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Zusatzversicherungen für Kassenpatienten

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Zusatzversicherungen für Kassenpatienten

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4/2007 VERSICHERUNGEN 47

GUT FÜR DIE ZÄHNE Private Zahnzusatzversicherung. Patienten wollen Luxus für ihre Zähne. Doch

die Krankenkassen zahlen nur begrenzte Zuschüsse. Eine private Zusatz -

versicherung lohnt sich vor allem, wenn jemand sich auch teuren Zahnersatz

wie Implantate leisten will. FINANZtest zeigt, welche Angebote Biss haben.

D as makellose Gebiss ist zum Status-symbol geworden: Wo früher die

Goldkrone reichte, muss es für viele jetzt auch beim Backenzahn die Keramik-Vollverblendung sein. Implantatherstel-ler melden Wachstumsraten von 15 bis 40 Prozent.

Dabei ist Zahnersatz noch teurer ge-worden, seit gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse nur noch einen Festzuschuss erhalten. Laut einer Studie des AOK-Bundesverbands zahlten Pa-tienten im Jahr 2005 für Brücken,

Prothesen und Implantate 590 Euro pro Behandlungsfall aus eigener Tasche, 255 Euro mehr als 2004.

Der Hauptgrund für die höhere Belas-tung der Patienten ist der Trend zum teu-ren Zahnersatz. Laut der Studie haben sich die Gesamtkosten bei Brücken, Prothesen und Implantaten von 2004 auf 2005 im Schnitt von 796 Euro auf 1 030 Euro er-höht. Zugleich sank der durchschnittliche Kassenzuschuss von 460 auf 439 Euro.

Eine private Zusatzversicherung hilft, die Kosten für teure Extras zu reduzieren.

Rund 8,7 Millionen gesetzlich Versicherte haben schon eine, meldet der Verband der privaten Krankenversicherung. Viele ha-ben den Vertrag über ihre gesetzliche Kran-kenkasse bekommen. Denn diese vermit-teln auch privaten Zusatzschutz. Jede Kas-se arbeitet aber nur mit einem oder weni-gen Versicherern zusammen. Deshalb sind Kunden schlecht beraten, wenn sie blind zum Angebot ihrer Kasse greifen.

Bei den Kassenangeboten handelt es sich oft um die gleichen Tarife, die auch frei verkauft werden. Das Kassenmitglied er-hält den Tarif nur etwas günstiger. Arbeitet die Kasse mit einem Versicherer zusam-men, dessen Angebote leistungsschwach oder überteuert sind, macht ein Beitragsra-batt von 5 bis 10 Prozent den Nachteil je-doch nicht wett.

Deshalb sollten Kunden umgekehrt vor-gehen: Zuerst aus unserem Test möglichst günstige Tarife mit den gewünschten Leis-tungen auswählen, dann bei der Kasse nachfragen, ob sie eines dieser Angebote zu einem ermäßigten Beitrag vermittelt.

Höhere Leistung für weniger Geld FINANZtest hat 36 Zahnzusatzversiche-rungen untersucht, davon fünf spezielle Angebote für Senioren. Sowohl die Preise als auch die Leistungen klaffen weit aus-einander: Die Beiträge für eine 43-jährige Neukundin reichten von 3 Euro Monats-beitrag für den Tarif dent 50 des Deut-

Kraftvoll zubeißen – mit gutem Zahnersatz geht das. Bei sorgfältiger Pflege hält eine Krone bis zu 25 Jahre.

Titel

schen Ring bis 33 Euro für das Angebot Dent-Max der Signal. Ebenso unterschiedlich sind die Leistun-gen. Für ein Implantat, das 1 800 Euro kostet, würde die Kundin von der Signal 827 Euro erstattet bekommen, vom Deut-schen Ring gar nichts.

Leistungsstärker und günstiger als das Angebot der Signal ist der Tarif ZG der Barmenia. Er kostet für die 43-jährige Mo-dellkundin 24 Euro im Monat, ein gleich alter Mann zahlt 19 Euro. Für das Implan-tat aus unserem Beispiel bekommen die Versicherten 1 252 Euro erstattet. Zusam-men mit dem Zuschuss von der Kranken-kasse deckt das 85 Prozent der Kosten ab.

Verträge schwer durchschaubar Auf einen Blick sieht der Kunde es einer privaten Zusatzversicherung nicht an, wie viel sie leistet. Die Versicherungsbedin-gungen sind selbst für Experten schwer zu durchschauen. Das liegt auch an dem komplizierten Abrechnungsverfahren für gesetzlich Krankenversicherte.

Seit 2005 beteiligt sich die Krankenkas-se nämlich nicht mehr prozentual an den Kosten für eine Krone oder Brücke, son-dern zahlt einen Festzuschuss, der vom medizinischen Befund abhängt. Für einen erhaltungswürdigen Seitenzahn geht die Kasse zum Beispiel von den Kosten für ei-ne Metallgusskrone aus. Diese Regelver-

Bitte lesen Sie weiter auf Seite 56. 0

Test Zahnzusatzversicherung S. 46 Zähne, Brille, Heilpraktiker – Test der Paketangebote S. 62F

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Zusatzversicherungen für Kassenpatienten

4/200756 VERSICHERUNGEN

sorgung wird mit 234,62 Euro angesetzt. Der Festzuschuss beträgt 50 Prozent da-von, also 117,31 Euro.

War jemand in den vergangenen fünf Jahren jährlich zur Vorsorge beim Zahn-arzt und hat seine Zähne gut gepflegt, er-höht sich der Kassenzuschuss auf 60 Pro-zent des Betrags für die Regelversorgung. Sind zehn Jahre Vorsorge im Bonusheft nachgewiesen, steigt er sogar auf 65 Pro-zent, in unserem Beispiel 152,50 Euro.

Lässt sich der Patient einen teureren Zahnersatz anfertigen als die Regelversor-gung, beispielsweise ein Implantat anstelle einer Brücke oder ein Inlay anstelle einer Amalgamfüllung, erhöht sich die Kassen-leistung nicht.

Zu den Kosten, an denen sich die Kasse beteiligt, kommen in solchen Fällen aber weitere, die der Zahnarzt nach der teureren privatzahnärztlichen Gebührenordnung in Rechnung stellt. Auch Material- und La-borkosten werden dann nach einem teure-ren Preisverzeichnis berechnet.

Zusatzpolice zahlt nicht alle Kosten Eine private Zusatzversicherung lohnt sich deshalb vor allem für Menschen, die höherwertigen Zahnersatz wünschen. Eine hundertprozentige Kostenübernahme für jeden noch so teuren Zahnersatz garantiert jedoch keines der Angebote. 10 bis 15 Prozent der Gesamtrechnung bleiben fast immer am Patienten hängen.

Anders sieht es aus, wenn jemand mit der Regelversorgung, zum Beispiel einer Metallkrone, zufrieden ist. Von der Rech-nung hierfür trägt die gesetzliche Kasse 50 Prozent, mit Bonus bis zu 65 Prozent. Die verbleibenden Restkosten sind überschau-

bar, sodass man dafür nicht unbedingt eine Versicherung braucht. Auf den Patienten kommen auch für aufwendige Behand-lungsfälle höchstens 300 bis 400 Euro zu.

Das kann zwar für Menschen mit sehr geringem Einkommen ein Problem sein – aber für sie gibt es eine Härtefallregelung, nach der sie bis zum doppelten Fest-zuschuss von ihrer Krankenkasse erhalten. Die anderen werden die Rechnung meist aus ihren Ersparnissen zahlen können.

Eine Zusatzversicherung hilft jedoch Menschen, die schlechte Erfahrungen mit dem Sparen in Eigenregie haben und si-cher sein wollen, dass sie sich die neuen Zähne leisten können – auch wenn im selben Monat noch eine andere hohe Rechnung zu bezahlen ist.

Keine Top-Leistungen für Ältere Private Versicherer nehmen nicht jeden Kunden. Sie können Interessenten ableh-nen, die zu schlechte Zähne haben. Manchmal bieten sie diesen Kunden auch Tarife mit erhöhtem Beitrag an oder schlie-ßen Leistungen für bereits schadhafte Zäh-ne aus. Der Versicherungsschutz wird dann oft so teuer oder so lückenhaft, dass er sich nicht mehr lohnt.

Neukunden sind oft nur bis zu einem Höchsteintrittsalter willkommen. Die Sig-nal und die R + V verweigern bereits 61-Jährigen den Vertrag, andere ziehen die Grenze bei 66, 71 oder 76 Jahren. Tarife ohne Höchsteintrittsalter bieten lediglich

Barmenia, Deutscher Ring, HanseMerkur und LVM an. Ältere haben deshalb viel we-niger Auswahl. Auch spezielle Senioren-angebote, die jetzt auf den Markt kom-men, ändern daran nicht viel. Unter ihnen gibt es bislang keine Hochleistungstarife.

Es lohnt sich also, bereits in jüngeren Jahren eine Zusatzversicherung abzu-schließen. Denn bestehende Verträge darf der Versicherer nach Ablauf von drei Jah-ren nicht mehr kündigen, egal wie alt der Kunde ist.

Schutz erst nach acht Monaten Schnell noch versichern, wenn eine Zahn-sanierung ansteht – das geht nicht. Ist ein Zahnproblem bei Vertragsschluss bekannt oder eine Behandlung geplant, übernimmt der Versicherer die Kosten nicht. Ohnehin erhält der Versicherte die erste Leistung aus seiner Zusatzpolice frühestens acht Mona-te nach Vertragsschluss. Und in den ersten drei bis fünf Vertragsjahren sind die Leis-tungen oft eingeschränkt.

So erhält der Kunde aus dem Tarif EZ der HanseMerkur im ersten Jahr höchstens 180 Euro, in den ersten zwei Jahren zusam-men 360, in den ersten drei Jahren 540 und in den ersten vier Jahren insgesamt nur maximal 720 Euro. Einzelne Anbieter gewähren jedoch schon nach der acht-monatigen Wartezeit die volle Leistung, sofern der Kunde nicht schon bei Vertrags-schluss Zahnlücken hatte, zum Beispiel die Barmenia im Tarif ZG. j

Senioren zahlen kaum höhere Beiträge als Neukunden mit 40. Doch Menschen über 70 Jahren haben viel weniger Auswahl.

Fortsetzung von Seite 47.

Analyse für Sie. Günstige Zusatzversiche-

rungen nach Ihren Vorgaben ermitteln wir

für Sie mit unserer Computeranalyse (Preis

je nach Umfang des Versicherungsschutzes

13 bis 18 Euro). Den Teilnahmekupon fin-

den Sie auf Seite 98.

Checkliste. Wenn Sie die Zahnleistungen ei-

nes Angebots selbst einschätzen wollen,

hilft Ihnen unsere ausführliche Checkliste.

Sie erhalten sie unter www.finanztest.de/

zahnzusatz (2 Euro) oder per Faxabruf unter

0 900 1/51 00 10 86 36 (2,80 Euro).

SERVICE

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Test Zahnzusatzversicherung S. 46 Zähne, Brille, Heilpraktiker – Test der Paketangebote S. 62

4/2007 VERSICHERUNGEN 57

0

UNSER RAT Hochleistung. Der leistungsstärkste Tarif in unserem Test ist der Tarif ZG der Barmenia mit einem Monatsbeitrag von 24 Euro für eine 43-jährige Frau und 19 Euro für einen gleich alten Mann. Er bietet die umfang-reichsten Leistungen, auch für Implantate (S. 59). Für 3 bis 7 Euro weniger Beitrag er-halten Sie die immer noch sehr leistungs-starken Tarife Arag Z 70, Gothaer Medi-Dent, Inter GZE2, Württembergische ZG 50. Diese erstatten allerdings etwas weni-ger. Ähnliche Leistungen zu vergleichbaren Beiträgen bieten zwei der Paketpolicen, die verschiedene Leistungen bündeln (S. 66): Allianz Z65 und Axa EG basis. Doch sie erstatten Kosten nur bis zu einem Höchst-betrag pro Jahr oder in vier Jahren. Das ist ungünstig, wenn Sie zum Beispiel mehrere Implantate in einem Jahr benötigen.

Günstiger. Auffallend günstig in der Grup-pe der Angebote mit umfangreichen Zahn-leistungen ist der Tarif EZ der HanseMerkur

mit 8 Euro Monatsbeitrag für 43-jährige Frauen und 7 Euro für gleich alte Männer. Sie erhalten hier allerdings deutlich weni-ger Geld für Implantate. Ähnliche Zahn-leistungen für weniger als 10 Euro Monats-beitrag bieten die Versicherungspakete von DBV-Winterthur 035, Debeka AZplus, Kar-stadtQuelle GE (siehe S. 66).

Standardlösung. Haben Sie nur wenig Geld, lassen Sie sich Zahnersatz nach der Regelversorgung machen. Dann deckt der Kassenzuschuss bereits einen Großteil der Kosten. Eine Versicherung brauchen Sie dann nicht unbedingt. Wollen Sie sich dennoch vor einer finanziellen Überforde-rung durch die verbleibenden Kosten schützen, wählen Sie unter „Geringere Leistungen“ (siehe Tabelle S. 60) die Tarife dent 100 des Deutschen Ring oder Dent-Fest der Signal. Beide kosten für 43-Jäh-rige nicht mehr als 10 Euro und überneh-men Ihre Restkosten fast vollständig.

