Ärzteblatt baden-württemberg ausgabe 02-2007 · Äbw 02 • 2007 87 inhalt 02 • 2007...

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ISSN 0720-3489 2 2007 Är zteblatt Baden-Württemberg E 1041 62. Jahrgang Gentner Verlag Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften Foto: Baden-Württembergische Bank (Bildarchiv) Villingen-Schwenningen

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ISSN 0720-3489

22007

ÄrzteblattBaden-Württemberg

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Foto: Baden-Württembergische Bank (Bildarchiv) Villingen-Schwenningen

ÄBW 02 • 2007 87

Inhalt 02 • 2007

ÄrzteblattBaden-Württemberg

Villingen-SchwenningenDas „Morbele“ (fotografiert von der Baden-Württembergischen Bank) ist eine der wichtigsten Figuren in der Villinger Fasnet. Sie trägt prächtig verzierte Gewänder und eine kunstvoll geschnitzte Maske aus Lindenholz. Die freundlichen Gesichtszüge prägen den Charakter der Figur. Die Hauptfigur der Fasnet ist jedoch der Narro – einer der „Weißnarren“. Sein weißes Gewand ist über und über bemalt mit Tieren und Blütenknospen als Zeichen des nahenden Frühlings und der Fruchtbarkeit. Über den Schultern trägt er an Lederbändern befestigte bronzene Schellen, die Narrorollen. Jede für sich hat ein Gewicht von zirka 18 Kilo. Sie klingen mit dem „Narri–Narro“-Ruf im Rhythmus des Umzugs. Traditionell verspottet der Weißnarr am Rosenmontag jene Bürger, die Verfehlungen begangen haben – die Alemannen nennen das „strählen“. Vom Morbele werden die „Gestrählten“ danach mit

Dörrzwetschgen und Süßem getröstet. Villingen-Schwenningen hat auch außerhalb der fünften Jahreszeit einiges zu bieten: Es beheimatet das Naturschutzgebiet Schwenninger Moos, das Franziskanermuseum sowie ein Uhrenindustriemuseum mit der ältesten Uhrenfabrik Württembergs. Übrigens kommen auch die „SERC Wild Wings“ aus Schwenningen, die in der zweiten Bundesliga im Eishockey spielen.

Zur Attraktivität trägt die Baden-Württembergische Bank ihren Teil bei: Besonders Heil- und Freiberufler haben in ihr einen starken Partner in Fragen der Finanzierung und Investition. Interessierte finden die BW-Bank in der Friedrich-Ebert-Straße 22 in 78054 Villingen-Schwenningen sowie im Internet unter www.bw-bank.de. VermögensManagerin Carolin Käfer berät sie gerne persönlich. Telefonisch ist sie unter (0 77 20) 83 02-23 zu erreichen, per Fax unter -11.

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Den Niedergang des demokratischen Parlamentarismus diagnostiziert der Vizepräsident der LÄK, Dr. med. Max Zollner, am Beispiel Gesundheitsreform

Neujahrsempfang der Landesärztekammer und KV Baden-Württemberg

Die Neuen Vorstände der Bezirksärztekammern wurden gewählt

Wahl zur Vertreterversammlung der Landesärztekammer – Ergebnisse

Das neue „Curriculum Umweltmedizin“ ist verabschiedet

Hämotherapie-Richtlinien – Änderungen im Nachweisverfahren

Reduzierung der medizinischen Strahlenbelastung

Der Gesundheitsfond und die Verteilungswirkungen in BW

3. Kassenärztetag Baden-Württemberg

Noro-Viren – Erreger akuter Gastroenteritiden

Gesundheitsrat Südwest – ein Sachstandsbericht

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Dr. med. Maximilian Zollner

Neujahrsempfang der Landesärztekammer und KVBW

In guter Tradition hatten Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württem-berg zum Neujahrsempfang 2007 ins Maritim Hotel in Stuttgart eingeladen und Kammerpräsidentin Dr. med. Ulrike Wahl konnte viele Gäste begrüßen, allen voran die Sozialministerin des Landes, Dr. med. Monika Stolz – aber auch Landtagsabgeordnete, Vertreter des Ministeriums für Arbeit und Soziales, die Bürgermeister der Stadt Stuttgart, Repräsentanten der Kirchen, der Wirtschaft und des Gesundheitswesens und auch die neu gewählten Präsidenten und Vizepräsidenten der Bezirksärztekammern.

Der Dank der Präsidentin galt allen, die die Ärzteschaft in den vergangenen Monaten „in stürmischer Zeit“ begleitet haben, „in einer Zeit der Versprechungen, Enttäuschungen, Proteste, Beschimpfungen und Beleidigungen“. Die Pflicht der Ärzte sei jetzt, nicht zu schweigen, „denn die Öffentlichkeit habe ein Recht auf Wahrheit. Unsere Landesregierung hat unsere Anliegen ernst genommen und sich für uns eingesetzt, wir wissen es zu schätzen.“

Auch Dr. Hoffmann-Goldmayer kam noch einmal auf die jüngsten politischen Ereignisse zu sprechen, „die der Demokratie geschadet haben“. Die gemeinsame Solidarität der Ärzte sei jetzt gefragt. „Handeln ist besser als verkünden.“

Die Ministerin schließlich dankte – auch im Namen des Ministerpräsidenten – für die gute Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft, die auch in schwierigen Zeiten die Patienten nie aus den Augen verloren habe. Doch die Reform – so Dr. Stolz – habe auch positive Seiten, die es jetzt auszuloten gelte. dr.

Der Niedergang des demokratischen Parlamentarismus – am Beispiel der Gesundheitsreform

„Die Abgeordneten des Deut-schen Bundestages werden in allge-meiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

So steht es im § 38 des Grund-gesetzes.

Ein Blick auf diesen Paragraphen muss dem letzten Bundestagsab-geordneten klar machen, dass sein Gewissen nicht Kauder, Struck oder sonst wer heißen kann und Frakti-onszwang und Fraktionsdisziplin nicht an Stelle dieses Gewissens treten können.

Bei der Verabschiedung des „GKV-Wettbewerbsstärkungsge-setzes“ am 2. Februar 2007 war aber die hohe ethische Verantwortung bei den Abgeordneten der Großen Koalition nicht zu erkennen.

Abgesehen von etlichen Ab-weichlern, die die notwendige Mehr-

heit nicht gefährden konnten, wurde so entschieden, wie die Fraktions-spitze vorgegeben hatte. Der end-gültige Gesetzestext mit den zahl-reichen Änderungen soll den Parla-mentariern erst gegen Mitternacht zugestellt worden sein. Wann also hätten sie den Text also lesen sollen?

Fatal war nur, dass es sich bei den Abgeordneten, die ihre Zustim-mung aus unterschiedlichen Grün-den verweigerten, auch um Exper-ten aus dem Gesundheitsausschuss handelte. Gerade den Fachleuten, auf deren Rat und Empfehlung man sonst gerne hört, und deren Vor-schläge bei Abstimmungen gerne akzeptiert werden. Nicht so hier: Aktuell wird mit Abberufung aus dem Gesundheitsausschuss gedroht.

Der Werdegang des „GKV-WSG“ belegt geradezu exemplarisch, welchen Stellenwert die Regierung dem Parlament, dem Gesundheits-ausschuss und den zahlreichen Ex-perten aus dem Gesundheitswesen

zumisst. Die Grundzüge der Reform wurden von den Koalitionsspitzen festgelegt und dann zur Ausformu-lierung der Ministerialbürokratie überlassen. Als Versuchsballon, quasi um die Schmerzgrenze auszuloten, erschienen mehrere Arbeitsentwürfe mit dem Vermerk „mit der Leitung nicht abgestimmt“. Früher wurde ein derartiger Vorgang als Verluderung der politischen Sitten bezeichnet, heute scheint es politisches Stilmit-tel zu sein. Genauso wie die unan-ständig kurzen Fristen für die Zustel-lung von Änderungsanträgen und für Stellungnahmen zum Gesetzes-text.

Dieses Gesetz ist Murks und löst weder das Problem der zukünftigen Finanzierung des Gesundheitswe-sens noch die Frage des demogra-phischen Wandels und des medizi-nischen Fortschritts. Es schafft aber mehr Macht für den Staat und bahnt so den Weg in die Staatsmedizin.

Unsere großen Demonstrationen und die anderen zahlreichen Akti-onen haben zwar Eindruck hinterlas-sen, aber sie haben die verantwort-lichen Politiker nicht zum Nachden-ken und Einlenken bewegt.

Bundeskanzlerin Merkel hat in ihrer Regierungserklärung aufge-rufen „mehr Freiheit zu wagen“.

Nehmen wir uns die Freiheit, die Patienten über die Auswirkungen der misslungenen Gesundheits-reform aufzuklären. Verweigern wir unsinnige bürokratische Forde-rungen.

Wehren wir uns gegen staatliche Bevormundung, die das Vertrauen zwischen Arzt und Patienten gefähr-det. Befreien wir uns vom staat-lichen Gängelband. Lassen wir nicht zu, dass die Würde unseres Berufes zerstört wird.

Frau Merkel und Frau Schmidt haben die Gesundheitsreform zur Chefsache gemacht. Sie müssen sich auch daran messen lassen. ■

Dr. med. Max ZollnerVizepräsident der LÄK

Editorial

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Vorstand der Bezirksärzte­kammer Nordwürttemberg:

Dr. Klaus Baier aus Sindelfingen ist zum dritten Mal in Folge in sei-nem Amt als Präsident der Bezirks-ärztekammer Nordwürttemberg bestätigt worden. Neuer und alter Vizepräsident ist Dr. Stephan Roder aus Talheim. Als Rechnungsführer wurde wiederum Dr. Joachim Koch aus Pleidelsheim bestätigt.

Als weitere Mitglieder im Vor-stand wurden gewählt: Dr. Matthias Fabian aus Stuttgart, Dr. Wolfgang Miller aus Leinfelden-Echterdingen, Prof. Dr. Albrecht Hettenbach aus Göppingen, Dr. Ludwig Braun aus Wertheim sowie Dr. Udo Schuss aus Stuttgart.

Vorstand der Bezirksärzte­kammer Nordbaden:

PD Dr. Christian Benninger aus Heidelberg, bisher Vizepräsident der Bezirksärztekammer Nordbaden, ist zum Präsidenten der Bezirksärzte-kammer Nordbaden gewählt wor-den. Sein Amtsvorgänger Prof. Dr. Stefan Wysocki aus Heidelberg wur-de zum Ehrenpräsidenten ernannt. Neuer Vizepräsident ist Dr. Stephan Bilger, Dossenheim. Rechnungs-führer wurde Dr. Jürgen Braun aus Mannheim.

Die weiteren Vorstandsmitglie-der: Dr. Herbert Zeuner aus Heidel-berg, Dr. Josef Ungemach aus Mann-heim, Dr. Ernst-Rainer Sexauer aus Karlsruhe, Dr. Dorothee Müller-Müll

aus Freudenstadt, Dipl. pol. Ekke-hard Ruebsam-Simon aus Bammen-tal, Dr. Bärbel Kuhnert-Frey aus Sinsheim, Dr. Elisabeth Daikeler aus Karlsruhe, Dr. Ernst Hohner aus Schwetzingen, Dr. Udo Saueressig aus Lobbach sowie Dr. Peta Becker-von Rose aus Heidelberg.

Vorstand der Bezirksärzte­kammer Südbaden:

Der bisherige Präsident Dr. Gerhard Schade aus Bad Krozingen wurde im Amt bestätigt, ebenso Vizepräsident Dr. Christoph von Ascheraden aus St. Blasien und Rechnungsführer Dr. Ulrich Clever aus Freiburg.

Die weiteren Vorstandsmitglie-der: Dr. Jens Thiel aus Freiburg, Prof. Dr. Wilhelm Niebling aus Titisee-Neustadt, Dr. Ulrich Voshaar aus Offenburg, Prof. Dr. Klaus-Dieter Rückauer aus Freiburg, Dr. Christoph Graf aus Gottmadingen, Dr. Helga Schulenberg aus Titisee-Neustadt, Dr. Udo Schulte aus Weil-Haltingen und Dr. Gerlinde Birmelin aus Freiburg.

Vorstand der Bezirksärzte­kammer Südwürttemberg:

Dr. Michael Datz aus Tübingen ist in seinem Amt als Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttem-berg bestätigt worden. Vizepräsident wurde wiederum Dr. Michael Schul-ze aus Tübingen. Zum Rechnungs-führer haben die Delegierten Dr. Norbert Fischer aus Ulm ernannt.

Als weitere Mitglieder im Vor-stand wurden gewählt: Dr. Frank J. Reuther aus Ulm, Dr. Günter Frey aus Ulm, Dr. Dipl.-Phys. Manfred Eissler aus Reutlingen, Dr. Peter Benk aus Ravensburg sowie Dr. Michael Häussler aus Ravensburg.

Vorstände der Bezirksärztekammern gewählt

Die Delegiertenversammlungen der vier Bezirksärztekammern Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg

haben sich am Samstag, 3. Februar 2007, neu konstituiert und unter anderem ihre Vorstände sowie die Delegierten

zur Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden­Württemberg gewählt. Die Ergebnisse:

Vorstand Bezirksärztekammer NordwürttembergVon links: Dr. Fabian, Dr. Miller, Vizepräsident Dr. Roder, Rechnungsführer Dr. Koch, Präsident Dr. Baier, Dr. Braun, Prof. Dr. Hettenbach, Dr. Schuss. Foto: Fiedler

Kammern und KV

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Vorstand Bezirksärztekammer Nordbaden Von links: Dr. Hohner, Rechnungsführer Dr. Braun, Frau Dr. Daikeler, Präsident PD Dr. Benninger, Ehrenpräsident Prof. Dr. Wysocki, Frau Dr. Becker­von Rose, Frau Dr. Kuhnert­Frey, Dr. Ungemach, Frau Dr. Müller­Müll, Dr. Zeuner, Dr. Saueressig und Dr. Sexauer. Nicht im Bild sind Vizepräsident Dr. Bilger und Dipl. pol. Ruebsam­Simon. Foto: Uli Deck

Vorstand Bezirksärztekammer Südbaden

Von links: Dr. Schulte, Präsident Dr. Schade, Dr. Thiel, Prof. Dr. Niebling, Vizepräsident Dr. von Ascheraden, Frau Dr. Schulenberg, Prof. Dr. Rückauer, Frau Dr. Birmelin, Rechnungsführer Dr. Clever, Dr. Graf und Dr. Voshaar. Foto: Zaiser

Vorstand Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Von links: Dr. Eissler, Vizepräsident Dr. Schulze, Dr. Reuther, Dr. Benk, Präsident Dr. Datz, Dr. Frey (hinten), Dr. Häussler (vorne) und Rechnungsführer Dr. Fischer. Foto: Rücker

Kammern und KV

Kammern und KV

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Wahlbezirk NordwürttembergAnzahl der Wahlvorschläge: 3Anzahl der zu wählenden Vertreter: 28

1. Wahlvorschlag: Gemeinsame Zukunft

Vertreter: 15 Stimmen 1. Dr. med. Klaus Baier Sindelfingen 113 2. Dr. med. Werner Baumgärtner Stuttgart 111 3. Dr. med. Norbert Metke Stuttgart 105 4. Dr. med. Stephan Roder Talheim 101 5. Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum von Eckstädt Weinstadt 101 6. Prof. Dr. med. Albrecht Hettenbach Göppingen 96 7. Dr. med. Wolfgang Miller Leinfelden-Echterdingen 91 8. Dr. med. Joachim Koch Pleidelsheim 88 9. Dr. med. Ludwig Braun Wertheim 86 10. Dr. med. Markus Klett Stuttgart 71 11. Dr. med. Michael Peter Jaumann Göppingen 70 12. Dr. med. Hans-Michael Oertel Stuttgart 63 13. Priv.-Doz. Dr. med. Gerd Becker Göppingen 60 14. Dr. med. Rainer Graneis Ostfildern 53 15. Dr. med. Heinrich Mauri Stuttgart 51

Ersatzvertreter Stimmen 1. Rainer Michael Graeter Essingen 13 2. Dr. med. Albrecht Gerstenberger Göppingen 10 3. Dr. med. Ewald Hommel Stuttgart 9 4. Dr. med. Eberhard Priebe Ostfildern 7 5. Dr. med. Thomas Gehrig Bad Friedrichshall 6 6. Dr. med. Robert Heger Leonberg 5 7. Dr. med. Hans Joachim Rühle Sindelfingen 4 8. Dr. med. Michael Ruland Korntal-Münchingen 4 9. Dr. med. Dieter Haack Stuttgart 4 10. Dr. med. Michael Friederich Markgröningen 3

Wahl zur Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg

14. Wahlperiode – 2007/2011 – Bekanntmachung des Landeswahlleiters

Die Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern haben am 3. Februar 2007 die Mitglieder der Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg gewählt.Gemäß § 7 Abs. 2 der Wahlordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg gebe ich nachstehend das Wahlergebnis und die Namen der gewählten Mitglieder der Landesvertreterversammlung und deren Ersatzpersonen (Ersatzvertreter) bekannt.Hält ein Wahlberechtigter die Wahl für ungültig, kann er binnen einer Woche nach der Bekanntmachung dieses Wahlergebnisses den Landeswahlausschuss bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart anrufen (§ 8 Abs. 1 der Wahlordnung).

Stuttgart, 6. Februar 2007 Dr. Vogel, Landeswahlleiter

11. Dr. med. Horst Grässel Leonberg 3 12. Dr. med. Markus Schuler Leutenbach 2 13. Dr. med. Thomas Kauth Ludwigsburg 2 14. Dr. med. Dieter Kaiser Heilbronn 1 15. Dr. med. Jürgen Wirth Marbach 1 16. Thomas Dubowy Krautheim 1 17. Dr. med. Thomas Engels Ludwigsburg 0 18. Dr. med. Klaus Heymann Heidenheim 0

2. Wahlvorschlag: Marburger Bund

Vertreter: 9 Stimmen 1. Dr. med. Matthias Fabian Ostfildern 88 2. Dr. med. Ulrike Wahl Stuttgart 85 3. Dr. med. Udo Schuss Stuttgart 82 4. Dr. med. Steffen Strobel Göppingen 75 5. Dr. med. Walter Imrich Esslingen 59 6. Dr. med. Margit Runck Tamm 52 7. Dr. med. Harduin Weber Stuttgart 45 8. Dr. med. Kristina Zimmermann Sindelfingen 40 9. Dr. med. Christoph Wasser Stuttgart 36

Ersatzvertreter Stimmen 1. Dr. med. Ingolf Sinn Remseck 32 2. Dr. med. Bernhard Konyen Steinheim 31 3. Dr. med. Michael Zieger Stuttgart 29 4. Dr. med. Axel Sundermann Schorndorf 25 5. Dr. med. Ingrid Stenger Backnang 24 6. Dr. med. Stephan Illing Stuttgart 14 7. Dr. med. Markus Wilbs Stuttgart 13 8. Dr. med. Thomas Aleker Esslingen 11 9. Prof. Dr. med. Tilo Andus Stuttgart 11 10. Dr. med. Bettina Bach Plochingen 9 11. Dr. med. Thomas Klein Ostfildern 8 12. Gunther Lemm Heilbronn 7 13. Dr. med. Michael Lutz-Dettinger Stuttgart 7

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14. Dr. med. Heiko Jens Bablich Göppingen 7 15. Winfried Dotterweich Schwäbisch Hall 7 16. Dr. med. Stefan Hilger Crailsheim 7 17. Sylvia Ottmüller Stuttgart 7 18. Dr. med. Martin Kerner Esslingen 4 19. Harald Rahmig Waiblingen 4 20. Dr. med. Christel Großmann Göppingen 4 21. Dr. med. Bernd Widon Stuttgart 4 22. Dr. med. Martin Konrad Riedel Stuttgart 3 23. Dr. med. Ulrich Straile Stuttgart 1 24. Dr. med. Paul Winklmaier Weinsberg 1 25. Dr. med. Stephan Doering Ludwigsburg 1 26. Dr. med. Hans Wolfgang Schienle Mutlangen 1 27. Dr. med. Kay Großmann Stuttgart 0 28. Dr. med. Reinhard Keimer Stuttgart 0 29. Rainer Kortus Winnenden 0

3. Wahlvorschlag: Ärztinnen und Ärzte in sozialer Verantwortung

Vertreter: 4 Stimmen 1. Dr. med. Urban Lanig Bad Mergentheim 42 2. Thomas Jansen Stuttgart 40 3. Dr. med. Christoph Ehrensperger Sindelfingen 39 4. Dr. med. Christian Schmidt Weinstadt 39

Ersatzvertreter Stimmen 1. Dr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger Stuttgart 39 2. Dr. med. Robin Maitra MPH Hemmingen 39 3. Verena Wollmann-Wohlleben Stuttgart 36 4. Dr. med. Reinhard Rapp Stuttgart 30 5. Dr. med. Gisela Dahl Stuttgart 29 6. Siegfried Knobloch Kernen 24 7. Dr. med. Jan Dirk Wach Stuttgart 6 8. Dr. med. Markus Lanig Igersheim 6 9. Dr. med. Mehmet Tuncay Ludwigsburg 3 10. Dr. med. Manfred Schmid Stuttgart 3 11. Dr. med. Bernd Bornscheuer Waiblingen 3 12. Dr. med. Helga Wollmerstedt Stuttgart 3 13. Dr. med. Andreas Schwab Waiblingen 1 14. Dr. med. Doris Heinmüller Stuttgart 1 15. Dr. med. Albert Kuch Waiblingen 1 16. Dr. med. Thomas Ledig Ditzingen 1 17. Dr. med. Ursula Wendling Stuttgart 0 18. Dr. med. Heinrich Gundert Neuhausen 0 19. Dr. med. Holger Salge Stuttgart 0 20. Susanne Thumm Stuttgart 0 21. Dr. med. Gabriele Will Stuttgart 0 22. Dr. med. Hans-Peter Dinkel Fellbach 0 23. Dr. med. Annette Berthold-Brecht Ditzingen 0 24. Dr. med. Dietrich Wendling Stuttgart 0 25. Elisabeth Steinle-Paul Stuttgart 0 26. Dr. med. Bernd Gramich Stuttgart 0 27. Georg Keller Stuttgart 0 28. Dr. med. Harro Sauter Leinfelden-Echterdingen 0 29. Dr. med. Alfred Jensio Waiblingen 0 30. Dr. med. Gerhard Heydt Stuttgart 0 31. Rolf-Dieter Jansen Dietzingen 0

Wahlbezirk NordbadenAnzahl der Wahlvorschläge: 5Anzahl der zu wählenden Vertreter: 26

1. Wahlvorschlag: Gemeinschaftsliste nordbadischer Ärztinnen und Ärzte und freier Ärzteverbände

Vertreter: 4 Stimmen 1. Dr. med. Wolfgang Herz Rastatt 52 2. Prof. Dr. med. Stefan Wysocki Heidelberg 44 3. Dr. med. Ernst-Rainer Sexauer Karlsruhe 30 4. Dr. med. Jürgen Reitinger Karlsruhe 30

Ersatzvertreter Stimmen 5. Dr. med. Jürgen Braun Mannheim 30 6. Dr. med. Dorothee Müller-Müll Freudenstadt 29 7. Dr. med. Alexander Gier Karlsruhe 16 8. Dr. med. Jens Kirsch Mannheim 15 9. Dr. med. Ronald Weiß Pforzheim 15 10. PD Dr. med. Volker Helmstädter Heidelberg 15 11. Ullrich Waizenegger Pforzheim 11 12. Dr. med. Stefan Schorn Baden-Baden 11 13. Christine Stiepak Rastatt 10 14. Dr. med. Nina Wysocki Heidelberg 10 15. Dr. med. Volker Kühn Heidelberg 6 16. Prof. Dr. med. Josef Heep Heidelberg 5 17. Dr. med. Richard Barabasch Muggensturm 4 18. Prof. Dr. med. Eike Martin Heidelberg 4 19. Prof. Dr. med. Volker Ewerbeck Heidelberg 3 20. Prof. Dr. med. Armin Quentmeier Heidelberg 3 21. Dr. med. Michael Viapiano Karlsruhe 3 22. Dr. med. Ingrid Kath Baden-Baden 3 23. Dr. med. Klaus Ditzen Weinheim 3 24. Dr. med. Rüdiger Schwenke Walzbachtal 3 25. Dr. med. Peter Napiwotzky Mühlacker 2 26. Prof. Dr. med. Eberhard Siegel Karlsruhe 2 27. Prof. Dr. med. Peter Oster Heidelberg 1 28. Thomas König Rastatt 0 29. PD Dr. med. Uwe Ikinger Heidelberg 0 30. Dr. med. Friedrich Klee Heidelberg 0 31. Dr. med. Rüdiger Schönstedt Heidelberg 0 32. Dr. med. Dieter Schenk Heidelberg 0 33. Dr. med. Mirjam Heidmann Heidelberg 0

2. Wahlvorschlag: Die Hausarztliste

Vertreter: 3 Stimmen 1. Dr. med. Peter Engeser Pforzheim 33 2. Dr. med. Udo Saueressig Lobbach 30 3. Dr. med. Stephan Bilger Dossenheim 30

Ersatzvertreter Stimmen 4. Dr. med. Joachim Nees Walzbachtal 27 5. Dr. med. Jörg Barlet Waibstadt 27 6. Dr. med. Horst Baumann Graben-Neudorf 27 7. Dr. med. Reto Schwenke Walzbachtal 27 8. Dr. med. Adelheid Hüllemann-Fischer Freudenstadt 24

Kammern und KV

Kammern und KV

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9. Dr. med. Volker Pfisterer Hemsbach 19 10. Dr. med. Manfred Mayer Mannheim 2 11. Dr. med. Franz Hack Lobbach 0 12. Dr. med. Claus Gerboth Sandhausen 0 13. drs./NL Albertus Arends Heidelberg 0 14. Dr. med. Tilo Wachsmuth Dossenheim 0 15. Hien Nhon Tang Lobbach 0 16. Dr. med. Martina Lampert Sandhausen 0 17. Matthias Lampert Sandhausen 0 18. Dr. med. Valentin Hoß Buchen 0 19. Dr. med. Felicitas Hoß Buchen 0 20. John Cairns Mühlhausen 0 21. Dr. med. Regina Cairns Mühlhausen 0 22. MUDr./Univ. Prag Vera Zilka Mannheim 0 23. Dr. med. Joachim Werner Mannheim 0 24. Thomas Kunz Wiesenbach 0 25. Dr. med. Karsten Mrozik Ketsch 0 26. Wolfram Ströck Heddesheim 0 27. Dr. med. Andrea DeMont Heidelberg 0 28. Veronika Neudert Lobbach 0 29. Dr. med. Dr. rer. nat. Willi Feigenbutz Östringen 0 30. Dr. med. Katharina Meier Eberbach 0 31. Gunter Schild Eberbach 0 32. Dr. med. Ulrich Sieben Eppelheim 0 33. Dr. med. Sigrid Vierling Eppelheim 0 34. Dr. med. Dorothea Zeise-Süss Remchingen 0 35. Dr. med. Joachim Rösch Seckach 0 36. Dr. med. Richard Michel Ladenburg 0

3. Wahlvorschlag: MARBURGER BUND Angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte

Vertreter: 10 Stimmen 1. PD Dr. med. Christian Benninger Heidelberg 102 2. Dr. med. Josef Ungemach Mannheim 96 3. Dr. med. Ernst Hohner Schwetzingen 82 4. PD Dr. med. Dr. med. dent. Christof Hofele Heidelberg 79 5. Dr. med. Manuela Hodapp Karlsruhe 74 6. Dr. med. Jürgen Kußmann Buchen 72 7. Dr. med. Peter Gasteiger Schwetzingen 66 8. Dr. med. Christian Maier Freudenstadt 48 9. Dr. med. Wolfgang Schuppert Karlsruhe 34 10. Hanspeter Weber Karlsruhe 20

Ersatzvertreter Stimmen 11. Dr. med. Johann-Wilhelm Schmier Heidelberg 19 12. Prof. Dr. med. Marcus Schiltenwolf Heidelberg 19 13. Dr. med. Karl-Heinz Seitz Karlsruhe 11 14. Dr. med. Friedrich Ebinger Heidelberg 9 15. Dr. med. Anne Isabell Schipp Heidelberg 9 16. Dr. med. Bärbel Kuhnert-Frey Sinsheim 9 17. Dr. med. Moritz von Frankenberg und Proschlitz Heidelberg 8 18. Dr. med. Ulf Backheuer Pforzheim 7 19. Dr. med. Alexander Scheuerle Heidelberg 6 20. Dr. med. Annette Schneider Baden-Baden 4 21. Tip Dr./Univ. Istanbul Sirun Karagözyan Bruchsal 4 22. Dr. med. Bernadette Roth Heidelberg 3

23. Dr. med. Andreas Ritter von Stockert Karlsbad 3 24. Dr. med. Ernst-Ludwig Karl Karlsruhe 3 25. Dr. med. Hermann Gathmann Pforzheim 2 26. Dr. med. Michael Zapp Wiesloch 2 27. Klaus Ensinger Neuenbürg 1 28. Dr. med. Ingbert Knobelspies Karlsruhe 1 29. PD Dr. med. Mathias Witzens-Harig Heidelberg 0 30. Dr. med. Lutz-Michael Maske Forbach 0 31. Dr. med. Bernhard Vanselow Karlsruhe 0 32. Dr. med. Dieter Scheidet Mannheim 0 33. Prof. Dr. med. Burkhard Tönshoff Heidelberg 0 34. Dr. med. Philipp Ehlermann Heidelberg 0 35. Dr. med. Hans Junkermann Heidelberg 0 36. Dr. med. Elke Kowalzick-Hahn Weinheim 0

4. Wahlvorschlag: Gemeinschaftsliste niedergelassener Ärzte und freier Ärzteverbände

Vertreter: 5 Stimmen 1. Dr. med. Herbert Zeuner Heidelberg 66 2. Dipl. pol. Ekkehard Ruebsam-Simon Bammental 51 3. Dr. med. Bernd Walz Wildberg 48 4. Johannes Dietmar Glaser Leimen 45 5. Dr. med. Christopherus Kaltenmaier Aglasterhausen 44

Ersatzvertreter Stimmen 6. Dr. med. Bärbel Thiel Mannheim 44 7. Dr. med. Dr. rer. nat. Dipl.-Biol. Thomas Fröhlich Bammental 30 8. Dr. med. Andreas Horn Heidelberg 29 9. Dr. med. Wolfgang Streibl Knittlingen 17 10. Dr. med. univ. Christian Rauscher Karlsruhe 14 11. Prof. Dr. med. Friedhelm Raue Heidelberg 12 12. Martin Holzapfel Iffezheim 8 13. Dr. med. Stephanie Gösele Heidelberg 7 14. Dr. med. Günter Willinger Walldorf 6 15. Dr. med. Stefan Jost Nagold 5 16. Dr. med. Hans Gerhard Forstmaier Wiesloch 4 17. Dr. med. Jürgen Isele Heidelberg 3 18. Dr. med. Gerd Grube Heidelberg 2 19. Dr. med. Andreas Schwarz Heidelberg 1 20. Dr. med. Rainer Schöchlin Mosbach 0 21. Dr. med. Dipl.-Volksw. Rolf Otto Dossenheim 0 22. Dr. med. Niels Gram Mannheim 0 23. Dipl.-Psych. Karla Simon Bammental 0 24. Dr. med. Adalbert Olschewski-Hattenbauer Heidelberg 0 25. Dr. med. Hartmut Schiek Wiesloch 0 26. Dr. med. Stefan Fiederling Wiesloch 0 27. Dr. med. Reinhard Hollwegs Wiesloch 0 28. Dr. med. Rita Bangert-Semb Wiesloch 0 29. Dr.-medic./IM Temeschburg Reinhold Reitter Wiesloch 0 30. Dr. med. Matthias Schork Dielheim 0 31. Dr. med. Georg Schulze-Eyßing Wiesloch 0 32. Johanna Stork St. Leon-Rot 0 33. Dr. med. Joachim Schulz Dossenheim 0 34. Dr. med. Heiner Münsch Dossenheim 0 35. Meryl Manigault Heidelberg 0 36. Dr. med. Michael Eckstein Reilingen 0

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5. Wahlvorschlag: Liste sprechende Medizin

Vertreter: 4 Stimmen 1. Dr. med. Detlef Lorenzen Heidelberg 35 2. Dr. med. Claus-Michael Cremer Mannheim 35 3. Dr. med. Andreas Scheffzek Heidelberg 35 4. Dr. med. Michael Knoke Mannheim 31

