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Landtagswahl 2014 – Beispiele für gültige/ungültige Stimmabgaben Landtagswahl 2014 Gültige/ungültige Stimmabgaben - Beispiele – zu § 39 Thüringer Landeswahlgesetz Oberstes Prinzip: Der Wille des Wählers muss erkennbar sein! Stadt Gera, Wahlbüro 1

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Landtagswahl 2014 – Beispiele für gültige/ungültige Stimmabgaben

1

Landtagswahl 2014

Gültige/ungültige Stimmabgaben- Beispiele –

zu § 39 Thüringer Landeswahlgesetz

Oberstes Prinzip:

Der Wille des Wählers muss erkennbar sein!

Stadt Gera, Wahlbüro

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Landtagswahl 2014 – Beispiele für gültige/ungültige Stimmabgaben

2Stadt Gera, Wahlbüro

Beide Stimmen gültig!

• Wahlkreisstimme gültig für Bewerber Nr. 2

→ Der Irrtum bei Bewerber Nr. 1 wurde eindeutig gelöscht.

• Landesstimme gültig für Landesliste Nr. 4

→ Die Kennzeichnung muss eindeutig sein. Alle geeigneten Formen – nicht nur das Kreuz – sind zulässig. Der Wählerwille ist im Beispiel deutlich erkennbar.

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Landtagswahl 2014 – Beispiele für gültige/ungültige Stimmabgaben

3Stadt Gera, Wahlbüro

Beide Stimmen gültig!

• Wahlkreisstimme gültig für Bewerber Nr. 1

• Landesstimme gültig für Landesliste Nr. 2

Gültig ist die Stimme, wenn alle Bewerber- bzw. Landeslisten-bezeichnungen oder alle Kreise bis auf eine Ausnahme durchgestrichen sind und wenn nicht noch eine besondere Kennzeichnung des nicht durchgestrichenen Kreises vorgenommen wurde.

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Landtagswahl 2014 – Beispiele für gültige/ungültige Stimmabgaben

4Stadt Gera, Wahlbüro

Wahlkreisstimme ungültig!Landesstimme gültig!

• Wahlkreisstimme ungültig → Ungültig, da sich das

Kreuz über mehrere Kreise erstreckt, auch wenn der Schnittpunkt des Kreuzes in einem Kreis liegt.

• Landesstimme gültig für Landesliste Nr. 3

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Landtagswahl 2014 – Beispiele für gültige/ungültige Stimmabgaben

5Stadt Gera, Wahlbüro

Beide Stimmen gültig!

• Wahlkreisstimme gültigfür Bewerber Nr. 1

• Landesstimme gültig für Landesliste Nr. 6

Die Kennzeichnung muss eindeutig sein. Alle geeigneten Formen sind zulässig; auch ein „Ja“ ist geeignet und stellt in diesem Fall keinen Zusatz oder Vorbehalt (über die Kennzeichnung des Wählerwillens hinaus) dar, der zur Ungültigkeit führt.

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Landtagswahl 2014 – Beispiele für gültige/ungültige Stimmabgaben

6Stadt Gera, Wahlbüro

Beide Stimmen ungültig!

• Wahlkreisstimme ungültig→ Der Wähler hat keine

Kennzeichnung vorgenommen.

• Landesstimme ungültig → Der Wähler hat bei der

Stimmabgabe ein unzulässiges, verfassungswidriges Kennzeichen verwendet.

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Landtagswahl 2014 – Beispiele für gültige/ungültige Stimmabgaben

7Stadt Gera, Wahlbüro

Beide Stimmen ungültig!

• Wahlkreisstimme ungültig

• Landesstimme ungültig

Ungültig ist die Stimme, wenn der Stimmzettel nur aus einem Teilstück besteht, auch wenn das Teilstück eine Kennzeichnung enthält.

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Landtagswahl 2014 – Beispiele für gültige/ungültige Stimmabgaben

8Stadt Gera, Wahlbüro

Beide Stimmen gültig!

• Wahlkreisstimme gültigfür Bewerber Nr. 2

• Landesstimme gültig für Landesliste Nr. 2

Gültig ist die Stimme, wenn der Stimmzettel leicht eingerissen oder eine Ecke abgerissen ist.

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Landtagswahl 2014 – Beispiele für gültige/ungültige Stimmabgaben

9Stadt Gera, Wahlbüro

Beide Stimmen ungültig!

• Wahlkreisstimme ungültig

• Landesstimme ungültig

Ungültig ist die Stimme, wenn der Stimmzettel über die Kennzeichnung des Bewerbers und der Landesliste hinaus einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.

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Landtagswahl 2014 – Beispiele für gültige/ungültige Stimmabgaben

10Stadt Gera, Wahlbüro

Beide Stimmen ungültig!

• Wahlkreisstimme ungültig

• Landesstimme ungültig

Ungültig ist die Stimme, wenn auf dem Stimmzettel ein Fragezeichen angebracht ist (unzulässiger Zusatz).

Ungültig ist die Stimme auch, wenn der Name des Bewerbers bzw. der Landesliste offensichtlich bewusst durchgestrichen ist und der dazugehörige Kreis gekennzeichnet ist.

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Landtagswahl 2014 – Beispiele für gültige/ungültige Stimmabgaben

11Stadt Gera, Wahlbüro

Beide Stimmen ungültig!

• Wahlkreisstimme ungültig

• Landesstimme ungültig

Ungültig ist die Stimme, wenn auf dem Stimmzettel kein Kennzeichnen angebracht ist.

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Landtagswahl 2014 – Beispiele für gültige/ungültige Stimmabgaben

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Gutes Gelingen am Wahltag!

Stadt Gera, Wahlbüro