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Jahresbericht 2018 über die Leistungen der Arbeiterkammer Burgenland bgld.arbeiterkammer.at

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Page 1: Jahresbericht 2018 · rates „IGR Burgen-land-Westungarn“. Seit 2000 ist der Mitglied der Vollversammlung, seit 2003 Mitglied im AK-Vorstand, seit 2008 Mitglied der Bundesar- beitskammer

Jahresbericht 2018über die Leistungen der Arbeiterkammer Burgenland

bgld.arbeiterkammer.at

Page 2: Jahresbericht 2018 · rates „IGR Burgen-land-Westungarn“. Seit 2000 ist der Mitglied der Vollversammlung, seit 2003 Mitglied im AK-Vorstand, seit 2008 Mitglied der Bundesar- beitskammer

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Mag. Thomas Lehner Gerhard Michalitsch

2018 war ein Jahr der großen Herausfor-derungen: Es galt interessenspolitisch auf gesetzliche Verschlechterungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu reagieren. Die Expertinnen und Experten der AK haben ihre Meinung zu gesetzli-chen Veränderungen wie das neue Ar-beitszeitgesetz („12-Stunden-Tag“), die Verschlechterung der Altersteilzeit oder das Aus für die „Aktion 20.000“ abgege-ben. Auch die AK-Wahl 2019 wurde im vergangenen Jahr professionell vorberei-tet.

Wir haben auch gemeinsam mit den Gewerkschaften eine starke Antwort auf politische Drohungen gegen die AK ge-funden: 12.124 Rückmeldungen zur Dia-loginitiative „Wie soll Arbeit?“ haben un-missverständlich klargemacht, dass die AK-Mitglieder hinter ihrer Interessens-vertretung stehen. Auch wenn die Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer mit den Leistungen der AK sehr zufrieden sind, haben wir neue Schlüsse aus den Rück-meldungen gezogen und ein Zukunfts-programm auf den Weg gebracht – nach dem Motto „Mehr Leistung fürs gleiche Geld“. Damit machen wir nicht nur die AK fit für die Herausforderungen der Zu-kunft, sondern auch unsere Mitglieder im Bereich Digitalisierung. Wir setzen auch neue Schwerpunkte in den Bereichen Bil-dung, Pflege und Wohnen. Mit der Regis-trierung der nichtärztlichen Gesundheits-

berufe als 2018 neugeschaffene Behörde ersparen wir unseren Mitgliedern Kosten und sorgen für mehr Komfort beim Regis-trierungsvorgang.

Gleichzeitig war die Nachfrage nach rechtlicher Beratung auch 2018 unge-brochen: Alleine im Arbeits-, Insolvenz- und Sozialrechtsschutz konnte für die burgenländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die stolze Summe von 14 Millionen Euro herausgeholt werden. Nimmt man noch den Konsumenten-schutz dazu, wurden in diesen Bereichen rund 55.000 Beratungen durchgeführt. Darin sind noch nicht die vielen anderen AK-Leistungen wie die Steuerberatung oder die AK-Büchereien enthalten. Die detaillierte Aufstellung und Zahlen zu al-len Leistungen der AK finden sich im vor-liegenden Jahresbericht.

Von diesen Leistungen der AK profitieren nicht nur jene, die sich an uns wenden, sondern alle Arbeitnehmerinnen und Ar-beitnehmer im Burgenland. Jeder Erfolg gegen Ungerechtigkeit ist ein abschre-ckendes Beispiel und sorgt für mehr Fair-ness in der Arbeitswelt. Wer also die AK schwächen will, der schadet allen Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmern, aber auch jenen Unternehmen, die sich an die Regeln halten und auf fairen Wettbewerb setzen. Eine starke AK ist ein Gewinn für alle.

Mehr Leistung fürs gleiche Geld

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Vorwort 2 Inhalt 3 Selbstverwaltung 4Leistungen der AK im Überblick 18 Vollversammlung 20Vorstand 36 Kontrollausschuss 47 Direktion 48Information & Öffentlichkeitsarbeit 52 Interessenpolitik 59Betriebsratsfondsrevisionen 70Konsumentenberatung 71Arbeitsrecht 73Insolvenzrecht 79Sozialrecht 82Junge Arbeitnehmer 91Betriebssport 94Bildung 96Bücherei 99

Inhalt

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a

Selbstverwaltung

PRÄSIDENT

VORSTAND

VOLLVERSAMMLUNG (nach politischer Stärke)

AUSSCHUSS FÜR SOZIALPOLITIK

AUSSCHUSS FÜR JUGEND

AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFTSPOLITIK

AUSSCHUSS FÜR KONSUMENTENSCHUTZ

AUSSCHUSS FÜR BILDUNG

AUSSCHUSS FÜR GESUNDHEITSBERUFE

KONTROLLAUSSCHUSS

Gerhard Michalitsch

Präsident Gerhard MICHALITSCH, VP Heinz KULOVITS, VP Wolfgang JERUSALEM, VP Josefine Benin, Erich MAUERSICS, Christian DVORAK,

Dorottya KICKINGER (BA), Michael MOHL, Michael KNOPF

Kam

mer

büro

Vorsitzende: Hermine SUPPER-SCHLÖGL

Vorsitzender: Markus MELICHAR

Vorsitzender: Bernd WEISS

Vorsitzende: Hannelore BINDER

Vorsitzender: Michael MOHL

Vorsitzende: Christine HAGER

Personalkommission

Vorsitzender: Herbert RAUSCH

Stellvertreter: Ing. Adolf HETTLINGER

Michael PIEBER Dietrich CSÖGL Rudolf MAYER Markus MELICHAR Alois ROBIC Susanne MÜLLER

Siegfried ZELTNER

Ersatzmitglieder:

Johann LASCHALT Rene BRAUNRATH Wolfgang GEISINGER Klaudia JURKOVITS Bernd WEISS Rosemarie SCHNABL

Eva WINKLER Rudolf Karl HAVLICEK

FSG: 38 ÖAAB: 8 FA: 3 AUGE/UG: 1

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a

AUSSCHUSS FÜR SOZIALPOLITIK

AUSSCHUSS FÜR JUGEND

AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFTSPOLITIK

AUSSCHUSS FÜR KONSUMENTENSCHUTZ

AUSSCHUSS FÜR BILDUNG

AUSSCHUSS FÜR GESUNDHEITSBERUFE

Vorsitzende: Hermine SUPPER-SCHLÖGL

Vorsitzender-Stv.: Reinhard JUD-MUND

Sylvia KNEBEL Engelbert FEIBEL Rudolf MAYER Ing. Adolf HETTLINGER

Kooptierte Mitglieder: Josefine BENIN Rudolf Karl HAVLICEK Dr. Wolfgang WEEBER

Vorsitzender: Markus MELICHAR

Vorsitzender-Stv.: Dietrich CSÖGL

Richard SCHMIDT Sonja SCHUH Rudolf TINHOF Eva WINKLER

Kooptierte Mitglieder: Christian DVORAK Stefan PINTERICH Siegfried ZELTNER Dr. Wolfgang WEEBER

Vorsitzender: Bernd WEISS

Vorsitzender-Stv.: Michael KAINCZ

Alois ROBIC Klaudia JURKOVITS Wolfgang GEISINGER Michael KNOPF

Kooptierte Mitglieder: Erich MAUERSICS Herbert RAUSCH Dr. Wolfgang WEEBER

Vorsitzende: Hannelore BINDER

Vorsitzender-Stv.: Wolfgang JERUSALEM

Susanne MÜLLER Franz BIELER Herbert RAUSCH

Kooptierte Mitglieder:

Doris WEGLEITNER Siegfried ZELTNER Dr. Wolfgang WEEBER

Vorsitzender: Michael MOHL

Vorsitzender-Stv.: Klaudia FRITZ

Norbert SCHANTA Annika PALKOVICH Robert WUKITS Michael KNOPF

Kooptierte Mitglieder:

Dorottya KICKINGER, BA Rudolf HAVLICEK Dr. Wolfgang WEEBER

Vorsitzende: Christine HAGER

Vorsitzender-Stv.: Bianca GRAF

Rosemarie SCHNABL Michael PIEBER Johann LASCHALT Stefan PINTERICH

Kooptierte Mitglieder:

Heinz KULOVITS Ing. Adolf HETTLINGER Dr. Wolfgang WEEBER

Zusammensetzung der Ausschüsse Funktionsperiode 2014/2019 (AK-Vollversammlung 14. November 2018)

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Stand: 11/2018Stand: 11/2018

Rudolf Mayer

Susanne Müller

Josef Katona

Sylvia Knebel

Markus Melichar

Johann Laschalt

AnnikaPalkovich

Klaudia Jurkovits

Reinhard Jud-Mund

Alois Robic

Christine Hager

Sonja Schuh

Hermine Sup-per-Schlögl

Michael Pieber

Rudolf Tinhof

Bernd Weiss

Klaudia Fritz

Rene Braunrath

Hannelore Binder

DietrichCsögl

ManfredOderits

Michael Kaincz

Engelbert Feibel

Die AK-Vollversammlung

Die AK-Vollversammlung ist das „Par-lament der ArbeitnehmerInnen“ und besteht aus 50 Kammerräten, die alle fünf Jahre bei der AK-Wahl gewählt werden. In der Vollversammlung ist die FSG mit 38, der ÖAAB mit 8, die FA mit 3 Kammerräten und die AUGE/UG mit 1 Kammerrat vertreten.

Erich Mauersics

ChristianDvorak

Michael Mohl

Dorottya Kickinger, BA

MichaelKnopf

AK-Vorstandsmitglieder

AK-VORSTAND

Gerhard Michalitsch

Gerhard Michalitsch (* 23. März 1962) ist ge-lernter Werkzeugmacher.

AK-Präsident

Foto

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Susanne Müller

AnnikaPalkovich

Alois Robic

AK-Präsident

Wolfgang Geisinger

Elisabeth Augustin

RosemarieSchnabl

Dr. Wolfgang Weeber

Bianca Graf

Richard Schmidt

DorisWegleitner

JohannKonrat

Franz Bieler

Norbert Schanta

Ing. Adolf Hettlinger

Herbert Rausch

Michael Knopf

Rudolf Karl Havlicek

Siegfried Zeltner

ChristophZarits

Eva Winkler

UlrikeHaider

VizepräsidentinJosefine Benin

VizepräsidentHeinz Kulovits

VizepräsidentWolfgangJerusalem

Fraktionen in der AK-VollversammlungFSG Sozialdemokratische GewerkschafterInnen

ÖAAB/FCG Christliche Gewerkschafter

FA Freiheitliche Arbeitnehmer

AUGE/UG Alternative & Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen

Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für das Burgenland (AK) ist die gesetzlich eingerichtete interessenspolitische Vertretung der ArbeitnehmerInnen im Burgenland.Die AK vertritt die sozialen, wirtschaftlichen (auch konsumentenrechtlichen), beruflichen und kulturellen Interessen der ArbeitnehmerInnen.

AK-VizepräsidentInnen

Er war ÖGB-Jugendse-kretär, ÖGB-Bezirks-geschäftsführer Eisen-stadt und von 2000 bis 2017 ÖGB-Landesge-schäftsführer, weiters Präsident des Interregi-onalen Gewerkschafts-rates „IGR Burgen-land-Westungarn“. Seit 2000 ist der Mitglied der Vollversammlung, seit 2003 Mitglied im AK-Vorstand, seit 2008 Mitglied der Bundesar-beitskammer.Im März 2017 wurde er zum Präsidenten gewählt.

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DIREKTIONDIREKTOR

Abteilung

Marketing & Kommunikation

Abteilung

Bildung und Jugend

Referat

Bildung

LohnverrechnungBuchhaltung

Personalverwaltung

Referat

Jugend

FörderungenBeihilfen

Wohnbaudarlehen

Referat

AK-Büchereien

Bezirksstelle

Neusiedl/See

Bezirksstelle

Oberwart

Regionalstelle Süd

Bezirksstelle

Güssing

Bezirksstelle

Oberpullendorf

Bezirksstelle

Jennersdorf

Direktionsbereiche

AK-BüchereiPöttsching

Betriebsratsfonds-revisionen

Lohnsteuerberatung

Registrierungnichtärztlicher

Gesundheitsberufe

GesundheitArbeitnehmerschutz

Betriebssport

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Organigramm

DIREKTIONDIREKTOR-STELLVERTRETER

Abteilung

Konsumenten-schutz

Abteilung

Recht

Referat

Arbeitsrecht

EDVBeschaffung

Referat

Insolvenzrecht ISA

Referat

Sozialrecht

EmpfangErstinformation

Direktionsbereiche

HaustechnikReinigungChauffeur

AK-Wahlen

Abteilung

Interessenpolitik

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DIREKTIONMag. Thomas LehnerDirektor

Lisa ErhardtBettina Karall / KarenzSekretariat Direktor

Robert HergovichAbteilungsleiter

Julia PinterBildungsgutscheineLehrlingsausweiseSekretariat

Jasmin ZeilbauerJugendschutz, Lehrlingsbetreuung

Mag. (FH) Roman HuditschBüchereileiter

Mag. Julia GsertzBüchereimitarbeiterin

Bianca WerfringRedakteurin AK-Info,Pressearbeit

Roman FelderFotografie, Grafik, AK-Card

Petra ZemlyakBroschüren, Lektorat,Jahresbericht

Kerstin WellesHomepage

Ružica Goranovic, BARedakteurin, Social Media & Onlineauftritt

Abteilung

Kommuniktion & Marketing

Abteilung

Bildung und Jugend, Büchereien

Referat

Jugend

Referat

AK-Büchereien

Mag.a Claudia Kreiner-EbingerAbteilungsleiterinPersonalentwicklung,Bildung

Sandra Schmidt BADirektionsassistentinVeranstaltungsmanagement

Ingrid HacklBüchereimitarbeiterin

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Organigramm

DIREKTIONMag. Rainer PoricsDirektor-Stellvertreter

Lisa Erhardt(Bettina Karall - Karenz)Sekretariat Direktor

Verena TschidaSekretariat Präsident und Direktor-Stv.

Mag. Rainer PoricsAbteilungsleiter

- Manuel Artner- Michaela Waxhofer

- Alexander Sperl Chauffeur- Silvia Varga Reinigung OG, DG - Dora Sebe Reinigung EG- Helga Ribits Reinigung TG- Anita Prokop, Reinigung Zubau- Harald Benesch Hausarbeiter- Robert Huscava Hausarbeiter, Haustechnik

Direktionsbereiche

EDVBeschaffung

Hausverwaltung

HaustechnikReinigung

Mag. Thomas LehnerDirektor

LohnverrechnungBuchhaltung

Personalverwaltung

FörderungenBeihilfen

Wohnbaudarlehen

Direktionsbereiche

Betriebsratsfonds-revisionen

Lohnsteuerberatung

Registrierungnichtärztlicher

Gesundheitsberufe

Gesundheit Arbeitnehmerschutz

Betriebssport

- Sabine Fenk- Ingrid Reuter

- Jutta Bellosits

- Petra Gschiel

- Alfred Hillinger

EmpfangErstinformation

AK-Wahlen

- Martina Stipsits- Tina Eitler

Sandra Schmidt, BADirektionsassistentinVeranstaltungsmanagement

- Alfred Hillinger, Leiter- Saskia Pock, BA- Nina Szambor- Konstantin Paraskevaidis

- Brigitte Kulovits-Rupp, Leiterin- Manuel Artner- Jennifer Franta- Judith Fischer- Hedi Granabetter

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DIREKTIONMag. Rainer PoricsDirektor-Stellvertreter

Verena TschidaSekretariat PräsidentSekretariat Direktor-Stv.

Mag. Christian KoisserAbteilungsleitung

Mag.a Doris Graser-KernAbteilungsleiterin

Elsa SteigerSekretariat

Petra ScherrSekretariat

Sylvia KnopfSekretariat

Abteilung

Konsumenten-schutz

Dr. Raimund Brandl

- Mag. Martin Sugetich Arbeitsverfassung- Mag. Uwe Bauer Arbeitszeitrecht- Mag. Helmut Steiger- Mag. Heinzi-Erik Hobisch- Mag. Michael Szöke

Mag. Daniela StreliReferatsleiterinISA Geschäftsführerin

Mag. Ulrike RichterBernadette Vargek

Marlene KollerSekretariat

Mag. a Judith Palme Leeb

Abteilung

Recht

Referat

Arbeitsrecht

Referat

Insolvenzrecht ISA

Mag. Christian SchmallReferatsleiter

Mag.a Brigitte Ohr

Sabine Varga Sekretariat

Referat

Sozialrecht

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Organigramm

DIREKTIONDirektion

Ing. Reinhard Huber BAAssistent des Präsidenten

Abteilung

Interessenpolitik

Mag.a Gabi Tremmel-YakaliAbteilungsleiterin

Sabine TschürtzSekretariat

Stefanie Kern, MSc, MBAWirtschaftspolitik

Mag. Ines Lukic-ZjajoEU, Umwelt, Verkehr

(Mag. Gerhard RathpollerEU, Arbeitsmarktpolitik)

Mag. Christian FraszSozialpolitik

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DIREKTION

Mag. Herbert KarnerBezirksstellenleiter

Markus SchrödlBezirksstellenleiter

Bezirksstelle

Neusiedl/See

Bezirksstelle

Oberpullendorf

Kristina TschidaSekretariat

Mag.a Daniela SchubertRechtsberaterin

Petra KarallSekretariat

Alexandrina ComanescuReinigung

Anita SchönholzSekretariat

Elisabeth ZnidaricReinigung

Johann BinderRechtsberater

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Organigramm

Bezirksstelle

Oberwart

Regionalstelle Süd

Bezirksstelle

Güssing

Bezirksstelle

Jennersdorf

DIREKTION

Mag. Christian DrobitsLeiter Regionalstelle Süd

Heidemarie FrühwirthSekretariat

Erich DebellakBezirksstellenleiterInsolvenzen Südburgenland

Karl LangBezirksstellenleiter

Mag.a Pia Glawogger

Rebecca Friedrich

Manfred Pimperl

Alfred Brenner

Philipp Pirkel BA

Mag.a Silke RoisBücherei

Monika MulczetSekretariat

Silke GotthardtSekretariat

Nicole MeitzSekretariat

Ursula PremSekretariat

Erna HalperSekretariat

Vera TomisserSekretariat

Andrea TakacsReinigung

Michaela DieterReinigung

Judith SzaboReinigung

Sonja EitlerReinigung

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ERTRÄGE in € RA 2017 VA 2018 VA 20191. Kammerumlagen 10.186.646,47 10.450.000,-- 11.100.000,--2. Sonstige Erträge 452.888,96 403.000,-- 453.000,--3. Zinsensaldo 21.605,43 11.000,-- 16.000,--4. Auflösung von Rücklagen und Rückstellungen -- 300.000,-- 70.000,-- SUMME ERTRÄGE 10.661.140,86 11.164.000,-- 11.639.000,-- AUFWENDUNGEN in €5. Sachaufwand 1.540.074,87 1.696.000,-- 1.650.000,--6. Betriebs- und Verwaltungsaufwand 843.639,28 881.000,-- 854.000,--7. Kosten der Selbstverwaltung 437.870,97 459.000,-- 453.000,--8. Personalaufwand 6.795.881,63 7.077.000,-- 7.466.000,--9. Zuführung zu Rücklagen und Rückstellungen 890.877,66 580.000,-- 728.000,-- 10. Kosten der Umlageeinhebung 152.796,45 157.000,-- 167.000,--11. Kostenbeitrag für die Führung der Bürogeschäfte der Bundesarbeitskammer 0,00 314.000,-- 321.000,--SUMME AUFWENDUNGEN 10.661.140,86 11.164.000,-- 11.639.000,--

VERMÖGENSBILANZ ZUM 31.12. 2017 in €

AKTIVA PASSIVA A. ANLAGEVERMÖGEN 8.511.736,44 A. KAPITAL 4.661.766,19I. Sachanlagen 7.627.055,24 B. RÜCKLAGEN 857.477,53 Unbebaute Grundstücke 52.814,-- 1. Investitionsrücklage 258.378,552. Bebaute Grundstücke und Bauten 6.642.767,55 2. Sonstige Rücklagen 599.098,98 Werkzeuge, Betriebs- u. Geschäftsausstattung 931.473,69 C. RÜCKSTELLUNGEN 3.909.604,41II. Finanzanlagen 884.681,20 1. Abfertigungsrückstellung 420.000,--1. Wertpapiere des Anlagevermögens 884.681,20 2. Pensionsvorsorge 2.122.000,-- 3. Wahlrückstellung 750.000,00 4. Sonstige Rückstellungen 617.604,41B. UMLAUFVERMÖGEN 3.731.563,51 I. Forderungen und Vermögensgegenstände 1.447.273,20 D. VERBINDLICHKEITEN 3.016.560,53II. Kassenbestand, 1. Verbindlichkeiten gegenüber Bankinstituten 1.500.000,-- Guthaben bei Kreditinstituten 2.284.290,31 2. Sonstige Verbindlichkeiten 1.516.560,53 C. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG 202.108,71

Rechnungsabschluss 2017 und Voranschlag 2019

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Die AK Burgenland hatte am 31.12.2018

99.195 Mitglieder. Das Gesamtbudget

für das Jahr 2018 belief sich auf 11,16

Mio Euro. Die geplanten Einnahmen aus

Kammerumlagen betrugen 10,68 Mio

Euro (10.676.445,75 Euro).

Mit Stichtag 31.12.2018 beschäftigte die

AK Burgenland 102 MitarbeiterInnen.

Dem entsprach ein Vollzeitäquivalent

von 84,09. Der überwiegende Teil der

MitarbeiterInnen war im Bereich der

Serviceleistungen für die Mitglieder tä-

tig. Der Personalstand erhöhte sich auf-

grund der neuen Leistung Registrierung

der nichtärztlichen Gesundheitsberufe

und wegen der Vorbereitungsarbeiten

für die AK-Wahl 2019 gegenüber dem

Stichtag 31.12.2017 deutlich.

Für die Mitglieder der AK Burgenland

wurden im Jahr 2018 55.745 Beratungen

in den verschiedenen Rechtsbereichen

sowie 2.452 gerichtliche und außerge-

richtliche Vertretungen durchgeführt.

Dabei konnten ganz konkrete finanzielle

Vorteile für die Mitglieder erreicht wer-

den. In Summe beliefen sich diese auf

mehr als 14,2 Mio. Euro (14.251.034,22

Euro).

Der Großteil dieser Leistungen wurde

über den AK-Rechtsschutz erbracht.

So entfielen 76,7 % aller Beratungen

(42.757) auf die Bereiche Arbeits- und

Sozialrecht, Insolvenzvertretung sowie

Lehrlings- und Jugendschutz. Das sind

171 Beratungen pro Arbeitstag.

An die 2.265 Vertretungen wurden im

Zuge des Rechtsschutzes durchgeführt.

Mit 802 Klagen beim Arbeits- und So-

zialgericht, 666 Interventionen bei Ar-

beitgebern sowie 659 Vertretungen

bei Insolvenzverfahren wurde allein im

Jahr 2018 im Rechtsschutz die beacht-

liche Summe von 12,4 Millionen Euro

(12.391.103,87 Euro) erstritten.

Mit 7,3 Millionen (7.275.186 Euro) ent-

fiel der größte Anteil auf das Sozial-

recht. In Insolvenzverfahren wurden 3,9

(3.877.354 Euro) Millionen erreicht und

im Arbeitsrecht 2,8 (2.808.705,49 Euro)

Millionen an vorenthaltenen Löhnen und

Gehältern herausgeholt.

Gerade in Sozialrechtsverfahren wirken

Vertretungserfolge auf Jahre. Eine zu-

gesprochene Invaliditäts- oder Schwer-

arbeitspension, Pflegegeld oder eine Un-

Leistungen der AK im Überblick

Anzahl der BeratungenFachgebiet %

Arbeitsrecht (inkl. Jugend) 29.269 52,5 %

Sozialrecht 10.144 18,2 %

Insolvenzrecht 3.344 6,0 %

Steuerrecht 4.537 8,1 %

Konsumentenberatung 8.288 14,9 %

Sonstiges (Bildung) 163 0,3 %

GESAMT 55.745 100,0 %

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fallrente sichert Betroffenen und ihren

Familien oft auf Jahrzehnte die Existenz.

Seit Einführung des arbeits- und sozi-

alrechtlichen Rechtsschutzes im Jahr

1992 wurden in Summe ein Betrag von

€ 179 Mio. (178.847.306,32 Euro) für die

Mitglieder der AK errreicht. Fast 69.000

ArbeitnehmerInnen wurden in diesem

Vierteljahrhundert in arbeitsrechtlichen

Streitigkeiten oder in Insolvenzverfah-

ren vertreten.

Über den Rechtsschutz hinaus wurden

im Jahr 2018 auch 8.288 Beratungen für

KonsumentInnen durchgeführt. Für 331

außergerichtlich vertretene Konsumen-

tInnen wurden dadurch € 289.788,73

erstritten.

Zudem erhielten rund 4.537 Arbeitneh-

merInnen Auskünfte in Steuerfragen.

Allein die 2.834 intensiven und in per-

sönlichen Gesprächen durchgeführten

Beratungen zur Arbeitnehmerveran-

lagung brachten AK-Mitgliedern Steu-

ergutschriften in der Höhe von Euro

991.900,-.

Die Büchereien der Arbeiterkammer

Burgenland verzeichneten 108.863 Ent-

lehnungen und betreuten damit 6.545

LeserInnen.

Darüber hinaus wurden seitens der AK

Burgenland für Zuwendungen, Unter-

stützungen, Hilfsaktionen, Beihilfen etc.

im Jahr 2018 € 890.171,88 aufgewendet.

Insgesamt erhielten 199 Personen eine

Schul- oder Lehrbeihilfe (€ 38.975,--)

und 11 Kammermitglieder ein zinsenfrei-

es Wohnbaudarlehen.

Es wurden auch 78 Bildungsgutscheine

eingelöst. Dafür wurden € 6.750,- aufge-

wendet.

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10. Vollversammlung

Am 30. Mai 2018 fand die 10. Vollver-

sammlung der Kammer für Arbeiter

und Angestellte für das Burgenland im

Großen Saal der Arbeiterkammer statt.

In dieser Vollversammlung wurde der

Rechnungsabschluss für das Jahr 2017

beraten und beschlossen.

Umfangreiche schriftliche Erläuterun-

gen sowie ein Bericht über die Tätigkeit

der Organe und des Büros der Kammer

ergänzten das Zahlenwerk. Weder die

Prüfung durch den Kontrollausschuss,

noch die Pflichtprüfung durch die Ab-

schlussprüfer ergaben Beanstandungen

des Rechnungsabschlusses.

Rechnungsabschluss 2017

Der Rechnungsabschluss für das Jahr

2017 wurde mit einem Ertrags- und Auf-

wandsrahmen von € 10.661.140,86 und

einer Bilanzsumme von € 12.445.408,66

einstimmig beschlossen und von der

Aufsichtsbehörde in der vorgelegten

Form genehmigt.

Als ErsatzkammerrätInnen wurden die

Koll. Herbert Denk (FA), Enikö Balogh

(FSG), Gabriele Haider (ÖAAB), Susan-

ne Kollar (FSG) und Matthias Lacho-

witz (FSG) für diese Sitzung angelobt.

Folgende ErsatzkammerrätInnen nah-

men an der Sitzung teil, welche schon

bei vorhergehenden Vollversamm-

lung angelobt wurden: Bertold Dal-

los (FSG) und Josef Alfred Petersezl.

Für die ausscheidenden Kammerrat

Christoph Zarits (ÖAAB) wurde Harald

Lang (ÖAAB) für diese Sitzung angelobt.

Anstelle von Josef Katona (FSG) wurde

Manuela Garger (FSG), statt Ulrike Hai-

der (FA) wurde Alexander Reinprecht

(FA) und statt Andrea Kargl-Wartha

(ÖAAB) wurde Stefan Pinterich (ÖAAB)

für die Vollversammlung nominiert. Die

nominierten KammerrätInnen wurden

bei vorhergehenden Sitzungen ange-

lobt.

Aufgrund des Ausscheidens von Vor-

standsmitglied Andrea Kargl-Wartha

(ÖAAB) wurde KR Michael Knopf (ÖAAB)

für die Wahl zum Vorstandsmitglied no-

miniert. Dieser wurde mit den Stimmen

des ÖAAB gewählt.

Bei der ÖAAB-Fraktion übernimmt Mi-

chael Knopf statt Christoph Zarits den

Vorsitz.

Aufgrund des Ausscheidens des KR

Christoph Zarits (ÖAAB) und Josef Ka-

tona (FSG), war es notwendig, zwei neue

Mitglieder für den Kontrollausschuss

und ein Ersatzmitglied zu wählen. Sei-

tens der FSG wurde Michael Pieber als

Mitglied und seitens der ÖAAB wurde

Ing. Adolf Hettlinger als Mitglied und

Eva Winkler als Ersatzmitglied vorge-

schlagen. Die nominierten Kammerrä-

tInnen wurde einstimmig gewählt und

für diese Funktion angelobt.

In dieser Vollversammlung war auch

eine Änderung der Geschäftsord-

nung bezüglich der Registrierung der

nicht-ärztlichen Gesundheitsberufe der

Arbeiterkammer Burgenland erforder-

lich.

Der Abänderungsentwurf zur Geschäfts-

ordnung wurde einstimmig beschlossen.

Der 10. Vollversammlung lagen 1 Ge-

meinsamer Antrag der (FSG, FA und

AUGE/UG) und ein weiterer Gemein-

samer Antrag der (FSG und AUGE/UG)

sowie 27 Anträge zur Beratung und Be-

Vollversammlung

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schlussfassung vor. 16 Anträge der FSG,

2 Anträge des ÖAAB, 4 Anträge der FA

und 5 Anträge der AUGE/UG Fraktion

vor.

Anträge:

Der AUGE/UG Vertreter war bei der Ab-

stimmung über die Anträge nicht mehr

anwesend.

Gemeinsamer Antrag (FSG, FA und

AUGE/UG): Sparen mit – nicht an – der

AUVA

Die Vollversammlung der Kammer für

Arbeiter und Angestellte für das Bur-

genland forderte von der Bundesregie-

rung:

nVon der im Regierungsübereinkom-

men formulierten Senkung des Unfall-

versicherungsbeitrags ist Abstand zu

nehmen. Es braucht eine Finanzierung,

die es der AUVA erlaubt, ihren Beitrag

für das österreichische Gesundheits-

und Sozialsystem qualitativ und quanti-

tativ auf dem bisherigen hohen Niveau

weiter zu leisten.

nDer AUVA soll die Möglichkeit er-

öffnet werden, durch eine gesetzlich

vorzusehende Ausdehnung der Präven-

tionszuständigkeit auf arbeitsbedingte

Gesundheitsgefahren, volks- und be-

triebswirtschaftliche Kosten einzudäm-

men.

nDie Liste der Berufskrankheiten

soll für jene Berufe um psychische Er-

krankungen und um Erkrankungen des

Muskel- und Skelettapparats erweitert

werden, in denen ein kausaler Zusam-

menhang mit hoher Wahrscheinlichkeit

nachzuweisen ist

Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit

den Stimmen der FSG und FA) angenom-

men und versendet an: BAK, ÖGB, alle

Länderkammern, alle Landtagsklubs,

alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgenland,

alle NR-Klubs, Allgemeine Unfallver-

sicherungsanstalt Generaldirektor Dr.

Helmut Köberl, Allgemeine Unfallversi-

cherungsanstalt Obmann KommR DDr.

Anton Ofner, MSc.

Gemeinsamer Antrag (FSG und AUGE/

UG): „Regional ist besser“ Gegen die Zu-

sammenlegung der Sozialversicherung.

Die Kammer für Arbeiter und Angestell-

te für das Burgenland forderte von der

Bundesregierung:

nDie AK Burgenland bekennt sich zu

einer konstruktiven und gemeinsamen

Was vom alten Foyer übrig blieb.....

Page 22: Jahresbericht 2018 · rates „IGR Burgen-land-Westungarn“. Seit 2000 ist der Mitglied der Vollversammlung, seit 2003 Mitglied im AK-Vorstand, seit 2008 Mitglied der Bundesar- beitskammer

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Weiterentwicklung des Gesundheitssys-

tems. Eine Zerschlagung der sicheren

und leistungsstarken Netzwerke auf

Landesebene zugunsten einer zentralis-

tischen Struktur wird abgelehnt.

nBessere Vernetzung der Versor-

gungsangebote, Vorantreiben der Di-

gitalisierung im Gesundheitssystem,

Entgegenwirken eines drohenden Ärzte-

und Versorgungsmangels sowie Vorkeh-

rungen zur Datensicherheit bei ELGA.

nSynergieeffekte der Sozialversiche-

rungsträger besser nutzen. Mit einer

Aufgabenbündelung können die Kran-

kenkassen Ressourcen freimachen, die

sie für eine bürgernahe, optimale und

patientenorientierte Versorgung brau-

chen.

nDie Wiederherstellung jenes Zu-

standes, der den Kassen die Abdeckung

der versicherungsfremden Leistungen

durch die Bundesregierung garantierte.

Ihr Entfall hat die Kassen immer wieder

vor nicht selbst verschuldete finanzielle

Probleme gestellt. Daher gehören diese

Leistungen, die nicht von der Versicher-

tengemeinschaft zu finanzieren sind,

den Kassen künftig wieder ersetzt.

nDen Erhalt der BGKK, damit die Nah-

versorgung im Gesundheitswesen auch

in Zukunft gewährleistet ist!

Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit

den Stimmen der FSG) angenommen

und versendet an: BAK, ÖGB, alle Län-

derkammern, alle Landtagsklubs, alle

LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgenland, alle

NR-Klubs, Burgenländische Gebiets-

krankenkasse Direktor Mag. Christian

Moder, Burgenländische Gebietskran-

kenkasse Obmann Hartwig Roth, Bur-

genländische Gebietskrankenkasse Be-

triebsratsvorsitzender Christian Dvorak.

FSG-Antrag 1: Vernünftige Arbeitszeit –

gesunde ArbeitnehmerInnen.

Die Vollversammlung der Kammer für

Arbeiter und Angestellte für das Bur-

genland hat an folgenden Forderungen

festgehalten, die sie an die österreichi-

sche Bundesregierung gestellt hat:

nDie generelle Ausdehnung der

Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden wird

vehement abgelehnt, da aus der On-

line-Umfrage hervor geht, dass die

ArbeitnehmerInnen diese „Flexibilisie-

rung“ nicht wollen und nicht nur Ver-

einbarkeitsprobleme die Folge sind, son-

dern dies auch enorme gesundheitliche

Belastungen für die ArbeitnehmerInnen

mit sich bringen würde.

nVielmehr forderte die AK Burgen-

land eine Reduktion der Wochen-, Jah-

res- und Lebensarbeitszeit für alle

ArbeitnehmerInnen bei vollem Lohn-

ausgleich.

nAngeordnete Überstunden müssen

auf jeden Fall in Geld oder Zeit abge-

golten werden. Die Einführung einer

zweckgewidmeten Überstunden- und

Mehrarbeitsabgabe für Unternehmen

(zum Beispiel für arbeitsmarktpolitische

Maßnahmen).

nKeine Verfallsfristen bei der Gel-

tendmachung von Überstundenentgel-

ten und Zuschlägen.

nDie Einführung einer sechsten Wo-

che Urlaub für alle, die 25 Jahre lang

gearbeitet haben, egal, ob durchgehend

im gleichen Betrieb oder in unterschied-

lichen Betrieben.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit

den Stimmen der FSG) angenommen

und versendet an: BAK, ÖGB, alle Län-

derkammern, alle Landtagsklubs, alle

LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgenland, alle

NR-Klubs, Arbeitsinspektorat Burgen-

land Amtsleiter Dipl.-Ing. Günter Schin-

kovits.

FSG-Antrag 2: Ein Recht auf klare Ab-

grenzung von Arbeit & Freizeit.

Um das Arbeitsleben der Generation Y

und der schon jetzt am Arbeitsmarkt

befindenden Menschen deutlich zu er-

leichtern und verbessern, hat die Voll-

versammlung der Kammer für Arbeiter

und Angestellte für das Burgenland an

folgenden Forderungen, die sie an die

österreichische Bundesregierung fest-

gehalten:

nRecht auf Nicht-Erreichbarkeit: In

der Freizeit, im Urlaub oder im Kran-

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kenstand müssen die Unternehmen ak-

zeptieren, dass nicht gearbeitet wird.

Und das ohne negative Konsequenzen

für die Beschäftigten.

nKorrekte Teilzeitbezahlung: Geleis-

tete Mehrarbeit muss auch bezahlt wer-

den – oder mit Zeitausgleich abgegolten

werden!

nZeitausgleich mit Zuschlägen: Mehr-

leistungen von Teilzeitbeschäftigten

sollen wie Überstunden mit vollen Zu-

schlägen bezahlt werden.

nKlare finanzielle Regeln für Arbeiten

in der Freizeit müssen geschaffen wer-

den. Wer in seiner Freizeit für die Arbeit

verfügbar ist, muss auch dafür entlohnt

werden.

nBetriebliche Gesundheitsförderung

muss verpflichtend eingeführt werden,

damit MitarbeiterInnen und Arbeitge-

berInnen gemeinsam an einer gesund-

heitsförderlichen Betriebskultur arbei-

ten können und dabei auch professionell

begleitet werden.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit

den Stimmen der FSG und ÖAAB) ange-

nommen und versendet an: BAK, ÖGB,

alle Länderkammern, alle Landtags-

klubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgen-

land, alle NR-Klubs.

FSG-Antrag 3: Faire Entlohnung und

Verteilung von Digitalisierungsgewin-

nen.

