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kurz und knapp Wortergreifung & Schreiben erfolgreicher Pressemitteilungen Eine Sammlung anderer Werke Arbeitskreis Bildung & Sicherheit im Juni 2013

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kurz und knapp

Wortergreifung

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Schreiben erfolgreicher Pressemitteilungen

Eine Sammlung anderer Werke

Arbeitskreis Bildung & Sicherheit im Juni 2013

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Anleitung: 10 Tipps zur erfolgreichen Wortergreifung Vorwort Der Besuch von Veranstaltungen, die von Politikern der etablierten Parteien, Gutmenschen oder direkt von den Gebietskörperschaften (Städte, Landkreise, Gemeinden usw.) organisiert werden, stellt für uns eines der effektivsten Mittel in der politischen Auseinandersetzung dar. Dies kann z.B. eine öffentliche Veranstaltung einer etablierten Partei zum Thema Rechtsextremismus oder eine Bürgerversammlung zu einem geplanten Moscheebau sein. Wenn man sich auf diesen Veranstaltungen als nationaldenkender Bürger zu Wort meldet, hat man die Möglichkeit, direkt mit den Bürgern in den Dialog zu kommen und seine politischen Positionen darzulegen. Weil das Regime diese Gefährlichkeit erkannt hat, wird es uns so schwer wie möglich gemacht, an solchen Veranstaltungen teilzunehmen und mitzudiskutieren. Dieser Aufsatz soll dazu dienen, juristische und taktische Möglichkeiten für eine erfolgreiche Teilnahme an solchen Veranstaltungen aufzuzeigen. 1. Informationen zur rechtlichen Situation Zunächst einmal ist es unabdingbar, sich im voraus über seine Rechte zu informieren und sich nicht gleich abwimmeln zu lassen. Grundsätzlich gilt, daß der Versammlungsleiter bei öffentlichen Versammlungen in geschlossenen Räumen das Hausrecht ausübt (§ 7 Abs. 4 VersG des Bundes). Dennoch dürfen nur solche Personen ausgeschlossen werden, welche die Ordnung gröblich stören (§ 11 Abs. 1 VersG). Wer nicht als Störer auftritt, darf von der Versammlung nicht ausgeschlossen werden. Allein die Tatsache, daß sich andere durch die Anwesenheit der betreffenden Personen gestört fühlen, macht sie noch nicht zu Störern. Gem. § 6 Abs. 1 VersG können bestimmte Personen oder Personenkreise in der Einladung von der Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung in geschlossenen Räumen ausgeschlossen werden. Der Ausschlußsatz klingt meistens so, daß sich die Veranstalter vorbehalten, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremenParteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen. Damit dieser Ausschlußsatz tatsächlich wirksam wird, muß er allerdings auf allen Ankündigungen und Einladungen für die Veranstaltung enthalten sein. Anderenfalls kann sich der Einlaß Begehrende darauf berufen, die Einladung aus einer Quelle zu haben, die den Ausschlußsatz nicht enthält. Sollte der Ausschlußsatz fehlen oder nicht in jeder