Senioren. Sowohl der leistungsstärkste Tarif in unserem Test, Barmenia ZG, als auch der günstigste mit umfangreichen Leistungen, HanseMerkur EZ, steht Senio-ren ohne Altersgrenze offen, sofern ihre Zähne gesund sind. Die Monatsbeiträge sind nur etwa 3 Euro höher als für die 43-jährigen Modellkunden. Falls Sie den Tarif Ihrer Wahl nicht bekommen und bei anderen am Höchsteintrittsalter scheitern, bleiben Ihnen noch die Seniorenangebote ohne Altersgrenze. Der leistungsstärkste von ihnen ist der Tarif AZ der Barmenia. Haben Sie kaum noch eigene Zähne oder tragen Sie eine Vollprothese (Gebiss), lohnt sich eine Versicherung für Sie nicht.

Checkliste. Vergleichen Sie Zahntarife, die Sie nicht in der Tabelle finden, zum Bei-spiel Angebote Ihrer Krankenkasse, mit denen in unserem Test. Dabei hilft Ihnen die Checkliste auf Seite 61. (Ausführliche Version siehe „Service“, S. 56.)

Zahnersatz auf Kredit - die Alternative?

Heftiger als der Zahn schmerzt oft der Eigenanteil, den Patienten bei Zahn-ersatz oder -behandlungen tragen müs-sen. Doch wenn der Heil- und Kosten-plan des Zahnarztes bereits steht, ist es für eine Zusatzversicherung, die sich an den Kosten beteiligt, zu spät. Verlockend kann dann eine Finanzierung per Kredit wirken. Z-Easy oder Paydent heißen die Kredite, die direkt im Wartezimmer von Zahnärzten angeboten werden. Vermittelt werden die Darlehen von der Firma Medipay, die mit der Santander Consumer Bank und der readybank zu-sammenarbeitet. Die Konditionen sind im Vergleich zu herkömmlichen Raten-krediten günstig. Angebote gibt es ab 250 Euro. Verpflichtet sich der Kunde, den Kredit innerhalb eines halben Jahres zu-rückzuzahlen, ist das Darlehen zinsfrei und damit auch für Patienten attraktiv, die ihre Zahnarztrechnung auch ohne

Kredit bezahlen könnten. Bei einjähriger Laufzeit liegt der effektive Jahreszins bei 2,9 Prozent, bei zweijähriger bei 6,9 Pro-zent. Damit sind die Medipay-Konditio-nen meist günstiger als normale Raten-kredite, die oft gar nicht für kleinere Be-träge angeboten werden. Die Siegburger Firma Medipay arbeitet zurzeit nach eigenen Angaben mit 3 200 deutschen Zahnärzten zusammen. Ge-hört der eigene Zahnarzt nicht dazu, muss der Patient aber nicht zwangsläufig zu einem anderen wechseln. Es genügt, dass er für die Behandlung ein Labor wählt, das Kunde von Medipay ist. Ob das geht, hängt vom Zahnarzt ab.

Besserer Zahnersatz als nötig Trotz aller Vorteile ist ein Kredit für den Patienten ein Risiko. Denn wer ohnehin knapp bei Kasse ist, für den können die Ratenzahlungen zum Problem werden.

Außerdem birgt die scheinbar einfache Finanzierung die Gefahr, dass der Patient sich teureren Zahnersatz leistet, als medi-zinisch nötig wäre. Denn genau das wol-len Zahnärzte erreichen, wenn sie die Kredite im Wartezimmer anbieten. Tipps: j Bevor Sie einen Kredit aufnehmen, holen Sie eine zweite Meinung zu Ihrem Heil- und Kostenplan ein, zum Beispiel bei den Patientenberatungsstellen der Zahnärztekammer oder der Kassenzahn-ärztlichen Vereinigung (www.bzaek.de). j Stellen Sie sicher, dass Sie die Monats-raten bezahlen können, ohne dadurch in den Dispo zu rutschen. j Bevor die Bank einen Kredit vergibt, holt sie oft eine Schufa-Auskunft ein. Schon die Anfrage kann sich negativ auf den Wert auswirken, mit dem die Schufa Ihre Kreditwürdigkeit misst. Vermerken Sie im Vorantrag, dass die Bank bei der Schufa eine „Anfrage Kreditkondition“ stellt, nicht eine „Anfrage Kredit“. Dann verschlechtert sich Ihr Wert nicht. j Schließen Sie keine Restschuldver-sicherung mit dem Darlehensvertrag ab. Das verteuert den Kredit nur unnötig.

Bereits im Wartezimmer liegt Werbung für Zahnkredite. Doch nur

bei kurzen Laufzeiten und gutem Einkommen sind diese attraktiv.

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AUSGEWÄHLT j GEPRÜFT j BEWERTET Inlays mindestens in Höhe von 25 Prozent der Ge-

samtkosten, wenn die gesetzliche Kasse für eine

normale Füllung zahlt. Gibt es eine Leistungsober-

grenze für jedes Inlay, darf diese nicht unter 80 Euro

liegen, gibt es eine Leistungsobergrenze pro Jahr,

darf diese nicht unter 240 Euro liegen. j Auch für Implantate werden mindestens 25 Pro-

zent der Gesamtkosten übernommen. Gibt es eine

Leistungsobergrenze für jedes Implantat oder für

alle Implantate im Jahr, darf diese nicht unter 250

Euro ohne den Zahnersatz auf dem Implantat und

nicht unter 400 Euro mit Zahnersatz liegen. j Gibt es eine Leistungsobergrenze für die gesamte

Zahnersatzerstattung im Jahr, darf diese nicht unter

1 000 Euro liegen.

U = Geringere Leistungen für Zahnersatz und/oder

geringere Leistungen für Inlays oder Implantate .

Leistungsbeispiele (Modelle) Krone 250 Euro: Vollgusskrone aus edelmetallfreier

Legierung (Kassenversorgung).

Gesamtkosten: 250 Euro.

Kassenzuschuss: 117 Euro (Festzuschuss 2007 ohne

Bonus für Befund „Erhaltungswürdiger Zahn mit

weitgehender Zerstörung der klinischen Krone“) .

Abrechnung der Leistungen: vollständig nach der

kassenzahnärztlichen Abrechnungsweise für Arzt-

leistungen (Bema) und für Laborleistungen (BEL).

Krone 500 Euro: Vollverblendete Metall-Keramik-

Krone im nicht sichtbaren Bereich (Unterkiefer, Zahn

6). Gesamtkosten: 500 Euro.

Kassenzuschuss: 117 Euro (Festzuschuss 2007 ohne

Bonus für Befund „Erhaltungswürdiger Zahn mit

weitgehender Zerstörung der klinischen Krone“) .

Zusammensetzung der Kosten:

– Material- und Laborkosten: 230 Euro (davon 120

Euro Regelversorgung, 110 Euro Verblendung),

– zahnärztliche Leistungen: 270 Euro (davon 15

Euro Regelversorgung berechnet nach Bema, 255

Euro Mehrleistungen nach privatzahnärztlicher Ge-

bührenordnung GOZ mit 3,5-fachem Gebühren-

satz).

Inlay 320 Euro: Zweiflächiges Keramikinlay.

Gesamtkosten: 320 Euro.

Kassenzuschuss: 30 Euro (Kosten einer zweiflächi-

gen Amalgamfüllung) .

Zusammensetzung der Kosten:

– Material- und Laborkosten: 160 Euro,

– zahnärztliche Leistungen: 160 Euro (berechnet

nach GOZ mit dem 3,5-fachen Gebührensatz).

Implantat 1 800 Euro: Implantat mit

Metall-Keramik-Krone im nicht

sichtbaren Bereich (Unterkiefer, Zahn

6). Gesamtkosten: 1 800 Euro.

Kassenzuschuss: 278 Euro (Fest-

zuschuss 2007 ohne Bonus für Be-

fund „Zahnbegrenzte Lücke mit ei-

nem fehlenden Zahn“) .

Zusammensetzung der Kosten:

1. Implantat: 1 100 Euro, davon:

– Materialkosten: 500 Euro,

– implantologische Leistungen: 600

Euro (berechnet nach GOZ mit dem

3,5-fachen Gebührensatz).

2. Suprakonstruktion: 700 Euro, da-

von:

– Material- und Laborkosten: 350

Euro (davon 110 Euro für Verblen-

dung),

– zahnärztliche Leistungen: 350 Eu-

ro (berechnet nach GOZ mit dem

3,5-fachen Gebührensatz).

Berechnung der Leistungshöhe Die Versicherer beziehen sich beim

Berechnen der Kostenerstattung auf

verschiedene Basisbeträge und rechnen den Kas-

senzuschuss unterschiedlich an. Beispiel: „80 Pro-

zent von Rb/ Anrechnung des Kassenzuschusses auf

Leistung“ bedeutet: Der Versicherer erstattet zu-

sammen mit dem Kassenzuschuss 80 Prozent der

Rechnung einschließlich privater Mehrleistungen.

Höchsteintrittsalter In der Tabelle ab S. 59 nennen wir das höchstmög-

liche Eintrittsalter. Als Eintrittsalter gilt das Kalen-

derjahr des Versicherungsbeginns minus Geburts-

jahr. Höchsteintrittsalter 70 Jahre heißt: Ein Kunde,

der im Jahr 2007 sein 70. Lebensjahr vollendet,

kann noch bis zum 31. Dezember 2007 eintreten.

Mindesteintrittsalter In der Spezialtabelle für Senioren auf S. 61 nennen

wir das Mindesteintrittsalter. Es wird ebenfalls

berechnet als Differenz aus dem Kalenderjahr des

Versicherungsbeginns und dem Geburtsjahr. Min-

desteintrittsalter 61 Jahre heißt: Ein Kunde, der im

Jahr 2007 sein 61. Lebensjahr vollendet, kann

schon ab dem 1. Januar 2007 eintreten.

FINANZtest hat Zahnzusatztarife aller privaten Kran-

kenversicherer untersucht, die jedem Kunden of-

fenstehen. Nicht aufgenommen wurden die Tarife

der Continentalen und der LKH, da diese Gesell-

schaften nicht bereit waren, uns die erforderlichen

Daten zur Verfügung zu stellen.

Wir haben nur Tarife berücksichtigt, die der Kunde

einzeln abschließen kann. Kombiangebote, die ne-

ben den Kosten für Zahnleistungen auch Kosten für

ambulante oder für Krankenhausbehandlungen

übernehmen, haben wir nicht untersucht. Eben-

falls nicht berücksichtigt haben wir Angebote, bei

denen keine Kosten für Zahnersatz, sondern nur für

Zahnbehandlungen erstattet werden.

Zahnzusatzversicherungen für alle S. 59 Angegeben sind die auf volle Euro gerun-

deten Monatsbeiträge für gesunde Neu-

kunden mit einem Eintrittsalter von 43

Jahren. Jüngere Neukunden zahlen etwas

weniger, ältere etwas mehr, da die Tarife

in dieser Marktübersicht nach Art der

Lebensversicherung kalkuliert sind, also

eine Alterungsrückstellung bilden.

Spezialangebote für Senioren S. 61 Hier nennen wir ebenfalls die gerundeten

Monatsbeiträge für gesunde Neukunden.

Sie gelten unabhängig vom Eintrittsalter.

Die Tarife in dieser Tabelle sind nach Art

der Schadenversicherung kalkuliert – bil-

den also keine Alterungsrückstellung.

Solche Tarife können im laufenden Vertrag

altersabhängige Beitragserhöhungen vor-

sehen. Wir haben aber nur Tarife berück-

sichtigt, deren Beitrag für Senioren nicht

mehr altersabhängig steigt. Außerdem

haben wir nur Tarife ohne Höchsteintritts-

alter aufgenommen, die vom Versicherer

nur in den ersten drei Vertragsjahren ge-

kündigt werden können.

Leistungsumfang Wir haben die Angebote in Tarife mit umfangrei-

chen Leistungen (S) und Tarife mit geringeren Leis-

tungen (U) eingeteilt. Innerhalb dieser Gruppen

sind die Tarife nach der Höhe ihrer Leistung für das

Implantat aus unserem Modellfall sortiert. Bei glei-

cher Leistung ist die Reihenfolge alphabetisch.

Die Symbole haben die gleiche Bedeutung wie die-

jenigen für die Zahnleistungen in den Versiche-

rungspaketen ab Seite 66. S = Der Tarif bietet umfangreiche Leistungen und

erfüllt mindestens diese Anforderungen:

Der Versicherer erstattet Kosten für Zahnersatz min-

destens in Höhe von 25 Prozent der Gesamtkosten

einschließlich privat vereinbarter Mehrleistungen.

Oder: Er erstattet zusammen mit dem Kassen-

zuschuss mindestens 45 Prozent der Gesamtkosten

einschließlich privat vereinbarter Mehrleistungen.