Die Vollversammlung der Kammer für

Arbeiter und Angestellte für das Bur-

genland stellte an die Bundesregierung

folgende Forderungen:

nGleiche Bezahlung für gleiche

Arbeit unabhängig vom Geschlecht – in

diesem Sinne Ausbau der Lohn- und

Gehaltstransparenz.

nEinsatz für die Anhebung des

kollektivvertraglichen Mindestlohnes in

allen Branchen

nFaire Aufteilung der Digitalisie-

rungsgewinne sowie Unterstützung der

ArbeitnehmerInnen um für die Heraus-

forderungen der neuen Arbeitswelt fit

zu sein.

nEine Woche bezahlte Bildungs-

freistellung pro Jahr für alle Arbeitneh-

merInnen.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit

den Stimmen der FSG und FA) ange-

nommen und versendet an: BAK, ÖGB,

alle Länderkammern, alle Landtags-

klubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgen-

land, alle NR-Klubs.

FSG-Antrag 4: Keine Einschnitte bei der

Mitbestimmung der ArbeitnehmerIn-

nen.

Aufgrund der bereits aufgelisteten Er-

kenntnisse stellte die Vollversammlung

der Kammer für Arbeiter und Angestell-

te für das Burgenland an die Bundesre-

gierung folgende Forderungen:

nEine stärkere Miteinbeziehung von

MitarbeiterInnen in unternehmerische

und betriebsrätliche Entscheidungen

zur Verbesserung des Arbeitsklimas.

nEine gesetzliche Stärkung der Ar-

beitnehmerInnenvertretung.

nDie Beibehaltung der derzeitig gülti-

gen Wahlordnung zur Betriebsratswahl

und der Erhalt des Jugendvertrauens-

rates in seiner jetzigen Form.

nBeibehaltung der Solidaritätsabga-

ben in der derzeitigen Höhe.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit

den Stimmen der FSG und ÖAAB) ange-

nommen und versandt: BAK, ÖGB, alle

Länderkammern, alle Landtagsklubs,

alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgenland,

alle NR-Klubs.

FSG-Antrag 5: Weiter im Kampf gegen

Lohn- und Sozialdumping.

Die Vollversammlung der Kammer für

Arbeiter und Angestellte für das Bur-

genland forderte die Bundesregierung

auf:

nAktiv zu werden um die europäische

Arbeitsbehörde nach Österreich zu ho-

len.

nAufstockung der Stellen bei der Fi-

nanzpolizei anstatt einer Reduzierung

des Personalstandes.

nStrengere Kontrollen zur Verhinde-

rung von Scheinentsendungen (Brief-

kastenfirmen)

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nBessere grenzüberschreitende Zu-

sammenarbeit und Datenaustausch;

gegebenenfalls auch über bilaterale

Abkommen zur effizienten grenzüber-

schreitenden Rechtsdurchsetzung.

nVerstärkte Anwendungen von Si-

cherheitsleistungen zur besseren

Durchsetzung von Verwaltungsstrafen.

nBeibehaltung des Kumulationsprin-

zips für Verwaltungsstrafen im Bereich

des Lohn- und Sozialdumpings.

nErmöglichung gemeinsamer Kon-

trollen aller beteiligten Organe auf

nationaler Ebene durch eine Sonder-

kommission angesiedelt in der Bezirks-

hauptmannschaft. Verbesserte Kon-

trollen werden gerade in Hinblick auf

die Befristung der Einsätze bei der Ent-

senderichtlinie noch stärker notwendig

sein.

Dieser Antrag wurde einstimmig (mit

den Stimmen der FSG, ÖAAB und FA)

angenommen und versendet an: BAK,

ÖGB, alle Länderkammern, alle Land-

tagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB

Burgenland, alle NR-Klubs, Wirtschafts-

kammer Burgenland Präsident Honorar-

konsul Ing. Peter Koloman Nemeth, Fi-

nanzpolizei Burgenland Hofrat Michael

Aigner, Stefan Pitzo und Rudolf Leser.

FSG-Antrag 6: Pflege und Betreuung si-

chern!

Die Vollversammlung der Kammer für

Arbeiter und Angestellte für das Bur-

genland forderte von der Bundesregie-

rung:

nEine Wiedereinführung des Re-

gresses durch die Hintertür – und zwar

mittels Besteuerung des 13. und 14. Ge-

haltes von HeimbewohnerInnen – durch

die Bundesregierung darf es nicht

geben.

nZur langfristigen Absicherung

der Pflege und Betreuung braucht es

die Einführung einer Erbschafts- und

Schenkungssteuer ab einer Million

Euro.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit

den Stimmen der FSG) angenommen

und versendet an: BAK, ÖGB, alle Län-

derkammern, alle Landtagsklubs, alle

LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgenland, alle

NR-Klubs.

FSG-Antrag 7: Soziale Absicherung

durch Notstandshilfe erhalten!

Die Vollversammlung der Kammer für

Arbeiter und Angestellte für das Bur-

genland forderte von der Bundesregie-

rung:

nBeibehaltung der Versicherungsleis-

tung Notstandshilfe

nVersicherungszeiten für die Pension

bei langer Arbeitslosigkeit müssen er-

halten bleiben.

Dieser Antrag wurde einstimmig ange-

nommen (mit den Stimmen der FSG,

ÖAAB und FA) angenommen und ver-

sendet: BAK, ÖGB, alle Länderkammern,

alle Landtagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv.,

ÖGB Burgenland, alle NR-Klubs.

FSG-Antrag 8: Anrechnung der Kinder-

erziehungszeiten auf die Ausgleichszu-

lage bei 40 Erwerbsjahren.

Die Kammer für Arbeiter und Ange-

stellte für das Burgenland forderte die

Bundesregierung zu folgenden Punkten

auf, eine sofortige Änderung des Ent-

wurfs für die Ausgleichszulage bei 40

Erwerbsjahren durchzuführen.

nAnrechnung der Kindererziehungs-

zeiten auf die 40 erforderlichen Jahre

auf die Ausgleichszulage

nAnrechnung der Zeiten der Selbst-

versicherung bei Pflege naher Angehö-

riger/eines behinderten Kindes, analog

zum allgemeinen Pensionsgesetz, sollte

dies im Entwurf nicht explizit angeführt

werden.

Dieser Antrag wurde einstimmig ange-

nommen (mit den Stimmen der FSG,

ÖAAB und FA) und versendet an: BAK,

ÖGB, alle Länderkammern, alle Land-

tagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB

Burgenland, alle NR-Klubs.

FSG-Antrag 9: Anhebung der Bedarfs-

orientierten Mindestsicherung auf den

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ASVG-Richtsatz.

Die Vollversammlung der Kammer für

Arbeiter und Angestellte für das Bur-

genland forderte:

ndie Landesregierung auf, den Aus-

zahlungsbetrag der Bedarfsorientierten

Mindestsicherung nach dem aktuellen

ASVG-Richtsatz, wie er im burgenlän-

dischen Mindestsicherungsgesetz vor-

gesehen ist, zukünftig ab 1. Jänner des

Jahres anzuheben.

nSollte es zu einer bundeseinheitli-

chen Regelung kommen, ist die Bundes-

regierung gefordert, die Mindestsiche-

rung jährlich anzuheben.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit

den Stimmen der FSG und ÖAAB) ange-

nommen und versendet an: BAK, ÖGB,

alle Länderkammern, alle Landtags-

klubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgen-

land, alle NR-Klubs.

FSG-Antrag 10: Keine Verschlechterung

bei der Altersteilzeit!

Die Vollversammlung der Kammer für

Arbeiter und Angestellte für das Bur-

genland forderte die Bundesregierung

auf:

nKeine Anhebung des Zugangsalters

für die Altersteilzeit

nKeine Änderungen beim Antrittsal-

ter für die Altersteilzeit für Schwerar-

beiter

nBeibehaltung des Antrittsalters für

die Altersteilzeit für Korridorbezugsbe-

rechtigte und Langzeitversicherte im

Sinne der „Hacklerregelung“.

Dieser Antrag wurde einstimmig (mit

den Stimmen der FSG, ÖAAB und FA)

angenommen und versendet an: BAK,

ÖGB, alle Länderkammern, alle Land-

tagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Bur-

genland, alle NR-Klubs.

FSG-Antrag 11: Ausbau der Infrastruktur

für Arbeitsplätze und PendlerInnen.

Die Kammer für Arbeiter und Angestell-

te für das Burgenland hat an die öster-

reichische Bundesregierung folgende

Forderungen gestellt:

nGenerell sollen Verkehrsinfrastruk-

turprojekte, die Erleichterungen für

Pendlerinnen und Pendler bedeuten,

weiterhin möglichst rasch umgesetzt

werden.

nDie AK Burgenland forderte, dass für

das Burgenland bedeutende Bahnpro-

jekte ohne politisch oder budgetär mo-

tivierte Verzögerungen oder Kürzungen

rasch umgesetzt werden. Insbesondere

sind das:

• der Bau der Schleife Müllendorf,

• der Ausbau der Pottendorfer Linie,

• der Bau der Schleife Ebenfurth,

• die Elektrifizierung der Strecke

Szentgotthard-Jennersdorf-Graz

und

• die Elektrifizierung der Strecke Wie-

ner Neustadt - Loipersbach - Schat-

tendorf.

nBei der Bahninfrastruktur soll außer-

dem verstärkt in elektronische Siche-

rungseinrichtungen (ETCS) investiert

werden, um die Sicherheit für alle Bahn-

nutzerInnen und die Rechtssicherheit

für die MitarbeiterInnen zu erhöhen.

Dieser Antrag wurde einstimmig (mit

den Stimmen der FSG, ÖAAB und FA)

angenommen und versendet an: BAK,

ÖGB, alle Länderkammern, alle Land-

tagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Bur-

genland, alle NR-Klubs, Pendlerforum

Burgenland, Obmann LAbg. Wolfgang

Sodl.

FSG-Antrag 12: Zivilisieren wir die Märk-

te!

Die Vollversammlung der Kammer für

Arbeiter und Angestellte für das Bur-

genland forderte von der Bundesregie-

rung den Einsatz für die Schaffung einer

Europäischen Agentur für Handelswa-

ren, die auf den drei Bereichen Einhal-

tung von Arbeitsstandards, Einhaltung

von Produktstandards und Einhaltung

von Nachhaltigkeitsstandards fußt. Die

Festlegung der Standards obliegt dem

europäischen Parlament, die Leitung

der Agentur wird von diesem entsandt.

Dieser Antrag wurde einstimmig (mit

Page 26: Jahresbericht 2018 · rates „IGR Burgen-land-Westungarn“. Seit 2000 ist der Mitglied der Vollversammlung, seit 2003 Mitglied im AK-Vorstand, seit 2008 Mitglied der Bundesar- beitskammer

26

den Stimmen der FSG, ÖAAB und FA)

angenommen und versendet an: BAK,

ÖGB, alle Länderkammern, alle Land-

tagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB

Burgenland, alle NR-Klubs, Attac Öster-

reich, Hr. Wilhelm Zwirner.

FSG-Antrag 13: Keine Verschlechterung

für Studierende in Österreich!

Um motivierten, interessierten Men-

schen ihre Aus- und Weiterbildung zu

ermöglichen stellte die Vollversamm-

lung der Kammer für Arbeiter und An-

gestellte für das Burgenland folgende

Forderungen an die österreichische

Bundesregierung:

nKeine Reduktion der AnfängerInnen-

plätze an Universitäten, stattdessen ein

adäquater Ausbau des Studienangebots

an Universitäten und Fachhochschulen.

nRücknahme der Studiengebühren

für berufstätige Studierende nach Über-

schreiten der Mindeststudienzeit (plus

zwei Toleranzsemester)

nWeitere finanzielle Verbesserungen,

um auch Personen aus sozial schwa-

chen Familien ein Studium zu ermögli-

chen: Erhöhung der Studienbeihilfe und

Stipendien sowie Erweiterung der An-

spruchsgruppen.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit

den Stimmen der FSG und ÖAAB) ange-

nommen und versendet an: BAK, ÖGB,

alle Länderkammern, alle Landtags-

klubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Bur-

genland, alle NR-Klubs, Österreichische

Hochschülerinnen- und Hochschüler-

schaft Vorsitzende Johanna Zechmeis-

ter.

FSG-Antrag 14: Zuversicht und Motivati-

on statt Strafen!

Die Vollversammlung der Kammer für

Arbeiter und Angestellte für das Bur-

genland forderte die österreichische

Bundesregierung auf, keine „Law & Or-

der“-Politik im Bildungsbereich auf dem

Rücken der Kinder und Eltern in schwie-

rigen Situationen zu praktizieren und

von der geplanten verpflichtenden fi-

nanziellen Bestrafung von Eltern für Ab-

wesenheiten ihrer Kinder in der Schule

Abstand zu nehmen.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit

den Stimmen der FSG) angenommen

und versendet an: BAK, ÖGB, alle Län-

derkammern, alle Landtagsklubs, alle

LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgenland, alle

NR-Klubs, Landesschulrat Burgenland

Bildungsdirektor Mag. Heinz Zitz.

FSG-Antrag 15: Fördern statt ausgren-

zen!

Die Vollversammlung der Kammer für

Arbeiter und Angestellte für das Bur-

genland stellte an die Bundesregierung

die Forderungen der Fortführung be-

reits gesetzter Schritte hin zu einer mo-

dernen Schule:

nKein Zurück zur äußeren Differen-

zierung, also räumlichen Trennung auf

Grund von Merkmalen wie Mutterspra-

che, Herkunft, Leistungsniveau oder

Behinderung. Heterogenität und Vielfalt

sollen als Chance und Herausforderung

verstanden werden, mit der Schule pro-

fessionell umgehen lernen muss.

nKeine bedingungslose Abschaffung

von mittlerweile etablierten Systemen

wie Team-Teaching und beschreibender

Leistungsbeurteilung anstelle von oder

in Ergänzung zu Ziffernnoten. Stattdes-

sen Verbesserung der praktischen Um-

setzung in den Schulen.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit

den Stimmen der FSG) angenommen

und versendet an: BAK, ÖGB, alle Län-

derkammern, alle Landtagsklubs, alle

LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgenland, alle

NR-Klubs, Landesschulrat Burgenland

Bildungsdirektor Mag. Heinz Zitz, Bur-

genländische Volkshochschule Ge-

schäftsführung Dr.in Christine Teusch-

ler.

FSG-Antrag 16: Gesetzliche Einführung

einer Gruppenklage.

Die Kammer für Arbeiter und Angestell-

te für das Burgenland forderte von der

Bundesregierung die rasche gesetzliche

Einführung einer Gruppenklage, damit

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für KonsumentInnen bei Massenschä-

den ein effizienter Zugang zu ihrem

Recht gewährleistet ist.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit

den Stimmen der FSG und ÖAAB) ange-

nommen und versendet an: BAK, ÖGB,

alle Länderkammern, alle Landtags-

klubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgen-

land, alle NR-Klubs, Verein für Konsu-

menteninformation.

ÖAAB-Antrag 1: Mehr Bewusstseins-

bildung an heimischen Schulen für die

Stärkung der regionalen Wirtschaft und

Landwirtschaft.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit

den Stimmen der FSG und FA) dem Bil-

dungsausschuss zugewiesen.

ÖAAB-Antrag 2: Erhöhung des Tages-

bzw. Nächtigungsgeldes.

Die ÖAAB-FCG AK-Fraktion forderte den

Bundesgesetzgeber auf, das Taggeld

in § 26 Z.4 lit.b. EStG. Bzw. das Näch-

tigungsgeld in lit.c dieser Bestimmung

adäquat gemäß Indexsteigerung zu er-

höhen.

Dieser Antrag wurde einstimmig ange-

nommen (mit den Stimmen der FSG,

ÖAAB und FA) und mit Änderung ver-

sendet: BAK, ÖGB, alle Länderkammern,

alle Landtagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv.,

ÖGB Burgenland, alle NR-Klubs.

FA-Antrag 1: Kein Entgeltverlust durch

Arbeitszeitflexibilisierung.

Dieser Antrag wurde einstimmig an-

genommen und (mit den Stimmen der

FSG, ÖAAB und FA) dem Vorstand zuge-

wiesen.

FA-Antrag 3: „Soziale Medien – Fluch

oder Segen?

Dieser Antrag wurde mehrheitlich mit

Änderung (mit den Stimmen der FSG

und FA) dem Vorstand zugewiesen.

FA-Antrag 4: „Nacht- und Schwerar-

beitsgesetz neu“ „Gerechtigkeit für alle

Nacht- und Schwerarbeiter!“

Dieser Antrag wurde einstimmig ange-

nommen (mit den Stimmen der FSG,

ÖAAB und FA) und dem Vorstand zuge-

wiesen.

AUGE/UG-Antrag 1: Bundeseinheitlicher

Personalschlüssel in Pflege- und Alten-

heimen.

Die Vollversammlung der Arbeiterkam-

mer Burgenland forderte die Bundes-

regierung auf, zu sorgen, dass in allen

österreichischen Pflegeeinrichtungen

einheitliche, bedarfsgerechte und trans-

parente Personalberechnungsstandards

eingeführt werden, die den gestiegenen

Herausforderungen in der Pflege und

Betreuung immer älter werdender Men-

schen Rechnung tragen sowie den Be-

wohnern und Bewohnerinnen ein Leben

in Würde und den Beschäftigten gute

Arbeitsbedingungen ermöglichen.

Dieser Antrag wurde einstimmig (mit

den Stimmen der FSG, ÖAAB und FA)

angenommen und versendet an: BAK,

ÖGB, alle Länderkammern, alle Land-

tagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Bur-

genland, alle NR-Klubs

Page 28: Jahresbericht 2018 · rates „IGR Burgen-land-Westungarn“. Seit 2000 ist der Mitglied der Vollversammlung, seit 2003 Mitglied im AK-Vorstand, seit 2008 Mitglied der Bundesar- beitskammer

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AUGE/UG-Antrag 2: Kein Sparen in der

Arbeitsmarktpolitik und bei der Integra-

tion.

Die Arbeiterkammer Burgenland forder-

te die Bundesregierung auf, ihre Vorha-

ben, in der Arbeitsmarktpolitik und der

Integration zu sparen, aufzugeben und

Maßnahmen zu setzen, die wirksame

Hilfen für ältere Menschen im Erwerbs-

leben und in der Integration schaffen.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit

den Stimmen der FSG) angenommen

und versendet an: BAK, ÖGB, alle Län-

derkammern, alle Landtagsklubs, alle

LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgenland, alle

NR-Klubs.

AUGE/UG-Antrag 3: Schutz für Asylwer-

berInnen in Lehrverhältnissen.

Die Vollversammlung der Arbeiterkam-

mer Burgenland erklärte ihre volle So-

lidarität mit jenen AsylwerberInnen, die

eine Lehre in einem Mangelberuf ma-

chen und forderte die Bundesregierung

auf, die notwendigen gesetzlichen Rege-

lungen zu treffen, damit diesen jungen

Menschen ein Aufenthaltsrecht zumin-

dest bis zum Lehrabschluss zukomme,

wobei das deutsche „3plus2-Modell“ als

Vorbild dienen sollte.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit

den Stimmen der FSG) angenommen

und versendet an: BAK, ÖGB, alle Län-

derkammern, alle Landtagsklubs, alle

LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgenland, alle

NR-Klubs.

AUGE/UG-Antrag 4: Initiative zur För-

derungen der Attraktivität und Qualität

der dualen Lehrlingsausbildung im Bur-

genland.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit

den Stimmen der FSG) dem Jugendaus-

schuss zugewiesen.

AUGE/UG-Antrag 5: Rückgängigma-

chung der Kürzung der Ausbildungsent-

schädigung für TeilnehmerInnen an der

überbetrieblichen Ausbildung.

Die Vollversammlung der Arbeiterkam-

mer Burgenland forderte die Bundes-

regierung und das AMS als Träger der

ÜBT auf, die Kürzung der Ausbildungs-

entschädigung für TeilnehmerInnen an

der ÜBA zurückzunehmen.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit

den Stimmen der FSG) angenommen

und versendet an: BAK, ÖGB, alle Län-

derkammern, alle Landtagsklubs, alle

LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgenland, alle

NR-Klubs, AMS ÖsterreichBundesge-

schäftsstelle - Vorsitzenden des Vor-

standes Dr. Herbert Buchinger, AMS

Burgenland - Landesgeschäftsführerin

Mag. Helene Sengstbratl.

Voranschlag 2019

Am 14. November 2018 fand die 11. Voll-

versammlung der Arbeiterkammer

Burgenland in der Arbeiterkammer im

Großen Saal in Eisenstadt statt. In die-

ser Vollversammlung wurde der Voran-

schlag für das Jahr 2019 beraten und

beschlossen.

Das Jahresbudget der Kammer für Ar-

beiter und Angestellte für das Burgen-

land umfasst einen Ertrags- und Auf-

wandsrahmen von € 11.639.000-. Der

Voranschlag für das Jahr 2019 wurde

einstimmig beschlossen.

Als neuer Kammerrat nahm Kollege

Herbert Denk (FA) anstelle von Johann

Konrat (FA) an dieser Sitzung teil. Er

wurde in der 10. Vollversammlung ange-

lobt)

Als Ersatzkammerräte nahmen KR Sil-

via Windisch (FSG) statt Klaudia Jurko-

vits (FSG), statt VP Heinz Kulovits (FSG)

nahm KR Josef Alfred Peterszel (FSG),

statt KR Markus Melichar (FSG) nahm

KR Karl Pandl (FSG), statt Annika Pal-

kovich (FSG) nahm Enikö Balogh (FSG)

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an dieser Sitzung teil. Die Kammerräte

wurden bereits angelobt.

Die Vollversammlung beschließt ein-

stimmig das Zukunftsprogramm 2019

bis 2023.

Der 11. Vollversammlung lagen 2 Ge-

meinsame Anträge, sowie 5 Anträge der

FSG; 3 Anträge des ÖAAB, 1 Resolution

sowie 3 Anträge und 1 Resolution und 2

Anträge der AUGE/UG zur Beratung und

Beschlussfassung vor.

Anträge:

1. Gemeinsamer Antrag (FSG und AUGE/

UG): Lohn- und Sozialdumping muss ef-

fektiv bestraft werden!

Die Vollversammlung der Kammer für

Arbeiter und Angestellte für das Bur-

genland forderte von der Landesregie-

rung:

nDie Schaffung einer Kompetenzstel-

le (z.B. als Schwerpunkt-Bezirkshaupt-

mannschaft) zur Bekämpfung von Lohn-

und Sozialdumping.

nDie Schaffung von Erhebungsteams

unter Beteiligung aller maßgeblichen

Behörden zur konzertierten Kontrolle

vor Ort.

Die Vollversammlung der Kammer für

Arbeiter und Angestellte für das Bur-

genland forderte von der Bundesregie-

rung:

nDas Personal der Kontrollbehörden

ist aufzustocken und bei der Finanzpo-

lizei ein Schwerpunkt auf die Bekämp-

fung von Lohn- und Sozialdumping zu

setzen.

nDie Strafen für Kontrollvereitelung

sind zu erhöhen. Sich der Kontrolle zu

entziehen soll nicht geringer bestraft

werden als Lohndumping.

nDie Fristen für die Verfolgungsver-

jährung sind zu verlängern, um den

ermittelnden Behörden mehr Zeit zur

Aufarbeitung komplexer Sachverhalte

mit grenzüberschreitendem Bezug zu

geben.

nDie Rückgabefrist von Sicherheits-

leistungen ist zu verlängern.

nDie Voraussetzung für die Untersa-

gung der Dienstleistung in Österreich

(Betätigungsverbot) sollen herabge-

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setzt werden. Insbesondere bei Kontroll-

vereitelung sollte sofort und nicht erst

bei Wiederholung eine Untersagung er-

folgen.

nZur Vermeidung von Lohndumping

und Sozialbetrug ist die öffentliche Auf-

tragsvergabe dahingehend zu ändern,

dass Aufträge nur mehr an Unterneh-

men vergeben und an Subfirmen weiter-

gegeben werden dürfen, die selbst die

notwendigen Beschäftigten aufweisen,

um den Auftrag grundsätzlich selbst

abarbeiten zu können. Damit kleine wie

große Betriebe einen fairen Zugang zu

Aufträgen haben.

nVon der Abschaffung des Kumula-

tionsprinzips im Verwaltungsstrafrecht

ist Abstand zu nehmen, da es Tür und

Tor für Lohn- und Sozialdumping öffnen

würde.

nDie Beitragsprüfung hat weiterhin

im bisherigen Umfang in den Kranken-

kassen zu erfolgen - eine Verlagerung in

die Finanz ist abzulehnen.

nDie Bundesregierung hat sich mit

aller Priorität und insbesondere in der

verbleibenden Zeit der österreichischen

EU-Ratspräsidentschaft, für eine neu

zu schaffende EU-Arbeitsbehörde mit

Sanktionsmöglichkeit einzusetzen.

nDa die dargestellte Ausnahmesitu-

ation teils einen rechtsfreien Raum für

ausländische Unternehmen in Öster-

reich darstellt, der deutlich negative

Auswirkungen auf die österreichischen

Unternehmen und ihre Beschäftigten

hat, soll geprüft werden inwieweit bei

nicht kooperativen Verhalten eines Mit-

gliedstaates das zeitweilige Aussetzen

der EU-Dienstleistungsfreiheit in Öster-

reich bis zur Behebung dieses Missstan-

des möglich ist.

Die Vollversammlung der Kammer für

Arbeiter und Angestellte für das Bur-

genland forderte vom EU-Parlament:

nWie von EU-Kommissionspräsident

Jean-Claude Juncker angekündigt, ist

rasch eine EU-Arbeitsbehörde einzu-

richten, die auch über Sanktionsmög-

lichkeiten verfügt, falls Behörden in

EU-Staaten die Zusammenarbeit bei der

Verfolgung von Lohn- und Sozialdum-

ping verweigern oder verzögern.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit

den Stimmen der FSG, FA und AUGE/

UG) angenommen und versendet an:

BAK, ÖGB, alle Länderkammern, alle

Landtagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB

Burgenland, alle NR-Klubs.

2. Gemeinsamer Antrag (FSG und

AUGE/UG): Die Sozialversicherung ist

eine tragende Säule des österreichi-

schen Sozialstaates, sie darf nicht durch

ein Gesetz gefährdet werden.

Die Vollversammlung der Kammer für

Arbeiter und Angestellte für das Bur-

genland forderte von der Bundesregie-

rung:

nDie AK forderte die Bundesregie-

rung auf, die Entwürfe zur Organisa-

tionsreform der Sozialversicherung

zurückzunehmen und auf den sozial-

partnerschaftlichen Weg des Interes-

sensausgleichs zurückzukehren. Es ist

einmalig in der erfolgreichen Geschich-

te in der 2. Republik, dass eine derart

weitreichende Reform, die tief in die

Interessen der ArbeitnehmerInnen ein-

greift, ohne ernsthafte Einbeziehung

von AK und ÖGB umgesetzt wird.

nDie AK forderte die Bundesregie-

rung auf, den bisherigen Weg zur Wei-

terentwicklung unseres Gesundheits-

systems im Interesse der Versicherten

weiterzugehen. Mit der Gesundheits-

reform 2013 ist eine strukturierte Ge-

sundheitsplanung, unter Einbeziehung

der Länder, des Bundes und der SV auf

dem Weg, die die Versorgungssituation,

insbesondere im ambulanten Bereich,

an den Tagesrand grenzen und am Wo-

chenende sukzessive verbessert. In Ös-

terreich erhalten 8,6 Mio Menschen mit

der E-Card eine Gesundheitsversorgung

auf hohem Niveau, die Verwaltungskos-

ten in der Sozialversicherung sinken

kontinuierlich und betragen, laut aktu-

eller parlamentarischer Anfrage, nur

noch 1,99 %.

Page 31: Jahresbericht 2018 · rates „IGR Burgen-land-Westungarn“. Seit 2000 ist der Mitglied der Vollversammlung, seit 2003 Mitglied im AK-Vorstand, seit 2008 Mitglied der Bundesar- beitskammer

31

nDie AK forderte die Bundesregierung

auf, die verfassungsrechtlichen Grenzen

der Selbstverwaltung zu respektieren.

Der Verfassungsgerichtshof hat über

Jahrzehnte klare verfassungsrechtliche

Spielregeln für die Selbstverwaltung

entwickelt. Diese wurden im Jahr 2008

auch in die Bundesverfassung aufge-

nommen. Eines der tragenden Prinzipi-

en ist die demokratische Legitimierung

der Spitzenvertreter aus der Mitte der

Versicherten und die finanzielle Autono-

mie der Versicherungsträger. Die Parität

von Dienstnehmern und Dienstgebern

in den Spitzengremien der Selbstver-

waltung und die Übertragung der Sozi-

alversicherungsprüfung an die Finanz

widerspricht klar diesen Prinzipien.

nDie AK forderte die Bundesregierung

auf, das demokratische Prinzip bei Ent-

sendung von Versicherungsvertretern

zu respektieren. Der Entwurf zum SV-OG

sieht einen „Fit und Propper-Test“ für

Versicherungsvertreter vor, von denen

nur Juristen und Geschäftsführer aus-

genommen sind. Eine derartige Prüfung

und die Einschränkung auf bestimmte

akademische Ausbildungen oder Berufe

widerspricht klar dem demokratischen

Prinzip. Ein guter Versicherungsvertre-

ter ist derjenige, der sich für die Interes-

sen der Versicherten einsetzt und nicht

jemand, der bestimmte Ausbildungen

absolviert hat.

nDie AK appellierte an die Bundes-

regierung, das Bundeshaushaltsgesetz

einzuhalten. Derzeit umfasst die Dar-

stellung der finanziellen Auswirkungen

gerade einmal eine Seite und der Einspa-

rungseffekt der „Jahrhundertreform“

ist auf ganzen fünf Zeilen dargestellt, §

17 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG)

sieht vor, dass in den finanziellen Erläu-

terungen auch die Auswirkungen auf die

Sozialversicherungsträger darzustellen

sind.

FSG-Antrag 1: Wir halten Österreich am

Laufen! Eine Steuerreform für die vielen

nicht für die wenigen.

Die Vollversammlung der Kammer für

Arbeiter und Angestellte für das Bur-

genland forderte von der Bundesregie-

rung:

nAbschaffung der kalten Progression

per 1.1.2020.

nAbsage der Unternehmens-Entlas-

tungen zugunsten einer Steuerreform

für die vielen nicht die wenigen.

nEine stärkere Beteiligung von gro-

ßen Vermögen an der Finanzierung des

Sozialstaates.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit

den Stimmen der FSG und AUGE/UG)

angenommen und versendet an: BAK,

ÖGB, alle Länderkammern, alle Land-

tagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Bur-

genland, alle NR-Klubs.

FSG-Antrag 2: Für ein modernes und fai-

res Arbeitszeitrecht.

Die Vollversammlung der Kammer für

Arbeiter und Angestellte für das Bur-

genland forderte von der Bundesregie-

rung:

nMitwirkungsrechte des Betriebsra-

tes bei der Anordnung von Arbeitszeit,

die über zehn Stunden täglich und/oder

50 Stunden wöchentlich hinausgeht.

nEffektives Ablehnungsrecht für alle

Überstunden.

nRecht auf einseitigen Antritt von

Zeitausgleich.

nZusätzliche bezahlte Arbeitspau-

sen bei Arbeitstagen mit mehr als zehn

Stunden.

nRechtsanspruch auf Vier-Tage-Wo-

che.

nRechtsanspruch auf Altersteilzeit,

Bildungskarenz und andere Auszeit-Mo-

delle.

nErhöhung des Urlaubsanspruches

auf sechs Wochen für alle.

nAnrechnung aller Karenzzeiten auf

dienstzeitabhängige Ansprüche.

nVollständige Transparenz bei Pau-

schalabgeltungen. Beschäftigte mit

All-in-Entgelt oder Überstundenpau-

schalen sollen am Ende der Durchrech-

nungszeiträume (z.B. am Ende eines

Kalenderjahres) verpflichtend eine De-

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32

ckungsrechnung erhalten, aus der klar

ersichtlich ist, ob die Pauschale sämtli-

che geleistete Arbeit abgedeckt hat.

n100-prozentiger Strafzuschlag für

die Nichtbezahlung von Überstunden.

nEinführung von Straftatbeständen

für die Fälschung von Arbeitszeitauf-

zeichnungen.

nVerpflichtende Übermittlung der Ar-

beitszeitaufzeichnungen mit dem Lohn-

bzw. Gehaltszettel an alle Beschäftigten.

nEin Krankenstand soll – analog zum

Urlaub – auch den Konsum von Zeitaus-

gleichsguthaben unterbrechen.

nVerkürzung der wöchentlichen Nor-

malarbeitszeit mit Lohn- bzw. Gehalts-

ausgleich.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit

den Stimmen der FSG, ÖAAB und AUGE/

UG) angenommen und versendet an:

BAK, ÖGB, alle Länderkammern, alle

Landtagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB

Burgenland, alle NR-Klubs.

FSG-Antrag 3: Mehr Mittel aus dem EU-

Fonds für den ländlichen Raum und 10

% vom EU Gesamtbudget für den Euro-

päischen Sozialfonds (ESF).

Die Vollversammlung der Kammer für

Arbeiter und Angestellte für das Bur-

genland hält an folgenden Forderungen,

die sie an die österreichische Bundesre-

gierung stellt, fest:

nDie Schieflage bei der Finanzierung

des mehrjährigen EU Finanzrahmens

2021-2027 ist zu beseitigen. Beschäftig-

te und KonsumentInnen tragen mit ih-

rer Steuerleistung zur Finanzierung des

EU-Haushalts bei. Im Sinne eines fairen

Mittelaufkommens auf der Einnahme-

seite bedarf es dringend einer grund-

legend neuen Struktur beim EU-Bud-

get. Unternehmen müssen stärker in

die Pflicht genommen werden, etwa

über die Einführung einer EU-weiten Fi-

nanztransaktionssteuer.

nDer Europäische Sozialfonds (ESF)

muss deutlich höher budgetiert werden.

Ein Anteil von 10 % am gesamten Bud-

get ist erforderlich, um den sozialen, ar-

beitsmarktpolitischen und integrations-

politischen Herausforderungen der EU

adäquat zu begegnen.

nEntsprechende Kürzung der Bud-

getmittel für die agrarischen Direktzah-

lungen (EGFL) und eine deutliche Erhö-

hung (Umschichtung) der Mittel für den

ländlichen Raum (ELER). Mindestens 50

% der Mittel für den Ländlichen Raum

sollen für sektorübergreifende Maßnah-

men wie Ausbau von Kinderbetreuungs-

einrichtungen, Gesundheitszentren und

Pflege reserviert werden.

nDer nationale Ko-Finanzierungssatz

soll im Burgenland ab 2021 weiterhin

niedriger eingestuft werden, weil das

Burgenland immer noch einen besonde-

ren Status – als das einzige Bundesland,

das an drei Ziel 1-Gebiete grenzt – hat.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit

den Stimmen der FSG, ÖAAB und AUGE/

UG) angenommen und versendet an:

BAK, ÖGB, alle Länderkammern, alle

Landtagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB

Burgenland, alle NR-Klubs.

FSG-Antrag 4: Änderung des Sonder-

krankengeldes bei Arbeitslosigkeit – Ge-

setzeslücke.

Die Vollversammlun der Kammer für Ar-

beiter und Angestellte für das Burgen-

land forderte die Bundesregierung auf,

eine sofortige Gesetzesänderung des §

139 Abs 2b ASVG durchzuführen:

nGanztägige Rehabilitation oder

ganztägige medizinische Maßnahmen,

welche keine stationären Aufenthalte

darstellen, sollten in die Bestimmung

des §139 Abs 2b ASVG eingebunden

werden und ebenso - wie die stationären

Aufenthalte – berechtigen, Sonderkran-

kengeld zu beziehen.

nNach einer befristeten Leistung aus

einer Pension der geminderten Arbeits-

fähigkeit bzw. nach Bezug von Rehabi-

litationsgeld sollte unmittelbar danach

ein Sonderkrankengeld bei Arbeitslosig-

keit nach § 139 Abs 2b ASVG gewährt

werden, wenn ein stationärer oder

ganztägiger medizinischer Aufenthalt

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33

in einem Krankenhaus, einer Rehabilita-

tionsklinik oder einer Tagesklinik konsu-

miert werden muss.

Dieser Antrag wurde einstimmig ange-

nommen und versendet an: BAK, ÖGB,

alle Länderkammern, alle Landtags-

klubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgen-

land, alle NR-Klubs.

FSG-Antrag 5: Ausweitung der Kündi-

gungsmöglichkeit von Dauerschuldver-

hältnissen.

Die Vollversammlung der Kammer für

Arbeiter und Angestellte für das Bur-

genland forderte den Bundesgesetzge-

ber auf, dafür zu sorgen, dass Dauer-

schuldverhältnisse nach Ablauf einer

Mindestvertragsdauer unter Einhaltung

einer höchstens zwei Monate dauern-

den Kündigungsfrist beendet werden

können.

Dieser Antrag wurde einstimmig ange-

nommen und versendet an: BAK, ÖGB,

alle Länderkammern, alle Landtags-

klubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Burgen-

land, alle NR-Klubs.

ÖAAB-Antrag 1: Karenzzeiten wie Ar-

beitszeiten bewerten - Anrechnung von

24 Monaten.

Die Vollversammlung der Kammer für

Arbeiter und Angestellte für das Bur-

genland forderte die Bundesregierung

auf, die Regelungen bezüglich der An-

rechnung der Karenzzeiten für Gehalts-

erhöhungen dahingehend anzupassen,

dass künftig Karenzzeiten wie Arbeits-

zeiten bewertet werden, und es zu einer

vollen Anrechnung von bis zu 24 Mona-

ten kommt.

Dieser Antrag wurde einstimmig mit

Änderung angenommen und versendet

an: BAK, ÖGB, alle Länderkammern, alle

Landtagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB

Burgenland, alle NR-Klubs.

ÖAAB-Antrag 3: Klares Bekenntnis zur

Sozialpartnerschaft im Burgenland.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit

den Stimmen der FSG, FA und AUGE/

UG) dem Vorstand zugewiesen.

FA-Resolution: Entfall einer mehrtä-

gigen Zeitausgleichsvereinbarung im

Krankheitsfall.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit

den Stimmen der FSG, ÖAAB und AUGE/

UG) dem Vorstand zugewiesen.

FA-Antrag 2: 24 Monate Anrechnung

von Karenzzeiten in allen Kollektivver-

trägen.

