04/15 17:51:04

Page 96: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

D I R E C T O R Y

96

Swiss Rock Asset Management AG - ZurichADDRESS• Rigistrasse 60, 8006 ZürichCONTACT• Rudolf Lörtscher, Partenaire,

Responsable du service ClientsPHONE• +41 (0)44 360 57 00E-MAIL• [email protected][email protected]• www.swiss-rock.ch

UBS Fund Management (Switzerland) AG - Basel

ADDRESS• Brunngässlein 12 / Dufourstr. 36, 4052 Basel

PHONE• +41 (0)61 288 49 10E-MAIL• [email protected]• www.ubs.com/fundservices

Unigestion - GenevaADDRESS• Avenue de Champel 8C, 1206 GenèveCONTACT• Jean-François Hirschel,

Managing directorPHONE• +41 (0)22 704 41 11E-MAIL• [email protected][email protected]• www.unigestion.com

VALRES Fund Management SA - GenèveADDRESS• Rue de la Croix-d’Or 3, 1204 GenèvePHONE• +41 (0)22 436 37 60E-MAIL • [email protected]• www.valres.ch

Vontobel Fonds Services AG - ZurichADDRESS• Gotthardstrasse 43, 8022 ZürichCONTACT• Diego Gadient, Directeur adjointPHONE• +41 (0)58 283 74 77 E-MAIL• [email protected]• www.vontobel.com

LICENSED AUDIT COMPANIES FOR COLLECTIVE INVESTMENT SCHEMES

Asset Management Audit & Compliance SA - Geneva

ADDRESS 1• Rue Agasse 45, 1208 GenèvePHONE• +41 (0)22 566 56 53ADDRESS 2• Bleicherweg 14, Postfach 2080,

8002 ZürichPHONE• +41 (0)44 503 53 40ADDRESS 3• Via Maderno 9, Casella Postale 6293,

6901 LuganoPHONE• +41 (0)44 503 53 44CONTACT• Glen Millar, Director and Strategic

Partner of the Kinetic Partners groupE-MAIL• [email protected][email protected]• www.amaudit.ch

BDO SA - GenevaADDRESS• Rte de Meyrin 123, 1219 GenèveCONTACT• Patrick Cattin, PartnerPHONE• +41 (0)22 322 24 12E-MAIL• [email protected]• www.bdo.ch

BDO SA - LuganoADDRESS• Via G.B. Pioda 14, 6901 LuganoCONTACT• Patrick Cattin, PartnerPHONE• +41 (0)22 322 24 12E-MAIL• [email protected]• www.bdo.ch

BDO SA - Zurich ADDRESS• Fabrikstrasse 50, 8031 ZürichCONTACT• Franco Straub, PartnerPHONE• +41 (0)44 444 37 08E-MAIL• [email protected]• www.bdo.ch

Deloitte SA - GenevaADDRESS• Route de Pré-Bois 20,

Case postale 1808, 1215 Genève 15CONTACT• Alexandre Buga, AssociéPHONE• +41 (0)58 279 80 49E-MAIL• [email protected]• www.deloitte.ch

Deloitte SA - LuganoADDRESS• Via Ferruccio Pelli 1,

Casella postale 5520, 6900 LuganoCONTACT• Alexandre Buga, AssociéPHONE• +41 (0)58 279 80 49E-MAIL• [email protected]• www.deloitte.ch

Deloitte AG - ZurichADDRESS• General-Guisan-Quai 38, Postfach 2232,

8022 ZürichCONTACT• Rolf Schönauer, PartnerPHONE• +41 (0)58 279 63 18E-MAIL• [email protected]• www.deloitte.ch

Ernst & Young - GenevaADDRESS• Route de Chancy 59, 1213 Petit-Lancy 1CONTACT• Stéphane Muller, PartnerPHONE• +41 (0)58 286 55 95EMAIL• [email protected]• www.ey.com/ch

Ernst & Young - LuganoADDRESS• Corso Elvezia 33, 6901 LuganoCONTACT• Erico Bertoli, Executive DirectorPHONE• +41 (0)58 286 24 17EMAIL• [email protected]• www.ey.com/ch

Ernst & Young - ZurichADDRESS• Maagplatz 1, 8005 ZürichCONTACT• Patrick SchwallerPHONE• +41 (0)58 286 69 30EMAIL• [email protected]• www.ey.com/ch