Oder: Der Versicherer erstattet mindestens 30 Pro-

zent der Restkosten, die von den Gesamtkosten

einschließlich privat vereinbarter Mehrleistungen

nach Abzug des Kassenzuschusses bleiben. j Außerdem übernimmt der Versicherer Kosten für

Zusatzversicherungen für Kassenpatienten

4/200758 VERSICHERUNGEN

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4/2007 VERSICHERUNGEN 59

0

Für alle gesetzlich Versicherten: Zahnzusatzversicherungen im Test

Anbieter (Adressen S. 97)

Tarif Monatsbei-trag (Euro)

Leis-tungs- um-fang

Leistungsbeispiele (Euro) Berechnung der Leistungshöhe Als Zahnersatz gilt auch …

Höchst-ein-

tritts-alter

(Jahre)

Eintrittsalter 43 Jahre

Kassen-krone 250 €

(Kassen-zuschuss 117 €)

Krone 500 €

(Kassen-zuschuss 117 €)

Inlay 320 €

(Kassen-zuschuss

30 €)

Zahnersatz auf Implan-tat 1 800 € (Kassen- zu schuss

278 €)

Prozent von Basisbetrag

(erstat-tungsfähiger

Betrag)

Einschränkungen Inlay Zahnersatz auf

Implantat

Mann Frau Im-plan-

tat

Supra-kon-

struktion

Umfangreiche Leistungen (Angebote sortiert nach Spalte „Zahnersatz auf Implantat 1 800 Euro“)

Barmenia ZG 19 24 S 96 308 242 1 252 85 von Rb Anrechnung des Kassenzuschusses

auf Leistung22)

j j j Ohne

Arag Z 100 22 30 S 133 283 226 1 162 8021) von Rb Anrechnung des Kassenzuschusses

auf Leistung

j j j 65

Deutscher Ring

dent+ 20 25 S 83 283 226 1 162 80 von Rb2) Anrechnung des Kassenzuschusses

auf Leistung

j j j 65

Nürn- berger

ZP 80 20 26 S 117 283 226 1 162 80 von Rb Anrechnung des Kassenzuschusses

auf Leistung

j j j 7024)

Württem-bergische

ZG 70 22 25 S 83 283 224 1 162 70 von Rb Mit Kassenzuschuss maximal 80 % der

Kosten

j j j 75

Hallesche Biss80 20 23 S 97 247 226 1 078 8021) von Rb Anrechnung des Kassenzuschusses

auf Leistung18)

j j j 65

Inter GZE2 14 18 S 86 249 189 989 654) von Re - j11) j j 70

Arag Z 70 13 18 S 58 233 194 982 70 von Rb Anrechnung des Kassenzuschusses

auf Leistung

j j j 65

Gothaer MediDent 14 17 S 133 233 194 982 7026) von Rb Anrechnung des Kassenzuschusses

auf Leistung

j j j 6424)

DKV Optident 22 20 S 86 249 189 924 655) von Re - j6) j7) j 70

R + V ZE 50 21 23 S 108 250 160 900 50 von Rb Mit Kassenzuschuss maximal 90 % der

Kosten

j j j 60

Württem-bergische

ZG 50 16 18 S 83 250 160 900 50 von Rb Mit Kassenzuschuss maximal 80 % der

Kosten

j j j 75

Signal Dent-Max

25 33 S 96 208 178 827 65 von Rb33) Anrechnung des Kassenzuschusses

auf Leistung

j j34) j 60

Axa EG Zahn-Plus

15 18 S 100 200 128 720 4025) von Rb Mit Kassenzuschuss maximal 90 % der

Kosten

j j j 70

R + V ZE 40 16 17 S 100 200 128 720 40 von Rb Mit Kassenzuschuss maximal 90 % der

Kosten

j j j 60

Hanse-Merkur

EZ 7 8 S 75 150 96 540 30 von Rb Mit Kassenzuschuss maximal 90 % der

Kosten

j9) j10) j Ohne

R + V ZE 30 12 13 S 75 150 96 540 30 von Rb Mit Kassenzuschuss maximal 90 % der

Kosten

j j j 60

Württem-bergische

ZG 30 10 11 S 75 150 96 540 30 von Rb Mit Kassenzuschuss maximal 80 % der

Kosten

j j j 75

Signal GE-Dent 20 26 S 96 108 114 487 45 von Rb31) Anrechnung des Kassenzuschusses

auf Leistung

j j32) j 60

LVM ZG 30 11 14 S 75 11723) 96 47723) 30 von Rb29) Mit Kassenzuschuss maximal 100 % der

Kosten

j j28) j Ohne

LVM ZG 25 8 10 S 63 9823) 80 39823) 25 von Rb29) Mit Kassenzuschuss maximal 100 % der

Kosten

j j27) j Ohne

Auch wer beim Abschluss schon älter ist als unsere 43-jährigen Modellkunden, zahlt nur wenig mehr.

Fußnoten siehe Seite 60.

Test Zahnzusatzversicherung S. 46 Zähne, Brille, Heilpraktiker – Test der Paketangebote S. 62

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Zusatzversicherungen für Kassenpatienten

4/200760 VERSICHERUNGEN

Anbieter (Adressen S. 97)

Tarif Monatsbei-trag (Euro)

Leis-tungs- um-fang

Leistungsbeispiele (Euro) Berechnung der Leistungshöhe Als Zahnersatz gilt auch …

Höchst-ein-

tritts-alter

(Jahre)

Eintrittsalter 43 Jahre

Kassen-krone 250 €

(Kassen-zuschuss 117 €)

Krone 500 €

(Kassen-zuschuss 117 €)

Inlay 320 €

(Kassen-zuschuss

30 €)

Zahnersatz auf Implan-tat 1 800 € (Kassen- zu schuss

278 €)

Prozent von Basisbetrag

(erstat-tungsfähiger

Betrag)

Einschränkungen Inlay Zahnersatz auf

Implantat

Mann Frau Im-plan-

tat

Supra-kon-

struktion

Geringere Leistungen (Angebote sortiert nach Spalte „Zahnersatz auf Implantat 1 800 Euro“)

Karstadt-Quelle

ZEG D 10 13 U 88 175 - 1 17014) 3512) von Rb Mit Kassenzuschuss maximal 100 % der

Kosten

h j13) j13) 6524)

Necker-mann

ZEG D 10 13 U 88 175 - 1 17014) 3512) von Rb Mit Kassenzuschuss maximal 100 % der

Kosten

h j13) j13) 6524)

Münche-ner Verein

768 12 13 U 100 200 - 720 40 von Rb30) Mit Kassenzuschuss maximal 100 % der

Kosten

h j j 70

Axa EG Zahn 7 8 U 63 125 - 450 25 von Rb - h j j 70

VGH19) ZE 30 8 10 U 75 150 96 45017) 30 von Rb15) Mit Kassenzuschuss maximal 90 % der

Kosten

j20) j16) j16) 70

Signal Dent-Fest

9 10 U 117 117 - 278 100 von Fz Mit Kassenzuschuss maximal 100 % der

Kosten

h h j 60

Bayer. Beamten-KK/UKV

ZahnOn-Top35)

7 8 U 59 59 120 139 50 von Fz Mit Kassenzuschuss maximal 90 % der

Kosten

j1) h j 60

Gothaer ZEG 8 9 U 47 47 - 111 208) von Ka Mit Kassenzuschuss maximal 100 % der Kosten für Kassen-

versorgung

h h j 6424)

Deutscher Ring

dent 100 10 10 U 125 151 - - 50 von Rb3) Mit Kassenzuschuss maximal 100 % der

Kosten

h h h Ohne

Deutscher Ring

dent 50 3 3 U 59 59 - - 50 von Rk - h h h Ohne

S = Umfangreiche Leistungen. U = Geringere Leistungen (Erklärung siehe S. 58). h = Nein. j = Ja. D Angebot im Direktvertrieb. Rb = Gesamter Rechnungsbetrag inklusive privater Mehrkostenvereinbarungen. Fz = Festzuschuss der gesetzlichen Kasse (ohne Bonus 50 % der Kosten für die Regelversorgung, mit Bonus bis zu 65 %). Ka = Betrag für Kassenversorgung (Regelversorgung); entspricht dem doppelten Festzuschuss ohne Bonus. Rk = Restbetrag Kassenversorgung: Kosten für Regelver-sorgung (= doppelter Kassenfestzuschuss ohne Bonus) minus den tatsächlichen Kassenfestzuschuss (ohne Bonus 50 % der Kosten für die Regelversorgung, mit Bonus bis zu 65 %). Re = Restkosten: Gesamter Rechnungsbetrag inklusive private Mehrkostenvereinbarungen minus den tatsäch-lichen Festzuschuss der Kasse. 1) 120 Euro je Inlay, zusammen mit Kassenzuschuss

maximal 90 % der Gesamtkosten. 2) Maximaler Rechnungsbetrag im Jahr: 10 800 Euro

(maximale Erstattung im Jahr zusammen mit allen Kassenzuschüssen: 80 % von 10 800 Euro = 8 640 Euro). Keramikverblendungen im hinteren Seiten-zahnbereich ab Zahn 7 sind nicht mitversichert.

3) Zahnarzthonorar wird nur bis zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung GOZ erstattet. Keine Verblen-dungen an Seitenzähnen ab Zahn 6.

4) Bei regelmäßiger Vorsorge zusätzlicher Bonus von bis zu 15 % der Kassenleistung.

5) Für jedes Jahr, in dem die jährliche Prophylaxe (pro-fessionelle Zahnreinigung) versäumt wird: 5 Pro-zentpunkte weniger, bis zum Erstattungsprozentsatz von 35 %; Versicherer bezuschusst die Prophylaxe.

6) Kostet ein Inlay mehr als 400 Euro, werden die Rest-kosten nur bis 400 Euro ersetzt.

7) Kostet ein Implantat mehr als 1 000 Euro, werden die Restkosten (ohne Suprakonstruktion) nur bis 1 000 Euro ersetzt.

8) Erstattung von 30 %, wenn Kassenzuschuss wegen regelmäßiger Zahnpflege 60 % der Regelversorgung beträgt, 35 % bei Kassenzuschuss von 65 %.

9) Für alle Inlays im Jahr maximal 250 Euro. 10) Maximal 500 Euro Erstattung pro Implantat. 11) Maximal 260 Euro Erstattung je Inlay. 12) 65 % für Implantate und Suprakonstruktionen. 13) Versicherer erstattet Kosten für Implantate nur,

wenn keine andere zahnmedizinisch ausreichende und zweckmäßige Behandlung möglich ist.

14) Ist die Implantatversorgung zahnmedizinisch nicht notwendig, werden statt 1 170 Euro nur 35 % der Kosten einer zahnmedizinisch notwendigen Alter-nativversorgung (z. B. Brücke) übernommen.

15) Maximal 10 000 Euro im Jahr; maximaler Zuschuss im Jahr: 30 % von 10 000 Euro = 3 000 Euro.

16) Leistung für Implantat mit Suprakonstruktion ist begrenzt auf 30 % der Kosten einer alternativen Brücken-/Kronen-/Prothesenversorgung – im Jahr auf maximal 30 % von 2 000 Euro = 600 Euro.

17) Maximal 30 % der Kosten einer privatzahnärztlich abgerechneten Brücke, zurzeit maximal 30 % von 1 500 Euro = 450 Euro.

18) Angerechnet wird immer der höchstmögliche Kas-senzuschuss mit Bonus (65 % der Regelversor-gung), auch wenn der Versicherte ihn nicht erhält.

19) Geschäftsgebiet begrenzt auf die Länder Bremen und Niedersachsen.

20) Maximal 30 % von 400 Euro = 120 Euro im Jahr. 21) Versicherer erstattet 100 %, wenn die Rechnung

keine private Mehrkostenvereinbarung enthält (nur Regelversorgung).

22) Anrechnung des Kassenzuschusses immer ohne Bo-nus, Versicherer zahlt aber maximal so viel, dass zusammen mit der Kassenleistung 100 % der Kos-ten gedeckt sind.

23) Kosten für Verblendung werden nicht ersetzt, da der Zahn im hinteren Seitenzahnbereich liegt.

24) Es gilt das tatsächliche Alter (vollendetes Lebens-jahr) bei Versicherungsbeginn.

25) Wurde nicht in allen drei der Behandlung voraus-gehenden Jahren eine Prophylaxe (professionelle Zahnreinigung) durchgeführt, erstattet der Ver-sicherer nur 35 %, maximal 2 500 Euro im Jahr. Versicherer bezuschusst die Prophylaxe.

26) Versicherer erstattet 75 %, wenn Kassenzu schuss wegen regelmäßiger Zahnpflege 60 % der Kosten der Regelversorgung beträgt, 80 %, wenn er 65 % beträgt. Fallen ausschließlich Kosten für die Regel-versorgung an: Erstattungsprozentsatz von 100 %.

27) Maximal 250 Euro Erstattung pro Implantat. 28) Maximal 300 Euro Erstattung pro Implantat. 29) Keramikverblendungen im hinteren Seitenzahn-

bereich ab Zahn 6 sind nicht mitversichert. 30) Maximal 5200 Euro Erstattung im Jahr. 31) Versicherer erstattet 55 %, wenn Kassenzuschuss

wegen regelmäßiger Zahnpflege 60 % der Regel-versorgung beträgt, 60 %, wenn der Kassen-zuschuss 65 % beträgt. Fallen ausschließlich Kos-ten für die Regelversorgung an: Erstattungspro-zentsatz von 85 % (95 % bei Kassenzuschuss von 60 % oder 100 % bei Kassenzuschuss von 65 %).

32) Maximal 450 Euro pro Implantat (wenn Kassenfest-zuschuss wegen regelmäßiger Zahnpflege 60 % der Regelversorgung beträgt: maximal 550 Euro, wenn Kassenzuschuss 65 %: maximal 600 Euro).

33) 75 %, wenn Kassenzuschuss wegen regelmäßiger Zahnpflege 60 % der Regelversorgung beträgt, 80 %, wenn der Kassenzuschuss 65 % beträgt. Fallen ausschließlich Kosten für die Regelversorgung an: Erstattungsprozentsatz von 85 % (95 % bei Kas-senzuschuss von 60 % oder 100 % bei Kassen-zuschuss von 65 %).

34) Maximal 650 Euro pro Implantat (wenn Kassenfest-zuschuss wegen regelmäßiger Zahnpflege 60 % der Regelversorgung beträgt: maximal 750 Euro, wenn Kassenzuschuss 65 %: maximal 800 Euro).

