wohnen und raumplanung gesamtüberarbeitung

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Gesamtüberarbeitung Landesentwicklungs- programm 2003 Vorhabensbericht im Rahmen der Neuaufstellung nach § 8 ROG 2009 Wohnen und Raumplanung

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Page 1: Wohnen und Raumplanung Gesamtüberarbeitung

Gesamtüberarbeitung Landesentwicklungs­

programm 2003

Vorhabensbericht im Rahmen der Neuaufstellungnach § 8 ROG 2009

Wohnen und Raumplanung

Page 2: Wohnen und Raumplanung Gesamtüberarbeitung

Impressum:Medieninhaber: Land SalzburgHerausgeber: Abteilung Wohnen und Raumplanung, vertreten durch Mag. Walter AignerVerfasserInnen: Arbeitsgruppe Landesentwicklungs programm unter der Federführung von Dr. Franz Dollinger und deren Mitglieder Dr. Winfried Ginzinger, Dipl.-Ing. Christine Itzlinger, Dipl.-Ing. Bernhard Hefinger und Dipl.-Ing. Johannes LebesmühlbacherHerstellung: Hausdruckerei Land SalzburgAlle 5020 SalzburgTitelbild: MEV98006

Page 3: Wohnen und Raumplanung Gesamtüberarbeitung

Vorhabensbericht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms

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Gesamtüberarbeitung des Landesentwicklungsprogramms 2003

Vorhabensbericht im Rahmen der Neuaufstellung

nach § 8 ROG 2009

Salzburg, im April 2016

Page 4: Wohnen und Raumplanung Gesamtüberarbeitung

Vorhabensbericht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms

4

Hinweise:

Aus sprachlichen Gründen wird von der gleichzeitigen Verwendung männlicher und

weiblicher Endungen bzw. dem „Binnen-I“ Abstand genommen. Dies dient aus-

schließlich der besseren Lesbarkeit. Männer sind immer mitgemeint.

Page 5: Wohnen und Raumplanung Gesamtüberarbeitung

Vorhabensbericht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms

5

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis .................................................................. 6

1. Veranlassung ........................................................................... 7

1.1. Begründung der Wiederholung der Einleitung zur LEP-Überarbeitung .................. 7

1.2. Regierungsübereinkommen für die Legislaturperiode 2013-2018........................ 7

2. Allgemeines ........................................................................... 10

3. Rechtliche Grundlagen .............................................................. 11

4. Evaluierung des LEP 2003 im 6. Raumordnungsbericht ......................... 12

5. Strukturuntersuchungen ............................................................ 13

6. Beabsichtigte Festlegungen im Rahmen der Gesamtüberarbeitung des Landesentwicklungsprogramms .................................................... 14

6.1. Grundsätze und Leitlinien der Landesplanung ........................................... 14

6.2. Landesstruktur ................................................................................ 17

6.2.1. Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur ...................................................... 25

6.2.2. Hauptverkehrs- und Entwicklungsachsen ............................................... 27

6.2.3. Zentralörtliche Struktur - Planungsziele ................................................ 28

6.3. Planungsregionen und Regionalverbände ................................................. 31

6.4. Grenzüberschreitenden Raumplanung ..................................................... 32

6.5. Kapitel 5.A. Definitionen .................................................................... 33

6.6. Kapitel 5.B.Siedlungswesen ................................................................. 34

6.7. Kapitel 5.C Landschaftsschutz und -entwicklung (Naturraum, Freiraum und Landschaft) .................................................................................... 38

6.8. Kapitel 5.D.Wirtschaft ....................................................................... 43

6.9. Kapitel E.Infrastruktur ....................................................................... 49

6.10. Neues Kapitel 6 Überprüfung der Zielerreichung ....................................... 54

6.11. Vorschläge zur Gestaltung ................................................................. 55

7. Literaturverzeichnis ................................................................. 55

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Vorhabensbericht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms

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8. Anhang: Analysedokument zur Überarbeitung des Salzburger Landesentwicklungsprogramms (unverbindliche Arbeitsunterlage) .......... 58

• Bestehende Festlegungen und Ziele und Maßnahmen (verbindlicher Teil des

LEP 2003)

• Seinerzeit geplante Änderungen laut Vorhabensbericht vom Oktober 2013

• Stellungnahmen zur Überarbeitung 2013/14

• Ziele aus dem Arbeitsübereinkommen der Landesregierung 2013-2018

Abkürzungsverzeichnis

Abt. Abteilung

Abs. Absatz

AK Arbeiterkammer

Arch. Architekt

D.I. Dipl.-Ingenieur(in)

LEP Landesentwicklungsprogramm

LUA Landesumweltanwaltschaft

LR Landesregierung

LRA Landratsamt

ÖROK Österreichische Raumordnungskonferenz

ÖREK Österreichisches Raumentwicklungskonzept

ROG Raumordnungsgesetz

RV Regionalverband

RVS Regionalverband Salzburg-Stadt und Umgebungsgemeinden

WK Wirtschaftskammer

Ziff. Ziffer

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Vorhabensbericht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms

7

1. Veranlassung

1.1. Begründung der Wiederholung der Einleitung zur LEP-Überarbeitung

Nach Evaluierung des LEP 2003, in welcher ein Überarbeitungsbedarf des Landes-

entwicklungsprogramms festgestellt wurde, wurde im Herbst 2013 von der Abtei-

lung Raumplanung das 1. Hörungsverfahren zur Überarbeitung des Landesentwick-

lungsprogramms eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde im Vorhabensbe-

richt eine punktuelle Überarbeitung zu fünfzehn verschiedenen Änderungsberei-

chen angekündigt.

In den 59 Stellungnahmen zur geplanten Überarbeitung wurde die Vorgangsweise

hinterfragt, was zu intensiven Diskussionen sowohl in der projektbegleitenden in-

ternen Arbeitsgruppe als auch in der sogenannten Reflexionsgruppe (mit externer

Beteiligung) führte. Im Weiteren wurden in vielen Stellungnahmen auch Änderun-

gen des LEP 2003 gefordert, die nicht durch den Vorhabensbericht abgedeckt waren

bzw. es wurden manche konkrete Vorschläge für punktuelle Änderungen auch miss-

verstanden (z.B. die geplante Bereinigung eines Redaktionsversehens im Zuge der

Überarbeitung).

Link zu den Stellungnahmen: http://www.salzburg.gv.at/lep-neu

Aufgrund dieser Diskussionen kam die Projektleitung gemeinsam mit dem verant-

wortlichen Ressort zur Einsicht, dass von einer Neuaufstellung des Landesentwick-

lungsprogrammes auszugehen ist. Dafür fehlten jedoch noch fachliche Grundlagen-

arbeiten (Strukturanalyse mit darauf aufbauender Problemanalyse nach § 8 Abs. 3

ROG 2009).

Die Arbeiten an der Strukturanalyse wurden kürzlich abgeschlossen, so dass nun die

Einleitung der vorgesehenen Neuaufstellung bzw. Gesamtüberarbeitung begonnen

werden kann.

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12Vorbereitung

1. Hörungsverfahren

Auswertung Stellungnahmen

Ausarbeitung des Entwurfs

Ausarbeitung Umweltbericht

Vorabstimmung im Land

2. Hörungsverfahren

Auswertung Stellungnahmen

Fertigstellung LEP

Politische Abstimmung

Verbindlicherklärung

Kundmachung

2016 2017Arbeitsschritte

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Vorhabensbericht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms

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1.2. Regierungsübereinkommen für die Legislaturperiode 2013-2018

Das Regierungsübereinkommen 2013-2018 hält in Bezug auf das Landesentwick-

lungsprogamm auf der Seite 43 Folgendes fest:

„Die Schaffung von Chancengleichheit für Stadt und Land ist ein wesentliches Leit-

ziel des Landes. Dabei steht die zentralörtliche Funktion der Stadt Salzburg außer

Zweifel. Die Ordnung des Raumes ist im Hinblick auf Infrastrukturkosten, Ver-

kehrsströme, den Erhalt an Naturräumen sowie erforderliche Retentionsflächen,

aber auch für eine geordnete Siedlungsentwicklung von zentraler Bedeutung. Wir

bekennen uns im Zusammenhang damit zur Stärkung und Weiterentwicklung der

ländlichen Regionen sowie zu Mindeststandards der Daseinsvorsorge in allen Salz-

burger Gemeinden. Die Stärkung der Regionalplanung und der Grundsatz des spar-

samen Flächenverbrauchs werden zukünftig dabei im Vordergrund stehen. Einer

Ausdünnung des ländlichen Raums wollen wir mit unseren Möglichkeiten entge-

genwirken.

Allerdings bekennen sich die Koalitionsparteien auch zu ihrer Aufgabe, einer wei-

teren Zersiedelung des Landes mit allen damit verbundenen negativen Konsequen-

zen entgegenzuwirken.

Konkret wollen wir umsetzen:

Grundlegende Maßnahmen der Landesplanung zur Verankerung der Vorsorge und

Schutz vor Naturgefahren und klimawandelabhängigen Risiken durch Fachplanung

und Maßnahmen im Rahmen des Landesentwicklungsprogramms (LEP) wie zum Bei-

spiel:

♦ Sicherstellung von Überflutungs- und Retentionsflächen zusätzlich und beglei-

tend zu technischen Schutzmaßnahmen; größere Schutzabstände von Fließge-

wässern bei der Baulandwidmung;

♦ Stabilisierung und Verbesserungen der Schutzfunktionen des Waldes, verstärkte

Koordination mit forstlicher Raumplanung und Schutzwaldmanagement;

♦ Verstärkung des Schutzes von Grundwasser- und Trinkwasserzonen;

♦ Vernetzung von bestehenden Informationen für ein aktives Bodenmanagement

und Reduktion von Bodenverdichtung und Bodenerosionsrisiko (insbesonders bei

Starkniederschlägen) zur Erhaltung großflächiger, nicht fragmentierter Grün-

räume;

♦ Kooperation mit der Landwirtschaft bei der Entwicklung resilienter (wider-

standsfähiger) Raumstrukturen;

♦ Integrierter Planungsansatz im Rahmen eines Sachprogramms „Raumplanung

und touristische Infrastruktur“;

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Vorhabensbericht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms

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♦ Reduktion des Ausmaßes der Neuversiegelung von Flächen und verstärkte Ent-

siegelung von Böden;

♦ Erstellung eines Sachprogramms zum Schutz vor Naturgefahren;

♦ Rückwidmungen von gefährdeten, nicht bebauten Baulandflächen im Wid-

mungsbestand.“ (wörtliches Zitat aus dem Regierungsübereinkommen).

Diese Festlegungen im Regierungsübereinkommen bedeutet hinsichtlich der Neu-

aufstellung, dass

♦ die Kapitel Siedlungsentwicklung, Freiraum und Landschaft sowie Infrastruktur

hinsichtlich dieser Vorgaben zu überarbeiten sind,

♦ eine konsequente Verhinderung einer weiteren Zersiedelung als notwendig er-

achtet wird und dass

♦ den Aspekten der Anpassung an den Klimawandel besondere Beachtung zu

schenken ist.

Das Regierungsübereinkommen hält in Bezug auf die das Landesentwicklungspro-

gramm ergänzenden Sachprogramme fest, dass neben den oben bereits erwähnten

Sachprogrammen „Raumplanung und touristische Infrastruktur“ sowie „Schutz vor

Naturgefahren“ auch ein Sachprogramm „Freiraum“ zu erarbeiten ist.

Unter Berücksichtigung der gegebenen Ressourcen und einer zeiteffizienten Bear-

beitung werden die oben angeführten Themen im Rahmen der LEP-Überarbeitung

zusammengeführt. Dies hat auch den Vorteil, dass die Anzahl von überörtlichen

Festlegungen reduziert wird und Anpassungsschritte entfallen können.

Die bestehende Gliederung des LEP soll grundsätzlich beibehalten werden, allen-

falls ist die Ergänzung eines Kapitels 6 möglich, um Indikatoren zur Überprüfung

der Zielerreichung in das LEP zu integrieren. Weitere inhaltliche Änderungen blei-

ben ebenfalls entsprechend der Diskussion des Planungsprozesses vorbehalten, ins-

besondere ist es auch möglich, dass besondere fachliche Ziele im Falle notwendiger

Veranlassungen auch als Sachprogramm gemäß § 10 ROG 2009 auf Grundlage dieses

Vorhabensberichts erlassen werden.

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Vorhabensbericht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms

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2. Allgemeines

Das aktuelle Landesentwicklungsprogramm (kurz: LEP 2003) wurde auf Grundlage

des außer Kraft getretenen Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998 – ROG 1998,

LGBL. Nr. 44, am 30. September 2003 verordnet und trat am 1. November 2003 in

Kraft. In § 9 des ROG 2009 werden die Aufgaben des Landesentwicklungsprogramms

unverändert zum ROG 1998 wie folgt definiert:

„Das Landesentwicklungsprogramm hat die Grundsätze und Leitlinien der Landes-

planung festzulegen. Dabei sind insbesondere die zentralen Orte und die Entwick-

lungs- und Hauptverkehrsachsen zu bestimmen, grundlegende Aussagen über die

Siedlungsstrukturen und -dichten zu treffen und das Land in Planungsregionen zu

gliedern“ (§ 9 ROG 2009).

Das LEP 2003 gliedert sich in mehrere Kapitel:

Zuerst werden die maßgeblichen Grundsätze und Leitlinien der Landesentwicklung

definiert. Diese sind im Wesentlichen aufgrund der finalen Determinierung an die

Grundsätze und Ziele des ROG angelehnt, mit diesen allerdings nicht ident. Die

Landesentwicklung soll sich demnach an folgenden neun Grundsätzen orientieren:

■ Flächensparende und nachhaltige Raumnutzung,

■ am öffentlichen Verkehr orientierte Siedlungsentwicklung in den dichter besie-

delten Gebieten des Landes,

■ Dezentrale Konzentration (Gestreute Schwerpunktbildung),

■ Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Funktionsvielfalt,

■ Erhalt und gezielte Steigerung der Wirtschaftskraft,

■ Multifunktionale und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft,

■ nachhaltige und zeitgemäße Berücksichtigung des Umwelt- und Naturschutzes,

■ Schutz und Pflege von Kulturgut und Baukultur sowie

■ die Erhaltung und Entwicklung einer regionalen Identität und Zusammenarbeit.

Bei der Umsetzung dieser Grundsätze soll auch die Strategie des „Gender

Mainstreamings“ angewendet werden.

Ein weiteres Kapitel ist im LEP 2003 der Landesstruktur gewidmet. In diesem Kapi-

tel wird sowohl auf den Status quo als auch auf die bestehende Planungsziele in

Bezug auf die Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur, die Hauptverkehrs- und Entwick-

lungsachsen sowie die Zentralörtliche Struktur im Land Salzburg eingegangen.

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Vorhabensbericht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms

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In weiteren Kapiteln definiert das Landesentwicklungsprogramm gemeinde-

übergreifende Planungsregionen, die sich zu Regionalverbänden zusammenschlie-

ßen können und behandelt das Thema der grenzüberschreitenden Raumplanung.

Wesentlich ist vor allem das Kapitel bezüglich der Ziele und Maßnahmen zur Ord-

nung und Entwicklung der Landesstruktur. In diesem werden verbindliche, an die

Maßnahmenträgerinnen Gemeinde, Regionalverband, Land, Bund, Wildbach- und

Lawinenverbauung, Baulandsicherungsgesellschaft und Projektwerberinnen gerich-

tete Maßnahmen formuliert, welche zur Verfolgung der zuvor genannten Ziele die-

nen sollen.

Im Anhang zum LEP 2003 befinden sich die Begründung der damaligen Überarbei-

tung und ein umfassender Erläuterungsbericht zum besseren Verständnis.

Um die Bearbeitung der Stellungnahmen zu erleichtern, befinden sich die verbind-

lichen Teile des LEP 2003 im Anhang.

3. Rechtliche Grundlagen

Im Salzburger Raumordnungsgesetz 2009 blieben die weiter oben zitierten Bestim-

mungen zum Landesentwicklungsprogramm unverändert. Seit der Gesamtüberarbei-

tung 2003 wurden jedoch die Verfahrensbestimmungen durch Anpassung an die

SUP-Richtlinie in der ROG-Novelle 2003 insofern verändert, als dass bei Entwick-

lungsprogrammen eine Umweltprüfung nach § 5 ROG 2009 durchzuführen ist.

Gemäß § 8 Abs. 3 ROG 2009 ist ein erstes Hörungsverfahren am Beginn der Erstel-

lung eines Entwicklungsprogramms durchzuführen, bei dem die Ergebnisse der

Strukturuntersuchungen und die beabsichtigten Festlegungen in einem Vorhabens-

bericht den Planungsbeteiligten übermittelt werden müssen. Ein zweites Hörungs-

verfahren gem. § 8 Abs. 4 ROG 2009 ist bei Vorliegen des fertigen Entwurfes inklu-

sive Umweltbericht durchzuführen.

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Vorhabensbericht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms

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4. Evaluierung des LEP 2003 im 6. Raumordnungsbericht

Das Landesentwicklungsprogramm wurde im 6. Raumordnungsbericht 2006-2010

einer ausführlichen Evaluation unterzogen. Diese ist unter folgendem Link verfüg-

bar: http://www.salzburg.gv.at/lep-neu

Insbesondere folgende Themen sollten nach dem Ergebnis der Befragung im Rahmen der Evaluierung ausführlicher behandelt werden (vgl. ROB 2010, S.

287):

■ Verkehr (sowohl die Stärkung des Öffentlichen Verkehrs als auch des motorisier-

ten Individualverkehrs),

■ die Belebung der Ortskerne in Verbindung mit einem Ansiedlungsstopp von Han-

delsgroßbetrieben,

■ Strategien zur Ansiedlung von Betrieben und zur Standortsicherung,

■ die Freiraumplanung,

■ die Integration der Landschaftsplanung,

■ Tourismus,

■ Chancengleichheit,

■ die Regional-Stadt-Bahn und

■ der Themenkomplex Baulandmobilisierung, Flächeninanspruchnahme und Flä-

chensparen.

■ Außerdem erwünscht sind eine Wiederaufnahme der Bestimmung zur „Freihal-

tung der Seeufer“,

■ eine stärkere interkommunale und grenzüberschreitende Raumplanung und

■ eine Koppelung von Wohnbauförderung und Energieausweis an die Lage der

Wohnbauten.

■ Ein einheitlicher Regionalverband für den gesamten Flachgau (Anmerkung: ge-

nau dazu gibt es aber auch eine gegenteilige Initiative aus dem Regionalverband

Salzburger Seenland).

■ Im Weiteren solle die Zentralraumlastigkeit aus dem LEP entfernt werden und

vor allem nicht nur die Wünsche der Stadt Salzburg erfüllt werden.

■ Aus dem Titel des Leitbildes bezüglich des Naturschutzes soll das Wort „zeitge-

mäß“ gestrichen werden.

■ Darüber hinaus habe das LEP zu viele „soll“-Bestimmungen.

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Vorhabensbericht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms

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5. Strukturuntersuchungen

In diesem Vorhabensbericht werden nur die für die Überarbeitung wesentlichen

Aussagen aus den Strukturuntersuchungen dargestellt. Die umfassenden Strukturun-

tersuchungen sind als PDF-Dokumente auf der Internetseite zur Gesamtüberarbei-

tung verfügbar.

Als wesentliche Grundlage gilt folgende Strukturuntersuchung:

Fröschl Alois, Manfred Koblmüller, Walter Riedler et al. (2016): Räumliche Struk-

turanalyse des Landes Salzburg 2014/15. Salzburg: unveröff. Bericht, 459 S.

Download:

http://www.salzburg.gv.at/lep-neu

Gegen Kostenersatz kann eine gebundene Fassung der Strukturuntersuchung beim

Landversand angefordert werden (€ 15,00 je Exemplar):

http://landversand.salzburg.gv.at

Als weitere Grundlagen im Sinne von Strukturuntersuchungen gemäß § 8 Abs. 3

ROG 2009 gelten in diesem Verfahren (zeitlich nach Erscheinungsdatum geordnet,

ebenfalls per Landversand downloadbar und/oder bestellbar):

Zibell Barbara unter Mitarbeit von Nicole-S. Dahms und Maya Karacsony (2006): Bedarfsge-rechte Raumplanung. Gender Practise und Kriterien in der Raumplanung. Endbericht Lang-fassung. Salzburg: (= Materialien zur Raumplanung, Bd. 20), 196 S.

ROB 2010 – Salzburger Raumordnungsbericht 2010. 6. Bericht über den Stand der Raumord-nung im Land Salzburg. Salzburg 2011, 400 S.

Dollinger Franz, Stefan Kienberger, Stefan Klingler et al. (2011): Klimawandel und Raum-planung in Salzburg. Ergebnisse des Alpenraumprojekts CLISP zur Anpassung an den Klima-wandel für die Modellregion Pinzgau-Pongau. Salzburg: (= Materialien zur Raumplanung, Bd. 22), 128 S.

Braumann Christoph, Thomas Terlinden, Peter Weißenböck und Joachim Will (2011): Die Entwicklung des Einzelhandels und der Nahversorgung im Land Salzburg. Salzburg: (= Mate-rialien zur Raumplanung, Bd. 23), 31 S.

Ainz Gerhard, Franz Dollinger, Eva Haslauer et al. (2013): Der demographische Wandel. Herausforderungen für Raumplanung und Regionalentwicklung. Ergebnisse des Alpenraum-projekts DEMOCHANGE für die Modellregion Pinzgau-Pongau-Lungau im Land Salzburg. Salzburg: (= Materialien zur Raumplanung, Bd. 24), 174 S.

Ainz Gerhard, Richard Schoßleitner, Alois Fröschl, Gabriele Kriks und Walter Riedler (2014): Grundversorgung – Zentrale Orte – Einzugsbereiche. Salzburg: (= E-Papers zur Salz-burger Raumplanung, Bd. 4), VI + 143 S.

ROB 2011-2014 – Salzburger Raumordnungsbericht 2011-2014. 7. Bericht über den Stand der Raumordnung im Land Salzburg. Salzburg 2015, 460 S.

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Vorhabensbericht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms

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6. Beabsichtigte Festlegungen im Rahmen der Gesamtüberarbeitung des Landesentwicklungsprogramms

Nach dem § 8 Abs. 3 ROG 2009 hat die Landesregierung bei der Ausarbeitung von

Entwicklungsprogrammen die Ergebnisse der Strukturuntersuchungen und die beab-

sichtigten Festlegungen in einem Vorhabensbericht darzustellen. Die beabsichtigten

Festlegungen werden daher nun in der Folge kapitelweise dargestellt.

6.1. Grundsätze und Leitlinien der Landesplanung

Das Landesentwicklungsprogramm hat im 1. Kapitel die Grundsätze und Leitlinien

der Landesplanung festzulegen (§ 9 ROG 2009, 1. Satz).

Relevante Grundlagen aus der Strukturanalyse 2014/15

Gesellschaftliche und räumliche Entwicklungen wie die EU-Erweiterung, Alterung der Gesellschaft, veränderte Lebensstile, Konsum- und Freizeitmuster, aber auch der technologische Fortschritt ha-ben die Lebens- und Arbeitswelt der Bevölkerung stark verändert. Diese Entwicklung ist in globale Trends eingebettet. Sie geben Hinweise darauf, welchen besonderen Herausforderungen und Risi-ken sich Salzburg in Zukunft stellen muss, aber auch welche Chancen sich damit auftun. Grundlage für die Identifizierung dieser Herausforderungen sind die für Österreich durchgeführten ÖROK-Studien (vgl. Rosinak & Partner 2008, Hieß et al. 2009), in welchen vier Szenarien der Raument-wicklung bis zum Jahr 2030 untersucht wurden, sowie die vom Zukunftsforscher Matthias Horx identifizierten Megatrends (vgl. Horx 2011). Diese wurden auf ihre Relevanz für das Land Salzburg überprüft und um weitere raumrelevante Herausforderungen ergänzt:

Megatrend Demographischer Wandel und Vielfalt der Gesellschaft verbunden mit den Trends

• Bevölkerungszunahme in den Zentralräumen, Bevölkerungsabnahme in den peripheren Regi-onen

• Alterung der Gesellschaft bei gleichzeitiger Verjüngung des Sozialverhaltens (immer mehr aktive Ältere)

• Zunahme der kulturellen und sozialen Vielfalt der Gesellschaft, bunte Gesellschaft, koopera-tiver Individualismus, höhere Bildung, ökonomische Unabhängigkeit der Frauen

Megatrend Globalisierung verbunden mit den Trends

• Globalisierung der Wirtschaft mit globalen Arbeits-, Waren- und Dienstleistungsmärkten (weiteres Wachsen des Welthandels und des innereuropäischen Handels, Wettbewerb der Regionen durch Wirtschaftskrise weiter erhöht, Wandel zur Wissensgesellschaft)

• Globalisierung des Verkehrs (mobile Welt) mit global wachsendem Personen-, Güter- und Nachrichtenverkehr

• Digitale Welt, Welt der ortsunabhängigen Vernetzungen und Verbindungen (Internet, Tele-matik)

Megatrend Energiebedarf mit den Trends

• Global steigender Energiebedarf und Verkehrsaufkommen gefährden die Nachhaltigkeitsziele

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Vorhabensbericht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms

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• Erhöhung der Energieeffizienz – Entwicklung Erneuerbarer Energien

• Entwicklung kohlenstoffarmer Technologien

Megatrend Klimawandel verbunden mit den Trends

• Globale Erwärmung

• Wachsende CO2-Emissionen

• Zunahme von Extremwetterereignissen bzw. Naturgefahren

• Auswirkungen auf alle Lebens- und Ressourcenbereiche

Megatrend Freizeit und Gesundheit verbunden mit den Trends

• Zunahme der Freizeit und steigende Bedeutung des Freizeitverhaltens

• Steigende Bedeutung des Gesundheits- und Wellnessbereichs (Gesundheit als aktives Lebens-gefühl)

Megatrend Neue Arbeitswelt verbunden mit den Trends

• Abnahme der einfachen Arbeiten

• Zunahme der Wissensarbeit

• Häufigerer Arbeitsplatz- und Arbeitsortswechsel

• Lebenslanges Lernen

Megatrend Nachhaltigkeit verbunden mit

• Nachhaltiger Raumentwicklung

• Zunahme des gesellschaftlichen Engagements der Unternehmen

• Entwicklung zur aktiven BürgerInnengesellschaft

• Ressourceneffizientem Wirtschaften

Megatrend Verstädterung verbunden mit

• Starkem Wachstum der Städte und Stadtregionen

• Renaissance der Städte als Lebens- und Kulturform

• Bildungsfaktor, Arbeitsfaktor und Stadtgestaltungsfaktor führen zu weiterer Verdichtung von urbanen Gebieten

In Ergänzung bzw. eingebettet in diese globalen Herausforderungen und in die politisch-strategischen Rahmenvorgaben sind für die räumliche Entwicklung Salzburgs vor allem nachstehen-de Themen eine besondere Herausforderung:

Flächenverbrauch und Zersiedelung

• Überproportional wachsende Flächeninanspruchnahme für alle Grunddaseinsfunktionen (Wohnen, Wirtschaften, Verkehr, Ver- und Entsorgung, Erholung und Freizeit) im ohnehin begrenzten Dauersiedlungsraum führt immer mehr zur Knappheit der verfügbaren und gut erreichbaren Flächen

• Grundsatz des sparsamen Flächenverbrauchs ist ein elementarer Raumordnungsgrundsatz

• Eine geordnete Siedlungsentwicklung mit einer Konzentration auf Siedlungsschwerpunkte und in Abstimmung mit den Verkehrssystemen ist notwendiger denn je

Baulandmobilisierung und leistbares Wohnen

Umweltqualität – Freiraumqualität – Naturgefahren

Stärkung Ortskerne – Nahversorgung – ländlicher Raum

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Vorhabensbericht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms

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Wirtschaftliche und touristische Entwicklung

Stärkung Regionen und Kooperationen

Flächensparen, Hauptorte- und Zentrenstärkung, Stärkung von Umweltqualität, von Regionen und Kooperationen erfordern sowohl zusätzliche wie auch optimierende und bewusstseinsbildende Maßnahmen bzw. neue Qualitäten in der Planung.

Dazu gibt die Abteilung Wohnen und Raumplanung folgende geplante Änderungen

für dieses Kapitel bekannt:

Geplante Änderungen durch die Abteilung Wohnen und Raumplanung

Es ist beabsichtigt, auf Grundlage der Ergebnisse in Kapitel 3.1 der Strukturanalyse die Leitziele unter Berücksichtigung folgender Schwerpunkte zu überarbeiten:

• Verringerung der durch die Siedlungsentwicklung verursachten Flächeninanspruchnahme;

• Mobilisierung der unbebauten Baulandreserven unter besonderer Berücksichtigung der In-nenentwicklung;

• Stärkung der Hauptorte und Siedlungsschwerpunkte;

• Schaffung kompakter Siedlungskörper;

• Fußläufige Erreichbarkeit der Infrastruktur;

• Berücksichtigung der Auswirkungen auf das Verkehrssystem bei Raumplanungsmaßnahmen und Abstimmung mit dem Landesmobilitätskonzept;

• Erhaltung einer dezentralen Siedlungsstruktur unter Berücksichtigung der regionalen Identi-tät, regionaler Wirtschaftskreisläufe sowie einer multifunktionalen Landwirtschaft;

• Erhaltung und Schutz des Natur- und Kulturerbes;

• Unterstützung von Klimaschutzzielen und des Energiewandels sowie Anpassung an die Her-ausforderungen des Klimawandels sowie des demographischen Wandels;

• Bedarfsgerechte Raumplanung; Unterstützung der Strategie des Gender Mainstreaming zur Erreichung der Chancengleichheit zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen;

Die Ausformulierung dieser Leitziele soll analog den bestehenden Leitlinien des LEP 2003 erfolgen.

Page 17: Wohnen und Raumplanung Gesamtüberarbeitung

Vorhabensbericht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms

17

Relevante Untersuchungen und Quellen

Strukturanalyse 2014/15 (Fröschl et al. 2016)

Raumordnungsbericht 2011-2014 (ROB 2011-2014)

Klima- und Energiestrategie Salzburg 2050

Masterplan Klima+Energie 2020 (Gläser 2015)

Klimawandelanpassungsstrategie Österreich (BMLUW 2012)

Reduzierung des Verbrauchs landwirtschaftlicher Böden. Maßnahmenvorschläge (BMLUW 2015)

Bodencharta 2014 (Ökosoziales Forum 2014)

Österreichisches Raumentwicklungskonzept 2011 (ÖROK 2012)

Ergebnisbericht CLISP Salzburg (Dollinger et al. 2011)

Ergebnisbericht DEMOCHANGE Salzburg (Ainz et al. 2013)

Gender Practise und Kriterien in der Raumplanung (Zibell et al. 2006)

Territoriale Agenda der Europäischen Union 2007

ÖROK-Raumszenarien Österreich 2030 (Hiess et al. 2009)

Das Megatrend-Prinzip (Horx 2011)

6.2. Landesstruktur

Im Kapitel 2 müssen entsprechend dem 2. Satz im § 9 ROG 2009 die grundlegenden

Aussagen über die Siedlungsstrukturen und –dichten getroffen werden.

Aus der Strukturanalyse 2014/15 können Vorschläge zur Überarbeitung abgeleitet

werden.

Relevante Grundlagen aus der Strukturanalyse 2014/15

Dem Landesentwicklungsprogramm kommt vor allem die Funktion zu, die eher allgemein gehalte-

nen Grundsätze und Ziele des Raumordnungsgesetzes anwendungsorientiert zu formulieren. Das

LEP enthält in seinem ersten Schwerpunktteil die landesweit bedeutsamen Festlegungen zur Raum-

struktur, soweit sie für die räumliche Ordnung und Entwicklung erforderlich sind:

Für die Gestaltung des Landes spielen flächenhafte Raum- bzw. Gebietskategorien eine maßgebli-

che Rolle. Diese Gebietskategorien sind nach bestimmten Kriterien abgegrenzte Räume, die je-

weils durch gleichartige Strukturen und ähnliche Problemlagen gekennzeichnet sind. Raumkatego-

rien können sich teilweise überschneiden bzw. überlagern. Sie sind mit unterschiedlichen planeri-

schen Zielsetzungen und Handlungsstrategien verbunden. Je nach Raumkategorie haben die Ord-

nungs- und Entwicklungsplanung sowie die dazu gehörenden Instrumente unterschiedlichen Stel-

Page 18: Wohnen und Raumplanung Gesamtüberarbeitung

Vorhabensbericht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms

18

lenwert.

Um Gemeinden konkret einer Raumkategorie zuordnen zu können, werden Raumkategorien ge-

meindescharf abgegrenzt. Zur Vermeidung von Insellagen sowie zur sinnvollen Arrondierung wer-

den in Einzelfällen Gemeinden, die die Kriterien nicht oder nur teilweise erfüllen, nach dem As-

pekt der räumlichen Nähe der sie umgebenden Kategorie zugeordnet.

Die Ziele und Grundsätze für die Raumkategorien ergänzen die landesweit geltenden Fachbereichs-

ziele und geben einen Entwicklungsrahmen vor, der auf der regionalen und kommunalen Ebene mit

Blick auf die jeweiligen Standortverhältnisse und Entwicklungspotenziale auszuformen und zu kon-

kretisieren ist.

Die Raumstrukturgliederung bildet vorrangig eine Hintergrundinformation und stellt keine Bewer-

tung dar. Für die Strukturen sind unterschiedliche Ausgangsbedingungen gegeben, die ihre jeweili-

gen Besonderheiten und Stärken ausmachen. Vorrangige Aufgabe von Landes- und Regionalplanung

ist es nicht, diese Unterschiede aufzuheben, sondern die individuellen Stärken von Räumen nutzbar

zu machen und auszubauen (Stärken stärken). In diesem Sinne haben ländliche Räume und Ver-

dichtungsräume einen vergleichbaren Stellenwert und stellen sich als sich gegenseitig ergänzende

Elemente der Raumstruktur dar. Sie stehen in partnerschaftlicher Verantwortung für die gemein-

same Landesentwicklung.

Jede Raumanalyse muss auf Grundlage statistischer Merkmale und Verfahren sowie planerischer

Plausibilitätsprüfung unterschiedliche Raumstrukturen berücksichtigen, damit raumordnungspoliti-

sche Wertungen und Schlussfolgerungen räumlich differenziert erfolgen können.

Dazu gehören:

• Raum- bzw. Gebietskategorien und besondere (nichtzentrale) Gemeindefunktionen

• Zentrale-Orte- Funktionen

• Entwicklungsachsen

• Grenzüberschreitende Verflechtungsbereiche und Kooperationsräume

Die Strukturanalyse 2014/15 unterscheidet zwischen Salzburger Zentralraum und Salzburger Inn-ergebirg.

Stärken und Schwächenanalyse im Salzburger Zentralraum (Auswahl aus Strukturanalyse 2014/15 - Fröschl et al. 2015, S. 393-396)

Stärken/Chancen

• Viertgrößter Ballungsraum Österreichs bzw. samt bayerisch-oberösterreichischer Außenzone zweitgrößter und lange Zeit wachstumsstärkster Österreichischer Zentralraum.

• Gesamteinzugsbereich der grenzüberschreitenden „Groß- bzw. Europaregion Salzburg“ um-fasst rund 1 Mio. Einwohner.

• Europäische Gunstlage am Alpennordrand und als Tor nach Deutschland, aber Verringerung des Wettbewerbsvorteils nach EU-Beitritt Österreichs und nach EU-Osterweiterung.

• Nach wie vor stark wachsender Verdichtungsraum mit überdurchschnittlichen Zuwachsraten, aber abgeschwächter (halbierter) Entwicklungsdynamik. Beinahe der gesamte bilanzmäßige

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Bevölkerungszuwachs des Landes spielt sich in den letzten 15 Jahren im Zentralraum ab.

• Nahlage zur Stadt Salzburg und gute ÖV-Erschließung bedingt hohe Attraktivität der Region als Wohn- und wachsender Arbeitsplatzstandort.

• Standortvorteile, Attraktivität und Dynamik der inneren Stadtregion mit dem Oberzentrum Salzburg sind Impulsgeber der räumlichen, wirtschaftlichen und infrastrukturellen Entwick-lung des gesamten Landes.

• Stadt Salzburg selbst hat in puncto Kultur und Tourismus eine weltweite Bekanntheit (Welt-kulturerbe, hohe stadträumliche Qualität, große Außenwirkung) und hat eine erfolgreiche Entwicklung genommen.

• Nach Jahren leichter Bevölkerungsverluste in der Stadt Salzburg (Abwanderung junger woh-nungssuchender Bevölkerung) wieder Bevölkerungszuwachs durch starke Zuwanderung aus dem Ausland (Trendumkehr, Re-Urbanisierung).

• Insgesamt fortlaufend hohe Bevölkerungs- und Arbeitsplatzgewinne und starker Siedlungs-druck in den unmittelbaren Umlandgemeinden der Stadt Salzburg (Verstädterung, Suburbani-sierung).

• Die Kernstädte Salzburg und Hallein bilden mit ihren Stadtumlandgemeinden die Kernzone bzw. innere Zone des Salzburger Zentralraumes (Stadtregion) mit meist stark überdurch-schnittlichen Verdichtungs- und Wachstumsprozessen; hier finden sich 68 % der Bevölkerung und 78 % der Arbeitsplätze des gesamten Zentralraumes.

• Innerhalb des Zentralraumes steht dieser zentralen Stadtregion die äußere Verdichtungszone (Regionalzentren, Entwicklungsachsen) gegenüber, die ihrerseits stark überdurchschnittli-ches Bevölkerungs- und Arbeitsplatzwachstum zu verzeichnen hat.

• Vergleichsweise junge Bevölkerungsstruktur im Zentralraum durch Zuwanderung aus Stadt, dem Innergebirg und aus dem Ausland.

• Salzburger Bevölkerung wird infolge Außenwanderungsüberschüsse stärker als noch im ver-gangenen Jahrzehnt wachsen, wobei sich das Wachstum weiter im Zentralraum konzentrie-ren wird.

• Auch für die Stadt Salzburg wird ein weiterer Bevölkerungsanstieg prognostiziert mit allen dementsprechenden Folgewirkungen (steigende Baulandnachfrage, steigende Grundpreise, Kapazitätsprobleme bei verkehrlicher und sozialer Infrastruktur).

• Bevölkerungsentwicklung bietet aber auch Möglichkeit zur optimalen wirtschaftlichen Nut-zung von Einrichtungen bzw. zur laufenden Verbesserung und Auslastung.

• Aktuelle Überarbeitung der REK und FWP (entsprechend ROG 2009) führt derzeit zu einer in-tensiven Auseinandersetzung mit gemeindebezogenen Bedarfsberechnungen, Zukunftsvisio-nen und –strategien im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung.

• In den letzten Jahren Forcierung flächensparender und konzentrierter Siedlungsstruktur in allen Gemeinden.

• Baulandsicherungsmodelle für die eigene Bevölkerung in einer ganzen Reihe von Gemeinden verwirklicht bzw. noch oder schon wieder in Planung. Besitzen hohe Bedeutung für die Siche-rung der Eigenentwicklung.

• Durchführung von privatwirtschaftlichen Maßnahmen zur Mobilisierung und Bereitstellung von Bauland in vielen Gemeinden, insb. Anwendung privatwirtschaftlicher Verträge bei Umwid-mungen (nach § 18 ROG).

• Förderung des flächensparenden, energiesparenden und des an raumordnerische Standort-qualitäten ausgerichteten Wohnungsbaus (Salzburger Wohnbauförderung).

• In der zeitlichen Entwicklung wird im Zentralraum allgemein ein langsamer Trend zu kom-pakteren Siedlungsformen bzw. einem fallenden Siedlungszerklüftungsgrad nachweisbar (sie-

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he Kap. 2.3 Siedlungsentwicklung).

• Die Bezirksergebnisse zeigen im zeitlichen Vergleich, dass sich insgesamt auch ein leichter Trend in Richtung Innenentwicklung für neue Siedlungsflächen abzeichnet (siehe Kap. 2.3 Siedlungsentwicklung).

• Gut organisierte und stark gewachsene länderübergreifende Kooperation mit der EuRegio Salzburg-Berchtesgadener Land-Traunstein (historische Verbundenheit und hohe Identität mit der Region). Wachsende Beziehungen zwischen den Verwaltungen, Verbänden und regio-nalen Akteuren diesseits und jenseits der Grenze.

• Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer interkommunalen Abstimmung der Siedlungsentwick-lung wird durch die Aufstellung der Regionalprogramme und die Arbeit in den Regionalver-bänden gefördert.

• Grenzüberschreitender Masterplan für die Kernregion Salzburg mit Festlegungen zur Forcie-rung von Siedlungsschwerpunkten in städtischen bzw. stadtnahen Bereichen (Kriterien: Bau-land besser und verdichteter nutzen, gute ÖV-Erschließung, attraktive Umfeldqualität und nahe Verknüpfung von Wohnen und Arbeiten).

• Aufeinander aufbauende und einander ergänzende raumstrukturelle Leitbilder und Festle-gungen für den Zentralraum Salzburg (EuRegio-Leitbild, Sachprogramm „Wohnen und Arbei-ten im Zentralraum Salzburg“, Masterplan Kernregion Salzburg, Regionalprogramme mit Festlegungen zur Steuerung der regionalen Siedlungsentwicklung).

Schwächen/Probleme

• Fortschreitende Suburbanisierung des Zentralraums und starker Zuzug führen zu einer be-trächtlichen Zersiedelung und ungeordnetem flächenhaften Wachstum.

• Lange Zeit großflächige Verteilung des Bewohnerzuwachses über alle Siedlungsräume hinweg und fehlende Konzentration auf Hauptorte und Siedlungsschwerpunkte (viele Zersiedelungs-ansätze, wenig größere Siedlungsbereiche, viele nichtlandwirtschaftliche Kleinsiedlungen und Siedlungssplitter).

• Stadt und Zentralraum Salzburg haben mit die höchsten Grundkosten, die höchsten Woh-nungskosten sowie die höchsten Immobilienpreissteigerungen aller österreichischen Landes-hauptstädte und Umlandbezirke. Hohe Wohnkosten bzw. der Mangel an verfügbarem Bauland sind eines der drängendsten Probleme.

• Starkes Auseinanderklaffen von Bevölkerungsentwicklung und Wohnungsentwicklung infolge des hohen Anstiegs der wohnungsnachfragenden Ein- und Zweipersonenhaushalte, der ge-stiegenen Wohnansprüche und der starken Zunahme der multiplen Wohnsitze (Freizeit-, Ar-beits- und Familienwohnsitze bzw. auch spekulativer Wohnbesitz).

• Wenn die Gemeinden einen leistbaren, bedarfsgerechten und preisdämpfenden Wohnbau wollen, müssen sie stärker als bisher ihrer Verantwortung Richtung aktiver Baulandsicherung für den geförderten und gemeinnützigen Wohnbau nachkommen.

• Fehlende Baulandmobilisierung, geringe Verfügbarkeit der unbebauten Flächen des FWP, Baulandhortung und hohe Bodenpreise sind auch mit Hilfe effizienterer gesetzlicher Maß-nahmen abzumildern.

• Der Anteil des geförderten Wohnungsbaus liegt bisher im Vergleich mit anderen Landes-hauptstädten und Umlandbezirken niedrig und ist sowohl in der Stadt Salzburg, seinen direk-ten Umlandgemeinden und im gesamten Zentralraum signifikant zu erhöhen

• Insgesamt hält im Zentralraum der Trend zum Ein- und Zweifamilienhaus beinahe ungebro-chen und mit starken Zuwächsen an.

• Geringe Mobilisierung von bestehenden Baulandreserven und fehlende Verfügbarkeit von ge-

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eigneten Grundstücken an guten Standorten verschärfen den Druck auf periphere Lagen.

• Problem der nicht verfügbaren Baulandreserven und massenhafte bzw. flächendeckende Verwendung der Einzelbewilligung in den 70-er und 80-er Jahren führte zu vielen Streusied-lungen in allen Gemeinden.

• Bestehende Siedlungsgebiete – vor allem in guter ÖV-Erreichbarkeit – werden wegen fehlen-der Verfügbarkeit kaum durch Nachverdichtung und der Schließung von Baulücken genutzt (Bestandsentwicklung).

• Aufgrund des Rückgangs der Haushaltsgrößen und geänderten Lebensstilen sind auch bei ge-bremster Bevölkerungsentwicklung starke Wohnungs- und Haushaltszuwächse zu erwarten und hohe jährliche Wohnbauleistungen von Nöten.

• Entwicklung des leistbaren Wohnens soll in Ortszentren und Siedlungsschwerpunkten erfol-gen. Periphere Standorte haben höhere Infrastruktur- und Erhaltungskosten, mehr Verkehrs- und Umweltbelastung und das alles ist von der Allgemeinheit zu tragen.

• Hoher und wachsender Arbeitspendleranteil, starker Pendlerverkehr und Verkehrsprobleme sowie beträchtliche Arbeitsplatzdefizite im äußeren Zentralraum.

• Großteils einseitige Wohnfunktion der Gemeinden, zu viele reine Wohngebiete ohne jegliche Funktionsmischung und Versorgungseinrichtungen.

• Starker Zuzug z.T. als soziale und finanzielle Belastung der Gemeinden.

• Beachtlicher ausländischer Zuzug bedeutet auch große Integrationsaufgabe (Salzburg, Hal-lein, Regionszentren, Stadtumland).

• Anpassungs- und Umstrukturierungsprobleme bezüglich wachsenden Bedarf an Einrichtungen durch die Bevölkerungszunahme.

• Starke Gemeindekonkurrenz um Investoren, Standorte und Arbeitsplätze in den Regionalzen-tren und den Stadtumlandgemeinden.

• Problem für Regionalzentren im äußeren Zentralraum, sich eigenständigen Einzugsbereich im Sogbereich der Kernstadt Salzburgs aufzubauen, in vielen Bereichen Dominanz der Landes-hauptstadt.

• Wenig Verflechtungen der Regionalverbände des äußeren Zentralraumes miteinander; gene-relle Bereitschaft zur interregionalen und interkommunalen Zusammenarbeit ist zögerlich.

Stärken und Schwächenanalyse im Salzburger Innergebirg (Auswahl aus Fröschl et al. 2015, S. 396-398)

Stärken/Chancen

• Genauso wie der Zentralraum ist auch der inneralpine ländliche Raum bei weitem keine ein-heitliche Gebietskategorie, es bestehen in puncto Entwicklungsbedingungen und Potenziale aber viele Unterschiede zum Zentralraum.

• Sein Anteil an der gesamten Landesfläche beträgt rund 76 %, sein Anteil am gesamten Dauer-siedlungsraum des Landes nicht ganz 50 %, der Anteil an der gesamten Landesbevölkerung rund 36 %, der Anteil an den touristischen Übernachtungen rund 80 %.

• Generell hohe Wohn- und Lebensqualität durch vielfältigen und hochattraktiven alpinen Landschaftsraum, hoher Freizeit- und Erholungswert auch für einheimische Bevölkerung, Spitzenposition im Ganzjahres-, insb. aber im Wintertourismus.

• Siedlungsstruktur ist geprägt durch die (je) beiden Stadt- und Umlandbereiche im Pinzgauer und Pongauer Zentralraum, durch eine Reihe von kleineren Zentren und Entwicklungsachsen-

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gemeinden in der Enns-Salzach-Längstalfurche, dem Gasteinertal und dem Lungauer Zentral-raum, einer ganzen Reihe von Intensivtourismusgemeinden, aber auch einer ganzen Reihe von zentrenferneren Abwanderungsgemeinden.

• 4 Kernstädte bzw. hochrangige Regionszentren (Bischofshofen, St. Johann, Zell/See und Saalfelden) mit einer hohen Einwohnerdichte und starker Arbeitsplatz- und Versorgungsfunk-tion. In diesen 4 zentralen Stadt- und Umlandbereichen wohnt und arbeitet nicht ganz die Hälfte der Pongauer und Pinzgauer Bezirksbevölkerung.

• Die kleineren ländlichen Zentren/Nebenzentren und die Entwicklungsachsengemeinden ent-lang der Haupttäler bilden mit ihrer nachgefragten Standortattraktivität und ihren Verdich-tungsansätzen das Grundgerüst für die weitere inneralpine Raumentwicklung und Raumord-nung.

• Stark überlagert und geprägt wird der inneralpine Siedlungs- und Wirtschaftsraum durch sei-ne Funktion als touristischer Intensivraum von europäischer Bedeutung. Rund die Hälfte aller Innergebirgsgemeinden ist nicht nur durch einen stark (über Landesdurchschnitt), sondern durch einen sehr stark ausgeprägten Tourismus (über doppeltem Landesdurchschnitt) mit al-len sich daraus ergebenden Chancen und Risiken, Standortabstimmungen und Nutzungskon-flikten gekennzeichnet.

• Touristisch geprägte Siedlungsstrukturen spiegeln sich in Bebauungsdichte und Baugestalt in vielen Zentrumsbereichen wider.

• Tourismus und touristische Versorgung spiegelt sich auch in einer generell guten Grundaus-stattung in Bezug auf Nahversorgung und soziale Infrastruktur wider.

• Leicht steigende Bevölkerungszahlen in den Zentralräumen bzw. den 4 Stadt- und Umlandbe-reichen, in den ländlichen Zentren/Nebenzentren entlang der Entwicklungs- und Verkehrs-achsen (ausgenommen zentralalpiner Lungau) und in vielen stark touristisch geprägten Ge-meinden.

• Gespeist werden diese Bevölkerungszuwächse aus peripherer gelegenen Gemeinden in den Seitentälern und zentrenferneren Berglagen. Weiters ist die Zuwanderung aus dem Ausland für das Innergebirg zu einem wichtigem Faktor für eine positive Bevölkerungsentwicklung geworden.

• Für den Pinzgau und Pongau wird insgesamt entsprechend der ÖROK-Bevölkerungsprognose auch wieder ein etwas höheres Bevölkerungswachstum erwartet als in den letzten 10 Jahren.

• In vielen Gemeinden werden Baulandsicherungsmodelle und bodenpolitische Maßnahmen umgesetzt.

• Aufgrund des begrenzten Dauersiedlungsraumes kommt es zu einem breiteren Angebot an Wohnformen mit höheren Anteilen an verdichtetem Wohnbau und Mietwohnbau.

• Neues Bauland wird vorrangig im Einzugsbereich von Bahnhöfen und Haltestellen gewidmet, für bisher schlecht erschlossene Siedlungen wird der Ausbau des ÖV-Angebotes angestrebt.

• Sonderstellung zentralalpines Lungauer Becken mit den Stärken:

o Hohe Wohnumfeld- und Erholungsqualität in intakter Natur- und bäuerlich gepfleg-ter Kulturlandschaft.

o Geschlosseneres Siedlungsgebiet und geringere Zersiedelung, günstige(re) Grund-stückspreise.

o Weiterhin positive Geburtenbilanz.

o Reich an kulturhistorisch wertvollen Ortsbildern und Dorfensembles.

o Starkes Regionsbewusstsein und Zusammengehörigkeitsgefühl.

o Ausgezeichnet als Biosphärenpark für seinen charakteristischen Natur- und Kultur-

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raum mit seinen regionalen Werten und mit der Vereinbarung, die soziale und wirt-schaftliche Entwicklung nachhaltig und modellhaft mit Hilfe eines gemeinsamen Ma-nagements zu unterstützen und voranzubringen.

Schwächen/Probleme

• Die starke touristische Prägung und Beanspruchung erzeugt einen eigenen siedlungsmäßigen und infrastrukturellen Entwicklungsdruck.

• Hoher Druck auf Wohnbauland von „außen“ und mangelnde Verfügbarkeit von günstigem Bauland, zunehmende Verteuerung des Wohnraums aus Sicht der Einheimischen und der Hauptwohnsitzer.

• Steigender Baulandbedarf für eine ganze Reihe von Sondernutzungsflächen (Tourismus und Freizeitinfrastruktur).

• Begrenzter Entwicklungsspielraum durch sehr begrenzten Dauersiedlungsraum, durch Natur-gefahren und viele Nutzungskonflikte. Gesamte Siedlungs-, Wirtschafts- und Verkehrsent-wicklung muss überwiegend in den begrenzten Talräumen stattfinden.

• Generell hoher Anteil an Zweitwohnsitzen und sehr hohe Konzentration in einer ganzen Rei-he von Intensivtourismusgemeinden (Saalbach-Hinterglemm, Wald, Krimml, Maria Alm, Un-tertauern, Mühlbach, Dienten, Bad Gastein, Bad Hofgastein…).

• Zweitwohnsitze oft in Gebieten, die nicht für diese vorgesehen sind.

• Zersiedelung des Raumes durch Ausbau und ungeordnetes Wachstum vieler Siedlungsansätze in den Tal- und Hanglagen.

• Schlechte ÖV-Anbindung vieler Siedlungsräume im Innergebirg, die öffentliche Erreichbarkeit ist teilweise nicht gegeben und auch schwer herstellbar.

• Andererseits liegen die dichtbesiedelten Haupttäler an den Durchzugsrouten des überregio-nalen und internationalen Reise- und Güterverkehrs (Ziel- und Transitverkehr) mit generell hohem Verkehrsaufkommen.

• Beachtlicher ausländischer Zuzug und steigender Anteil an Bevölkerung mit Migrationshinter-grund bedeutet auch große Integrationsaufgabe, vor allem in den Bezirks-, Regional- und touristischen Zentren.

• Vergleichsweise gering sind die Pendler-, Versorgungs- und generell die regionalen Verflech-tungen zwischen den 3 Innergebirgsbezirken untereinander und zwar schon historisch durch die vielen naturräumlichen Barrieren bedingt.

• Im Innergebirg spitzt sich regionales und kleinräumiges Nebeneinander von Zu- und Abnah-meräumen zu.

• Rund ¼ aller Innergebirgsgemeinden (12 % der Innergebirgs-Bevölkerung) gehört zu den meist zentrenferneren Kleingemeinden mit Abwanderung und Stabilisierungsbedarf – Lungau-er Seitentäler, Tauernseitentäler, oberstes Salzachtal/Oberpinzgau, Unterpinzgau. Hier ist jeweils einer Sondersituation mit peripherer Lage, Mangel an Erwerbsmöglichkeiten und Per-spektiven, größere Distanzen zu Einrichtungen der Daseinsvorsorge sowie Bevölkerungsrück-gang bzw. Abwanderung junger Bevölkerung und Verschiebung der Altersstruktur gerecht zu werden.

• Sonderstellung zentralalpines Lungauer Becken mit der Problematik:

o Abwanderung erreicht im zentralraumfernen Bezirk Tamsweg (kleinste Bezirksbevöl-kerung, geringste Siedlungsdichte) die größten Ausmaße.

o Zwar insgesamt flächengroßer Bezirk, aber kleinster Dauersiedlungsraum aller Salz-burger Landesteile, der durch Naturgefahren weiter eingeengt wird.

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o Hoher Anteil an Kleinstgemeinden in den Lungauer Seitentälern mit durchgehend starken Wanderungsverlusten.

o Auch die größeren Gemeinden des Lungauer Zentralraumes samt Bezirkshauptstadt Tamsweg mit Bevölkerungsrückgang.

o Hohes Defizit an Arbeitsplätzen, hoher Anteil von Regionsauspendlern, hoher Anteil von Nichttagespendlern.

o Hoher Anteil der Wohnbevölkerung mit schlechter Erreichbarkeit des regionalen Zentrums und der Landeshauptstadt im öffentlichen Verkehr.

o Geringer finanzieller Spielraum der Gemeinden, Grund- und Nahversorgung vor al-lem in den kleinen Gemeinden in Zukunft nicht gesichert bzw. schon teilweise ein-gestellt.

o Für den Lungau insg. wird bis 2025 ein weiterer Bevölkerungsrückgang um 4,5 % und bis 2035 um 9 % prognostiziert (Verlust an Steuereinnahmen und Kaufkraft, Proble-me bei der Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge, Überkapazitäten/Leerstände).

Im Folgenden werden die drei Teilkapitel des Kapitels 2. Landesstruktur des LEP

2003 einzeln detailliert behandelt, daher erfolgt dort die Darstellung des daraus

resultierenden Änderungsbedarfs-

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Vorhabensbericht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms

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6.2.1. Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur

Im Kapitel 2.1 des LEP 2003 wird das Landesgebiet in Funktionsbereiche gegliedert

(vgl. Anhang Seite 11).

Relevante Grundlagen aus der Strukturanalyse 2014/15

Seitens des Gutachterkonsortiums wurden folgende Empfehlungen zur Überarbeitung der Raumstruktur gegeben:

Eine problemorientierte Raumgliederung beruht insbesondere auf der Betrachtung zweier Kern-merkmale:

• dem Verstädterungsgrad bzw. der Siedlungsverdichtung (städtisch bis ländlich bzw. Ver-dichtungsraum bis dünn besiedelter Raum) als Maß für die unterschiedliche räumliche Kon-zentration der Siedlungsstruktur

• und der Lage bzw. der Zentrenerreichbarkeit (zentral bis zentrenfern/peripher) als Maß für die unterschiedliche räumliche Lagegunst.

Dementsprechend ist das Land Salzburg in zwei große Funktionsbereiche bzw. Großräume geglie-dert

• dem Salzburger Zentralraum (Verdichtungsraum Außergebirg)

• und dem Alpinen Ländlichen Raum (Innergebirg).

Eine Differenzierung dieser Großräume in weitere Teil- oder Handlungsräume für möglichst prob-lem-nahe Zielsetzungen und die Aktivierung des vorhandenen Potenzials, ergibt dann die in der folgenden Aufzählung dargestellten Raum- bzw. Gebietskategorien samt Gemeinden mit besonde-rer Tourismusfunktion:

Salzburger Zentralraum (Verdichtungsraum Außergebirg)

Innerer Zentralraum (Stadtregion)

• Stadt- und Umlandbereich Salzburg

• Stadt- und Umlandbereich Hallein

Äußerer Zentralraum (Äußere Verdichtungszone)

Zentren und Achsen - Äußerer Zentralraum

• Regionale Zentren/Nebenzentren und Entwicklungsachsengemeinden

Ländlich und touristisch geprägter Zentralraum

• Sonstige (ländliche) Zentralraumgemeinden

• Stark touristisch geprägte Gemeinden

Alpiner Ländlicher Raum (Innergebirg)

Zentrale Stadt- und Umlandbereiche Innergebirg

• Stadt- und Umlandbereich Bischofshofen

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• Stadt- und Umlandbereich St. Johann

• Stadt- und Umlandbereich Saalfelden

• Stadt- und Umlandbereich Zell/See

Zentren und Achsen – Innergebirg

• Regionale Zentren/Nebenzentren und Entwicklungsachsengemeinden

Touristischer Intensivraum Innergebirg (Überlagerung)

• Stark touristisch geprägte Gemeinden

• Sehr stark touristisch geprägte Gemeinden

Inneralpiner ländlicher Raum

• Ländliche Gemeinden

• Zentrenfernere Gemeinden mit Stabilisierungsbedarf und Abwanderung (Überlagerung)

Geplante Änderungen durch die Abteilung Wohnen und Raumplanung

Auf Grundlage der Strukturanalyse ist eine Überarbeitung der Raumstruktur und der Verflechtungs-bereiche geboten.

Relevante Untersuchungen und Quellen

Strukturanalyse 2014/15 (Fröschl et al. 2016)

Raumordnungsbericht 2011-2014 (ROB 2011-2014)

Österreichisches Raumentwicklungskonzept 2011 (ÖROK 2012)

Territoriale Agenda der Europäischen Union 2007: II. Neue Herausforderungen: Regionale Identitä-ten stärken, territoriale Vielfalt besser nutzen.

Ergebnisbericht DEMOCHANGE Salzburg (Ainz et al. 2013)

MÜHLBÖCK & RITTER 2013 – Positionspapier zur Gemeindestrukturreform im Unterpinzgau

ÖROK-Raumszenarien Österreich 2030 (Hiess et al. 2009)

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Vorhabensbericht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms

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6.2.2. Hauptverkehrs- und Entwicklungsachsen

Relevante Grundlagen aus der Strukturanalyse 2014/15

Die Entwicklungsachsen bzw. Entwicklungsachsengemeinden bündeln einerseits leistungsfähige Verkehrsachsen (Schiene, Straße) und Versorgungsinfrastrukturen, gleichzeitig sind sie Siedlungs-achsen mit hoher Standortattraktivität. Das System der Entwicklungsachsen und Zentren bildet zusammen das Grundgerüst jeder räumlichen Ordnung und Entwicklung. Bandartige Siedlungsent-wicklungen sollen durch eine gegliederte Folge von Verdichtungsbereichen (Gemeindehauptorte, Gemeindenebenzentren) und Freiräumen gezielt vermieden und die punktuelle Schwerpunktbil-dung bewusst gestärkt werden, um einen leistungsfähigen ÖV und eine rationelle Versorgung der Bevölkerung (kurze Wege) sicherzustellen. Entwicklungsachsengemeinden sind großteils Verdich-tungsgemeinden mit vielen Suburbanisierungserscheinungen, einem bedeutenden Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum sowie enger Mobilitätsverflechtung mit der Stadt und ihren Umlandge-meinden. Hier sollen viele positive Entwicklungstendenzen in geordnete Bahnen gelenkt und weite-re Entwicklungsimpulse gefördert werden (Fröschl et al 2015, S. 77).

