marktgemeinde st. johann in tirol · 2018. 11. 14. · 1) roland fuschlberger 2) herta...
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PROTOKOLL
über die am Dienstag, den 20. September 2011, von 18.00 Uhr bis 21.10 Uhr im Sitzungs-
zimmer des Kommunalzentrums unter dem Vorsitz von Bgm. Josef Grander abgehaltene
12. Gemeinderatssitzung (Gemeinderatsperiode 2010 – 2016)
Anwesend: Hubert Almberger, Simon Aschaber, Christine Bernhofer, Heidi
Deutinger, Alois Foidl, August Golser, Johann Grander, Christine
Gschnaller, Andrea Hauser, Mag. Leo Hofinger, Renate Kammer-
lander, Manfred Kecht, Heribert Mariacher, Doris Oppeneiger, Leo
Resch, Mag. Stefan Seiwald, Peter Wallner, Dr. Georg Zimmermann
Entschuldigt: Mag. Helga Embacher (Ersatz: Heidi Deutinger), Ing. Manfred
Keuschnigg (Ersatz: Doris Oppeneiger)
Nicht entschuldigt: niemand
Schriftführer: Dr. Ernst Hofer, MBA
Marktgemeinde St. Johann in Tirol Bahnhofstraße 5, 6380 St. Johann in Tirol

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T A G E S O R D N U N G
I. „Genehmigung“ der Tagesordnung
II. „Genehmigung“ der Niederschrift über die 11. Gemeinderatssitzung
III. Berichte des Bürgermeisters
IV. Anträge des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes
1) Erlassung von Verkehrsmaßnahmen im Bereich der Bahnhofstraße (Halte- und Park-
verbote)
2) Nachträgliche Genehmigung von auf das Notverordnungsrecht des Bürgermeisters
gestützten Verordnungen
3) Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrags mit der Neuen Heimat Tirol Gemeinnützige
WohnungsGmbH
4) Genehmigung der Unterfertigung einer Verpflichtungserklärung (Hochwasserschutz
„Steinerbachl“)
V. Berichte und Anträge der Ausschüsse
1) BAUAUSSCHUSS
1) Abschluss von Raumordnungsverträgen:
1) Roland Fuschlberger
2) Herta Schroll/Robert Schroll
3) Werner Krainz/Werner Mayerhofer
2) Entscheidung über vier Stellungnahmen zur Erlassung eines Bebauungsplanes im
Bereich des Gst. 2800/17, KG 82114 St. Johann in Tirol (Project & Bautechnik
GmbH)
3) Umwidmung der Gste. 435 und .108 und einer Teilfläche des Gst. 430, alle
KG 82114 St. Johann in Tirol, von derzeit „Landwirtschaftliches Mischgebiet“ bzw.

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„Freiland“ in „Landwirtschaftliches Mischgebiet“ mit einer Zusatzfestlegung (Josef
Mayr)
4) Umwidmung einer Teilfläche des Gst. 401/2, KG 82114 St. Johann in Tirol, von
derzeit „Freiland“ in „Sonderfläche für sonstige landwirtschaftliche Gebäude“
(Balthasar Rass)
5) Umwidmung des Gst. 3552/2, KG 82114 St. Johann in Tirol, von derzeit „Freiland“
in „Wohngebiet“ (Roland Fuschlberger)
6) Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gste. 3410/7 und 3410/113,
beide KG 82114 St. Johann in Tirol (Bernhard Fresacher)
7) Umwidmung einer Teilfläche des Gst. 3537, KG 82114 St. Johann in Tirol, von
derzeit „Wohngebiet“ in „Freiland“ und des Gst. 3538/2, KG 82114 St. Johann in
Tirol, von derzeit „Freiland“ in „Wohngebiet“ (Theresia Schott)
8) Umwidmung von Teilflächen der Gste. 2123/14 und 2123/41, beide KG 82114
St. Johann in Tirol, von derzeit „Freiland“ in „Wohngebiet“ (Dr. Benno Straßer)
9) Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich des Gst. 3058/32, KG 82114 St. Jo-
hann in Tirol (Rainer Schiestl)
10) Umwidmung im Bereich der Gste. 2853/1, 2853/2, 2853/3, 2853/4, 2853/5, 2853/6,
2853/7, 2853/8 sowie 2853/9, alle KG 82114 St. Johann in Tirol, von derzeit „Frei-
land“ in „Wohngebiet“ bzw. Festlegung als Verkehrsfläche (Österreichische Bun-
desforste AG)
11) Umwidmung einer Teilfläche des Gst. 186, KG 82114 St. Johann in Tirol, von der-
zeit „Freiland“ in „Wohngebiet“ (Werner Krainz)
12) Umwidmung einer Teilfläche des Gst. 2931/1, KG 82114 St. Johann in Tirol, von
derzeit „Freiland“ in „Wohngebiet“ (Herta Schroll)
13) Erlassung eines Bebauungsplans im Bereich einer Teilfläche des Gst. 2931/1,
KG 82114 St. Johann in Tirol (Herta Schroll)
2) SPORTAUSSCHUSS
1) Neubau eines Skateparks beim „Koasastadion“
3) ÜBERPRÜFUNGSAUSSCHUSS
1) Bericht über die 9. Überprüfungsausschusssitzung
VI. Anträge, Anfragen und Allfälliges

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I. „GENEHMIGUNG“ DER TAGESORDNUNG
Bgm. Josef Grander begrüßt die Anwesenden. Es sind 19 Gemeinderäte anwesend.
Beschluss (19:0):
Die Tagesordnung wird „genehmigt“.
II. „GENEHMIGUNG“ DER NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE 11. GEMEINDERATSSITZUNG
Beschluss (19:0):
Die Niederschrift über die 11. Gemeinderatssitzung wird „genehmigt“.
III. BERICHTE DES BÜRGERMEISTERS
„Sommerstatistik“. Der Bürgermeister bezieht sich auf eine „Sommerstatistik“ vom 1. Mai
2011 bis zum 31. August 2011. Diese würde ein „Plus von 1,27 %“ (an Übernachtungen in
St. Johann in Tirol) zeigen. Es handele sich hierbei zwar um „kein üppiges Plus“, es sei
allemal aber auch „kein Minus“.
IV. ANTRÄGE DES BÜRGERMEISTERS UND DES GEMEINDEVORSTANDES
1) Erlassung von Verkehrsmaßnahmen im Bereich der Bahnhofstraße (Halte- und Park-
verbote)
Beschluss (19:0):
V E R O R D N U N G
Gemäß §§ 43 Abs 1 lit b Z 1 und 94d Z 4 lit a Straßenverkehrsordnung 1960,
BGBl. Nr. 159/1960, in der Fassung BGBl. Nr. I 59/2011, wird aus Gründen der Sicher-
heit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs folgende Verkehrsmaßnahme verfügt:
§ 1. Das „Verkehrsgutachten 2011“ von Ziviltechnik Hagner vom 7. Juli 2011 (Plan-
nummer 10209-VG01) stellt einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung dar.

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§ 2. (1) Die in den Abbildungen 5 und 6 auf Seite 5 des „Verkehrsgutachtens 2011“
dargestellten Bereiche sind gemäß den Vorgaben des bezeichneten Gutachtens zu be-
schildern.
(2) Folgende Straßenverkehrszeichen und Zusatztafeln sind wie folgt anzubringen:
a) Vorschriftszeichen „Halten und Parken verboten“ (§ 52 lit a Z 13b Straßenver-
kehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960 in der Fassung BGBl. I Nr. 59/2011) samt
einer Zusatztafel mit der Aufschrift „ausgenommen Bestattungsfahrzeuge“ ge-
mäß Abbildung 5 auf Seite 5 des „Verkehrsgutachtens 2011“
b) Vorschriftszeichen „Parken verboten“ (§ 52 lit a Z 13a Straßenverkehrsordnung
1960, BGBl. Nr. 159/1960 in der Fassung BGBl. I Nr. 59/2011) samt einer Zusatz-
tafel mit der Aufschrift „Anfang“ gemäß Abbildung 5 auf Seite 5 des „Verkehrs-
gutachtens 2011“
c) Vorschriftszeichen „Parken verboten“ (§ 52 lit a Z 13a Straßenverkehrsordnung
1960, BGBl. Nr. 159/1960 in der Fassung BGBl. I Nr. 59/2011) samt einer Zusatz-
tafel mit der Aufschrift „Ende“ gemäß Abbildung 5 auf Seite 5 des „Verkehrsgut-
achtens 2011“
d) Vorschriftszeichen „Parken verboten“ (§ 52 lit a Z 13a Straßenverkehrsordnung
1960, BGBl. Nr. 159/1960 in der Fassung BGBl. I Nr. 59/2011) samt einer Zusatz-
tafel mit der Aufschrift „Anfang“ gemäß Abbildung 6 auf Seite 5 des „Verkehrs-
gutachtens 2011“
e) Vorschriftszeichen „Parken verboten“ (§ 52 lit a Z 13a Straßenverkehrsordnung
1960, BGBl. Nr. 159/1960 in der Fassung BGBl. I Nr. 59/2011) samt einer Zusatz-
tafel mit der Aufschrift „Ende“ gemäß Abbildung 6 auf Seite 5 des „Verkehrsgut-
achtens 2011“
§ 3. Diese Verordnung ist durch die in § 2 näher genannten Straßenverkehrszeichen
und Zusatztafeln kundzumachen und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
Der Gemeinderat hält fest, dass das Anhörungsverfahren gemäß § 94f Abs 1 lit b Z 2
StVO (Mitwirkung) durchgeführt worden ist.
Das „Verkehrsgutachten 2011“ von Ziviltechnik Hagner vom 7. Juli 2011 (Plannummer 10209-VG01) ist diesem Gemeinderatsprotokoll als Anlage A angeschlossen.