35) Gemeinsamer Tarif von Bayerischer Beamten-KK und UKV (gemeinsamer Versichertenbestand).

Stand: 1. Februar 2007

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4/2007 VERSICHERUNGEN 61

0

Speziell für Senioren: Angebote ohne Höchsteintrittsalter Anbieter (Adressen S. 97)

Tarif Monats -beitrag (Euro)

Leis-tungs- um-fang

Leistungsbeispiele (Euro)

Berechnung der Leistungshöhe Als Zahnersatz gilt auch …

Min-dest-ein-

tritts-alter (Jahre)

alters -unabhängig

Kassen- krone 250 €

(Kassen-zuschuss 117 €)

Krone 500 €

(Kassen-zuschuss 117 €)

Inlay 320 €

(Kassen-zuschuss

30 €)

Zahnersatz auf Implan-tat 1 800 €

(Kassen- zu schuss

278 €)

Prozent von Basis-

betrag (erstat-

tungsfähi-ger Betrag)

Einschränkungen Inlay Zahnersatz auf

Implantat

Mann Frau Im-plan-

tat

Supra-kon-

struktion

Umfangreiche Leistungen

Barmenia AZ 11 13 S 88 144 208 516 352) von Rb Mit Kassenzuschuss maximal 90 % der

Kosten

j j j 511)3)

Geringere Leistungen (Angebote sortiert nach Spalte „Zahnersatz auf Implantat 1 800 Euro“)

Karstadt-Quelle

ZES D 15 15 U 88 175 - 1 1708) 356) von Rb Mit Kassenzuschuss maximal 100 % der

Kosten

h j7) j7) 665)

Necker-mann

ZES D 15 15 U 88 175 - 1 1708) 356) von Rb Mit Kassenzuschuss maximal 100 % der

Kosten

h j7) j7) 665)

Bayer. Beamten-KK/UKV

ZahnOn-Top619)

7 9 U 59 59 120 139 50 von Fz Mit Kassenzuschuss maximal 90 % der

Kosten

j4) h j 61

DBV-Win-terthur

Dent 13 13 U 117 117 - 278 100 von Fz Mit Kassenzuschuss maximal 100 % der

Kosten

h h j 613)

S = Umfangreiche Leistungen. U = Geringere Leistungen (Erklärung siehe S. 58). h = Nein. j = Ja. D Angebot im Direktvertrieb. Rb = Gesamter Rechnungsbetrag inklusive privater Mehrkostenvereinbarungen. Fz = Festzuschuss der gesetzlichen Kasse (ohne Bonus 50 %, mit Bonus bis zu 65 % der Kosten für die Regelversorgung). 1) Sechs Monate nach Vollendung des 50. Lebensjahres. 2) Für Inlays erstattet der Versicherer 65 % des Rechnungsbetrags. Honorare aus

privaten Mehrkostenvereinbarungen werden nur bis zum 2,3-fachen Satz der privatzahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) ersetzt.

3) Der Tarif kann auch von jüngeren Kunden abgeschlossen werden (dann zunächst niedrigerer Beitrag).

4) Versicherer erstattet 120 Euro je Inlay, zusammen mit dem Kassenzuschuss maxi-mal 90 % der Gesamtkosten.

5) Hier gilt das tatsächliche Alter (vollendetes Lebensjahr) bei Versicherungsbeginn. 6) Versicherer erstattet 65 % für Implantate und Suprakonstruktionen. 7) Kosten für eine Implantatversorgung werden nur dann erstattet, wenn keine an-

dere zahnmedizinisch ausreichende und zweckmäßige Behandlung möglich ist. 8) Ist die Implantatversorgung zahnmedizinisch nicht notwendig, werden statt

1 170 Euro nur 35 % der Kosten einer zahnmedizinisch notwendigen Alternativ-versorgung (z. B. Brücke) übernommen.

9) Gemeinsamer Tarif von Bayerischer Beamten-KK und UKV (gemeinsamer Ver-sichertenbestand).

Stand: 1. Februar 2007

So prüfen Sie weitere Angebote selbst

Auch die Krankenkassen vermitteln Zahnzusatzversicherungen. Diese Ange-bote sind nur für ihre Mitglieder zugäng-lich und daher in unserem Test nicht auf-geführt. Sie können sich trotzdem ein Bild davon machen, wie umfangreich de-ren Zahnleistungen sind. Diese Fragen sollten Sie klären:

Auf welchen Basisbetrag bezieht sich die Erstattung? Die Versicherung erstattet einen Prozent-satz der Kosten für Zahnersatz. Wichtig ist, auf welche Teile des Rechnungs-betrags sich dieser bezieht. Tipp: Prozentzahlen können täuschen. Eine Erstattung von 40 Prozent des Ge-samtbetrags ist mehr wert als eine von 50 Prozent des Kassen-Festzuschusses.

Wird die Kassenleistung abge-zogen? Die meisten Versicherer rechnen den Kas-senzuschuss auf ihre Leistung an. Der Kun-de erhält dann zum Beispiel 80 Prozent des Rechnungsbetrags von gesetzlicher und privater Versicherung zusammen. Tipp: Wenn die Kassenleistung ange-rechnet wird, muss die Erstattung höher sein: Ein Tarif, der zusammen mit dem Kassenzuschuss 70 Prozent des Rech-nungsbetrags ersetzt, leistet etwa so viel wie einer, der 50 Prozent ohne Anrech-nung des Kassenzuschusses ersetzt.

Was gilt als Zahnersatz? Je mehr Leistungen der Versicherer bezu-schusst, desto besser. Achten Sie beson-ders auf Inlays (Gussfüllungen aus Metall

oder Keramik anstelle von Amalgam) und Implantate. Tipp: Wünschen Sie Leistungen für Im-plantatversorgung, sollte die Versicherung sowohl für das im Kiefer verankerte Im-plantat als auch für den darauf befestigten Zahnersatz (Suprakonstruktion) zahlen.

Sind Leistungen eingeschränkt? Je weniger Leistungen ein Vertrag aus-schließt oder einschränkt, desto besser. Manchmal sind Verblendungen an hin-teren Zähnen ausgeschlossen oder es gibt Höchstbeträge für Inlays oder Implantate. Manche Tarife erstatten private Zahnarzt-honorare nur bis zum 2,3 -fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Tipp: Wählen Sie einen Tarif, der Zahn-arzthonorare bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz erstattet. Denn Zahnärzte dürfen für schwierigere Behandlungen höhere Ho-norare nehmen.

Test Zahnzusatzversicherung S. 46 Zähne, Brille, Heilpraktiker – Test der Paketangebote S. 62

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4/200762 VERSICHERUNGEN

Zähne, Brille, Heilpraktiker – die Versicherer schnüren

ganze Pakete mit Ergänzungsversicherungen für Kassen -

patienten. Unser Test zeigt, welche Angebote sinnvoll sind.

Zuerst die neue Krone, jetzt die stärkere Brille und dann rät der Arzt auch noch

zu Akupunktur gegen die Migräne. Das können viele Kassenpatienten nicht mal schnell aus ihrem Monatsgehalt bezahlen. Denn immer stärker müssen sie sich an den Kosten beteiligen oder sie ganz über-nehmen. Das Loch muss dann der Spar-strumpf oder eine private Versicherung füllen.

Für diese Lücken in der gesetzlichen Krankenversicherung bieten die privaten Versicherer Leistungspakete an. Am häu-figsten geht es um Zähne, Brillen und Heilpraktiker. Aber auch Extras wie Aus-landsreise-Krankenversicherungen, Kran -kenhaustagegeld, die Übernahme von Rei-seimpfungen oder Praxisgebühren werden dazugepackt. Ideal sind solche Pakete nicht. Denn der Kunde kann sich nicht das

zusammenstellen, was er wirklich braucht. Er muss das Paket so nehmen, wie es ist.

Einige Extras kann er günstiger einzeln abschließen. Eine Auslandsreise-Kranken-versicherung zum Beispiel ist wichtig, weil sie anders als die Kasse Behandlungen außerhalb von Europa erstattet und einen notwendigen Rücktransport nachhause bezahlt. Diese Versicherung gibt es aller-dings für ein paar Euro Jahresbeitrag als Einzelvertrag.

Versicherer zahlt nicht alles Ergänzungsversicherungen zur gesetzli-chen Krankenversicherung sind nicht so wichtig wie etwa eine private Haftpflicht-versicherung. Trotzdem können sie sinn-voll sein, wenn ein Patient zum Beispiel Wert auf hochwertigen Zahnersatz wie Im-plantate legt oder auf den Besuch beim

Heilpraktiker, den die Kasse gar nicht be-zahlt. Allerdings sind die Leistungen der Versicherung meist auf Höchstbeträge be-grenzt. Der Patient muss dann einen Teil der Kosten immer noch selbst tragen.

Wir haben 82 Pakettarife untersucht, die unsere Mindestanforderungen erfüllen (siehe S. 65). Hinzu kamen noch zwölf spezielle Seniorentarife.

Die Angebote der Krankenkassen haben wir nicht untersucht, weil sie nur den Mit-gliedern zugänglich sind. Wer ein Angebot von seiner Kasse erhält, sollte dieses auf je-den Fall mit den Tarifen, die allen zugäng-lich sind, vergleichen.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Rabatte für die Mitglieder einer Kasse nur gering sind. Eine teure Versiche-rung wird dadurch nicht attraktiv. Das gilt für die Versicherungspakete genauso wie für die reinen Zahnzusatzversicherungen. Es ist gut möglich, dass der Kunde die ge-wünschten Leistungen mit einem Tarif aus unserem Test günstiger bekommt.

Besonders genau haben wir uns die Zu-schüsse zu Zähnen, Brillen und Kontakt-linsen sowie zu Heilpraktikerbehandlun-gen angeschaut. Dabei hat sich gezeigt, dass sich die Preise und Leistungen in allen drei Fällen stark unterscheiden.

Kunden, denen es vor allem um eine sehr hohe Kostenerstattung für Zahnersatz und Implantate geht, sind am besten mit einem reinen Zahnzusatztarif bedient (sie-he S. 59 und 60). Wer mit etwas weniger zufrieden ist, findet auch bei den Ergän-zungspaketen günstige Angebote.

EXTRAS RICHTIG AUSWÄHLEN

Zusatzversicherungen für Kassenpatienten

Für Lücken im gesetzlichen Schutz sind die privaten Ergänzungsversicherungen gedacht. Die Kassen zahlen für Akupunktur oder eine Brille nur selten und bei Zahnimplantaten bleiben hohe Kosten am Patienten hängen.

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4/2007 VERSICHERUNGEN 63

Reine Heilpraktikertarife gibt es nicht. Der mit 8 Euro Monatsbeitrag für einen 43-jährigen Mann besonders günstige Ta-rif „Komfort“ der Bayerischen Beamten Versicherung (BBV) umfasst neben um-fangreichen Heilpraktikerleistungen auch noch Kurtagegeld und Zuschüsse für Seh-hilfen und Arzneimittel, die von der Kasse nicht bezahlt werden.

Geld für Brillen und Kontaktlinsen gibt es ebenfalls nur im Paket mit anderen Leistungen.

Heilpraktiker auf eigene Rechnung „Der beste Arzt ist die Natur. Sie heilt drei Viertel aller Krankheiten und spricht nie Böses über einen Kollegen“, sagte der grie-chische Arzt Galen zweihundert Jahre nach Christi Geburt. Auf diese Erkenntnis beru-fen sich die etwa 20 000 Heilpraktiker in Deutschland. Bei den Patienten finden Naturheilverfahren immer mehr Anklang.

Nach einer Emnid-Umfrage aus dem Jahr 2004 bevorzugten 51 Prozent der Be-fragten einen Arzt mit der Zusatzbezeich-nung Naturheilverfahren gegenüber einem reinen Schulmediziner. Doch bislang be-zahlen die Kassen weder die Behandlung beim Heilpraktiker noch alle Naturheil-verfahren, die Ärzte anbieten.

Eine Ausnahme ist die Akupunktur. Seit dem Jahr 2006 zahlen die Kassen, wenn es um chronische Knie- und Rückenschmer-zen geht. Bei vielen anderen Anwendungs-möglichkeiten der Nadeltechnik wie Mi-gräne muss der Kranke aber noch immer selbst in die Tasche greifen.

Nicht jede Therapie versichert Geht ein Patient bevorzugt zum Heilprak-tiker, kann sich eine Ergänzungsversiche-rung lohnen. Allerdings bezahlen auch die privaten Versicherer nicht alles, was Heil-praktiker anbieten. Die meisten Tarife ori-entieren sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker oder am Hufeland-Verzeich-nis. Sie listen gebräuchliche Therapien auf.

Zuschüsse gibt es zum Beispiel für Aku-punktur und Akupressur, zum Teil auch für Chiropraktik und traditionelle chinesi-sche Medizin. Legt jemand Wert auf be-stimmte Naturheilverfahren, sollte er vor Abschluss einer Versicherung abklären, ob

der Tarif wirklich diese spezielle Behand-lung abdeckt.

Was für die meisten Tarife gilt, hat auch die BBV für ihren günstigen „Kom-fort“-Tarif geregelt: Sie bezahlt die Rech-nung des Heilpraktikers nicht komplett. Sie übernimmt 80 Prozent der Kosten, jedoch maximal 500 Euro pro Jahr.

Das ist nicht allzu viel, denn allein eine Akupunkturbehandlung bei Migräne dau-ert oft mehrere Sitzungen und kostet um die 750 Euro. Der Patient bekäme also nur zwei Drittel der Kosten erstattet.

