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STANDLAUT! JAGD IN WALD UND FELD Rundbrief des Ökologischen Jagdvereins Bayern e.V. für Landwirte, Waldbesitzer, Jäger und Naturfreunde ÖKOLOGISCHER JAGD VEREIN BAYERN e.V. Geschäſtsstelle Kirchengasse 6 92268 Etzelwang Tel.: 09663-3453898 Fax: 09663-3453899 [email protected] www.oejv-bayern.de ViSdP: Dr. Wolfgang Kornder, 1. Vorsitzender ÖJV Bayern · Wegweisende Urteile des Verwaltungsgerichtshofes zur Festsetzung der Abschusspläne · Verordnung über die Änderung der Jagdzeiten für Schalenwild in Sanierungsgebieten in Oberbayern („Schonzeitauebung“) bis 2024 verlängert! · Die WaldApp des ÖJV Bayern ist online! · Markierungsbänder für Wildunfälle April 2019

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Page 1: Aktuelle Informationen für Jagdgenossenschaften ......Wildunfälle nehmen nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland zu. Mehr als 275.000 Wildunfälle mit einer Schadenshöhe

Aktuelle Informationen für Jagdgenossenschaften, Eigenjagdbesitzer, Waldbesitzervereinigungen und Naturschutzverbände

STANDLAUT!JAgD iN WALD UND FeLD

Rundbrief des Ökologischen Jagdvereins Bayern e.V.

für Landwirte, Waldbesitzer, Jäger und Naturfreunde

ÖkoLogischeR J a g d V e R e i N B a y e R N e . V .

Geschäftsstelle kirchengasse 692268 etzelwang

Tel.: 09663-3453898Fax: [email protected]

www.oejv-bayern.de

VisdP: dr. Wolfgang kornder,1. Vorsitzender ÖJV Bayern

· Wegweisende Urteile des Verwaltungsgerichtshofes zur Festsetzung der Abschusspläne· Verordnung über die Änderung der Jagdzeiten für Schalenwild in Sanierungsgebieten

in Oberbayern („Schonzeitaufhebung“) bis 2024 verlängert!· Die WaldApp des ÖJV Bayern ist online!· Markierungsbänder für Wildunfälle

April 2019

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STANDLAUT! JAgD iN WALD UND FeLDAktuelle Informationen für Jagdgenossenschaften, Eigenjagdbesitzer, Waldbesitzervereinigungen und Naturschutzverbände

Über den ÖJV

der Ökologische Jagdverein ist ein 1988 gegründeter Jagdverband, der sich der öko-logischen Jagd verpflichtet hat. Der ÖJV reformiert aktiv das deutsche Jagdwesen und trägt dazu bei, dass die Jagd auch in Zukunft in der Gesellschaft Akzeptanz findet. Der ÖJV sieht die Jagd als eine legitime Form der nachhaltigen Naturnutzung an. Die Ökolo-gie soll dabei als wertfreie Wissenschaft Grundlagen für die Jagd liefern, von der Waldbau, Natur-, Arten- und Tierschutz betroffen sind. Aufgabe der Jagd ist es, in der Kulturland-schaft ökologische und unzumutbare ökonomische Schäden zu verhindern und eine nach-haltige Nutzung der natürlichen Ressourcen zu ermöglichen.Wenn ein Jagdhund Wild gefunden hat, es stellt und dann verbellt, spricht man vom „Standlaut“. Analog stellen wir uns mit diesem Rundbrief aktuellen Themen aus der Jagd und nehmen einen Standpunkt ein.

Der Wald zeigt, ob die Jagd stimmt!

