mitteilungen des bv geriatrie
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zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe ist die neue Bundesregierung wenige Stunden im Amt.
Somit beginnen wir das neue Jahr mit einem neuen Bundesgesundheitsminister. Die nächsten Wochen werden zeigen, welche inhaltlichen Schwerpunkte man in der Gesundheitspolitik setzen möchte. Die Koalitionsvereinbarungen zwischen CDU, SPD und CSU haben viele Themen aufgeführt, lassen aber auch sehr viel Umsetzungsspielraum. So kann es sicherlich nicht schaden, dass das Schlagwort Geriatrie zumindest im Vertragstext verankert werden konnte. Sicher scheint es zu sein, dass es in dieser Legislaturperiode eine Pflegeversicherungsreform geben wird. Wichtig ist, dass dabei die Bezüge zur Versorgung geriatri
scher Patienten ausreichend im Blick der Politik bleiben. Somit gilt auch für das Jahr 2014, dass wieder viele Aufgaben auf uns warten.
Dies gilt nicht nur für die Politik, auch verbandsintern haben wir im neuen Jahr viele Projekte und Themen auf der Agenda. So sollte eigentlich direkt mit Beginn des neuen Jahres die Zertifizierung Alterstraumatologischer Zentren als Gemeinschaftsprojekt mit der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie starten. Nach zwei Jahren Vorbereitungszeit ist das Projekt leider gescheitert. Die Hintergründe erläutern wir Ihnen in dieser Ausgabe noch einmal etwas ausführlicher. Als Alternative werden wir jetzt eine separate Zertifizierung entwickeln, die kurzfristig für inter
essierte Kliniken verfügbar seien wird.
Zum Jahresabschluss gab es noch eine positive Meldung aus dem Ministerium für Gesundheit aus NordrheinWestfalen. Die Ministerin hat angekündigt, einen „Runden Tisch“ einzurichten, in dessen Rahmen über die inhaltliche und strukturelle Weiterentwicklung der geriatrischen Reha in NRW diskutiert werden soll. In Bayern gab es im vergangenen Jahr bereits einen ähnlichen „Runden Tisch“, bei dem die Gespräche sehr positiv für die Geriatrie verlaufen sind.
Zuletzt noch ein Hinweis auf die diesjährige Mitgliederversammlung des Bundesverbandes. Diese wird voraussichtlich am 02./03.12.2014 in Essen stattfinden. Der Sitzungstermin fin
det somit in diesem Jahr wegen anderer Termine bzw. Veranstaltungen etwas später als sonst statt. Durch die turnusmäßig anstehenden Vorstandswahlen werden im Rahmen der Mitgliederversammlung 2014 die Weichen für die Verbandsarbeit der kommenden Jahre gestellt. Bitte merken Sie sich diesen Termin bereits jetzt im Kalender vor.
Somit starten wir – im Bereich der Alterstraumatologie etwas anders als geplant – ins neue Jahr und freuen uns auf die sicherlich gesundheitspolitisch wieder sehr spannenden zwölf Monate.
Ihr
Dirk van den HeuvelGeschäftsführer
Liebe Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,
Mitteilungen des Bundesverbands Geriatrie
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Geschäftsstelle Bundesverband Geriatrie e. V.Reinickendorfer Straße 6113347 BerlinTel.: (030) 3 39 88 76 10Fax: (030) 3 39 88 76 [email protected]
VorstandsvorsitzenderDipl. Kfm. Ansgar VeerGeschäftsführerSt. Bonifatius Hospital Lingen/[email protected]
GeschäftsführerRA Dirk van den [email protected]
Z Gerontol Geriat 2014 · 47:75–78DOI 10.1007/s00391-013-0601-x© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2014
Liebe Mitglieder,sehr geehrte Damen und Herren,
in den letzten Tagen haben mehrere Mitgliedseinrichtungen des Bundesverbandes per EMail ein Schreiben der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) zum Thema „Alterstraumatologisches Zentrum“ erhalten.