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Ankündigung enthalten sein, muß grundsätzlich Jedem der Zutritt zur Veranstaltung gewährt werden. Beispiel: Wenn der Ausschlußsatz zwar auf einer über das Weltnetz verbreiteten Einladung enthalten ist, in dem dazugehörigen Zeitungsartikel aber nicht, wird der Ausschlußsatz nicht wirksam. Hier kann man z.B. den betreffenden Zeitungsartikel einfach mit zur Veranstaltung bringen und sich auf die öffentliche Einladung berufen. Oft kommt es allerdings vor, daß die Polizei nationaldenkenden Teilnehmern trotz insoweit eindeutiger Rechtslage den Zutritt zur Veranstaltung verweigert bzw. Platzverweise ausspricht. In solchen Situationen darf man sich natürlich nicht gewaltsam den Weg zur Veranstaltung erkämpfen, sondern ist auf den juristischen Weg angewiesen: Im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage kann im nachhinein die Rechtswidrigkeit eines schon beendeten Verwaltungsaktes (wie z.B. einem Platzverweis) festgestellt werden. Eine erfolgreich durchgefochtene Fortsetzungsfeststellungsklage führt in der Regel dazu, daß die Polizei in einer ähnlichen Situation den nationaldenkenden Bürgern den Zugang zur Veranstaltung nicht mehr verwehrt. Schließlich möchte sich kein Polizist andauernd vor den Verwaltungsgerichten juristische Klatschen einfangen. Sollte im konkreten Fall der Eintritt zur Veranstaltung verwehrt werden, ist man allerdings auch nicht komplett hilflos. Hierzu wird auf Punkt 9 dieses Aufsatzes verwiesen. 2. Sammeln von Informationen zum Thema der Veranstaltung Neben der rechtlichen ist auch die inhaltliche Vorbereitung von größter Wichtigkeit. Wenn z.B. das Thema der Veranstaltung Rechte Gewalt lautet, empfiehlt es sich, die konkreten Fallzahlen rechter, linker, islamistischer und sonstiger Ausländergewalt parat zu haben. Ist das Thema ein geplanter Moscheebau, sollte man sich vorher über die örtlichen Gegebenheiten informieren: Wie hoch sollen die Minarette werden? Wie ist die Parkplatzsituation? Wann sind Ruhestörungen zu erwarten? Man sollte also auf keinen Fall unvorbereitet in eine Veranstaltung hineingehen. 3. Entwicklung von rhetorischen Fähigkeiten Nicht jeder Mensch ist der geborene Rhetoriker, was aber nicht weiter schlimm ist. Für den Anfang ist es allemal besser, sich ein paar Sätze zusammenzulegen und diese auswendig zu lernen, anstatt herumzustammeln und sich damit der Lächerlichkeit preiszugeben. Je erfahrener man in Bürgergesprächen und Diskussionsrunden ist, desto sicherer wird man auch im Umgang mit solchen Situationen.

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Darüber hinaus hat man natürlich auch die Möglichkeit, sich umfassend rhetorisch zu bilden. Dazu muß man keine überteuerten Rhetorik-Seminare besuchen. Einfacher und kostengünstiger geht es im Selbststudium. Hierzu seien die Bücher „Die Macht der Rhetorik. Besser reden – mehr erreichen“ von Roman Braun, „Satanische Verhandlungskunst …und wie man sich dagegen wehrt“ von Wolf Ruede-Wissmann, „Körpersignale der Macht. Der kreative Weg zu mehr Erfolg und Einfluß“ von Julius Fast sowie die Klassiker „Psychologie der Massen“ von Gustave le Bon und „Propaganda“ von Edward Bernays empfohlen. Ein Geheimtipp ist das „Handbuch der Kommunikationsguerilla“ der linksextremen „autonomen a.f.r.i.k.a. gruppe“. 4. Zusammenstellung der Teilnehmergruppe Natürlich kann man auch als Einzelkämpfer solche Veranstaltungen besuchen, aber es ist allemal wirkungsvoller und auch sicherer im Hinblick auf zu erwartende körperliche Übergriffe der Gegenseite, dies mit mehreren Personen zu tun. Grundsätzlich gilt: Je mehr Teilnehmer von uns, desto besser. Man sollte vorher allerdings die Aufgaben unter den einzelnen Teilnehmern aufteilen: Wer meldet sich mit welchen Beiträgen zu Wort? Wer macht sich Notizen? Wer bleibt beobachtend im Hintergrund? Wer beobachtet eventuell die nähere Umgebung der Veranstaltung und kümmert sich um die Sicherheit der abgestellten Fahrzeuge? Wer kümmert sich um Audio-/Videoaufnahmen? 5. Einsickern in die Veranstaltung Nun sind die Vorbereitungen im wesentlichen abgeschlossen und man kann sich darum kümmern, wie es taktisch am klügsten wäre, in die Veranstaltung einzusickern. Zunächst einmal sollte man natürlich keine szenetypische Bekleidung tragen und nicht bereits mit Sprechchören auf den Lippen in die Veranstaltung einmarschieren. Die Teilnehmer sollten einzeln oder in Kleinstgruppen in die Veranstaltung einfließen und sich über den ganzen Raum verteilen. Die Gruppen sollten untereinander zudem nicht miteinander kommunizieren. Die gesamte Teilnehmergruppe kann sich allerdings am Schluß der Veranstaltung zu erkennen geben, z.B. durch gemeinsames Verlassen des Raumes kurz vor Beendigung der Veranstaltung.