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2) Nachträgliche Genehmigung von auf das Notverordnungsrecht des Bürgermeisters ge-
stützten Verordnungen
Beschluss (19:0):
Die nachstehenden dringenden Verfügungen des Bürgermeisters werden gemäß § 30
Abs 1 lit f TGO 2001 nachträglich genehmigt:
600/2011-045 vom 13. Mai 2011
600/2011-061 vom 15. Juni 2011
600/2011-063 vom 21. Juni 2011
600/2011-070 vom 20. Juni 2011
600/2011-072 vom 12. Juli 2011
600/2011-076 vom 12. Juli 2011
600/2011-078 vom 11. August 2011
Verordnung vom 12. August 2011 betreffend eine Ausnahme vom Verbot des
Kampierens nach § 3 Abs 1 Tiroler Campinggesetz 2011 („Radweltcup“)
600/2011-079 vom 16. August 2011
600/2011-085 vom 24. August 2011
600/2011-088 vom 2. September 2011
600/2011-089 vom 5. September 2011
600/2011-093 vom 12. September 2011
3) Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrags mit der Neuen Heimat Tirol Gemeinnützige
WohnungsGmbH
Beschluss (19:0):
Der Abschluss des Dienstbarkeitsvertrages mit der Neuen Heimat Tirol Gemeinnützige
WohnungsGmbH, Gumppstraße 47, 6023 Innsbruck, laut Anlage B dieses Gemeinde-
ratsprotokolls wird genehmigt.

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4) Genehmigung der Unterfertigung einer Verpflichtungserklärung (Hochwasserschutz
„Steinerbachl“)
Beschluss (19:0):
Die Unterfertigung der Verpflichtungserklärung laut Anlage C dieses Gemeinderatspro-
tokolls (Hochwasserschutz „Steinerbachl“) wird genehmigt.
HHSt. 639-004030
V. BERICHTE UND ANTRÄGE DER AUSSCHÜSSE
1) BAUAUSSCHUSS
1) Abschluss von Raumordnungsverträgen:
1) Roland Fuschlberger
Beschluss (16:3):
Der Abschluss des Raumordnungsvertrags mit Roland Fuschlberger (= Anlage D dieses Gemeinderatsprotokolls) wird genehmigt.
2) Herta Schroll/Robert Schroll
Beschluss (16:3):
Der Abschluss des Raumordnungsvertrags mit Herta Schroll und Robert Schroll
(= Anlage E dieses Gemeinderatsprotokolls) wird genehmigt.
3) Werner Krainz/Werner Mayerhofer
Beschluss (16:3):
Der Abschluss des Raumordnungsvertrags mit Werner Krainz und Werner
Mayerhofer (= Anlage F dieses Gemeinderatsprotokolls) wird genehmigt.

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2) Entscheidung über vier Stellungnahmen zur Erlassung eines Bebauungsplanes im
Bereich des Gst. 2800/17, KG 82114 St. Johann in Tirol (Project & Bautechnik
GmbH)
Der Amtsleiter verliest die Stellungnahmen der vier Einschreiter sowie die Replik
von Dr. Erich Ortner, welche jeweils als PDF-Datei an die Wand des Sitzungszim-
mers projiziert werden.
Anmerkung: Der Gemeinderat hatte am 3. Mai 2011 zu Tagesordnungspunkt
V.1.6) Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplans im Bereich
des Gst. 2800/17, KG 82114 St. Johann in Tirol (Project & Bautechnik GmbH) noch
vor Inkrafttreten der TROG-Novelle 2011 den nachstehenden Beschluss gefasst:
Beschluss (18:1):
Der Entwurf des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplans für
das Gst. 2800/17, KG 82114 St. Johann in Tirol, des Dr. Erich Ortner
vom 22. März 2011 (GZ: aestj0811_Innsbruckerstr_Schub) wird gemäß
§ 65 Abs 1 erster Satz TROG 2006 aufgelegt. Die Auflegungsfrist be-
trägt vier Wochen. Gemäß § 65 Abs 2 TROG 2006 erfolgt mit der Be-
schlussfassung über die Auflegung des Entwurfes nach § 65 Abs 1
erster Satz TROG 2006 gleichzeitig der Beschluss über die Erlassung
des Bebauungsplans; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stel-
lungnahme zum Entwurf von einer hiezu berechtigten Person oder
Stelle abgegeben wurde.
Durch die TROG-Novelle 2011 wurde das System der Bebauungsplanung refor-
miert. Anstelle der bislang verpflichtend vorgesehenen zweistufigen Bebauungs-planung (allgemeine und ergänzende Bebauungspläne) muss im Regelfall nur
mehr ein Bebauungsplan erlassen werden (siehe zu den Einzelheiten § 54 TROG
2011). Aus diesem Grund ist in den nachstehenden Beschlüssen nicht mehr vom
„Entwurf des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplans für das Gst. 2800/17“
die Rede, sondern nur noch vom „Entwurf des Bebauungsplans für das
Gst. 2800/17“. Eine inhaltliche Änderung des Bebauungsplans ist unterdessen nicht
erfolgt.

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Beschluss (18:1):
Der Stellungnahme von Claus Hutter, M.A. wird nicht Folge gegeben und der
Entwurf des Bebauungsplans für das Gst. 2800/17, KG 82114 St. Johann in Tirol,
des Dr. Erich Ortner vom 22. März 2011 (GZ: aestj0811_Innsbruckerstr_Schub)
wird erlassen.
Beschluss (19:0):
Der Stellungnahme von Fritz Minhard wird nicht Folge gegeben und der Entwurf
des Bebauungsplans für das Gst. 2800/17, KG 82114 St. Johann in Tirol, des
Dr. Erich Ortner vom 22. März 2011 (GZ: aestj0811_Innsbruckerstr_Schub) wird erlassen.
Beschluss (19:0):
Der Stellungnahme von Helene Maria Kowitz wird nicht Folge gegeben und der
Entwurf des Bebauungsplans für das Gst. 2800/17, KG 82114 St. Johann in Tirol,
des Dr. Erich Ortner vom 22. März 2011 (GZ: aestj0811_Innsbruckerstr_Schub)
wird erlassen.
Beschluss (19:0):
Der Stellungnahme von Ernst Linsner wird nicht Folge gegeben und der Entwurf
des Bebauungsplans für das Gst. 2800/17, KG 82114 St. Johann in Tirol, des
Dr. Erich Ortner vom 22. März 2011 (GZ: aestj0811_Innsbruckerstr_Schub) wird erlassen.
3) Umwidmung der Gste. 435 und .108 und einer Teilfläche des Gst. 430, alle KG
82114 St. Johann in Tirol, von derzeit „Landwirtschaftliches Mischgebiet“ bzw. „Frei-
land“ in „Landwirtschaftliches Mischgebiet“ mit einer Zusatzfestlegung (Josef Mayr)
Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Tagesordnungs-
punktes unter Zuhilfenahme von PDF-Dokumenten, welche an die Wand des Sit-
zungszimmers projiziert werden.

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Beschluss (17:2):
Es erfolgt nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplans der Markt-
gemeinde St. Johann in Tirol:
Umwidmung der Gste. 435 und .108 sowie einer Teilfläche des
Gst. 430, alle KG 82114 St. Johann in Tirol, von derzeit „Landwirtschaft-
liches Mischgebiet“ bzw. „Freiland“ in „Landwirtschaftliches Mischgebiet“
gemäß § 40 Abs 5 TROG 2011 mit einer Festlegung gemäß § 40 Abs 7
TROG 2011, dass nur Gebäude für land- und forstwirtschaftliche Betrie-
be und sonstige der landwirtschaftlichen Tierhaltung mit Ausnahme der
landwirtschaftlichen Intensivtierhaltung dienenden Gebäude errichtet
werden dürfen
Der Planungsbereich ist in Anlage G dieses Gemeinderatsprotokolls ersichtlich,
welche einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses darstellt.
Gemäß § 70 Abs 1 TROG 2011 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Aufle-
gung des Entwurfes gleichzeitig der Beschluss über die dem Entwurf entsprechen-
de Änderung; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der
Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Die Auflegungsfrist beträgt
vier Wochen.
4) Umwidmung einer Teilfläche des Gst. 401/2, KG 82114 St. Johann in Tirol, von der-
zeit „Freiland“ in „Sonderfläche für sonstige landwirtschaftliche Gebäude“ (Balthasar
Rass)
Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Tagesordnungs-
punktes unter Zuhilfenahme von PDF-Dokumenten, welche an die Wand des Sit-
zungszimmers projiziert werden.
Beschluss (17:2):
Es erfolgt nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplans der Markt-
gemeinde St. Johann in Tirol:

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Umwidmung einer Teilfläche des Gst. 401/2, KG 82114 St. Johann in Ti-
rol, von derzeit „Freiland“ (§ 41 TROG 2011) in „Sonderfläche für sons-
tige land- und forstwirtschaftliche Gebäude“ mit der Zusatzfestlegung:
„Landwirtschaftliche Geräte und Maschinenlager“ (§ 47 TROG 2011)
Der Planungsbereich ist in Anlage H dieses Gemeinderatsprotokolls ersichtlich,
welche einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses darstellt.
Gemäß § 70 Abs 1 TROG 2011 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Aufle-
gung des Entwurfes gleichzeitig der Beschluss über die dem Entwurf entsprechen-
de Änderung; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der
Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Die Auflegungsfrist beträgt
vier Wochen.
5) Umwidmung des Gst. 3552/2, KG 82114 St. Johann in Tirol, von derzeit „Freiland“
in „Wohngebiet“ (Roland Fuschlberger)
Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Tagesordnungs-
punktes unter Zuhilfenahme von PDF-Dokumenten, welche an die Wand des Sit-
zungszimmers projiziert werden.
Beschluss (19:0):
Es erfolgt nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplans der Markt-
gemeinde St. Johann in Tirol:
Umwidmung des Gst. 3552/2, KG 82114 St. Johann in Tirol, von derzeit
„Freiland“ (§ 41 TROG 211) in „Wohngebiet“ (§ 38 Abs 1 TROG 2011)
Der Planungsbereich ist in Anlage I dieses Gemeinderatsprotokolls ersichtlich, wel-
che einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses darstellt.
Gemäß § 70 Abs 1 TROG 2011 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Aufle-
gung des Entwurfes gleichzeitig der Beschluss über die dem Entwurf entsprechen-
de Änderung; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der

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Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Die Auflegungsfrist beträgt
vier Wochen.
6) Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich der Gste. 3410/7 und 3410/113, bei-
de KG 82114 St. Johann in Tirol (Bernhard Fresacher)
Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Tagesordnungs-
punktes unter Zuhilfenahme von PDF-Dokumenten, welche an die Wand des Sit-
zungszimmers projiziert werden.
Beschluss (19:0):
Der Entwurf des Bebauungsplans für die Gste. 3410/7 und 3410/113, beide
KG 82114 St. Johann in Tirol, des Dr. Erich Ortner vom 29. Juni 2011 (GZ:
bpl_stjt1611_Fresacher) wird gemäß § 66 Abs 1 erster Satz TROG 2011 aufgelegt.
Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. Gemäß § 66 Abs 2 TROG 2011 erfolgt mit
der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes nach § 66 Abs 1 erster
Satz TROG 2011 gleichzeitig der Beschluss über die Erlassung des Bebauungs-
plans; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Aufle-
gungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.
7) Umwidmung einer Teilfläche des Gst. 3537, KG 82114 St. Johann in Tirol, von der-
zeit „Wohngebiet“ in „Freiland“ und des Gst. 3538/2, KG 82114 St. Johann in Tirol,
von derzeit „Freiland“ in „Wohngebiet“ (Theresia Schott)
Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Tagesordnungs-
punktes unter Zuhilfenahme von PDF-Dokumenten, welche an die Wand des Sit-
zungszimmers projiziert werden.
Beschluss (19:0):
Es erfolgt nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplans der Markt-
gemeinde St. Johann in Tirol:

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Umwidmung einer Teilfläche des Gst. 3537, KG 82114 St. Johann in Ti-
rol, von derzeit „Wohngebiet“ (§ 38 TROG 2011) in „Freiland“ (§ 41
TROG 2011)
Umwidmung des Gst. 3538/2, KG 82114 St. Johann in Tirol, von derzeit
„Freiland“ (§ 41 TROG 2011) in „Wohngebiet“ (§ 38 Abs 1 TROG 2011)
Der Planungsbereich ist in Anlage J dieses Gemeinderatsprotokolls ersichtlich,
welche einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses darstellt.
Gemäß § 70 Abs 1 TROG 2011 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Aufle-
gung des Entwurfes gleichzeitig der Beschluss über die dem Entwurf entsprechen-
de Änderung; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der
Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Die Auflegungsfrist beträgt
vier Wochen.
8) Umwidmung von Teilflächen der Gste. 2123/14 und 2123/41, beide KG 82114
St. Johann in Tirol, von derzeit „Freiland“ in „Wohngebiet“ (Dr. Benno Straßer)
Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Tagesordnungs-
punktes unter Zuhilfenahme von PDF-Dokumenten, welche an die Wand des Sit-
zungszimmers projiziert werden.
Beschluss (19:0):
Es erfolgt nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplans der Markt-
gemeinde St. Johann in Tirol:
Umwidmung einer Teilfläche des Gst. 2123/14 und des Gst. 2123/41,
beide KG 82114 St. Johann in Tirol, von derzeit „Freiland“ (§ 41 TROG
2011) in „Wohngebiet“ (§ 38 Abs 1 TROG 2011)
Der Planungsbereich ist in Anlage K dieses Gemeinderatsprotokolls ersichtlich,
welche einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses darstellt.
Gemäß § 70 Abs 1 TROG 2011 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Aufle-
gung des Entwurfes gleichzeitig der Beschluss über die dem Entwurf entsprechen-

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de Änderung; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der
Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Die Auflegungsfrist beträgt
vier Wochen.
9) Erlassung eines Bebauungsplanes im Bereich des Gst. 3058/32, KG 82114 St. Jo-
hann in Tirol (Rainer Schiestl)
Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Tagesordnungs-
punktes unter Zuhilfenahme von PDF-Dokumenten, welche an die Wand des Sit-
zungszimmers projiziert werden.
Beschluss (19:0):
Der Entwurf des Bebauungsplans für eine Teilfläche des Gst. 3058/32, KG 82114
St. Johann in Tirol, des Dr. Erich Ortner vom 3. August 2011 (GZ:
bpl_stjt1911_Schiestl) wird gemäß § 66 Abs 1 erster Satz TROG 2011 aufgelegt.
Die Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. Gemäß § 66 Abs 2 TROG 2011 erfolgt mit
der Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes nach § 66 Abs 1 erster
Satz TROG 2011 gleichzeitig der Beschluss über die Erlassung des Bebauungs-
plans; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Aufle-
gungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wurde.
10) Umwidmung im Bereich der Gste. 2853/1, 2853/2, 2853/3, 2853/4, 2853/5, 2853/6,
2853/7, 2853/8 sowie 2853/9, alle KG 82114 St. Johann in Tirol, von derzeit „Frei-
land“ in „Wohngebiet“ bzw. Festlegung als Verkehrsfläche (Österreichische Bundes-
forste AG)
Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Tagesordnungs-
punktes unter Zuhilfenahme von PDF-Dokumenten, welche an die Wand des Sit-
zungszimmers projiziert werden.
Beschluss (18:0): [Peter Wallner abwesend]
Es erfolgt nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplans der Markt-
gemeinde St. Johann in Tirol:

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Umwidmung der Gste. 2853/1, 2853/3, 2853/4, 2853/5, 2853/6, 2853/7
und 2853/8, alle KG 82114 St. Johann in Tirol, von derzeit „Freiland“
(§ 41 TROG 2011) in „Wohngebiet“ (§ 38 Abs 1 TROG 2011)
Festlegung der Gste. 2853/2 und 2853/9, beide KG 82114 St. Johann in
Tirol, als Verkehrsfläche (§ 53 TROG 2011)
Der Planungsbereich ist in Anlage L dieses Gemeinderatsprotokolls ersichtlich,
welche einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses darstellt.
Gemäß § 70 Abs 1 TROG 2011 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Aufle-
gung des Entwurfes gleichzeitig der Beschluss über die dem Entwurf entsprechen-
de Änderung; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der
Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Die Auflegungsfrist beträgt
vier Wochen.
11) Umwidmung einer Teilfläche des Gst. 186, KG 82114 St. Johann in Tirol, von der-
zeit „Freiland“ in „Wohngebiet“ (Werner Krainz)
Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Tagesordnungs-
punktes unter Zuhilfenahme von PDF-Dokumenten, welche an die Wand des Sit-
zungszimmers projiziert werden.
Beschluss (16:3):
Es erfolgt nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplans der Markt-
gemeinde St. Johann in Tirol:
Umwidmung einer Teilfläche des Gst. 186, KG 82114 St. Johann in Ti-
rol, von derzeit „Freiland“ (§ 41 TROG 2011) in „Wohngebiet“ (§ 38
Abs 1 TROG 2011)
Der Planungsbereich ist in Anlage M dieses Gemeinderatsprotokolls ersichtlich,
welche einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses darstellt.

220
Gemäß § 70 Abs 1 TROG 2011 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Aufle-
gung des Entwurfes gleichzeitig der Beschluss über die dem Entwurf entsprechen-
de Änderung; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der
Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Die Auflegungsfrist beträgt
vier Wochen.
12) Umwidmung einer Teilfläche des Gst. 2931/1, KG 82114 St. Johann in Tirol, von
derzeit „Freiland“ in „Wohngebiet“ (Herta Schroll)
Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Tagesordnungs-
punktes unter Zuhilfenahme von PDF-Dokumenten, welche an die Wand des Sit-
zungszimmers projiziert werden.
Beschluss (19:0):
Es erfolgt nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplans der Markt-
gemeinde St. Johann in Tirol:
Umwidmung einer Teilfläche des Gst. 2931/1, KG 82114 St. Johann in
Tirol, von derzeit „Freiland“ (§ 41 TROG 2011) in „Wohngebiet“ (§ 38
Abs 1 TROG 2011)
Der Planungsbereich ist in Anlage N dieses Gemeinderatsprotokolls ersichtlich,
welche einen integrierenden Bestandteil dieses Beschlusses darstellt.
Gemäß § 70 Abs 1 TROG 2011 erfolgt mit der Beschlussfassung über die Aufle-
gung des Entwurfes gleichzeitig der Beschluss über die dem Entwurf entsprechen-
de Änderung; dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der
Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hiezu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Die Auflegungsfrist beträgt
vier Wochen.