Neuer Imagefilm des ÖJV Bayern online Der ÖJV Bayern hat einen neuen Imagefilm herausgebracht. Wir laden Sie ein, sich den Film anzusehen. Zudem haben wir einen Film zu „Klimawandel und Jagd“ veröffentlicht. Sie finden beide Filme unter: https://www.oejv-bayern.de/service-und-infos/videos/ oder direkt auf unserem youtube-channel: https://www.youtube.com/channel/UCNiVr5nLvyK9Vs1vrYZGr7Q

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Wegweisende Urteile des Verwaltungsgerichtshofes zur Festsetzung der Abschusspläne

Mit den Beschlüssen zur Abschussplanung vom November 2018 hat der Bayerische Ver-waltungsgerichtshof (BayVGH) das Jagdwesen wieder vom Kopf auf die Füße gestellt. Der BayVGH bestätigte klar, dass der Grundsatz „Wald vor Wild“ der Intention unseres jagdli-chen Rechtswesens entspricht. Nach art 141, abs.1 Bayerische Verfassung liegt ein Verfas-sungsgebot vor, den Wald vor schäden durch zu hohe Wildbestände zu schützen.

Aus dem Bundesjagdgesetz, dem Bayerischen Jagdgesetz und dem Bayerischen Waldge-setz leitet sich das Gemeinwohlerfordernis ab. Der Wald liegt damit nicht nur im ökono-mischen, sondern auch im gesellschaftlichen Interesse. Demzufolge muss eine ordnungs-gemäße Waldwirtschaft neben den ökonomischen auch ökologische Ziele verfolgen. Wild-schäden haben deswegen nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine ökologische („Biodiversitäts-“) Komponente.

Der Wildbestand ist kein Standortsfaktor, der den Prozess der Waldverjüngung beeinflussen darf.

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Bei der Abschussplanung ist ein Interessensausgleich zwischen privaten und öffentlichen Belangen vorzunehmen. Die forstlichen Belange genießen gem. §1, Abs. 2, Satz 2 Bun-desjagdgesetz (Bayerisches Jagdgesetz art. 1 abs. 2, Nr. 3) dabei aber generell Vorrang vor der jagdlichen hege. dies hat der Jagdrevierinhaber bei der abschussplanung ebenso zu berücksichtigen wie die Jagdbehörden. Das gilt vor allem dann, wenn es sich wie bei der „Hege mit der Büchse“ um ein „überkommenes trophäenorientiertes Jagdinteresse“ handelt. Dem Forstlichen Gutachten kommt dabei berechtigter Weise und unstrittig eine zentrale Rolle zu. Auch ein Eigenjagdbesitzer ist nicht alleine auf der Welt und muss sich daran orientieren. Er hat – wie im zugrunde liegenden Verfahren gefordert – keinen An-spruch auf Verbiss.

Das Wild ist herrenlos. Das Jagdrecht ermöglicht nur ein Aneignungsrecht. Es gibt keinen Anspruch auf einen Wildverbiss, weder für den Grundeigentümer, den Jagdausübungsbe-rechtigten noch für den Naturschutz (Megaherbivoren!). Es gibt allerdings einen Anspruch auf schutz des Waldes vor schäden durch einen zu hohen Wildbestand. der Wildbestand ist kein Standortsfaktor, der den Prozess der Waldverjüngung beeinflussen darf.

Die Jagd nach dem Grundsatz „Wald vor Wild“ ist Teil der Waldpflege. Dies gilt auch und in besonderem Maße in Natura 2000- Gebieten. So ist dort nur die Jagd nach dem Grundsatz „Wald vor Wild“ eine „Gebietserhaltungsmaßnahme“ und damit zulässig. Andernfalls wäre eine Verträglichkeitsprüfung notwendig. denn auch für die Jagd gilt ein störungsverbot.

Weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.oejv-bayern.de/presseinformationen/1903-pm-gemeinwohl/

https://www.oejv-bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/1902-urteilevgh/

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Verordnung über die Änderung der Jagdzeiten für Schalenwild in Sanierungsgebieten in Oberbayern („Schonzeitaufhebung“) bis 2024 verlängert!

Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren wurde gerade noch rechtzeitig die auslau-fende „Verordnung über die Änderung der Jagdzeiten für schalenwild in sanierungsge-bieten im Regierungsbezirk Oberbayern“ verlängert. Die Verordnung ist am 22. Februar in Kraft getreten und tritt am 31. Juli 2024 außer Kraft. Der ÖJV Bayern hat bereits im Vorfeld mit einem persönlichen Schreiben an die Regierungspräsidentin Frau Maria Els die Not-wendigkeit dieser Verordnung dargestellt und sie auf die dringlichkeit der Verlängerung

In Sanierungsgebieten ist die „Schonzeitaufhebung“ ein wichtiges Instrument zum Erreichen eines funktionsfähigen Schutzwaldes.

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hingewiesen. Daher begrüßt es der ÖJV Bayern nun sehr, dass diese Verordnung, die ein wichtiges jagdliches Instrument im Schutzwald ist, in Kraft getreten ist. Der Wortlaut und auch die dazugehörigen Karten der Verordnung finden Sie unter:

https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/sicherheit/jafifo/jagd/index.php

Das gemeinsame Ziel aller Beteiligten im Bergwald muss sein, das Gemeinwohlinteresse durchzusetzen. Ein intakter Schutzwald hat nicht nur für die Bevölkerung eine enorm wich-tige Funktion, das gesamte „Ökosystem Bergwald“ profitiert dadurch.

Teile der traditionellen Jagdlobby haben sich im Beteiligungspro-zess vehement gegen die Verlän-gerung gewehrt und werden die Verordnung bei jeder sich bieten-den gelegenheit wieder in Frage stellen. Es wurden mittlerweile ganze Kampagnen gestartet, um in unsäglicher art und Weise gezielt Forstleute und Jäger, die diese Ver-ordnung umsetzen wollen, an den Pranger zu stellen, vor allem aber, um sie persönlich zu diffamieren. der ÖJV Bayern steht hier voll hin-ter den betroffenen Personen. Wir werden nicht müde, für den Schutz unseres Bergwaldes zu kämpfen.

die aufgabe eines intakten schutzwaldes ist neben dem Schutz vor Lawinen auch der schutz vor steinschlag und erosion

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Die WaldApp des ÖJV Bayern ist online!

Der ÖJV Bayern hat sich bereits 2017 bei den „Waldattraktionen“ des StmELF in Bayern erfolgreich beworben. Mit der meist ehrenamtlichen Beteiligung vieler forstlicher Fachleute und Biologen ist ein innovatives, digitales Werk entstanden.Die WaldApp hilft, Wald wahrzunehmen, zu verstehen und zu schätzen. Sie führt trotz hoher fachlicher ausrichtung leicht verständlich in wesentliche Bereiche des Waldes ein. Bilder, kleine Filme, Hörbeispiele und prägnante, leicht verständliche Texte erläutern die einzelnen Bereiche.der Fragenteil gibt die Möglichkeit, das eigene Verständnis zu überprüfen und regt zur aus-einandersetzung an. ganz konkrete Punkte oder anfragen können in der Waldapp über die Suchfunktion gefunden und geklärt werden.

Die WaldApp wurde gefördert durch das Bayerische Staats-ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Rahmen der Aktion „Waldattraktionen Bayern“.

Die WaldApp ist so konzipiert, dass relativ einfach verbes-sert, aktualisiert und erweitert werden kann. Nach den ers-ten Erfahrungen und Rückmeldungen werden wir dies auch kontinuierlich tun.Die WaldApp gibt es für Android und ios und kann im „Goo-gle Play store“ und „apple app store“ kostenlos herunter-geladen werden.

Wir wünschen viel Spaß bei der Anwendung und würden uns über Rückmeldungen freuen!

die Waldapp enthält kurze prägnante steckbriefe zu verschiedenen Pflanzen- und Tierarten.

