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1Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Probleme der energiewirtschaftlichen Liberalisierung in der Praxis:
„Netznutzungsentgelte im liberalisierten Strommarkt Deutschland“
19. Dezember 2002
Henning Thienemann, [email protected]
Bild: BEWAG, 380-kV-Diagonalverbindung Berlin
http://www.tu-berlin.de/~energiesysteme
2Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Liberalisierung des Strommarkts
EU-Binnenmarkt-Richtlinie Strom:
Diskriminierungsfreier Zugang zu Netzen;
Umgehung des natürlichen Monopols der Netzbetreiber;
Verhandelter Netzzugang, ex-post-Regelung;
Punktmodell;
3Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Kosten für den Netzzugang
• Netznutzungsentgelte
• Konzessionsabgaben
• Mess- und Zähleinrichtungen
• Reservenetzkapazität
• KWK-Zuschlag
Abgaben an den Netzbetreiber
4Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Konzessionsabgaben„Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas“: (Konzessionsabgabenverordnung - KAV; 9. Januar 1992)
Entgelte für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege von Gemeinden für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen.Maximalbeträge zzgl. Umsatzsteuer:
Schwachlasttarif : 0,61 Ct/kWh
< 25 000 EW: 1,32 Ct/kWh < 100 000 EW: 1,59 Ct/kWh < 500 000 EW: 2,00 Ct/kWh > 500 000 EW: 2,40 Ct/kWh
Sondervertragkunden: 0,11 Ct/kWh bzw. befreit
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Mess- und Zähleinrichtungen
• Mindeststandards von Netzbetreiber festgelegt (Art/Umfang) (VDEW-Materialien M 33/00 / Metering Code)
• Abrechnung der Netznutzung, der Stromlieferung und der Bilanzkreise
• Daten nur an Berechtigte
• Verursacher trägt die Kosten(Ermittlung der KostenVDEW-Materialien M-12/2000)
Beträge zzgl. Umsatzsteuer:(Bsp: Bewag, Klein/Gewerbekunden: Niederspannung, < 100.000 kWh/a )
Eintarifzähler: 30,17 EUR/aZweitarifzähler: 34,48 EUR/a96-Stunden-Leistungszähler: 86,21 EUR/aTarifschaltung: 21,55 EUR/a
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Reservenetzkapazität
• Netznutzer mit Eigenerzeugung müssen Reservenetzkapazität bestellen (0 - max. 600 h), Risikoabschätzung;
• Bestellte, auch ungenutzte, Reservenetzkapazität muss bezahlt werden. ABER: Inanspruchnahme bestimmt Reduktionsfaktor;
• Netznutzer meldet Dauer und Zeitpunkt Reserveinanspruchnahme unverzüglich beim Netzbetreiber an (z.B. Wartung);
• Netzbetreiber muss höher Kapazität als die bestellte vorhalten;
• Netzbetreiber kann bei Engpässen Netznutzer abschalten (Sicherheit)
7Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
KWK-Zulage
Zuschlag für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung:
Ausgleichszahlungen nach BWK-Gesetz
Bsp.: Bewag AG
< 100 000 kWh/a : 0,26 Ct/kWh > 100 000 kWh/a : 0,05 Ct/kWh > 100 000 kWh/a : 0,025 Ct/kWh
(ermäßigt)
KWK1
KWK2
KWK3
Netzbetreiber
Ausgleichszahlungen Ct/kWhKunde
KundeKunde
KundeKunde
Zuschlagszahlungen Ct/kWhÜNB
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Netznutzungsentgelte
Systemdienstleistungen
+ Verluste
+ Blindleistung
+ ggf. Risikozuschlag für synthetisches Lastprofil
+ eigentliche Netzkosten
= Netznutzungsentgelte
9Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Systemdienstleitungen
• Frequenzhaltung: Primär- [ca. 850 MW], Sekundärregelreserve, Minutenreserve;
(nur in Höchstspannungsebene, HöS);
• Spannungshaltung;
• Versorgungswiederaufbau;
• Betriebsführung (inkl. Messung& Verrechnung zw. Netzbetreibern);
Maßnahmen ( Kosten) zur Gewährleistung des Netzbetriebs:
10Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Verluste
• Netzbetreiber muß in Echtzeit die Verlustmenge beschaffen;• an der Netzlast orientiertes Profil (Verluste ~ Netzlast2);• pauschaler Ansatz:
Kosten für Verluste nach marktüblicher Strombeschaffungskosten;
Überall fallen Verluste an!