Die 11. Tagung der Vollversammlung der

Kammer für Arbeiter und Angestellte

für das Burgenland forderte, sich ein-

zusetzen, dass die Bundesregierung bis

zum Jahresende eine gesetzliche Neu-

regelung, mit dem Ziel, Karenzzeiten bis

zu 24 Monate in allen Kollektivverträ-

gen und Berufen zu verankern.

Dieser Antrag wurde einstimmig mit

Änderung angenommen und versendet

an: BAK, ÖGB, alle Länderkammern, alle

Landtagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB

Burgenland, alle NR-Klubs.

AUGE/UG-Resolution: Die Pressefreiheit

muss geschützt bleiben!

Die AK Burgenland verurteilte in aller

Schärfe jeden Versuch, die journalisti-

sche Berichterstattung zu behindern

und stellte sich auf die Seite aller kriti-

schen Journalistinnen und Journalis-

ten, die sich in ihrer täglichen Arbeit

bemühen, die Wahrheit und die Fakten,

wo immer sie verborgen werden sollen,

ans Licht zu holen.

Die AK Burgenland setzte sich ein, dass

die Informationsfreiheit, die freie Mei-

nungsbildung und -äußerung und damit

die demokratische Willensbildung, sowie

die Transparenz und Kontrolle der Poli-

tik durch die Medien gewährleistet wird.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit

den Stimmen der FSG und AUGE/UG)

angenommen und versendet an: BAK,

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ÖGB, alle Länderkammern, alle Land-

tagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Bur-

genland, alle NR-Klubs.

AUGE/UG-Antrag 1: Sicherung des Um-

weltschutzes im UVP-Verfahren.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit

den Stimmen der FSG) dem Vorstand

zugewiesen.

AUGE/UG-Antrag 2: Ja zur Verbesse-

rung der Notstandshilfe, kein Hartz IV

in Österreich!

Die AK Burgenland forderte eine Ver-

besserung der Notstandshilfe, wobei

das Ziel eine Erhöhung der Leistung,

Rechtsanspruch auf Ausbildung und

Qualifikation sowie auf personenori-

entierte Beratung und Betreuung zur

Überwindung individueller Problemla-

gen sein muss.

Einer Abschaffung der Notstandshilfe

sowie die Verlagerung der Menschen in

das System der Mindestsicherung wird

die AK Burgenland mit allen zur Verfü-

gung stehenden Mitteln entgegentreten.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich (mit

den Stimmen der FSG und AUGE/UG)

angenommen und versendet an: BAK,

ÖGB, alle Länderkammern, alle Land-

tagsklubs, alle LR, LH, LH-Stv., ÖGB Bur-

genland, alle NR-Klubs.

Page 35: Jahresbericht 2018 · rates „IGR Burgen-land-Westungarn“. Seit 2000 ist der Mitglied der Vollversammlung, seit 2003 Mitglied im AK-Vorstand, seit 2008 Mitglied der Bundesar- beitskammer

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36

Der Vorstand hielt im Jahre 2018 insge-

samt 10 Sitzungen ab. Er erledigte seine

Aufgaben gemäß § 14 Abs. 5 der Ge-

schäftsordnung und erörterte aktuelle

interessenspolitische Arbeitnehmerfra-

gen.

AK-Budget

Der Vorstand beschloss einstimmig, den

Entwurf zum Rechnungsabschluss 2017

der Vollversammlung zur Beschlussfas-

sung vorzulegen. Es gab fünf genehmi-

gungspflichtige Überschreitungen der

Budgetansätze des Voranschlags 2017.

Alle fünf fielen in die Vorstandskompe-

tenz und wurden von diesem einstim-

mig genehmigt. Das Zahlenwerk umfasst

einen Ertrags- und Aufwandsrahmen

von € 10.661.140,86 und weist in der Bi-

lanz Aktiva und Passiva in Höhe von €

12.445.408,66 aus. Ebenso wurde der

Voranschlagsentwurf 2019 mit einem

Ertrags- und Aufwandsrahmen von €

11.639.000,-- der Vollversammlung zur

Beratung und Beschlussfassung vorge-

legt. Als Abschlussprüfer für das Haus-

haltsjahr 2018 wurde die FIDAS-Wirt-

schaftsprüfungs-GmbH bestellt.

Beschlüsse

Der Vorstand beschloss die laufenden

Personalangelegenheiten, die in sei-

nen Zuständigkeitsbereich fielen. Die

übrigen Personalangelegenheiten wur-

den von der Personalkommission oder

der Direktion behandelt, wobei in allen

Fällen das Einvernehmen mit dem Be-

triebsrat hergestellt wurde.

Die Berichte der Direktion zur laufen-

den Geschäftsführung wurden vom Vor-

stand zur Kenntnis genommen. Dort, wo

Maßnahmen der laufenden Geschäfts-

führung in die Vorstandskompetenz fie-

len, wurden die erforderlichen Beschlüs-

se gefasst.

Die Stellungnahmen des Kammerbüros

zu Gesetzes- und Verordnungsentwür-

fen des Bundes und des Landes wurden

vom Vorstand zur Kenntnis genommen.

Der Vorstand beschäftigte sich auch

mit Anträgen, die ihm von der Vollver-

sammlung zugewiesen wurden. Über die

Erledigung wurde der Vollversammlung

berichtet.

Gemäß den geltenden Richtlinien be-

schloss der Vorstand die Zuerkennung

von Schul- und Lehrbeihilfen, Wohnbau-

darlehen, Förderbeiträgen und Unter-

stützungen und fasste Beschlüsse über

Mitgliedschaften bei anderen Institutio-

nen (siehe folgende Detailberichte).

Der Vorstand beschloss die Zuwendun-

gen an die in der Vollversammlung ver-

tretenen Fraktionen und wahlwerben-

den Gruppen in Höhe von € 3.000,00

p.a. pro Mandat.

Vorstand

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37

Die maßgeblichen Einkommensgrenzen

in den Richtlinien für die Gewährung

von Lehr- und Schulbeihilfen der Ar-

beiterkammer Burgenland wurden ab

1.4.2018 entsprechend der Tariflohnin-

dexentwicklung angepasst.

Die in Kooperation mit der ASKÖ Bur-

genland durchgeführte Aktion zur Er-

langung des „Gesundheitsschecks“ der

Arbeiterkammer wurde auf das Jahr

2019 verlängert und mit 200 Stück limi-

tiert.

Auch der Arbeitsklimaindex wurde für

das Jahr 2019 wieder beauftragt.

AK Wahl

Der Vorstand ordnete die AK-Wahl 2019

an und legte den Wahltermin fest.

Zukunftsfonds Digitalisierungsof-fensive

Der Vorstand genehmigte die Projekte,

die aus diesem Fonds finanziert werden

sollen.

Förderungen

Den beachtlichen Betrag von Euro

44.430,-- gewährte der Vorstand der

Kammer im abgelaufenen Jahr an Sub-

ventionen an folgende Förderungsemp-

fänger:

Berufsförderungsinstitut

Burgenland € 28.500,--

Jugend am Werk

(Lehrwerkstätte) € 10.000,--

Europaquiz PH Burgenland € 1.000,--

Verein "Gedenken an die im Jahr 1938

vertriebenen Einwohner von Kobersdorf

- Mahnmal" € 500,--

Momentum € 500,--

Kinderdorf Pöttsching € 800,--

Verein Frauenberatungsstelle € 730,--

Pendlerforum Jubiläum € 1.200,--

Tischler Georg € 1.200,--

Hinzu kommen die Subventionen, die

vom BAK-Vorstand im Jahr 2018 ge-

währt wurden in Höhe von € 26.012,12.

Mitgliedschaften

Der Vorstand der Arbeiterkammer

Burgenland übernahm im Jahre 2018

Mitgliedschaften bei folgenden Institu-

tionen und bezahlte folgende Mitglieds-

beiträge:

ARBÖ € 128,--

Gewerbegymnasium Güsing € 5.450,-

BFI € 2.500,

Österr. Liga für

Menschenrechte € 300,--

Büchereiverband € 150,--

Verein für Geschichte der

ArbeiterInnenbewegung € 60,--

Südburgenland Plus € 150,--

Landesverband Bibliotheken € 60,--

Friedensz. Burg Schlaining € 730,--

BUZ € 5.140,--

Hinzu kommen die Mitgliedsbeiträge,

die anteilig von der BAK weiterverrech-

net wurden in Höhe von € 20.924,98.

§ 6 AKG-Aktionen

Mit einem Betrag von € 16.291,45 unter-

stützte im Jahre 2018 die Kammer für

Arbeiter und Angestellte für das Bur-

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genland im Rahmen des § 6 AKG Aktio-

nen der Gewerkschaften.

Ehrungen 2018

Die Kammer für Arbeiter und Angestell-

te für das Burgenland ehrte auch im

Jahr 2016 Arbeiter und Angestellte, die

ihre 20-, 25-, 30-, 35,- 40,- und 45-jäh-

rige Zugehörigkeit zu einem Betrieb

feierten. Die Überreichung der Diplome

und der silbernen und goldenen Ehren-

medaillen erfolgte durch Kammerfunkti-

onäre

Dienstjubiläum Anzahl

20 Jahre 90

25 Jahre 115

30 Jahre 58

35 Jahre 32

40 Jahre 29

45 Jahre 6

GESAMT 328

Wohnbaudarlehen

Die Arbeiterkammer Burgenland vergibt

an ihre Mitglieder zinsenfreie Darlehen

für Arbeiten an Eigenheimen bis zu einer

Höhe von € 4.200,-. Sollten die vorge-

legten Rechnungen diesen Betrag nicht

erreichen, kann das Darlehen nur in der

Höhe der Rechnungen bewilligt werden.

Die Rückzahlung erfolgt in jedem Fall in

monatlichen Raten zu je € 60,--.

Die Darlehen können laut der geltenden

Richtlinie für Sanierungsmaßnahmen an

Einfamilienhäusern, wenn die Baubewil-

ligung für die Errichtung des zu fördern-

den Objektes zum Zeitpunkt der Antrag-

stellung mindestens 8 Jahre zurückliegt,

und in dieser Zeit auch kein Darlehen

nach dem Wohnbauförderungsgesetz in

Anspruch genommen wurde, gewährt

werden. Zu diesen Arbeiten zählen z.B.

der Austausch von Fenstern und Türen,

die Anbringung einer Wärmeschutzfas-

sade, erstmaliger Einbau einer Zentral-

heizungsanlage oder Umstellung der

bestehenden Zentralheizungsanlage auf

umweltfreundliche Energie, sowie Wär-

medämmung der obersten Geschossde-

cken. Auch für Zubauten, durch die neu-

er Wohnraum geschaffen wird, kann das

Darlehen gewährt werden.

Bei Neubauten wird das Darlehen nur

gewährt, wenn der Rohbau unter Dach

fertiggestellt ist und keine Förderung

des Bauobjekts durch öffentliche Mittel

(Landesregierung) erfolgt.

Energiesparende Maßnahmen an Woh-

nungen wie zum Beispiel Erneuerung

von Fenstern und Eingangstüren, wä-

medämmende Fassade sowie Einbau

einer Heizungsanlage können ebenfalls

gefördert werden.

Nicht gefördert werden: Ankauf von

Wohnungen oder Häusern, Arbeiten an

Kellerräumen, Garagen und Arbeiten

im Außenbereich. Auch Zweitwohnsitze

und gewerblich genutzte Objekte kön-

nen nicht gefördert werden.

Voraussetzungen

Anspruchsberechtigt sind Dienstneh-

mer, die zum Zeitpunkt der Antrag-

stellung in einem zur Arbeiterkammer

Burgenland umlagepflichtigen Dienst-

verhältnis stehen, sowie Arbeitslose, die

zuletzt ein kammerumlagepflichtiges

Dienstverhältnis im Burgenland hatten

und eine Leistung nach dem Arbeitslo-

senversicherungsgesetz im Burgenland

beziehen.

In beiden Fällen muss der Antragstel-

ler mindestens 5 Jahre zu einer Ar-

beiterkammer in Österreich zugehörig

gewesen sein. Von der erforderlichen

Beschäftigungszeit von 5 Jahren kann

abgesehen werden, wenn der Bewerber

das 24. Lebensjahr noch nicht über-

schritten hat.

Außerdem muss der Antragsteller Ei-

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gentümer oder Miteigentümer des zu

fördernden Objektes sein.

Einkommensgrenzen

Weiters gelten bei der Vergabe von

Wohnbaudarlehen Einkommensgren-

zen, die nicht überschritten werden dür-

fen. Zur Zeit sind folgende Netto-Gren-

zen festgesetzt:

Alleinstehende € 2.108,--

Ehegatten bzw.

Lebensgefährten € 3.271,--

Familie mit 1 Kind € 3.634,--

Familie mit 2 Kindern € 3.998,--

Familie mit 3 Kindern € 4.362,--

Wird die oben angeführte Einkommens-

grenze überschritten, kann das Ansu-

chen nicht bewilligt werden.

Im Jahr 2018 konnten insgesamt 11 An-

suchen um Gewährung eines Darlehens

bewilligt werden.

Wohnbau darlehen 2018

Anz. Betrag

Eisenstadt 6 € 25 200,--

Mattersburg 1 € 4.200--

Oberpullendorf 1 € 4.200,--

Oberwart 3 € 11 200,--

GESAMT 11 € 44.800,--

Lehr- und SchulbeihilfenKammerzugehörige Dienstnehmer

können für ihre Kinder bei der Arbei-

terkammer um eine Beihilfe ansuchen.

Voraussetzung für die Gewährung einer

Lehrbeihilfe ist, dass kein Anspruch auf

eine gleichartige Förderung von dritter

Seite (Landesregierung, AMS und der-

gleichen) besteht. Für Kinder, die eine

höhere Schule in Österreich (BMS, BHS,

AHS) ab der 9. Schulstufe besuchen,

können kammerzugehörige Eltern bei

der Arbeiterkammer eine Schulbeihilfe

beantragen.

Auch kammerzugehörige Dienstnehmer

können um eine Schulbeihilfe im 2. Bil-

dungsweg ansuchen. Anspruchsberech-

tigt sind auch deren nicht kammerzuge-

hörige Ehegatten, wenn sie Maßnahmen

zur Erlangung der Reifeprüfung treffen

oder eine berufsbildende Schule besu-

chen. Der Antrag muss jedoch im lau-

fenden Schuljahr gestellt werden.

An Studenten bzw. an Schüler an Fach-

hochschulen, Universitäten, Pädago-

gischer Akademien, Polytechnischen

Lehrgängen sowie an Teilnehmer von

Weiterbildungskursen sowie an Lehr-

gängen für die Erlangung der Meister-

prüfung werden keine Beihilfen verge-

ben.

Einkommensgrenzen

Die Einkommensgrenze für die Gewäh-

rung von Beihilfen liegt zur Zeit bei ei-

nem monatlichen Familieneinkommen

von € 2.198-- netto (Eltern mit einem

Kind), für jedes weitere Kind erhöht

sich die Grenze um 10% dieses Betra-

ges. Um weitere 10% erhöht sich die

Einkommensgrenze, wenn für ein er-

heblich behindertes Kind die erhöhte

Familienbeihilfe bezogen wird. Tren-

nungsgelder, Fahrtkosten, Überstunden,

Familienbeihilfen, etc., bleiben bei der

Berechnung des Familieneinkommens

außer Betracht. Die Einkommensgrenze

wird jährlich angepasst und ist auf der

Homepage der Arbeiterkammer abruf-

bar.

Lehrlingsentschädigungen bis zum Net-

tomonatsbetrag von € 745,-- werden

bei der Berechnung des Familiennetto-

einkommens nicht berücksichtigt. Ist

der Schüler in einem Internat unterge-

bracht, wird der Heimkostenbeitrag bei

der Berechnung des Familieneinkom-

mens in Abzug gebracht.

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Eine Beihilfe kann ab dem Monat ge-

währt werden, in dem das Ansuchen bei

der Arbeiterkammer einlangt. Rückwir-

kend wird die Beihilfe nicht gewährt.

Aus nachfolgenden Aufstellungen ist die

Verteilung der in Anspruch genomme-

nen Beihilfen auf die einzelnen Bezirke

des Burgenlands ersichtlich:

Schulbeihilfe

Bezirk Anzahl Betrag

Neusiedl/See 14 € 2.590,--

Eisenstadt 19 € 3.360,--

Mattersburg 9 € 1.610--

Oberpullendorf 8 € 1.260,--

Oberwart 91 € 14.735,--

Güssing 10 € 1.820,--

Jennersdorf 15 € 2.590,--

Andere

Bundesländer 2 € 420,--

Summe 168 € 28.385,--

Die Schulbeihilfe beträgt € 35,-- monat-

lich und wird für 10 Monate gewährt. Die

Auszahlungsraten betragen für die Mo-

nate September bis Dezember € 140,--

und werden im Oktober ausbezahlt; für

die Monate Jänner bis Juni wird der Be-

trag von € 210,-- im März des laufenden

Schuljahres ausbezahlt.

Die Auszahlung der Beihilfen im 2. Bil-

dungsweg erfolgt im laufenden Schul-

jahr in der Höhe von € 350,-- pro Schul-

jahr.

Schulbeihilfe im 2. Bildungsweg

Bezirk Anzahl Betrag

Neusiedl/See 1 € 350,--

Eisenstadt 1 € 350,--

Mattersburg 1 € 350,--

Oberpullendorf 4 € 1.400--

Oberwart 19 € 6.650,--

Güssing 2 € 700,--

Jennersdor 1 € 350,--

Summe 29 € 10.150,--

Lehrbeihilfe

Die Lehrbeihilfe beträgt € 40,-- und wird

in zwei halbjährlichen Raten ausbezahlt.

Im Beichtsjahr wurden 2 Lehrbeihilfen

in der Höhe von € 440,-- gewährt.

Begutachtungen

Der Vorstand der burgenländischen

Arbeiterkammer befasste sich in jeder

seiner Sitzungen mit den jeweils aktu-

ell vorliegenden Gesetzes- und Verord-

nungsentwürfen. Der Wirtschaftsaus-

schuss tagte einmal im Berichtsjahr.

Aufgrund der oft sehr kurzen Begutach-

tungsfristen mussten zahlreiche Stel-

lungnahmen vom Kammerbüro abge-

geben werden. In diesen Fällen wurden

dem Vorstand nachträglich die Stellung-

nahmen zur Kenntnis gebracht.

Im Rahmen der Begutachtungstätig-

keit wurden folgende Begutachtungen

durchgeführt bzw. Stellungnahmen ab-

gegeben:

nVerordnung der Bundesministerin

für Bildung, Änderung der VO über die

Lehrpläne der Neuen Mittelschulen so-

wie der allgemeinbildenden höheren

Schulen

Landesschulrat Burgenland

nVerordnung Auflösung der örtlichen

Tourismusverbände Lackenbach, Ober-

loisdorf und Stoob

Bgld. Landesregierung

nVerordnung Anpassungsfaktor in

ruhe- und versorgungsrechtlichen An-

gelegenheiten für das Jahr 2018

Bgld. Landesregierung

nVerordnung Mindestsätze für die Be-

messung der Ergänzungszulage (Ergän-

zungszulagenverordnung 2018)

Bgld. Landesregierung

nVerordnung Aufwertungsfaktoren,

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Höchstbeitragsgrundlage und Gering-

fügigkeitsgrenze in ruhe- und versor-

gungsrechtlichen Angelegenheiten

Bgld. Landesregierung

nÄnderung des Bgld. Krankenanstal-

tengesetzes 2000

Bgld. Landesregierung

nVerordnung des Landeshauptman-

nes von Bgld. zur Erfassung unbekann-

ter Tuberkulosefälle

Bgld. Landesregierung

nVerordnung nach § 4a Abs. 1 Z 3 Öff-

nungszeitengesetz aus Anlass einer

Langen Einkaufsnacht am 30. Mai 2018

in Oberwart und Unterwart

Bgld. Landesregierung

nAufhebung der Verordnung über

die Festsetzung von Gebühren für be-

sondere Überwachungsdienste öffent-

licher Sicherheitsorgane (Landes-Über-

wachungsgebührenverordnung 1984

– LÜGV 1984)

Bgld. Landesregierung

nÄnderung der Burgenländischen

Pflegegebührenverordnung 2014

Bgld. Landesregierung

nBurgenland Apotheke, Mag. Pharm.

Tesar KG, Siegendorf – Änderung der

Betriebszeiten

BH Eisenstadt- Umgebung

nBeschlussreifer Entwurf einer Ver-

ordnung des BM für Bildung, Wissen-

schaft und Forschung über die Pflicht

zur Mitwirkung an Erhebungen durch

das BIFIE, Begutachtungs- und Konsul-

tationsverfahren

Bgld. Landesschulrat

nArenaria Ges.m.b.H Schloss Esterha-

zy - Erteilung von Verwendungsbewilli-

gung gem. § 6 Abs. 1 KJBG

Bgld. Landesregierung

nÄnderung des Antidiskriminierungs-

gesetzes

Bgld. Landesregierung

nDatenschutz-Anpassungen

Bgld. Landesregierung

nÄnderung Landes-Auslandsverwen-

dungsverordnung

Bgld. Landesregierung

nÄnderung Jugendschutzgesetz 2002

(Burgenländische Jugendschutz-Novel-

le 2018)

Bgld. Landesregierung

nLehrberufspaket 2018

BM für Digitalisierung und Wirtschafts-

standort

nVO, mit der ein Schutzgebiet für eine

anerkannte Belegstelle der Österreichi-

schen Buckfast-Imkervereinigung, Kata-

stralgemeinde Zurndorf festgelegt wird

Bgld. Landesregierung

nÄnderung der VO, mit der Gemein-

deverbände (Sanitätskreise) zur ge-

meinsamen Anstellung von Kreisärzten

gebildet werden

Bgld. Landesregierung

nVO, Auflösung des örtlichen Touris-

musverbandes Ritzing

Bgld. Landesregierung

nAnregung zur Erlassung eines

LKW-Fahrverbotes über 7,5 Tonnen L 116

Mogersdorfer Straße

BH Jennersdorf

nÄnderung Burgenländisches Stra-

ßengesetz 2005

Bgld. Landesregierung

nVO des Gemeinderates der Marktge-

meinde Weppersdorf, Erlassung eines

Halte- und Parkverbotes an der Gemein-

destraße „Alte Bundesstraße“

Marktgemeinde Weppersdorf

nVO des Gemeinderates der Gemein-

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de Markt St. Martin, Erlassung eines

Halte- und Parkverbotes auf Gemein-

destraßen in Markt St. Martin

Gemeinde Markt St. Martin

nEU Vorsitz 2018, Entwurf „Memo-

randum für ein soziales Europa“

BAK

nEntwurf eines Gesetzes über die För-

derung der Errichtung und Sanierung

von Wohnraum sowie sonstiger, damit in

Zusammenhang stehender Maßnahmen

(Bgld. Wohnbauförderungsgesetz 2018 –

Bgld. WFG 2018)

Bgld. Landesregierung

nLärmaktionspläne 2018“ – Ent-

wurf für die Einbindung der Öffentlich-

keit gemäß Art. 8 Abs. 7 der Richtlinie

2002/49/EG über die Bewertung und

Bekämpfung von Umgebungslärm

BAK

nVO nach § 4a Abs. 1 Z 3 Öffnungs-

zeitengesetz aus Anlass des „Late Night

Shoppings“, Designer und Fashion Out-

let Parndorf

Bgld. Landesregierung

nÄnderung des Burgenländischen

Tourismusgesetzes 2014

Bgld. Landesregierung

nÄnderung des Burgenländischen

Jugendschutzgesetzes 2002 (Bgld. Ju-

gendschutz-Novelle 2018)

Bgld. Landesregierung

n„Neuordnung IT-Lehrberufe“

BAK

nApotheke, Bereitschaftsdienst; Ver-

ordnung; Entwurf Bezirkshauptmann-

schaft Oberpullendorf

n„KJBG-VO Gastro Tabak“

BAK

nEntwurf eines Gesetzes über die

Anpassung der Burgenländischen

Landesrechtsordnung an die Daten-

schutz-Grundverordnung-DSGVO im Ag-

rarwesen

Bgld. Landesregierung

n Steuererklärungsformulare 2018

BAK

nÄnderung des Burgenländischen Ab-

fallwirtschaftsgesetzes 1993

Bgld. Landesregierung

nEntwurf einer VO - Auflösung des

örtlichen Tourismusverbandes Horit-

schon

Bgld. Landesregierung

nBurgenländisches Leichen- und

Bestattungswesengesetz 2018 – Bgld.

LBwG 2018)

Bgld. Landesregierung

nEntwurf einer VO über die Auflö-

sung des Gemeindeverbandes Neustift

bei Güssing; Entwurf einer Verordnung

über die Bildung des Gemeindebediens-

tetenverbandes Inzenhof

Bgld. Landesregierung

nÄnderung des Gesetzes über natür-

liche Heilvorkommen und Kurorte (Bur-

genländisches Heilvorkommen- und Ku-

rortegesetz – Novelle 2018)

Bgld. Landesregierung

nÄnderung des Bgld. Elektrizitätswe-

sengesetzes 2006 (Bgld. ElWG 2006)

Bgld. Landesregierung

nÄnderung des Bgld. Baugesetzes

1997

Bgld. Landesregierung

nÄnderung des Bgld. Starkstromwe-

gegesetzes

Bgld. Landesregierung

nVO zur Durchführung des Bgld. Hei-

zungs- und Klimaanlagengesetzes (Bgld.

HK-VO 2018)

Bgld. Landesregierung

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43

nÄnderung des Bgld. Gassicherheits-

gesetzes 2008

Bgld. Landesregierung

nÄnderung der Landes-Grenzwerte-

verordnung 2012

Bgld. Landesregierung

nGesetz über die interkommunale

Zusammenarbeit der Gemeinden im Be-

reich der Informationstechnologie und

der Aus- und Weiterbildung der Gemein-

debediensteten

Bgld. Landesregierung

nGesetz über die Haftungsobergren-

zen für Gemeinden (Burgenländisches

Gemeinde-Haftungsobergrenzengesetz

2018 – Bgld. GemHOG 2018)

Bgld. Landesregierung

nNeufestsetzung der Höhe der Jagd-

kartenabgabe nach dem Burgenländi-

schen Jagdgesetz 2017 (Bgld. Jagdkar-

tenabgabenverordnung 2019)

Bgld. Landesregierung

nEntwurf eines Gesetzes, mit dem ein

Burgenländisches Landessicherheits-

gesetz (Bgld. Landessicherheitsgesetz

2018 – Bgld. LSG 2018) erlassen wird

Bgld. Landesregierung

nASVG Änderung – Telerehabilitation

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BMASGK

nÄnderung des Burgenländischen

Kinder- und Jugendhilfegesetzes

Bgld. Landesregierung

nÄnderung der Burgenländischen

Landarbeitsordnung 1977

Bgld. Landesregierung

nÄnderung des Buschenschankgeset-

zes

Bgld. Landesregierung

nNetzentwicklungsplan 2018 (NEP

2018)

BAK

nÄnderung des Burgenländischen Ge-

meindebedienstetengesetzes 2014

Bgld. Landesregierung

nÄnderung des Landesvertragsbe-

dienstetengesetzes 2013

Bgld. Landesregierung

nÄnderung Bgld. Landesbeamten-Be-

soldungsrechtsgesetzes

Bgld. Landesregierung

nÄnderung des Bgld. Landesverwal-

tungsgerichtsgesetzes

Bgld. Landesregierung

nÄnderung des Bgld. Landes-Perso-

nalvertretungsgesetzes

Bgld. Landesregierung

nÄnderung des Bgld. Landesbeam-

ten-Dienstrechtsgesetzes 1997

Bgld. Landesregierung

nVO über die Betriebszeiten und den

Bereitschaftsdienst der öffentlichen

Apotheken in Bruckneudorf, Kittsee,

Neusiedl am See, Parndorf und Zurndorf

BH Neusiedl am See

nÄnderung der Gemeindewahlord-

nung 1992 und die Landtagswahlord-

nung 1995

Bgld. Landesregierung

nÄnderung der Verordnung TV-VO

Region Oberwart und Auflösung des

Tourismusverbandes Region Güssing

Bgld. Landesregierung

nErgänzung der Marktordnung für die

Schankl & Ziegler OG mit der Abhaltung

des Sonntagsflohmarktes auf dem KIKA

Parkplatz

Magistrat der Landeshauptstadt Freis-

tadt Eisenstadt

nÄnderung der Burgenländischen

Wildstandregulierungsverordnung

Bgld. Landesregierung

nÄnderung der Grundausbildungsver-

ordnung Gemeinden - GAusbV

Bgld. Landesregierung

nVO Halten und Parken verboten aus-

genommen Ladetätigkeit

Marktgemeinde Kobersdorf

nChristkindlmarkt des Tourismus-

und Kulturvereines der Stadtgemeinde

Oberwart

Stadtgemeinde Oberwart

nÄnderung der VO – Kurordnung für

den Kurort Bad Tatzmannsdorf

Bgld. Landesregierung

nÄnderung des Bgld. Umwelthaf-

tungsgesetzes – Bgld. UHG

Bgld. Landesregierung

nÄnderung des Bgld. Gentechnik-Vor-

sorgegesetzes – Bgld. GtVG

Bgld. Landesregierung

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Ausschüsse

Ausschuss für Wirtschaftspolitik

Der Vorsitzende des Ausschusses für

Wirtschaftspolitik ist Bernd Weiß, sein

Stellvertreter Michael Kaincz. Mitglieder

des Ausschusses sind Wolfgang Geisin-

ger, Klaudia Jurkovits, Michael Knopf

und Alois Robics. In den wirtschaftspo-

litischen Ausschuss kooptiert sind Ulrike

Haider, Erich Mauersics, Herbert Rausch

und Mag. Dr. Wolfgang Weeber.

Die siebente Sitzung des Ausschusses für

Wirtschaftspolitik tagte am 15.05.2018.

Wesentliche Punkte der Tagesordnung

waren neben der Genehmigung des Pro-

tokolls der 6. Sitzung, die Besichtigung

der Windkraftanlage in Weiden am See

und ein Vortrag über die Windkraftparks

der Energie Burgenland. Dieser Betriebs-

besuch wurde vom Vorsitzenden des

Ausschusses mit der Energie Burgenland

AG koordiniert. Beim Bericht der Refe-

rentin wurde besonders auf die Studie

„Arbeit & Generation Y“ eingegangen

sowie über die PendlerInnenumfrage

und den Arbeitsklimaindex informiert.

Weitere Themen waren die Neuauflage

von Broschüren, die Statistiken zu den

Jugendworkshops sowie ein Überblick

über die abgegebenen Stellungnahmen.

Die achte Sitzung des Ausschusses für

Wirtschaftspolitik fand am 28.11.2018

statt. Neben der Genehmigung des Pro-

tokolls der vorangegangenen Sitzung,

standen einige Themen der Referentin

auf der Tagesordnung. Die Mitglieder

des Ausschusses wurden bezüglich der

Fahrplanverteilaktion, den Workshops

und Maturamappen sowie Vortragstä-

tigkeiten in den Schulen auf den neu-

esten Stand gebracht. Das Feedback

vorangegangener Veranstaltungen wur-

de präsentiert und diskutiert. Der The-

menschwerpunkt dieses Ausschusses lag

bei der Digitalisierung und den Öffnungs-

zeiten des Outletcenter Parndorf. Außer-

dem wurden die Ausschussmitglieder

über die abgegebenen Stellungnahmen

informiert.

Ausschuss für Konsumentenschutz

An der 7. Sitzung des Ausschusses für

Konsumentenschutz am 11.04.2018 nah-

men neben der Vorsitzenden Hannelore

Binder die Mitglieder Wolfgang Jeru-

salem und Franz Bieler sowie AK-Refe-

rent Mag. Christian Koisser teil. Die

Ausschussmitglieder wurden über das

Rücktrittsrecht bei vielen Lebensversi-

cherungsverträgen informiert, welches

durch eine Entscheidung des Europäi-

schen Gerichtshofs rechtlich durchsetz-

bar ist. Weiters wurden sie über die AK

Aktion „Flugärger“ in Kenntnis gesetzt.

Nachdem diese Aktion im Jahr 2017

durchgeführt worden war, war eine der-

artige österreichweite Aktion auch für

2018 geplant. Der von der Vollversamm-

lung zugewiesene Antrag zur besseren

Kennzeichnung von Palmöl wurde nach

eingehender Diskussion als nicht zielfüh-

rend befunden, da auf Grund der EU Le-

bensmittelverordnung bereits seit 2014

diese Kennzeichnungspflicht besteht. In-

tensiv wurde das Thema Sammelklagen

besprochen und die Notwendigkeit einer

überfälligen gesetzlichen Regelung die-

ser bekräftigt.

Bei der 8. Sitzung des Ausschusses für

Konsumentenschutz am 15.10.2018 in-

formierte AK-Referent Mag. Christian

Koisser die Mitglieder Hannelore Binder,

Franz Bieler und Herbert Rausch zu-

nächst über die Klagen, die im Diesels-

kandal gegen den Konzern VW bereits

eingebracht wurden. Weiters wurde die

Regierungsvorlage zur Abänderung des

Telekommunikationsgesetzes bespro-

chen. Da der Verfassungsgerichtshof

jene Stelle im Verbraucherzahlungskon-

togesetz aufgehoben hatte, welche das

Verbot von Bankomatgebühren regelte,

war es nun für Geldinstitute möglich,

solche Gebühren einzuführen. Schließ-

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lich befasste sich der Ausschuss mit ei-

ner Studie der AK Wien, welche deutli-

che Preisunterschiede beim Laden von

E-Autos bei Elektrotankstellen aufzeigte.

Jugendausschuss

Auch im Jahr 2018 widmete sich der Ju-

gendausschuss unter dem Vorsitzenden

Markus Melichar und seinem Stellver-

treter Dietrich Csögl bei insgesamt zwei

Sitzungen wichtigen Anliegen im Ju-

gendbereich. Behandelt wurden unter

anderem das AMS Projekt „Mehr Lehr-

stellen für das Burgenland“, neue Geset-

zesverordnungen, das Lehrberufspaket

2018 und der 12 Stunden Tag. Vor allem

das neue Regierungsprogramm 2017-

2022 sorgte für Diskussion, da es leider

nicht nur Verbesserungen für Jugend-

liche beinhaltet, sondern auch massive

Einschnitte in der Mitbestimmung im

Betrieb und auch der Lehrausbildung.

Die zugewiesenen Anträge „Chancen-

gleichheit und Lohngerechtigkeit für

Arbeitskräfte mit integrativer Berufs-

ausbildung bzw. Teilqualifizierungslehre

nach § 8b BAG“ und „Initiative zur För-

derungen der Attraktivität und Qualität

der dualen Lehrlingsausbildung im Bur-

genland“ wurden im Jugendausschuss

behandelt.

Die AK-Jugendreferentin Jasmin Zeil-

bauer informierte gemeinsam mit der

ÖGJ-Landessekretärin Ramona Pfneis-

zl und dem GPA-djp Jugendsekretär

Moritz Wendelin über aktuelle Aktio-

nen, Veranstaltungen und Seminare.

Die Schwerpunkte des Jugendreferates

wie zum Beispiel die Überarbeitung der

Seminar- und Vortragskonzepte sowie

die Qualitätssicherung der Lehrausbil-

dung waren auch Thema im Jugendaus-

schuss.

Sozialpolitischer Ausschuss

Im Berichtszeitraum fanden zwei Sit-

zungen statt. Die wichtigsten Inhalte:

Sitzung am 18. April 2018

• Bedarfsorientierte Mindestsiche-

rung und geplante Änderungen

beim Arbeitslosengeld

• Pflege und 24-Stundenbetreuung

• Einkommen im Burgenland

• Arbeitsklimaindex 2017

Sitzung am 15. Oktober 2018

• Sozialversicherungsreform – Plä-

ne der Bundesregierung und deren

Auswirkungen – Position der BAK

• Neuerungen bei den Pensionen

• Ankündigungen der Bundesregie-

rung zu Bedarfsorientierter Min-

destsicherung – Notstandshilfe - Ar-

beitslosengeld

• KV-Verhandlungen - Diskussion

• Lohn- und Sozial-Dumping-Bekämp-

fungsgesetz - Novelle

Gesundheitsberufe

Im Berichtszeitraum fanden zwei Sit-

zungen des sozialpolitischen Ausschus-

ses statt

Sitzung am 19. April 2018

Präsentation des BGF-Projekt FH Pin-

kafeld „Gesunde MitarbeiterInnen – Ge-

sunder Betrieb“.

• Pflege – Neuerungen – Abschaffung

des Regresses

• 24-Stundenbetreuung – Bedarf

• Aktuelles zum Gesundheitsberufe-

register

• Zerschlagung der AUVA – geplante

Reform der Sozialversicherungen

Sitzung am 16. Oktober 2018

• Zwischenbericht Koll. Saskia Pock,

BA über die Registrierung der Ge-

sundheitsberufe

• Burgenländischer Gesundheitsbe-

richt 2017

• Neuerungen in den bgld. Spitälern

• Arbeitsgruppen in der Bundesarbei-

terkammer zu Pflege- und MTD-Be-

rufen

• Reform der Sozialversicherung –

Pläne der Bundesregierung

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Vorstandssitzungen

Großen Anteil an der Arbeit der Direk-

tion hatte die Vorbereitung der Vor-

standssitzungen. Dem Vorstand wurde

auch laufend über die Stellungnahmen

und Begutachtungen durch das Büro

und die Vorstandsausschüsse berichtet.

Rechnungsabschluss 2017 und Vor-anschlag 2019

Für die Entwürfe zum Rechnungsab-

schluss 2017 und zum Voranschlag 2019

mit den entsprechenden Erläuterungen

waren umfangreiche Vorarbeiten not-

wendig. Der Voranschlag 2019 beinhal-

tet Mittel für den Zukunftsfonds Digitali-

sierungsoffensive.

