„neuausrichtung der heilverfahren 3.0“ antrittsvorlesung von prof. dr. thomas auhuber
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© DGUV Akademie 20 Jahre Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung
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Heilverfahrenssteuerung – ein Weg zur „Gesundheit“• Behandlung von versicherten Personen nach Arbeits-, Schul- und
Wegeunfällen und Berufskrankheiten „aus einer Hand“ vom Unfall bis zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung.
• Institutionelles Alleinstellungsmerkmal der gesetzlichen Unfallversicherung als intersektorale Versorgungsform.
• Beteiligung ausgewählter und besonders qualifizierter ÄrztInnen, TherapeutInnen, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und anderer Leistungsanbieter im Gesundheitswesen.
• Kategorisierung zum differenzierten Fall- / Rehamanagement (Weller-Datenbank, Verletzungsartenverzeichnis usw.)
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Ziele der aktuellen Neuausrichtung
• Steigerung von Effektivität und Effizienz der Behandlung
• Anpassen des Heilverfahrens an die Verletzungsschwere(„der richtige Fall in die richtige Klinik“)
• Umfassende und vernetzte Versorgung (Akut- und Rehamedizin)
• Anhebung der Versorgungsqualität und Implementierung qualitätssichernder Elemente
Durchgangsarztverfahren (DAV)
2-stufiges Verfahren
Verletzungsartenverfahren (VAV)
Verletzungsartenverfahren(VAV)
Schwerstverletzungsartenverfahren
(SAV)
3-stufiges VerfahrenUmstellung zum 01.01.2013 bzw. 01.01.2014
Durchgangsarztverfahren(DAV)
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Standardisierung der (Schwer)Verletztenversorgung• Weißbuch Schwerverletztenversorgung (2. Auflage 2012)
• Empfehlungen zur Struktur, Organisation, Ausstattung• sowie Förderung von Qualität und Sicherheit• Prävention – Intensivbehandlung - Rehabilitation
• S3 – Leitlinie zur Schwerverletztenversorgung 01.07.2011• Präklinik – Schockraum – Erste OP-Phase
• Verletzungsartenverfahren (VAV) der DGUV • Definition Klinikanforderungen / Verletzungsschwere
• TraumaNetzwerk DGU®• Koordination der strukturellen Patientenversorgung• Zertifizierung Lokale, (Über)Regionale Traumazentren
• TraumaRegister DGU®• Begleitforschung - Qualitätssicherung
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Arbeits-, Schul-, Wegeunfall
Liegt eine VAV-Verletzung vor?
janein
D-Arzt (ambulant)(Praxis oder Krankenhaus)
Stationäres Durchgangsarzt-verfahren
Verletzungsartenverfahren
Hausarzt
Einleitung bes. Heil-behandlung
Einleitung allg. Heil-behandlung
D-Arzt Hausarzt DAV-Krankenhaus
Nachschau
VAV-Krankenhaus SAV-Krankenhaus
Verlegungspflicht • bei Verletzungen nach dem
Verletzungsartenverfahren• bei Revisions- oder komplexer
Folgechirurgie
© eigene Darstellung modifiziert nach Rybak / Lenz / Ehlers
© eigene Darstellung modifiziert nach Oberscheven / Kranig / BührenBG-KLINIKEN
• Behandlung und Reha von Schwerbrand-, Rückenmarkverletzten, Schwer-Schädel-Hirnverletzten, schweren Hand- und Fußverletzungen, Polytraumen• Revisions – und komplexe Folgechirurgie• Reha-Komplett-Angebot mit KSR, BGSW, EAP, ABMR, Schmerztherapie, Klinische Psychologie, Hilfsmittelversorgung, Prothetische Versorgung,
Schuhversorgung, Reha-Sport, Neurologische Reha der Phasen A-F
Zeit
SAV
Schwerstverletzungsartenverfahren
VAV
Verletzungsartenverfahren
DAV
Stationäres Durchgangsarztverfahren
Schw
ere
Akutbehandlung stationär Rehabilitation
KSR
Komplexe stationäre Rehabilitation
BGSW
Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung
BGSW
Berufsgenossen-schaftliche stationäre Weiterbehandlung
ABMR
Arbeitsplatzbezogene muskuloskelettale Rehabilitation
ABMR
Arbeitsplatzbezogene muskuloskelettale Rehabilitation
Physiotherapie
EAPErweiterte ambulante Physiotherapie
Akutbehandlung ambulant
Nachsorge
Pflege
Nachsorge
Pflege
Nachsorge
Pflege
DAV
Durchgangsarztverfahren
Physiotherapie
EAPErweiterte ambulante Physiotherapie
Nachsorge
Pflege
Rehabilitation
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Verteilung von Traumazentren, SAV- und BG-Kliniken
© Ideker© AUC © KUV
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Heterogenität der realen Krankenhausstruktur
• Wie viele SAV- / VAV-Kliniken gibt es am Ende der Umstrukturierung?