PVerlust
In Netzen
Bei Umspannung
11Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Blindleistung und -arbeit
zum Aufbau von magnetischen, elektrischen Feldern (z. B. in Motoren, Transformatoren, Kondensatoren);
nicht wie Wirkleistung nutzbar;
definiert über cos phi (Phasenversatz von Strom und Spannung);
> 0,9....0,96 enthalten in NNEwenn cos phi
< 0,9....0,96 zusätzlich zu NNE
12Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Preisfindungsprinzipien für die NNE
• Bilanzielle und kalkulatorische Kosten im Sinne rationeller Betriebsführung;
• Kostengerechtigkeit und Kosteneffizienz
„ Stromübertragung und Stromverteilung haben möglichst preisgünstig und unter der Berücksichtigung der Sicherheit und Umwelt zu erfolgen“
(Anlage 3, VV 2+, 23 April 2001)
„als ob“- Wettbewerb
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Preisfindungsprinzipien für die NNE
Die drei Elemente der Preisfindung:
1) Kalkulatorische Kosten- und Erlösrechnungen;
2) Handelsrechtlicher Jahresabschluß;
3) Preise vergleichbarer Netze;
„als ob“- Wettbewerb
„Unbundling“:
Trennung der Aktivitäten der Übertragungs- und Verteilungsnetzbetreibers von den übrigen Betriebszweigen (RWE net AG, ...)
Nettosubstanzerhaltung
Langfristigkeit
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Kostenermittlung für die Netzkosten
Kosten- und Erlöspositionen
Materialkosten und Fremdleistungen, einschl. Energiekosten für Übertragungsverluste+ Personalkosten+ Fremdkapitalzinsen+ Sonstige Kosten+ Steuern
- Aktivierte Eigenleistungen- Auflösung Baukostenzuschüsse und Anschlusskosten- Zins- und Beteiligungserträge- Sonstige Erträge und Erlöse des Netzbetriebes
+ Kalkulatorische Abschreibungen+ Steuern auf Scheingewinn+ Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung
= Netzkosten je Netzteildienst
Gewinn- und Verlustrechnung
Kostenträger-rechnung
Datenbasis
15Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Kalk. Abschreibungen f. fremdfinanzierte Anlagegüter
+ Kalk. Abschreibungen f. eigenfinanzierte Anlagegüter
= Kalkulatorischen Abschreibungen
Kalkulatorische Abschreibungen
Anlagevermögen auf Basis von AK/HK/ Nutzungsdauer* (1- Eigenkapitalquote)
Anlagevermögen auf Basis von TNW/ Nutzungsdauer* Eigenkapitalquote
„Kosten der Wertminderung der benötigten Anlagegüter“
Nettosubstanzerhaltung!!!
AK/HK: Anschaffungs-/ Herstellungskosten
TNW: Tagesneuwert
16Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Steuern auf Scheingewinn
Ertragssteuern auf Differenz von kalkulatorischen zu handelsrechtlichen Abschreibungen (Scheingewinn)
als Kosten betrachtet (Substanzerhaltung)
Kalk. Abschreibungen f. fremdfinanzierte Anlagegüter (AK/HK)
+ Kalk. Abschreibungen f. eigenfinanzierte Anlagegüter (TNW)
- Bilanzielle Abschreibungen lt. Steuerbilanz (AK/HK)
= Scheingewinn
* Ertragssteuerfaktor
= Steuern auf Scheingewinn
17Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung
Betriebsnotwendiges Eigenkapital * Eigenkapitalzinssatz (6,5 %)
Restwert des fremdfinanzierten Anlagevermögens (AK/HK)
Restwert des eigenfinanzierten Anlagevermögens (TNW)
Bilanzwerte der Finanzanlagen
Bilanzwerte des Umlaufvermögens
+Steueranteil der Sonderposten mit Rücklagenanteil
Abzugskapital
verzinsliches Fremdkapital-
Abgeltung