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6. Tipps zum Diskussionsverhalten Wenn die Diskussion eröffnet ist, muß man sich darüber im klaren sein, wie man am besten in die Diskussionsführung eingreift. Der Verfasser hat es oft selbst miterlebt, daß auch neutrale Bürger zumeist ablehnend reagieren, wenn man Propaganda mit dem Holzhammer betreibt. Man sollte also nicht aggressiv, unfreundlich oder polemisch rüberkommen. Die Diskussion sollte sachlich geführt werden und man sollte sich dabei auch nicht von keifenden Gutmenschen aus der Ruhe bringen lassen. Als Faustformel kann also gelten: Freundlich im Ton, aber verbindlich in der Sache. 7. Der Trick mit den Fragen – und wie man ihn umgehen kann Wenn die Veranstalter schon nicht umhinkommen, die nationaldenkenden Bürger an der Veranstaltung teilhaben zu lassen, greifen sie oft zu einem Trick: Man verbietet allen Gästen, eigene Stellungnahmen beizusteuern und will sich darauf beschränken, den Gästen ein Fragerecht einzuräumen. Wenn man dann trotzdem eigene Stellungnahmen abgeben will, wird oft versucht, einem das Mikrophon zu entreißen oder ihn zu übertönen, was regelmäßig zu starker Unruhe im Publikum führt und eine sachliche Diskussion unmöglich macht. Hier heißt es allerdings: Vom Gegner lernen, heißt siegen lernen. Im Bundestag wird den Abgeordneten das Recht eingeräumt, während der Rede eines anderen Abgeordneten eine Zwischenfrage zu stellen, sofern der Redner damit einverstanden ist. Von dem Instrument der Zwischenfragen machen gerne Abgeordnete jener Parteien Gebrauch, die einer anderen Partei als der jeweilige Redner angehören. In den seltensten Fällen haben diese Abgeordneten aber tatsächliche Verständnisfragen, sie wollen vielmehr mit eigenen Stellungnahmen dazwischengreifen. Das machen sie mit folgendem rhetorischen Kniff: Sie beginnen ihre Frage mit der Einleitung „Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß…“ oder „Sind Sie mit mir der Ansicht, daß…“ Damit kann man also eigene Stellungnahmen in die Form einer Frage gießen, ohne daß dies vom Diskussionsleiter bemängelt werden kann. Denkbar wären z.B. Fragen wie: „Sind Sie mit mir der Ansicht, daß der geplante Moscheebau aus den folgenden Gründen nicht ausgeführt werden sollte…“ oder „Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß der Anteil rechter Gewalt an der Gesamtkriminalität lediglich 0,1 % beträgt?“