Besser sieht es mit dem Tarif AM8 der DKV aus, der unseren Modellkunden

UNSER RAT Gezielt versichern. Versichern Sie mög-lichst nur die Leistungen, die Sie wirklich brauchen.

Dreierpaket. Wer für Zähne, Brille und Heilpraktiker umfangreiche Zuschüsse möglichst preiswert bekommen möchte, ist mit dem GKVplus der Debeka und EST der HanseMerkur gut bedient.

Heilpraktiker. Policen, die nur Behand-lungen beim Heilpraktiker abdecken, gibt es nicht. Günstige Pakete mit umfangrei-chen Leistungen sind zum Beispiel Kom-fort der BBV und AM8 der DKV.

Zähne. Wenn es Ihnen nur auf eine sehr hohe Leistung für Zahnersatz ankommt, bekommen Sie diese in einem reinen Zahnzusatztarif günstiger. Die Angebote finden Sie auf Seite 59.

Brille. Eine Versicherung nur wegen der Leistung für Brille oder Kontaktlinsen ab-zuschließen, lohnt sich meistens nicht.

Senioren. Bevor Sie sich mit geringen Leis-tungen in einem Seniorentarif zufrieden- geben, schauen Sie sich die herkömm-lichen Tarife mit höheren Leistungen an, die keine Altersbeschränkung haben. 0F

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Test Zahnzusatzversicherung S. 46 Zähne, Brille, Heilpraktiker – Test der Paketangebote S. 62

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Zusatzversicherungen für Kassenpatienten

4/200764 VERSICHERUNGEN

10 Euro im Monat kostet, 2 Euro mehr als der BBV-Tarif. Hier gibt es keine jährliche Obergrenze. Der Kunde erhält immer 80 Prozent der Kosten.

Wenig Zuschuss zur Brille An Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlin-sen für Erwachsene beteiligen sich die Kas-sen fast gar nicht mehr. Ausnahmen gelten nur bei schwerer Sehbeeinträchtigung und nach Augenverletzungen.

Aber auch die Ergänzungsversicherun-gen bezahlen nicht die gesamte Optiker-rechnung. Manche Versicherer leisten nur

nach einer Dioptrienveränderung, und der Höchstbetrag reicht oft nur für eine sehr preiswerte Brille.

Einen hohen Betrag bietet zum Beispiel die Barmenia mit 300 Euro im Pakettarif AN, allerdings nur alle zwei Jahre. Eine Frau, die mit 43 Jahren abschließt, bezahlt dafür 18 Euro pro Monat. Nach zwei Jah-ren hätte sie bereits 432 Euro investiert.

Sie hätte das Geld besser selbst ange-spart. Für Kunden, die nur an Zuschüssen für Sehhilfen interessiert ist, lohnt sich eine Ergänzungsversicherung meist nicht.

Privater Zusatzschutz kann die Leistungen der Krankenkasse ergänzen Einen Teil der Kosten müssen aber auch Patienten mit privater Ergänzungsversicherung selbst tragen.

Leistungs-bereich

Das zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Das zahlt die private Ergänzungsversicherung

Zahnersatz (wie Kronen, Brücken, Implantate)

j Festzuschuss in Höhe von 50 Prozent des Betrags, den die Kasse für die jeweilige Regelversorgung festgelegt hat. Die andere Hälfte und die Kosten einer höherwertigen Versorgung trägt der Patient.

j Bonus: Der Zuschuss erhöht sich auf 60 Prozent oder 65 Prozent, wenn der Patient seine Zähne gut gepflegt hat und die vergange-nen fünf oder zehn Jahre jährlich zur Vorsorge beim Zahnarzt war.

j Verblendungen von Kronen an Seitenzähnen und Implantate sind keine Regelversorgung. Der Patient erhält aber den Festzuschuss.

j Die meisten Tarife übernehmen 25 bis 70 Prozent der Gesamt -kosten oder zusammen mit dem Kassenzuschuss 45 bis 85 Prozent der Gesamtkosten einschließlich der privat zu tragenden Mehrkosten für höherwertige Versorgungen.

j Einige Tarife gewähren nur einen Zuschuss zur Regelversorgung (je nach Tarif 50 bis 100 Prozent der Restkosten).

j Manche Tarife erstatten keine Kosten für Implantate oder für Ver-blendungen an Seitenzähnen.

Inlays j Zuschuss für Inlays nur in Höhe der Kosten für eine normale Fül-lung (zum Beispiel aus Amalgam).

j Die meisten Tarife erstatten 25 bis 70 Prozent der Kosten oder zusammen mit dem Kassenzuschuss 45 bis 85 Prozent der Kosten.

j Einige Tarife erstatten jedoch keine Kosten für Inlays.

Heilpraktiker- behandlungen

j Keine Kostenübernahme, da Heilpraktiker keine Kassenzulassung besitzen.

j Die meisten Tarife zahlen für Leistungen aus dem Gebührenver-zeichnis für Heilpraktiker oder aus dem Hufeland-Verzeichnis.

j Erstattet werden 50 bis 80 Prozent jeder Rechnung – je nach Tarif jedoch maximal 260 Euro bis 1600 Euro im Jahr.

Versicherungs-schutz im Ausland

j In der EU und in Staaten, mit denen ein Sozialversicherungs-abkommen besteht, erhalten Patienten Heilbehandlungen in dem Umfang, wie ihn die dortige Krankenkasse vorsieht.

j Keine Kostenübernahme für Rücktransport nach Deutschland.

j Keine Kostenübernahme für Schutzimpfungen für private Reisen.

j Bei vorübergehendem Aufenthalt (wie im Urlaub) werden Be-handlungskosten im europäischen und im außereuropäischen Ausland erstattet (Leistung a in der Tabelle S. 66).

j Erstattung für medizinisch notwendige Krankenrücktransporte.

j Einige Tarife bezuschussen auch Reiseimpfungen (Leistung q).

Brillen und Kontaktlinsen

j Zuschuss zu Brillengläsern für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bis zu einer festgesetzten Obergrenze (Festbetrag); ab 14 nur bei einer Sehstärkenänderung von mindestens 0,5 Dioptrien.

j Zuschuss zu den Brillengläsern für Erwachsene nur, wenn eine schwere Sehbeeinträchtigung vorliegt.

j Höherer Zuschuss zu Kontaktlinsen für die obengenannten Patien-ten nur, wenn die Linsen medizinisch zwingend erforderlich sind.

Erstattung für Kinder und Erwachsene für Brille oder Kontaktlinsen

j entweder bei einer Sehstärkenänderung von mindestens 0,5 Dioptrien 80 bis 100 Prozent der Kosten, je nach Tarif begrenzt auf 100 bis 255 Euro, oder

j einmal jährlich 80 Prozent der Kosten, je nach Tarif jedoch maxi-mal 100 bis 200 Euro, oder

j alle zwei oder drei Jahre 50 bis 100 Prozent der Kosten – je nach Tarif jedoch maximal 130 bis 300 Euro.

Naturheil- verfahren durch Ärzte

j Kostenübernahme möglich auch für Verfahren, die von der Schul-medizin abweichen (wie Homöopathie), sofern diese nicht wegen zu geringem Therapienutzen explizit von der Kassenversorgung ausgeschlossen sind (wie Balneofototherapie).

j Einige Tarife leisten in begrenztem Umfang auch für Behand -lungen bei einem Arzt für Naturheilkunde, die die Kasse nicht übernimmt (wie Bioresonanztherapie) sowie für die verordneten Medikamente (Leistungen s und g in der Tabelle S. 66).

Bitte lesen Sie weiter auf Seite 68.

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4/2007 VERSICHERUNGEN 65

AUSGEWÄHLT j GEPRÜFT j BEWERTET ob der Tarif umfangreiche (S) oder geringere Leis-

tungen (U) oder keine Leistungen (T) bietet.

Zahnleistungen Die Symbole S und U haben die gleiche Bedeutung

wie in den Tabellen ab Seite 59. S = Der Tarif bietet umfangreiche Leistungen und

erfüllt mindestens diese Anforderungen:

Der Versicherer erstattet Kosten für Zahnersatz min-

destens in Höhe von 25 Prozent der Gesamtkosten

einschließlich privat vereinbarter Mehrleistungen.

Oder: Er erstattet zusammen mit dem Kassen-

zuschuss mindestens 45 Prozent der Gesamtkosten

einschließlich privat vereinbarter Mehrleistungen.

Oder: Der Versicherer erstattet mindestens 30 Pro-

zent der Restkosten, die von den Gesamtkosten ein-

schließlich privat vereinbarter Mehrleistungen nach

Abzug des Kassenzuschusses verbleiben. j Außerdem übernimmt der Versicherer Kosten für

Inlays mindestens in Höhe von 25 Prozent der Ge-

samtkosten, wenn die gesetzliche Kasse für eine

normale Füllung zahlt. Gibt es eine Leistungs -

obergrenze für jedes Inlay, darf diese nicht unter 80

Euro liegen, gibt es eine Leistungsobergrenze pro

Jahr, darf diese nicht unter 240 Euro liegen. j Auch für Implantate werden mindestens 25 Pro-

zent der Gesamtkosten übernommen. Gibt es eine

Leistungsobergrenze für jedes Implantat oder für

alle Implantate im Jahr, darf diese nicht unter 250

Euro ohne den Zahnersatz auf dem Implantat und

nicht unter 400 Euro mit Zahnersatz liegen. j Gibt es eine Leistungsobergrenze für die gesamte

Zahnersatzerstattung im Jahr, darf diese nicht unter

1 000 Euro liegen.

U = Geringere Leistungen für Zahnersatz und/oder

geringere Leistungen für Inlays oder Implantate.

T = Keine Kostenübernahme für Zahnleistungen.

Heilpraktikerleistungen S = Umfangreiche Leistungen. Der Versicherer

übernimmt mindestens 70 Prozent jeder Heilprak-

tikerrechnung bis zu einer jährlichen Obergrenze

von 500 Euro oder höher. Das heißt, von 750 Euro

Kosten für eine Akupunkturbehandlung werden

mindestens 500 Euro ersetzt. U = Geringere Leistungen. Der Versicherer über-

nimmt weniger als 70 Prozent der Kosten oder er

begrenzt die Erstattung auf unter 500 Euro im Jahr.

Das heißt, von 750 Euro für eine Akupunkturbe-

handlung werden weniger als 500 Euro ersetzt. T = Keine Kostenübernahme für Heilpraktikerleis-

tungen.

Brillen und Kontaktlinsen S = Umfangreiche Leistungen. Bei jeder Verände-

rung der Sehstärke übernimmt der Versicherer min-

destens 50 Prozent der Kosten für eine Sehhilfe bis

zu einer Obergrenze von 180 Euro oder höher. Das

heißt, von einer Brille im Wert von 360 Euro – 200

Euro für das Gestell, je 80 Euro für die Gläser – wer-

den bei jeder Dioptrienveränderung mindestens

180 Euro ersetzt.

Oder: Alle zwei Jahre übernimmt der Versicherer

mindestens 50 Prozent der Kosten für eine Sehhil-

fe bis zu einer Obergrenze von 180 Euro oder höher.

Das heißt, von einer Brille im Wert von 360 Euro –

200 Euro für das Gestell, je 80 Euro für die Gläser –

werden alle zwei Jahre auch ohne Dioptrienver-

änderung mindestens 180 Euro ersetzt.

Oder: Jedes Jahr übernimmt der Versicherer min-

destens 50 Prozent der Kosten für eine Sehhilfe bis

zu einer Obergrenze von 120 Euro oder höher. Das

heißt, von einer Brille im Wert von 360 Euro – 200

Euro für das Gestell, je 80 Euro für die Gläser – wer-

den jährlich auch ohne Dioptrienveränderung

mindestens 120 Euro ersetzt.

U = Geringere Leistungen. Der Versicherer über-

nimmt geringere Beträge oder er gewährt die Leis-

tung seltener als alle zwei Jahre oder nicht bei je-

der Dioptrienveränderung. Der Kunde bekommt die

Leistungen jedoch auch ohne dass sich die gesetz-

liche Krankenkasse an den Kosten beteiligt.

T = Keine Kostenübernahme für Brillen und Kon-

taktlinsen oder Kostenübernahme nur, wenn die

gesetzliche Krankenkasse auch einen Zuschuss

zahlt. Das tut sie bei Erwachsenen nur bei einer

schweren Sehbehinderung.

Höchsteintrittsalter In der Tabelle ab Seite 66 nennen wir das höchst-

mögliche Eintrittsalter. Als Eintrittsalter gilt das

Kalenderjahr des Versicherungsbeginns minus

Geburtsjahr. Höchsteintrittsalter 70 Jahre heißt: Ein

Kunde, der im Jahr 2007 sein 70. Lebensjahr voll-

endet, kann noch bis zum 31. Dezember 2007 ein-

treten.

Mindesteintrittsalter In der Tabelle mit Spezialangeboten für Senioren

auf S. 68 nennen wir das Mindesteintrittsalter. Es

wird ebenfalls berechnet als Differenz aus dem

Kalenderjahr des Versicherungsbeginns und dem

Geburtsjahr. Mindesteintrittsalter 61 Jahre heißt:

Ein Kunde, der im Jahr 2007 sein 61. Lebensjahr

vollendet, kann schon ab dem 1. Januar 2007 ein-

treten.

FINANZtest hat Ergänzungstarife aller privaten

Krankenversicherer untersucht, die jedem Kunden

offenstehen. Nicht aufgenommen haben wir die

Tarife der Continentalen und die Tarife der LKH, da

diese Gesellschaften nicht bereit waren, uns die er-

forderlichen Daten zur Verfügung zu stellen.