des Unternehmerwagnis
& der realen Verzinsung
18Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Spezifische Netzkosten
Spez. Netzkosten =
Auslegung des Netzes
Jahreshöchstlast [€/kW]Gesamtnetzkosten
Jahreshöchstlast Pmax Summe der Einzelhöchstlasten Pi max
(Durchmischung der Lasten)
Gleichzeitigkeitsgrad gi : Pmax = Pimax . gi
Jahresbenutzungsdauer T = Jahreshöchstlast [h/a]Gesamtarbeit
19Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Bsp.: Gleichzeitigkeitsgrad
00,10,20,30,40,50,60,70,80,9
1
Jahresbenutzungsstunden [h/a]
Gle
ichz
eitig
keits
grad
Leistungspreis / Gleichzeitigkeitsgrad
Empirische Bestimmung der Geraden für jeden Netzbereich
Gleichzeitigkeitsgrad g(T) : Statistisches Problem
g = 0,1 + 2500 h/a
. T0,6
g = 0,58 + 8760 h/a
. T0,42
20Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Bsp. für Aufteilung der Netznutzungsentgelte (29 €/kW):
< 2500 h/a:
NNE = P max . g (T) = 2,90 €/kW . P
max + 0,70 Ct/kWh . Wi
> 2500 h/a:
NNE = P max . g (T) = 16,82 €/kW . P
max + 0,139 Ct/kWh . Wi
Leistungspreis & Arbeitspreis
Zwei-Bereichs-Aufteilung des Gleichzeitigkeitsgrad:
Kunden mit niedriger Netzbelastung (< 2500 h/a)
Kunden mit hoher Netzbelastung (> 2500 h/a)
21Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Abgrenzung der Kostenstellen
Einheitliche Kriterien für NNE
Abgrenzung der Kostenstellen
Höchstspannung 380, 220 kV
Umspannung 380, 220 >110 kV
Hochspannung 110 kV
Mittelspannung 20 kV
Niederspannung 0,4 kV
Umspannung 110 >20 kV
Umspannung 20 > 0,4 kV
22Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Kunde NS / PK
. gK
Kunde MS / PK
. gK
Kunde HS / PK
. gK
Pi. gi
Pi. gi
Pi. gi
Kunde HöS / PK
. gK
KMS > NS
KHS > MS
Kostenwälzungsmethode
Punktmodell: Netznutzer zahlt für die Anschlussebene und die darüber liegenden Netze & Umspannungen;
Kosten der übergeordneten Netze werden ins Anschlussnetz gewälzt;
KU HS > MS
KU MS > NS
K NS
Pi
Pi
Pi
Gleichzeitigkeitsgrad für Umspannung g = 1
KHöS
KHöS > HS KU HöS > HS
K HS
K MS
23Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Sonderformen der Netznutzung
VV 2 + : Keine individuellen Regelungen, Aufwand NNE gering halten
Abweichung von Preisfindungsprinzipien:
Monatspreisregelung (Liftbetriebe, Schausteller); Monatsleistungspreis = 1/6 des Jahresleistungspreis, Arbeitspreis für hohe Benutzungsstunden (unabhängig von realen Benutzungsstunden)
Atypische Netznutzung (Kühlhäuser, Nachtspeicherheizungen); Abnahme/Lastkurve des Netzkunde/betreibers einteilbar in Hoch- und Schwachlastphase, Hochlastphase des Kunden = Schwachlastphase des Betreibers, Hochlastphase 2x Schwachlastphase;
Bandlastprofile (Telekommunikationseinrichtungen); nicht leistungsmessend, hohe Benutzungsstunden ca. > 7000 h;
Straßenbeleuchtung
Unterbrechenbare Verbrauchereinrichtungen (Wärmepumpen)
24Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Dezentrale Einspeisung (vermiedene Netzkosten)
Einspeisung in unterer Netzebene Entlastung der Vorgelagerten:
Lastreduktion vermiedene NNE in vorgelagerten Netzebenen;
Berechnung der NNE ohne dezentrale Erzeugung
- Kostenwälzung unter Berücksichtigung von erwarteter Lastreduzierung bereitzuhaltende Reservenetzkapazität
= Entgelt an Betreiber der dezentralen Erzeugung
! KWK-Anlagen sind ausgeschlossen !
25Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Dezentrale Einspeisung (vermiedene Netzkosten)
Entgelt (ohne Leistungsmessung, Einspeisung in Niederspannungsnetz, < 30 kW):
< 2500 h/a: Arbeitspreis des Mittelspannungsnetz (hohe Benutzungsdauer),Annahme eines Standard-Erzeugungsprofil SEP (Pauschalisierungsabschlag);
> 2500 h/a: Arbeitspreis des Mittelspannungsnetz (hohe Benutzungsdauer),Briefmarke MS, Abzug für Bereitstellung der Reservekapazität;
26Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Dezentrale Einspeisung (vermiedene Netzkosten)
Entgelt (mit Leistungsmessung 1/4 h):
- Arbeitspreis des Mittelspannungsnetz (hohe Benutzungsdauer),
- Leistungspreis nach MS (Grenzwert für Leistungspreisentgelt) Zeitfenster > Bewertung der dezentralen
Energieerzeugungsanlage, Einspeisungsganglinie;
- Abzug für Bereitstellung der Reservekapazität
27Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Veröffentlichungen der Netzbetreiber
VV 2 + sieht vor:
Netznutzung:
NNE (ohne/mit Lastgangzählung, Spannungsebene, Benutzungsstundenklassen) - Preisblatt;
Monatspreise für atypische Netznutzung;
Entgelte für Reservenetznutzung;
Prozentuale Verringerung durch Baukostenzuschüsse;
Verrechnungsentgelte:
Entgelt für mind. Eintarifwirkarbeitszählung;
28Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Bsp. NNE: http://www.vdn-berlin.de/global/downloads/Netz-Themen/Netznutzungsentgelte/Tab_NNE.pdf
29Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Veröffentlichungen der Netzbetreiber
optional:
Lastprofilzählung,
Kosten für Datenaustausch, Fernablese (z.B. Modem),
Konzessionsabgaben,
Belastungsausgleich KWK,
Entgelt für Blindarbeit
Außerdem zur Vergleichbarkeit: Strukturdaten
30Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Bsp. NNE & Strukturmerkmerkmale:
http://www.vdn-berlin.de/global/downloads/Netz-Themen/Netznutzungsentgelte/Tab_NNE.pdf
31Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Vergleichsmarktprinzip
Die drei Elemente der Preisfindung:
1) Kalkulatorische Kosten- und Erlösrechnungen;
2) Handelsrechtlicher Jahresabschluß;
3) Preise vergleichbarer Netze;
„Als-ob-Wettbewerb“
Strukturmerkmale:
1) Abnahmedichte (HS/MS) /Einwohnerdichte (NS)
2) Verkabelungsgrad
3) Ost/West (Investitionstätigkeit, bis 1998 keine BKZ, NNE VEAG,...)
32Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Vergleichsmarktprinzip - Strukturmerkmale
Gesamt: 3 x 3 x 2 = 18 Strukturklassen
Quelle: VDN
33Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Vergleichsmarktprinzip - Klassengrenzen
Quelle: VDN
34Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Vergleichsmarktprinzip - Vergleich der NNE (Sept. 2002)
Problem: 18 Klassen !
Quelle: VDN
35Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Vergleichsmarktprinzip - Vergleich der NNE
1,51
1,24
Sept. 2001
Hochspannungsebene (Sept. 2002)
Quelle: VDN
36Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Vergleichsmarktprinzip - Vergleich der NNE
3,65
2,81
Sept. 2001
Mittelspannungsebene (Sept. 2002)
Quelle: VDN
37Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Vergleichsmarktprinzip - Vergleich der NNE
6,815,78
Sept. 2001
Niederspannungsebene (Sept. 2002)
Quelle: VDN
38Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Schiedsstelle
VV 2 +: 30 % -Regelung:
Wenn NNE in den oberen 30% der NNE je Strukturklasse liegen
Nachweis der Angemessenheit vor Schiedsstelle
Bundesverband Neuer Energieanbieter lehnt Schiedsstelle ab:
keine Legitimation, Vergleichsmarktkonzept
auf Basis der Erlöse
Sieben Fachleute aus Industrie und Stromwirtschaft:
transparente, sachkundige, neutrale Kontrolle der Kalkulation der NNEwww.stromwettbewerb.de
39Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Bundeskartellamt
31.07.01: Neue Beschlussabteilung für den ElektrizitätsmarktDurchsetzung des Missbrauchs- und Diskriminierungsverbotes, die Gewährleistung des
Netzzugangs und Überprüfung der Angemessenheit von NNE;
27.09.01: Untersuchung gegen 22 Netzbetreiber wegen überhöhter NNE
29.01.02: Missbrauchsverfahren gegen zehn Strom-Netzbetreiber wg. NNE
29.05.02: Missbrauchsverfahren gegen Bewag wg. Überhöhter NNE
27.08.02: Kartellamt mahnt erstmals wegen überhöhter NNE ab
Stadtwerke Mainz haben zu hohe NNE im Vergleich zu RWE Net
16.12.02: Thüringer Energie AG (E.ON)
Abmahnung wg. NNE, manche kalkulatorische Kostenpositionen sind lt. Anhang 3, VV2+ (23.4.02) nicht anerkannt, Verhandlung 15.1.03;
40Netznutzungsentgelte Strom BRD Henning Thienemann
Ausblick
Was kann kommen:
• Spezifizierung des Vergleichsmarktprinzip;
• Einrichtung einer Regulierungsbehörde;
• VV wird Gesetz;
• Überarbeitung der Preisfindungsprinzipien (Substanzerhaltung);
• Anliegende Missbrauchsverfahren (Stadtwerke Mainz, TEAG);