In den Entwicklungsachsen bzw. Entwicklungsachsengemeinden Innergebirg sind leistungsfähige ÖV-Achsen bzw. schienengebundene Verkehrsachsen (Westbahn, Tauernbahn, Pinzgauer Lokal-bahn, Ennstalbahn, Murtalbahn) und Versorgungsinfrastrukturen entlang der Haupttäler gebündelt, sie sind damit Siedlungsachsen mit nachgefragter Standortattraktivität und Verdichtungsansätzen (Längstalachse Enns-Salzach, Tauernachse Gasteinertal, Pinzgauer-, Pongauer und Lungauer Zent-ralraumachse). Das System der Entwicklungsachsen und der ländlichen Zentren bildet das Grundge-rüst für die alpine Raumentwicklung und Raumordnung. Bandartige Siedlungsentwicklungen entlang der Haupttäler sind allerdings durch eine Abfolge von Siedlungszentren und ausgedehnten Freiräu-men dazwischen gezielt zu vermeiden und die punktuelle Schwerpunktbildung bewusst zu stärken. Die Entwicklungsachsengemeinden sind mobilitäts-, pendler- und ausstattungsmäßig eng mit ihren ländlichen Zentren und den Bezirkszentren in den Stadt- und Umlandbereichen verbunden. (Fröschl et al 2015, S. 78).

Geplante Änderungen durch die Abteilung Wohnen und Raumplanung

Die bisherigen Hauptverkehrs- und Entwicklungsachsen werden überprüft und auf Grundlage rele-vanter Studien gegebenenfalls angepasst.

Relevante Untersuchungen und Quellen

Strukturanalyse 2014/15 (Fröschl et al. 2016)

Raumordnungsbericht 2011-2014 (ROB 2011-2014)

Österreichisches Raumentwicklungskonzept 2011 (ÖROK 2012)

Territoriale Agenda der Europäischen Union 2007: 4. Transeuropäische Netze

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6.2.3. Zentralörtliche Struktur - Planungsziele

Relevante Grundlagen aus der Strukturanalyse 2014/15

Das Konzept der zentralen Orte bzw. das System der abgestuften zentralörtlichen Funktionen ist als strategisches Element jeder Raumstrukturentwicklung zur Sicherstellung einer flächendecken-den Versorgung der Bevölkerung und zur Erfüllung von Mittelpunktfunktionen für das wirtschaftli-che, soziale und kulturelle Leben unverzichtbar. In der Raum- und Siedlungsstruktur haben sich dabei historisch gewachsene Siedlungseinheiten und Funktionen herauskristallisiert, die das System der zentralen Orte übernimmt und ergänzt, wo dies für die angestrebte zukünftige Entwicklung erforderlich ist.

Aus der Strukturanalyse, S. 81-83: Das System der Zentralen Orte wurde seit der LEP-Gesamtüberarbeitung 2003 zweimal aktualisiert (2007 und 2013/14) und bei der jüngsten Aktuali-sierung wurden auch die Einzugsbereiche der Zentralen Orte mittels einer Telefonbefragung erst-mals seit Weichhart 1994 wieder neu erhoben. Dadurch kommt es bei der zentralörtlichen Einstu-fung einzelner Gemeinden und beim grenzüberschreitenden Verflechtungsbereich der Landes-hauptstadt Salzburg (auf der höheren und mittleren Versorgungsstufe) zu mehreren Änderungen, die in den Vorschlag zu einer überarbeiteten und ergänzten Gliederung der Raumstruktur des Lan-des einfließen.

Das Diensteangebot hat in den meisten Gemeinden in den beiden letzten Erhebungen absolut zu-genommen. Reduktionen gab es demgegenüber vor allem im halböffentlichen Bereich (Polizei, Post), eine sehr positive Entwicklung gab es im Gesundheits- und Sozialbereich und vor allem das Innergebirg ist durch den Tourismus mit Geschäften und Diensten sehr gut ausgestattet.

Das gesamte höherrangige zentralörtliche Diensteangebot (höherer Bedarf, gehobener Bedarf, qua-lifizierter Grundbedarf) hat in den letzten Jahren zugenommen, besonders im Bereich der vielen privatwirtschaftlichen Dienste. Die Zahl der Zentralen Orte der Unteren Stufe ist deutlich breiter geworden, dafür ist tendenziell eine Konzentration auf eine kleinere Zahl von Zentren der Mittle-ren Stufe erfolgt.

Die zentralörtliche Gliederung im LEP ist eine landesplanerische Zielaussage, die langfristig er-reicht werden soll. Eine solche Zielaussage kann die bestehende zentralörtliche Struktur jedoch nicht vollständig ignorieren, sie kann jedoch auch nicht die bestehende Entwicklung einfach fort-schreiben.

Die Festlegung von Gemeinden mit zentralörtlichen Funktionen der Stufe A* (teilausgestattete Oberzentren bis sehr gut ausgestattete Mittelzentren) dient der Versorgung der Bevölkerung von mehreren Planungsregionen (regionale und überregionale Einzugsbereiche) mit Gütern und Dienst-leistungen des gehobenen Bedarfes und teilweise auch des höheren Bedarfs (Bezirkshauptmann-schaft, spezialisierte Höhere Schulen, ev. Fachhochschule, Krankenhaus, Bezirksgericht, Einkaufs-zentrum, große Fachmärkte, Kino, Spezialgeschäfte und Spezialdienstleistungen…). Im Zentralraum ergänzt diese Stufe die Funktion der Landeshauptstadt, im Ländlichen Raum erfüllt sie die Funkti-on eines leistungsfähigen Zentrums der Versorgung und des Arbeitsmarktes zur Stärkung der ländli-chen Entwicklung. Als Zentrale Orte der Stufe A* gelten folgende Gemeinden: Hallein, Bischofs-hofen und St. Johann, Saalfelden und Zell am See sowie Tamsweg. Da alle diese Gemeinden ent-sprechend der Neuerhebung 2013/14 ausgedehnte regionale oder regional ergänzende Einzugsbe-reiche besitzen, sollte hier die Funktionsteilung des LEP 2003 aktuell entfallen.

Die Festlegung von Gemeinden mit zentralörtlichen Funktionen der Stufe B (gut bis mäßig ausge-stattete Mittelzentren) dient der Versorgung der Bevölkerung über eine Planungsregion hinaus-gehend – in zumutbarer Erreichbarkeit - mit Gütern und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfs (Höhere Schulen, Bezirksgericht, Ärztezentrum, Fachärzte, große Fachmärkte, spezialisiertere Ge-schäfte und Dienstleistungen…). Als Zentrale Orte der Stufe B gelten folgende Gemeinden: Obern-dorf (in Funktionsteilung mit der bayerischen Nachbarstadt Laufen), Mittersill sowie in Funkti-

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onsteilung Seekirchen, Neumarkt und Straßwalchen.

Die Festlegung von Gemeinden mit zentralörtlichen Funktionen der Stufe C (schwach ausgestat-tete Mittelzentren, sehr gut ausgestattete Unterzentren) dient der Versorgung der Bevölkerung einer Planungsregion mit Gütern und Diensten des höheren Grundbedarfes (Polytechnische Schule bis Höhere Schule, Fachärzte, große Verbrauchermärkte, Bankfilialen, Fachgeschäfte, spezialisier-tere Dienstleistungen…). Als Zentrale Orte der Stufe C gelten folgende Gemeinden: Abtenau, Bad Hofgastein, Radstadt in Funktionsteilung mit Altenmarkt sowie Kuchl in Funktionsteilung mit Golling. Die Gemeinden Badgastein und Lofer, im LEP 2003 noch als Zentraler Ort mit angestrebter Funktion der Stufe C geführt, sollen aus Gründen der aktuellen Ausstattung und Nachfrage für die angestrebte LEP-Gesamtüberarbeitung auf das realistischere Ziel eines Zentralen Ortes der Stufe D festgelegt bzw. die Einstufung stärker an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Die Festlegung von Gemeinden mit zentralörtlichen Funktionen der Stufe D (sehr gut bis mäßig ausgestattete Unterzentren) dient der Versorgung der Bevölkerung von Teilen einer Planungsregion mit Gütern und Diensten des qualifizierten Grundbedarfs (Hauptschule, Apotheke, Facharzt, Tier-arzt, Lagerhaus, Verbrauchermärkte, Bankfiliale, Fachgeschäfte, Rechtsanwalt). Als Zentrale Orte der Stufe D gelten folgende Gemeinden: Bürmoos, Mattsee, Hof, Thalgau, St. Gilgen, Wagrain, Schwarzach, Taxenbach, Neukirchen sowie Mauterndorf und St. Michael in Funktionsteilung. Ge-genüber den Festlegungen des LEP 2003 sollen die ausstattungs- und nachfragemäßig stark gewach-senen Gemeinden Bramberg, Lamprechtshausen und Obertrum in Funktionsteilung mit ihren Nach-bargemeinden bei der angestrebten LEP-Gesamtüberarbeitung neu als Zentraler Ort der Stufe D festgelegt werden. Alternativ dazu könnte überlegt werden, die Festlegung von Zentralen Orten der Stufe D als eine Pflichtaufgabe den Regionalverbänden im Rahmen der nächsten Teil- oder Ge-samtüberarbeitung ihrer Regionalprogramme zu überantworten. Auch die Funktionsteilung eng beieinanderliegender Zentraler Orte ist vor allem in regionaler und kommunaler Kooperation zu realisieren.

Der Vorzug der Zentralen Orte vor Gemeinden ohne zentralörtlichen Status oder Zentralen Orten niedrigerer Stufe bei der Standorterhaltung, der Errichtung neuer Einrichtungen und dem Ausbau zentralörtlicher Einrichtungen ist im Hinblick auf die räumliche Bündelungsfunktion erforderlich. Dies beinhaltet auch, dass bei Schließungen von zentralörtlichen Einrichtungen diese zunächst au-ßerhalb der Zentralen Orte zu erfolgen haben. In Ausnahmefällen kann auch eine Gemeinde ohne zentralörtlichen Status oder ein Zentraler Ort niedrigerer Hierarchiestufe bevorzugt werden, wenn für die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in zumutbarer Entfernung eine Abweichung erforderlich ist oder wenn spezifische Standortanforderungen dies nötig machen.

Zu einer deutlichen Veränderung seit der LEP-Gesamtüberarbeitung 2003 ist es auch beim grenz-überschreitenden Verflechtungsbereich der Landeshauptstadt Salzburg (auf der höheren und mitt-leren Versorgungsstufe) gekommen, die in den Vorschlag zu einer überarbeiteten und ergänzten Gliederung der Raumstruktur des Landes einfließen sollen.

Der Außensaum des Salzburger Zentralraumes bzw. des Bereiches mit zumindest schwacher Zuord-nung zum Oberzentrum Salzburg umfasst nach der Neuerhebung 2013/14 den überwiegenden Teil des Innviertels, den überwiegenden Teil des Mondsee- und Atterseegebietes sowie die an Salzburg angrenzenden Gemeinden des Bezirkes Gmunden. Ebenso zählen beim bayerischen Nachbarn die rund 40 Gemeinden des Berchtesgadener Landes bzw. der östlichen Hälfte des Landkreises Traun-stein zum Außensaum mit schwacher Zuordnung zur Landeshauptstadt Salzburg (vgl. dazu auch Kap. 6.4.).

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Vorhabensbericht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms

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Geplante Änderungen durch die Abteilung Wohnen und Raumplanung

Die Festlegung der Zentralen Orte und der Auftrag zur Abgrenzung zentralörtlicher Standortberei-che werden auf Grundlage der Strukturanalyse überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Relevante Untersuchungen und Quellen

Strukturanalyse 2014/15 (Fröschl et al. 2016)

Raumordnungsbericht 2011-2014

Österreichisches Raumentwicklungskonzept 2011 (ÖROK 2012)

Ergebnisbericht DEMOCHANGE Salzburg (Ainz et al. 2013)

Territoriale Agenda der Europäischen Union 2007: III. Territoriale Prioritäten für die Entwicklung der Europäischen Union, Abs. 14 und 15.

ÖROK-Raumszenarien Österreich 2030 (Hiess et al. 2009)

Einzelhandel und Nahversorgung 2011 – Braumann et al. 2011

Grundversorgung im Land Salzburg und das System der Zentralen Orte im Land Salzburg – Ainz et al. 2014

CIMA 2014 und CIMA 2015

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Vorhabensbericht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms

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6.3. Planungsregionen und Regionalverbände

Relevante Grundlagen aus der Strukturanalyse 2014/1 5

Die Strukturanalyse (Fröschl et al. 2015, S. 51ff) hält im Wesentlichen fest, dass die bestehenden Strukturmodelle aus den Regionalprogrammen eine grundsätzliche Orientierung geben. Empfehlun-gen zur Neuabgrenzung von Planungsregionen oder Regionalverbänden sind in der Strukturanalyse nicht enthalten. Ebenso enthält die Analyse des Büros „Terra Cognita“ keine Aussage hinsichtlich einer Neuabgrenzung der Planungsregionen.

Eine Evaluierung der bestehenden Regionalverbandsgrenzen fordert jedoch das Regierungsüberein-kommen für die Legislaturperiode 2013-2018 (Arbeitsübereinkommen, S. 44). Eine solche Evaluie-rung wurde in der Masterarbeit von Thilo Vogeler (2015) durchgeführt. Dessen Ergebnis lautet, dass ein Eingriff des Landes in die Größenstrukturen der Regionalverbände nicht empfohlen wird (Voge-ler 2015, S. 127).

Geplante Änderungen durch die Abteilung Wohnen und Raumplanung

Eine Änderung dieses Kapitels ist nicht beabsichtigt.

Relevante Untersuchungen und Quellen

Strukturanalyse 2014/15 – Fröschl et al. 2015

Raumordnungsbericht 2011-2014 (ROB 2011-2014)

Grundversorgung im Land Salzburg und das System der Zentralen Orte im Land Salzburg – Ainz et al. 2014

Territoriale Agenda der Europäischen Union 2007: 2. Wir brauchen neue Formen der Partnerschaft und der politischen Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land

Mühlböck & Ritter 2013 – Positionspapier zur Gemeindestrukturreform im Unterpinzgau

Terra Cognita 2015 – Schönegger, Claudia und Thilo Vogeler (2015): Grundlagen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Regionalplanung in Salzburg im Kontext der Novellierung bzw. Änderung des Salzburger Raumordnungsgesetzes. Salzburg: unveröff. Bericht, 58 S.

Vogeler, T. (2015): Evaluierung der Salzburger Regionalplanung. Masterarbeit Naturwiss. Fakultät der Universität Salzburg. Salzburg, 316 S.

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Vorhabensbericht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms

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6.4. Grenzüberschreitenden Raumplanung

Relevante Grundlagen aus der Strukturanalyse 2014/15

Strukturanalyse 2014/15 - Fröschl et al. 2015; S. 83: Der Außensaum des Salzburger Zentral-raumes bzw. des Bereiches mit zumindest schwacher Zuordnung zum Oberzentrum Salzburg um-fasst nach der Neuerhebung 2013/14 den überwiegenden Teil des Innviertels, den überwiegenden Teil des Mondsee- und Atterseegebietes sowie die an Salzburg angrenzenden Gemeinden des Bezir-kes Gmunden. Ebenso zählen beim bayerischen Nachbarn die rund 40 Gemeinden des Berchtesga-dener Landes bzw. der östlichen Hälfte des Landkreises Traunstein zum Außensaum mit schwacher Zuordnung zur Landeshauptstadt Salzburg.

Ein Vergleich mit der Erhebung von Weichhart 1994/95 zeigt vor allem für den bayerischen Teil die wesentlichsten Veränderungen auf: vor allem für die direkten bayerischen Grenzgemeinden ist von einer stark zugenommenen (vollen) Zuordnung zum Landeshauptstadtbereich Salzburg zu sprechen. Auch der Außensaum der Landeshauptstadtstufe hat sich geschlossen über den ganzen salzburgnä-heren östlichen Teil des Landkreises Traunstein ausgedehnt, insbesondere entlang der Autobahn-achse bis zum Chiemsee. Seit dem EU-Beitritt Österreichs 1995 hat sich hier das Ausmaß der zent-ralörtlichen Interaktionen deutlich geändert, und zwar im Sinne einer kräftigen Ausweitung des Bereichs der schwachen Zuordnung bis weit in den Landkreis Traunstein hinein bzw. der Auswei-tung des Bereichs der vollen Zuordnung bei den unmittelbaren Grenzgemeinden.

Demnach bedient die Landeshauptstadt Salzburg auf der höchsten Zentralitätsstufe mit ihrem hochrangigen Angebot landesgrenzenübergreifend einen potenziellen Einzugsbereich von rund 1 Mio. Einwohnern. Auch auf der sog. Mittleren Versorgungsstufe (gehobener Bedarf) dominiert die Stadt Salzburg den gesamten Zentralraum und hat ihren Nachfragerzuwachs aus dem Bayerischen um ein Vielfaches vergrößert bzw. die Einzugsbereiche von Freilassing, Bad Reichenhall, Berchtes-gaden und von Traunstein stark überlagert.

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern sowie der Regionalplan der Region Südostoberbayern hat dieser Situation auf bayerischer Seite Rechnung getragen und eine Reihe von bayerischen Ge-meinden den Stadt- und Umlandbereich sowie dem regionalen Ergänzungsbereich zum Stadtumland zugeordnet. Die Raumplaner in Bayern und Salzburg gehen davon aus, dass sich die grenzüber-schreitenden Verflechtungen auch in Zukunft weiter intensivieren werden und die bayerischen Gemeinden dabei eine Reihe von Funktionen für die gesamte Stadtregion übernehmen können. Neben der Versorgungssituation ist dabei vor allem an die Bereiche Wohnen, Arbeiten, Verkehr, Tourismus, Freizeit und Erholung gedacht (siehe auch Masterplan Kernregion Salzburg).

Grenzüberschreitende Gemeindeverbände zwischen Oberösterreich und Salzburg haben seit dem 28.Mai 2015 eine Rechtsgrundlage durch die Vereinbarung gemäß Art 15a Abs 2 und 116a Abs 6 B-VG zwischen dem Land Oberösterreich und dem Land Salzburg über die Bildung von Gemeindever-bänden, welchen Gemeinden beider Länder angehören, LGBl. Nr. 51/2015.

Mit dem Freistaat Bayern können grenzübergreifende Verbünde auf Grundlage des Salzburger EVTZ-Anwendungsgesetzes gegründet werden.

Geplante Änderungen durch die Abteilung Wohnen und Raumplanung

Die neuen Möglichkeiten zu grenzüberschreitenden Planungsprozessen sollen berücksichtigt wer-den.

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Relevante Untersuchungen und Quellen

Strukturanalyse 2014/15 (Fröschl et al. 2016)

Raumordnungsbericht 2011-2014 (ROB 2011-2014)

Österreichisches Raumentwicklungskonzept 2011 (ÖROK 2012)

Territoriale Agenda der Europäischen Union 2007: 3. Wir unterstützen die Bildung wettbewerbsfä-higer und innovativer regionaler Cluster in Europa.

Einzelhandel und Nahversorgung 2011 – Braumann et al. 2011

Grundversorgung im Land Salzburg und das System der Zentralen Orte im Land Salzburg – Ainz et al. 2014

CIMA 2014 und CIMA 2015

Masterplan für die Kernregion Salzburg

6.5. Kapitel 5.A. Definitionen

Das bestehende LEP 2003 enthält bereits einige wichtige Definitionen, die sich in

der praktischen Anwendung bewährt haben.

Geplante Änderungen durch die Abteilung Wohnen und Raumplanung

Ergänzung von Definitionen nach Maßgabe von neuen Festlegungen.

Relevante Untersuchungen und Quellen

Strukturanalyse 2014/15 (Fröschl et al. 2016)

Raumordnungsbericht 2011-2014

Österreichisches Raumentwicklungskonzept 2011 (ÖROK 2012)

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Vorhabensbericht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms

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6.6. Kapitel 5.B.Siedlungswesen

Die in der Folge dargestellten Handlungs- und Maßnahmenfelder stellen die Mög-

lichkeiten dar, wie die angesprochenen Problembereiche einer Lösung zugeführt

werden konnten. Daraus lässt sich noch nicht eine konkrete Änderungsabsicht der

Abteilung ableiten.

Relevante Grundlagen aus der Strukturanalyse 2014/15

Regionale Handlungs- und Maßnahmenfelder aus der Strukturanalyse 2014/15 (Fröschl et al. 2015, S. 399-404, ausgewählte Maßnahmenvorschläge).

1. Salzburger Zentralraum

• Flächenverbrauch und Zersiedelung / Siedlungsqualität, Baulandmobilisierung und aktive Bo-denpolitik / leistbares Wohnen sowie die verstärkte Abstimmung von Siedlungsentwicklung und Verkehr sind die wohl prioritärsten Handlungsfelder in der Salzburger Raumentwicklung und damit auch in der Zentralraumentwicklung.

• Sorgsamer Umgang mit Bauland, Mobilisieren/Verfügbarmachung der vorhandenen Baulandre-serven – Reduzieren der Baulandreserven, die nicht verfügbar sind – Stärkung der Position der Gemeinden bei der Baulandvorsorge (am Bodenmarkt) durch ein Bündel an Maßnahmen:

o Trotz der in vielen Gemeinden vorhandenen großzügigen Baulandreserven – aktuell im Land Salzburg beinahe 900 ha Wohnbauland gewidmet und unverbaut - ist die Verfügbarkeit an Baugrundstücken an den richtigen Standorten gering. Steigender Siedlungsdruck ist die Folge bzw. dem Baulandüberhang / Baulandhortung steht eine steigende Nachfrage gegenüber, sodass oft nicht einmal der dringendste Wohnbedarf abzudecken ist. Die Nachfrage kann häufig nur durch die weitere Neuausweisung von Bauland (rund 80 bis 100 ha jährlich) gedeckt werden, obwohl eine Mobilisierung von jährlich nur wenigen Prozent die zu erwartende Einwohnerentwicklung samt einer ortsüblichen und verträglichen Dichte unterbringen könnte. Aufgrund der Begrenztheit der Ressource Boden steigen die Grundpreise – speziell in Gunstlagen – in zum Teil unerschwingliche Höhen. Durch eine Reihe von Maßnahmen zur stärkeren und effizienteren Mobilisierung der Baulandreserven soll bzw. muss dieser Entwicklung entgegengewirkt werden.

o Im Vordergrund steht hier die Prüfung, Beurteilung und nach Jahren der Diskussion über den rechtli-chen Handlungsspielraum die Entscheidung zum konsequenten Einsatz verbindlicher rechtlicher und fiskalischer Möglichkeiten bzw. Regelungen (Abschluss von geeigneten und rechtsverbindlichen Raumordnungsverträgen/Raumordnungsvereinbarungen viel stärker nutzen samt stärkerer fachlicher Beratung der Gemeinden, Weiterverfolgung von verfassungsrechtlichen Änderungen zur Ermöglichung von wirksameren Raumordnungsverträgen bzw. zur Erhöhung der Anwendungsbereitschaft, neue Re-gelungen für automatische Rückwidmungen bzw. befristete Neuwidmungen, verpflichtender Infra-strukturkostenbeitrag ab Widmung, verpflichtende und bedarfsorientierte Vorbehaltsflächen für den förderbaren Wohnbau zur Senkung des Preisniveaus für leistbares Wohnen…).

o Aktive Bodenpolitik durch die Gemeinden, insb. Umsetzung von sog. „Baulandsicherungsmodellen“ mit Hilfe der Gemeinden, um zu erschwinglichem Bauland bzw. leistbarem Wohnen für die einheimi-sche Bevölkerung und junge Familien zu kommen: Bodenbevorratung oder Grundankauf durch Ge-meinden selbst bzw. die Baulandsicherungsgesellschaft LandInvest oder Vermittlung zwischen Ver-käufer und Bauwerber bzw. Raumordnungsverträge zwischen Gemeinde und Grundbesitzer vor der Umwidmung, Festlegung von Vergaberichtlinien sowie möglichst von fachlicher Begleitung und ein-heitlichen Bebauungsvorgaben.

• Verstärkte Orientierung jeder angestrebten Siedlungsentwicklung am Ziel kompakter, ÖV-bedienter Siedlungen und flächensparender Bebauungsformen. Diese Zielrichtung ist entspre-chend den regionalen Gegebenheiten umzusetzen:

o Unter Berücksichtigung des beschränkten bis sehr beschränkten Anteils des Dauersiedlungsraumes im

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Vorhabensbericht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms

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Zentralraum und insb. im Innergebirg, der zusätzlich durch zahlreiche Gefahrenzonen und Schutzbe-reiche eingeschränkt wird, ist ein haushälterischer Umgang mit dem nichtvermehrbaren Gut Boden erforderlich, um künftigen Generationen Entwicklungsmöglichkeiten zu sichern und um öffentliche Mittel sparsam und nachhaltig einzusetzen.

o Die Gemeinden sollen sich entsprechend ihrer Stärken und Standortvorteile entwickeln, daneben ist aber auch besonders das regionale Denken in der Siedlungsentwicklung zu beachten. Vor allem im Zentralraum ist die Abstimmung der räumlichen Entwicklung der Gemeinden besonders wichtig, um gegenseitige Beeinträchtigungen und Fehlentwicklungen zu vermeiden und eine gut abgestimmte Inf-rastruktur zu ermöglichen.

o Die aufeinander abgestimmten räumlichen, funktionalen und Richtwertfestlegungen der Landespla-nung und der Regionalplanung für den gesamten (grenzüberschreitenden) Zentralraum sind wesentli-che Entwicklungsvorgaben, für die eine konsequentere Zielverfolgung wünschenswert wäre.

o Eine möglichst gute Nutzung der bestehenden Bausubstanz und der bestehenden Baulandflächen soll genauso wie die Rückwidmung von Baulandreserven in Streulagen zur Verdichtung der Siedlungsge-biete beitragen.

o Die verkehrlichen Wirkungen bzw. die gegebenen Verkehrsinfrastrukturen sind im Hinblick auf die Kompaktheit der Siedlungsstruktur bei der Neuwidmung von Bauland zu berücksichtigen.

o Weitere Forcierung und Stärkung bzw. Evaluierung der raumordnerischen Steuerungswirkung der Wohnbauförderung in Bezug auf bodensparendes Bauen sowie die verkehrliche und infrastrukturelle Lage des Bauplatzes.

o Verstärkte Initiativen im Bereich des Mietwohnbaus bzw. Erhöhung des Angebotes an leistbarem Wohnraum infolge der stark gestiegenen räumlichen und beruflichen Mobilität. Diesem Bedürfnis kann mit Mietwohnungen besser begegnet werden als mit Wohnungseigentum. Weiters sind die fi-nanziellen Erfordernisse für den Wohnungsinteressenten geringer. Auch einem Leerstehen von Ge-bäuden soll entgegengewirkt werden, die Nutzung bestehender Gebäude verringert den Neubaube-darf.

o Durchführung von bewusstseinsbildenden Maßnahmen wie Wettbewerbe zur Erhöhung der Wohnqua-lität, Wettbewerbe zur Weiterentwicklung von Formen des verdichteten Flachbaus, Einsatz von Me-diationsverfahren zur erweiterten Interessensabstimmung in der Raumplanung, exemplarische Dar-stellung der Kosten für die Errichtung und Erhaltung der kommunalen Infrastruktur in Abhängigkeit vom Standort eines Siedlungsgebietes.

• Verstärkte Forcierung der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung, die vorhandenen Poten-ziale der Innenentwicklung sind möglichst vorrangig zu nutzen und die gestalterischen Möglich-keiten des Bebauungsplanes vermehrt einzusetzen:

o Die vorrangige Innenentwicklung ist für jede kompakte Siedlungsentwicklung (Siedlung der kurzen Wege) sowie für die Funktionsfähigkeit der bestehenden Versorgungsinfrastruktur wesentlich. Eine auf die Außenentwicklung orientierte Siedlungsentwicklung führt zu erhöhten Kosten und Unteraus-lastung der bestehenden Einrichtungen.

o Um die Innenentwicklung zu stärken müssen vorhandene und für die bauliche Nutzung geeignete Flä-chenpotenziale (Baulandreserven, Brachflächen, leerstehende Bausubstanz) sowie die Möglichkeiten zur Nachverdichtung vorrangig genutzt werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des de-mographischen Wandels von hoher Bedeutung für funktionsfähige und attraktive Innenstädte und Ortskerne, die als wirtschaftliche und soziale Mittelpunkte erhalten, weiterentwickelt und gestärkt werden müssen. Die laufende städtebauliche und ortsgestalterische Erneuerung trägt wesentlich zur Erreichung dieser Ziele bei.

o Ein geeignetes Instrument zur systematischen Erfassung und zum Nachweis vorhandener und verfüg-barer Flächenpotenziale und zum Abgleich mit den ermittelten Bedarfen ist z.B. ein kommunales GIS-gestütztes Flächenmanagement. In diesem werden die Entwicklungspotenziale vollständig er-fasst, kontinuierlich aktualisiert und laufend in notwendigen Planungsverfahren verwendet. Dieses System ist auch hilfreich beim Umgehen mit Eigentümerinteressen.

o Erhalten und, soweit erforderlich, beleben der Ortskerne als Zentren des kommunalen Lebens. Aus einer Vielzahl von Gründen besteht die Gefahr einer Funktionsentleerung der Ortskerne durch Rück-gang der Wohnbevölkerung in den Zentren als auch durch die Auslagerung von zentralen Funktionen wie Handel und Dienstleistungen an Standorte in Randlagen oder deren Konzentration an wenigen,

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überörtlich bedeutsamen Standorten.

o Bemühen um eine verträgliche Funktionsmischung von Wohnen, Arbeiten, Versorgen und Landwirt-schaft. Eine strikte Trennung der Funktionen verursacht ein wesentlich höheres Verkehrsaufkommen und bedingt einen höheren Flächenbedarf für Siedlungszwecke. Weiters trägt eine verträgliche Funk-tionsmischung auch zur Belebtheit und Lebendigkeit in den Siedlungsgebieten bei.

o Erhaltung und behutsame Weiterentwicklung historischer Ortskerne, Gebäudeensembles und Einzel-objekte. Die Attraktivität von Ortskernen und deren gegenüber vielen Neubaugebieten höhere Ge-staltqualität werden maßgeblich von der historischen Bausubstanz sowie der räumlichen Anordnung geprägt. Diese Elemente sollen möglichst erhalten und sinnvoll weitergenutzt werden.

o Vermehrte Nutzung der Möglichkeiten des Bebauungsplanes zur Förderung der gestalterischen Quali-tät von Neubaugebieten. Die „Gesichtslosigkeit“ vieler Neubaugebiete wird besonders im Vergleich zu den Ortskernen und zu einzelnen älteren Siedlungen deutlich. Um einen dauerhaften Verlust an Gestaltqualität zu vermeiden, soll in Neubaugebieten verstärkt auf qualitative Merkmale geachtet werden. Dies gilt in besonderem Maße auch für Gewerbegebiete.

o Stärkung des Bewusstseins für die Notwendigkeit eines schonenden Umgangs mit erhaltenswerter Bausubstanz und für die Berücksichtigung von Gestaltungsprinzipien bei Neubaugebieten. Durchfüh-rung von Pilotprojekten wie der Sanierung eines Ortskerns sowie der Gestaltung einer attraktiven Neubausiedlung und der Neubebauung eines Gewerbegebietes. Vielfach sind gelungene Beispiele nur einer kleinen Fachöffentlichkeit bekannt. Durch die Dokumentation solcher Beispiele wird die Dis-kussion belebt und die Vielfalt geeigneter Lösungen verdeutlicht.

2. Salzburger Innergebirg

• Schaffung eines leistbaren Bauland- und Wohnungsangebotes für Einheimische, Steuerung der Zweitwohnsitzproblematik und der siedlungs- und landschaftsprägenden touristischen Nutzung, Schutz des Siedlungsraumes vor Naturgefahren, Vermeidung von Zersiedlung und Verbessern der Anbindung an den ÖV sowie Gegensteuern zum Abwanderungstrend in den zentrenferneren ländlichen Gemeinden sind die wohl prioritärsten Handlungsfelder bezüglich Siedlungsentwick-lung im Salzburger Innergebirg.

• Mobilisierung der vorhandenen Baulandreserven und Vorsorge der Gemeinden durch Baulandsi-cherungsmodelle.

o Gerade im Innergebirg mit seinem äußerst begrenzten Dauersiedlungsraum und der hohen touristi-schen Nachfrage ist die Schaffung eines leistbaren Baulands- und Wohnungsangebotes für die Be-darfsdeckung der einheimischen Bevölkerung ein großes Problem. Die Gemeinde soll nicht nur über die Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung, sondern auch aktiv die Bodenpolitik mitbestimmen können. Durch den Erwerb von Flächen für Baulandsicherungsmodelle z.B. ist es möglich, steuernd einzugreifen und eine im kommunalen Interesse gelegene Siedlungsentwicklung voranzutreiben.

• Gegensteuern zur Zweitwohnsitzproblematik bzw. zur Entlastung des Bodens- und Wohnungs-marktes von der Nachfrage nach (faktischen) Zweitwohnsitzen.

o In vielen Innergebirgsgemeinden wird der Bodenmarkt stark von der Nachfrage nach Zweitwohnsitzen bzw. Nicht-Hauptwohnsitzen bestimmt, wodurch die Baulandpreise für die ortsansässige Bevölkerung kaum mehr leistbar sind – im Durchschnitt sind rund ¼ aller Wohnungen bzw, in einer ganzen Reihe von Intensivtourismusgemeinden bis mehr als die ½ aller Wohnungen Nicht-Hauptwohnsitzwohnungen. Eine wirksame Kontrolle der Eigenschaft von Wohnsitzen als Haupt- bzw. Zweitwohnsitz ist nur sehr eingeschränkt möglich. Daher sind alle Maßnahmen vergleichend zu prü-fen und einzusetzen, mit denen die Attraktivität und Legalität der Errichtung von Zweitwohnsitzen und Appartementanlagen reduziert werden kann.

o Auswirkungen der Zunahme von Zweitwohnungen: „Überfremdung“ der Gemeinde, Verdrängung Ein-heimischer vom Wohnungsmarkt, relativ geringe Wertschöpfung im Vergleich zur Hotellerie, Sied-lungsdruck und Landschaftsverbrauch, „Geisterorte“ außerhalb der Saison, hohe Infrastrukturanfor-derungen bei schwankender Auslastung etc.

• Schutz des Siedlungsraumes vor zunehmenden Naturgefahren – höhere Anforderungen an die Planung.

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Vorhabensbericht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms

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o Im stark begrenzten alpinen Dauersiedlungsraum ist der Schutz der Siedlungen vor zunehmenden Na-turgefahren ein ganz wesentliches Handlungsfeld. Konsequentes Freihalten der Gefahrenzonen von zusätzlichen höherwertigen Nutzungen im Wege der Raumplanung. Keine Widmungen und Bauplatz-erklärungen in den HQ30-Bereichen und in den wesentlichen Hochwasserabfluss- und Rückhaltebe-reichen. Rückwidmung von als Bauland gewidmeten Flächen in auf Grund geänderter Verhältnisse besonders gefährdeten Bereichen. Neuwidmung von Bauland in gelben Gefahrenzonen nur unter be-sonderer Berücksichtigung von Art und Intensität der Gefahren sowie der Folgekosten von Schutz-maßnahmen.

• Gegensteuern zum Abwanderungstrend in den zentrenferneren ländlichen Gemeinden – Wandel aktiv und regional (mit einem Bündel an Maßnahmen) gestalten.

o Rund ¼ aller Innergebirgsgemeinden (rund 20 Gemeinden bzw. 12 % der Innergebirgs-Bevölkerung) gehört zu den meist zentrenferneren Kleingemeinden mit Abwanderung und Stabilisierungsbedarf – alle Lungauer Seitentäler, Tauernseitentäler, oberstes Salzachtal/Oberpinzgau, Unterpinzgau. Hier ist jeweils einer Sondersituation mit peripherer Lage, Mangel an Erwerbsmöglichkeiten und Perspek-tiven, größere Distanzen zu Einrichtungen der Daseinsvorsorge sowie Bevölkerungsrückgang bzw. Abwanderung junger Bevölkerung und Verschiebung der Altersstruktur gerecht zu werden.

o Schaffung von verfügbaren und leistbaren Grundstücken bzw. Wohnraum, um junge Menschen in den dörflichen Gemeinden zu halten.

o Für die am stärksten von der Abwanderung betroffenen Gemeinden sollen Maßnahmen und Initiativen besonders unterstützt werden, die auf die Erhaltung der Lebensqualität und der lokalen Identität der Bewohner abzielen.

o Einrichtungen der medizinischen und sozialen Grundversorgung sowie der Nahversorgung sollen vor Ort erhalten bleiben und auf die neuen Anforderungen ausgerichtet werden.

o Die regionale Kooperation der Gemeinden soll eine gute Versorgungsqualität sichern und die ÖV-Erreichbarkeit von höherwertigen und flexiblen Angeboten der Daseinsvorsorge sowie von qualifizier-ten Arbeitsplätzen soll regional garantiert sein.

o Es braucht generell ein Bündel von Maßnahmen, die über die Möglichkeiten der Raumplanung weit hinausgehen mit einer aktiven Steuerung von rückläufigen Prozessen wie Umnutzung im freiwerden-den Gebäudebestand, Mehrfachnutzung von Einrichtungen, Dorfläden, Direktvermarktung, mobile Versorgung, Mikro-ÖV-Systeme, Kooperationen und starkes Nutzen der Vereinsstrukturen, innovative Tourismusprojekte und verstärkte Inwertsetzung der Ressourcen.

o Es braucht die Durchführung von Aktionen und Projekten wie die Oberpinzgauer Rückholaktion und Standortwerbung (Komm Bleib!) mit attraktiven Angeboten von Arbeitsplätzen, Wohnungen, Bau-grund, Kinderbetreuung, Schulen etc. für Rückkehrwillige und Zuwanderer.

o Sowie das Projekt „Biosphärenpark Lungau“ mit der Inwertsetzung des charakteristischen Lungauer Natur- und Kulturraumes samt allen seinen regionalen Besonderheiten und mit der Vereinbarung, die soziale und wirtschaftliche Entwicklung nachhaltig und modellhaft mit Hilfe eines gemeinsamen Ma-nagements zu unterstützen und voranzubringen.

Geplante Änderungen durch die Abteilung Wohnen und Raumplanung

Im Rahmen der Überarbeitung wird geprüft werden, ob eine differenzierte Festlegung nach Raum-strukturen notwendig ist, weil spezifische Maßnahmen geboten erscheinen.

Sowohl im Kapitel B.1 als auch im Kapitel B.2 sollen die vorhandenen Ziele und Maßnahmen insbe-sondere hinsichtlich Bodenschutz, Klimaschutz, Ortskernstärkung und kompakte Siedlungsentwick-lung, Umweltschutz und sozialer- und demographischer Wandel überarbeitet werden.

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Vorhabensbericht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms

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Relevante Untersuchungen und Quellen

Strukturanalyse 2014/15 (Fröschl et al. 2016)

Raumordnungsbericht 2011-2014

Österreichisches Raumentwicklungskonzept 2011 (ÖROK 2012)

Ergebnisbericht CLISP Salzburg (Dollinger et al. 2011)

Ergebnisbericht DEMOCHANGE Salzburg (Ainz et al. 2013)

Gender Practise und Kriterien in der Raumplanung (Zibell et al. 2006)

Territoriale Agenda der EU: III: Territoriale Prioritäten für die Entwicklung der Europäischen Union

ÖROK-Raumszenarien Österreich 2030 (Hiess et al. 2009)

Reduzierung des Verbrauchs landwirtschaftlicher Böden. Maßnahmenvorschläge (BMLUW 2015)

Bodencharta 2014

Einzelhandel und Nahversorgung 2011 – Braumann et al. 2011

Grundversorgung im Land Salzburg und das System der Zentralen Orte im Land Salzburg – Ainz et al. 2014

CIMA 2014 und CIMA 2015

6.7. Kapitel 5.C Landschaftsschutz und -entwicklung (Naturraum, Frei-raum und Landschaft)

Relevante Grundlagen aus der Strukturanalyse 2014/15

Regionale Handlungs- und Maßnahmenfelder aus der Strukturanalyse 2014/15 (Fröschl et al. 2015, S. 409-414, ausgewählte Maßnahmenvorschläge).

• Rund 80 % des Landesgebietes sind von Bergland und Gebirgszügen durchzogen, mehr als 40 % der Landes-fläche sind Waldgebiet, 10 % sind intensiv landwirtschaftlich und rund 20 % extensiv land- bzw. almwirt-schaftlich genutzt und zwar von den etwa 3.800 Betrieben im Zentralraum und den rund 6.000 Betrieben im Innergebirg. Aufgrund der Lage und der Topografie des Landes Salzburg nehmen natürliche und natur-nahe Flächen einen hohen Anteil ein. Die Erhaltung des naturräumlichen Potenzials ist im Bereich des Naturschutzes durch eine ganze Reihe unterschiedlicher Schutzgebiete abgesichert. Daneben sind auch der Gewässerschutz sowie der Schutz vor Naturgefahren und der punktuelle Naturschutz in Form von Naturdenkmälern, Pflanzen- und Tierschutz von besonderer Bedeutung.

o Bezüglich naturschutzrechtlich geschützter Gebiete steht der Lungau mit einem Anteil von 45 % an seiner gesamten Bezirksfläche eindeutig an der Spitze aller Landesteile, gefolgt vom Pinzgau mit 38% sowie vom Pongau und der Stadt Salzburg mit 26 %. Die Gesamtbilanz der Flächenausmaße für Schutzgebiete auf Bezirksebene ist insgesamt leicht zunehmend.

o Bezüglich Handlungsfeld heißt das, weitere Verstärkung der Tätigkeiten in den Schutzgebieten selbst als wesentliches Element der Salzburger Naturschutzarbeit, insbesondere in den Bereichen Manage-ment, Monitoring, Öffentlichkeitsarbeit, Regionalentwicklung und Kommunikation mit den Grundbe-sitzern. Forcieren des Vertragsnaturschutzes und des Instrumentes „Ausgleichsmaßnahmen“ aufgrund von Beeinträchtigungen infolge eines nachgewiesenen hohen öffentlichen Interesses. Erhaltung und Neuschaffung ökologisch und landschaftsästhetisch wertvoller Flächen und Kleinstrukturen in der Landschaft in Kooperation mit der Landwirtschaft. Sensibilisierung für Naturschutzanliegen bei den Betreibern touristischer Einrichtungen und bei den Gästen.

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o Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert der Natur sind nicht nur Schutzgüter nach dem Salzburger Naturschutzgesetz, sondern stellen darüber hinaus einen wichtigen Entspan-nungs- und Rückzugsort für Einheimische und Gäste dar und haben enorme wirtschaftliche Bedeu-tung.

o Es sind verbindliche Rahmenbedingungen zu setzen, die zur dauerhaften Sicherung eines natur-, landschafts- und gesellschaftsverträglichen Tourismus erforderlich sind. Erholung und Erlebnis in der Natur haben ein großes Potenzial und sollen noch besser als Stärke, auch im Zusammenhang mit den intensiven Freizeiteinrichtungen, kommuniziert werden. Die touristische Entwicklung und die Ver-besserung der Umgebungsqualität sind in den Tourismusgemeinden mit Hilfe der Instrumente der ört-lichen und überörtlichen Raumordnung zu steuern und es ist für ein geordnetes Nebeneinander mit anderen Nutzungen zu sorgen.

o Ziel ist die Vermeidung von Nutzungskonflikten und von nachteiligen Auswirkungen durch Schianla-gen, touristische Freizeitinfrastruktur und ausgedehnte Zweitwohngebiete mit Ferien- und Apparte-menthäuser sowie die Berücksichtigung der ökologischen und landschaftlichen Belastbarkeit des Raumes. Landwirtschaftliche Nutzung, regionale Produkte, Kulturlandschaftspflege und touristische Angebote sollen aufeinander abgestimmt sein.

o Aufgrund der vielfältigen Bedeutung der Landwirtschaft und der Waldbewirtschaftung stellen die Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung in der Fläche und das Halten und Verbessern der ökologi-schen Standards ein zentrales Handlungsfeld dar. Die Abgeltung von Leistungen im öffentlichen Inte-resse (umweltschonende Bewirtschaftung, Schutz vor Naturgefahren, Erhaltung der Kulturlandschaft) ist dabei eine wesentliche Voraussetzung für die Erhaltung der Land- und Forstwirtschaft mit all ih-ren positiven Nebeneffekten für die Gesellschaft, die Wirtschaft, die Lebensqualität und die touristi-sche Attraktivität. Die Bergland- und Bergwaldwirtschaft ist eine wichtige Voraussetzung für eine verantwortungsbewusste Entwicklung des alpinen Raumes, vor allem auch im Hinblick auf die Her-ausforderungen des Klimawandels.

o Die Flächeninanspruchnahme für Bau- und Verkehrsflächen und die damit verbundene Zerschneidung der Landschaft hat negative Auswirkungen auf die Biodiversität, desgleichen hat der Klimawandel für viele Tier- und Pflanzengruppen schon erhebliche Auswirkungen, vor allem auch im alpinen Bereich.

o Die katastrophalen Hochwasserereignisse der Jahre 2002 und 2005 waren Anlass, die Abflussuntersu-chungen und die Ausweisung von Gefahrenzonen zu aktualisieren. Landesweit wurden an den meis-ten Gewässern im Betreuungsbereich der Bundeswasserbauverwaltung und im Arbeitsbereich der Wildbach- und Lawinenverbauung die Gefahrenzonen neu berechnet und in Gefahrenzonenplänen neu ausgewiesen. Diese Pläne stellen die durch Überflutungen, Vermurungen und Rutschungen ge-fährdeten Gebiete dar, ebenso Bereiche, die für Schutzmaßnahmen freizuhalten sind oder für die ei-ne besondere Art der Bewirtschaftung erforderlich sind.

o Die Gefährdungssituation hat sich durch die neuen Berechnungen im Vergleich zu den Einschätzungen vor den letzten Hochwasserereignissen deutlich erweitert und es ist zu einer deutlich schärferen Ein-schränkung der Möglichkeiten für zusätzliche Flächenwidmungen oder Baulandnutzungen gekommen.

o Von den erweiterten Gefährdungszonierungen sind einerseits die meisten Talschaften Innergebirg be-troffen, andererseits auch viele Siedlungsbereiche im näheren Umfeld der Gewässerläufe im Flach- und Tennengau. Entsprechend angepasste Hochwasserschutzmaßnahmen erfordern sowohl einen hö-heren baulich-technischen Aufwand als auch einen grundsätzlich neuen Zugang zur Flächenvorsorge im Gesamtsystem der Wasserläufe.

• Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Umwelt und den Umweltschutzgütern ist ein Muss. Der Erhalt der Gestaltungsmöglichkeiten künftiger Generationen sowie die Sicherung der Lebensräume und der Le-bensqualität haben den Schutz der Umweltqualitäts- und Naturgüter Boden, Wasser, Luft und Klima so-wie den Lärmschutz und die Gestaltung der Energiewende zu einer zentralen Aufgabe der Raumord-nung bei ihren Abwägungsvorgängen gemacht.

o Gesunde Böden, Wasser in ausreichender Qualität und Menge sowie saubere Luft und Schutz vor Lärm sind maßgebliche Faktoren einer hohen Lebensqualität und stellen die wesentlichen Bestand-teile einer intakten Umwelt dar. Eine Erhaltung und Absicherung dieser Faktoren ist deshalb unum-gänglich und mit langfristigen zukunftsweisenden Strategien zu gewährleisten.

o Der Zustand der Fließgewässer im Land Salzburg wurde im Rahmen des nationalen Gewässerbewirt-schaftungsplans 2009 erhoben. Die chemische Qualität aufgrund siedlungsbedingter Abwässer wird bei allen Fließgewässern mittlerweile auf zumindest gut eingestuft. Insgesamt weist etwa ein Drittel

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der Gewässer auch einen guten oder sehr guten „ökologischen Zustand“ auf. Zahlreiche Fließgewäs-ser wurden aber durch Eingriffe für die Stromerzeugung, für die Infrastruktur oder zum Hochwasser-schutz erheblich verändert, womit ein mäßiger bis schlechter ökologischer Zustand verbunden ist. Über einen stufenweisen Maßnahmenplan ist bis zum Jahr 2027 zumindest ein guter ökologischer Zu-stand herzustellen. Diese Zielvorgabe hat Auswirkungen auf die Flächenvorsorge und Raumnutzung in den Gewässereinzugsbereichen, räumliche Nutzungsinteressen müssen auch hier in Zukunft klarer abgestimmt werden.

o Der Boden ist neben dem Wasser und der Luft das dritte wichtige Umweltmedium. Aufgrund seiner Unvermehrbarkeit, seiner vielfältigen ökologischen Bedeutung und der vielen Nutzungs- und Eigen-tumsinteressen steht er im Mittelpunkt vieler Vorhaben und bedarf eines besonderen Schutzes und einer besonderen Interessensabwägung.

o Aufgabe des Bodenschutzes ist die Erhaltung der Böden mit ihren natürlichen Funktionen. So gewinnt z.B. die Bodenfunktion für die Speicherung und Versickerung von Niederschlagswasser im Zusammen-hang mit dem Klimawandel und dem Hochwasserschutz immer mehr an Bedeutung. Eine besonders hohe Wertigkeit zur Abflussregulierung weisen die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Flachgau, im Salzachtal des Tennengaus sowie in den inneralpinen Becken auf.

o In den Tallandschaften des Innergebirg ist der Anteil an wertvollen „Bodenstandorten für natürliche Pflanzengesellschaften“ überdurchschnittlich hoch. Im Salzachtal und im Flachgau ist der Flächenan-teil an wertvollen „Bodenstandorten für natürliche Pflanzengesellschaften“ geringer, woraus auf ei-ne hohe Bedeutung der verbliebenen naturräumlich hochwertigen Standorte für die Sicherung der Biodiversität in diesen Teilräumen zu schließen ist.

o Die Trendentwicklung bei der Luftgüte im Land Salzburg wird maßgeblich von den Emissionen bei den Stickoxiden und Feinstaub beeinflusst. Die früher stark ansteigenden Stickstoffoxid-Emissionen – zu mehr als 60 % durch den Verkehr verursacht – gingen zwar im letzten Jahrzehnt durch reduzierte Fahrleistungen und verbesserte Antriebstechnologien zurück, weiterhin gibt es aber entlang der Hauptverkehrsachsen zahlreiche Grenzwertüberschreitungen. Belastungsschwerpunkt ist hier der Zentralraum Salzburg bis zum südlichen Tennengau, betroffen sind vorwiegend Standorte entlang der A1 und A10 und im innerstädtischen Bereich der Stadt Salzburg, wo die Jahresgrenzwerte kaum ein-zuhalten und wo emissionsmindernde Geschwindigkeitsbeschränkungen festzulegen sind.

o Etwa ein Drittel aller Salzburger Gemeinden hat einen erhöhten Anteil an lärmbelasteten Wohnbe-reichen, dort ist mehr als 20 % der Widmungsfläche lärmbelastet. Gemeinden entlang des hochrangi-gen Straßennetzes sind vorrangig betroffen, zusätzlich auch einzelne touristische Schwerpunktge-meinden im Pinzgau und Pongau.

o Eine ähnliche Aussage ist aus dem aktuellen Entwurf zum Umgebungslärm-Aktionsplan für Salzburg abzuleiten: In Gemeinden entlang der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr (rd. 8.500 Kfz/24h) leben bis zu 30 % der Wohnbevölkerung in Zonen mit hoher Lärmbelastung.

o Die Energiewende – die langfristige Umstellung des Energiesystems auf erneuerbare Energieträger – ist seit Jahren ein wesentliches gesellschaftliches Ziel. Dabei stellt der Klimaschutz eine bedeutende Triebfeder für die Energiewende dar.

o In Salzburg liegt bezüglich der Gestaltung der Energiewende der Anteil erneuerbarer Energie am Ge-samtenergieverbrauch mit Ende 2013 bei 45 %. Das Land Salzburg hat damit innerhalb Österreichs den zweithöchsten Anteil, nur übertroffen vom Land Kärnten (Ö. insg. 32,5 %). Zielsetzung des Lan-des Salzburg ist es, diesen Anteil bis 2020 auf 50 % anzuheben.

o Seit 2008 ist der Anteil erneuerbarer Energieträger in Salzburg um beinahe 10 % angestiegen, eine der höchsten Zuwachsraten unter allen Bundesländern. Insbesondere der direkte Brennholzeinsatz und der Biomasse-Nahwärme-Einsatz stiegen in den letzten 2 Jahrzehnten stark an. Bei Haushalten ging der fossile Energieverbrauch erkennbar zurück, Zuwächse gab es hier auch beim Fernwärmebe-zug und bei der Nutzung der Umgebungswärme über Wärmepumpen.

o Der Versorgungsgrad über Biomasse-Heizwerke steigt weiterhin an. Seit 2007 wurde der mengenmä-ßige Einsatz von Biomasse in Heizwerken verdoppelt. In mehr als zwei Drittel aller Gemeinden sind Heizwerke mit einer Mindestleistung von 100 kW in Betrieb. In etwa der Hälfte dieser Gemeinden lie-fern die Heizwerke mehr als 30 % des Wärmebedarfs. Eine Anschlussverpflichtung an die Nahwärme-netze ist aber nur über privatrechtliche Vereinbarungen beim Verkauf von Grundstücken möglich. Die Festlegung in Bebauungsplänen ist zwar im ROG vorgesehen, wird aber kaum umgesetzt.

o Auch die solare Einstrahlung gewinnt als Energiequelle für die Strom- und Wärmeproduktion an Be-

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deutung. Die Höhe des solaren Potenzials ist aber stark abhängig von der lokalklimatischen Situation, der Topographie sowie von der Ausrichtung und Größe der Dachflächen. Der Anteil der Dachflächen mit guter bis sehr guter Eignung zur Energieproduktion ist vor allem in den Haupttälern und Zentral-räumen des Innergebirg sowie im nördlichen Flachgau vergleichsweise hoch.

o Grundsätzlich zählt eine zuverlässige und leistbare Energieversorgung zu den bedeutsamsten Voraus-setzungen für das Funktionieren von Wirtschaft und Gesellschaft. Die wachsenden Herausforderun-gen der Energieversorgung und deren Einfluss auf den Klimawandel betreffen gerade auch Österreich und das Land Salzburg. Ein hohes Maß an Energieautarkie bedeutet einen wesentlichen Standortvor-teil sowohl für die Betriebe als auch für die Haushalte. Dazu zählt nicht nur die Produktion von Ener-gie aus den regional verfügbaren erneuerbaren Energieträgern, sondern auch die Entwicklung von energieeffizienten Bauformen und Gebäuden.

o Mit der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 wurden Strategien für den Umbau des Landes zu einer klimaschonenden und energieautonomen Gesellschafts- und Wirtschaftsweise zusammenge-fasst. Als erstes Etappenziel sollen bis 2020 (Masterplan Klima + Energie 2020) die Treibhausgas-Emissionen durch Einsparung bei den fossilen Energieträgern um 30 % gesenkt werden (gegenüber Ba-sisjahr 2005) und die erneuerbaren Energien auf einen 50% Anteil ausgebaut werden. Hierzu gehören folgende Maßnahmenfelder: Ausbau Öffentlicher Verkehr und Radverkehr, Ersatz alter Ölkessel durch Pellets oder Fernwärme, Umstellung aller Landesgebäude auf erneuerbare Energien und Energie-Monitoring, Forcierung von Geothermie als Erdgasersatz im Fernwärmenetz, dosierter Wasserkraft-ausbau, Ausbau von Photovoltaik, Solarwärme und Heizungswärmepumpen sowie Einstieg in die Windkraftnutzung.

• Der Klimawandel beeinflusst vielfach die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes, wes-halb eine Auseinandersetzung in der Raumplanung unverzichtbar ist. Der Raumplanung wird auf interna-tionaler wie nationaler und regionaler Ebene eine herausgehobene Bedeutung für den Klimaschutz und die Klimawandelanpassung beigemessen. Hier sind langfristige und breitgefächerte Maßnahmen und Ini-tiativen zu setzen. Klimaschutz ist damit wohl die größte umweltpolitische Herausforderung unserer Zeit, die nur bewältigt werden kann, wenn auch die Energiewende gelingt und wenn eine umfassende Energie-raumplanung klimafreundliche Raumstrukturen und klimafreundliche Mobilität ermöglicht mit einer „smarten“ Kombination von technischen und sozialen Innovationen.

o Der Alpenraum ist besonders stark vom Klimawandel betroffen, seit Beginn der Industrialisierung ist die mittlere Temperatur in Österreich um ca. 2 °C gestiegen. Hauptverantwortlich für den Tempera-turanstieg mit all seinen Folgen ist das menschliche Handeln mit dem hohen Verbrauch an fossilen Energieträgern (Kohle, Öl, Gas), der unmittelbar mit dem CO2-Ausstoß zusammenhängt. Die CO2-Emissionen haben mit ca. 80 % den größten Anteil von allen Treibhausgasen an der globalen Erwär-mung. Noch haben wir es in der Hand, unkontrollierbare Folgen des Klimawandels zu vermeiden bzw. zu begrenzen und eine Reihe von Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Klimaschutz in Form von Energie- und Treibhausgaseinsparungen sowie die Erhöhung der Energieeffizienz liegen also im vitalen Inte-resse des Landes und bieten darüber hinaus gesamtwirtschaftliche Vorteile.

o Von 1990 bis 2010 stiegen die Treibhausgasemissionen im Land Salzburg um 16 % an. Maßgeblichen Anteil an dieser Entwicklung hat der Verkehrssektor mit einem Anstieg von mehr als 60 % in diesem Zeitraum. Bei Energieerzeugung und Industrie sowie bei der Beheizung sanken jedoch die Emissionen um 4 – 8 %.

o Bis zum Jahr 2030 wird lt. EU-Beschluss von 2014 eine Reduktion der klimarelevanten Emissionen um 40 % gegenüber von 1990 zugesichert. Alle Sektoren werden dabei die Emissionen bis zum Jahr 2030 gegenüber 2005 um 30 % reduzieren müssen – das Land Salzburg will dieses Ziel schon 2020 errei-chen. Ein Bündel von nationalen und regionalen Maßnahmen wird in Österreich zur Erreichung dieses Ziels erforderlich sein, darunter insbesondere auch Vorkehrungen zur Reduktion der Emissionen im Verkehr.

o Ergänzend dazu ist die Anpassung an den Klimawandel ein laufender Prozess, der sich über einen langen Zeitraum erstrecken wird und von vielen Akteuren wahrgenommen werden muss. Die Anpas-sungsstrategie des Bundes definiert Aktionen in unterschiedlichen Sektoren wie Land- und Forstwirt-schaft, Wasserwirtschaft, Katastrophenmanagement und Gesundheitsvorsorge. Im Aktivitätsfeld „Raumordnung“ werden Maßnahmen zur Sicherung der Hochwasserabflussräume, Verschränkung der Raumordnung mit der Gefahrenzonenplanung, die Sicherung von Frischluftschneisen und Freiflächen in Ballungsräumen sowie generell eine stärkere Berücksichtigung von Energieeffizienz und Boden-schutz bei der Baulandentwicklung als erforderlich erachtet.

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o Je später der Umbau eines Landes zu einer klimaschonenden Gesellschafts- und Wirtschaftsweise er-folgt, desto schwieriger und teurer wird es. Umgekehrt haben jene Regionen, die rasch beginnen, einen wesentlichen Start- und Wettbewerbsvorteil. Mit einer strategisch gut abgestimmten und poli-tisch breit getragenen Mischung aus Vermeidung (aktives Vorsorgen, Schützen und Steuern bzw. Miti-gation) sowie aus technisch und wirtschaftlicher Anpassung an den Klimawandel (Adaption) wird es möglich sein, Salzburg weiterhin im Vorderfeld der europäischen Regionen zu halten.

o Fachliche Arbeiten des Umweltbundesamtes zur Erstellung einer Nationalen Klimawandel-Anpassungsstrategie gehen von folgenden wahrscheinlichen Auswirkungen aus, wobei das Ausmaß der Folgen von den naturräumlichen und wirtschaftlichen Bedingungen vor Ort abhängig ist:

� Menschliche Gesundheit: Beeinträchtigungen durch Extremereignisse wie Hitzewellen, Über-schwemmungen und Massenbewegungen; verschärfte bioklimatische Belastungen insb. in Bal-lungsräumen, abnehmende Luftqualität, verstärkte Bildung bodennahen Ozons.

� Biologische Vielfalt: veränderte Artenzusammensetzung (Verschiebung nach N und in höhere La-gen), Zuwanderung von wärmeliebenden Arten; Veränderungen in den Lebenszyklen bei Pflanzen und Tieren.

� Wasserhaushalt: Schmelzen der Gletscher, aber meist verringerte Wassermengen im Sommer, Verlagerung Hochwasserrisiko in Winter und Frühling; Gefahr durch zunehmende Starknieder-schläge; Beeinträchtigung der Energieproduktion durch unsichere Wassermengen; mehr Verduns-tung und weniger Bodenwasser im Sommer.

� Land- und Forstwirtschaft: Verlängerung der Vegetationsperiode, aber schlechtere Anbaubedin-gungen durch weniger Niederschlag (Trockenstress); Veränderung der Baumartenzusammenset-zung, Klimastress und Sturmereignisse können zur Destabilisierung vieler Schutzwälder führen.

� Tourismus: Schneemangel in tieferen und mittleren Lagen, schlechtere Beschneiungsmöglichkei-ten, erhöhtes Risiko von Extremereignissen, steigende Lawinen- und Murengefahr, Gletscher-rückgang und Auftauen Permafrostböden; Attraktivitätsverluste durch Landschaftsbildverände-rungen versus Attraktivitätssteigerung für den alpinen Sommerfrische-Tourismus.