Ersatzvertreter Stimmen 5. Dr. med. Elisabeth Daikeler Karlsruhe 21 6. Dr. med. Peta Becker-von Rose Heidelberg 19 7. Dr. med. Gabriele Löw Ettlingen 13 8. Dr. med. Manfred Drücke Heidelberg 12 9. Dr. med. Sabine Malisius Karlsruhe 12 10. Dr. med. Gerhard Rudnitzki Heidelberg 11 11. Dr. med. Karl Freiberg Mannheim 10 12. Dr. med. Bernhard Greiner Heidelberg 8 13. Dr. med. Michael Schilp Mannheim 8 14. Dr. med. Uta Sonneborn Heidelberg 7 15. Dr. med. Charlotte Bayer Ettlingen 7 16. Prof. Dr. med. Hans Becker Heidelberg 6 17. Dr. med. Dipl.-Psych. Kurt Hubalek Schwetzingen 6 18. Dr. med. Dieter Jakob Heidelberg 5 19. Dr. med. Ulrich Peckolt Heddesheim 5 20. Dr. med. Margarete Rothers Heidelberg 4 21. Dr. med. Andreas Pingel Heidelberg 3 22. Dr. med. Heidemarie Rudnitzki Heidelberg 3 23. Dr. med. Georg Scheer Mannheim 2 24. Dr. med. Folkert Fehr Sinsheim 1 25. Karl-Dieter Völker Heidelberg 0 26. Dr. med. Kerstin Stroemer Heidelberg 0 27. Dr. med. Jan Buschmann Sinsheim 0 28. Ingeborg Hönekopp Mannheim 0 29. Dr. med. Kalliopi Eberhardt-Rittmann Schwetzingen 0 30. Johanna Konietzko Heidelberg 0 31. Dr. med. Konstanze Müller-Gerlach Mannheim 0 32. Dr. med. Ilse Sievers Mannheim 0 33. Dr. med. Frank Bacher Heidelberg 0 34. Dr. med. Hans-Dietrich Kortendieck Heidelberg 0 35. Dr. med. Ulrich Gaitzsch Weinheim 0 36. Dr. med. Günther Schmidt Mannheim 0

Wahlbezirk SüdbadenAnzahl der Wahlvorschläge: 7Anzahl der zu wählenden Vertreter: 21

1. Wahlvorschlag: Die Hausarztliste

Vertreter: 3 Stimmen 1. Dr. Berthold Dietsche Freiburg 37 2. Markus Common Hüfingen 33 3. Prof. Dr. Wilhelm Niebling Titisee-Neustadt 32

Ersatzvertreter Stimmen 4. Dr. Johannes Probst St. Georgen 23 5. Dr. Ingolf Lenz Lörrach 22 6. Alexander Heisler Teningen-Köndringen 18 7. Dr. Ulrich Dorn Zimmern o. R. 18 8. Dr. Christoph Venedey Konstanz 16 9. Dr. Harro Böckmann Bad Krozingen 8 10. Dr. Dorothee Grünholz Titisee-Neustadt 5 11. Dr. Winfried Kadow Villingen-Schwenningen 1 12. Dr. Dieter Glomb Wehingen 0 13. Dr. Christian P. Rathmer Freiburg 0 14. Dr. Karin Todoroff Bad Dürrheim 0 15. Dr. Ralf Berg Ühlingen 0 16. Dr. Andreas Koch Zell i. W. 0 17. Dr. Heike Granzow Konstanz 0 18. Dr. Andreas Reeb Lauterbach 0 19. Dr. Hildegard Deckers March 0 20. Dr. Wolfgang Zintl Konstanz 0 21. Dr. Jürgen Winter Schramberg 0 22. Dr. Klaus Dold Villingen-Schwenningen 0 23. Dr. Werner Ade Oberndorf 0 24. Dr. Peter Mauelshagen Villingen-Schwenningen 0 25. Dr. Georg Brecke Bonndorf 0 26. Dr. Klaus Spitzmüller Freiburg 0 27. Dr. Dipl.-Biol. Klaus P. Hartmann Niedereschach 0 28. Holger Strauß Freiburg 0 29. Dr. Andreas Heisler Freiburg 0

2. Wahlvorschlag: MARBURGER BUND, Angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte

Vertreter: 5 Stimmen 1. Dr. Gerhard Schade Bad Krozingen 47 2. Dr. Jens Thiel Freiburg 39 3. Susanne Henschke Bad Krozingen 36 4. Dr. Ulrich Voshaar Offenburg 30 5. Dr. Peter Hoppe-Seyler Badenweiler 27

Ersatzvertreter Stimmen 6. Wolfgang Peck Bad Krozingen 24 7. Dr. Erich Willke Lörrach 23 8. PD Dr. Michael Faist Freiburg 17 9. Prof. Dr. Florian Otto Freiburg 13 10. Dr. Reinhard Brücker Villingen-Schwenningen 10 11. Dr. Reinhart Sauter Freiburg 9 12. Dr. Ernst von Dobschütz Freiburg 9 13. Dimitrios Alivertis Freiburg 8 14. Heidi Gromann Emmendingen 7

Kammern und KV

Kammern und KV

ÄBW 02 • 2007 95

15. Dr. Thomas Hannemann Konstanz 7 16. Dr. Katrin Jaekel Freiburg 6 17. Dr. Barbara Kuner Elzach 6 18. Dr. Dipl.-Psych. Andreas Mumm Freiburg 6 19. Rainer Linus Beck Freiburg 3 20. Dr. Peter Krannich Wittnau 3 21. Dr. Klaus Mott Lahr 3 22. Hartmut Wevers Konstanz 3 23. Dr. Adolf Novotny Tuttlingen 2 24. Dr. Klaus Engels Singen 2 25. Dr. Maximilian Edlich Haslach i. K. 0 26. Dr. Gudrun Ensle Donaueschingen 0 27. Dr. Roland Fehr Villingen-Schwenningen 0

3. Wahlvorschlag: Bezirksliste der Ärztlichen Kreisvereine

Vertreter: 4 Stimmen 1. Dr. Ulrich Clever Freiburg 45 2. Dr. Birgit Clever Freiburg 36 3. Dr. Karlheinz Bayer Bad Peterstal-Griesbach 30 4. Dr. Michael Ehret Villingen-Schwenningen 28

Ersatzvertreter Stimmen 5. Dr. Klaus Möller Tuttlingen 27 6. Dr. Regine Simon Freiburg 22 7. Dr. Olaf Boettcher Herrischried 14 8. Ulrich Geiger Offenburg 11 9. Dr. Wolfgang Ralla Achern-Oberachern 10 10. Dr. Martin Schieber Freiburg 7 11. Dr. Bettina Randelzhofer Freiburg 5 12. Dr. Hans Engler Freiburg 4 13. Dr. Stefan Sigrist Freiburg 1 14. Joachim Stober Freiburg 0 15. Dr. Claudia Braig Villingen-Schwenningen 0 16. Dr. Hans Walter Gerharz Freiburg 0 17. Dr. Martin Ehmer Freiburg 0 18. Dr. Klaus Rüdiger Freiburg 0 19. Gabriele Treutler-Walter Freiburg 0 20. Dr. Reinhold Hildmann Freiburg 0 21. Thomas Engels Tuttlingen 0 22. Dr. Martin Hengsteler Freiburg 0 23. Franz Bonsch Emmendingen 0 24. Dr. Bettina Grupp Freiburg 0 25. Dr. Eleonore Hartmann Freiburg 0 26. Dr. Davor Zavisic Freiburg 0

4. Wahlvorschlag: Gemeinsame Zukunft

Vertreter: 2 Stimmen 1. Dr. Michael Deeg Freiburg 24 2. Dr. Ursula Haferkamp Mönchweiler 21

Ersatzvertreter Stimmen 3. Dr. Christine Große-Ruyken Freiburg 21 4. Dr. Frank Müller Biberach 15 5. Dr. Doris Reinhardt Friesenheim 15 6. Dr. Albrecht Hofmeister Lahr 12 7. Dr. Alex Furtwängler Freiburg 11 8. Dr. Wolfgang Strasser Freiburg 6 9. Dr. Roland Merz Freiburg 5

10. Dr. Axel Schellhorn Rottweil 3 11. Dr. Andreas Hupert Emmendingen 3 12. Dr. Klaus Weigel Bad Krozingen 3 13. Dr. Joachim Langhans Villingen-Schwenningen 3 14. Dr. Jürgen Lambert Freiburg 2 15. Dr. Raymond Karoly Spaichingen 2 16. Dr. Andreas Schramm Freiburg 2 17. Dr. Dietmar Göbel Donaueschingen 1 18. Dr. Christoph Hallermann Freiburg 1 19. Dr. Peter Sedlak Freiburg 0 20. Dr. Birgitta Halla Freiburg 0 21. Dr. Dipl.-Ing. Kurt Heitlinger Freiburg 0 22. Dr. Reinhard Jäger Ettenheim 0 23. Dr. Ludwig Mittelberger Freiburg 0 24. Dr. Angelika Joseph Bad Krozingen 0 25. Dr. Inge Mehrgardt-Kessler Oberkirch 0 26. Dr. Rudolf Horn Lahr 0 27. Dr. Hans Lippert Lottstetten 0 28. Dr. Ann Baumgartner Freiburg 0 29. Dr. Bernd Bonorden Freiburg 0 30. Dr. Christine Noah-Duesberg Villingen-Schwenningen 0 31. Dr. Hans-Jürgen Spratler Offenburg 0

5. Wahlvorschlag: Haus- und Fachärzte – gemeinsam in die Zukunft (V.V.S.)

Vertreter: 4 Stimmen 1. Dr. Christoph Schoultz von Ascheraden St. Blasien 45 2. Dr. Kurt Amann Radolfzell 39 3. Dr. Udo Schulte Weil-Haltingen 37 4. Dr. Gerlinde Birmelin Freiburg 33

Ersatzvertreter Stimmen 5. Dr. Gerhard Dieter Wehr 30 6. Dr. Fritz Lenz Schopfheim 25 7. Dr. Claudia Haslacher-Steck Konstanz 15 8. Dr. Michael Jacobs Müllheim 12 9. Dr. Christoph Graf Gottmadingen 7 10. Dr. Bernhard Strittmatter Freiburg 6 11. Dr. Johannes Fechner Emmendingen 4 12. Dr. Jan Geldmacher Emmendingen 4 13. Dr. Christian Lehmann Weil 3 14. Prof. Dr. Wolfgang Czech Villingen-Schwenningen 1 15. Prof. Dr. Lothar Schuchmann Freiburg 0 16. PD Dr. Klaus Deichmann Herbolzheim 0 17. Dr. Carsten Kurth Waldshut-Tiengen 0 18. Dr. Gernot Felmet Villingen-Schwenningen 0 19. Dr. Rüdiger Gellert Freiburg 0 20. Dr. Manfred Lais Freiburg 0 21. Marc Kuben Emmendingen 0 22. Dr. Tilman Kirchhoff Lauchringen 0 23. Dr. Jens Eckert Villingen-Schwenningen 0 24. Dr. Herbert Knisatschek Emmendingen 0 25. Hans Weckler Lörrach 0 26. Dr. Edwin Feil Freiburg 0 27. Dr. Andreas Lang Rielasingen-Worblingen 0 28. Dr. Axel Münch Freiburg 0 29. Dr. Johannes-Bernhard Mayer St. Blasien 0 30. Dr. Joachim Balke Oberndorf 0

96 ÄBW 02 • 2007

6. Wahlvorschlag: Demokratische Ärztinnen und Ärzte

Vertreter: 1 Stimmen 1. Dr. Helga Schulenberg Titisee-Neustadt 9

Ersatzvertreter Stimmen 2. Dr. Ines Zeller Waldshut-Tiengen 6 3. Dr. Jens-Uwe Folkens Offenburg 6 4. Prof. Dr. Jörg Michael Herrmann Glottertal 6 5. Dr. Wolfgang von Kalckreuth Freiburg 6 6. Dr. Peter Krimmel Stegen 3 7. Dr. Johanna Toussaint-Gick Staufen 3 8. Dr. Claes-Göran Dahlin Laufenburg 3 9. Dr. Joachim Puf-Schott Titisee-Neustadt 0 10. Dr. Ulrike Bös Staufen 0 11. Dr. Kristin Vagedes Waldshut-Tiengen 0 12. Dr. Leonore Windorfer-Kamgang Wittnau 0 13. Dr. Martin Heydenreich Titisee-Neustadt 0 14. Dr. Rolf Busenkell Titisee-Neustadt 0 15. Dr. Konrad Walzer Titisee-Neustadt 0 16. Dr. Christof Wettach Offenburg 0 17. Dr. Harald Rönz Schluchsee 0 18. Dr. Dr. Martin Dornberg Freiburg 0 19. Dr. Erika Kilchling-Scharsich Freiburg 0 20. Dr. Michael Scharsich Bad Krozingen 0 21. Dr. Sabine Peter St. Blasien 0 22. Dr. Klaus Rösner Lahr 0 23. Dr. Antonie Tritschler Laufenburg 0 24. Dr. Christoph Schaefer Freiburg 0 25. Bernd Michael Kramer Bad Säckingen 0 26. Wolfgang Blam Offenburg 0 27. Werner Kilchling Freiburg 0

7. Wahlvorschlag: Krankenhausärzte

Vertreter: 2 Stimmen 1. Prof. Dr. Klaus-Dieter Rückauer Freiburg 21 2. Prof. Dr. Richard Salm Freiburg 18

Ersatzvertreter Stimmen 3. Prof. Dr. Andreas Ochs Freiburg 15 4. Prof. Dr. Jens Rasenack Freiburg 15 5. Prof. Dr. Johannes Forster Freiburg 12 6. PD Dr. Tobias Keck Freiburg 6 7. Prof. Dr. Annette Hasenburg Freiburg 6 8. Dr. Peter Franck Freiburg 3 9. Prof. Dr. Hans Peter Zahradnik Freiburg 3 10. Prof. Dr. Heinrich Josef Prömpeler Freiburg 3 11. PD Dr. Torsten Loop Freiburg 0 12. Dr. Christiane Freising Freiburg 0 13. Dr. Peter Baier Freiburg 0 14. Dr. Marcus Krüger Freiburg 0 15. Dr. Tarik Jamáan Freiburg 0 16. Carolin Kayser Freiburg 0 17. Dr. Albrecht Schopfer Freiburg 0 18. Dr. Josef Schmidt Freiburg 0 19. Dr. Susanne Schmidt Freiburg 0 20. Dr. Katrin Peschel Freiburg 0 21. Dr. Christoph Geiges Freiburg 0 22. Dr. Dipl.-Biol. Günter Birkigt Freiburg 0

23. Dr. Tobias Auberle Freiburg 0 24. Dr. Christoph Lätsch Freiburg 0 25. Dr. Rolf Jehle Freiburg 0 26. Dr. Konrad van Aaken Freiburg 0

Wahlbezirk SüdwürttembergAnzahl der Wahlvorschläge: 4Anzahl der zu wählenden Vertreter: 17

1. Wahlvorschlag: MARBURGER BUND – angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte

Vertreter: 9 Stimmen 1. Dr. Frank Reuther Ulm 64 2. Dr. Peter Benk Ravensburg 58 3. Dr. Michael Schulze Tübingen 57 4. Dr. Günter Frey Ulm 46 5. Dr. Axel Wehrle Hechingen 36 6. Dr. Jürgen Ramolla Reutlingen 26 7. Dr. Thomas Wagner Tübingen 20 8. Dr. Markus Schreiber Ulm 18 9. PD Dr. Jens Mayer Ulm 17

Ersatzvertreter Stimmen 10. Dr. Gerhard Leder Ulm 14 11. Dr. Borislav Santak Ulm 13 12. Dr. Annett Höse Ulm 12 13. Dr. Milan Pandurovic Ravensburg 12 14. Dr. Oliver Stahn Ulm 11 15. Dr. Dr. Burkhard Dirks Ulm 9 16. Dr. Christopher Maier Biberach 9 17. Dr. Martin Weinmann Tübingen 9 18. Andreas Knöll Zwiefalten 5 19. Dr. Assen Koitschev Tübingen 3 20. Dr. Hermann Hörtling Ravensburg 2 21. Dr. Anita Ihle Tübingen 1 22. Reinhold Liebl Albstadt 0 23. Dr. Thomas Dehmer Tübingen 0 24. Dr. Christian Appel Biberach 0 25. Dr. Matthias Köhler Ravensburg 0 26. Dr. Burkhard Ludescher Tübingen 0 27. Dr. Michael Huss Riedlingen 0

2. Wahlvorschlag: Zusammen stark!

Vertreter: 5 Stimmen 1. Dr. Michael Datz Tübingen 59 2. Dr. Maximilian Zollner Friedrichshafen 30 3. Dr. Frank-Dieter Braun Biberach 27 4. Dr. Michael Häussler Ravensburg 25 5. Dr. Manfred Eissler Reutlingen 21

Kammern und KV

Kammern und KV

ÄBW 02 • 2007 97

Ersatzvertreter Stimmen 6. Dr. Norbert Fischer Ulm 21 7. Dr. Wilhelm Beiter Friedrichshafen 17 8. Prof. Dr. Peter Müller Tübingen 17 9. Dr. Udo Gundel Reutlingen 15 10. Dr. Germar Büngener Friedrichshafen 12 11. Dr. Arnulf Haas Ochsenhausen 12 12. Dr. Susanne Blessing Tübingen 11 13. Dr. Peter Bär Mössingen 9 14. Prof. Dr. Frank Stoz Ravensburg 9 15. Prof. Dr. Jürgen Aschoff Ulm 8 16. Dr. Rolf Hartmann Ulm 6 17. Dr. Edgar Wuchter Tübingen 6 18. Dr. Stefan Hehn Grünkraut 3 19. Dr. Wolfgang Hirscher Amtzell 3 20. Dr. Ursula Steinert Biberach 2 21. Dr. Werner Lipke Bad Buchau 0 22. Prof. Dr. Gernot Lorenz Pfullingen 0 23. Dr. Rüdiger Pfeiffer Ulm 0 24. Dr. Dr. Detlev Zaunbrecher Mössingen 0

3. Wahlvorschlag: Ärztenetze/GNS – sichere Zukunft

Vertreter: 3 Stimmen 1. Dr. Bernhard Nübel Reutlingen 29 2. Dr. Martin Wagner Ehingen 23 3. Dr. Werner Deigendesch Metzingen 21

Ersatzvertreter Stimmen 4. Dr. Bärbel Grashoff Ulm 19 5. Dr. Michael Barczok Ulm 19 6. Dr. Friedrich Gagsteiger Ulm 9 7. Rolf-Dieter Nerz Reutlingen 8 8. Dr. Andrea Reszt Ulm 4 9. Dr. Klaus Lenz Isny 3 10. Dr. Günther Hudek Ehingen 2 11. Dr. Natalie Reeka Ulm 1 12. Dr. Norbert Balk Ehingen 0 13. Markus Nicolai Dettingen 0 14. Dr. Heide-Marie Faul-Wulfert Blaubeuren 0 15. Dr. Michael Grossmann Reutlingen 0 16. Dr. Rudolf Meessen Schelklingen 0 17. Dr. Karl-Heinz Streier Trochtelfingen 0 18. Dr. Gotthold Hiller Metzingen 0 19. Johannes Kaufmann Ehingen 0 20. Dr. Ernst Stein Bad Saulgau 0 21. Dr. Raimund Krüger Bad Saulgau 0 22. Dr. Uwe Schmidt Reutlingen 0 23. Dr. Robert Kübel Reutlingen 0 24. Dr. Stefan Küther Langenau 0 25. Dr. Wilfent Dalicho Ehingen 0 26. Dr. Götz Kitzig Ehingen 0 27. Dr. Doris Küther Langenau 0

4. Wahlvorschlag: Prävention und Arbeitsmedizin

Kein Vertreter

Nach den §§ 11 Abs. 2 und 15 Abs. 1 des Heilberufe-Kammer-gesetzes treten zu den gewählten Mitgliedern der Vertreterversamm-lung der Landesärztekammer je ein Vertreter der Universitäten des Landes, an denen klinische Medizin gelehrt wird, hinzu. Von den Ver-tretern wurden folgende Vertreter benannt:

Freiburg: Prof. Dr. Gerald Gitsch, Geschäftsfüh-render Direktor des Departements Universitäts-Frauenklinik, Hugstetter Straße 55, 79106 FreiburgStellvertreter: (nicht benannt)

Tübingen: Prof. Dr. Klaus Unertl, Ärztlicher Direktor der Universitätsklinik für Anästhesiologie und Intensiv-medizin, Hoppe-Seyler-Straße 3, 72076 TübingenStellvertreter: Prof. Dr. Teut Risler, Leiter der Sektion für Nieren- und Hochdruck-krankheiten an der Medizinischen Universitätsklinik und Poliklinik, Otfried-Müller-Straße 10, 72076 Tübingen

Heidelberg: Prof. Dr. Eike Martin, Geschäftsfüh-render Direktor der Universitätsklinik für Anästhesiologie, Im Neuen-heimer Feld 110, 69120 HeidelbergStellvertreter: (nicht benannt)

Ulm: Prof. Dr. G. Lang, Klinik für Augen-heilkunde, Universitätsaugenklinik, Prittwitzstraße 43, 89075 UlmStellvertreter: Prof. Dr. B. Böhm, Klinik für Innere Medizin I, Medizinische Universitäts-klinik, Robert-Bosch-Straße 8, 89081 Ulm

98 ÄBW 02 • 2007

Wahl der Ausschüsse – Bezirksärztekammer NWWahl der Mitglieder des Haushalts- und Fürsorgeausschusses der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg1. Dr. Heinrich Mauri, Stuttgart Haushaltsausschuss Fürsorgeausschuss2. Dr. Michael Oertel, Stuttgart Haushaltsausschuss Fürsorgeausschuss3. Dr. Markus Klett, Stuttgart Haushaltsausschuss Fürsorgeausschuss4. Dr. Christoph Ehrensperger, Sindelfingen 1. Ersatz Fürsorgeausschuss5. Dr. Michael Zieger, Stuttgart 2. Ersatz Fürsorgeausschuss6. Dr. Thomas Gehrig, Bad Friedrichshall 3. Ersatz 1. Ersatz7. Dr. Ewald Hommel, Stuttgart 4. Ersatz 2. Ersatz8. Dr. Rainer Graneis, Ostfildern 5. Ersatz 3. Ersatz

Wahl des Akademie-AusschussesProf. Dr. med. Ingolf Peter Arlart, StuttgartDr. med. Rainer Graneis, OstfildernProf. Dr. med. Rainer Dierkesmann, GerlingenDr. med. Hans Joachim Rühle, SindelfingenDr. med. Stephan Illing, StuttgartDr. med. Ewald Hommel, Stuttgart

Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden für den WeiterbildungsausschussDr. med. Klaus Baier, SindelfingenDr. med. Wolfgang Miller, Leinfelden-Echterdingen

Facharztqualifikation darf nicht abgewertet werden

Es verstößt gegen Treu und Glauben und gegen die Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg (BO), wenn Krankenh-ausverwaltungen und Klinikdirektoren die höchstqualifizierte Arbeit von nachgeordneten Fachärztinnen und Fachärzten aus vergütungs-technischen Gründen als nicht fachärztlich bezeichnen, obwohl sie ei-ne staatliche Facharztqualifikation besitzen und durch ihre Behandlung an stationären Patienten den Facharztstandard gewährleisten.

Begründung:

Das Universitätsklinikum Ulm praktiziert das oben genannte treu- und berufsrechtswidrige Verhalten und gruppiert Fachärztinnen und Fachärzte entgegen ihrer Facharztqualifikation als Ärztin/Arzt mit entsprechender Tätigkeit in die Vergütungsgruppe gemäß § 12, Ent-geltgruppe Ä 1, des TV-Ärzte ein, obwohl sie als Fachärztin/Facharzt mit entsprechender Tätigkeit in die Vergütungsgruppe gemäß § 12, Entgeltgruppe Ä 2, eingruppiert werden müssen.

§ 32 Abs. 2 Heilberufe-Kammergesetz Baden-Württemberg regelt, dass die Ärztekammern die Facharztbezeichnungen für ihre Mitglieder einzuführen haben, „wenn diese im Hinblick auf die medi-zinische ... Entwicklung und für eine angemessene Versorgung der Bevölkerung ... erforderlich sind.“ Facharztbezeichnungen weisen

Wahl des Ausschusses Psychosomatische MedizinDr. med. Ulrich Barthelmes, HeilbronnDr. med. Karl Pölzelbauer, HeilbronnDr. med. Ingrid Rothe-Kirchberger, StuttgartDr. med. Askan Hendrischke, AalenDr. med. Götz Basse, SindelfingenDr. med. Dieter Kaiser, HeilbronnDr. med. Annette Berthold-Brecht, DitzingenPD Dr. med. Annegret Eckhardt-Henn, StuttgartDr. med. Ekkehard Gaus, Esslingen

Entschließung der Vertreterversammlung der Bezirksärztekammer SW„auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten medizinischen Gebiet“ hin (§ 32 Abs. 1 HBKG). Eine Facharztbezeich-nung darf nur führen, wer sie nach Absolvierung der vorgeschrie-benen Weiterbildungszeit und einer Facharztprüfung von der Ärzte-kammer verliehen bekommen hat (§ 33 Abs. 1 HBKG). Setzt daher eine Klinik Fachärztinnen/-ärzte in dem Gebiet ein, in dem sie beson-dere Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben, üben sie eine entsprechende fachärztliche Tätigkeit und keine weniger qualifizierte ärztliche Tätigkeit aus.

Das berufsrechtliche Gebot der kollegialen Zusammenarbeit in § 29 BO brandmarkt die „unsachliche Kritik ... an dem beruflichen Wissen von Kolleginnen und Kollegen“ als berufsunwürdig. Klinikdi-rektoren, die trotz des Einsatzes von Fachärzten im Fachgebiet be-haupten, es handele sich nur um ärztliche Tätigkeit im Fachgebiet, negieren dadurch in besonders unsachlicher Weise die besonderen fachärztlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ihrer Mitarbeiter/-innen und verstoßen gegen die Berufsordnung.

Den Zusatz „mit entsprechender Tätigkeit“ haben die Tarifparteien seinerzeit nur vereinbart, damit die wenigen Ausnahmefälle, in de-nen ein Facharzt nach Facharztanerkennung noch eine Zweitweiter-bildung absolviert oder nur noch arztnah in einer Verwaltung tätig wird, nicht zwingend eine Höhergruppierung auslösen.

Reutlingen, den 3. Februar 2007

Kammern und KV

100 ÄBW 02 • 2007

Im Mai 2006 hat die Bundesärzte­kammer das neue Curriculum „Umweltmedizin“ verabschiedet.

Damit wird nach langer Stagnation bei der umweltmedizinischen Wei­terbildung der Weg für eine Wieder­belebung dieses wichtigen und interessanten interdisziplinären Faches frei.Wichtige Neuerungen:

Die Umweltmedizin erhält den Status einer strukturierten curricu­laren Fortbildung. Das heißt, der Kurs wird statt bisher 200 Stunden nur noch 80 Stunden umfassen. Die be­währten umweltmedizinischen Lern­inhalte sind aus dem alten Kursbuch weitgehend übernommen worden. Die bisher geforderte begleitende Berufspraxis entfällt. Der Kursab­schluss führt nicht zu einer Zusatz­bezeichnung, sondern zu einem Zer­tifikat des Anbieters. Selbstverständ­lich kann der Kursabschluss auch auf den Erwerb des Fortbildungszertifi­kates gemäß Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Baden­Württemberg angerechnet werden. Der Tätigkeitsschwerpunkt ist an­zeigefähig. Kursanbieter haben die Freiheit, für einzelne Ärztegruppen spezielle Schwerpunkte zu setzen.

Damit hat die Bundsärzte­kammer die häufig als überzogen kritisierten Anforderungen an die bisherige umweltmedizinische Weiterbildung drastisch gesenkt. Es ist zu hoffen, dass durch die praktikable neue Regelung die Um­weltmedizin wieder neuen größeren Zuspruch erfährt.

Umweltmedizin hat individual­ und bevölkerungsmedizinische Aspekte. In individualmedizinischen Fächern spielen umweltmedizinische Zusammenhänge oft eine bedeu­tende Rolle in der täglichen Praxis. Deswegen sind fundierte umwelt­medizinische Kenntnisse für den richtigen Umgang mit den Be­

schwerden des Patienten von groß­em Vorteil. Dem Arzt hilft es, wenn er das Augentränen seines Patienten beim Zeitungslesen als besondere Empfindlichkeit der Schleimhäute des Patienten gegenüber flüchtigen Produkten aus dem Druckerzeugnis interpretieren kann. Und dem Arzt hilft es, wenn er den Zusammen­hang zwischen einer abnehmenden Lungenfunktion und dem starken Schimmelbefall der Wohnung des Patienten sieht. Und wenn eine Leh­rerin darüber klagt, dass die ständi­ge Berieselung mit Musik aus der Nachbarwohnung ihr den letzten Schlaf raubt, so wird der umwelt­medizinisch versierte Arzt dies eher ernst nehmen und Lösungsmöglich­keiten anregen können.

Das wesentliche Paradigma der Umweltmedizin liegt in der Annah­me, dass es empfindliche Personen bzw. empfindliche Lebensphasen gibt. Bereits niedrige Expositionen, gegenüber einzelnen Umweltein­flüssen wie Chemikalien, Lärm oder extremen Temperaturen, die für die meisten Menschen unbedenklich sind, führen bei den Betroffenen zu Beschwerden. Die erhöhten Emp­findlichkeiten sind auch mit moder­ner Diagnostik oft nicht sicher nach­weisbar. Der Umweltmediziner über­nimmt die verantwortungsvolle Auf­gabe, die Zusammenhänge richtig zu erkennen und Vermeidungsrat­schläge zu erteilen.

Umweltmedizinische Unter­suchungen sind in der Regel nicht standardisierbar und sehr zeitauf­wendig. Dies betrifft sowohl die Erstgespräche, als auch die richtige Veranlassung von Untersuchungen und die Interpretation der Ergeb­nisse. Umweltmedizinisch tätige Ärzte haben schon immer darüber geklagt, dass, abgesehen von eini­gen landesspezifischen Sonderrege­lungen, umweltmedizinische Leis­

tungen in der Regel nicht zum Leis­tungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Präventive umweltmedizinische Untersu­chungen können aber als Individu­elle Gesundheitsleistungen (IGeL) angeboten werden. Fundierte Kenntnisse sind Voraussetzung für ein seriöses Angebot.

In seiner bevölkerungsmedizi­nischen Ausprägung ist die Umwelt­medizin heute ein wichtiger Bau­stein der Prävention. Grenzwerte sollen, wenn möglich, so niedrig angesetzt werden, dass auch emp­findliche Personen geschützt wer­den. Experten an Behörden, Gesund­heitsämtern und arbeitsmedizi­nischen Diensten arbeiten mit Enga­gement für dieses Ziel. Es ist sehr zu begrüßen, dass der medizinische Nachwuchs in diesen Arbeitsberei­chen jetzt wieder die Möglichkeit einer strukturierten Fortbildung erhält.

In Baden Württemberg ist die Sozial­ und Arbeitsmedizinische Akademie Baden­Württemberg e. V. (SAMA) ein traditioneller Anbieter umweltmedizinischer Kurse. Bezüglich der Umsetzung des neuen Curriculums Umweltmedizin als Kursangebot ist die SAMA zurzeit in der Planungsphase. ■

Dr. Baitsch (Bad Säckingen), Vorsitzender des Umweltausschusses der LÄK

Prof. Dr. Schwenk (Tübingen), Mitglied des Umweltausschusses der LÄK

Das neue „Curriculum Umweltmedizin“ ist verabschiedet

Kammern und KV

Kammern und KV

ÄBW 02 • 2007 101

Die Novellierung der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur

Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) vom 19. September 2005 trat am 6. November 2005 in Kraft und erforderte einige Ände­rungen im Nachweisverfahren gegenüber der Landesärztekammer.

Diese stellen wir Ihnen im Folgenden dar und verweisen er­gänzend auf den Artikel „Anwen­dungen von Blutkomponenten und Plasmaderivaten in Krankenhäusern und Arztpraxen entsprechend den Vorgaben des Transfusionsgesetzes und der Hämotherapie­Richtlinie“ von Christiane Saadé im ÄBW 10/2006, in dem ausführlich die Neuerungen, die sich für die Funk­tionsträger Transfusionsverantwort­licher, Transfusionsbeauftragter, Qualitätsbeauftragter für Hämo­therapie, Leiter des immunhämato­logischen Laboratoriums und Blutdepots ergeben, beschrieben wurden.

Umfang der Überwachung erweitert

Auch die Anwender von Plasma­derivaten für die Behandlung von Hämostasestörungen (außer Fibrin­kleber) sind verpflichtet, die Ergeb­nisse der Überprüfung des Qualitäts­sicherungssystems im Bereich der Anwendung von Blutprodukten an die Ärztekammer zu übersenden.

Regelverfahren

Das Regelverfahren zum Nach­weis der Überwachung (Abschnitt 1.6.2 der Richtlinien) sieht vor, dass der Träger der Einrichtung im Be­nehmen mit der zuständigen Ärzte­kammer den Qualitätsbeauftragten benennt, der nach Abschnitt 1.6.3 qualifiziert sein muss. Qualifikations­

mängel sind von der Ärztekammer dem Träger der Einrichtung zu mel­den. Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Qualitätsbeauftragte, die zum Zeitpunkt des In­Kraft­Tretens der Richtlinie die Funktion innehat­ten, diese unter der Bedingung wei­ter ausüben dürfen, dass die erfor­derlichen Qualifikationen innerhalb von zwei Jahren nachgeholt werden. Nach der Novelle ist es nicht mehr ausreichend, dass der Qualitätsbe­auftragte das Bestehen und die Überprüfung eines Qualitätssiche­rungssystems erklärt. Ein Bericht über das Ergeb­nis der Überprüfung, deren Inhalte in Anhang 1 der Richtlinien festgelegt sind, ist der Ärztekammer und dem Träger der Einrichtung bis zum 1. 3. des Folge­jahres zu übermitteln. Ein entsprechender maschinen­lesbarer Erklärungsvordruck ist zum Download auf unserer Homepage (http://www.laek­bw.de/20/qualitaetssicherung/haemo­therapie.html) bereitgestellt. Da er elektronisch aus­gewertet wird, bitten wir die Ausfüllhinweise zu beachten.