Berücksichtigt wurden Angebote, die keine Selbst-

beteiligung vorsehen und die nicht mit weiteren

Tarifbausteinen kombiniert werden müssen.

Nicht aufgenommen haben wir Optionstarife für

junge Versicherte, bei denen nach wenigen Jahren

oder mit dem Erreichen eines festgelegten Höchst-

alters der Versicherungsschutz endet oder der Kun-

de auf einen anderen Tarif umsteigen muss.

Ebenfalls nicht berücksichtigt haben wir j Tarifkombinationen, die neben Kosten für Zahn-

ersatz oder ambulante Leistungen auch Kosten für

die Chefarztbehandlung im Krankenhaus erstatten, j ambulante Zusatz- oder Kostenerstattungstarife,

die die Kosten für privatärztliche Behandlung bei

niedergelassenen Ärzten tragen.

Beide Tarifarten sind mit den übrigen Angeboten in

der Untersuchung nicht vergleichbar.

Versicherungspakete für alle, S. 66 In diese Marktübersicht wurden Tarife aufgenom-

men, die folgende Mindestleistungen bieten: j entweder Leistungen sowohl für Zahnersatz als

auch für Heilpraktikerbehandlungen und für Brillen

und Kontaktlinsen (egal in welcher Höhe) oder j umfangreiche Leistungen (S) in wenigstens ei-

nem dieser drei Bereiche (siehe Leistungsumfang).

Angegeben sind die auf volle Euro gerundeten

Monatsbeiträge für gesunde Neukunden mit einem

Eintrittsalter von 43 Jahren. Jüngere Neukunden

zahlen etwas weniger, ältere etwas mehr, da die

Tarife in dieser Marktübersicht nach Art der Lebens-

versicherung kalkuliert sind, also eine Alterungs-

rückstellung bilden.

Spezialangebote für Senioren, S. 69: Die geforderten Mindestleistungen waren hier

geringer als bei den Versicherungspaketen für alle.

Die Ergänzungstarife für Senioren mussten lediglich

Leistungen entweder für Zahnersatz oder für Heil-

praktikerbehandlungen oder für Sehhilfen vor-

sehen – also mindestens ein U in einem dieser drei

Leistungsbereiche erhalten haben.

Wir nennen die gerundeten Monatsbeiträge für

gesunde Neukunden. Sie gelten unabhängig vom

Eintrittsalter. Die Tarife in dieser Tabelle sind nach

Art der Schadenversicherung kalkuliert. Solche Tari-

fe können im laufenden Vertrag altersabhängige

Beitragserhöhungen vorsehen. Wir haben aber nur

Tarife aufgenommen, deren Beitrag ab dem Min-

desteintrittsalter nicht mehr altersabhängig steigt.

Außerdem haben wir nur Tarife ohne Höchstein-

trittsalter aufgenommen, die der Versicherer nur in

den ersten drei Vertragsjahren kündigen kann.

Leistungsumfang Wir haben nur Leistungen in der Tabelle dargestellt,

die in den Versicherungsbedingungen festgeschrie-

ben sind. Für die drei wichtigsten Ergänzungsleis-

tungen haben wir mit Symbolen gekennzeichnet,

0

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Test Zahnzusatzversicherung S. 46 Zähne, Brille, Heilpraktiker – Test der Paketangebote S. 62

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Zusatzversicherungen für Kassenpatienten

4/200766 VERSICHERUNGEN

Zähne, Brille, Heilpraktiker: Versicherungspakete für alle

Anbieter (Adressen S. 97)

Tarif Monatsbeitrag (Euro)

Leistungsumfang Höchst-eintritts-

alter (Jahre)

Eintrittsalter 43 Jahre Zuschuss zu Kosten für … Weitere Leistungen (a–t) Mann Frau Zahn-

leistungen Heilprak -tikerleis- tungen

Brillen und

Kontakt-linsen

Allianz1) 724 Plus 13 18 S U U a, m 646)

Allianz1) Z65 13 16 S T T a 646)

Allianz1) Z65+AP 18 24 S U U a, m 646)

Allianz1) AB + Z65 35 56 S S S a, h, m, n ,s 646)

Arag 281 6 8 U U U a,i 65

Arag 282+283 17 21 S U U a, i 65

Axa EG basis 12 17 S U U a 70

Barmenia AN 12 18 T S S a, s Ohne

Barmenia AN + ZG 31 42 S S S a, s Ohne

Bayer. Beamten-KK ZG 8 9 U T S a, e 706)

Bayer. Beamten-KK ZG plus 14 16 U T S a 706)

Bayer. Beamten-KK ZG + KombiPrivat 20 23 U S S a, c, i, j, n, q, s 70

Bayer. Beamten-KK/UKV ZahnPlus5) 16 17 S T U a 60

Bayer. Beamten-KK/UKV ZahnPlus + KombiPrivat5) 27 32 S S U a, c, i, j, n, q, s 60

Bayer. Beamten-KK/UKV ZahnOnTop + KombiPrivat5) 18 23 U S T c, i, j, n, q, s 60

BBV Klassik 16 19 S T U a, h, i, t 64

BBV Komfort 8 14 T S U d, j, k, s 64

BBV Klassik + Komfort 25 33 S S S a, d, h, i, j, k, s, t 64

Central GZE1 11 14 S T U a, c, e, m 646)

Central GZEX 1 25 34 S S U a, c, e, m 646)

Concordia AZ+AZ Plus 14 16 U S U a, c, e, h, i, m, t 64

DBV-Winterthur 035 9 13 S U U s 65

DBV-Winterthur Premium 28 33 S S U a, h, k, m, n, s, t 65

DBV-Winterthur 030 8 12 U U U a, h, j, k, o, s, t 65

Debeka AZplus 8 8 S T T a Ohne

Debeka GKVplus 16 21 S S S a, k, s Ohne

Debeka AZplus+GA 21 32 S S U a, h, i, j, k, o, s, t Ohne

Deutscher Ring med 100 15 21 T S S a, c, h, i, j, m, n, o, q, s, t 65

Deutscher Ring dent 50+med 100 18 24 U S S a, c, h, i, j, m, n, o, q, s, t 65

Deutscher Ring dent+ + med100 35 46 S S S a, c, h, i, j, m, n, o, q, s, t 65

DEVK ETG Plus 20 21 U4) S U a, s 656)

DKV AZT 18 25 S2) S U d, h, j, k, s 70

DKV AM7 + AZT 24 33 S2) S S a, d, h, j, k, s 70

DKV AM8 10 14 U2) S U a 70

Gothaer MediTop2 20 26 U S U a, b 646)

Gothaer MediAmbulant 16 26 T S S h, i, j, o, p, s, t 646)

Gothaer AE 14 20 U U S a, i 646)

Gothaer MediAmbulant + ZEG 24 35 U S S h, i, j, o, p, s, t 646)

Gothaer MediAmbulant + MediDent 30 43 S S S h, i, j, o, p, s, t 646)

Hallesche AE 3 16 19 S U U a, e, h, t 65

HanseMerkur ES 12 13 U T S a, c, i, m Ohne

HanseMerkur EST 18 24 S S S a, c, i, j, m, o, q, s 65

Huk-Coburg AZZ 21 30 U S S a, h, i, j, o, s, t 656)

Huk-Coburg AZZplus 28 39 S S S a, h, i, j, o, s, t 656)

Inter GE1+GZE1 12 17 S4) U U a, b, g, l, q 70

Inter GE2 17 20 T S U a, c, h, i, j, l, m, n, p, q, s, t 70

Inter GE2+GZE1 22 26 S4) S U a, c, h, i, j, l, m, n, p, q, s, t 70

KarstadtQuelle GE D 7 9 S T U - 70

LVM EG-Basis 10 12 U U U - 646)

LVM EG-Komfort 15 18 S S U - 646)

Mannheimer ZAZ 43 50 S S U h, i, s, t 60

Wenn Sie sich nur für Extras beim Zahnersatz interessieren, beachten Sie die reinen Zahnzusatztarife auf Seite 59.

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4/2007 VERSICHERUNGEN 67

0

Anbieter (Adressen S. 97)

Tarif Monatsbeitrag (Euro)

Leistungsumfang Höchst-eintritts-

alter (Jahre)

Eintrittsalter 43 Jahre Zuschuss zu Kosten für … Weitere Leistungen (a–t) Mann Frau Zahn-

leistungen Heilprak -tikerleis- tungen

Brillen und

Kontakt-linsen

Mannheimer ZA2 50 17 20 T S U f, h, i, p, s, t 60

Mannheimer ZA2 75 31 36 T S S f, h, i, p, s, t 60

Münchener Verein 170 15 19 U T S a 60

Nürnberger EG 15 17 U U S a, b, m 606)

Nürnberger EG+ 24 26 U U S a, c, j, m, p 606)

Nürnberger MEG 26 28 U U S a, m, n 606)

Pax-Familienfürsorge ZEV (8) 22 25 U S T d 65

Pax-Familienfürsorge AZ (8) 17 19 T T S j, p 65

Pax-Familienfürsorge AZplus (8) 21 25 T T S h, i, j, p, s, t 65

R + V EG 3 10 12 T T S a, b, d 60

R + V EG 4 15 19 T U S a, b, d 60

R + V EG3+ZE30 22 25 S T S a, b, d 60

R + V EG4+ZE30 27 32 S U S a, b, d 60

Signal GE+GEplus 16 22 S S U a, d, h, i, t 60

Signal GE+GETop 24 31 S S U a, c, d, g, h, i, j, m, n, q, s, t 60

Süddeutsche WG+ZH40 25 33 S S U a, e, h Ohne

universa EZ2 23 32 T S S c, h, i, j, k, n, p, r, s, t 70

universa EZ2+GZ 31 41 U S S a, c, h, i, j, k, n, p, r, s, t 70

universa EZ1+GZ 23 30 U U S a, c, h, i, j, k, n, p, r, s, t 70

universa EZ2 + GZ Plus 41 52 S S S a, c, h, i, j, k, n, p, r, s, t 70

universa EZ1 + GZ Plus 32 41 S U S a, c, h, i, j, k, n, p, r, s, t 70

universa GZ Plus 17 21 S T U a, h, t 70

VGH3) AZT+AZP 23 32 S S S a, c, e, h, i, j, n, q, r, s, t 60

Victoria GE+GEP 12 16 U4) S U a, i 696)

Victoria GE + ZEG 13 16 S4) T U a, i 696)

Victoria GE+GEP+ZEG 19 24 S4) S U a, i 696)

Württembergische EG+ZG30 17 22 S U U c, i, m 65

Württembergische EGN 12 16 T U S c, h, i, m, r, t 65

Württembergische EGS 46 51 T U S c, h, i, j, k, m, r, t 65

Württembergische EGS+ZG30 56 61 S U S c, h, i, j, k, m, r, t 65

Württembergische EGN+ZG30 22 27 S U S c, h, i, m, r, t 65

S = Umfangreiche Leistungen. U = Geringere Leistungen (Erklärung siehe S. 65). T = Keine Leistungen.

D Angebot im Direktvertrieb 1) Eintrittsalter von 44 statt 43 Jahren zugrunde gelegt, da hier das angebrochene

Lebensjahr gilt. 2) Für Inlays gilt: nur Gold-Inlays ohne Verblendung. 3) Geschäftsgebiet nur Bremen und Niedersachsen. 4) Erstattung begrenzt auf den 2,3-fachen Satz der privatzahnärztlichen Gebühren-

ordnung (GOZ). 5) Gemeinsamer Tarif von Bayerischer Beamten KK und UKV (ein Versicherten-

bestand). 6) Für die Bestimmung des höchstmöglichen Eintrittsalters gilt hier das tatsächliche

Alter (vollendetes Lebensjahr) bei Versicherungsbeginn. Weitere Leistungen: a: Auslandsreise-Krankenversicherung mit Auslandsrücktransport. b: Krankenhaustagegeld (je nach Tarif 9 Euro bis 15 Euro pro Tag). c: Krankenhausaufenthalte: Vollständige oder begrenzte Übernahme der gesetzli-chen Zuzahlungen (10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr). d: Kurtagegeld für ambulante und stationäre Kuren (je nach Tarif 5 Euro bis 20 Euro pro Tag). e: Kurtagegeld für stationäre Kuren (je nach Tarif 5 Euro bis 20 Euro pro Tag). f: Übernahme der Übernachtungskosten bei ambulanten Kuren (je nach Tarif maxi-mal 25 oder 50 Euro am Tag). g: Ambulante Wahlleistungen: Begrenzte Kostenübernahme für alle medizinisch notwendigen Leistungen niedergelassener Ärzte, die im Leistungskatalog der ge-setzlichen Krankenversicherung nicht enthalten sind (u. a. auch Naturheilverfahren und Vorsorgeuntersuchungen). h: Große Hilfsmittel (zum Beispiel Hörgeräte, Rollstühle): Vollständige oder be-grenzte Übernahme der Selbstbeteiligung von 10 Prozent und/oder der über die

Festbeträge der gesetzlichen Kassen hinausgehenden Kosten. i: Heilmittel (z. B. Massagen): Vollständige oder begrenzte Übernahme der Selbst-beteiligung von 10 Prozent und der Gebühr von 10 Euro je Verordnung. j: Arzneimittel: Vollständige oder begrenzte Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung von 10 Prozent, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro je Medikament. k: Arzneimittel: Begrenzte Übernahme auch von Kosten für Arzneimittel, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden (z. B. für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel). l: Ambulante Operationen im Krankenhaus: Vollständige oder begrenzte Kosten-übernahme für Chefarztbehandlung. m: Übernahme der vom gesetzlich Versicherten selbst zu tragenden Mehrkosten, wenn er ein teureres als das nächstgelegene geeignete Krankenhaus aufsucht. n: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen: Begrenzte Kostenübernahme für Unter-suchungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur bei einem kon-kreten Krankheitsverdacht übernimmt. o: Fahrtkosten: Begrenzte Kostenübernahme für Krankenfahrten und/oder Kranken-transporte zur ambulanten Behandlung. p: Praxisgebühr: Vollständige oder begrenzte Übernahme der Praxisgebühr von je 10 Euro im Quartal für den Besuch eines Arztes/Psychotherapeuten oder Zahnarztes. q: Reiseimpfungen: Vollständige oder begrenzte Kostenübernahme für Schutzimp-fungen vor Auslandsreisen. r: Häusliche Krankenpflege: Vollständige oder begrenzte Übernahme der Selbst-beteiligung von 10 Prozent und der Gebühr von 10 Euro je Verordnung. s: Naturheilverfahren (durch Ärzte): Begrenzte Kostenübernahme für Naturheilver-fahren, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt (z. B. Bioreso-nanztherapie) einschließlich der verordneten Medikamente. t: Kleine Hilfsmittel (z. B. Gummistrümpfe, orthopädische Einlagen): Vollständige oder begrenzte Übernahme der Selbstbeteiligung von 10 Prozent und/oder der über die Festbeträge der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehenden Kosten.

