wer kann zu uns kommen? wo finden sie uns? · haus lichtenberg lernpsychotherapeutische...

Post on 12-Jan-2019

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Wer kann zu uns kommen?

Aufgenommen werden nicht regelschulfä-hige Kinder bzw. Jugendliche im Alter von 10 - 17 Jahren, insofern• unsere psychologische Begutachtung

keine Intelligenzminderung im Sinne einer geistigen Behinderung erkennen lässt

• ein etwaiger Drogenkonsum noch kei-nen Suchtcharakter aufweist

• den Eltern/ Elternteilen noch als hinrei-chend einstufbare Einflussmöglichkei-ten gegeben sind.

Ziel der lernpsychotherapeutischen Be-treuung ist die Ausformung einer stabilen Gesamtpersönlichkeit auf dem Weg er-folgsgeleiteten Lernens. Im vom zuständi-gen Jugendamt inspirierten Hilfeplan wer-den die voraussichtlich erforderliche Dauer und die Richtung der Betreuung formuliert.

Somit endet die auf dem KJHG basieren-de und daher vom bezirklichen Jugendamt finanzierte Betreuung entweder mit der Reintegration des Kindes in eine entspre-chende Regelschule oder aber mit dem Erwerb eines Schulabschlusses nach er-folgreicher Absolvierung der von der zu-ständigen Behörde duchgeführten sog. Nicht-Schülerprüfung.

Um die Rückkehr eines Kindes abzusichern,bieten wir darüber hinaus eine begleitendeNachbetreuung an.

Wo finden Sie uns?

Haus Lichtenberg

28 teilstationäre Plätze

Stolzenfelsstr. 3310318 Berlin

Telefon: 030 - 50 17 67 16Fax: 030 - 50 17 66 93E-Mail: lichtenberg@schultz-hencke-haus.de

Leitung: Dr. Christian Meseck

Träger

Schultz-Hencke-Haus Berlin GmbHGuido Ahrens & Peter Ahrens

Neupetersdorf 11 a23744 Schönwalde am Bungsberg

Telefon: 0 45 28 - 93 06Fax: 0 45 28 - 93 07E-Mail: willkommen@schultz-hencke-haus.dewww.schultz-hencke-haus.de

Haus Lichtenberg

LernpsychotherapeutischeEinrichtung

Wer sind wir?

Wir betreuen Kinder und Jugendliche, die auf das Scheitern ihres Regelschulbesuchs mit depressivem, aggressivem und /oder verweigerndem Verhalten in Verbindung mit einer Reduzierung des Selbstwertge-fühls reagieren.

Die Realisierung erfolgt durch Kostenüber-nahme seitens des zuständigen Jugendam-tes. Der § 27 ggf. in Verb. mit § 35 a SGB VIII bildet in der Regel die Rechtsgrundlage.

Wir arbeiten in freier Trägerschaft und sind in unserer Tätigkeit nicht konfessionell ge-bunden. In der Betreuung wirken Lehrer, Erzieher, Diplom-Psychologen und Diplom-Pädadogen eng zusammen.

Alle Mitarbeiter verfügen entsprechend ihrer Tätigkeit über die erforderliche fach-liche Qualifikation. Wissenschaftliche Fun-diertheit und Kontinuität in der Betreuung gehören zu unseren Leitbildern.

Wie gehen wir vor?

In der Lerngruppe wird jedes der 6 - 7 Kin-der individuell gefördert, wobei der tat-sächlich vorhandene Wissensstand und das kognitive Verarbeitungstempo des Kindes als Leitlinien im so verstandenen Individu-alunterricht gelten.

Hilfreich wirkt sich die Ermöglichung von Einzelzuwendung durch den Lerngruppen-leiter und die dem Kind vielfach überlasse-ne Auswahl des jeweiligen Lernmittels (PC,Video- und Bildwiedergabegeräte, Arbeits-blätter) aus.

Unterstützt und abgesichert wird dieses Vorgehen durch einen strukturierten Ta-gesablauf, gemeinsame Mahlzeiten von Kindern und Erwachsenen sowie individu-ell bezogene Freizeitangebote zur Erweite-rung und Festigung des Selbstwertgefühls und der sozialen Kompetenz.

Die Kinder werden werktäglich von 8 bis 18 Uhr betreut – auch in Teilen der Ferien.

Jährlich durchgeführte Ferienfahrten der Kinder mit ihren Bezugspersonen aus der Einrichtung ergänzen die Formen der Fes-tigung von Selbstwertgefühl und Sozial-verhalten. Sie bilden so auch eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche lern-psychotherapeutische Arbeit und die von gegenseitigem Vertrauen getragene Bezie-hung zwischen Kind und Lerngruppenleiter.

Wir beziehen die Eltern von Beginn an mit in unsere Arbeit ein. Regelmäßige – wenn nötig – tägliche Gesprächskontakte sowie turnusmäßig angebotene Beratungsgesprä-che auch zu Fragen der Erziehung bilden somit ein weiteres Wesensmerkmal unse-rer Tätigkeit.

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