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8. Audio- und Video-Aufnahmen Darüber hinaus empfiehlt es sich, Ton- oder Videoaufnahmen von der Veranstaltung zu machen und diese im Anschluß daran im Netz zu veröffentlichen. Auch hier sollte man sich von den Veranstaltern nicht ins Bockshorn jagen lassen: Auf öffentlichen Veranstaltungen, die schließlich ein Ereignis der Zeitgeschichte gem. § 23 KunstUrhG darstellen, darf gründsätzlich auch photographiert und gefilmt werden. 9. Verteilen von Flugzetteln Wenn die Veranstaltung schließlich beendet wird, ist dies noch lange kein Grund, um sofort nach Hause zu gehen. Nun kann man sich mit Flugzetteln oder sonstigem Werbematerial vor dem Gebäude postieren und den Bürgern einige Informationen mit auf den Heimweg geben. Bei dieser Gelegenheit kann man auch noch einmal in das direkte Gespräch mit dem Bürger einsteigen. Das Verteilen nicht-kommerzieller Flugzettel auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen bedarf grundsätzlich keiner vorherigen Anmeldung. Sollte es sich bei dem Veranstaltungsort allerdings um Privatgelände handeln, ist darauf zu achten, dieses vorher zu verlassen. 10. Gründliche Nachbereitung Als letztes sollte man eine gelungene Wortergreifung auch vernünftig nachbereiten. Deshalb sollte bei der Veranstaltung mindestens ein Teilnehmer dafür abgestellt werden, den Gang der Veranstaltung ausführlich mitzuschreiben, falls keine Ton- oder Videoaufnahmen gemacht werden. Neben dem Publizieren eines Aktionsberichtes sollten sich die Teilnehmer auch noch einmal persönlich zusammensetzen, um darüber zu sprechen, was positiv gelaufen ist und welche Punkte für das nächste mal noch weiter optimiert werden können. Quelle: Die Rechte Hamm

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Tipps für das Schreiben erfolgreicher Pressemitteilungen 1. Überschriften: Formulieren Sie knappe, sachliche Überschriften. Eure Pressemitteilungen konkurrieren auf den Schreibtischen und in den Mailboxen der Redaktionen mit vielen Meldungen anderer Einrichtungen. Ob euer Text von Journalisten beachtet wird, hängt entscheidend von der Überschrift ab. Drei Arten von Überschriften sind die täglichen Verlierer im Wettbewerb um die Aufmerksamkeit der Journalisten. Nichtssagende oder kryptische Überschriften wie “Vertrag unterschrieben” oder gar “Pressemitteilung” wirken beliebig. Fachchinesisch á la “Kultivierung von Epithelzellen des Plexus choroideus” schreckt ab. Belletristisches wie “Vater, Tochter und ein junger Mann” mag hübsch sein, aber nur als Romantitel oder auf einer Feuilletonseite (doch gibt es dort dazu eine erläuternde, informative Unterzeile). Wer Jahr für Jahr abertausende von Pressemitteilungen erhält, entscheidet im hektischen Redaktionsalltag oft schon anhand der Überschrift, ob es sich lohnt weiterzulesen. Bei Überschriften wie diesen steht zu befürchten, dass der Text nicht wesentlich informativer ist als die Überschrift, die Mitteilung landet im Papierkorb, und alle Mühe des Pressesprechers war vergebens. Viele Journalisten lehnen Überschriften in Frageform grundsätzlich ab. Sie begründen das damit, dass sie von einer Pressemitteilung Antworten erwarten, keine Fragen. Aus demselben Grund sind in etlichen Printmedien Überschriften in Frageform verboten. Überschriften sollten kurz und verständlich sein. Daher enthalten sie keine akademischen Titel und keine Abkürzungen. Tipp: Die Knappheit der Überschrift dient nicht nur der Prägnanz. Bitte bedenke: Die meisten Nutzer erhalten Pressemitteilungen per E-Post. Viele E-Post-Programme zeigen aber Titel nur bis zum 50. Zeichen an. Von der Sensation “Büroraum von Rektor August Strottenkötter wurde in die Luft gesprengt” bleiben so nur die ersten sieben Wörter übrig – und die laden nicht gerade zum Weiterlesen ein. 2. Aufbau: Das Wichtigste gehört an den Anfang. Ob auf Papier oder im Netz: Eure Pressemitteilung hat nur dann eine Chance, bis ans Ende gelesen zu werden, wenn der Anfang wirklich gut ist. Hier könnt ihr nicht sorgfältig genug sein. Eine bewährte Faustregel ist, beim Texten etwa die Hälfte seiner Zeit auf die Überschrift und den ersten Absatz zu verwenden.