Stand: 1. Februar 2007

Test Zahnzusatzversicherung S. 46 Zähne, Brille, Heilpraktiker – Test der Paketangebote S. 62

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4/200768 VERSICHERUNGEN

Spezielle Versicherungspakete für Senioren

Anbieter (Adressen S. 97)

Tarif Monatsbeitrag (Euro)

Leistungsumfang Mindest-eintritts-

alter (Jahre)

altersunabhängig Zuschuss zu Kosten für … Weitere Leistungen (a–t) Mann Frau Zahn-

leistungen Heilprak -tikerleis- tungen

Brillen und

Kontakt-linsen

Bayer. Beamten-KK/UKV1) ZahnPlus61 20 20 S T U a 61

Central BestAktiv 16 16 S T U a 503)

Debeka GKV55plus 14 15 S T S a, k 553)

DEVK ETG 65 13 13 U2) T U a 653)

DEVK ETGZ65 + ITG 21 21 S T U a, i 653)

LVM EG-Basis 65 16 17 U U U - 653)

LVM EG-Komfort 65 23 24 S S U - 653)

Signal GE-Aktiv-Plus 29 29 S T U a, c, d, h, i, j, m, t 61

Signal GE-Aktiv 15 15 U T U a, d, i 61

Süddeutsche WGZ2 10 11 U T U a 55

Süddeutsche WGZ3 17 17 U T U a, e 55

Süddeutsche WGZ4 31 38 S U U a, e 55

1) Gemeinsamer Tarif von Bayerischer Beamten KK und UKV (ein Versicherten-bestand).

2) Erstattung begrenzt auf den 2,3-fachen Satz der privatzahnärztlichen Gebühren-ordnung (GOZ).

3) Für die Bestimmung des Mindesteintrittsalters gilt hier das tatsächliche Alter (vollendetes Lebensjahr) bei Versicherungsbeginn.

Weitere Leistungen: a: Auslandsreise-Krankenversicherung mit Auslandsrücktransport. b: Krankenhaustagegeld (je nach Tarif 9 Euro bis 15 Euro pro Tag). c: Krankenhausaufenthalte: Vollständige oder begrenzte Übernahme der gesetzli-chen Zuzahlungen (10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Jahr). d: Kurtagegeld für ambulante und stationäre Kuren (je nach Tarif 5 Euro bis 20 Euro pro Tag). e: Kurtagegeld für stationäre Kuren (je nach Tarif 5 Euro bis 20 Euro pro Tag). f: Übernahme der Übernachtungskosten bei ambulanten Kuren (je nach Tarif maxi-mal 25 oder 50 Euro am Tag). g: Ambulante Wahlleistungen: Begrenzte Kostenübernahme für alle medizinisch notwendigen Leistungen niedergelassener Ärzte, die im Leistungskatalog der ge-setzlichen Krankenversicherung nicht enthalten sind (u. a. auch Naturheilverfahren und Vorsorgeuntersuchungen). h: Große Hilfsmittel (zum Beispiel Hörgeräte, Rollstühle): Vollständige oder be-grenzte Übernahme der Selbstbeteiligung von 10 Prozent und/oder der über die Festbeträge der gesetzlichen Kassen hinausgehenden Kosten. i: Heilmittel (z. B. Massagen): Vollständige oder begrenzte Übernahme der Selbst-beteiligung von 10 Prozent und der Gebühr von 10 Euro je Verordnung. j: Arzneimittel: Vollständige oder begrenzte Übernahme der gesetzlichen Zuzahlung

von 10 Prozent, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro je Medikament. k: Arzneimittel: Begrenzte Übernahme auch von Kosten für Arzneimittel, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden (z. B. für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel). l: Ambulante Operationen im Krankenhaus: Vollständige oder begrenzte Kosten-übernahme für Chefarztbehandlung. m: Übernahme der vom gesetzlich Versicherten selbst zu tragenden Mehrkosten, wenn er ein teureres als das nächstgelegene geeignete Krankenhaus aufsucht. n: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen: Begrenzte Kostenübernahme für Unter-suchungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur bei einem kon-kreten Krankheitsverdacht übernimmt. o: Fahrtkosten: Begrenzte Kostenübernahme für Krankenfahrten und/oder Kranken-transporte zur ambulanten Behandlung. p: Praxisgebühr: Vollständige oder begrenzte Übernahme der Praxisgebühr von je 10 Euro im Quartal für den Besuch eines Arztes/Psychotherapeuten oder Zahnarztes. q: Reiseimpfungen: Vollständige oder begrenzte Kostenübernahme für Schutzimp-fungen vor Auslandsreisen. r: Häusliche Krankenpflege: Vollständige oder begrenzte Übernahme der Selbst-beteiligung von 10 Prozent und der Gebühr von 10 Euro je Verordnung. s: Naturheilverfahren (durch Ärzte): Begrenzte Kostenübernahme für Naturheilver-fahren, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt (z. B. Bioreso-nanztherapie) einschließlich der verordneten Medikamente. t: Kleine Hilfsmittel (z. B. Gummistrümpfe, orthopädische Einlagen und Schuhe): Vollständige oder begrenzte Übernahme der Selbstbeteiligung von 10 Prozent und/oder der über die Festbeträge der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen-den Kosten. Stand: 1. Februar 2007

Einige Tarife ohne Altersbeschränkung finden Sie auch auf den Seiten 66 und 67, teilweise sogar mit höheren Leistungen.

Schwache Seniorentarife Viele der Zusatzpakete schließen Senioren von vornherein durch ein Höchsteintritts-alter zwischen 60 und 70 Jahren aus. Auf eine Altersbegrenzung verzichten nur die Barmenia, die Debeka, die HanseMerkur im Tarif ES und die Süddeutsche.

Einige Versicherer bieten hingegen spe-zielle Seniorentarife an. Im Unterschied zu

den herkömmlichen Tarifen müssen Se-nioren, die beim Abschluss der Versiche-rung schon älter sind, hier nicht mehr be-zahlen als jüngere.

Einen besonderen Vorteil bieten die zehn der zwölf Seniorenpakete, die eine Auslandsreise-Krankenversicherung ent-halten. Die Versicherer können diese Pake-te nach Ablauf von drei Jahren nicht mehr kündigen. Kunden mit einem Einzelver-

Fortsetzung von Seite 64. trag über eine Reisekrankenversicherung kann das passieren.

Allerdings lassen die übrigen Leistungen der Seniorenpakete zu wünschen übrig. Nur die LVM schließt umfangreiche Heil-praktikerleistungen ein. Auch beim Zahn-ersatz oder der Brille sind die Angebote nur mäßig. Deshalb ist es ratsam, es zuerst bei den herkömmlichen Versicherungen ohne Altersbegrenzung zu versuchen. j

Test Zahnzusatzversicherung S. 46 Zähne, Brille, Heilpraktiker – Test der Paketangebote S. 62

Page 16: Zusatzversicherungen für Kassenpatienten · 2012-09-13 · Barmenia, Deutscher Ring, HanseMerkur und LVM an. Ältere haben deshalb viel we-niger Auswahl. Auch spezielle Senioren-angebote,

Falls das Angebot auf Personengruppen oder Regionen beschränkt ist, siehe Hinweis in (...)

ZUSATZVER -SICHERUNGEN FÜR KASSEN -PATIENTEN Seite 46-68

Allianz Private Kranken-versicherungs-AG, Fritz-Schäffer-Str. 9, 81737 München, Tel. 0 180 1/11 22 88, www.gesundheit. allianz.de

Alte Oldenburger Kran-kenversicherung VVaG, Moorgärten 12–14, 49377 Vechta, Tel. 0 44 41/90 50, www.alte- oldenburger.de

Arag Krankenvers.-AG, Prinzregentenplatz 9, 81675 München, Tel. 0 89/41 24 02, www.arag.de

Axa Krankenvers. AG, Colonia-Allee 10–20, 51067 Köln, Tel. 0 180 3/55 66 22, www.axa.de

Barmenia Kranken- versicherung aG, Kronprinzenallee 12–18, 42094 Wuppertal, Tel. 02 02/4 38 00, www.barmenia.de

Bayerische Beamten-krankenkasse AG, Maximilianstr. 53, 81537 München, Tel. 0 89/21 60 88 88, www.vkb.de

BBV Krankenvers. AG, Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, Tel. 0 89/6 78 70, www.bbv.de

Central Krankenvers. AG, Hansaring 40–50, 50670 Köln, Tel. 02 21/1 63 60, www.central.de

Concordia Kranken- versicherungs-AG, Karl-Wiechert-Allee 55, 30625 Hannover, Tel. 05 11/5 70 10, www.concordia.de

Continentale Kranken-versicherung aG, Ruhrallee 94, 44139 Dortmund, Tel. 02 31/9 19 24 40, www.continentale.de

DBV-Winterthur Kran-kenversicherung AG, Frankfurter Str. 50, 65172 Wiesbaden, Tel. 0 180 3/20 21 50, www.dbv-winterthur.de

Debeka Krankenver-sicherungsverein aG, 56058 Koblenz, Tel. 02 61/4 98 13 99, www.debeka.de

Deutscher Ring Kran-kenvers.verein aG, Ludwig-Erhard-Str. 22, 20459 Hamburg, Tel. 0 40/35 99 77 33, www.deutscherring.de

DEVK Krankenvers.-AG, Riehler Str. 190, 50735 Köln, Tel. 0 180 2/75 77 57, www.devk.de

DKV Deutsche Kranken-versicherung AG, 50594 Köln, Tel. 0 180 1/35 81 00, www.dkv.com

Gothaer Kranken- versicherung AG, Arnoldiplatz 1, 50969 Köln, Tel. 02 21/3 08 00, www.gothaer.de

Hallesche Kranken- versicherung aG, Reinsburgstr. 10, 70178 Stuttgart, Tel. 07 11/66 03 99, www.hallesche.de

HanseMerkur Kranken-versicherung aG, Siegfried-Wedells- Platz 1, 20352 Hamburg, Tel. 0 40/4 11 90, www.hansemerkur.de

Huk-Coburg Kranken-versicherung AG, Willi-Hussong-Str. 2, 96447 Coburg, Tel. 0 95 61/96 31 23, www.huk.de

Inter Krankenvers. aG, Erzbergerstr. 9–15, 68165 Mannheim, Tel. 06 21/42 74 27, www.inter.de

KarstadtQuelle Kran-kenversicherung AG, Karl-Martell-Str. 60, 90431 Nürnberg, Tel. 0 800/5 55 40 00, www.kqv.de

LKH Landeskrankenhilfe VVaG, Uelzener Str. 120, 21335 Lüneburg, Tel. 0 41 31/72 50, www.lkh.de

LVM Krankenvers.-AG, Kolde-Ring 21, 48126 Münster, Tel. 02 51/7 02 29 32, www.lvm.de

Mannheimer Kranken-versicherung AG, Augustaanlage 66, 68165 Mannheim, Tel. 0 180 2/20 24, www.mannheimer.de

Mecklenburgische, Krankenvers.-AG, Berckhusenstr. 146, 30625 Hannover, Tel. 05 11/5 35 10, www. mecklenburgische.de

Münchener Verein Ver-sicherungsgruppe, 80283 München, Tel. 0 89/51 52 10 00, www.muenchener- verein.de

Neckermann Vers. AG, Karl-Martell-Str. 60, 90344 Nürnberg, Tel. 0 800/7 77 50 00, www.neckermann- versicherungen.de

Nürnberger Kranken-versicherung AG, Ostendstr. 100, 90334 Nürnberg, Tel. 09 11/53 15, www.nuernberger.de

Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen, Benrather Schloßallee 33, 40597 Düsseldorf, Tel. 02 11/9 96 3 0, www. familienfuersorge.de

R + V Krankenvers. AG, Taunusstr. 1, 65193 Wiesbaden, Tel. 06 11/53 30, www.ruv.de

Signal Iduna Gruppe, Joseph-Scherer-Str. 3, 44139 Dortmund, Tel. 02 31/13 50, www.signal-iduna.de

Süddeutsche Kranken-versicherung aG, Raiffeisenplatz 5, 70736 Fellbach, Tel. 07 11/5 77 8 6 98, www.sdk.de