� Siedlungsraum: Gefährdung der Bau- und Infrastruktur durch Extremereignisse, Zunahme von Nutzungskonflikten z.B. für Ausweitung von Gefahrenzonen samt Einengung der räumlichen Ent-wicklungspotenziale; verstärkte Hitzebelastung vor allem in den Städten; Abnahme des Heiz-wärmebedarfs im Winter und Zunahme des Kühlbedarfs im Sommer; wachsender Siedlungsdruck durch zusätzliche touristische Infrastruktur und Zweitwohnungsbedarf für die Verlängerung der Sommersaison in der Alpenregion; Entstehen hochgelegener Siedlungsgebiete außerhalb des Dau-ersiedlungsraumes.

.

Geplante Änderungen durch die Abteilung Wohnen und Raumplanung

♦ Prüfung der Übernahme landesweit bedeutsamer Hochwasserabflussräume der Schutz-

wasserwirtschaft

♦ Prüfung der Übernahme landesweit bedeutsamer Böden mit Produktions-, Standort-

und Reglerfunktion

♦ Prüfung der Übernahme landesweit bedeutsamer Grünkorridore

♦ Prüfung der Abgrenzung von Ruhezonen gemäß Alpenkonvention

♦ Prüfung der Abgrenzung von geologischen Risikoräumen

♦ Prüfung der alternativen Energieformen - Abgrenzung von Eignungsflächen für Wind-

kraft, Definition von Kriterien für Photovoltaikanlagen

♦ Prüfung der Übernahme landesweit bedeutsamer Rohstoffflächen

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Relevante Untersuchungen und Quellen

Strukturanalyse 2014/15 (Fröschl et al. 2016)

Raumordnungsbericht 2011-2014

Lebensraumvernetzung Salzburg (Leitner et. al. 2014)

Klima- und Energiestrategie Salzburg 2050

Masterplan Klima+Energie 2020 (Gläser 2015)

Klimawandelanpassungsstrategie Österreich (BMLUW 2012)

Österreichisches Raumentwicklungskonzept 2011 (ÖROK 2012)

Reduzierung des Verbrauchs landwirtschaftlicher Böden. Maßnahmenvorschläge (BMLUW 2015)

Bodencharta 2014 (Ökosoziales Forum 2014)

Leitfaden Bodenschutz bei Planungsvorhaben (Knoll et al. o.J.)

Ergebnisbericht CLISP Salzburg (Dollinger et al. 2011)

Ergebnisbericht DEMOCHANGE Salzburg (Ainz et al. 2013)

Gender Practise und Kriterien in der Raumplanung (Zibell et al. 2006)

Territoriale Agenda der EU: III: Territoriale Prioritäten für die Entwicklung der Europäischen Union

ÖROK-Raumszenarien Österreich 2030 (Hiess et al. 2009)

Grundversorgung im Land Salzburg und das System der Zentralen Orte im Land Salzburg – Ainz et al. 2014

6.8. Kapitel 5.D.Wirtschaft

Relevante Grundlagen aus der Strukturanalyse 2014/15

Regionale Handlungs- und Maßnahmenfelder aus der Strukturanalyse 2014/14 (Fröschl et al. 2016, S. 417ff).

Wirtschaft allgemein

• Auf die Wirtschaft im Land Salzburg werden wie überall auf der Welt in den kommenden Jahren große Herausforderungen zukommen. Die Globalisierung wird weitergehen und der Wettbewerb der Regionen um Talente, Unternehmen, Investitionen etc. wird aufgrund der weltweiten Vernetzung und Kommunika-tion weiter zunehmen. Salzburg hat durch die hohe Natur- und Umweltqualität, die landschaftliche At-traktivität und sein Image als Musik- und Kulturstadt große Wettbewerbsvorteile im Bereich der weichen Standortfaktoren. Auch gut ausgebildete Arbeitskräfte sowie Spitzenfirmen und Leitunternehmen im in-dustriellen und Dienstleistungsbereich kann es vorweisen. Die geringe Forschungs- und Innovationsquote weist allerdings auf Defizite im regionalen Innovationssystem hin, die in einer Zeit, in der Wissen, Inno-vation und F&E immer wichtiger für das Gedeihen der Wirtschaft werden, rasch behoben werden soll-ten. Die deutlichen Verluste an Arbeitsplätzen im produzierenden Bereich in den letzten Jahren dürften neben konjunkturellen Schwächen auch auf die zum Teil wenig innovative Ausrichtung des sekundären Sektors zurückzuführen sein. Die Stärkung des Innovationspotenzials und von Forschung und Entwick-lung insbesondere im sekundären Sektor aber auch im Dienstleistungsbereich ist deshalb für die Steige-

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rung der Wettbewerbsfähigkeit von wesentlicher Bedeutung und sollte entsprechend gefördert werden.

• Notwendig ist dazu u.a. eine bessere Anbindung von Forschung und Entwicklung an die regionale Wirt-schaft und die Optimierung des Wissens- und Technologietransfers. Gerade KMUs haben oft nicht die Ka-pazitäten oder Ressourcen, sich intensiver mit F&E oder notwendigen Innovationen auseinanderzusetzen. Durch den Aufbau regionaler Forschungs- und Kompetenzzentren z.B. im Anschluss an bestehenden Techno-Zs könnte diese Lücke geschlossen werden. In gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprojek-ten sollten diese Zentren die KMUs aktiv unterstützen und gemeinsam mit ihnen neue Produkte, Verfah-ren oder Lösungen für Problemstellungen entwickeln. Als Beispiel für ein derartiges Kompetenzzentrum kann Profactor in Steyr, Oberösterreich dienen. Wichtig ist die regionale Verankerung eines derartigen Zentrums, damit es als kompetenter Partner vor Ort in Erscheinung treten kann. Deshalb wäre es sinn-voll, eine solche Einrichtung in jedem Bezirk oder zumindest Außergebirg und Innergebirg zu installieren. Insbesondere Innergebirg fehlt ein solches Zentrum. Außergebirg sind bereits mehrere Forschungsein-richtungen (z.B. Salzburg Research, Research Studio Austria, Z_GIS, Christian Doppler Labors) sowie die Universität und die FH angesiedelt, mit denen Unternehmen kooperieren können.

• Generell sollte eine engere Vernetzung von Hochschulbildung (Universität, FH) und Industrie ange-strebt werden. Idealerweise sollten an der Universität und ev. den Fachhochschulen „Innovation Labs“ eingerichtet werden, die ausgewählte Studierende dabei unterstützen, Ideen aus der Forschung bis zur Marktreife weiterzuentwickeln. Damit könnten auch Unternehmensgründungen und Start-Ups gefördert und professionell unterstützt werden.

• Innergebirg insbesondere im Pinzgau und Pongau ist eine stärkere Diversifizierung der Wirtschaft not-wendig. Die starke Orientierung am Tourismus birgt Gefahren – auch wenn er in den letzten Jahren eher stabilisierend auf den Arbeitsmarkt gewirkt hat – und sollte etwas abgebaut werden. Forschungs- und Kompetenzzentren können dazu beitragen und helfen neue Tätigkeits- und Geschäftsfelder zu erschlie-ßen. Ausgangspunkt können regionale Stärken und Potenziale sein, auf deren Basis innovative Produkte und Angebote entwickelt werden ähnlich wie z.B. im Rahmen von Tauern Health (vgl. auch Huber 2011).

• Für die stärkere Diversifizierung der Wirtschaft Innergebirg wäre es auch günstig, tertiäre Bildungsein-richtungen in der Region anzusiedeln. Derzeit konzentrieren sich diese alle im Außergebirg. Ein Zweig der Fachhochschule ähnlich dem Holztechnikum in Kuchl oder in Kooperation mit der TU München ein techni-scher Studienzweig oder zumindest eine weitere HTL zusätzlich zu Saalfelden sollten Innergebirg einen Standort finden. Dies wäre wichtig, um die Region auch für Akademiker attraktiver zu machen und damit längerfristig auch den Brain-Drain, die Abwanderung junger gut ausgebildeter Bewohner, zu verringern. Dies wird nur gelingen, wenn das Angebot an qualifizierten Arbeitsplätzen Innergebirg steigt und ein in-novationsfreundliches Klima, das Unternehmen anzieht und den Arbeitsmarkt qualitativ verbreitert, ent-steht.

• Damit wären auch die besten Voraussetzungen geschaffen, dass längerfristig Innergebirg das Einkom-mensniveau steigt.

• Forschung und Entwicklung sowie die Innovationspotenziale sollten natürlich auch im Zentralraum ausge-baut werden. Mit den zahlreich hier bereits situierten Forschungseinrichtungen wie Salzburg Research, Research Studio Austria, Z_GIS, dem Techno_Z etc. existiert hier bereits ein innovatives Umfeld, dass weiter gefördert und v.a. in Richtung Kooperationen mit und zwischen Unternehmen entwickelt werden sollte. Auch spezifische Stärkefelder wie Geoinformatik oder Design sollten entsprechend weiter entwi-ckelt werden.

• Eine große Herausforderung nicht nur für Salzburg sondern für die Wirtschaft generell stellt die zuneh-mende Digitalisierung der Wirtschaft dar. Die klassischen Produktionstechniken verschmelzen immer mehr mit digitalen Technologien, Maschinen, Werkstoffe oder Produkte kommunizieren selbständig mit-einander. Robotik und Sensorik erhalten neuen Auftrieb, das Internet der Dinge und die Industrie 4.0 aber auch das mobile Internet und Cloud Computing eröffnen neue Möglichkeiten der Steuerung und Au-tomatisierung, deren Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Arbeitsmarkt noch schwer abzu-schätzen sind aber voraussichtlich zu einem tief greifenden Wandel in der Wirtschaft führen werden. Die-se Entwicklung bietet Chancen und Gefahren für alle Regionen des Landes, Chancen aber nur dann, wenn rechtzeitig reagiert wird und Unternehmen und Gesellschaft innovativ, kreativ aber auch kritisch mit die-sen neuen Möglichkeiten umgehen lernen.

• Eine wichtige Basis um für die Industrie 4.0 gerüstet zu sein stellt die Informations- und Kommunikations-technologie dar. Salzburg hinkt im Österreichvergleich etwas nach, nur im Bezirk Salzburg-Umgebung weist der Bereich Information und Kommunikation eine hohe Dynamik auf. Allein zwischen 2008–2014 ist hier die Zahl der Arbeitsplätze um 135 % bzw. um 980 gestiegen. Mit Ausnahme des Bezirks Hallein ist der

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Bereich in allen Bezirken gewachsen allerdings wesentlich schwächer und auf relativ niedrigem Niveau. IKT wird in den nächsten Jahren (vor dem Hintergrund der weiter zunehmenden Digitalisierung der Wirt-schaft) zweifellos eine Schlüsseltechnologie darstellen. Deshalb sollte der Bereich insbesondere Innerge-birg entsprechend gefördert und mit Bildungsangeboten massiv untersetzt werden. Dies gilt in allen Regi-onen gleichermaßen. Die oben angesprochenen Forschungs- und Kompetenzzentren sowie Bildungsein-richtungen sollten jedenfalls auch eine adäquate IKT-Ausbildung umfassen bzw. entsprechendes Knowhow anbieten.

• Der Breitbandausbau ist flächendeckend und insbesondere in den ländlichen Gemeinden im gesamten Land voranzutreiben. Denn ein leistungsfähiges mobiles Internet ist Voraussetzung dafür überhaupt an dieser digitalen Revolution teilnehmen zu können.

• Für touristisch geprägte Gemeinden ist schnelles Internet essentiell, weil die Gäste heute erwarten ohne Probleme, schnell und kostenlos im Internet surfen zu können. Für ländliche Gemeinden und insbesonde-re zentrenferneren Gemeinden mit Stabilisierungsbedarf und Abwanderung ist schnelles Internet wichtig, weil damit Arbeitsplätze, die auf schnelles Internet angewiesen sind (z.B. IKT, Medienbereich, CAD, De-sign) im Ort ermöglicht werden. Gerade die zunehmende Digitalisierung ermöglicht heute orts- und zeit-unabhängiges Arbeiten in größerem Ausmaß. Das könnte für kleinere zentrenfernere Orte ein Vorteil sein und günstigenfalls die Abwanderung junger qualifizierter Leute mangels Arbeitsmöglichkeiten im Ort ver-ringern. Voraussetzung dafür ist aber, dass eine leistungsfähige Breitbandverbindung zu den Zentren be-steht. Teleworking, Homeoffice-Lösungen etc. lassen sich dann gut umsetzen und könnten so auch an-sonsten notwendiges Pendeln zum Arbeitsplatz reduzieren.

• Auch Gemeinden können von einer guten Breitbandversorgung profitieren. Wenn es Sinn macht könnten sie z.B. in leerstehenden Gebäuden im Ortszentrum einen Coworking space einrichten, in dem sie dann kreativen jungen Leuten aus der Gemeinde Arbeitsplätze günstig zur Verfügung stellen könnten. Auch dies könnte ein Modell sein, das besonders in zentrenferneren Gemeinden junge Leute im Ort halten und zugleich zur Belebung von Ortskernen beitragen könnte.

• Die Digitalisierung der Wirtschaft kann durch die damit verbundene Automatisierung und Individualisie-rung der Produktion günstigenfalls auch zu einer Reindustrialiserung der Salzburger Wirtschaft beitragen. Denn Industrien, die wegen zu hoher Lohnkosten ins Ausland verlagert wurden, könnten bei automatisier-ter und damit günstiger Produktion wieder zurück verlagert werden. Entscheidend wird immer mehr das Knowhow bzw. das Wie der Produktion, die Produktion selbst werden großteils und selbständig Maschinen übernehmen. Diese Potenziale zur Reindustrialisierung gilt es abzuklären und gezielt als Gegengewicht zur weiteren Dienstleistungsorientierung zu forcieren – wiederum in allen Regionen Innergebirg wie Au-ßergebirg.

• Die Raumplanung ist gefordert, für zukünftige Gewerbegebiete und Betriebsstandorte vorzusorgen und bei Bedarf entsprechende Vorrangbereiche auszuweisen. Dabei sollte in allen Regionen (Planungsregio-nen) eine gemeinsame und regional abgestimmte Entwicklung von Betriebsstandorten und Gewerbegebie-ten im Vordergrund stehen. Ideal ist es, wenn diese gemeinsamen Planungsbemühungen durch einen in-terkommunalen Finanzausgleich untersetzt sind wie es z.B. im Oberpinzgau der Fall ist.

Landwirtschaft

• Die Landwirtschaft stellt insbesondere in den ländlichen Gemeinden Innergebirgs und Außergebirgs die wesentliche Lebensgrundlage für Teile der Bevölkerung dar. Diese Lebensgrundlage gilt es zu schützen und nachhaltig zu sichern. Dazu ist es notwendig, eine weitere Zersiedlung der Landschaft und Sied-lungsausweitung ins Grünland zu verhindern. Die Siedlungstätigkeit sollte sich auf bereits bestehende Ortszentren konzentrieren und eine weitere Verbauung bzw. Versiegelung landwirtschaftlicher Flächen vermeiden.

• Ein großer Anteil der Salzburger Landwirte setzt bereits auf Biolandwirtschaft und damit auf einen mög-lichst nachhaltigen und sorgsamen Umgang mit den Ressourcen der Natur. Diesen Ansatz gilt es zu stär-ken und weiter zu fördern.

• Eine wichtige Strategie zur Stabilisierung und Förderung ländlicher Räume besteht in der Diversifizierung des Angebots. Dies reicht von der Inwertsetzung des landschaftlichen und kulturellen Potenzials z.B. durch geführte Wanderungen, Almbewirtschaftung, Direktvermarktung, den Ausbau der Energieunabhän-gigkeit z.B. durch Biomasseheizungen bis zur Entwicklung regionaler Wertschöpfungsketten (z.B. Um-welttourismus, lokale Marken/Produkte, traditionelles Handwerk), Teleworking etc. Besonders in ländli-chen Gemeinden, zentrenferneren Gemeinden mit Stabilisierungsbedarf aber auch touristischen ländli-

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chen Gemeinden ist es wichtig, vorhandene Potenziale zu heben und u.a. auch für den Tourismus aktiv zu nutzen. In den touristischen Gemeinden ist die Landwirtschaft generell essentiell, weil sie im Rahmen der Landschaftspflege der Landschaft erst jenes Gepräge verleiht, dass Jahr für Jahr wieder Touristen anzieht. Insofern ist der Tourismus auf die Landwirtschaft angewiesen, die Landwirtschaft kann vom Tou-rismus wiederum als zusätzliche Einnahmequelle profitieren.

Tourismus

• Intensivtourismusregionen (touristischer Intensivraum Innergebirg und touristisch geprägter Zentral-raum) sollten versuchen, ihre Märkte zu erweitern und maßgeschneiderte Angebote abseits massentouris-tischer Charakteristika zu entwickeln um Sättigungstendenzen auszugleichen. Hier muss in Betracht ge-zogen werden, dass aufgrund der bereits erreichten hohen Tourismusintensität impulsgebendes Wachs-tum der Nachfrage bisweilen nur mehr schwierig zu realisieren ist (vgl. ÖROK 2012, S. 24 bzw. Lohmann et al. 2014, S. 2).

• Für die Raumordnung stellen diese touristischen Intensivräume eine Herausforderung dar. So treibt die hohe Baulandnachfrage für (saisonal bzw. nur temporär genutzte) Beherbergungsbetriebe und Zweit-wohnsitze die Grundstückspreise (und Wohnkosten) nach oben. Für Einheimische ist dadurch die Schaf-fung neuen Wohnraums oftmals nicht mehr leistbar (vgl. BMLFUW 2011, S. 8).

• Die Gemeinden sollten frühzeitig durch Baulandsicherungsmodelle, Raumordnungsverträge und ähnliches sicherstellen, dass Einheimische im Ort wohnen bleiben können.

• Generell scheint in den Intensivtourismusgemeinden ein Plafond erreicht zu sein. Beherbergungsgroßbe-triebe sollten nur mehr in Ausnahmefällen genehmigt werden. Die Bautätigkeit sollte sich auf die Be-standserhaltung und Sanierung konzentrieren. Ein weiteres Ausufern dieser Gemeinden führt tendenziell zum Verlust an Attraktivität und ist für den Tourismus auf Dauer eher schädlich.

• Die Übernutzung als Ferienhaus- und Zweitwohnsitz- bzw. Altersruhesitzgebiet, aber auch als Wohn- und Unternehmensstandort führen bei gleichzeitigem Ausbau des Beherbergungsangebotes außerdem zu Ur-banisierungs- und Verstädterungstendenzen und damit zum Verlust dörflich-alpiner Siedlungsstrukturen (siehe auch BBR 2003, S. 33–35). Ein Beispiel dafür in Salzburg ist Saalbach-Hinterglemm, das nur mehr wenig von einem gewachsenen Ort an sich hat und großteils urban geprägt ist. Damit geht aber auch viel von Atmosphäre und Authentizität verloren, weswegen viele Touristen Salzburg besuchen.

• Die Kommerzialisierung der Landschaft durch Freizeiteinrichtungen oder die Projektierung touristischer Beherbergung außerhalb des Dauersiedlungsraumes fördern den Flächenverbrauch in den landschaftlich attraktivsten Gebieten. Damit wird aber zugleich die Grundlage jeglicher Tourismusentwicklung im Al-penraum gefährdet (vgl. Espon 2006 bzw. Dollinger 2007).

• Räume abseits der kapitalkräftigen Tourismuszentren (ländliche Gemeinden Innergebirg und Außergebirg) sollten (wertschöpfungsstarke) Nischen etablieren, um ihre touristische Entwicklung langfristig stabil zu halten bzw. überhaupt am Tourismuswachstum partizipieren zu können.

• Wichtig ist auch der Aufbau und die Weiterentwicklung themenorientierter und regionsspezifischer Stra-tegien, z. B. durch die Verbindung von Tourismus mit Gesundheit und Medizin, um Ansatzpunkte für regi-onalspezifische Tourismusstrategien zu finden.

• Die Auswirkungen des Klimawandels auf den Tourismussektor sind schwer abzuschätzen. Hiess et.al. hal-ten eine zweigeteilte Entwicklung für wahrscheinlich: Konzentrierter Massentourismus im Wintersport in schneesicheren Tourismuszentren und Erfahrungsorientierter Tourismus (Ökotourismus, Sanfter Touris-mus etc.) in Kombination mit Wellness-Angeboten in niedrigeren Lagen, Tälern und Seengebieten der Al-pen (vgl. Hiess et al. 2009, S. 205).

• Dieser erfahrungsorientierte Tourismus mit regionsspezifischen Angeboten stellt außerhalb der Intensiv-tourismusregionen eine strategisch sinnvolle Option dar und sollte in den ländlichen touristischen Ge-meinden Inner- und Außergebirgs forciert werden.

• Im Bezirk Salzburg-Umgebung stellt die Kombination von Bade-Seen im Alpenvorland und die Kalkalpen, die zum Wandern einladen, ein einzigartiges Potenzial für den Tourismus dar und sollte entsprechend genutzt werden.

• Wichtig ist auch, die kleinen Skigebiete zu sichern solange dies möglich ist.

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Arbeitsmarkt

• Wie die Wirtschaft steht auch der Arbeitsmarkt vor großen Herausforderungen. So wird der demografi-sche Wandel dazu führen, dass die Belegschaften in Unternehmen im Schnitt immer älter werden und mehrere Generationen umfassen werden. Laut Wirtschaftsleitbild 2011 bilden damit Themen wie „alters-gerechtes Arbeiten“, „Gesundheitsvorsorge“, „Vereinbarkeit von Familien und Beruf“ sowie „gezielte In-tegration von Menschen mit Migrationshintergrund“ den Schlüssel, um den Standort Salzburg und die Un-ternehmen auf die Auswirkungen der demografischen Entwicklung vorzubereiten und das verfügbare Hu-manpotenzial besser zu erschließen (vgl. Huber 2011, S. 138).

• In Bezug auf das Alter ist ein Bewusstseinswandel gegenüber älteren ArbeitnehmerInnen notwendig – sowohl bei Älteren selbst als auch den Unternehmen und der Gesellschaft. Es herrscht immer noch eine defizitäres Altersbild vor, das besagt, dass Ältere weniger leistungsfähig seien als Jüngere. Das stimmt in der Form nicht. Ältere sind nicht weniger leistungsfähig als Jüngere (Näheres hierzu: Ainz u. Rau 2014).

• Ein wichtiger Punkt ist, dass auch ältere Mitarbeiter rechtzeitig in Weiterbildungsaktivitäten eingebunden werden. Das wird gerade im Zuge der Digitalisierung breiter Wirtschaftsbereiche immer wichtiger wer-den, um lebenslanges Lernen im Betrieb wird man nicht herumkommen. Es ist auch nur mehr eine Frage der Zeit bis das Pensionsantrittsalter erhöht werden wird, umso wichtiger ist neben einer präventiven Gesundheitsvorsorge im Betrieb auch eine laufende Weiterqualifizierung der Belegschaft.

• Gerade für Geringqualifizierte wird es in Zukunft durch die Digitalisierung sowie weitere Technisierung und Automatisierung breiter Produktionsbereiche tendenziell immer weniger Arbeitsmöglichkeiten ge-ben. Eine rechtzeitige Höher- und Weiterqualifizierung, Umschulungsangebote etc. sind deshalb nötig, um sie im ersten Arbeitsmarkt halten zu können. Für Langzeitarbeitslose haben sich Transitarbeitsplätze in Sozioökonomischen Betrieben und Gemeinnützigen Beschäftigungsprojekten sowie Case Management-Ansätze bewährt. Solche Angebote sollten in allen Arbeitsmarktregionen entsprechend dem Bedarf aus-gebaut und forciert werden. Auch gemeindenahe Angebote zur Unterstützung des zweiten und dritten Arbeitsmarktes sollten überlegt werden. Arbeit stellt noch immer das beste Mittel zur Integration, Ar-mutsbekämpfung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dar und sollte entsprechend gefördert wer-den. Dabei ist Arbeit in einem ganzheitlichen Sinne zu verstehen und sollte nicht nur Lohnarbeit umfas-sen sondern jede für die Gesellschaft wertvolle Tätigkeit.

• Eine Herausforderung wird auch die Integration der Flüchtlinge und Asylbewerberinnen in den Salzburger Arbeitsmarkt darstellen. Neben der Vermittlung der deutschen Sprache, der Feststellung der Kompeten-zen und Fähigkeiten der Flüchtlinge und deren Bereitschaft unsere Normen und Werte zu akzeptieren, ist für die Integration vor allem auch die Offenheit der einheimischen Gesellschaft ihnen gegenüber not-wendig. Diese Offenheit ist leider in vielen Gemeinden, wie die schwierige Suche des Landes nach Quar-tieren für Asylsuchende zeigt, noch nicht gegeben. Das ist schade, denn Menschen aus anderen Kulturen können das gesellschaftliche Leben bereichern bzw. ergänzen. In einer globalisierten Wirtschaft liegt ge-rade in der Diversität der Gesellschaft ein Wettbewerbsvorteil. Insofern können auch die Flüchtlinge den Arbeitsmarkt bereichern sofern sie entsprechend integriert und deren Kompetenzen genutzt werden. Ein wichtiges Feld könnte hier u.a. der Tourismus darstellen, indem z.B. syrische Restaurants eröffnet wer-den oder die vielen arabischen Gäste im Land Salzburg zusätzlich durch arabisch sprechendes Serviceper-sonal unterstützt wird. Außerdem werden viele dieser Flüchtlinge wieder in ihr Heimatland zurückkeh-ren, wenn es die Situation erlaubt. Wenn sie mit positiven Erfahrungen aus Salzburg und gut aus- bzw. weitergebildet in ihr Land zurückkehren, bestehen gute Chancen, dass sie den geschäftlichen oder priva-ten Kontakt nach Salzburg auch weiterhin aufrechterhalten. Für eine exportorientierte Wirtschaft wie die Salzburger ist dies jedenfalls ein großer Vorteil.

• Wichtig ist auch, dass in allen Gemeinden nach Möglichkeit Arbeitsplätze geschaffen werden und die Zentralisierung der Arbeitsmärkte nach Möglichkeit reduziert wird. Die diesbezüglichen Potenziale der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft und die Möglichkeiten des zeit- und ortsunabhängigen Arbei-tens sollten verstärkt berücksichtigt und genutzt werden.

Grund- und Nahversorgung

• Keine weitere Zentralisierung von Grundversorgungs- und Nahversorgungseinrichtungen. Die Stadt- und Umlandbereiche im Zentralraum und Innergebirg sind inzwischen in der Regel überversorgt und saugen Kaufkraft aus den umgebenden Regionen ab. In den Stadt- und Umlandbereichen sollten deshalb in Zu-kunft auch keine Flächen mehr für Handelsgroßbetriebe gewidmet werden.

• Zusätzliche Nahversorgungseinrichtungen sollten nur mehr in unterversorgten Regionen wie im Unter-

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pinzgau, dem Lungau und in der Osterhorngruppe genehmigt werden und primär in Gemeinden oder ein-wohnerstarken Zentralen Orten, die derzeit ohne Nahversorgung auskommen müssen oder in denen die Versorgungsqualität, das heißt der Anteil der Einwohner, die innerhalb 1.000 m ein Lebensmittelgeschäft erreichen, gering ist.

• Nahversorgungseinrichtungen sollten außerdem nicht mehr auf der „Grünen Wiese“ entstehen sondern nur mehr in Ortszentren genehmigt werden. Sie sollten für möglichst viele Bewohner ohne Kfz fußläufig erreichbar sein. Sie sollen zur Belebung und Stärkung von Ortskernen beitragen und somit auch eine ge-sellschaftliche und nicht nur primär Versorgungsfunktion wahrnehmen.

• An Standorten, die wirtschaftlich kaum zu halten oder zu betreiben sind, sollten innovative Kombinatio-nen von Grundversorgungsdiensten zur Angebotserweiterung oder Betreiberformen (z.B. Nachbarschafts-läden u.ä.) überlegt werden. Diese Ansätze sollten, wo immer möglich und sinnvoll, mit Initiativen zur Belebung der Ortskerne kombiniert und somit Synergien genutzt werden.

Geplante Änderungen durch die Abteilung Wohnen und Raumplanung

In Abstimmung mit den betroffenen Abteilungen sollen neue räumliche Ziele und Maßnahmen für die Themenfelder Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft sowie Versorgungsinfrastruktur ausgear-beitet werden.

Relevante Untersuchungen und Quellen

Strukturanalyse 2014/15 (Fröschl et al. 2016)

Raumordnungsbericht 2011-2014

Salzburg.Standort.Zukunft. Wirtschaftsprogramm Salzburg 2020 (Huber 2011)

Salzburger Tourismus. Gesund.Innovativ.Nachhaltig. Strategieplan Tourismus 2020 (Huber 2013)

Klima- und Energiestrategie Salzburg 2050

Masterplan Klima+Energie 2020 (Gläser 2015)

Klimawandelanpassungsstrategie Österreich (BMLUW 2012)

Österreichisches Raumentwicklungskonzept 2011 (ÖROK 2012)

Reduzierung des Verbrauchs landwirtschaftlicher Böden. Maßnahmenvorschläge (BMLUW 2015)

Bodencharta 2014 (Ökosoziales Forum 2014)

Leitfaden Bodenschutz bei Planungsvorhaben (Knoll et al. o.J.)

Ergebnisbericht CLISP Salzburg (Dollinger et al. 2011)

Ergebnisbericht DEMOCHANGE Salzburg (Ainz et al. 2013)

Gender Practise und Kriterien in der Raumplanung (Zibell et al. 2006)

Territoriale Agenda der EU: III: Territoriale Prioritäten für die Entwicklung der Europäischen Union

ÖROK-Raumszenarien Österreich 2030 (Hiess et al. 2009)

Einzelhandel und Nahversorgung 2011 – Braumann et al. 2011

Grundversorgung im Land Salzburg und das System der Zentralen Orte im Land Salzburg – Ainz et al. 2014

CIMA 2014 und CIMA 2015

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6.9. Kapitel E.Infrastruktur

Relevante Grundlagen aus der Strukturanalyse 2014/15

Regionale Handlungs- und Maßnahmenfelder aus der Strukturanalyse 2014/15 (Fröschl et al. 2016, S. 429ff).

Technische Infrastruktur

• Die Energiewende – die langfristige Umstellung des Energiesystems auf erneuerbare Energieträger – ist seit Jahren ein wesentliches gesellschaftliches Ziel. Dabei stellt der Klimaschutz eine bedeutende Trieb-feder für die Energiewende dar.

• In Salzburg liegt bezüglich der Gestaltung der Energiewende der Anteil erneuerbarer Energie am Gesam-tenergieverbrauch mit Ende 2013 bei 45 %. Das Land Salzburg hat damit innerhalb Österreichs den zweit-höchsten Anteil, nur übertroffen vom Land Kärnten (Ö. insg. 32,5 %). Zielsetzung des Landes Salzburg ist es, diesen Anteil bis 2020 auf 50 % anzuheben.

• Seit 2008 ist der Anteil erneuerbarer Energieträger in Salzburg um beinahe 10 % angestiegen, eine der höchsten Zuwachsraten unter allen Bundesländern. Insbesondere der direkte Brennholzeinsatz und der Biomasse-Nahwärme-Einsatz stiegen in den letzten 2 Jahrzehnten stark an. Bei Haushalten ging der fossi-le Energieverbrauch erkennbar zurück, Zuwächse gab es hier auch beim Fernwärmebezug und bei der Nutzung der Umgebungswärme über Wärmepumpen.

• Der Versorgungsgrad über Biomasse-Heizwerke steigt weiterhin an. Seit 2007 wurde der mengenmäßige Einsatz von Biomasse in Heizwerken verdoppelt. In mehr als zwei Drittel aller Gemeinden sind Heizwerke mit einer Mindestleistung von 100 kW in Betrieb. In etwa der Hälfte dieser Gemeinden liefern die Heiz-werke mehr als 30 % des Wärmebedarfs. Eine Anschlussverpflichtung an die Nahwärmenetze ist aber nur über privatrechtliche Vereinbarungen beim Verkauf von Grundstücken möglich. Die Festlegung in Bebau-ungsplänen ist zwar im ROG vorgesehen, wird aber kaum umgesetzt.

• Auch die solare Einstrahlung gewinnt als Energiequelle für die Strom- und Wärmeproduktion an Bedeu-tung. Die Höhe des solaren Potenzials ist aber stark abhängig von der lokalklimatischen Situation, der To-pographie sowie von der Ausrichtung und Größe der Dachflächen. Der Anteil der Dachflächen mit guter bis sehr guter Eignung zur Energieproduktion ist vor allem in den Haupttälern und Zentralräumen des In-nergebirg sowie im nördlichen Flachgau vergleichsweise hoch.

• Grundsätzlich zählt eine zuverlässige und leistbare Energieversorgung zu den bedeutsamsten Vorausset-zungen für das Funktionieren von Wirtschaft und Gesellschaft. Die wachsenden Herausforderungen der Energieversorgung und deren Einfluss auf den Klimawandel betreffen gerade auch Österreich und das Land Salzburg. Ein hohes Maß an Energieautarkie bedeutet einen wesentlichen Standortvorteil sowohl für die Betriebe als auch für die Haushalte. Dazu zählt nicht nur die Produktion von Energie aus den regional verfügbaren erneuerbaren Energieträgern, sondern auch die Entwicklung von energieeffizienten Baufor-men und Gebäuden.

• Mit der Klima- und Energiestrategie SALZBURG 2050 wurden Strategien für den Umbau des Landes zu einer klimaschonenden und energieautonomen Gesellschafts- und Wirtschaftsweise zusammengefasst. Als erstes Etappenziel sollen bis 2020 (Masterplan Klima + Energie 2020) die Treibhausgas-Emissionen durch Einsparung bei den fossilen Energieträgern um 30 % gesenkt werden (gegenüber Basisjahr 2005) und die erneuerbaren Energien auf einen 50% Anteil ausgebaut werden. Hierzu gehören folgende Maßnahmenfel-der: Ausbau Öffentlicher Verkehr und Radverkehr, Ersatz alter Ölkessel durch Pellets oder Fernwärme, Umstellung aller Landesgebäude auf erneuerbare Energien und Energie-Monitoring, Forcierung von Ge-othermie als Erdgasersatz im Fernwärmenetz, dosierter Wasserkraftausbau, Ausbau von Photovoltaik, So-larwärme und Heizungswärmepumpen sowie Einstieg in die Windkraftnutzung.

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Soziale Infrastruktur

Bildung

• Aufwertung des Bildungssystems im Innergebirg. Die Bildungschancen Außergebirg und Innergebirg sind derzeit ungleich verteilt. Alle tertiären Bildungseinrichtungen und weiterführenden technischen Schulen sind im Zentralraum situiert. Dies sollte in Zukunft durch Ansiedlung einer Fachhochschule bzw. eines Fachhochschulzweigs und/oder einer Höheren Technischen Schule geändert werden. Damit würden sich nicht nur die Bildungschancen der Jugendlichen Innergebirg deutlich verbessern, sondern mittel- bis län-gerfristig das Bildungsniveau bzw. die Akademikerquote steigen und in weiterer Folge auch mehr qualifi-zierte Arbeitsplätze entstehen. Dies würde auch ein wichtiges Gegengewicht zum derzeit stark dominie-renden Tourismus darstellen und sich sowohl auf das Einkommensniveau der Bevölkerung als auch auf die Qualität des regionalen Innovationssystems positiv auswirken. Damit sollte auch der „Brain-Drain“, die Abwanderung gut ausgebildeter junger Leute aufgrund mangelnder Arbeitsplätze, reduziert werden.

• Weiter oben wurde die Ansiedlung eines Forschungs- und Kompetenzzentrums Innergebirg angeregt. Die vorgeschlagenen Bildungseinrichtungen (FH, HTL) sollten jedenfalls mit diesem Forschungs- und Kompe-tenzzentrum kooperieren, gemeinsame Synergien sollten genutzt werden. Ziel sollte sein, einen Innova-tions-, Bildungs- und Forschungspool Innergebirg zu entwickeln, der in die Region ausstrahlt und die an-sässigen Unternehmen in Forschungs- und Innovationsprojekte einbindet.

• Alle Regionen im Zentralraum wie Innergebirg werden sich in Zukunft verstärkt mit der Digitalisierung der Wirtschaft (Industrie 4.0, Internet der Dinge etc.) auseinandersetzen müssen. Dieses Thema sollte wei-terhin wie von der ITG bereits initiiert intensiv im Dialog zwischen Wissenschaft und Unternehmen the-matisiert und diskutiert werden. Es ist zu erwarten, dass vor allem KMU vermehrt Unterstützung brau-chen werden um den Umstieg in die digitale Zukunft primär als Chance zu begreifen und weniger als Ge-fahr. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema ist jedenfalls notwendig und sollte weiterhin durch Veranstaltungen, Förderprogramme etc. forciert werden.

• IKT sollte insbesondere auch Innergebirg eine größere Rolle spielen. Die Potenziale werden derzeit nicht ausgeschöpft, Arbeitsplätze in diesem Bereich nehmen zwar in allen Regionen zu, aber auf recht niedri-gem Niveau. Gerade für oben angeführte Bildungs- und Forschungseinrichtungen sollte IKT ein wesentli-cher Baustein der Ausbildung bzw. Forschung sein.

• Auch in der beruflichen Weiterbildung sollte IKT entsprechend positioniert und gefördert werden. Mehr digitale Praxis wäre auch in den Schulen wünschenswert z.B. durch den Einsatz von Laptops oder Tablets und die gezielte Nutzung des Internets im Unterricht.

• Wünschenswert wäre auch, wenn die gemeinsame Schule der 10–14-Jährigen und die Ganztagesschule auf breiter Front eingeführt werden würde. Jedenfalls sollten die Möglichkeiten, die das Bildungsministerium mit der Schulreform 2016 vorsieht, genutzt werden. Damit könnte die Chancengerechtigkeit erhöht und die frühzeitige Selektion zwischen AHS und NMS ein Ende haben. Die Ganztagsschule (verschränkte Form) würde v.a. mehr Chancengerechtigkeit für Schülerinnen mit Migrationshintergrund und/oder die Eltern haben, die sie wenig in schulischen Belangen unterstützen können oder wollen, bedeuten (vgl. Ainz 2015).

• Gerade Schülerinnen mit Migrationshintergrund werden vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlings- und Asylproblematik in den nächsten Jahren verstärkt in die Schulen drängen. Schulische Ganztagsformen wären sicherlich die beste Variante um ihnen möglichst rasch die deutsche Sprache und die gesellschaft-lichen und kulturellen Werte Österreichs zu vermitteln.

• Auch für die erwachsenen Flüchtlinge und Asylsuchenden sind Deutsch-Kurse und nach Feststellung ihrer Kompetenzen entsprechende Weiterbildungsaktivitäten zu organisieren. Ziel sollte die Integration in den Arbeitsmarkt und die Teilhabe der Asylsuchenden am gesellschaftlichen und kulturellen Leben sein. Nur so wird Integration funktionieren, ansonsten besteht die Gefahr, dass sich eine Parallelgesellschaft unzu-friedener Asylantinnen herausbildet.

• In allen Regionen sollten regionale Bildungskonzepte erstellt und regelmäßige Bildungsdialoge zwischen regionaler Wirtschaft, Schulen und Weiterbildungsanbieterinnen stattfinden.

• Im Rahmen der Berufs- und Ausbildungswahl bzw. Berufsorientierung sollten die Kontakte zwischen regi-onaler Wirtschaft und Schulen weiter intensiviert und die Einrichtungen vernetzt werden. Bewährt haben sich in der Steiermark sogenannte Berufs-Findungs-Begleiterinnen, die die Jugendlichen bei der Berufs- oder Bildungswahl professionell unterstützen und als Mittler zwischen Schulen und Unternehmen auftre-

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ten. Dieses Modell könnte auch für Salzburg adaptiert und umgesetzt werden (vgl. Ainz 2015). Es könnte den Talentecheck, der in Salzburg eingeführt wurde, ergänzen und die Berufswahl für die Jugendlichen erleichtern.

• Der Raumplanung kommt u.a. die Aufgabe zu, potenzielle Standorte für Bildungs- und Forschungseinrich-tungen insbesondere Innergebirg zu sichern und bei Bedarf entsprechende Vorrangflächen auszuweisen.

Gesundheit

• Die ärztliche Versorgung der Bevölkerung sollte weiter ausgebaut werden. Die Versorgung mit praktischen Ärzten ist in allen Regionen gegeben, im Unteren Saalachtal und Unteren Salzachpongau sowie im Salzach-Tennengau wären zusätzlich praktische Ärzte wünschenswert.

• Das Angebot an Fachärzten sollte insbesondere im Unteren Saalachtal und Unterpinzgau ausgebaut wer-den, hier gibt es bisher gar keine Fachärzte. Auch die Osterhorngruppe ist mit Fachärzten schlecht ver-sorgt, zusätzliche Fachärzte wären wünschenswert.

• Was Innergebirg vor allem fehlt sind Psychotherapeuten und Psychologen. Das Angebot an Psychotherapie und psychologischer Beratung ist Innergebirg wesentlich schlechter als Außergebirg. Im Pongau sind vor allem der Enns-Pongau und das Gasteinertal mit jeweils zwei Psychologen/Psychotherapeuten deutlich unterversorgt. Im Pinzgau trifft dies auf alle Regionen mit Ausnahme des Zeller Beckens zu. Im Unter-pinzgau und Unteren Saalachtal steht nur jeweils ein Psychologe oder eine Psychotherapeutin zur Verfü-gung. Auch im Lungau sind nur vier Psychologen/Psychotherapeuten im Einsatz. Das Angebot Innergebirg ist insgesamt nicht befriedigend und sollte deutlich erweitert und ausgebaut werden.

• Der Gesundheits- und Sozialbereich wird in Zukunft sicherlich wichtiger werden. Einerseits wird, bedingt durch die demografische Entwicklung, der Bedarf nach gesundheitsbezogenen Dienstleistungen, Pflege, unterstützende soziale Dienste etc. weiter steigen. Andererseits nimmt das Gesundheitsbewusstsein zu und der Bedarf nach freizeitorientierten gesunden Angeboten steigt. Für Salzburg mit seinen hervorra-genden naturräumlichen und kulturlandschaftlichen Schätzen ergeben sich in der Verbindung Touris-mus/Freizeit-Gesundheit hervorragende Möglichkeiten zur Positionierung. Auch in der Verknüpfung For-schung-Gesundheit, die z.B. in Projekten zum Wert des Skifahrens für Ältere erfolgreich vorexerziert wurde, ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten für fruchtbringende und wirtschaftlich verwertbare Projek-te. Das Potenzial des Themas Gesundheit sollte systematisch und jeweils regionsspezifisch erschlossen und ausgebaut werden.

Kinderbetreuung

• Wichtig ist in allen Regionen ein bedarfsorientierter Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes. Vor allem bei den unter Dreijährigen hat Salzburg Nachholbedarf, in allen Regionen des Landes sollten zusätzliche Angebote geschaffen werden.

• Notwendig ist in vielen Einrichtungen auch die Ausweitung der Tages-, Wochen- und Jahresöffnungszei-ten. In immer mehr Familien sind beide Elternteile berufstätig, die Öffnungszeiten sollten sich darauf einstellen. Ideal wären Öffnungszeiten von 7-18 Uhr und zwar in allen Regionen und nicht nur in städti-schen. Von 8-17 Uhr sollten alle Kindergärten inklusive Krabbelstuben verpflichtet sein offen zu haben. Es sollte auch keine Jahresschließzeiten geben.

• Schließlich sollte die Kinderbetreuung kostenlos angeboten werden. Es ist unverständlich, für die Kinder-betreuung Geld zu verlangen und für ein Studium nicht!

• Anzustreben ist auch eine weitere Attraktivierung des Kinder-Pädagoginnen-Berufs insbes. auch für Män-ner. Die lang fällige Gehaltserhöhung im Land Salzburg geht in die richtige Richtung.

• Im ländlichen Raum sollte die Vernetzung sozialer Dienstleistungen forciert werden um das Fehlen flä-chendeckender Angebote im Bereich Kinderbetreuung, Pflege etc. auszugleichen und Frauen eine stärke-re Beteiligung am Erwerbsleben zu ermöglichen.

• Der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen ist wichtig, um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erreichen. Zumindest genauso wichtig ist aber auch, dass sich die Männer stärker als bisher in Erziehung und Haushalt engagieren. Dazu sollte u.a. eine verpflichtende Väterkarenz eingeführt werden. Frauen sollten jedenfalls aufgrund von Kindern nicht mehr gezwungen sein, ihre berufliche Karriere auf-zugeben.

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• Wünschenswert wäre auch mehr Erfahrungsaustausch zwischen den Kinderbetreuungsinitiativen in den Regionen.

• Der aktuelle starke Zuzug von Flüchtlingen und Asylsuchenden wird auch die Kinderbetreuungseinrichtun-gen vor großen Herausforderungen stellen, sowohl was die Vermittlung der deutschen Sprache als auch die Integration der Kinder in die Gesellschaft anbelangt. Den Kindergarten-Pädagoginnen sollten dazu entsprechende Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

• Kinderbetreuungseinrichtungen sind für die Grundversorgung der Bevölkerung ein sehr wichtiger Dienst. Die Raumplanung sollte darauf achten, dass die Standorte der Einrichtungen gut situiert sind und die re-gionalen Einzugsgebiete gut abdecken. Die Einrichtungen sollten fußläufig gut erreichbar sein.

Seniorenbetreuung

• Wichtig ist eine demographiesensible Politik, die die Ansprüche und Bedürfnisse der älteren Mitbürger und Bevölkerungsgruppen berücksichtigt und in die regionalen bzw. kommunalen Entwicklungsvorstellun-gen einbezieht (z.B. in Bezug auf Aufrechterhaltung der Nahversorgung, der Mobilität, des sozialen Mitei-nander etc.).

• Das klassische Altersheim wird in Zukunft in allen bzw. vielen Gemeinden durch eine Reihe weiterer An-gebote ergänzt werden. Diese werden u.a. umfassen: weiterer Ausbau der mobilen Dienste, Schaffung einer Tagesbetreuung, Einrichtungen für betreutes und betreubares Wohnen, Errichtung oder Ausbau von Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen etc. Ziel muss es sein, für Ältere jeweils dem Ge-sundheitszustand passende Betreuungsangebote zur Verfügung stellen und flexibel auf den Bedarf reagie-ren zu können.

• Die Anforderungen an die Gemeinden werden jedenfalls steigen. Umso wichtiger sind die interkommuna-le Kooperation und die regionale Abstimmung auch in Form gemeinsamer regionaler Betreuungskonzepte. Diese gilt es gemeinsam zu entwickeln und umzusetzen.

• Die Raumplanung muss die demographische Entwicklung immer mitbedenken und rechtzeitig gemeinsam mit den Gemeinden und Regionen Flächenvorsorge für notwendige Versorgungseinrichtungen betreiben.

Verkehrsinfrastruktur

• Eine der wichtigsten Handlungs- und Zukunftsaufgaben jeder Landes- und Regionalentwicklung ist es, ein hohes Maß an effizienter und verträglicher Mobilität für alle sicherzustellen und umweltfreundlich zu ge-stalten.

• Raum- und Mobilitätsentwicklung sind im Sinne einer verkehrsdämpfenden Raumplanung eng aufeinander auszurichten. Die Raumentwicklung ist die entscheidende Steuerungsgröße beim Mobilitätsverhalten, wenngleich die rechtliche Kompetenz der Raumordnung in Fragen des Verkehrs stark eingeschränkt ist.

• Jeder nicht notwendige Verkehr soll vermieden werden, vorzugsweise durch Standortoptimierung der zentralörtlichen Funktionen, verdichtete Siedlungsstruktur und wohnungsnahe Versorgungseinrichtungen.

• Der notwendige Verkehr soll zu umweltfreundlichen Verkehrsarten hin verlagert werden: zu Fuß gehen, Fahrrad, Bahn und Bus, Fahrgemeinschaften. Dazu braucht es die Attraktivierung des ÖV und den Anreiz zur Nutzung der Bahn im Gütertransport.

• Der ÖV soll entlang der Hauptachsen als Konkurrenzsystem zum MIV ausgebaut werden – möglichst mit Vorrang. In den übrigen Gebieten ist eine ausreichende gute Grundversorgung anzustreben.

• Das Verkehrsverhalten je Person wird durch spezifische Kennwerte der Mobilität repräsentiert. Die meis-ten dieser Mobilitätskennwerte unterliegen zwar keinen großen Veränderungen, vervielfacht durch die Zunahme der beteiligten Personen führt das jedoch zu einer laufenden Zunahme des Verkehrs.

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Zusammengefasst gibt es für den gesamten (grenzüberschreitenden) Zentralraum Salzburg fol-gende Handlungserfordernisse und Maßnahmenfelder:

• Ausbau des städtischen, stadtnahen bzw. grenzüberschreitenden Bus- und Obusnetzes sowie Ausbau der Angebotsqualität (Einbindung S-Bahnhaltestellen, Verkürzung Fahrzeiten, Beschleunigungsspuren, Direkt-verbindungen, Taktverkehr Bahn/Bus, Modernisierung Busse). Verlängerung der Obus-Linien in den stadt-nahen Bereich.

• Abseits der Schienenachsen weiterer Ausbau der Regionalbusse und der Regionalbuskorridore (Trumersee, Wolfgangsee, Eugendorf), Linienführung bezüglich Siedlungsgebiete optimieren. Verkehrsmanagement-system zur Bevorzugung des ÖV, Qualitätsverbesserungen bei den Bussen, um deren Akzeptanz zu erhö-hen. Ausbau des Taktverkehrs und Schließung von Taktlücken in den Nebenverkehrszeiten, Ausbau von Park&Ride bei den Haltestellen, Anbindung der Buslinien an leistungsfähige Bahnachsen.

• Das Kernstück des ÖV im Zentralraum stellt aber der Umbau, Ausbau und die Modernisierung der beste-henden Bahnlinien zu einem regionalen Schnellbahnsystem mit einem dichten Taktverkehr und zusätzli-chen Haltestellen dar.

• Weiterhin laufende Verbesserungen im Bereich der Salzburger Lokalbahn (Nordast S-Bahn) – auch nach dem Abschluss der Verlängerung bis ins oberösterreichische Ostermiething.

• Nach dem 30-Minuten-Nahverkehrstakt, neuen Schnellbahngarnituren zwischen Golling und Salzburg (Südast der S-Bahn) und dem erfolgten Ausbau des Salzburger Hauptbahnhofes soll durch weitere Adap-tierungen auf der Westbahnstrecke ein Nahverkehrstakt bis Straßwalchen eingerichtet werden (Nord-ostast der S-Bahn). Zwischen Hauptbahnhof und Freilassing ist ein durchgehender dreigleisiger Ausbau im Gange (Westast der S-Bahn) und die Weiterführung des S-Bahnverkehrs auf den Schienenstrecken der be-nachbarten bayerischen Landkreise ist längerfristig geplant.

• Generell ist für den gesamten Großraum Salzburg-Bayern-Oberösterreich ein engmaschiger Schienennah-verkehr einschließlich den Neubau von zentralen und ergänzenden Schienenstrecken geplant bzw. von der Machbarkeit her im Prüfstadium. Herzstück ist dabei der Bau einer Stadtbahn und damit die Schaf-fung einer durchgehenden neuen Schienenverbindung durch die Stadt, ergänzende Schienenstrecken könnten dann eine Mondsee-Bahn, eine Trumersee-Bahn, eine Königssee-Bahn, eine regionale Stadtbahn-verlängerung Anif-Hallein und eine Flughafen- und Messebahn sein.

• Die Errichtung von Park&Ride Plätzen sowie von Bike&Ride Plätzen vor allem bei den S-Bahn-Haltestellen soll das Umsteigen auf den ÖV möglichst nahe bei den regionalen Quellgebieten veranlassen.

• Interessant ist ein spezifischer Blick auf die Wegedistanzen, die bis zu einer bestimmten Wegelänge durch Fuß- oder Radwege ersetzt werden können: 7% aller MIV-Wege enden bereits nach 1 km und könn-ten auch zu Fuß zurückgelegt werden, 19% dieser Wege enden nach 2,5 km und liegen damit unter der durchschnittlichen Radwegedistanz und in Summe enden 42% aller MIV-Wege nach max. 5 km und könn-ten zumindest gutteils mit dem Rad oder dem Elektrofahrrad zurückgelegt werden.

• Ergänzende Verbesserungen im höherrangigen Straßennetz sollen ausschließlich zur Reduzierung von übermäßigen Verkehrsbelastungen von Ortszentren und großen Wohngebieten erfolgen sowie zur Erhö-hung der Verkehrssicherheit und zur Verbesserung der Umweltbedingungen. Die Erhöhung der Leistungs-fähigkeit des bestehenden Straßennetzes hat dabei Vorrang vor dem Neubau von Straßen, jedenfalls darf es zu keiner Mehrbelastung für die Wohnbevölkerung hinsichtlich Lärm, Abgasen, Erschütterungen und Trennungswirkung kommen.

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Geplante Änderungen durch die Abteilung Wohnen und Raumplanung

Das Infrastrukturkapitel soll unter Berücksichtigung der Vorschläge aus der Strukturanalyse sowie der vorgesehenen Lösungswege aus dem in Ausarbeitung befindlichen Sachprogramm Raumordnung und Verkehr, dem Landesmobilitätskonzept 2016-2025 sowie dem Masterplan für die Kernregion Salzburg weiter entwickelt werden.

Relevante Untersuchungen und Quellen

Strukturanalyse 2014/15 (Fröschl et al. 2016)

Raumordnungsbericht 2011-2014 (ROB 2011-2014)

Salzburg.Standort.Zukunft. Wirtschaftsprogramm Salzburg 2020 (Huber 2011)

Salzburger Tourismus. Gesund.Innovativ.Nachhaltig. Strategieplan Tourismus 2020 (Huber 2013)

Klima- und Energiestrategie Salzburg 2050 (Klima + Energie 2050)

Masterplan Klima+Energie 2020 (Gläser 2015)

Masterplan für die Kernregion Salzburg 2013

Klimawandelanpassungsstrategie Österreich (BMLUW 2012)

Österreichisches Raumentwicklungskonzept 2011 (ÖROK 2012)

Umsetzungskonzept österreichweite ÖV-Güteklassen (Hiess & Schönegger 2016)

Landesmobilitätskonzept 2016-2025

Sachprogramm „Freihaltung für hochrangige Infrastrukturprojekte“ (Entwurf)

6.10. Neues Kapitel 6 Überprüfung der Zielerreichung

Geplante Änderungen durch die Abteilung Wohnen und Raumplanung

Vor den Anhängen des LEP wird ein neues Kapitel 6 eingefügt, das sich mit der Überprüfung der Zielerreichung befasst.

Zur Überprüfung der Zielerreichung des LEP sollen Indikatoren zur Raumbeobachtung definiert werden, die in regelmäßigen Abständen berechnet werden sollen und auch Grundlage für den Raumordnungsbericht gem. § 7 Abs. 3 ROG 2009 sein könnten.

Relevante Untersuchungen und Quellen

Strukturanalyse 2014/15 (Fröschl et al. 2016)

Raumordnungsbericht 2011-2014 (ROB 2011-2014)

Österreichisches Raumentwicklungskonzept 2011 (ÖROK 2012)

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6.11. Vorschläge zur Gestaltung

Geplante Änderungen durch die Abteilung Raumplanung

Überprüft werden soll, ob eine Änderung der Struktur insofern notwendig ist, als ein oder mehrere Planteile für manche Kapitel notwendig sein werden. Diese könnten auch in Form eines Anhangs oder als GIS-Datenbestand im SAGISonline dargestellt werden.

7. Literaturverzeichnis

AINZ et al. 2013 – Gerhard Ainz, Franz Dollinger, Eva Haslauer, Andreas Koch, Madeleine Koch, Nad-ja Kripgans, Günther Marchner, Thomas Prinz, Richard Schoßleitner, Wolfgang Spitzer und Heidrun Wankiewicz (2013): Der demographische Wandel – Herausforderungen für Raumpla-nung und Regionalentwicklung. Ergebnisse des Alpenraumprojekts DEMOCHANGE für die Mo-dellregion Pinzgau-Pongau-Lungau im Land Salzburg. Salzburg (= Materialien zur Raumpla-nung Bd. 24), 174 S.

AINZ et al. 2014 – Gerhard Ainz, Alois Fröschl, Walter Riedler und Richard Schoßleitner (2014): Be-richt „Grundversorgung – Zentrale Orte – Einzugsbereiche“ Land Salzburg 2013/14. Endbe-richt Oktober 2014. Salzburg, unveröff. Bericht im Auftrag der Salz

APCC 2014 – Austrian Panel on Climate Change (2014): Österreichischer Sachstandsbericht Klima-wandel 2014. Österreichische Akademie der Wissenschaften. Wien, 1096 S.

BMLFUW 2012 – Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Hrsg. (2012): Österreichische Strategie zur Anpassung an den Klimawandel. Wien, 135 S.

BMLFUW 2015 - Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Hrsg. (2015): Reduzierung des Verbrauchs landwirtschaftlicher Böden. Maßnahmenvorschlä-ge. Wien, 47 S.

BRAUMANN et al. 2011 –Christoph Braumann, Thomas Terlinden, Peter Weißenböck und Joachim Will (2011): 2011 Einzelhandel und Nahversorgung. Die Entwicklung des Einzelhandels und der Nahversorgung im Land Salzburg. Salzburg (= Materialien zur Raumplanung, Band 23), 31 S.

CIMA 2014 – CIMA BERATUNG + MANAGEMENT GMBH (2014): Kaufkraftstrom- und Einzelhandelsstruk-turuntersuchung im Bundesland Salzburg. Gesamtbericht. Ried im Innkreis, unveröff. Be-richt, 99 S.

CIMA 2015 – CIMA BERATUNG + MANAGEMENT GMBH (2015): Kaufkraftstrom- und Einzelhandelsstruk-turuntersuchung im Bundesland Salzburg. Kurzfassung. Ried im Innkreis, unveröff. Be-richt, 26 S.

DOLLINGER et al. 2011a – Franz Dollinger, Stefan Kienberger, Stefan Klingler, Lydia Lampelmaier, Christian Neuwirth, Thomas Prinz, Gerald Reischenböck, Walter Riedler, Claudia Schönegger und Elisabeth Zeil-Fahlbusch (2011): Klimawandel und Raumplanung. Ergebnisse des Alpen-raumprojekts CLISP zur Anpassung an den Klimawandel für die Modellregion Pinzgau–Pongau. Salzburg 2011, 128 S.

DOLLINGER et al. 2011b – Franz Dollinger, Gabriel Seitlinger, Gerlinde Born, Andreas Schiffermüller, Andreas Koch, Madeleine Koch, Holger Faby, Armin Mühlböck, Heidrun Wankiewicz, Richard Schoßleitner, Barbara Zibell, Thomas Prinz, Eva Haslauer, Wolfgang Spitzer, Gerhard Ainz, Nadja Kripgans, Erika Pircher und Günther Marchner (2011): Demographischer Wandel im

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Pinzgau, Pongau und Lungau. Porträt der Salzburger Modellregion Pinzgau-Pongau-Lungau zum INTERREG IV B – Alpenraum-Projekt DEMOCHANGE: Demographischer Wandel in den Al-pen – Anpassungsstrategien im Bereich der Raumplanung und Raumentwicklung. Salzburg, 93 S. + 19 Karten.- Download: http://www.demochange.at/images/stories/pdf/DC_Regionsportraet_20110503.pdf – ver-fügbar am 24.2.2016

ESPON – EUROPEAN SPATIAL OBSERVATION NETWORK, Hrsg. (2006): Spatial Scenarios and Orienta-tions in Relation to the ESDP and Cohesion Policy. ESPON Project 3.2. Final Report. – Down-load: http://www.espon.eu/main/Menu_Projects/Menu_ESPON2006Projects/Menu_CoordinatingCrossThematicProjects/scenarios.html – verfügbar am 21. April 2015

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Page 57: Wohnen und Raumplanung Gesamtüberarbeitung

Vorhabensbericht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms

57

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MÜHLBÖCK & RITTER 2013 – Armin Mühlböck und Michael Ritter (2013): Gemeindestrukturreform im Unterpinzgau. Positionspapier im Rahmen des Alpine-Space-Projekts „Demochange“ – In: AINZ et al. (2013): Der demographische Wandel – Herausforderungen für Raumplanung und Regionalentwicklung. Ergebnisse des Alpenraumprojekts DEMOCHANGE für die Modellregion Pinzgau-Pongau-Lungau im Land Salzburg. Salzburg (= Materialien zur Raumplanung Bd. 24), S. 141-154

ÖKOSOZIALES FORUM 2014 – Ökosoziales Forum (2014): Bodencharta 2014 – Damit wir den Boden nicht unter den Füßen verlieren. Unterzeichnet am 27. März 2014 in Wien. Download: http://www.oekosozial.at/uploads/tx_osfopage/ChartazumAUflegen.pdf - verfügbar am 4. April 2016

ÖROK 2006 – Österreichische Raumordnungskonferenz, Hrsg. (2006): Freiraum & Kulturlandschaft. Gedankenräume – Planungsräume. Wien (= Örok-Schriftenreihe Nr. 173), 152 S.

ÖROK 2008 – Österreichische Raumordnungskonferenz, Hrsg. (2008): 12. Raumordnungsbericht. Ana-lysen und Berichte zur räumlichen Entwicklung Österreichs 2005–2007. Wien (= ÖROK-Schriftenreihe Nr. 177), 317 S.

ÖROK 2012a – Österreichische Raumordnungskonferenz, Hrsg. (2012): 13. Raumordnungsbericht. Ana-lysen und Berichte zur räumlichen Entwicklung Österreichs 2008–2011. Wien (= ÖROK-Schriftenreihe Nr. 187), 263 S.