KPMG SA - GenevaADDRESS• Rue de Lyon 111, 1203 GenèveCONTACT• Yvan Mermod, PartnerPHONE• +41 (0)58 249 25 15E-MAIL• [email protected] WEB• www.kpmg.ch

KPMG SA - Lugano ADDRESS• Via Serafino Balestra 33, 6900 LuganoCONTACT• Lars Schlichting, Partner,

Attorney-at-Law, LL.M.PHONE• +41 (0)58 249 32 32E-MAIL• [email protected]• www.kpmg.ch

KPMG AG - Zurich ADDRESS• Badenerstrasse 172, 8026 ZürichCONTACT• Markus Schunk, PartnerPHONE• +41 (0)58 249 31 31E-MAIL• [email protected]• www.kpmg.ch

Mazars Coresa SA - GenevaADDRESS• Chemin de Blandonnet 2, 1214 VernierCONTACT• Philippe Rubin, Country Managing PartnerPHONE• +41 (0)22 708 10 80E-MAIL• [email protected]• www.mazars.ch

Mazars Coresa AG - ZurichADDRESS• Mühlebachstrasse 20, 8008 ZürichCONTACT• Beatrice Bartelt, Executive Director PHONE• +41 (0)44 384 84 44E-MAIL• [email protected]• www.mazars.ch

PKF Certifica SA - LuganoADDRESS• Via Pretorio 9, 6900 LuganoPHONE• +41 (0)91 911 11 11E-MAIL• [email protected]• www.pkfcertifica.ch

PwC - GenevaADDRESS• Avenue Giuseppe-Motta 50, Case

Postale, 1211 Genève 2CONTACT• Jean-Sébastien Lassonde, Associé,

Responsable Asset ManagementPHONE• +41 (0)58 792 81 46E-MAIL• [email protected]• www.pwc.ch

SELF-REGULATORY ORGANISATIONS SUBJECT TO FINMA SUPERVISION

Association Romande des Intermédiaires Financiers (ARIF) - Geneva

ADDRESS• Rue de Rive 8, 1204 GenèvePHONE• +41 (0)22 310 07 35E-MAIL• [email protected]• www.arif.ch

Association Suisse des Gérants de Fortune (ASG - VSV) - Geneva

ADDRESS• Rue de Chantepoulet 12, 1201 GenèvePHONE• +41 (0)22 347 62 40E-MAIL• [email protected]• www.vsv-asg.ch

Adresse.indd 96 8/04/15 17:51:14

Page 97: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

97

Associazione Svizzera di Gestori di Patrimoni (ASG - VSV) - Lugano

ADDRESS• Via Landriani 3, 6900 LuganoPHONE• +41 (0)91 922 51 50E-MAIL• [email protected]• www.vsv-asg.ch

Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV - ASG) - Zurich

ADDRESS• Bahnhofstrasse 35, 8001 ZürichPHONE• +41 (0)44 228 70 10E-MAIL• [email protected]• www.vsv-asg.ch

OAR-G Organisme d'autorégulation des Gérants de Patrimoine - Geneva

ADDRESS• Rue Pedro-Meylan 2, Case postale 107, 1211 Genève 17

PHONE• +41 (0)22 700 73 20E-MAIL• [email protected]• www.oarg.ch

Organismo di Autodisciplina dei Fiduciari del Cantone Ticino (OAD FCT) - Lugano

ADDRESS• Casella Postale 6164, 6901 LuganoPHONE• +41 (0)91 924 98 53E-MAIL• [email protected]• www.oadfct.ch

PolyReg Allg. Selbstregulierungs-Verein - Zurich

ADDRESS• Florastrasse 44, 8008 Zürich PHONE• +41 (0)43 488 52 80E-MAIL• [email protected]• www.polyreg.ch

PolyReg Association Générale d'Autorégulation - Neuchâtel

ADDRESS• Rue du Château 23, 2000 NeuchâtelPHONE• +41 (0)32 720 92 30E-MAIL• [email protected]• www.polyreg.ch

PolyReg Associazione Generale di Autodisciplina - Lugano

ADDRESS• Via Nassa 56, 6900 LuganoPHONE• +41 (0)91 922 64 56E-MAIL• [email protected]• www.polyreg.ch