In diesem Schreiben, welches von Herrn Dr. Fries unterzeichnet ist, wird aus Sicht der Unfallchirurgie das Scheitern der Kooperationsverhandlungen mit den Vertretern der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie, der Deutschen Gesellschaft für Gerontologie und Geriatrie sowie des Bundesverbandes Geriatrie dargestellt. Zudem wird den Kliniken, die sich Anfang des Jahres an einer Pilotphase zur Zertifizierung von Alterstraumatologischen Zentren beteiligt haben, eine baldige Zertifikatsvergabe in Aussicht gestellt.
Aus Sicht der Geriatrie werden hier durch Vertreter der Unfallchirurgie die Hintergründe nur sehr selektiv und einseitig dargestellt und Geschichtsklitterung betrieben. Gleichzeitig wird versucht, die Einheit zwischen geriatrischen Fachgesellschaften und dem Bundesverband Geriatrie zu spalten.
Diese doch deutlich einseitige Sicht der Dinge kann nicht ohne Widerspruch bleiben. Wir möchten daher das Schreiben der DGU zum Anlass nehmen, Ihnen die Hintergründe des Scheiterns der Kooperationsverhandlungen mit den Vertretern der Unfallchirurgie etwas ausführlicher zu erläutern. Dadurch wird der Text leider etwas umfangreicher.
Zudem möchten wir Sie über die geplante Einführung einer eigenen Zertifizierung für Alterstraumatologische Zentren informieren.
Aus Sicht der Unfallchirurgie ist die geplante Kooperation zwischen Unfallchirurgie und Geriatrie ausschließlich an „juristischen“ und „verbandspolitischen“ Forderungen des Bundesverbandes Geriatrie gescheitert. „Inhaltliche Gesichtspunkte“ seien nach Auffassung der DGU mehr und mehr in den Hintergrund gerückt. Diese Wahrnehmung entspricht weder dem fachlichinhaltlichen Verhandlungsverlauf noch spiegelt sie sich in den bis zum Scheitern der Verhandlungen erreichten Ergebnissen wider. Sie ist daher – kurz gesagt – einfach falsch.
Zum besseren Verständnis möchten wir Ihnen die Struktur und den Verlauf der gemeinsamen Entwicklungsarbeit mit der DGU skizzieren. Auf fachlichinhaltlicher Ebene wurde zwischen den beteiligten Organisationen (Unfallchirurgie: DGU und Akademie der Unfallchirurgie (AUC); Geriatrie: DGG, DGGG und BV Geriatrie) ein Anforderungskatalog für Alterstraumatologische Zentren und der Entwurf einer Auditcheckliste als Grundlage für die geplante Zertifizierung dieser Zentren sowie ein erster, vorläufiger ItemKatalog für die Gestaltung des AlterstraumaRegisters verhandelt. Dies geschah hauptsächlich durch eine kleine Unterarbeitsgruppe, in der sehr sachorientiert diskutiert und gearbeitet worden ist.
Als Ergebnis konnte ein Anforderungskatalog entwickelt werden, der anschließend in der Lenkungsgruppe einvernehmlich konsentiert wurde. Die Lenkungsgruppe war das höchste „Beschlussorgan“, in dem die DGU durch vier Personen vertreten war. Die DGG hat zwei Mitglieder gestellt und die DGGG bzw. der Bundesverband haben jeweils einen Vertreter ent
sandt. In dieser Lenkungsgruppe wurden sowohl die inhaltlichen Ergebnisse abschließend erörtert und konsentiert als auch die Grundlagen der Kooperation (der Inhalt des Kooperationsvertrages) diskutiert.
Die Entwicklung eines Anforderungskataloges, der anschließend einstimmig von allen Vertretern der beteiligten Organisationen angenommen wurde, zeigt sehr deutlich, dass die fachlichinhaltliche Arbeit sowohl aufseiten der Unfallchirurgie als auch der Geriatrie erfolgreich möglich war. Bei der Ausarbeitung des Anforderungskataloges hat insbesondere Herr Dr. Fries sehr intensiv und einvernehmlich u. a. mit den Vertretern des Bundesverbandes zusammengearbeitet. Insofern ist es doch sehr unverständlich, dass diese ergebnisorientierte und fachlichinhaltliche Zusammenarbeit in dem Schreiben der DGU keine Erwähnung findet.