221
13) Erlassung eines Bebauungsplans im Bereich einer Teilfläche des Gst. 2931/1,
KG 82114 St. Johann in Tirol (Herta Schroll)
Der Bauamtsleiter erläutert die maßgebenden Parameter dieses Tagesordnungs-
punktes unter Zuhilfenahme von PDF-Dokumenten, welche an die Wand des Sit-
zungszimmers projiziert werden.
Beschluss (19:0):
Der Entwurf des Bebauungsplans für eine Teilfläche des Gst. 2931/1, KG 82114
St. Johann in Tirol, des Dr. Erich Ortner vom 1. September 2011, (GZ:
bpl_stjt2111_Schroll) wird gemäß § 66 Abs 1 erster Satz TROG 2011 aufgelegt. Die
Auflegungsfrist beträgt vier Wochen. Gemäß § 66 Abs 2 TROG 2011 erfolgt mit der
Beschlussfassung über die Auflegung des Entwurfes nach § 66 Abs 1 erster Satz
TROG 2011 gleichzeitig der Beschluss über die Erlassung des Bebauungsplans;
dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs-
und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wurde.
2) SPORTAUSSCHUSS
1) Neubau eines Skateparks beim „Koasastadion“
Mag. Stefan Seiwald berichtet über die Genesis des Skateparks beim „Koasastadi-
on“. Im Rahmen der Diskussion erfährt der vorliegende Entwurf viel Lob („tolle Sa-
che“, „Vorzeigesache“).
Beschluss (19:0):
Für den Neubau eines Skateparks beim „Koasastadion“ werden Mittel in Höhe von
EUR 70.000,00 freigegeben.
HHSt. 269-050 (EUR 60.000,00)
HHSt. 262-600 (EUR 10.000,00)

222
3) ÜBERPRÜFUNGSAUSSCHUSS
1) Bericht über die 9. Überprüfungsausschusssitzung
Der Obmann des Überprüfungsausschusses, Johann Grander, verliest die Nieder-
schrift über die 9. Überprüfungsausschusssitzung vom 11. Juli 2011.
In dieser Sitzung wurde (unter Anderem) die Prüfung des Um- und Zubau des Se-
niorenheims der Marktgemeinde St. Johann in Tirol fortgesetzt. Der Bürgermeister
war bei dieser Sitzung als Auskunftsperson zugegen und hatte die eingeschlagene
und vom ehemals zuständigen (nichtständigen) Ausschuss „Bauausschuss Um-
und Zubau Sozial- und Seniorenzentrum St. Johann in Tirol“ (und in weiterer Folge:
vom Gemeinderat) mitgetragene Vorgangsweise gegen die Kritik des Überprü-
fungsausschuss, wonach es teilweise zu beträchtlichen Abweichungen zwischen
der ursprünglichen Angebotssumme und der tatsächlich an den Auftragnehmer
ausbezahlten Summe gekommen sei, verteidigt. Die Abweichungen lägen insbe-
sondere im (ursprünglich nicht geplanten) Dachbodenausbau beim Seniorenheim
begründet.
Im Rahmen der Protokollverlesung erneuert der Überprüfungsausschussobmann
die Kritik; der Bürgermeister weist diese ein weiteres Mal zurück.
VI. ANTRÄGE, ANFRAGEN UND ALLFÄLLIGES
Es liegt eine (erste) Anfrage der Gemeinderatspartei „Soziale Liste Bernhofer/Wallner so-
zial/unabhängig konstruktiv (SOLI)“ vor. Die Anfrage ist nachstehend auszugsweise wie-
dergegeben (Format verändert) und diesem Gemeinderatsprotokoll als Anlage O ange-
hängt.
„Wir beziehen uns in unserer Anfrage auf Informationen von Hansjörg Hofer, zweifachem Leitbildteil-
nehmer 1996 und 2006, der uns mit dem von der Leitbildgruppe erarbeiteten Verkehrskonzept voll und
ganz überzeugt hat. SOLI sieht in der Südtrasse eine zumindest mögliche Entlastung der unerträglichen
Verkehrssituation in St. Johann unter Einbeziehung der Bergbahn. Außerdem ist die Südumfahrung
nach Ansicht von SOLI auch zukunftsweisend, weil ausbaufähig und mit äußerst geringen Belastungen
der Anrainer verbunden.

223
Anfrage:
Warum haben Straßenausschuss, Amtsleitung, Bürgermeister die 2009 überarbeiteten Leitbildunterla-
gen dem (uns und Hofer unbekannten) mit DI Saxer zusammenarbeitenden Planungsbüro nicht überge-
ben?
Wurden die Ergebnisse der Leitbildgruppe schubladisiert und wenn ja, warum?
Ist dem Gemeinderat bekannt, dass 5 ÖBB Schranken laut Planungsvorhaben aufgelassen werden und
damit die Möglichkeit einer Südumfahrung real extrem existiert?
Gibt es bereits eine Evaluierung der Südtrasse und wenn nicht, warum wird hier die Arbeit der Leitbild-
gruppe so gering geschätzt, dass nach fünf Jahren noch immer keine Evaluierung stattgefunden hat?“
In Zusammenhang mit dieser Anfrage liegt ein (erster) Antrag der Gemeinderatspartei
„Soziale Liste Bernhofer/Wallner sozial/unabhängig konstruktiv (SOLI)“ vor. Der Antrag ist
nachstehend auszugsweise wiedergegeben (Format verändert) und diesem Gemeinde-
ratsprotokoll als Anlage P angehängt.
„In Bezug auf unsere Anfrage zur Verkehrssituation in St. Johann stellt SOLI den
Antrag:
Der Gemeinderat möge eine sofortige Evaluierung des St. Johanner Verkehrskonzeptes mit der Variante
Südumfahrung im Einvernehmen mit der Bergbahn beschließen (siehe Ausarbeitung der Leitbildgruppe
2006 unter Sprecher Hansjörg Hofer) mit oder ohne Landesregierung DI Saxer. Fotos und Varianten
werden in einer neutralen Zusatzausschreibung von der Leitbildgruppe Verkehr zur Verfügung gestellt.
Wir ersuchen um sofortige Abstimmung“
Nach Verlesung sowohl der Anfrage als auch des Antrages, welche beide an die Wand des
Sitzungszimmers projiziert worden waren, zitiert der Bürgermeister aus dem Protokoll der
Straßenausschusssitzung vom 4. März 2009.
Zu dieser Sitzung des Straßenausschusses war – neben Verkehrsexperten des Landes
Tirol – auch Leo Resch in seiner Eigenschaft als „Sprecher des Ortsleitbildes“ eingeladen
worden, wie der Bürgermeister betont. Hansjörg Hofer sei eben nicht dieser „Sprecher“
gewesen (und folglich nicht eingeladen worden).

224
Dem Straßenausschusssitzungsprotokoll zufolge erfolgte eine Erörterung einer sogenann-
ten „Umfahrung Süd“ (Richtung Fieberbrunn).
An der Zählstelle St. Johann in Tirol–Fieberbrunn seien die folgenden Jahresdurchschnitte
gemessen worden:
2006: 6.638 Kraftfahrzeuge/24 h, davon 49 Schwerlastfahrzeuge/24 h
2007: 6.838 Kraftfahrzeuge/24 h, davon 43 Schwerlastfahrzeuge/24 h
Der an der Sitzung teilnehmende Dipl.-Ing. Jürgen Wegscheider habe angemerkt, dass
„durch den Ausbau der ÖBB-Unterführung mit keiner erheblichen Erhöhung des Schwer-
lastanteils zu rechnen“ sei, da eine Aufhebung des bestehenden LKW-Fahrverbotes nicht
in Betracht komme.
Im Rahmen der Straßenausschusssitzung hatte eine Begehung stattgefunden. Im An-
schluss daran verwarfen die Vertreter des Landes Tirol die im Ortsleitbild 2006 erarbeitete
Variante: Ein derartiges Projekt sei weder technisch noch finanziell „machbar“. Alle Be-
sprechungsteilnehmer hätten dies zustimmend zur Kenntnis genommen (sie hätten es
„akzeptiert“).
Im Anschluss daran verliest der Bürgermeister ein Schreiben von Dipl.-Ing. Jürgen Weg-
scheider vom 6. März 2009. Darin hatte Jürgen Wegscheider auf die Sitzung des Straßen-
ausschusses zwei Tage zuvor Bezug genommen und vermeint, es ergäben „sich aus stra-
ßenbautechnischer und wirtschaftlicher Hinsicht folgende Schwierigkeiten“:
„Unterquerung der Anlagen der ÖBB:
Für die Errichtung der Ortseinfahrt sind insgesamt 5 Gleisanlagen der ÖBB in einer Min-
desttiefe von 7 m zu unterqueren. Die Unterbrechung bzw. Überbrückung von 5 Gleisanla-
gen stellt ein wirtschaftlich und technisch nicht vertretbares Problem dar.
…