ÖROK 2012b – Österreichische Raumordnungskonferenz, Hrsg. (2012): Österreichisches Raument-wicklungskonzept 2011. Wien (= ÖROK-Schriftenreihe Nr. 185), 101 S. Download: http://www.oerok.gv.at/fileadmin/Bilder/2.Reiter-Raum_u._Region/1.OEREK /OEREK_2011/Dokumente_OEREK_2011/OEREK_2011_DE_Downloadversion.pdf - verfügbar am 24.2.2016

ÖROK 2014 – Österreichische Raumordnungskonferenz, Hrsg. (2014): Beiträge der Raumordnung zur Unterstützung „leistbaren Wohnens“. Ergebnisse der ÖREK-Partnerschaft. Wien (= ÖROK-Schriftenreihe Nr. 191), 128 S.

ÖROK 2015 – Österreichische Raumordnungskonferenz, Hrsg. (2015): 14. Raumordnungsbericht. Ana-lysen und Berichte zur räumlichen Entwicklung Österreichs 2012–2014. Wien (= ÖROK-Schriftenreihe Nr. 195), 247 S.

ROSINAK & PARTNER ZT GmbH (2008): Szenarien der Raumentwicklung Österreichs 2030. Materia-lienband. Wien (= ÖROK-Schriftenreihe, Nr. 176/I), 259 S.

ROB 2010 – Salzburger Raumordnungsbericht 2010. 6. Bericht über den Stand der Raum-ordnung im Land Salzburg. Salzburg 2011, 401 S.

Page 58: Wohnen und Raumplanung Gesamtüberarbeitung

Vorhabensbericht zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms

58

ROB 2011-2014 – Salzburger Raumordnungsbericht 2011-2014. 7. Bericht über den Stand der Raum-ordnung im Land Salzburg. 1. Auflage. Salzburg 2015, 460 S.

Sachprogramm „Freihaltung für hochrangige Infrastrukturprojekte.“ Entwurf vom April 2016 für das 2. Hörungsverfahren gem. § 8 Abs. 4 ROG 2009. Salzburg, 66 S.

TERRA COGNITA 2015 – Schönegger, Claudia und Thilo Vogeler (2015): Grundlagen und Empfehlun-gen zur Weiterentwicklung der Regionalplanung in Salzburg im Kontext der Novellierung bzw. Änderung des Salzburger Raumordnungsgesetzes. Salzburg: unveröff. Bericht, 58 S.

Territoriale Agenda der Europäischen Union 2007 – Für ein wettbewerbfähigeres nachhaltiges Europa der vielfältigen Regionen. Angenommen anlässlich des Informellen Ministertreffens zur Stadtentwicklung und zum territorialen Zusammenhalt in Leipzig am 24./25. Mai 2007. – Download: http://www.salzburg.gv.at/territoriale-agenda-der-eu-barrierefrei.pdf - verfüg-bar am 24. Februar2016

VOGELER, Thilo (2015): Evaluierung der Salzburger Regionalplanung. Masterarbeit Naturwiss. Fakul-tät der Universität Salzburg. Salzburg, 316 S.

ZIBELL, Barbara unter Mitarbeit von Nicole-S. DAHMS und Maya KARACSONY (2006): Bedarfsgerechte Raumplanung. Gender Practise und Kriterien in der Raumplanung. Endbericht Langfassung. Salzburg: (= Materialien zur Raumplanung, Bd. 20), 196 S.

8. Anhang: Analysedokument zur Überarbeitung des Salzburger Landesentwicklungsprogramms (unverbindliche Arbeitsunterlage)

• Bestehende Festlegungen und Ziele und Maßnahmen (verbindlicher Teil des

LEP 2003)

• Seinerzeit geplante Änderungen laut Vorhabensbericht vom Oktober 2013

• Stellungnahmen zur Überarbeitung 2013/14

• Ziele aus dem Arbeitsübereinkommen der Landesregierung 2013-2018

Unverbindliche Arbeitsunterlage im Rahmen der

Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms

Salzburg, im März 2016

Page 59: Wohnen und Raumplanung Gesamtüberarbeitung

Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

I

A R B E I T S U N T E R L A G E

Analysedokument zur Überarbeitung

des Salzburger

Landesentwicklungsprogramms

Bestehende Festlegungen und Ziele und Maßnahmen

(verbindlicher Teil des LEP 2003)

Seinerzeit geplante Änderungen laut Vorhabensbericht vom Oktober 2013

Stellungnahmen zur Überarbeitung 2013/14

Ziele aus dem Arbeitsübereinkommen

der Landesregierung 2013-2018

Unverbindliche Arbeitsunterlage im Rahmen der Neuaufstellung des

Landesentwicklungsprogramms

Salzburg, im April 2016

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

II

A R B E I T S U N T E R L A G E

Legende:

Rechtskräftige Fassung des Landesentwicklungsprogra mms

Seinerzeit geplante Änderungen laut Vorhabensberich t vom Oktober 2013

(Achtung! Gilt nicht mehr für das aktuelle Verfahre n)

Stellungnahmen im Rahmen des 1. Hörungsverfahrens

Ziele aus dem Arbeitsübereinkommen der Landesregier ung 2013-2018

Page 61: Wohnen und Raumplanung Gesamtüberarbeitung

Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

III

A R B E I T S U N T E R L A G E

Stellungnahmen im 1. Hörungsverfahren ohne konkrete Zuordnung

Stellungnahme Nr. 1 (Regierung von Oberbayern): Die vorgesehene Implementierung von Vorschlägen aus dem Masterplan wird ausdrücklich begrüßt.

Stellungnahme Nr. 6 (DI Poppinger): Themen Bodenpolitik und Baulandmobilisierung fehlen

Stellungnahme Nr. 7 (Stadt Salzburg): Aussagen betreffend die notwendige Ausarbeitung von Sachprogrammen fehlen. Im Vorhabensbericht zitierte Unterlagen sind Großteils nicht bekannt und sollten den Gemeinden vorgestellt werden.

zu Masterplan-Umsetzung: die Inhalte des Masterplans sollten mit den Maßnahmenvorschlägen des Regierungsüberein-kommens abgestimmt werden. Darauf aufbauend wäre eine inhaltliche wie räumliche Konkretisierung anzustreben.

zu Verkehr: Derzeitige inhaltliche Ausrichtung des Sachprogramms Raumordnung und Verkehr wird in Frage gestellt. Es sollte in Orientierung auf das Arbeitsüberkommen der LR inhaltlich erweitert werden.

zu Abstimmung neues LEP mit Arbeitsprogramm und ROG-Novellierung: eine fundierte Strukturuntersuchung und Überprü-fung der Erreichung bzw. Nicht-Erreichung der Ziele und Maßnahmen des LEP 2003 soll als Grundlage für die weitere Be-arbeitung nachgeholt werden. Die Chance zur Abstimmung mit Arbeitsprogramm und ROG-Novelle sollte genutzt werden.

Stellungnahme Nr. 10 (D.I. Brandl): Die Gemeinden sollen konkrete Vorgaben bekommen, wie die hehren Ziele des LEP erreicht werden sollen. Im LEP sollte die unverzügliche Ausarbeitung verbindlicher und konkreter Sachprogramme vorge-schrieben werden, um Planungsunsicherheiten zu vermeiden und die Gemeinden in der ROG-konformen Entwicklung zu unterstützen.

Die Gemeinden und Ortsplaner dürfen von einem LANDESENTWICKLUNGSPROGRAMM erwarten, dass auch das Land die dort festgelegten Entwicklungsziele auf Grundlage der dargelegten Ergebnisse der Strukturuntersuchung durch konkrete regionale Konzepte ergänzt und mit Handlungsanweisungen versieht, die für die Gemeinden und ihre Bewohner nachvoll-ziehbar und vor allem umsetzbar und lebbar sind.

Stellungnahme Nr. 12 (Abt. 10): Den Vorbehaltsflächen für förderbaren Wohnbau sollte entsprechende Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Stellungnahme Nr. 14 (Stabsstelle für Chancengleichheit) und Nr. 22 (Planwind.at): Das ausgearbeitete aber nie in Kraft getretene Sachprogramm Versorgungsinfrastruktur sollte im Rahmen des LEP „wiederbelebt“ werden. Es fehlt die Präzisie-rung der Raumplanungsinstrumente zur Bereitstellung von leistbarem Wohnraum sowie eine regionale Wohnungsbedarfs-planung für junge Erwachsene und Ältere. Die Frage der sozialen Nachhaltigkeit in der Siedlungsplanung sollte integriert werden.

Stellungnahme Nr. 17 (Arch. Peyker): Da das LEP im Unterschied zu anderen Ländern nicht im Landesgesetzblatt kundge-macht wird, sondern nur eine Verordnung zur Verbindlicherklärung, wird die Suche nach den rechtlichen Vorgaben für die Normadressaten unnötigerweise erschwert (da auf das LEP kein Zugriff im RIS besteht).

Stellungnahme Nr. 18 (RV Lungau): Die Auszeichnung des Lungaus durch die UNESCO zum Biosphärenpark „Modellregion für nachhaltige Entwicklung“ sollte berücksichtigt bzw. eingebaut werden.

Petition der Lungauer Bürgermeisterkonferenz vom 7. Mai 2012: Die Bürgermeister fordern in Bezug auf die geplante Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms unter Bezug auf die „Ausdünnung des ländlichen Raums“ die Berück-sichtigung und Festschreibung der Aufrechterhaltung der eigenständigen öffentlichen Strukturen im Bezirk. Insbesondere wird eine klare Willensbekundung zur Erhaltung der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg, des Gerichtes, des Bezirkspolizei-kommandos und anderer öffentlicher Dienststellen im Bezirk erwartet. Stellungnahme Nr. 19 (RV Seenland): Die Gemeinden sind zu erhalten, daher müssen entsprechende Baulandausweisun-gen nicht nur in den Ortszentren möglich sein. Abstimmung zwischen ROG, LEP und Landesmobilitätskonzept insbesonde-re hinsichtlich der Finanzierung des ÖV ist erforderlich. Die Regelung bezüglich ÖV-Einzugsbereiche ist praxisfremd. Zu-kunftsweisende Möglichkeiten zur Nutzung von leerstehenden landwirtschaftlichen Gebäuden sollten erarbeitet werden.

zu 4.17 Vorschläge aus dem MASTERPLAN: Grundsätzlich wird festgehalten, dass bereits bei der Erstellung des Konzep-tes des Masterplans zahlreiche Änderungen und Vorschläge aus der Region Salzburger Seenland eingebracht worden sind. Festzustellen ist jedoch auch, dass diese kaum eingearbeitet bzw. berücksichtigt wurden. Eine derartige Abgrenzung des gesamten Raumes in Bezug auf den ÖV, Gewerbe- und Baulandabwicklung ohne dem "Hinterland" wurde damals bereits mehrmals urgiert. Daher wird darauf hingewiesen, dass das Konzept Masterplan in der jetzigen Überarbeitung des LEP nicht eingearbeitet werden soll. Die Begründung für diese Vorschläge sind die nur bedingt abgestimmten sowie berücksich-tigten Zusammenhänge der Gemeinden außerhalb der damals im Masterplan berücksichtigten Gemeinden und Regionen. Die Vorschläge hinsichtlich der wirtschaftlichen und siedlungsräumlichen Entwicklung konzentrieren sich auf das Gebiet der Regionalverbände Stadt Salzburg und Umgebung sowie Flachgau-Nord und berücksichtigen wie oben genannt das sonstige "Hinterland" wie das Salzburger Seenland, Osterhorngruppe, angrenzendes Oberösterreich überhaupt nicht.

Stellungnahme Nr. 20 (Oberpinzgau) und Nr. 24 (Pinzgau): Es fehlt eine Strukturanalyse gem. § 8 Abs. 3 ROG. Im Bereich Regionalplanung sollte das LEP in einem eigenen Kapitel die Aufgabe der Regionalverbände konkretisieren und auch die Grundsätze zur Finanzierung dieser Tätigkeiten festlegen.

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

IV

A R B E I T S U N T E R L A G E

Stellungnahme Nr. 22 (Planwind.at): zu 4.17 Masterplan: Die Arbeiten am Masterplan haben unter geringer Einbindung der Öffentlichkeit stattgefunden. Auch wurden Teilregionen, die jetzt im Wirkungsbereich des Masterplans sind nicht in die Ar-beiten direkt eingebunden (z.B. der Regionalverband Seenland). Im Zusammenhang mit der oben geforderten breiten De-batte und Öffentlichkeitsbeteiligung um die Zukunft des Lebensraumes in Salzburg ist der Zentralraum unbedingt mit einzu-beziehen; so ist z.B. die Zukunft des Regionalverkehrs (Stadt-Regionalbahn, S-Bahnsystem, Busumsteigeknoten u.a.) für das ganze Land und die Nachbarn OÖ und Bayern von Bedeutung. Ebenso wichtig aus Gender Planning Sicht ist auch die Frage des Wohnbaus, der sozialen und technischen Infrastruktur sowie der Lage und die Entwicklung der Wirtschaftsstan-dorte.

Stellungnahme Nr. 25 (Wagrain-Kleinarl Tourismus): Sämtliche Maßnahmen und Planungen im LEP sollen unter Berück-sichtigung der Wichtigkeit der Tourismuswirtschaft erstellt werden. In Kooperation mit dem Gemeinden sollten Korridore für die Tourismuswirtschaft, aber auch solche die keine touristische Nutzung zulassen, erarbeitet werden.

Stellungnahme Nr. 26 (St. Gilgen): Die Gemeinde sieht Widersprüche zum regionalen Entwicklungskonzept Wolfgangsee.

Stellungnahme Nr. 27 (Faistenau): Die Gemeinde erwartet von einem LEP konkrete Vorgaben und Ziele, die erreichbar sind. Dazu gehören auch verbindliche und konkrete Sachprogramme, denen ohne Planungsunsicherheiten gefolgt werden kann. Der Ruf nach Verdichtung muss bereits bei den bestehenden Gebäuden beginnen, auch wenn sie sich widmungs-fremd im Grünland befinden. Hinweise auch auf Leerstand in der Landwirtschaft.

Stellungnahme Nr. 28 (AK): Ein eigener Themenbereich sollte der Unterstützung der bedarfsgerechten Bereitstellung geeig-neter Flächen für den geförderten Wohnbau durch Maßnahmen der überörtlichen Raumplanung gewidmet werden.

Stellungnahme Nr. 31 (RV Pongau): Im LEP sollten verstärkt Möglichkeiten eingeräumt werden, die eine kleinregionale Schwerpunktsetzung unterstützen und fördern. Die ländlichen Gebiete sollten finanziell gestärkt werden, insbesondere durch einen interkommunalen Ausgleich, speziell für Seitentäler. Bezüglich der Förderung von Thermenanlagen im Land Salzburg wird ein gesättigter Markt gesehen, daher sollte nichts unterstützt werden, was in Zukunft nicht lebensfähig sein wird. Hierzu soll eine Aussage im LEP aufgenommen werden, dass in Zukunft bei derartigen Projekten eine Wirtschaftlich-keits-, eine Bedarfsprüfung und eine regionale Abstimmung Voraussetzungen für eine Förderung sein sollen.

Bezüglich Zweitwohnungsnutzung wird eine Beweislastumkehr gefordert. Das Land Salzburg muss die Gemeinden bei der Anwendung des neuen Grundverkehrsgesetzes, mit dem illegale Zweitwohnsitze effektiv bekämpft werden, unterstützen. Ziel ist ein bestmöglicher Schutz vor illegalen Zweitwohnsitzen bei gleichzeitig möglichst geringem Verwaltungsaufwand. Ein Beispiel hierfür wäre die Unterstützung bei der Zurückname der Bebauungsdichte in Gemeinden und vor allem die Einbe-ziehung der Gemeinden bei der Durchführung von Strafverfahren gegen illegale Nutzungen seitens der BH. Dazu ist eine entsprechende Änderung des Verwaltungsstrafgesetzes – des VStG. – erforderlich.

Stellungnahme Nr. 32 (Ainz & Schoßleitner): Bürgerbeteiligung / Partizipation soll gestärkt werden, da der frühzeitigen Kommunikation mit betroffenen Bürgern für die Umsetzung von Projekten eine immer wichtigere Bedeutung zukommt. Das Fehlen des „Menschen“ in der Raumplanung wird bemängelt, daher sollte ein entsprechender Vorspann, der den Menschen in seinem raumbezogenen Handeln erfasst, ins LEP aufgenommen werden.

Stellungnahme Nr. 33 (Elixhausen): Überarbeitung wird grundsätzlich begrüßt, jedoch wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage des LEP keine gesellschaftlichen Herausforderungen wie z.B. Kyoto-Ziele, Individualverkehr etc. gelöst werden sollen oder können. Eine wesentliche Erwartung ist, dass nicht vorrangig planungsfachlich ideal-abstrakte Vorgaben den Kern bilden, sondern vor allem Grundlagen für deren Umsetzung erarbeitet und beschrieben werden. Erreicht werden könn-te dies z.B. durch die gemeinsame Ausarbeitung konkreter und verbindlicher Sachprogramme zu klar definierten Themen, welche die Gemeinden in ihrer ROG-konformen Entwicklung unterstützen. Auch könnten damit kostenintensive Planungs-unsicherheiten vermieden werden.

Stellungnahme Nr. 34 (WK): Überarbeitung wird begrüßt, es sollten jedoch auch die im Rahmen der Evaluierung von Exper-ten und Anwendern genannten Themenbereiche aufgegriffen werden. Dabei wird insbesondere auf die Themen Verkehr, die Belebung der Ortskerne in Verbindung mit einem Ansiedlungsstopp von peripheren Handelsgroßbetrieben, Strategien zur Ansiedlung von Betrieben und zur Standortsicherung, Baulandsicherung und Tourismus hingewiesen.

Stellungnahme Nr. 35 (Gemeinde Altenmarkt): Die Gemeinde übermittelt eine Stellungnahme ihres Ortsplaners und stellt ergänzende fest: Eine verantwortungsvolle - vorausschauende Weiterentwicklung unseres Landes und unserer Gemeinden ist eine der fundamentalen Kernaufgaben der Politik und ihrer umsetzenden Organe. So ist das LEP sorgsam zu entwickeln und letztendlich seiner Verbindlichkeit zuzuführen. Für unsere Gemeinden, besonders den Regionen Innergebirg ist bedingt durch den sich abzeichnenden demografischen Wandel ein Entgegensteuern gegen eine schleichende Entvölkerung Ver-pflichtung. Das LEP soll hier wirksame Lösungsansätze aufzeigen. Das Planungsbüro teilt der Gemeinde in ihrem Brief mit: "Einleitend dürfen wir bemerken, dass der Vorhabensbericht derzeit noch mehr zu einem Landesordnungsprogramm ten-diert anstelle die Landesentwicklung zu unterstützen.

Stellungnahme Nr. 36 (LUA): Es wird ausdrücklich begrüßt, dass die Seeuferfreihaltung wieder aufgenommen werden soll und Wildtierkorridore verankert werden sollen. Die Aufnahme der Energieraumplanung wird als wichtig erachtet.

Stellungnahme Nr. 38 (RVS): Überarbeitung wird begrüßt. Kritisiert wird das Fehlen der Darstellung einer Strukturanalyse im Vorhabensbericht und der Darstellung des Erfüllungsgrads der im LEP formulierten und verordneten Ziele und Maßnahmen. Angeregt wird ferner die Prüfung und Berücksichtigung jener Ziele und Maßnahmen, die seitens der Regierungsparteien im

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

V

A R B E I T S U N T E R L A G E

Arbeitsübereinkommen festgehalten sind.

Stellungnahme Nr. 39 (LRA Traunstein): Die Implementierung von Vorschlägen aus dem grenzüberschreitenden MASTER-PLAN für die Kernregion Salzburg wird begrüßt. In diesem Zusammenhang verweist das Landratsamt auf das Protokoll des EuRegio-Gipfels vom 1.7.2013. Darin kommt u.a. zum Ausdruck, dass nicht nur die Kernregion Salzburg im Mittelpunkt der Betrachtungen stehen kann, sondern der Raum als Ganzes gesehen werden muss. Dies betrifft insbesondere die verkehrli-chen Verflechtungen, die Beziehungen im Bereich des Wohnens und die wirtschaftlichen Zusammenhänge.

Stellungnahme Nr. 45 (Südtirol): Südtirol begrüßt die vorgeschlagenen Themenbereiche und unterstreicht deren Aktualität und Bedeutung im Sinne einer territorialen Kohäsion. Die autonome Provinz informiert in diesem Zusammenhang über zwei aktuelle Fachpläne des Landes, die im Rahmen der Gesamtüberarbeitung des LEP Salzburg von Interesse sein könnten, nämlich den neuen Fachplan für Aufstiegsanlagen und Skipisten und den Klimaplan Energie-Südtirol-2050 (beides mit Downloadlink).

Stellungnahme Nr. 48 (Stadt Oberndorf): Die Stadtgemeinde übermittelt in der Beilage die Stellungnahme ihrer Ortsplanerin (siehe Stellungnahme Nr. 10) und verweist im Besonderen auf die Aussagen zu den Kapiteln 4.4 (ÖV-Einzugsbereiche), 4.5 (Umweltsituation) , 4.7 (Demographischer Wandel) und 4.12 (Bodenschutz)

Stellungnahme Nr. 49 (Allee42): Als erstes erlauben wir uns festzuhalten, dass es mit einigen kleineren Umformulierungen im LEP nicht gelingen wird, die allgemein erkannten Defizite im Raumplanungsvollzug zu beheben. Diese wirken sich v.a. auf Siedlungsstruktur und Landschaft aus und betreffen: a. den Verlust von Zentrumsfunktionen durch Abwanderung von (v.a. Handels-)Betrieben an die für den Autoverkehr günstiger gelegene Peripherie. Damit geht neben der Verschlechterung der Nahversorgung auch eine Entmischung der Funktionen einher. b. die fortschreitende Zersiedelung - weniger durch neue Siedlungsansätze, als durch den Ausbau der peripher gelegenen Siedlungen und Siedlungssplitter. c. den fortdauernden Bodenverbrauch und die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch ausufernde Siedlungen und Betriebsstandorte. Zwar kann sich die Raumplanung zu Gute halten, noch ärgere Fehlentwicklungen verhindert zu haben, Grund zur Zufriedenheit gibt es jedoch nicht. Die Gründe für die o.a. Entwicklungen liegen v.a. in der fehlenden Grundstücksverfügbarkeit und der fehlenden Abstimmung der Gemeinden untereinander. Es ist weiter allgemein anerkannt, dass Verkehrs- und Raumplanung sich einander beeinflussen und es ein großes Defizit bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Klimaschutz gibt. Verkehrs-planung und Raumplanung sind aber nicht ausreichend aufeinander abgestimmt, auch die Förderungsinstrumente - insb. die Wohnbauförderung - unterstützen die Ziele der Raumordnung nur in geringem Maße.

Stellungnahme Nr. 50 (Bayerische Landesplanung): Die Abteilung Landesentwicklung des Freistaates Bayern verweist auf das neue Landesentwicklungsprogramm Bayern sowie den Regionalplan Südostoberbayern, die beide als Hintergrundin-formation für die Gesamtüberarbeitung des LEP Salzburg nützlich sein können. Dazu wird auf den Link auf der Homepage des Ministeriums verwiesen. Insbesondere wird darum gebeten, besonderes Augenmerk auf das gemeinsame Mittelzentrum Laufen / Oberndorf sowie den bayerischen Teil des Verdichtungsraums Salzburg zu legen.

Stellungnahme Nr. 53 (Städtebund): Die Geschäftsstelle der Landesgruppe Salzburg des Österreichischen Städtebundes verweist auf die Stellungnahme der Abteilung Stadtplanung und Verkehr und schließt sich dieser an..

Stellungnahme Nr. 55 (RV Flachgau-Nord): Die einzelnen LEP-Vorgaben sollten im Zuge des Bearbeitungsprozesses auf ihre praktische Umsetzbarkeit in der örtlichen Raumplanung hin kritisch überprüft werden, insbesondere solche Bestimmun-gen, die mit Raumordnungsinstrumenten nicht umsetzbar sind.

Stellungnahme Nr. 57 (Stadtgemeinde Neumarkt): Die Stadtgemeinde schließt sich der Stellungnahme ihrer Ortsplanerin an (Stellungnahme Nr. 10) sowie des RV Seenland (Stellungnahme Nr. 19) an.

Stellungnahme Nr. 58 (Abt. 4): Die Fachdienststelle 20422 ist daran interessiert, an der Erstellung des Landesentwicklungs-programms fachlich beratend mitzuarbeiten, um entsprechende Ziele und Maßnahmen für das Schutzgut Boden und das Sachgebiet Landwirtschaft zukünftig zweckmäßig und nachvollziehbar umsetzen zu können.

Page 64: Wohnen und Raumplanung Gesamtüberarbeitung

Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

VI

A R B E I T S U N T E R L A G E

Das Regierungsübereinkommen 2013-2018 hält in Bezug auf das Landesentwicklungsprogramm auf der Seite 43 Folgend es fest:

Die Schaffung von Chancengleichheit für Stadt und Land ist ein wesentliches Leitziel des Landes. Dabei steht die zentralörtliche Funktion der Stadt Salzburg außer Zweifel. Die Ordnung des Raumes ist im Hinblick auf Infrastrukturkosten, Verkehrsströme, den Erhalt an Naturräumen sowie erforderli-che Retentionsflächen, aber auch für eine geordnete Siedlungsentwicklung von zentraler Bedeutung. Wir bekennen uns im Zusammenhang damit zur Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Re-gionen sowie zu Mindeststandards der Daseinsvorsorge in allen Salzburger Gemeinden. Die Stär-kung der Regionalplanung und der Grundsatz des sparsamen Flächenverbrauchs werden zukünftig dabei im Vordergrund stehen. Einer Ausdünnung des ländlichen Raums wollen wir mit unseren Mög-lichkeiten entgegenwirken. Allerdings bekennen sich die Koalitionsparteien auch zu ihrer Aufgabe, einer weiteren Zersiedelung des Landes mit allen damit verbundenen negativen Konsequenzen entgegenzuwirken. Konkret wollen wir umsetzen: Grundlegende Maßnahmen der Landesplanung zur Verankerung der Vorsorge und Schutz vor Na-turgefahren und klimawandelabhängigen Risiken durch Fachplanung und Maßnahmen im Rahmen des Landesentwicklungsprogramms (LEP) wie zum Beispiel:

• Sicherstellung von Überflutungs- und Retentionsflächen zusätzlich und begleitend zu techni-schen Schutzmaßnahmen; größere Schutzabstände von Fließgewässern bei der Bauland-widmung;

• Stabilisierung und Verbesserungen der Schutzfunktionen des Waldes, verstärkte Koordinati-on mit forstlicher Raumplanung und Schutzwaldmanagement;

• Verstärkung des Schutzes von Grundwasser- und Trinkwasserzonen;

• Vernetzung von bestehenden Informationen für ein aktives Bodenmanagement und Redukti-on von Bodenverdichtung und Bodenerosionsrisiko (insbesonders bei Starkniederschlägen) zur Erhaltung großflächiger, nicht fragmentierter Grünräume;

• Kooperation mit der Landwirtschaft bei der Entwicklung resilienter (widerstandsfähiger) Raumstrukturen;

• Integrierter Planungsansatz im Rahmen eines Sachprogramms „Raumplanung und touristi-sche Infrastruktur“;

• Reduktion des Ausmaßes der Neuversiegelung von Flächen und verstärkte Entsiegelung von Böden;

• Erstellung eines Sachprogramms zum Schutz vor Naturgefahren;

• Rückwidmungen von gefährdeten, nicht bebauten Baulandflächen im Widmungsbestand.

Page 65: Wohnen und Raumplanung Gesamtüberarbeitung

Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

VII

A R B E I T S U N T E R L A G E

Rechtskräftige Fassung des Landesentwicklungsprogra mms

1. Grundsätze und Leitlinien der Landesentwicklung (1) Aufgrund der aktuellen Herausforderungen für die Salzburger Raumentwicklungspolitik werden im Landesentwicklungsprogramm entsprechend § 7 ROG 1998 Leitbilder für eine wünschenswerte Landesentwicklung formuliert. Zur Verwirklichung dieser Ziele werden in den folgenden Kapiteln konkrete Ziele und Maßnahmen vorgegeben.

(2) Die Landesentwicklung hat die Raumordnungsziele und -grundsätze gemäß § 2 ROG 1998 zu berücksichtigen und orientiert sich insbesondere an folgenden Leitbildern:

• Flächensparende und nachhaltige Raumnutzung;

• Am Öffentlichen Verkehr orientierte Siedlungsentwicklung in den dichter besiedelten Gebieten des Landes;

• Dezentrale Konzentration (Gestreute Schwerpunktbildung);

• Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Funktionsvielfalt;

• Erhalt und gezielte Steigerung der Wirtschaftskraft;

• Multifunktionale und nachhaltige Land- und Forstwirtschaft;

• Nachhaltige und zeitgemäße Berücksichtigung des Umwelt- und Naturschutzes

• Schutz und Pflege von Kulturgut bzw. Baukultur;

• Erhaltung und Entwicklung einer regionalen Identität und Zusammenarbeit.

Diese Leitbilder werden unter Bezug auf die Strategie des Gender Mainstreamings mit der allgemeinen Zielsetzung zur Erreichung von Chancengleichheit zwischen Frauen und Män-nern ergänzt.

(3) Das Leitbild der flächensparenden und nachhaltigen Raumnutzung zielt im Sinne der Natur- und Umweltbewahrung auf eine sparsame, schonende und maßvolle Nutzung von Grund und Boden ab. Neben der grundsätzlichen Berücksichtigung bereits vorhandener Infrastruktureinrichtungen erfordert dies vor allem beim Wohnbau und in der Siedlungsent-wicklung die Anwendung flächensparender Bebauungsstrukturen und besonderer Bauwei-sen. Damit wird gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit neuer Infrastrukturmaßnahmen gefördert. Durch die flächensparende und nachhaltige Raumnutzung wird außerdem eher ermöglicht, dass vielfältige Handlungsspielräume für heute noch nicht absehbare Entwicklungen offen bleiben.

Mit diesem Leitbild verbunden ist der Raumordnungsgrundsatz der kompakten Siedlungs-entwicklung gem. § 2 Abs. 2 Ziff. 2 ROG 1998, der vor allem eine Entwicklung in der Orts-struktur nach innen und eine kompakte Ergänzung nach außen bezweckt. Damit verbunden ist vorrangig die Erreichbarkeit durch Einrichtungen des Öffentlichen Verkehrs sowie gene-

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

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rell das Erfordernis einer größtmöglichen Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit im Ausbau der Technischen und Sozialen Infrastruktur.

Weiters soll mit diesem Leitbild bewirkt werden, dass bei der Besiedlung keine Gebiete be-ansprucht werden, die von ihrer Lage und Beschaffenheit her Naturraumgefahren ausge-setzt sind. Dadurch sollen einerseits Beeinträchtigungen der Wohnbevölkerung bei Kata-strophen und andererseits unnötige öffentliche und private Investitionen vermieden werden.

(4) Das Leitbild der am Öffentlichen Verkehr orientiert en Siedlungsentwicklung in den dichter besiedelten Gebieten des Landes bezieht sich auf den Ausbau von Siedlungs-schwerpunkten entlang der Einrichtungen leistungsfähiger Öffentlicher Verkehrsmittel an den Entwicklungs- und Hauptverkehrsachsen unter Beachtung der Erfordernisse des Umwelt-schutzes. Dies gilt auch umgekehrt, so dass in Gebieten mit unzureichender Erschließung die Einrichtung neuer oder der Ausbau bestehender öffentlicher Verkehrsmittel zu forcieren ist. Wesentliches Ziel dieses Leitbildes ist die Verlagerung vom motorisierten Individualver-kehr auf den Öffentlichen Verkehr und den nicht motorisierten Individualverkehr, wo es wirt-schaftlich vertretbar und für die Bürger zumutbar ist.

(5) Mit dem Leitbild der Dezentralen Konzentration wird das Ziel der schwerpunktmäßi-gen Verdichtung des Siedlungsraumes auf der Grundlage einer ausgewogenen abgestuften Gliederung und Aufteilung von Zentralitätsfunktionen im gesamten Land auf regional festge-legte "Zentrale Orte" angestrebt. Diese räumlichen Schwerpunktbildungen sollen im Zu-sammenhang mit der Struktur von Entwicklungs- und Hauptverkehrsachsen insbesondere zu einer Entlastung des Zentralraumes, aber auch zu einer besseren und attraktiveren Versor-gung der ländlichen Gemeindegebiete führen. Die regionale Versorgungsleistung dieser Zentralen Orte muss durch ausreichende Kapazität bestehender oder kurzfristig ausbauba-rer öffentlicher Verkehrsverbindungen gegeben sein.

(6) Das Leitbild zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung d er Funktionsvielfalt bezweckt, dass im Rahmen einer umfassenden regionalen und örtlichen Raumplanung eine verträgli-che Funktionsdurchmischung für die Entwicklung der Städte, Märkte und Dörfer gefördert wird und nur bei einander ausschließenden Funktionen eine Trennung und ausgesonderte Anordnung erfolgt.

(7) Das Leitbild des Erhaltes und der gezielten Steigerung der Wirtschaftskraft bezieht sich auf das Wirtschaftsleitbild des Landes Salzburg. Dabei setzt das Land Salzburg in der Arbeitsmarktpolitik auf aktive Instrumente der Standort-, Struktur- und Regionalpolitik und verfolgt dabei in Bedachtnahme auf seine natürlichen Ressourcen und Möglichkeiten die Politik einer selektiven und auf qualitative Elemente bedachten Wachstumsstrategie und zeitgemäßen Weiterentwicklung. Insbesondere in der Entwicklung der Region mit ihren Teil-regionen soll auf diese Instrumente zurückgegriffen werden.

(8) Das Leitbild einer multifunktionalen und nachhaltig en Land- und Forstwirtschaft zielt auf die Bewahrung und Entfaltung der ländlichen Funktionsvielfalt gegenüber den zahl-reichen urbanen Funktionen ab. Damit ist insbesondere die Sicherung der Existenz der vie-

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len bäuerlichen Familienbetriebe durch die Bewirtschaftung des land- und forstwirtschaftli-chen Betriebes allein oder in Verbindung mit Erwerbskombinationen gemeint. Insbesondere die Erhaltung, Pflege und Gestaltung der naturnah strukturierten Kulturlandschaft ist in erster Linie durch bäuerliche Familienbetriebe gewährleistet. Vor allem geht es dabei um die Stabi-lisierung des geoökologischen Gleichgewichtszustandes. Damit werden gleichzeitig die Inte-ressen einer sparsamen und kompakten Baulandabgrenzung in der Orts- und Siedlungsent-wicklung unterstützt.

(9) Das Leitbild einer nachhaltigen und zeitgemäßen Ber ücksichtigung des Umwelt- und Naturschutzes dient der Sicherung der vorhandenen Naturraumpotentiale und einem sorgsamen Umgang mit den Ressourcen der Natur sowie dem Schutz und der Pflege der natürlichen Lebensgrundlagen und erhaltenswerter Naturgegebenheiten (insbesondere Le-bensraum- und Artenschutz). Damit kommt insbesondere dem Umwelt-, Natur-, Boden- und Landschaftsschutz sowie der Landschaftspflege unter Berücksichtigung der Klimaschutzzie-le besondere Bedeutung zu. Diese Bedeutung hebt das Land Salzburg durch landesweite gesetzliche und vertragliche Naturschutzmaßnahmen sowie durch Ausweisung naturschutz-rechtlicher Festlegungen, zu denen insbesondere der Nationalpark Hohe Tauern und andere Europaschutzgebiete zählen, hervor. Aus diesem Leitbild folgt auch die Notwendigkeit einer umfassenden Beachtung der Prinzipien des ökologisch orientierten Planens und Bauens sowie eine den einzelnen Naturräumen entsprechende grenzüberschreitende Zusammenar-beit.

Im Weiteren soll durch dieses Leitbild bezweckt werden, dass im Rahmen der Regionalen und Örtlichen Raumplanung eine Berücksichtigung der wesentlichen Interessen des Natur- und Umweltschutzes bei der Abwägung zwischen konkurrierenden Nutzungsansprüchen erfolgt.

(10) Das Leitbild des Schutzes und der Pflege von Kultur gut bzw. Baukultur dient der Sicherung erhaltenswerter Einzelobjekte und Ensembles des baukulturellen Erbes und der qualitätsvollen Einbindung neuer baulicher Gestaltungen in das Orts- und Landschaftsbild. Damit ist insbesondere auch die Erhaltung und Belebung der historischen Ortszentren sowie eine dauerhafte Sicherung der erhaltenswerten Bausubstanz durch ausreichende Schutz- und Pflegemaßnahmen und verträgliche Nutzungen verbunden. Weiters sind solche Flächen und Bereiche, die wegen der Baugestaltung für die Gestaltqualität im Orts- und Land-schaftsbild besonders wichtig sind, entsprechend zu berücksichtigen.

(11) Das Leitbild der Erhaltung und Entwicklung einer re gionalen Identität und Zu-sammenarbeit soll die Grundlage für eine Regionalisierung der überörtlichen Raumplanung bilden sowie eine Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit ermöglichen. Dieses Leitbild zielt auf eine Mobilisierung regionaler Ressourcen, Kreativitätspotentiale und Wirt-schaftskreisläufe ab. Es dient in der Unterstützung bewusst erlebter regionaler Eigenstän-digkeit, der Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer ausgewogenen Wirtschaftsstruktur und eines sozialen Gemeinwesens.

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Seinerzeit geplante Änderungen laut Vorhabensberich t vom Oktober 2013 (Achtung! Gilt nicht mehr für das aktuelle Verfahre n)

Keine Änderungen in diesem Kapitel vorgesehen.

Stellungnahmen im 1. Hörungsverfahren zu diesem Kap itel

Stellungnahme Nr. 6 (DI Poppinger): viele Leerformeln, besonders in Verbindung von Grundsätzen, Zielen und Maßnah-men. Es soll eine Konkretisierung der Ziele und Maßnahmen soweit erfolgen, dass sie für den konkreten Einzelfall anwend- bzw. zuordenbar sind. Dabei soll auch eine Berücksichtigung der unterschiedlichen Strukturgegebenheiten erfolgen.

Stellungnahme Nr. 14 (Stabsstelle Chancengleichheit): auf landesinterne Normen zur Implementierung von GM soll hinge-wiesen werden

Stellungnahme Nr. 20 (Oberpinzgau) und Nr. 24 (Pinzgau): Einführung eines neues Grundsatzes zur Landesentwicklung „Erhaltung des bestehenden Dauersiedlungs- und Wirtschaftsraumes - keine Verödung von peripheren Gemeindeteilen“ wird als Gegengewicht zu den Grundsätzen der am öffentlichen Verkehr orientierten Siedlungsentwicklung und dem Grund-satz der Dezentralen Konzentration gefordert und in diesem Kapitel sollten sich keine unklaren Begriffe wie die „Gummibe-griffe“ „Nachhaltig“ oder „Außenbereich“ befinden.

Stellungnahme Nr. 32 (Ainz & Schoßleitner): Bessere Abstimmung bzw. mehr Stringenz zwischen Zielen und Grundsätzen des ROG und Leitbildern des LEP, darüber hinaus sollte das LEP eine Richtschnur enthalten, wie mit Widersprüchen zwi-schen sich widersprechenden Leitbildern im Rahmen des Abwägungsprozesses umgegangen werden soll. Eventuell Hierar-chisierung von Grundsätzen und Leitlinien andenken.

Gendermainstreaming und Chancengleichheit als eigenes Leitbild verankern: Gendermainstreaming und Chancengleichheit sollten im Sinne einer bedarfsorientierten Raumplanung und gleicher Chancen für alle Bevölkerungsgruppen als eigenes Leitbild im LEP verankert werden.

Stellungnahme Nr. 35 (Marktgemeinde Altenmarkt): Im best. LEP werden in diesem Kapitel die Raumordnungsziele des § 2 ROG2009 wiederholt, detailliert und ergänzt. Es ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll, die Raumplanungsziele und -grundsätze mehrfach zu definieren. Es würde reichen, die Raumordnungsziele nur im ROG anzuführen und im LEP darauf zu verwei-sen. In der raumplanerischen Praxis wird das Beachten und Behandeln der Ziele und Grundsätze durch solche Redundan-zen erschwert und die Berichte und Gutachten unnötig aufgeblasen.

Die Ziele und Maßnahmen des LEP sollen auf jene beschränkt werden, die in der raumplanerischen Praxis und im baurecht-lichen Vollzug auch tatsächlich umgesetzt werden können. Da die Gemeinden und die jeweiligen Voraussetzungen für eine Planungsmaßnahme oft sehr unterschiedlich sind, sind absolute Formulierungen und Verbote im LEP problematisch. Sollte eine geplante Raumplanungsmaßnahme im Gegensatz zu einem LEP-Ziel stehen, sollte eine Abweichung mit besonderer Begründung durchaus möglich sein. Dass dazu eine eingehende und kritische Prüfung der vorgelegten besonderen Be-gründung durch die Aufsichtsbehörde gehört, versteht sich von selbst.

Stellungnahme Nr. 40 (Gemeinde Adnet): Klare und eindeutige Festlegungen hinsichtlich Grundsätze und Ziele sind erfor-derlich.

Stellungnahme Nr. 49 (Allee42): Es bestehen Redundanzen zwischen den Zielen und Grundsätzen des ROG und dem Kapitel 1 des LEP, die nur zu „aufgeblasenen Amtsberichten“ führen. Im Sinne einer besseren Lesbarkeit, Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit sollten die Raumordnungsziele und -grundsätze nur einmal – nämlich im ROG – definiert werden.

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Rechtskräftige Fassung des Landesentwicklungsprogra mms

2. Landesstruktur

2.1. Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur (12) Das Land Salzburg lässt sich in zwei großräumige Funktionsbereiche gliedern, die als Salzburger Zentralraum und als Ländlicher Raum bezeichnet werden. Diese Funktionsberei-che sind durch unterschiedliche raumstrukturelle Problemlagen gekennzeichnet. Die Funkti-onsbereiche stehen durch ein System von räumlichen Verflechtungen miteinander in Bezie-hung.

2.1.1. Salzburger Zentralraum

(13) Zum Salzburger Zentralraum gehören folgende Gemeinden:

Land Salzburg :

Landeshauptstadt Salzburg.

Bezirk Hallein:

Adnet, Golling an der Salzach, Hallein, Krispl, Kuchl, Oberalm, Puch bei Hallein, St. Koloman, Scheffau am Tennengebirge, Bad Vigaun.

Bezirk Salzburg-Umgebung:

Anif, Anthering, Bergheim, Berndorf bei Salzburg, Bürmoos, Dorfbeuern, Ebenau, Elixhausen, Elsbethen, Eu-gendorf, Faistenau, Fuschl am See, Göming, Grödig, Großgmain, Hallwang, Henndorf am Wallersee, Hinter-see, Hof bei Salzburg, Köstendorf, Koppl, Lamprechtshausen, Mattsee, Neumarkt am Wallersee, Nussdorf am Haunsberg, Oberndorf bei Salzburg, Obertrum am See, Plainfeld, St. Georgen bei Salzburg, St. Gilgen, Schleedorf, Seeham, Seekirchen am Wallersee, Straßwalchen, Strobl, Thalgau, Wals-Siezenheim.

(14) Daneben gehören folgende Gemeinden im Land Oberösterreich und im Freistaat Bay-ern funktionell zum Verflechtungsbereich des Salzburger Zentralraumes:1

1 unverbindlich entsprechend ROG 1998, § 6 Abs. 2 letzter Satz.

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Land Oberösterreich :2

Bezirk Braunau am Inn:

Auerbach, Eggelsberg, Feldkirchen, Franking, Geretsberg, Gilgenberg am Weilhart, Haigermoos, Han-denberg, Jeging, Kirchberg bei Mattighofen, Lengau, Lochen, Mattighofen, Maria Schmolln, Moosdorf, Munderfing, Ostermiething, Palting, Perwang am Grabensee, Pfaffstätt, Pischelsdorf am Engelbach, St. Georgen am Fillmannsbach, St. Johann am Walde, St. Pantaleon, Schalchen, Tarsdorf.

Bezirk Vöcklabruck:

Innerschwand, Mondsee, Oberhofen am Irrsee, Pöndorf, Sankt Lorenz, Tiefgraben, Unterach am Attersee, Weißenkirchen im Attergau, Zell am Moos.

Freistaat Bayern: 3

Landkreis Berchtesgadener Land:

Ainring, Anger, Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain, Freilassing, Laufen, Marktschellenberg, Piding, Saaldorf-Surheim und Teisendorf.

Landkreis Traunstein: Fridolfing, Kirchanschöring, Petting und Tittmoning.

Stadt- und Umlandbereiche

(15) Innerhalb des Zentralraums besteht folgender Stadt- und Umlandbereich:

Stadt- und Umlandbereich Salzburg: Kernstädte Salzburg und Hallein. Umlandgemeinden: Anif, Bergheim, Elsbethen, Grödig, Hallwang, Koppl, Oberalm, Puch bei Hallein, Wals-Siezenheim. Umlandgemeinden im Freistaat Bayern:4 Ainring, Freilassing, Piding.

2 Vorbehaltlich einer Übereinkunft mit dem Land Oberösterreich. 3 Nachrichtliche Wiedergabe der Ziele des Landesentwicklungsprogramms Bayern. Gesamtfortschreibung 2003, Anhang 1, unverbindlich entsprechend ROG 1998, § 6 Abs. 2 letzter Satz und der Ziele des Regional-plans für eine nachhaltige Entwicklung der Region Südostoberbayern vom 5.12.2001, Ziel A 2.3.1. Dabei gelten die Gemeinden, Ainring, Bad Reichenhall, Bayerisch Gmain, Freilassing, Laufen, Piding und Saaldorf-Surheim als Verdichtungsraum Salzburg (Anhang I zu A II 1.2 des LEP Bayern) und die Gemeinden Anger, Fridolfing, Petting, Kirchanschöring, Teisendorf und Tittmoning als Ergänzungsbereich zum Stadt- und Umlandbereich Salzburg nach dem außer Kraft getretenen LEP Bayern 1994. Dieser ehemalige Stadt- und Umlandbereich Salzburg entspricht dem Verdichtungsraum Salzburg nach dem LEP Bayern 2003. 4 Nachrichtliche Wiedergabe der Ziele des Landesentwicklungsprogramms Bayern. Gesamtfortschreibung 2003, Anhang 2, unverbindlich entsprechend ROG 1998, § 6 Abs. 2 letzter Satz.

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2.1.2. Ländlicher Raum

(16) Zum Ländlichen Raum gehören folgende Gemeinden:

Bezirk Hallein: Abtenau, Annaberg-Lungötz, Russbach. Bezirk St. Johann im Pongau: Altenmarkt im Pongau, Bad Hofgastein, Badgastein, Bischofshofen, Dorfgastein, Eben im Pongau, Filzmoos, Flachau, Forstau, Goldegg, Großarl, Hüttau, Hüttschlag, Kleinarl, Mühlbach am Hochkönig, Pfarrwerfen, Rad-stadt, St. Johann im Pongau, St. Martin am Tennengebirge, St. Veit im Pongau, Schwarzach im Pongau, Unter-tauern, Wagrain, Werfen, Werfenweng. Bezirk Tamsweg: Göriach, Lessach, Mariapfarr, Mauterndorf, Muhr, Ramingstein, St. Andrä im Lungau, St. Margarethen im Lungau, St. Michael im Lungau, Tamsweg, Thomatal, Tweng, Unternberg, Weißpriach, Zederhaus. Bezirk Zell am See: Bramberg am Wildkogel, Bruck an der Glocknerstraße, Dienten am Hochkönig, Fusch an der Glocknerstraße, Hollersbach im Pinzgau, Kaprun, Krimml, Lend, Leogang, Lofer, Maishofen, Maria Alm am Steinernen Meer, Mittersill, Neukirchen am Großvenediger, Niedernsill, Piesendorf, Rauris, Saalbach-Hinterglemm, Saalfelden am Steinernen Meer, Sankt Martin bei Lofer, Stuhlfelden, Taxenbach, Unken, Uttendorf, Viehhofen, Wald im Pinzgau, Weißbach bei Lofer, Zell am See.

Stadt- und Umlandbereiche

(17) Im Ländlichen Raum bestehen folgende Stadt- und Umlandbereiche im ländlichen Raum:

Stadt- und Umlandbereich Zell am See: Kernstädte Zell am See und Saalfelden am Steinernen Meer, Umlandgemeinden Maishofen und Bruck an der Glocknerstraße.

Stadt- und Umlandbereich St. Johann: Kernstädte St. Johann im Pongau und Bischofshofen, Umlandgemeinden Schwarzach, St. Veit im Pongau und Pfarrwerfen.

2.1.3. Weitergehende Festlegungen zur Siedlungs- u nd Wirtschaftsstruktur

(18) Weitergehende Festlegungen zur Raumstrukturierung und von darauf bezogenen Zie-len und Maßnahmen können im Rahmen von Sachprogrammen nach § 8 ROG 1998 oder Regionalprogrammen nach § 9 ROG 1998 erfolgen.

Seinerzeit geplante Änderungen laut Vorhabensberich t vom Oktober 2013 (Achtung! Gilt nicht mehr für das aktuelle Verfahre n)

Keine Änderungen in diesem Kapitel vorgesehen.

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Stellungnahmen im 1. Hörungsverfahren zu diesem Kap itel

Stellungnahme Nr. 1 (Regierung von Oberbayern): Hinweis auf das neue LEP Bayern 2013 und den darin enthaltenen Än-derungen im Bereich Gebietskategorien

Stellungnahme Nr. 7 (Stadt Salzburg): die MA 5 regt an, die regionale Abstimmung dahingehend zu stärken und verbindli-cher zu gestalten, indem der Stadt-Umlandbereich mit Zielen und Maßnahmen und räumlich differenzierten Funktionen konkretisiert wird.

Stellungnahme Nr. 17 (Arch. Peyker): Die Strukturierung des Landes in Zentralraum und Ländlichen Raum ist nicht mehr zeitgemäß. Begriffe wie Stadtregion, Ballungsraum und Ballungszentren sollten in das LEP aufgenommen werden. Die Klassifizierung des Landesgebietes als "ländlicher Raum" südlich von Golling erinnert an stadtgeographische Seminare in den frühen 90er Jahren und ist als nicht mehr zukunftsweisend anzusehen. Eine dringende Überarbeitung der Raumeintei-lung wird vorgeschlagen und sollte in Verbindung mit der Landschaftsstruktur eine neue Klassifizierung in Talräume, Pass-landschaften, alpine Becken, Alpenraum etc. vorgenommen werden. Durch die kleinteiligere Struktur können für diese Teil-räume einerseits spezifische Entwicklungsziele aufgenommen werden und bilden sich andererseits räumliche Beziehungen durch die neu geschaffenen Raumstruktur ebenso ab.

Stellungnahme Nr. 18 (RV Lungau): Die Auszeichnung des Lungaus durch die UNESCO zum Biosphärenpark "Modellregion für nachhaltige Entwicklung" sollte berücksichtigt bzw. eingearbeitet werden.

Stellungnahme Nr. 22 (Planwind.at): Wie bereits erwähnt, ist dieser Themenbereich von hoher geschlechts- und altersspezi-fischer Relevanz bzw. aufgrund der aktuellen geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung für die Frauen – die die Versorgungs-arbeit leisten – bedeutsam. Weiters braucht es hier eine Debatte um die Daseinsvorsorge und die künftige Organisation bzw. Bereitstellung und Weiterentwicklung von Infrastrukturen innerhalb von Funktionalregionen, um eine soziale Nachhal-tigkeit in der Siedlungsplanung sowie die Frage der selbstständigen Mobilität von Kindern und Jugendlichen, Personen die kein Auto besitzen, nicht fahren können oder umweltfreundlich mobil sein wollen. Dies betrifft den Stadt-Umland-Bereich genauso, wie die „Agglomerationsräume“ Innergebirg und den ländlichen Raum. Dazu sei noch erinnert dass auf die Mög-lichkeit des Transfers der Schweizer Agglomerationspolitik, welche gerade durch den informellen Charakter, breite Beteili-gung und maßgeschneiderte Zusammenarbeit zwischen den Ressorts einen hohem Lerneffekt für alle Beteiligten erreicht, bereits mehrfach an anderer Stelle hingewiesen wurde.

Stellungnahme Nr. 29 (EuRegio): den im LEP Salzburg definierten Verflechtungsraum des Salzburger Zentralraums sowie – spiegelbildlich – den im LEP Bayern beschriebenen Verdichtungsraum Salzburg und Ergänzungsbereich zum Stadt- und Umlandbereich Salzburg (gemeinsam mit der Bayerischen Landesplanung) überprüfen.

Stellungnahme Nr. 38 (RV Salzburg-Stadt und Umgebungsgemeinden): Hinsichtlich der vom Amt beabsichtigten Neuerhe-bung der "Anpassung der zentralörtlichen Einstufung" ist unsererseits festzustellen, dass die traditionelle Systematisierung der Zentralen Orte nach der Existenz von Grundversorgungsdiensten für die Funktionszuordnung der Gemeinden der Kern-region keine geeignete Maßnahme darstellt. Diese Gemeinden zeichnen sich nämlich durch unzählige und intensivste wirt-schaftliche, soziale sowie kulturelle Verflechtungen untereinander und insbesondere mit der Landeshauptstadt Salzburg aus, weshalb die Betrachtung des zentralen Ballungsraums (Stadt-Umland) als eine große räumliche Einheit mit gemeinsa-men sowie auch räumlich differenzierten Funktionen gerechtfertigt wäre. Die Gestaltung und weitere Entwicklungsabsicht dieses Zentralraumes kann sich daher nicht nur auf das Vorhandensein bestimmter Grundversorgungsdienste in den ein-zelnen Gemeinden beschränken, sondern muss den Gesamtraum, die Region, mit all ihren Wechselbeziehungen berück-sichtigen. Zu diesem Zweck regen wir an, die einzelnen Gemeinden der Kernregion nicht nach der Zahl ihrer Versorgungs-dienste einzustufen, sondern gemeinsam als "Stadt- und Umlandbereich" (gem. LEP 2003). Diese Region ist im neuen LEP außerdem noch mit den für eine überörtliche Entwicklung notwendigen Funktionszuordnungen auszustatten.

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Rechtskräftige Fassung des Landesentwicklungsprogra mms

2.2. Hauptverkehrs- und Entwicklungsachsen

(19) Hauptverkehrsachsen dienen zur günstigen Verkehrsaufschließung zwischen den Zentralen Orten. Es sind die Hauptverbindungsrouten innerhalb des Landes und zu Zentra-len Orten der benachbarten Länder und Staaten. Hauptverkehrsachsen beschreiben die Routen des nationalen und internationalen Verkehrssystems.

Hauptverkehrsachsen sind:

a) die Hauptverkehrsachse A1 von der Bundesgrenze Walserberg in der Gemeinde Wals-Siezenheim über die Stadt Salzburg und die Gemeinden Hallwang, Eugendorf und Thalgau ins benachbarte Land Oberösterreich;

b) die Hauptverkehrsachse A10 von der Bundesgrenze Walserberg in der Gemeinde Wals-Siezenheim über die Stadt Salzburg und die Gemeinden Grödig, Puch bei Hallein, Oberalm, Hallein, Kuchl, Golling an der Salzach, Werfen, Pfarrwerfen, Bischofshofen, Hüttau, Eben im Pongau, Flachau, Zederhaus und St. Michael im Lungau ins benach-barte Land Kärnten;

c) die Hauptverkehrsachse B1 von der Staatsgrenze in der Gemeinde Wals-Siezenheim über die Stadt Salzburg und die Gemeinden Hallwang, Eugendorf, Henndorf am Waller-see, Neumarkt am Wallersee und Straßwalchen ins benachbarte Land Oberösterreich;

d) die Hauptverkehrsachse B95 / B 96 von St. Michael im Lungau über die Gemeinden St. Margarethen, Unternberg und Tamsweg bzw. über Ramingstein ins benachbarte Land Steiermark;

e) die Hauptverkehrsachse B99 / B320 von Bischofshofen über die Gemeinden Hüttau, Eben, Altenmarkt, Radstadt, Untertauern, Tweng, Mauterndorf, St. Margarethen im Lungau, St. Michael im Lungau und den Katschberg ins benachbarte Land Kärnten und von Radstadt abzweigend als B320 ins benachbarte Land Steiermark;

f) die Hauptverkehrsachse B156 von der Stadt Salzburg über die Gemeinden Bergheim, Anthering, Nussdorf am Haunsberg, Göming, Oberndorf bei Salzburg und Lamprechts-hausen in das benachbarte Land Oberösterreich;

g) die Hauptverkehrsachse B158 von der Stadt Salzburg über die Gemeinden Koppl, Hof bei Salzburg, Fuschl am See, St. Gilgen und Strobl ins benachbarte Land Oberöster-reich;

h) die Hauptverkehrsachse B159 von der Gemeinde Anif über Hallein, Bad Vigaun, Ku-chl, Golling an der Salzach, Werfen, Pfarrwerfen nach Bischofshofen;

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i) die Hauptverkehrsachse Felbertauernstraße / B161 vom benachbarten Land Tirol über den Felbertauern in die Marktgemeinde Mittersill und über den Pass Thurn in das benachbarte Land Tirol;

j) die Hauptverkehrsachse B162 / B166 von der Marktgemeinde Golling an der Salzach über die Gemeinden Scheffau am Tennengebirge, Abtenau, Russbach am Pass Gschütt und den Pass Gschütt ins benachbarte Oberösterreich bzw. von Abtenau über Annaberg-Lungötz und St. Martin am Tennengebirge nach Hüttau;

k) die Hauptverkehrsachse B164 von der Stadtgemeinde Bischofshofen, Mühlbach am Hochkönig, Dienten, Maria Alm am Steinernen Meer, Saalfelden am Steinernen Meer, Leogang und den Pass Grieben ins benachbarte Land Tirol;

l) die Hauptverkehrsachse B161 / B 165 / B 168 von Zell am See über die Gemeinden Piesendorf, Niedernsill, Uttendorf, Stuhlfelden. Mittersill, Hollersbach im Pinzgau, Bramberg am Wildkogel, Neukirchen am Großvenediger und Wald im Pinzgau bzw. Krimml über den Gerlos-Pass in das benachbarte Land Tirol;

m) die Hauptverkehrsachse B167 von der Gemeinde Lend über Dorfgastein, Bad Hof-gastein und Badgastein und die Tauernschleuse ins benachbarte Land Kärnten;

n) die Hauptverkehrsachse B178 vom Pass Strub über die Marktgemeinde Lofer und die Gemeinde Unken zum Steinpass und weiter als Transitverbindung zur Gemeinde Wals-Siezenheim in die Stadt Salzburg;

o) die Hauptverkehrsachse B311 von Bischofshofen über St. Johann im Pongau, St. Veit im Pongau, Schwarzach im Pongau, Lend, Taxenbach, Bruck an der Glocknerstraße, Zell am See, Maishofen, Saalfelden am Steinernen Meer, Weißbach bei Lofer und St. Martin bei Lofer bis nach Lofer;

p) die Großglocknerhochalpenstraße von der Marktgemeinde Bruck an der Glockner-straße und Fusch an der Glocknerstraße über das Hochtor ins benachbarte Land Kärn-ten;

q) die Westbahnstrecke zwischen Freilassing über die Stadt Salzburg, Hallwang, Elix-hausen, Seekirchen am Wallersee, Köstendorf, Neumarkt am Wallersee und Straßwal-chen ins benachbarte Land Oberösterreich;

r) die Westbahnstrecke zwischen der Stadt Salzburg über die Gemeinden Elsbethen, Puch bei Hallein, Oberalm, Hallein, Bad Vigaun, Kuchl, Golling an der Salzach, Werfen, Pfarrwerfen, Bischofshofen, St. Veit im Pongau, Schwarzach im Pongau, Lend, Taxen-bach, Bruck an der Glocknerstraße, Zell am See, Maishofen, Saalfelden am Steinernen Meer und Leogang ins benachbarte Land Tirol;

s) die Tauernbahnstrecke zwischen Schwarzach im Pongau über die Gemeinden Dorf-gastein, Bad Hofgastein und Badgastein ins benachbarte Land Kärnten;

t) die Bahnstrecke zwischen Bischofshofen über die Gemeinden Hüttau, Eben im Pongau, Altenmarkt im Pongau und Radstadt ins benachbarte Land Steiermark.

(20) Entwicklungsachsen dienen zur Ordnung von verdichte ten Siedlungsbereichen im Zentralraum mit dem Ziel, die zukünftige Bautätigkeit an den Einrichtungen des Öffentlichen

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

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Verkehrs zu konzentrieren. Die Entwicklungsachsen sollen durch leistungsfähige Verkehrs-einrichtungen erschlossen werden.

Bei folgenden Entwicklungsachsen soll insbesondere der schienengebundene Nahverkehr ausgebaut werden:

a) Entwicklungsachse Nord-Ost im Bereich der bestehenden Westbahn, ausgehend von der Stadt Salzburg über die Gemeinden Elixhausen, Hallwang, Eugendorf, Seekirchen am Wallersee, Köstendorf, Neumarkt am Wallersee und Straßwalchen;

b) Entwicklungsachse Nord im Bereich entlang der Salzburger Lokalbahn von der Stadt Salzburg über die Gemeinden Bergheim, Anthering, Nussdorf am Haunsberg, Obern-dorf bei Salzburg, bis Lamprechtshausen und Bürmoos;

c) Entwicklungsachse West von Salzburg nach Freilassing;

d) Entwicklungsachse Süd ausgehend von der Stadt Salzburg über die Gemeinden Els-bethen, Puch bei Hallein, Oberalm, Hallein, Kuchl, Golling an der Salzach.