Swiss Association of Investment Companies (SVIG-SAIC) - Baar

ADDRESS• Grabenstrasse 25, 6340 BaarPHONE• +41 (0)41 768 11 05E-MAIL• [email protected]• www.svig.org

VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen - Zug

ADDRESS• Baarerstrasse 112, Postfach, 6302 ZugPHONE• +41 (0)41 763 28 20E-MAIL• [email protected] WEB• www.vqf.ch

IFA’s AssOCIATIONs

Groupement Suisse des Conseils en Gestion Indépendants GSCGI - Geneva

ADDRESS• Secrétariat, Rue du Vieux-Collège 3, Case Postale 3255, 1211 Genève 3

PHONE• +41 (0)22 317 11 22E-MAIL• [email protected]• www.gscgi.ch

Schweiz Vereinigung Unabhängiger Finanzberater (SVUF - GSCGI) - Zurich

ADDRESS• c/o Findling Grey AG, Riesbachstrasse 57, 8008 Zürich

PHONE• +41 (0)43 819 42 43E-MAIL• [email protected]• www.svuf.ch

Associazione Svizzera dei Consulenti Finanziari Independenti (ASCFI - GSCGI) - Lugano

ADDRESS• c/o Phoenix Investment Managers, Via Maderno 10, 6900 Lugano

PHONE• +41 (0)91 923 44 77E-MAIL• [email protected]• www.gscgi.ch

Groupement Patronal des Gérants de Patrimoines - Geneva

ADDRESS• Rue Pedro-Meylan 4, Case Postale 52, 1211 Genève 17

PHONE• +41 (0)22 839 88 44 E-MAIL• [email protected]• www.gpgp.ch

Convention of Independent Financial Advisors (CIFA) - Geneva

ADDRESS• Rue du Vieux Collège 3, Case Postale 3255, 1211 Genève 3

PHONE• +41 (0)22 317 11 11E-MAIL• [email protected]• www.cifafound.ch

PLATFORMs OF INDEPENDENT AssET MANAGERs & sOCIAL NETWORKs

Altius Finance SA - LausanneADDRESS• Rue de la Paix 6, 1003 Lausanne CONTACT• Zacharias AndriotisPHONE• +41 (0)58 105 76 00E-MAIL• [email protected]• www.altiusfinance.com

Amethyst WealthAdvisor & Partners AWAP - Geneva

ADDRESS• Rue Musy 8, 1207 GenèvePHONE• +41 (0)22 510 12 28

Assetbox - ZurichADDRESS• General-Guisan-Quai 38, Postfach 2232,

8022 ZürichCONTACT• Marcel MeyerPHONE• +41 (0)58 279 7356E-MAIL • [email protected]

Cité Gestion SA - Geneva / Lausanne / Zurich

ADDRESS 1• Rue de la Cité 15-17, 1204 GenèvePHONE• +41 (0)22 820 60 00ADDRESS 2• Place Saint-François 11,

1003 LausannePHONE• +41 (0)21 321 67 00ADDRESS 3• Sihlstrasse 20, 8001 ZürichPHONE• +41 (0)44 224 62 00E-MAIL• [email protected]• www.cite-gestion.com

E-MERGING - GenevaCONTACT• Olivier CollombinPHONE• +41 (0)79 217 29 11WEB• www.e-merging.com

les plates-formes sodi - GenevaADDRESS 1• Plate-forme Albert-Gos, rue Albert-Gos 3,

1206 GenèveADDRESS 2• Plate-forme Dufour, rue du Général-

Dufour 20, 1204 GenèvePHONE• +41 (0)22 849 02 49CONTACT• Pierre Retord, AssociéE-MAIL• [email protected]• Maurice Levy, AssociéE-MAIL• [email protected]• www.sodi.ch

Mantor - GenevaADDRESS • Place des Philosophes 10, 1205 GenèvePHONE• +41 (0)58 595 98 59E-MAIL • [email protected]• www.mantor.ch

swisspartners Investment Network AG – Zurich / Geneva

ADDRESS 1• Am Schanzengraben 23, Postfach, 8022 Zürich

PHONE• +41 (0)58 200 01 00ADDRESS 2• Rue Neuve-du-Molard 24, Case Postale,

1211 Genève 3PHONE• +41 (0)58 200 02 00E-MAIL• [email protected]• www.swisspartners.com

ONLINE FINANCIAL sERVICEs

CornèrTrader - ZürichADDRESS• Tödistrasse 27, 8002 ZürichCONTACT• Wenzel Müller, Institutional SalesPHONE• +41 (0) 58 880 42 44EMAIL• [email protected]• www.cornertrader.ch