• Wie viele SAV- / VAV-Kliniken braucht man für die optimale Versorgungsstruktur?
• Können die Auflagen in der Zulassung erfüllt werden?
• Orientieren sich die Kriterien auch an der regionalen Versorgungsstruktur?
• Ist die Mindestfallzahl ein Problem?
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Verletzungsartenverzeichnis – Findet man alles?
© nach Schweigkofler
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Verletzungsartenverfahren BGU Frankfurt (Q4/2014)
RK19%
RF4%
DAV50%
VAV11%
SAV16%
© Dickler
© Kern
© Wank
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Schwer(st)e Verletzung oder medizinische Komplikation?
© Schweigkofler
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Was sind Komplikationen?
Folgezustände / Defektzustände / Funktionsbehinderungen?
z. B.
• verzögerte Frakturheilung, Pseudarthrose
• Bewegungseinschränkungen
• CRPS
• Phlegmone
• Arthrose …?
DEFINITION?
© Jürgen Vogel
WER HAT WELCHE BEHANDLUNGSKOMPETENZ?
WANN BEGINNT DAS REHAMANAGEMENT?
WANN WIRD GESTEUERT?
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Komplikations- / Revisionsfall? Komplexe Folgechirurgie?
© Vetter
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Was sind Komplikationen? – auch Behandlungsfehler?• Wer behandelt weiter ..
• Wo möchte der Patient weiterbehandelt werden …
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Komplexität Heilverfahren und Vergütungsstrukturen• Wer legt definitiv die VAV / SAV-Einstufung fest?
Steuert der Arzt / Sachbearbeiter / Rehamanager?
• Wann tritt die Verlegungspflicht genau ein?Führt die Verlegungspflicht zu einer unnötigenKostensteigerung (z. B. durch „künstliche Falltrennung“ in einem fallpauschalierten System)?
• Ist Vergütung (Rechnungsstelle) und Heilverfahrenssteuerung (Sachbearbeitung / Rehamanagement) kongruent?
• Sind Fallpauschalen insbesondere bei individuellen und inhomogenen Verletzungsmustern und der Versorgung „mit allen geeigneten Mitteln“ sachgerecht?
• Sind die Qualitätsanforderungen ausreichend finanziert (z. B. bei SAV in GKV-Kliniken)?
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Heilverfahren …
2.0 Die Neuausrichtung der Heilverfahren ist für die Versorgung unfallversicherter Patienten ein bewährter Prozess in der Organisation von Gesundheit.
3.0 Medizinökonomische Effizienzsteigerung durch
• Entwicklung eines Steuerungstools bei Revisionen und Komplikationen
• Weiterentwicklung von Behandlungsstandards und der Heilverfahrenssteuerung
• Anpassung der Vergütungsstrukturen undEtablierung von Versorgungsforschung
• weitere Konzentration auf qualitätsgeprüfte Netzwerkpartner, Etablierung von Trauma-Reha-Zentren
• …