Vereinfachtes Verfahren

Das vereinfachte Verfah­ren (Abschnitt 1.6.2.1 der Richtlinien), dessen Voraus­setzungen Sie bitte den Richtlinien entnehmen, sieht vor, dass der Leiter der Einrichtung an die Ärzte­kammer den Nachweis der Qualifikationsvorausset­zungen, eine Arbeitsanwei­sung zur Transfusion eines Erythrozytenkonzentrats (Musterarbeitsanweisung im

Downloadbereich verfügbar) mit der Selbstverpflichtung, diese als Standard zu beachten, sowie den Nachweis der Verbrauchsmeldung an das Paul­Ehrlich­Institut ebenfalls jährlich zum 1. 3. übersendet. Auch dieses Formular finden Sie zum Download.

Die Aufgaben der Ärztekammern,

die der Richtliniengeber nun in die Überwachung der Mängelbehe­bung aktiv einbezogen hat, wurden

Hämotherapie-Richtlinienerweiterte Überwachung – neue Formulare – Gebührenerhebung

Nachweisfrist 1. März 2007

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102 ÄBW 02 • 2007

erweitert. Werden den Ärztekam­mern Mängel bei der Anwendung von Blutkomponenten und/oder Plasmaderivaten zur Behandlung von Hämostasestörungen (außer Fibrinkleber) bekannt, unterrichten sie den Träger der Einrichtung und den Qualitätsbeauftragten darüber. Durch den Träger lassen sie sich mitteilen, wie die Mängel behoben werden, und die Mängelbeseitigung bestätigen.

Gebührenerhebung

Die erweiterten Aufgaben der Ärztekammern haben die Vertreter­versammlung der Landesärztekam­mer Baden­Württemberg veranlasst, am 25. November 2006 eine Ände­rung der Gebührenordnung zu be­schließen. Diese sieht vor, dass für die Prüfung und Überwachung des Bluttransfusionswesens nach dem Transfusionsgesetz je Einrichtung pro Jahr eine Gebühr zwischen 50,– und 150,– Euro erhoben wird. Die Änderung wurde im ÄBW 01/2007 veröffentlicht und trat am 1. Februar 2007 in Kraft.

Die Erklärungen sind – nur auf den neuen Formularen – bis zum 1. März 2007 an die

Landesärztekammer Baden­Württemberg, Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung, Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart zu übermitteln.

Ansprechpartnerin für Rückfragen ist Dr. Irene Lüdtke, Telefon (07 11) 7 69 89­47, E­Mail: irene.luedtke@laek­bw.de. Weitere Informationen zum Trans­fusionsgesetz und zu den Richt­ linien Hämotherapie finden Sie auf unserer Homepage unter Themen A­Z/Qualitätssicherung/ Hämotherapie. ■

Dr. Irene Lüdtke

Der größte Beitrag künstlich erzeugter Strahlenexposition der Bevölkerung in Deutsch­

land wird durch die medizinische Anwendung ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe in der medi­zinischen Diagnostik verursacht. Eine wesentliche Ursache für den Anstieg ist die Zunahme an Untersuchungen mittels der Computertomographie (CT). Um die Strahlenbelastung auf das lediglich notwendige Maß zu reduzieren, hat die Strahlenschutz­kommission (SSK) auf Veranlassung des Bundesministeriums und auf der Basis einer entsprechenden EU­Empfehlung eine Orientierungshilfe für radiologische und nuklearmedi­zinische Untersuchungen für über­weisende Ärzte erstellt.

Die Kriterien richten sich an alle Ärzte, die Patienten mit bild­gebenden Verfahren – wie zum Bei­spiel Röntgenaufnahmen, CT oder nuklearmedizinisch – untersuchen lassen wollen. Die Leitlinien sollen den Ärzten als tägliche Arbeitshilfe dienen.

Die Überweisung von Patienten zur Durchführung diagnostischer Verfahren wird in Deutschland im Rahmen einer Mitbehandlung oder Weiterbehandlung durchgeführt. Dem überweisenden Arzt ohne er­forderliche Fachkunde im Strahlen­schutz nach Strahlenschutzverord­nung (StrlSchV) und nach Röntgen­verordnung (RöV) ist es dabei nicht gestattet, das anzuwendende strahlenmedizinische Verfahren aus­zuwählen. Dieses ist nur dem die Strahlenanwendung durchführen­den Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz gestat­tet. Ein konkreter Untersuchungs­auftrag – so genannter „Zielauftrag“ – darf damit nicht von einem Arzt ohne erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz gestellt werden.

Die jetzt vorliegende Orientierungs­hilfe der SSK soll dem überwei­senden Arzt eine Hilfestellung an­bieten, um das bestgeeignete diagnostische Verfahren zur Beant­wortung der medizinischen Frage­stellung auszuwählen. Die Orientie­rungshilfe darf aber nicht das Stellen der rechtfertigen Indikation durch den für die Anwendung des Unter­suchungsverfahrens verantwort­lichen Arzt ersetzen.

Bei konsequenter Einhaltung der Kriterien wird eine Senkung der durchschnittlichen medizinischen Strahlenbelastung durch diagnosti­sche Verfahren erwartet, da auch zu vielen medizinischen Fragestellun­gen diagnostische Verfahren ohne Einsatz ionisierender Strahlung (Kernspintomographie, Ultraschall) vorgeschlagen werden.

Aufgrund der rasanten Ent­wicklung von medizinischen Unter­suchungsverfahren wird eine regel­mäßige Aktualisierung der Orientie­rungshilfe erfolgen.

Die Orientierungshilfe steht auf der Internetseite der SSK (www.ssk.de) zum Download zur Verfügung. Sie kann auch in der Schriftenreihe „Berichte der Strahlen­schutzkommission (SSK)“ des BMU, Heft 51 (2006) im Fachverlag H. Hoffmann GmbH, Berlin, bezogen werden.

Diese Bekanntmachung ergeht im Einvernehmen mit dem Umwelt­ministerium Baden­Württemberg.

Stuttgart, 10. Januar 2007

Markus Schüller, Ministerium für Arbeit und Soziales

Baden­Württemberg, Referat 36, Schellingstraße 15, 70174 Stuttgart,

Telefon (07 11) 1 23­36 15, E­Mail: [email protected]

Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

Reduzierung der medizinischen Strahlenbelastung

Orientierungshilfe für radiologische und nuklearmedizinische Untersuchungen

Kammern und KV

Kammern und KV

ÄBW 02 • 2007 103

SPD und CDU haben sich im „Gesundheitsstreit“ geeinigt, der Weg zu dieser unseligen

Gesundheitsreform scheint frei. In den letzten Wochen wurde die Diskussion fast nur über die ge­planten Änderungen im Bereich „Private Krankenversicherung“ und über die Geldumverteilung zwischen den Bundesländern durch Einfüh­rung des Gesundheitsfonds geführt. Es gibt einerseits ein Gutachten, das von einem massiven Geldtransfer aus Baden­Württemberg in andere Bundesländer ausgeht (1,3 Milliar­den Euro), andererseits ist jetzt ein Gutachten von Rürup und Wille er­schienen, welches diesen Transfer auf höchstens 92 Millionen Euro pro Jahr beziffert. Während das erste Gutachten aus Kiel den gesamten Risikostrukturausgleich beschreibt (92 Prozent dieses Volumens werden schon jetzt jedes Jahr bewegt), stellen Rürup und Wille mit ihren Zahlen lediglich die zusätzlichen 8 Prozent heraus, die nach Einfüh­rung des Fonds fließen werden. Ab 2009 gibt es nämlich einen 100­prozentigen Risikostrukturausgleich bei gleichem Beitragssatz für alle Krankenkassen des Bundesgebietes.

Warum es, völlig unabhängig davon, wie viel Geld nun aus Baden­Württemberg abfließt, trotzdem zu deutlichen Verlusten bei der Hono­rierung der niedergelassenen Ver­tragsärzte und Psychotherapeuten kommen könnte, sei im Folgenden erläutert.

Wir müssen zunächst unterschei­den zwischen den so genannten Bundeskassen (zum Beispiel Ersatz­kassen, verschiedene BKK´en) und den regional kalkulierenden Kassen (zum Beispiel AOK Baden­Württem­berg).

Die bundesweiten Kassen haben bereits jetzt schon, zumindest für

die jeweilige Krankenkasse, einen bundesweit einheitlichen Beitrags­satz. Damit kommt es für diese Kas­senarten bisher schon zu keinerlei gesetzlich vorgeschriebenen Geld­transfers von einem Bundesland in das andere. Nun haben aber die Ersatzkassen­ bzw. Betriebskranken­kassenverbände durch ihre Landes­organisationen mit den jeweiligen Landes­KVen Honorarverträge und Honorarverteilungsverträge abge­schlossen. Diese unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland zum Teil sehr deutlich. Insbesondere in Baden­Württemberg hat die Kassen­ärztliche Vereinigung mit den je­weiligen Landesverbänden dieser Bundeskassen (EK, BKK) sehr viele Einzelleistungsverträge, für die im bundesweiten Vergleich hohe Punkt­werte vereinbart werden konnten. Die Krankenkassen des Ersatzkassen­ und BKK­Systems müssen die Verträ­ge in Baden­Württemberg natürlich bedienen. Somit fließt aus dem bun­desweiten Topf dieser Kassen ver­gleichsweise mehr Geld nach Baden­Württemberg als in die anderen Bundesländer. Bisher findet hier also eine ungleiche interne Verteilung der Gelder in die jeweiligen Bundes­länder statt. Baden­Württemberg hat von dieser Systematik profitiert. Die durch geringere Arbeitslosigkeit und bessere Verdienste gezahlten höheren Versicherungsbeiträge sind teilweise ins Land zurückgeflossen.

Anders ist die Situation bei den regional kalkulierenden Krankenkas­sen. Hier ist insbesondere die AOK Baden­Württemberg zu nennen, aber auch einige landesweit agie­rende Betriebskrankenkassen und mit Einschränkung die IKK. Auch mit diesen Krankenkassen gibt es eine Vielzahl von Einzelleistungsverträ­gen zu hohen Punktwerten. Wie oben bereits ausgeführt, werden

92 Prozent der Einnahmen der Krankenkassen bisher schon im Risikostrukturausgleich umverteilt. Über die übrigen 8 Prozent der Ver­sichertenbeiträge wurde von den Kassenverbänden frei verfügt. Für die recht gute Bezahlung der Einzel­leistungen (ambulantes Operieren, Prävention, DMP, sonstige Struktur­verträge) war zusätzlich der relativ hohe Beitragssatz dieser Kassen dienlich. Die Beitragssätze liegen in Baden­Württemberg über dem Bundesdurchschnitt.

Was passiert nun mit Einführung des Gesundheits-fonds ab Januar 2009?

Die regional operierenden Kran­kenkassen müssen statt 92 Prozent nunmehr 100 Prozent ihres Beitrags­aufkommens in die Berechnungen des Risikostrukturausgleiches einflie­ßen lassen. Dadurch wird, nach dem Gutachten von Rürup und Wille, Baden­Württemberg zusätzlich höchstens 92 Millionen Euro pro Jahr verlieren.

Etwas bisher wenig Diskutiertes passiert aber über die bundesweite Angleichung aller Beitragssätze der Krankenversicherungen. Da diese in Baden­Württemberg über dem Durchschnitt im Bundesgebiet lie­gen, werden die Beitragssätze für die baden­württembergischen Ver­sicherten absinken. Dies wird im Lande von unserer Bevölkerung und der Politik sicher als Vorteil gesehen werden und auch die Arbeitgeber werden stillhalten, denn die Lohn­nebenkosten werden zumindest kurzfristig entlastet. Auf der anderen Seite haben die regional ope­rierenden Krankenkassen dann aber weniger Geld, um Zusatzleistungen für die niedergelassenen Kolle­ginnen und Kollegen zu honorieren,

Einführung des Gesundheitsfonds und dessen Verteilungswirkungen, bezogen auf Baden-Württemberg

Dr. med. Wolfgang Herz

104 ÄBW 02 • 2007

denn einerseits fließen durch den Risikostrukturausgleich weitere Milli­onenbeträge im fünfstelligen Be­reich ab, andererseits sinken, wie beschrieben, die Einnahmen durch Absenkung der Beitragssätze auf das bundesdurchschnittliche Niveau. Unsere regionalen Krankenkassen werden also unsere Einzelleistungen mit den bisherigen Punktwerten in Zukunft nicht mehr bezahlen kön­nen, es sei denn, sie erheben von ihren Versicherten einen Zusatzbei­trag. Die Krankenkassen stehen aber in einem starken Wettbewerb. Schon deshalb wird keine regionale Kran­kenkasse bereit sein, diese Zusatz­beiträge ihren Versicherten abzufor­

dern, sofortige Kassenwechsel wären die Folge.

Auch die bundesweit ope­rierenden Krankenkassen werden keine Zusatzbeiträge für unsere Ein­zelleistungen verlangen. Stattdessen werden sie die Einführung des Ge­sundheitsfonds dazu nutzen, die un­terschiedlichen Vertragsgestaltun­gen ihrer Landesverbände mit den Kassenärztlichen Vereinigungen auf den Prüfstand zu stellen. Dies wird dadurch erleichtert, dass über das Wettbewerbsstärkungsgesetz die regionalen Landesverbände dieser Kassen kaum noch Verhandlungs­kompetenz haben werden. Auch steht im WSG, dass eine neue Ver­

tragsgebührenordnung in Euro und Cent eingeführt wird, die Honorare werden bundesweit festgesetzt, auch für die regionalen KVen gibt es praktisch nichts mehr zu verhandeln. Somit werden wir uns von den Mög­lichkeiten, regional gute Verträge abschließen zu können, höchstwahr­scheinlich verabschieden müssen. Das meiste wird bundesweit und einheitlich geschehen.

Ich habe versucht, mit meinen Ausführungen die Auswirkungen des WSG und des Gesundheitsfonds für die niedergelassenen Vertrags­ärzte und Psychotherapeuten des Landes Baden­Württemberg darzu­stellen. Nochmals zusammenfassend gesagt besteht die Gefahr, dass über den schlagartigen Abbau der Einzel­leistungsverträge und über die zentralistisch festgelegte Bewertung in Euro und Cent in der neuen Vertragsgebührenordnung ein deutlicher Honorarverlust in Baden­Württemberg eintreten kann, egal wie viel Geld über das Fondsmodell nun zusätzlich aus Baden­Württem­berg abfließen wird. Zusätzlich ent­scheidend ist auch das geringere Beitragseinnahmevolumen. Da da­durch sogar möglicherweise Ent­lastungen für die Arbeitgeber und die Versicherten in Baden­Württem­berg eintreten könnten, werden auch die Patienten und Politiker in Baden­Württemberg weniger bereit sein, mit uns gemeinsam für eine zukünftig leistungsgerechte Hono­rierung zu streiten, es sei denn, wir können sie davon überzeugen, dass für gute Leistungen auch Zusatzzahlungen notwendig sind.

Diese Reform hat erneut keine Nachhaltigkeit. Nicht nur in Baden­Württemberg, auch in allen anderen Bundesländern wird sie schnell an ihre Grenzen stoßen, an einer Zu­zahlung im Krankheitsfall wird auf Dauer kein Weg vorbeigehen. ■

Dr. Wolfgang HerzStv. Vorsitzender des Vorstandes

der KV Baden­Württemberg

„Eine Mehrheit der Vertragsärzte und ­psychotherapeuten hält die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) immer noch für eine zukunftssichere Interessenvertretung. Sie sehen trotz zahlreicher Kritikpunkte keine Alternative zum KV­System. Die Körperschaften sind viel akzeptierter als immer wieder behauptet wird.“ Dieses Fazit ziehen Dr. Andreas Köhler und Ulrich Weigeldt, die Vorstände der Kassen­ärztlichen Bundesvereinigung (KBV), aus dem Vertragsärztlichen Referendum. Zwischen dem 26. September und dem 6. Dezember 2006 hat das Institut für angewandte Sozialwissen­schaft (infas) im Auftrag der KBV 37 294 Vertragsärzte und ­psychotherapeuten im Rahmen von Telefoninterviews zum KV­System kontaktiert. 20 032 von ihnen haben das Inter­view vollständig absolviert. Die Ergebnisse hat die KBV gemeinsam mit infas in Berlin vorgestellt.

Der Umfrage zufolge gibt es unter den Nie­dergelassenen keine Mehrheit für einen System­wechsel. 73 Prozent sprechen sich für das bis­herige KV­System, wenn auch mit dringend not­wendigen Verbesserungen aus. 60 Prozent der Befragten sehen im Übrigen keine wirkliche Alternative zu den KVen. Zwei Drittel bemängeln aber, dass die meisten Funktionsträger die wirk­lichen Probleme der Ärzte und Psychothera­peuten nicht kennen. Grundsätzlich wird das KV­System nach Altersgruppe unterschiedlich beurteilt. Es gilt: je jünger, umso kritischer.

Trotz Kritik: Mehrheit der Ärzte hält KVen für alternativlos

Vier von zehn Befragten haben die Rückgabe der Kassenzulassung schon einmal ernsthaft bewogen. Doch nur jeder Neunte hat sich zu diesem Thema beraten lassen.

Die meisten Befragten stimmten den poli­tischen Forderungen der KBV und der KVen zu. 95 Prozent der Mediziner bejahen beispielsweise die Abschaffung der Budgetierung. Deren Durch­setzung wird den KVen deutlich häufiger zuge­traut als einer anderen Interessenvertretung.

Über die konkrete Tätigkeit der KVen sind zwischen 63 und 87 Prozent der Ärzte und Psy­chotherapeuten genau oder einigermaßen infor­miert. Am besten wussten die Befragten über Aufgaben wie Abrechnung, Honorarzahlung und Sicherstellungsauftrag Bescheid. Große Informa­tionslücken gab es dagegen bei Themen wie der Interessenvertretung im Gesetzgebungsverfahren und der Aushandlung von Kollektivverträgen.

Die in Schulnoten gemessene durchschnitt­liche Zufriedenheit mit der Aufgabenerfüllung der KVen schwankt zwischen 2,7 und 4,1. Am besten bewerteten die Befragten die Zuver­lässigkeit der Abrechnung und Honorarauszah­lung sowie die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung. Die schlechteste Note gab es für die Interessenvertretung im Gesetzge­bungsverfahren. Insgesamt fiel die durchschnitt­liche Bewertung der KVen (3,1) besser aus als die der KBV (3,8). Dabei beurteilen die Psychothera­peuten sowohl ihre KV als auch die KBV besser als die Haus­ und Fachärzte. ■

Kammern und KV

Kammern und KV

ÄBW 02 • 2007 105

Das Reformgesetz heißt offiziell Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG), aber auf dem Weg von

den Eckpunkten zum Gesetzentwurf ist der Wettbewerb weitgehend auf der Strecke geblieben.

Beim 3. Kassenärztetag der Kas­senärztlichen Vereinigung Baden­Württemberg auf dem Stuttgarter Killesberg wies der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV BW, Dr. Wolfgang Herz, darauf hin, dass im Laufe der Verhandlungen die wenigen Wettbewerbselemente, die zu Beginn vorhanden waren, mehr oder weniger stark aus dem Gesetz­entwurf herausgebrochen worden sind. Der bundesweit einheitliche Beitragssatz spreche jedem Wettbe­werbsgedanken Hohn. Der Zusatz­beitrag sei inzwischen viel zu stark begrenzt. Zudem werde das Ge­schäftsmodell der PKV dadurch rui­niert, dass ein Basistarif eingeführt wird, der absolut nicht an den Prin­zipien der Versicherungswirtschaft orientiert ist. Zum Glück aber, fand Herz, würden wichtige Bausteine des Gesetzes immer weiter nach hinten geschoben: So wird das Fonds­Modell frühestens 2009 grei­fen, eine neue Gebührenordnung in Euro und Cent ist auf 2011 verscho­ben. „Für mich keimt hier etwas Hoffnung auf, dass vielleicht das ganze Gesetz nach der nächsten Bundestagswahl vollkommen ver­worfen wird.“

Allein Franz Knieps, Abteilungs­leiter im Bundesgesundheitsministe­rium, befand, dass das WSG den Wettbewerb auf allen Ebenen stärke. Die Versicherten könnten sehr viel stärker den Umfang ihres Versiche­rungsschutzes mitbestimmen, in­dem sie sich für Kostenerstattung entschieden oder für Wahltarife, zum Beispiel bei besonderen Thera­pieformen. „Wir sind gespannt, wie die Krankenkassen den Spagat zwi­schen den Versichertenpräferenzen

und dem Solidarprinzip organisie­ren.“ Er glaube auch, dass es mehr Wettbewerb zwischen Kollektivver­trag und Gruppenverträgen geben wird, exemplarisch in der Hausarzt­zentrierten Versorgung. Hier können sowohl die KVen ein Verhandlungs­mandat von Hausärzten bekommen als auch Gruppierungen wie etwa der Hausärzteverband.

An der Schnittstelle zwischen ambulant und stationär werde es mehr Möglichkeiten geben, Leistun­gen ambulant zu erbringen. Die KVen seien hier eingebunden wor­den, indem diese Möglichkeiten zwi­schen KV und Krankenkasse abge­stimmt werden müssen. Auch in der Steuerung des Systems habe man eine stärkere Ausdifferenzierung vorgenommen. Schließlich sei der Gemeinsame Bundesausschuss (G­BA) in der Selbstverwaltungs­struktur belassen worden.

Für Dr. Achim Hoffmann­Gold­mayer, den Vorstandsvorsitzenden der KV BW, ist das alles zu wenig. Was jetzt im WSG vorgelegt wird, ist nach seinen Worten eben keine Reform. Die Wettbewerbsstärkung, von der Knieps gesprochen hat, könnte in einem kleinen Bereich für die Versicherten eine Rolle spielen, nur wisse man ja aus Erfahrung, wie viele Versicherte bis­lang von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, die Kostenerstattung zu wählen. Seiner Ansicht nach ersetzt der Wett­bewerbsgedanke in dieser Reform das, was früher Kostendämpfung genannt worden ist. „Hier haben wir große Angst, dass insbesondere auch im Lande Baden­Württemberg sich die Situation deutlich ver­schlechtern wird.“

Dr. Stefan Etgeton vom Bundes­verband der Verbraucherzentralen meinte, der Begriff Wettbewerb werde von den verschiedenen Seiten ideologisch höchst unter­schiedlich ausgelegt. „Alle sagen, sie finden Wettbewerb gut, aber sie verstehen alle etwas völlig Unter­schiedliches darunter.“ Für ihn kommt es darauf an, wer mit wem in Wettbewerb tritt und wie die Bedingungen sind. Wenn Patienten mit Ärzten in Wettbewerb treten müssen und in die Kunden­rolle gedrängt werden, habe er gewisse Bedenken, dass die Qualität verloren geht und die Innovationen auf den Selbstzahlermarkt verlagert werden.

Der Vorsitzende des Sozialver­bands VdK, Walter Hirrlinger, be­zweifelte, ob die Patienten über­haupt den Wettbewerb wollen. „Wenn Sie die letzten Jahre betrach­ten, stellen Sie fest, dass die Pati­enten stets die Dummen sind.“ Ihn störe an der jetzigen Diskussion, dass immer nur über Einnahmen und Ausgaben geredet werde, aber nicht über so entscheidende Dinge wie Gesundheitsvorsorge und Prävention.

3. Kassenärztetag Baden-Württemberg Wo bleibt der Wettbewerb im WSG?

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106 ÄBW 02 • 2007

Selbst Knieps zeigte sich skep­tisch, was Wettbewerb im Gesund­heitswesen angeht. „Ich halte Ge­sundheit nicht für ein marktfähiges Gut – mit Einschränkungen.“ Er halte Wettbewerb durchaus für ein Instru­ment, um Innovation zu fördern und um Effizienz zu steigern, aber er glaube nicht, dass das Gesundheits­wesen billiger werden kann und soll. Allerdings müsse die Mittelvertei­lung im Gesundheitswesen anders organisiert werden. Dafür sei Wett­bewerb ein Element.

So brauche man zum Beispiel ein Kollektivvertragssystem als Basis für die Gesundheitsversorgung. Doch es sei sinnvoll, dass diejenigen, die etwas anderes wollen, die eine andere Qualität bieten wollen, die eine andere Form der Leistungs­erbringung haben wollen, die sich anders organisieren wollen, in Ärzte­netzen etwa, auch die Möglichkeit erhalten, dies zu tun. Es gehe nicht um Preisdumping nach unten, nicht um Qualitätsminderung, sondern darum, durch Wettbewerb Innovati­onen schneller und besser in das System zu bekommen.

Der stellvertretende Vorstands­vorsitzende der Techniker Kranken­kasse, Dr. Christoph Straub, schloss sich der Meinung von Hoffmann­Goldmayer an, dass dieser Wettbe­werb vor allem Kosten dämpfen soll, „denn wir bekommen einen noch­mals ausgeweiteten Leistungsrah­men, viele an sich wünschenswerte Leistungen, aber in Verbindung mit einem staatlich regulierten Mittelzu­

fluss“. Der Wettbewerb werde so gestaltet, dass erst der Mittelzufluss abgeklemmt werde, und die Kran­kenkassen zusehen müssen, alles billiger zu bekommen. Es kämen aber nicht die Mittel in den Topf, die notwendig seien, um Innovationen zu finanzieren.

Der als Zuhörer anwesende frühere Vorstandsvorsitzende der AOK Baden­Württemberg, Roland Sing, kritisierte den Gesundheits­fonds als eine Pervertierung. Er tra­ge dazu bei, dass nur noch Junge und Gesunde für die Krankenkassen interessant sind. Seine Sorge sei, dass der Fonds zu einem absoluten Zentralismus führt. Es mache wenig Sinn, wenn die Gelder nur noch bundesweit verteilt würden und regional nur kleine Spielwiesen blieben, wo noch ein bisschen ver­handelt werden könne. Das könnte durchaus das Ende einer geglie­derten Krankenversicherung bedeu­ten. „Meine Hoffnung ist, die nächste Reform beginnt, wenn die jetzige in Kraft tritt.“

Auch Hoffmann­Goldmayer kritisierte, dass die Vertragspartner auf der Landesebene in eine Bedeu­tungslosigkeit rutschen, die sich schädlich auswirkt. Für Baden­ Württemberg sei das mit Sicherheit eine Katastrophe.

Von den negativen Folgen für das Bundesland durch den Gesund­heitsfonds wollte der Vertreter des BMG jedoch nichts wissen. Mit sei­ner Behauptung, dass es überhaupt keinen Mittelabfluss aus Baden­

Württemberg geben werde, provo­zierte er das ärztliche Auditorium in der Messehalle. „Zeigen Sie mir eine nachprüfbare Berechnung, dass dieses im Fonds stattfindet“, forderte er auf und räumte dann ein, dass der Mittelabfluss Ausgestaltung der Solidarität zwischen Krankenkassen und Regionen sei. Nun werde der Risikostrukturausgleich etwas aus­geweitet, jedoch mit einer Konver­genzgrenze. Darüber hinaus werde kein Land belastet.

Dem widersprach ganz ener­gisch der Vertreter der TK, Straub. Eine Berechnung, die nachweist, wie viel aus Baden­Württemberg abfließt, gebe es nicht und könne es auch nicht geben. „Die Frage, ob Baden­Württemberg Mittel verlieren wird, kann nicht über eine belast­bare Kalkulation bewiesen oder ent­kräftet werden.“ Für ihn ist es aber eine Sache der schlichten Vernunft: Baden­Württemberg sei pro Kopf mit das wirtschaftsstärkste Land. Bei 100 Prozent Finanzkraftausgleich müsse also viel Geld aus dem Land abfließen. Zudem sei Baden­Würt­temberg das „jüngste“ Bundesland. Alter sei zwar ein sehr grober, aber nicht ganz schlechter Indikator für Morbidität. Damit sei klar, dass über die Rückverteilung von Mitteln aus dem großen Topf über einen Morbi­RSA natürlich weniger nach Baden­Württemberg zurückfließen werde, ob das nun 890 Millionen oder 1,3 oder 1,7 Milliarden Euro sind. Selbst die Gutachter Rürup und Wille, die den Morbi­RSA nicht berechnet hät­ten, gäben als Rahmen 800 Millio­nen bis 1,7 Milliarden Euro als Ge­samttransfer an. Eines sei völlig klar: Aus dem Land Baden­Württemberg werden zusätzliche Mittel abfließen.

KV BW­Vize Herz machte darauf aufmerksam, dass in der Diskussion ein Aspekt völlig vergessen werde: Die Krankenkassen werden verein­heitlicht. Und wenn man wisse, dass in Baden­Württemberg die Kranken­kassen­Beiträge durchschnittlich höher liegen als in anderen Ländern, dann müsse ja die Folge sein, dass mit der Nivellierung die Einnahmen der Krankenkassen in diesem Bun­desland sinken. Das sei zwar kein Geld, das abfließe, sondern es komme einfach weniger herein.

Podium (von rechts): Dr. Achim Hoffmann-

Goldmayer, Franz Knieps,

Dr. Christoph Straub, Walter Hirrlinger,

Dr. Stefan Etgeton Foto: Schmidt

Kammern und KV

Kammern und KV

ÄBW 02 • 2007 107

„Das ist der einfache Grund, warum das für unsere Honorare nicht zur Verfügung steht.“

Knieps versuchte angesichts dieser Argumente gar nicht erst, das Problem zu bestreiten. Man habe diese Probleme durchaus ge­sehen, aber ein Bundesministerium sei nicht nur für ein Bundesland zu­ständig, sondern für die Gesamt­probleme. So könne man beispiels­weise an der Grenze zwischen Thüringen und Bayern feststellen, dass ein bayerischer Arzt das Dop­pelte verdient von dem, was ein Thüringer Arzt verdient. Es gebe daher massive Abwanderungen aus diesem Bundesland.

In der Tat sei die Honorierung der Ärzte ein ernst zu nehmendes Problem, das man auch nicht in einer einzigen Reform lösen könne. Im GMG sei auf Punkt und Komma die Vorstellung der KBV zur Honorar­

reform Gesetz geworden, doch das habe nicht funktioniert. Jetzt ver­suche das BMG eine Honorarreform, die zugegebenermaßen die Bundes­ebene stärke, aber auch die Verwer­fungen zwischen den Ländern klei­ner werden lasse. Man bleibe dabei, dass das Morbiditätsrisiko auf die Krankenversicherungen zurückverla­gert werde. Es sollen auch regionale Differenzierungen möglich werden. Man werde vom Prinzip „gemeinsam und einheitlich“ auf Länderebene weggehen, so dass jede Kassenart und bei den Ersatzkassen auch jede Kasse die Möglichkeit habe, eigen­ständige Gesamtvergütungen zu vereinbaren. Aber leider sei das ex­trem kompliziert. Es gebe kein ein­faches Honorierungssystem. Eine Gebührenordnung ohne Mengenbe­grenzung könne niemand bezahlen oder riskieren. Deshalb könne man nur bis zu einer gewissen Mengen­

grenze einen festen Preis garantie­ren und müsse dann überlegen, mit welchen Instrumenten man den Rest steuere.

Das Problem des Ärztemangels in bestimmten Regionen könne man nicht in einem Schritt lösen. Mit dem Gesetz werde versucht, zu­mindest die größten Versorgungs­probleme im ländlichen Raum durch Sicherstellungszuschläge zu lösen, die allein von den Kassen aufge­bracht werden und die nicht an die Beitragssatzstabilität gebunden sind. Diese Zuschläge sollen nicht nur an die neuen Ärzte gezahlt werden, die in diese Regionen gehen, son­dern auch an diejenigen, die in den unterversorgten Regionen die Lasten der Versorgung tragen. ■

Klaus Schmidt

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108 ÄBW 02 • 2007

Die Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversiche­rung wird von vielen Ärzten

seit langem eingefordert. Bislang haben jedoch erst 0,4 Prozent der Versicherten von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Dabei gibt es gute Argumente für die Kostener­stattung, wie eine Diskussion im Rahmen des Kongresses „Medizin 2007“ auf dem Stuttgarter Killesberg zeigte.

Nach Ansicht der Allgemein­ärztin Dr. Anne Gräfin Vitzthum, Vorstandsmitglied von Medi Baden­Württemberg, ist die Kostenerstat­tung längst überfällig. Damit wür­den die Patienten die Transparenz erhalten, die die Politik immer forde­re. Privatpatienten bekämen eine Rechnung, warum also nicht auch GKV­Patienten?

Die ärztliche Versorgung in Deutschland ist nach ihren Worten nur deshalb so gut, weil die Ärzte auf ca. 20 Prozent ihres Honorars verzichten. Das wissen die Patienten aber nicht. Gäbe es die Kosten­erstattung, wüssten sie über die Kosten der Behandlung Bescheid. Doctor­Hopping und Wartelisten würden bei Kostenerstattung ein­fach wegfallen.

Als ärgerlich empfindet die Allgemeinärztin das Sinken des Punktwerts. Er sei bei den Haus­ärzten von 4,6 Cent auf jetzt 3,8 Cent gesunken. Gleichzeitig müsse sie erleben, dass eine ihrer Patientinnen von ihrer Krankenkasse einen Bonus von 20 Euro für die Teilnahme an einem Präventions­programm und 10 Euro für Impfen bekomme, also 30 Euro – „Das ist fast so viel, wie ich für meine Leistung bekomme.“

Verständnis für die Sorgen der Ärzte zeigte Markus Truckenmüller, Leiter des ILCO Verbands der Stoma­träger in Baden­Württemberg. Pati­enten sind mündig, stellte er fest, und sollten wissen, was die einzelne Leistung kostet. Von jedem Hand­werker erhalten sie eine detaillierte Rechnung, aus der klar hervorgeht, was wie viel kostet. Kostenerstat­tung schafft seiner Ansicht nach Vertrauen. Andernfalls glaube der Patient, die Leistungen kosteten nichts.