UKV Union Krankenver-sicherung AG, Peter-Zimmer-Str. 2, 66123 Saarbrücken, Tel. 06 81/8 44 77 77, www.ukv.de

universa Kranken- versicherung aG, Sulzbacher Str. 1–7, 90489 Nürnberg, Tel. 09 11/5 30 70, www.universa.de

VGH Versicherungen, Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Tel. 05 11/36 20, www.vgh.de

Victoria Kranken- versicherung AG, Victoriaplatz 2, 40198 Düsseldorf, Tel. 02 11/4 77 43 59, www.victoria.de

Württembergische Krankenvers. AG, Gutenbergstr. 30, 70176 Stuttgart, Tel. 07 11/66 20, www. wuerttembergische.de

RISIKOLEBENS-VERSICHERUNG Seite 69-76

AachenMünchener Lebensversicherung AG, Robert-Schuman- Str. 51, 52066 Aachen, Tel. 02 41/45 60, Fax 02 41/4 56 45 10, [email protected], www.amv.de

Allianz Lebensvers.-AG, Reinsburgstr. 19, 70178 Stuttgart, Tel. 07 11/66 30, Fax 07 11/6 63 15 35, [email protected], www.allianz.de

Arag Lebensvers.-AG, Prinzregentenplatz 9, 81675 München, Tel. 0 89/41 24 01, Fax 0 89/41 24 25 25, [email protected], www.arag.de

Asstel Lebensvers. AG, Wiener Platz 4, 51175 Köln, Tel. 02 21/9 67 76 77, Fax 02 21/9 67 71 00, [email protected], www.asstel.de

Axa Lebensvers. AG, Colonia-Allee 10–20, 51067 Köln, Tel. 0 180 3/55 66 22, Fax 0 180 3/99 88 22, [email protected], www.axa.de

Barmenia Lebens- versicherung aG, Kronprinzenallee 12–18, 42094 Wuppertal, Tel. 02 02/4 38 00, Fax 02 02/4 38 28 46, [email protected], www.barmenia.de

Basler Lebens-Versiche-rungs-Gesellschaft, Basler Str. 4, 61352 Bad Homburg v. d. H., Tel. 0 61 72/1 30, Fax 0 61 72/1 32 00, [email protected], www.basler- securitas.de

Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG (Bayern,ehem. Reg.bez. Pfalz d. Landes Rhein-land-Pfalz), Maximilianstr. 53, 81535 München, Tel. 0 89/2 16 00, Fax 0 89/21 60 19 90, [email protected], www.vkb.de

BBV Bayerische Beamten Lebensversicherung aG, Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, Tel. 0 89/6 78 70, Fax 0 89/67 87 91 50, [email protected], www.bbv.de

CiV Lebensvers. AG, ProActiv-Platz 1, 40721 Hilden, Tel. 0 21 03/34 71 00, Fax 0 21 03/34 71 09, info@civ- versicherung.de, www.civ- versicherung.de

Condor Lebensvers.-AG, Admiralitätstr. 67, 20459 Hamburg, Tel. 0 40/3 61 39 0, Fax 0 40/3 61 39 91, condor-kundenservice @condor- versicherungsgruppe.de, www.condor- versicherungen.de

CosmosDirekt Lebens-versicherungs-AG, Halbergstr. 50–60, 66121 Saarbrücken, Tel. 06 81/9 66 66 66, Fax 06 81/9 66 66 33, [email protected], www.cosmosdirekt.de

DBV-Winterthur Lebensversicherung AG, Frankfurter Str. 50, 65178 Wiesbaden, Tel. 06 11/36 30, Fax 06 11/3 63 65 65, [email protected], www.dbv-winterthur.de

Debeka Lebensversiche-rungsverein aG, 56058 Koblenz, Tel. 02 61/4 98 13 99, Fax 02 61/4 98 11 99, [email protected], www.debeka.de

Deutsche Ärzteversiche-rung AG (Heilberufe), Colonia Allee 10–20, 51067 Köln, Tel. 02 21/14 82 27 00, Fax 02 21/14 82 14 42, marketing@ aerzteversicherung.de, www. aerzteversicherung.de

Deutsche Lebensver-sicherungs-AG (DLVAG), An den Treptowers 3, 12435 Berlin, Tel. 0 30/5 38 30, Fax 0 30/53 83 40 00, [email protected], www.allianz.de

Deutscher Ring Lebens-versicherungs-AG, Ludwig-Erhard-Str. 22, 20459 Hamburg, Tel. 0 40/35 99 77 11, Fax 0 40/35 99 36 36, service@ deutscherring.de, www.deutscherring.de

Dialog Lebensvers.-AG, Halderstr. 29, 86150 Augsburg, Tel. 08 21/31 90, Fax 08 21/3 19 15 33, [email protected], www.dialog-leben.de

Europa Lebensvers. AG, Piusstr. 137, 50931 Köln, Tel. 02 21/5 73 72 00, Fax 02 21/5 73 72 33, [email protected], www.europa.de

Familienfürsorge Lebensversicherung AG im Raum der Kirchen, Doktorweg 2–4, 32756 Detmold, Tel. 0 52 31/97 50, Fax 0 52 31/97 53 00, info@ familienfuersorge.de, www.familienfuersorge.de

Gothaer Lebensvers. AG, Gothaer Platz 2–8, 37083 Göttingen, Tel. 05 51/70 10, Fax 05 51/70 17 01, [email protected], www.gothaer.de

Gutingia Lebens- versicherung AG, Herzberger Landstr. 25, 37085 Göttingen, Tel. 05 51/9 97 60, Fax 05 51/9 97 67 35, [email protected], www.gutingia.de

Hamburg-Mannheimer Versicherungs-AG, 22287 Hamburg, Tel. 0 40/6 37 60, Fax 0 40/63 76 33 02, ksc@hamburg- mannheimer.de, www.hamburg- mannheimer.de

Hannoversche Lebens-versicherung AG, Karl-Wiechert-Allee 10, 30622 Hannover, Tel. 05 11/9 56 58 15, Fax 05 11/9 56 56 66, [email protected], www.hannoversche- leben.de

HanseMerkur Lebens-versicherung AG, Siegfried-Wedells- Platz 1, 20352 Hamburg, Tel. 0 40/4 11 90, Fax 0 40/41 19 32 57, [email protected], www.hansemerkur.de

Huk24 AG, Die Online-Versicherung, 96442 Coburg, www.huk24.de

Huk-Coburg Lebensver-sicherung AG, Willi-Hussong-Str. 2, 96446 Coburg, Tel. 0 180 2/15 31 53, Fax 0 180 2/15 34 86, [email protected], www.huk.de

Interrisk Lebens- versicherung AG, Karl-Bosch-Str. 5, 65203 Wiesbaden, Tel. 06 11/2 78 70, Fax 06 11/2 78 72 22, [email protected], www.interrisk.de

Itzehoer Lebensver-sicherungs-AG, Itzehoer Platz, 25521 Itzehoe, Tel. 0 48 21/77 30, Fax 0 48 21/7 73 88 88, [email protected], www.itzehoer.de

Karlsruher Lebens- versicherung AG, Friedrich-Scholl-Platz, 76112 Karlsruhe, Tel. 07 21/35 30, Fax 07 21/3 53 26 99, [email protected], www.karlsruher.de

KarstadtQuelle Lebens-versicherung AG, Karl-Martell-Str. 60, 90431 Nürnberg, Tel. 0 800/5 55 40 00, Fax 09 11/1 48 13 00, [email protected], www.kqv.de

Legal & General Service-GmbH, Richmodstr. 6, 50667 Köln, Tel. 0 180 3/72 44 76, Fax 02 21/92 04 23 01, info@ LegalundGeneral.de, www. LegalundGeneral.de

LVM Lebensvers.-AG, Kolde-Ring 21, 48126 Münster, Tel. 02 51/7 02 58 21, Fax 02 51/7 02 16 05, [email protected], www.lvm.de

mamax Lebensvers. AG, Augustaanlage 66, 68165 Mannheim, Tel. 0 800/62 62 92 66, Fax 06 21/4 57 45 05, [email protected], www.mamax.com

Münchener Verein Ver-sicherungsgruppe, 80283 München, Tel. 0 89/51 52 10 00, Fax 0 89/51 52 15 01, info@muenchener- verein.de, www.muenchener- verein.de

Neckermann Lebensver-sicherung AG, Karl-Martell-Str. 60, 90344 Nürnberg, Tel. 0 800/7 77 50 00, Fax 09 11/3 22 13 00, info@neckermann- versicherungen.de, www.neckermann- versicherungen.de

Neue Bayerische Beam-ten Lebensvers. AG, Thomas-Dehler-Str. 25, 81737 München, Tel. 0 89/6 78 70, Fax 0 89/67 87 91 50, [email protected], www.bbv.de

Öffentliche Versicherung Braunschweig (ehem. Land Braunschweig), Theodor-Heuss-Str. 10, 38122 Braunschweig, Tel. 05 31/20 20, Fax 05 31/2 02 15 00, [email protected], www.oeffentliche.de

Ontos Lebensvers. AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss, Tel. 0 180 3/33 31 00, Fax 0 180 3/33 31 01, [email protected], www.ontos.de

ÖSA Öffentliche Lebens-vers. Sachsen-Anhalt (Sachsen-Anhalt), Am Alten Theater 7, 39104 Magdeburg, Tel. 03 91/7 36 70, Fax 03 91/7 36 74 90, service.magdeburg@ oesa.de, www.oesa.de

PB Lebensvers. AG, ProActiv-Platz 1, 40721 Hilden, Tel. 0 21 03/34 51 00, Fax 0 21 03/34 51 09, info@pb- versicherung.de, www.pb- versicherung.de

Provinzial NordWest Le-bensversicherung AG (Gebiet Landschaftsver-band Westfalen-Lippe, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schles-wig-Holstein), Sophienblatt 33, 24114 Kiel, Tel. 04 31/6 03 47 00, Fax 04 31/6 03 28 01, [email protected], www.provinzial.de

Provinzial Rheinland Versicherungen (ehem. Reg.bez. Köln, Düssel-dorf, Koblenz, Trier), 40195 Düsseldorf, Tel. 02 11/97 80, Fax 02 11/9 78 17 00, [email protected], www.provinzial.com

R + V Lebensvers. AG, Taunusstr. 1, 65193 Wiesbaden, Tel. 06 11/53 30, Fax 06 11/5 33 45 00, [email protected], www.ruv.de

R + V Lebensvers. aG siehe R + V Lebensvers. AG

Signal Iduna Gruppe, Neue Rabenstr. 15–19, 20351 Hamburg, Tel. 0 40/4 12 40, Fax 0 40/41 24 40 26, [email protected], www.signal-iduna.de

Süddeutsche Lebensver-sicherung aG, Raiffeisenplatz 5, 70736 Fellbach, Tel. 07 11/5 77 88 98, Fax 07 11/5 77 88 88, info@sueddeutsche- leben.de, www.sueddeutsche- leben.de

SV Sparkassenversiche-rung (Baden-Württem-berg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen), Löwentorstr. 65, 70376 Stuttgart, Tel. 07 11/89 80, Fax 07 11/8 98 18 70, service@sparkassen versicherung.de, www.sparkassen versicherung.de

Swiss Life, Berliner Str. 85, 80805 München, Tel. 0 180 3/18 00 00, Fax 0 180 3/17 00 00, [email protected], www.swisslife.de

universa Lebens- versicherung aG, Sulzbacher Str. 1–7, 90489 Nürnberg, Tel. 09 11/5 30 70, Fax 09 11/53 07 16 76, [email protected], www.universa.de

VGH – Versicherungen (Bremen, Niedersachsen ohne ehem. Reg.bez. Braunschweig, Olden-burg), Schiffgraben 4, 30159 Hannover, Tel. 05 11/36 20, Fax 05 11/3 62 29 60, [email protected], www.vgh.de

VHV Lebensvers. AG, Constantinstr. 40, 30177 Hannover, Tel. 0 180 2/00 90 00, [email protected], www.vhv.de

Victoria Lebensvers.-AG, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf, Tel. 02 11/47 70, Fax 02 11/47 7 22 22, [email protected], www.victoria.de

Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherung AG, An der Alster 57–63, 20099 Hamburg, Tel. 0 40/2 86 50, Fax 0 40/28 65 33 69, service@ volksfuersorge.de, www.volksfuersorge.de

Volkswohl Bund Lebensversicherung aG, Südwall 37–41, 44139 Dortmund, Tel. 02 31/5 43 30, Fax 02 31/5 43 34 00, [email protected], www.volkswohl- bund.de

VPV Lebensvers.-AG, Mittlerer Pfad 19, 70499 Stuttgart, Tel. 07 11/13 91 01, Fax 07 11/13 91 31 31, [email protected], www.vpv.de

WGV-Schwäbische Lebensversicherung AG, Tübinger Str. 43, 70178 Stuttgart, Tel. 07 11/16 95 17 00, Fax 07 11/16 95 55 81, [email protected], www.wgv-online.de

Württembergische Le-bensversicherung AG, Gutenbergstr. 30, 70176 Stuttgart, Tel. 07 11/66 20, Fax 07 11/6 62 25 20, info@ wuerttembergische.de, www. wuerttembergische.de

WWK Lebensvers. aG, Marsstr. 37, 80335 München, Tel. 0 89/5 11 40, Fax 0 89/51 14 23 37, [email protected], www.wwk.de

Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG, Poppelsdorfer Allee 25–33, 53115 Bonn, Tel. 02 28/2 68 01, Fax 02 28/26 83 52, www.herold.de

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