Bei folgender Entwicklungsachse soll der Öffentliche Personennahverkehr auf der Straße ausgebaut werden:

a) Entwicklungsachse Ost von Salzburg über Koppl, Hof bei Salzburg, Fuschl am See, St. Gilgen nach Strobl mit weiterer Entwicklungstendenz in den angrenzenden oberös-terreichischen Raum.

(21) In den Regionalprogrammen können bedeutsame Entwicklungsachsen von regionaler Bedeutung festgelegt werden. Sie sollen entlang bestehender oder geplanter, leistungsfähi-ger Verkehrsverbindungen verlaufen und so zur Vernetzung der Siedlungsschwerpunkte beitragen.

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Seinerzeit geplante Änderungen laut Vorhabensberich t vom Oktober 2013 (Achtung! Gilt nicht mehr für das aktuelle Verfahre n)

Keine Änderungen in diesem Kapitel vorgesehen.

Stellungnahmen im 1. Hörungsverfahren zu diesem Kap itel

Stellungnahme Nr. 1 (Regierung von Oberbayern): Hinweis auf das neue LEP Bayern 2013 und den darin enthaltenen Ent-fall der Entwicklungsachsen

Stellungnahme Nr. 7 (Stadt Salzburg): die Neuerhebung wird grundsätzlich befürwortet. Im neuen LEP sollte eine Maßnah-me aufgenommen werden, die die Kopplung der Wohnbauförderung an das zentrale Orte System und die Entwicklungsach-sen vorsieht. Da das Thema Eingemeindung wohl nicht diskutiert werden kann, regt die MA 5 an, die regionale Abstimmung dahingehend zu stärken und verbindlicher zu gestalten, indem der Stadt-Umlandbereich mit Zielen und Maßnahmen und räumlich differenzierten Funktionen konkretisiert wird.

Stellungnahme Nr. 22 (Planwind.at): zu 4.1 bis 4.4 – zentralörtliche Strukturen, HGB und ÖV-Einzugsbereiche: Wie bereits erwähnt, ist dieser Themenbereich von hoher geschlechts- und altersspezifischer Relevanz bzw. aufgrund der aktuellen geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung für die Frauen –die die Versorgungsarbeit leisten – bedeutsam. Weiters braucht es hier eine Debatte um die Daseinsvorsorge und die künftige Organisation bzw. Bereitstellung und Weiterentwicklung von Infrastrukturen innerhalb von Funktionalregionen, um eine soziale Nachhaltigkeit in der Siedlungsplanung sowie die Frage der selbstständigen Mobilität von Kindern und Jugendlichen, Personen die kein Auto besitzen, nicht fahren können oder umweltfreundlich mobil sein wollen. Dies betrifft den Stadt-Umland-Bereich genauso, wie die „Agglomerationsräume“ Inner-gebirg und den ländlichen Raum. Dazu sei noch erinnert dass auf die Möglichkeit des Transfers der Schweizer Agglomera-tionspolitik, welche gerade durch den informellen Charakter, breite Beteiligung und maßgeschneiderte Zusammenarbeit zwischen den Ressorts einen hohem Lerneffekt für alle Beteiligten erreicht, bereits mehrfach an anderer Stelle hingewiesen wurde.

Eine Einbettung in die laufenden Umsetzungsprozesse des ÖREK ist zu prüfen; ebenso für einzelne Regionen die Einbet-tung in die neu aufgestellte Leader und CLLD-Strategien. Ergänzend ist hier noch die demographische Entwicklung des sog. ‚female-brain-drain’ zu nennen, nämlich einer selektiven Abwanderung von qualifizierten Frauen weg von den Dörfern in die Bezirksstädte, in den Zentralraum oder in die Metropolregionen zu nennen, die bereits aktuell, vor allem aber in den nächs-ten 20 Jahren zu starken Ungleichgewichten in der Geschlechterstruktur führt (z.B. 2007 bereits 44% Frauen in einzelnen Dörfern, hingegen 54 % Frauen in einzelnen Städten/Zentren in Salzburg).

Stellungnahme Nr. 29 (EuRegio): Hauptverkehrsachse B 160 von der Stadt Salzburg über Grödig nach Berchtesga-den/Königssee aufnehmen; auch mit Bezug zur geplanten Bahntrasse im Rahmen des Projektes „EuRegioBahnen“.

Stellungnahme Nr. 39 (LRA Traunstein): Das Landratsamt nennt im speziellen folgende Themen, die aus grenzüberschrei-tender Sicht für den Landkreis von großer Bedeutung sind und im neuen Salzburger LEP berücksichtigt werden sollten: 1. Ausbau der Magistrale für Europa (TEN-Strecke Paris-München-Salzburg-Wien-Bratislava), 2. Ausbau der Bundesautobahn A 8 (wichtigste West-Ostverbindung nördlich der Alpen mit Anschluss im Land Salzburg an die A 1 und A10, 3. Ausbau eines grenzüberschreitenden Verkehrsverbundes; 4. Weiterentwicklung der EU-Regio-Bahnen, 5. Renaturierung und ener-getische Nutzung der Salzach, 6. Hochwasserschutz an Salzach und Saalach, 7. Ausbau der Infrastruktur (Salzachbrücken zwischen Tittmoning - Laufen und zwischen Laufen - Freilassing, kleines deutsches Eck). Stadt Trostberg: regt an, dem Verkehr grenzüberschreitend in Zukunft noch mehr Gewicht einzuräumen (siehe auch S. 15 des Vorhabensberichts). Der Stadt Trostberg geht es hier insbesondere um den zweigleisigen Bahnausbau von München über Mühldorf und Freilassing nach Salzburg als Teil einer europäischen Magistrale, die das Zusammenwachsen der Regionen Südostoberbayern und Salzburg zusätzlich fördern würde. Davon könnte auch der SPNV auf der Traun-Alz-Achse profitieren und Entlastung der Individualverkehre in der Region mit sich bringen.

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

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A R B E I T S U N T E R L A G E

Rechtskräftige Fassung des Landesentwicklungsprogra mms

2.3. Zentralörtliche Struktur - Planungsziele (22) Zur Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen ist eine möglichst gut erreichbare Versorgungsinfrastruktur einzurichten. Ziel ist eine Minimierung der Abhängigkeit vom Individualverkehr und eine Maximierung der Erreichbarkeit von Gütern und Dienstleis-tungen für alle Bevölkerungsgruppen.

Die folgende zentralörtliche Gliederung stellt daher keine Bestandsaussage dar, sondern soll die angestrebte zentralörtliche Funktion der jeweiligen Gemeinde festlegen. Dabei gilt die Regel, dass Zentrale Orte der höheren Stufen Aufgaben der Versorgung der Bevölke-rung mit Gütern und Dienstleistungen der niedrigeren Stufen einbeziehen.

Entwicklungsziele im Bereich der zentralörtlichen S truktur

(23) Der Zentrale Ort der Stufe A dient zur Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des spezialisierten, höheren Bedarfs. Seine Bedeutung für das Land Salz-burg, für sein Einzugsgebiet im oberösterreichischen und bayerischen Grenzraum, für die Republik Österreich und den europäischen Raum soll gesichert werden.

Als einziger Zentraler Ort der Stufe A gilt Salzburg .

(24) Zentrale Orte der Stufe A* dienen zur Versorgung der Bevölkerung von mehreren Planungsregionen mit Gütern und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfes und teilweise auch des höheren Bedarfs. Im Zentralraum ergänzt ein Zentraler Ort dieser Stufe die ober-zentrale Funktion der Landeshauptstadt und im Ländlichen Raum erfüllt er als leistungsfähi-ges Zentrum der Versorgung und des Arbeitsmarktes eine bedeutende Funktion zur Stär-kung des ländlichen Raums und zur Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung. Als Zentrale Orte der Stufe A* gelten folgende Gemeinden:

Hallein Tamsweg

sowie in Funktionsteilung folgende Gemeinden: Bischofshofen und St. Johann im Pongau Saalfelden am Steinernen Meer und Zell am See

(25) Zentrale Orte der Stufe B dienen über eine Planungsregion hinausgehend zur Ver-sorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des gehobenen Bedarfes. Als Zentrale Orte der Stufe B gelten folgende Gemeinden:

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

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A R B E I T S U N T E R L A G E

Oberndorf bei Salzburg (in Funktionsteilung mit Laufen an der Salzach)5 Mittersill

sowie in Funktionsteilung folgende Gemeinden: Neumarkt am Wallersee, Seekirchen am Wallersee und Straßwalchen

(26) Zentrale Orte der Stufe C dienen zur Versorgung der Bevölkerung einer Planungsre-gion mit Gütern und Diensten des höheren Grundbedarfes. In Planungsregionen, die über keinen Zentralen Ort der Stufe C verfügen, können Orte der Stufe D diese Aufgabe über-nehmen.

Als Zentrale Orte der Stufe C gelten folgende Gemeinden:

Abtenau Lofer

sowie in Funktionsteilung folgende Gemeinden: Golling an der Salzach und Kuchl Altenmarkt im Pongau und Radstadt Badgastein und Bad Hofgastein

(27) Zentrale Orte der Stufe D dienen der Versorgung der Bevölkerung von Teilen einer Planungsregion mit Gütern und Diensten des qualifizierten Grundbedarfs.

Als Zentrale Orte der Stufe D gelten folgende Gemeinden:

Bürmoos Hof bei Salzburg Mattsee St. Gilgen Thalgau Schwarzach im Pongau Wagrain Werfen Neukirchen am Großvenediger Taxenbach

sowie in Funktionsteilung folgende Gemeinden: Mauterndorf und St. Michael im Lungau

5 vgl. die Feststellung im Anhang 10 in der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern, nach der Laufen an der Salzach als Mögliches Mittelzentrum ausgewiesen wurde (zum Vergleich der Einstufung siehe die tabellarische Übersicht in Tabelle 6 und die Erläuterungen zum Absatz 25), unverbindlich entspre-chend ROG 1998, § 6 Abs. 2 letzter Satz.

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

XXI

A R B E I T S U N T E R L A G E

Zentralörtliche Standortbereiche

(28) Zentralörtliche Standortbereiche sind Bereiche im Anschluss an Zentrale Orte der Stufe A und A* , welche siedlungsstrukturell, funktionell und verkehrsmäßig mit dem Zentralen Ort eng verflochten sind und überörtliche Funktionen erfüllen. Diese können in Sachprogram-men festgelegt werden.

Seinerzeit geplante Änderungen laut Vorhabensberich t vom Oktober 2013 (Achtung! Gilt nicht mehr für das aktuelle Verfahre n)

Derzeit ist ein Raumforschungsprojekt zur Neuerhebung der Grundversorgungsdienste und des Sys-tems der Zentralen Orte im Land Salzburg in Bearbeitung. Auf Grundlage der Ergebnisse dieses Forschungsprojekts sollen die zentralörtlichen Festlegungen überprüft und eventuelle Anpassung hinsichtlich der landespolitischen Ziele vorgenommen werden.

Stellungnahmen im 1. Hörungsverfahren zu diesem Kap itel

Stellungnahme Nr. 1 (Regierung von Oberbayern): Hinweis auf das neue LEP Bayern 2013 und den darin enthaltenen Än-derungen im Bereich der Zentralen Orte.

Stellungnahme Nr. 4 (Bramberg): Bramberg soll zentralörtlich aufgestuft werden, da Bramberg im Oberpinzgau ein teilregio-nales Zentrum ist.

Stellungnahme Nr. 6 (Poppinger): Es soll hinterfragt werden, ob das zentrale Orte System in der bisherigen Form noch zeitgemäß ist, es scheint ein größerer Bezugsrahmen den gegenwärtigen Strukturen besser zu entsprechen (der zentrale Ort soll nicht an der Gemeindegrenze enden).

Stellungnahme Nr. 7 (Stadt Salzburg): die Neuerhebung wird grundsätzlich befürwortet. Im neuen LEP sollte eine Maßnah-me aufgenommen werden, die die Kopplung der Wohnbauförderung an das zentrale Orte System und die Entwicklungsach-sen vorsieht. Da das Thema Eingemeindung wohl nicht diskutiert werden kann, regt die MA 5 an, die regionale Abstimmung dahingehend zu stärken und verbindlicher zu gestalten, indem der Stadt-Umlandbereich mit Zielen und Maßnahmen und räumlich differenzierten Funktionen konkretisiert wird.

Stellungnahme Nr. 13 (Marktgemeinde Kuchl): grundsätzlich keine Bedenken, eine abschließende Stellungnahme kann jedoch erst mit dem Vorliegen konkreter Änderungsabsichten erfolgen.

Stellungnahme Nr. 17 (Arch. Peyker): Die tradierte Gliederung des zentralen Orte sollte unter Zugrundlegung einer Matrix evaluiert werden. Viele Orte der Planungsregionen haben in den letzten Jahren einen Boom an neuen Einrichtungen und Dienstleistungen erfahren. Ob eine Neueinstufung notwendig ist, wird das Ergebnis der Evaluierung zeigen. Dabei wäre auch auf das Umlandgefüge der zentralen Orte näher einzugehen.

Stellungnahme Nr. 18 (RV Lungau): Die Auszeichnung des Lungaus durch die UNESCO zum Biosphärenpark „Modellregion für nachhaltige Entwicklung“ sollte berücksichtigt bzw. eingebaut werden.

Petition der Lungauer Bürgermeisterkonferenz vom 7. Mai 2012: Die Bürgermeister fordern in Bezug auf die geplante Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms unter Bezug auf die „Ausdünnung des ländlichen Raums“ die Berück-sichtigung und Festschreibung der Aufrechterhaltung der eigenständigen öffentlichen Strukturen im Bezirk. Insbesondere wird eine klare Willensbekundung zur Erhaltung der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg, des Gerichtes, des Bezirkspolizei-kommandos und anderer öffentlicher Dienststellen im Bezirk erwartet. Stellungnahme Nr. 19 (RV Seenland): Bezugnehmend auf die derzeit gültige zentralörtliche Struktur im Gebiet des Regio-nalverbandes Salzburger Seenland wird von allen Vorstandsmitgliedern festgehalten, dass zumindest die Bewertung im neuen LEP im gleichen Niveau, gegebenfalls eine Anhebung in der Skala des polyzentrischen Strukturmodells, erfolgen soll.

Stellungnahme Nr. 20 (Oberpinzgau) und Nr. 24 (Pinzgau): Die Anpassung der zentralörtlichen Einstufung ist zu begrüßen, sie soll auf klaren Vorgaben aufbauen, welche Funktionen welche Zentren im LEP zu erfüllen haben. Das Land soll sich bei allen seinen Maßnahmen an diese Vorgaben halten, soweit die definierten Leistungen vom Land finanziert oder teilfinanziert werden und auch die verbindliche Verpflichtung eingehen, darüber hinaus dazu beizutragen, dass diese Orte auch ihre zugewiesene Funktion erfüllen können. Wir weisen darauf hin, dass – wegen der derzeit fehlenden Definition im LEP – im Entwurf des Regionalprogramm Pinzgau die zentralörtlichen Funktionen für Regionale Zentren, teilregionale Zentren und

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A R B E I T S U N T E R L A G E

lokale Zentren und Ergänzungsstandorte definiert wurden. Diese Definition könnte unseres Erachtens übernommen werden. Wenn man wie im derzeitigen LEP (Kap.23 / Abs.28 ) den Begriff der „Ergänzungsstandorte /Zentralörtliche Standortberei-che“ nur auf Orte der Stufe A und A*.) beziehen will, halten wir dies für nicht sinnvoll. Es gibt in unserem Bundesland nicht nur die Stadt Salzburg und Wals- Siezenheim, sondern wir dürfen in diesem Zusammenhang auf unsere Städte Saalfelden, Zell am See und Mittersill verweisen.

Stellungnahme Nr. 23 (RV Tennengau):.zu 4.1 Zentrale Orte: grundsätzlich keine Bedenken, eine abschließende Stellung-nahme kann jedoch erst mit dem Vorliegen konkreter Änderungsabsichten erfolgen.

Stellungnahme Nr. 31 (Pongau): Im Rahmen der zentralörtlichen Einstufung soll nicht die „Wichtigkeit“ einzelner Orte/Städte herausgestrichen werden, sondern es soll um „Funktionen“ gehen. Die Zentrale-Orte-Politik muss so gestaltet werden, dass von Wachstumspolen Entwicklungsanstöße auf das zugehörige Umland ausgehen und somit einzelne Orte - unabhängig von der Größe des Ortes nach Einwohnern – eine über-regionale Funktion übernehmen können.

Stellungnahme Nr. 34 (WK): Der Strukturwandel in den letzten Jahren hatte unmittelbare Auswirkungen auf die Versor-gungsqualität in den einzelnen zentralen Orten. Aus diesem Grund wird das derzeit durchgeführte Raumforschungsprojekt zur Neuerhebung der Grundversorgungsdienste grundsätzlich begrüßt. Allerdings weist die Wirtschaftskammer Salzburg darauf hin, dass ein zentraler Ort mehr aufweisen muss als die "bloße" Grundversorgung. Die klassische Aufgabe zentraler Orte besteht in der räumlichen Bündelung sowohl öffentlicher Einrichtungen als auch privater Dienstleistungen wie vor allem des Einzelhandels.

In einer einfachen Klassifizierung wird der Einzelhandel des kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfs unterschieden. Diese Unterscheidung korrespondiert mit der durchschnittlichen Häufigkeit die Inanspruchnahme oder Nachfrage nach Gütern und Diensten. Der Versorgungsaspekt spielt insbesondere für die Stufen der untersten und mittleren Ebene eine besondere Rolle. In den Gemeinden der höheren Stufen sollte das gesamte Spektrum des Einzelhandels vorhanden sein.

Die Wirtschaftskammer Salzburg schlägt daher vor, dass neben der vom Amt durchgeführten Neuerhebung der Grundver-sorgungsdienste auch die in Planung befindliche Überarbeitung der SABE-V-Studie aus dem Jahr 2004/2005 in die Ge-samtüberarbeitung des Landesentwicklungsprogramms 2003 Eingang findet. Nur durch eine Vollerhebung aller Dienste im kurz-, mittel und langfristigen Bedarf ist eine Anpassung der zentralörtlichen Einstufung möglich. Verlieren die Zentren ihre Funktion als Einkaufsorte, hat dies unmittelbare Nachteile auf alle anderen Dienstleistungen und Einrichtungen (Ärzte, Rei-sebüros, Banken, Versicherungen, Post etc.). Bei der Anpassung der zentralörtlichen Einstufung ist aus Sicht der Wirt-schaftskammer Salzburg allerdings zu berücksichtigen, dass die zentralörtliche Gliederung keine Bestandsaussage darstellt, sondern die angestrebte zentralörtliche Funktion der jeweiligen Gemeinde festlegen soll.

Stellungnahme Nr. 38 (RV Salzburg-Stadt und Umgebungsgemeinden): Hinsichtlich der vom Amt beabsichtigten Neuerhe-bung der "Anpassung der zentralörtlichen Einstufung" ist unsererseits festzustellen, dass die traditionelle Systematisierung der Zentralen Orte nach der Existenz von Grundversorgungsdiensten für die Funktionszuordnung der Gemeinden der Kern-region keine geeignete Maßnahme darstellt. Diese Gemeinden zeichnen sich nämlich durch unzählige und intensivste wirt-schaftliche, soziale sowie kulturelle Verflechtungen untereinander und insbesondere mit der Landeshauptstadt Salzburg aus, weshalb die Betrachtung des zentralen Ballungsraums (Stadt-Umland) als eine große räumliche Einheit mit gemeinsa-men sowie auch räumlich differenzierten Funktionen gerechtfertigt wäre. Die Gestaltung und weitere Entwicklungsabsicht dieses Zentralraumes kann sich daher nicht nur auf das Vorhandensein bestimmter Grundversorgungsdienste in den ein-zelnen Gemeinden beschränken, sondern muss den Gesamtraum, die Region, mit all ihren Wechselbeziehungen berück-sichtigen. Zu diesem Zweck regen wir an, die einzelnen Gemeinden der Kernregion nicht nach der Zahl ihrer Versorgungs-dienste einzustufen, sondern gemeinsam als "Stadt- und Umlandbereich" (gem. LEP 2003). Diese Region ist im neuen LEP außerdem noch mit den für eine überörtliche Entwicklung notwendigen Funktionszuordnungen auszustatten.

Stellungnahme Nr. 56 (Neumarkt): Die zentralörtliche Stellung von Neumarkt am Wallersee soll beibehalten und verstärkt werden, um den Schul- und Gerichtsstandort Neumarkt zu festigen bzw. zu stärken.

Stellungnahme Nr. 57 (Seekirchen): Bei der Überprüfung der zentralörtlichen Struktur wird Wert darauf gelegt, in der Stufen B zu verbleiben.

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

XXIII

A R B E I T S U N T E R L A G E

Rechtskräftige Fassung des Landesentwicklungsprogra mms

3. Planungsregionen und Regionalverbände (29) Zur gemeinsamen Lösung gemeindeübergreifender Probleme, zur Vernetzung der Raumstrukturen und zur Entwicklung und Erhaltung einer regionalen Identität sollen die Ge-meinden an den Aufgaben der Landesplanung durch eine aktive Regionalplanung beteiligt werden.

(30) Das Land Salzburg wird in Planungsregionen untergliedert:

1. Planungsregion 1 (Flachgau-Nord): Bürmoos, Dorfbeuern, Göming, Nussdorf am Haunsberg, Oberndorf bei Salzburg, Lamprechtshausen, St. Georgen b. Salzburg;

2. Planungsregion 2 (Salzburger-Seengebiet): Berndorf bei Salzburg, Henndorf am Wallersee, Köstendorf, Mattsee, Neumarkt am Wallersee, Obertrum am See, Schleedorf, Seeham, Seekirchen am Wallersee, Straßwalchen;

3. Planungsregion 3 (Salzburg Stadt und Umgebungsge meinden): Salzburg; Anif, Grödig, Großgmain; Anthering, Bergheim, Elixhausen, Elsbethen, Eugendorf, Hallwang, Wals-Siezenheim;

4. Planungsregion 4 (Osterhorngruppe): Ebenau, Faistenau, Fuschl am See, Hintersee, Hof bei Salzburg, Koppl, Plainfeld, St.Gilgen, Strobl Thalgau, ;

5. Planungsregion 5 (Salzach-Tennengau): Adnet, Golling an der Salzach, Hallein, Krispl, Kuchl, Oberalm, Puch bei Hallein, St.Koloman, Scheffau am Tennengebirge, Vigaun;

6. Planungsregion 6 (Abtenauer Becken): Abtenau, Annaberg/Lungötz, Rußbach am Pass Gschütt; 7. Planungsregion 7 (Unterer Salzach-Pongau): Bischofshofen, Mühlbach am Hochkönig, Pfarrwerfen,

Werfen, Werfenweng; 8. Planungsregion 8 (Enns-Pongau): Altenmarkt im Pongau, Eben im Pongau, Filzmoos, Flachau, Forstau,

Hüttau, Kleinarl, Radstadt, St. Martin am Tennengebirge, Wagrain, Untertauern; 9. Planungsregion 9 (Oberer Salzach-Pongau): Goldegg, Großarl, Hüttschlag, St. Johann im Pongau,

St.Veit im Pongau, Schwarzach im Pongau; 10. Planungsregion 10 (Gasteinertal): Badgastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein; 11. Planungsregion 11 (Lungau): Göriach, Lessach, Mariapfarr, Mauterndorf, Muhr, Ramingstein, St. Andrä

im Lungau, St. Margarethen im Lungau, St. Michael im Lungau, Tamsweg, Thomatal, Tweng, Unternberg, Weißpriach, Zederhaus;

12. Planungsregion 12 (Unteres Saalachtal): Lofer, St.Martin bei Lofer, Unken, Weißbach bei Lofer 13. Planungsregion 13 (Oberes Saalachtal): Leogang, Maishofen, Maria Alm am Steinernen Meer,

Saalbach-Hinterglemm, Saalfelden am Steinernen Meer, Viehhofen; 14. Planungsregion 14 (Oberpinzgau): Bramberg am Wildkogel, Hollersbach, Krimml, Mittersill, Neukirchen

am Großvenediger, Niedernsill, Stuhlfelden, Uttendorf, Wald im Pinzgau; 15. Planungsregion 15 (Zeller Becken): Bruck a. d. Glocknerstraße, Fusch a. d. Glocknerstraße, Kaprun,

Piesendorf, Zell am See; 16. Planungsregion 16 (Unterpinzgau): Dienten am Hochkönig, Lend, Rauris, Taxenbach;

(31) Auf der Grundlage dieser Untergliederung sind gemäß § 9 Abs. 1 ROG 1998 Regional-verbände zu bilden. Diesen obliegt die Regionalplanung gemäß § 9 Abs. 2 ROG 1998. Die Bildung eines Regionalverbandes kann sich auch auf zwei oder mehrere Planungsregionen erstrecken.

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

XXIV

A R B E I T S U N T E R L A G E

Seinerzeit geplante Änderungen laut Vorhabensberich t vom Oktober 2013 (Achtung! Gilt nicht mehr für das aktuelle Verfahre n)

Keine Änderungen in diesem Kapitel vorgesehen.

Arbeitsübereinkommen der Landesregierung 2013-2018

Die Regionalprogramme müssen zu definierende Mindestinhalte aufweisen, möglicherweise sollte dies ergänzend zu den ROG-Vorgaben im LEP näher ausgeführt werden. Aus dem Arbeitsübereinkommen der Salzburger Landesregierung für die Gesetzgebungsperiode 2013-2018 (kurz: Regierungsübereinkommen), S. 43f: Zur Stärkung der Regionalplanung sind u.a. folgende Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen:

• Verbindliche Regionalprogramme für jeden Regionalverband bzw. Evaluierung bestehender Regionalprogramme;

• Evaluierung bestehender Regionalverbandsgrenzen; (…)

Stellungnahmen im 1. Hörungsverfahren zu diesem Kap itel

Stellungnahme Nr. 6 (DI Poppinger): Die Regionsabgrenzungen sollen überprüft werden.

Stellungnahme Nr. 7 (Stadt Salzburg): Im Arbeitsübereinkommen der LR ist in Kapitel 13 die Evaluierung der bestehenden Regionalverbandsgrenzen bzw. der Regionalprogramme enthalten. Dem widerspricht das Fehlen bei den vorgeschlagenen Themenbereichen. Die MA 5 weist in diesem Zusammenhang auf eine Maßnahme im REK 2007 hin, nach der von der Stadtgemeinde die Zusammenlegung der vier Regionalverbände im Flachgau betrieben werden soll.

Stellungnahme Nr. 20 (Oberpinzgau) und Nr. 24 (Pinzgau): Festlegung der Aufgaben von Regionalverbänden und deren Finanzierung, das neue LEP sollte nach Ansicht des Verbands wie in Tirol in einem eigenen Kapitel die Aufgaben der Regi-onalverbände konkretisieren. Weiters soll das LEP auch die Grundsätze zur Finanzierung dieser Tätigkeiten festlegen. Der Verband kritisiert insbesondere, dass in Anbetracht der Bedeutung, die die neue Landesregierung den Regionalverbänden und der regionalen Zusammenarbeit richtigerweise beimisst, es nicht erklärlich ist, dass darauf nicht in den Themenberei-chen des Vorhabensberichts eingegangen wird.

Stellungnahme Nr. 38 (RVS): Überlegungen für die Zusammenlegung der 4 Regionalverbände des Flachgaus zu einem Gesamtregionalverband werden von uns abgelehnt, weil damit der Sinn und die Absicht einer Gliederung nach Funktions-räumen unterlaufen würde, die Überschaubarkeit der Region nicht mehr gewährleistet wäre und die wichtige, identitätsstif-tende Wirkung kleinerer Einheiten (vgl. L. Kohr: "small is beautifull/") völlig verloren ginge.

Stellungnahme Nr. 40 (Adnet): Für Regionalprogramme ist die Festlegung inhaltlicher Vorgaben erforderlich und die Regio-nalverbände sollen durch entsprechende Vorgaben im LEP unterstützt werden.

Stellungnahme Nr. 55 (Flachgau-Nord): Auf Seite 15 des Vorhabensberichts wird die Aussage eines Befragten im Rahmen der LEP-Evaluierung, dass ein einheitlicher Regionalverband für den gesamten Flachgau zusammen mit der Anmerkung der Abteilung 7, dass es dazu eine gegenteilige Initiative aus dem RV Salzburger Seenland gebe, zitiert. Dazu merkt der Regio-nalverband an, dass die Region Flachgau-Nord im Jahre 2011 eine solche Initiative in Form einer Resolution gestartet hat. Die Resolution wurde dem Schreiben beigelegt. Ihre Inhalte sollten nach Auffassung des Regionalverbandes in der Bearbei-tung des LEP berücksichtigt werden.

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

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A R B E I T S U N T E R L A G E

Rechtskräftige Fassung des Landesentwicklungsprogra mms

4. Grenzüberschreitende Raumplanung

(32) Da Raumplanung und Raumentwicklung in einem gemeinsamen Verflechtungsraum nicht an der Landes- bzw. Staatsgrenze aufhören können, ist es Aufgabe der Gebietskörper-schaften geeignete Formen grenzüberschreitender Kooperation zu entwickeln. Dabei sollen bei Bedarf insbesondere mit den Nachbarländern und -staaten abgestimmte Lösungen für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen und weitergehende Festlegungen zur nach-haltigen Raumentwicklung angestrebt werden.

(33) Derzeit bestehen folgende grenzüberschreitende Kooperationen mit Aufgaben der Raum- und Regionalentwicklung:

1. Raumordnungsvereinbarung Oberösterreich – Salzburg;

2. Raumordnungsvereinbarung Lungau – Murau – Nockgebiet;

3. EuRegio Salzburg - Berchtesgadener Land – Traunstein;

4. Nationalpark Hohe Tauern.

(34) Die gegenseitige Abstimmung erfolgt im Rahmen von Regionalkonferenzen und Fach-arbeitsgruppen. Durch die Regionalkonferenz des Lungau-Murau-Nockgebiets wurde im Jahre 1980 ein Aktionsprogramm angenommen, das im Jahre 1983 fortgeschrieben wurde und als Basis für die grenzüberschreitende Abstimmung dient.6 In der EuRegio Salzburg - Berchtesgadener Land - Traunstein ist das im Jahr 2000 angenommene Entwicklungskon-zept Basis für die Umsetzung gemeinsamer Kooperationsprojekte.7

6 Aktionsprogramm 1980 für das Lungau-Murau-Nockgebiet und Fortschreibung 1983. Hrsg. von der Regional-konferenz der Länder Salzburg, Steiermark und Kärnten. O.O. Juli 1983. 7 Entwicklungskonzept für die EuRegio Salzburg - Berchtesgadener Land - Traunstein. Teil 1: Strukturuntersu-chung und Problemanalyse. Teil 2: Ziele - Maßnahmen - Projekte. November 2000 siehe auch: Mehr Zusammenarbeit wagen. Kurzfassung des EuRegio Entwicklungskonzeptes. Hrsg. von der EuRegio Salzburg - Berchtesgadener Land - Traunstein. Salzburg 2001.

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

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A R B E I T S U N T E R L A G E

Seinerzeit geplante Änderungen laut Vorhabensberich t vom Oktober 2013 (Achtung! Gilt nicht mehr für das aktuelle Verfahre n)

Keine Änderungen in diesem Kapitel vorgesehen.

Stellungnahmen im 1. Hörungsverfahren zu diesem Kap itel

Stellungnahme Nr. 1 (Reg. von Oberbayern): die vorgesehene Implementierung von Vorschlägen aus dem MASTERPLAN wird ausdrücklich begrüßt.

Stellungnahme Nr. 17 (RV Seenland): Grundsätzlich wird festgehalten, dass bereits bei der Erstellung des Konzeptes des Masterplans zahlreiche Änderungen und Vorschläge aus der Region Salzburger Seenland eingebracht worden sind. Fest-zustellen ist jedoch auch, dass diese kaum eingearbeitet bzw. berücksichtigt wurden. Eine derartige Abgrenzung des ge-samten Raumes in Bezug auf den ÖV, Gewerbe- und Baulandabwicklung ohne dem "Hinterland" wurde damals bereits mehrmals urgiert. Daher wird darauf hingewiesen, dass das Konzept Masterplan in der jetzigen Überarbeitung des LEP nicht eingearbeitet werden soll. Die Begründung für diese Vorschläge sind die nur bedingt abgestimmten sowie berücksich-tigten Zusammenhänge der Gemeinden außerhalb der damals im Masterplan berücksichtigten Gemeinden und Regionen. Die Vorschläge hinsichtlich der wirtschaftlichen und siedlungsräumlichen Entwicklung konzentrieren sich auf das Gebiet der Regionalverbände Stadt Salzburg und Umgebung sowie Flachgau-Nord und berücksichtigen wie oben genannt das sonstige "Hinterland" wie das Salzburger Seenland, Osterhorngruppe, angrenzendes Oberösterreich überhaupt nicht.

Stellungnahme Nr. 22 (Planwind): Die Arbeiten am Masterplan haben unter geringer Einbindung der Öffentlichkeit stattge-funden. Auch wurden Teilregionen, die jetzt im Wirkungsbereich des Masterplans sind nicht in die Arbeiten direkt eingebun-den (z.B. der Regionalverband Seenland). Im Zusammenhang mit der oben geforderten breiten Debatte und Öffentlichkeits-beteiligung um die Zukunft des Lebensraumes in Salzburg ist der Zentralraum unbedingt mit einzubeziehen; so ist z.B. die Zukunft des Regionalverkehrs (Stadt-Regionalbahn, S-Bahnsystem, Busumsteigeknoten u.a.) für das ganze Land und die Nachbarn OÖ und Bayern von Bedeutung. Ebenso wichtig aus Gender-Planning Sicht ist auch die Frage des Wohnbaus, der sozialen und technischen Infrastruktur sowie der Lage und die Entwicklung der Wirtschaftsstandorte.

Stellungnahme Nr. 37 (LRA BGL): Der Landkreis Berchtesgadener Land sieht im Rahmen der vorgesehenen Gesamtabän-derung einen ergänzenden Handlungsbedarf hinsichtlich Ziffer 4 "Grenzüberschreitende Raumplanung" des Salzburger Landesentwicklungsprogramms 2003. Bei diesem Themenbereich ist aus unserer Sicht stärker zu berücksichtigen, dass bestehende Infrastruktureinrichtungen im bayerischen Grenzraum in entsprechende Planungen und Entscheidungen im Bundesland Salzburg verstärkt einbezogen werden. Folgende Beispiele verdeutlichen diese Notwendigkeit:

1. In der Stadt Laufen befindet sich das Rottmayr-Gymnasium Laufen, das auch von Gastschülern aus Oberndorf und Um-gebung besucht wird. Seit dem Schuljahr 2011/2012 wird in Oberndorf eine dislozierte Klasse des Bundesoberstufen-Realgymnasiums Salzburg Nonntal ("BORG Oberndorf') mit dem Schwerpunkt Instrumentalmusik angeboten. Seit dem Schuljahr 2013/2014 wird im BORG Oberndorf auch ein naturwissenschaftlicher und sozialer Schwerpunkt angeboten. Der Aufbau des BORG Oberndorf, das auch Schüler aus dem benachbarten Bayern aufnimmt, erfolgte nach unseren Erkennt-nissen ohne Abstimmung mit dem in unmittelbarer Nähe befindlichen Rottmayr-Gymnasium Laufen und ohne Berücksichti-gung des in Laufen bereits vorhandenen schulischen Angebotes. Für den Landkreis stellt sich als Schulaufwandsträger die Frage, ob unter dem Gesichtspunkt einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit die Notwendigkeit besteht, in unmittelba-rer Nachbarschaft eines bestehenden erfolgreichen Gymnasiums, das bisher schon sowohl von bayerischen als auch von österreichischen Schülern besucht wird, ein neues Gymnasium zu errichten.

2. Im Landkreis Berchtesgadener Land befinden sich die Kreiskliniken Bad Reichenhall, Berchtesgaden und Freilassing, die sich in der Trägerschaft der Kliniken Südostbayern AG befinden (Aktionäre: Landkreise Berchtesgadener Land und Traun-stein). Nach unseren Erfahrungen können Kassenpatienten aus Bayern ohne große Abrechnungsschwierigkeiten mit ihren Krankenkassen Krankenhäuser im benachbarten Salzburg aufsuchen, während dies umgekehrt für österreichische Patien-ten nicht so einfach möglich ist. Auch im Bereich des Krankenhauswesens wäre eine intensivere grenzüberschreitende Zusammenarbeit und gegenseitige Abstimmung zwischen den staatlichen bzw. kommunalen Krankenhausträgern wün-schenswert.

Stellungnahme Nr. 39 (LRA TS): Die Implementierung von Vorschlägen aus dem grenzüberschreitenden MASTERPLAN für die Kernregion Salzburg wird begrüßt. In diesem Zusammenhang verweist das Landratsamt auf das Protokoll des EuRegio-Gipfels vom 1.7.2013. Darin kommt u.a. zum Ausdruck, dass nicht nur die Kernregion Salzburg im Mittelpunkt der Betrach-tungen stehen kann, sondern der Raum als Ganzes gesehen werden muss. Dies betrifft insbesondere die verkehrlichen Verflechtungen, die Beziehungen im Bereich des Wohnens und die wirtschaftlichen Zusammenhänge.

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

XXVII

A R B E I T S U N T E R L A G E

Rechtskräftige Fassung des Landesentwicklungsprogra mms

5. Ziele und Maßnahmen zur Ordnung und Entwicklung

der Landesstruktur

Bei der Zusammenstellung der Ziele wurden nur jene in die Liste aufgenommen, zu deren Erfüllung aufgrund vorhandener Kompetenz bzw. Einwirkungsmöglichkeit Raumordnungs-maßnahmen formuliert werden können.

Seinerzeit geplante Änderungen laut Vorhabensberich t vom Oktober 2013 (Achtung! Gilt nicht mehr für das aktuelle Verfahre n)

4.1. Anpassung der zentralörtlichen Einstufung

Derzeit ist ein Raumforschungsprojekt zur Neuerhebung der Grundversorgungsdienste und des Sys-tems der Zentralen Orte im Land Salzburg in Bearbeitung. Auf Grundlage der Ergebnisse dieses Forschungsprojekts sollen die zentralörtlichen Festlegungen überprüft und eventuelle Anpassung hinsichtlich der landespolitischen Ziele vorgenommen werden.

4.2. HGB-Regelungen

Verstärkung der Regelungen zur Begünstigung der Innenentwicklung und Ortskernstärkung.

4.3. Nahversorgung

Bindung von Versorgungseinrichtungen mit überwiegend nahversorgungsrelevantem Sortiment an städtebaulich integrierte Lage. Insbesondere soll ein Ziel und eine Maßnahme bezüglich der Ge-währleistung der Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs im Kapitel D.5 Versorgungsinfra-struktur neu aufgenommen werden. Damit soll erreicht werden, dass die Errichtung und Erweiterung von Versorgungseinrichtungen mit überwiegend nahversorgungsrelevanten Sortimenten nur mehr an Standorten in städtebaulich integrierter Lage erfolgen kann.

4.4. ÖV-Einzugsbereiche und Standortkriterien im Siedlungswesen

Die bestehende Regelung hinsichtlich der ÖV-Einzugsbereiche wird insbesondere von vielen Ge-meinden kritisiert, die hier eine Benachteiligung des ländlichen Raums zu erkennen glauben. Die Priorisierung von Baulandausweisungen in Gunstzellen der Raumordnung ist jedoch auch weiterhin auch auf Grund zu Zielen des Klimaschutzes erforderlich. Dazu soll eine Neuregelung ausgearbeitet werden, die eine flexiblere Anwendung unter Berücksichtigung der Standortqualität ermöglicht. Auch die Bedienungshäufigkeit von Haltestellen soll eine stärkere Berücksichtigung finden.

4.5. Umweltsituation und Lärmbeeinträchtigung

Die derzeitig bestehende Regelung zur Vermeidung weiterer Wohnbebauung entlang des hochran-gigen Verkehrsnetzes (Maßnahme B.1.7 im Landesentwicklungsprogramm 2003) bietet den Ge-meinden zu wenig Unterstützung zur Abwehr von Widmungswünschen in Lärmbereichen. Weiters

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führen die in der bestehenden Maßnahme vorgeschlagenen technischen Ausgleichsmaßnahmen zu volkswirtschaftlich unrentablen Investitionen. Oft müssen nur wegen eines einzelnen Bauobjektes teure Schutzeinrichtungen neu errichtet werden. Um dieses Problem zu beseitigen, sollen neue Maßnahmen ausgearbeitet werden. Diese sollen bewirken, dass neue Wohnbaulandflächen primär an Standorten errichtet werden, an denen das entsprechende Ruheklima ohne technische Maßnah-men erreicht wird. Nur dann, wenn diese Flächen aus raumordnungsfachlichen Gründen eine hohe Standortgunst besitzen oder wenn in der Gemeinde keine geeigneten Flächen mehr zur Verfügung stehen, kann der Weg zur Herstellung des Ruheklimas über technische Maßnahmen an Standorten gewählt werden.

4.7. Berücksichtigung des demografischen Wandels

Im Rahmen des Alpenraumprojekt DEMOCHANGE wurden viele Vorschläge ausgearbeitet, die im Rahmen der Raumplanung durch Land und Gemeinen umgesetzt werden sollen. Während die be-stehenden Strategien hauptsächlich für Wachstumsregionen ausreichen, muss bezüglich der inne-ralpinen Regionen eine alternative Strategie entwickelt werden. Dabei müssen die generelle Alterung der Bevölkerung und der fortschreitende Bevölkerungsrückgang in vielen Teilräumen des Landes zu einem Umdenken in der Planung führen. Statt einer Steuerung des Wachstums ist in diesen Teilregi-onen eine Gestaltung des Umbaus und unter Umständen auch ein Rückbau von Infrastruktur erfor-derlich. Dafür sollen im Rahmen der LEP-Überarbeitung die entsprechenden Ziele und Maßnahmen entwickelt werden.

4.8. Wildökologische Korridore

Zur Sicherung der in einer Studie der Universität für Bodenkultur vorgeschlagenen Querungsberei-che für wildlebende Großsäuger vor Verbauung und Versiegelung sollen diese Querungsbereiche in den Regionalprogrammen und Räumlichen Entwicklungskonzepten als Grünzüge oder Grünverbin-dungen festgelegt werden. Die dafür notwendigen begrifflichen und inhaltlichen Grundlagen sollen durch eine Ergänzung der bestehenden Maßnahme 2 im Kapitel C.1 des LEP 2003 geschaffen wer-den.

4.9. Seeuferfreihaltung

Die im Amtsvorschlag zum LEP 2003 vorgesehene Regelung bezüglich der Seeuferfreihaltung soll zur Wiederherstellung des rechtskonformen Zustandes wieder aufgenommen werden, da die Strei-chung der Maßnahme ohne fachliche Grundlage erfolgte. Dafür ist in Kapitel C.1. Freiraumordnung, Naturschutz und Landschaftsentwicklung eine Maßnahme mit folgendem Text neu aufzunehmen: „Die Seeufer sollen von weiterer Verbauung (auch durch nicht dauergenutzte Einrichtungen) unter Erhaltung der Zugänglichkeit für die Bevölkerung und Berücksichtigung ökologischer Aspekte zur Sicherung der Erholungs- und Tourismusqualität freigehalten werden.“

4.10. Touristische Entwicklungen im Außenbereich

Eine wichtige Änderung soll das Kapitel Tourismus und Freizeitwirtschaft im LEP 2003 betref-fen. Vorgeschlagen wird die Ergänzung von zwei Maßnahmen, die neue Regelungen in Bezug auf die Neuerrichtung touristischer Infrastruktur mit Beherbergungsfunktion einführen. Grund für diese neuen Maßnahmen ist eine bedenkliche Entwicklung bei der Projektierung von bestimmten Formen der touristischen Beherbergung, die meist auf Sonderflächen außerhalb des Dauersiedlungsraums er-richtet werden sollen. Erhebungen der Abteilung 7 zu diesem Thema zeigten, dass es sich dabei vor allem um ein Problem der Gebirgsgaue handelt, da dort bereits jetzt zahlreiche Sonderflächen au-ßerhalb des Dauersiedlungsraums bestehen. Die Intention des Gesetzgebers bei der Einführung der Sonderflächen war, für standortgebundene Projekte (z.B. eine Liftstation) bzw. für Projekte für die

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eine besondere Standorteignung gegeben ist, nicht mehrere spezielle Widmungskategorien einfüh-ren zu müssen. Es war jedoch nicht die Intention des Gesetzgebers, dass über den Weg der Sonder-fläche Großformen der touristischen Beherbergung entstehen, die abseits von Versorgungsmöglich-keiten für die Nutzer neu errichtet werden und damit zusätzliche Belastungen für die öffentlichen Haushalte nach sich ziehen. Darüber hinaus kann in vielen Fällen nicht ausgeschlossen werden, dass diese Projekte in der Zukunft zu Zweitwohnsitzstandorten umgewandelt werden, wenn wirt-schaftliche Schwierigkeiten auftreten. In letzter Zeit wurden darüber hinaus mehrere Projektideen bekannt, die auf einen verstärkten Siedlungsdruck außerhalb der geschlossenen Siedlungen hindeu-ten und weitere Probleme im Bereich der Erschließung, Entsorgung und Beeinträchtigung des Land-schaftsbil-des erwarten lassen. Die Erhebungen der Abteilung 7 zeigen auch, dass der Begriff touris-tische Beherbergung in zahlreichen Varianten als Sonderfläche auftaucht. Auch Projekte des land-wirtschaftlichen Nebenerwerbs (Urlaub am Bauernhof), die zwar grundsätzlich mit den Zielen der Landesentwicklung in Übereinstimmung stehen, entstehen immer öfter an Standorten, die in der Fol-ge erhebliche Probleme im Bereich der Erschließung nach sich ziehen und auch aus landschaftsäs-thetischer Sicht kritisch zu sehen sind.

Aus diesem Grunde erscheint es als erforderlich, für die Neuausweisung von Sonderflächen für Pro-jekte der touristischen Beherbergung neue Regeln einzuführen. Dafür ein Stopp für die Ausweisung von Bauland zum Zwecke der touristischen Beherbergung und von Zweitwohnungsgebieten außer-halb des Dauersiedlungsraums verordnet werden. Als Dauersiedlungsraum wird dabei der Teil des Landes verstanden, der für die Landwirtschaft, Siedlungen und Verkehrsanlagen verfügbar ist. Nicht zum Dauersiedlungsraum gehören die alpinen Grünlandflächen (Almen), Waldflächen, das Ödland sowie Gewässerflächen. Die Abgrenzung des Dauersiedlungsraums ist als eigener Datenbestand im SAGIS verfügbar.

4.11. Rohstoffsicherung

Übernahme der Vorgabe aus dem österreichischen Rohstoffplan zur Sicherung von regionalen Ab-bauvorkommen für die nächsten 50 Jahre.

4.12. Bodenschutz

Die im Bodenschutzgesetz vorgesehenen Bodenschutzpläne sind nach diesem Gesetz im SAGIS aufzunehmen und in den Entwicklungsprogrammen und REKs der Gemeinden zu berücksichtigen. Im LEP soll der Auftrag dazu präzisiert werden, damit dieser Auftrag des Gesetzgebers auch durch-geführt wird.

4.13. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

Die im Rahmen des Alpenraumprojekts CLISP erarbeitete transnationale Planungsstrategie fasst zahlreiche Maßnahmen in neun Handlungsstrategien zusammen. Diese Handlungsstrategien sollen im Rahmen der LEP-Überarbeitung wie folgt berücksichtigt werden:

■ Ergänzung der Aspekte des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung bei den Leitbil-dern zur Landesentwicklung;

■ Berücksichtigung von Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel durch ergänzende Ziele und Maßnahmen entweder in den Kapiteln Siedlungsentwicklung und Freiraum oder durch Einfüh-rung eines eigenen Kapitels für diese Thematik;

■ Unterstützende Maßnahmen zur Anpassung von Siedlungen und Infrastruktur an die voraussichtli-chen Herausforderungen bis zur nächsten Jahrhundertwende;

■ Überarbeitung der bestehenden Ziele und Maßnahmen im Bereich Schutz vor Naturgefahren hin-sichtlich der Anpassung an den Klimawandel;

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Dabei soll insbesondere die im Rahmen dieses Projektes erarbeitete transnationale Strategie im Rahmen der Überarbeitung Berücksichtigung finden.

Quelle: stadtland (2011): Transnational Strategy for Climate Proof Spatial Planning (TPS). Third draft, June 2011, Vienna: unpublished CLISP Working Document, S. 58f, http://www.clisp.eu

4.14. Energieraumplanung – Standortkriterien

Für die Ausweisung von Grünland-Sonderflächen für Photovoltaik und Windenergieanlagen soll ein einheitlicher Vollzug erfolgen. Dafür müssen Regelungen im Landesentwicklungsprogramm einge-führt werden.

4.15. Gewerbeentwicklung im ländlichen Raum

Ausweisung von Gewerbezonen mit Kooperationsflächen im ländlichen Raum (analog der Regelung im Sachprogramm Standortentwicklung Wohnen und Arbeiten im Zentralraum).

4.16. Baulandausweisungen und Umfahrungsstraßen bzw. Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen

Da die bestehende LEP-Maßnahme Nr. 4 in E.3 Verkehrsinfrastruktur aus der Sicht der Auf-sichtsbehörde nicht alle erforderlichen Fälle umfasst und wie die Praxis zeigte, durch die Ver-bauung neuer Umfahrungsstraßen mit gewerblichen Projekten mit direkter Straßenanbindung der Verkehrs-fluss behindert wird, muss die bestehende Maßnahme umformuliert und durch eine weitere Maß-nahme ergänzt werden. Durch die Ergänzung der Worte "und sonstige Straßen mit hohem Verkehrs-aufkommen" soll erreicht werden, dass der Lärmproblematik entlang des hochrangigen Verkehrsnet-zes verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet wird. Gleichzeitig wird den Gemeinden vorgeschlagen, die Freihaltung dieser Bereiche durch die Festlegung von Grünzügen im REK oder im Regionalpro-gramm dauerhaft zu gewährleisten. Als neue Maßnahme 5 soll erreicht werden, dass neue Bauland-ausweisungen an Umfahrungsstraßen nur dann möglich sind, wenn eine kreuzungsfreie Einbindung in die Umfahrung gewährleistet ist.

4.17. Implementierung von Vorschlägen aus dem grenzüberschreitenden MASTERPLAN für die Kernregion Salzburg

Gemäß den Regierungsbeschlüssen zum Masterplan für die Kernregion Salzburg und den Feststel-lungen beim EuRegio-Gipfel 2013 sollen die dafür geeigneten Umsetzungsmaßnahmen in die Raumplanungsinstrumente implementiert werden. Dazu sind Ergänzungen und Änderungen im Lan-desentwicklungsprogramm selbst sowie die Formulierung von Aufträgen für die Anpassung der Folgeinstrumente notwendig..

Stellungnahmen im 1. Hörungsverfahren zum Gesamt-Ka pitel Ziele und Maßnahmen

Stellungnahme Nr. 6 (DI Poppinger): Zu 4.13 Klimawandel: hier ergeht die Anregung ausschließlich operationale Festlegun-gen zu treffen, denn gerade bei diesem Thema besteht die Gefahr von abgehobenen und nicht umsetzbaren Festlegungen.

Zu 4.14 Energieraumplanung: Regelung wird begrüßt. Allerdings etwas widersprüchlich der Vorschlag: angeregt wird eine Regelung, dass derartige Standorte bei Festlegungen im FWP dem REK nicht widersprechen dürfen. Dann könnte man, auf Basis übergeordneter Kriterien, lediglich mit dem Instrument der FWP-Änderung auskommen.

Stellungnahme Nr. 12 (Abt. 10 Wohnbauförderung): Die Abteilung hält fest, dass aus Sicht des Wohnungswesens den As-pekten der Vorbehaltsflächen für den förderbaren Wohnbau entsprechende Aufmerksamkeit zu widmen ist. Die Abteilung bittet daher um entsprechende Berücksichtigung.

Stellungnahme Nr. 17 (Arch. Peyker): Grundsätze für die Festlegung von bezirksweisen Leitbildern und Entwicklungspro-grammen sollten aufgenommen werden. Schließlich sollte nicht nur das LEP allein, sondern alle weiteren, dem gesetzlichen Stufenbau folgenden landesgesetzlichen Bestimmungen (REPROS, Leitbilder, Sachprogramme, etc.) ein durchgängiges in

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sich schlüssiges Set von Planungsinstrumenten ausbilden, wobei im LEP lediglich die Grundsätze und Strukturen - somit die obersten strategischen Ziele und landespolitischen Zielsetzungen verankert werden.

Stellungnahme Nr. 18 (RV Lungau): Die Auszeichnung des Lungaus durch die UNESCO zum Biosphärenpark "Modellregion für nachhaltige Entwicklung" sollte berücksichtigt bzw. eingearbeitet werden.

Stellungnahme Nr. 20 und 24 (Pinzgau): Zu 4.7. Berücksichtigung des demographischen Wandels: Punkt 4.7 des Vorha-benberichtes sieht vor, dass der fortschreitende Bevölkerungsrückgang in einzelnen Teilregionen (wie dies– nach der ÖROK Prognose – für den Pinzgau gilt) zu einem Umdenken bei der Planung und unter Umständen zu einem Rückgang von Infrastruktur führen soll. Eine derartige Prognosegläubigkeit wäre für die Gemeinden im Pinzgau fatal und widerspricht den gemeinsam im Regionalprogramm Pinzgau festgelegten Zielen! Damit der prognostizierte Bevölkerungsrückgang bis 2030 nicht eintritt, hat der Pinzgau verschiedene Aktionen gestartet zB. Aktion „Komm Bleib“ und als Ziel formuliert, den Anteil des Oberpinzgaus an der Bevölkerung der Landes Salzburg bis 2030 wieder auf jenen Wert zu steigern ist, der 2001 gegeben war ( Anteil 4,3% statt prognostizierte 3,8 % ). Vorzusehen ist im neuen LEP deshalb, dass für Regionen, die sich realistische Ziele für ihre Bevölkerungsentwicklung selbst setzen und nicht nur Prognosen hinnehmen, die Berücksichtigung des demographischen Wandels genau in die gegenteilige Richtung verläuft als dies der Vorhabenbericht vorsieht.

zu 4.13 Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel: Die im Rahmen der CLISP erarbeiteten Handlungsstrategien sind zuerst mit den betroffenen Gemeinden bzw. Regionen zu diskutieren und sollten erst in der Folge in das LEP übernommen werden. Die Gemeinden des Pinzgaus haben beispielsweise in Kooperation mit dem Land Abt.12 eine Naturraumentwick-lung konzipiert, die nicht nur die Anpassung an den Klimaschutz etwa durch Schutzbauten akzeptiert, sondern als Chance sieht, neue Landschaftsräume möglichst attraktiv zu gestalten.

Stellungnahme Nr. 22 (Planwind.at): zu 4.7 Demographischer Wandel: Die Verbindung zwischen den Bereichen Nahversor-gung, ÖV-Einzugsbereiche und zentralörtlicher Situation ist ganz stark, die Themen gehören zusammen (s. oben). Als we-sentliches Thema fehlt jedoch u.E. der planerische Umgang mit Leerstand/Unternutzung/Flächenkonversion – ein Kernthe-ma der Innen-Entwicklung, gerade in Gemeinden in peripherer Lage und mit schlechter ÖV-Anbindung. Weiters verweisen wir in diesem Zusammenhang auf die Vorschläge der Autorin im vorgelegten Konzeptpaper für die Umsetzung der De-mochange-Ergebnisse von 13. August 2013.

Stellungnahme Nr. 25 (Wagrain-Kleinarl Tourismus): Sämtliche Maßnahmen und Planungen im LEP sollen unter Berück-sichtigung der Wichtigkeit der Tourismuswirtschaft erstellt werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist selbstverständlich die Rücksichtnahme auf die Grundlage des Tourismus - unsere Natur! Es sollte aber auch darauf geachtet werden, wie viel Fläche tatsächlich im Vergleich zur Gesamtfläche in Anspruch genommen wird. Diese Flächen sollten in Zukunft auch bei diversen Planungen (z.B. Skiweg, Pistenverbreiterung, Sonderflächen) immer ausgewiesen werden, um die Relation der touristisch genutzten Fläche zur Gesamtfläche einer Gemeinde oder Region darzustellen. Aus dieser Maßnahme sollten dann auch Korridore für die Tourismuswirtschaft ausgewiesen sein, in denen andere Möglichkeiten bestehen, als außerhalb dieser Korridore. Zusätzlich zu Korridoren, die mehr touristische Nutzung erlauben, sollen auch Korridore ausgewiesen sein, die keine touristische Nutzung (außer Wanderwege und Almwirtschaft) zulassen. Diese Korridore sollten in Kooperation mit den Gemeinden erarbeitet werden.

Stellungnahme Nr. 31 (RV Pongau): Demographischer Wandel im ländlichen Raum: Der sich abzeichnende demographi-sche Wandel im ländlichen Raum wird Gemeinden und Regionen vor neue Herausforderungen stellen. Der Regionalver-band Pongau unterstützt das Vorhaben, speziell für den inneralpinen Raum alternative Strategien als Handlungsempfehlun-gen zu entwickeln. Allerdings soll es jeder Gemeinde auch selbst überlassen sein, auf die generelle Alterung der Bevölke-rung individuell zu reagieren. Alle für eine Gemeinde vertretbaren Maßnahmen müssen von dieser selbst ergriffen werden können, um jungen Menschen die Chance zu bieten, im eigenen Ort zu bleiben.

Stellungnahme Nr. 32 (Ainz & Schoßleitner): Zusammenhang Raumplanung und Verkehr / Mobilität stärker hervorheben: Insbesondere der Öffentliche Verkehr sollte in Zukunft eine tragendere Rolle für die Raumplanung spielen und im LEP stär-ker berücksichtigt werden. Die Abstimmung zwischen den beiden Bereichen sollte intensiviert und verbessert werden. Der enge Zusammenhang auch im Sinne der Chancengleichheit sollte im LEP verdeutlicht und dargestellt werden.

Berücksichtigung von Klimawandel und demographischen Wandel: Sowohl Klimawandel als auch demographischer Wandel werden massive Auswirkungen in der Zukunft nach sich ziehen und erfordern aufseiten der Raumplanung voraussichtlich einen hohen Anpassungsbedarf. Der demographische Wandel macht auch einen gewissen Paradigmenwechsel in der Raumplanung nötig – Umbau, Rückbau werden bei abnehmender Bevölkerung immer wichtiger werden und das bisherige Paradigma des ständigen Ausbaus und Wachstums wenn nicht ersetzen dann zumindest gleichberechtigt ergänzen. Die Darstellung entsprechender Ansätze wäre im LEP wünschenswert.

Stärkerer Fokus auf ländliche Gemeinden: Gerade ländliche Gemeinden sind vom demographischen Wandel besonders betroffen, weil die Abnahme der Bevölkerung durch Landflucht oft noch verstärkt wird. Im LEP könnten die spezifischen Probleme dieser kleinen Gemeinden und mögliche Ansatzpunkte für die Verbesserung der Situation aus Raumordnungs-sicht dargestellt werden.

Stellungnahme Nr. 37 (LRA BGL): Stellungnahme Stadt Laufen: Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Laufen hat sich in seiner Sitzung vom 19.11.2013 einstimmig folgenden Beschluss gefasst. "Die Stadt Laufen fordert im Rahmen des Stel-lungnahmeverfahrens gem. § 8 Abs. 3 ROG 2009 zur beabsichtigten Gesamtüberarbeitung des Salzburger Landesentwick-lungsprogramms, das Thema "Verkehr" in die zu überarbeitenden Themenbereiche mit aufzunehmen. Insoweit soll im Lan-desentwicklungsprogramm festgelegt werden, dass die Problematik des Pendlerverkehrs aus dem nördlichen Flachgau und dem angrenzenden Oberösterreich in die Landeshauptstadt auf dem Gebiet des Landes Salzburg gelöst wird und dieser

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Verkehr nicht über den Grenzübergang Laufen / Oberndorf durch die Altstadt von Laufen und das Zentrum von Oberndorf und weiter über die Bundesstraße 20 und den Grenzübergang Freilassing auf deutschem Gebiet wieder nach Salzburg stattfindet."

Gemeinde Saaldorf-Surheim: Zusätzlich zu den bereits vorgesehenen Themenbereichen zur Überarbeitung des LEP 2013 sollten noch nachfolgende Themenbereiche bearbeitet werden: nachfolgende Themenbereiche bearbeitet werden:

* Fluglärmproblematik des Salzburger Flughafens,

* Wasserkraftnutzung an der Salzach im Freilassinger Becken im Rahmen der geplanten Sanierungsmaßnahmen ,

* Sicherung der Streckentrassen für die Regionalstadtbahn (RSB),

* Mautfreiheit für die Autobahnteilstrecke "Salzburg-Nord - Walserberg" .

Wir halten die vorgenannten Themen für raumordnungsbedeutend und bitten deshalb um Berücksichtigung bei der Gesamt-überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms.