Dieser war von der Hauptversammlung

der Bundesarbeitskammer im Rahmen

des Zukunftsprogramms der AK und

von der Vollversammlung der AK Bur-

genland beschlossen worden. Um die

notwendigen finanziellen Mittel im Vor-

anschlag 2019 darstellen zu können war

es notwendig entsprechende Einspa-

rungspotentiale zu heben.

Beide Zahlenwerke der Arbeiterkam-

mer Burgenland wurden von der Voll-

versammlung beschlossen und vom

Bundesministerium für Wirtschaft und

Arbeit genehmigt.

Der Voranschlag 2019 – mit den Ver-

gleichswerten 2018 – wurde auf der

Internetseite der Arbeiterkammer Bur-

genland (bgld.arbeiterkammer.at) ver-

öffentlicht, ebenso wie die Leistungs-

übersicht und die Vermögensbilanz

für das Jahr 2017 sowie der uneinge-

schränkte Bestätigungsvermerk des

Wirtschaftsprüfers für den Rechnungs-

abschluss zum 31.12.2017.

Berichte

Dem Vorstand wurde regelmäßig über

die Geschäftsführung berichtet. Für die

Vollversammlung wurden seitens der Di-

rektion Berichte und Dokumentationen

über die Behandlung der beschlossenen

Anträge sowohl im externen als auch im

kammerinternen Bereich erarbeitet.

Kooperation Länderkammern

Die Kooperation der Arbeiterkammern

Österreichs auf dem Beschaffungssek-

tor wurde fortgesetzt und brachte der

Arbeiterkammer Burgenland in vielen

Bereichen günstigere Konditionen als

sie ein Alleinauftritt am Markt bewirkt

hätte.

Es sind dies beispielsweise folgende

Bereiche: Telefon, Datenleitungen, Mo-

biliar, diverse externe Datenbanknut-

zungen, Post, Kraftstoffe, Kopierpapier,

Versicherungen. Positiv ausgewirkt hat

sich in diesem Zusammenhang auch die

Mitgliedschaft bei der Bundesbeschaf-

fungs-GmbH (BBG).

Im Bereich der EDV-Infrastruktur wird

eine Kooperation mit der AK Niederös-

terreich (technischer Support) und der

AK Wien (Mitgliederverwaltung auf Ba-

sis des PVS-Systems) bereits seit dem

Jahr 2010 umgesetzt.

Für die Durchführung der Registrierung

der nichtärztlichen Gesundheitsberufe

als neuer Leistung der AK wurden die

personellen Voraussetzungen geschaf-

fen. Die Registrierungsstelle wurde als

Behörde eingerichtet.

Zur Vorbereitung der AK-Wahl 2019

wurde das Wahlbüro eingerichtet und

entsprechend personell ausgestattet.

Direktion

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Personalentwicklung

Wie in den Vorjahren gab es im Bereich

der Personalentwicklung eine intensive

Zusammenarbeit mit den Personalent-

wicklerInnen der anderen Arbeiterkam-

mern. MitarbeiterInnen der Arbeiter-

kammer Burgenland absolvierten den

Führungskräftelehrgang, den Gerichts-

vertretungslehrgang, den Insolvenz-

vertretungslehrgang, den Lehrgang für

Interessendurchsetzung, den Lehrgang

für Assistenz in der Arbeitsrechtsbera-

tung und den Officemanagementlehr-

gang.

Gesundheitszirkel

Die Aktivitäten des Gesundheitszirkels

wurden fortgesetzt und seitens der Di-

rektion unterstützt. Der Gesundheits-

zirkel hat im abgelaufenen Jahr wieder

einige Initiativen zur betrieblichen Ge-

sundheitsförderung gesetzt: Yoga-Kurs,

Massage am Arbeitsplatz.

Umsetzung Datenschutz- Grundver-ordnung

Im Jahr 2018 wurden zahlreiche Maß-

nahmen zur Umsetzung der Vorgaben

der Datenschutz- Grundverordnung ge-

setzt. Es wurde eine Datenschutzbeauf-

tragte bestellt. Ebenso wurde in Koope-

ration mit der AK Niederösterreich ein

Verfahrensverzeichnis erstellt. Die aktu-

ellen Datenschutzerklärungen wurden

adaptiert. Auf BAK-Ebene wurde eine

Arbeitsgruppe eingerichtet, die sehr in-

tensiv an Vorschlägen zur Umsetzung

dieser Verordnung gearbeitet hat. Ne-

ben entsprechenden Mitarbeiterschu-

lungen wurden auch Überprüfungen

der Verfahrensabläufe durch die Daten-

schutzbeauftragte durchgeführt.

Neuausrichtung AK Bezirksstelle Neusiedl/See

Im September 2018 wurden Gespräche

über einen möglichen Verkauf der Lie-

genschaft in Neusiedl/See gestartet.

Page 49: Jahresbericht 2018 · rates „IGR Burgen-land-Westungarn“. Seit 2000 ist der Mitglied der Vollversammlung, seit 2003 Mitglied im AK-Vorstand, seit 2008 Mitglied der Bundesar- beitskammer

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Hintergrund ist, dass die AK-Bezirksstel-

le Neusiedl/See, welche im Hälfte Eigen-

tum zwischen Arbeiterkammer und ÖGB

steht, sanierungsbedürftig ist. Aufgrund

der Gesamtsituation der Beratungsstel-

le mit großem Sanierungsbedarf und

mangelnden Parkplätzen wurde eine

Neuausrichtung der Bezirksstelle Neu-

siedl gemeinsam mit dem ÖGB ange-

dacht. Ebenso ist die SPÖ Burgenland,

welche ein Servitut an der Liegenschaft

hat, an einem Verkauf ihrer Liegen-

schaft, welche sich inmitten der AK/

ÖGB Liegenschaft befindet, interessiert.

Diesbezüglich wurde ein Schätzgutach-

ten erstellt. Die Neuausrichtung der

Bezirksstelle könnte durch eine Einmie-

tung in neuen Büros und Seminarräu-

men erfolgen.

Der Vorstand hat den Grundsatzbe-

schluss gefasst, dass die Liegenschaft

EZ 3203, Gst.Nr240/1 auf der sich die

Bezirksstelle Neusiedl/See befindet

bestmöglich verkauft und dass eine zu-künftige Bezirksstelle in angemieteten

Räumlichkeiten mit entsprechend gut

ausgestatteter Infrastruktur angesie-

delt werden soll.

Veranstaltungen

Die Direktion versuchte im abgelaufe-

nen Jahr weiterhin verstärkt die AK

Burgenland als Veranstaltungsort bzw.

als Mitveranstalterin und Kooperations-

partnerin von Diskussionsveranstaltun-

gen zu aktuellen politischen Themen zu

positionieren.

nEröffnung der Wanderausstellung

„Steuertricks: Wer bietet weniger?“

Eine multimediale Reise ins Reich der

Steueroasen, 16.01.2018, Eisenstadt

nBekämpfung von Lohn- und Soziald-

umping, Delegation des Vorstandes der

AK Burgenland, 30.01. bis 01.02.2018 in

Brüssel

nBücherflohmarkt 02. Feber 2018,

AK-Bücherei Oberwart

nDie Märkte zivilisieren – Eine Koope-

rationsveranstaltung mit attac Burgen-

land, 19.03.2018, Eisenstadt

n„Immerschuld“ Abendlesung

mit dem Autor Roman Klementovic,

20.03.2018, Eisenstadt

nDreisprachiges Bilderbuchkino,

20.03.2018 AK-Bücherei Oberwart

nBücherflohmarkt #2, 23.03.2018,

AK-Bücherei Oberwart

nMedienflohmarkt und Tag der offe-

nen Tür, 07.04.2018, Eisenstadt

n„Über die Jahre“ – Ein Filmabend

im Rahmen der Veranstaltungsreihe

Arbeit & Leben, 11.04.2018, Eisenstadt

nEmpfang der AK Burgenland zum

Tag der Arbeit, 25.04.2018, Martinihof

Neudörfl

nLange Nacht der Bibliotheken,

28.04.2018 AK-Bücherei Oberwart

nBusiness Run 2018, 17.05.2018, Neu-

felder See

nArbeit & Leben: Arbeiten in Gesund-

heit und Pflege, 22.05.2018, Eisenstadt

nAK YOUNG Sporttag „Wir sagen der

Langeweile den Kampf an“, 29.05.2018,

Landessportzentrum VIVA Steinbrunn

nWorkshop „Gedichte und Geschich-

ten“ mit Heinz Janisch, 08.06.2018, Ei-

senstadt

nBilderbuchworkshop mit Birgit An-

toni, 08.06.2018 AK-Bücherei Oberwart

nBuchpräsentation und Gespräch

mit Emmerich Tàlos: Das austrofa-

schistische Österreich 1933 - 1938,

14.06.2018, Eisenstadt

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nBuchpräsentation mit Musik: Mi-

chael Hess & Harald Fink, 20.06.2018

AK-Bücherei Oberwart

nBücherflohmarkt #3, 22.06.2018,

AK-Bücherei Oberwart

nWERKstattARBEIT 2018, 12. und

13.07.2018, Cselley Mühle

nInform 2018, Kooperation mit dem

ÖGB und dem BFI, Messe-Stand 29.08.

bis 02.09.2018, Messegelände Ober-

wart

nArbeit und Leben Arbeit Generation

Y 2.0 mit Ali Mahlodji, 06.09.2018, Ei-

senstadt

nKrimilesung mit Evelyne Weissen-

bach, 06.09.2018, Oberwart

nBlutspendeaktion, 06. September

2018, Oberwart

nAbschlussveranstaltung Lesesom-

mer 2018, 12.09.2018, Oberwart,

nKooperationsreihe VORHER – 1938 –

NACHHER, Hitlermädel verraten nichts,

27.09.2018, Burgenländisches Landes-

museum

n70 Jahre Arbeiterkammer Burgen-

land, 04.10.2018, Eisenstadt

nFinanztipps für Eltern, 08.10.2018 in

Eisenstadt, 24.10.2018 in Güssing

nKooperationsreihe VORHER – 1938

– NACHHER, Filmabend und Diskussion

zum Fall Franz Murer – Anatomie eines

Prozesses, 09.10.2018, Kino Oberpul-

lendorf

nVernissage & Lesung Elisabeth

Holzschuster & Manuela Eitler-Sedlak,

15.10.2018, Oberwart

nLesung & Diskussion Menasse und

Menasse und 100 Jahre Republik, Ko-

operation AK-Bücherei Oberwart und

OHO Oberwart, 19.10.2018, OHO Ober-

wart

nEU Ratspräsidentschaft und soziale

EU - Die EU als Sozialunion? 29.10.2018,

Eisenstadt

nMedienflohmarkt und Tag der offe-

nen Tür, 10.11.2018, Eisenstadt

nKochbuchpräsentation mit Monika

Mayer-Höttinger, 16.11.2018, Oberwart

nKooperationsreihe VORHER – 1938

– NACHHER, Gedanken zum Gedenk-

jahr 1848 – 1918 – 1938 - 1968 – 2018,

20.11.2018, Eisenstadt

nLITERARISCHER ABEND mit Karin

Ivancsics & Christl Greller, 03.12.2018,

Oberwart

nMedienflohmarkt #4, 14.12.2018,

AK-Bücherei Oberwart

nTag der offenen Hintertür, 20. De-

zember .2018, Güssing

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Zeitungen, Broschüren, Infodienste

AK InfoDie „AK Info“ ist das Mitgliedermagazin

der AK-Burgenland. Die Zeitschrift er-

schien im Jahr 2018 fünfmal und wurde

im Burgenland an jeden Haushalt und an

alle AK-Mitglieder außerhalb des Bun-

deslandes zugestellt. Inhaltlich umfasst

die „AK Info“: die Darstellung der Inter-

essenspolitik der AK Burgenland, Tipps

und Serviceartikel aus der Rechtsbera-

tungspraxis sowie Berichte über Aktivi-

täten und Aktionen der AK Burgenland.

Planung, Redaktion und grafische Ge-

staltung der „AK Info“ erfolgen zur Gän-

ze in der Abteilung für Kommunikation

& Marketing.

Ausgabe Auflage

Feber 125.000

April 125.000

Juni 125.000

Oktober 125.000

Dezember 125.000

AK Info für ungarische ANDie 2013 gestartete Herausgabe einer

AK-Info in ungarischer Sprache wurde

2018 fortgesetzt. Das Projekt zielt da-

rauf ab, ungarische Tagespendler über

arbeitsrechtliche Bestimmungen und

eine korrekte Entlohnung zu informie-

ren. Es ist somit ein wichtiger Beitrag

gegen Lohn- und Sozialdumping. Im Be-

richtsjahr gab es eine Ausgabe der Un-

garn-Zeitung. Das Schwerpunktthema

der letzten Ausgabe der ungarisch-spra-

chigen AK-Info war „Wie soll Arbeit?“.

Folder/BroschürenÜber rechtliche Bestimmungen und

Neuerungen informieren von der AK

aufgelegte Folder und Broschüren, die

sowohl Mitgliedern als auch Betriebs-

räten und Funktionären zur Verfügung

gestellt werden. Ein Teil dieser Publika-

tionen sind sogenannte Pool-Broschü-

ren, bei denen der Text-Kern von einer

anderen Länderkammer übernommen

werden kann. Doch rund zwei Drittel der

Broschüren und Folder werden – in Ab-

stimmung mit dem jeweiligen Fachbe-

reich - von Mitarbeitern der Abteilung

Kommunikation & Marketing selbst ver-

fasst. Die grafische Aufbereitung erfolgt

ebenfalls durch die Abteilung. Folgende

Publikationen wurden im Berichtsjahr

herausgegeben:

Broschüren / Folder Auflage

Folder „Tipps zum Steuer Sparen“

3.000

Broschüre „Steuer Sparen“ 1.000

Folder „Sozialrechtliche

Bestimmungen“ 2.500

Folder „Geringf. Beschäftigung“ 2.000

Broschüre „Frauen und Pensionskonto“

3.000

Broschüre „Steuertipps für Eltern“

2.000

Broschüre “Arbeitsrecht 2018“ 2.000

Broschüre „Kinderbetreuungs-

geld“ 2.000

Folder „Arbeitsverhältnisse 2018“

2.000

Taschenfahrpläne 6.500

+Karten „Pendlerbefragung“ 6.500

Information und Öffentlichkeitsarbeit

MUTTERSCHUTZSCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR WERDENDE MÜTTER

WIR INFORMIEREN! Die Ratgeber der AK-Burgenland

GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

03|2018

KONSUMENTEN-RECHTEHILFREICHE TIPPS RUND UM DEN EINKAUF

WIR INFORMIEREN! Die Ratgeber der AK-Burgenland

GERECHTIGKEIT MUSS SEIN

03|2018

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Broschüre „Konsumenten“ 2.000

Broschüre „Arbeitspapiere“ 2.000

Broschüre „Familienzuwachs“ 3.000

Jahresbericht 200

Folder „Pflegefreistellung“ 3.000

Broschüre „Mutterschutz“ 1.000

Broschüre „Elternkarenz“ 1.000

Broschüre „Kinderbetreuungsgeld“

1.000

Broschüre „Elternteilzeit“ 1.000

Broschüre „Generation Y“ 1.500

Imagefolder 5.000

Plakate und Grafiken Um Themenschwerpunkte nachhaltig zu

platzieren, werden neben schriftlichem

Info-Material auch Plakate, Roll-Ups und

verschiedene Info-Tafeln produziert. Im

Berichtsjahr wurden für folgende Aktionen-

Plakate gestaltet und aufgelegt:

n Sozialrechtliche Bestimmungen

n Kegelturnier

n AK-Card

n Lohnsteuerberatungsaktion

n BAK-Kampagne „Leistungen“

n Kampagne „Wie soll Arbeit?“

n Themenplakate „Bücherei“

n Themenplakate „Arbeit & Leben“,

Businessrun, Sportag.......

Die Plakate werden den Betriebsräten

zum Aushang am „Schwarzen Brett“ zur

Verfügung gestellt. Auch die AK-Zen-

trale sowie die Bezirksstellen werden

damit bestückt. Zur Komplettierung der

Ausstattung zählen auch Roll-ups so-

wie Info-Tafeln, die – themenspezifisch

– mehrmals pro Jahr aktualisiert und

layoutiert werden.

Daneben gestaltet die Abteilung sämt-

liche Druckvorlagen für Einladungen,

Drucksorten und Werbemittel.

Page 53: Jahresbericht 2018 · rates „IGR Burgen-land-Westungarn“. Seit 2000 ist der Mitglied der Vollversammlung, seit 2003 Mitglied im AK-Vorstand, seit 2008 Mitglied der Bundesar- beitskammer

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Auch über 600 Urkunden für Jubila-

re-Ehrungen werden pro Jahr produziert.

Info-Dienste

Info-Dienste richten sich an die bur-

genländischen Betriebsräte. Sie be-

inhalten umfassende Informationen

zu Themenschwerpunkten. Ein Brief

des Präsidenten komplettiert das In-

fo-Material. In kleiner Auflage ergeht

ein Info-Dienst an die Betriebsratsvor-

sitzenden (ca. 300), in großer Auflage

an alle burgenländischen Betriebsräte

(ca. 1.200). Im Berichtsjahr wurden 11

Info-Dienste zusammengestellt, kuver-

tiert und versendet.

Presseaussendungen

Zur Information der Öffentlichkeit wur-

den im Berichtsjahr insgesamt 151 Pres-

seaussendungen an die Medien ver-

schickt.

Pressekonferenzen

Im Laufe des Berichtsjahres wurden 17

Pressekonferenzen organisiert und ab-

gehalten. Die Medien erhielten für jede

Pressekonferenz eigens erstellte Unter-

lagen.

Pressespiegel

Der 2012 eingeführte elektronische

Pressespiegel wurde im Berichtsjahr

fortgeführt. Die wichtigsten tagespo-

litischen Themen und Artikel werden

elektronisch erfasst und per e-mail allen

Mitarbeitern von AK und ÖGB übermit-

telt. Jeden Morgen erhalten

die Kollegen mit dem DeFac-

to-Pressespiegel die für sie

wichtigsten Medienmeldun-

gen des Tages. Die Aktuali-

sierung erfolgt werktäglich,

Treffer aus Wochenend- und

Feiertagausgaben werden

am darauffolgenden Werktag

eingefügt.

AK-Homepage

Die Homepage der AK Burgenland

(bgld.arbeiterkammer.at) wurde einem

Relaunch unterzogen und ist weiterhin

eine zentrale Kommunikationsplatt-

form. Neben tausenden Artikeln zu ar-

beitnehmerrelevanten Themen, Tipps

und Servicerechnern, die stets aktuell

gehalten werden müssen, finden sich

auf der Homepage auch zahlreiche Fol-

der, Broschüren, Presse-Infos und Mus-

terbriefe zum Downloaden. Die ständi-

gen Aktualisierungen zielen auch auf

eine leichte Lesbarkeit der Texte und

auf Suchmaschinen-optimierte Formu-

lierungen. Aktualisierungen, Adaptie-

rungen und Kampagnen auf der Home-

page werden in enger Abstimmung mit

den anderen Länderkammern sowie der

zentralen Portal-Redaktion durchge-

führt.

Landesspezifische Schwerpunkte waren

2018 das burgenlandweite AK-Kegeltur-

nier, die bundesweite Kampagne „Wie

soll Arbeit?“ sowie die Herbstkampagne

„Wir halten Österreich am Laufen“.

Im Berichtsjahr wurden auf bgld.ar-

beiterkammer.at 93.000 Besuche mit

270.000 Seitenaufrufe und mehr als

12.700 Downloads gezählt.

Social MediaDie Follower-Anzahl auf dem Social-Me-

dia-Kanal Facebook (www.facebook.

com/ArbeiterkammerBurgenland) stieg

von 1.965 auf 2.978 „Gefällt mir“-An-

gaben und von 1.869 auf 3.047 Seiten-

Page 54: Jahresbericht 2018 · rates „IGR Burgen-land-Westungarn“. Seit 2000 ist der Mitglied der Vollversammlung, seit 2003 Mitglied im AK-Vorstand, seit 2008 Mitglied der Bundesar- beitskammer

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abonnenten. Rund 26 Prozent der Sei-

tenabonnenten befinden sich im Alter

von 25 bis 34 Jahren, auch 26 Prozent

der Abonnenten sind zwischen 35 und

44 Jahren alt und 20 Prozent der 45-

bis 54-Jährigen bewegen sich auf der

AK-Facebook-Seite. Foto-Beiträge wei-

sen eine Engagement-Rate (Likes, Kom-

mentare, Shares, Klicks) von 3% auf, die

als überdurchschnittlich gut interpre-

tiert werden kann, da bereits eine von

1% als gut gilt.

Die Beiträge auf der Facebook-Seite

werden grundsätzlich organisch aus-

gespielt, d.h. sie werden nicht mit Geld

unterlegt. Bei bestimmten Kampagnen,

wie „Wie soll Arbeit“ oder der „Herbst-

kampagne“, wurden geringe Werbein-

vestitionen getätigt, um die gewünsch-

te Zielgruppe der burgenländischen

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

abzudecken. Auf dem Kanal werden

mit Facebook-Postings, sämtliche Akti-

onen, Aussendungen, Updates zur Ar-

beitswelt, Behind-the-scenes-Einblicke,

hilfreiche Tipps und Services, Veran-

staltungen und Kampagnen veröffent-

licht bzw. begleitet. Für Postings auf Fa-

cebook wurde ein Template erstellt, um

den Wiedererkennungswert zu steigern,

relevante Inhalte mit Mehrwert anzubie-

ten und essenzielle Themen in der Öf-

fentlichkeit zu stärken.

Die Abteilung „Kommunikation & Marke-

ting“ betreut neben dem Facebook-Chan-

nel, auch die Kanäle Instagram, Twitter

und YouTube. Der YouTube-Channel

wurde ausgebaut, mit einem Titelbild,

Verlinkungen zu den restlichen Soci-

al-Media-Kanälen sowie Kanaltrailer ver-

sehen und erste Playlists wie „AK-Tipps“

hinzugefügt. Dieser Kanal fungiert als

Add-on zu den vorhandenen Kanälen,

damit im Falle eines YouTube-Search die

Arbeiterkammer Burgenland auch ge-

funden wird. Seit 2018 ist die Arbeiter-

kammer Burgenland auf der Foto- und

Videos-Sharing-Plattform Instagram

und dem Microblogging-Dienst Twitter

vertreten. Mit Instagram wird vor allem

eine jüngere User-Gruppe abgedeckt,

Twitter-Updates der Arbeiterkammer

Burgenland zielen primär auf Stakehol-

der im Bereich der Politik und des Jour-

nalismus ab.

Aufgrund von Ressourcen-Gründen er-

folgt die Bespieglung der Kanäle von In-

stagram, Twitter und YouTube fall- und

anlassbedingt.

Aktionen und Kampagnen

Dialoginitiative Wie soll Arbeit?Von Anfang März bis Ende Mai hieß es

„Wie soll Arbeit?“. Die große Dialoginiti-

ative der Arbeiterkammer und des ÖGB

lud burgenländische Arbeitnehmer und

Arbeitnehmerinnen zum Mitreden und

Mitbestimmen ein.

Während die Zahlen Österreich mit

301.224 teilgenommenen Personen ein

respektables Ergebnis bescheinigen, tut

sich das Burgenland besonders hervor.

Mehr als 12 Prozent der burgenländi-

schen Arbeitnehmer haben sich betei-

ligt und ihre Wünsche, Sorgen, Erwar-

tungen sowie Anliegen kundgetan.

Bei über 200 verschiedenen Dialog-Ak-

bgld.arbeiterkammer.at

02682 740

Jetzt einfach mitbestimmenWie soll Arbeit? Alle burgenländischen Be-schäftigten können sich zu Wort melden. Warum erklärt der AK-Präsident.

Vorsicht vor Abo-TrickMit Nahrungsergän-zungsmitteln wollte sich ein Nordburgen-länder etwas Gutes tun. Sehr zum Leidwe-sen seiner Geldbörse.

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Top-Weine & 1A-Mitarbeiter Auszeichnungen für seine Weine hat Erich Scheiblhofer schon ge-nug, nun wurde dem An-dauer Winzer eine andere Ehre zu Teil: Als bester Arbeitgeber des Landes.

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Nr. 2 / April - 2018 iNFOInformationen der Arbeiterkammer Burgenland

Arbeit verdient Respekt.

Wien, am 09.07.2018

Page 55: Jahresbericht 2018 · rates „IGR Burgen-land-Westungarn“. Seit 2000 ist der Mitglied der Vollversammlung, seit 2003 Mitglied im AK-Vorstand, seit 2008 Mitglied der Bundesar- beitskammer

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tionen allein im Burgenland – Betriebs-

besuche, Straßenaktionen und Groß-

wie Fachveranstaltungen – wurde ein

intensiver Dialog mit den Arbeitneh-

mern geführt. 12.124 Menschen be-

antworteten die Fragen zu den sieben

politischen Themen und sechs AK-Leis-

tungen schriftlich. 10.038 Papierfrage-

bögen aus dem Burgenland zählten die

Meinungsforscher bei IFES. 2.086 bur-

genländische Arbeitnehmer taten on-

line ihre Meinung kund.

Die Ergebnisse sind in ein Zukunftspro-

gramm gegossen und weisen der Arbei-

terkammer den Weg der nächsten Jah-

re.

„Arbeit verdient mehr Respekt“ist das Motto einer bundesweiten Kam-

pagne. Darin stellt die Arbeiterkammer

die vielen Menschen in den Mittelpunkt,

die tagtäglich dafür sorgen, dass alles

glatt läuft: die schon frühmorgens und

noch spätabends im Supermarkt arbei-

ten, damit die Menschen jederzeit ein-

kaufen können, die nachts Straßen und

Schienen reparieren, die die Menschen

in den Öffis sicher zur Arbeit bringen,

Angehörige gesund pflegen, bei Wind

und Wetter am Bau oder im Akkord in

der Industrie arbeiten und viele andere

mehr. Sie werden in einem TV und Ki-

no-Spot, sechs Print-Sujets und einer

Radio-Kampagne, die öffentlich Danke

sagt, selbstbewusst inszeniert. Die ös-

terreichweite Kampagne wird regional

mit Dialogmaßnahmen und in Social

Media verstärkt.

Länderspezifisch wurden für beide Kam-

pagnen Info-Pakete für die Betriebsräte

versendet, die Mitarbeiter informiert

und alle AK-Stellen mit Info-Materialaus-

gestattet. Darüber hinaus wurden die

Kampagnen-Inhalte in der Mitglieder-

zeitung thematisiert und mit passenden

Fällen aus dem Rechtsschutzbereich

aufbereitet.

LohnsteuerberatungDie Lohnsteuerberatungsaktion lief von

5. bis 20. März 2018. Dabei wurden die

Steuer-Beratungstage in den Bezirken

bereits zum 13. Mal durch eine Medien-

kooperation mit dem ORF Burgenland

ergänzt. Über den gesamten Kampag-

nenzeitraum gab es Spot-Schaltungen

in TV und Radio sowie werktags den

täglichen Steuerspartipp des AK-Exper-

ten im Radio.

Veranstaltungen

Im Laufe des Berichtsjahres wurden von

der Abteilung Kommunikation und Mar-

keting folgende Veranstaltungen orga-

nisiert bzw. mitbetreut.

nVollversammlungen im Mai und No-

vember

n Empfang zum Tag der Arbeit

n BiBi Messe (Fotowand + Transpa-

rent, Fotoservice „Fallschirm“)

n Partnerschaftstag mit dem Jäger-

battailon 19

n70 - Jahr Feier

n AK-Pendleraktion (Taschenfahrplä-

ne, Umfrage)

Empfang zum Tag der Arbeit

Der jährliche AK-Empfang zum Tag der

Arbeit wurde 2018 zum 12. Mal veran-

staltet. An die 350 Gäste, Funktionä-

re der AK und des ÖGB, Betriebsräte,

befreundete Institutionen, Behörden,

Arbeit verdient Respekt.

Wien, am 09.07.2018

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Vereine und Geschäftspartner, Mitar-

beiter der AK und des ÖGB so- w i e

Medienvertreter – folgten der

Einladung in den Martinihof in

Neudörfl. Zu den Ehrengästen

zählten zahlreiche Vertreter

der Politik und des Landes,

an der Spitze Landeshaupt-

mann Hans Niessl.

70-Jahr-Feier

Mit einem Festakt im

großen Saal wurde am

4.10.2018 das 70-Jahr-Ju-

biläum der AK gefeiert.

Als Ehrengäste konnten

die gesamte burgen-

ländische Landesregie-

rung, BAK-Präsidentin

Renate Anderl sowie zahlreiche

Vertreter aus Wirtschaft, Sozialpartner-

schaft und Verwaltung begrüßt werden.

Nach der Festvollversammlung wurde

die Austellung „70 Jahre AK“ feierlich

enthüllt. Zur Ausstellung: Auf 7 Tafeln

wird – je ein Jahrzehnt – die Entwicklung

seit 1948 dargestellt. Grundlage ist die

Ausstellung, die zum 60-Jahr Jubiläum

gemacht wurde, ergänzt um das letzte

Jahrzehnt. Auf einer Zusatztafel wer-

den die Bezirksstellen vorgestellt. Die

historische Aufarbeitung erfolgte durch

Dr. Anton Fennes. Fennes erstellte Ma-

terial, die grafische Gestaltung erfolgte

durch Koll. Felder im Haus.

Anschliessend: wude die 70-Jahr Feier

im Festzelt am AK-Parkplatz fortgesetzt.

Schwerpunkte dabei waren ein Festakt

mit Interviewrunde der beiden Altprä-

sidenten. Der Festakt wurde mit dem

Anschneiden der Jubiläumstorte durch

AK-Präsident Michalitsch, Direktor Leh-

ner und Direktor-Stv. Porics beendet. Ein

weiterer Schwerpunkt war der AK-Foto-

wettbewerb „Arbeit im Fokus“ 2018. Be-

reits im Vorfeld des AK-Jubiläumsfestes

wurde per Facebook, Instagram, Twit-

ter und auf der Homepage

der AK

B u r g e n -

land zum

Fotowett-

b e w e r b

„Arbeit im

Fokus 2018“

aufgerufen.

Der Wettbe-

werb war so-

wohl für Profis

als auch für

Amateure of-

fen. Zahlreiche

Fotos langten

per e-mail in der

KoMa-Abteilung

ein.

Die Prämierung der Preisträger und die

Präsentation des Gewinner-Fotos fand

vor Ort im Rahmen der Jubiläumsver-

anstaltung statt.

AK-Card

Vergünstigungen für alle Kartenin-haberDie 2016 ins Leben gerufene AK-Card

wurde im Berichtsjahr fortgesetzt. Mit

dieser Mitgliedskarte können über 30

Vergünstigungen in Anspruch genom-

men werden, die exklusiv für AK-Mitglie-

der ausgehandelt wurden. Das Angebot

umfasst den Kultur-und Freizeitbereich,

die Preisersparnis liegt zwischen 10 und

25 Prozent.

Alle Angebote und die Vergünstigun-

gen finden sich übersichtlich auf der

AK-Website sowie in jeder Ausgabe der

Mitgliederzeitung „AK-Info“. Über Neu-

erungen hält die AK-Facebook-Seite auf

dem Laufenden. Im Berichtsjahr waren

6.200 AK-Cards in Umlauf.

iNFO

bgld.arbeiterkammer.at02682 740

Die neue AK-Card ist da

Verzichten Sie auf keinen EuroSchenken Sie nicht Geld her und holen Sie sich mit der Arbeitnehmerveran-lagung Ihr Geld zurück. Die AK gibt Tipps und hilft beim Steuern sparen.

AK-Wahl: Ihre Stimme zähltVom 20. März bis 2. April wird die burgenländische Arbeitnehmervertretung gewählt. Alles zur Wahl.

Pflegegeld für Max erstritten Nach der Krebserkran-kung des Sohnes verlor eine Nordburgenländerin ihren Job und auch noch den Mann. Mit Hilfe der Arbeiterkammer bekom-men Mama und Max nun Pflegestufe 1.

Informationen der Arbeiterkammer Burgenland

Nr. 1 / Februar - 2019

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Interessenpolitik

Die Abteilung für Interessenpolitik ist

die Grundlagenabteilung in der AK

Burgenland. In ihr sind die Bereiche

Arbeitsmarktpolitik, Sozialpolitik, Wirt-

schaftspolitik, EU, Umwelt und Verkehr,

Steuern sowie Frauenpolitik zusam-

mengeführt. Neben der Arbeit in den

verschiedensten Entscheidungsgremi-

en gehört die Ausrichtung inhaltlicher

Veranstaltungen sowie die Erstellung

von Broschüren und Bearbeitung von

Studien zu den Kernaufgaben der Ab-

teilung.

Arbeitsmarkt

Nachdem sich bereits in der zweiten

Hälfte des Jahres 2017 eine deutliche

Entspannung am Arbeitsmarkt abge-

zeichnet hatte, sank auch im Jahr 2018

die Arbeitslosigkeit im Burgenland. Die

Zahl der Arbeitslosen verringerte sich

auf 8.750. Die Zahl der Beschäftigten

erreichte mit einem Jahresdurchschnitt

von 104.600 einen Rekordwert. Nach

vielen Jahren mit schwieriger Wirt-

schaftslage in Folge der Krise 2008/9

sowie in Folge des steigenden Arbeits-

kräftepotentials aufgrund der Öffnung

des Arbeitsmarktes verzeichnete man

im Burgenland mit einem Minus von 8,9

% bei der Arbeitslosigkeit den stärksten

Rückgang seit 2007. Dennoch bleibt die

Situation für einzelne Gruppen am Ar-

beitsmarkt nach wie vor angespannt. So

sank zwar auch die Arbeitslosigkeit bei

den über 50-Jährigen, die Arbeitslosen-

quote liegt hier mit 10 % dennoch deut-

lich über der allgemeinen Arbeitslosen-

quote von 7,7 %. Aus diesem Grund ist

insbesondere die Einstellung der Aktion

20.000 mit 1.1.2018 aus Sicht der AK

nicht nachvollziehbar.

Die unselbständige Beschäftigung im

Burgenland betrug per 12/2018 100.990

Personen. Das entspricht einer Steige-

rung von + 2,2% oder 2.209 Personen

im Vergleich zu 12/2017. Im Dezember

2018 waren 23.431 AusländerInnen im

Burgenland beschäftigt, was gegen-

über 12/2017 (22.009 Personen) eine

Steigerung von 1.422 Personen oder

6,5 % ausmacht. Die höchste Anzahl

der unselbständig Beschäftigten aus

den EU-Staaten kommt aus Ungarn mit

15.321 Personen (gegenüber 12/2017:

+1.033 Personen oder +7,2 %).

AMS

Die Arbeiterkammer hat auch im Jahr

2018 ihre Agenden im burgenländischen

AMS wahrgenommen und die Interessen

der ArbeitnehmerInnen im Austausch

mit dem ÖGB im AMS-Landesdirekto-

rium vertreten. Für die Vertreterinnen

und Vertreter von AK und ÖGB in den

Regionalbeiräten gab es am 9. Oktober

2018 eine Sitzung der ArbeitnehmerIn-

nen-Kurie in der AK-Bezirksstelle in

Oberpullendorf. Im Zentrum der Diskus-

sion standen – wie auch bei den Sitzun-

gen der bundesweiten ArbeitnehmerIn-

nen-Kurie – die geplanten Kürzungen

der Bundesregierung beim AMS-Bud-

get. Als Referentin konnte die Koll.in Ilse

Leidl-Krapfenbauer von der AK Wien ge-

wonnen werden.

Auf Initiative von AK und ÖGB hat sich

das AMS-Landesdirektorium im Herbst

2018 in einem gemeinsamen Brief an

die Bundesgeschäftsstelle (BGS) des

AMS gewandt.

Im Frühjahr 2018 war klar, dass das Bud-

get des AMS Österreich eine Kürzung

durch die zuständigen Ministerien er-

fahren würde. Fraglich war, ob bzw. in

welchem Ausmaß die Arbeitsmarktrück-

lage aufgelöst werden kann. Gerechnet

wurde (im besten Falle) mit einer Kür-

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zung von rund 10%-11% – im Worst-Ca-

se-Szenario ergaben die Berechnungen

der BGS eine Kürzung um 25%. Die

tatsächliche Entscheidung wurde erst

Ende Oktober 2018 gefällt. Das Budget

des AMS wurde für 2019 um ca. 10%

auf 1.251 Mrd. gekürzt. Die ersten Be-

rechnungen der BGS zur Aufteilung des

Budgets auf die Landesorganisationen

wiesen für das AMS Burgenland ein Mi-

nus von 23,55% aus. Damit wäre das

Minus für das Burgenland annähernd

beim Worst-Case-Szenario zu liegen ge-

kommen. Auch bereinigt um die Mittel

für die Aktion 20.000 ergab sich immer

noch ein Minus von mehr als 18 %. Wäh-

rend andere Landesorganisationen wie

zB Tirol nur mit einem Minus von rund

2,2 % rechnen konnten. Das Landesdi-

rektorium des AMS Burgenland ersuch-

te daher den Vorstand, das Minus für

die einzelnen Landesorganisationen mit

14% (ohne A20) zu deckeln um ein Min-

destmaß an Kontinuität und Planbarkeit

gewährleisten zu können.

Zwar konnte aufgrund der Initiative von

AK und ÖGB auf die bundesweite Mittel-

verteilung noch einmal Einfluss genom-

men werden, was zu einer gerechteren

Verteilung der Kürzungen führte. Den-

noch sind diese bundesweit schmerz-

haft und haben insbesondere im Bur-

genland den Druck auf zwei Bereiche

erhöht, die der AK Burgenland immer

arbeitsmarktpolitisches Anliegen waren

und sind: einerseits die überbetriebliche

Ausbildung in Lehrwerkstätten und an-

dererseits die Leistungen der Sozialöko-

nomischen Betriebe und Gemeinnützi-

gen Beschäftigungsprojekte. Die durch

die Bundesregierung durchgeführten

Kürzungen im AMS-Budget werden

2019 in vielen Bereichen zu Einschnitten

führen. Und das obwohl es nach wie vor

viele Gruppen am Arbeitsmarkt gibt, die

übermäßig stark von Arbeitslosigkeit

betroffen sind. Anders als in benachbar-

ten Bundesländern konnte im Burgen-

land zumindest die Schließung ganzer

Projekte verhindert werden. Und der

Umstand, dass letztlich zumindest im

Bereich der überbetrieblichen Lehraus-

bildung eine Abfederung der geplanten

Kürzungen sowie die Verlängerung des

Fachkräftestipendiums erreicht werden

konnte, ist allein dem Einsatz der Arbeit-

nehmerInnenvertretung zu verdanken.

