abc der unternehmensgründung

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„ABC der Unternehmensgründun g“ 25-11-2015 Entrepeneurship Summit Vienna Vortrag: © Mag. Barbara Huber, Huber Unternehmensberatung www.barbara-huber.at

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Page 1: ABC der Unternehmensgründung

„ABC der Unternehmensgründung“

25-11-2015Entrepeneurship Summit

Vienna

Vortrag: © Mag. Barbara Huber, Huber Unternehmensberatung

www.barbara-huber.at

Page 2: ABC der Unternehmensgründung

2. Mai 2023 © Mag. Barbara Huber 2

Vorstellung

Mag. Barbara Huber (Huber Unternehmensberatung)www.barbara-huber.at (web)www.barbara-huber.at/blog

– Gründungs- und Unternehmensberaterin – Business- und Burnoutcoach– Fachbuchautorin– Speakerin und Referentin

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2. Mai 2023 © Mag. Barbara Huber 3

• So starten Sie Ihr Unternehmen erfolgreich, 2. Auflage, 2014, ISBN: 978-3-214-00807-9

• So führen Sie Ihre Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erfolgreich!, 2. Auflage 2015, ISBN: 978-3-214-00855-0

• So organisieren Sie Ihr Unternehmen erfolgreich!, 2014, ISBN: 978-3-214-00746-1

Meine Publikationen

Page 4: ABC der Unternehmensgründung

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1st step: Businessplan

Bestandteile eines Businessplans (1/3):

– Executive Summary (am Anfang!)– Unternehmensbeschreibung

(Name, Rechtsform, etc.)– Unternehmer/innen, Geschäftsführung und Team– Produkt oder Dienstleistung, gegebenenfalls

Nebengeschäfte

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1st step: Businessplan

Bestandteile eines Businessplans (2/3):

– Zielgruppe und für diese definierter USP– Marktumfeld und Konkurrenten– Standortplanung samt

Betriebsanlagengenehmigungen– Planungs- und Liquiditätsrechnungen

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1st step: Businessplan

Bestandteile eines Businessplans (3/3):

– Finanzierung (eigen/fremd) und Förderungen– Marketingkonzept– Kooperationen– Ausblick (kurz-, mittel- und langfristige Ziele des

Unternehmens )

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1st step: Businessplan

USP = unique selling proposition = Alleinstellungsmerkmal

Frage: Wo ist die pain (Qual) des Kunden und welchen gain (Zusatznutzen) können Sie bieten?

Häufigste Irrtümer: Preis = USP, Marktnische = langfristiger USP

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2nd step: Gründung

Achtung!3 verschiedene Themenkreise!

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Gewerberecht

• Beantragung der Gewerbeberechtigung persönlich bei Magistrat (Bezirkshaupt-mannschaft) oder online

• Achtung: bestimmte Gewerbe greifen ineinander! • Gebührenbefreiung bei Anwendbarkeit des

Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG)– Neueröffnung des Betriebes– Nicht innerhalb der letzten 15 Jahre ähnlich tätig– Keine Betriebsübertragung

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Steuerrecht

Einkommensteuer (1/2)• Meldung der Betriebseröffnung beim Finanzamt

– Wohnsitzfinanzamt bei Einzelunternehmen oder Betriebssitzfinanzamt bei Gesellschaft (Verf24 / Verf15 / Verf16)

– Unterschiedliche Formulare Kleinunternehmerregelung ausschließen? – Vorsicht bei Gewinnangaben!

• Einkünfte kumulieren sich– Progression beachten– Steuernachzahlung möglich– Vorauszahlungen in den Folgejahren beachten

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Steuerrecht

Einkommensteuer (2/2)

• Steuererklärungen ändern sich – Arbeitnehmerveranlagung (ugs. Lohnsteuerausgleich) entfällt – Einkommensteuererklärung bei Einzelunternehmern – Erklärung der Feststellung der Einkünfte bei Personengesellschaften– Körperschaftssteuererklärung bei Kapitalgesellschaften

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SteuerrechtUmsatzsteuer

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Kleinunternehmerregelung Regelbesteuerung

Umsatz unter 30.000,- EUR / JahrToleranzgrenze: 1x in 5 Jahren um 15%

Umsatz über 30.000,- EUR / Jahr oder auf Antrag (Achtung: 5 Jahre Bindung)

Rechnungen an Dritte ohne Angabe von Ust, Ausweis Endbetrag

Ausweis von Nettobetrag, USt-Satz und USt-Betrag, Bruttobetrag

Vermerk „Steuerbefreiung nach §6 /1/Z27 UStG“Kein Abzug von Vorsteuer Abzug von Vorsteuer bei

ordnungsgemäßer Rechnung möglichKeine Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA)

Abgabe von UVA (mtl. oder quartalsw.)

Abgabe USt-Erklärung bei Umsatz über TEUR 30

Abgabe USt-Erklärung Pflicht

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Sozialversicherungsrecht

• Meldung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (Formular wird zugesandt)

• Beiträge GSVG sind ab sofort zu zahlen– Kranken-, Pension-, Unfallversicherung– Rund EUR 2.000,- / Jahr (Senkung ab 2016)– Erleichterungen in den ersten 3 Jahren

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SozialversicherungsrechtBefreiungsbestimmungen aus der Kranken- und Pensionsversicherung:

– In den letzten 60 Kalendermonaten keine Pflichtversicherung nach GSVG oder bereits das 60. Lebensjahr vollendet UND

– Einkünfte (= Einnahmen – Ausgaben) < EUR 4.871,76/Jahr(Wert 2015) UND

– Umsätze < EUR 30.000,-/Jahr (Wert 2015)

Unfallversicherung bleibt bestehen: rund EUR 9,- / Monat

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Herzlichen Dank für IhreAufmerksamkeit!

Ich wünsche Ihnen viel Erfolgbei Ihrer beruflichen Laufbahn!

Mag. Barbara Huberwww.barbara-huber.at

http://de.slideshare.net/HuberUnternehmensberatung