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Eure Pressemitteilung soll eine Nachricht transportieren. Darum ist es ratsam, sich an folgende journalistische Grundregeln des Nachrichtenschreibens zu halten. Die wichtigsten Fakten sollten gleich am Anfang des Textes stehen. Dorthin gehört der Kern der Sache – z. B. die bemerkenswerte Neuerung, die wichtige Entdeckung, das aktuelle Ereignis, der seltene Gast, die bedeutende Auszeichnung. Der erste Absatz soll die zentrale Aussage des Textes auf den Punkt bringen und möglichst die wichtigsten W-Fragen beantworten: Wer? hat was? wann? wo? wie? warum getan? Dieser Absatz sollte nicht mehr als 50 Wörter umfassen. Alle weiteren Informationen folgen in einer Hierarchie abnehmender Relevanz: Was zuletzt kommt, kann am ehesten weggelassen werden. So erleichtert ihr den Journalisten die redaktionelle Arbeit. Tipp: Fassen Sie den Inhalt der Pressemitteilung möglichst in einem Vorspann (Abstract, Digest) zusammen. 3. Sprache: Verwendet verständliches Deutsch. Eure Pressemitteilung wird von Journalisten gelesen, die sich ständig in neue Themen einarbeiten müssen. Selbst “Wissenschafts-/Politik-/Fachjournalisten” sind daher darauf angewiesen, von euch Hilfe zu erhalten, worum es eigentlich geht. Verzichten also auf Fachsprache. Je stärker ihr den Text auf die Bedürfnisse Ihres Kunden, des Journalisten, zuschreibt, umso weniger wird er verändert werden. Vermeidet Schachtelsätze. Hauptsachen gehören in Hauptsätze. Ersetzt, wo möglich, Substantive durch Verben und Passiv durch Aktiv: Nicht “Höhere Lesbarkeit des Textes wird angestrebt”, sondern “Wir wollen, dass Texte lesbarer werden”. Vermeidet nach Möglichkeit Wiederholungen; doch ist es besser, das treffende Wort zu wiederholen als es durch ein ungenaues Synonym zu ersetzen. Tipp: Anleitungen zum “Schreiben fürs Web” sind oft nicht auf Pressemitteilungen anwendbar, auch nicht auf elektronisch verbreitete. Die meisten dieser Anleitungen unterstreichen nur den Wert dessen, was für alle Texte gilt: Kürze, Prägnanz, Informationswert.