225
Tiefenlage der Ortseinfahrt:
Die Ortseinfahrt käme … unter dem bestehenden Niveau des ÖBB-Parkplatzes zu liegen.
Für die Einbindung in das bestehende Straßennetz würde der gesamte Grund des Kran-
kenhauses (derzeit Ersatzparkplatz) benötigt werden. Dies aufgrund der Tatsache, dass
eine Erschließungsstraße diese[s] Ranges nicht mehr als 6 % Längsneigung aufweisen
darf, um sämtlichen Verkehr (vor allem im Winter) komfortabel und sicher abwickeln zu
können.
Kreisverkehr im Bereich des Klausner Areals:
Auch in diesem Bereich kommt das Höhenproblem zum Tragen. Um aus 7 m Tiefe auf das
Niveau des bestehenden Geländes zu kommen (bei einer Längsneigung von 6 %) werden
Rampen von ca. 120 m Länge benötigt, wobei vor Einbindung in den Kreisverkehr mit ei-
ne[r] Aufstelllänge von mindestens 20 m ohne Längsgefälle platziert werden muss. Es er-
geben sich somit Rampenlängen von 140 m. Diese Entwicklungslängen sind auf diesem
Areal im Nahbereich der Anlagen der ÖBB nicht unterzubringen.
Trassenführung Bergbahnparkplatz:
Bei dieser Art der Trassenführung ist [sind] die Einlöse und der Abbruch von mindestens 3
Wohnhäusern erforderlich. Dies ist aus wirtschaftlichen Überlegungen nicht vertretbar.
Trassenführung TIWAG-Haus-Max Pub:
Die Geologie im gegenständlichen Bereich ist nicht bekannt. Trotzdem kann die Aussage
getroffen werden, dass die Steilheit des angeschnittenen Hanges mit der darauf befindli-
chen Bebauung ein technisches und vor allem wirtschaftliches Hindernis darstellt.
Der vorgeschlagenen Trasse kann daher aus Sicht der Landesstraßenverwaltung
nicht zugestimmt werden und es ergeht die Empfehlung, keine weiteren Planungs-
kosten in etwaige Folgeuntersuchungen zu investieren.
…“

226
„Unabhängig“ davon wies Dipl.-Ing. Jürgen auf ein Schreiben des 1. Landeshauptmann-
Stellvertreters Anton Steixner vom 4. August 2008 hin, „in welchem die Realisierung der
gewünschten Umfahrungsstraße in absehbarer Zeit nicht in Aussicht gestellt wird“ (Her-
vorhebung des Wortes „nicht“ im Original).
Der Bürgermeister erläutert, dass die „Tunnelvariante“ dessen ungeachtet im örtlichen
Raumordnungskonzept belassen worden sei.
Anmerkung: In § 6 Abs 2 der einstimmig beschlossenen Verordnung des Gemeinderats
vom 14. Oktober 2009, mit der das örtliche Raumordnungskonzept fortgeschrieben wird
(erste Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzepts der Marktgemeinde St. Jo-
hann in Tirol) heißt es:
„Die Umfahrungstrasse ‚Südumfahrung‘ wird im Interesse der Entlastung des Zentrumsbe-
reiches auch weiterhin als zweckmäßig erachtet, obwohl die Verkehrsproblematik in der
Gemeinde überwiegend durch den Ziel- und Quellverkehr in der Gemeinde selbst bzw.
durch die regionale Bedeutung als Wirtschaftsstandort verursacht wird. Im Hinblick auf eine
zusätzliche Verkehrsentlastung vom Durchgangsverkehr ist die Umsetzung der Südumfah-
rungsvariante gemäß Darstellung im gegenwärtigen Verordnungsplan weiterhin als Ver-
kehrsmaßnahme anzustreben. Aufgrund der gegenwärtig mangelnden konkreten Realisie-
rungsmöglichkeit wird jedoch auf die weitere planliche Darstellung verzichtet.“
Eine ungefähre („in etwa“) Kostenschätzung für den „Horntunnel“ (bis zum Fußballplatz
Winkl) belaufe sich auf (rund) 76 Millionen Euro, jene für den „Horntunnel“ bis zum Gries-
wirt auf (rund) 92 Millionen Euro. Allerdings habe sich der Straßenausschuss aufgrund der
Tatsache, dass das Land Tirol in dieser Frage als Partner nicht in Frage kommt, auf den
Standpunkt gestellt, dass die Variante des „Ortsleitbildes“ nicht verfolgungswürdig sei. Ein
derartiges Finanzierungsvolumen würde die Gemeinde vollkommen überfordern.
Der Bürgermeister meint: „Wir haben uns intensiv bemüht.“ Anschließend daran verliest er
aus einem Schreiben der Infrastruktur Bau AG („ÖBB“) vom 1. September 2009:
„Zur speziellen Situation in Ihrer Gemeinde wurde Herr[n] (Hansjörg) Hofer weiters mitge-
teilt, dass die ÖBB in St. Johann in Tirol sämtliche technische Sicherungseinrichtungen
Ende der 90-ger Jahre erneuert hat und dass derzeit von Seiten der ÖBB keine Initiativen
für Erarbeitung von Auflassungsprojekten betrieben werden.“

227
Peter Wallner meint, die Ausführungen des Bürgermeisters seien für ihn „sehr interessant“,
„echt interessant“ gewesen. Es sei „nicht so“, dass er dem Hansjörg „Hofer alles glaube“; er
„streite“ mit diesem auch.
Eine förmliche Abstimmung über den Antrag unterbleibt.
Es liegt eine (zweite) Anfrage der Gemeinderatspartei „Soziale Liste Bernhofer/Wallner
sozial/unabhängig konstruktiv (SOLI)“ vor. Die Anfrage ist nachstehend auszugsweise wie-
dergegeben (Format verändert) und diesem Gemeinderatsprotokoll als Anlage Q ange-
hängt.
„Auch in dieser Anfrage beziehen wir uns auf Informationen von Hansjörg Hofer.
Anfrage:
Die Firma Egger hat im Jahre 2007 um Erhöhung der Kanal-Einleit-Temperatur von 30° - 35° auf 45° be-
hördlich angesucht und diese auch bewilligt bekommen. Von wem wurde diese Erhöhung genehmigt und
warum?
Ist dem Gemeinderat bekannt, dass Hofer die 150.000 Euro seitens der Gemeinde für die Panorama
Badewelt als Werksgeschenk des verhandelnden Bürgermeisters sieht und als amoralisch – unsittlich
bezeichnet und bei der Staatsanwaltschaft als Zweitanzeige als privat begünstigend (wie Wiesenkauf)
gerichtlich anhängig gemacht hat?
Stimmt es, dass die Firma Egger nach geltendem Recht eigentlich einen Kühlturm errichten hätte müs-
sen und sich nun wieder (nach Einleitung 1996) durch den „Deal“ mit der Marktgemeinde St. Johann ein
„goldenes Näschen“ dazu verdient? Der Erstfehler wird hiermit verlängert, anstatt ausgemerzt zu wer-
den? Dass also die Gemeinde St. Johann für die Kühlung des Egger Abwassers bezahlt und man des-
halb keineswegs von einer „win-win-Situation“ sprechen kann?
Die auch der Egger Werk Geschäftsführung zugegangenen Abschriften sind schon seit März weder vom
Bürgermeister, noch vom Werk argumentativ beantwortet worden. Warum ist dem Gemeinderat von der
von all diesen Sachverhalten keine Kenntnis gegeben worden?“
Der Bürgermeister verliest zunächst die Anfrage, welche an die Wand des Sitzungszim-
mers projiziert wird, und antwortet zuerst hierauf, dass die entsprechende Bewilligung von
der Gewerbehörde stamme.
Hinsichtlich der Anzeigeerstattung durch Hansjörg Hofer meint der Bürgermeister, er habe
die „Liste“ dabei, auf welcher notiert sei, wo ihn „der Hofer schon überall angezeigt“ habe:

228
„Antikorruptionsbehörde, Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwaltschaft, Gemeindeaufsicht
BH, Gemeindeaufsicht Land, Bundesrechnungshof und Volksanwaltschaft“ – „viel mehr
gibt es nicht mehr“. Er, der Bürgermeister, sei „weder verhört noch sonst etwas geworden“;
sämtliche Verfahren seien zu seinen „Gunsten“ beendet worden. Die neuerliche Anzeige
werde er „auch noch überleben“, vor allem, weil er (vor der Anklagebehörde) die entspre-
chende „Information“ geben könne.
Der Bürgermeister meint, das „Egger-Abwasser“ sei nicht aufgrund von dessen „Tempera-
tur“, sondern „Nitrit und Nitrat“ wegen nach „St. Johann runter“ (gemeint: zur „Panorama-
Badewelt“) geliefert worden, da diese „Bestandsstoffe“ (Nitrite [Salze und Ester der Salpet-
rigen Säure] und Nitrate [Salze und Ester der Salpetersäure]) den „Kanal angreifen“ wür-
den. „Egger“ hätte hinsichtlich der Temperatur „sicherlich“ Verwendungsmöglichkeiten im
„Werk“ gehabt. Der tatsächliche Grund für die Abwasserlieferung an die „Panorama-
Badewelt“ seien eben „Nitrit und Nitrat“ und nicht die Temperatur des Abwassers.
Sodann verliest der Bürgermeister aus dem Protokoll über die 10. Gemeinderatssitzung
vom 3. Mai 2011 (Tagesordnungspunkt IV.1).
„Mag. Leo Hofinger berichtet.
Im Betrieb der ‚Panorama-Badewelt‘ werde seit 1996 ‚die Abwärme der Firma Egger ge-
nutzt‘, zunächst ‚noch in geringem Maße‘. Die Nutzung dieser Abwärme habe eine sukzes-
sive Steigerung erfahren, insbesondere seit dem Jahr 2005 durch die Miteinbeziehung des
Saunabetriebs. Aktuell würden 50 % des Energiebedarfs der ‚Panorama-Badewelt‘ durch
die bezeichnete Abwärme, 50 % durch die ‚Ortswärme‘ gedeckt (siehe jedoch die Ausfüh-
rungen im überübernächsten Absatz).
Die ‚Basis‘ für die Preisfestsetzung der (‚Egger‘-)Abwärme sei der ‚Ölpreis‘ gewesen. Nun-
mehr sei man nach langen Verhandlungen mit der ‚Firma Egger‘ zu einem ‚sehr, sehr posi-
tiven Ergebnis gelangt‘, ja, man möchte gar von einer ‚Win-win-Situation für beide Teile‘
sprechen. ‚Basis‘ der Preisfestsetzung der Abwärme sei jetzt der ‚Ortswärmepreis‘. Ferner
sei eine ‚Pauschalierung der Wärmeabnahme‘ vereinbart worden, dies bedeute, die ‚Pano-
rama-Badewelt‘ könne so viel ‚Wärme abnehmen‘, wie ihr ‚möglich ist‘; im ‚Gegenzug‘ küh-
le die ‚Panorama-Badewelt‘ das (‚Egger‘-)‘Abwasser‘ ‚so weit ab‘, dass es ‚rechtmäßig und
auch naturverträglich, umweltverträglich‘ in das ‚Kanalleitungssystem‘ eingeleitet werden
könne.