Prinzipiell ist die Kostenerstat­tung in der GKV für Dr. Achim Hoff­mann­Goldmayer, den Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Baden­Württemberg, denkbar und möglich. Er möchte sie aber nicht generell einführen, sondern prüfen, welche Leistungen sich für das Kostenerstattungssystem eignen. Bei der Frage, ob Kostenerstattung oder Sachleistungssystem, solle man nicht nur schwarz­weiß sehen. Der Mittelweg ist für ihn der richtige.

Der KV­Vorsitzende sieht auch ein Problem für die Vertragsärzte. Im Sachleistungssystem geschieht die Prüfung der Abrechnung durch Fachleute der KV. Im Kostenerstat­tungssystem würde die Prüfung auf Plausibilität und Qualität auf die Krankenkassen übergehen. Er plädierte dafür, die Prüfung dort zu lassen, wo die Experten sitzen, nämlich in der KV.

Er vergaß nicht, einige weitere Nachteile der Kostenerstattung zu erwähnen: Die Ärzte müssten sich mit ihren Patienten über die Rech­nung auseinandersetzen, wenn die Krankenkasse ihnen weniger erstattet als den Rechnungsbetrag.

Auch sei der 1­fache Satz der GOÄ unter Umständen sogar schlechter als der Punktwert, den der Arzt von der GKV erhalte, etwa bei einer Beratung am Samstag. Da führen die Ärzte im Sachleistungssystem besser. Nicht zu vergessen auch die nicht immer vorhandene Zahlungs­moral: Es bestehe die Gefahr, dass Ärzte ihren Rechnungen nachlaufen müssen, wenn die Patienten aus welchen Gründen auch immer nicht bezahlen.

In den Augen der Allgemein­ärztin Vitzthum zählen allerdings die Vorzüge der Kostenerstattung mehr als die geringfügigen Nach­teile. So wären die Ärzte auf einen Schlag die ungeliebte Praxisgebühr von 10 Euro los, argumentierte sie, und wenn sie zum 1­fachen GO­Satz abrechne, gäbe es auch kein Budget mehr und das Fallbeil der Honorar­kürzung wäre weg. Auch könnte man für bestimmte Leistungen mit den Krankenkassen einen speziellen Preis aushandeln. Gar nichts hält sie allerdings von dem Basistarif in der PKV, den die Politik jetzt einführen will. „Ich werde keinen Patienten zum Basistarif behandeln“, erklärte sie unumwunden.

Sie glaubt auch nicht daran, dass sie wie Handwerker dem Geld bei säumigen Zahlern nachlaufen muss. Unter ihren Privatpatienten sei es bislang erst zweimal vorgekommen, dass diese nicht bezahlt haben. „Wenn der Patient sich gut behan­delt fühlt, wird die Rechnung auch bezahlt.“ Außerdem könne man sich für die Praxis ein Lesegerät für die EC­Karte anschaffen; damit sei das Bezahlen sehr viel leichter.

Hoffmann­Goldmayer vermochte den Optimismus Vitzthums in Sachen

Kostenerstattung versus Sachleistung „Patient soll wissen,

was die Leistung kostet“

Kammern und KV

Kammern und KV

ÄBW 02 • 2007 109

Zahlungsmoral nicht zu teilen. Er habe ganz andere Erfahrungen gemacht, genauso wie andere Kolle­gen, die sogar Anwälte einschalten mussten, um zu ihrem Geld zu kom­men. Die Inkasso­Tätigkeit könne man allerdings delegieren, stellte er fest, unter anderem an die KV, die das für ihre Mitglieder erledigen könnte. Es sei nicht selten bei Privat­patienten, dass diese zwar einräum­ten, den Rechnungsbetrag von ihrer Kasse schon erhalten zu haben, aber dann doch nicht den Arzt bezahlten, weil andere Verpflichtungen – etwa eine unvorhergesehene Autorepara­tur – dazwischen gekommen sei. Das Sachleistungssystem sei für die Ärzte auf jeden Fall bequemer, denn sie können mit der sicheren Zahlung durch die KV rechnen. Auch im Refe­rendum der KBV hätten sich zwei Drittel für die Kostenerstattung als die bessere Lösung entschieden.

Auch ILCO­Vertreter Trucken­müller kann sich vorstellen, dass es zu unliebsamen Diskussionen in der Praxis über die Rechnungsstellung kommen kann. Möglicherweise wür­den dann einige Patienten weniger zum Arzt gehen, aber das könne ja auch durchaus sinnvoll sein, fand er.

Die Medi­Vertreterin berief sich auf das Beske­Gutachten, in dem der Kieler Experte festgestellt habe, dass das Gesundheitssystem nicht mehr länger bezahlbar sei. Es gehe nicht an, dass Ministerin Ulla Schmidt immer neue Leistungen in das System einführe, die die Ärzte unter dem Honorardeckel erbringen sollen. Wie sich die Gewichte ver­schoben haben, demonstrierte sie am Ergebnis des dritten Quartals 2006: „Da habe ich mit meinen 20 Prozent Privatpatienten 60 Pro­zent meines Umsatzes erwirtschaf­tet.“ Sie sei einfach nicht mehr be­reit, mitten in der Nacht für ein paar Euro zu Patienten zu fahren, wenn ein Schlüsseldienst für eine einfache Fahrt schon 240 Euro kassiere.

Auch der KV­Vorsitzende sprach sich im Prinzip für die Kostenerstat­tung aus, allerdings mit einer Wahl­möglichkeit sowohl für die Patienten als auch für die Ärzte. Dieser Stand­punkt fand die volle Unterstützung Vitzthums. Ihrer Ansicht nach ge­hören zum Beispiel alle Wahlleistun­

gen, die die Versorgung optimal machen, in die Kostenerstattung. Für Hoffmann­Goldmayer müssen die Verhältnisse klar sein: Der Arzt müsse seinen Patienten mitteilen, dass er die Kostenerstattung ge­wählt habe. Das müsse der Patient dann akzeptieren oder sich einen anderen Arzt suchen.

Mit allen Mitteln aber müssten sich die Ärzte gegen den PKV­Basis­tarif wehren. Wenn da sehr viele Patienten hineingedrängt werden, befürchtete er, werden die Ärzte ein großes Problem bekommen, denn die seien zu den Preisen im Grunde nicht zu behandeln. Der Basistarif sei jedenfalls schlechter als das jetzige System.

Er schlug vor, langfristig in die Kostenerstattung einzusteigen. Dabei müssten sich die Ärzte aber auch im Klaren sein, dass Kostener­stattung nicht automatisch mehr Geld bedeute. Er glaube nicht daran, dass 95 Prozent der GKV­Patienten eine solche Zahlungsmoral hätten, dass es keine Probleme mit der Kostenerstattung gebe. Diejenigen, die das Sachleistungssystem weiter anbieten wollen, sollten in einen ehrlichen Wettbewerb eintreten mit denjenigen, die sich für die Kosten­erstattung entschieden haben. „Wenn das gelingt“, sagte er, „be­kommen wir auch mehr Zufrieden­heit unter den Ärzten.“ Auch Vitzt­hum räumte ein, dass die Kosten­erstattung nicht alle Probleme der Ärzte lösen kann, aber wenigstens wäre dann die jetzige Arzt der Honorarverteilung weg, die viele Leistungen nicht mehr bezahlt. Die Krankenkassen würden in einen Wettbewerb einsteigen um die Erstattung von Kosten für die Versorgung ihrer Versicherten. ■

Klaus Schmidt

Rettungsdienst künftig ohne niedergelassene Ärzte?

Die Landesärztekammer Baden­Württemberg und die Kas­senärztliche Vereinigung Baden­Württemberg haben die Ver­gütungsregelung für den Rettungsdienst gekündigt. Vorausge­gangen waren erfolglose Verhandlungen mit den Kostenträ­gern über eine angemessene Vergütung der niedergelassenen Ärzte, die sich freiwillig am Rettungsdienst beteiligen. Die Kos­tenträger hatten eine Anpassung der seit mehr als 13 Jahren nahezu unveränderten Vergütung für die notärztliche Tätigkeit von niedergelassenen Ärzten im Rettungsdienst abgelehnt.

Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 3 und 4 des Rettungsdienstge­setzes Baden­Württemberg sind die Krankenhausträger im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, Ärzte gegen Kostenausgleich zur Verfügung zu stellen. Die Mitwirkung der niedergelassenen Ärzte am Rettungsdienst geschieht auf freiwilliger Basis, ist aber gerade in dünn besiedelten Regi­onen unverzichtbar, um die Notfallversorgung der Bevölke­rung aufrechtzuerhalten. ■

Zum Tode von Dr. med. Karl Otto HartmannIm Alter von 85 Jahren ist am 30. Dezember 2006 der

Schorndorfer „Herzpionier“ Dr. med. Karl Otto Hartmann gestorben.

Dr. Hartmann wurde deutschlandweit bekannt, weil er 1965 gemeinsam mit Dr. Manfred Scriba die erste Herzsport­gruppe ins Leben gerufen hat. Die ersten Bewegungsübungen fanden mit Menschen, die einen Herzinfarkt überlebt hatten, im damals frisch eingeweihten Schorndorfer Hallenbad statt. Später ging es dann gemeinsam auch auf den Sportplatz.Für sein ehrenamtliches Engagement wurde ihm anlässlich des 20­jährigen Jubiläums der Herz­ und Versehrtensport­gruppe Schorndorf 1984 das Bundesverdienstkreuz am Ban­de verliehen. Im Jahre 1989 erhielt er die Daimlermedaille der Stadt Schorndorf und 1993 die Landesehrennadel. dr.

Reha kompakt auf CDErgänzend zu dem bekannten Katalog „Rehakliniken

stellen sich vor“ hat der Arbeitskreis Gesundheit e. V. eine CD mit dem Titel „Die medizinische Rehabilitation – Informa­tionen für den Arzt“ entwickelt. Diese CD gibt Antwort auf Fragen rund um das Thema Rehabilitation, in kompakter Form, zugeschnitten auf den niedergelassenen Mediziner. Zusätzlich kann der Arzt für seine Patienten eine spezielle CD „Zeit für Ihre Gesundheit“ bestellen, die das Thema Reha verständlich aufbereitet.

Beide CDs können von Ärzten ab sofort kostenlos bei folgender Adresse angefordert werden: Arbeitskreis Gesund­heit e. V., Am Römerlager 2, 53117 Bonn, Fax (02 28) 21 22 11, E­Mail: reha@bonn­online.com. ■

110 ÄBW 02 • 2007

Das, was im Moment in Berlin unter dem Begriff der „Gesundheitsreform“ läuft, ist

ein Trauerspiel. Diese Reform hilft weder den Akteuren im Gesund­heitswesen noch den Patienten; sie ist in entscheidenden Punkten verfassungswidrig; sie erhöht in einem unverständlichen Maße die Bürokratie; sie schadet diesem Lande.

Sie ist weder nachhaltig noch zukunftsfähig; sie wird die Abwan­derung von Ärzten und Pharmain­dustrie weiter verstärken; sie schafft eine Menge neuer, unlösbarer Pro­bleme, löst aber kein einziges der bestehenden; die Kosten sind be­reits gestiegen und werden weiter steigen; die Zweiklassenmedizin wird sich dadurch weiter entwickeln und verschärfen.

Sie ist auf perfide Weise ein Schritt in die Einheits­ oder Staats­medizin, in die Planwirtschaft. Dies ist insofern verwunderlich, da es genügend Beispiele gibt (Eng­land, Italien, die Staaten des ehe­maligen Ostblocks), an denen abzul­esen ist, wie schlecht diese zentralis­tischen Systeme funktionieren.

Kontrollierbare, gläserne Ärzte und Patienten werden Realität mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte – außer, dass en­orme Kosten dadurch entstehen, wird dadurch kein einziger Patient besser behandelt, eher schlechter.

Rational und mit Vernunft sind diese Reformen weder zu verstehen noch nachvollziehbar, allenfalls sind sie durch Ideologien und Inkompe­tenz zu erklären.

Politiker sind doch angetreten, um dem Land zu dienen und Scha­den davon abzuwenden – haben es die Zuständigen vergessen?

Nun, alle sprachen von Eckpunk­ten. Ich möchte versuchen, einige Eckpunkte zu entwickeln, die viel­leicht nicht ganz auf einen Bierde­ckel passen, aber auch keine 300

und mehr völlig unverständliche Seiten umfassen.– Zukunftsfähig ist nur eine Reform, die vom mündigen und freien Bürger ausgeht; dies gilt für den Bürger – Patient, aber ebenso für den Bürger – Arzt. Wenn zum Bei­spiel in Sachen Patientenverfügung die Autonomie des Patienten so hochgehalten wird, warum soll diese im Gesundheitswesen nicht gelten?– Argumente müssen ideologiefrei sein, auf Sachverstand, Kompetenz, Redlichkeit sowie Rationalität basieren.– Ziel muss es sein, die strangulie­rende Bürokratie drastisch zu redu­zieren – besser: zu eliminieren.– Es muss eine generelle Kostener­stattung anstelle der Sachleistung eingeführt werden. Der Patient ist der beste Prüfer. Dieser Schritt ist sofort einzuführen, kostet weder Geld noch Bürokratie. Entscheidend ist, dass der Patient die Rechnung bekommt (Rechnung in Euro, keine Quittung in Punkten). Die Beibe­haltung der Sachleistung erhöht Intransparenz und ermöglicht dadurch Machtausübung von Seiten der Politik und der Kassen.– Generelle Versicherungspflicht für alle, statt Pflichtversicherung. Abschaffung von Beitragsbemes­sungsgrenzen und andere Hürden, nur so kann Wettbewerb entstehen. Spätestens mit dem ersten Arbeits­vertrag (oder mit Beginn der Aus­bildung) muss diese Versicherungs­pflicht beginnen. Eine Möglichkeit, die diskutiert werden muss: Die Beiträge für Kinder (für alle Kinder!!) bis zum fünften Lebensjahr werden steuerfinanziert, danach gilt der halbe Preis.– Die generelle Versicherungspflicht bezieht sich auf eine Basisversiche­rung: Diese versichert die großen Risiken, würde – in jetzigen Katego­rien gedacht – etwa die Hälfte der Beiträge kosten. Die Gesellschaft (Politiker und Ärzte) muss die

schwere Diskussion beginnen, welche Leistungen in einem solchen Basistarif enthalten sein sollen. Erst danach können fundierte Kostenkalkulationen erfolgen.

Die Basisversicherung muss jeder Versicherer (GKV und PKV) anbieten. Darüber hinaus kann jeder Bürger Zusatzversicherungen oder eine Vollversicherung abschließen. Wo und bei welcher Gesellschaft der Bürger sich versichert, ist ihm freigestellt. Es ist nicht Aufgabe des Staates, hier weitere Regeln aufzustellen. – Freie Arztwahl: Jeder Bürger kann frei zum Arzt seiner Wahl gehen. Der „Kassenpatient“ kann zum Privatarzt gehen und umgekehrt; die Versiche­rung zahlt den versicherten Betrag. Zwischen Patient und Arzt ist keine Versicherung, keine Kasse, keine KV oder sonstige Institution – die Versi­cherung ist abgeschlossen zwischen Patient und Versicherer. Der Patient kann wählen, ob er den Rechnungs­betrag direkt zahlt und dann von der Versicherung erstattet bekommt, oder ob die Versicherung die Rech­nung begleicht. Vertragspartner des Arztes ist und bleibt der Patient und zwischen diesen kommt auch der Behandlungsvertrag zustande.– Freiberuflichkeit des Arztes muss wieder hergestellt werden; verbale Beteuerungen reichen hierzu nicht aus.– Jegliche Form der Deckelung und der Budgetierung ist aufzuheben. Gute Leistung muss sich wieder lohnen, sie hat ihren Preis.– MDK sowie Ausschuss Ärzte – Krankenkassen (ebenso wie das Institut für Qualität im Gesundheits­wesen …) können aufgelöst wer­den. Freie Gutachter sind schneller, billiger, effizienter, besser und un­abhängiger. – Die Vorhaltekosten der statio­nären Strukturen können als merito­risches Gut (ähnlich wie Polizei und Feuerwehr) vom Staat bzw. von den

Meine Meinung:

ECKPUNKTE – einmal anders …

Kammern und KV

ÄBW 02 • 2007 111

Ländern getragen werden. Hier liegt eine genuine Verantwortung der Länder (politische Instanz vor Ort) gegenüber den Bürgern. Der Patient bezahlt die tatsächlich in Anspruch genommene Leistung.

Diese sind nur wenige Kardinal­punkte, die als Ziel, als Rahmen einer freiheitlichen Ordnung am Ende eines Prozesses stehen müs­sen. Erst wenn die Ziele klar defi­niert sind, können die notwendigen Schritte auf die Ziele hin formuliert und umgesetzt werden. Nur so wird erkennbar, in welche Richtung die Reise gehen soll. Die Umsetzung einiger dieser Punkte kann rasch und ohne Kosten realisiert werden.

Für die Zukunft der medizi­nischen Versorgung in unserem Land ist es wünschenswert und notwendig, dass sich Menschen, Gruppierungen (natürlich auch Ärzte), Verbände sowie Parteien hinter diese Ziele stellen. Wir sollten nicht zulassen, dass die jetzigen „Berliner Reformer“ das Gesund­heitswesen der Bundesrepublik in eine komplett falsche Richtung lenken und dadurch den Patienten schaden.

Solange eine scheinbare Mehr­heit von uns Ärzten die Meinung vertritt, man könne sich im jetzigen, die Freiberuflichkeit vernichtenden System irgendwie arrangieren – solange wird sich nichts ändern: Die Instrumentalisierung und Ver­sklavung der Ärzte wird weiter­schreiten. Wenn wir keine wirk­samen Strategien entwickeln und anwenden, trifft uns eine Portion Mitverantwortung für die jetzige Misere. ■

Dott. P. BavastroInternist, Kardiologe, Stuttgart

Mit Hinweis auf den von den Vertragsärzten artikulierten hohen Nutzen der Informa­

tionsübermittlung durch Pharma­referenten eröffnet der Vorsitzende der Brendan­Schmittmann­Stiftung, Professor Dr. Harald Mau, die Vor­stellung der Ergebnisse der Studie „Der Pharmareferent in der Bewer­tung der Vertragsärzteschaft“. Grundlage dieser aktuellsten Studie der Stiftung sind die Ergebnisse einer bundesweiten schriftlichen Befragung von 6568 Vertragsärzten im Oktober 2006. Die 743 Proban­den (11,31 Prozent) – die den Frage­bogen beantwortet haben – sind im Durchschnitt 51,85 Jahre alt; sie praktizieren überwiegend in einer Einzelpraxis (65 Prozent) und nur sehr wenige von ihnen arbeiten in einer Großstadt über 500 000 Ein­wohner (7 Prozent).

Der Anteil der Frauen an der Untersuchungspopulation beträgt 45 Prozent. Bei Ausklammerung der Probanden aus Berlin (Unterschei­dung war nicht mehr möglich) leben 56 Prozent von ihnen in den neuen und 39 Prozent in den alten Bundes­ländern.

Innerhalb des Fragebogenrück­laufes bilden die Fachrichtungen „Allgemeinmedizin“, „praktischer Arzt“ und „hausärztlicher Internist“ mit 81 Prozent die größte Gruppe. Es lassen sich folgende Grundaus­sagen ableiten:– Im Durchschnitt empfangen die Vertragsärzte wöchentlich etwa sieben Pharmareferenten (Hausärzte acht und Fachärzte vier).– Der Nutzen der Gespräche mit den Pharmareferenten wird von 63 Prozent der Vertragsärzte als „wertvoll“ bezeichnet. Für 19 Pro­zent sind diese Gespräche „wertlos“ und eine Gruppe von 17 Prozent der Befragten kann den Nutzen „nicht beurteilen“.– Die höchste Wertschätzung bei den Besuchen der Pharmareferenten

erfahren „die Fortbildungsangebote“ (83 Prozent), „die fachlichen Infor­mationen“ (77 Prozent) und die „Arzneimittelmuster“ (71 Prozent). Es folgen „die Informationen zur Wirtschaftlichkeit“ (35 Prozent) und die „gesundheitspolitischen Informa­tionen“ (24 Prozent). Ein Indiz dafür, dass solche Informationen für die Praxisführung der Vertragsärzte zu­nehmend an Relevanz gewinnen.– „Die Werbegeschenke“ werden als negativer Aspekt der Besuche von Pharmareferenten empfunden (29 Prozent betrachten sie negativ). Diese Bewertung ist mit Sicherheit Ausdruck der Tatsache, dass „Werbe­geschenke“ in den letzten Jahren – aufgrund der Exzesse in der Vergan­genheit – ein negatives Ansehen erworben haben.– Mehr als die Hälfte (55 Prozent) der Vertragsärzte würden das Fehlen von Pharmareferenten als Verlust empfinden, 23 Prozent sehen dies dagegen „als Entlastung“ und gut 20 Prozent (21) „will diesen Umstand nicht beurteilen“.– Von den Pharmareferenten der forschenden Arzneimittelfirmen erwarten die Vertragsärzte den größten Nutzen (62 Prozent). „Keine diesbezüglichen Erwartungen“ haben 29 Prozent und lediglich 7 Prozent der Probanden erwarten von den Pharmareferenten der Generika­Firmen „den größten Nutzen“.

Die vollständige Studie kann ge­gen eine Schutzgebühr von 10 Euro im Internet (www.nav­virchowbund.de unter der Rubrik „Stiftung“) oder in der Geschäftsstelle bestellt werden:Brendan­Schmittmann­Stiftung, Chausseestraße 119b, 10115 Berlin, Telefon (0 30) 28 87 74­0, Fax (0 30) 28 87 74­15. ■

„Pharmareferenten sind von hohem Nutzen“

Vermischtes

ÄBW 02 • 2007112

Vermischtes

In erster Linie assoziieren Ärzte, deren Interessenvertretungen, andere Heilberufler und im Ge­

sundheitswesen Beschäftigte, mit dem neuen Jahr das voraussichtliche Inkrafttreten des GKV­Wettbewerbs­stärkungsgesetzes zum 1. April. Dabei gibt es eine Reihe weiterer Änderungen, die mit dem Jahres­wechsel Wirksamkeit erlangt haben – allen voran die deutsche Übernah­me der EU­Ratspräsidentschaft.

Europäische Union

Turnusgemäß hat Deutschland zum 1. Januar die EU­Ratspräsident­schaft übernommen. Bereits im Herbst 2006 hat sich die Bundes­regierung auf die gesundheitspoli­tischen Schwerpunkte in den sechs Monaten verständigt. Eine wichtige Rolle wird demnach die gesundheit­liche Prävention spielen, insbeson­dere mit Blick auf Infektionskrank­heiten wie HIV/Aids vor allem in den mittel­ und osteuropäischen Län­dern. Auf einer Konferenz Mitte März in Bremen werden sich die EU­Gesundheitsminister mit gemein­schaftlichen Präventionsmaßnahmen beschäftigen. Darüber hinaus wird eine weitere Konferenz zu gesund­heitlicher Prävention in Form von Bewegung und Ernährung Ende Februar in Badenweiler stattfinden. Der Bundesregierung ist während ihrer Ratspräsidentschaft außerdem daran gelegen, den deutschen Phar­mastandort zu stärken. Hierbei wird es insbesondere darum gehen, die Novellierung der Medizinprodukte­Richtlinien und den Verordnungs­entwurf zu neuartigen Therapien politisch und legislativ voranzu­treiben und abzuschließen. Zu „Mög­lichkeiten und Grenzen der indivi­dualisierten Medizin“ ist eine Fach­konferenz Mitte Juni in Bonn ge­plant. Die Bundesregierung möchte während der halbjährigen Ratspräsi­dentschaft zudem eine Diskussion unter den EU­Gesundheitsministern darüber entfachen, wie der gemein­

schaftliche Zugang zu Gesundheits­dienstleistungen zu sichern ist. Eine Konferenz Mitte Januar in Potsdam wird sich mit der „sozialen Dimen­sion im Binnenmarkt: Zukunftspers­pektiven der Krankenversicherung in Europa“ beschäftigen.

Gesetz zur Änderung des Vertragsarztrechts und anderer Gesetze (VÄG)

Seit dem 1. Januar, dem Tag des Inkrafttretens des VÄG, haben Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten mehr Möglichkeiten, ihre Tätigkeit flexibel zu gestalten. Dadurch soll dem sich abzeichnenden Ärzteman­gel in einigen Regionen Deutsch­lands vorgebeugt und die ärztliche Tätigkeit attraktiver werden. Unter anderem ist eine vertragsärztliche Tätigkeit an mehreren Orten, auch über die Grenzen der Kassenärzt­lichen Vereinigung, in deren Zustän­digkeitsbereich der Vertragsarzt fällt, hinaus möglich. Vertragsärzten ist zudem ab sofort erlaubt, sowohl freiberuflich als auch gleichzeitig an­gestellt in einem Krankenhaus oder Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) tätig zu sein. Auch eine Teil­zeitarbeit ist möglich. Die bislang starren Altersgrenzen für den Zu­gang zur vertragsärztlichen Tätigkeit von 55 Jahren und die Grenze für das Ende der Tätigkeit von 68 Jahren sind in unterversorgten Gebieten ab sofort aufgehoben. Weitere Rege­lungen betreffen die Gründung von MVZ, die Praxisgebühr, die Beteili­gung von Patientenvertretern in den Selbstverwaltungsgremien und die Entschuldung der Krankenkassen.

Stationäre Versorgung/Qualitäts-berichte der Krankenhäuser

Krankenhäuser sind seit 2003 gesetzlich dazu verpflichtet, regel­mäßig Qualitätsberichte vorzulegen. Hierin soll Ärzten, Patienten und Versicherten Auskunft darüber ge­geben werden, welche Leistungen

wie angeboten und ausgeführt werden. Sie sollen zugleich mehr Transparenz schaffen. Der Gemein­same Bundesausschuss (G­BA) hat im Oktober 2006 beschlossen, dass die Krankenhäuser diese Qualitäts­berichte ab diesem Jahr übersicht­licher, vergleichbarer und für Pati­enten noch verständlicher gestalten sollen. So müssen die nächsten Be­richte, die voraussichtlich im Herbst dieses Jahres für das Berichtsjahr 2006 veröffentlicht werden, ein In­haltsverzeichnis und eine Einleitung haben. Darüber hinaus soll die Dar­stellung von Behandlungsergebnis­sen der Krankenhäuser künftig nach einheitlichen Regeln erfolgen. Um Analysen der Berichte zu erleichtern, soll es neben den bisherigen Berich­ten als PDF­Datei eine Datenbank­version im einheitlichen XML­Format im Internet geben.

Stationäre Versorgung/ Qualitätssicherung

Die Neufassung der Verein­barung über Maßnahmen der Quali­tätssicherung in Krankenhäusern vom 15. August 2006 ist zum 1. Januar in Kraft getreten.

Ambulante Versorgung/ Qualitätsprüfung

Zum 1. Januar ist die Qualitäts­prüfungs­Richtlinie vertragsärztliche Versorgung in der Fassung vom 18. April 2006 in Kraft getreten. Hierin hat der G­BA ein einheitliches Verfahren beschlossen, nach dem die Qualität der vertragsärztlichen Leistung durch Stichproben zu prü­fen ist. In der Richtlinie sind Aus­wahl, Umfang und Verfahren fest­gelegt, wie die Stichproben durch­geführt werden sollen. Insgesamt prüfen so genannte Qualitätssiche­rungs­Kommissionen – zusammen­gesetzt aus von der KV berufenen ärztlichen Mitgliedern – pro Jahr vier Prozent der Ärzte, die eine bestimmte Leistung abgerechnet

2007 – ein Jahr mit vielen Neuerungen

ÄBW 02 • 2007 113

Vermischtes

haben. Es werden zum einen solche Leistungsbereiche überprüft, für die der G­BA Qualitätskriterien definiert hat. Leistungsbereiche, für die der G­BA (noch) keine Richtlinie be­schlossen hat, können die Kassen­ärztlichen Vereinigungen auf der Grundlage eigener Kriterien prüfen.

Krebs-Früherkennung/elektro-nische Dokumentation

Einer G­BA­Richtlinie vom 20. Dezember 2005 zufolge ist die Früherkennungs­Koloskopie seit dem 1. Januar dieses Jahres elektro­nisch zu dokumentieren. Zur Daten­erfassung darf nur solche Software verwendet werden, die die Kassen­ärztliche Bundesvereinigung zerti­fiziert hat. Die Ergebnisse hat der Arzt seiner zuständigen KV zu über­mitteln.

GKV-Leistungen/Akupunktur

Im April 2006 hatte der G­BA infolge von zwei Modellprojekten zur Wirksamkeit von Akupunktur zur Behandlung von Rücken­, Knie­ und Kopfschmerzen beschlossen, die Behandlung künftig durch ge­setzliche Krankenkassen erstatten zu lassen; mit Ausnahme der Kopf­schmerzen. Die Richtlinie, die hierfür zu ändern war, ist zum 1. Januar in Kraft getreten. Die Akupunktur kann ab sofort als Teil einer umfassenden Schmerztherapie von der GKV ange­boten werden. Voraussetzung hier­für ist jedoch, dass Ärzte, die Aku­punkturleistungen erbringen, be­stimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Richtlinie zufolge benötigen sie ab dem 1. Januar dieses Jahres eine qualitativ hochwertige Ausbildung zur Akupunktur von 200 Stunden. Allerdings hat der G­BA ihnen eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezem­ber 2007 eingeräumt, um aus­reichend Zeit zu haben, die erforderlichen Qualifikations­voraussetzungen zu erlangen.

Arbeitszeitgesetz

Offiziell gilt nun auch in Deutschland das, was der Euro­päische Gerichtshof bereits 2003 beschlossen hat: Bereitschaftsdienst

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Veranstaltungshinweis

Die Baden­Württembergische Bank veranstaltet zwei Existenzgründer-Seminare für niederlassungswillige Ärzte.

Termin: Mittwoch, 28. Februar 2007 (19.00 Uhr) in Stuttgart

Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Investitionsplanung • Praxiskosten • Finanzierung • Öffentliche Fördermittel • Absicherung der Existenz

Termin: Dienstag, 20. März 2007 (19.00 Uhr) in Heidelberg

Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Investitionsplanung • Praxiskosten • Finanzierung • Öffentliche Fördermittel

Die Teilnahme ist kostenlos.

Information und Anmeldung:

Für den 28. Februar 2007: BW­Bank Stuttgart, Telefon (07 11) 1 24 – 3 20 29,

für den 20. März 2007: BW­Bank Heidelberg, Telefon (0 62 21) 9 18­2 01.

ist als Arbeitszeit zu werten. Bundestag und Bundesrat hatten die Umsetzungsfrist 2005 um ein wei­teres Jahr verlängert – vor allem an­gestoßen durch die Kritik der Deut­schen Krankenhausgesellschaft (DKG). Diese hatte mehrfach im Vorfeld darauf hingewiesen, dass die Kran­kenhäuser nicht über die finanziel­len Mittel zur Umsetzung der Richt­linie in Deutschland verfügten. Dem Arbeitszeitgesetz zufolge darf die wöchentliche Arbeitszeit bis zu 60 Stunden betragen, im Durch­schnitt mehrerer Wochen allerdings maximal 48 Stunden.

Haushaltsbegleitgesetz/ Mehrwertsteuer

Das teilweise Inkrafttreten des Haushaltsbegleitgesetzes zum 1. Januar dieses Jahres hat auch Auswirkungen auf die GKV. So wird der Steuerzuschuss des Bundes auf die GKV reduziert – von derzeit 4,2 Milliarden Euro auf 1,5 Milliarden Euro. Er entfällt ab 2008. Geplant ist allerdings, den Krankenkassen in 2007 eine Milliarde Euro zukommen zu lassen, da die Steuereinnahmen gestiegen sind. Zum 1. Januar ist zudem die Mehrwertsteuererhö­hung von 16 auf 19 Prozent in Kraft getreten. Dies belastet nicht nur private Haushalte, sondern auch die Krankenkassen – durch die Zusatzkosten auf Arzneimittel. Es wird von einer jährlichen Mehr­belastung von 950 Millionen Euro ausgegangen. ■

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ÄBW 02 • 2007114

Vermischtes

Die aktuellen Änderungen im Vertragsarztrecht und die da­mit verbundenen Auswir­

kungen für Ärztinnen und Ärzte aus Klinik und Praxis waren Thema einer von der Firma MSD Sharp & Dohme GmbH gesponserten Zeno­Veran­staltung in München. Der Workshop sollte einen Überblick geben über die rechtlichen Veränderungen und die neuen Möglichkeiten für Ärzte zu kooperieren und Verträge zu schließen, es ging letztlich um die konkreten Auswirkungen der Flexibi­lisierung und Liberalisierung des Vertragsarztrechtsänderungsge­setzes für die Leistungserbringer. Die Rolle der KV im Planungsrecht und beim Sicherstellungsauftrag mit den nicht unerheblichen Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Marktes der Leistungsanbieter war Thema des Workshops.