So haben die VertreterInnen von AK

und ÖGB bundesweit erreicht, dass das

Fachkräftestipendium um weitere zwei-

Jahre verlängert wird. Darüber hinaus

wurde die Liste der Berufsausbildungen

wieder um den Sozialbereich erweitert.

ESI Fonds

Der Fonds zur ländlichen Entwicklung

(ELER), der Europäische Regionalent-

wicklungsfonds (EFRE), der Europäische

Sozialfonds (ESF) und der Europäische

Meeres- und Fischereifonds (EMFF) ge-

hören zu den Finanzierungsinstrumen-

ten der Europäischen Kohäsionspolitik.

ELER, EFRE, ESF, EMFF

Diese Fonds werden unter dem Begriff

„Europäische Struktur – und Investiti-

onsfonds“ (ESI Fonds) zusammenge-

fasst. In den Programmen der einzelnen

Fonds werden Investitionsprioritäten,

Abwicklungsstrukturen und Mittelzutei-

lung festgelegt. Fondsspezifische Ver-

waltungsbehörden in den Mitgliedsstaa-

ten wickeln diese Programme ab.

Fördergremien

Die AK Burgenland ist in allen Förder-

gremien der EU-Programme mit Sitz

und Stimme vertreten. Die AK sieht vor

allem ihre Aufgabe darin, zu schauen,

dass das vorhandene Geld von Förder-

programmen so eingesetzt wird, sodass

einerseits dieses den ArbeitnehmerIn-

nen zugutekommt und andererseits die

Schaffung von Arbeitsplätzen fördert.

PendlerInnenservice

Das Burgenland ist ein Land der Pendle-

rinnen und Pendler. Etwa 100.000 pen-

deln innerhalb des Burgenlandes sowie

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zu einem Arbeitsplatz in ein anderes

Bundesland. Viele nehmen weite Stre-

cken und lange Anfahrtswege auf sich.

Daher ist es uns wichtig, die PendlerIn-

nen zu vertreten und gut zu informie-

ren.

Fahrplanaktion

Am 06.12.2018 verteilte die Arbeiter-

kammer Burgenland gemeinsam mit

dem ÖGB und der Fachgewerkschaft

VIDA auf den Bahnsteigen der burgen-

ländischen Bahnhöfe rund 6.000 neue

VOR-Fahrpläne an die PendlerInnen.

Dabei wurden die Fahrgäste auch nach

Verbesserungsvorschlägen gefragt und

auf die aktuelle Online- Umfrage auf-

merksam gemacht. Durch die gewonne-

nen Informationen wird direkt mit den

ÖBB und der Raaberbahn Österreich AG

verhandelt.

PendlerInnenbeirat

Mit dem VOR gibt es regelmäßige Ge-

spräche im Rahmen des PendlerInnen-

beirates, dem neben den VertreterInnen

des VOR, die Arbeiterkammer Burgen-

land, Niederösterreich und Wien ange-

hören. Die Abstimmung der Fahrpläne,

Tarife und länderübergreifende Infra-

strukturmaßnahmen stehen im Mittel-

punkt der Verhandlungen. Themati-

scher Schwerpunkt im Jahr 2018 waren

die Gespräche zu den Verkehrsdienste-

verträgen (VDV). Ein weiterer wesentli-

cher Punkt ist der Austausch im Fach-

gremium, einer Vernetzung zwischen

der AK, dem Land Burgenland und dem

PendlerInnenforum. Diese Kooperation

hat sich bewährt – die Verbesserungen

für PendlerInnen stehen im Vorder-

grund.

Studien

Um politisch Forderungen stellen zu

können und Verbesserungen für die

PendlerInnen im Burgenland zu errei-

chen, stellten wir gemeinsam mit den

Arbeiterkammern Niederösterreich und

Wien eine Studie in Auftrag. Diese gibt

Aufschluss über die Mobilität von Er-

werbstätigen. Im Detail wurden für die

Ostregion – BGLD, NÖ, W – regionale Un-

terschiede analysiert. Link zur Studie:

https://emedien.arbeiterkammer.at/vie-

wer/object/AC15225562/1/

Information für PendlerInnen

Im Jahr 2018 lag der Informations-

schwerpunkt für PendlerInnen in der

Auskunft über die (geplanten) Baustel-

len und Informationen über die Verspä-

tungsentschädigung.

Kinderbetreuungsatlas aktuali-siert

Das Projekt Kinderbetreuungsatlas

wurde im Jahr 2017 erstmals für das

Burgenland neu aufgesetzt und als

webbasierte Informationsplattform mit

kartografischen Elementen konzipiert.

2018 fand die erste Aktualisierung der

Daten statt. Mittlerweile sind die Karten

zur Kinderbetreuung im Burgenland für

die Jahre 2016 bis 2018 vergleichbar im

Internet abrufbar. An einem weiteren

Ausbau bzw. Verbesserung der Platt-

form wird gearbeitet.

Momentum 2018: Klasse

Gemeinsam mit dem ÖGB Burgenland

wurden im Jahr 2018 drei Beiträge

zum jährlichen Momentum Kongress in

Hallstatt eingereicht, der von 16. bis 19.

Oktober stattfand. Der Kongress – der

durch die AK Burgenland wieder finanzi-

ell unterstützt wurde – tagte unter dem

Generalthema „Klasse“. Von sieben Mit-

arbeiterinnen und Mitarbeitern des ÖGB

und der AK Burgenland wurden Beiträge

eingereicht. Die Einreichungen wurden

unter folgenden Titeln geführt: „Arbeit

& Generation Y“, „Sozialversicherung

im Burgenland“ sowie „AK-Bücherei-

en Burgenland und die Gewerkschafts-

schulen Burgenland: Der Versuch einer

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Annäherung im emanzipatorischen Bil-

dungssinne“. All diese Themen betrach-

teten das Generalthema „Klasse“ von

unterschiedlichen Blickwinkeln. Zum

einen aus der Perspektive der Jugend-

lichen im Burgenland, der Mitglieder der

AK Burgenland sowie der Burgenlände-

rinnen und Burgenländer. Der Beitrag

zum Jugendthema erschien auch im

Blog Arbeit & Wirtschaft.

Veranstaltungen

Symposium „Gemeinsam gut arbeiten“

Aufbauend auf den Ergebnissen der

Studie der ÖGB Frauen Burgenland zu

Gewalt am Arbeitsplatz, die 2017 durch

das IFES durchgeführt wurde, fand am

8. März 2018 ein großes Fachsymposium

zum Thema „Gemeinsam gut arbeiten“

statt. Veranstaltet wurde das Symposi-

um durch die ÖGB Frauen Burgenland in

Kooperation mit der AK.

Den Vormittag gestaltete die Präsen-

tation der Studienergebnisse und eine

Fachdiskussion zum Thema mit Ar-

beitspsychologin Veronika Jakl und dem

Leiter des Arbeitsinspektorates Günter

Schinkovits. Am Nachmittag ging es vor

allem um den Austausch in Arbeitsgrup-

pen mit sämtlichen relevanten Orga-

nisationen und PlayerInnen in diesem

Bereich. Als Abschluss zum Internatio-

nalen Frauentag luden die ÖGB Frauen

im großen AK-Saal zur Aufführung des

Portraittheaters „Geheimsache Rosa

Luxemburg“ ein.

Die Märkte zivilisieren!

Am 19. März 2018 fand in der AK Bur-

genland unter dem Titel „Die Märkte zi-

vilisieren“ eine Kooperationsveranstal-

tung mit attac statt. Als Referent war Dr.

Georg Hubmann vom Jahoda-Bauer-In-

stitut aus Linz angereist.

Warum müssen Menschen an der Pro-

duktion von Waren krank werden oder

daran sterben? Schlechte Produktions-

bedingungen, niedrige Umweltstan-

dards und Ressourcenverschwendung

sind kein unumstößliches Naturgesetz.

Es gilt jene Mechanismen freizulegen

und zu ändern, die ein gerechtes globa-

les Zusammenleben verhindern. Freie

Märkte ermöglichen die Ausbeutung

von Menschen und den Raubbau an

der Umwelt – zu Gunsten der Profitma-

ximierung weniger. In seinem Vortrag

skizzierte Dr. Hubmann Wege um den

internationalen Handel in Einklang mit

Werten wie Gerechtigkeit, Würde und

Fairness zu bringen: von freien Märkten

hin zu zivilisierten Märkten.

Arbeit & Arbeitslosigkeit: Über die Jahre

Die Reihe „Arbeit und Leben“ hat seit

2016 eine Vielzahl an Themen behan-

delt: Von den Fragen der Digitalisierung

und dem Datenschutz über Gesundheit,

Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit

bis hin zu der Frage, was erwarten sich

junge Menschen von der Arbeitswelt.

Als im Sommer 2017 das Angebot kam,

die Rechte an dem preisgekrönten Film

„Über die Jahre“ zu erwerben und die

Möglichkeit auf ein Publikumsgespräch

mit dem Regisseur zu erhalten, war

klar, dass sich AK und ÖGB in der Dis-

kussion über die Zukunft der Arbeit

auch dem Verlust und dem Wegfall von

Arbeit inhaltlich widmen müssen. Ins-

besondere aufgrund der Ausrichtung

des Films, der ältere und/oder unqua-

lifizierte ArbeitnehmerInnen begleitet.

Mit März 2018 waren österreichweit

rund 320.000 Menschen ohne Beschäf-

tigung – rund ein Drittel von ihnen ist

über 50 Jahre alt. Gerade in Hinblick

auf den Wandel der Arbeitswelt durch

die fortschreitende Digitalisierung wird

sich auch die Interessenvertretung der

ArbeitnehmerInnen mit der Frage des

Verlusts von Arbeit – und möglichen

Ausgleichen beschäftigen müssen. Aus

diesem Grund fand am 11. April 2018 die

Filmvorführung mit anschließendem

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Publikumsgespräch statt.

Im Anschluss an den Film diskutierten

Regisseur Nikolaus Geyrhalter, AK-Prä-

sident Gerhard Michalitsch und Rechts-

expertin Mag.a Doris Graser-Kern zum

Umgang mit Arbeitslosigkeit auf per-

sönlicher und gesellschaftlicher Ebe-

ne. Gerade in Hinblick auf die im Film

gezeigten Schicksale von älteren Ar-

beitnehmerInnen thematisierte AK-Prä-

sident Michalitsch die aktuellen Budget-

kürzungen in der Arbeitsmarktpolitik

und insbesondere das Einstellen der

Aktion 20.000. Abteilungsleiterin Doris

Graser-Kern wiederum konnte mit ein-

drucksvollen Zahlen die Unterstützung

und Hilfestellung darstellen, mit der die

AK ihre Mitglieder, die von heute auf

morgen ohne Job dastehen, gerade in

der ersten Phase nach Beendigung ei-

nes Arbeitsverhältnisses unterstützt.

Die EU als Sozialunion?

Österreich hat 2018 zum dritten Mal

den Ratsvorsitz, diesmal unter dem

Motto „Ein Europa, das schützt“, über-

nommen. Die Kommission stellte im Mai

2018 ihren Vorschlag zum mehrjährigen

Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 vor.

Zudem finden die Wahlen zum Europa-

parlament im Mai 2019 statt. Die Arbei-

terkammer für Arbeiter und Angestellte

für das Burgenland hat im Zuge dessen

am 29.10.2018 eine Veranstaltung in der

Arbeiterkammer in Eisenstadt organi-

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siert. In der Veranstaltung wurde ein

Fokus auf die Fragestellung „Hat die EU

die Möglichkeit Europa sozial und demo-

kratisch zu machen und welche Auswir-

kungen hat die EU Politik auf das Bur-

genland“ gelegt.

Bekämpfung von Lohn- und Sozialdum-

ping und das „Soziale EU Budget“ als

Schwerpunkt

Zur Veranstaltung lud die Arbeiterkam-

mer Burgenland die AK Europabüro

Leiterin, Petra Völkerer, der ÖGB Euro-

pabüro Leiter, Oliver Röpke und Refe-

rentin Sarah Bruckner, von der AK Wien,

Abteilung EU und Internationales ein.

Sie referierten über Themenbereiche

Bekämpfung von Lohn- und Soziald-

umping, Europäische Arbeitsbehörde

(ELA) sowie über den mehrjährigen EU-

Finanzrahmen 2021-2027 (MFR). Die be-

sondere Situation am Arbeitsmarkt im

Burgenland – einerseits der deutliche

Anstieg des Arbeitskräftepotenzials,

andererseits ein ganz starker Anstieg

von ausländischen Unternehmen, die

ins Burgenland hereinarbeiten – führt

zu Lohn- und Sozialdumping. AK Präsi-

dent Gerhard Michalitsch betonte aus-

drücklich und forderte, dass die Bun-

desregierung und die EU in die Pflicht

genommen werden müssen, die EU–Ar-

beitsbehörde in Österreich zu installie-

ren sowie im MFR die ArbeitnehmerIn-

nen Interessen verstärkt in den Fokus

zu stellen. Dies sei auch ein wichtiger

Schritt in Richtung soziale Union für die

ArbeitnehmerInnen.

Wir wollen mehr Fairness, mehr soziale

Union und Schaffung von guten Arbeits-

bedingungen für ArbeitnehmerInnen

Die Veranstaltung zeigte umso mehr, wie

wichtig der Diskurs unter vielen Akteu-

rInnen ist. Wenn Fairness und gute Ar-

beitsbedingungen für ArbeitnehmerIn-

nen geschaffen werden – Installierung

einer europäischen Arbeitsbehörde in

Österreich, sowie eine budgetäre Erhö-

hung im Europäischen Sozialfond – kann

von einem sozialen Europa gesprochen

werden. Viel Engagement von Seiten

der AK, Gewerkschaft, aber auch von

BetriebsrätInnen und jedes einzelnen

Menschen sind für ein soziales Europa

wesentlich.

Finanztipps für Eltern

Die Einführung des Familienbonus Plus

durch die Bundesregierung wurde nicht

zuletzt auch von der AK in Hinblick auf

die Ausgestaltung des Steuerabsetzbe-

trages stark kritisiert. Durch die Medi-

enberichterstattung wurde suggeriert,

dass alle Eltern 1.500 Euro pro Kind

erhalten. Die tatsächliche Steuererspar-

nis wird aber stark je nach Einkommen

der Eltern variieren. Auf Initiative von

LRin Verena Dunst wurde in Koopera-

tion mit dem Familienreferat daher ein

Infoabend vorbereitet, der auf die Vor-

und Nachteile des neuen Familienbonus

hinweisen sollte. Ergänzt wurde das

Programm durch einen Vortrag zu ak-

tuellen Steuerspartipps für Eltern sowie

finanzielle Förderungen des Landes für

Familien.

Der Frage „Was bringt der Familienbo-

nus?“ ging Koll.in Gabi Tremmel-Yakali

in ihrem Vortrag nach. Steuertripps für

Eltern wurden von Koll.in Petra Gschiel

refertiert. Und einen Überblick über die

Familienförderungen des Landes prä-

sentierte Hauptreferatsleiter Gerald

Kögl.

In einer ersten Welle wurden zwei Ver-

anstaltungen im Jahr 2018 abgehalten:

am 8. Oktober in Eisenstadt und am

24. Oktober in Güssing. Vor allem auf-

grund des ausgezeichneten Besuchs in

Güssing (rund 50 interessierte Gäste),

wurden für das Jahr 2019 weitere Ver-

anstaltungstermine zum Thema „Fi-

nanztipps für Eltern“ geplant.

SOZIALPOLITIK

Arbeitsklimaindex (AI)

2017 hat die AK Burgenland zum 10.

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Mal einen eigenen Regionalindex des

AKI für das Burgenland erheben lassen.

Dieser wurde in einer Pressekonferenz

am 21. April 2018 von AK-Präs. Gerhard

Michalitsch und Georg Michenthaler

(IFES) präsentiert.

Die Stimmung der ArbeitnehmerInnen

im Burgenland stieg mit der besseren

Wirtschaftssituation und den besseren

Arbeitsmarktdaten. Ein weiteres Ergeb-

nis des AI: Je gebildeter die Arbeitneh-

merInnen, umso zufriedener sind sie

mit ihrem Job. Eher unzufrieden sind

Hilfskräfte betreffend Einkommen und

Arbeitsplatzverlust.

Registrierung der Gesundheits-berufe in Österreich

Das Referat war wesentlich am Aufbau

der Behörde im Burgenland beteiligt.

Koll. Alfred Hillinger wurde von der Di-

rektion der AK Burgenland als Team-

leiter bestellt, Koll.in Saskia Pock mit

dessen Stellvertretung. Der Start der

Registrierung fand am 1. Juli 2018 statt,

die seitdem hurtig voranschreitet.

Das Referat hat in der Vorbereitungs-

phase im ersten Halbjahr 2018 Schulun-

gen der MitarbeiterInnen der AK Bur-

genland organisiert sowie mehr als 30

Informationsveranstaltungen in großen

Einrichtungen für ArbeitnehmerInnen

und ArbeitgeberInnen durchgeführt. So

wurde beispielsweise Referate in allen

KRAGES-Einrichtungen des Landes vor

mehr als 500 Personen abgehalten.

Veranstaltungen

Arbeiten in Gesundheit und Pflege

Im Rahmen der AK-ÖGB-Veranstaltungs-

serie „Arbeit und Leben“ fand am 22.

Mai 2018 die Vortrags- und Diskussions-

veranstaltung „Arbeiten in Gesundheit

und Pflege“ mit mehr als 50 Besuche-

rInnen statt.

Als Referenten konnten Univ. Doz. Dr.

Peter Hoffmann, Prof.(FH) Dr. Bern-

hard Rupp, MBA gewonnen werden. An

der Diskussionsrunde nahmen Drin.

Christine Ecker vom ASB Burgenland,

Prof.(FH) Mag. Florian Schnabel, MPH

von der FH-Pinkafeld und AK-Vizepräs.

Heinz Kulovits teil.

Inhalte: Die Arbeitssituation von Arbeit-

nehmerInnen wurden im ersten Teil be-

handelt. Das Thema Bereich Gesundheit

und Pflege als Wirtschaftsfaktor und

Wachstumsmarkt wurde im zweiten Teil

analysiert. In der Gesprächsrunde mit

ExpertInnen im Burgenland wurde die

Arbeitssituation von Gesundheits- und

Pflegekräfte diskutiert, und BGF- und

BGM-Maßnahmen als Verbesserungs-

strategien vorgestellt.

Aus den Ergebnissen der Referate und

der Diskussionsrunde wurden folgende

AK-Forderungen formuliert: Die öffent-

liche Hand muß mehr finanzielle Mit-

tel für Löhne und Personalausstattung

bereitstellen. Gesundheit und Pflege

nur als Kostenfaktor darzustellen, ist

ein falscher Ansatz, von dem abgegan-

gen werden muß. BGF- und BGM-Maß-

nahmen müssen ausgebaut werden.

Die Qualität der Arbeitssituation der in

dieser Branche Tätigen soll gesteigert

werden, indem die Ausbildungsqualität

steigt, der Status der Berufe gehoben

wird, und die gesetzlichen Rahmenbe-

dingungen verbessert werden.

WIRTSCHAFTSPOLITIK

WIBUG

Die Arbeiterkammer hat wie jedes Jahr

auch 2018 ihre Agenden in der Förder-

kommission der Wirtschaft Burgenland

GmbH (WIBUG) wahrgenommen. Das

Hauptaugenmerk der Arbeiterkammer

lag dabei nicht nur auf der planmäßigen

Ausgabe der Fördermittel, sondern vor

allem darin, dass die ausbezahlten För-

dermittel gezielt für die Schaffung neu-

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er hochqualifizierter und zur Sicherung

bestehender Arbeitsplätze eingesetzt

wurden.

Die Strategie der WIBUG basiert nicht

mehr nur auf einer reinen Investitions-

förderung, es werden auch vermehrt

Haftungsübernahmen beschlossen. Die

Arbeiterkammer Burgenland erachtet

diese Förderinstrumente als zielfüh-

rend, sofern damit in ausreichendem

Umfang Arbeitsplätze sowohl geschaf-

fen als auch gesichert werden. Wichtig

für die Arbeiterkammer Burgenland ist

nach wie vor, dass die neu geschaffenen

Arbeitsplätze vor allem mit burgenlän-

dischen Arbeitskräften abgedeckt wer-

den. Außerdem sollen ausschließlich

Firmen gefördert werden, die das öster-

reichische Arbeitsrecht einhalten sowie

über einen überproportionalen Anteil

an burgenländischen Arbeitskräften

verfügen.

Workshop „Leben und Wirt-schaft“

Das Projekt Berufsorientierung Bil-

dungsbeteiligung Burgenland wird un-

terstützt von Bund, Land und Europäi-

scher Union (LEADER) und wurde 2016

ins Leben gerufen. Das Referat Wirt-

schaftspolitik hat auf einer Projektidee

der Bundesarbeitskammer aufgebaut

und bietet Workshops für Jugendliche

im gesamten Burgenland an. Dieses Pro-

jekt wird auch von der Bildungsdirektion

für das Burgenland unterstützt und er-

freut sich großer Beliebtheit sowohl bei

den LehrerInnen als auch bei den Schü-

lerInnen. In dem 5-stündigen Workshop,

der sich an SchülerInnen von oberen

Klassen Allgemein- sowie Berufsbilden-

der Schulen, aber auch an Berufsschüle-

rInnen richtet, werden in Rollenspielen

wirtschaftliche Vorgänge simuliert.

In diesem Workshop sollen SchülerInnen

das volkswirtschaftliche System sowie

komplexe wirtschaftliche Begriffe und

Zusammenhänge mittels verschiede-

nen Lernkonzepten (verschiedene päd-

agogische Konzepte wie Brainstorming,

Rollenspiele, Teamteaching, Vorträge,

Diskussionsrunden, Arbeitsblätter etc.)

einfach und verständlich kommuniziert

werden. Weiters sollen die Workshops

den Jugendlichen unterstützend und

begleitend beim Prozess der Bildungs-

und Berufswahl zur Seite stehen und

eine klare Struktur und Arbeitsaufträge

schaffen sowie die Stärken, Fähigkeiten,

Interessen und Ziele der jungen Men-

schen dokumentieren. Der Workshop

ist als Rollenspiel aufgebaut in dem auf

den wirtschaftlichen Kreislauf, alle Be-

teiligten des Wirtschaftskreislaufs und

die Konsequenzen von Prozessen einge-

gangen wird und ein Rollenverständnis

für verschiedene Arbeitsbereiche sen-

sibilisiert wird. Das heißt, dass Jugend-

liche in verschiedene Rollen schlüpfen

und für sich entdecken können, ob sie

sich diese Rolle als zukünftigen Beruf

vorstellen können. Sie lernen dabei nicht

nur wirtschaftliche Zusammenhänge

zu verstehen, sondern dass Wirtschaft

solidarisch passiert und ein Sozialstaat

entwickelt werden muss. Auch erkennen

die SchülerInnen, dass von Wachstum

und Wohlstand sowohl Unternehmen als

auch ArbeitnehmerInnen gleicherma-

ßen profitieren sollen und jeder seinen

gerechten Anteil erhalten soll. Die Teil-

nehmerInnen bekommen einen Einblick

in unsere komplexe Wirtschaftswelt und

haben genug Raum, um wirtschaftliche

Vorgänge zu simulieren und Erfahrun-

gen zu sammeln, die ihnen in ihrem wei-

teren Arbeitsleben helfen.

Alleine im Jahr 2018 durfte die Arbeiter-

kammer Burgenland 662 SchülerInnen

aus 14 Schulen des Burgenlands zum

Workshop begrüßen und dabei nur posi-

tives Feedback entgegennehmen.

Die Zahlen im Detail:

662 Schüler und Schülerinnen aus

14 Schulen

Nord: 436 Schüler und Schülerinnen

aus 6 Schulen

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Mitte: 70 Schüler und Schülerinnen

aus 2 Schulen

Süd: 156 Schüler und Schülerinnen

aus 6 Schulen

Vorträge Schulen

Die Arbeiterkammer und Sozialpartner-

schaft

Die Arbeiterkammer Burgenland wur-

de eingeladen Vorträge während des

Geschichteunterrichts in der HAK/HAS

Eisenstadt zu halten. An zwei Terminen

wurde die Geschichte der ArbeiterIn-

nenbewegung sowie der Sozialpartner-

schaft erklärt. Auch die allgemeinen

Strukturen der AK wurden präsentiert

wie auch die Errungenschaften der letz-

ten Jahre den Schülerinnen und Schü-

lern nähergebracht. Insgesamt wurden

damit rund 60 Personen erreicht, die im

nächsten Jahr zur Matura antreten und

dann ins Arbeitsleben überschreiten.

Business Day

Im Rahmen des Business Day der HAS

Eisenstadt wurde das wirtschaftspoli-

tische Referat der AK Burgenland ein-

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geladen, Grundlagen zum Thema „Ar-

beitsvertrag“ und „Erste Schritte im

Berufsleben“ zu referieren. Bei zwei

Vorträgen wurden allgemeine arbeits-

rechtliche Themen sowie Rechte und

Pflichten für junge ArbeitnehmerIn-

nen erläutert. Insgesamt wurden dabei

ca. 60 Personen erreicht, die bald ihre

Fachprüfung ablegen und dann ins Be-

rufsleben treten.

Veranstaltungen

Steuertricks: Wer bietet weniger? Eine

multimediale Reise ins Reich der Steu-

eroasen.

Am Dienstag, 16. Jänner 2018 wurde die

Wanderausstellung der Arbeiterkammer

Oberösterreich ins Burgenland geholt.

Nach kurzen Vorträgen von Präsident

Michalitsch und Direktor Lehner wur-

de der Film „Paradise Papers – Zocker,

Trickser, Milliardäre“ den ca. 45 Besu-

cherInnen gezeigt. Beschrieben wurden

darin Steueroasen und ihre Tricks für

die Riesen. Besonders die Isle of Man

war im Fokus des Films. Wie Off-Shore

Geschäfte funktionieren und wie die

Mächtigen und Reichen in einer Paral-

lelwelt ihr eigenes Spiel spielen, wurde

in der Dokumentation klar ersichtlich.

Danach wurde die Wanderausstellung

eröffnet und war für fast zwei Monate

im AK-ÖGB Haus in Eisenstadt kostenlos

zu besichtigen. Im Zuge der Eröffnungs-

veranstaltung wurden zusätzlich Work-

shoptermine bzw. Ausstellungstermi-

ne mit Schulen koordiniert. Insgesamt

konnten damit nochmals über 100 Per-

sonen erreicht werden.

Arbeit & Generation Y 2.0

Im Zuge der Veranstaltungsreihe „Ar-

beit & Leben“ fanden im November 2017

die jungen Stimmen der Burgenlände-

rInnen Gehör. Die Detailergebnisse der

Studie „Arbeit & Generation Y“ wurden

nach wissenschaftlicher Auswertung

am 6. September 2018 in einer Folgever-

anstaltung aufgearbeitet. Der Einladung

zur Präsentation in die AK nach Eisen-

stadt zu kommen, sind 70 Personen ge-

folgt. Weitere 3.076 Personen konnten

über einen Live-Stream via Facebook er-

reicht werden. Nach Begrüßungsworten

und der Ergebnispräsentation rundete

die Key Note von Whatchado-Gründer

Ali Mahlodji die Veranstaltung ab. Er

wurde von der EU zum Jugendbotschaf-

ter auf Lebenszeit ernannt und grün-

dete Whatchado, eine Internetberufso-

rientierungsplattform und mittlerweile

die führende Site beim Video-Employer-

branding. Er sprach nicht nur über den

Wandel in der Arbeitswelt, sondern auch

in unserem Alltag. Es hat sich durch

die Digitalisierung einiges verändert,

Freundschaften, Konsum, aber auch die

Liebe – doch eins bleibt „es geht um

Menschen“. Er sprach besonders über

die Berufsorientierung bei jungen Per-

sonen, dass viele Berufe geprägt wer-

den und die Jugendlichen durch Verhal-

ten von Mitmenschen voreingenommen

werden. „Gemeinsam sind wir die Zu-

kunft, gemeinsam sind wir stark!“ waren

seine Schlussworte.

BetriebsräteBeraterInnenAustausch

(BeBeAu) 2018

Auch dieses Jahr trafen sich JuristIn-

nen und BetriebswirtInnen der AK Ös-

terreich zum Austausch über aktuelle

Themen und Fälle. Dieses Mal durfte die

AK Burgenland im Organisationsteam

und bei den bearbeitenden Themen fe-

derführend mitwirken. Das Leitthema

„System & Standort der Betriebsrätebe-

ratung – Ein Perspektivenwechsel“ be-

zweckt, einen differenzierten Blick auf

die eigene Rolle als BeraterIn zu ermög-

lichen sowie Instrumente und Methoden

zu hinterfragen. Die Tagung fand vom

10.-11. Oktober 2018 in Innsbruck statt.

Interpädagogica

Gemeinsam mit der Bildungsdirektion

für das Burgenland war heuer erstma-

lig die AK Burgenland auf der Interpä-

dagogica vertreten. Die Messe dient als

Werbeplattform für neue pädagogische

Konzepte. Hierbei wurde der Workshop

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67

„Leben und Wirtschaft“ vorgestellt. Der

Ansturm und das Interesse der Päda-

gogInnen war sehr groß, es konnte ein

großer Teil der Zielgruppe erreicht wer-

den. Mehr zu den Inhalten der Seminare

findet man im Beitrag Workshop „Leben

und Wirtschaft“.

Studien & Broschüren

Arbeit & Generation Y

Eine der Aufgaben der Arbeiterkammer

ist es, Forderungen für die arbeitende

Bevölkerung zu stellen. Besonders Ju-

gendliche und deren Wünsche und Vor-

stellungen sind ein Anliegen der Arbeit-

nehmerInneninteressenvertretung.

Um den Jungen aber die besten Bedin-

gungen beim Einstieg ins Berufsleben

zu liefern, wurden Fokusgruppen mit 66

SchülerInnen initiiert, die sich folgen-

den Fragen widmeten: Welche Wünsche

hat die Generation Y an ihre/n spätere/n

ArbeitgeberIn und an die zukünftige

Arbeitswelt? Wie stellen sie sich den

Arbeitsalltag vor? Welche Weichen für

ein späteres Arbeitsleben müssen ge-

legt werden? All diese Ergebnisse wur-

den wissenschaftlich aufbereitet und in

der Broschüre „Arbeit & Generation Y“

zusammengefasst. Sie bilden eine fun-

dierte Grundlage für Forderungen der

burgenländischen ArbeitnehmerInnen-

interessenvertretung.

Das Burgenland in Zahlen

Diese Publikation ist ein statistisches

Zahlenwerk, das von ArbeitnehmerIn-

nen, SchülerInnen, LehrerInnen sowie

JournalistInnen immer wieder gerne für

die Recherche von burgenlandspezifi-

schen Zahlen herangezogen wird.

Sie wird zusätzlich im Workshop „Leben

und Wirtschaft“ zur Verfügung gestellt

und beinhaltet Themen wie Wohnraum,

Arbeitsmarkt, Einkommen, die Bildungs-

landschaft etc. bezogen auf das Burgen-

land und seine Bezirke. Diese Broschüre

wurde abteilungsübergreifend unter der

Leitung des wirtschaftspolitischen Re-

ferates erstellt.

Erfolgreich bewerben

Viele junge Menschen suchen eine

Lehrstelle, einen Praktikumsplatz oder

möchten sich für eine weitere Ausbil-

dung bewerben. Um den Bewerbungs-

prozess zu erleichtern, wurde für junge

ArbeitnehmerInnen eine Broschüre mit

Anregungen und Anleitungen zum The-

ma Bewerbung erstellt. Sie beinhaltet,

wie der Bewerbungsprozess überhaupt

ausschaut und wie er aufgebaut ist. Die

Publikation wird zusätzlich SchülerIn-

nen beim Workshop „Leben und Wirt-

schaft“ zur Verfügung gestellt.

Page 68: Jahresbericht 2018 · rates „IGR Burgen-land-Westungarn“. Seit 2000 ist der Mitglied der Vollversammlung, seit 2003 Mitglied im AK-Vorstand, seit 2008 Mitglied der Bundesar- beitskammer

68

Die rechtlichen Grundlagen für die Ein-hebung einer Betriebsratsumlage, die Errichtung, Verwaltung und Vertretung des Betriebsratsfonds bzw. des Zentral-

etrie sratsfonds so ie dessen Auflö-sung sind enthalten im

n Arbeitsverfassungsgesetz (Arb VG) 1974, §§ 73 bis 75, 93 bis 95, BGBL. Nr. 22/1974 i.d.g.F., in der

n Betr iebsratsfonds-Verordnung (BRF-VO) 1974, BGBL. Nr. 524/1974 i.d.g.F. und in der

n Betriebsratsgeschäftsordnung (BR-GO) 1974, BGBL. Nr. 355/1974 i.d.g.F.

Meistens kommt durch die Einhebung einer (Zentral-)Betriebsratsumlage, die von der Betriebs(räte)versammlung be-schlossen erden muss und nicht höher als 0,5 % (Zentralbetriebsratsumlage höchstens 0 davon des monatlichen Bruttoarbeitsentgelts des einzelnen Ar-

eitnehmers sein darf, das Vermögen des (Zentral-)Betriebsratsfonds zustan-de.

Aber auch jedes andere der Belegschaft des Betriebes gewidmete Geld- oder

achvermögen ie et a penden des Ar eitge ers, ank insen - gehören um (Zentral-)Betriebsratsfonds.

Es kann daher auch ein (Zentral-)Be-triebsratsfonds bestehen, ohne dass er durch eine (Zentral-)Betriebsratsumlage gespeist ird.

Jede Ausgabe aus dem (Zentral-)Be-triebsratsfonds setzt einen schriftlichen (Zentral-) Betriebsratsbeschluss voraus und darf im Zusammenhang mit Wohl-fahrtsmaßnahmen und Wohlfahrtsein-richtungen nur an aktive und ehemalige Arbeitnehmer des Betriebes und deren

amilienangehörige erfolgen.Die Durchführung dieser Beschlüsse obliegt dem (Zentral-)Betriebsratsvorsit-zenden, die kassamäßige und die buch-halterische Abwicklung erfolgt durch den (Zentral-)Betriebsratskassier. Jede Auszahlung hat somit die Unterschrift des (Zentral-)Betriebsratsvorsitzenden und des (Zentral-)Betriebsratskassiers zu tragen.

Sowohl was die ziffernmäßige Richtig-keit der Buchführung, die Übereinstim-mung der e arung mit den entspre-chenden Beschlüssen des (Zentral-)Betriebsrates als auch die ausschließli-che Verwendung der Mittel des (Zent-ral-)Betriebsratsfonds zu den gesetz-lich vorgeschriebenen Zwecken betrifft, konnte iederum positiv vermerkt er-den, dass dies in der Praxis vorbildlich funktionierte.

Darüber hinaus wurden seitens der Ar-beiterkammer landesweit zahlreiche ar-beits- und steuerrechtliche Beratungen im Vorfeld der Revisionen durchgeführt.

Bezirk

Neusiedl 10 10

Eisenstadt 51 51

Mattersburg 15 15

erpullendorf

Oberwart 28 11

üssing 7

Jennersdorf 7 7

Summe 144 125

Betriebsratsfondsrevisionen

Anzahl der Fonds

Anzahl der Revisionen

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69

Im Jahr 2018 setzte die Konsumentenbe-

ratung der Arbeiterkammer Burgenland

insgesamt 670 Mal Interventionsschrit-

te. Dabei konnte den Hilfesuchenden ein

Betrag von 289.788 Euro erspart wer-

den. Insgesamt wurden im Jahr 2018

8.246 Anfragen telefonisch, persönlich

oder schriftlich beantwortet.

Das waren die Top-Themen in der Konsumentenberatung 2018

Reisen 15,5%

Telekommunikation 13,4%

Versicherungen 9,6%

Finanzdienstleistungen 9,4%

KFZ 7,9%

Inkasso 7,8%

Handwerker 5,7%

Bauen 4,0%

Internetbetrug 2,9%

Einrichtung 2,5%

Schwerpunkte Reisen und TelekommunikationBesonders häufig informierten sich Kon-

sumenten zu den Themen Reisen und

Telekommunikation. Gründe dafür fan-

den sich mehrere: Die Air Berlin-Pleite

des Jahres 2017 ließ noch zahlreiche

verunsicherte Kunden zurück und ver-

ursachte Nachwehen. Zusätzlich sorg-

ten besonders häufige Flugverspätun-

gen und Annullierungen – bedingt etwa

durch die Streiks bei der Billigfluglinie

Ryan Air – für Informationsbedarf bei

Reisenden.

Im Telekommunikationsbereich gab es

zwar merkliche Verbesserungen für

Kunden durch den Wegfall von Roa-

minggebühren. Anfragen über Kosten

für rästelhafte Aboverträge auf den

Telefonrechnungen gehören aber nach

wie vor zum täglichen Brot der Konsu-

mentenberater. Dass unseriöse Anbieter

bis hin zu echten Kriminellen ihren Tä-

tigkeitsbereich zunehmend ins Internet

verlagern, ist spürbar.

Anfragen zu Finanzdienstleistungen

Deutlich zeichnete sich ein inhaltlicher

Schwerpunkt bei den Anfragen zu Fi-

nanzdienstleistungen ab. 2018 wurden

Ärger und Unverständnis zahlreicher

Konsumenten durch hohe Spesen und

Gebühren hervorgerufen. Vor allem

die Nachricht, dass nach einer höchst-

gerichtlichen Entscheidung die Tür für

Bankomatgebühren weit offen ist und

somit für Konsumenten der Zugang zum

eigenen Geld mit Kosten verbunden sein

kann, bereitet Sorgen. Überraschende

Spesen und Gebühren sorgen auch da-

für, dass die Angebote der Geldinstitute

schwer vergleichbar sind. Hier versucht

der AK-Bankenrechner – eine offizielle

Einrichtung gemäß dem Verbraucher-

zahlungskontogesetz – Abhilfe zu schaf-

fen.