229
Nunmehr seien entsprechende ‚Investitionen notwendig‘. Er, Mag. Leo Hofinger, beantrage
daher, EUR 150.000,00 freizugeben. Die Investition amortisiere sich innert weniger Jahre
(‚drei, vier Jahre‘). In der Folge schlügen aufgrund des verringerten Energieverbrauchs
‚wesentlich weniger … Energiekosten‘ zu Buche.“
Der Bürgermeister meint hiezu, seine Verlesung unterbrechend, der Betrag von
EUR 150.000,00 sei zu „relativieren“, da mit entsprechenden Förderungen zu rechnen sei.
Sodann führt der Bürgermeister fort:
„Auf Nachfrage von Robert Steger (‚Eigenwärme‘) erklärt Mag. Leo Hofinger, für den Be-
trieb der ‚Panorama-Badewelt‘ werde zuerst die kostenlose Energie aus der bestehenden
Solaranlage eingesetzt (und erst in weiterer Folge die Energie aus der ‚Egger‘-Abwärme).
Peter Wallner meint, wenn er ‚richtig informiert‘ sei, müsse ‚der Egger‘ ‚sein Wasser eigent-
lich‘ (selbst) ‚abkühlen‘.“
An dieser Stelle unterbricht der Bürgermeister den Vortrag aus dem Protokoll der 10. Ge-
meinderatssitzung neuerlich und weist darauf hin, dass er dies in der heutigen Sitzung „be-
reits erklärt“ habe. Danach setzt der Bürgermeister wiederum fort:
„Auf Nachfrage von Mag. Helga Embacher führt Mag. Leo Hofinger aus, der ‚Wärmetau-
scher‘ sei ‚so dimensioniert‘, dass er ‚auf alle Fälle‘ ‚1.800 Megawatt‘ (‚Dimensionierung
von circa 2.000 Megawatt‘) leistet.“
Der Bürgermeister meint abschließend, „im Prinzip“ liege (im vorliegenden Fall) „einfach ei-
ne gute Lösung“ vor.
Peter Wallner führt daraufhin aus, für ihn sei die Sache dann erledigt, wenn es „sicher“ sei,
dass den „Egger“ keine Verpflichtung zur Abkühlung des Abwassers trifft. Es hätte ihn, Pe-
ter Wallner, „gestört“, wenn „wir“ (gemeint: Gemeinde) „die Ausgaben tätigen“ und „er“
(gemeint: „Egger“) „als der Gute da[steht]“.
Es liegt eine (dritte) Anfrage der Gemeinderatspartei „Soziale Liste Bernhofer/Wallner so-
zial/unabhängig konstruktiv (SOLI)“ vor. Die Anfrage ist nachstehend auszugsweise wie-
dergegeben (Format verändert) und diesem Gemeinderatsprotokoll als Anlage R ange-
hängt.

230
„Rund um die Mediathek in St. Johann gibt es noch immer eine ganze Reihe von Ungereimtheiten, die
nach Aufklärung verlangen. Unabhängig davon, dass SOLI über die Unterstützung der Mediathek durch
die St. Johanner Politik hoch erfreut ist, wollen wir dem Gemeinderat doch einen interessanten Vorfall
schildern und anschließend einige Fragen an den Kulturausschuss, Bürgermeister und Amtsleiter stel-
len.
Werner Gantschnigg, Obmann des Literaturvereines, hat vor wenigen Wochen seine Prüfung zum eh-
renamtlichen Bibliothekar positiv abgelegt.
Im Zuge seiner Präsentation (zur Mediathek in St. Johann in Tirol) habe er vor der Prüfungskommission
angegeben, dass die Mediathek eine Subvention in der Höhe von etwa 50.300,- Euro für das Jahr 2011
erhalte. Frau Ministerialrätin Adamek vom BMUKK habe ihm daraufhin ziemlich perplex erklärt, dass ihr
ganz andere Zahlen vorlägen. Außerdem sei sie von Amtsleiter und Bibliotheksleiter über die Historie
bezüglich Mediathek ganz anders informiert worden, als Werner Gantschnigg in seiner Arbeit geschildert
hat (siehe Brief des Literaturvereins an alle Gemeinderäte).
Bibliotheksleiter und Amtsleiter der Marktgemeinde St. Johann seien bei ihr im Büro gewesen und hätten
ein offizielles Schreiben der Marktgemeinde St. Johann mit einer Subvention in der Höhe von 5.000,- Eu-
ro vorgelegt.
SOLI hat den Voranschlag (Haushaltsplan) 2011 geprüft und auf Seite 93 finden sich tatsächlich
50.300,- Euro an Ausgaben für „Volksbibliotheken“.
Die erste Anfrage richtet sich an Kulturausschuss, Amtsleiter und Bürgermeister:
Warum waren Hannes Hofinger und Ernst Hofer in Wien und um welches offizielles Schriftstück der
Marktgemeinde handelt es sich hier?
Außerdem möchte SOLI wissen:
1) Wie viele MitarbeiterInnen arbeiten tatsächlich in der Mediathek?
Aussage Bürgermeister GR-Sitzung Nov. 2010 33 Mitarbeiter
Zeitungsartikel Hofinger im KB Anzeiger 17 Mitarbeiter
Mail von Hofinger im Bibmail 17 Mitarbeiter, und es müssen laufend Mitarbeiter
abgelehnt werden
2) Gibt es eine Liste dieser MitarbeiterInnen?
Und wie viele davon haben eine Bibliotheksausbildung (die wäre wichtig für zukünftige Förderrichtlinien,
eine gewisse Anzahl von geprüften MitarbeiterInnen muss für Förderungserreichung vorhanden sein!)
3) Ist die Spielothek nicht mehr in der Mediathek geöffnet?

231
Vor einigen Wochen gab es die Mitteilung, dass wegen Umbau geschlossen sei. Seither keine Mitteilun-
gen mehr über Öffnungszeiten (vorher alle zwei Wochen im KB Anzeiger veröffentlicht).
4) Vertrag Hannes Hofinger mit der Gemeinde
Laut Vertrag sind von Hofinger 4 Lesungen jährlich von 2010 bis einschließlich 2013 zu organisieren.
Wie viele Lesungen wurden 2010 und bis jetzt 2011 organisiert? Wer kontrolliert das und fordert die Ver-
tragseinhaltung ein?
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: SOLI steht zur Mediathek! Wir sind froh über diese
Einrichtung, man kann sie gar nicht genug fördern.“
Der Amtsleiter verliest diese Anfrage, welche gleichzeitig an die Wand des Sitzungszim-
mers projiziert wird.
Der Amtsleiter antwortet, ihn habe im Juni 2010 bei der Besprechung im Bundesministeri-
um für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK) primär die Rechtsform des Betreibers der
Mediathek (Gesellschaft oder Verein) interessiert. Sodann verliest der Amtsleiter aus einem
Aktenvermerk über die in Rede stehende Zusammenkunft in Wien. Die Vertreterin des
BMUKK, Dr. Silvia Adamek, hatte zunächst Vorbehalte gegen die Rechtsform Verein er-
kennen lassen, da sie die Befürchtung hegte, die Mediathek würde nach Vereinsgründung
sich selbst überlassen (vermuteter Rückzug der Gemeinde). Es sei von entscheidender
Bedeutung, dass die Gemeinde das Zepter in der Hand halte. Nachdem der Amtsleiter ver-
sichert hatte, dass die Gemeinde im Mediatheksverein eine tragende Rolle spielen werde,
löste sich Dr. Adameks anfängliche Skepsis gegen die Rechtsform Verein zusehends auf.
Der Amtsleiter weist ferner darauf hin, dass Dr. Silvia Adamek berichtete, dass die Media-
thek St. Johann in Tirol österreichweit eine gute Reputation genieße.
Hinsichtlich des „offizielle[n] Schriftstück[es] der Marktgemeinde“ verliest der Amtsleiter aus
einem E-Mail von Hannes Hofinger vom 18. September 2011:
„Im Zuge des Gespräches kam Dr. Adamek auch auf meinen IM MÄRZ eingebrachten
Subventionsantrag zu sprechen und wies darauf hin, dass zur positiven Erledigung unbe-
dingt eine schriftliche Zusage über Gemeindesubvention nachgereicht werden müsse. Mit
Mail vom 29.6. 2010 10:53h habe ich diese Bestätigung von Hans Hauser über € 5.000,- …
an das BMUKK übermittelt.“