Der Facharzt für Allgemeinmedi­zin und Fachanwalt für Medizinrecht, Rechtsanwalt Professor Dr. iur. Dr.

med. Alexander P. F. Ehlers, von 1993 bis 1999 auch Mitglied der Vertreter­versammlung der KV Bayerns und Generalsekretär der Deutschen Ge­sellschaft für Medizinrecht, sieht nach wie vor erheblichen Reformbe­darf im Gesundheitswesen, bemän­gelt aber, dass sich die Gesundheits­reform ins Zentrum der Politik ge­stellt habe. Als Ziele des Vertrags­arztrechtsänderungsgesetzes sieht er die Flexibilisierung der vertrags­ärztlichen Leistungserbringung, die Öffnung der starren Strukturen in der ambulanten Versorgung und Verzahnung mit dem stationären Sektor. Erreicht werde sicherlich auch die Erweiterung der Wahl­ und Entscheidungsmöglichkeiten der Versicherten, die Intensivierung des Wettbewerbs um Qualität und Wirtschaftlichkeit und erweiterte Möglichkeiten für Krankenkassen zur Kooperation.

Das Mehr an Wettbewerb werde seiner Meinung nach allerdings er­

Vertragsarztrechtheblich zu Lasten der Körper­schaften gehen. Eine hausarztzent­rierte Versorgung werde unter Ausschluss der KVen stattfinden. Auch der Sicherstellungsauftrag durch Teilausschluss der KVen komme in Gefahr.

Ehlers sieht die Körperschaften andererseits klar als Dienstleister. So zum Beispiel – bei der Beratung beim Abschluss von Verträgen zur Versorgung von GKV­Versicherten– bei der Beratung in Fragen der Datenverarbeitung, der Datensiche­rung, des Datenschutzes– bei der Beratung in allgemeinen wirtschaftlichen Fragen betreffend die Vertragsarzttätigkeit– bei der Vertragsabwicklung für Vertragspartner von Verträgen betreffend die Versorgung von GKV­Versicherten und – bei der Übernahme von Verwal­tungstätigkeiten für Praxisnetze. dr.

Die Weltgesundheitsorganisa­tion (WHO) ernannte das Lan­desgesundheitsamt Baden­

Württemberg (Abteilung 9 des Regierungspräsidiums Stuttgart) zum Collaborating Centre für den Bereich „Housing and Health“. „Die Ernennung würdigt die Tätig­keit des Landesgesundheitsamts bei der Untersuchung von Zusammen­hängen zwischen den Wohnbedin­gungen und der Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner“, erklärte Sozialministerin Dr. Monika Stolz, in deren Zuständigkeit die Fachaufsicht über das Landes­gesundheitsamt gehört. Seit über zehn Jahren untersucht das Landes­gesundheitsamt mit dem Projekt

„Beobachtungsgesundheitsämter“ Auswirkungen von Lebensstil und Umwelt auf die Gesundheit. Ein besonderer Schwerpunkt seien in Zusammenarbeit mit verschiedenen Gesundheitsämtern im Land die häuslichen Einflüsse auf die Gesund­heit von Kindern.

Mit der Ernennung des Landes­gesundheitsamtes zum Collabora­ting Centre „Housing and Health“ wird insbesondere die Zusammen­arbeit des Landesgesundheitsamtes mit dem Bonner Büro des Europä­ischen Zentrums für Umwelt und Gesundheit der WHO intensiviert, bei dem der Bereich „Wohnen und Gesundheit“ einen Arbeitsschwer­punkt bildet. Bereits in den vergan­

genen Jahren sind hier Kontakte entstanden, durch die das Landes­gesundheitsamt seine Erfahrungen in die Arbeitsgruppe der WHO ein­bringen konnte. Gleichzeitig profi­tiert das Landesgesundheitsamt bei seiner Arbeit von diesen Kontakten. „Vor dem Hintergrund, dass wir zwei Drittel unserer Lebenszeit in unseren Wohnungen verbringen und der Wohnbereich durch den demogra­phischen Wandel der Gesellschaft eine immer größere Bedeutung er­langt, sehen wir im Bereich Wohnen und Gesundheit eine besondere Zukunftsaufgabe gerade auch für den öffentlichen Gesundheits­dienst“, betonte in diesem Zusam­menhang Regierungspräsident

WHO ernennt Landesgesundheitsamt zum Collaborating Centre

ÄBW 02 • 2007 115

Vermischtes

Dr. Udo Andriof. Als Beispiel nannte Dr. Günter Schmolz, Leiter des Landesgesundheitsamtes, Unter­suchungen von Schulkindern zur Aufnahme von Flammschutzmitteln oder Weichmachern, die unter ande­rem bei der Wohnausstattung und bei Einrichtungsgegenständen Ver­wendung finden, oder die Unter­suchung von Allergien, die mit Hausstaubmilben, Tierhaaren oder Schimmelpilzen in der Wohnung in Verbindung gebracht werden.

Die Weltgesundheitsorganisation mit Sitz in Genf, die weltweit sechs Regionalbüros unterhält, ernennt Collaborating Centres für bestimmte Aufgabenbereiche und Fragestellun­gen, in denen sie selbst nicht über ausreichend Fachwissen verfügt. Bis­her haben in Deutschland überwie­gend universitäre Forschungseinrich­tungen oder wissenschaftliche Insti­tute des Bundes diese Anerkennung erfahren. Die Ernennung zum Colla­borating Centre ist zunächst auf einen Zeitraum von vier Jahren begrenzt und kann danach weiter verlängert werden. Das Landesge­sundheitsamt übernimmt dabei auch Aufgaben, die über die Landes­ und Bundesgrenzen hinaus von Bedeutung sind, so Schmolz. ■

Neue FührungsspitzeAm 1. Juli 2007 wird Professor

Dr. Dr. h. c. Jörg Rüdiger Siewert das Amt des Leitenden Direktors des Universitätsklinikums Heidelberg übernehmen. Er tritt damit die Nachfolge von Professor Dr. Eike Martin an, der seit 1991 dem Klini­kumsvorstand angehört und seit 1993 als Vorstandsvorsitzender das Klinikum leitet. Professor Siewert wird als erster Leitender Ärztlicher Direktor des Klinikums das Amt hauptamtlich wahrnehmen.

Stellvertreter des Leitenden Ärzt­lichen Direktors wird ab 1. Juli 2007 Professor Dr. Peter Nawroth, Ärzt­licher Direktor der Abteilung Innere Medizin und Klinische Chemie der Medizinischen Universitätsklinik Heidelberg. ■

Der Arbeiter­Ersatzkassen­Verband (AEV) hat unter Federführung der Gmünder ErsatzKasse GEK mit

der Kassenärztlichen Vereinigung Ba­den­Württemberg (KVBW) im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung eine Vereinbarung zur Förderung der Quali­tät in der homöopathischen Therapie für Baden­Württemberg beschlossen. Mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden­Württemberg als Vertragspart­ner soll eine Behandlungsqualität auf höchstem Niveau und damit eine Ver­besserung der Patientenversorgung ge­währleistet werden.

Zur homöopathischen Therapie sind in Baden­Württemberg nur Ver­tragsärzte berechtigt, die eine Zusatz­weiterbildung „Homöopathie“ absol­viert haben. Sie verpflichten sich dar­über hinaus zur regelmäßigen Teil­nahme an von den Ärztekammern oder von den Kassenärztlichen Verei­nigungen anerkannten homöopa­thischen Fortbildungen oder homöo­pathischen Qualitätszirkeln.

Folgende Leistungen fallen unter die Vereinbarung: Die homöopathische Erstanamnese, die Folgeanamnese und die Fallanalyse/Repertorisation.

Verbesserung der Patientenversorgung

Besonderen Wert legen die Ver­tragspartner auf einen qualitativ hohen Standard der Patientenver­sorgung, den sie durch Normierung und Standardisierung der Behand­lung erreichen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei auch der Wirtschaftlichkeit und der Effizienz der medizinischen Maßnahmen.

Anspruch auf Leistungen nach dem jetzt in Stuttgart unterzeichne­ten Vertrag haben alle Versicherten der drei beteiligten Arbeiter­Ersatz­kassen: Die Gmünder ErsatzKasse GEK, die HZK – Krankenkasse für Bau­ und Holzberufe und die Kran­kenkasse Eintracht Heusenstamm. Der stellvertretende Vorstandsvorsit­zende der Gmünder ErsatzKasse, Dr. jur. Rolf­Ulrich Schlenker, ist sich sicher, dass der Vertrag zur Förde­rung der Qualität in der homöopa­thischen Therapie für Baden­Würt­temberg ein echter Meilenstein in der medizinischen Versorgung ist: „Die Behandlung mit klassischer Ho­möopathie ist wieder ein Beleg, dass die GEK für ihre Versicherten ein kundenorientiertes und zeitgemäßes Leistungsangebot bereithält.“ ■

Gotthard-Schettler-Preis

Die Gotthard­Schettler­Gesellschaft für Herz­ und Kreislaufforschung e. V. Heidelberg schreibt für 2007 einen mit 10 000 Euro dotierten Forschungspreis aus, der anlässlich der 14. Dreiländertagung der Deutschen, Österreichischen und Schweizerischen Gesellschaften für Angiologie im September 2007 in München verliehen werden soll.Ausgezeichnet wird eine wissenschaftlich hochwertige Arbeit aus der Herz­, Kreislauf­ und Arteriosklero­seforschung. Vorzugsweise soll der Preis an eine Wissenschaftlerin oder einen Wissenschaftler aus dem deutschen Sprachraum, also einschließlich der deutschsprachigen Nachbarländer, verliehen werden. Eingereicht werden dürfen Arbeiten, die in 2006 und in 2007 bis zum 30. Mai publiziert wurden oder sich im Druck befinden.

Bewerbungsfrist ist der 31. Mai 2007.

Einzureichen sind folgende Unterlagen (3­fach):1. Manuskript, 2. Zusammenfassung in deutscher Sprache, 3. Angabe des Eigenanteils und Zu­stimmung der Mitautorinnen/­autoren, 4. eine Versicherung, dass die Arbeit nicht zu einer anderen Ausschreibung eingereicht wurde oder wird, 5. Lebenslauf, 6. Publikationsverzeichnis.

Bewerbungen sind zu richten an den Vorsitzenden der Gotthard­Schettler­Gesellschaft für Herz­ und Kreislaufforschung e. V., Prof. Dr. med. C. Diehm, Klinikum Karlsbad­Langensteinbach, Guttmannstraße 1, 76307 Karlsbad.

116 ÄBW 02 • 2007

Fortbildung

Gegenwärtige Situation

Seit Oktober des vergangenen Jahres gelangen Norovirus-Infekti-onen in Deutschland vermehrt zur Beobachtung. Bis Ende 2006 waren deutlich höhere Erkrankungsziffern zu verzeichnen als in den vorausge-gangenen Jahren. Auch im Januar 2007 setzte sich dieser Trend unge-brochen fort, so dass im Winterhalb-jahr 2006/2007 mit einem neuen Höchststand an Norovirus-bedingten Gastroenteritiden zu rechnen ist. Worauf die verstärkte Ausbreitung des Virus beruht, ist noch ungeklärt. Den bisher vorliegenden Daten zu-folge scheint jedoch antigenen Drift-varianten des Genotyps GGII-4 eine besondere Bedeutung im Infektions-geschehen mit erhöhten Norovirus-Aktivitäten zuzukommen. Von epide-mischen Ausbrüchen mit teilweise sehr hohen Erkrankungszahlen sind häufig Gemeinschaftseinrichtungen wie Kliniken, Alters- und Pflege-heime sowie Kindertagesstätten, Kin-dergärten und Kantinen betroffen.

Erreger

Noroviren wurden erstmals 1968 in Norwalk, Ohio, bei einer epide-misch auftretenden Gastroenteritis, die mit Übelkeit und massivem Erbrechen einherging, beobachtet. Aus asservierten Stuhlproben dieser

Epidemie konnten 1972 die Erreger immunelektronenoptisch nachge-wiesen werden (Abb. 1). Nach ihrem Erstbeschreibungsort wurden sie zunächst als Norwalk-Viren bzw. Norwalk-like-Viruses bezeichnet und später nach eingehender Charakteri-sierung in Noro-Viren umbenannt. Aufgrund ihrer strukturellen Merk-male wurden sie der Familie „Calici-viridae“ zugeordnet. Caliciviren fin-den sich bei unterschiedlichen Tier-spezies (Kaninchen, Katzen, Schwei-nen, Mäusen) und auch beim Menschen. Es gibt bisher keine An-haltspunkte dafür, dass die tie-rischen Viren auf den Menschen übergehen. Zurzeit sind fünf Geno-gruppen (GGI bis V) bekannt. Zwei hiervon sind nicht humanpathogen (GGIII = Jena Virus und GGV = Maus Virus). Die humanen Caliciviren wur-den vom ICTV (International Com-mittee on Taxonomy of Viruses) in die beiden Genera „Norovirus“ (NV) und Sapovirus (SV) unterteilt. Ein besonderes Charakteristikum der Noroviren ist ihr hochvariables Ge-nom. Bei humanen Virusstämmen aus unterschiedlichen geogra-phischen Regionen konnten insbe-sondere in den Genbereichen, wel-che die RNA-Polymerase und die Capsidproteine codieren, differente Nucleotidsequenzen nachgewiesen werden. Aus diesen Daten ließen sich bislang drei Genogruppen (GGI, GGII und GGIV) ableiten, die wieder-um in derzeit mindestens 20 Geno-typen aufgeschlüsselt werden kön-nen. Die Noro-Epidemien in Deutschland und Europa werden seit Jahren insbesondere durch Ge-notypen der Genogruppe II (GGII) dominiert. Besonders häufig treten hierbei antigene Driftvarianten des Genotyps GGII-4 auf. Genotypen der Genogruppen I und IV treten bei diesen epidemieartigen Ausbrüchen deutlich in den Hintergrund.

Epidemiologie

Noroviren sind weltweit verbrei-tet und die bedeutendste Ursache der epidemisch auftretenden nicht bakteriellen Gastroenteritis bei älteren Kindern (ca. 30 Prozent) und bei Erwachsenen (bis zu 50 Prozent). Der Mensch ist das bislang einzige bekannte Reservoir. Die Erreger wer-den mit dem Stuhl ausgeschieden und die Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt überwiegend fäkal-oral, jedoch auch durch virushaltige Aerosole während des Erbrechens. Des Weiteren durch Kontaminati-onen mit Erbrochenem oder Stuhl. Indirekt können Infektionen über verschmutzte Gegenstände und Oberflächen (Waschbecken, Hand-tücher, Türgriffe etc.) erfolgen. Die minimale Infektionsdosis liegt bei 10 bis 100 Viruspartikeln. Ebenso können Infektionen von kontami-niertem Trinkwasser und Lebens-mitteln ausgehen. Dies führt in der Regel zu „explosionsartigen“ Gastro-enteritis-Ausbrüchen in Gemein-schaftseinrichtungen wie Kliniken, Altenheimen, Kinderbetreuungsein-richtungen und Kantinen etc. Infek-tionen kommen am häufigsten in den Herbst- und Wintermonaten vor (saisonaler Gipfel Oktober bis März), können aber das ganze Jahr hin-durch auftreten.

Kinder unter fünf Jahren und ältere Personen über 70 Jahre sind besonders häufig betroffen. Bei Säuglingen und Kleinkindern sind Noroviren nach den Rotaviren die zweithäufigste Ursache für akute Gastroenteritiden. Der aktuellen Datenlage zufolge korrelierten die überproportionalen Häufungen an Norovirus-Infektionen in Deutsch-land und einigen europäischen Nachbarländern in den Winterhalb-jahren 2002/2003 und 2004/2005 mit einem verstärkten Auftreten von

Noro-VirenErreger akuter Gastroenteritiden bei Kindern und Erwachsenen

Heike Blessing und Josef Blessing

Abb. 1: Elektronen­optische Darstellung von Noroviren im Negative­Staining­ Verfahren, (2 % PWS, pH 7.0). Es sind kleine, sphärisch strukturierte Partikel mit einem Durchmesser von 27 bis 32 nm. Es handelt sich um „nackte“, d. h. nicht mit einer Hülle (envelope) versehene Viren. Sie sind sehr umweltresistent und außerordentlich kon­tagiös. Im Inneren des Kapsids (= Protein­ Kokon) befindet sich als Informationsspei­cher für die Replika­tion eine Einzelstrang­RNA. Noroviren ge­hören nach § 7 IfSG zu den meldepflichtigen Krankheitserregern.

ÄBW 02 • 2007 117

Fortbildung

antigenen Driftmutanten des Geno-typs GGII-4. In den Winterhalbjahren 2001/2002, 2003/2004 und 2005/2006 mit geringer Norovirus-Aktivität war dagegen eine Kozirku-lation differenter Genotypen vor-herrschend (Abb. 2). In der gegen-wärtigen Saison war in den Monaten November und Dezember 2006 eine Kozirkulation unterschiedlicher Genotypen der Genogruppen I und II beobachtbar, mit einer jedoch schon merklichen Präsenz des Geno-typs GGII-4. Im Januar 2007 ergab die Überprüfung von Norovirus-in-duzierten gastroenteritischen Aus-brüchen, dass nahezu alle Infekti-onen durch Varianten des Genotyps GGII-4 verursacht wurden. Diese Daten zusammen mit den Ergebnis-sen der letzten Jahre zeigen, dass erhöhte Norovirus-Aktivitäten mit einer verstärkten Replikation von antigenen Driftmutanten des Geno-typs GGII-4 einhergehen und dass für das Winterhalbjahr 2006/2007 eine weitere Zunahme an Norovirus-induzierten Gastroenteritiden zu erwarten ist.

Pathogenese und Klinik

Nach oraler Aufnahme befällt das Virus die Epithelzellen der Dünn-darmmukosa, in denen es sich mas-senhaft vermehrt. Die Virusreplika-tion verläuft lytisch und etabliert sich bereits innerhalb von Stunden nach der oralen Aufnahme, so dass die Dünndarmepithelien regelrecht „abgeweidet“ werden. Nach einer Inkubationszeit von 10 bis 50 Stun-den beginnt die Erkrankung mit Übelkeit und heftigem Erbrechen, Diarrhöen, Abdominalschmerzen, Myalgien, Kopfschmerzen und ge-legentlich Fieber. Die Dauer der kli-nischen Symptome liegt bei 24 bis 72 Stunden. Leichtere und asympto-matische Verläufe lassen sich eben-falls beobachten.

Nach Sistieren der Durchfälle kann das Virus noch mehrere Wochen im Stuhl ausgeschieden werden. Die üblichen Hygieneregeln gegenüber Rekonvaleszenten sind daher zu beachten. Reinfek-tionen sind möglich, da Noroviren keine dauerhafte Immunität hinter-lassen.

Nachweis des Erregers

Noroviren können in Stuhlpro-ben sowie in Wasser und Lebensmit-teln durch unterschiedliche Nach-weisverfahren identifiziert werden. An erster Stelle ist der Nucleinsäure-nachweis zu nennen, der sich als sensitivste und spezifischste Metho-de erwiesen hat. Da es sich um RNA-Viren handelt, kommt die RT-PCR zur Anwendung (RT = Reverse Transcrip-tase). Man kann sie als Standard-PCR oder als real-time-PCR durchführen, wobei Letzterem für die rasche Ab-klärung von Ausbrüchen der Vorzug einzuräumen ist. Erforderliches Un-tersuchungsmaterial sind bohnen-große Stuhlproben.

Für einen Nachweis des Erregers über die Identifizierung virusspezi-fischer Proteine können Antigen-EIA-Testkits eingesetzt werden. Sie sind jedoch weit weniger sensitiv und spezifisch wie das Nucleinsäure-Nachweisverfahren. Der elektronen-optische Virusnachweis wird wegen des hohen technischen Aufwandes in der Routine nicht angewandt.

Therapie

Eine antivirale Therapie steht nicht zur Verfügung. Es ist nur eine symptomatische Behandlung mög-lich, die im Ausgleich des teilweise erheblichen Flüssigkeits- und Elek-trolytverlustes besteht.

Präventiv­ und Hygienemaßnahmen

Da kein Impfstoff zur Verfügung steht, ist die konsequente Beach-tung der generellen Hygieneregeln von besonderer Bedeutung. In Ge-meinschaftseinrichtungen sollten betroffene Patienten in einem Zim-mer mit eigenem WC untergebracht werden, ggf. Kohortenisolierung, Tragen von Schutzkitteln, Handschu-hen und geeignetem Atemschutz. Nach § 34 Abs.1 IfSG dürfen Kinder unter sechs Jahren, die an einer in-fektiösen Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind, Ge-meinschaftseinrichtungen nicht be-suchen. Ebenso dürfen erkrankte Personen nicht in Lebensmittelberu-fen tätig sein (definiert in § 42 IfSG). Bei Desinfektionsmaßnahmen ist darauf zu achten, dass virucide Des-infektionsmittel mit Wirksamkeit ge-gen unbehüllte Viren (zum Beispiel Sterilium Virugard) zum Einsatz kommen. ■

Dr. Heike BlessingProf. Dr. Josef Blessing

BML-Laboratorienfür Biomolekulare Forschung

78224 SingenArbeitsgebiete: Immuninfektiologie,

Virologie, molekulare Genetik

Abb. 2: Vergleichende Darstellung der dem RKI p. a. gemeldeten Norovirus­bedingten Gastroenteritiden für den Zeitraum von 2002 bis 2006. Abgebildet sind auch die im Januar 2007 bereits erfassten 17 244 Fälle.

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Fortbildung

Etwa zehn Prozent der Bundes-bürger haben einen riskanten Alkoholkonsum, der gesund-

heitsschädlich sein kann; rund 1,6 Millionen Menschen gelten als alkoholabhängig. Mehr als 70 Pro-zent der Alkoholabhängigen neh-men jedoch keine suchttherapeu-tische Hilfe in Anspruch. „Im Sucht-hilfesystem besteht eine deutliche Unterversorgung“, warnte Dr. Hans-Jürgen Rumpf vom Universitäts-klinikum Schleswig-Holstein in Lübeck auf dem 31. Interdiszip-linären Forum „Fortschritt und Fort-bildung in der Medizin“ der Bundes-ärztekammer in Berlin. Nur etwa 15 Prozent der Abhängigen erhiel-ten die „klassischen“ Angebote wie eine qualifizierte Entgiftung oder Entwöhnungsbehandlung. „Einmal süchtig, immer süchtig“ bedeute aber nicht, dass man eine Sucht nicht behandeln, bewältigen oder gar überwinden könne. In der Sucht-krankenhilfe würden insbesondere verhaltenstherapeutische, system- familientherapeutische und analy-tisch-tiefenpsychologische Verfahren zur Anwendung kommen. Nach einem Jahr intensiver Behandlung lägen die Abstinenzraten bei ca. 50 Prozent, betonte Rumpf.

Mit einem jährlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 10,1 Liter reinem Alkohol gehört Deutschland welt-weit zu den Ländern mit dem höchsten Alkoholkonsum; europa-weit belegt Deutschland Platz fünf. Jährlich sterben hierzulande über 70 000 Menschen durch riskanten Alkoholkonsum oder durch kom-binierten Konsum von Alkohol und Tabak.

Auch der Verbrauch von Arznei-mitteln mit Missbrauchs- und Ab-hängigkeitspotenzial ist in Deutsch-land hoch; besonders häufig sind Frauen und ältere Menschen betrof-fen. Die Zahl der Arzneimittelabhän-gigen, insbesondere derer von Ben-zodiazepinen und Schmerzmitteln,

schätzen die Experten auf ca. 1,4 Millionen. „Wenn die Verschrei-bungen in diesen beiden Gruppen über die letzten Jahre auch rückläu-fig zu sein scheinen, kann doch kei-ne Entwarnung gegeben werden“, sagte Professor Dr. Fritz Hohagen, Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Universitäts-klinikum in Lübeck. Bei der Entwöh-nungsbehandlung von Medikamen-tenabhängigen gebe es noch weit-aus größere Defizite als bei Alkohol-abhängigen. Nur wenige Betroffene nähmen suchtspezifische Hilfen in Anspruch. Bei der Bewilligung ambulanter und stationärer Ent-wöhnungsbehandlungen lägen diese jeweils bei unter einem Prozent der Gesamtbewilligungen, so Hohagen.

Eine wichtige Rolle bei der Behandlung von Suchterkrankungen spielen der Hausarzt oder das All-gemeinkrankenhaus, so Dr. med. Christoph von Ascheraden, Mitglied im Arbeitskreis Suchtmedizin der Landesärztekammer. Insbesondere Konzepte der Frühintervention kön-

nen die Defizite bei der Versorgung von Suchtkranken abmildern. Der Hausarzt gilt vielen Patienten als Vertrauensperson, zu der zum Teil ein jahrelanger Kontakt besteht. Ein auffälliges Trinkverhalten oder ein Medikamentenmissbrauch kön-nen so frühzeitig bemerkt werden. Zudem steht eine Vielzahl von Er-krankungen direkt oder indirekt mit dem Alkoholkonsum in Verbindung. Das bietet günstige Anknüpfungs-punkte für ein beratendes Gespräch. Im Krankenhaus kann die zeitweilige Abstinenz oder der körperliche Ent-zug für eine Beratung und weiter-führende Maßnahmen genutzt werden.

Bei der Behandlung von Sucht-kranken haben sich Kurzinterven-tionen als sehr wirksam erwiesen. Mehrere kurze Beratungsgespräche oder auch das Aushändigen einer Broschüre oder von Selbsthilfe-manuals haben bei Risikokonsu-menten zu einer Reduktion des Alkoholkonsums geführt. Bei Ab-hängigen sind allerdings weiter-gehende suchtspezifische Maßnah-men erforderlich. In der Gesprächs-führung mit dem Patienten haben sich spezifische Methoden sehr be-währt. Diese sind unter dem Begriff Motivational Interviewing (Motivie-rende Gesprächsführung) zusam-mengefasst. ■

Nur ein Drittel der Alkoholabhängigen lässt sich behandeln

Dr. von Ascheraden

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Fortbildung

Im Mittelpunkt der 102. Jahres-tagung der Deutschen Gesell-schaft für Kinder- und Jugend-

medizin (DGKJ) in Mainz stand erst-mals ein zentrales Kongressthema: Prävention – die primäre Verhinde-rung von Erkrankung und Behinde-rung. Welchen Beitrag Schutzimp-fungen leisten können, wurde auf dem Symposium „Konjugatimpf-stoffe: von den Grundlagen zur Umsetzung der Impfempfehlung“, unterstützt von Wyeth Pharma aus Münster, erörtert. Dabei wurde deut-lich: Eine generelle Empfehlung der STIKO (Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut, Berlin) ist immer nur der erste Schritt zum effektiven Schutz. Gut informierte Ärzte und Eltern sowie eine rasche Kostenübernahme durch die Kran-kenkassen sind weitere Bausteine, um jedem Kind die Impfung zu er-möglichen und alle positiven Effekte nutzen zu können.

Streptococcus pneumoniae ist ein grampositiver Erreger, der von einer Polysaccharid-Kapsel umgeben ist – so entgeht er der antikörperun-abhängigen Phagozytose und kann invasive Erkrankungen wie Pneumo-nie, Sepsis und Meningitis verursa-chen. Jährlich gibt es in Deutschland etwa 600 diagnostizierte Fälle von invasiven Pneumokokken-Infekti-onen – besonders schwer verläuft oftmals die Meningitis: Etwa 10 Pro-zent der Fälle enden tödlich, 20 Pro-zent der erkrankten Kinder müssen mit Spätfolgen, wie Hirnschäden oder einem beidseitigem Hörverlust, leben. PD Dr. Johannes Liese, Kin-derklinik und Poliklinik im Dr. v. Haunerschen Kinderspital, München, führte in seinem Vortrag auf dem DGKJ-Kongress aus, dass noch 1995 in den USA die drei häufigster Erre-ger von Meningitiden die Pneumo-kokken, Meningokokken und Hae-mophilus influenzae waren – durch die HiB-Impfung wurde dann H. influenzae Typ B quasi vollständig

zurückgedrängt. „Eine konsequente Impfung gegen Pneumokokken und Meningokokken kann also einen wirksamen Schutz gegen Meningitis bilden“, betonte Liese. Experten schätzten: Bei einer etwa 80 Pro-zent-Durchimpfungsrate können et-wa 300 Fälle aller invasiven Pneu-mokokken-Erkrankungen verhindert werden. Zusätzlich profitieren auch ungeimpfte Personen: Die durch die Impfung aufgebaute Herdenimmu-nität schützt ältere Geschwister-kinder und Großeltern ebenfalls.

Beispiel England: Konsequent impfen – konsequent schützen

Der Vortrag von Dr. Jens Rügge-berg, Klinik der Allgemeinen Pädia-trie an der Universität Düsseldorf, machte deutlich, wie erfolgreich eine konsequente Impfstrategie sein kann: Aufgrund einer steigenden Inzidenz von Meningokokken-Er-krankungen mit zuletzt über 2500 mikrobiologisch bestätigten Fällen jährlich führte Großbritannien 1999 als erstes Land ein Impfprogramm mit Konjugat-Impfstoffen gegen Meningokokken der Gruppe C ein. Innerhalb eines Jahres wurde u. a. durch eine Informationskampagne eine Durchimpfungsrate von über 80 Prozent aller unter 18-Jährigen erreicht – die Effektivität betrug mehr als 90 Prozent bei Kleinkindern und Jugendlichen. „Hier war ein er-folgreiches Impfprogramm ganz klar gewollt und es wurden entspre-chende Ressourcen zur Verfügung gestellt – nur so lassen sich not-wendige Impfungen durchsetzen!“, bekräftigte Rüggeberg.

Erfolgreiche Pneumokokken­ Impfung in den USA

Prof. Ulrich Heininger vom Uni-versitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) berichtete aus den USA, in denen die generelle Pneumokokken-

Impfung von unter Zweijährigen be-reits im Jahr 2000 eingeführt wurde. Die Wirksamkeit des sieben-valenten Konjugat-Impfstoffes wurde durch die doppelblinde, multizentrische Kaiser-Permanente-Studie (Zulas-sungsstudie) mit beinahe 40 000 Säuglingen belegt. Die Vakzine wies im Studienverlauf einen 97,4-pro-zentigen Schutz gegen invasive Pneumokokken-Erkrankungen auf – insgesamt wurden 66,7 Prozent der Infektionen durch die im Impfstoff enthaltenen Pneumokokken-Sero-typen verhindert. Schon zwei Jahre später war die Rate von Kleinkindern in diesem Alter mit invasiven In-fekten um 69 Prozent von 188 auf 59 Fälle pro 100 000 gesunken. Eine weitere Studie aus den USA zeigt zudem, wie der Schutzaufbau in Abhängigkeit mit den verabreichten Impfdosen voranschreitet *. „Ein zeitgerechter Impfbeginn mit dem vollendeten zweiten Lebensmonat bietet dem einzelnen Kind schon einen gewissen Schutz, bereits die zweite Impfdosis bringt relevante Effekte“, führte Heininger aus: „Von Anfang an ist also jede einzel-ne Dosis wichtig!“ Aber das Impfpro-gramm in den USA zeigte weitere positive Effekte: Rückgang der schweren (invasiven) Pneumokok-ken-Erkrankungen bei der geimpften Altersgruppe und anderen Alters-gruppen ebenso wie ein Rückgang der antibiotikaresistenten Pneumo-kokken-Stämme.

Von der Impfempfehlung bis zur praktischen Umsetzung

Dr. Ursula Lindlbauer-Eisenach, Fachärztin für Kinder und Jugend-medizin aus München und Mitglied der STIKO, erläuterte die notwen-digen Schritte, bis eine Impfempfeh-lung tatsächlich zu einer Impfung führt: Nach einer Empfehlung der STIKO beschließen die Gesundheits-behörden der einzelnen Bundes-

Prävention: Effektiv vor Pneumokokken und Meningokokken-C schützen

* Mahon B, Hsu K, Karumuri S, Kaplan Sh, Mason E, Pelton S. Effectiveness of abbreviated and delayed 7-valent pneumococcal conjugate vaccine dosing regimens. Vaccine 2006; 24: 2514

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länder, ob und in welchem Umfang sie diese Empfehlungen überneh-men wollen. Danach entscheiden die gesetzlichen Krankenkassen (GKV), ob sie diese empfohlenen Impfungen, die derzeit noch Sat-zungs- und keine Pflichtleistungen sind, für ihre Versicherten überneh-men wollen. Hier wird manchmal regional eine Kostenübernahme zu-gesichert, manchmal auch für das gesamte Bundesgebiet – verwirrend für Pädiater und Eltern. Denn für den niedergelassenen Impfarzt ist verbindlich, was die Kassenärztliche Vereinigung des entsprechenden Bezirks mit der GKV verhandelt. Nur das kann auch über die Versicher-tenkarte abgerechnet werden. „Der-zeit bekommen wir täglich Anrufe von Kollegen, die Fragen zur Kosten-übernahme der Impfung haben – unnötig und ärgerlich, wenn doch die Impfung der Kinder im Vorder-grund stehen sollte“, berichtet Lindlbauer-Eisenach. So wird zum Teil abhängig von der Kassenzuge-hörigkeit geimpft und hier kann es auch noch von Bundesland zu Bun-desland Unterschiede geben – ohne ein gutes Praxismanagement sei es da kaum noch möglich, den Über-blick zu behalten. Doch auch die Pädiater selbst sind gefordert, solche Impfungen, die von den Kassen gezahlt werden, auch durchzufüh-ren: „Würden alle empfohlenen Schutzimpfungen auch in Anspruch genommen, entstünden der GKV für alle Altersgruppen Kosten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro jähr-lich“, machte die Expertin deutlich, „tatsächlich sind aber 2004 nur 0,68 Milliarden Euro ausgegeben worden – eine Differenz von über einer halben Milliarde Euro!“ Hier wird unnötig auf sinnvolle Präven-tion für die Kinder verzichtet. Der BVKJ fordert seit vielen Jahren eine einheitliche, durchgängige Verpflich-tung für den Impfschutz. In der an-stehenden Gesundheitsreform sollen nun die von der STIKO empfohlenen Impfleistungen generell zu Pflicht-leistungen für die Krankenkassen werden. Dann würde auch die Pneumokokken-Impfung, die noch immer nicht von allen Kassen über-nommen wird, allen Kindern zu Gute kommen.