Stellungnahme Gemeinde Ainring: 2. Nicht enthalten und unbedingt aufgenommen werden sollte im vorgeschlagenen The-menbereich des Vorhabensberichts der Fluglärm, verursacht durch den Flughafen Salzburg. Dabei geht es nicht darum, den Flughafen an sich in Frage zu stellen, sondern um eine gerechte Aufteilung des durch den Flughafen verursachten Flug-lärms. Dieser Themenbereich wird in der Ziffer 4.5 Umweltsituation und Lärmbeeinträchtigung" des vorgeschlagenen The-menbereiches überhaupt nicht angesprochen. Wir bitten, die Stellungnahme der Gemeinde Ainring mit den beiden o.g. Punkten über das Landratsamt an die zuständigen Stellen der Salzburger Landesregierung weiterzuleiten, und uns dann beim zweiten Anhörungsverfahren mit entsprechendem Entwurf des Landesentwicklungsprogramms am Verfahren wieder zu beteiligen.

Stellungnahme Nr. 38 (RVS): Die nun beabsichtigte Gesamtüberarbeitung baut laut Aussage des Vorhabensberichts auf einer vom Österreichischen Institut für Raumplanung (ÖIR) im Jahr 2010 durchgeführten Evaluation auf. Einen wichtigen Teil dieser Evaluierung bildet die damals bei den wesentlichen Raumplanungsakteuren (Gemeinden, Regionalverbänden, Ortsplanerinnen, Interessensvertreterinnen und Fachdienststellen) durchgeführte Befragung. Im Zentrum dieser Befragung stand die Analyse der Berücksichtigung bzw. der Umsetzung des LEP 2003 in der Örtlichen Raumplanung sowie das Inte-resse nach der generellen Zufriedenheit der Akteure mit diesem Instrument. Bedauerlicherweise ist bei dieser Befragung die Überprüfung des Erfüllungsgrades der im LEP formulierten und verordneten Ziele und Maßnahmen eindeutig zu kurz ge-kommen. So hätte beispielsweise durch das Land Salzburg zur Ergänzung des LEP (gem. § 10 Abs.1 ROG 09) selbst ein eigenes Sachprogramm Standortverordnung für HandeIsgroßbetriebe" ausgearbeitet werden sollen. Ebenso liegt das im LEP 2003 geforderte und zur nachhaltigen Trassensicherung dringend benötigte Sachprogramm Raumplanung und Ver-kehr" im Endergebnis immer noch nicht vor. Diese beiden Beispiele seien aber nur stellvertretend für eine Reihe anderer Ziel- und Maßnahmenfestlegungen im LEP 2003 genannt, die bisher weder begonnen oder immer noch nicht abgeschlos-sen und umgesetzt wurden. Es wird daher nachdrücklich vorgeschlagen, diese Überprüfung der Ziel- und Maßnahmenerfül-lung des LEP 2003, als Ergänzung der bisherigen Evaluierung (= ÖIR-Befragung) nachzuholen und dabei auch zu doku-mentieren, welche Ziele und Maßnahmen aus welchen Gründen nicht mehr weiterverfolgt und somit ausgeschieden werden können.

Angeregt wird ferner die Prüfung und Berücksichtigung jener Ziele und Maßnahmen, die seitens der Regierungsparteien im Kapitel 13 (Raumordnung, Baurecht, Grundverkehr) des Arbeitsübereinkommens vom 12.6.2013 als entwicklungspolitische Absichten formuliert worden sind.

Stellungnahme Nr. 39 (LRA Traunstein): Das Landratsamt nennt im speziellen folgende Themen, die aus grenzüberschrei-tender Sicht für den Landkreis von großer Bedeutung sind und im neuen Salzburger LEP berücksichtigt werden sollten: 1. Ausbau der Magistrale für Europa (TEN-Strecke Paris-München-Salzburg-Wien-Bratislava), 2. Ausbau der Bundesautobahn A 8 (wichtigste West-Ostverbindung nördlich der Alpen mit Anschluss im Land Salzburg an die A 1 und A10, 3. Ausbau eines grenzüberschreitenden Verkehrsverbundes; 4. Weiterentwicklung der Eu-Regio-Bahnen, 5. Renaturierung und ener-getische Nutzung der Salzach, 6. Hochwasserschutz an Salzach und Saalach, 7. Ausbau der Infrastruktur (Salzachbrücken zwischen Tittmoning - Laufen und zwischen Laufen - Freilassing, kleines deutsches Eck). Stadt Trostberg: regt an, dem Verkehr grenzüberschreitend in Zukunft noch mehr Gewicht einzuräumen (siehe auch S. 15 des Vorhabensberichts). Der Stadt Trostberg geht es hier insbesondere um den zweigleisigen Bahnausbau von München über Mühldorf und Freilassing nach Salzburg als Teil einer europäischen Magistrale, die das Zusammenwachsen der Regionen Südostoberbayern und Salzburg zusätzlich fördern würde. Davon könnte auch der SPNV auf der Traun-Alz-Achse profitieren und Entlastung der Individualverkehre in der Region mit sich bringen.

Die Stadt Trostberg: regt an, dem Verkehr grenzüberschreitend in Zukunft noch mehr Gewicht einzuräumen (siehe auch S. 15 des Vorhabensberichts). Der Stadt Trostberg geht es hier insbesondere um den zweigleisigen Bahnausbau von Mün-chen über Mühldorf und Freilassing nach Salzburg als Teil einer europäischen Magistrale, die das Zusammenwachsen der Regionen Südostoberbayern und Salzburg zusätzlich fördern würde. Davon könnte auch der SPNV auf der Traun-Alz-Achse profitieren und Entlastung der Individualverkehre in der Regon mit sich bringen.

Stellungnahme Nr. 42 (Gemeindeverband): zu 4.7 Berücksichtigung des demographischen Wandels: Zu 4.7 (Berücksichti-gung des demographischen Wandels) ist festzuhalten, dass die „alternative“ Strategie für den ländlichen inneralpinen Raum nicht im sukzessiven „Zusperren“ dieser Regionen bestehen kann. Die Formulierung, wonach statt einer Steuerung des Wachstums in diesen Teilregionen eine Gestaltung des Umbaus und unter Umständen auch ein „Rückbau von Infrastruktur“ erforderlich sei, wird von uns abgelehnt. Niemand kann sich den Tatsachen der generellen Alterung der Bevölkerung und dem fortschreitenden Bevölkerungsrückgang in wesentlichen Teilräumen des Landes entziehen – die Landesraumplanung muss sich aber gezielt in einer aktiven und vorausschauenden Sicherung der Lebensqualität der Bevölkerung und der Wei-

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terentwicklung gerade in diesen Teilregionen orientieren, um die für unser Land sehr wertvollen Siedlungs- und Wirtschafts-räume zu erhalten. In der Stärkung des ländlichen Raumes und nicht im Rückzug aus selbigem muss die klare Priorität der Landesraumplanung liegen.

Stellungnahme Nr. 49 (Allee42): Hier ist insbesondere das Kapitel Verkehrsinfrastruktur von Relevanz. Während in der fachlichen aber auch allgemeinen Diskussion meist Einigkeit besteht, dass Raum- und Verkehrsplanung einander beeinflus-sen und voneinander abhängen, sind die Zielaussagen des bisherigen LEP-Kapitels merkwürdig unbestimmt und inhaltsleer und gehen den zentralen Fragen weitgehend aus dem Weg. Angesichts des öffentlichen Versagens, den CO2-Ausstoß im Verkehrssektor zu senken, während im Siedlungsbau durchaus bedeutende Fortschritte zu sehen sind, bedarf es hier be-sonderer Anstrengungen. Von großer Bedeutung ist die Sicherung eines ÖV-Grundangebotes: Um die Erreichbarkeit der zentralen Orte und damit auch die Besiedlung der peripheren Gebiete sicherzustellen, wurden alle Gemeinden über vom Land finanzierte Landesstraßen angebunden. In ähnlicher Weise braucht es auch eine Mindestversorgung im öffentlichen Verkehr mit Anbindung der Ortszentren im z.B. Stundentakt, die nicht nur von den finanziellen Möglichkeiten der betroffenen Gemeinden abhängen darf. Das ist zuallererst eine Aufgabe des Landes und nicht der Gemeinde oder des Gemeindever-bands. Im Gegenzug für diese Leistung des Landes könnte die Gemeinde verpflichtet werden, ihre Siedlungsentwicklung auf den ÖV-Einzugsbereich zu beschränken oder zusätzlich selbst einen entsprechenden ÖV anzubieten. Um ÖV-Angebot und Siedlungsentwicklung noch besser miteinander zu verschränken, bräuchte es aber auch entsprechende Prioritäten: Vorrang für ÖV- und ortskernintegrierte Lage vor Lärmschutz oder einer Begrenzung der max. Haushaltszahlen im Rahmen der Landesstruktur. Weiters bräuchte es entsprechende Instrumente, um Flächen in geeigneter Lage auch verfügbar zu machen: Vorkaufsrecht der Gemeinde, langfristige Finanzierung zur Vorhaltung von Flächenreserven etc. Es kann hingegen nicht wie im SLMK vorgesehen Aufgabe der Gemeinde sein, im für das REK erstellten Verkehrskonzept Planungen zum ÖV anzustellen, ohne mit einem langfristig gesicherten ÖV-Grundangebot rechnen zu können. Dieser Themenkomplex "Verkehr und Siedlungsentwicklung" ist für die Raumplanung zentral und sollte auch im LEP entsprechend aufbereitet werden! Und noch ein Punkt zum Rad- und Fußgängerverkehr: hier gibt es bisher gar keine Aussagen. Im Rahmen der Siedlungsentwick-lung sollte ein dichtes Fuß- und Radwegenetz geschaffen werden. Dazu gehört auch das Vermeiden von Sackgassen. Peri-phere Siedlungen sollten nur erweitert werden, wenn bei geeigneter Topographie eine verkehrssichere Anbindung für Fuß-gänger und Radfahrer an das Ortszentrum gegeben ist, ansonsten ist eine besondere Begründung erforderlich..

Stellungnahme Nr. 54 (Abt. 1 Wirtschaft): Ad 4.7. Berücksichtigung des demografischen Wandels: Eine rein aus dem Rück-gang der Wohnbevölkerung abgeleitete Maßnahme zum Rückbau von Infrastruktur erscheint zu kurz gegriffen. Eher er-scheint es notwendig, eine Reihe von Faktoren (zB Tourismusintensität, Arbeitsplatzangebot in der Region u.ä.) und Ent-wicklungsperspektiven mit einzubeziehen. Zudem ist nicht klar, welche (verbindlichen) Instrumente der Raumordnung hier konkret zum Einsatz kommen sollen.

Arbeitsübereinkommen der Landesregierung 2013-2018

Regierungsübereinkommen S. 43: Grundlegende Maßnahmen der Landesplanung zur Verankerung der Vorsorge und Schutz vor Naturgefahren und klimawandelabhängigen Risiken durch Fachplanung und Maßnahmen im Rahmen des Landesentwicklungsprogramms (LEP wie zum Beispiel:

• Sicherstellung von Überflutungs- und Retentionsflächen zusätzlich und begleitend zu techni-schen Schutzmaßnamen; größere Schutzabstände von Fließgewässern bei der Baulandwid-mung;

• Stabilisierung und Verbesserungen der Schutzfunktionen des Waldes, verstärkte Koordinati-on mit forstlicher Raumplanung und Schutzwaldmanagement;

• Verstärkung des Schutzes von Grundwasser- und Trinkwasserzonen;

• Vernetzung von bestehenden Informationen für ein aktives Bodenmanagement und Redukti-on der Bodenverdichtung und Bodenerosionsrisiko (insbesondere bei Starkniederschlägen) zur Erhaltung großflächiger, nicht fragmentierter Grünräume;

• Kooperation mit der Landwirtschaft bei der Entwicklung resilienter (widerstandsfähiger) Raumstrukturen;

• Integrierter Planungsansatz im Rahmen eines Sachprogramms „Raumplanung und touristi-sche Infrastruktur“;

• Reduktion des Ausmaßes der Neuversiegelung von Flächen und verstärkte Entsiegelung von Böden;

• Erstellung eines Sachprogramms zum Schutz vor Naturgefahren; • Rückwidmungen von gefährdeten, nicht bebauten Baulandflächen im Widmungsbestand.

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Rechtskräftige Fassung des Landesentwicklungsprogra mms

A. Definitionen

Betriebsstandorte mit überörtlicher Bedeutung: Zur Sicherung zukünftiger Entwicklungsmöglichkeiten für die gewerbliche Wirtschaft sollen größere zusammenhängende Flächen mit hervorragender infrastruktureller Aufschließung als Betriebsstand-orte mit überörtlicher Bedeutung erhalten bleiben. Die überörtliche Bedeutung hängt dabei nicht nur von der beanspruchten Fläche, sondern auch von der jeweiligen Branche ab. Eine solche Bedeutung ist jedenfalls anzunehmen, wenn ein solcher Standort eine zusammenhängende Fläche ab circa 8 ha aufweist.

Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen: Raumbedeutsam sind Planungen und Maßnahmen, für deren Verwirklichung Grund und Boden in größerem Umfang benötigt oder durch welche die räumliche Entwicklung eines Gebietes und seiner Strukturen maßgeblich beeinflusst wird.

Siedlungsgrenze: In einem Sachprogramm, Regionalprogramm oder Räumlichen Entwicklungskonzept festgelegte Begrenzung künftiger Baulandwidmungen. Siedlungsgrenzen in Sachprogrammen oder Regional-programmen müssen überörtlich begründet sein (Siedlungsgrenze mit überörtlicher Bedeutung), während Siedlungsgrenzen in Räumlichen Entwicklungskonzepten auch nach örtlichen Kriterien festgelegt werden können (Siedlungsgrenze mit örtlicher Bedeutung).

Vorsorgefläche: Fläche, die in einem Sachprogramm oder einem Regionalprogramm zur Flächensicherung für be-stimmte überörtliche Flächennutzungsfunktionen ausgewiesen wird. Sie schließt in der Regel konkurrierende Nutzungen aus oder es ist eine Interessensabwägung durchzuführen, bei der ein besonderes öffentliches Interesse für eine andere Nutzung gegeben ist. Solche Vorsorgeflächen können z.B. für Ökologie, Landwirtschaft, Industrie, Gewerbe oder Rohstoff-abbau festgelegt werden.

Vorrangfläche: Vorrangflächen haben den Charakter von Zielen der Raumordnung und Landesplanung. Es hat eine Abwägung zwischen verschiedenen, an einen Raum gestellten Nutzungsansprüchen stattgefunden und es ist kein weiterer Abwägungsspielraum gegeben. Es sind nur solche Nutzungen in Vorrangflä-chen zuzulassen, die der Zweckbestimmung der jeweiligen Vorrangfunktion bzw. Vorrangfunktionen nicht entgegenstehen (z. B. landwirtschaftliche Vorrangflächen, Vorrangflächen für die landschafts-gebundene Erholungsnutzung, ökologische Vorrangflächen).

Landschafts- und Grüngürtel: Großräumig raumumschließendes System vegetationsbestimmter Freiräume mit deutlichem räum-lich-funktionalem Zusammenhang (Grünraumsystem) im Umland und innerhalb von größeren Sied-lungsräumen.

Grünzug: Lineare Grünraumsysteme mit einer Breite ab circa 30 m (z.B. flussbegleitende Vegetationsflächen, Lagerwiese, Sportplatz, Parks, Kleingärten).

Grünverbindung: Lineare Grünraumsysteme mit einer Breite bis circa 30 m (z.B. Heckenstruktur, Allee, Allee inkl. Radweg, Baumzeile)

ÖV-Einzugsbereich: Unter ÖV-Einzugsbereich werden in diesem Programm jene Flächen im Nahbereich von Haltestellen des Öffentlichen Verkehrs (Bahnhaltestellen und Bushaltestellen) verstanden, die von der Wohnbe-

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völkerung zu Fuß erreichbar sind. Als Größenordnung gilt dafür eine Entfernung von ca. 500 m in der Ebene bei Bushaltestellen und ca. 1.000 Meter bei Bahnhaltestellen.

Öffentlicher Verkehr: Als Öffentlichen Verkehr (ÖV) im Sinne der nachstehenden Regelungen werden Einrichtungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verstanden, die zumindest in den Hauptverkehrszeiten eine für den Pendlerverkehr und während der restlichen Zeiten eine für den Versorgungs- und Aus-flugsverkehr ausreichende Bedienungsqualität aufweisen. Als gleichwertig gelten ÖV-Systeme mit geringer Angebotsdichte, welche durch spezielle Ortssysteme (Anrufsammeltaxis, City-Bus-Netze) ergänzt werden, wenn die Angebote möglichst durch eine Bestellung der beteiligten Gemeinden – auch im Rahmen eines Regionalverbandes – dauerhaft sichergestellt werden. Verwendete Abkürzungen: REK Räumliches Entwicklungskonzept der Gemeinde FWP Flächenwidmungsplan BPL Bebauungsplan ROG 1998 Raumordnungsgesetz 1998 NSchG 1999 Salzburger Naturschutzgesetz 1999 ÖV Öffentlicher Verkehr ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr

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Stellungnahmen im 1. Hörungsverfahren zu diesem Kap itel

Stellungnahme Nr. 7 (Stadt Salzburg): Eine konkrete Definition der Begriffe "nahversorgungsrelevante Sortimente" und "städtebaulich integrierte Lage" ist erforderlich.

Stellungnahme Nr. 11 (Arch. Aigner): Die vorgesehene Überarbeitung wird grundsätzlich begrüßt, wobei eine grundsätzliche Diskussion über die Anwendung von bestimmten Regelungen erfolgen sollte. Insbesondere müssten auch im Verkehrsbe-reich andere Lösungen gefunden werden, eine Reduktion auf Einzugsbereiche ist jedenfalls nicht angebracht.

Stellungnahme Nr. 20 (Oberpinzgau) und 24 (Pinzgau): keine unklaren Begriffe bei den Raumordnungszielen und Leitlinien, damit meint der Verband den "Gummibegriff" "Nachhaltig" sowie den Begriff "Außenberereich".

Stellungnahme Nr. 27 (Faistenau): zu Öffentlicher Verkehr: Das Thema "Öffentlicher Verkehr" erhält seit einiger Zeit eine immense Aufmerksamkeit, der in dieser Art und Weise nicht vertretbar ist. Die Fahrplangestaltung durch den Verkehrsver-bund und die Vergabe der Fahrten an ortsfremde Unternehmen führt zu einem großen Unmut und zu vielen Problemen. Daraus ein Steuerungselement für Raumordnung zu schaffen, kann nicht hingenommen werden. Dass die finanziellen Bei-träge der Gemeinde an den SVV den ÖV überhaupt erst ermöglichen, darf auch nicht übersehen werden. Wie sollen wir uns das in Zukunft noch leisten können?

Stellungnahme Nr. 40 (Adnet): Die Richtigkeit der festgelegten fußläufigen Entfernung des ÖV bei Baulandwidmungen wäre zu überprüfen

Stellungnahme Nr. 43 (Gemeinde Koppl): Zu 4.4. (ÖV-Einzugsbereiche und Standortkriterien im Siedlungswesen) merkt die Gemeinde an, dass eine liberalere Lösung bezüglich der Standortqualität in Verbindung mit dem ÖV Einzugsbereich durch-aus wünschenswert ist. Eine umfassendere Betrachtung der Leistungsfähigkeit des ÖV wird seitens der Gemeinde Koppl nicht befürwortet, da die Gemeinde in der Fahrplangestaltung und Takt des ÖV nur sehr wenig Einflussmöglichkeit hat. Es ist zu befürchten, dass aufgrund von eventuellen Planungsfehlern bzw. Kosteneinsparungen des Verkehrsverbundes Wid-mungsstandorte, insbesondere an den Zubringerlinien, dadurch stark gefährdet wären.

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Rechtskräftige Fassung des Landesentwicklungsprogra mms

B. Siedlungswesen

B.1. Siedlungsentwicklung und Standortkriterien

Ziele:

(1) Erhaltung bzw. Schaffung kompakter Siedlungen mit klar definierten Grenzen zum Außenraum und haushälterische Nutzung von Grund und Boden.

(2) Konzentration der Siedlungsentwicklung an geeigneten Standorten möglichst im Bereich leis-tungsfähiger ÖV-Systeme.

(3) Sicherstellung der Verfügbarkeit geeigneter Baulandflächen in ausreichendem Umfang. (4) Schutz der Bevölkerung vor Umweltschäden, -gefährdungen und -belastungen. (5) Vermeidung von Nutzungskonflikten.

Maßnahmen Maßnahmenträger Instrumente

(1) Der Baulandbedarf ist unter Berücksichtigung der regionalen Stellung und der Änderungen in der Größenstruktur der Haushalte abzuschätzen.

Gemeinde REK

(2) Geeignete Flächen für den förderbaren Wohn-bau sollen bedarfsgerecht bereitgestellt werden.

Gemeinde Privatrechtliche Vereinbarungen u. Vorbehaltsflächen gem. ROG 1998

(3) Im Rahmen der funktionellen Gliederung des Gemeindegebietes sind die Siedlungs- und Ent-wicklungsschwerpunkte festzulegen.

Gemeinde REK

(4) Ökologische Planungskriterien sollen insbe-sondere im Siedlungswesen berücksichtigt wer-den.

Regionalverband Gemeinde

Regionalprogramm Bebauungsplanung REK, FWP

(5) Die künftige Siedlungsentwicklung soll vorran-gig im Anschluss an bereits bestehende geeigne-te Siedlungen erfolgen.

Gemeinde REK, FWP

(6) Außerhalb des ÖV-Einzugsbereichs soll eine Baulandwidmung nur mit besonderer Begründung und nur dann erfolgen, wenn die notwendige Inf-rastruktur (Wasserversorgung, Abwasserentsor-gung, Energieversorgung u.dgl.) vorhanden ist.

Gemeinde REK, FWP

(7) Wohngebiete im Einflussbereich von Emissi-onsquellen - insbesondere Lärm - sollen nur dann ausgewiesen werden, wenn durch entsprechende Schutzmaßnahmen die Einhaltung von Grenzwer-ten gesichert ist und keine geeigneteren Flächen verfügbar sind.

Land Gemeinde

Richtlinie Immissionsschutz REK, FWP

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Seinerzeit geplante Änderungen laut Vorhabensberich t vom Oktober 2013

(Achtung! Gilt nicht mehr für das aktuelle Verfahre n)

Nach Kap. 4.4 Vorhabensbericht Konkretisierungen im Bereich ÖV-Einzugsbereiche und Standortkriterien im Siedlungswe-sen. Die bestehende Regelung hinsichtlich der ÖV-Einzugsbereiche wird insbesondere von vielen Gemeinden kritisiert, die hier eine Benachteiligung des ländlichen Raums zu erkennen glauben. Die Priorisierung von Baulandausweisungen in Gunstzellen der Raumordnung ist jedoch auch weiterhin auch auf Grund zu Zielen des Klimaschutzes erforderlich. Dazu soll eine Neuregelung ausgearbeitet werden, die eine flexiblere Anwendung unter Berücksichtigung der Standortqualität ermöglicht. Auch die Bedienungshäufigkeit von Haltestellen soll eine stärkere Berücksichtigung finden.

Nach Kap. 4.5 Vorhabensbericht Umformulierungen und Einführung von Standortkriterien bezüglich Umweltsituation und Lärmbeeinträchtigung. Die derzeitig bestehende Regelung zur Vermeidung weiterer Wohnbebauung entlang des hochran-gigen Verkehrsnetzes (Maßnahme B.1.7 im Landesentwicklungsprogramm 2003) bietet den Gemeinden zu wenig Unter-stützung zur Abwehr von Widmungswünschen in Lärmbereichen. Weiters führen die in der bestehenden Maßnahme vorge-schlagenen technischen Ausgleichsmaßnahmen zu volkswirtschaftlich unrentablen Investitionen. Oft müssen nur wegen eines einzelnen Bauobjektes teure Schutzeinrichtungen neu errichtet werden. Um dieses Problem zu beseitigen, sollen neue Maßnahmen ausgearbeitet werden. Diese sollen bewirken, dass neue Wohnbaulandflächen primär an Standorten errichtet werden, an denen das entsprechende Ruheklima ohne technische Maßnahmen erreicht wird. Nur dann, wenn diese Flächen aus raumordnungsfachlichen Gründen eine hohe Standortgunst besitzen oder wenn in der Gemeinde keine geeigneten Flächen mehr zur Verfügung stehen, kann der Weg zur Herstellung des Ruheklimas über technische Maßnah-men an Standorten gewählt werden.

Nach Kap. 4.12 Vorhabensbericht Aufnahme einer Regelung bezüglich einer verstärkten Berücksichtigung des quantitati-ven Bodenschutzes mit Hilfe der Bodenschutzpläne nach dem Bodenschutzgesetz.

Stellungnahmen im 1. Hörungsverfahren zu diesem Kap itel

Stellungnahme Nr. 6 (D.I. Poppinger): Eine stärkere Gewichtung des Kriteriums ÖV-Anbindung soll nur dann erfolgen, wenn die Bedienungsqualität auch entsprechend vorhanden ist. Wenn Haltestellen einen entsprechenden Umsteigekomfort auf-weisen, sollen Erleichterungen vorgesehen werden. Bezüglich Umweltsituation und Lärmbeeinträchtigung wird kein nennenswerter Handlungsbedarf gesehen, da dieses Kriteri-um bei der Abwägung bei FWP-Änderungen ausreichend berücksichtigt wird.

zu 4.12 Bodenschutz: Der Bodenschutz ist in der Raumordnung hauptsächlich durch Minimierung der Flächenansprüche umzusetzen, hinsichtlich eines Großteils der in der ÖNORM verankerten Maßnahmen besteht ein dringendes Erfordernis, diese Anliegen über andere Instrumentarien umzusetzen.

Stellungnahme Nr. 7 (Stadt Salzburg): Vorhaben wird grundsätzlich begrüßt, allerdings sollte der Begriff „Gunstzelle“ näher bestimmt werden. Es sollte auch klargestellt werden, ob es sich bei den Einzugsbereichen um den abstrakten Radius oder um tatsächliche Wegelängen handeln soll. Bezüglich Umweltsituation und Lärmbeeinträchtigung wird die Wichtigkeit des Themas bestätigt, allerdings sind vertiefende Klärungen notwendig. Die Grünlanddeklaration ist weiterhin ein wichtiges Planungsziel. Die Siedlungsentwicklung muss auch einen Beitrag zur Verkehrsvermeidung leisten. Wohnstandorte von regionaler Bedeutung müssen auch in Umlandge-meinden bereitgestellt werden.

Stellungnahme Nr. 10 (D.I. Brandl): Es ist nicht ausreichend, Siedlungsstandorte an bestehende Haltestelleneinzugsberei-che und entsprechende Bedienungshäufigkeiten zu binden, wenn das Land keinen Einfluss auf die Betreiber hat. Es ist ein Konzept vonnöten, aus welchem hervorgeht, wie sich der Verordnungsgeber ganz konkret und ortsbezogen die Versorgung mit hochwertigem ÖV vorstellt. Die alleinige Zielformulierung von Maximaldistanzen und Mindestbedienungshäufigkeiten reicht hier sicher nicht aus. Das Land hat den Planungsauftrag die Entwicklungsmöglichkeiten im ländlichen Raum abseits der Hauptverkehrsachsen sicher zu stellen. Bezüglich Umweltsituation und Lärmbeeinträchtigung wird festgestellt, dass dies der Forderung nach Entwicklung im ÖV-Einzugsbereich widerspricht. Es wird ein Konzept gefordert, das Entwicklungsstrategien zur Lösung dieses Widerspruchs enthält.

Stellungnahme Nr. 11 (Arch. Aigner): Die vorgesehene Überarbeitung wird grundsätzlich begrüßt, wobei eine grundsätzliche Diskussion über die Anwendung von bestimmten Regelungen erfolgen sollte. Insbesondere müssten auch im Verkehrsbe-reich andere Lösungen gefunden werden, eine Reduktion auf Einzugsbereiche ist jedenfalls nicht angebracht.

Stellungnahme Nr. 13 (Kuchl): Die bestehende 500 m Regelung wird als eine massive Benachteiligung des ländlichen Raums gesehen und weitere Gehentfernungen bis 2 km sind zumutbar (und gesund). Eine neue Regelung sollte die unter-schiedlichen Verhältnisse berücksichtigen und in allen neun Ortsteilen von Kuchl Entwicklungsmöglichkeiten zulassen. Die an den ÖV gut angebundenen Standorte sind aus anderen Gründen (Lärm, E-Leitungen) oft problematisch. Die Notwendigkeit des Schutzes der Bevölkerung vor Umwelteinflüssen wird zwar geteilt, die derzeitige Handhabung des Immissionsschutzes zur Bahn wird aber als überzogen gesehen. Baulandausweisungen entlang der Bahn und insbesondere im Bereich der S-Bahn-Haltestellen sollten erleichtert werden. Eine Entwicklung von Gewerbegebieten sollte gerade in im-

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missionsbelasteten Gebieten weiterhin möglich sein. In diesem Zusammenhang sind für einen transparenten und nachvoll-ziehbaren Umgang mit dem Teilaspekt der Luftschadstoffe in der Umwidmungspraxis allgemein zugängliche Karten im SAGIS und sowie eine entsprechende Adaptierung der Richtlinie "Immissionsschutz in der Raumordnung" unerlässlich.

Stellungnahme Nr. 16 (Fuschl am See): Die Überarbeitung der Maßnahme ist dringend geboten, insbesondere wird auf den Zielkonflikt mit 4.5. Umweltsituation und Lärm hingewiesen.

Stellungnahme Nr. 19 (RV Seenland): Dieses Vorhaben ist insofern problematisch, als die Voraussetzung, nämlich der Erhalt bzw. die Schaffung raumordnungsfachlich sinnvoller ÖV-Angebote, durch die Raumordnung nicht direkt beeinflusst werden kann. Somit würden die Entwicklungsmöglichkeiten peripherer Gebiete unmittelbar von betriebswirtschaftlichen Entscheidungen der Verkehrsdienstleister oder der Finanzierungen des ÖV durch das Land und Gemeinden abhängig ge-macht werden. Probleme werden vom Regionalverband in diesem Zusammenhang mit der Finanzierbarkeit des ÖV gese-hen. Der RV meint, dass es nicht ausreichend ist, Siedlungsstandorte an Haltestelleneinzugsbereiche und Bedienungshäu-figkeiten zu binden. Das Land müsse ein Konzept zur Sicherstellung des ÖV im Einklang mit dem ROG erarbeiten und das Land hätte den Auftrag, die Entwicklungsmöglichkeiten im ländlichen Raum abseits der Hauptverkehrsadern darzustellen bzw. zu erfüllen. Abschließend meint der RV, dass auch die anderen Standortkriterien im Siedlungswesen nicht der Realität entsprechen und es auch hier mehr an Vorgaben bedarf, als nur die Auflistung von Einrichtungen und Entfernungen.

Die Forderung nach entsprechendem Ruheklima von Wohnstandorten widerspricht nach Meinung des RV der Forderung nach Lage der Wohnstandorte im Einzugsbereich von ÖV-Verbindungen diametral. Der RV sieht hier ein Konzept als not-wendig, das "Entwicklungsstrategien zur Lösung dieses Widerspruchs" enthält. Vorgeschlagen wird die Erweiterung der Einzugsbereiche für Haltestellen von derzeit 500/800 m auf 1.000 / 1.500 m, da die Verfügbarkeit von Bauland in allen Ge-meinden ermöglicht werden muss, um eine Erhaltung und Sicherstellung der Gemeindestruktur bzw. der Regionen sicher-stellen zu können. Dieses Zielt ist nach Auffassung des RV nur dann erreichbar, wenn ein klarer Mechanismus verankert wird, mit dem festgestellt wird, wann die Gemeinde tatsächlich über keine geeigneten Flächen mehr verfügt. Dass Gemein-den selbst und unmittelbar über Widmungsreserven verfügen können, ist eine seltene Ausnahme. Konkrete Unterstützun-gen für bodenpolitische Maßnahmen der Gemeinde sind daher von Seiten des Landes notwendig.

Stellungnahme Nr. 20 und 24 (Pinzgau): Die vorgesehene Neuregelung ist zu begrüßen, die derzeitige Kritik ist – entgegen der Formulierung im Vorhabenbericht – berechtigt, da die Benachteiligung des ländlichen alpinen Raumes evident ist. Grundsätzlich soll der Grundsatz der am öffentlichen Verkehr orientierten Siedlungsentwicklung unverändert bleiben, er soll allerdings – wie dies § 3 ROG vorsieht – nicht absolut gelten, sondern hinsichtlich des neuen Ziels der Erhaltung des Sied-lungsraumes einer entsprechenden Interessenabwägung unterzogen werden. Dass das LEP dafür Normen für diese Inte-ressensabwägung vorsieht ist sicherlich von Vorteil. Das Ziel, neue Wohnbauten primär an Standorten zu errichten, an denen ein entsprechendes Ruheklima gegeben ist, ist grundsätzlich zu begrüßen. Dies darf allerdings nicht – wie im Vorha-benbericht – so absolut gesehen werden, dass letztlich keine Chance auf eine für die Bevölkerung leistbare Baulandwid-mung in Anbetracht der knappen, für eine Wohnbebauung möglichen, Flächen besteht. Wird das nötige Ruheklima durch technische Maßnahmen auf Kosten des Bauwerbers hergestellt, so ist nicht verständlich, dass – nach dem Vorschlag in Pkt.4.5 – diese Fläche so behandelt wird, als wäre ein Ruheklima nicht herstellbar. Der Vorschlag des Vorhabenpapiers widerspricht in der Regel der flächensparenden Raumordnung und wirkt Grundpreis steigernd!

Nach dem Vorschlag des Vorhabenberichtes ist für lärmbelastete Flächen eine Umwidmung nur möglich, wenn die jeweilige Fläche aus „ raumordnungsfachlichen Gründen eine hohe Standortgunst“ besitzt ( wie stellt man dies objektiv fest?) oder wenn in der Gemeinde „keine geeigneten Flächen mehr zur Verfügung stehen“ ( Dies allerdings unabhängig davon, ob eine allenfalls mögliche Flächen nur zu einem extrem überhöhtem Grundpreis bebaut werden kann).

Anstelle der offensichtlich geplanten, schwammig definierten und dadurch willkürlich anzuwendenden Vorgangsweise soll in all jenen Fällen der Neuausweisung, in denen bei lärmbelasteten Flächen ein Ruheklima technisch herstellbar ist, eine Inte-ressensabwägung im Sinne des §3 ROG nachvollziehbar vorgesehen werden, bei der alle für die Siedlungsentwicklung maßgeblichen Kriterien, insbesondere aber auch die Verfügbarkeit der Grundflächen zu für die heimische Bevölkerung leistbaren Preisen, berücksichtigt wird.

Stellungnahme Nr. 22 (Planwind.at): Weiters braucht es hier eine Debatte um die Daseinsvorsorge und die künftige Organi-sation bzw. Bereitstellung und Weiterentwicklung von Infrastrukturen innerhalb von Funktionalregionen, um eine soziale Nachhaltigkeit in der Siedlungsplanung sowie die Frage der selbstständigen Mobilität von Kindern und Jugendlichen, Perso-nen die kein Auto besitzen, nicht fahren können oder umweltfreundlich mobil sein wollen. Dies betrifft den Stadt-Umland-Bereich genauso, wie die „Agglomerationsräume“ Innergebirg und den ländlichen Raum.

Eingebettet in eine breitere Debatte wäre auch die Umnutzung, Flächenkonversion und Leerstand in die Überlegungen einzubeziehen (Innen-Entwicklung) und im Rahmen einer breiten Debatte die Ausweitung der Eignungsflächen nicht nur in der eigenen Gemeinde, sondern innerhalb der Funktionalregionen zu betrachten; d.h. auch über Gemeindegrenzen hinweg die Wohnungsbedarfsdeckung analog zu den Gewerbeflächenbedarfen und den künftig erforderlichen Infrastrukturen zu bewältigen (s. auch 4.15 und 4.16).

Stellungnahme Nr. 23 (RV Tennengau): Die bestehende 500 m Regelung berücksichtigt die unterschiedlichen Lagefaktoren der Gemeinden nicht. Insbesondere sind die Gemeinden im Salzachtal mit zum Teil konkurrenzfähigen ÖV-Verbindungen jedenfalls von den übrigen Gemeinden zu differenzieren.

Zu Umweltsituation und Lärmbeeinträchtigung: Notwendigkeit des Schutzes der Bevölkerung vor Umwelteinflüssen wird zwar geteilt, die derzeitige Handhabung des Immissionsschutzes zur Bahn wird aber als überzogen gesehen. Baulandaus-weisungen entlang der Bahn und insbesondere im Bereich der S-Bahn-Haltestellen sollten erleichtert werden. Eine Entwick-lung von Gewerbegebieten sollte gerade in immissionsbelasteten Gebieten weiterhin möglich sein. In diesem Zusammen-

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hang sind für einen transparenten und nachvollziehbaren Umgang mit dem Teilaspekt der Luftschadstoffe in der Umwid-mungspraxis allgemein zugängliche Karten im SAGIS und sowie eine entsprechende Adaptierung der Richtlinie "Immissi-onsschutz in der Raumordnung" unerlässlich. Bezüglich der Vorschreibung von Retentionsräumen wird ein Mehr an Flexibi-lität gefordert; so sollte zumindest innerhalb des eigenen Gemeindegebietes ein Ausgleich bzw. eine Anerkennung von vorhandenem Retentionsraum stattfinden können. Wird z.B. durch die Anlegung einer größeren Teichanlage oder eines Baggersees zusätzlicher Retentionsraum geschaffen, der nicht einem konkreten Bebauungsprojekt zugeordnet ist, so wäre dieser Retentionsraum bei zukünftigen Baumaßnahmen in einem HQ30 Gebiet der Gemeinde anzurechnen.

Stellungnahme Nr. 27 (Faistenau): Das Thema "Öffentlicher Verkehr" erhält seit einiger Zeit eine immense Aufmerksamkeit, der in dieser Art und Weise nicht vertretbar ist. Die Fahrplangestaltung durch den Verkehrsverbund und die Vergabe der Fahrten an ortsfremde Unternehmen führt zu einem großen Unmut und zu vielen Problemen. Daraus ein Steuerungsele-ment für Raumordnung zu schaffen, kann nicht hingenommen werden. Dass die finanziellen Beiträge der Gemeinde an den SVV den ÖV überhaupt erst ermöglichen, darf auch nicht übersehen werden. Wie sollen wir uns das in Zukunft noch leisten können?

Zu Ruheklima: Dass Wohnstandorte ein entsprechendes Ruheklima aufweisen sollen, widerspricht der Forderung nach Lage dieser Wohnstandorte im Einzugsbereich des ÖV und leistungsstarken Verkehrswegen. Was ist Ruheklima?

Stellungnahme Nr. 28 (AK): Die Widmung von Wohngebieten in lärmbelasteten Bereichen ist sicher nicht anzustreben. Allerdings fehlen vielerorts verfügbare Alternativen. Die Ausweisung von Flächen, die technische Schutzmaßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte erfordern, soll daher im rechtlichen Rahmen des ROG über Kennzeichnung als Aufschließungs-gebiet oder Kennzeichnung unter Angabe des Hinderungsgrundes weiter möglich bleiben.

Stellungnahme Nr. 29 (EuRegio): Die Berücksichtigung der Ergebnisse und Grundlagen aus der Machbarkeitsstudie EuRe-gio-Bahnen wird vorgeschlagen.

Stellungnahme Nr. 30 (Abt. 5): Die im Vorhabensbericht angeführten Themenbereiche zur LEP-Überarbeitung werden aus Sicht der Abteilung 5 begrüßt. Insbesondere wird auf den angeführten Punkt 4.5 »Umweltsituation und Lärmbeeinträchti-gung« im Zusammenhang mit einer dringend erforderlichen Minimierung zukünftiger Umweltbelastungen hingewiesen. Die-ser Punkt sollte etwas umbenannt werden (zB »Umweltsituation, insbesondere Luft-und Lärmbelastungen« o.ä. Formulie-rungen) um die in Salzburg gegebene hohe Belastung mit Stickstoffdioxid (NO2) und Lärm in der Umgebung der stärker befahrenen Straßen und die daraus erforderlichen Abstandsregelungen prominenter darzustellen. (Hinweis: Wir haben im Land Salzburg zu hohe NO2-Belastungen aus den Straßenverkehr, nicht jedoch ein Feinstaubproblem wie leider sehr oft in den Medien berichtet wird). Sowohl durch die sogenannte »Umgebungslärmrichtlinie« der EU als auch durch aktuelle Vor-gaben des Ressorts ist künftig ein höheres Augenmerkt auf die bestehende Lärmbelastung zu legen. Auch die aktuelle NO2-Belastung in der Umgebung von stärker befahrenen Straßen führt zur Nichteinhaltung der EU-Grenzwerte (und damit zur Klage und wahrscheinlichen Verurteilung Österreichs). Es bedarf (auch) einer Gegensteuerung in der Raumordnung (freihalten von Korridoren bei entsprechendem Verkehrsaufkommen) um teure oder kaum machbare Umweltsanierungen oder andere Einschränkungen zukünftig zu vermeiden.

Stellungnahme Nr. 31 (RV Pongau): Mobilität und Siedlungsentwicklung: Zur Sicherstellung eines attraktiven ÖV-Angebotes ist eine nachhaltige finanzielle Beteiligung von Bund und Land dringend erforderlich. Darüber hinaus ist die kundenfreundli-che Ausstattung der Züge und Busse sowie der begleiten-den Infrastruktur wie Park&Ride Plätze bzw. Bike&Ride Plätze, Wartebereiche und Haltestellen zu sichern. Ein durchgängiger Verkehr in Richtung der Ballungsräume Salzburg muss ge-stärkt werden. Mit dem Auto ist man innerhalb kürzester Zeit in der Stadt Salz-burg – im Bereich ÖV gibt es hier noch Ver-besserungsbedarf. Vor allem aber ist eine gute ÖV-Anbindung Orten an Talschlüssen wichtig. Wichtig und wünschenswert wäre es, wenn Umwidmungen innerörtlich angeschaut werden und nicht in einem Büro in Salzburg beurteilt werden. Mög-lichkeiten zu Sonderregelungen müssen gegeben sein. Die direkte Verknüpfung von Siedlungsentwicklung und Öffentlichem Verkehr ist dann zielführend, wenn in der Politik Konzepte für die Weiterentwicklung des ÖPNV eine zentrale Rolle spielen und die Finanzierung sichergestellt wer-den kann. Dabei muss auf die jeweiligen Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden besondere Rücksicht genommen werden (in zahlreichen Gemeinden ist entlang der bestehenden ÖV-Routen z. B. entlang von B- oder L-Straßen auf Grund unterschiedlichster Gegebenheiten (u. a. Hochwasserzonen, Lärmproblematik) kaum mehr Bauland vorhanden).

Stellungnahme Nr. 32 (Ainz & Schoßleitner): Zusammenhang Raumplanung und Verkehr / Mobilität stärker hervorheben: Insbesondere der Öffentliche Verkehr sollte in Zukunft eine tragendere Rolle für die Raumplanung spielen und im LEP stär-ker berücksichtigt werden. Die Abstimmung zwischen den beiden Bereichen sollte intensiviert und verbessert werden. Der enge Zusammenhang auch im Sinne der Chancengleichheit sollte im LEP verdeutlicht und dargestellt werden.

Stellungnahme Nr. 33 (Elixhausen): zu 4.4. ÖV-Einzugsbreiche und Standortkriterien im Siedlungswesen: die Sicherstellung des ÖV ist der Gemeinde ein besonderes Anliegen. Gleichzeitig muss aber auch darauf hingewiesen werden, dass sich die Finanzierung zuspitzt und die Gemeinden zur alleinigen Finanzierung des ÖV sicherlich nicht in der Lage sein werden. Kon-kret erscheint eine Abstimmung zwischen dem Landes-Mobilitäts-Gesetz dem ROG und dem LEP von Nöten, in der Kon-zept entwickelt wird, aus dem hervorgeht, wie sich der Verordnungsgeber ganz konkret und ortsbezogen die Versorgung der verschiedenen Regionen des ländlichen Raums mit hochwertigem ÖV vorstellt bzw. wie die Strategien zur Erreichbarkeit der nächstgelegenen hochrangigen ÖV-Verbindung aussehen sollen, die dann in den REK und FWP der Gemeinden ihren Niederschlag finden können. Die alleinige Zielformulierung von Maximaldistanzen und Mindest-Bedienungshäufigkeiten reicht hier sicher nicht aus. Vielmehr wäre auch der Individualverkehr mit einzubeziehen, indem z.B. intelligente Konten-punkte mit gut ausgebauten Park & Ride Angeboten miteinbezogen werden.

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zu 4.5 Umweltsituation und Lärmbeeinträchtigung: Darüber hinaus widersprechen die Forderungen nach einem entspre-chenden Ruheklima von Wohnstandorten den Forderungen nach Lage dieser Wohnstandorte im Einzugsbereich von ÖV-Verbindungen, da letzte fast ausschließlich hochrangige Verkehrswege benützen, welche nun mal Lärmerreger sind. Auch die anderen Standortkriterien im Siedlungswesen entsprechen nicht der Realität, und auch hier bedarf es weit mehr berück-sichtigenswürdiger Umständen als nur der Auflistung von Einrichtungen und Entfernungen wie Situierung von Bauten, Lage zur Sonnenseite, Barrierefreiheit, gegenüber Hauptstraßen kreuzungsfreie Anbindung zu örtlichen Einrichtungen wie Bil-dungs- und Betreuungseinrichtungen u.v.m. Nicht übersehen werden darf, dass immer mehr landwirtschaftliche Betriebe stillgelegt werden (müssen). Auch hier sind das Land Salzburg und die Gemeinde gefordert, zukunftsweisende Möglichkei-ten zur Nutzung dieser leerstehenden Gebäude und Anlagen unter gewissen Rahmenbedingungen zu ermöglichen.

Stellungnahme Nr. 34 (WK): Zu 4.5. "Umweltsituation und Lärmbeeinträchtigung" : Die Vermeidung von Wohnbebauungen im Einflussbereich von Emissionsquellen entlang des hochrangigen Verkehrsnetzes ist grundsätzlich nachvollziehbar. Sieht man sich allerdings die Gemeinden und Städte im Bundesland Salzburg an, so ist festzustellen, dass große Baulandflächen durch Verkehrslärm belastet sind. Sollten Wohnbauten primär nur mehr an Standorten errichtet werden dürfen, an denen das entsprechende Ruheklima ohne technische Maßnahmen erreicht wird, wäre dies in vielen Bereichen nur schwer umzu-setzen. Dies gilt vor allem für die Stadt Salzburg. Nachdem technische Schutzmaßnahmen direkt an der Lärmquelle im städtischen Bereich kaum umgesetzt werden können, besteht die einzige Möglichkeit durch technische Maßnahmen am Baukörper selbst (Verglasungen, kontrollierte Raumlüftung etc.) Bauland nutzbar zu machen. Die Wirtschaftskammer Salz-burg ist der Ansicht, dass nur durch praxisnahe Regelungen das dringend notwendige Bauland in zentralen und gut aufge-schlossenen Lagen mobilisiert werden kann. Die vorgeschlagene Regelung gehört sicherlich nicht dazu.

Stellungnahme Nr. 35 (Marktgemeinde Altenmarkt): .Zu Pkt. 4.4 (ÖV): Es ist allgemein anerkannt, dass Verkehrs- und Raumplanung einander beeinflussen und es ein Defizite bei der Umsetzung von Maßnahmen gibt. Dies betrifft insbesondere die Verkehrsplanung, welche in jüngster Zeit gerade im Bereich ÖV eine problematische Ausdünnung erfährt (Bsp. Pongau-takt oder ÖBB). Es ist daher nicht ausreichend, die Gemeinden zur Einhaltung der Einzugsbereiche des ÖV bei der Wid-mung zu zwingen, wenn sich umgekehrt das Land nicht verbindlich zur Erhaltung und Verbesserung des ÖV bekennt. Dies-bezügliche Aussagen fehlen im Vorhabensbericht. Maßnahmen zur Selbstbindung des Landes, etwa durch Koppelung der Wohnbauförderung an die Lage zum ÖV o.ä. - müssten die Ziele der Raumordnung unterstützen. Die Gründe für die oft kritisierten Entwicklungen in der Raumordnung (Stichwort Zersiedelung) liegen zudem v.a. in der fehlenden Grundstücksver-fügbarkeit. Auch hier sollten verbindliche Unterstützungsmaßnahmen seitens des Landes formuliert werden (Stichwort Bo-denbeschaffungsfonds, Vorkaufsrecht der Gemeinde im Siedlungsschwerpunkt, ...) Es kann hingegen nicht, - wie im Lan-desmobilitätskonzept vorgesehen -, Aufgabe der Gemeinde sein, im für das REK erstellten Verkehrskonzept Planungen zum ÖV anzustellen, ohne mit einem langfristig gesicherten ÖV-Grundangebot rechnen zu können.

Zu 4.5 (Lärmbeeinträchtigung) : Die nicht von ungefähr oftmals kritisierte Differenzierung des Landes in Zentralraum und Ländliche Region mit den zu beobachtenden Abwanderungstendenzen würde bei der verschärften Abwehr von Widmungs-wünschen in Lärmbereichen gerade bei Gemeinden entlang hochrangiger Verkehrsträger wie der Tauernautobahn oder ÖBB weiter zunehmen.

Zu B.l Siedlungsentwicklung und Standortkriterien: (6) .Außerhalb des ÖV-Einzugsbereichs soll eine Baulandwidmung nur mit besonderer Begründung und nur dann erfolgen, wenn die notwendige Infrastruktur (Wasserversorgung, Abwasserent-sorgung, Energieversorgung u.dgl.) vorhanden ist." Lt. Erläuterungen müssen die Haltestellen eine ausreichende Bedie-nungsqualität aufweisen und bezieht sich die besondere Begründung nur auf die absehbare Anbindung an den ÖV bzw. alternative Erschließungsmöglichkeiten durch Sammeltaxi etc. - letzteres wird sogar im entsprechenden Leitfaden anders gehandhabt. Da die Gemeinden oft nur wenig Einfluss auf die Bedienungsqualität haben bzw. diese in den letzten Jahren oftmals reduziert wurde (s.o.), sollte das Ziel so formuliert sein, dass es auch um die prinzipielle Erschließbarkeit geht. D.h. auch wenn jetzt kein Bus fährt oder nur selten verkehr, sollte eine ÖV-Erschließung im Bedarfsfall gut machbar sein.

(7) "Wohngebiete im Einflussbereich von Emissionsquellen -insbesondere Lärm - sollen nur dann ausgewiesen werden, wenn durch entsprechende Schutzmaßnahmen die Einhaltung von Grenzwerten gesichert ist und keine geeigneteren Flä-chen verfügbar sind."

Hier sollte eine nähere Bestimmung dazu, dass das nur außerhalb von Ortskernbereichen gilt, sonst gibt es eine Verdrän-gung der Wohnnutzung in periphere Außenlagen.

Für Flächen in den Ortskernbereichen selbst sollte nur festgelegt sein, dass die Grenzwerte möglichst eingehalten werden sollten, aber ohne Hinweis auf "geeignetere Flächen"! Die Siedlungsentwicklung im dicht besiedelten und meist auch mehr verlärmten Bereich soll ja Vorrang vor Außenentwicklungen im ruhigen Umland haben.

Stellungnahme Nr. 37 (LRA BGL): Stellungnahme Gemeinde Ainring: 2. Nicht enthalten und unbedingt aufgenommen wer-den sollte im vorgeschlagenen Themenbereich des Vorhabensberichts der Fluglärm, verursacht durch den Flughafen Salz-burg. Dabei geht es nicht darum, den Flughafen an sich in Frage zu stellen, sondern um eine gerechte Aufteilung des durch den Flughafen verursachten Fluglärms. Dieser Themenbereich wird in der Ziffer 4.5 „Umweltsituation und Lärmbeeinträchti-gung" des vorgeschlagenen Themenbereiches überhaupt nicht angesprochen. Wir bitten, die Stellungnahme der Gemeinde Ainring mit den beiden o.g. Punkten über das Landratsamt an die zuständigen Stellen der Salzburger Landesregierung weiterzuleiten, und uns dann beim zweiten Anhörungsverfahren mit entsprechendem Entwurf des Landesentwicklungspro-gramms am Verfahren wieder zu beteiligen.

Gemeinde Saaldorf-Surheim: Zusätzlich zu den bereits vorgesehenen Themenbereichen zur Überarbeitung des LEP 2013 sollten noch nachfolgende Themenbereiche bearbeitet werden: nachfolgende Themenbereiche bearbeitet werden: * Flug-lärmproblematik des Salzburger Flughafens (…)

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Stellungnahme Nr. 40 (Adnet): Die Gemeinde Adnet macht folgende ergänzende Vorschläge zur Stellungnahme des RV Tennengau: 1. Die Richtigkeit der festgelegten fußläufigen Entfernung des ÖV bei Baulandwidmungen wäre zu überprüfen; 2. Die Kriterien für den ÖV-Anschluss sollen relativiert werden;

Stellungnahme Nr. 42 (Gemeindeverband): Zu 4.4 ÖV-Einzugsbereiche: Unter Punkt 4.4 (ÖV-Einzugsbereiche) wird festge-halten, dass die bestehende Regelung hinsichtlich der ÖV-Einzugsbereiche insbesondere „von vielen Gemeinden kritisiert wird, die hier eine Benachteiligung des ländlichen Raumes zu erkennen glauben“. Tatsächlich entspricht es der Vollzugsrea-lität in der örtlichen Raumplanung, dass durch die gegenwärtig starre Bindung an die ÖV-Einzugsbereiche in vielen Ge-meinden eine sinnvolle Siedlungsentwicklung und -verdichtung erschwert bzw. sogar verhindert wird. An den Salzburger Gemeindeverband ist diese Problematik in den letzten Jahren verstärkt herangetragen worden. Auf der einen Seite wird es den Gemeinden verwehrt, außerhalb des unmittelbaren Einzugsbereiches des ÖV neues Bauland zu widmen, gleichzeitig entstehen durch die Nähe zu den Hauptverkehrslinien zwangsläufig Konflikte in Bezug auf die Lärm- bzw. Umweltbelastung. Für viele Gemeinden entsteht damit ein „gordischer“ Knoten, der nicht nur eine Weiterentwicklung innerhalb der Gemeinde-grenzen verhindert, sondern sich auch auf die ganze Region bzw. das Bundesland Salzburg auswirkt. Die Verknappung von Bauland lässt nicht nur die Wohnungspreise in den Landgemeinden ansteigen, auch die Wohnungsproblematik im Ballungs-raum wird zusätzlich verschärft bzw. dorthin weiter verlagert. Hinzu kommt, dass jene Gemeinden, die nicht bzw. nur unter-durchschnittlich wachsen können, von unmittelbaren finanziellen Nachteilen auf Grund des geltenden Finanzausgleichssys-tems bedroht sind. Aus diesem Grund erscheint es uns unverzichtbar, bei einer Neufassung des Landesentwicklungspro-gramms, auf die zunehmende Ungleichbehandlung zwischen den ländlichen Regionen und den Ballungsregionen beson-ders Bedacht zu nehmen. Es ist nicht nur dafür Sorge zu tragen, dass eine Weiterentwicklung auch außerhalb der Ballungs-räume möglich ist, sondern sind die Nachteile in den ländlichen Regionen aktiv durch eine ausgewogene Raumordnungspo-litik auszugleichen. Diese Benachteiligung besteht nicht nur im Bereich der Raumordnung und der Versorgung mit dem öffentlichen Verkehr, sondern in zahlreichen anderen Bereichen, beginnend von der Betriebsansiedelung bis zur Gesund-heitsversorgung. Die immer stärker auseinanderklaffenden Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land in Zukunft stärker auszugleichen, muss ein prioritäres Ziel der Landesraumplanung sein. Wenn bei einer Neuregelung der ÖV-Einzugsbereiche an eine „flexiblere“ Anwendung gedacht ist, so darf dies keinesfalls dazu führen, dass es zu einer neuerli-chen (und noch stärkeren) Schlechterstellung für die betroffenen bzw. vom öffentlichen Nahverkehr schlechter versorgten Gemeinden kommt. Unsere Befürchtung ist die, dass genau dies die Absicht der Neuformulierung in Punk 4.4. ist: ein Ab-stellen auf den „leistungsfähigen“ ÖV („Auch die Bedienungshäufigkeit von Haltestellen soll eine stärkere Berücksichtigung finden“) kann sogar dazu führen, dass Grundstücke, die sich derzeit im 500 bzw. 1000m Einzugsbereich befinden ihre „Widmungsfähigkeit“ verlieren. In vielen Fällen scheitern sinnvolle Baulandausweisungen bereits jetzt an den Vorgaben des LEP und führen de facto nicht zu einer „verbesserten Raumordnung“ sondern zu einem beschleunigten Entwicklungssterben im ländlichen Raum.

zu 4.5 Umweltsituation und Lärmbeeinträchtigung: Ähnliche Bedenken bestehen hinsichtlich Pkt. 4.5 (Umweltsituation und Lärmbeeinträchtigung): wenn ausgeführt wird, dass es bei der Festlegung strengerer Kriterien von Wohnbauflächen um eine „Unterstützung zur Abwehr von Widmungswünschen der Gemeinden in Lärmbereichen“ geht, erkennen wir darin vielmehr eine Umschreibung dafür, dass es in Zukunft v.a. in zahlreichen Tallagen zu einem nahezu vollständigen Stopp in der Wohnbaulandausweisung kommen soll – die Entscheidungsmöglichkeiten der Gemeinden im Bereich der örtlichen Raum-ordnung werden damit noch mehr eingeschränkt bzw. bleibt davon kaum noch etwas übrig.

Stellungnahme Nr. 43 (Gemeinde Koppl): Zu 4.4. (ÖV-Einzugsbereiche und Standortkriterien im Siedlungswesen) merkt die Gemeinde an, dass eine liberalere Lösung bezüglich der Standortqualität in Verbindung mit dem ÖV Einzugsbereich durch-aus wünschenswert ist. Eine umfassendere Betrachtung der Leistungsfähigkeit des ÖV wird seitens der Gemeinde Koppl nicht befürwortet, da die Gemeinde in der Fahrplangestaltung und Takt des ÖV nur sehr wenig Einflussmöglichkeit hat. Es ist zu befürchten, dass aufgrund von eventuellen Planungsfehlern bzw. Kosteneinsparungen des Verkehrsverbundes Wid-mungsstandorte, insbesondere an den Zubringerlinien, dadurch stark gefährdet wären.

Stellungnahme Nr. 44 (Abtenau): Die Marktgemeinde übermittelt ergänzend zur Stellungnahme des Regionalverbandes noch eine zur Detailfrage ÖV-Einzugsbereiche und Standortkriterien im Siedlungswesen: Die derzeitige Regelung berück-sichtigt nach Ansicht der Gemeinde nicht die unterschiedlichen Lagefaktoren der Gemeinde, insbesonders werden nicht die speziellen Gegebenheiten berücksichtigt. Gerade Abtenau mit dem großflächigen Gemeindegebiet von 186 km² hat beson-dere Verhältnisse. Auch der Hochwasserbereich der Lammer lässt im Talbereich keine Bebauungen zu. Abtenau ist sehr weitläufig und hat 23 Ortschaften. Diese Ortschaften sind historisch gewachsen, die Menschen fühlen sich dort sehr wohl. Die derzeit praktizierte 500 m Gehweghöchstlänge zur Bushaltestelle ist vollkommen ungenügend. Nach der derzeitigen Regelung wären Erweiterungen der bestehenden Siedlungsstandorte nicht mehr möglich. Entlang der Lammertal Straße B 162 bzw. der Pass Gschütt Straße B 166, auf welcher sich die öffentlichen Bushaltestellen befinden, ist kein Bauland ver-fügbar. Weiters ist in unmittelbarer Näher zur Lammertal Straße eine Lärmbelastung. Die Entwicklungsmöglichkeiten sind nicht entlang der Lammertal Straße, sondern abseits dieser Landesstraße. Kriterien für die Baulandausweisung müsste eine Gehweghöchstlänge von 2 km sein. Auch die Regelungen des Bundes für die Schülerbeförderung sehen eine zumutbare Fußweglänge von 2 km vor. Auch sind die Gehwege aufgrund der Geländeverhältnisse nicht immer die gerade Verbindung zur öffentlichen Haltestelle. Aufgrund besonderer Hindernisse wie größere Erhöhungen, müssen die Straßen oft entspre-chend neben der geraden Verbindung zur öffentlichen Haltestelle angelegt werden. Dazu weist die Gemeinde hin, dass die 500 m Gehweghöchstlänge zum öffentlichen Verkehrsmittel im ländlichen Bereich vollkommen unpraktikabel ist und eine entsprechende Entwicklung nicht zulassen würde. Die Gemeinde beantragt, als Kriterium für die Baulandausweisung eine Gehweglänge von höchstens 2 km festzulegen. Wird die bestehende Regelung bezüglich der Gehweghöchstlänge nicht geändert, bedeutet dies für die Marktgemeinde, dass die Ausweisung von weiterem Bauland großteils nur noch im Ortskern möglich wäre. Im Ortskern sind aber nur einzelne Grundflächen verfügbar. Im 2 km Bereich zum öffentlichen Verkehrsmittel

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

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könnte sich Abtenau sinnvoll entwickeln, andernfalls wäre man nicht in der Lage, der Bevölkerung leistbares und qualitäts-volles Bauland anzubieten. Wird der Bereich etwas weiter gefasst, hat die Gemeinde die Möglichkeit, die unter Berücksichti-gung verschieder Faktoren bestehenden Grundflächen als Bauland auszuweisen. Wird die 500 m Grenz nicht geändert, bedeutet das Stillstand in unserer Gemeinde, künftig könnte kaum noch neues Bauland geschaffen werden. Auch im zentra-len Bereich betreiben die Grundeigentümer aktiv landwirtschaftliche Betriebe, somit sind die Flächen für Bauland nicht ver-fügbar. Abtenau ist noch sehr ländlich geprägt, die meisten landwirtschaftlichen Fächen werden noch intensiv genutzt, dies ist wieder die Begründung, dass Bauland im zentralen Bereich nicht verfügbar ist. Raumordnung kann man nur unter Be-rücksichtigung gegebener Verhältnisse vernünftig gestalten, somit sollen die Kriterien mehr Spielraum geben. Mit dem Ersu-chen um Berücksichtigung dieser Aspekte und Anheben der zulässigen Fußweglänge auf 2 km zum öffentlichen Verkehrs-mittel, zeichnet der Bürgermeister der Marktgemeinde Abtenau.