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4. Wertigkeit: Schätze die Bedeutung deiner Nachricht kritisch ein. Manche Nachrichten verändern die Welt; Versendet solche weltweit. Die meisten Nachrichten sind nur national bedeutsam, regional oder lokal. Als lokale / regionale Mitteilungen sind solche anzusehen, die eher an die Bevölkerung im direkten Umfeld (lokal: Stadt / regional: Bundesland) einer Einrichtung gerichtet sind. Eine Gruppe in Südhessen, die eine Flugblattaktion in der Innenstadt durchführt, sollte diese nicht bundesweit versandt werden- sonst kommen etwa Kölner Journalisten zu dem (Trug-)Schluss, auch alle anderen Pressemitteilungen dieser Einrichtung seien “grundsätzlich uninteressant”. Eure Gruppe wird nicht bekannt dadurch, dass ihr möglichst viele Pressemitteilungen versendet. Eure Gruppe und Inhalte werden vielmehr bekannt dadurch, dass ihr Pressemitteilungen mit interessanten Nachrichten versendet. Schreibt eure Pressemitteilung für viele Leser, nicht nur für einen. Eine Pressemitteilung, die versandt wird, “weil ihr das in der Zeitung lesen wollt”, wird niemanden glücklich machen: Nicht die Redaktion, denn die macht ihr Medium nicht für euch, sondern für viele; und weil der Text daher nie veröffentlicht wird; euch also auch nicht. Tipp: Versendet keine nur lokal bedeutsame Mitteilung bundesweit. Es ist ein Irrtum zu glauben, dass ihr so mehr Aufmerksamkeit erreicht (“viel hilft viel”). Das Gegenteil ist der Fall: Ihr beschädigt so eure Glaubwürdigkeit dauerhaft. 5. Inhalt: Sagt die Wahrheit und nichts als die Wahrheit. Eure Pressemitteilung soll eurer Gruppe und euch Respekt verschaffen. Darum sollte euer Text nur präzise, berichtenswerte und wahre Informationen enthalten. Das ist die beste Werbung für eure Gruppe. Verzichtet dagegen auf Aufbauschungen und marktschreierische Werbesprache. Solche Mitteilungen werden nicht gedruckt. Behaltet euch im Hinterkopf, dass eine öffentliche Zeitung kein bewegungsinternes Informationsorgan ist und die Beweggründe für Journalisten, eure Mitteilungen zu veröffentlichen, andere sind als eure. Wenn ihr kontroverse Behauptungen oder Meinungen verbreiten wollt, macht diese als solche kenntlich. Zitiert dabei möglichst einen prominenten Vertreter der jeweiligen Position (möglichst nachdem ihr dessen Einverständnis eingeholt habt). Ein Redakteur wird eine Meinung nur dann bringen, wenn er sie einer Person oder einem Zusammenhang zuordnen kann.

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Wenn ein Redakteur einmal auch nur den Verdacht hat, dass ihr absichtlich unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet habt, wird er nie mehr einen Text von euch veröffentlichen, weil er euch als Informationsquelle nicht mehr ernst nimmt. Das hat nicht nur mit seinem journalistischen Ethos zu tun, sondern auch damit, dass der Abdruck von Fehlinformationen ihm jede Menge Ärger einbringt. Falls also z.B. bei einer spontanen Demonstration in etwa 80 Leute teilnehmen, schreibt lieber die genaue Zahl als unnötig auf 100 aufzurunden, was eure Glaubwürdigkeit gefährden würde. 6. Dosierung: Eine Nachricht pro Pressemitteilung. Macht es euch zur Regel, pro Satz eine Aussage zu machen und pro Pressemitteilung ein Thema abzuhandeln. Verschickt lieber zwei oder drei kurze Pressemitteilungen am selben Tag als eine lange, in der nacheinander mehrere Themen abgehandelt werden (was zu verwirrenden Querschlüssen führen könnte). Tipp: Eine Ausnahme sind Terminankündigungen oder Regularien. Fasst die Termine der Woche oder alle Ehrungen des Monats in einer Pressemitteilung zusammen. Sofern ein Termin oder eine Ehrung wirklich herausragend ist, versendet dazu eine zusätzliche Mitteilung. 7. Kontakt: Nennt immer einen Ansprechpartner. Auch zu einem noch so gut geschriebenen Text kann es Rückfragen geben. Darum muss jede Pressemitteilung Ansprechpartner mit Telefonnummer und möglichst auch Mailadresse enthalten. Im Zweifelsfall ist der Pressesprecher der Ansprechpartner. Falls es vorstellbar ist, dass eure Gruppe nicht in allen Redaktionen hinreichend bekannt ist, setzt ans Ende jeder Pressemitteilung einen standardisierten “Abbinder”, der euch kurz vorstellt, z.B.: “Die “Nationalen Sozialisten Ried” sind eine 2010 im hessischen Ried gegründete nationale Gruppe, welche regional und überregional aktiv ist und bereits bekannte Aktionen, wie z.B. eine Demonstration in Bensheim durchgeführt hat. Sie verfolgt die Ziele…(Beispiele) durch die Schaffung einer kritischen Öffentlichkeit und der Durchführung öffentlichkeitswirksamer Aktionen.” Wenn ihr das nicht tut, riskieren ihr, dass ein Redakteur eure Gruppe falsch vorstellt oder sicherheitshalber gar nichts veröffentlicht.