Speziell für die Kleinsten entwickelt

Der sieben-valente Pneumokok-ken-Konjugat-Impfstoff (Prevenar®) ist von dem forschenden pharma-zeutischen Arzneimittelhersteller Wyeth entwickelt worden. Es ist der einzige Impfstoff weltweit, der Säuglinge und Kleinkinder bis zum vollendeten fünften Lebensjahr vor invasiven Pneumokokken-Erkran-kungen schützt. Die Impfung kann zeitgleich mit dem derzeit auf dem Markt befindlichen hexavalenten Impfstoff, anderen TDaP-Kombina-tions-Impfstoffen, dem MMR-Impf-stoff sowie dem Varizellen-Impfstoff im Rahmen der üblichen Vorsorge-untersuchungen vorgenommen werden. ■

Ausschreibung des Fritz-Wörwag-Forschungspreises

Um Forschung und Wissenschaft zu unterstützen, schreibt das mittel-ständische Familienunternehmen Wörwag Pharma aus Böblingen in diesem Jahr zum 6. Mal den Fritz-Wörwag-Forschungspreis aus. Er ist mit 10 000 Euro dotiert. Prämiert werden Arbeiten, die zu dem Thema „Die Bedeutung von Thiamin und dessen Derivaten, wie zum Beispiel Benfotiamin in der Prävention und Therapie schwerwiegender Erkran-kungen, insbesondere diabetischer Begleiterkrankungen“ einen wesent-lichen wissenschaftlichen Beitrag leisten und neue experimentelle oder klinische Erkenntnisse enthal-ten. Auch fundierte Übersichtsar-beiten können eingereicht werden.

Der Preis wird auf der Basis der Entscheidung einer unabhängigen Jury vergeben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Weitere Informationen und ein Einreichungsformular stehen auf der Homepage www.woerwagpharma.de zur Verfügung.

Die Einsendung des Manusk-riptes (in deutscher oder englischer Sprache) sowie eines kurzen Lebens-laufes und einer Kurzfassung der Zielsetzung der Arbeit wird bis zum 31. März 2007 an folgende Adresse erbeten:Wörwag Pharma GmbH & Co. KG, Dr. Ulrike Achenbach, Calwer Straße 7, 71034 Böblingen. ■

Hufeland-Preis 2007Am 31. März endet die Aus-

schreibung des mit 20 000 Euro do-tierten Hufeland-Preises. Prämiert wird jährlich die beste wissenschaft-liche Arbeit auf dem Gebiet der Präventivmedizin. Zur Teilnahme berechtigt sind Ärzte/-innen und Zahnärzte/-innen mit deutscher Approbation.

Träger des Hufeland-Preises sind neben der Stifterin Deutsche Ärzte-versicherung, die Bundesärztekam-mer, die Bundeszahnärztekammer sowie die Bundesvereinigung für Gesundheit.

Weitere Informationen unter www.aerzteversicherung.de ■

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Fortbildung

ÄBW 02 • 2007 121

Betreuungsverfügungen, Patientenverfügung, Vorsorge­vollmacht – was sollte tatsächlich für den Ernstfall geregelt sein

Schicksalsschläge wie eine schwere Krankheit oder ein Unfall gehören leider zum Alltag. Dennoch ist es unangenehm, sich mit dem Gedanken „was wäre, wenn…“ zu befassen. Verständlich, denn die Auseinandersetzung mit dem Thema bedeutet, Ängste zu überwinden, ei­nen kühlen Kopf zu bewahren und Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Für den Todesfall verfassen viele ein Testament und verbinden damit zugleich eine Nachlassregelung. Vielleicht aus Unbedachtheit oder Unwissenheit denken nur wenige daran, auch Bestimmungen im Falle einer schweren Krankheit oder eines Pflegefalls zu treffen. Wer entschei­det, was mit dem Patienten ge­schieht, wenn dieser geschäftsun­fähig ist? Wer regelt die Vermögens­ und Rentenangelegenheiten?

Ohne Regelung entscheidet das Vormundschaftsgericht

Verbreitet ist der Irrglaube, dass Ehepartner oder nächste Angehörige automatisch einen hilflosen Patienten rechtlich vertreten dürfen. Allerdings hat sich der Gesetzgeber für eine an­dere Lösung entschieden: Zuständig ist das Vormundschaftsgericht – eine Abteilung des Amtsgerichts – das vom behandelnden Arzt informiert wird. Daraufhin bestellt es einen Be­treuer für den betroffenen Patienten. Meist handelt es sich um einen An­gehörigen oder eine nahe stehende Person. Genauso gut kann das Ge­richt aber eine fremde Person benen­nen – zum Beispiel einen Rechtsan­walt. Wer sein Schicksal nicht in die Hände einer fremden Person legen will, der ist gut beraten, im Vorfeld einen Betreuer zu benennen.

Betreuungsverfügung – wer soll Betreuer sein?

Die einfachste Form ist die Be­treuungsverfügung. Darin ist festge­

halten, wen das Gericht im Krank­heits­ oder Pflegefall als Betreuer bestellen soll. An diesen Wunsch hat sich das Gericht dann zu halten. Die Verfügung sollte sicherheitshalber schriftlich abgefasst werden.

Patientenverfügung – was darf der Heilberufler?

In der Patientenverfügung wird für den behandelnden Heilberufler eine Handlungsanweisung im Krank­heitsfall ausformuliert. Sie sollte hin­sichtlich der medizinischen Behand­lung eindeutig und präzise sein. Der Inhalt orientiert sich ausschließlich am persönlichen Wunsch. So können zum Beispiel lebensverkürzende Schmerztherapien angeordnet sein. Weiter kann darin der gewünschte Abbruch von lebenserhaltenden Maßnahmen (passive Sterbehilfe) bei unwiederbringlicher, dauerhafter Hirnschädigung oder bei Demenz mit Bewusstseinsverlust festgehalten werden. Außerdem ist es sinnvoll, in der Patientenverfügung zu bestim­men, ob man seine Organe spenden möchte oder ob die eigene Leiche seziert werden darf. Der Patienten­wille hat oberste Priorität. Ist jedoch der Wille des Patienten aus der Ver­fügung nicht eindeutig abzuleiten, wird wiederum das Vormundschafts­gericht bemüht.

Vorsorgevollmacht – die um­fassende Regelungsmöglichkeit

Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson bevoll­mächtigt, im Falle einer Notsituation alle oder auch nur definierte Auf­gaben für den Vollmachtgeber zu er­ledigen. Die Willenserklärung kann sowohl Vermögensangelegenheiten umfassen als auch die Versorgung im Krankheits­ oder Pflegefall. Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter „im Willen“ – das heißt, er entschei­det an Stelle des nicht mehr ent­scheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevoll­macht uneingeschränktes persön­liches Vertrauen zum Bevollmächtig­

ten voraus und sollte nicht leichtfer­tig erteilt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, sollte bei einem grö­ßeren Vermögen ein Kontrollbevoll­mächtigter eingesetzt werden.

Der Verfügende bestimmt den Inhalt individuell und passt ihn ge­zielt den eigenen Bedürfnissen an. Unterschieden werden Vollmachten für Teilbereiche sowie Generalvoll­machten. Generalvollmachten sind zwar ohne detaillierte Beschrei­bungen möglich. Sind die Bestim­mungen jedoch zu pauschal, bleiben kritische Entscheidungen dem Ge­richt vorbehalten. Wird die Voll­macht auf einen bestimmten Tätig­keitsbereich wie „Vermögensangele­genheiten“ beschränkt, lässt sie sich problemlos mit einer Betreuungs­verfügung oder zumindest mit einer Patientenverfügung ergänzen.

Form und Gestalt der VollmachtAllgemein gibt es keine Form­

vorschriften, wie eine Vollmacht auszusehen hat. Und dennoch: Sicherheitshalber sollte sie schriftlich erteilt werden. In manchen Fällen bedarf sie sogar einer notariellen Beurkundung – zum Beispiel, wenn der Bevollmächtigte über die Ver­mögensangelegenheiten hinaus auch über Immobilien verfügen soll oder Entscheidungen für das Han­delsgewerbe des Patienten treffen soll. Außerdem erkennen Banken „bankfremde“ Vollmachten oft nicht an. Daher ist es ratsam, die ent­sprechenden Bankformulare zu ver­wenden oder über eine notarielle Beurkundung nachzudenken.

Um den eigenen Wunsch mög­lichst präzise zu formulieren, ohne damit versteckte Risiken einzuge­hen, wird grundsätzlich der Gang zum Rechtsanwalt empfohlen. Als kompetenter Ansprechpartner kann dieser in einem vertraulichen Beratungsgespräch entscheidende Hinweise geben. ■

Betreuungsverfügungen, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht

Was sollte im Ernstfall geregelt sein

Wirtschaft

Sandra BergerBaden-Württem- bergische BankZielgruppenmanage- ment Anlagekundenund gehobene PrivatkundenTelefon (07 11) 1 24-4 49 72Telefax (07 11) 1 24-4 25 47E-Mail: sandra.berger@ bw-bank.de

122 ÄBW 02 • 2007

1.  Einleitung

Der als unabhängige Kommis­sion bei der Landesärztekammer Baden­Württemberg eingerichtete Gesundheitsrat Südwest hat in der Wahlperiode 2003 bis 2006 das The­ma „Rationierung und Fehlallokation im Gesundheitswesen“ behandelt. Die Auswahl des engeren Arbeits­schwerpunkts, nämlich der heutigen und zukünftigen medizinischen Ver­sorgung und Betreuung älterer Men­schen, erfolgte angesichts der be­sonderen Herausforderungen, denen unser Versorgungssystem durch die demographische Entwicklung, die Änderungen in den sozioökono­mischen Verhältnissen und den da­mit verbundenen Verschiebungen im Morbiditätsspektrum bei anhal­tendem wissenschaftlichem Fort­schritt gegenübersteht.

Schon die Vielzahl der aufge­führten Bestimmungsfaktoren des zukünftigen Leistungsgeschehens gibt einen Eindruck von der Komple­xität des Problems und den daraus resultierenden Schwierigkeiten, ein­deutige und schlüssige Empfeh­lungen für die Politik der Landes­ärztekammer Baden­Württemberg zu geben. Es hatte nach Überzeu­gung des Gesundheitsrats keinen Sinn, die Unausweichlichkeit von Rationierungen und die Notwendig­keit von Reallokationen theoretisch, ohne Rückkopplung mit der Ärzte­schaft und ohne Einbeziehung weiteren Sachverstandes zu begrün­den und in der Praxis tragfähige Lösungsvorschläge zu entwickeln. Vorgesehen war daher folgendes mehrstufiges Vorgehen:1. Analyse der aktuellen und zukünftigen Situation auf dem benannten Gebiet mit den daraus folgenden Anforderungen an das Versorgungssystem.2. Darlegen denkbarer Lösungs­ansätze aus der Sicht des Gesund­heitsrats.

3. Diskussion der vom Gesundheits­rat erarbeiteten Lösungsansätze mit der Ärzteschaft.4. Berücksichtigung der in den Diskussionen vorgebrachten Argu­mente für oder gegen die vorgestell­ten Lösungsansätze im Rahmen eines erweiterten und argumentativ besser gestützten Vorschlages.5. Erörterung des erweiterten Vor­schlages auf einer Tagung in der Evangelischen Akademie Bad Boll mit Sachverständigen verschiedener Fachrichtungen.6. Erarbeitung eines Abschlussbe­richtes mit konkreten Empfehlungen unter Berücksichtigung der auf der Tagung in Bad Boll vorgebrachten Gesichtpunkte.7. Zuleitung des Berichtes an die Vertreterversammlung der Landes­ärztekammer Baden­Württemberg mit anschließendem Beschluss über die vorgeschlagenen Empfehlungen.

Die vollständige Realisierung dieses ehrgeizigen Vorhabens, des­sen Struktur sich an der Behandlung des Themas „Patientenautonomie“ in der vorangegangenen Wahlperiode orientierte, war zum einen wegen der Vielschichtigkeit der Probleme, zum anderen wegen des Mangels an Zeit und personellen Ressourcen nicht möglich. Der Gesundheitsrat stellt daher im Folgenden im Rah­men eines abschließenden Berichtes den aktuellen Stand der Diskussi­onen dar.

Zunächst wird der Problemhin­tergrund des Themas „Fehlallokation und Rationierung im Gesundheits­wesen“ kurz erläutert, dann werden die nach Auffassung des Gesund­heitsrats daraus resultierenden An­forderungen an das Versorgungs­system dargestellt, insbesondere im Hinblick auf die Qualifikation des Personals, die Neuordnung der Ver­sorgungsprozesse und Reallokation in der medizinischen Versorgung. Dabei werden auch Meinungen der Ärzte­schaft aufgeführt, soweit sie in den

Arbeitskreissitzungen auf dem Baden­Württembergischen Ärztetag in Karlsruhe (21. Juli 2006) einge­fangen werden konnten.

Im Weiteren referiert der Ge­sundheitsrat mögliche Perspektiven, wie die Überlegungen zum Thema „Fehlallokation und Rationierung im Gesundheitswesen“ nach dem Ende der Tätigkeit des jetzigen Gesund­heitsrats fortgesetzt und konkrete Empfehlungen für die Arbeit der Landesärztekammer Baden­Württemberg gewonnen werden könnten.

2.  Problemhintergrund

Die finanzielle Situation der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dürfte sich in den kommen­den Jahren aus zahlreichen Gründen verschlechtern: Der medizinische Fortschritt eröffnet immer neue, häu­fig kostspielige Diagnose­ und The­rapiemöglichkeiten, die das Angebot an medizinischen Leistungen und damit die Gesundheitsausgaben in die Höhe treiben. Dabei verändert sich nicht nur das Spektrum der ver­fügbaren Maßnahmen, sondern auch das Leistungsvolumen, nicht zuletzt, weil Indikationen auf ältere Menschen ausgedehnt werden. Gleichzeitig verschärfen die Verände­rungen im Altersaufbau der Bevölke­rung die Finanzierungsprobleme im Gesundheitswesen: Aufgrund der anhaltend steigenden Lebenserwar­tung und auf niedrigem Niveau stagnierenden Geburtenraten nimmt nicht nur die Zahl, sondern auch der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung zu. Die Alterung der Bevölkerung geht mit einer erhöhten Krankheitslast einher, da ältere Menschen vermehrt an chro­nischen Erkrankungen leiden. Ver­breitet ist zudem das gleichzeitige Vorliegen mehrerer Erkrankungen (Multimorbidität): die durchschnitt­liche Diagnosenzahl pro Patient

Gesundheitsrat SüdwestSachstandsbericht

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nimmt mit dem Alter exponentiell zu. Hinzu kommt ein steigender Hilfe­ und Pflegebedarf durch die zunehmende Anzahl chronisch­de­generativer Erkrankungen vor allem des Nervensystems (zum Beispiel Demenzerkrankungen).

In Verbindung mit dem medizi­nischen Fortschritt führt der demo­graphische Wandel zu einer stei­genden Nachfrage nach Gesund­heitsleistungen, in erster Linie für die medizinische und pflegerische Versorgung multimorbider, an chro­nischen Erkrankungen leidender älterer Patienten. Durch den stei­genden Altenquotient (Zunahme beitragsschwacher Rentner) und die ungünstigen wirtschaftlichen Rah­menbedingungen (hohe Arbeits­losigkeit, stagnierende oder real sogar sinkende Einkommen) stehen der damit verbundenen Ausgaben­expansion in GKV und Pflegever­sicherung sinkende Einnahmen gegenüber.

Es ist allgemein anerkannt, dass im deutschen Gesundheitswesen – wie in denen anderer Länder auch – Wirtschaftlichkeitsreserven vor­handen sind, die nach bestem Ver­mögen auszuschöpfen sind. Bei der aus sozialpolitischen Gründen ak­zeptierten Art der Verteilung von Gesundheitsgütern nach Bedürftig­keit sind diese aber unvermeidlich nur in Grenzen und mit verständli­chen Widerständen der Beteiligten zu mobilisieren. Sie werden auf kei­nen Fall ausreichen, um den be­schriebenen Kostenanstieg zu kom­pensieren. Damit steht das Gesund­heitswesen vor zwei gleichermaßen unangenehmen Alternativen: Entwe­der müssen die Mittel für Gesund­heitsversorgung und Pflege weiter erhöht oder das solidarisch finan­zierte Leistungsspektrum begrenzt werden. Da der Gesundheitssektor mit alternativen Verwendungszwe­cken wie Bildung, Forschung, Um­weltschutz, öffentliche Sicherheit oder die Bekämpfung von Armut und Arbeitslosigkeit um prinzipiell begrenzte öffentliche Finanzmittel konkurriert, kann eine weitere Erhö­hung der Gesundheitsausgaben nur mit kaum vertretbaren Einschrän­kungen („Opportunitätskosten“) in anderen sozialstaatlichen Bereichen

erkauft werden. Dies hätte seiner­seits negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung, da die Arbeitsbedingungen, Wohnverhält­nisse und verfügbaren Mittel für den sinnvollen Privatkonsum einen erheblichen Einfluss auf Morbidität und Lebenserwartung haben. Hinzu kommt, dass viele neue medizi­nische Verfahren einen abneh­menden Grenznutzen haben: Ein oft nur geringer Nutzengewinn erfordert überproportional hohe Ausgaben.

Wenn Effizienzsteigerungen den Kostenanstieg nicht ausreichend kompensieren können und eine wei­tere Erhöhung der Gesundheitsaus­gaben sozialpolitisch und ökono­misch nicht vertretbar ist, verbleibt als Alternative nur die Begrenzung des Leistungsumfangs in der GKV („Rationierungen“). Prima facie han­delt es sich dabei grundsätzlich um eine problematische Strategie, da der Zugang zu medizinisch nütz­lichen Maßnahmen, die einen posi­tiven Effekt auf die Lebensqualität und/oder Lebenserwartung der Pati­enten haben, eingeschränkt wird. Angesichts der demographischen Entwicklung mit der daraus fol­genden höheren Nachfrage nach medizinischen und pflegerischen Leistungen bei anhaltender Fort­schrittsdynamik stellt sich jedoch nicht die Frage, ob medizinische Leistungen zu begrenzen sind, son­dern lediglich wie, das heißt, nach welchen Verfahren und Kriterien die­se Einschränkungen in einer ethisch vertretbaren Form durchgeführt werden können. Der steigende Ver­sorgungsbedarf durch die Alterung der Bevölkerung muss aus den an­geführten Gründen vornehmlich durch eine Umschichtung von Mit­teln innerhalb der medizinischen Versorgung („Reallokationen“) gedeckt werden.

Angesichts dieser dramatischen Entwicklungen hat der Gesundheits­rat das genannte Thema aufge­griffen mit dem Ziel, Vorschläge zu erarbeiten, wie dem qualitativ und quantitativ veränderten Versor­gungsbedarf und den damit einher­gehenden Finanzierungsproblemen angemessen begegnet werden kann. Bei der Diskussion über Ratio­

nierung und Reallokation im Gesundheitswesen fokussiert der Gesundheitsrat die medizinische und pflegerische Versorgung älterer Menschen, da in diesem Bereich be­reits heute erhebliche Versorgungs­defizite bestehen, die sich in den kommenden Jahren – ohne ent­sprechende Gegenmaßnahmen – weiter vergrößern werden.

Die Vorschläge zielen auf neue Anforderungen und damit Verände­rungen des Versorgungssystems, insbesondere auf Änderungen der Strukturqualität der personellen Ressourcen, Änderungen in den In­halten und Prozessen der Leistungs­erstellung (Prozessqualität) und Änderungen in der Verteilung des Ressourceneinsatzes und der damit verbundenen Finanzierung. Erst mit solchen Änderungen wird sich auch die vom Gesundheitsrat angestrebte Verbesserung der Ergebnisse bei der Versorgung der älteren Menschen verwirklichen lassen (Ergebnis­qualität).

3.   Anforderungen  an das Versorgungssystem

3.1   Qualifikation des Personals im Gesundheitswesen

Nach Auffassung des Gesund­heitsrats müssen die Aus­ und Wei­terbildung von Ärzten und Ange­hörigen anderer Gesundheitsberufe an die vor allem aus der demogra­phischen Entwicklung resultie­renden Anforderungen angepasst werden. Neben der Entwicklung ge­eigneter Ausbildungskonzepte muss auch eine ausreichende Mittelalloka­tion hierfür sichergestellt sein. Dies entspricht auch den Zielvorstellun­gen des Geriatriekonzepts des Landes Baden­Württemberg (2001).

Im Bereich der ärztlichen Berufe sollten die Veränderungen bereits bei der Ausbildung beginnen: Das Medizinstudium trägt derzeit weder den aktuellen noch den zu­künftigen Erfordernissen hinrei­chend Rechnung. Die Vermittlung medizinischer Basiskenntnisse, ärzt­licher Fähigkeiten und Einstellungen, die für die Versorgung alter und hochbetagter Menschen von beson­derer Bedeutung sind, muss dabei

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ebenso ein größeres Gewicht erhal­ten wie die Reflexion grundsätz­licher Einstellungen zur Betreuung alter Menschen, um mehr Ärzte für geriatrische Weiterbildungsgänge zu gewinnen. Die Verantwortung für diese Veränderungen liegt primär bei den medizinischen Fakultäten (Anpassung der Studienpläne) und beim Gesetzgeber (Modifizierung der Approbationsordnung). Nach Meinung des Gesundheitsrats soll­ten Anstöße für die notwendigen Veränderungen in der Mediziner­ausbildung aber auch von niederge­lassenen Vertragsärzten und außer­universitären Institutionen kommen, die heute von Gesetzes wegen zu­allererst für die Sicherstellung der Versorgung alter und hochbetagter Menschen verantwortlich sind. Dies war der Grund, die Thematik im Arbeitskreis 1 auf dem Baden­Württembergischen Ärztetag in Karlsruhe zu behandeln.

Im Arbeitskreis wurden denk­bare Maßnahmen für eine stärkere Gewichtung der Altersmedizin in der Ärzteausbildung vorgestellt und dis­kutiert. Folgende Veränderungen sind bereits innerhalb der derzeit geltenden Approbationsordnung oder mit nur geringfügigen Ände­rungen möglich:– Die verstärkte Gewichtung des Querschnittsbereiches „Medizin des Alterns und des alten Menschen“ im Studien­ und Stundenplan. Hierfür müssen die Universitäten eine an­gemessene Stellenausstattung in geriatrischen Lehreinrichtungen gewährleisten.– Die verstärkte Berücksichtigung der Versorgung alter Menschen in den einzelnen Lehrfächern.– Einführung eines Blockpraktikums im Bereich der Altersmedizin unter Leitung von Lehrärzten aus Geria­trischen Zentren, Geriatrischen Rehabilitationskliniken oder geeig­neten Alten­ und Pflegeheimen. Mehrheitlich vertrat die Arbeits­gruppe die Meinung, dass eine Praktikumsdauer von vier Wochen anzustreben sei.

Kontrovers diskutiert wurde die Frage, ob die Altersmedizin durch eine Änderung der Approbations­ordnung als ein weiterer, vierter Pflichtabschnitt im Praktischen Jahr

verankert werden sollte. Dabei ist es nach Ansicht des Gesundheitsrats bereits jetzt möglich – und von die­ser Möglichkeit sollte auch Gebrauch gemacht werden –, die Geriatrie als Wahlfach in das Praktische Jahr auf­zunehmen, wenn altersmedizinische Einrichtungen als Akademische Lehrkrankenhäuser bzw. Abtei­lungen anerkannt werden.

Darüber hinaus sollte die Alters­medizin verstärkt in der Weiter­bildung Berücksichtigung finden. Aufgrund der vor allem von nieder­gelassenen Ärzten und Ärzten an nichtuniversitären Krankenhäusern vorgebrachten Argumente empfiehlt der Gesundheitsrat, die bereits gel­tende Zusatzweiterbildung „Geria­trie“ beizubehalten, sie aber in Hin­sicht auf die Ausgewogenheit der Weiterbildung in den Klinischen Fächern und hier insbesondere in der Allgemeinmedizin von 18 auf 12 Monate zu verkürzen. Der Ge­sundheitsrat schlägt zudem vor, einen Facharzt für Geriatrie einzu­führen, am ehesten in der bereits in den Weiterbildungsordnungen der Länder Brandenburg und Sachsen­Anhalt realisierten Form eines Fach­arztes für Innere Medizin mit Schwer­punkt Geriatrie. Wenn, wie im Ar­beitskreis von niedergelassenen Ärzten, insbesondere von Allge­meinmedizinern, nach Meinung des Gesundheitsrats sachgerecht aus­geführt wurde, die Versorgung eine genuine Aufgabe der Hausärzte bleiben soll, ist eine solche Schwer­punktbezeichnung für die Perspek­tive von Ärzten, die sich speziell der Altersmedizin widmen wollen, notwendig. Dies betrifft sowohl die Leitung geriatrischer Abteilungen in Rehabilitationskliniken und Kranken­häusern mit der Möglichkeit zu Leh­re und Forschung, als auch die ärzt­liche Koordinierungs­ und Leitungs­funktion in großen Alten­ und Pflegeheimen oder die Tätigkeit von Heimfachärzten an mehreren kleinen und mittleren Heimen.

Die Verbesserung der Aus­ und Weiterbildung, sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht, betrifft gleichermaßen die Qualifika­tion und die Arbeitsmöglichkeiten nichtärztlicher Gesundheits­berufe. Vor allem in Regionen mit

einem hohen Anteil alter Menschen wird bei einer abnehmenden Zahl von Ärzten der Primärversorgung die Übertragung von Versorgungs­aufgaben notwendig werden, die bisher Ärzten vorbehalten sind, wo­bei auf eine enge Kooperation zwi­schen Ärzten und nichtärztlichen Gesundheitsberufen Wert zu legen ist. Dazu hat der Gesundheitsrat zwei Vorschläge unterbreitet, die in Regionen mit einer vergleichsweise noch guten Versorgungssituation – wie zum Beispiel in Baden­Württem­berg – als derzeit noch nicht dring­lich empfunden werden dürften. Sie betreffen einerseits die Verbesse­rung der Ausbildung von Pflegekräf­ten für die Versorgung Alter und Hochbetagter (insbesondere im am­bulanten Sektor), verbunden mit verbesserten Verdienstmöglichkeiten und Aufstiegschancen zum Fach­pfleger. Andererseits erscheint es notwendig, die Zahl akademisch ausgebildeter Pflegekräfte (wie sie bereits heute in Universitätskliniken und anderen Großkliniken tätig sind) zu erhöhen, um in der stationären und ambulanten Altenpflege die benötigten Pflegekräfte zu leiten und zu qualifizieren.

3.2   Neuorientierung der Versorgungsprozesse

Der durch die demographische Entwicklung qualitativ und quantita­tiv veränderte Bedarf an Behand­lung und Pflege erfordert nicht nur eine bessere Qualifizierung der im Gesundheitswesen Tätigen, sondern auch eine Neuorientierung der Ver­sorgungsprozesse. Im Vordergrund stehen dabei die Bedürfnisse älterer, von Krankheit und Behinderung betroffener Menschen, durch eine angemessene medizinische, pflege­rische und soziale Betreuung, um möglichst lange ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu Hause führen zu können. Aufgrund der veränderten Familienstrukturen können diese Menschen immer seltener durch Angehörige im häus­lichen Umfeld versorgt werden. Der Gesundheitsrat hat dabei vor allem den notwendigen Veränderungen in der ambulanten Versorgung, bei der Prävention und Rehabilitation älterer

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Menschen, in der medizinischen Versorgung der Pflegeheime und bei der Behandlung terminal kranker älterer Patienten Aufmerksamkeit gewidmet.

3.2.1   Entwicklung der ambulanten Versorgung

Zukünftig wird eine zuneh­mende Anzahl älterer Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Schlaganfällen, Demenzerkran­kungen oder muskulo­skelettalen Problemen ambulant zu versorgen sein, wobei der Bedarf an kurativ­medizinischen Leistungen gegen­über palliativen, rehabilitativen und pflegerischen Maßnahmen abneh­men wird. Bislang ist das deutsche Gesundheitswesen durch eine frag­mentierte Versorgung gekennzeich­net, bei der die ambulante, statio­näre und rehabilitative Versorgung sowie die häusliche Betreuung und Pflege weitgehend unabhängig von­einander organisiert sind. Dieser Desintegration liegt unter anderem ein sequentielles Modell des Krank­heitsverlaufs mit der Abfolge Prä­vention, Kuration, Rehabilitation und Pflege zugrunde. Der zunehmenden Multimorbidität können diese Struk­turen und das sequentielle Krank­heitsmodell nur unzureichend ge­recht werden, da bei vielen Pati­enten zum gleichen Zeitpunkt ver­schiedene Arten von Erkrankungen in verschiedenen Phasen von Krank­heit und Behinderung vorliegen. In zunehmendem Maße wird es des­halb erforderlich sein, Prävention, Kuration, Rehabilitation und Pflege gleichzeitig und gleichberechtigt in einer patientenzentrierten Versor­gungslandschaft anzubieten, ver­bunden mit einem erhöhten Abstim­mungsbedarf zwischen den einzel­nen Leistungserbringern. Dieses Fallmanagement wurde 1993 durch § 73 SGB V dem Hausarzt übertra­gen, wobei die Vergütung der Leis­tung nicht dem dafür erforderlichen Zeitaufwand entspricht.

Im Arbeitskreis 3 wurde kontro­vers diskutiert, inwiefern Hausärzte derzeit und vor allem auch zukünf­tig in der Lage sein werden, diese Koordinierungsfunktionen zu über­nehmen. Da bereits heute in einzel­

nen Regionen der alten Bundes­länder, vor allem aber in den struk­turschwachen Regionen der neuen Bundesländer, die niedergelassenen Hausärzte nicht mehr in der Lage sind, alle alten und hochbetagten Menschen zu betreuen, schlägt der Gesundheitsrat vor, alternative Modelle zu prüfen, bei denen Ange­hörige nicht­ärztlicher Gesundheits­berufe in Kooperation mit Hausärz­ten Versorgungs­ und Koordinations­aufgaben für chronisch Kranke über­nehmen. Beispielhaft erwähnt seien hier die Versorgung chronischer Wunden, die Behandlung der Inkon­tinenz und die Sturzprävention. Sinnvoll erscheint die Einführung von speziell für diese Aufgaben wei­tergebildeten Pflegekräften (Pflege­experten, vgl. die „Advanced Nursing Practice“ und die „Nurse Practi­tioners“ in den angelsächsischen Ländern). Erfolg versprechende Ver­sorgungsansätze finden sich nicht nur in Skandinavien und England (höhere Patientenzufriedenheit, ver­gleichbar gute Ergebnisse, geringere Kosten), sondern werden auch in Deutschland in Modellprojekten evaluiert (zum Beispiel Projekt Am­bulantes Geriatrisches Team, pflege­integrierte Hausarztpraxis in NRW, „Community Health Nurse Modell“ in Mecklenburg­Vorpommern).

Der Gesundheitsrat verkennt nicht, dass die Diskussion einer solchen weiteren Versorgungsebene in hausärztlich gut versorgten Regi­onen derzeit auf Anhieb nicht not­wendig scheint und auf Ablehnung stößt, weil sie als Konkurrenz zur hausärztlichen Versorgung empfun­den werden kann. Es ist aber zu be­denken, dass es sich bei den erfor­derlichen Koordinierungs­ und Be­treuungsaufgaben alter und hoch­betagter Patienten nicht allein um ärztliche Aufgaben handelt. Durch den Einsatz von nicht­ärztlichem Personal könnten die Hausärzte zum Beispiel von organisatorischen Auf­gaben entlastet werden und mehr Freiräume für ihre genuin ärztlichen Aufgaben gewinnen, was vor allem bei der zu erwartenden rückläufigen Zahl der Hausärzte von zuneh­mender Bedeutung sein dürfte. Der Gesundheitsrat ist deshalb der Meinung, dass die Diskussion der­

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artiger zukunftsweisender Modelle, deren Realisierung längere Zeit erfordert, Aufgabe der gesamten Ärzteschaft ist. Solche weitrei­chenden Versorgungsfragen müssen auch in Baden­Württemberg recht­zeitig diskutiert werden, zumal bereits andere richtungweisende Lösungen für Versorgungsfragen, zum Beispiel mit der Brückenpflege im onkologischen Bereich, erfolg­reich verwirklicht werden konnten und inzwischen als selbstverständ­lich akzeptiert werden. Der Gesund­heitsrat fordert die Landesärztekam­mer auf, die Neuorientierung der Versorgungsprozesse, insbesondere die Weiterentwicklung der ambu­lanten Versorgung, als wichtige und unaufschiebbare Aufgabe der ärztlichen Selbstverwaltung wahr­zunehmen.