232
Bei der „Bestätigung von Hans Hauser“ handelte es sich um die Zusage der Marktgemein-
de St. Johann in Tirol an den Mediatheksverein zu St. Johann in Tirol, dass für den Ankauf
von Medien (weitere) EUR 5.000,00 zur Verfügung gestellt würden.
Bezüglich der Subventionshöhe zitiert der Amtsleiter aus einem E-Mail des Finanzverwal-
ters vom 19. September 2011.
„Die Marktgemeinde St. Johann in Tirol führt die Vermietung der Räumlichkeiten der Bü-
cherei als Betrieb (Ansatz 273000).
Die Summen die dieser Ansatz ausweist sagen nichts über die Förderungen an den Media-
theksverein aus.
Wie im Voranschlag auch ersichtlich sind darin auch Betriebskosten, die die Volksschule
an den Betrieb ‚Bücherei‘ verrechnet werden, ebenso div. Instandhaltungskosten.“
Dr. Georg Zimmermann glaubt, dass Dr. Silvia Adamek unter dem Begriff der Subvention
ausschließlich einen „Zuschuss der Gemeinde für die unmittelbaren Aufgabenbereiche des
Mediatheksvereins“ verstanden habe. Man könne durchaus darüber diskutieren, welche
Positionen im Einzelnen als Subvention zu bewerten seien; entscheidend sei im vorliegen-
den Fall indes, welches „Bild“ bei Dr. Silvia Adamek entstanden sei.
Peter Wallner nimmt auf den „Literaturverein“ (Literaturverein Lesewelt Sankt Johann in Ti-
rol) Bezug, welcher bereits vor der Gründung der Mediathek in Hinblick auf deren zukünfti-
gen Betrieb seine Arbeit aufgenommen habe. Einige Mitglieder des bezeichneten Vereins
hätten „ziemlich bitter reagiert“, weil ihre „Aufbauarbeit“ durch die „Neugründung des Medi-
atheksvereins“ (Mediatheksverein zu St. Johann in Tirol – dieser wird nur von Vertretern
der Gemeinde und des Museums- und Kulturvereins St. Johann in Tirol beschickt) nicht
honoriert worden sei. In der „Öffentlichkeit“ sei der Eindruck entstanden, die Gemeinde ha-
be der „Familie Hofinger“ „einfach eine Arbeit“ verschafft. Es hätte auf jeden Fall die Mög-
lichkeit bestanden, den „Literaturverein“ miteinzubeziehen und die Stelle (einer bezahlten
Mitarbeiterin in der Mediathek) auszuschreiben. Die Ausschreibung hätte sogar zwingend
erfolgen müssen. Johann Grander schließt sich dieser Kritik an. Es sei „sicher ein Fehler“,
„dass vom Literaturverein überhaupt niemand drin ist“ (im Mediatheksverein zu St. Johann
in Tirol). Der „Literaturverein“, der „das Ganze“ (wohl: die Mediathek) überhaupt erst „ins
Leben gerufen“ habe, sei „ausgebootet“ worden; dies ergebe „kein schönes Bild“.

233
An dieser Stelle greift der Bürgermeister in die Diskussion ein: Es wäre ihm „lieber“, wenn
die betroffenen Akteure gut miteinander auskommen würden; letztendlich sei für ihn als
Bürgermeister aber entscheidend, dass der Betrieb der Mediathek „funktioniert“. Und dies
sei der Fall. Er, der Bürgermeister, wäre bereit, am vorliegenden Konstrukt etwas zu än-
dern, wenn „echte Kritik“ dies gebiete. Allerdings sei das Gegenteil der Fall: Man höre in
Zusammenhang mit der Mediathek nur „das Beste“. Peter Wallner widerspricht: Man höre
„nicht nur das Beste“; die Zusammenarbeit mit der Volksschule etwa sei „nicht perfekt“. Der
Bürgermeister meint hiezu, dies sei ihm „ganz neu“. Ursprüngliche Friktionen seien berei-
nigt worden.
Hinsichtlich der Anzahl der Mitarbeiter verliest der Amtsleiter aus dem E-Mail von Hannes
Hofinger vom 18. September 2011:
„Wir sind derzeit ein Team von 18 engagierten Leuten (dazu kommen noch 5 Schulbiblio-
thekarinnen, sind hier nicht mitgerechnet). Von diesen 18 haben 2 die Ausbildung abge-
schlossen und ganze 6 (!!) sind derzeit in Ausbildung und werden demnächst ausgebildete
BibliothekarInnen sein.“
Bezüglich der Liste der Mitarbeiter in der Mediathek liest der Amtsleiter wiederum aus der
Nachricht von Hannes Hofinger:
„Natürlich gibt es eine Liste dieser MitarbeiterInnen. Ich übermittle diese Namen auf
Wunsch gerne der Gemeindeführung.“
Hinsichtlich der Spielothek führt der Bürgermeister aus, dass deren Betrieb grundsätzlich
wieder möglich sei.
Zur Frage „Vertrag Hannes Hofinger mit der Gemeinde“ zitiert der Amtsleiter letztmalig aus
der E-Mail von Hannes Hofinger vom 18. September 2011:
„Lesungen: Es geht nicht nur um Lesungen, sondern um Veranstaltungen! Sollte es ge-
wünscht sein, stelle ich einen detaillierten Plan vor, vorerst muss folgendes genügen:
2010 haben wir 28 (!) Veranstaltungen (teils in Zusammenarbeit mit VS, mit Soroptimisten,
mit Vereinen u.dgl., darunter Lesungen, Leseworkshops, Kurse…) durchgeführt und konn-
ten dabei 510 TeilnehmerInnen begrüßen. Bibliotheken kommen immer mehr von reinen
Lesungen ab, da diese keine einzige Leserin zusätzlich in die Mediathek bringt. Ich bevor-

234
zuge Führungen, Diskussionen … Vormerken: Nächste Lesung (mit Diskussion!) am
29. September 19:30 !“
Der Amtsleiter betont die Notwendigkeit der Kontrolle. Dies werde auch bei der nächsten
Mitgliederversammlung des Mediatheksvereins zu St. Johann in Tirol Niederschlag finden.
Der Bürgermeister unterstreicht neuerlich, es wäre ihm „lieber, wenn sich die Betroffenen
vertragen würden; dies könne man unterdessen nicht „verordnen“. Entscheidend sei der
Satz von „SOLI“: „SOLI steht zur Mediathek! Wir sind froh über diese Einrichtung, man
kann sie gar nicht genug fördern.“
Es liegt eine (vierte) Anfrage der Gemeinderatspartei „Soziale Liste Bernhofer/Wallner so-
zial/unabhängig konstruktiv (SOLI)“ vor. Die Anfrage ist nachstehend auszugsweise wie-
dergegeben (Format verändert) und diesem Gemeinderatsprotokoll als Anlage S ange-
hängt.
„Wieder einmal brodelt die Gerüchteküche rund um die St. Johanner Bergbahnen. Anscheinend sollen in
der letzten Sitzung sowohl Manfred Filzer, als auch GR Stefan Seiwald als Geschäftsführer zurückgetre-
ten sein.
Um Klarheit über die Situation zu bekommen stellt SOLI die
Anfragen:
1) Stimmt es, dass sowohl Manfred Filzer, als auch Stefan Seiwald oder einer von beiden als Ge-
schäftsführer der St. Johanner Bergbahnen zurückgetreten sind?
2) Ist es richtig, dass die Eichenhoflifte die Liftkartenvereinbarung mit den St. Johanner Bergbahnen
nicht mehr verlängern? Dass man also in Zukunft das Schigebiet Eichenhof nicht mehr gemeinsam
mit dem Schigebiet St. Johann benützen kann?
3) Wenn diese Gerüchte den Tatsachen entsprechen, wie steht es dann um die Zukunft der St. Jo-
hanner Bergbahnen? Wie geht es weiter?“
Mag. Stefan Seiwald verliest diese Anfrage, welche gleichzeitig an die Wand des Sitzungs-
zimmers projiziert wird.
Die erste Frage verneint Mag. Stefan Seiwald.

235
Zur zweiten Frage führt er aus, er gehe davon aus, dass die „Liftkartenvereinbarung“ pro-
longiert werde. Derjenige, der die Verlängerung blockiere, beginge wirtschaftlichen
„Selbstmord“ – „Entschuldigung“. Es gelte das „Gebot des Nachdenkens und der Logik“.
Die Gerüchte und die Unschuldsvermutung. Hinsichtlich der die St. Johanner Bergbah-
nen Gesellschaft m.b.H. betreffenden Vermutungen und Spekulationen („Gerüchte“) em-
pört sich Mag. Stefan Seiwald: Es werde „unheimlich viel Blödsinn geredet“. Peter Wallner
verteidigt die Formulierung („Gerüchte“) in der Anfrage. Es ginge hierbei um Schutz vor
Klagen. Christine Bernhofer führt diesbezüglich auch die (heutzutage vielfach strapazierte)
„Unschuldsvermutung“ ins Treffen.
Mag. Stefan Seiwald kritisiert das „unkontrollierte Weitererzählen von teilweise vollkommen
blöden Gerüchten“ und deren „Weiterleitung an die Medien im Vorfeld“. Damit sei nieman-
dem geholfen – „in keinem Fall“. Nun kommt es zur Konfrontation zwischen Mag. Stefan
Seiwald und Peter Wallner. Letzterer erkundigt sich, ob „SOLI“ hinsichtlich der Streuung
der Ondits „angesprochen“ sei, was von Mag. Stefan Seiwald bejaht wird. Peter Wallner, in
erkennbar ablehnender Pose: „Das ist aber satt.“ Er habe es nicht nötig, sich unterstellen
zu lassen, dass er Gerüchte verbreite. „Diese Anfrage dient der Rettung der Bergbahn –
wenn man schon vom Denken redet.“ Später entschuldigt sich Mag. Stefan Seiwald. Er
habe seine Aussage nicht in dem von Peter Wallner verstandenen Sinne gemeint.
Mag. Stefan Stefan Seiwald führt ferner aus, bei der St. Johanner Bergbahnen Gesell-
schaft m.b.H. sei „unheimlich viel bewegt“ worden. Die Gesellschaft stünde „besser da“, als
„noch vor einem Jahr“ „erhofft“. Es gehe um gemeinsames Arbeiten. Die Gerüchte seien
schädlich – „irgendwie“ hielten sie „auf“. Die Phase der Optimierung des operativen Pro-
zesses der Gesellschaft sei nunmehr abgeschlossen. Es gehe jetzt um strategische Über-
legungen, um die mittel- und langfristige Planung.
Abschließend bedankt sich der Bürgermeister bei Mag. Stefan Seiwald für dessen Einsatz
bei der St. Johanner Bergbahnen Gesellschaft m.b.H.; es handle sich hierbei „sicherlich“
um eine „Wahnsinnsarbeit“.
Es liegt ein (zweiter) Antrag der Gemeinderatspartei „Soziale Liste Bernhofer/Wallner so-
zial/unabhängig konstruktiv (SOLI)“ vor. Der Antrag ist nachstehend auszugsweise wieder-
gegeben (Format verändert) und diesem Gemeinderatsprotokoll als Anlage T angehängt.