Dukascopy Bank SA - GenevaADDRESS• Route de Pré-Bois 20, ICC, Entrance H,

1215 Genève 15PHONE• +41 (0)22 799 48 88E-MAIL• [email protected]• www.dukascopy.com

Adresse.indd 97 8/04/15 17:51:24

Page 98: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

D I R E C T O R Y

98

Saxo Bank (Schweiz) AG - Geneva

ADDRESS• Rue du Coutance 8, 1201 GenèveCONTACT• Mickael IrrmannPHONE• +41 (0)58 317 96 10EMAIL• [email protected]• ch.saxobank.com

Saxo Bank (Schweiz) AG - ZurichADDRESS• Rietstrasse 41, Postfach 509,

8702 ZollikonPHONE• +41 (0)58 317 98 10WEB• ch.saxobank.com

Strateo, Genève, succursale de Keytrade Bank SA (Bruxelles) - Geneva

ADDRESS• Rue de Chantepoulet 25, 1201 GenèveCONTACT• Patrick Soetens, General ManagerPHONE• +41 (0)22 715 20 20E-MAIL• [email protected]• www.strateo.ch

Swissquote Bank AG - ZurichADDRESS• Schützengasse 22/24, Postfach 2017,

8001 ZürichPHONE• +41 (0)44 825 88 88 WEB• www.swissquote.ch

RELEVANT CONTACTS

Association Vaudoise des Banques - Lausanne

ADDRESS• Secrétariat, Case Postale 1215, 1001 Lausanne

PHONE• +41 (0)58 796 33 00WEB• www.banques-finance-vaud.ch

AZEK SA, Swiss Training Centre for Investment Professionals - Bülach

ADDRESS• Feldstrasse 80, 8180 BülachPHONE• +41 (0)44 872 35 35E-MAIL• [email protected]• www.azek.ch

Banque Nationale Suisse (BNS) - ZurichADDRESS• Börsenstrasse 15, Postfach,

8022 ZürichPHONE• +41 (0)44 631 31 11 E-MAIL• [email protected]• www.snb.ch

CAIA SwitzerlandPHONE• +41 (0)22 548 07 82E-MAIL• [email protected]• www.caia.org

CFA Society Switzerland - Zug

ADDRESS• Chamerstrasse 79, Postfach 3437, 6303 Zug

PHONE• +41 (0)41 741 00 74E-MAIL• [email protected]• www.cfasociety.org

Département Fédéral des Finances (DFF) - BernADDRESS• Bundesgasse 3, 3003 BernPHONE • +41 (0) 58 462 60 33E-MAIL• [email protected] WEB• www.efd.admin.ch

Basler Bankenvereinigung - Basel

ADDRESS• Aeschenvorstadt 67, Postfach, 4010 Basel

PHONE• +41 (0)61 270 60 11EMAIL• [email protected]• www.bankenbasel.ch

Finanzplatz Zürich - Zurich

ADDRESS• Münstergasse 9, 8001 ZürichPHONE• +41 (0)43 244 55 83 EMAIL• [email protected]• www.finanzplatz-zuerich.ch

FINMA - BernAutorité Fédérale de Surveillance des Marchés Financiers / Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht / Autorità federale di vigilanza sui mercati finanziari

ADDRESS• Laupenstrasse 27, 3008 BernPHONE• +41 (0)31 327 91 00E-MAIL• [email protected]• www.finma.ch

Genève Place Financière - Geneva

ADDRESS• Chemin Rieu 17, Case postale 319, 1211 Genève 17

PHONE• +41 (0)22 849 19 19WEB• www.geneve-finance.ch

Observatoire de la Finance - Geneva

ADDRESS• Rue de l'Athénée 24, 1206 GenèvePHONE• +41 (0)22 346 30 35EMAIL• [email protected]• www.obsfin.ch

Ombudsman des Banques Suisses - Zurich ADDRESS• Bahnhofplatz 9, Postfach 1818,

8021 ZürichPHONE• +41 (0)43 266 14 14 - (DE / EN)

+41 (0)21 311 29 83 - (FR / IT) WEB• www.bankingombudsman.ch

Secrétariat d'Etat aux Questions Financières Internationales (SFI) - Bern

ADDRESS• Bundesgasse 3, 3003 BernPHONE• +41 (0)31 322 61 63EMAIL• [email protected] WEB• www.sif.admin.ch