Die Gespräche und Diskussionen zur Gestaltung des Kooperationsvertrages zwischen der DGU auf der einen Seite und den geriatrischen Fachgesellschaften bzw. dem Bundesverband auf der anderen Seite, beinhalteten insbesondere folgende Aspekte:
F Gestaltung und Besetzung der zukünftigen Entscheidungsgremien
F Ausgestaltung und spätere Weiterentwicklung des Zertifizierungsverfahrens
F Einbindung eines Dienstleisters
F Einbindung eines Zertifizierungsunternehmens
F Regelung von Haftungsfragen
F Regelung wirtschaftlicher Fragen
Dieser Themenkatalog zeigt, dass es unumgänglich war, auch juristische bzw. fachpolitische Fragen in diesem Rahmen zu erörtern – was allerdings auch bei Kooperationsverhandlungen der Normalfall ist. Außerdem war dieser Umstand allen Beteiligten frühzeitig bekannt und wurde von den Vertretern der geriatrischen Fachgesellschaften und des Bun
desverbandes gemeinschaftlich vertreten. Die Verhandlungen wurden deutlich schwieriger, als die DGU einen externen Rechtsanwalt mit einbezog und die Vertreter der Geriatrie den von diesem Rechtsanwalt vorgelegten Kooperationsvertragsentwurf so überarbeitet hatten, dass dieser einer in allen Belangen partnerschaftlichen Kooperation entsprach. Dabei waren den Vertretern der Geriatrie inhaltlich zwei Punkte besonders wichtig:
F eine paritätische Besetzung der Entscheidungsgremien und
F es musste sichergestellt sein, dass keine „Aufweichung“ der Anforderungen an die geriatrischen Versorgungsstrukturen (die in das Alterstraumatologische Zentrum eingebracht werden) erfolgen kann.
Als sich die Diskussionen verschärften, wurden die weiteren Verhandlungen auf eine separate Unterarbeitsgruppe übertragen. Seitens der Geriatrie war ein Vertreter der DGG und auch der DGGG eingebunden. Zusätzlich nahmen an diesen Gesprächen der Geschäftsführer und der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes teil. Dies erfolgte auf ausdrücklichen Wunsch der geriatrischen Fachgesellschaften, da mit dem Geschäftsführer des Bundesverbandes, als zugelassener Rechtsanwalt, eine entsprechende juristische Kompetenz eingebunden und gleichzeitig mit dem Vorstandsvorsitzenden des Bundesverbandes bewusst die Erfahrung eines kaufmännischen Einrichtungsleiters genutzt werden konnte. Insofern gab es zu keiner Zeit ein vom Bundesverband Geriatrie „einseitig herbeigeführtes Übergewicht“ in den Verhandlungen.
Die Gespräche spitzten sich insbesondere zu, als die DGU versuchte, im konsentierten Anforderungskatalog getroffene Festlegungen über den Kooperationsvertrag wieder aufzuheben. Dabei ging es konkret um die Frage, welche geriatrischen Versorgungsstrukturen qualitativ als
Information an die Mitglieder zum Thema Kooperation im Bereich Alterstraumatologie
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Basis für die Anerkennung im Rahmen eines Alterstraumatologischen Zentrums angesehen werden können. Als Stichwort seien an dieser Stelle nur „Wandergeriater“ oder „Geriater ohne therapeutisches Team“ genannt. Hier hätte sich die Geriatrie bei Zulassung dieser niedrigen „Zulassungsvoraussetzungen“ im direkten Widerspruch zu den allgemein anerkannten Qualitätsanforderungen und dem eigenen Selbstverständnis gestellt.