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Markierungsbänder für Wildunfälle

Wenn sich Wildunfälle ereignen, können die beteiligten Autofahrer, vor allem nachts, oft nur sehr vage angeben, wo der Unfall tatsächlich stattfand. Meist bleibt es bei ungefähren Angaben zwischen zwei Ortschaften, so dass es sowohl der Polizei als auch den zustän-digen Jagdpächtern schwer fällt, den genauen Unfallort zu finden. Gerade für die Jagd-pächter, die verletztes Wild nachsuchen und von seinem Leiden erlösen oder totes Wild entsorgen müssen, ist dies eine schwierige, oftmals kaum lösbare Aufgabe.

Mit den neuen Markierungsbändern für Wildunfälle des ÖJV Bayern können nun Wildun-fälle gekennzeichnet werden. dies erleichtert die arbeit von Polizei und Jagdpächter, die den genauen Unfallort dadurch viel leichter finden können. Angefahrenes Wild kann so schneller nachgesucht und von seinem Leiden erlöst werden.

Die Wildunfallmarkierungsbänder können z. B. an Leitpfosten befestigt werden. (Bild: Fabian Hähnlein)

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STANDLAUT! JAgD iN WALD UND FeLDAktuelle Informationen für Jagdgenossenschaften, Eigenjagdbesitzer, Waldbesitzervereinigungen und Naturschutzverbände

Nach dem Vorbild Schweden hat der ÖJV Bayern deshalb ein Markierungsband für Wildun-fälle entwickelt, mit dem man den genauen Unfallort kennzeichnen kann. Es wird ganz ein-fach an den nächsten Leitpfosten oder anderer geeigneter stelle angebracht und ist dort leicht zu sehen. Auf dem Markierungsband befindet sich der Notruf der Polizei (110) und Hinweise zum Vorgehen nach einem Wildunfall. Zudem kann der Unfallverursacher seine Telefonnummer eintragen, um die nachfolgende Abwicklung zu erleichtern. Das Markie-rungsband ist aus Papier, so dass es sich umweltfreundlich zersetzt, sollte es aus Versehen nicht abgenommen werden.

Besonders der Tierschutz profitiert, weil damit der nachsuchende Jäger weiß, wo er seinen Hund ansetzen muss, um der Fährte des verunfallten Tieres folgen zu können. Die Wahr-scheinlichkeit, dass ein verletztes Stück Wild gefunden und schnell von seinem Leiden er-löst werden kann, steigt damit gravierend. Andere Maßnahmen zur Verhinderung von Wildunfällen wie z.B. blaue Reflektoren, die von Jägern landauf landab gefordert werden, erweisen sich fast immer als wirkungslos. der Ökologische Jagdverein Bayern e.V. weist deshalb auf folgendes, grundsätzliches und nicht wegzudiskutierendes Problem hin:

Die Anzahl der Wildunfälle steigt mit der Dichte der Wildtiere. Die meisten Unfälle passieren mit unserer häufigsten Schalenwildart, dem Reh. Und es überrascht nicht, dass in Gebieten, mit starkem Verbiss (siehe staatlich erstelltes Forst-liches Gutachten, sog. Vegetationsgutachten), auch die Wildunfallzahlen hoch sind. Ho-thorn, Müller und Brandl haben diesen Zusammenhang mit einer Studie an der TU Mün-chen 2012 wissenschaftlich belegt.

Wildunfälle nehmen nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland zu. Mehr als 275.000 Wildunfälle mit einer Schadenshöhe von fast 750 Millionen € im Jahr 2017 sind enorm. Ca. 55.000 waren es in Bayern. Pro Schaden entstehen durchschnittlich Kosten von ca. 2700 €. Gesamtgesellschaftlich eine gigantische Summe, die letztendlich von den Autobesitzern getragen werden muss. Ansichtsexemplare der Markierungsbänder für Wildunfälle können bei der Geschäftsstelle des ÖJV Bayern gegen eine Versandgebühr bestellt werden.