3.2.2   Prävention und Rehabilita­tion älterer Menschen

Die Möglichkeiten der Präven­tion werden bei älteren Menschen bislang nur unzureichend genutzt, obwohl die vorbeugende Wirkung etwa von Impfungen, vermehrter körperlicher Aktivität oder präven­tiven Hausbesuchen zur Verhinde­rung funktioneller Einbußen wissen­schaftlich nachgewiesen ist. Eine Unterversorgung besteht auch bei der Rehabilitation älterer Menschen, vor allem im Bereich ambulanter Rehabilitationsangebote, zum Teil weil die jeweiligen Wohn­ und Lebensverhältnisse die konsequente ambulante Versorgung erschweren können. Der Gesundheitsrat emp­fiehlt, das Wissen der beteiligten Akteure über präventive Maßnah­men zu fördern und deren Durch­führung mit geeigneten – auch materiellen – Anreizen zu unter­stützen. Präventive Hausbesuche sollten in Baden­Württemberg für ältere Menschen ab dem 75. Lebens­jahr zweimal jährlich angeboten werden. Die erforderlichen Mittel könnten zumindest teilweise über die vermiedenen Krankheitsfälle finanziert werden. Die Rehabilitation älterer Menschen sollte zunehmend als fallabschließende Rehabilitation unter Einschluss der ambulanten Versorgung organisiert werden.

3.2.3   Medizinische Versorgung in Pflegeheimen

Angesichts der zunehmenden Anzahl von pflegebedürftigen alten Menschen, die unter verschiedenen chronischen Erkrankungen leiden, sollte nach Auffassung des Gesund­heitsrates die medizinische Versor­gung in Langzeitpflegereinrich­tungen verbessert werden. Inwie­weit derzeit eine ausreichende me­dizinische Versorgung gewährleistet ist, wurde in der Arbeitsgruppe kon­trovers diskutiert. Unabhängig da­von scheint es aber auch hier – wie beim Fallmanagement in der ambu­lanten Versorgung – sinnvoll zu sein, die Versorgungsstrukturen frühzeitig auf den mit der Alterung der Bevöl­kerung einhergehenden qualitativ wie quantitativ veränderten Bedarf an Pflege und Behandlung einzu­stellen. Insgesamt sollte die Rolle der Ärzte, auch bei der Leitung der Pflegeheime gestärkt werden, um eine qualifizierte medizinische Ver­sorgung der Bewohner zu gewähr­leisten und unnötige Krankenhaus­einweisungen zu verhindern. Hierfür liegen verschiedene bereits evaluier­te Konzepte vor. Denkbar sind – neben der im Arbeitkreis 1 diskutier­ten Erweiterung der Weiterbildungs­ordnung – Schwerpunktpraxen, die eine besondere Erfahrung in der Heimbetreuung aufweisen (Berliner Modell) oder das niederländische bzw. schweizerische Heimfacharzt­modell. Ärzte, die im Heimbereich tätig werden wollen, sollten über eine altersmedizinische Weiterbil­dung verfügen. Mit Blick auf die abnehmende, aber auch in Zukunft wichtige Einbindung der Versorgung alter Menschen in die Familienmedi­zin und im Interesse der Wahlfreiheit der Patienten, sollten Bewohner in Alten­ und Pflegeheimen auch von ihrem Hausarzt mitbetreut werden können.

3.2.4   Behandlung terminal kranker älterer Patienten

Ältere Menschen haben im Vergleich zu jüngeren schlechtere Zugangschancen zu ambulanter Pflege, Hospizen und Palliativstatio­nen. Überdies beschränken sich die

Angebote überwiegend auf die Ver­sorgung onkologischer Patienten. Die unzureichende Versorgung im ambulanten Bereich führt zu ver­meidbaren Krankenhauseinwei­sungen (Fehlallokation). Der Ge­sundheitsrat empfiehlt deshalb, die palliativmedizinische Kompetenz der Ärzte zu fördern, ambulante Versorgungsangebote auszubauen (mit angemessener Finanzierung) und diese auch Patienten mit neuro­degenerativen, cerebrovaskulären und kardiovaskulären Erkrankungen zugänglich zu machen sowie den Übergang von schwerstkranken/ster­benden Menschen vom stationären in den ambulanten Sektor und umgekehrt besser zu koordinieren. Hoffnungsvoll stimmt dabei die zu­nehmende Bereitschaft vieler Haus­ärzte, die medizinische Sterbebeglei­tung in der Familie zu übernehmen.

3.3   Reallokation in der medizinischen Versorgung

Wie ausgeführt, lässt sich der mit dem demographischen Wandel und medizinischem Fortschritt steigende Bedarf an Behandlung und Pflege bei stagnierenden oder sinkenden Einnahmen der GKV nur durch strukturelle Änderungen im Leistungsgeschehen und Mittel­umschichtungen („Reallokationen“) finanzieren. Dazu müssen Prioritäten gesetzt, also eine Rangfolge zu be­wältigender Versorgungsaufgaben erstellt und die Mittel so umge­schichtet werden, dass die als be­sonders wichtig eingestuften Auf­gaben finanziert werden können. Am ehesten vertretbar erscheinen Einschränkungen bei denjenigen Leistungen, bei denen einem frag­lichen oder marginalen Nutzen er­hebliche Kosten gegenüberstehen. Die freiwerdenden Mittel könnten dann in anderen Bereichen – vor­zugsweise der Prävention, Palliativ­medizin, Rehabilitation und Pflege – eingesetzt werden, in denen mit den gleichen Ressourcen ein größe­rer gesundheitlicher Nutzen erzielt werden kann. Dies setzt eine syste­matische Erfassung von Kosten und Nutzen medizinischer Maßnahmen voraus, was vor allem im Hinblick auf die Quantifizierung und interper­

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sonale Vergleichbarkeit des Nutzens methodische Probleme aufwirft. Strategien zur Leistungsbegrenzung werden folglich neben einer ge­zielten Steuerung des Leistungsge­schehens auch eine stärkere finan­zielle Eigenbeteiligung der Patienten umfassen müssen. Der Gesundheits­rat hatte die Textvorlage für die Diskussion im Arbeitskreis 2 („Aus­wirkungen der sozioökonomischen Herausforderungen auf das Leis­tungsangebot und den Leistungs­katalog“) bewusst offen gestaltet, um eine möglichst unvoreingenom­mene Einschätzung der Ärzteschaft zu erhalten. Im Folgenden werden die im Arbeitskreis von den an­wesenden Ärzten genannten Hand­lungsoptionen referiert.

Die Vorschläge stehen teilweise in einem Spannungsverhältnis zu­einander (zum Beispiel die Forde­rung objektiverer Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesaus­schusses (GBA) bei gleichzeitiger Skepsis gegenüber der evidenz­basierten Medizin), was die Komple­xität der Materie unterstreicht. Darüber hinaus finden sich unzu­lässige Verallgemeinerungen von Einzelfallbetrachtungen. Die erfor­derliche Abwägung und Konkre­tisierung der verschiedenen Opti­onen bleibt deshalb ein Desiderat, das der Gesundheitsrat – sofern von der Landesärztekammer Baden­Württemberg gewünscht – in der nächsten Wahlperiode in Angriff nehmen könnte.

3.3.1   Finanzielle Beteiligung der Patienten

Viele Teilnehmer des Arbeits­kreises favorisierten eine verant­wortliche Mitsprache der Versicher­ten und Patienten, verbunden mit einer verstärkten finanziellen Beteili­gung an den Behandlungskosten, um über eine Inanspruchnahme­dämpfung Mittel für die zusätzlichen Versorgungsaufgaben einzusparen. Dabei sollten die Möglichkeiten einer differenzierten Selbstbeteili­gung genutzt werden, um die Inan­spruchnahme medizinischer Leistun­gen gezielt lenken zu können (zum Beispiel bei unterschiedlich teuren Behandlungsalternativen, Berück­

sichtigung unterschiedlicher Bedürf­nisse und Perspektiven). Damit die Selbstbeteiligung der Patienten nicht einfach zu einer Erhöhung der Mittel innerhalb der bisherigen Leis­tungsstrukturen führt, müssen zu­sätzliche Instrumente eingesetzt werden, die eine gezielte Umschich­tung der eingesparten Mittel ermög­lichen. Als ein Instrument käme zum Beispiel eine erhöhte Vergütung der ambulanten und stationären Leis­tungen für die bessere Versorgung älterer Menschen in Frage. Erfah­rungsgemäß verändern sich dadurch das Angebot und die Nachfrage nach diesen Leistungen. Dies lässt sich aber nur realisieren, wenn die Vergütung anderer Leistungen ent­sprechend gesenkt wird. Finanzielle Beteiligungen der Patienten alleine reichen mit Sicherheit nicht aus, um Rationierungen und die erforder­lichen Reallokationen zu vermeiden.

3.3.2   Steuerung des Leistungs­geschehens

In der Diskussion im Arbeitskreis wurden viele Beispiele genannt, die aus Sicht der Ärzte einer „rationalen“ Mittelverwendung im Wege stehen:– die unterschiedliche Erstattung der Krankentransporte bei der ambulanten und stationären Versor­gung, die zu vermehrten Kranken­hausaufenthalten führe,– die Erstattung sog. komplemen­tärmedizinischer Gesundheits­leistungen wie der Akupunktur als Folge des Wettbewerbs zwischen den Kassen,– das Fehlen evidenzgestützter Indikationen für die Verordnung von Heilmitteln,– die Erstattung von Medikamenten mit zweifelhafter oder marginaler Wirkung wie zum Beispiel die Statine,– die Einführung des aufwendigen Mammographie­Screenings im jüngeren Lebensalter trotz unzu­reichender Effekte und bedenklicher Begleitwirkungen,– dubiose, interessengeleitete schulmedizinische Innovations­bewertungen,– der Verzicht auf eine Festbetrags­regelung für Insuline mit der

Möglichkeit von Zuzahlungen für Analoginsuline.

Nicht ausreichend diskutiert wurde, mit welchen Verfahren eine höhere Entscheidungsrationalität erreicht und damit mehr Mittel für die Reallokation gewonnen werden können. Nachdrücklich kritisiert wurden die Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), die unter anderem aufgrund der beteiligten Interessenvertreter und populistisch motivierter Ein­flussnahmen des Bundesgesund­heitsministeriums tendenziell zu Leistungsausweitungen und nicht zu Einsparungen führten. Im derzei­tigen System der GKV ist der GBA diejenige Institution, die über die Zusammensetzung des (nicht kodifi­zierten) Leistungskatalogs entschei­det und damit eine zentrale Funk­tion in der Steuerung des Leistungs­geschehens wahrnimmt. Zu prüfen wäre deshalb, wie die Entschei­dungsverfahren des GBA verbessert werden könnten.

Neben einer zentralen Regulie­rung des Angebots bietet sich eine Steuerung über die Leistungs­vergütung an. Hierzu wären für den stationären Bereich das Regelwerk der DRGs und für den ambulanten Bereich die Honorierung ärztlicher Leistungen so zu ändern, dass die aus medizinischer und pflegerischer Sicht für die Versorgung älterer Menschen besonders geeigneten und notwendigen Leistungen in ausreichender Qualität und Quanti­tät erbracht werden.

Von einigen Teilnehmern des Ar­beitskreises wurde in der Diskussion die Auffassung vertreten, Leitlinien, Versorgungsstandards und die evi­denzbasierte Medizin seien für das Freisetzen von Ressourcen zum Zwecke der Reallokation untauglich. Sie trieben die Kosten eher in die Höhe als sie zu senken. Als Begrün­dungen wurden u. a. genannt:– In die Leitlinien gingen die Inter­essen der Anbieter ein. Selbst wenn dies nicht monetäre Interessen wäre, triebe das Bedürfnis nach Sicherheit die Kosten in die Höhe, wenn dieses Prinzip via Leitlinien auf das ganze System ausgedehnt würde.– Nicht aufeinander abgestimmte Leitlinien könnten bei multimorbi­

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den Patienten zum Beispiel durch eine Arzneimittelüberversorgung zu Kostensteigerungen führen.– Eine durchgehende Verwirkli­chung der evidenzbasierten Medizin könne sich in Einzelfällen kosten­treibend auswirken.Als weitere Instrumente der Versor­gungssteuerung wurden genannt und kontrovers diskutiert:– Ein Hausarztsystem mit Gate­keeper­Funktion sei zwar grundsätz­lich ein wirkungsvolles Instrument zur Steuerung des Leistungsgesche­hens. Die derzeitigen Rahmenbedin­gungen stünden aber der Realisie­rung eines solchen Ansatzes ent­gegen.– Die Einführung einer verbindlich einzuholenden second opinion bei Indikationen zu aufwendigen Ver­fahren wird zwar als ein taugliches Instrument angesehen. Doch gab es Zweifel, ob dadurch mehr einge­spart werden kann als zusätzlich ausgegeben werden muss.

Es bleiben das Risiko und die Be­fürchtung, eine Auseinandersetzung um die Reallokation und damit um die Freisetzung von Mitteln für die bessere Versorgung älterer Men­schen könne auch dazu führen, dass die unter günstigen Bedingungen frei werdenden Mittel unter dem Druck divergierender Interessen der verschiedenen Beteiligten und als Folge des Wettbewerbs der Ärzte um die Patienten in ganz andere als die vom Gesundheitsrat intendierten Verwendungen gelenkt werden.

4.   Perspektiven

Der Gesundheitsrat hat sich im „ungefähren“ Wissen über die abzu­sehenden Herausforderungen durch die demographische Entwicklung und dem damit unter anderem ver­bundenen Anstieg der Nachfrage nach pflegerischen Leistungen für die IV. Wahlperiode das Thema „Fehlallokation und Rationierung im Gesundheitswesen“ am Beispiel der Altersmedizin gestellt. Das „Unge­fähre“ wurde durch die Anhörung von Sachverständigen und eine Auswertung einschlägiger Veröffent­lichungen und Statistiken zum „sicheren Wissen“: Unter Berücksich­tigung des anhaltenden wissen­

schaftlichen Fortschritts werden die Anforderungen an das medizinische Versorgungssystem in den nächsten Jahren und Jahrzehnten so anstei­gen, dass Einschränkungen im Leis­tungsangebot auf einigen Gebieten und Mehrzuweisungen an andere unausweichlich sind. Diese Vorher­sage ist wegen der Trägheit des Systems mit hoher Zuverlässigkeit möglich: Die Mehrzahl der Pflege­bedürftigen des Jahres 2020 ist bereits geboren und die Erhöhung ihres Anteils an der Bevölkerung ist mit hoher Sicherheit zu erwarten.

Auf der Grundlage der Analyse und Diskussion der abzusehenden Probleme wurden Lösungsansätze in Erwägung gezogen, wobei die Zusammensetzung des Rates mit Mitgliedern, die Erfahrungen in verschiedenen Berufen und auf unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gewonnen haben, durchaus zu kon­troversen Standpunkten führte, ide­ologische oder durch Eigeninteres­sen verzerrte Lösungen jedoch weit­gehend ausschloss. Nicht auszu­schließen, sondern im Gegenteil zu erwarten war, dass auch bei einer intensiven Diskussion der Sachver­halte im Gesundheitsrat nicht alle Aspekte bedacht und unter Umstän­den wichtige Gesichtspunkte über­sehen worden sein könnten. Daraus folgte der Gedanke eines stufenwei­sen Vorgehens bei der Erarbeitung von Empfehlungen (siehe Einlei­tung), die geeignet sind, die Heraus­forderungen zu bewältigen und mit denen die LÄK an die allgemeine und ärztliche Öffentlichkeit sowie an die Politik herantreten kann.

Der Gesundheitsrat hat aus den oben genannten Gründen dieses mehrstufige Vorgehen nicht voll­ständig realisieren können. Es liegt im Ermessen und in der Verant­wortung der Landesärztekammer Baden­Württemberg, zu entschei­den, ob das vom Gesundheitsrat bis zu Punkt 4 gediehene Projekt weitergeführt werden soll. Dafür spricht, dass an der vom Rat auf dem 10. Baden­Württembergischen Ärztetag 2006 in Karlsruhe unter­breiteten Darstellung der Problema­tik selbst (siehe Einleitungsvortrag) keine Zweifel möglich und Über­legungen zu den daraus folgenden

Problemen gerade von Seiten der Ärzteschaft unverzichtbar sind. Frei­lich sind die vom Gesundheitsrat durch die Analyse gestützten Vor­schläge nach dem konventionellen Selbstverständnis vieler Ärzte uner­freulich: Sie scheinen vordergründig nicht vereinbar zu sein mit bishe­rigen Regeln der ärztlichen Berufs­ausübung und ihres aus der fach­lichen Qualifikation folgenden An­spruchs, alleine für Fragen von Krankheit und Gesundheit zuständig zu sein. Insofern wird die Entschei­dung über die Fortführung oder Nichtfortführung des vom Gesund­heitsrat in der IV. Wahlperiode in An­griff genommenen Projektes auch eine Antwort auf die Frage geben, inwieweit die Ärzteschaft aus sich heraus bereit ist, sich den Heraus­forderungen der Zukunft durch Anpassung an die veränderten Verhältnisse zu stellen.

Die Mitglieder des Gesundheits­rats plädieren – auch unter Berück­sichtigung der bisher mit hohem Zeitaufwand geleisteten Arbeit und der eingesetzten Ressourcen – für eine Weiterführung des Projektes. Erst dann können konkrete Empfeh­lungen für die Arbeit der Landes­ärztekammer Baden­Württemberg erarbeitet werden. Eine zentrale Be­deutung käme dabei einer Tagung in Bad Boll zu, in der die vom Ge­sundheitsrat erarbeiteten Thesen mit Sachverständigen verschiedener Fachrichtungen diskutiert und Erfahrungen aus bereits laufenden Pilotprojekten gesichtet werden könnten.

Reutlingen, 23. Oktober 2006

Prof. Dr. med. Dr. h. c. Michael Arnold, Akademiedirektor Joachim Beck, PD Dr. med. Clemens Becker, Dipl.­Kfm. Hans­Jürgen Firnkorn, Prof. Dr. med. Hermann Heimpel, Prof. Lotte Kaba­Schönstein, Prof. Dr. iur. Hans Kamps, Prof. Dr. med. Friedrich­Wilhelm Kolkmann, Prof. Dr. med. Georg Marckmann, Ministerin a. D. Helga Solinger

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TermineThemaBalintgruppe neu in Freudenstadt (anerkannt von LÄK und Balintgesellschaft)

K TerminBeginn: März 2007 mittwochs, jeweils 2 Doppelstunden

7 Info

>>> Ort: Fachklinik Schloz (Ltd. Arzt Abass Abtahi), Ikarusweg 14, 72250 Freudenstadt. Auskunft: Tel. (0 74 41) 91 95 05-0, E-Mail: [email protected]

Thema112. ZAEN-Kongress ärztlicher Naturheilverfahren Leitthema „Regulative Therapien kombiniert – Tipps für die Praxis“

K Termin01.–06. 03. 2007 (Do–Di)

7 Info

>>> Ort: Freudenstadt. Auskunft/Anmeldung: ZAEN, Am Promenadenplatz 1, 72250 Freudenstadt, Tel. (0 74 41) 9 18 58-0, Fax 9 18 58-22, E-Mail: [email protected]

ThemaInterdisziplinäre Schmerzkonferenz Göppingen

K TerminMo, 05. 03. 2007

7 Info

>>> Ort: Regionales Schmerzzentrum DGS-Göppingen, Schillerplatz 8/1, 73033 Göppingen. Bitte melden Sie Patienten, die Sie vorstellen möchten, so rechtzeitig an, dass die notwendigen konsiliarischen Fachkollegen zugezogen werden können (Frau Mickan, Tel. (0 71 61) 97 64-5). Für teilnehmende Kolleginnen und Kollegen ist keine Anmeldung erforderlich.

Thema1. Interdisziplinäres Chirurgisches Symposium „Polytrauma“

K TerminSa, 10. 03. 2007, 9–15 Uhr

7 Info

>>> Ort: Forum des Klinikums Esslingen. Auskunft: Sekretariat Prof. Dr. med. Degreif, Frau Kallhardt, Tel. (07 11) 31 03-26 52, Fax 31 03-26 56.

ThemaFreiburger Kurs „Ultraschall-diagnostik in der Inneren Medizin“

K Termin15.–18. 03. 2007 (Do–So)

7 Info

>>> Ort: Medizinische Universitätsklinik Freiburg, Hugstetter Str. 55, 79106 Freiburg. Auskunft: M. Bartberger, Tel. (07 61) 2 70-36 35, Fax 2 70-32 59, E-Mail: [email protected]

Thema29. Sonographie-Seminar

K Termin16.–17. 03. 2007 (Fr–Sa) (Fr, 15–19 Uhr, Sa, 9–13.30 Uhr)

7 Info

>>> Ort/Veranstalter: Caritas-Krankenhaus, Bad Mergentheim, Zentrum für Innere Medizin (in Zusammenarbeit mit der Degum); Teilnahmegebühr am Freitag 50 Euro. Auskunft/Anmeldung: Sekretariat Innere Medizin, Tel. (0 79 31) 58-21 01, Fax 58-21 90.

ThemaHohenheimer Homöopathie-Kurse

K Termin21.–25. 03. 2007 (Mi–So) A- bis D-Kurse und E-Kurs (parallel) zur Erlangung der Zusatz-bezeichnung Homöopathie

7 Info

>>> Ort: Birkach bei Stuttgart. Auskunft/Anmeldung: www.hohomkurse.de bzw. bei Dr. Wolfgang Krause, Hauptstr. 46, 73037 Göppingen, Tel. (0 71 61) 68 33 44.

Thema5. Symposium „Infektionen bei Mutter und Kind“

K Termin23.–24. 03. 2007 (Fr, 13.30–18 Uhr, Sa, 9–13.30 Uhr)

7 Info

>>> Ort: Universitätsklinikum auf dem Schnarrenberg, Crona-Kliniken, Hoppe-Seyler-Str. 3, 72076 Tübingen, Crona, Ebene B04, Hörsaal 210. Veranstalter: Interdisziplinäres Zentrum für Infektionsmedizin Tübingen (IZIT), Sprecher: Prof. Dr. med. Michael Gregor, Rückfragen: Prof. Dr. med. Gerhard Jahn. Weitere Informationen: www.izit.de Auskunft/Anmeldung: Astrid Lutz-von Platen, M. A., Tel. (0 70 71) 29-8 15 46 (Di, Mi, Do), E-Mail: astrid.lutz-von-platen@ med.uni-tuebingen.de

Thema2. Symposium Praktische Diabeto-logie 2007 „Lernen neu zu leben“

K Termin30.–31. 03. 2007 (Fr–Sa) Fr, 14.45–20 Uhr: Workshop, Vorsymposium, Podiumsdiskussion. Sa, 9–16 Uhr: Hauptsymposium, Lernen in Erwachsenengruppen, neue Therapieangebote, Epidemiologie und Prävention

7 Info

>>> Ort: Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd, Oberbettringer Str. 200, neue Mensa und großer Hörsaal. Kontakt: DSZ, Tel./Fax (0 71 71) 99 96 60, Wetzgauer Str. 93, 73557 Mutlangen, E-Mail: [email protected]; www.diabetes-sz-gd.de

ThemaNeue Balintgruppe

K Terminca. ab April/Mai 2007 3-mal wöchentlich, jeweils 3 Stunden, alternierend Mittwoch (nachmittags) und Samstag (vormittags). Genaue Terminabsprache ist möglich.

7 Info

>>> Ort: Praxis Dr. Neumeier, Maximilianstr. 6, 68165 Mannheim. Die Gruppe eignet sich auch für Kolleginnen und Kollegen, die die Balintgruppe im Rahmen ihrer Akupunkturzulassung besuchen. Auskunft/Anmeldung: Tel. (06 21) 4 18 25 95, E-Mail: [email protected]

ThemaBad Schönborner Schmerzkonferenzen mit Patientenvorstellung und Diskussion

K Termin(jeweils 19.30–21 Uhr) a) Prävention von Rückenschmerz: Do, 19. 04. 2007 b) Schmerztherapie mit Opioidan-algetika – muss sich Obstipation einstellen?: Do, 10. 05. 2007 c) Spurenelemente (Kupfer, Selen, Zink), Magnesium und Vitamin C bei Schmerzpatienten: Do, 14. 06. 2007

7 Info

>>> Ort: Gotthard-Schettler-Klinik, Prof.-Kurt-Sauer-Str. 4, 76669 Bad Schönborn-Mingolsheim.

ThemaVeranstaltungen der Akademie Ulm

K Termina) Vollausbildung „Akupunktur und Traditionelle Chinesische Medizin“ (Projektleiter: Dr. med. Ulrich März) 1. Ausbildungsjahr, mit Prüfung zum A-Diplom: Beginn: 15./16. 06. 2007 2. Ausbildungsjahr, Zusatzbezeichnung Akupunktur: Beginn: 08./09. 09. 2007 3. Ausbildungsjahr, mit Prüfung zum B-Diplom: Beginn: 16./17. 06. 2007 (Ort: Villa Eberhardt, Ulm) b) 31. Kompaktseminar Notfallmedizin (zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin); in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte: 30. 09.–07. 10. 2007 (So–So) (Ort: Schloss Montfort, Langenargen/Bodensee)

7 Info

>>> Nähere Informationen und Anmeldung zu beiden Veranstaltungen: Akademie für Wissenschaft, Wirtschaft und Technik an der Universität Ulm e. V.; www.uni-ulm.de/akademie

Termine

ÄBW 02 • 2007130

Onkologische TermineThemaFreiburger Tumorforum „Aktuelle chirurgische Therapie von Lebermetastasen kolorektaler Karzinome“

K TerminMi, 07. 03. 2007, 18.15 Uhr

7 Info

>>> Ort: Medizinische Universitätsklinik, Hugstetter Str. 55, 79106 Freiburg, großer Hörsaal.Auskunft: Geschäftsstelle des Tumor-zentrums Ludwig Heilmeyer – CCCF, Tel. (07 61) 2 70-71 51, Fax 2 70-33 98.

Zum Gedenken Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen

Dr. med. Liselotte Brill, Oberriexingen * 06. 01. 1916 † 11. 07. 2006Dr. med. Maria Förster, Aichwald * 20. 01. 1917 † 13. 09. 2006Dr. med. Herbert Federle, Salach * 21. 05. 1919 † 11. 11. 2006Dr. med. Ursula Vollmann, Baden-Baden * 01. 01. 1906 † 12. 11. 2006Dr. med. Dr. rer. nat. Klaus-Peter Kisten, Bad Herrenalb * 14. 02. 1930 † 22. 11. 2006Dr. med. Maximilian Hudalla, Schwäbisch Gmünd * 19. 01. 1915 † 26. 11. 2006Gerhard Steinhilber, Heidenheim * 11. 05. 1958 † 28. 11. 2006Dr. Medic/Univ. Bukarest Crisan-Gheorghe Museteanu, Freiburg * 25. 04. 1915 † 04. 12. 2006Prof. Dr. med. Friederike Berger-Sallawitz, Denzlingen * 10. 12. 1956 † 05. 12. 2006Dr. med. Lotte Korfmann, Karlsbad * 11. 06. 1931 † 07. 12. 2006Dr. med. Ludwig Schmitt, Stuttgart * 16. 05. 1925 † 07. 12. 2006Dr. med. Reinhard Schreck, Göppingen * 28. 02. 1947 † 07. 12. 2006Dr. med. Dr. med. dent. Werner Krauth, Reutlingen * 05. 03. 1914 † 09. 12. 2006Prof. Dr. med. Jürgen Peiffer, Tübingen * 01. 12. 1922 † 11. 12. 2006Dr. med. Herta Zimmermann, Weinheim * 13. 01. 1938 † 11. 12. 2006Heinz Günter Mann, Steinen * 04. 10. 1918 † 16. 12. 2006Dr. med. Otto Mader, Allensbach * 29. 05. 1903 † 18. 12. 2006Dr. med. Edwin Gehrlein, Bretten * 01. 01. 1926 † 22. 12. 2006Dr. med. Karl-Heinz Möser, Stuttgart * 31. 01. 1924 † 23. 12. 2006Dr. med. Ludovic Ionescu, Baden-Baden * 19. 03. 1928 † 26. 12. 2006Dr. med. Viktor Mayer, Fellbach * 02. 08. 1921 † 27. 12. 2006Dr. med. Robert Heidenreich, Heiligenberg * 11. 09. 1917 † 29. 12. 2006Dr. med. Karl Otto Hartmann, Schorndorf * 20. 06. 1921 † 30. 12. 2006Dr. med. Rolf Gehse, Iffezheim * 14. 06. 1921 † 31. 12. 2006Dr. med. Hanny Tritschler, Lahr * 15. 09. 1911 † 02. 01. 2007Dr. med. Max Maisch, Dossenheim * 12. 04. 1922 † 04. 01. 2007Dr. med. Hans Miklaw, Neckargemünd * 06. 12. 1928 † 04. 01. 2007Dr. med. Paras Jain, Oberhausen-Rheinhausen * 13. 09. 1933 † 06. 01. 2007Dr. med. Josef Schmittner, Karlsruhe * 21. 10. 1914 † 17. 01. 2007

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Termine

ÄBW 02 • 2007 131

Bekanntmachungen

Landesärztekammer Baden-WürttembergGeschäftsstelle: Jahnstraße 40 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 76 98 90 Fax 7 69 89 50

Weitere Infos unter www.laek-bw.de

Aufgrund von §§ 9 und 10 Nr. 15 des Heilberufe-Kammergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes und des Versorgungsanstaltsgesetzes vom 14. Februar 2006 (GBl. S. 23, ber. S. 83) hat die Vertreterversammlung der Landes-ärztekammer Baden-Württemberg am 25. November 2006 folgende Satzung beschlossen:

§ 1Die Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2005 (Ärzteblatt Baden-Württemberg, Beilage Heft 2/2005) wird wie folgt geändert: Der Anhang 2 (Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduk-tion) wird wie folgt gefasst:

„Nr. 2 Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion

1. Begriffsbestimmungen Als assistierte Reproduktion im Sinne dieser Richtlinie wird die ärztliche Hilfe zur Erfüllung des Kinderwunsches eines Paares durch medizinische Hilfen und Techniken bezeichnet. In der Regel wird im Zusammenhang mit diesen Verfahren eine hormonelle Stimulation durchgeführt. Darun-ter versteht man den Einsatz von Medikamenten zur Unterstützung der Follikelreifung, so dass im Zyklus ein oder mehrere Follikel heranreifen.Die hormonelle Stimulation (mit oder ohne Insemination) ist von dieser Richtlinie erfasst.

1.1 InseminationUnter Insemination versteht man das Einbringen des Nativspermas in die Zervix (intrazervikale Insemination) oder des aufbereiteten Spermas in den Uterus (intrauterine Insemination) oder in die Eileiter (intratubare Insemination).

1.2 GIFTUnter GIFT (Gamete-Intrafallopian-Transfer; intratubarer Gametentrans-fer) versteht man den Transfer der männlichen und weiblichen Gameten in den Eileiter.

1.3 Extrakorporale Befruchtung1.3.1 IVFUnter In-vitro-Fertilisation (IVF), auch als „extrakorporale Befruchtung“ bezeichnet, versteht man die Vereinigung einer Eizelle mit einer Samen-zelle außerhalb des Körpers.

1.3.2 ICSIUnter der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) versteht man ein Verfahren der IVF, bei dem eine menschliche Samenzelle in eine menschliche Eizelle injiziert wird.

1.4 ETDie Einführung des Embryos in die Gebärmutter wird als Embryotransfer (ET) bezeichnet, unabhängig davon, ob es sich um den Transfer von einem Embryo (Single-Embryo-Transfer/SET), von zwei Embryonen (Double-Embryo-Transfer/DET) oder drei Embryonen handelt.

1.5 homologer/heterologer SamenAls homolog gilt der Samen des Ehemannes oder des Partners in stabiler Partnerschaft. Als heterolog gilt der Samen eines Samenspenders.

1.6 PKDBei der Polkörperdiagnostik (PKD) wird eine mütterliche, genetische oder chromosomale Veränderung des haploiden weiblichen Chromosomen-satzes durch Beurteilung des ersten und – wenn möglich – auch des zweiten Polkörpers im Ablauf einer IVF vor der Bildung des Embryos untersucht. Es handelt sich um eine indirekte Diagnostik der Eizelle.

1.7 PIDBei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden in einem sehr frühen Entwicklungsstadium ein oder zwei Zellen eines durch extrakorporale Befruchtung entstandenen Embryos entnommen und auf eine Chromo-somenstörung oder eine spezifische genetische Veränderung hin unter-sucht. Diese Form einer PID ist nicht als Regelungsgegenstand zugrunde gelegt, da sie in Deutschland nicht durchgeführt wird.

2. Medizinische Voraussetzungen für die assistierte ReproduktionJeder Anwendung der Maßnahmen der assistierten Reproduktion hat eine sorgfältige Diagnostik bei beiden Partnern vorauszugehen, die alle Faktoren berücksichtigt, die sowohl für den unmittelbaren Therapieer-folg als auch für die Gesundheit des Kindes von Bedeutung sind. Bei der Wahl der Methode sollten die Dauer des Kinderwunsches und das Alter der Frau Berücksichtigung finden.