Doch es gab auch Beispiele aus anderen

Branchen, die ihre Gewinne durch Ge-

bühren aufbesserten. Einem Versiche-

rungsnehmer, der seinen Polizzeninhalt

anzweifelte und der zur Überprüfung um

Übermittlung seines Antrags anfragte,

wurden dafür 20 Euro verrechnet. Und

wer bei einem Telekommunikationsan-

bieter seine Außenstände im Shop be-

gleichen will, der muss gleich einmal 9

Euro draufzahlen. Die von mehreren Un-

ternehmen in diesem Bereich verlangte

Servicepauschale ist als das Verstecken

eines höheren Preises zu beurteilen.

Versicherungskunden fragten bei den

Konsumentenberatern hauptsächlich

wegen Streitigkeiten zur Deckung an.

Auffällig war aber eine Häufung der Fäl-

le, in denen nach einem Schadensfall die

Konsumentenberatung

Page 70: Jahresbericht 2018 · rates „IGR Burgen-land-Westungarn“. Seit 2000 ist der Mitglied der Vollversammlung, seit 2003 Mitglied im AK-Vorstand, seit 2008 Mitglied der Bundesar- beitskammer

70

Kunden gekündigt wurden, weil sie als

„Risikokunden“ eingestuft wurden.

Erhebungen 2018Die Konsumentenschutz-Abteilung der

AK Burgenland erhob im Jahr 2018

wieder die Gebühren und Spesen von

Geldinstituten, um damit den Banken-

rechner der AK Wien zu beschicken.

Einige Themenbereiche wurden öffent-

lichkeitswirksam aufbereitet, um Konsu-

menten über Fernsehen, Radio, Zeitun-

gen und Internet zu informieren oder

sogar zu warnen.

Neusiedl 39 78 0 0

Eisenstadt 932 5.181 1.190 331

Oberpullendorf 82 54 0

Oberwart 146 188 0

Güssing 122 163 0

Jennersdorf 69 44 0 Gesamt 1.429 6.448 1.190 331

Persönlich Telefonisch schriftlich Vertretungsfälle abgeschlossen

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71

Anzahl der Beschäftigten

RechtsschutzDer Insolvenzschutzverband für Arbeit-

nehmerinnen und Arbeitnehmer Bur-

genland hat im Berichtsjahr 659 Erstan-

träge in Insolvenzverfahren gestellt.

Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies

einen Rückgang um 7,1 % bzw. waren um

50 Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-

mer weniger von einem burgenländi-

schen Insolvenzverfahren betroffen.

Spitzenreiter nach Branchen:

Branche

Bauwirtschaft 310

Handel 451

Verkehr-Transport 79

Metall-Bergbau-Energie 54

Gastgewerbe 35

Die fünf Insolvenzverfahren mit den

meisten Beschäftigten im Burgenland

waren:

Durch die Insolvenzvertretung konnte

der Insolvenzschutzverband für Arbeit-

nehmerinnen und Arbeitnehmer Bur-

genland im Berichtsjahr mehr als 3,9

Millionen Euro netto an ausständigem

Entgelt für die betroffenen Arbeitneh-

merinnen und Arbeiter bei der IEF-Ser-

vice GmbH anmelden und konnte bis

Jahresende, da noch nicht alle Verfah-

ren abgeschlossen werden konnten, be-

reits über 3,8 Millionen Euro einbring-

lich machen.

Verteilung nach Arbeitsverhältnis:

Verteilung nach Geschlecht:

Anzahl der

BeschäftigtenFirma Firmensitz

WieSa Bau Holding Loipersdorf 106

Huber Warenhandel Riedlingsdorf 68

SAMBUCCO GmbH Zillingtal 48

Fliesen Tauchner. Pinkafeld 27

Ing. Sladecek Bau Eisenstadt 26

Insolvenzrecht

weiblich 23,98

männlich 76,02%

Arbeiter 73,44%

Lehrlinge 1,21%

Angestellte 25,34%

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72

Laut Statistik der IEF-Service GmbH, Ge-

schäftsstelle Eisenstadt, wurden auch

2017 98% der betroffenen Arbeitneh-

merinnen und Arbeitnehmer von der Ar-

beiterkammer Burgenland vertreten.

Die Berechnungen der Ansprüche wer-

den immer zeit- und arbeitsintensiver,

wobei die im Berichtsjahr längere Dau-

er für die Erstauszahlungen, von durch-

schnittlich ca. 1,89 Monaten, vor allem

auf den Wechsel in der Geschäftsstel-

lenleitung und dem daraus resultieren-

den Personalmangel bei der IEF-Service

GmbH in Eisenstadt zurück zu führen ist.

Der bisherige Geschäftsstellenleiter Hr.

Josef Sponring wechselte in die Zentra-

le der IEF-Service GmbH nach Wien und

seine Stellvertreterin Dr. Enikö Szatmari

wurde zur neuen Geschäftsstellenleite-

rin in Eisenstadt ernannt. Ein neuer Re-

ferent wurde erst Monate später aufge-

nommen und befindet sich noch in der

Einschulungsphase.

Weiters befindet sich seit Mitte Dezem-

ber 2018 eine Referentin in Mutterschutz,

eine Nachbesetzung ist erst im Laufe des

Jahres 2019 vorgesehen. Um die Bear-

beitungszeiten im Sinne der Arbeitneh-

mer zu verkürzen, fand im November

2018 ein Koordinationstreffen zwischen

den ISA Referatsleiterinnen von NÖ, Mag.

(FH) Mag. Dr. Angeler-Maca und BGLD,

Mag. Streli, sowie der Geschäftsstellen-

leiterin der IEF-Service GmbH, Dr. Szat-

mari, statt. Die dort festgelegten Stan-

dards wurden im Sinne einer rascheren

Erledigung an alle Referentinnen und Re-

ferenten zur Umsetzung weitergeleitet.

Als Gläubigerschutzverband nahm der

Insolvenzschutzverband für Arbeitneh-

merinnen und Arbeitnehmer Burgenland

im Berichtsjahr an 169 Tagsatzungen am

Landesgericht Eisenstadt teil und wurde,

da die Interessen von Arbeitnehmerin-

nen und Arbeitern betroffen waren, zu

2 Gläubigerausschüssen einberufen und

wirkte überdies an 14 Umlaufbeschlüssen

mit.

Insolvenzvertretungen 2018

Neu eingebrachte Fälle 659

Angemeldeter Betrag 3.972.464,--

in Euro

Hereingebrachter

Betrag in Euro 3.877.354,--

9,7 Mio

6,7 Mio

5,8 Mio

2017 20182014 2015 2016

6,3 Mio

5-Jahresstatistik der hereingebrachten

Beträge in Euro

3,9 Mio

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73

Rechtsschutz

Aufgrund des mit 01.01.1992 in Kraft

getretenen AK-Gesetzes sind die Ar-

beiterkammern dazu verpflichtet, kam-

merzugehörige ArbeitnehmerInnen in

arbeits- und sozialrechtlichen Angele-

genheiten zu beraten, ihnen Rechtshil-

fe in Form von telefonischer und/oder

schriftlicher Intervention bei Arbeitge-

berInnen bzw. anderen Verpflichteten

oder Behörden sowie Rechtsschutz

durch gerichtliche Vertretung in ar-

beits- und sozialrechtlichen Angelegen-

heiten zu gewähren.

Für die ArbeitnehmerInnen in den Be-

zirken Oberpullendorf, Güssing und

Jennersdorf erfolgte die Betreuung in

den jeweiligen Bezirksstellen - von der

Beratung bis zur Intervention. Jene Ar-

beitsrechtssachen, in denen eine außer-

gerichtliche Bereinigung nicht möglich

war, wurden zur weiteren gerichtlichen

Vertretung an die Rechtsabteilung in

Eisenstadt bzw. das Rechtsschutzbüro

Süd abgetreten. Ebenso wie in der

Rechtsabteilung in Eisenstadt und dem

Rechtsschutz Büro Süd wird in der Be-

zirksstelle Neusiedl nach Beratung und

Intervention auch die gerichtliche Ver-

tretung von ArbeitnehmerInnen durch-

geführt.

Zusätzlich wurden von den Referenten

des Arbeitsrechtsreferates auch Vor-

träge zu arbeitsrechtlichen Themen

bei Betriebsräteschulungen und di-

versen gemeinnützigen Einrichtungen

gehalten. Besonders hoher Informati-

onsbedarf bestand im Berichtsjahr im

Zusammenhang mit den arbeitsrecht-

lichen Verschlechterungen im Arbeits-

zeitgesetz und Arbeitsruhegesetz und

wurde mehrmals zu diesem Thema bei

BetriebsrätInnenschulungen informiert.

Überdies sind die Referenten in diversen

Gremien und Prüfungskommissionen

tätig (Landesberufsausbildungsbeirat,

AMS-Regionalbeirat, Taxilenkerprüfun-

gen, Grundqualifikationsprüfungen,

etc), verfassen Stellungnahmen zu Ge-

setzes- und Verordnungsentwürfen und

erstellen Rechtsgutachten zu arbeits-

rechtlichen Themen.

Aus dem Kreis der Referenten des Ar-

beitsrechtsreferates stammt auch der

Vorsitzende des Betriebsrates der Ar-

beiterkammer Burgenland.

Aus der Beratung

Im Berichtsjahr wurden insgesamt

28.314 arbeitsrechtliche Beratungen

durchgeführt. 61 % der Ratsuchenden

wandten sich telefonisch an die Arbeits-

rechtsexperten und konnte den Betrof-

fenen im Regelfall sofort und schnell

geholfen werden.

Vor allem auch im aufrechten Beschäf-

tigungsverhältnis nehmen Arbeitneh-

merInnen die arbeitsrechtliche Bera-

tung in Anspruch. Leider muss jedoch

festgestellt werden, dass sich viele aus

Angst um den Arbeitsplatz Rechtsver-

stöße eher gefallen lassen. Das bestä-

tigt auch eine Auswertung der 2018

durchgeführten Interventionen beim

Arbeitgeber. In nur 4% der Fälle erfolg-

te eine außergerichtliche Vertretung im

aufrechten Arbeitsverhältnis. Daneben

werden die Probleme am Arbeitsplatz

zunehmend komplexer.

In der arbeitsrechtlichen Beratung geht

es um alle Bereiche des Arbeitsrechts -

vor allem um Fragen

n zu Dienstverträgen

n zu Kollektivverträgen, vor allem

zur Einstufung in Lohn- und Ge-

haltsschemata

n zur Entlohnung

Arbeitsrecht

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74

n zu fachlichen und örtlichen

Versetzungen

n zu Arbeitszeit, Mehr- und Überstun-

den

n zu Krankenstand und Entgeltfort-

zahlung

n zu Mobbing und Burn-out

n zu Pflegefreistellung

n zum Urlaub

n zu Altersteilzeit, Bildungsteilzeit

und Bildungskarenz

n zu Pflegeteilzeit und Pflegekarenz

sowie Familienhospizkarenz

n zu Mutterschutz, Karenz und

Elternteilzeit

n zu Diskriminierung am Arbeitsplatz

n zum Lehrverhältnis

nzur Beendigung von Arbeitsverhält-

nissen

Interventionen

Im Berichtsjahr wurden 666 Interven-

tionsfälle abgeschlossen. 47 davon

wurden auf Grund einer Insolvenz bzw.

Vorliegen eines Insolvenztatbestandes

nach dem IESG vom ISA Burgenland

weiter vertreten.

Die durch Intervention erstrittenen Be-

träge beliefen sich 2018 auf € 1.332 301,62.

Verteilung der Arbeitsrechtsakten nach

Geschlecht

Verteilung der Arbeitsrechtsakten nach

AN-Status

Klagen

In 159 Fällen konnte keine außerge-

richtliche Lösung erzielt werden und

musste eine Klage beim Arbeits- und

Sozialgericht eingebracht werden. Der

durchschnittliche Streitwert bei den ar-

beitsgerichtlichen Verfahren betrug

€ 6.284,80 brutto.

181 arbeitsgerichtliche Vertretungen

konnten im Berichtsjahr abgeschlossen

werden. Dabei wurde ein Betrag von

€ 1.476.403,87 brutto erstritten.

Stark rückläufig waren im Berichtsjahr

die durch Insolvenz beendeten arbeits-

gerichtlichen Vertretungen. Endeten

2017 noch 41,4% der abgeschlossenen

arbeitsgerichtlichen Verfahren mit ei-

ner Insolvenz des belangten Arbeitge-

bers, sank dieser Wert 2018 auf 21%.

Problembranchen

Eine Auswertung der arbeitsrechtlichen

Fälle nach Problembranchen ergab fol-

gendes Ranking:

1. Hotel- und Gastgewerbe

2. Metallbereich

3. Handel

4. Bau- und Baunebengewerbe

5. Güterbeförderung

47 %

53 %

nFrauen nMänner

nAngestellte nArbeiter

28 %

72 %

19482018

AM ANFANG WAR NICHTSDie Voraussetzungen für die Errichtung ei-

ner Interessensvertretung der Arbeitneh-

mer im deutsch-westungarischen Raum sind

alles andere als günstig. Die engagierten Ar-

beitnehmervertreter müssen in den 1920er

Jahren praktisch bei der Stunde Null begin-

nen. Die Wirtschaft des Landes ist eindeutig

landwirtschaftlich dominiert. Im gesamten

Land sind lediglich 15.000 Arbeitnehmer

registriert. Tausende müssen als Wanderar-

beiter auspendeln.

Anfang der 1930er Jahre ist auch die bur-

genländische Arbeiterbewegung mit dem

verstärkten Aufkommen des Faschismus

konfrontiert. In dieser Phase stellt sich Jo-

hann Böhm, ein Funktionär der Bau- und

Holzarbeitergewerkschaft, an die Spitze der

Arbeiterkammer, eines Beirates mit dem

Wirkungsbereich einer Kammer für Arbei-

ter und Angestellte.

Im austrofaschistischen Ständestaat wird

der „Beirat der Burgenländischen Arbeiter-

kammer“ durch eine Verwaltungskommissi-

on ersetzt. Mit dem im März 1938 vollzoge-

nen Anschluss Österreichs an das Deutsche

Reich wird das Burgenland auf die Gaue Nie-

derdonau und Steiermark aufgeteilt.

Nach der Befreiung von der Nazi-Diktatur im

Frühjahr 1945 und der Wiedererrichtung des

Burgenlandes als selbständigem Bundes-

land erfolgt die politische Weichenstellung

zur Wiedererrichtung der Arbeiterkammer.

Den Anfang macht die Landeskonferenz des

Österreichischen Gewerkschaftsbundes am

7. April 1946 in Eisenstadt.

Johann Böhm bei einer Versammlung in Eisenstadt

Die Arbeiterkammer in den 1930er Jahren am Kalvarienberg in Eisenstadt

Cafe Central in Eisenstadt, erstes Ver-

sammlungslokal der Gewerkschafter Nationalsozialistische Machtübernahme 1938

Burgenländische Landarbeiter in den 1920er Jahren

Foto

: bur

genl

ändi

sche

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ndes

mus

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Foto

: Arb

eite

rkam

mer

Foto

: Arb

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Foto

: AK-

Chro

nik

Foto

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genl

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sarc

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70 JAHR

E

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7519482018

AM ANFANG WAR NICHTSDie Voraussetzungen für die Errichtung ei-

ner Interessensvertretung der Arbeitneh-

mer im deutsch-westungarischen Raum sind

alles andere als günstig. Die engagierten Ar-

beitnehmervertreter müssen in den 1920er

Jahren praktisch bei der Stunde Null begin-

nen. Die Wirtschaft des Landes ist eindeutig

landwirtschaftlich dominiert. Im gesamten

Land sind lediglich 15.000 Arbeitnehmer

registriert. Tausende müssen als Wanderar-

beiter auspendeln.

Anfang der 1930er Jahre ist auch die bur-

genländische Arbeiterbewegung mit dem

verstärkten Aufkommen des Faschismus

konfrontiert. In dieser Phase stellt sich Jo-

hann Böhm, ein Funktionär der Bau- und

Holzarbeitergewerkschaft, an die Spitze der

Arbeiterkammer, eines Beirates mit dem

Wirkungsbereich einer Kammer für Arbei-

ter und Angestellte.

Im austrofaschistischen Ständestaat wird

der „Beirat der Burgenländischen Arbeiter-

kammer“ durch eine Verwaltungskommissi-

on ersetzt. Mit dem im März 1938 vollzoge-

nen Anschluss Österreichs an das Deutsche

Reich wird das Burgenland auf die Gaue Nie-

derdonau und Steiermark aufgeteilt.

Nach der Befreiung von der Nazi-Diktatur im

Frühjahr 1945 und der Wiedererrichtung des

Burgenlandes als selbständigem Bundes-

land erfolgt die politische Weichenstellung

zur Wiedererrichtung der Arbeiterkammer.

Den Anfang macht die Landeskonferenz des

Österreichischen Gewerkschaftsbundes am

7. April 1946 in Eisenstadt.

Johann Böhm bei einer Versammlung in Eisenstadt

Die Arbeiterkammer in den 1930er Jahren am Kalvarienberg in Eisenstadt

Cafe Central in Eisenstadt, erstes Ver-

sammlungslokal der Gewerkschafter Nationalsozialistische Machtübernahme 1938

Burgenländische Landarbeiter in den 1920er Jahren

Foto

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76

Die häufigsten arbeitsrecht-lichen Verstöße

Lohn- und Sozialdumping

Nach wie vor vorherrschendes Problem

in den Top-Problembranchen stellen

Verstöße gegen kollektivvertragliche

Mindeststandards dar.

Dabei ist häufig ein Muster erkennbar:

n Die betroffenen ArbeitnehmerIn-

nen erhalten häufig ausschließlich für

geleistete Arbeitsstunden einen Net-

tostundenlohn oder Nettopauschalen,

die oftmals nicht einmal dem kollektiv-

vertraglichen Mindestlohn entsprechen.

Darüber hinaus erhalten die Betroffe-

nen oftmals keine weiteren Zahlungen

mehr: also kein Urlaubsentgelt, keine

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,

kein Feiertagsentgelt, keine Zuschläge

für Mehr- und Überstundenarbeit, keine

sonstigen Zulagen und Zuschläge, kein

Entgelt für Dienstfreistellungen wegen

Arbeitsmangel und keine Sonderzahlun-

gen (Urlaubszuschuss/Weihnachtsre-

muneration).

n Zusätzlich werden viele Arbeitneh-

merInnen in diesen Branchen sozialver-

sicherungsrechtlich nicht richtig gemel-

det:

ArbeitnehmerInnen werden mit fal-

schem Datum bei der Gebietskran-

kenkasse an- bzw. abgemeldet. Der

gemeldete Lohn entspricht nicht dem

vereinbarten oder dem kollektivvertrag-

lichen Lohn und nicht der tatsächlich

geleisteten Arbeitszeit.

Dadurch werden ArbeitnehmerInnen

langfristig auch bei ihren sozialversi-

cherungsrechtlichen Ansprüchen ge-

schädigt.

n Zusätzlich werden ArbeitnehmerIn-

nen häufig keine Arbeitspapiere (Dienst-

zettel, An- und Abmeldebestätigungen,

Lohnabrechnungen etc.) ausgehändigt.

Bezahlung arbeitszeitabhängiger Ansprüche

Arbeitsrechtliche Probleme treten auch

bei der Abgeltung von Mehr- und Über-

stunden sowie sonstiger arbeitszeitab-

hängiger Ansprüche auf. In vielen Fällen

kam es zu krassen Überschreitungen

der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit-

grenzen.

Verschärft wurde und wird dieses Prob-

lem durch den Umstand, dass einerseits

in vielen Branchen kurze Verfallsfristen

gelten und andererseits viele Arbeit-

nehmerInnen erst nach Beendigung des

Arbeitsverhältnisses ihre Ansprüche ge-

genüber dem Arbeitgeber geltend ma-

chen.

Dauerbrenner bei Interventions- und Gerichtsverfahren

n vorenthaltenes Entgelt im Zu-

sammenhang mit pauschalierten

Entlohnungsformen

n vorenthaltenes Entgelt für Mehr-

und Überstundenleistungen

n vorenthaltene Zulagen/Zuschläge

n Dienstvertragsauflösungen im Zu-

sammenhang mit Krankenständen

n unberechtigte Entlassungen

n unrichtige Einstufungen in kollektiv-

vertragliche Lohn/Gehaltsschemata

n unterkollektivvertragliche Entloh-

nung

n Falschmeldungen bei der GKK

n unvollständige Lohn/Gehaltsabrech-

nungen bei Beendigung von Dienst-

verhältnissen

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Anzahl

erstritteneBeträge in Euro

n unberechtigte Schadenersatzfor-

derungen bzw. Gegenforderungen

gegenüber ArbeitnehmerInnen

Interventionen - außergerichtli-che Vertretungen

Vertretungsfälle abgeschlossen

Neusiedl 115

Eisenstadt 229

Oberpullendorf 55

Oberwart 170

Güssing 53

Jennersdorf 44

Gesamt 666

Vertretungserfolge

Neusiedl € 197.640,00

Eisenstadt € 624.370,22

Oberpullendorf € 77.790,10

Oberwart € 269.682,32

Güssing € 58.615,31

Jennersdorf € 104.203,67

Gesamt € 1.332.301,62

Gerichtsvertretungen

neue Klagen Anzahl Streitwert

Neusiedl 18 € 58 656,30

Eisenstadt 62 € 479 019,54

Oberwart 79 € 461 605,26

Gesamt 159 € 999 281,10

Beratungen

Bezirk Pers. Tel. Mail/Brief

.

Neusiedl 1.123 2.049 39

Eisenstadt 3.019 7.845 461

Oberpulllendorf 1.312 878 37

Oberwart 2.545 3.001 72

Güssing 1.266 2.068 42

Jennersdorf 1.133 1.403 21

Gesamt 10.398 17.244 672

Abgeschlossene Gerichtsverfahren

Neusiedl 15 18.252,91

Eisenstadt 91 1.284.584,65

Oberwart 75 173.566,31

Gesamt 181 1.476.403,87

ArbeitnehmerschutzÜberaus positiv hat sich im Berichtszeit-

raum die Zusammenarbeit mit dem hie-

sigen Arbeitsinspektorat entwickelt. Die

Kontaktaufnahme mit dem AI ist dabei

relativ oft unbürokratisch und kurzfris-

tig erfolgt. Dadurch konnten auch rasch

effektive Maßnahmen seitens des AI

durchgeführt werden.

Stark gestiegen sind in diesem Zusam-

menhang Anfragen interessierter Be-

triebsräte und Betriebsrätinnen, die

auch häufig von Gesetzesverletzungen

und -übertretungen berichten.

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AUFBRUCH AUS DEM CHAOS (1948 – 1957)

Am 4. Oktober 1948 ist es endlich soweit.

Aus der Landesstelle, einer Zweigstelle

der Wiener AK, wird eine eigene selbständi-

ge Arbeiterkammer Burgenland. Unter dem

Vorsitz von Präsident Friedrich Szenkuröck

tagt die konstituierende Vollversammlung

der Arbeiterkammer Burgenland im Sit-

zungssaal der Landesregierung im Schloß

Esterhazy. Alle Festredner betonen die Be-

deutung der Errichtung dieser eigenständi-

gen AK für die kompetente Vertretung der

burgenländischen Arbeitnehmerinteressen.

Im Jahr 1949 fi nden die ersten freien AK-

Wahlen seit dem Ende des 2. Weltkrieges

statt. Von den 48 Mandaten gewinnt die

SPÖ 39, die ÖVP kommt auf acht Sitze und

die KPÖ erhält einen Kammerrat.

Im April 1952 veranstalten AK und ÖGB

Burgenland eine Wirtschaftsenquete. Ziel

dieser für Österreich bislang einzigartigen

Veranstaltung ist es, geeignete Lösungen

zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen im

Burgenland zu fi nden. Im Zuge des Volks-

aufstands der Ungarn gegen die sowjeti-

schen Besatzer organisieren der Präsident

der Arbeiterkammer, Friedrich Szenkuröck,

und ÖGB-Landessekretär Rudolf Moser so-

fort Hilfslieferungen. 200.000 Ungarn fl ie-

hen aus ihrer Heimat.

Bereits zu Beginn des Jahres 1956 tritt nach

zähen Verhandlungen – das von den Arbeit-

nehmervertretern schon lange geforderte

„Allgemeine Sozialversicherungsgesetz“

(ASVG) in Kraft.

Nach mehr als

zehn Jahren

intensiver Ver-

handlungen wird

am 15. Mai 1955

der Staatsver-

trag unterzeich-

net und am 26.

Oktober 1955 die

immerwährende

Neutralität ge-

setzlich veran-

kert.

Das ASVG bringt ein einheitliches Sozialversicherungsrecht für Arbei-ter und Angestellte und umfasst – in über 5.500 Bestimmungen – die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung.

Der erste Präsident der Arbeiterkammer Burgenland,

Alfred Szenkuröck

„Ungarnaufstand“ 1956: Burgenländische Gewerkschafter organisieren Hilfslieferungen

AK-Gründungsprotokoll 1948

Erste AK-Wahl 1949

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3.10

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19482018

70 JAHR

E

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80

Beratungen

Anzahl der persönlichen bzw. telefoni-

schen Beratungen in Sozialrechtssachen

Bezirk Persönl. Tel.

Neusiedl 231 214

Eisenstadt 1.442 2.772

Oberpullendorf 603 225

Oberwart 1.863 956

Güssing 549 752

Jennersdorf 288 115

Gesamt 4.976 5.034

Sozialgerichtsakte

Bezirk

Eisenstadt 404 84

Oberwart 300 64

Gesamt 704 148

SchwerpunktthemenDie Beratungstätigkeit im Bereich der

Sozialversicherung war im Berichtsjahr

geprägt durch viele Anfragen z.B.:

nzur Krankenversicherung für

Lebensgefährten und eingetragene

Partner

nzur Mitversicherung in der Kranken-

versicherung von Kindern und Stu-

denten

nzur Anhebung des Anfallsalters der

vorzeitigen Alterspension bei langer

Versicherungsdauer und zur Anhe-

bung der Zahl der Versicherungsmo-

nate ab 2013

nzur „Hacklerregelung“ und deren

Änderungen, insbesondere für Ge-

burtsjahrgänge ab 1954/1959 sowie

zu deren Entwicklung (Abschaffung,

Änderung)

nzu den Verschlechterungen des Be-

rufsschutzes durch Gesetz und Judi-

katur

nzur Härtefallregelung bei der Invali-

dität/Berufsunfähigkeitspension

nzur Korridorpension, deren Abschlä-

ge und der Anhebung der Zahl der

erforderlichen Versicherungsmonate

ab 2013

nzur Schwerarbeitspension und

Schwerarbeits- Hacklerpension

zum „Tätigkeitsschutz“ bei der Inva-

liditätspension ab dem 60. Lebens-

jahr und der Anhebung des Anfalls-

alters ab 2013

nzum Kinderbetreuungsgeld inkl.

der Rückforderung durch die Kran-

kenkassen zum neuen Kinder -

betreuungsgeldkonto und dem

Familienzeitbonus bzw. der

KBG-Reform (NEU seit 1.3.2017)

nzum Wochengeld und den dement

sprechenden Neuerungen (ebenfalls

seit 1.7.2013)

nzum Rehabilitationsgeld

nzur freiwilligen beruflichen Rehabili-

tation

nzur beruflichen Rehabilitation im

Rahmen eines Verfahrens vor

Gericht

nzur Versehrtenrente nach Arbeitsun-

fällen und bei Berufskrankheit,

nzum Pflegegeld, vor allem zum

erschwerten Zugang für die Stufe 1

und die Stufe 2

nzur Ausgleichszulage

nzur Krankengeldberechnung

nzur Wiedereingliederungsteilzeit

(NEU seit 1.7.2017)

Sozialrecht

Neue Gerichts-verfahren

Positiv ab-geschlos-sene

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nzum Sonderkrankengeld bei Arbeits-

losigkeit

nzum Sonderkrankengeld beim auf-

rechten Dienstverhältnis

nzur Pensionsharmonisierung inkl.

der Berechnung der Pension für ab

1955 Geborene (Parallelrechnung)

nzur Alterspension

nzum Pensionskonto

nzur Hinterbliebenenpension (Berech-

nung)

nzur Altersteilzeit

nzum Übergangsgeld und Übergangs-

geld nach Altersteilzeit

nzur Pensionserhöhung

nzum Nachkauf von Schul- und Stu-

dienzeiten (wegen der Verteuerung

abnehmend)

nzu den Ausübungsersatzzeiten, die

ab 2011 eingekauft werden müssen

nzur Selbstversicherung bei gering-

fügiger Beschäftigung (auch gegen

Dienstleistungsscheck)

nzur Selbstversicherung wegen Pflege

von Angehörigen, bes. von behinder-

ten Kindern

nzur Nachforderung der Sozialver-

sicherungsbeiträge bei mehrfacher

geringfügiger Beschäftigung bzw.

bei geringfügiger Beschäftigung

neben einer vollversicherten Be

schäftigung

nzum Arbeitslosengeld (Höhe, Dau-

er, Zumutbarkeit der Vermittlung,

Sperre)

nzur Notstandshilfe (Partner-Einkom-

mensanrechnung)

nzur Unzuständigkeit Österreichs für

Arbeitslosengeld an Grenzgänger

nzum Weiterbildungsgeld (Bildungs-

teilzeit, Bildungskarenz)

nzum Pflegekarenzgeld (Pflegekarenz,

Pflegeteilzeit)

nzur Familienhospizkarenz und Beglei-

tung schwer erkrankter Kinder

nzur Bedarfsorientierten Mindestsi-

cherung

nzum Kinderbonus

AnfragenInsgesamt kam es in der Arbeiterkam-

mer Eisenstadt im Berichtsjahr 2018 für

den Bereich der Sozialversicherung zu

1.442 persönlichen, zu 2.772 telefoni-

schen und zu 86 schriftlichen (E-Mail)

Beratungen. Daneben gab es noch eine

Vielzahl von Kurzanfragen.

Wie in den Vorjahren, lag diesen Bera-

tungen nicht immer ein anhängiges So-

zialgerichtsverfahren oder ein bereits

gestellter oder allenfalls schon abge-

lehnter sozialrechtlicher Leistungsan-

trag eines Versicherungsträgers zu-

grunde. In sehr vielen Fällen lagen

aber Krankheit, Arbeitslosigkeit bzw.

drohende Arbeitslosigkeit vor und es

wurde die Beratung über die weitere

sozialrechtliche Absicherung und ihrer

Voraussetzungen - oft bis zur Gewäh-

rung des Übergangsgeldes bzw. zum

Anfall einer Pension - vorgenommen.

Viel Sensibilität erforderte – insbeson-

dere bei jüngeren Versicherten - auch

die Beratung darüber, über die fehlen-

den Perspektiven eines Pensionsver-

fahrens, insbesondere dann, wenn kein

Berufsschutz vorliegt. Ziel der Beratung

ist es, den jüngeren Versicherten die

Wichtigkeit einer Ausbildung oder einer

Umschulung nahe zu legen. Die Arbeits-

losigkeit und die oftmals daraus resul-

tierenden finanziellen Probleme sind

bei Menschen ohne Ausbildung oder

Berufsschutz noch massiver, als bei gut

ausgebildeten Versicherten.

Viele Beratungen über das Pensionskon-

to, auch bei jungen Menschen, insbeson-

dere die Kindererziehungszeiten in der

Pension, wurden in Anspruch genom-

men. Insbesondere jüngere Frauen wur-

den im Rahmen der Kinderbetreuungs-

geldberatung auch die Informationen

betreffend der sozialen Absicherung

im Alter zuteil, um die extremen Unter-

schiede in der Pensionshöhe zwischen

Männern und Frauen zu vermeiden.

Häufig kam es auch zu Beratungen be-

züglich der Höhe der Witwenpension

(0%-60%), insbesondere deshalb, weil

die Berechnungsvorschriften wieder-

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holt abgeändert wurden (Verbreiterung

der Beobachtungszeiträume mit Güns-

tigkeitsprinzip).

Kinderbetreuungsgeld Ein weiterer Schwerpunkt in der Bera-

tung stellten Fragen hinsichtlich des

Kinderbetreuungsgeldes dar. Insbe-

sondere sind Fragen betreffend des

einkommensabhängigen Kinderbe-

treuungsgeldes, des Kinderbetreuungs-

geldkontos und des neuen Familienzeit-

bonus in der täglichen Beratung der

Arbeiterkammer nicht mehr wegzuden-

ken. Bei Alleinstehenden Müttern oder

sehr einkommensschwachen Familien

wurde das Beratungsangebot auf den

„Kinderbonus“, einer Förderung des

Landes ausgeweitet.

Viele Beratungen betrafen die Unter-

schiedsrechnung zwischen einkom-

mensabhängigen Kinderbetreuungsgeld

und dem Kinderbetreuungsgeldkonto,

sowie der Inanspruchnahme des Fami-

lienzeitbonus und dem Kinderbetreu-

ungsgeld beim 2. Elternteil. Bei den

einkommensschwachen Familien wurde

zusätzlich auf die Beihilfe zum Kinder-

betreuungsgeldkonto verwiesen.

Die Reform 2017 brachte eine Vielzahl

an neuerlichen Rechtsproblemen mit

sich, die sich in der Beratung als hoch-

komplex und sehr zeitaufwendig gestal-

teten. Die Rechtssprechung dazu ist in

manchen Rechtsfragen noch immer

nicht ausgeprägt genug, um alle recht-

lichen Details für die Praxis klären zu

können.

Klagen, Vertretungen, Verhand-lungen und Interventionen im So-zialversicherungswesen

Im Berichtsjahr 2018 wurden vom Sozi-

alrechtsreferat 404 Klagen (im Vorjahr

346 gegen Bescheide der Sozialversi-

cherungsträger beim Landesgericht Ei-

senstadt als Arbeits- und Sozialgericht

eingebracht.

Zusätzlich wurden 11 Vertretungen (im

Vorjahr 9) in bereits anhängigen Leis-

tungsstreitverfahren übernommen.

KlagenDie Klagen richteten sich auf Gewäh-

rung oder Entziehung von:

n der Invaliditätspensionn der Berufsunfähigkeitspensionn des Pflegegeldes bzw. eines höhe-

ren Pflegegeldesn der Versehrtenrente bzw. einer hö-

heren Versehrtenrenten der Ausgleichszulagen der Waisenpensionn der Krankengeldesn des Kinderbetreuungsgeldesn der Alterspensionn des Rehabilitationsgeldesn der Feststellung der Schwerarbeits-

zeitenn der Feststellung der Versicherungs-

zeitenn der Weitergewährung der Berufsun-

fähigkeitspensionn der Weitergewährung der Invalidi-

tätspensionn der Weitergewährung des Pflege-

geldes

Die meisten Gerichtsfälle betrafen je-

doch auch 2018 wieder die Gewährung

der Invaliditätspension, der Berufsun-

fähigkeitspension, des Pflegegeldes

und der Versehrtenrente. In diesen Fäl-

len spielte zumeist die Begutachtung

durch medizinische Sachverständige

eine große Rolle. Das Ergebnis dieser

Begutachtungen konnte nie vorausge-

sagt werden, sodass auch die Prozes-

saussichten nicht von vornherein ab-

geschätzt werden konnten.

Auch die entscheidungswesentliche Be-

rufslaufbahn und sonstige erhebliche

Umstände konnten erst im Leistungs-

streitverfahren vollständig eruiert und

beurteilt werden.

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Die Arbeiterkammer übernahm daher -

wie bisher - grundsätzlich in jedem an

sie herangetragenen Fall, sofern er die

Lösung von medizinischen Fragen bein-

haltete, die Vertretung, wenn der Kläger

seinen Wohnsitz im Burgenland hatte.

VerhandlungenEs wurden im Jahre 2018 vom Landes-

gericht Eisenstadt als Arbeits- und Sozi-

algericht in Sozialrechtssachen 539 (im

Vorjahr 478) Verhandlungen (= Tagsat-

zungen zur mündlichen Streitverhand-

lung) durchgeführt, bei denen die Ver-

sicherten durch das Sozialrechtsreferat

Eisenstadt vertreten waren.

Die Verhandlungen betrafen auch nicht

nur Fälle, die 2018 gerichtsanhängig

wurden, sondern auch Fälle aus den

Vorjahren, da nicht alle Fälle in dem

Jahr, in dem sie gerichtsanhängig wur-

den, auch rechtskräftig abgeschlossen

werden können.

BerufsschutzIn 6 Fällen (im Vorjahr war es ein Fall),

in dem ein Versicherter behauptete,

zwar keinen gelernten Beruf zu haben,

jedoch durch praktische Tätigkeit voll-

ständig angelernt worden zu sein, war

ein sogenannter Qualifikationstest not-

wendig. Dieser ist unerlässlich um den

Berufsschutz - wie durch den Abschluss

der Lehrabschlussprüfung samt den er-

forderlichen 90 Versicherungsmonaten

in diesem Beruf - nachzuweisen.

Zudem wurden vom Gericht 9 Befund-

aufnahmen (im Vorjahr waren es 18) be-

treffend Schwerarbeit angeordnet. Auch

diese wurden von den Referenten des

Sozialrechtsreferates vertreten. Diese

Befundaufnahmen fanden vorwiegend

in den Räumlichkeiten der Pensions-

versicherung statt. Anwesend sind bei

diesen Terminen zudem der Gerichts-

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gutachter für Berufskunde, der Vertre-

ter der beklagten Partei und der Kläger

selbst. Einige dieser Befundaufnahmen

waren Lokalaugenscheine in den jewei-

ligen Betrieben der Kläger, wobei diese

Termine öfters auch in anderen Bundes-

ländern stattfinden.