Stellungnahme Nr. 49 (Allee42): zu 4.4 ÖV-Einzugsbereich und Standortkriterien im Siedlungswesen: In der bisherigen Maßnahme heißt es: Außerhalb des ÖV-Einzugsbereichs soll eine Baulandwidmung nur mit besonderer Begründung und nur dann erfolgen, wenn die notwendige Infrastruktur (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Energieversorgung u.dgl.) vorhanden ist." Hier könnte der zweite Teil betreffend Infrastruktur entfallen, denn das ist eine selbstverständliche Voraus-setzung für jede Baulandausweisung. Damit läge der Fokus der Maßnahme mehr auf der "besonderen Begründung". Da die Gemeinden oft nur wenig Einfluss auf die Bedienungsqualität haben bzw. diese in den letzten Jahren oftmals reduziert wur-de (so gibt es in einigen Gemeinden am Wochenende keinen ÖV), sollte das Ziel so formuliert sein, dass es auch um die prinzipielle Erschließbarkeit geht. D.h. auch wenn derzeit gar kein Bus fährt oder nur selten verkehrt, sollte eine ÖV-Erschließung im Bedarfsfall gut machbar sein.

Zu 4.5 Umweltsituation und Lärmbeeinträchtigung: Die Siedlungsentwicklung im dicht besiedelten und meist auch mehr verlärmten Bereich muss Vorrang vor Außenentwicklungen im ruhigen Umland haben. Die derzeitige Maßnahme "Wohnge-biete im Einflussbereich von Emissionsquellen - insbesondere Lärm - sollen nur dann ausgewiesen werden, wenn durch entsprechende Schutzmaßnahmen die Einhaltung von Grenzwerten gesichert ist und keine geeigneteren Flächen verfügbar sind" braucht insoweit eine Korrektur, als sie einer Verdrängung der Wohnnutzung in periphere Außenlagen Vorschub leis-tet. Die geplante Änderung sollte daher Ausnahmen für zentrumsnahe Flächen mit beinhalten.

Zu B.1 Maßnahme 4: Diese Festlegung ist unverbindlich und nicht nachvollziehbar. Entweder streichen oder konkretisieren! Z.B. mit „Neue Siedlungen sollen wenig Energie verbrauchen bzw. die erforderliche Energie selber erzeugen und möglichst wenig von motorisiertem Verkehr abhängig sein, Gewährleistung einer hohen Wohn- und Lebensqualität, …“ Stellungnahme Nr. 56 (Neumarkt): Die Ausweisung von Bauland in Abhängigkeit des ÖPNV zu setzen bedeutet eine Schwächung des ländlichen Raumes bzw. eine Abhängigkeit des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden von Dritten, nämlich den Rechtsträgern des ÖPNV wie ÖBB, Salzburg AG usw. Wenn alle anderen Voraussetzungen stimmen (Kanal, Wasser, Strom, Gemeindestraßen, Übereinstimmung mit dem REK, keine Zersiedelung usw.), dann soll eine Baulandaus-weisung nicht am fehlenden öffentlichen Verkehr scheitern.

Stellungnahme Nr. 57 (Seekirchen): die künftige räumliche Entwicklung der Stadt Seekirchen soll nach wie vor im Wesentli-chen im engeren Stadtbereich erfolgen, welcher von der Westbahn durchschnitten wird. Aus diesem Grund muss es hier auch weiter möglich sein, Wohnbauland auszuweisen, soweit eine Bebauung mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand erfol-gen kann.

Arbeitsübereinkommen der Landesregierung 2013-2018

Regierungsübereinkommen S. 43-45: Grundlegende Maßnahmen der Landesplanung zur Veranke-rung der Vorsorge und Schutz vor Naturgefahren und klimawandelabhängigen Risiken durch Fach-planung und Maßnahmen im Rahmen des Landesentwicklungsprogramms (LEP wie zum Beispiel:

• Reduktion des Ausmaßes der Neuversiegelung von Flächen und verstärkte Entsiegelung von Böden;

• Die Baulandausweisung an bestehenden Siedlungsansätzen soll unter dem Gesichtspunkt der Nachverdichtung und des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden erleichtert werden.

• Die Regelungen bzw. Grenzen des Zugangs zum öffentlichen Verkehr laut Landesentwick-lungsprogramm (Abstand zu Haltestellen des öffentlichen Verkehrs) bei der Baulandauswei-sung sollen im Hinblick auf eine Flexibilisierung überarbeitet werden.

• Baulandsicherungsmodelle sollen auch weiter verstärkt umgesetzt werden, damit Bauland er-schwinglich wird;

• Durch geeignete gesetzliche Maßnahmen sollen Vorbehaltsflächen für förderbaren Wohnbau und/oder Baulandsicherungsmodelle verpflichtender Bestandteil der Raumplanung werden.

Regionaler Masterplan für gemeinsame Wohn- und Gewerbeschwerpunkte, Festlegung eines geför-derten Mietwohnungsanteils in den Gemeinden.

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

XLIV

A R B E I T S U N T E R L A G E

Rechtskräftige Fassung des Landesentwicklungsprogra mms B.2. Bebauung und Historische Zentren

Ziele:

(1) Sicherstellung einer geordneten Siedlungsentwicklung unter Bedachtnahme auf einen sparsa-men Umgang mit Bauland und gezielte Verdichtung in den Ortszentren und Siedlungsschwer-punkten.

(2) Erhöhung der Funktionsvielfalt von Ortszentren und Siedlungsschwerpunkten. (3) Sicherung erhaltenswerter Bau- und Siedlungsstrukturen sowie von erhaltenswerten Kulturgü-

tern. (4) Erhaltenswerte historische Stadt- und Ortszentren sollen in ihrem Bestand geschützt und maß-

voll weiterentwickelt werden.

Maßnahmen Maßnahmenträger Instrumente

(1) Vorhandene Bebauungspotenziale im ge-schlossenen Siedlungsgebiet sollen durch Festle-gung entsprechender Bebauungsbedingungen (z.B. Mindestdichten) unter Berücksichtigung be-stehender Siedlungsstrukturen besser genutzt werden.

Gemeinde Bebauungsplanung REK, FWP

(2) Im Einzugsbereich eines leistungsfähigen und attraktiven Öffentlichen Verkehrsmittels sollen verdichtete Siedlungsgebiete vorgesehen werden.

Gemeinde REK Bebauungsplanung

(3) Zur Sicherung einer harmonischen Siedlungs-entwicklung sollen Aufschließungszonen auf Er-weiterungsflächen festgelegt werden.

Gemeinde REK, FWP

(4) Zur Erhöhung der Funktionsvielfalt soll in Zent-rumsbereichen eine Festlegung von Nutzungsan-teilen erfolgen.

Gemeinde REK, Bebauungsplanung

(5) Zur Reaktivierung und Wiederbelebung von Ortszentren soll die wirtschaftliche und soziale Funktionsvielfalt gefördert werden.

Land Regionalverband Gemeinde

Regionalprogramm REK, FWP, BPL

(6) Erhaltenswürdiger Siedlungsbestand soll vor-dringlich und unter Berücksichtigung des Bedarfs für Wohnraum saniert und adaptiert werden.

Land Gemeinde

Wohnbauförderung REK, BPL

(7) Richtlinien für die koordinierte Reaktivierung historischer Zentren und zur Bewahrung von Kul-turgütern sollen unter Berücksichtigung von Orts-bildpflege und Ensemblegestaltung erarbeitet werden.

Land Gemeinde

Richtlinien

(8) Die archäologisch, ökologisch oder wegen der Baugestaltung besonders wichtigen Bereiche sollen im Flächenwidmungsplan kenntlich ge-macht und wenn notwendig durch weiterführende Maßnahmen (z.B. im Rahmen von Bebauungs-plänen) gesichert werden.

Gemeinde REK, FWP, BPL

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

XLV

A R B E I T S U N T E R L A G E

Seinerzeit geplante Änderungen laut Vorhabensberich t vom Oktober 2013 (Achtung! Gilt nicht mehr für das aktuelle Verfahre n)

Anpassung an die Erfordernisse des demographischen Wandels sowie des Klimawandels.

Verstärkung der Regelungen zur Begünstigung der Innenentwicklung und Ortskernstärkung.

Stellungnahmen im 1. Hörungsverfahren zu diesem Kap itel

Stellungnahme Nr. 10 (D.I. Brandl): zu 4.7 Demographischer Wandel: es ist ihr als Ortsplanerin unbekannt, wie bisher eine Steuerung des Wachstums in den Teilregionen stattgefunden hat, auch fehlen dafür die Instrumente. Ziele und Maßnahmen für die künftige Entwicklung dieser Regionen müssen konkret, nachvollziehbar und handhabbar sein. Ein detailliertes Kon-zept wird gefordert.

Stellungnahme Nr. 13 (Marktgemeinde Kuchl): zu HGB-Regelungen: Vorhaben wird als grundsätzlich für sinnvoll erachtet.

Stellungnahme Nr. 17 (Arch. Peyker): Auf Ebene des LEP sollten bereits Vorrangzonen zB Landwirtschaft, Industrie und Gewerbe, Tourismus, Grünraum/Ökologie definiert werden.

Stellungnahme Nr. 22 (Planwind): Die Präzisierung des Beitrags der Raumplanungsinstrumente zur Bereitstellung von leist-barem Wohnraum mit hoher Standortqualität innerhalb einer Funktionalregion fehlt zur Gänze: die Frage des Einsatzes bestehender oder erst zu schaffender Raumplanungsinstrumente zur Bodenordnung, die regionale Wohnungsbedarfspla-nung für junge Erwachsene aber auch für Ältere, die Bereitstellung unterschiedlicher Angebote und insbesondere die Frage der sozialen Nachhaltigkeit in der Siedlungsplanung sollte integriert werden. Zur Erinnerung: Zibell unterscheidet drei we-sentliche Handlungs- und Umsetzungs-ebenen für eine gegenderte Planungspraxis, die ich aufgrund neuerer Forschungs-ergebnisse (Sanchez des Madariaga/Roberts 2013, Stadt Wien 2013) und meiner Arbeiten am DEMOCHANGE-Projekt neben Geschlecht (Gender – soziales Geschlecht) um weitere Kategorien erweitere, wie z.B. Alter, Lebenssituation, kultu-relle Herkunft etc. dazu nehmen: (…). Die Verbindung zwischen den Bereichen Nahversorgung, ÖV-Einzugsbereiche und zentralörtlicher Situation ist ganz stark, die Themen gehören zusammen (s. oben). Als wesentliches Thema fehlt jedoch u.E. der planerische Umgang mit Leerstand/Unternutzung/Flächenkonversion – ein Kernthema der Innen-Entwicklung, gerade in Gemeinden in peripherer Lage und mit schlechter ÖV-Anbindung. Weiters verweisen wir in diesem Zusammenhang auf die Vorschläge der Autorin im vorgelegten Konzeptpaper für die Umsetzung der Demochange-Ergebnisse von 13. August 2013.

zu 4.12 Bodenschutz: Ohne das Bodenschutzkonzept zu kennen, verweise ich auf die Programme des Oberösterreichi-schen Bodenschutzprogrammes zum Flächensparen in der Siedlungsentwicklung . Und auf das bayerische Programm bzw. Bündnis zum Flächensparen, die ein Bündel an Instrumenten für die Umsetzung und Anreizsysteme dazu entwickelt haben: http://www.stmug.bayern.de/umwelt/boden/flaechensparen/index.htm

Stellungnahme Nr. 31 (RV Pongau): Demographischer Wandel im ländlichen Raum: Der sich abzeichnende demographi-sche Wandel im ländlichen Raum wird Gemeinden und Regionen vor neue Herausforderungen stellen. Der Regionalver-band Pongau unterstützt das Vorhaben, speziell für den inneralpinen Raum alternative Strategien als Handlungsempfehlun-gen zu entwickeln. Allerdings soll es jeder Gemeinde auch selbst überlassen sein, auf die generelle Alterung der Bevölke-rung individuell zu reagieren. Alle für eine Gemeinde vertretbaren Maßnahmen müssen von dieser selbst ergriffen werden können, um jungen Menschen die Chance zu bieten, im eigenen Ort zu bleiben.

Stellungnahme Nr. 32 (Ainz & Schoßleitner): Berücksichtigung von Klimawandel und demographischen Wandel: Sowohl Klimawandel als auch demographischer Wandel werden massive Auswirkungen in der Zukunft nach sich ziehen und erfor-dern aufseiten der Raumplanung voraussichtlich einen hohen Anpassungsbedarf. Der demographische Wandel macht auch einen gewissen Paradigmenwechsel in der Raumplanung nötig – Umbau, Rückbau werden bei abnehmender Bevölkerung immer wichtiger werden und das bisherige Paradigma des ständigen Ausbaus und Wachstums wenn nicht ersetzen dann zumindest gleichberechtigt ergänzen. Die Darstellung entsprechender Ansätze wäre im LEP wünschenswert.

Innerörtliche Zentren stärken und Grundversorgung sichern: Die weitere Absiedlung von Versorgungseinrichtungen an die Peripherie (auf die grüne Wiese) ist zu verhindern und die innerörtlichen Zentren sind zu stärken. Dies ist auch schon allein im Sinne der Chancengleichheit und als Antwort auf den demographischen Wandel notwendig, den nicht alle Bevölkerungs-gruppen verfügen über einen PKW und können die IV-orientierten Versorgungseinrichtungen an den Ortsrändern erreichen. Das LEP sollte dementsprechend Wege zur Stärkung der innerörtlichen Zentren aufzeigen und entsprechende Maßnahmen vorsehen. Raumordnung und Raumplanung sollten deshalb primär die nicht-motorisierten Bevölkerungsgruppen zum Aus-gangspunkt ihrer Planungsüberlegungen machen, denn nur so kann die gleichberechtigte Teilhabe aller Bevölkerungsgrup-pen am gesellschaftlichen Leben gewährleistet werden. Besonders die Dienste der Grundversorgung sollten deshalb zentral und für alle gut erreichbar, in integrierten Lagen erreichbar sein. Diese Zusammenhänge sollten im LEP verdeutlicht und argumentativ entsprechend dargestellt werden.

Stellungnahme Nr. 33 (Elixhausen): zu 4.12 Bodenschutz: Begrüßt würde, wenn auch zum Thema Bodenschutz klare Aus-sagen im LEP getroffen würden, indem z.B. Standorte nach Eignungskriterien benannt werden, auf welchen die Siedlungs-entwicklung eindeutig Vorrang haben. Für derartige Standorte könnten so dann allgemein gültige Maßnahmen formuliert werden, die im Falle von hoher Bodenbonität und -funktionen usw. zu setzen sind, was dann in die Planungen der Gemein-den übernommen werden könnte..

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A R B E I T S U N T E R L A G E

Stellungnahme Nr. 42 (Gemeindeverband): zu 4.7 Berücksichtigung des demographischen Wandels: Zu 4.7 (Berücksichti-gung des demographischen Wandels) ist festzuhalten, dass die „alternative“ Strategie für den ländlichen inneralpinen Raum nicht im sukzessiven „Zusperren“ dieser Regionen bestehen kann. Die Formulierung, wonach statt einer Steuerung des Wachstums in diesen Teilregionen eine Gestaltung des Umbaus und unter Umständen auch ein „Rückbau von Infrastruktur“ erforderlich sei, wird von uns abgelehnt. Niemand kann sich den Tatsachen der generellen Alterung der Bevölkerung und dem fortschreitenden Bevölkerungsrückgang in wesentlichen Teilräumen des Landes entziehen – die Landesraumplanung muss sich aber gezielt in einer aktiven und vorausschauenden Sicherung der Lebensqualität der Bevölkerung und der Wei-terentwicklung gerade in diesen Teilregionen orientieren, um die für unser Land sehr wertvollen Siedlungs- und Wirtschafts-räume zu erhalten. In der Stärkung des ländlichen Raumes und nicht im Rückzug aus selbigem muss die klare Priorität der Landesraumplanung liegen..

Stellungnahme Nr. 49 (Allee42): Hier ist insbesondere das Kapitel Verkehrsinfrastruktur von Relevanz. Während in der fachlichen aber auch allgemeinen Diskussion meist Einigkeit besteht, dass Raum- und Verkehrsplanung einander beeinflus-sen und voneinander abhängen, sind die Zielaussagen des bisherigen LEP-Kapitels merkwürdig unbestimmt und inhaltsleer und gehen den zentralen Fragen weitgehend aus dem Weg. Angesichts des öffentlichen Versagens, den CO2-Ausstoß im Verkehrssektor zu senken, während im Siedlungsbau durchaus bedeutende Fortschritte zu sehen sind, bedarf es hier be-sonderer Anstrengungen. Von großer Bedeutung ist die Sicherung eines ÖV-Grundangebotes: Um die Erreichbarkeit der zentralen Orte und damit auch die Besiedlung der peripheren Gebiete sicherzustellen, wurden alle Gemeinden über vom Land finanzierte Landesstraßen angebunden. In ähnlicher Weise braucht es auch eine Mindestversorgung im öffentlichen Verkehr mit Anbindung der Ortszentren im z.B. Stundentakt, die nicht nur von den finanziellen Möglichkeiten der betroffenen Gemeinden abhängen darf. Das ist zuallererst eine Aufgabe des Landes und nicht der Gemeinde oder des Gemeindever-bands. Im Gegenzug für diese Leistung des Landes könnte die Gemeinde verpflichtet werden, ihre Siedlungsentwicklung auf den ÖV-Einzugsbereich zu beschränken oder zusätzlich selbst einen entsprechenden ÖV anzubieten. Um ÖV-Angebot und Siedlungsentwicklung noch besser miteinander zu verschränken, bräuchte es aber auch entsprechende Prioritäten: Vorrang für ÖV- und ortskernintegrierte Lage vor Lärmschutz oder einer Begrenzung der max. Haushaltszahlen im Rahmen der Landesstruktur. Weiters bräuchte es entsprechende Instrumente, um Flächen in geeigneter Lage auch verfügbar zu machen: Vorkaufsrecht der Gemeinde, langfristige Finanzierung zur Vorhaltung von Flächenreserven etc. Es kann hingegen nicht wie im SLMK vorgesehen Aufgabe der Gemeinde sein, im für das REK erstellten Verkehrskonzept Planungen zum ÖV anzustellen, ohne mit einem langfristig gesicherten ÖV-Grundangebot rechnen zu können. Dieser Themenkomplex "Verkehr und Siedlungsentwicklung" ist für die Raumplanung zentral und sollte auch im LEP entsprechend aufbereitet werden! Und noch ein Punkt zum Rad- und Fußgängerverkehr: hier gibt es bisher gar keine Aussagen. Im Rahmen der Siedlungsentwick-lung sollte ein dichtes Fuß- und Radwegenetz geschaffen werden. Dazu gehört auch das Vermeiden von Sackgassen. Peri-phere Siedlungen sollten nur erweitert werden, wenn bei geeigneter Topographie eine verkehrssichere Anbindung für Fuß-gänger und Radfahrer an das Ortszentrum gegeben ist, ansonsten ist eine besondere Begründung erforderlich.

Zu B.2, Ziel 1: Der erste Teil des Zieles entspricht dem ersten Ziel in B.1 und könnte entfallen. Maßnahmen 5 und 7 sind zu allgemein und nicht umsetzbar und woanders bereits enthalten, könnten daher entfallen. Dafür fehlt ein Ziel, welches auch für neue Siedlungen und Betriebsflächen eine hohe Gestaltungsqualität bzw. zumindest das Bemühen darum einfordert. Es wird nur auf die Erhaltung bestehender „erhaltenswerter“ Bau- und Siedlungsstrukturen eingegangen – das ist zu wenig! Stellungnahme Nr. 54 (Abt. 1 Wirtschaft): Eine rein aus dem Rückgang der Wohnbevölkerung abgeleitete Maßnahme zum Rückbau von Infrastruktur erscheint zu kurz gegriffen. Eher erscheint es notwendig, eine Reihe von Faktoren (zB Touris-musintensität, Arbeitsplatzangebot in der Region u.ä.) und Entwicklungsperspektiven mit einzubeziehen. Zudem ist nicht klar, welche (verbindlichen) Instrumente der Raumordnung hier konkret zum Einsatz kommen sollen..

Arbeitsübereinkommen der Landesregierung 2013-2018

Regierungsübereinkommen S. 43-45: Grundlegende Maßnahmen der Landesplanung zur Veranke-rung der Vorsorge und Schutz vor Naturgefahren und klimawandelabhängigen Risiken durch Fach-planung und Maßnahmen im Rahmen des Landesentwicklungsprogramms (LEP wie zum Beispiel:

• Die Möglichkeiten der Nachverdichtung sollen ausgebaut werden ebenso wie die effiziente Nutzung von Bauland (Ausbau von Dachböden, Zubauten, Aufstockung oder Dichtebonus für Tiefgaragen);

• Baulandsicherungsmodelle sollen auch weiter verstärkt umgesetzt werden, damit Bauland er-schwinglich wird.

• Regionaler Masterplan für gemeinsame Wohn- und Gewerbeschwerpunkte, Festlegung eines geförderten Mietwohnungsanteils in den Gemeinden.

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

XLVII

A R B E I T S U N T E R L A G E

Rechtskräftige Fassung des Landesentwicklungsprogra mms

C. Landschaftsschutz und -entwicklung (Naturraum, F reiraum und Land-schaft)

C.1. Freiraumordnung, Naturschutz und Landschaftsen twicklung

Ziele:

(1) Sicherung von erhaltenswerten Grün- und Freiraumstrukturen. (2) Sicherung ertragreicher und Erhaltung geschlossener landwirtschaftlicher Fluren. (3) Sicherung von Flächen (Lebensräumen) mit hohem ökologischen und/oder landschaftsästheti-

schen Wert und Entwicklung von lebenswerten Räumen mit hoher Biodiversität.

Maßnahmen Maßnahmenträger Instrumente

(1) Zur Siedlungs- und Freiraumordnung sind Siedlungsgrenzen mit überörtlicher und örtlicher Bedeutung festzulegen.

Land Regionalverband Gemeinde

Sachprogramm Regionalprogramm REK,FWP

(2) Raumstrukturell bedeutsame überörtliche und örtliche Landschafts- und Grüngürtel sowie Grün-züge und Grünverbindungen sind zu sichern.

Land Regionalverband Gemeinde

Sachprogramm Regionalprogramm REK, FWP, BPL

(3) In Stadt- und Umlandgebieten sollen größere Freiflächen (Landschafts- und Grüngürtel) gesi-chert und von Versiegelung freigehalten werden.

Sachprogramm Regionalverband Gemeinde

Regionalprogramm REK, FWP, Landschaftsplanung

(4) Klar definierte Siedlungsränder sollen unter Berücksichtigung der landschaftlichen Einbindung geschaffen werden.

Gemeinde REK, FWP, BPL

(5) Freiflächen in Siedlungsbereichen zur Förde-rung der Wohnqualität sollen unter Bedachtnahme auf die Gestaltung des Wohnumfeldes (Gestal-tung von öffentlichen und privaten Grünflächen) gesichert und aufgewertet werden.

Land Gemeinde

REK, FWP,BPL Privatwirtschaftliche Maßnahmen

(6) Durch die Festlegung von Vorrang- oder Vor-sorgeflächen sollen Flächen für

• den Biotopschutz und -verbund, • die Erholung, • die Wasserwirtschaft • und den Immissionsschutz

gesichert werden.

Land Regionalverband Gemeinde

Sachprogramm Regionalprogramm REK, FWP

(7) Bei der Festlegung von Erholungsnutzungsflä-chen sollen Qualitätskriterien, insbesondere der Immissionsschutz, berücksichtigt werden.

Land Gemeinde

Sachprogramm REK, FWP Richtlinien

(8) Im Alpengebiet nach der Alpenkonvention, BGBl. Nr. 477/1995, in der Fassung BGBl. III Nr. 30/1999 sind Gebiete festzulegen, in denen auf touristische Erschließung verzichtet wird.

Land Regionalverband Gemeinde

Sachprogramm Regionalprogramm REK

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

XLVIII

A R B E I T S U N T E R L A G E

Seinerzeit geplante Änderungen laut Vorhabensberich t vom Oktober 2013

(Achtung! Gilt nicht mehr für das aktuelle Verfahre n)

Nach Kap. 4.8 die Aufnahme einer Regelung für wildökologische Korridore. Zur Sicherung der in einer Studie der Universi-tät für Bodenkultur vorgeschlagenen Querungsbereiche für wildlebende Großsäuger vor Verbauung und Versiegelung sol-len diese Querungsbereiche in den Regionalprogrammen und Räumlichen Entwicklungskonzepten als Grünzüge oder Grünverbindungen festgelegt werden. Die dafür notwendigen begrifflichen und inhaltlichen Grundlagen sollen durch eine Ergänzung der bestehenden Maßnahme 2 im Kapitel C.1 des LEP 2003 geschaffen werden.

Nach Kap. 4.9 Vorhabensbericht soll auch die Wiederaufnahme der Seeuferfreihaltung erfolgen, da diese auf einem gülti-gen Regierungsbeschluss basierende Regelung beim LEP 2003 auf Grund eines nicht fachlich untermauerten Auftrags seitens des damalig zuständigen Regierungsmitglieds aus der Amtsvorlage gestrichen wurde.

Nach Kap. 4.12 Vorhabensbericht sollen im LEP neue Regelungen hinsichtlich des Bodenschutzes aufgenommen werden, in diesem Kapitel betrifft dies die Aspekte des quantitativen Bodenschutzes.

Überdies sollen in diesem Kapitel bezüglich der Anpassung an den Klimawandel unterstützende Maßnahmen zur Anpas-sung von Siedlungen und Infrastruktur gem. Kap. 4.13 Vorhabensbericht erfolgen: Berücksichtigung von Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel durch ergänzende Ziele und Maßnahmen entweder in den Kapiteln Siedlungsentwicklung und Freiraum oder durch Einführung eines eigenen Kapitels für diese Thematik

Stellungnahmen im 1. Hörungsverfahren zu diesem Kap itel

Stellungnahme Nr. 6 (DI Poppinger): Zu 4.8.wildökologische Korridore: derartige Vorgaben werden ausdrücklich begrüßt, da sie dann konkret umgesetzt werden können, allerdings sollte die Grundlagenbeschaffung dem Naturschutz zugeordnet werden und diese Grundlagen den Gemeinden zur Verügung gestellt werden.

Zu 4.9 Seeuferfreihaltung: wird begrüßt, allerdings sollte differenziert werden, um entwicklungsfähige Standorte nicht an der Entwicklung zu behindern (z.B. Ortszentren an Seeufern).

Stellungnahme Nr. 10 (DI Brandl): zu 4.9 Seeuferfreihaltung: so sehr eine Zielsetzung zur Freihaltung der Seeufer vor weite-rer Verbauung grundsätzlich zu begrüßen ist, sollte doch berücksichtigt werden, dass Entwicklungen im konkreten Einzelfall gut und sinnvoll sein könnten und hier nicht mit generellen Aussagen von vornherein alles verhindert werden soll.

zu 4.12 Bodenschutz: es sind klare Aussagen im LEP erforderlich, indem zB Standorte nach Eignungskriterien benannt werden, auf welchen die Siedlungsentwicklungen eindeutig Vorrang haben. Für derartige Standorte sollten allgemein gültige Maßnahmen formuliert werden, die im Falle hoher Bodenbonität und -funktionen usw. zu setzen sind, was dann in die Pla-nungen der Gemeinden zu übernehmen wäre.

Stellungnahme Nr. 13 (Marktgemeinde Kuchl): ad wildökologische Korridore: für eine Beurteilung sind Detailplanungen zur Lage und Wirkung dieser Korridore in Abstimmung mit den Gemeinden erforderlich.

zu Bodenschutz: Bewusstseinsbildung zum Thema Bodenschutz wird begrüßt. Angeregt wird jedoch nicht ein weiteres "Killerkriterium" für Umwidmungen zu schaffen, sondern auf Gemeindeebene begleitend zu Umwidmungen Minderungs-maßnahmen in Bebauungsplänen zu verordnen.

Stellungnahme Nr. 19 (RV Seenland): zu 4.12 Bodenschutz: Auch zum Thema Bodenschutz sind klare Aussagen im LEP erforderlich, indem z.B. Standorte nach Eignungskriterien benannt werden, auf welchen die Siedlungsentwicklungen eindeu-tig Vorrang haben. Für derartige Standorte sollten allgemein gültige Maßnahmen formuliert werden, die im Falle von hoher Bodenbonität und -funktionen usw. zu setzen sind, was dann in den Planungen in weiterer Folge in den Regionalprogram-men/REK/FWP übernommen werden sollen. Der RV Seenland hat mit der Ausweisung von Kernräumen für die landwirt-schaftliche Produktion die Verpflichtungen des Bodenschutzgesetzes bereits erfüllt.

Stellungnahme Nr. 22 (Planwind.at): zu 4.12 Bodenschutz: Ohne das Bodenschutzkonzept zu kennen, verweise ich auf die Programme des Ober-österreichischen Bodenschutzprogrammes zum Flächensparen in der Siedlungsentwicklung (Förder-programm http://www.land-oberoester-reich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/78932_DEU_HTML.htm. Und auf das bayerische Programm bzw. Bündnis zum Flächensparen, die ein Bündel andInstrumenten für die Umsetzung und Anreizsysteme dazu entwickelt haben: http://www.stmug.bayern.de/umwelt/boden/flaechensparen/index.htm

Stellungnahme Nr. 23 (RV Tennengau):.ad wildökologische Korridore: für eine Beurteilung sind Detailplanungen zur Lage und Wirkung dieser Korridore in Abstimmung mit den Gemeinden erforderlich.

Stellungnahme Nr. 26 (St. Gilgen): Der Vorschlag wird abgelehnt und es wird seitens der Gemeindevertretung festgestellt: eine Bebauung für touristische Projekte und Projekte, welche die wirtschaftliche Entwicklung des Ortes fördern, soll möglich sein, soll aber nicht für private Nutzungen gelten. Sollte diese generelle Norm wiederum vorgesehen werden, so ist sicher-zustellen, dass mit dem REK der Gemeinde abgestimmte Maßnahmen im Seeuferbereich im Rahmen eines qualifizierten Prüfverfahrens, bei welchem der Gemeinde eine maßgebliche Einflussnahme gewährleistet sein muss, geprüft und für zu-

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lässig erklärt werden können.

Stellungnahme Nr. 23 (RV Tennengau): zu Bodenschutz: Bewusstseinsbildung zum Thema Bodenschutz wird begrüßt. Angeregt wird jedoch nicht ein weiteres "Killerkriterium" für Umwidmungen zu schaffen, sondern auf Gemeindeebene beglei-tend zu Umwidmungen Minderungsmaßnahmen in Bebauungsplänen zu verordnen.

Stellungnahme Nr. 26 (St. Gilgen): zusätzlich wird von der Gemeinde mitgeteilt, dass die Gemeindevertretung einstimmig folgende Stellungnahme ergänzt: zu 4.9 Seeuferfreihaltung: Der Vorschlag wird abgelehnt und es wird seitens der Gemein-devertretung festgestellt: eine Bebauung für touristische Projekte und Projekte, welche die wirtschaftliche Entwicklung des Ortes fördern, soll möglich sein, soll aber nicht für private Nutzungen gelten. Sollte diese generelle Norm wiederum vorge-sehen werden, so ist sicherzustellen, dass mit dem REK der Gemeinde abgestimmte Maßnahmen im Seeuferbereich im Rahmen eines qualifizierten Prüfverfahrens, bei welchem der Gemeinde eine maßgebliche Einflussnahme gewährleistet sein muss, geprüft und für zulässig erklärt werden können.

Stellungnahme Nr. 27 (Faistenau): zu Seeufer: natürlich sollten unsere Seeufer grundsätzlich von einer weiteren Verbauung frei gehalten werden. Ein Verbot von vornherein verhindert jedoch eventuell sinnvolle Entwicklungen.

zu Bodenschutz: dieser steht immer wieder im Widerspruch zu den grundsätzlichen Entwicklungszielen. Gute und wirt-schaftlich attraktive Böden gibt es auch im Zentrum von Gemeinden, welche aber für die Bebauung vorrangig vorgesehen sind.

Stellungnahme Nr. 28 (AK): zu 4.9 Seeuferfreihaltung: die Freihaltung der Seeufer war ein ausdrückliches Anliegen der AK bei der letzten Überarbeitung des LEP, dementsprechend wird die vorgeschlagene Maßnahme begrüßt.

Stellungnahme Nr. 32 (Ainz & Schoßleitner): Aktive Freiraumplanung unterstützen: Der Freiraum wird nach wie überwie-gend als Restkategorie verstanden („Negativdefinition“). Dies ist in der traditionellen Ausrichtung der Raumplanung - auf die Sicherung und Schonung landschaftlicher Werte - begründet. Um jedoch der Vielfalt der Funktionen im Freiraum gerecht zu werden bzw. aktiv die Trends der Landnutzung aufzugreifen und im Sinne von Nachhaltigkeit mitzugestalten, sollte die Ent-wicklung von einer passiven Verhinderungsplanung, zur impulsgebenden Vorsorgeplanung, weiter forciert werden. Nut-zungsvorgaben durch „Inwertsetzung“ des Freiraums, könnten diesen entwicklungsplanerischen Ansatz absichern und un-terstützen (-> Zuordnung von Freiraumfunktionen auf Basis eines nachvollziehbaren und transparenten Kriterienmodells - in Anlehnung an den Waldentwicklungsplan). In weiterer Folge würde dies zu einer Objektivierung (bzw. „Argumentationsnot-wendigkeit“) von politischen bzw. planerischen Entscheidungen im Bereich des Freiraums beitragen.

Stellungnahme Nr. 41 (Abt. 13 Naturschutz): Begrüßt wird insbesondere die Aufnahme des Themenbereiches „Wildökologi-sche Korridore“ (Vorhabensbericht Kap. 4.8), basierend auf den Empfehlungen einer Studie der Universität für Bodenkultur. Im Bundesland Salzburg wurden im Zuge der Überarbeitung des Regionalprogramms Pinzgau bereits erste Schritte zur Etablierung derartiger Grünverbindungen gesetzt. So wurden regional und überregional bedeutsame Grünkorridore, als Verbindung der Gebirgsstöcke über nutzungsbedingt stark eingeengte Talräume hinweg, kartographisch festgelegt und in das Regionalprogramm aufgenommen. Im entsprechenden Verordnungstext wird der dauerhafte Erhalt der Durchlässigkeit und damit Funktionsfähigkeit der Korridore vorgeschrieben.

Derartige Grünkorridore stellen ökologische Engpässe dar, deren Offenhaltung nicht nur für den Erhalt lokaler Grünraum-strukturen, sondern auch für den langfristigen Erhalt von Lebensräumen und Tierarten in allen Salzburger Landschaftsräu-men und darüber hinaus auch für den länderübergreifenden, alpenweiten Verbund von essentieller Bedeutung ist. Die Etab-lierung von Grünkorridoren sollte daher, im Zusammenhang mit strategischen Biotopverbundkonzepten, entsprechend der Vorgangsweise im Pinzgau, landesweit ausgedehnt werden. Eine Ausarbeitung fachlicher Vorschläge befindet sich derzeit im Rahmen eines abteilungsübergreifenden Projektauftrages im Gange.

Stellungnahme Nr. 49 (Allee42): zu 4.8 Wildökologische Korridore: Maßnahmen betreffend landesweit bedeutende Bio-topvernetzung und Wanderkorridore fehlen bisher und sollen wie vorgeschlagen ergänzt werden.

Zur 4.9 Seeuferfreihaltung: Die vorgeschlagene Ergänzung ist wichtig.

Zu 4.12 Bodenschutz: Aus dem Vorhabensbericht ist nicht zu erkennen, was die Bodenschutzpläne aussagen und wie der Auftrag des LEP zu deren Berücksichtigung aussehen wird. Sollte dies bedeuten, dass hochwertige Böden von einer Sied-lungsentwicklung ausgeschlossen werden, würde das die Bemühungen der Raumordnung um eine zentrumsnahe Sied-lungsentwicklung ggf. konterkarieren.

Zu C.1 Maßnahme 6: in dieser Maßnahme könnten die Wasserwirtschaft und der Immissionsschutz entfallen, denn zur Wasserwirtschaft gibt es entsprechende Ziele im Kap. C. Der Immissionsschutz hingegen lässt sich auf der Ebene des REK oder darüber – wo sich „Vorrang- und Vorsorgeflächen“ definieren lassen – räumlich kaum darstellen, das ist dann Aufgabe der mehr ins Detail gehenden Instrumente FWP und BPL.

Stellungnahme Nr. 54 (Abt. 1 Wirtschaft): Ad 4.9 Seeuferfreihaltung: Das Vorhaben, die unter Punkt 4.9. beschriebene For-mulierung aufzunehmen, beurteilt die Abteilung 1 trotz des Begriffes „sollen“ aus tourismus-, aber auch gesamtwirtschaftli-cher Sicht als zu restriktiv. Das Land Salzburg verdankt die stabile Situation der Salzburger Wirtschaft und die im Vergleich zu anderen europäischen Regionen meist sehr gute Arbeitsplatzsituation insbesondere auch der Tourismus- und Freizeit-wirtschaft als treibender Wertschöpfungsmotor. Insbesondere der Tourismus hat das Land Salzburg während der Finanzkri-se vor einem gröberen Wirtschaftseinbruch bewahrt. Gerade die Tourismusbetriebe haben in den vergangenen Jahren enorm in den Qualitätstourismus investiert. Von diesen antizyklischen Investitionen konnten auch zahlreiche heimische Zulieferbetriebe entlang der touristischen Wertschöpfungskette profitieren. Gerade für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft sind Leitbetriebe im Qualitätstourismus die Impulsgeber schlechthin. Der Tourismus rund um die Seenregion ist nicht nur ein

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wichtiger Wirtschaftsfaktor im Sommer. Die Seengebiete, insbesondere die Wolfgangseeregion, verfolgen seit einigen Jah-ren konsequent mit diversen Projekten die Ausrichtung als Ganzjahresdestination, nicht zuletzt um den sinkenden Nächti-gungszahlen im Sommer entgegenzuwirken. Dabei spielt naturgemäß der Gesundheits- und Wellnesstourismus eine be-sondere Rolle.

Auch bereits geplante Projekte für Leitbetriebe im Qualitätstourismus, welche die attraktiven Landschaftsreize der Salzbur-ger Seen in ihr Konzept einbeziehen, stünden mit der Einführung der geplanten Regelung praktisch vor dem Aus.

Hier verweist die Abteilung auf die Stellungnahme der Gemeinde St. Gilgen und die Wolfgangsee-Tourismus GmbH (Stel-lungnahme Nr. 26). (...) Dabei wird ein Widerspruch zum regionalen Entwicklungskonzept Wolfgangsee gesehen. Dieses räumliche Entwicklungskonzept Wolfgangsee sei mit fachlicher Unterstützung der Raumordnungsabteilung ausgearbeitet worden und Grundlage für die räumliche Entwicklung in den nächsten Jahren.

Aus Sicht der Abteilung 1 müssen touristische Projekte, welche in ihrer Ausrichtung als Ganzjahresbetrieb eine große Be-deutung für den regionalen Arbeitsmarkt und als Impulsgeber für die regionale Entwicklung haben und im Einklang mit den Salzburger Tourismusstrategien und dem Wirtschaftsprogramm 2020 stehen, bei Vorliegen eines besonders hohen öffentli-chen Interesses die Möglichkeit zur Realisierung haben.

Stellungnahme Nr. 58 (Abt. 4 Landwirtschaft): Im Vorhabensbericht bzw im zukünftigen LEP sollten aus Sicht der Fach-dienststelle 20422 sowohl die Bodenschutzplanung, als auch die übergeordneten Maßnahmen zur Zielerreichung der auf Bodenschutz Bezug nehmenden gesetzlichen Regelungen näher präzisiert werden. Beispielsweise könnte festgelegt wer-den, ab welcher Einstufung des Funktionserfüllungsgrades einer bestimmten Bodenfunktion zukünftig keine Baulandaus-weisungen mehr erfolgen sollten, bzw welche Maßnahmen bei diversen Neuentwicklungen anzuwenden sind. Zudem könn-ten landesweit sogenannte Vorrangflächen/Vorsorgeräume für den Bodenschutz bzw die Landwirtschaft festgelegt werden.

Arbeitsübereinkommen der Landesregierung 2013-2018

Im Regierungsübereinkommen ist dazu festgehalten:

• Grünraumsicherung und Festlegung regionaler Grüngürtel, inklusive Freiraumprojekte für Er-holung und Ökologie sowie Fertigstellung des Sachprogramms „Freiraum“.

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Rechtskräftige Fassung des Landesentwicklungsprogra mms C.2. Naturräumliche Gefährdungen und Wasserwirtscha ft Ziele: (1) Absicherung des Dauersiedlungsraumes vor Naturgefahren unter Berücksichtigung des Aspekts

der Nachhaltigkeit. (2) Freihaltung der Abflussräume und Gewässernahbereiche von Nutzungen, die den Abfluss und

die ökologische Funktionsfähigkeit von Gewässern beeinträchtigen. (3) Sicherung des Potentials von nutzbaren Trinkwasservorkommen und Erhaltung der Reinheit der

Gewässer.

Maßnahmen Maßnahmenträger Instrumente

(1) Die durch Naturgefahren (z.B. Berg- und Fels-sturz, Hochwasser, Schnee- und Eislawinen, Mu-ren und Rutschungen) bedrohten Bereiche sind von solchen Nutzungen freizuhalten, die eine weitere Erhöhung des Schadenspotentials nach sich ziehen würden.

Regionalverband Gemeinde

Regionalprogramm REK, FWP Gefahrenzonen- pläne

(2) Hochwasserabfluss- und -rückhalteräume sollen als Vorrang- oder Vorsorgeflächen erhalten und gesichert werden.

Bund, Land Regionalverband Gemeinde

Schutzwasser-wirtschaftliche Grundsatzkonzepte Wasserwirtschaftl. Rahmenpläne, Förderungen Regionalprogramm REK, FWP

(3) Ein nachhaltiges Oberflächenwassermanage-ment soll im Rahmen der Siedlungsentwicklung umgesetzt werden.

Regionalverband Gemeinde Wildbach- und La-winenverbauung

Regionalprogramm REK, FWP, BPL Gefahrenzonen- pläne

(4) In Trinkwasserhoffnungsgebieten soll insbe-sondere die Freihaltung von Nutzungen mit Kon-fliktpotential berücksichtigt werden.

Bund, Land Regionalverband Gemeinde

Förderungen, Studien Regionalprogramm REK, FWP

(5) Flächen für Schutzmaßnahmen bei und Rena-turierung von Fließgewässern sollen unter Beach-tung der ökologischen und landschaftsgestalteri-schen Funktionen der Gewässer gesichert wer-den.

Regionalverband Gemeinde

Regionalprogramm REK, FWP

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Seinerzeit geplante Änderungen laut Vorhabensberich t vom Oktober 2013 (Achtung! Gilt nicht mehr für das aktuelle Verfahre n)

Dieses Kapitel wird unter Bezug auf die nach den Hochwasserereignissen der Jahre 2002, 2005 und 2013 erarbeiteten Empfehlungen der Österreichischen Raumordnungskonferenz zur Berücksichtigung von Naturgefahren in der Raumpla-nung überarbeitet.

Überdies sollen in diesem Kapitel bezüglich der Anpassung an den Klimawandel unterstützende Maßnahmen zur Anpas-sung von Siedlungen und Infrastruktur gem. Kap. 4.13 Vorhabensbericht sowie eine Überarbeitung der bestehenden Ziele und Maßnahmen im Bereich Schutz vor Naturgefahren hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel erfolgen.

Stellungnahmen im 1. Hörungsverfahren zu diesem Kap itel

Stellungnahme Nr. 29 (EuRegio): Maßnahmen prüfen, inwieweit die grenzüberschreitende Dimension dort mit aufzunehmen ist; gerade das Hochwasser 2013 hat gezeigt, dass Maßnahmen in den Oberläufen von z.B. Saalach und Salzach notwen-dig sind bzw. Auswirkungen auf die Nachbarn haben können.

Stellungnahme Nr. 37 (LRA BGL): Stellungnahme Gemeinde Ainring: 1. In dem Vorhabensbericht zur Gesamtüberarbeitung des Landesentwicklungsprogramms sind unter Ziffer 4 die vorgeschlagenen Themenbereiche zur Überarbeitung aufgelistet. Unter der Ziffer 4.13 "Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel" ist im letzten Spiegelstrich die Überarbeitung der bestehenden Ziele und Maßnahmen im Bereich Schutz vor Naturgefahren hinsichtlich der Anpassung an den Klimawandel aufgelistet. Die Gemeinde Ainring bittet hier, explizit auf den Hochwasserschutz entlang der Saalach als gemeinsamer Grenzfluss zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich einzugehen. Die extremen Hochwasser-ereignisse vom Juni dieses Jahres haben gezeigt, dass insbesondere auch auf bayerischer Seite eine Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Saalach dringend notwendig ist.

Gemeinde Saaldorf-Surheim: Zusätzlich zu den bereits vorgesehenen Themenbereichen zur Überarbeitung des LEP 2013 sollten noch nachfolgende Themenbereiche bearbeitet werden: nachfolgende Themenbereiche bearbeitet werden: Wasser-kraftnutzung an der Salzach im Freilassinger Becken im Rahmen der geplanten Sanierungsmaßnahmen.

Arbeitsübereinkommen der Landesregierung 2013-2018

Regierungsübereinkommen S. 43: Grundlegende Maßnahmen der Landesplanung zur Verankerung der Vorsorge und Schutz vor Naturgefahren und klimawandelabhängigen Risiken durch Fachplanung und Maßnahmen im Rahmen des Landesentwicklungsprogramms (LEP wie zum Beispiel:

• Sicherstellung von Überflutungs- und Retentionsflächen zusätzlich und begleitend zu techni-schen Schutzmaßnamen; größere Schutzabstände von Fließgewässern bei der Baulandwid-mung;

• Stabilisierung und Verbesserungen der Schutzfunktionen des Waldes, verstärkte Koordinati-on mit forstlicher Raumplanung und Schutzwaldmanagement;

• Verstärkung des Schutzes von Grundwasser- und Trinkwasserzonen;

• Vernetzung von bestehenden Informationen für ein aktives Bodenmanagement und Redukti-on der Bodenverdichtung und Bodenerosionsrisiko (insbesondere bei Starkniederschlägen) zur Erhaltung großflächiger, nicht fragmentierter Grünräume;

• Kooperation mit der Landwirtschaft bei der Entwicklung resilienter (widerstandsfähiger) Raumstrukturen;

• Integrierter Planungsansatz im Rahmen eines Sachprogramms „Raumplanung und touristi-sche Infrastruktur“;

• Reduktion des Ausmaßes der Neuversiegelung von Flächen und verstärkte Entsiegelung von Böden;

• Erstellung eines Sachprogramms zum Schutz vor Naturgefahren; • Rückwidmungen von gefährdeten, nicht bebauten Baulandflächen im Widmungsbestand.

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

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Rechtskräftige Fassung des Landesentwicklungsprogra mms

D. Wirtschaft D.1. Standortsicherung und Betriebsansiedlung Ziele: (1) Vordringliche Entwicklung von Betriebsstandorten dort, wo dies aufgrund der angestrebten wirt-

schafts- und raumstrukturellen Ziele des Landes besonders notwendig ist. (2) Sicherung und Entwicklung von Betriebsstandorten mit überörtlicher Bedeutung an dafür geeig-

neten Standorten unter Berücksichtigung des Bedarfs. (3) Verstärkung der regionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit insbesondere von

Gemeinden bei der Standortentwicklung. (4) Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Gewerbe- und Industriebetrieben durch Si-

cherung ihrer Entwicklungsmöglichkeiten.

Maßnahmen Maßnahmenträger Instrumente

(1) Betriebsstandorte von überörtlicher Bedeutung sollen bevorzugt an solchen Standorten ausgewiesen werden, die auf Grund nachvollziehbarer Beurteilungen als geeignete Standorte erkannt werden. Dabei müssen die standortspezifi-schen Gegebenheiten Eingang in die Beurteilung finden.

Land Regionalverband Gemeinde

Sachprogramm Regionalprogramm REK, FWP

(2) Liegen Betriebsstandorte von überörtlicher Bedeutung im Nahbereich der Bahninfrastruktur, ist die Möglichkeit für ei-nen Gleisanschluss nach Maßgabe der eisenbahntechni-schen Voraussetzungen in den Planungen sicherzustellen.

Land Gemeinde

Sachprogramm REK, FWP, BPL

(3) Notwendige Erweiterungsflächen für Industrie und Ge-werbe sind zur Verhinderung von Konflikten mit anderen Nutzungen zu sichern.

Gemeinde REK, FWP

(4) Bei funktionaler Eignung von Betriebsstandorten soll eine entsprechende dichtere Bebauung vorgesehen werden.

Gemeinde REK, BPL

(5) Eine Entwicklung von Betriebsstandorten mit überörtlicher Bedeutung bzw. die Schaffung größerer Arbeitsplatzkonzent-rationen soll insbesondere dort erfolgen, wo dies entspre-chend dem wirtschaftlichen Bedarf zu einer Verbesserung der regionalen Entwicklung dient.

Land Regionalverband Gemeinde

Sachprogramm Regionalprogramm REK, FWP

(6) Standortentscheidungen sollen durch eine vorausschau-ende Liegenschaftspolitik unter Berücksichtigung einer sinn-vollen Anordnung und Abgrenzung der Grundflächen opti-miert werden.

Land Gemeinde Baulandsicherungs-gesellschaft

Privatwirtschaftliche Maßnahmen REK, FWP

(7) Betriebsstandorte mit überörtlicher Bedeutung sollen in regionaler Abstimmung ausgewiesen werden.

Land Regionalverband Gemeinde

Sachprogramm Regionalprogramm REK, FWP

(8) Zum Ausgleich von Kosten und Nutzen überörtlicher Ein-richtungen sowie Betriebsstandorten mit überörtlicher Bedeu-tung sollen privatrechtliche Kooperationen verwirklicht wer-den.

Land Regionalverband Gemeinde

Privatwirtschaftliche Maßnahmen

(9) Bei der Baulandbedarfsberechnung können Betriebs- Land Sachprogramm

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

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standorte mit überörtlicher Bedeutung auf Grund von nach-vollziehbaren Voraussetzungen und Begründungen Berück-sichtigung finden.

Regionalverband Gemeinde

Regionalprogramm REK, FWP

Seinerzeit geplante Änderungen laut Vorhabensberich t vom Oktober 2013 (Achtung! Gilt nicht mehr für das aktuelle Verfahre n)

Ausweisung von Gewerbezonen mit Kooperationsflächen im ländlichen Raum (analog der Regelung im Sachprogramm Standortentwicklung für Wohnen und Arbeiten im Zentralraum).

Stellungnahmen im 1. Hörungsverfahren zu diesem Kap itel

Stellungnahme Nr. 7 (Stadt Salzburg): Bei der Ausweisung von Gewerbezonen im ländlichen Raum sollte eine interkommu-nale Kooperation zwingende Voraussetzung für die Genehmigung und Förderung sein.

Stellungnahme Nr. 13 (Marktgemeinde Kuchl): zu Gewerbeentwicklung im ländlichen Raum: Kooperationen zwischen Ge-meinden sind generell zu begrüßen, eine verpflichtende Verordnung der Zusammenarbeit wird jedoch abgelehnt.

Stellungnahme Nr. 19 (RV Seenland): .zu 4.14. Gewerbeentwicklung im ländlichen Raum: Im Regionalprogramm wurden derartige Gebiete bereits festgelegt, die ins LEP übernommen werden sollen. Die Ausweisung derartiger Flächen sollte durch konkrete Angaben ergänzt werden, in welcher Weise die Kooperationsvorhaben seitens des Landes unterstützt wer-den.

Stellungnahme Nr. 22 (Planwind.at): zu 4.15 Gewerbegebietsentwicklung im ländlichen Raum: Dieses Thema ist neben der grenzüberschreitenden Koordination eng mit der Zukunft der Arbeit im ländlichen Raum (für Frauen und für Männer aller Altersgruppen und Herkunft), der Nutzungsänderung und Nutzungskonversion und der Erreichbarkeit mit dem ÖV und der Einbettung in den regionalen Arbeits- und Qualifizierungsmarkt verbunden (vgl. dazu auch Land Niederösterreich 2007, Aufhauser 2005, Vinnova 2010).

Stellungnahme Nr. 23 (RV Tennengau): zu Gewerbeentwicklung im ländlichen Raum: Kooperationen zwischen Gemeinden sind generell zu begrüßen, eine verpflichtende Verordnung der Zusammenarbeit wird jedoch abgelehnt.

Stellungnahme Nr. 32 (Ainz & Schoßleitner): Stärkerer Fokus auf ländliche Gemeinden: Gerade ländliche Gemeinden sind vom demographischen Wandel besonders betroffen, weil die Abnahme der Bevölkerung durch Landflucht oft noch verstärkt wird. Im LEP könnten die spezifischen Probleme dieser kleinen Gemeinden und mögliche Ansatzpunkte für die Verbesse-rung der Situation aus Raumordnungssicht dargestellt werden.

Stellungnahme Nr. 34 (WK):.Zu 4.15. "Gewerbeentwicklung im ländlichen Raum": Was die Ausweisung von Gewerbezonen mit Kooperationsflächen im ländlichen Raum betrifft, vertritt die Wirtschaftskammer Salzburg weiterhin die Ansicht, dass derartige Kooperationen nur auf freiwilliger Basis erfolgen müssen. Keinesfalls darf eine derartige Kooperation zur Voraus-setzung für die Widmung von Gewerbeflächen gemacht werden, da ansonsten die Ausweisung von Gewerbezonen unnötig verzögert oder gar verhindert wird. Die Wirtschaftskammer Salzburg hält die Raumordnung nicht für das geeignete Instru-ment, einen interkommunalen Finanzausgleich (im Zusammenhang mit dem interkommunalen Flächenabgleich) zu erzwin-gen. Im Sinne der Stärkung des Wirtschaftsstandortes spricht sich die Wirtschaftskammer Salzburg gegen verpflichtende interkommunale Flächenabgleiche aus, vielmehr sollte das Land die interkommunale Kooperation durch finanzielle Anreize, wie die Förderung von Aufschließungskosten oder durch begleitende Projektkoordination unterstützen.

Stellungnahme Nr. 49 (Allee42): 4.15 Gewerbeentwicklung im ländlichen Raum Die Ausweisung von Gewerbezonen mit Kooperationsflächen im ländlichen Raum ist prinzipiell sinnvoll, die im Sachprogramm geforderte Zusammenarbeit funktio-niert nach unserer Erfahrung aber auch im Zentralraum nicht.

Zu D.1: Neben vielen Zielaussagen zugunsten der Entwicklung und Sicherung von Betriebsstandorten sollte ähnlich wie beim Kapitel Siedlungsentwicklung auch ein Ziel formuliert werden, dass bevorzugt bestehende Standorte erweitert werden sollen und neue Standorte auf der grünen Wiese nur in Ausnahmefällen entwickelt werden sollen. Alternativ könnte beim Kap, Siedlungsentwicklung die Betriebsstandorte ausdrücklich eingeschlossen werden, denn im allgemeinen Sprachge-brauch werden unter „Siedlung“ meist keine typischen Betriebsstandorte verstanden. Gleiches gilt für die Lage von Be-triebsstandorten im Einzugsbereich des ÖV. Weiters wäre ein Ziel wichtig, dass in dezidierten Betriebsstandorten alle jene Betriebe ausgeschlossen sind, welche „zur Erhöhung der Funktionsvielfalt in den Zentrumsbereichen“ in den Ortskernen angesiedelt werden sollen (Handel, Büros, Dienstleistungen, ..). Die Gemeinden sollte es begründen müssen, wenn sie bei einer Gewerbegebietswidmung keine entsprechende Kennzeichnung vornehmen. Stellungnahme Nr. 54 (Abt. 1 Wirtschaft): Ad 4.15. Gewerbeentwicklung im ländlichen Raum: Eine Regelung zur Auswei-sung von interkommunalen Gewerbeflächen wird unterstützt.

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Arbeitsübereinkommen der Landesregierung 2013-2018

Regierungsübereinkommen S. 44:

• Stärkung von regionalen Betriebs- und Gewerbegebieten durch interkommunalem Steuer-ausgleich und Gestaltung der Wirtschaftsförderung;

• Verpflichtender Bahnanschluss für Gewerbegebiete ab einer bestimmten Größenordnung;

• Regionaler Masterplan für gemeinsame Wohn- und Gewerbeschwerpunkte, Festlegung eines geförderten Mietwohnungsanteils in den Gemeinden.

Rechtskräftige Fassung des Landesentwicklungsprogra mms D.2. Tourismus und Freizeitwirtschaft Ziele:

(1) Die raumverträgliche Anpassung der Infrastruktur soll durch Maßnahmen der Raumplanung un-terstützt werden.

(2) Die Qualitätsverbesserung im Tourismus soll im Rahmen der Standortentwicklung unterstützt werden.

(3) Die Sicherung der zeitgemäßen Weiterentwicklung von Tourismuseinrichtungen und -betrieben soll gewährleistet werden.

(4) Die Erreichbarkeit der Tourismusregionen soll insbesondere im Öffentlichen Personenverkehr verbessert werden.

Maßnahmen Maßnahmenträger Instrumente

(1) Die Neuansiedlung von Beherbergungsgroß-betrieben, und größeren Tourismus- und Freizeit-einrichtungen soll bevorzugt an infrastrukturell gut aufgeschlossenen Standorten in regionaler Ab-stimmung erfolgen.

Regionalverband Gemeinde

Regionalprogramm REK, FWP

(2) Flächen für Freizeiteinrichtungen sollen unter Bedachtnahme auf eine Minimierung der Belas-tungen durch den Verkehr ausgewiesen werden.

Gemeinde REK, FWP, Bebauungsplan

(3) Die Raumverträglichkeit größerer Projekte der Freizeitinfrastruktur, insbesondere Projekte zur wesentlichen Erweiterung von Skigebieten und zur Errichtung von großflächigen Golfanlagen soll geprüft werden.

Land Regionalverband Gemeinde

Sachprogramm Richtlinien Regionalprogramm REK, FWP, BPL

(4) An besonders geeigneten Standorten können Vorrang- oder Vorsorgeflächen für Tourismus- und Freizeiteinrichtungen festgelegt werden.

Land Regionalverband Gemeinde

Sachprogramm Regionalprogramm REK

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

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Seinerzeit geplante Änderungen laut Vorhabensberich t vom Oktober 2013 (Achtung! Gilt nicht mehr für das aktuelle Verfahre n)

Eine wichtige Änderung soll das Kapitel Tourismus und Freizeitwirtschaft im LEP 2003 betreffen. Vorgeschlagen wird die Ergänzung von zwei Maßnahmen, die neue Regelungen in Bezug auf die Neuerrichtung touristischer Infrastruktur mit Be-herbergungsfunktion einführen. Grund für diese neuen Maßnahmen ist eine bedenkliche Entwicklung bei der Projektierung von bestimmten Formen der touristischen Beherbergung, die meist auf Sonderflächen außerhalb des Dauersiedlungsraums errichtet werden sollen. Erhebungen der Abteilung 7 zu diesem Thema zeigten, dass es sich dabei vor allem um ein Prob-lem der Gebirgsgaue handelt, da dort bereits jetzt zahlreiche Sonderflächen außerhalb des Dauersiedlungsraums beste-hen. Die Intention des Gesetzgebers bei der Einführung der Sonderflächen war, für standortgebundene Projekte (z.B. eine Liftstation) bzw. für Projekte für die eine besondere Standorteignung gegeben ist, nicht mehrere spezielle Widmungskatego-rien einführen zu müssen. Es war jedoch nicht die Intention des Gesetzgebers, dass über den Weg der Sonderfläche Groß-formen der touristischen Beherbergung entstehen, die abseits von Versorgungsmöglichkeiten für die Nutzer neu errichtet werden und damit zusätzliche Belastungen für die öffentlichen Haushalte nach sich ziehen. Darüber hinaus kann in vielen Fällen nicht ausgeschlossen werden, dass diese Projekte in der Zukunft zu Zweitwohnsitzstandorten umgewandelt werden, wenn wirtschaftliche Schwierigkeiten auftreten. In letzter Zeit wurden darüber hinaus mehrere Projektideen bekannt, die auf einen verstärkten Siedlungsdruck außerhalb der geschlossenen Siedlungen hindeuten und weitere Probleme im Bereich der Erschließung, Entsorgung und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes erwarten lassen. Die Erhebungen der Abteilung 7 zeigen auch, dass der Begriff touristische Beherbergung in zahlreichen Varianten als Sonderfläche auftaucht. Auch Pro-jekte des landwirtschaftlichen Nebenerwerbs (Urlaub am Bauernhof), die zwar grundsätzlich mit den Zielen der Landesent-wicklung in Übereinstimmung stehen, entstehen immer öfter an Standorten, die in der Folge erhebliche Probleme im Be-reich der Erschließung nach sich ziehen und auch aus landschaftsästhetischer Sicht kritisch zu sehen sind.