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Tipp: Der Ansprechpartner muss ansprechbar sein und auskunftsbereit, insbesondere in den ersten Stunden und Tagen nach der Aussendung der Pressemitteilung. 8. Fristen: Kündigt Termine rechtzeitig an. Rechtzeitig ist bei einer Pressekonferenz für die Publikumsmedien aus der Umgebung etwa zehn Tage vor dem Termin; falls ihr Journalisten von Fachzeitschriften einladet, möglichst einige Monate vorher. Können ihr diese Fristen einmal nicht einhalten, begründet dies in der Einladung. Einladungen zu einem Termin, der bereits in wenigen Stunden beginnt, werden von Journalisten nur dann wahrgenommen (und ernstgenommen), wenn es um unvorhersehbare Ereignisse geht, die von herausragender Bedeutung für die Praxis und/oder den Ruf eurer Einrichtung sind. Versendet niemals, egal aus welchen Gründen, eine Einladung zu einem Termin, der schon begonnen hat oder gar bereits vorbei ist. 9. Gestaltung: Eine Pressemitteilung soll nicht in erster Linie schön sein, sondern schön lesbar. Die Gestaltung soll eure Pressemitteilung nicht schöner machen, sondern lesbarer. Versucht darum, den Text schlicht und übersichtlich zu präsentieren. So fallen euch auch Patzer wie doppelt gesetzte Wörter, Tippfehler etc. am ehesten auf. Wenn ihr einen Text in ein WWW-Formular oder eine E-Mail eintragt, vermeidet ****- Reihen, ____-Reihen u. Ä. zur formalen Gestaltung. Diese Reihen kommen bei den Empfängern oft als chaotische Zeichenfolge an. Dasselbe gilt für die Verwendung von mehr als zwei Zeilenumbrüchen hintereinander. Wenn ihr einen Absatz einfügen möchtet, fügt bitte zwei Zeilenumbrüche ein, nicht nur einen; nur so werden die Absätze voneinander getrennt wie in dem Text, den ihr gerade lesen. Tipp: Der Text einer Pressemitteilung sollte grundsätzlich keine HTML-Formatierungsanweisungen enthalten, sondern nur reinen Text. Er sollte auch keine Mail-Signatur enthalten.

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10. Bilder: Bebildert eure Pressemitteilungen, wann immer das möglich ist. Aber nur dann… Wenn ihr zu eurem Text Bilder liefern könnt, solltet ihr Redaktionen diesen Mehrwert grundsätzlich anbieten. Doch sollte dieses Angebot den Empfängern keine Last sein. Versendet darum nicht unaufgefordert datenlastige Bilddateien, die auf Kosten des Empfängers heruntergeladen werden müssen. Gebet stattdessen eine WWW-Adresse an, unter der man die Bilder herunterladen kann, wer will. Oder bietet an, die Bilder auf Anforderung hin noch am selben Tag zuzumailen. Allein Fachleuten verständliche Grafiken solltet ihr nur an Medien versenden, die ausschließlich von Fachleuten gelesen werden. Und wenn eine Sache nicht zu bebildern ist, verzichtet einfach auf das Bild. Tipp: Ihr könnt Bilder in folgenden Formaten versenden: JPEG/JPG, BMP, GIF oder PNG. Zu empfehlen ist das JPEG/JPG-Format. Bilder in den Formaten BMP, GIF oder PNG werden vom manchen Systemen nach JPG umgewandelt. Die Bilder sollten 24 bit Farbtiefe aufweisen und zwischen 400×400 und 1000×1000 Punkten groß sein. Quelle: NaSo Ried