Der von der Arbeiterkammer Burgen-

land beigestellte Vertreter der Versi-

cherten nahm an diesen Lokalaugen-

scheinen immer teil.

GutachtenEine längere Verfahrensdauer ergab

sich aber auch schon in erster Instanz

dann, wenn die Erstellung von medi-

zinischen Gutachten mit der Erhebung

von Nebenbefunden (z.B. psychologi-

scher Arbeitstest) verbunden ist, oder

wenn die erstellten Gutachten einer

mündlichen Erörterung unterzogen

werden mussten bzw. einer schriftli-

chen Ergänzung bedurften, wodurch

im Interesse der Versicherten weitere

Tagsatzungen notwendig wurden.

Das Arbeits- und Sozialgericht im Bur-

genland hat nach wie vor das Problem,

dass es – obwohl sich die Situation

stark besserte - zu wenig burgenländi-

sche Sachverständige gibt, sodass das

Gericht auch auf Sachverständige au-

ßerhalb des Burgenlandes angewiesen

ist.

Dies führt einerseits zu langen An-

fahrtswegen für die Versicherten, wenn

sie zu den gutachtlichen Untersuchun-

gen fahren müssen, aber auch zu Ver-

fahrensverzögerungen wegen der Ko-

ordinationsprobleme des Senates mit

den Sachverständigen bei der Ladung

dieser Sachverständigen zur Gerichts-

verhandlung zwecks Erörterung der

Gutachten.

Für viele Versicherte aus dem mittle-

ren Burgenland ist die mit dem Gericht

vereinbarte Vorgangsweise, alle nöti-

gen Begutachtungen – von den Sach-

verständigen koordiniert - an einem

einzigen Tag in Graz durchzuführen,

eine Erleichterung, es sei denn, die Ver-

sicherten lehnen wegen der besseren

Verkehrsverbindungen in den Raum

Wien bzw. Wiener Neustadt eine Fahrt

nach Graz von vornherein ab.

Besonders erfreulich ist, dass einige

Sachverständige die Begutachtungstä-

tigkeit auch im Untersuchungszimmer

des Gerichtsgebäudes in Eisenstadt

durchführen, wodurch die Anfahrtswe-

ge der Versicherten zur Begutachtung

wesentlich verkürzt werden.

VerfahrensbilanzKlagen wurden dann zurückgezogen,

wenn der/die Versicherte im anhängi-

gen Leistungsstreitverfahren nach Vor-

liegen der Gutachten und nach ausführ-

licher Belehrung schließlich auch selbst

von der Aussichtslosigkeit seines Ver-

fahrens voll überzeugt war und daher

die Zurückziehung wünschte, was oft

schon wegen der oben schon angespro-

chenen Pensionsvorschussproblematik

finanziell auch ratsam und bei jungen

Versicherten zur raschen Wiedereinglie-

derung in den Arbeitsmarkt auch gebo-

ten war.

Ebenso wurden im Einvernehmen mit

dem/der Versicherten Klagezurückzie-

hungen vorgenommen, wenn die Inan-

spruchnahme einer anderen Pensions-

art [z.B. vorzeitige Alterspension bei

langer Versicherungsdauer, Invaliditäts-

pension gem. § 255 (4) ASVG ab dem

60. Lebensjahr, schon abschätzbar war.

Zu einem Ruhen des Verfahrens kam

es dann, wenn durch Zeitablauf für die

Versicherten eine günstigere Rechts-

position erreicht werden konnte. Dies

ergibt sich in der Praxis oftmals in je-

nen Fällen, in denen sich die medizi-

nisch teilweise massiv beeinträchtigen

Versicherten erneuten Operationen

oder stationären Rehabilitationen un-

terziehen. Die dadurch neu gewonnen

Erkenntnisse sind sehr oft neue Be-

weismittel im Verfahren und unterstüt-

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zen die Rechtsposition der Versicher-

ten.

In jedem einzelnen Fall, in dem ein Ver-

sicherter von der Arbeiterkammer ver-

treten wird, ergibt sich für die Abteilung

Sozialversicherung auch ein sehr um-

fangreicher schriftlicher Arbeitsauf-

wand wie z.B.: Einbringung der Klage

und Verfassung schriftlicher Beweisan-

träge bei Gericht, Anfragen an Dienst-

geber zum Nachweis der konkret ausge-

übten Berufstätigkeit, Anfragen an die

vertretenen Versicherten, Kopie und

Zusendung der zahlreichen Gutachten

mit entsprechender Erläuterung, Infor-

mation der vertretenen Versicherten

darüber, welche Schritte zur Aufrecht-

erhaltung der sozialen Absicherung

notwendig sind sowie Information der

vertretenen Versicherten über den Ver-

fahrensstand und den Verfahrensaus-

gang, sowie über Rechtsmittel und de-

ren Erfolgsaussichten.

Im Berichtsjahr wurden 2.601 (im Vor-

jahr waren es 2.039) Schriftstücke

verfasst und verschickt. Der enorme

Schriftverkehr hat auch den Grund da-

rin, dass durch Änderung der Ladungs-

praxis des Gerichtes die Ladungen zur

Verhandlung nur an den Klagevertreter

ergeht, welcher dann die Ladung und

Verständigung der Kläger durchzufüh-

ren hat.

In fast jedem Fall ist die Beantragung

der Einholung von zumeist mehreren

medizinischen Sachverständigengut-

achten notwendig, welche dann von

den AK-Vertretern auch einem ausführ-

lichen Studium und einem Vergleich

mit den von den Versicherten beige-

brachten Privatbefunden und mit den

erhobenen Behauptungen unterzogen

werden müssen. Das Ergebnis dieses

Studiums ist für die Setzung der weite-

ren Verfahrensschritte maßgeblich.

Die Gerichtsvertretung und Beratung

erfordert auch ein ständiges Studium

der Judikatur und deren entsprechende

Umsetzung.

Insgesamt kann gesagt werden, dass der

Großteil der sozialrechtlichen Beratun-

gen - vor allem auch der Gerichtsvertre-

tungen - die Sicherung der finanziellen

Existenzgrundlage und den Erhalt des

sozialrechtlichen Schutzes von Arbeit-

nehmerinnen und Arbeitnehmern sowie

oft auch ihrer mitversicherten Angehö-

rigen, auch Kinder, zum Inhalt hatte.

Ebenfalls wurden durch die Beratungen

vor allen Dingen jüngere Versicherte

betreffend einer beruflichen Rehabili-

tation (welche rechtlich prioritär einer

Pension vorgeht) beraten, welche den

Lebensunterhalt auf Dauer sichern und

beeinflussen kann.

Natürlich haben die über ein Gerichts-

verfahren erstrittenen bzw. durch die

Beratung gesicherten Geldbeträge

(Pension, Versehrtenrente, Kranken-

geld, Rehabilitationsgeld, Arbeitslosen-

geld, Notstandshilfe etc.) für die Versi-

cherten große finanzielle Bedeutung, da

dadurch jahrelang vor dem Anfall der

Regelpension der Lebensunterhalt des/

der Versicherten und oft der gesamten

Familie gesichert werden konnte. Der

entsprechende Geldbetrag scheint je-

doch oft - wie in den Vorjahren - hinter

dem ausgeprägten Bedürfnis nach ihrer

sozialen Absicherung bzw. der Absiche-

rung der Familie zurückzutreten.

Für Versicherte, welche in den Bezir-

ken Oberwart, Güssing und Jennersdorf

wohnen, werden die Klagen gegen ab-

weisende Bescheide der Sozialversi-

cherungsträger von den Bezirksstellen

der Arbeiterkammer in Oberwart und

Güssing eingebracht.

Vorträge

Im Berichtsjahr hat das Referat Sozial-

recht zahlreiche Vorträge insbesondere

in den Bezirksstellen der Arbeiterkam-

mer abgehalten:

n Kinderbetreuungsgeld – Neu ab

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1.3.2017 nSoziale Absicherung –Tagesseminar n Für die Frauenberatungsstelle wur-de speziell am Frauentag ein Vortrag für die Absicherung von Frauen in gewis-sen Lebenssituationen angebotennPensionskontonInvaliditätspension Neu – z.B. Reha-bilitationsgeld/medizinische Reha, Um-schulungsgeld erufliche Reha, nde-rung der Zuständigkeiten während des Verfahrensn nderungen im Pensionsrecht all-gemeinnSpezielle Themen im sozialversiche-rungsrechtlichen Bereich für Frauen, wie z.B. Pensionssplitting, Kindererzie-hungszeiten in der Pensionsversiche-rung, el stversicherung ei Pflege von behinderten Kindern oder nahen Ange-hörigenn Soziale Absicherung mit dem Hin-weis auf viele Sozialversicherungsrecht-liche LückennBedarfsorientierte MindestsicherungnPflegekaren , Pflegeteil eit nFamilienhospizkarenznBildungskarenz, BildungsteilzeitnAltersteilzeit, TeilpensionnSonderkrankengeld nWiedereingliederungsteilzeit n Ausgleichszulage Plus bei 30 Er-werbstätigkeitsjahrennPensionsrecht speziell für Frauen

Die Vorträge wurden im Rahmen vor ge-

werkschaftlich organisierten Zielgrup-

pen, insbesondere Frauen und Betriebs-

räte gehalten.

Die Vortragsreihe „Altersteilzeit“ in den

AK-Bezirksstellen für Betriebsräte und

der Öffentlichkeit, sowie zahlreiche Vor-

träge für die Gewerkschaften und ande-

ren Institutionen, gestaltete sich für die

Versicherten als sehr hilfreich.

Für die Institution fit2work wurde ein

Vortrag betreffend Rehabilitations-

geld, Wiedereingliederungsteilzeit und

Sonderkrankengeld gestaltet.

Für die Betriebsräte der Krankenhäuser

und Pflege- und Betreuungseinrichtun-

gen wurde ein Seminar betreffend Pfle-

gekarenz, Familienhospizkarenz und die

Absicherung pflegender Angehöriger

angeboten.

Vor der „Selbsthilfegruppe bei Krebs“

wurde ein Vortrag betreffend der sozi-

alen Absicherung bei langer Krankheit

in den Räumlichkeiten der Gebietskran-

kenkasse für betroffene kranke Men-

schen gehalten.

Zur Präsenz in politischen Diskussionen:Das Sozialrechtsreferat hat einige In-

puts für Artikel in diversen Medien

eingebracht, die sich insbesondere für

Benachteiligte oder Alleinerziehende

Frauen als informativ darstellen.

KONSOLIDIERUNG ALS ZIEL (1958 – 1967)

Die zahlreichen neuen Gesetze erfordern

auch im Burgenland eine intensive Informa-

tionstätigkeit für die Betriebsräte. Sie müs-

sen dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer die

AK als ihre Interessensvertretung, die sich

ausschließlich um ihre Anliegen kümmert,

wahrnehmen.

Die Lage am burgenländischen Arbeitsmarkt

bessert sich Ende der 1950er und Anfang

der 1960er Jahre nicht. Ganz im Gegenteil.

Die Zahl der Pendler, die außerhalb des Bur-

genlandes arbeiten müssen, steigt im Jahre

1961 auf 23.700. Fast 14.000 davon pendeln

nach Wien. Im Burgenland finden 32.000

Arbeitnehmer Beschäftigung

Gerade in der Pendlerfrage werden große

regionale Strukturunterschiede sichtbar.

Während im Nordburgenland wegen der gu-

ten Verkehrsverbindungen die Tagespendler

überwiegen, sind Pendler aus dem verkehrs-

mäßig nur unzureichend erschlossenen Mit-

tel- oder Südburgenland hauptsächlich Wo-

chenpendler oder Saisonwanderer.

Landeshauptmannstellvertreter Alois Wes-

sely startet eine Initiative zur Ankurbelung

der Wirtschaft. Die bestehenden Industrie-

und Gewerbezweige sollen ausgeweitet,

neue Betriebe angesiedelt und das Stra-

ßennetz ausgebaut werden. Allen voran die

Nord-Süd-Verbindung.

Das Jahr 1961 ist für das Burgenland und

für die Arbeiterkammer von außerordent-

licher Bedeutung. Das jüngs-

te Bundesland feiert seine

40jährige Zugehörigkeit zu

Österreich und an der Spitze

der AK kommt es zu einem

Wechsel. Präsident Friedrich

Szenkuröck stirbt völlig uner-

wartet, die Vollversammlung

wählt Franz Babanitz zu sei-

nem Nachfolger. Franz Babanitz: AK-Präsident von 1961 bis 1983

Burgenländische Pendler in Wien Landeshauptmann Stellvertreter Alois

Wessely, ehem. ÖGB Landesvorsitzender

Burgenländische Bauarbeiter zu Beginn der 1960er Jahre

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KONSOLIDIERUNG ALS ZIEL (1958 – 1967)

Die zahlreichen neuen Gesetze erfordern

auch im Burgenland eine intensive Informa-

tionstätigkeit für die Betriebsräte. Sie müs-

sen dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer die

AK als ihre Interessensvertretung, die sich

ausschließlich um ihre Anliegen kümmert,

wahrnehmen.

Die Lage am burgenländischen Arbeitsmarkt

bessert sich Ende der 1950er und Anfang

der 1960er Jahre nicht. Ganz im Gegenteil.

Die Zahl der Pendler, die außerhalb des Bur-

genlandes arbeiten müssen, steigt im Jahre

1961 auf 23.700. Fast 14.000 davon pendeln

nach Wien. Im Burgenland finden 32.000

Arbeitnehmer Beschäftigung

Gerade in der Pendlerfrage werden große

regionale Strukturunterschiede sichtbar.

Während im Nordburgenland wegen der gu-

ten Verkehrsverbindungen die Tagespendler

überwiegen, sind Pendler aus dem verkehrs-

mäßig nur unzureichend erschlossenen Mit-

tel- oder Südburgenland hauptsächlich Wo-

chenpendler oder Saisonwanderer.

Landeshauptmannstellvertreter Alois Wes-

sely startet eine Initiative zur Ankurbelung

der Wirtschaft. Die bestehenden Industrie-

und Gewerbezweige sollen ausgeweitet,

neue Betriebe angesiedelt und das Stra-

ßennetz ausgebaut werden. Allen voran die

Nord-Süd-Verbindung.

Das Jahr 1961 ist für das Burgenland und

für die Arbeiterkammer von außerordent-

licher Bedeutung. Das jüngs-

te Bundesland feiert seine

40jährige Zugehörigkeit zu

Österreich und an der Spitze

der AK kommt es zu einem

Wechsel. Präsident Friedrich

Szenkuröck stirbt völlig uner-

wartet, die Vollversammlung

wählt Franz Babanitz zu sei-

nem Nachfolger. Franz Babanitz: AK-Präsident von 1961 bis 1983

Burgenländische Pendler in Wien Landeshauptmann Stellvertreter Alois

Wessely, ehem. ÖGB Landesvorsitzender

Burgenländische Bauarbeiter zu Beginn der 1960er Jahre

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KULTUR ALS DRITTE KRAFT (1968 – 1977)

Neben der Wirtschafts- und Sozialpolitik

bemüht sich AK Präsident Franz Babanitz

die Kultur- und Bildungspolitik als dritte

Schiene zu etablieren. Ende der 1960er Jah-

re beginnt im Burgenland ein Innovations-

schub in Richtung Aus- und Weiterbildung,

der in Österreich einmalig ist. Der Ausbau

und Neubau von Schulen öffnet vielen Kin-

dern den Weg zu mehr Bildung und damit

die Chance auf einen höheren Lebensstan-

dard.

Die wichtigsten Proponenten der Chan-

cengleichheit im Bildungsbereich sind der

vormalige Leiter der AK Rechtsabteilung,

Kulturlandesrat Dr. Gerald Mader, und vor

allem der frühere Kulturlandesrat und spä-

tere Unterrichtsminister Dr. Fred Sinowatz.

Im Zuge dieser Bildungsoffensive unter-

stützen Arbeiterkammer und ÖGB die Ab-

solventen eines Zertifi katslehrganges der

Volkshochschule für Politische Bildung. Ab

Ende 1977 läuft in Eisenstadt und Oberwart

die „Burgenländische Gewerkschaftsschu-

le“, eine Bildungsmaßnahme für Betriebs-

räte und Gewerkschaftsfunktionäre.

1976 schließen die Österreichischen Bundes-

theater und die Arbeiterkammern eine Ver-

einbarung zur Durchführung von Theater-

Tourneen. Im Burgenland ist die Nachfrage

so groß, dass ab Herbst 1978 von Kulturzen-

tren und Arbeiterkammer ein gemeinsames

Theaterabonnement aufgelegt wird. Diese

Kooperation läuft über zwei Jahrzehnte.

Im Rahmen des kulturellen Engagements

nimmt die kammereigene Bibliothek mit

ihren Außenstellen einen be-

sonderen Stellenwert ein. 1951

als Wanderbücherei mit eini-

gen Koffern voller Bücher ge-

startet, verfügt die AK Büche-

rei heute über 50.000 Bände

und ist mit ihren vier Außen-

stellen die Nummer eins unter

den öffentlichen Bibliotheken

des Landes.

Unterrichtsminister Dr. Fred Sinowatz

In den 1970er Jahren werden im Bur-

genland zahlreiche neue Schulen er-

richtet.

Der spätere Kulturlandesrat Dr. Gerald

Mader als Leiter der AK Rechtsabteilung Die AK Bücherei

Nestroy Aufführung im Rahmen des gemeinsamen Theater-

abos von AK und Kulturzentren.

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Information und BeratungUnter der neuen Dachmarke AK Young

bietet die Arbeiterkammer Burgenland

Serviceleistungen für Personen von

13 bis 24 Jahren an. Das Angebot um-

fasst arbeitsrechtliche Beratungen für

Lehrlinge und Jugendliche, Referate in

Schulen, Infomaterialien, Workshops,

Seminare und Events.

Um den Jugendlichen den Einstieg in

die Berufswelt zu erleichtern, wurden in

Kooperation mit der burgenländischen

Gewerkschaftsjugend zahlreiche kos-

tenlose Vorträge in den Berufsschulen,

den Polytechnischen Schulen, den Neu-

en Mittelschulen, den Berufsbildenden

Schulen und in den Allgemeinbildenden

Höheren Schulen zum Thema Lehre,

Arbeitsrecht, Pflichtpraktikum und Be-

rufsorientierung abgehalten.

Zur Information von Eltern und Schüle-

rInnen wurden an einigen Schulen Bera-

tungsabende unter dem Titel „Jugend &

Arbeitswelt“ veranstaltet, die von etwa

535 Interessierten besucht wurden.

Im Jahr 2018 wurden insgesamt 32

Stellungnahmen zu den Bereichen Aus-

bildungsmaßnahmen, Gesetzesentwür-

fe und Kinder- und Jugendlichen-Be-

schäftigungsgesetz ausgearbeitet und

abgegeben.

Seminare und Events

Zur Fort- und Weiterbildung für Ju-

gendliche wurden 2018 sämtliche Se-

minarkonzepte für Lehrlinge in Ko-

operation mit der ÖGJ Burgenland

überarbeitet. Das zweitägige Seminar

„SchülerInnenvertretung: Dein Recht

als Lehrling“ wurde für alle Klassen-

und SchulsprecherInnen inkl. Vertre-

tungen der Berufsschulen angeboten.

Dieses fand einmal pro Berufsschul-

turnus statt. Inhalt waren unter ande-

rem Softskills aber auch Informationen

über die gesetzlichen Grundlagen zum

Schulrecht, Sozialpartnerschaft, Auf-

gaben der SchülerInnenvertretung, die

Lehre – rechtlicher Überblick und Antifa

& Antira.

Das einwöchige Seminar „JVR-Was

nun?“ wurde im Dezember für alle Ju-

gendvertrauensrätInnen in völlig ver-

änderter Form neu angeboten. Vor

allem die Geschichte der Arbeitneh-

merInnenbewegung, präsentiert von

Dr.in Susanna Steiger-Moser, ist von

den Jugendlichen hervorragend aufge-

nommen worden. Das ausgezeichnete

Feedback der TeilnehmerInnen bestärkt

uns, diesen Weg auch in Zukunft weiter

zu gehen und auszubauen.

Insgesamt führten wir 44 Vorträge in

Schulen und über 1.037 telefonische,

persönliche sowie schriftliche Beratun-

gen seitens des Jugendreferates durch.

Die Arbeiterkammer Burgenland hat in

Kooperation mit der burgenländischen

Gewerkschaftsjugend am 29. Mai 2018

zum ersten Mal den AK Young Sporttag

im Landessportzentrum VIVA veran-

staltet. Den SchülerInnen der Polytech-

nischen Schulen wurden an diesem Tag

diverse sportliche Aktivitäten angebo-

ten. Darüber hinaus gab es Informatio-

nen zum Thema Jugend & Arbeitswelt.

Beratungen zum Thema Einstieg in die

Arbeitswelt haben vor Ort stattgefun-

den. Es nahmen 390 Jugendliche und

48 LehrerInnen aus dem ganzen Bur-

genland daran teil.

Im Sommer 2018 fand in Kooperati-

on mit der Burgenländischen Gewerk-

schaftsjugend die Infotour und Eisakti-

on im ganzen Burgenland für Lehrlinge

und PflichtpraktikantInnen in über 20

Junge ArbeitnehmerKULTUR ALS DRITTE KRAFT (1968 – 1977)

Neben der Wirtschafts- und Sozialpolitik

bemüht sich AK Präsident Franz Babanitz

die Kultur- und Bildungspolitik als dritte

Schiene zu etablieren. Ende der 1960er Jah-

re beginnt im Burgenland ein Innovations-

schub in Richtung Aus- und Weiterbildung,

der in Österreich einmalig ist. Der Ausbau

und Neubau von Schulen öffnet vielen Kin-

dern den Weg zu mehr Bildung und damit

die Chance auf einen höheren Lebensstan-

dard.

Die wichtigsten Proponenten der Chan-

cengleichheit im Bildungsbereich sind der

vormalige Leiter der AK Rechtsabteilung,

Kulturlandesrat Dr. Gerald Mader, und vor

allem der frühere Kulturlandesrat und spä-

tere Unterrichtsminister Dr. Fred Sinowatz.

Im Zuge dieser Bildungsoffensive unter-

stützen Arbeiterkammer und ÖGB die Ab-

solventen eines Zertifi katslehrganges der

Volkshochschule für Politische Bildung. Ab

Ende 1977 läuft in Eisenstadt und Oberwart

die „Burgenländische Gewerkschaftsschu-

le“, eine Bildungsmaßnahme für Betriebs-

räte und Gewerkschaftsfunktionäre.

1976 schließen die Österreichischen Bundes-

theater und die Arbeiterkammern eine Ver-

einbarung zur Durchführung von Theater-

Tourneen. Im Burgenland ist die Nachfrage

so groß, dass ab Herbst 1978 von Kulturzen-

tren und Arbeiterkammer ein gemeinsames

Theaterabonnement aufgelegt wird. Diese

Kooperation läuft über zwei Jahrzehnte.

Im Rahmen des kulturellen Engagements

nimmt die kammereigene Bibliothek mit

ihren Außenstellen einen be-

sonderen Stellenwert ein. 1951

als Wanderbücherei mit eini-

gen Koffern voller Bücher ge-

startet, verfügt die AK Büche-

rei heute über 50.000 Bände

und ist mit ihren vier Außen-

stellen die Nummer eins unter

den öffentlichen Bibliotheken

des Landes.

Unterrichtsminister Dr. Fred Sinowatz

In den 1970er Jahren werden im Bur-

genland zahlreiche neue Schulen er-

richtet.

Der spätere Kulturlandesrat Dr. Gerald

Mader als Leiter der AK Rechtsabteilung Die AK Bücherei

Nestroy Aufführung im Rahmen des gemeinsamen Theater-

abos von AK und Kulturzentren.

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Betrieben statt. Dabei bekamen die Ju-

gendlichen wichtige Informationen zur

Mitbestimmung im Betrieb und auch

wichtige Tipps für den Arbeitsalltag.

BerufsorientierungAuch im Jahr 2018 stand die Entwick-

lung des Arbeitsmarktes im Burgenland

im Allgemeinen sowie natürlich jene

der Lehrlings- und Lehrbetriebszahlen

im Speziellen im Mittelpunkt unserer

Tätigkeit. Besondere Aufmerksamkeit

widmeten wir dabei der Ausbildungs-

pflicht und dem damit verbundenen

Kampf gegen die Jugendarbeitslosig-

keit. Die Vernetzung und Kooperationen

mit verschiedensten Bildungseinrich-

tungen sowie anderen Länderkammern

wurde außerdem weiter forciert.

Ein wichtiges Thema hierbei ist auch

die Berufsorientierung für Jugendliche

im Burgenland. Die Arbeiterkammer

unterstützt SchülerInnen bei dem The-

ma nicht nur durch Fachvorträge und

Beratungen, sondern auch mit Hilfe

der BO-Mappe „Schritt für Schritt zum

Wunschberuf“. Diese Mappen werden

an den Schulen im Berufsorientierungs-

und Berufsvorbereitungsunterricht

eingesetzt. Insgesamt konnte die Arbei-

terkammer Burgenland im Jahr 2018

durch diese Maßnahme über 1.913 Schü-

lerInnen unterstützen.

Durch die Kooperation mit der Pädago-

gischen Hochschule Burgenland fanden

2018 wieder einige Vernetzungstreffen

mit LehrerInnen zum Thema Berufsori-

entierung statt.

Auch im Jahr 2018 war die Arbeiter-

kammer Burgenland gemeinsam mit

der Burgenländischen Gewerkschaftsju-

gend bei der Bildungs- und Berufsinfor-

mationsmesse in Oberwart als Ausstel-

ler mit Fotobox und einem interaktiven

Gewinnspiel vertreten und ist von zahl-

reichen Jugendlichen besucht worden.

Somit konnten wir direkt vor Ort mit

Rat und Tat bei Fragen zum Einstieg in

die Arbeitswelt bzw. der Berufswahl zur

Seite stehen.

LehrlingeDas Jugendreferat der Arbeiterkam-

mer Burgenland erhält bei jedem neu

abgeschlossenen Lehrvertrag von der

Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer

Burgenland eine Durchschrift übermit-

telt. Diese Durchschrift dient dem Ju-

gendreferat einerseits als Basis für die

Intervention und Kontrolltätigkeit bei

Lehrverhältnissen und andererseits als

Grundlage für die Erstellung von Sta-

tistiken über die Entwicklung auf dem

Lehrlingssektor. Zu diesem Zweck müs-

sen die übermittelten Lehrvertrags-

durchschriften auf ihre Vollständigkeit

und Richtigkeit überprüft werden. Laut

Statistik der Lehrlingsstelle wurden

im Burgenland mit Stichtag 31.12.2018

2.521 (2017 2.608) Lehrlinge ausgebil-

det, davon 1.798 (71,32 %) Männer und

723 (28,68 %) Frauen. Dies entspricht

einem Minus von 3,3 % gegenüber dem

Vorjahr. Die Gesamtzahl der Lehrlinge

inkludiert auch die Jugendlichen, die

sich in einer überbetrieblichen Ausbil-

dung (-13,6 %) befinden. Bei 83 Betrie-

ben wurde eine Besichtigung gemäß §

3a BAG durchgeführt. Bei diesen Be-

sichtigungen wird festgestellt, ob ein

Betrieb grundsätzlich in der Lage ist,

Lehrlinge auszubilden. Insgesamt bil-

deten mit Jahresende 2018 nur 784

(777) Betriebe im Burgenland Lehrlinge

aus. Um allerdings den FacharbeiterIn-

nen-Mangel entgegen zu wirken, bedarf

es im Burgenland wesentlich mehr Be-

triebe, die eine qualitativ hochwertige

Lehrausbildung anbieten.

In Kooperation mit dem Land Burgen-

land und der Wirtschaftskammer wurde

bereits im Jahr 2008 das Projekt „Leh-

re mit Matura“ initiiert, bei dem Lehr-

lingen die Möglichkeit geboten wird,

neben der Lehrlingsausbildung Vorbe-

reitungskurse für die Reifeprüfung zu

absolvieren. So erhalten Jugendliche

die Chance, eine praxisorientierte Aus-A

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bildung mit den Vorteilen eines Reife-

prüfungsabschlusses zu kombinieren,

sodass ihnen später erweiterte Mög-

lichkeiten der Berufswahl sowie der Zu-

gang zu einem Hochschulstudium offen

stehen. Zum Jahresende absolvierten

119 Lehrlinge diese Ausbildungsvarian-

te.

Das AMS Projekt „Zusätzliche Lehr-

stellen für das Burgenland“ beschäftigt

sich mit der Problematik sinkender Zah-

len von Lehrbetrieben. In Kooperation

mit dem AMS und der Wirtschaftskam-

mer Burgenland fanden eine verstärk-

te Öffentlichkeitsarbeit und zahlreiche

Informationsveranstaltungen im gan-

zen Bundesland statt. Da Lehrlinge die

Fachkräfte von morgen und diese wie-

derum das Rückgrat der österreichi-

schen Wirtschaft sind, ist es wichtiger

denn je, die Betriebe auf die Vorteile

einer Lehrausbildung aufmerksam zu

machen.

Die Arbeiterkammer Burgenland nomi-

niert laufend BeisitzerInnen für Lehr-

abschlussprüfungen. Die PrüferInnen

achten nicht nur auf die Einhaltung der

Gesetze, sondern leisten auch einen we-

sentlichen Beitrag für die Überprüfung

einer guten Ausbildung der burgen-

ländischen Jugendlichen. Im Sommer

2018 wurde eine Befragung durchge-

führt, um Infos bzgl. etwaiger Defizite

und Verbesserungspotenziale in der

Ausbildung bzw. des Prüfungswesens

aus erster Hand zu erhalten und da-

durch mögliche Mängel in Zukunft zu

beseitigen. Die Berichte und Vorschläge

für Verbesserungen sind für uns unver-

zichtbar. Aus den wertvollen Rückmel-

dungen ist auch der neue Leitfaden für

die Prüfungskommission entstanden.

(TOP-)Jugendticket und LehrlingsausweisSeit 2013 stellt die Arbeiterkammer

Burgenland Lehrlingsausweise (edu.

card) aus, die als offizielle Ausweise

akzeptiert werden und sicherstellen,

dass Lehrlinge bis 24 auch tatsächlich

das (TOP-) Jugendticket nutzen kön-

nen. Dieses Service haben im Jahr 2018

insgesamt 668 Lehrlinge in Anspruch

genommen. Mit dem Ticket können

Lehrlinge um nur 70 Euro in den Bun-

desländern Wien, Niederösterreich und

Burgenland flächendeckend das ganze

Jahr über die öffentlichen Verkehrsmit-

tel nutzen.

Wir begrüßen das (TOP-) Jugendticket

als wichtige verkehrspolitische Maß-

nahme, fordern jedoch weiterhin eine

Ausweitung des Tickets für alle Jugend-

lichen bis 24 Jahre in ganz Österreich,

um eine Gleichstellung zwischen allen

zu garantieren und Barrieren abzubau-

en.

Landes-BerufsausbildungsbeiratIm Jahr 2018 fanden drei Sitzungen

des Landes-Berufsausbildungsbeirates

statt. Neben der verwaltungsrechtli-

chen Abwicklung gemäß den einschlä-

gigen Bestimmungen des Berufsausbil-

dungsgesetzes befasste sich der Beirat

vor allem mit den Themen Lehre mit

Matura sowie Lehrbetriebsförderung

und Qualitätssicherung in der Lehr-

lingsausbildung. Seitens der Arbeit-

nehmerInnenseite gehören Ramona

Pfneiszl, Mag. Michael Szöke, Moritz

Wendelin und Jasmin Zeilbauer (Vorsit-

zende) dem Landesberufsausbildungs-

beirat an.

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Betriebssport

Das AK-Kegelturnier wurde im Be-richtsjahr bereits zum 32. Mal für Her-ren-, Damen- und Mixed-Mannschaften durchgeführt. Aufgrund der zahlreichen Nennungen fanden (außer in Neusiedl und Eisenstadt) in allen Bezirken Vor-runden statt.

Bei insgesamt 18 Veranstaltungen nah-men 1.148 MitarbeiterInnen aus bur-genländischen Betrieben an diesem Kegelturnier teil.

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QUALIFIKATION IST VORAUSSETZUNG (1978 – 1987)

Das Sprichwort „Was Hänschen nicht lernt,

lernt Hans nimmermehr“ gehört der Ver-

gangenheit an. Jetzt heißt es „Hans kann

vieles lernen, wovon Hänschen früher nie

etwas gehört hat“.

Die Prämisse Ende der 1970er Jahre ist eine

permanente Weiterbildung, auch nach dem

Berufseinstieg, als ein offener lebenslanger

Prozess. Die Arbeiterkammer tritt dafür ein,

bei der Facharbeiterausbildung neue Wege

zu beschreiten. Ein Schritt in diese Richtung

ist die Eröffnung des Burgenländischen Um-

schulungszentrums in Neutal.

Am 4. Juni 1980 wird das neu errichtete

Amtsgebäude von AK und ÖGB Burgen-

land seiner Bestimmung übergeben. Die

neue Zentrale in Eisenstadt bietet beste

Voraussetzungen zum Ausbau der Service-

leistungen.

Im November 1980 wird eine Partnerschaft

zwischen AK und Bundesheer besiegelt. Ziel

dieser Zusammenarbeit mit dem Landwehr-

stammregiment 13 sind Weiterbildungsan-

gebote für die jungen Soldaten.

Im Juni 1983 beendet Franz Babanitz nach

22 Jahren seine Tätigkeit als Präsident der

Arbeiterkammer Burgenland, Ernst Piller

wird zu seinem Nachfolger gewählt.

Die Amtsgeschäfte des neuen AK Präsiden-

ten Ernst Piller stehen von Anfang an un-

ter dem Grundsatz, dass „Arbeit für alle das

Ziel der politisch Verantwortlichen in die-

sem Land sein muß“.

Im Oktober 1987 präsentiert die AK eine IFES

Studie über „Die soziale Lage der Arbeit-

nehmer im Burgenland“. 700 Arbeitnehmer

geben Auskunft über Beruf, Einkom-

men, Arbeitsweg, Belastungen am Ar-

beitsplatz, Gesundheit, Wohnen und

Freizeit. Die Ergebnisse dieser

Studie zeigen ei-

nen deutlichen

Trend Richtung

Dienstleistun-

gen auf.

Ernst PIller Die neue AK-Zentrale 1980

Freizeit. Die Ergebnisse dieser

Studie zeigen ei-

nen deutlichen

Trend Richtung

Dienstleistun-

gen auf.

Partnerschaftsbesuch beim Landwehrstammregiment 13:

AK-Präsident Franz Babanitz und Oberst Alfred Zechmann

Franz Babanitz gratuliert seinem Nachfolger als AK-

Präsident, Ernst PIller

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Veranstaltungsreihe „Vorher – 1938 - Nachher

2018 stand auch bei uns im Zeichen

der Politischen Bildung, konkret im

Zeichen der Gedenkjahre 1848 – 1918 –

1938 – 1968 – 2018. Um möglichst vie-

le Menschen zu erreichen lud die Bil-

dungsabteilung im Frühjahr 2018 einige

Einrichtungen zu einer Kooperation ein.

Gemeinsam – Arbeiterkammer Burgen-

land, Kulturbetriebe Burgenland, Bur-

genländische Forschungsgesellschaft,

Burgenländische Volkshochschulen,

Österreichischer Gewerkschaftsbund,

Bund Sozialdemokratischer Freiheits-

kämpferInnen - wurde an einer Veran-

staltungsreihe gearbeitet:

Den Start bildete im Juni „Das Austro-

faschistische Österreich“ mit Emmerich

Talos. Im September fand die Lesung

„Hitlermädel verraten nichts“ statt.

Im Oktober wurde der preisgekrönte

Film „Murer – Anatomie eines Prozes-

ses gezeigt und den Abschluss bildete

„Gedanken zum Gedenkjahr“ mit Aus-

stellung, Musik und Literatur. Insgesamt

erreichten wir mit diesem Kooperati-

onsprojekt 350 Menschen.

Im Rahmen der Reihe „Arbeit und Le-

ben“ wurden von der Abteilung Inter-

essenspolitik die Themen Gesundheit

und Generation Y mit Veranstaltungen

abgedeckt. Im zweiten Halbjahr 2019

werden wir diese Folge fortsetzen und

die angekündigte Dokumentation fer-

tigstellen.

Betriebsratsschulungen

2018 wurden im Rahmen der Betriebs-

ratsschulungen 21 Kurse mit 314 Teil-

nehmerInnen durchgeführt. Inhaltlich

waren vor allem die Weiterbildungen

zur Datenschutzgrundverordnung zent-

ral. Eine Steigerung an TeilnehmerInnen

erfuhr unser kreatives Sommerangebot

für BetriebsrätInnen: WerkStattArbeit

in der Cselley Mühle. 36 TeilnehmerIn-

nen fanden einen wohlverdienten Aus-

gleich zu ihrem täglichen Einsatz für

ihre KollegInnen.

Das Feedback der BetriebsrätInnen in

Bezug auf unsere ausgewählten Exper-

tInnen und die Organisation der Schu-

lungen ist sehr positiv.

Interne Weiterbildung

In der internen Weiterbildung boten wir

in Kooperation mit dem ÖGB Schulun-

gen an. Mit 15 Seminaren verbuchten

wir 208 Teilnahmen. Zusätzlich besuch-

ten KollegInnen bei externen Anbietern

Fachseminare und nahmen an öster-

reichweiten AK-Lehrgängen teil.

Sonstiges

Beim Projekt „Du kannst was“ der Bur-

genländischen Volkshochschulen sind

wir unterstützende Multiplikatoren bei

Pressekonferenzen oder wir informieren

unsere BetriebsrätInnen laufend über

diesen möglichen Bildungsabschluss.

In der österreichweiten Arbeitsgruppe

der Arbeiterkammern zu diesem Thema

sind wir ebenfalls informierend und ko-

ordinierend tätig.