Vor dem Hintergrund, dass die DGU für den unfallchirurgischen Teil eines Alterstraumatologischen Zentrums als Mindestkriterium die Zertifizierung als DGUTraumanetzwerk gefordert hat, haben hierzu die Vertreter der geriatrischen Fachgesellschaften analog vorgeschlagen, für die geriatrische Behandlungseinheit das Qualitätssiegel Geriatrie bzw. die Mitgliedschaft im Bundesverband – vor dem Hintergrund der strengen Aufnahmekriterien – als entsprechende Grundlage im Kooperationsvertrag zu verankern. Ebenso diente die Bezugnahme auf eine bestehende Weiterbildungsermächtigung der qualitativen Absicherung der geriatrischen Versorgungsstrukturen. Diese fachliche Begründung bzw. die Festlegung der Unfallchirurgie auf das DGUTraumanetzwerk wird in dem Schreiben der DGU nicht genannt. Dabei ist zu beachten, dass die DGU bzw. ihre hundertprozentige Tochter AUC das Verfahren zur Zertifizierung als Traumanetzwerk betreibt und dieses, im Gegensatz zum Qualitätssiegel Geriatrie, nicht ausschließlich an ein unabhängiges Zertifizierungsunternehmen vergeben wird.
Für die von der Unfallchirurgie als ausschließlich „verbandspolitisch“ bezeichneten Festlegungen gibt es somit klare, fachlichinhaltliche Begründungen.
Um der Vielfalt der verschiedenen Versorgungsstrukturen im Einzelfall gerecht werden zu können, war im konsentierten Anforderungskatalog die Möglichkeit vereinbart, von der Vor
gabe Qualitätssiegel/Mitgliedschaft im Bundesverband Ausnahmen zuzulassen. Allerdings war ebenso vereinbart, dass über mögliche Ausnahmen ein paritätisch besetztes Gremium von Unfallchirurgen und Geriatern entscheidet. Im Entwurf des Kooperationsvertrages war dann jedoch vorgesehen, dass ein nicht paritätisch besetztes Gremium faktisch über diese Ausnahmen entscheidet. Somit gab es eine klare Abweichung von dem im Rahmen des Anforderungskataloges getroffenen Festlegungen. Seitens der Geriatrie haben wir auf die Einhaltung dieser Festlegungen gedrungen.
Aus Sicht der Geriatrie ist dies auch in der Rückschau kein unangemessener Vorgang, wenn man sich in Verhandlungen auf bestehende Vereinbarungen beruft. Ergänzend haben wir mehrere Formulierungsvorschläge gemacht, die als Kompromiss einen Ausgleich zwischen den Interessen der beteiligten Organisationen bilden sollten. Letztlich ist jedoch die Unfallchirurgie nicht bereit gewesen, von ihrer Kernforderung (keine paritätische Besetzung) abzurücken. Die Aussage, es wären „paritätische Strukturen auf allen Entscheidungsebenen“ vereinbart worden, ist schlicht falsch.
Im Schreiben der DGU werden auch wirtschaftliche Fragen angesprochen. Es ist richtig, dass verschiedene wirtschaftliche Fragen Gegenstand der Diskussionen waren. Die Erfahrungen mit dem Traumanetzwerk der DGU und dem Qualitätssiegel Geriatrie zeigen, dass je nach Ausgestaltung durch entsprechende Zertifizierungen nicht unerhebliche Umsätze generiert werden können.
Die Position der Unfallchirurgie bestand darin, dass ihre Tochtergesellschaft AUC das Verfahren betreiben sollte und das gesamte finanzielle Risiko übernimmt. D. h., sowohl die DGU als auch die geriatrischen Organisationen hätten nicht für evtl. Verluste aufkommen müssen. Gleichwohl wäre die Geri
atrie jedoch auch bei möglichen Überschüssen nicht beteiligt gewesen. Die Position der Geriatrie bestand darin, dass in einer gleichberechtigten Partnerschaft auch die Rechte und Pflichten bzw. Risiken in finanzieller Hinsicht gemeinschaftlich wahrgenommen werden. Dies wurde jedoch insbesondere von dem Vertreter der AUC als Einschränkung seiner unternehmerischen Freiheit gesehen.