236
„Wir beziehen uns auf eine Anfrage von GR Johann Grander (SPÖ) in der 2. Gemeinderatssitzung vom
Dienstag, 18. Mai 2010 bezüglich eines fixen Termins für die Gemeinderatssitzungen (jeden ersten oder
zweiten Dienstag im Monat).
Die nachstehende Auflistung zeigt deutlich die unregelmäßige Festsetzung der GR-Sitzungen trotz der
Anfrage von Johann Grander: 30.3.2010 (konstituierende Sitzung) 13.4.2010, 18.5.2010, 6.7.2010,
3.8.2010, 7.9.2010, 9.11.2010, 14.12.2010, 1.2.2011, 17.3.2011, 3.5.2011, 4.7.2011
Zum Zweck der besseren Planbarkeit von Terminen stellt die Liste SOLI somit den
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen, Gemeinderatssitzungen wieder regelmäßig entweder am 1. oder
am 2. Dienstag (je nach Beschluss) im Monat zu terminisieren.
Wir ersuchen um eine sofortige Abstimmung.“
Der Bürgermeister verliest diesen Antrag, welcher gleichzeitig an die Wand des Sitzungs-
zimmers projiziert wird.
Der Bürgermeister weist auf die überwiegende Regelmäßigkeit der Gemeinderatssitzungen
hin: „Wir bemühen uns.“ Zum Teil würden jedoch externe Umstände geänderte Sitzungs-
termine erfordern. Einmal habe der ehemalige Vorstand der Abteilung Gemeindeangele-
genheiten, Dr. Helmut Praxmarer, an einem Dienstagabend (für die neu gewählten Ge-
meinderäte) in Kitzbühel referiert, ein andern Mal seien Fristen der Tiroler Gemeindeord-
nung 2001 zu beachten oder auf entsprechende Dringlichkeiten Rücksicht zu nehmen,
wiederum ein andern Mal habe der Faschingsdienstag eine Sitzungsverschiebung gebo-
ten. Sofern keine Verhandlungsgegenstände vorhanden seien („wenn nix anfällt“), würde
auch keine Gemeinderatssitzung anberaumt werden. Grundsätzlich werde indes der
1. Dienstag im Monat als Sitzungstermin angestrebt. Hinsichtlich der vorliegenden Ge-
meinderatssitzung seien die Gemeinderäte über deren Termin beinahe einen Monat vorher
informiert worden.
Eine förmliche Beschlussfassung unterbleibt.
Der Bürgermeister scherzt abschließend, ob der vorliegende Antrag zu den „ersten Annä-
herungsversuchen“ zwischen „SOLI“ und Johann Grander zu zählen sei, da in diesem aus-
drücklich auf Letzteren Bezug genommen worden sei.

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Es liegt eine (fünfte) Anfrage der Gemeinderatspartei „Soziale Liste Bernhofer/Wallner so-
zial/unabhängig konstruktiv (SOLI)“ vor. Die Anfrage ist nachstehend auszugsweise wie-
dergegeben (Format verändert) und diesem Gemeinderatsprotokoll als Anlage U ange-
hängt.
„Anfragen
zur Behandlung unserer Anträge im Gemeinderat bzw. in den Gemeindeverbänden BKH St. Johann und
Pflegeheim St. Johann in Tirol und Umgebung und den Sprengelbürgermeistern der Hauptschulen:
1) Antrag auf Anstellung einer Sozialarbeiterin/eines Sozialarbeiters nach dem Vorbild des KH Kufstein
(5. GR Sitzung, Di, 7. September 2010)
2) Antrag auf Öffnung der Sporthallen (Hauptschulen und Volksschule) an Wochenenden, in Ferien
und an Feiertagen (6. GR Sitzung, Di, 9. November 2010)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren im Gemeinderat!
Zum 1. Antrag auf Anstellung einer Sozialarbeiterin stellen wir folgende Anfrage:
Gab es bereits Gespräche mit dem Bezirkskrankenhaus, dem Pflegeheim, den Sprengelbürgermeistern
und den Direktoren der Hauptschule?
Welche Ergebnisse brachten diese Gespräche?
Wann kommt es zu einem Beschluss im St. Johanner Gemeinderat, um zu sehen, welche Bedeutung
unsere Gemeinderätinnen und Gemeinderäte diesem Thema beimessen?
Zum 2. Antrag auf Öffnung der Sporthallen stellen wir folgende Anfrage:
Welche Fortschritte gibt es in dem Bemühen, unseren Sportvereinen durch die Öffnung der Sporthallen
in den Ferien, an Wochenenden und Feiertagen die Abwicklung der Meisterschaften zu erleichtern?
Wann kommt es zu einer Abstimmung im Gemeinderat, ob man das will oder nicht?“
Der Bürgermeister verliest diese Anfrage, welche gleichzeitig an die Wand des Sitzungs-
zimmers projiziert wird.
Zum ersten Anfragepunkt („Sozialarbeiter“) meint der Bürgermeister, er habe dies bereits
beantwortet. (Der Gemeindeverband Bezirkskrankenhaus St. Johann in Tirol war dem ent-
sprechenden Antrag von „SOLI“ nicht nähergetreten.) Der Bürgermeister sagt allerdings zu,
er werde sich für diesen „SOLI“-Antrag „einsetzen“. Eine „endgültige Lösung“ werde aller-
dings erst später (2013) gefunden werden können.

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Hinsichtlich des zweiten Anfragepunkts („Sporthallen“) führt der Bürgermeister aus, der
entsprechende Antrag sei bereits dem Sportausschuss zur Vorberatung zugewiesen wor-
den. Wichtig seien nunmehr Gespräche mit allen Betroffenen. Dann werde es eine „Lö-
sung“ geben, „so oder so“.
Es liegt eine Anfrage der Gemeinderatspartei „Freiheitliche Partei und Parteifreie (FPÖ)“
vor. Die Anfrage ist nachstehend auszugsweise wiedergegeben und diesem Gemeinde-
ratsprotokoll als Anlage V angehängt.
Nach Verlesung dieser Anfrage durch den Amtsleiter führt Simon Aschaber aus, er beginne
mit dem zweiten Punkt: „Welche Abfälle werden gelagert?“ Es würde sich hierbei um „Stra-
ßengras, Laub, Staubschnitt, Obst- und Gemüsereste und Kuhmist“ handeln. Diese Abfälle
würden im Jahr zweimal „gemischt“, einmal im Frühling, einmal im Herbst, jeweils für zwei
Tage. Zu diesen Zeitpunkten komme es auch zu „echt[en]“ Geruchsbelästigungen; es rie-
che dabei wie „ein schlechter Silo“.
Simon Aschaber weiter: „Wer kommt für die Reinigung der Ausfahrt auf? Natürlich ich.“ „Da
ist aber eh fast nie was.“ Erst vor kurzem habe er „es machen lassen“, weil der Asphalt „hin
gewesen“ sei.
Die Kompostieranlage sei indes „gewachsen“. Die „zwei Tage“ (an denen es „stinkt“) seien
von fast jedem „toleriert“ worden. Heribert Mariacher hält dem entgegen, er selbst sei vor

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Ort gewesen; dabei habe es „gewaltig gestunken“. Darüber hinaus hätten ihm Anrainer von
„gewaltige[n] Wolken“ berichtet. Simon Aschaber meint, er bemühe sich, „die Geruchsbe-
lästigung so gering wie möglich zu halten“. Wäre er ein „Silobauer“, gebe es indes „weit
herum mehr Gestank“. Die Kompostieranlage sei allerdings genehmigt. Der Bürgermeister
verweist in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde
und die ansprechende Betriebsführung von Simon Aschaber. Heribert Mariacher meint, es
sei „sicher“ notwendig, dass Simon Aschaber mit seinen Nachbarn das Gespräch suche.
Simon Aschaber sagt dies zu.
Beispielgebendes St. Johann in Tirol. Mag. Leo Hofinger berichtet, dass das Land Tirol
der Marktgemeinde St. Johann in Tirol für „beispielgebende Mitwirkung“ an der Aktion „Tirol
blüht“ eine „Bezirksanerkennung in Silber“ zuerkannt hat.
Dieses Protokoll enthält 22 Anlagen.
St. Johann in Tirol, 20. September 2011
Der Bürgermeister:
Der Schriftführer: Gemeinderäte:
GREEN


















