Bildungsinformation

ArbeitnehmerInnen, die vorhaben, sich

weiterzubilden, kontaktieren uns u.a. zu

Themen wie „Anrechnungen“, „Zweiter

Bildungsweg“, „Fachkräftestipendium“,

„Bildungsteilzeit“ oder „Förderungen

für Weiterbildung“. So haben wir 2018

rund 175 Beratungen vorgenommen.

Die Anfragen nach Förderungen für Er-

wachsene bzw. den Zweiten Bildungs-

weg dominieren hier.

Bildung

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Bildungsgutschein

2018 wurden 78 Bildungsgutscheine mit

einer Gesamtsumme von € 6.750,- im

Burgenland eingelöst. Die Bildungsmoti-

vierten besuchten EDV- und Sprachkur-

se des Berufsförderungsinstituts und

Kurse im Rahmen des 2. Bildungsweges

an der Volkshochschule oder dem BFI.

Es fanden zwei Bildungsausschüsse zu

diversen Bildungspolitischen Themen

statt. Diskutiert wurde vor allem das

neue Bildungspaket.

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REFORMEN MIT AUGENMASS (1988 – 1998)

Ende der 1980er Jahre verändert sich die

geopolitische Landkarte Europas grundle-

gend. Der Eiserne Vorhang fällt und im ehe-

maligen kommunistischen Ostblock ent-

stehen Staaten mit neuen demokratischen

Regierungskonstellationen.

Diese Veränderungen haben besonders Aus-

wirkungen auf die langjährige Grenzregion

Burgenland. Der rasante Anstieg ausländi-

scher Arbeitskräfte erhöht den Druck auf

den burgenländischen Arbeitsmarkt, eine

grenzüberschreitende Zusammenarbeit

der Arbeitnehmerorganisationen soll ge-

gensteuern. So bietet die AK mit dem ÖGB

und dem Berufsförderungsinstitut ein Schu-

lungsprogramm für ungarische Betriebsräte

und Personalvertreter in den Grenzkomita-

ten Györ-Sopron und Vas an.

Kammerintern werden wichtige Reformen

im neuen „Arbeiterkammergesetz“ vom 13.

November 1991 umgesetzt. Kernelemente

sind größere Transparenz, mehr Kontrolle,

der Arbeitnehmerrechtsschutz sowie neue

Formen der Information, Beratung und Be-

treuung.

Die Arbeiterkammer soll zu einem moder-

nen, serviceorientierten Dienstleistungsbe-

trieb umgebaut werden. Mit dem Reform-

konzept stellt sich die AK im Frühjahr 1996

einer Mitgliederbefragung. Das Ergebnis ist

sensationell. Bei einer Abstimmungsbetei-

ligung von mehr als 75 Prozent sagen 93

Prozent der burgenländischen Arbeitneh-

mer Ja zur Arbeiterkammer.

Im Jahr 1998 prüft der Rech-

nungshof die Kammer für Ar-

beiter und Angestellte für das

Burgenland. Er stellt der AK

Burgenland ein sehr positives

Zeugnis aus, das den Kurs der

Arbeitnehmervertretung „Nä-

her zu den Mitgliedern“ ein-

drucksvoll bestätigt.Mit dem Arbeitnehmerrechtsschutz, den die AK seit 1992 durchführt werden pro Jahr Millio-

nenbeträge für tausende burgenländische Arbeitnehmer erstritten.

Abbau des eisernen Vorhanges 1989

Das neue AK-Gesetz vom November 1991

Bei den Arbeitnehmern steht Weiterbildung

hoch im Kurs. Das BFI bietet grenzüberschrei-

tend Schulungen und Kurse an.

AK-Präsident Piller präsentiert das sensa-

tionelle Ergebnis der Mitgliederbefragung

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Der erfolgreich eingeschlagene Weg der

AK-Büchereien Burgenland zeigt auch

im Jahr 2018 hervorragende Ergebnis-

sen! Insgesamt 127.089 Entlehnungen

führten zu einer Steigerung von rund

4,3% gegenüber den bereits tollen Zah-

len des Vorjahres. Ein absoluter Spitzen-

wert!

Umgelegt auf die gesamten Entlehnun-

gen im Burgenland bedeutet das, dass

wieder fast jede zweite Entlehnung in

den drei Büchereien der Arbeiterkam-

mer getätigt werden. Ein unglaublicher

Erfolg in Anbetracht der Tatsache, dass

es im Burgenland über 60 öffentliche

Bibliotheken gibt.

Teilnahme an landesweiten Pro-jekten

Großer Beliebtheit erfreute sich auch

heuer wieder der „Lesesommer Burgen-

land“, der 2018 zum zweiten Mal seitens

der Bibliotheken Burgenland in Koope-

ration mit dem Landesschulrat veran-

staltet wurde.

Fortgeführt wurde 2018 auch das Er-

folgsprojekt „Buchstart Burgenland:

mit Büchern wachsen“, im Zuge des-

sen sich frisch gebackene Eltern in ei-

ner Bücherei ihrer Wahl kostenlos eine

Buchstart-Tasche abholen können und

so mit dem Angebot öffentlicher Büche-

reien vertraut gemacht werden können.

Insgesamt wurden fast 100 Taschen in

den AK-Büchereien im Burgenland im

Laufe des Jahres 2018 an glückliche El-

tern und Babys verteilt – was zeigt, dass

das Angebot weiterhin gut angenom-

men wird.

Sowohl die AK-Bücherei Eisenstadt als

auch die AK-Bücherei Oberwart haben

2018 als eine von 15 Votingstellen auch

an dem von der Kulturabteilung des

Landes Burgenland in Kooperation mit

dem Buchhandel und den Bibliotheken

initiierten Burgenländischen Buchpreis

„3 x 7“ teilgenommen. In den ersten

drei September-Wochen konnten Le-

ser/innen in den nominierten Büchern

schmökern und ihre Stimme für ihren

Favoriten abgeben.

Personal

Aufgrund der im Jahr 2019 stattfinden-

den AK-Wahl wurde das Team der AK-Bü-

cherei Eisenstadt um zwei Kolleginnen

– Mag.a Julia Gsertz und Ingrid Hackl

– verstärkt, die mit jeweils 20 Stunden

pro Woche angestellt wurden. Die lang-

jährige Bibliotheksmitarbeiterin Judith

Fischer hat sich für den Wahlzeitraum

bereit erklärt, ins Wahlbüro zu wechseln

und dort tatkräftig mitzuhelfen.

Seit 2018 steht Mitgliedern des Vereins

KUUL | Kultur, Unterhaltung und Lesen

im Burgenland die Möglichkeit offen,

sich in den AK-Büchereien im Burgen-

land ehrenamtlich zu betätigen, um so

Zugang zu bibliothekarischen Ausbil-

dungen zu erlangen und so bereits Er-

fahrungen im Bibliotheksbetrieb sam-

meln zu können. Dieses Angebot wird

bereits in Eisenstadt und Oberwart von

mehreren Personen genutzt.

AK-Bücherei Eisenstadt

Das Jahr 2018 knüpfte in vielerlei Hin-

sicht an die erfolgreichen Jahre davor

an, brachte zugleich aber auch neue

Rekorde mit sich. Während der Umsatz

mit einem Wert von 5,17 annähernd je-

nen des Vorjahres erreicht hat und so-

mit jedes Medium in diesem Jahr durch-

schnittlich 5 Mal entliehen worden ist,

sind die Besucherzahlen auf 16.600 an-

gestiegen, was eine Erhöhung von 600

Personen im Vergleich zu 2017 bedeu-

tet.

Auch die virtuellen Besuche haben deut-

Bücherei

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lich zugenommen und befinden sich

mit 26.800 Zugriffen auf einem neuen

Höchststand.

82.107 Entlehnungen bei 16.348 phy-

sischen Beständen sichern der AK-Bü-

cherei Eisenstadt weiterhin ihren

Spitzenrang in der burgenländischen

Büchereilandschaft. Diese Summe er-

gänzt um die 18.030 Entlehnungen bei

den eMedien haben es zudem erst-

mals möglich gemacht, die magische

100.000-Entlehnungen-Grenze zu über-

schreiten!

Leseförderung

Nach dem durchschlagenden Erfolg des

Projekts „Lesesommer Burgenland“ –

eine Initiative des Landesverbandes der

Bibliotheken Burgenland sowie des Lan-

desschulrats für Burgenland - war die-

ses heuer zum zweiten Mal Teil der Le-

seförderungs-Aktionen der AK-Bücherei

Eisenstadt. Die an die SchülerInnen ver-

teilten Lesepässe wurden während der

Sommerferien sehr eifrig mit Büchern

„befüllt“ und im September in der Bü-

cherei gegen ein Überraschungssackerl

eingetauscht.

Ebenfalls im September und damit

rechtzeitig zu Beginn des neuen Schul-

jahres ist eine Neuauflage von „Lese-

AbenteuerBuch“ herausgegeben wor-

den. Das Angebot wurde erweitert, so

etwa um das Modul „1, 2 oder 3“, das in

Anlehnung an die bekannte Kindersen-

dung Kindern zwischen 6 und 10 Jah-

ren ein spielerisches Kennenlernen der

Bücherei ermöglicht. Neu und Hand in

Hand mit der Digitalisierungs-Offensive

der AK geht die „virtuelle Büchereifüh-

rung“, bei der sich Schülergruppen mit

Tablets auf eine Rätsel-Reise durch die

Bücherei begeben. Dieses Veranstal-

tungsformat ist bislang in Österreich

einzigartig und kommt bei den über

10-Jährigen ausgezeichnet an!

Generell ist das Interesse an den be-

währten Workshops rund um das Thema

der vorwissenschaftlichen Arbeit und

den Programmangeboten von „Lese-

AbenteuerBuch“ ungebrochen und wird

von Kindergärten und Schulen nach wie

vor begeistert angenommen.

Veranstaltungen

Im März durfte die AK-Bücherei Eisen-

stadt den österreichischen Autor Ro-

man Klementovic begrüßen, der die

zahlreich anwesenden ZuhörerInnen

mit einer Lesung aus seinem aktuellen

Thriller „Immerschuld“ geballte Span-

nung erleben ließ.

Sowohl Anfang April wie auch Anfang

November fand wieder der mittlerweile

traditionelle Tag der offenen Tür samt

Medienflohmarkt statt. Der Andrang

war wie gewohnt groß und lockte auch

zahlreiche junge BesucherInnen in die

Bücherei, die sich von AKsel und Co

verzaubern und zum Lachen bringen

ließen.

Die beiden Buchstart-Buch-Stars – der

burgenländische Autor Heinz Janisch

und die Illustatorin Birgit Antoni - gin-

gen im Jahr 2018 auf Tour durch die

burgenländischen Bibliotheken und

machten natürlich auch Station in den

AK-Büchereien Burgenland. Am 8. Juni

durften wir Heinz Janisch mit seinen

fantastischen Geschichten, die alle Kin-

der begeistert haben, in Eisenstadt will-

kommen heißen.

2018 wurden in der AK-Bücherei Ei-

senstadt 60 Veranstaltungen durchge-

führt. Einen Großteil davon machten

Kindergarten- und Schulbesuche aus,

bei denen „Groß und Klein“ über Modu-

le wie Bilderbuchkino, virtuelle Bücher-

eiführungen bis hin zu Workshops zum

Thema Vorwissenschaftliche Arbeit

Einblicke, Kenntnisse und Fertigkeiten

hinsichtlich Lesefähigkeit, Bücherei-

nutzung und Bildungsangebot erlangen

konnten.

Von 1.-3. Oktober 2018 durfte das Bü-

EUROPA ALS CHANCE (1998 – 2008)

Mit der EU-Mitgliedschaft seit dem 1. Jänner

1995 ändern sich besonders für das Burgen-

land die politischen Rahmenbedingungen.

Der Wirtschaft öffnen sich neue Märkte und

als „Ziel 1“ Region bekommt das frühere

Grenzland einen Investitionsschub. Seit der

Osterweiterung mit 1. Mai 2004 ist das Bur-

genland auch nicht mehr EU-Außengrenze.

Das neue Europa mit nunmehr 27 Mitglieds-

staaten erweitert die Themenbereiche der

AK. Neben dem Service und der Beratung

wird deshalb auch die Information verstärkt.

Seit 1999 ist die AK im Internet präsent:

www.bgld.arbeiterkammer.at. 2004 werden

die Länderseiten zum bundesweiten AK-

Internet-Portal zusammengeführt, das pro

Jahr 3 Millionen User zählt.

Am 25. Mai 2000 übernimmt Alfred Schrei-

ner das Amt des Präsidenten der Kammer

für Arbeiter und Angestellte für das Burgen-

land. Er löst Ernst Piller ab, der sich nach

17jähriger Präsidentschaft aus der Arbei-

terkammer zurückzieht.

Der neue Präsident legt von Anfang an gro-

ßen Wert auf eine fundierte Vertretung der

Arbeitnehmerinteressen sowie auf Aus- und

Weiterbildung. Mit dem AK-Bildungshun-

derter werden Arbeitnehmer, die Weiter-

bildungsangebote nutzen, finanziell unter-

stützt.

Ein wachsender Servicebereich ist auch der

Konsumentenschutz. Da die Anfragen der

Konsumenten massiv zunehmen, installiert

die AK im Jänner 2008 erstmals eine eige-

ne Abteilung für Konsumentenschutz und

stockt die Zahl der Berater deutlich auf.

Mit ihrem kundenorientierten Service und

der treffsicheren politischen Interessensver-

tretung liegt die Arbeiterkammer bei ihren

Mitgliedern hoch im Kurs. Regelmäßige Um-

fragen bestätigen, dass für den überwiegen-

den Teil der Bevölkerung die Arbeiterkammer

„sehr wichtig“ ist, und auch der monatliche

Mitgliedsbeitrag – im Burgenland im Schnitt

weniger als 4,60 Euro netto – hohe Zustim-

mung findet. So sind drei Viertel gegen eine

Beitragskürzung, weil dann Service und Leis-

tung eingeschränkt werden müssten.

Bildungswillige Arbeitnehmer unterstützt die AK mit dem Bildungshunderter

Neben Service und Beratung wird auch die Information verstärkt

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Im Mai 2000 folgt Alfred Schreiner Ernst Piller als AK-Präsident nach

Das AK-Portal verzeichnet mehr als 3 Millionen Zugriffe pro Jahr

2008 wird der AK-Konsumentenschutz ausgebaut

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EUROPA ALS CHANCE (1998 – 2008)

Mit der EU-Mitgliedschaft seit dem 1. Jänner

1995 ändern sich besonders für das Burgen-

land die politischen Rahmenbedingungen.

Der Wirtschaft öffnen sich neue Märkte und

als „Ziel 1“ Region bekommt das frühere

Grenzland einen Investitionsschub. Seit der

Osterweiterung mit 1. Mai 2004 ist das Bur-

genland auch nicht mehr EU-Außengrenze.

Das neue Europa mit nunmehr 27 Mitglieds-

staaten erweitert die Themenbereiche der

AK. Neben dem Service und der Beratung

wird deshalb auch die Information verstärkt.

Seit 1999 ist die AK im Internet präsent:

www.bgld.arbeiterkammer.at. 2004 werden

die Länderseiten zum bundesweiten AK-

Internet-Portal zusammengeführt, das pro

Jahr 3 Millionen User zählt.

Am 25. Mai 2000 übernimmt Alfred Schrei-

ner das Amt des Präsidenten der Kammer

für Arbeiter und Angestellte für das Burgen-

land. Er löst Ernst Piller ab, der sich nach

17jähriger Präsidentschaft aus der Arbei-

terkammer zurückzieht.

Der neue Präsident legt von Anfang an gro-

ßen Wert auf eine fundierte Vertretung der

Arbeitnehmerinteressen sowie auf Aus- und

Weiterbildung. Mit dem AK-Bildungshun-

derter werden Arbeitnehmer, die Weiter-

bildungsangebote nutzen, finanziell unter-

stützt.

Ein wachsender Servicebereich ist auch der

Konsumentenschutz. Da die Anfragen der

Konsumenten massiv zunehmen, installiert

die AK im Jänner 2008 erstmals eine eige-

ne Abteilung für Konsumentenschutz und

stockt die Zahl der Berater deutlich auf.

Mit ihrem kundenorientierten Service und

der treffsicheren politischen Interessensver-

tretung liegt die Arbeiterkammer bei ihren

Mitgliedern hoch im Kurs. Regelmäßige Um-

fragen bestätigen, dass für den überwiegen-

den Teil der Bevölkerung die Arbeiterkammer

„sehr wichtig“ ist, und auch der monatliche

Mitgliedsbeitrag – im Burgenland im Schnitt

weniger als 4,60 Euro netto – hohe Zustim-

mung findet. So sind drei Viertel gegen eine

Beitragskürzung, weil dann Service und Leis-

tung eingeschränkt werden müssten.

Bildungswillige Arbeitnehmer unterstützt die AK mit dem Bildungshunderter

Neben Service und Beratung wird auch die Information verstärkt

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Im Mai 2000 folgt Alfred Schreiner Ernst Piller als AK-Präsident nach

Das AK-Portal verzeichnet mehr als 3 Millionen Zugriffe pro Jahr

2008 wird der AK-Konsumentenschutz ausgebaut

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chereiteam etliche KollegInnen aus den

AK-Büchereien der Bundesländer zur

Konferenz der AK-Büchereien in den

Räumlichkeiten der Bücherei begrüßen.

Das Zusammentreffen ermöglichte ei-

nen regen Austausch und aufschlussrei-

che Diskussionen rund um das Thema

„Interner und externer Wert von Biblio-

theken“.

Projekte

Das zukunftsträchtige Thema „Digita-

lisierung“ stand 2018 bei vielen Pro-

jekten der AK-Bücherei Eisenstadt im

Vordergrund. Gerade in der ersten Jah-

reshälfte 2018 haben sämtliche für die

Bücherei relevanten Bereiche der DSG-

VO und deren Implementierung breiten

Raum eingenommen. So wurden sämt-

liche datenschutzrelevanten Prozesse

dokumentiert und überarbeitet. Nicht

mehr benötigte Daten wurden vernich-

tet und auch der Newsletter-Versand-

prozess wurde um die Integration der

Robinson-Liste erweitert.

Auch die LeserInnenerklärungskarten

wurden hinsichtlich der DSVGO überar-

beitet und Verschwiegenheitserklärun-

gen für PraktikantInnen und ehrenamt-

lich Tätige ausgearbeitet.

Auch die AK-Bibliothek digital erfreut

sich bei unseren LeserInnen nach wie

vor ausgezeichneter Beliebtheit und

bekommt ständigen Zulauf. Um das

Angebot auch um digitale Zeitschrif-

ten erweitern zu können, wurden in

Kooperation mit den Bibliotheken der

anderen Länderkammern Gespräche

mit der APA-DeFacto Datenbank & Con-

tentmanagement GmbH aufgenommen,

die den Austria Kiosk mit zahlreichen

österreichischen Zeitschriften und Zei-

tungen betreibt. Gemeinsam konnte im

Herbst 2018 ein attraktives Angebot für

alle LeserInnen der AK-Büchereien Bur-

genland initiiert werden, das sehr rege

genutzt wird. Aufgrund des enormen

österreichweiten Zulaufs wurde das

Projekt leider seitens der APA modifi-

ziert, sodass eine Neuverhandlung des

Vertrags notwendig wurde und die wei-

tere Zukunft des Austria Kiosk-Zugangs

noch nicht geklärt ist.

Um den Zugang zur AK-Bücherei Eisen-

stadt und die Nutzung deren Dienste

möglichst barrierefrei und unabhängig

von den Öffnungszeiten zu gestalten,

wurde im Außenbereich eine Rückga-

bebox für Medien installiert. Medien

können so rund um die Uhr retourniert

werden.

AK-Bücherei Pöttsching

Der bereits seit längerer Zeit anhalten-

de Aufschwung der AK-Bücherei Pött-

sching fand im Jahr 2018 seinen vorläu-

figen Höhepunkt.

Dank des unglaublichen Engagements

des ehrenamtlichen Teams unter der

Leiterin Renate Ziegler konnten die

Ausleihen um ganze 14% gesteigert

werden. Auch die Zahl der jährlichen

BesucherInnen hat merkbar zugelegt.

Dank der vielfältigen Veranstaltungen

mit der ortseigenen Volksschule und

den bereits traditionellen Aktionen beim

Tag der Vereine, konnte wieder viel Wer-

bung für die kostenlosen Leistungen der

Bibliothek gemacht werden.

Auch der Medienbestand wurde wei-

ter attraktiviert und um populäre Zeit-

schriften wie Brigitte, Woman, Psycholo-

gie Heute, PM und viele mehr erweitert.

Bereits nach kurzer Zeit fanden diese

bei den LeserInnen einen reißenden Ab-

satz.

AK-Bücherei Oberwart

Als Stützpunktbücherei im Südburgen-

land nimmt die AK-Bücherei Oberwart

eine wichtige kulturpolitische Stellung

ein. Im Jahr 2018 konnte sie ihre Posi-

tion weiter ausbauen und festigen und

eine Steigerung der Entlehn- und Be-

sucherzahlen um über 25 % erzielen!

Page 101: Jahresbericht 2018 · rates „IGR Burgen-land-Westungarn“. Seit 2000 ist der Mitglied der Vollversammlung, seit 2003 Mitglied im AK-Vorstand, seit 2008 Mitglied der Bundesar- beitskammer

101

Der Bestand wurde in vielen Bereichen

erneuert und auf über 9.000 Medien

aufgestockt, insgesamt 36 Veranstal-

tungen (Lesungen, Gruppenbesuche,

Workshops etc.) für Kinder und Erwach-

sene wurden abgehalten, mehr als 6.100

interessierte BesucherInnen konnten

gezählt und über 19.000 Entlehnungen

verbucht werden.

Kooperation mit der Stadtgemeinde

Oberwart

Mit einer Pressekonferenz im Jänner

wurde das neue Jahr und zugleich eine

neue „Ära“ der AK-Bücherei Oberwart

eingeläutet: Die Arbeiterkammer Bur-

genland und die Stadtgemeinde Ober-

wart besiegelten aus Effizienz- und

Synergiegründen offiziell eine Zusam-

menarbeit im Bereich der öffentlichen

Bücherei und beschlossen, am Standort

der AK-Bezirksstelle eine gemeinsame

Bücherei zu führen. Die Gemeinde be-

teiligt sich nicht nur finanziell, sondern

auch diverse Veranstaltungen und die

PR-Arbeit werden unterstützt.

Adaptierungen in der Bücherei

Auch optisch wurde den Veränderun-

gen Ausdruck verliehen. Nicht nur wur-

de den Räumlichkeiten der AK-Bücherei

ein neuer Anstrich verpasst, auch der

Bestand wurde im Hinblick auf bessere

Übersichtlichkeit und Benutzerfreund-

lichkeit teils neu sortiert und aufgestellt,

und der Bereich für die BesucherInnen

durch eine Umstellung des Arbeitsplat-

zes vergrößert.

Veranstaltungen & Leseförderung

Im Bereich der Veranstaltungen wurde

2018 ein vielfältiger Mix angeboten, um

möglichst viele unserer Büchereibesu-

cherInnen und andere Interessierte mit

unserem Programm anzusprechen.

Einen der Höhepunkte stellte die hu-

morvolle Kriminacht mit dem öster-

reichischen Bestseller-Autor Andreas

Gruber dar, die im Zuge der erstmals

burgenlandweit organisierten „Langen

Nacht der Bibliotheken“ am 28. April

veranstaltet wurde. Zeitgleich sorgte in

den Räumlichkeiten der Bücherei die

als Leseanimatorin tätige Kindergarten-

und Hortpädagogin Bianca Klaus mit

einem spielerisch gestalteten Gespens-

terabend für jede Menge Gruselspaß bei

den Kindern.

Wert gelegt wurde im Zuge der Veran-

staltungen 2018 auch auf Kooperatio-

nen mit wichtigen regionalen „Kultur-

trägern“ wie dem burgenländischen

Verlagshaus edition lex liszt 12 und dem

Offenen Haus Oberwart. So präsentier-

te im Juni der Neusiedler Texter Michael

Hess in der AK seinen neuen, in der edi-

tion lex liszt 12 erschienenen Gedicht-

band. Und in der „Österreich liest“-Wo-

che im Oktober konnte die AK-Bücherei

als Kooperationspartner des Offenen

Hauses Oberwart Star-Autor Robert

Menasse im vollen Saal des OHO begrü-

ßen, der im Gespräch mit seinem Cousin

Peter Menasse großen Eindruck beim

Publikum machte und für einen fulmi-

nanten Lesungs- und Diskussionsabend

sorgte.

Unter dem Titel „flow“ präsentierte Eli-

sabeth Holzschuster einen Querschnitt

ihres Schaffens – begleitet von einer

Lesung der Glücksforscherin Manuela

Eitler-Sedlak, die passend zum Ausstel-

lungstitel aus ihren „flow“-Büchern las.

Auch „kleineren“ Namen aber wurde

Raum gegeben – so stellte etwa Evely-

ne Weißenbach im Zuge ihrer Lesetour

den ersten Teil ihrer bei vielen LeserIn-

nen durchaus beliebten Regionalkrimis

vor und Monika Mayer-Höttinger prä-

sentierte im November ihr Kochbuch

„Fleischlos glücklich“.

Im Dezember bekundeten schließlich

auch der PEN-Club Burgenland und die

GAV Burgenland als Autorenverbände

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102

Leistungsbericht der AK Ober-wart Rechtsschutz

Im Arbeitsrechtsschutz ist im Kalender-

jahr 2018 eine signifikante Steigerung

der Interventions- und Klagsakte er-

kennbar. Es konnte eine Anzahl von 172

Interventionsakten registriert werden;

darüber hinaus musste in 72 Fällen eine

gerichtliche Geltendmachung erfolgen.

Daraus resultieren 16 Gerichtstage am

Arbeits- und Sozialgericht, wobei zu 95

% die Gerichtsverhandlung im Bezirks-

gericht Oberwart durchgeführt wurde.

Im Berichtsjahr wurden daher erstmals

im Süden mehr Klagsakte in Arbeits-

rechtssachen als im Norden, Verhältnis

72 : 52 abgewickelt.

Gerade im Hinblick auf die bekanntgege-

benen Intentionen des Landesgerichtes

Eisenstadt, wonach zukünftig in Arbeits-

rechtssachen vermehrt der Gerichts-

standort das Landesgericht Eisenstadt

sein soll, sind diese Zahlen natürlich

auch im Hinblick auf die strukturelle Ab-

wicklung des Rechtsschutzes der Arbei-

terkammer Burgenland aufschlussreich.

Auch im Sozialrechtsschutz wurde ein

Höchstwert an Klagsakten im Ausmaß

von genau 300 Rechtsschutzfällen er-

zielt. Deshalb wurden im Berichtsjahr

399 gerichtliche Verhandlungen an 81

Gerichtstagen durch Sozialrechtsrefe-

renten der AK Oberwart besucht.

Daraus kann nur abgeleitet werden,

dass auch zukünftig die Rechtsschutz-

suchenden in Fällen des Arbeits- und

Sozialrechtes die Möglichkeit haben

müssen, die Gerichtsfälle – wie bisher

– beim Bezirksgericht Oberwart verhan-

deln zu dürfen.

Kündigungsanfechtung

NEUE HERAUSFORDERUNGEN (2009-2018)

Bei den Arbeiterkammerwahlen 2009 und

2014 bleibt die Fraktion Sozialdemokrati-

scher Gewerkschafter unangefochten die

Nummer 1. AK Präsident Alfred Schreiner

wird einstimmig in seiner Funktion bestätigt.

Mit dem Motto „Gerechtigkeit muß sein“ ist

er 17 Jahre lang auf dem richtigen Weg. 2014

fordern die Fraktionen von FSG und ÖAAB

in der gemeinsamen Resolution „Jetzt sind

die ArbeitnehmerInnen mit der Entlastung

dran“ eine deutliche Lohnsteuersenkung.

Mit diesen und anderen Forderungen muß

sich auch der neue Präsident der AK Bur-

genland Gerhard Michalitsch auseinander-

setzen. Er löst im März 2017 Alfred Schrei-

ner als Präsident ab.

Die Arbeiterkammer ist Garant für den sozi-

alen Frieden in Österreich – jetzt und in Zu-

kunft ist sie mit enormen Herausforderun-

gen konfrontiert. Um diese zu bewältigen,

braucht sie zielorientierte programmati-

sche Inhalte um die Interessen der Arbeit-

nehmerInnen umfassend zu unterstützen.

Aus der Dialoginitiative „Wie

soll Arbeit?“ von April bis Ende

Mai 2018 wird das AK Zukunfts-

programm erarbeitet, das sich

auf 2 Säulen stützt: 150 Millio-

nen Euro sollen in das Zukunfts-

thema Digitalisierung und in die

neuen Leistungs-Schwerpunkte

der drei Schlüsselbereiche Bil-

dung, Pflege und Wohnen in-

vestiert werden. Das deckt sich

mit den Anliegen, Wünschen

und Vorschlägen der AK Mitglie-

der. Das neue Arbeitszeitgesetz

der ÖVP/FPÖ Bundesregierung

stößt auf heftige Kritik der Op-

position. Die Einführung des 12

Stunden Arbeitstages bzw. der

60 Stunden Arbeitswoche wird

von der SPÖ nicht akzeptiert.

Nicht nur, dass das Gesetz im Nationalrat

„durchgepeitscht wird, es ist – so die SPÖ -

ein Gesetz für die Unternehmer und geht zu

Lasten der ArbeitnehmerInnen. Diese Kritik

teilen die Arbeiterkammer und der ÖGB. Das

12-Stunden-Tag-Gesetz muss weg sagen sie

und fordern eine Arbeitszeitverkürzung.“

Die Jugend ist der AK Burgenland wichtig.

Zu den erfolgreichen Aktionen der vergan-

genen 10 Jahre zählt das Top-Jugendticket

in Verbindung mit dem AK-Lehrlingsaus-

weis. Für Jugendliche, denen ein weiterer

Schulbesuch nicht möglich ist, wird eine

Lehre angeboten. Auch für die Anliegen der

vielen Bahnpendler setzt sich die AK ein.

Im Servicebereich hat die AK Burgenland ne-

ben der Konsumentenberatung sehr viel in

die AK-Bücherei und das Projekt „AK-Biblio-

thek-digital“ investiert. Mit mehr als 16.000

Büchern zählt sie damit zu den größten Bü-

chereien des Burgenlandes.

2017 finalisiert die AK auch ihr bisher größ-

tes Projekt, den Umbau des Hauses zu einer

modernen AK und ÖGB Zentrale. Mit dem

Um- und Neubau sind jetzt alle Service- und

Beratungseinrichtungen barrierefrei zu er-

reichen.

Eine Bilanz, die die Arbeit der Arbeiterkam-

mer Burgenland in den vergangenen zehn

Jahren eindrucksvoll bestätigt.

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70 JAHR

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Der neue Servicebereich wurde 2017 fertiggestellt.

Der neue Präsident Gerhard Michalitsch setzt die Tradition der Betriebsbesuche fort.

Direktor Mag. Thomas Lehner, Präsident Gerhard Michalitsch, ÖGB-Voristzender Erich Mauer-

sics sowie ÖGB Landsesekretär Andreas Rotpuller.

Page 103: Jahresbericht 2018 · rates „IGR Burgen-land-Westungarn“. Seit 2000 ist der Mitglied der Vollversammlung, seit 2003 Mitglied im AK-Vorstand, seit 2008 Mitglied der Bundesar- beitskammer

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NEUE HERAUSFORDERUNGEN (2009-2018)

Bei den Arbeiterkammerwahlen 2009 und

2014 bleibt die Fraktion Sozialdemokrati-

scher Gewerkschafter unangefochten die

Nummer 1. AK Präsident Alfred Schreiner

wird einstimmig in seiner Funktion bestätigt.

Mit dem Motto „Gerechtigkeit muß sein“ ist

er 17 Jahre lang auf dem richtigen Weg. 2014

fordern die Fraktionen von FSG und ÖAAB

in der gemeinsamen Resolution „Jetzt sind

die ArbeitnehmerInnen mit der Entlastung

dran“ eine deutliche Lohnsteuersenkung.

Mit diesen und anderen Forderungen muß

sich auch der neue Präsident der AK Bur-

genland Gerhard Michalitsch auseinander-

setzen. Er löst im März 2017 Alfred Schrei-

ner als Präsident ab.

Die Arbeiterkammer ist Garant für den sozi-

alen Frieden in Österreich – jetzt und in Zu-

kunft ist sie mit enormen Herausforderun-

gen konfrontiert. Um diese zu bewältigen,

braucht sie zielorientierte programmati-

sche Inhalte um die Interessen der Arbeit-

nehmerInnen umfassend zu unterstützen.

Aus der Dialoginitiative „Wie

soll Arbeit?“ von April bis Ende

Mai 2018 wird das AK Zukunfts-

programm erarbeitet, das sich

auf 2 Säulen stützt: 150 Millio-

nen Euro sollen in das Zukunfts-

thema Digitalisierung und in die

neuen Leistungs-Schwerpunkte

der drei Schlüsselbereiche Bil-

dung, Pflege und Wohnen in-

vestiert werden. Das deckt sich

mit den Anliegen, Wünschen

und Vorschlägen der AK Mitglie-

der. Das neue Arbeitszeitgesetz

der ÖVP/FPÖ Bundesregierung

stößt auf heftige Kritik der Op-

position. Die Einführung des 12

Stunden Arbeitstages bzw. der

60 Stunden Arbeitswoche wird

von der SPÖ nicht akzeptiert.

Nicht nur, dass das Gesetz im Nationalrat

„durchgepeitscht wird, es ist – so die SPÖ -

ein Gesetz für die Unternehmer und geht zu

Lasten der ArbeitnehmerInnen. Diese Kritik

teilen die Arbeiterkammer und der ÖGB. Das

12-Stunden-Tag-Gesetz muss weg sagen sie

und fordern eine Arbeitszeitverkürzung.“

Die Jugend ist der AK Burgenland wichtig.

Zu den erfolgreichen Aktionen der vergan-

genen 10 Jahre zählt das Top-Jugendticket

in Verbindung mit dem AK-Lehrlingsaus-

weis. Für Jugendliche, denen ein weiterer

Schulbesuch nicht möglich ist, wird eine

Lehre angeboten. Auch für die Anliegen der

vielen Bahnpendler setzt sich die AK ein.

Im Servicebereich hat die AK Burgenland ne-

ben der Konsumentenberatung sehr viel in

die AK-Bücherei und das Projekt „AK-Biblio-

thek-digital“ investiert. Mit mehr als 16.000

Büchern zählt sie damit zu den größten Bü-

chereien des Burgenlandes.

2017 finalisiert die AK auch ihr bisher größ-

tes Projekt, den Umbau des Hauses zu einer

modernen AK und ÖGB Zentrale. Mit dem

Um- und Neubau sind jetzt alle Service- und

Beratungseinrichtungen barrierefrei zu er-

reichen.

Eine Bilanz, die die Arbeit der Arbeiterkam-

mer Burgenland in den vergangenen zehn

Jahren eindrucksvoll bestätigt.

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70 JAHR

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Der neue Servicebereich wurde 2017 fertiggestellt.

Der neue Präsident Gerhard Michalitsch setzt die Tradition der Betriebsbesuche fort.

Direktor Mag. Thomas Lehner, Präsident Gerhard Michalitsch, ÖGB-Voristzender Erich Mauer-

sics sowie ÖGB Landsesekretär Andreas Rotpuller.

Interesse an einer gemeinsamen Veran-

staltung und im Gespräch mit Katharina

Tiwald, die gekonnt durch den Abend

führte, stellten Christl Greller und Karin

Ivancsics in der AK ihre neuen, literari-

schen Bücher vor.

Neben den genannten Veranstaltungen

für Erwachsene waren aber vor allem

auch Kinder die Zielgruppe, um die sich

die AK-Bücherei Oberwart im Jahr 2018

verstärkt bemühte. Ein dreisprachiges

Bilderbuchkino in Zusammenarbeit mit

dem ungarischen Medien- und Infor-

mationszentrum Unterwart fand sich

ebenso in unserem Programm wie ein

Bilderbuchworkshop mit der bekannten

Illustratorin Birgit Antoni und mehrere

Kamishibai-Vorführungen in Koopera-

tion mit dem Bibliotheksnetzwerk Süd-

burgenland.

Darüber hinaus durften wir von den

Oberwarter Kindergärten über die

Volks- und Mittelschule bis hin zu den

höheren Schulen wie der HAK/HASCH

Oberwart zahlreiche Schülergruppen

bei uns begrüßen, denen wir in unter-

schiedlicher Art und Weise die verschie-

denen Angebote der AK-Bücherei nä-

herbringen konnten.

Abgerundet wurde das Veranstaltungs-

angebot von insgesamt vier Medien-

flohmärkten, bei denen Altbestände aus

der ehemaligen Stadtbücherei ebenso

angeboten wurden wie ausgeschiedene

Medien aus dem aktuellen Bestand der

AK-Bücherei.

In Summe waren es 36 Veranstaltungen,

die 2018 von der AK-Bücherei Oberwart

abgehalten und von insgesamt 1.129 Per-

sonen besucht wurden.

Bestand & Kennzahlen

2018 konnte ein sehr hoher Prozentsatz

im Bereich der Erneuerung des Medien-

bestandes erreicht werden, was vor al-

lem auch auf die Integration der brauch-

baren Bestände aus der ehemaligen

Stadtbücherei zurückzuführen ist. Ins-

gesamt 1.698 neue Medien wurden 2018

in den Bestand eingearbeitet. Dadurch

wurde eine Erneuerung von 18% des

kompletten Medienangebotes erreicht.

Jahr und Besucher

2007 17.107 2008 17.834

2009 12.852

2010 13.995

2011 15.908

2012 19.091

2013 19.513

2014 21.293

2015 22.130

2016 22.718

2017 23.368

2018 25.737

Page 104: Jahresbericht 2018 · rates „IGR Burgen-land-Westungarn“. Seit 2000 ist der Mitglied der Vollversammlung, seit 2003 Mitglied im AK-Vorstand, seit 2008 Mitglied der Bundesar- beitskammer

104

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