Ein weiteres Ziel der Geriatrie war es, die finanzielle Belastung der Einrichtungen im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens auf einen vertretbaren Rahmen zu begrenzen. Seitens der Unfallchirurgie war man diesbezüglich bereit verschiedene Formulierungen mit in den Vertrag aufzunehmen. Den Wunsch der Geriatrie, den Satz „Eine Überschusserzielung wird zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis auf Weiteres nicht angestrebt“ mit in den Vertrag aufzunehmen, wurde jedoch kategorisch abgelehnt. Eine kalkulatorische Überprüfung der Gebührenansätze wäre für die Geriatrie daher nicht möglich gewesen. Allerdings sahen die Vertreter der Geriatrie auch an dieser Stelle bis zum Abbruch der Verhandlungen durch die Vertreter der Unfallchirurgie durchaus Einigungspotenzial.
Zudem gab es das Ansinnen einiger Vertreter der DGU, die Abrechnungsmöglichkeiten der Geriatrie im DRGSystem über die Alterstraumatologie für die Unfallchirurgie, mit Zustimmung der Geriatrie, erschließen zu wollen. Seitens der Geriatrie war von Anfang an die Grundlage der Verhandlung, die kodifizierten Mindestvoraussetzungen des OPS nicht in Frage zu stellen.
Letztlich hat die DGU den Verhandlungsprozess einseitig beendet, sodass es doch zumindest etwas überraschend anmutet, wenn jetzt die Verantwortung für den Abbruch der Verhandlungen ausschließlich beim Bundesverband Geriatrie gesehen wird.
Seitens der Geriatrie bedauern wir diese Entwicklung. Dies
gilt sowohl für die geriatrischen Fachgesellschaften als auch für den Bundesverband Geriatrie. Insofern ist auch das Antwortschreiben auf die Kündigung der Verhandlungen durch DGU gemeinsam von den drei Organisationen an die DGU verfasst und unterschrieben worden.
Für die Geriatrie stehen jetzt nicht mehr die Verhandlungen der letzten Monate im Vordergrund, wir möchten vielmehr nach vorne schauen und die Versorgungsstrukturen im Bereich der Alterstraumatologie fördern bzw. qualitativ absichern. In vielen Einrichtungen gibt es funktionierende Kooperationen zwischen Unfallchirurgie und Geriatrie. Diese gelebten Kooperationen sehen wir fachlich als sehr sinnvoll an. Zudem sehen wir es als notwendig und richtig an, qualitativ hochwertige Versorgungsstrukturen von nur bedingt geeigneten Strukturen abzugrenzen und dies durch ein entsprechendes Zertifikat aufzuzeigen. Dabei haben für die Geriatrie folgende Eckpunkte eine besondere Bedeutung:
F sowohl auf unfallchirurgischer als auch auf geriatrischer Seite müssen die jeweils kooperierenden Versorgungseinheiten eine klar definierte, sachlich angemessene fachspezifische Qualität aufweisen und die anerkannten Strukturvoraussetzungen erfüllen
F die Prüfung muss durch einen unabhängigen Zertifizierer erfolgen, der seinerseits durch eine entsprechend eigene Akkreditierung seine Qualifikation nachweisen kann und dabei über große Erfahrungen im stationären Bereich verfügt
F das Zertifizierungsverfahren muss sich von seiner Struktur an den gängigen QM bzw. QSVerfahren im stationären Bereich orientieren und sich in diese einfügen lassen
F das gesamte Verfahren muss sich für die einzelne Einrich
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tung wirtschaftlich darstellen lassen
Vor diesem Hintergrund arbeiten wir aktuell an der Umsetzung eines entsprechenden Zertifizierungsverfahrens. Voraussichtlich werden wir Anfang des Jahres dieses Verfahren interessierten Kliniken anbieten können. Ähnlich wie beim Qualitätssiegel Geriatrie wird es dabei eine strikte Trennung zwischen dem Herausgeber (verantwortlich für die inhaltlichen Anforderungen) und dem unabhängigen Zertifizierungsverfahren (Prüfung der Anforderungen) geben. Dies dürfte auch zu einer Reduzierung der Kosten führen.
Von der Struktur her wird sich das Zertifikat voraussichtlich an der ISO 9001 orientieren, sodass es unproblematisch in die Mehrzahl der bestehenden Qualitätssicherungssysteme der einzelnen Kliniken integrierbar ist.