Aus diesem Grunde erscheint es als erforderlich, für die Neuausweisung von Sonderflächen für Projekte der touristischen Beherbergung neue Regeln einzuführen. Dafür ein Stopp für die Ausweisung von Bauland zum Zwecke der touristischen Beherbergung und von Zweitwohnungsgebieten außerhalb des Dauersiedlungsraums verordnet werden. Als Dauersied-lungsraum wird dabei der Teil des Landes verstanden, der für die Landwirtschaft, Siedlungen und Verkehrsanlagen verfüg-bar ist. Nicht zum Dauersiedlungsraum gehören die alpinen Grünlandflächen (Almen), Waldflächen, das Ödland sowie Ge-wässerflächen. Die Abgrenzung des Dauersiedlungsraums ist als eigener Datenbestand im SAGIS verfügbar.

Stellungnahmen im 1. Hörungsverfahren zu diesem Kap itel

Stellungnahme Nr. 6 (D.I. Poppinger): Zu 4.10 Touristische Entwicklungen im Außenbereich: Die Planungsabsicht zur Hint-anhaltung von touristischen Projekten außerhalb des DSR ist grundsätzlich zu unterstützen.

Stellungnahme Nr. 11 (Arch. Aigner): zu 4.10 Touristische Entwicklungen im Außenbereich: aus Sicht des Architekturbüros werden keine Sonderflächen mit Beherbergung außerhalb des DSR neu ausgewiesen. Das Problem sei daher irrelevant und anders zu lösen bzw. ist durch andere Regelungen ohnehin bereits gelöst. Ein Zusammenspiele zwischen Tourismus und Landwirtschaft sollte positiv beurteilt werden. Es sind ausschließlich bestehende Betriebe im Grünland, deren Bestand gesichert werden muss.

Stellungnahme Nr. 13 (Marktgemeinde Kuchl): zu touristische Entwicklungen im Außenbereich: für den Tennengau sind touristische Impulse von großer Bedeutung. Daher erscheint eine Differenzierung zwischen Räumen mit hohem Entwick-lungsdruck im Tourismus und strukturschwächeren Urlaubsregionen erforderlich. Für den Tennengau ist festzustellen, dass die derzeitigen Strömungen zur Verschärfung der Rahmenbedingungen für raumordnerische Maßnahmen im Widerspruch zu den regional notwendigen Investitionen zum Tourismus stehen.

Stellungnahme Nr. 16 (Fuschl am See): zu 4.10 Touristische Entwicklungen im Außenbereich: dieser Punkt betrifft nach Ansicht der Gemeinde nicht nur die Gebirgsgaue. Auch im Salzkammergut gibt es Betriebe, welche als Sonderfläche aus-gewiesen wurden. Es soll zumindest eine Erweiterung der Betriebe und allenfalls bei vorhandenen landwirtschaftlichen Gebäuden eine Fremdenverkehrsnutzung mit Sonderflächenausweisung (keine Zweitwohnungsgebiete) möglich sein.

Stellungnahme Nr. 17 (Arch. Peyker): Damit [Anm.: gemeint ist eine neue Klassifizierung der Raumeinteilung in kleinteilige Strukturen] könnte auch die Problematik der touristischen Entwicklung außerhalb des Dauersiedlungsraums in geordnete Bahnen gelenkt werden. Gleichzeitig wäre der räumlich eher unpräzise lokalisierbare Begriff "Dauersiedlungsraum" auf örtlicher Ebene nicht mehr erforderlich. Die Errichtung touristischer Projekte über die Möglichkeit der Sonderfläche sollte nicht Thema des LEP sein, sondern sollte auf Ebene des ROG klar definiert werden. Klar sollte dabei herausgestrichen werden, dass eine touristische Entwicklung außerhalb des Dauersiedlungsraums jede Form der ski-touristischen Entwick-lung im Bereich der alpinen Grünlandnutzung ausschließen sollte. Dies wäre im Hinblick auf die Sicherung und den be-darfsorientierten Ausbau der bestehenden Skigebietserschließung und geplanten Entwicklungen in denkbar drastischer Schritt.

Stellungnahme Nr. 20 und 24 (Pinzgau): Zu 4.10 Touristische Entwicklungen im Außenbereich: Als Motiv für das im neuen LEP geplanten Verbotes bei Neuausweisung von Sonderflächen im Außenbereich für Projekte der touristischen Beherber-gung (anzunehmen ist dabei, dass eigentlich nicht Projekte sondern Vorhaben der touristischen Beherbergung gemeint

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

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sind) ist eine mehrmals zitierte Erhebung der Abt.7. zu diesem Thema, die den Gemeinden des Pinzgaus nicht bekannt ist. Zu dem Vorhaben kann deshalb erst dann konkret Stellung genommen werden, wenn dieser Bericht auch den Gemeinden vorliegt. Korrekt wäre es nötig gewesen ihn im Anhang dem Vorhabenbericht beizulegen!

Eigenartig mutet an, dass sich die vorgesehene Empfehlung, entgegen der tatsächlichen Formulierung im letzten Absatz von Pkt.4.10, nur auf die Neuausweisung von Sonderflächen für Projekte der touristischen Beherbergung beziehen soll und nicht auf die eigentlich richtige Widmungskategorie Beherbergungsgroßbetriebe.

Sonderbar ist Weiters auch die im Vorhabenbericht vorgesehene Regelung, dass der Datenbestand im SAGIS, offensicht-lich nach dem letzten Flugdatum der Orthofotos (?), darüber entscheiden soll, ob ein Dauersiedlungsraum bzw. Almgebiet vorliegt und wie es sich allenfalls verändert. Grundsätzlich ist es – auch ohne die motivgebende Erhebung der Abt.7 zu kennen – richtig, dass sehr behutsam mit touristischen Standorten im Almbereich und außerhalb bestehender Siedlungsge-biete umzugehen ist. Andererseits hat insbesondere im Pinzgau der touristische Erfolg eines Hüttendorfes Priesteregg in Leogang gezeigt, dass derartige Hotelangebote der Nachfrage eines gehobenen Tourismuspublikums entsprechen und wesentlich dazu beitragen die Attraktivität einer Tourismusregion zu steigern und neue Ganzjahresarbeitsplätze zu schaffen.

Auch in anderen alpinen Regionen in Österreich, aber auch in der Schweiz und in Südtirol werden als Hotel betriebene Hüttendörfer und Chalets mit hochwertigen Dienstleistungsangeboten der Spitzenhotellerie im Almbereich bzw. in attrakti-ven Lagen - optimal eingebunden in die Naturlandschaft – für eine gehobene Gästeschicht angeboten. Der Salzburger Tou-rismus kann und soll auf dieses wichtige Segment des gehobenen Beherbergungsangebots nicht verzichten, welches die von Bund und Wirtschaftskammer getragene Österreichische Tourismuswerbung unter dem Titel „ Alpenchalets der Spit-zenklasse“ besonders bewirbt! Natürlich ist bei der diesbezüglichen Widmung darauf zu achten, dass eine missbräuchliche Nutzung als Zweitwohnung ausgeschlossen wird und dass sich das Angebot auf wenige, auch aus regionaler Sicht, geeig-nete Standorte bezieht. Unverständlich und abzulehnen ist es jedoch – wie im Vorhabenbericht vorgesehen – generell jede Baulandausweisung für touristische Beherbergungsbetriebe außerhalb des Dauersiedlungsraumes bzw. im Almbereich durch das neue LEP zu verbieten. Richtig erachten wir hingegen die bei der Erstellung des Regionalprogramm Pinzgau gewählte Vorgangsweise, wonach nach kritischer Prüfung der Voraussetzungen und der Landschaftsverträglichkeit im Rahmen der lokalen und regionalen Raumplanung, auch an Standorten im sogenannten Außenbereich Beherbergungsbe-triebe gehobener Qualität möglich sein sollten.

Stellungnahme Nr. 22 (Planwind.at): zu 4.10 Touristische Entwicklung im Außenbereich: Bei den aufgezählten Grünlandnut-zungen außerhalb des Dauersiedlungsraumes, für die eine Sonderflächennutzung Beherbergung nicht in Frage kommt, fehlt u.E. die Kategorie Schipiste.

Stellungnahme Nr. 23 (RV Tennengau): zu touristische Entwicklungen im Außenbereich: für den Tennengau sind touristi-sche Impulse von großer Bedeutung. Daher erscheint eine Differenzierung zwischen Räumen mit hohem Entwicklungsdruck im Tourismus und strukturschwächeren Urlaubsregionen erforderlich. Für den Tennengau ist festzustellen, dass die derzei-tigen Strömungen zur Verschärfung der Rahmenbedingungen für raumordnerische Maßnahmen im Widerspruch zu den regional notwendigen Investitionen zum Tourismus stehen.

Stellungnahme Nr. 25 (Wagrain-Kleinarl Tourismus): Sämtliche Maßnahmen und Planungen im LEP sollen unter Berück-sichtigung der Wichtigkeit der Tourismuswirtschaft erstellt werden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist selbstverständlich die Rücksichtnahme auf die Grundlage des Tourismus - unsere Natur! Es sollte aber auch darauf geachtet werden, wie viel Fläche tatsächlich im Vergleich zur Gesamtfläche in Anspruch genommen wird. Diese Flächen sollten in Zukunft auch bei diversen Planungen (z.B. Skiweg, Pistenverbreiterung, Sonderflächen) immer ausgewiesen werden, um die Relation der touristisch genutzten Fläche zur Gesamtfläche einer Gemeinde oder Region darzustellen. Aus dieser Maßnahme sollten dann auch Korridore für die Tourismuswirtschaft ausgewiesen sein, in denen andere Möglichkeiten bestehen, als außerhalb dieser Korridore. Zusätzlich zu Korridoren, die mehr touristische Nutzung erlauben, sollen auch Korridore ausgewiesen sein, die keine touristische Nutzung (außer Wanderwege und Almwirtschaft) zulassen. Diese Korridore sollten in Kooperation mit den Gemeinden erarbeitet werden.

Stellungnahme Nr. 28 (AK): zu 4.10: die touristische Entwicklung im Außenbereich wird gleichfalls kritisch gesehen. Es stellt sich aber die Frage, ob nicht trotz "Ausweisungs-Stopp" in besonders begründeten Einzelfällen Projekte der touristischen Beherbergung außerhalb des Dauersiedlungsraums möglich bleiben sollen.

Stellungnahme Nr. 31 (RV Pongau): Tourismusmobilität: Die Marktanalyse der tourismuspolitischen Strategie Salzburg hat ergeben, dass die Gesamtzufriedenheit der Gäste auf einer Skala von 1 (äußerst begeistert) bis 6 (eher enttäuscht) bei einem sehr erfreulichen Wert von 1,6 liegt. Schlechtere Werte sind beim Schlechtwetterangebot, den Einkaufsmöglichkei-ten, beim Preis-Leistungs-Verhältnis sowie bei den Öffentlichen Verkehrsmit-teln zu verzeichnen (vgl.: Strategieplan Tou-rismus 2020, Seite 20, „für den Salzburger Sommergast kann zusammengefasst werden…“). Im Strategieplan Tourismus 2020 des Landes Salzburg ist festgelegt, dass „der Tourismus sich an den Klimawandel anpassen und gleichzeitig klimaver-träglicher“ (Seite 29) werden muss. Im Kapitel 4.10 ab Seite 39 sind sog. Nachhaltigkeitskriterien für den Salzburger Tou-rismus festgelegt worden, unter anderem wurde definiert: Ein nachhaltiger Einsatz von Energie und Ressourcen (zB bei der Mobilität) wertet touristische Produkte und Leistungen auf und wird (potenziellen) Gästen nähergebracht. Bei den Aktivitäten (vgl. Seite 39) ist Im Strategieplan Tourismus 2020 des Landes Salzburg des Weiteren angeführt: Unterstützung des Aus-tausches und der Nutzung von Erfahrungen der Modell-regionen im Bereich „sanfter Tourismus“ und des Angebotes an klimafreundlichen An- und Abreisen (zum Beispiel „sanften“ Mobilitätslösungen für Bahnanreisen für Tagesskifahrer oder E-Mobilitäts-Lösungen in Tourismusregionen und -orten). Der Strategieplan Tourismus 2020 des Landes Salzburg ist daher so zu lesen, als dass sich daraus ein direkter Auftrag ergibt, Bus und Bahn im Land verstärkt für Urlaubsgäste nutzbar zu ma-chen und attraktiver zu gestalten. Im LEP bzw. in einem Sachprogramm Tourismus sollten dazu Vorkehrungen getroffen werden.

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

LVIII

A R B E I T S U N T E R L A G E

Touristische Entwicklung im Außenbereich: Die diesbezüglich im Vorhabensbericht angeführten Änderungen werden be-grüßt. Es ist hier allerdings nicht nur auf touristische Beherbergungsbetriebe zu achten, sondern auch auf einen aktuellen Trend, dass z. B. Landwirte versuchen, im Nahebereich der Hofstelle oder zumindest am äußersten Rand des Dauersied-lungsraumes Objekte mit Almhüttencharakter zu errichten, wo zum einen eine Bewirtung von Gästen und ggf. auch eine Beherbergung stattfinden soll. Einer derartigen Entwicklung gilt es schon deshalb kritisch gegenüberzustehen, weil hiermit eine gefährliche Konkurrenz zu den Almen, die einen überaus wichtigen Faktor im Sommertourismus darstellen, geschaffen würde. Im touristischen Bereich ist eine restriktive Sonderflächenwidmung sicherlich zu begrüßen.

Stellungnahme Nr. 40 (Adnet): 5. Eine Regelung der touristischen Entwicklung im Außenbereich soll erfolgen und betreffend das Feindbild "Zweitwohnsitze" sollten neue Festlegungen im LEP getroffen werden.

Stellungnahme Nr. 49 (Allee42): Zu D.2 Ziel 1: Unklare Formulierung! Ist dieses Ziel nicht durch das Ziel Nr. 2 (Qualitätsver-besserung) abgedeckt? Könnte entfallen oder verständlicher definiert werden. Ziel 4: Natürlich stimmt die Aussage, sie sollte aber eher im Landesmobilitätskonzept enthalten sein und ist mit Raumordnungsmaßnahmen nicht umsetzbar. Stellungnahme Nr. 54 (Abt. 1 Wirtschaft): Ad 4.10. Touristische Entwicklungen im Außenbereich: Laut Vorhabensbericht soll eine wichtige Änderung das Kapitel „Tourismus und Freizeitwirtschaft“ im LEP 2003 betreffen. Aufgrund von Problemen im Bereich der Erschließung bzw. Versorgung sowie Entsorgung verbunden mit zusätzlichen Belastungen für den öffentlichen Haushalt, aber auch im Zusammenhang mit Zweitwohnsitzen und mit der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird beabsichtigt, für die Neuausweisung von Sonderflächen für Projekte der touristischen Beherbergung neue Regelungen einzuführen. Damit verbunden sein soll ein genereller Stopp für die Ausweisung von Bauland zum Zwecke der touristischen Beherbergung und von Zweitwohnungsgebieten außerhalb des Dauersiedlungsraumes. Grund für die neuen Regelungen sei eine bedenkliche Entwicklung bei der Projektierung von bestimmten Formen der touristischen Beherbergung, die meist auf Sonderflächen außerhalb des Dauersiedlungsraums errichtet werden sollen, was wiederum vor allem ein Problem in den Gebirgsgauen sei.

Aus Sicht der Abteilung 1 hat die Formulierung der neuen Maßnahmen die grundsätzliche Abwägung des öffentlichen Inte-resses in vielerlei Hinsicht einzubeziehen, so vor allem im Hinblick auf die wirtschaftliche und regionale Entwicklung, nicht nur im Zusammenhang mit bereits vorhandener Infrastruktur oder Landschaftsästhetik. Generelle Verbote im Zusammen-hang mit der Neuausweisung von Sonderflächen für touristische Nutzung werden daher abgelehnt. Gerade die infrastruktu-rell schwächeren Gebiete wie die südlichen Landesteile sind von qualitätsvollen touristischen Leitbetrieben in ihrer regiona-len Entwicklung maßgeblich abhängig. So sollen vereinzelte touristische Projekte durch sensible Prüfverfahren unter Be-rücksichtigung der verschiedenen Interessenslagen bei Vorliegen eines besonders hohen öffentlichen Interesses auch au-ßerhalb des Dauersiedlungsraums möglich sein.

Arbeitsübereinkommen der Landesregierung 2013-2018

Regierungsübereinkommen S. 43-44:

• Integrierter Planungsansatz im Rahmen eines Sachprogramms „Raumplanung und touristi-sche Infrastruktur“;

• Integrative Raum- und Verkehrsplanung sowie fachliche Tourismusplanung;

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

LIX

A R B E I T S U N T E R L A G E

Rechtskräftige Fassung des Landesentwicklungsprogra mms D.3. Land- und Forstwirtschaft Ziele:

(1) Erhaltung einer multifunktionalen und nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft. (2) Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ins-

besondere im Bereich der landwirtschaftlichen Produktion zur Erhaltung eines hohen Eigenver-sorgungsgrades des Landes.

Maßnahmen Maßnahmenträger Instrumente

(1) Durch die Festlegung von Vorrang- oder Vor-sorgeflächen sollen die für die Landwirtschaft besonders geeigneten Flächen in ihrem Bestand gesichert werden.

Land Regionalverband Gemeinde

Sachprogramm Regionalprogramm REK, FWP

(2) Maßnahmen, die eine erhöhte Wertschöpfung aus der Veredelung und Vermarktung land- und forstwirtschaftlicher Produkte ermöglichen (z.B. Freihaltung entsprechender Infrastrukturflächen) sollen gefördert werden.

Land Gemeinde

REK, FWP § 24 ROG 1998

(3) Der landwirtschaftliche Zu- und Nebenerwerb soll zur Sicherung des Bestandes und der Ent-wicklungsmöglichkeiten bäuerlicher Betriebe be-rücksichtigt werden.

Gemeinde REK FWP

Seinerzeit geplante Änderungen laut Vorhabensberich t vom Oktober 2013

(Achtung! Gilt nicht mehr für das aktuelle Verfahre n)

Nach Kap. 4.12 Vorhabensbericht: Die im Bodenschutzgesetz vorgesehenen Bodenschutzpläne sind im SAGIS aufzuneh-men und in den Entwicklungsprogrammen und REKs der Gemeinden zu berücksichtigen. Im LEP soll der Auftrag dazu präzisiert werden, damit dieser Auftrag des Gesetzgebers auch durchgeführt wird.

Stellungnahmen im 1. Hörungsverfahren zu diesem Kap itel

Stellungnahme Nr. 49 (Allee42): Zu D.3 Maßnahme 2: Wie soll man sich die konkrete Umsetzung dieser Maßnahme vorstel-len, wenn keine Einzelbewilligung für neue Nutzungen mehr möglich sind und die Ausweisung von Sonderflächen derart restriktiv gehandhabt wird, dann nicht einmal eine Hofkäserei errichtet werden kann? Die in der Erläuterung genannten Punkte (Gütesiegel, Partnerschaften, …) sind Raumordnungsinstrumenten nicht zugänglich. Zu Maßnahme 3: Die Maß-nahme ist sehr unbestimmt und begünstigt Umnutzungen im Bestand der landwirtschaftlichen Bauten (z.B. Remise als KFZ-Werkstätte) oder die Erweiterung von landwirtschaftlichen Betrieben zu Hotelpensionen – ist das das gewünschte Ziel? Oder geht es um Arbeitsplätze in erreichbarer Lage? Sollte genauer definiert werden! Des Weiteren fehlt eine Zielaussauge zur Nachfolgenutzung stillgelegter bzw. ruhender landwirtschaftlicher Betriebe – soll der ländliche Raum von nicht landwirt-schaftlicher Nutzung frei bleiben oder wird eine sich allmähliche Nutzungsdurchmischung zugelassen? Stellungnahme Nr. 58 (Abt. 4 Landwirtschaft): Im Vorhabensbericht bzw im zukünftigen LEP sollten aus Sicht der Fach-dienststelle 20422 sowohl die Bodenschutzplanung, als auch die übergeordneten Maßnahmen zur Zielerreichung der auf Bodenschutz Bezug nehmenden gesetzlichen Regelungen näher präzisiert werden. Beispielsweise könnte festgelegt wer-den, ab welcher Einstufung des Funktionserfüllungsgrades einer bestimmten Bodenfunktion zukünftig keine Baulandaus-weisungen mehr erfolgen sollten, bzw welche Maßnahmen bei diversen Neuentwicklungen anzuwenden sind.

Zudem könnten landesweit sogenannte Vorrangflächen/Vorsorgeräume für den Bodenschutz bzw die Landwirtschaft festge-legt werden.

Die Fachdienststelle 20422 ist daran interessiert, an der Erstellung des Landesentwicklungsprogramms fachlich beratend

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

LX

A R B E I T S U N T E R L A G E

mitzuarbeiten, um entsprechende Ziele und Maßnahmen für das Schutzgut Boden und das Sachgebiet Landwirtschaft zu-künftig zweckmäßig und nachvollziehbar umsetzen zu können.

zu 4.12. Bodenschutz wird aus Sicht der Abteilung festgestellt, dass im Bundesland Salzburg im Jahr 2013 eine flächende-ckende Bodenfunktionsbewertung auf Basis der Bodenschätzungsdaten (BMF) erstellt wurde. Als Grundlage diente dabei

der Leitfaden „Bodenschutz bei Planungsvorhaben“ (Land Salzburg, 2011).

Diese Bodenfunktionsbewertung kann einen wesentlichen Teil der in § 5, Salzburger Bodenschutzgesetz beschriebenen Bodenschutzpläne abdecken.

Eine Übernahme der Pläne in das SAGIS ist bereits im Oktober 2013 erfolgt. Derzeit befindet sich eine „Lesehilfe“ zum Datensatz in Ausarbeitung, um die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Daten sicherzustellen. Diese wird voraus-sichtlich Anfang 2014 veröffentlicht (Anmerkung F. D.: liegt mittlerweile vor). Die Bodenfunktionsbewertung wird von den Ortsplanern im Zuge der Erstellung von

Räumlichen Entwicklungskonzepten sowie Flächenwidmungsplänen bereits in unterschiedlichem

Umfang und Qualität angewendet bzw berücksichtigt.

Die flächendeckende Bodenfunktionsbewertung wird dabei vorwiegend als Instrument in der Strukturuntersuchung und der Umweltprüfung angewendet. In Salzburg wird der Bodenschutz im Salzburger Bodenschutzgesetz, 2001 (ausgenommen

Waldflächen) geregelt, zudem ist die Alpenkonvention „Bodenschutzprotokoll“ bei diversen Planungen zu berücksichtigen und weiters werden auch im ROG 2009 Ziele und Grundsätze festgelegt (in der Folge werden die entsprechenden Normen zitiert).

Arbeitsübereinkommen der Landesregierung 2013-2018

Regierungsübereinkommen S. 43: Grundlegende Maßnahmen der Landesplanung zur Verankerung der Vorsorge und Schutz vor Naturgefahren und klimawandelabhängigen Risiken durch Fachplanung und Maßnahmen im Rahmen des Landesentwicklungsprogramms (LEP wie zum Beispiel:

• Sicherstellung von Überflutungs- und Retentionsflächen zusätzlich und begleitend zu techni-schen Schutzmaßnamen; größere Schutzabstände von Fließgewässern bei der Baulandwid-mung;

• Stabilisierung und Verbesserungen der Schutzfunktionen des Waldes, verstärkte Koordinati-on mit forstlicher Raumplanung und Schutzwaldmanagement;

• Verstärkung des Schutzes von Grundwasser- und Trinkwasserzonen;

• Vernetzung von bestehenden Informationen für ein aktives Bodenmanagement und Redukti-on der Bodenverdichtung und Bodenerosionsrisiko (insbesondere bei Starkniederschlägen) zur Erhaltung großflächiger, nicht fragmentierter Grünräume;

• Kooperation mit der Landwirtschaft bei der Entwicklung resilienter (widerstandsfähiger) Raumstrukturen;

• Reduktion des Ausmaßes der Neuversiegelung von Flächen und verstärkte Entsiegelung von Böden;

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

LXI

A R B E I T S U N T E R L A G E

Rechtskräftige Fassung des Landesentwicklungsprogra mms D.4. Rohstoffgewinnung: Ziele:

(1) Sicherstellung der Versorgung mit mineralischen Rohstoffen. (2) Vermeidung von Nutzungskonflikten bei der Gewinnung und Verarbeitung mineralischer Roh-

stoffe.

Maßnahmen Maßnahmenträger Instrumente

(1) Geeignete Flächen für die Gewinnung minera-lischer Rohstoffe sollen von Nutzungen freigehal-ten werden, die einem Abbau entgegenstehen könnten.

Regionalverband Gemeinde

Regionalprogramm REK FWP

(2) Für eine raumverträgliche Nachnutzung von Abbaugebieten soll vorgesorgt werden.

Regionalverband Gemeinde

Regionalprogramm REK

(3) Nutzungskonflikte beim Abbau von minerali-schen Rohstoffen sollen durch Berücksichtigung von

• Flächenreserven für die künftige Siedlungs-entwicklung;

• hochwertigen Produktionsflächen für die Landwirtschaft sowie von Flächen mit wichti-ger Funktion für die Forstwirtschaft;

• Landschaftsräumen mit Bedeutung für Natur-haushalt, Tourismus sowie Erholung;

• Flächen mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz;

• Landschaftsbild und Ortsbild in Hinblick auf, ästhetische, kulturelle und historische Funkti-onen;

vermieden werden.

Land Regionalverbände Gemeinden Projektwerber

Regionalprogramm MinroG-Stellungnahmen REK, FWP

Seinerzeit geplante Änderungen laut Vorhabensberich t vom Oktober 2013

(Achtung! Gilt nicht mehr für das aktuelle Verfahre n)

Gemäß Kap. 4.11 Vorhabensbericht ist die Übernahme der Vorgabe aus dem österreichischen Rohstoffplan zur Sicherung von regionalen Abbauvorkommen für die nächsten 50 Jahre geplant..

Stellungnahmen im 1. Hörungsverfahren zu diesem Kap itel

Stellungnahme Nr. 19 (RV Seenland): zu 4.11. Rohstoffsicherung: Grundsätzlich ist die vorausschauende Festlegung priori-tärer Rohstoffflächen zu begrüßen- Die Modalitäten der Übernahme aus dem österreichischen Rohstoffplan sollten jedoch klar definiert sein. Insbesondere wäre sicherzustellen, dass tatsächlich eine raumordnungsfachliche Interessensabwägung erfolgt ist. An dieser Diskussion sollte der Regionalverband teilnehmen können. Dies deshalb, weil die Rohstoffsicherungs-flächen lt. österreichischem Rohstoffplan "zur Vermeidung von Grundstücksspekulationen" offenbar ohne topographischen Lagebezug dargestellt wind, sodass sich die Frage stellt, welche (raumbezogenen) Informationen in das LEP und in weiterer Folge in den Regionalprogrammen/REK/FWP übernommen werden sollen.

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

LXII

A R B E I T S U N T E R L A G E

Rechtskräftige Fassung des Landesentwicklungsprogra mms D.5. Versorgungsinfrastruktur Ziele:

(1) Sicherstellung einer möglichst gleichwertigen Versorgung der Bevölkerung bei möglichst gerin-ger Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr.

(2) Sicherstellung der angestrebten zentralörtlichen Strukturen bei der Entwicklung und Verände-rung der Versorgungsstrukturen.

Maßnahmen Maßnahmenträger Instrumente

(1) Die Errichtung und Erweiterung von Versor-gungseinrichtungen soll an der Versorgungsfunk-tion der Standortgemeinde gemessen werden.

Land Gemeinden

Standortverordnung für Handels-großbetriebe Sachprogramm Richtlinien REK, FWP

(2) Die Bedeutung von Stadt- und Ortskernberei-chen als Schwerpunkte für die Versorgung der Bevölkerung soll erhalten werden.

Land Gemeinden

Standortverordnung für Handelsgroß- betriebe Sachprogramm Richtlinien REK, FWP

(3) Die Nutzung von Stadt- und Ortskernbereichen für die Versorgung der Bevölkerung soll durch eine möglichst vielfältige Angebotsstruktur sicher-gestellt und gestärkt werden.

Land Gemeinden

Standortverordnung für Handelsgroß- betriebe REK, FWP

(4) Zentralörtliche Standortbereiche gemäß Kapi-tel 2.3 können hinsichtlich ihrer Versorgungsfunk-tion nur Standorten außerhalb des Orts- und Stadtkernbereiches im jeweiligen Zentralen Ort der Stufe A oder A* gleichgestellt werden.

Land Sachprogramm Standortverordnung für Handelsgroß- betriebe

(5) Die Gewährleistung der Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes, insbesondere mit Lebens- und Genussmitteln, soll besondere Be-rücksichtigung finden.

Land Gemeinden

Standortverordnung für Handelsgroß- betriebe REK, FWP

Seinerzeit geplante Änderungen laut Vorhabensberich t vom Oktober 2013

(Achtung! Gilt nicht mehr für das aktuelle Verfahre n)

Entsprechend Kap. 4.3. Vorhabensbericht soll eine Bindung von Versorgungseinrichtungen mit überwiegend nahversor-gungsrelevantem Sortiment an eine städtebaulich integrierte Lage erfolgen. Insbesondere soll eine Ziel und eine Maßnah-me bezüglich der Gewährleistung der Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs neu aufgenommen werden.

Stellungnahmen im 1. Hörungsverfahren zu diesem Kap itel

Stellungnahme Nr. 6 (DI Poppinger): Generelle Abgrenzung von Kernzonen in allen Gemeinden mit dann jeweils auf die Struktur der Gemeinde abgestellten Rahmenbedingungen für die Möglichkeit der Ansiedlung von Handelsbetrieben. Ab-schaffung der Standortverordnung für HGB. Außerhalb der Kernzonen keine Neuansiedlung.

Stellungnahme Nr. 7 (Stadt Salzburg): Verstärkung der Regelung wird grundsätzlich begrüßt, allerdings wird das Fehlen des Sachprogramms "Handelsgroßbetriebe" als Ursache für fehlende Transparenz gesehen. Eine konkrete Definition der Begrif-fe "nahversorgungsrelevante Sortimente" und "städtebaulich integrierte Lage" ist jedoch erforderlich.

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

LXIII

A R B E I T S U N T E R L A G E

Stellungnahme Nr. 10 (D.I. Brandl): zu 4.3 Nahversorgung: In Anbetracht des Umstands, dass es in vielen Gemeinden des Landes gar keine Nahversorgungseinrichtung mehr gibt, wäre eine Strategie, wie denn die Nahversorgung sichergestellt werden könnte, erforderlich. "Bauverbot" außerhalb des Einzugsbereiches derartiger Einrichtungen wird diesem Problem nicht gerecht.

Stellungnahme Nr. 11 (Arch. Aigner): Zu 4.3 Nahversorgung: der vorgeschlagene Themenbereich wird positiv aufgenom-men, es sollten jedoch die kleinen inneralpinen Gemeinden nicht vergessen werden. Das Augenmerk sollte eher auf der Wiederherstellung einer geeigneten Nahversorgung liegen, anstatt Vorgaben zu machen, wo diese zu liegen hat.

Stellungnahme Nr. 13 (Marktgemeinde Kuchl): zu HGB-Regelungen: Vorhaben wird als grundsätzlich für sinnvoll erachtet.

zu Nahversorgung: die unterschiedlichen Gemeindestrukturen sollen berücksichtigt werden. Ziel soll sein, im Interesse der älteren nicht mobilen Bevölkerung die Nahversorgung auch in kleinen Gemeinden zu erhalten bzw. zu schaffen. Sofern die fußläufige Erreichbarkeit von Siedlungsschwerpunkten und insbesondere Ortskernen gegeben ist, sollt die "städtebaulich integrierte Lage" dazu nicht zwingend erforderlich sein.

Stellungnahme Nr. 14 (Stabsstelle für Chancengleichheit): Im Zuge der Debatte um die Versorgungsinfrastrukturen (Nah-versorgung) ist zu fragen, ob nicht das ausgearbeitete aber nie in Kraft getretene Sachprogramm Versorgungsinfrastruktur des Landes Salzburg neu belebt, überprüft und in das LEP oder als Sachprogramm Verbindlichkeit erlangen soll.

Stellungnahme Nr. 19 (RV Seenland): zu 4.2.HGB-Regelung: In der Arbeitsgruppe ist man übereingekommen, dass die in den letzten Jahren erfolgten Erweiterungen der Handelszentren im Umlandbereich der Stadt Salzburg (z.B. Eugendorf, Wals-Siezenheim, …) zum wesentlichen Nachteil für die örtliche und regionale Strukturen der Nah- und Grundversorgung geführt haben. Es ist unbedingt zu befürworten, dass wenn eine zukünftige wirksame Beeinflussung der Fehlentwicklungen, insbesondere im unmittelbaren Umraum der Stadt Salzburg nicht möglich ist, ein Widmungsstop für den Ausbau von Han-delsflächen verfügt werden muss. Bereits bestehende örtliche Handelsflächen sollen jedoch nach vorheriger Überprüfung und im LEP definierte Parameter Erweiterungsmöglichkeiten erhalten, wenn dies keinen wesentlichen Kaufkraftabfluss bzw. Verschiebung aus der Region bewirkt.

zu 4.3 Nahversorgung: Grundsätzlich ist die Nahversorgung auch mit dem Pkt. 4.2 in Einklang zu bringen und es ist zu definieren, was z.B. die Formulierung zur Versorgungseinrichtungen mit "überwiegend nahversorgungsrelevanten Sortimen-ten" bedeuten soll. In weiterer Folge ist zu berücksichtigen, dass bereits jetzt in Regionen bzw. Gemeinden keine Nahver-sorgungseinrichtungen mehr existent sind. Hier wären entsprechende Maßnahmen notwendig, um die Wiederbelebung der Nahversorger in den Gemeinden zu erleichtern.

Stellungnahme Nr. 23 (RV Tennengau):.zu HGB-Regelungen: Vorhaben wird als grundsätzlich für sinnvoll erachtet.

zu Nahversorgung: die unterschiedlichen Gemeindestrukturen sollen berücksichtigt werden. Ziel soll sein, im Interesse der älteren nicht mobilen Bevölkerung die Nahversorgung auch in kleinen Gemeinden zu erhalten bzw. zu schaffen. Sofern die fußläufige Erreichbarkeit von Siedlungsschwerpunkten und insbesondere Ortskernen gegeben ist, sollt die "städtebaulich integrierte Lage" dazu nicht zwingend erforderlich sein.

Stellungnahme Nr. 26 (St. Gilgen): zusätzlich wird von der Gemeinde mitgeteilt, dass die Gemeindevertretung einstimmig folgende Stellungnahme ergänzt: zu 4.3. Nahversorgung: es wird nur von städtebaulich integrierten Lagen gesprochen, nach Meinung der Gemeindevertretung St. Gilgen sollte auch dezidiert der Ortskern der Gemeinden angeführt werden.

Stellungnahme Nr. 28 (AK): zu 4.3 Nahversorgung: die vorgesehene Bindung von Versorgungseinrichtungen mit überwie-gend nahversorgungsrelevantem Sortiment an städtebaulich integrierte Lagen muss die bereits fortgeschrittene Entwicklung im Bereich der Verbrauchermärkte berücksichtigen und sollte keinen Bestandsschutz für bestehende Versorgungseinrich-tungen in nicht integrierten Lagen bedeuten. Auch kann festgestellt werden, dass im Verantwortungsbereich der Gemeinden eine wirksame Steuerung der Entwicklung dieser Versorgungseinrichtungen möglich ist.

Stellungnahme Nr. 31 (RV Pongau): Nahversorgung - Ortskernabgrenzung: Zentrumsnahe Nahversorgung ist nicht nur einer der wesentlichsten Faktoren einer lebenswerten Gemeinde, sondern unterstützt auch die Vermeidung von Individual-verkehr. Dennoch gefährden Einkaufszentren an der Peripherie den Fortbestand der Nahversorgung im Ortskern einer Gemeinde. Derzeit gibt es keine klaren Regelungen für die Definition von Ortskernen. Im LEP 2003 wird unter D. 5. Versor-gungsinfrastruktur, Maßnahme 2 (Seite 151) bzw. D. 5. Versorgungsinfrastruktur, Maßnahme 3 lediglich angeführt, dass die Bedeutung von Stadt- und Ortskernbereichen als Schwerpunkte für die Versorgung der Bevölkerung erhalten werden oder für die Versorgung der Bevölkerung durch eine möglichst vielfältige Angebotsstruktur sichergestellt und gestärkt werden soll. Gemeinsam mit den Gemeinden sollen hier klare Rahmenbedingungen geschaffen werden. .

Stellungnahme Nr. 32 (Ainz & Schoßleitner): Innerörtliche Zentren stärken und Grundversorgung sichern: Die weitere Ab-siedlung von Versorgungseinrichtungen an die Peripherie (auf die grüne Wiese) ist zu verhindern und die innerörtlichen Zentren sind zu stärken. Dies ist auch schon allein im Sinne der Chancengleichheit und als Antwort auf den demographi-schen Wandel notwendig, den nicht alle Bevölkerungsgruppen verfügen über einen PKW und können die IV-orientierten Versorgungseinrichtungen an den Ortsrändern erreichen. Das LEP sollte dementsprechend Wege zur Stärkung der innerört-lichen Zentren aufzeigen und entsprechende Maßnahmen vorsehen. Raumordnung und Raumplanung sollten deshalb primär die nicht-motorisierten Bevölkerungsgruppen zum Ausgangspunkt ihrer Planungsüberlegungen machen, den nur so kann die gleichberechtigte Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am gesellschaftlichen Leben gewährleistet werden. Beson-ders die Dienste der Grundversorgung sollten deshalb zentral und für alle gut erreichbar, in integrierten Lagen erreichbar sein. Diese Zusammenhänge sollten im LEP verdeutlicht und argumentativ entsprechend dargestellt werden.

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

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A R B E I T S U N T E R L A G E

Stellungnahme Nr. 34 (WK): Zu 4.2. "HGB-Regelungen": Mit dem Tatbestandsmerkmal im § 14 Abs 2 ROG 2009, wonach Standortverordnungen nur "unter besonderer Berücksichtigung des Prinzips der gestreuten Schwerpunktbildung" erlassen werden dürfen, erfolgt eine gesetzliche Verschränkung zwischen dem HGB-Bewilligungsregime und dem Zentralen-Orte-System nach dem Landesentwicklungsprogramm. Die bisherige Methode des Landes, die Auswirkungen eines HGB-Vorhabens auf die angestrebte zentralörtliche Struktur über die Umsatzumverteilung zu beurteilen, ist aus Sicht der Wirt-schaftskammer Salzburg raumplanerisch völlig ungeeignet. Denn mit einem Handelsstrukturgutachten, das als Maßstab für die Verträglichkeit eines Vorhabens ausschließlich die Umsatzumverteilung heranzieht, können die siedlungsstrukturellen Auswirkungen auf die zentralörtlichen Strukturen keinesfalls beurteilt werden. Denn in zentralen Orten, wo die Handelsstruk-turen aufgrund der enormen Wettbewerbswirkungen bereits verloren gegangen sind, können auch keine Umsätze mehr verlagert werden. Dadurch wird jedes neue, noch so große Vorhaben handelsstrukturell bewilligungsfähig, weil keine oder nur geringe Umsatzumverteilungen mehr ermittelt werden können. Mit dieser Methode wird das HGB-Bewilligungsregime ad absurdum geführt und das Zentrale-Orte-System völlig missachtet.

Aus diesem Grund hat die Wirtschaftskammer Salzburg im Jahr 2013 die ClMA Austria mit der Erstellung einer Studie be-auftragt. Ausgehend vom Rechtsgutachten von Prof. Dr. Reinhard Klaushofer vom 25.10.2011 wurde eine handelswissen-schaftliche Methodik erarbeitet, mit der die Auswirkungen von HGB-Erweiterungsvorhaben auf das Zentrale-Orte-System beurteilt werden können. Die Wirtschaftskammer Salzburg ersucht daher, das Modell im neuen Landesentwicklungspro-gramm rechtlich zu verankern und in einem eigenen Sachprogramm inhaltlich zu präzisieren.

Die rechtliche Verankerung könnte nach dem Vorbild von Baden Württemberg in der Art und Weise erfolgen, dass die struk-turverträgliche Gesamtgröße eines Einkaufsstandortes über das Zentrale-Orte-System beurteilt wird. Über die vier zentralen Ge- und Verbote (Konzentrationsgebot, Kongruenzgebot, Beeinträchtigungsverbot und Integrationsgebot) könnten die An-forderungen und Vorgaben für zentrale Orte konkretisiert und in der Praxis handhabbar gemacht werden. Durch die zahlrei-chen höchstgerichtlichen Entscheidungen in Deutschland ist ein Konflikt mit den europäischen Grundfreiheiten ausge-schlossen.

Zu 4.3. "Nahversorgung": Die Bindung von Versorgungseinrichtungen mit überwiegend nahversorgungsrelevanten Sorti-menten an städtebaulich integrierten Lagen wird von der Wirtschaftskammer Salzburg begrüßt.

Die entscheidende Frage dabei ist allerdings, wie die "städtebaulich integrierte Lage" definiert wird. Die bis dato im Vollzug verwendete Auslegung (vgl. dazu Fachmarktzentrum St. Michael) kann von der Wirtschaftskammer Salzburg nicht mitgetra-gen werden. Für die Wirtschaftskammer Salzburg ist eine städtebaulich integrierte Lage nur dann gegeben, wenn an drei Seiten des Standortes Wohnsiedlungsbereiche unmittelbar angrenzen, soweit es sich nicht ohnedies um Orts- und Stadt-zentren handelt. Das Thema "Nahversorgung" ist allerdings nicht nur an der Frage der integrierten Lage, sondern in ihrer Gesamtheit zu beurteilen.

Stellungnahme Nr. 35 (Gemeinde Altenmarkt): Zu Pkt. 4.3. des Vorhabensberichts (Nahversorgung): Eine Bindung der Nahversorgungseinrichtungen nur mehr an städtebaulich integrierte Lagen kann problematisch sein, wenn in einer Gemein-de eine schlechte Nahversorgung besteht und keine städtebaulich integrierte Flächen zur Verfügung stehen oder Leerstän-de für diesen Zweck genutzt werden können: dann wäre eine Verbesserung der Nahversorgung faktisch ausgeschlossen ?!

Stellungnahme Nr. 43 (Gemeinde Koppl): Zu 4.3. (Nahversorgung) merkt die Gemeinde an, dass in der Gemeinde Koppl als Ergebnis langjähriger Bemühungen eine Nahversorgungsinfrastruktur nach wie vor vorhanden ist. Im direkten Ortskern der Gemeinde Koppl befinden sich neben einem Gasthof noch eine Fleischhauerei, sowie ein Geschäft, welches mit Lebensmit-teln und Gütern des täglichen Bedarfs handelt. Auch für den Ortsteil Guggenthal ist eine Versorgung mit Lebensmitteln durhc ein Geschäft noch sichergestellt. Für derartige, mit sehr viel Eigeninitiative angetriebene Geschäftsinhaber muss jedenfalls die Möglichkeit auch zukünftig bestehen, ihre Geschäftstätigkeit anzupassen bzw. gegebenfalls auch auszuwei-ten, um deren Existenz auch zukünftig zu sichern. Die österreichweite Tendenz zum "Aussterben" der Dorfkerne mangels Nahversorger ist ohnediies bekannt und darf bei noch intakten Strukturen keine Fortsetzung finden.

Stellungnahme Nr. 49 (Allee42): zu 4.3 Nahversorgung: Die Bindung von Nahversorgungseinrichtungen an städtebaulich integrierte Lagen ist prinzipiell sinnvoll und notwendig, muss aber auf die jeweilige Gemeindesituation Rücksicht nehmen. Wenn noch zentrumsnahe Handelsbetriebe vorhanden sind, kann der Maßstab strenger sein, als wenn es darum geht, überhaupt einen Nahversorger in den Ort zu bringen. Die bisherige Maßnahme Nr. 5 im Kap. D.5. Versorgungsinfrastruktur "Die Gewährleistung der Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes, insbesondere mit Lebens- und Genussmitteln, soll besondere Berücksichtigung finden" ist viel zu unbestimmt formuliert. Statt "soll besondere Berücksichtigung finden" sollte es heißen: " ist sicher zu stellen".

Stellungnahme Nr. 54 (Abt. 1 Wirtschaft): Ad 4.2. HGB-Regelungen: HGB sollten auf Gewerbestandorten, die interkommu-nale, regionale oder landesweite Bedeutung haben, generell nicht bzw. nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich sein. Damit würde eine Freihaltung von dringend notwendigen Gewerbeflächen sichergestellt, andererseits könnte diese Maßnahme auch dazu beitragen, dass städtebaulich integrierte Lagen besser für Versorgungsinfrastruktur genutzt werden.

Arbeitsübereinkommen der Landesregierung 2013-2018

Laut Regierungsübereinkommen S.44: Orts- und Stadtkerne sollen Schwerpunkt für die Versorgung der Bevölkerung sein. Widmungen für dezentrale Handelszentren sind aus diesem Grund restriktiv

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

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A R B E I T S U N T E R L A G E

zu behandeln.

Rechtskräftige Fassung des Landesentwicklungsprogra mms

E. Infrastruktur E.1. Technische Infrastruktur Ziele:

(1) Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung beim Ausbau der technischen Infrastruktur. (2) Reduktion des Energieverbrauchs durch Raumordnungsmaßnahmen. (3) Beiträge zur Aktivierung von Stoffkreislaufsystemen. (4) Sicherstellung von Standorten für alternative Energieformen.

Maßnahmen Maßnahmenträger Instrumente

(1) Eine bessere Abstimmung von Energie- und Siedlungsplanung soll durch Ausschöpfung der Möglichkeiten energiesparender Bau- und Sied-lungsformen angestrebt werden. Dabei sind ins-besondere die Nutzungsmöglichkeiten heimischer erneuerbarer Energieformen zu berücksichtigen.

Land Regionalverband Gemeinden

REK, FWP, BPL, Wohnbauförderung

(2) Durch flächensparende und verdichtete Sied-lungsentwicklung und den Ausbau des Öffentli-chen Verkehrs sowie durch Lenkungsmaßnahmen im Individualverkehr soll der Bedarf an fossiler Energie gesenkt werden.

Bund; Land Regionalverband Gemeinde

Verkehrsplanung Förderungen Regionalprogramm REK, FWP, BPL

(3) Die Standortfestlegungen von Entsorgungsein-richtungen sollen an eine günstige Lage im örtli-chen und überörtlichen Verkehrswegenetz ge-bunden werden. Bei spezialisierten Entsorgungseinrichtungen mit großem Einzugsbereich soll möglichst für eine schienenverkehrsmäßige Erschließung vorgesorgt werden.

Bund, Land, Regionalverband Gemeinde

Verkehrsplanung Regionalprogramm REK, FWP, BPL

(4) Für die Errichtung der technischen Infrastruk-tur, insbesondere für Anlagen der Wasserkraft, alternativer Energieformen, Wasserver- und -entsorgung, sollen geeignete Flächen sicherge-stellt werden.

Land Regionalverband Gemeinde

Förderungen Regionalprogramm REK, FWP, BPL

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

LXVI

A R B E I T S U N T E R L A G E

Seinerzeit geplante Änderungen laut Vorhabensberich t vom Oktober 2013

(Achtung! Gilt nicht mehr für das aktuelle Verfahre n)

Gemäß Kap. 4.12 Energieraumplanung – Standortkriterien soll für die Ausweisung von Grünland-Sonderflächen für Photo-voltaik und Windenergieanlagen ein einheitlicher Vollzug erfolgen. Dafür soll hier eine Regelung eingeführt werden.

Stellungnahmen im 1. Hörungsverfahren zu diesem Kap itel

Stellungnahme Nr. 22 (Planwind.at): zu 4.14 Energieraumplanung – Standortkriterien: Hier ist auch die Debatte um die Zukunft der Energieversorgung generell und die Europa 2020 Debatte um nachhaltiges Wachstum (low-carbon economy) mit zu betrachten; ebenso die Standortfrage für Wohnungseignungsflächen.

Stellungnahme Nr. 49 (Allee42): Zu E.1, Maßnahme 2: Was ist unter „Lenkungsmaßnahme im Individualverkehr“ im Zusammenhang mit raumplanerischen Maßnahmen zu verstehen? Bitte klarer definieren oder erläutern!

Arbeitsübereinkommen der Landesregierung 2013-2018

Regierungsübereinkommen S. 44: Die Raumordnung soll verstärkt die Bereiche Energie und Energieversorgung berücksichtigen (Energieraumplanung).

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

LXVII

A R B E I T S U N T E R L A G E

Rechtskräftige Fassung des Landesentwicklungsprogra mms E.2. Soziale Infrastruktur (Bildung, Gesundheit, Ku ltur, Soziales) Ziele:

(1) Berücksichtigung der absehbaren Veränderungen der demographischen Strukturen bei Pla-nungsmaßnahmen.

(2) Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz bei Standortentscheidungen der sozialen Inf-rastruktur.

Maßnahmen Maßnahmenträger Instrumente

(1) Für soziale Einrichtungen soll in gemeinde-übergreifender Abstimmung eine vorausschauen-de und vorbeugende Flächensicherung betrieben werden.

Regionalverband Gemeinde

Regionalprogramm REK, FWP Privatwirtschaftliche Maßnahmen

(2) Die Errichtung von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur mit überörtlicher Bedeutung soll an der angestrebten zentralörtlichen Struktur des Landes orientiert werden.

Bund Land Regionalverband Gemeinde

Förderungen Regionalprogramm REK, FWP

(3) Die Neuansiedlung von größeren Einrichtun-gen der sozialen Infrastruktur soll bevorzugt an Standorten mit leistungsfähiger und attraktiver ÖV-Anbindung erfolgen.

Bund Land Regionalverband Gemeinde

Sachprogramm Regionalprogramm REK, FWP

Seinerzeit geplante Änderungen laut Vorhabensberich t vom Oktober 2013

(Achtung! Gilt nicht mehr für das aktuelle Verfahre n)

Anpassungen an die Ergebnisse aus dem EU-Alpenraumprojekt DEMOCHANGE hinsichtlich der Sicherung von Grundver-sorgungsdiensten sollen geprüft werden.

Stellungnahmen im 1. Hörungsverfahren zu diesem Kap itel

Stellungnahme Nr. 2 (Abt. 3 Soziales): Die bestehenden Ziele und Maßnahmen betreffend der Sozialen Infrastruktur sollen erhalten bleiben.

Stellungnahme Nr. 29 (EuRegio): Maßnahmen prüfen, inwieweit die grenzüberschreitende Dimension dort mit aufzunehmen ist.

Stellungnahme Nr. 49 (Allee42): Zu E.2, Maßnahme 2: In den Erläuterungen wird die Notwendigkeit dezentraler Versorgung betont, diese Zielformulierung scheint aber das Gegenteil zu bezwecken. Des Weiteren fehlt eine Maßnahme, welche die Ansiedlung von sozialer Infrastruktur bevorzugt in den Ortszentren vorschreibt – Seniorenheime, Schulen etc. müssen zur Erhaltung der Funktionsvielfalt der Ortskerne möglichst zentral liegen.

Arbeitsübereinkommen der Landesregierung 2013-2018

Regierungsübereinkommen, S. 44: Integrative Raum- und Verkehrsplanung sowie fachliche Touris-musplanung.

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

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A R B E I T S U N T E R L A G E

Rechtskräftige Fassung des Landesentwicklungsprogra mms E.3. Verkehrsinfrastruktur Ziele:

(1) Verringerung von Verkehrsbelastungen. (2) Unterstützung leistungsfähiger und attraktiver ÖV-Systeme insbesondere im Bereich der Ent-

wicklungs- und Hauptverkehrsachsen. (3) Sicherung leistungsfähiger Verkehrswege.

Maßnahmen Maßnahmenträger Instrumente

(1) Die Entwicklung der Siedlungsstruktur und die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur soll durch Kooperation der beteiligten Behörden besser auf-einander abgestimmt werden.

Bund Land Regionalverband Gemeinde

Sachprogramm Regionalprogramm REK

(2) Park+Ride-Flächen im Bereich ausgewählter Haltestellen des ÖV sollen gesichert werden.

Land Regionalverband Gemeinde

Regionalprogramm, REK, FWP

(3) Korridore und Trassen für den Ausbau der höherrangigen Verkehrsinfrastruktur sind von Verbauung freizuhalten, um entsprechenden Ent-wicklungsspielräume zu sichern.

Bund, Land, Regionalverbände, Gemeinden

Sachprogramm Regionalprogramm REK, RWP

(4) Umfahrungsstraßen sind von Wohnbebauun-gen und sonstigen schutzwürdigen Nutzungen freizuhalten.

Regionalverbände, Gemeinden

Regionalprogramm REK, RWP

Seinerzeit geplante Änderungen laut Vorhabensberich t vom Oktober 2013

(Achtung! Gilt nicht mehr für das aktuelle Verfahre n)

Ergänzungen gemäß 4.16 Vorhabensbericht, dass Baulandausweisungen und Umfahrungsstraßen, insbesondere Präzisie-rung der Maßnahme 4 sowie Ergänzung des Leitprojekts für ein RSB-Netz im erweiterten Zentralraum Salzburg.

Stellungnahmen im 1. Hörungsverfahren zu diesem Kap itel

Stellungnahme Nr. 7 (Stadt Salzburg): Zu Baulandausweisungen an Umfahrungsstraßen: grundsätzliche Zielrichtung wird mitgetragen, genauere Definitionen der Begriffe jedoch erforderlich.

Stellungnahme Nr. 13 (Marktgemeinde Kuchl): zu Bauland an Umfahrungsstraßen: die Problematik der Baulandausweisun-gen im Nahbereich von stark befahrenen Straßen ist auf eine Wohnbaulandnutzung zu reduzieren. Betriebliche Nutzungen und insbesondere Nahversorgung in dezentralen Gemeinden sind davon auszunehmen.

Stellungnahme Nr. 16 (Fuschl am See): zu 4.16 Umfahrungsstraßen: die Gemeinde sieht die vorgeschlagene Maßnahme als völlige Lahmlegung der Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde. Die Gemeinde meint, dass dann bei ihr eine Bau-landausweisung ohne die Herstellung von technisch unmöglichen Unterführungen verunmöglicht wird. Daher sollte dieser Punkt gestrichen werden.

Stellungnahme Nr. 17 (Arch. Peyker): Zum Thema Baulandausweisungen an Umfahrungsstraßen muss festgehalten wer-den, dass es auch hier nicht Aufgabe des LEP ist, klare Regelungen zu formulieren. Diesbezügliche Maßnahmen müssen auf örtlicher Ebene - durch Vorgabe von restriktiven Maßnahmen - getroffen werden. Im LEP gilt es überregionale Korridore und Achsen zu definieren und sich nicht auf die Umfahrung einzelner Gewerbegebiete zu stützen. Klare landespolitische Ziele hinsichtlich Korridore, Achsen und Vernetzungen sollten unter diesem Punkt Platz finden.

Stellungnahme Nr. 22 (Planwind.at): zu 4.16 Baulandausweisungen an Umfahrungsstraßen: Auch hier wieder: diese Frage

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

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A R B E I T S U N T E R L A G E

ist eng mit 4.1, 4.2, 4.3, 4.4, 4.5, 4.13 und 4.15 (ev. mit 4.7) verbunden, ganz klar mit Alltagstauglichkeit und Versorgungs-arbeit in Verbindung und braucht eine grundlegende Festlegung im Rahmen einer Gesamtstrategie des Landesplanung im LEP.

Stellungnahme Nr. 23 (RV Tennengau): zu Bauland an Umfahrungsstraßen: die Problematik der Baulandausweisungen im Nahbereich von stark befahrenen Straßen ist auf eine Wohnbaulandnutzung zu reduzieren. Betriebliche Nutzungen und insbesondere Nahversorgung in dezentralen Gemeinden sind davon auszunehmen.

Stellungnahme Nr. 35 (Marktgemeinde Altenmarkt):.Zu 4.16 (Baulandausweisung an Straßen mit hohem Verkehrsaufkom-men): die neu geplante Maßnahme 5 (Baulandausweisungen an o.a. Straßen sind nur mehr dann möglich, wenn eine kreu-zungsfreie Einbindung gewährleistet ist) kann ohne Ausnahmebestimmung nicht akzeptiert werden, wenn es sich um derzeit unzureichende Landesstraßen (Bsp. Laudersbachkreuzung) handelt. Es kann nicht sein, dass in solchen Fällen Pflichten des Landes bzw. des Bundes auf die Gemeinden abgewälzt werden.

Stellungnahme Nr. 49 (Allee42): Hier ist insbesondere das Kapitel Verkehrsinfrastruktur von Relevanz. Während in der fachlichen aber auch allgemeinen Diskussion meist Einigkeit besteht, dass Raum- und Verkehrsplanung einander beeinflus-sen und voneinander abhängen, sind die Zielaussagen des bisherigen LEP-Kapitels merkwürdig unbestimmt und inhaltsleer und gehen den zentralen Fragen weitgehend aus dem Weg. Angesichts des öffentlichen Versagens, den CO2-Ausstoß im Verkehrssektor zu senken, während im Siedlungsbau durchaus bedeutende Fortschritte zu sehen sind, bedarf es hier be-sonderer Anstrengungen. Von großer Bedeutung ist die Sicherung eines ÖV-Grundangebotes: Um die Erreichbarkeit der zentralen Orte und damit auch die Besiedlung der peripheren Gebiete sicherzustellen, wurden alle Gemeinden über vom Land finanzierte Landesstraßen angebunden. In ähnlicher Weise braucht es auch eine Mindestversorgung im öffentlichen Verkehr mit Anbindung der Ortszentren im z.B. Stundentakt, die nicht nur von den finanziellen Möglichkeiten der betroffenen Gemeinden abhängen darf. Das ist zuallererst eine Aufgabe des Landes und nicht der Gemeinde oder des Gemeindever-bands. Im Gegenzug für diese Leistung des Landes könnte die Gemeinde verpflichtet werden, ihre Siedlungsentwicklung auf den ÖV-Einzugsbereich zu beschränken oder zusätzlich selbst einen entsprechenden ÖV anzubieten. Um ÖV-Angebot und Siedlungsentwicklung noch besser miteinander zu verschränken, bräuchte es aber auch entsprechende Prioritäten: Vorrang für ÖV- und ortskernintegrierte Lage vor Lärmschutz oder einer Begrenzung der max. Haushaltszahlen im Rahmen der Landesstruktur. Weiters bräuchte es entsprechende Instrumente, um Flächen in geeigneter Lage auch verfügbar zu machen: Vorkaufsrecht der Gemeinde, langfristige Finanzierung zur Vorhaltung von Flächenreserven etc. Es kann hingegen nicht wie im SLMK vorgesehen Aufgabe der Gemeinde sein, im für das REK erstellten Verkehrskonzept Planungen zum ÖV anzustellen, ohne mit einem langfristig gesicherten ÖV-Grundangebot rechnen zu können.

Dieser Themenkomplex "Verkehr und Siedlungsentwicklung" ist für die Raumplanung zentral und sollte auch im LEP ent-sprechend aufbereitet werden! Und noch ein Punkt zum Rad- und Fußgängerverkehr: hier gibt es bisher gar keine Aussa-gen. Im Rahmen der Siedlungsentwicklung sollte ein dichtes Fuß- und Radwegenetz geschaffen werden. Dazu gehört auch das Vermeiden von Sackgassen. Periphere Siedlungen sollten nur erweitert werden, wenn bei geeigneter Topographie eine verkehrssichere Anbindung für Fußgänger und Radfahrer an das Ortszentrum gegeben ist, ansonsten ist eine besondere Begründung erforderlich..

Stellungnahme Nr. 49 (Allee42): 4.16 Baulandausweisung und Umfahrungsstraßen bzw. Straßen mit hohem Verkehrsauf-kommen: Eine Ausweisung von Gewerbeflächen an stark befahrenen Straßen ist durchaus sinnvoll, zumal Umfahrungsstra-ßen oft so gelegen sind, dass es nur schwer möglich ist, für Gewerbegebiete geeignete Flächen ohne Berührung dieser Straßen zu finden. Sinnvoller als ein Verbot von Gewerbeflächen neben Umfahrungsstraßen ist die Vorgabe, nur eine ge-meinsame Erschließung zu planen. Auf das achtet die Landesstraßenverwaltung aber im Regelfall sowieso. Die geplante Ergänzung "und sonstige Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen" ist eigentlich überflüssig, da es ja bereits ein Ziel gibt, möglichst keine" Wohngebiete im Einflussbereich von Emissionsquellen" auszuweisen.

Zu E.3, Ziele: Die Ziele 1 und 3 scheinen sich zu widersprechen. Während in den Erläuterungen zum letzteren Punkt betont wird, dass es um den Ausbau von umweltgerechten öffentlichen Verkehrssystemen geht, wird das in der Zielformulierung nicht so klar ausgedrückt. Bitte klar stellen! Das Ziel 2 ist so unbestimmt formuliert, dass ich im Raumplanungsalltag kaum konkrete Auswirkungen feststellen lassen. Und was soll mit dem ÖV abseits der Hauptachsen passieren? Bitte ebenfalls klar stellen! Die Maßnahme 1 kann im LEP entfallen – das Problem ist verwaltungsintern zu lösen!

Arbeitsübereinkommen der Landesregierung 2013-2018

Regierungsübereinkommen, S. 44: Integrative Raum- und Verkehrsplanung sowie fachliche Touris-musplanung.

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Landesentwicklungsprogramm LEP-Überarbeitung 2016

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