Sustainable Finance Geneva (SFG) - Geneva

ADDRESS• Chemin Rieu 17, 1208 GenèvePHONE• +41 (0)22 849 19 13EMAIL• [email protected]• www.sfgeneva.org

Swiss Sustainable Finance - ZurichPHONE• +41 (0)58 283 62 16EMAIL• [email protected]

Swiss Financial Analysts Association SFAA - Bülach

ADDRESS• Feldstrasse 80, 8180 BülachPHONE• +41 (0)44 872 35 40E-MAIL• [email protected]• www.sfaa.ch

Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA - Basel

ADDRESS• Dufourstrasse 49, Postfach, 4002 BaselPHONE• +41 (0)61 278 98 00 WEB• www.sfama.ch

The Swiss Private Equity & Corporate Finance Association (SECA) - Zug

ADDRESS• Grafenauweg 10, Postfach 4332, 6304 Zug

PHONE• +41 (0)41 757 67 77E-MAIL• [email protected] WEB• www.seca.ch

FINANCIAL DATA PROVIDERS

Bloomberg www.bloomberg.com •

Credit Suisse Hedge Fund Indexwww.hedgeindex.com•

FundExplorer GmbHwww.fundexplorer.ch•

fundinfo AGwww.fundinfo.com•

Hedge Fund Researchwww.hedgefundresearch.com•

hedgegate www.hedgegate.com •

Le Temps SA, Genèvewww.letemps.ch/economie_finance/fonds_placement•

Morningstarwww.morningstar.ch•

Neue Zürcher Zeitung AG, Zürichwww.nzz.ch/finanzen/fonds/uebersicht/•

Schweizerische Teletext AGwww.teletext.ch/RTSUn/600-01.html•

SIX Swiss Exchange Ltdwww.six-swiss-exchange.com•

SIX Structured Products Exchange Ltdwww.six-structured-products.com•

Stoxxwww.stoxx.com•

Swiss Fund Data AGwww.swissfunddata.ch•

Thomson Reuterswww.thomsonreuters.com•

AdresseFR.indd 98 9/04/15 10:16:15

Page 99: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

www•degrisogono•com

Instrumento N°Uno

ABU DHAB I • BAL HARBOUR • COURCHEVEL • DUBA I • GENEVA • GSTAAD • KUWAIT • LONDONMOSCOW • NEW YORK • PAR IS • PORTO CERVO • ROME • S T BARTHELEMY • S T MOR I TZ

GENEVA BOUT IQUE , RUE DU RHÔNE 27 - T E L . +41 (0 )22 317 10 82

DG_INVEST'NEWS_Avril2015.indd 1 31.03.15 14:43

P99.indd 99 8/04/15 17:28:40

Page 100: invest'news Guide für Vermögensverwalter 2015

SONDERAUSGABE MAI 2015

10 Fragen zu den wichtigsten regulatorischen ÄnderungenZukunft des Asset Managements

Roboter als Vermögensverwalter?

Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes

Besteuerung der französisch- schweizerischen VermögenMA

I

20

15

-

I

NV

ES

T’

NE

WS

S

ON

DE

RA

US

GA

BE

-

G

UI

DE

2

01

5

R

VE

RM

ÖG

EN

SV

ER

WA

LT

ER

CALIBER RM 011FLYBACK CHRONOGRAPH

YELLOW FLASH

Automatic winding chronograph movementPower reserve : circa 55 hours

Annual calendar12-hour totalizer

60-minute countdown timerChronograph flyback function

Grade 5 titanium baseplate and bridgesRotor with ceramic ball bearings

Special tungsten-colbolt alloy rotor weight6-positional, variable rotor geometry

With 18-carat white gold wingsBalance wheel in Glucydur with 3 arms

Frequency : 28 800 vph (4Hz)Moment of inertia : 4.8 mg.cm²

Case in TZP Ceramic with caseband in NTPT® Carbon

Finished and polished by hand

Limited edition of 50 pieces

VERMÖGENSVERWALTER

2015GUIDE

FÜR

CouvOK_DE.indd 1 8/04/15 17:04:58