Für die Geriatrie stehen die Kooperation und die patientengerechte Verknüpfung von unfallchirurgischer und geriatrischer Kompetenz im Mittelpunkt der Kooperationen. Wir sehen eine überregionale Vernetzung nicht als den eigentlichen, zentralen Wert innerhalb der Zusammenarbeit dieser Bereiche an. Diese Vernetzung muss sinnhaft und fachlich begründbar sein.
Vorrangig muss sichergestellt werden, dass innerhalb der Einrichtung bzw. im lokalen Umfeld (Einzugsbereich der beteiligten Träger) sich die Kompetenzen ideal und regelhaft ergänzen. Insofern gibt es hier im Zertifizierungsverfahren eine andere inhaltliche Schwerpunktsetzung.
Es liegt uns fern, in einen „Wettstreit“ der Zertifikate einzutreten. Wir möchten jedoch, dass jede Einrichtung zumindest die Möglichkeit hat, auch ein geri atrieseitig gestaltetes Zertifikat zu wählen.
Mit Gemidas Pro begleiten wir datentechnisch seit Jahrzehnten die Versorgung geriatrischer Patienten. Diese werden wir zukünftig selbstverständlich in geeigneter Art und Weise auch für den Bereich der Alterstraumatologie anbieten.
Konkrete Informationen zum Zertifizierungsverfahren werden wir Ihnen in Kürze zur Verfügung stellen können.
Abschließend möchten wir noch kurz auf die von Herrn Dr. Fries in Aussicht gestellte Zertifikatsvergabe an die ehemaligen Piloteinrichtungen eingehen. Im Nachgang der durchgeführten Pilotverfahren hat es deutliche Veränderungen im Anforderungsprofil an Alterstraumatologische Zentren gegeben. Aus
fachlicher Sicht halten wir es daher für befremdlich, wenn jetzt auf Basis der „Pilotvorgaben“ vollwertige Zertifikate vergeben werden sollen. Die ISO 9001 lässt ein solches Vorgehen z. B. nicht ohne Weiteres zu. Vor diesem Hintergrund erscheint das seitens der DGU immer wieder geradezu gebetsmühlenartig vorgetragene ausschließliche Interesse an der Absicherung der Versorgungsqualität z. T. doch etwas fragwürdig.
Wenn nach zwei Jahren und vielen Verhandlungen eine Kooperation scheitert, so ist es schwer, Dritten die z. T. komplexen Hintergründe verständlich zu erläutern. Vieles ergibt sich erst aus einer Gesamtschau der Einzelpunkte. Gleichwohl möchten wir auch an dieser Stelle noch einmal betonen, dass es nicht die Geriatrie war, die den Abbruch der Verhandlungen beschlossen und diesen Schritt auch nicht willentlich herbeigeführt hat.
Die Vertreter der Geriatrie haben gemeinschaftlich die berechtigten fachlichinhaltlichen und die organisatorischen Interessen der geriatrischen Einrichtungen vertreten. Sie haben dabei ein hohes Maß an Kompromissbereitschaft gezeigt, waren gleichzeitig jedoch nicht bereit für den Abschluss eines Kooperations
vertrages elementare qualitative Grundlagen der Versorgung geriatrischer Patienten infrage zu stellen. Dies ist aus unserer Sicht ein verantwortungsvolles Vorgehen, sowohl gegenüber den alterstraumatologischen Patienten, den Mitgliedern der geriatrischen Fachgesellschaften als auch dem Bundesverband Geriatrie. Es bleibt Dritten unbenommen, diese Position als „politischrestriktiv“ bzw. als „juristisch geprägt“ anzusehen.
Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das neue Jahr 2014. Der Bundesverband wird sich auch im neuen Jahr in enger Abstimmung mit den geriatrischen Fachgesellschaften weiterhin für die Belange der geriatrischen Patienten einsetzen. Mit Blick auf die erzielten Ergebnisse in den vergangenen Jahren sind wir weiterhin zuversichtlich, dass uns dies auch im Bereich der Alterstraumatologie letztlich zum Wohl der Patienten sinnvoll gelingen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ansgar VeerVorstandsvorsitzender
Dirk van den HeuvelGeschäftsführer
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