2.1 Methoden und IndikationenDie Voraussetzungen für die Methoden der alleinigen Insemination (ohne hormonelle Stimulation) sind durch die Richtlinie nicht geregelt.2.1.1 Hormonelle Stimulation der FollikelreifungIndikationen:– Follikelreifungsstörungen– leichte Formen männlicher Fertilitätsstörungen 2.1.2 Homologe InseminationIndikationen:– leichte Formen männlicher Fertilitätsstörungen– nicht erfolgreiche hormonelle Stimulationsbehandlung– somatische Ursachen (z. B. Hypospadie, retrograde Ejakulation,

Zervikal-Kanal-Stenose)– idiopathische Unfruchtbarkeit2.1.3 Homologe In-vitro-Fertilisation mit intrauterinem Embryo-transfer (IVF mit ET) von einem (SET), von zwei (DET) oder drei EmbryonenUneingeschränkte Indikationen:– Tubenverschluss bzw. tubare Insuffizienz– männliche Fertilitätsstörungen nach erfolgloser Insemination

Satzung der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur Änderung der Berufsordnung vom 17. Januar 2007

132 ÄBW 02 • 2007132

Eingeschränkte Indikationen:– Endometriose von hinreichender Bedeutung – idiopathische UnfruchtbarkeitEine unerklärbare (idiopathische) Unfruchtbarkeit kann nur als Indikati-on für eine assistierte Reproduktion angesehen werden, wenn alle dia-gnostischen Maßnahmen durchgeführt und hormonelle Stimulation, intrauterine und/oder intratubare Insemination nicht erfolgreich waren oder keine hinreichende Aussicht zur Erreichung einer Schwangerschaft darstellen.2.1.4 Intratubarer Gametentransfer (GIFT) Indikationen:– einige Formen männlicher – mit anderen Therapien einschließlich der

intrauterinen Insemination nicht behandelbarer – Fertilitätsstörungen– idiopathische Unfruchtbarkeit2.1.5 Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)Indikationen:– schwere Formen männlicher Fertilitätsstörungen – fehlende oder unzureichende Befruchtung bei einem IVF-Versuch2.1.6 Heterologe InseminationIndikationen:– schwere Formen männlicher Fertilitätsstörungen– erfolglose Behandlung einer männlichen Fertilitätsstörung mit

intrauteriner und/oder intratubarer Insemination und/oder In-vitro-Fertilisation und/oder intrazytoplasmatischer Spermieninjektion im homologen System

– ein nach humangenetischer Beratung festgestelltes hohes Risiko für ein Kind mit schwerer genetisch bedingter Erkrankung

Voraussetzung sind funktionsfähige, offene Eileiter.Beim Einsatz heterologer Spermien sind die unter 5.3 genannten Voraus-setzungen zu beachten.2.1.7 Heterologe In-vitro-Fertilisation mit intrauterinem Embryotransfer (IVF mit ET), heterologe intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI mit ET)Indikationen:– schwere Formen männlicher Fertilitätsstörungen– erfolgloser Einsatz der intrauterinen und/oder intratubaren Insemina-

tion und/oder der In-vitro-Fertilisation und/oder der intrazytoplasma-tischen Spermieninjektion im homologen System (nach Vorliegen der jeweiligen Indikation)

– erfolgloser Einsatz der heterologen Insemination– ein nach humangenetischer Beratung festgestelltes hohes Risiko für

ein Kind mit schwerer genetisch bedingter ErkrankungBeim Einsatz heterologer Spermien sind die unter 5.3 genannten Voraus-setzungen zu beachten.2.1.8 Polkörperdiagnostik (PKD)Indikationen:– Erkennung eines spezifischen genetischen einschließlich chromoso-

malen kindlichen Risikos mittels indirekter Diagnostik der Eizelle – Erkennung unspezifischer chromosomaler Risiken im Rahmen von IVF

zur möglichen Erhöhung der GeburtenrateDie PKD ist an die Anwendung der IVF und ICSI geknüpft, obwohl eine Fertilitätsstörung nicht vorliegen muss. Soweit diese Untersuchungen vor Verschmelzung der Vorkerne erfolgen, ist das Embryonenschutz-gesetz nicht berührt.

2.2 KontraindikationenAbsolute Kontraindikationen:– alle Kontraindikationen gegen eine SchwangerschaftEingeschränkte Kontraindikationen:– durch eine Schwangerschaft bedingtes, im Einzelfall besonders hohes

medizinisches Risiko für die Gesundheit der Frau oder die Entwicklung des Kindes

– psychogene Fertilitätsstörung: Hinweise auf eine psychogene Fertili-tätsstörung ergeben sich insbesondere dann, wenn Sexualstörungen als wesentlicher Sterilitätsfaktor angesehen werden können (seltener Geschlechtsverkehr, Vermeidung des Verkehrs zum Konzeptionsopti-mum, nicht organisch bedingte sexuelle Funktionsstörung). In diesem Fall soll zuerst eine Sexualberatung/-therapie des Paares erfolgen.

2.3 Humangenetische BeratungEine humangenetische Beratung soll die Partner in die Lage versetzen, auf der Grundlage ihrer persönlichen Wertmaßstäbe eine Entscheidung in gemeinsamer Verantwortung über die Vornahme einer genetischen Untersuchung im Rahmen der assistierten Reproduktion und über die aus der Untersuchung zu ziehenden Handlungsoptionen zu treffen. Im Rahmen dieser Beratung sollen ein mögliches genetisches Risiko und insbesondere die mögliche medizinische und ggf. psychische und soziale Dimension, die mit einer Vornahme oder Nicht-Vornahme einer gene-tischen Untersuchung sowie deren möglichem Ergebnis verbunden ist, erörtert werden.Eine genetische Untersuchung darf erst vorgenommen werden, nach-dem die betreffende Person schriftlich bestätigt hat, dass sie gemäß dem oben genannten Verfahren über die Untersuchung aufgeklärt wurde und in diese eingewilligt hat.

3. Allgemeine Voraussetzungen Bei der assistierten Reproduktion handelt es sich um ein besonderes medizinisches Verfahren gem. § 13 der Berufsordnung (BO). Ärztinnen und Ärzte haben bei der Anwendung dieses Verfahrens insbesondere das Ebryonenschutzgesetz und diese Richtlinie zu beachten.

3.1 Rechtliche Voraussetzungen3.1.1 Statusrechtliche VoraussetzungenMethoden der assistierten Reproduktion sollen unter Beachtung des Kindeswohls grundsätzlich nur bei Ehepaaren angewandt werden. Dabei darf grundsätzlich nur der Samen des Ehemannes verwandt werden; sollen Samenzellen eines Dritten verwandt werden, sind die unter 5.3 genannten Voraussetzungen zu beachten. Methoden der assistierten Reproduktion können auch bei einer nicht verheirateten Frau angewandt werden. Dies gilt nur, wenn die behan-delnde Ärztin/der behandelnde Arzt zu der Einschätzung gelangt ist, dass– die Frau mit einem nicht verheirateten Mann in einer festgefügten

Partnerschaft zusammenlebt und – dieser Mann die Vaterschaft an dem so gezeugten Kind anerkennen

wird.Dabei darf grundsätzlich nur der Samen des Partners verwandt werden; sollen Samenzellen eines Dritten verwandt werden, sind die unter 5.3 genannten Voraussetzungen zu beachten. 3.1.2 Embryonenschutzrechtliche VoraussetzungenFür die Unfruchtbarkeitsbehandlung mit den genannten Methoden dürfen maximal drei Embryonen einzeitig auf die Mutter übertragen werden (§ 1 Abs. 1 Nrn. 3 und 5 ESchG). An den zum Transfer vorge-sehenen Embryonen dürfen keine Maßnahmen vorgenommen werden, die nicht unmittelbar der Erhaltung der Embryonen dienen. Beim Einsatz

Bekanntmachungen

ÄBW 02 • 2007 133

Bekanntmachungen

der oben genannten Methoden dürfen nur die Eizellen der Frau befruch-tet werden, bei der die Schwangerschaft herbeigeführt werden soll.3.1.3 Sozialversicherungsrechtliche VoraussetzungenSofern Leistungen der Verfahren zur assistierten Reproduktion von der Gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden, sind ferner die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches V (insbes. §§ 27a, 92, 121a und 135 ff. SGB V) und die Richtlinien über ärztliche Maßnahmen zur künst­lichen Befruchtung des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.3.1.4 Berufsrechtliche VoraussetzungenÄrztinnen und Ärzte, die solche Maßnahmen durchführen wollen und für die sie die Gesamtverantwortung tragen, haben die Aufnahme der Tätigkeit bei der Landesärztekammer anzuzeigen und nachzuweisen, dass die fachlichen, personellen und technischen Voraussetzungen er-füllt sind, außerdem haben sie an den Maßnahmen der Qualitätssiche-rung teilzunehmen. Änderungen sind der Landesärztekammer unver-züglich anzuzeigen.Ärztinnen und Ärzte können nicht dazu verpflichtet werden, entgegen ihrer Gewissensüberzeugung Verfahren der assistierten Reproduktion durchzuführen.

3.2 Information, Aufklärung, Beratung und Einwilligung Das Paar muss vor Beginn der Behandlung durch die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt über die vorgesehene Behandlung, die Art des Eingriffs, die Einzelschritte des Verfahrens, seine zu erwartenden Erfolgsaussichten, Komplikationsmöglichkeiten, Risiken, mögliche Alter-nativen, sonstige Umstände, denen erkennbar Bedeutung beigemessen wird, und die Kosten informiert, aufgeklärt und beraten werden. 3.2.1 Medizinische AspekteIm Einzelnen sind Information, Aufklärung und Beratung insbesondere zu folgenden Punkten zu geben:– Ablauf des jeweiligen Verfahrens– Erfolgsrate des jeweiligen Verfahrens– Möglichkeit einer behandlungsunabhängigen Schwangerschaft– Zystenbildung nach Stimulationsbehandlung– Überstimulationsreaktionen – Nebenwirkungen von Medikamenten– operative Komplikationen bei Follikelpunktionen– Festlegung der Höchstzahl der zu transferierenden Embryonen– Kryokonservierung für den Fall, dass Embryonen aus unvorher-

gesehenem Grund nicht transferiert werden können– Abortrate in Abhängigkeit vom Alter der Frau – Eileiterschwangerschaft – durch die Stimulation bedingte erhöhte Mehrlingsrate und den damit

verbundenen mütterlichen und kindlichen Risiken (u. a. mit Folge der Frühgeburtlichkeit)

– möglicherweise erhöhtes Risiko von Auffälligkeiten bei Kindern, ins-besondere nach Anwendung der ICSI-Methode

– mögliche Risiken bei neuen Verfahren, deren endgültige Risikoein-schätzung nicht geklärt ist

Neben diesen behandlungsbedingten Risiken müssen Faktoren, die sich auf das Basisrisiko auswirken (z. B. erhöhtes Alter der Partner, Verwand-tenehe), Berücksichtigung finden. Hierzu sollte eine Stammbaumerhe-bung beider Partner über mindestens drei Generationen hinweg (u. a. Fehlgeburten, Totgeburten, Personen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen, andere Familienmitglieder mit Fertilitätsstörungen) durchgeführt werden. Ergeben sich Hinweise auf Chromosomenstörun-gen oder auf Erkrankungen, die genetisch bedingt sein könnten, so muss über Information und Aufklärung hinaus das Angebot einer human-genetischen Beratung erfolgen und dies dokumentiert werden.

3.2.2 Psychosoziale AspekteIm Einzelnen sind Information, Aufklärung und Beratung insbesondere zu folgenden Punkten zu geben:– psychische Belastung unter der Therapie (der psychische Stress kann

belastender erlebt werden als die medizinischen Schritte der Behand-lung)

– mögliche Auswirkung auf die Paarbeziehung– mögliche Auswirkung auf die Sexualität– mögliche depressive Reaktion bei Misserfolg– mögliche Steigerung des Leidensdrucks der Kinderlosigkeit bei erfolg-

loser Behandlung– Alternativen (Adoption, Pflegekind, Verzicht auf Therapie)– mögliche psychosoziale Belastungen bei Mehrlingen3.2.3 Aspekte der humangenetischen Beratung Dem Paar muss über Information und Aufklärung hinaus eine human-genetische Beratung (vgl. Kapitel „Humangenetische Beratung“) insbe-sondere angeboten werden bei:– Anwendung der ICSI-Methode im Zusammenhang mit einer schweren

Oligoasthenoteratozoospermie oder nicht entzündlich bedingter Azoospermie

– genetisch bedingten Erkrankungen in den Familien – einer Polkörperdiagnostik (PKD)– habituellen Fehl- und Totgeburten – Fertilitätsstörungen in der Familienanamnese3.2.4 Aspekte der behandlungsunabhängigen BeratungUnabhängig von dieser Art der Information, Aufklärung und Beratung muss die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt dem Paar die Mög-lichkeit einer behandlungsunabhängigen ärztlichen Beratung empfeh-len und auf die Möglichkeit einer psychosozialen Beratung hinweisen. 3.2.5 Aspekte der KostenübernahmeFragen zur Übernahme der Kosten der Behandlung durch gesetzliche oder private Krankenkassen bzw. Beihilfeträger sind zu erörtern.3.2.6 Aspekte der DokumentationDie erfolgte Information, Aufklärung, Beratung und die Einwilligung der Partner zur Behandlung müssen dokumentiert und von beiden Partnern und der aufklärenden Ärztin/dem aufklärenden Arzt unterzeichnet werden.

4. Fachliche, personelle und technische VoraussetzungenDie Durchführung der Methoden– homologe Insemination nach hormoneller Stimulation– IVF mit ET– GIFT – ICSI mit ET– heterologe Insemination nach hormoneller Stimulation – heterologe IVF / ICSI– PKDals Verfahren setzt die Erfüllung der nachstehend festgelegten fach-lichen, personellen und technischen Mindestanforderungen voraus. Die Anzeige umfasst den Nachweis, dass die sachgerechte Durchführung der erforderlichen Leistungen sowohl fachlich (Ausbildungs- und Qua-lifikationsnachweis) als auch personell und sachlich (räumliche und apparative Ausstattung) auf den nachstehend genannten Teilgebieten gewährleistet ist.

134 ÄBW 02 • 2007134

4.1 Homologe Insemination nach Stimulation 4.1.1 Fachliche VoraussetzungenDie anwendende Ärztin/der anwendende Arzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe muss über den Schwerpunkt bzw. über die fakultative Weiterbildung „Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktions-medizin“ verfügen.4.1.2 Technische VoraussetzungenFolgende Einrichtungen müssen ständig verfügbar bzw. einsatzbereit sein:– Hormonlabor– Ultraschalldiagnostik– Labor für Spermiendiagnostik und Spermienpräparation

4.2 Heterologe Insemination nach StimulationEs gelten die gleichen fachlichen und technischen Voraussetzungen wie für die homologe Insemination nach Stimulation (siehe hierzu: 4.1.1 und 4.1.2).

4.3 IVF mit ET, GIFT, ICSI, PKDDiese Methoden setzen für die Patientenbetreuung das Zusammenwir-ken in einer ständig einsatzbereiten interdisziplinären Arbeitsgruppe voraus.4.3.1 Fachliche VoraussetzungenDie Leitung bzw. die stellvertretende Leitung der Arbeitsgruppe obliegt Fachärztinnen/Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit dem Schwerpunkt bzw. mit der fakultativen Weiterbildung „Gynäkolo-gische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin“. Ihnen obliegen die verantwortliche Überwachung der in dieser Richtlinie festgeschriebenen Maßnahmen.Die Mitglieder der Arbeitsgruppe müssen über folgende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen:– Endokrinologie der Reproduktion– Gynäkologische Sonographie– Operative Gynäkologie– Reproduktionsbiologie mit dem Schwerpunkt der In-vitro-Kultur – Andrologie – Psychosomatische GrundversorgungVon diesen sechs Bereichen können nur zwei gleichzeitig von einer Ärztin oder Wissenschaftlerin/einem Arzt oder Wissenschaftler der Arbeitsgruppe neben der Qualifikation der Psychosomatischen Grund-versorgung verantwortlich geleitet werden.Grundsätzlich sollen Ärztinnen/Ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Andro-logie“ in Diagnostik und Therapie im Rahmen der assistierten Reproduk-tion integriert sein.Die regelmäßige Kooperation mit einer Humangenetikerin/einem Humangenetiker und einer ärztlichen oder Psychologischen Psycho-therapeutin/einem Psychotherapeuten muss gewährleistet sein.Es empfiehlt sich weiterhin eine Kooperation mit einer psychosozialen Beratungsstelle.Falls eine PKD durchgeführt werden soll, obliegt die humangenetische Beratung Fachärztinnen/Fachärzten für Humangenetik oder Ärztinnen/Ärzten mit der Zusatzbezeichnung „Medizinische Genetik“. 4.3.2 Technische VoraussetzungenFolgende Einrichtungen müssen ständig verfügbar bzw. einsatzbereit sein:– Hormonlabor– Ultraschalldiagnostik– Operationsbereitschaft mit Anästhesie-Team– Labor für Spermiendiagnostik und -präparation

– Labor für In-vitro-Fertilisation, In-vitro-Kultur und ggf. Mikroinjektion– EDV-gestützte Datenerfassung– Möglichkeit der KryokonservierungFalls eine PKD durchgeführt werden soll, muss die untersuchende Insti-tution über diagnostische Erfahrung mittels molekulargenetischer und molekular-zytogenetischer Methoden an Einzelzellen verfügen.

5. Voraussetzungen für spezielle Methoden und Qualitätssicherung5.1 Embryotransfer Ziel einer Sterilitätstherapie ist die Herbeiführung einer Einlingsschwan-gerschaft, da diese Schwangerschaft im Vergleich zu Mehrlingsschwan-gerschaften das geringste Risiko für Mutter und Kind darstellt.Zwillingsschwangerschaften beinhalten für die Mutter erhöhte Risiken (schwangerschaftsinduzierter Hypertonus, Präeklampsie), die in der Beratung mit zu berücksichtigen sind. Die Risiken für das Kind sind bei Zwillingen im Vergleich zu Einlingen ebenfalls erhöht, wobei besondere Komplikationen bei monozygoten Zwillingsschwangerschaften zu er-warten sind (z. B. fetofetales Transfusionssyndrom).Höhergradige Mehrlinge (mehr als Zwillinge) sollen verhindert werden, da hierbei sowohl das Leben oder die Gesundheit der Mutter gefährdet als auch die Morbidität und Mortalität der meist frühgeborenen Kinder deutlich erhöht sein können. Das Risiko besonders für höhergradige Mehrlinge mit allen gesundheit-lichen und sozialen Problemen für Kinder und Eltern wiegt so schwer, dass das Ziel, eine Schwangerschaft herbeizuführen, untergeordnet werden muss. Zur Senkung des Mehrlingsrisikos müssen folglich die wesentlichen Parameter wie Alter der Mutter, Anzahl der bisherigen Versuche und Indikation zur Therapie abgewogen werden. Es ist daher unter Berücksichtigung des aktuellen Wissensstandes zu empfehlen, bei Patientinnen unter 38 Jahren im ersten und zweiten IVF- und/oder ICSI-Versuch nur zwei Embryonen zu transferieren. Wenn von dem Paar der Transfer von drei Embryonen gewünscht wird, darf dies nur nach ausführlicher Information und Aufklärung über das erhöhte Risiko für höhergradige Mehrlingsschwangerschaften und den damit verbundenen Risiken für Mutter und Kind sowie nach entsprechender Dokumentierung der hiermit verbundenen Gefahren erfolgen.

5.2 KryokonservierungKryokonservierung von Eizellen im Stadium der Vorkerne zur Behandlung der Infertilität von Patientinnen ist zulässig. Kryokonservierung von Embryonen ist nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn die im Behand-lungszyklus vorgesehene Übertragung nicht möglich ist.Die weitere Kultivierung von Eizellen im Vorkernstadium darf nur zum Zwecke des Transfers und nur mit der Einwilligung beider Partner vor-genommen werden. Das Paar ist darauf hinzuweisen, dass über konser-vierte Eizellen im Vorkernstadium beide nur gemeinschaftlich verfügen können. Hierüber ist eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.Die Kryokonservierung von Eizellen ist ebenfalls möglich, jedoch nicht so erfolgreich wie die Kryokonservierung von Eizellen im Vorkernstadi-um. Die Kryokonservierung von Ovarialgewebe ist als experimentell anzusehen. Die Kryokonservierung von ejakulierten, epididymalen und testikulären Spermatozoen bzw. von Hodengewebe kann ohne Einschränkung durch-geführt werden.

Bekanntmachungen

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Bekanntmachungen

5.3 Verwendung von heterologem Samen 5.3.1 Medizinische AspekteDer Einsatz von heterologem Samen ist medizinisch zu begründen, und es ist darzulegen, warum der Einsatz von homologem Samen nicht er-folgreich war oder nicht zum Einsatz kommen konnte (siehe 2.1.6). Ärztinnen und Ärzte haben sicherzustellen, dass – kein Mischsperma verschiedener Samenspender verwendet wird,– kein frisches Spendersperma verwendet wird,– der Samenspender vor der ersten Samenprobe auf HIV 1 und 2 unter-

sucht wurde,– weitere HIV-Kontrollen in regelmäßigen Abständen von sechs Mona-

ten erfolgt sind,– die heterologe Insemination mit kryokonserviertem Sperma nur er-

folgen darf, wenn es über eine Quarantänezeit von mindestens 180 Tagen gelagert wurde und wenn der Spender auch nach Ablauf dieser Zeit frei von HIV 1- und 2-Infektionen geblieben ist und

– eine serologische Untersuchung auf Hepatitis B und C, Treponema pallidum, Cytomegalieviren (Verwendung von CMV-positivem Spen-dersperma nur für CMV-positive Frauen) durchgeführt wurde.

Dies gilt auch bei der Kooperation mit Samenbanken.Eine Erfassung von medizinischen und phänotypischen Merkmalen wie Blutgruppe, Augenfarbe, Haarfarbe, Körpergröße, Körperstatur und Ethnie erscheint sinnvoll. Ärztinnen und Ärzte sollen darauf achten, dass ein Spender nicht mehr als zehn Schwangerschaften erzeugt.5.3.2 Psychosoziale Beratung Vor einer heterologen Insemination müssen die künftigen Eltern über die möglichen psychosozialen und ethischen Probleme, welche die he-terologe Insemination mit sich bringt, beraten werden. Dabei soll auf die künftige Entwicklung ihrer Beziehung sowie auf die Frage der künftigen Aufklärung des Kindes über seine Abstammung besonderes Gewicht gelegt werden. Die Beratung erfolgt im Rahmen eines ärztlichen Ge-sprächs; dabei soll den künftigen Eltern eine weiterführende, qualifizierte Beratung durch ärztliche oder Psychologische Psychotherapeuten oder auch psychosoziale Beratungsstellen angeboten werden.5.3.3 Rechtliche Aspekte Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt muss sich über die mög-lichen rechtlichen Folgen der Verwendung von heterologem Samen für alle Beteiligten unterrichten. Unbeschadet dieser eigenverantwortlich durchzuführenden Unterrichtung wird empfohlen, folgende Grundsätze zu beachten: 5.3.3.1 Unterrichtung über Rechtsfolgen Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt sollte sich vor der Ver-wendung von heterologem Samen vergewissern, dass der Samenspen-der und die künftigen Eltern über mögliche rechtliche Konsequenzen unterrichtet worden sind.5.3.3.2 DokumentationDie behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt muss – die Identität des Samenspenders und die Verwendung der Samen-

spende dokumentieren; außerdem muss sie/er dokumentieren, – dass sich der Samenspender mit der Dokumentation von Herkunft

und Verwendung der Samenspende und – für den Fall eines an sie/ihn gerichteten Auskunftsverlangens des Kindes – mit einer Bekanntgabe seiner Personalien einverstanden erklärt hat,

– dass sich die künftigen Eltern mit der Verwendung von heterologem Samen und der Dokumentation von Herkunft und Verwendung der Samenspende einverstanden erklärt haben und die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt – für den Fall eines an diese/diesen gerichteten Auskunftsverlangens des Kindes oder eines der künftigen Elternteile – von ihrer/seiner Schweigepflicht entbunden haben.

Dies gilt auch für den Fall, dass die behandelnde Ärztin/der behandeln-de Arzt mit einer Samenbank kooperiert; die Dokumentation kann nicht auf die Samenbank delegiert werden.

5.4 Verfahrens- und QualitätssicherungErforderlich sind die Qualitätssicherung der medizinisch angewendeten Verfahren und deren Dokumentation.5.4.1 DokumentationZum Zwecke der Verfahrens- und Qualitätssicherung führt die Landes-ärztekammer gemeinsam mit den anderen Ärztekammern der Bundes-republik Deutschland ein Dokumentationszentrum (Deutsches IVF- Register = DIR). Jede Arbeitsgruppe hat eine EDV-gestützte Dokumen-tation entsprechend dem Fragenkatalog des DIR zu erstellen. Die Landesärztekammer beauftragt das DIR, jährlich einen Bericht über die Arbeit der IVF-/ET-Zentren zu erstellen und zu veröffentlichen. Die erhobenen Daten sollen regelmäßig so ausgewertet werden, dass der Ärztin/dem Arzt die individuelle Beurteilung seiner Tätigkeit ermöglicht wird. Im Einzelnen müssen mindestens dokumentiert werden:– IVF mit ET– GIFT – ICSI– heterologe / homologe Insemination nach hormoneller Stimulation– heterologe IVF/ICSI– PKDbezüglich:– Alter der Patientin – Indikation der Methoden– Verlauf der Stimulation– Anzahl und Befruchtungsrate der inseminierten Eizellen bei IVF/ICSI– Anzahl der transferierten Eizellen bei GIFT– Anzahl der transferierten Embryonen bei IVF/ICSI– Schwangerschaftsrate– Geburtenrate– Fehlgeburten– Eileiterschwangerschaften– Schwangerschaftsabbrüche– Mehrlingsrate– FehlbildungenDie Beurteilung dieser Kriterien ist nur auf der Grundlage einer prospek-tiven Datenerfassung möglich. Konkret bedeutet die Prospektivität der Datenerhebung, dass die ersten Angaben zum Behandlungszyklus innerhalb von acht Tagen nach Beginn der hormonellen Stimulation eingegeben werden sollen. Dies ist notwendig, um eine nachträgliche Selektion nach erfolgreichen und nicht erfolgreichen Behandlungszyklen und somit eine bewusste oder unbewusste Manipulation der Daten zu vermeiden.Durch die prospektive Erfassung der Daten wird eine Auswertung im Sinne der Qualitätssicherung ermöglicht, die nicht nur der interessierten Ärztin/dem interessierten Arzt, sondern auch der interessierten Patientin den Behandlungserfolg sowie die Bedeutung eventuell beeinflussender Faktoren transparent macht.5.4.2 Weitere RegelungenSoweit die Behandlung als Leistung der Gesetzlichen Krankenversiche-rung erbracht wird, sind neben den vorstehenden Regelungen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 92 SGB V zu beachten.

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5.4.3 Zuständige Kommissionen bei den ÄrztekammernDie Landesärztekammer bildet eine Ständige Kommission, welche die Einhaltung der in den Richtlinien definierten fachlichen, personellen und technischen Voraussetzungen prüft. Zugleich soll die Kommission die Qualität der Arbeitsgruppen verfahrens- und ergebnisbezogen prüfen und sie beraten. Ihr sollen geeignete Ärztinnen/Ärzte und Juristinnen/Juristen angehören, wobei mindestens eine Ärztin/ein Arzt Erfahrungen in der Reproduktionsmedizin haben muss. Die Kommission kann sich in speziellen Fragen durch Vertreter anderer Gebiete ergänzen. 5.4.4 Meldung von VerstößenVerdacht auf Verstöße gegen die Richtlinie, auch auffälliges Ausbleiben der Dokumentationen nach 5.4.1, sind der Landesärztekammer zu melden.

5.5 Berufsrechtliche FolgenDie Nichtbeachtung des ESchG und dieser Richtlinie kann neben den strafrechtlichen auch berufsrechtliche Sanktionen nach sich ziehen.“

§ 2Erlaubnis zur Neufassung

Präsident/-in und Schriftführer/-in können den Wortlaut dieser Satzung in der im Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer Paragraphenfolge bekannt machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts beseitigen.

§ 3Inkrafttreten

Die Satzung tritt am ersten Tag des auf die Bekanntmachung im Ärzte-blatt Baden-Württemberg folgenden Monats in Kraft.

Vorstehende Satzung zur Änderung der Berufsordnung der Landes-ärztekammer wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes in der Fassung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes und des Versorgungsanstaltgesetzes vom 14. Februar 2006 (GBl. S. 23, ber. S. 83), nach Genehmigung, mit Erlass des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 03. 01. 2007, Az: 55-5415.2-1.5.2 hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht.

Stuttgart, den 17. Januar 2007

Dr. med. U. Wahl Dr. med. A. Gräfin VitzthumPräsidentin Schriftführerin

Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf der Medizinischen Fachangestellten und des Medizinischen Fachangestellten der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 17. Januar 2007

Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 28. Sep-tember 2006 erlässt die Landesärztekammer Baden-Württemberg als zuständige Stelle hiermit gemäß § 71 Abs. 6 i. V. m. §§ 47 Satz 1 und 79 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931 ff.) die folgende Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprü-fungen im Ausbildungsberuf „Medizinische Fachangestellte und Medizi-nischer Fachangestellter“ (§ 9 Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestell-ten vom 26. April 2006, BGBl. S. 1097):

I.  ABSCHNITTPrüfungsausschüsse

§ 1Errichtung

(1) Für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Prüfung errichtet die Landesärztekammer Prüfungsausschüsse (§ 39 Abs. 1 Satz 1 BBiG).(2) Bei Bedarf, insbesondere bei einer großen Anzahl von Prüflingen, können mehrere Prüfungsausschüsse errichtet werden. Werden mehrere Prüfungsausschüsse errichtet, sollen Sitz und Zusammensetzung der Ausschüsse nach regionalen Gesichtspunkten bestimmt werden.

§ 2Zusammensetzung und Berufung

(1) Der Prüfungsausschuss besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein (§ 40 Abs. 1 BBiG).(2) Dem Prüfungsausschuss müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeit-geber und Arbeitnehmer sein (§ 40 Abs. 2 Satz 1 und 2 BBiG). Von dieser Zusammensetzung darf nur abgewichen werden, wenn anderenfalls die erforderliche Zahl von Mitgliedern des Prüfungsausschusses nicht berufen werden kann (§ 40 Abs. 5 BBiG).(3) Die Mitglieder haben Stellvertreterinnen und Stellvertreter (§ 40 Abs. 2 Satz 3 BBiG).(4) Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden von der Landesärztekammer für fünf Jahre berufen (§ 40 Abs. 3 Satz 1 BBiG). Scheidet ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, erfolgt die Nachberufung bis zum Ablauf der Amtszeit.(5) Die Beauftragten der Arbeitnehmer werden auf Vorschlag der im Bereich der Landesärztekammer bestehenden Gewerkschaften und selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- und berufs-politischer Zwecksetzung berufen (§ 40 Abs. 3 Satz 2 BBiG).(6) Lehrkräfte von berufsbildenden Schulen werden im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle be-rufen (§ 40 Abs. 3 Satz 3 BBiG).(7) Werden Mitglieder nicht oder nicht in ausreichender Zahl innerhalb einer von der Landesärztekammer gesetzten angemessenen Frist vorge-schlagen, so beruft die Landesärztekammer die Mitglieder nach pflicht-gemäßem Ermessen (§ 40 Abs. 3 Satz 4 BBiG).

Bekanntmachungen

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Bekanntmachungen

(8) Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Prüfungsaus-schüsse können nach Anhören der an ihrer Berufung Beteiligten aus wichtigem Grund abberufen werden (§ 40 Abs. 3 Satz 5 BBiG).(9) Die Tätigkeit im Prüfungsausschuss ist ehrenamtlich. Für bare Aus-lagen und für Zeitversäumnis ist, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, eine angemessene Entschädigung zu zahlen, deren Höhe von der Landesärztekammer mit Genehmigung der obersten Landesbehörde festgesetzt wird (§ 40 Abs. 4 BBiG).

§ 3Ausschluss/Befangenheit

(1) Im Zulassungs- und Abschlussprüfungsverfahren dürfen Prüfungs-ausschussmitglieder nicht mitwirken, die von der Teilnahme gem. § 20 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) ausgeschlossen sind oder bei denen ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen (§ 21 LVwVfG). (2) Prüfungsausschussmitglieder, die sich befangen fühlen, oder Prüf-linge, die die Besorgnis der Befangenheit geltend machen wollen, haben dies der zuständigen Bezirksärztekammer mitzuteilen, während der Prüfung dem Prüfungsausschuss.(3) Die Entscheidung über den Ausschluss von der Mitwirkung trifft die zuständige Bezirksärztekammer, während der Prüfung der Prüfungs-ausschuss.(4) Wenn infolge Ausschluss oder Befangenheit oder aus anderen Gründen eine ordnungsgemäße Besetzung des Prüfungsausschusses nicht möglich ist, kann die Durchführung der Prüfung einem anderen Prüfungsausschuss übertragen werden.

§ 4Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung

(1) Der Prüfungsausschuss wählt aus seiner Mitte ein Mitglied, das den Vorsitz führt und ein weiteres Mitglied, das es vertritt. Das vorsitzende Mitglied und sein Stellvertreter sollen nicht derselben Mitgliedergruppe angehören (§ 41 Abs. 1 BBiG).(2) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder, mindestens drei, mitwirken (§ 41 Abs. 2 BBiG). Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des vorsitzenden Mitglieds den Ausschlag (§ 41 Abs. 2 BBiG).

§ 5Geschäftsführung

(1) Die Bezirksärztekammer regelt im Benehmen mit dem Prüfungs-ausschuss dessen Geschäftsführung. (2) Die Sitzungsprotokolle sind vom vorsitzenden Mitglied und dem protokollführenden Mitglied zu unterzeichnen. § 23 Abs. 7 bleibt un-berührt.

§ 6Verschwiegenheit

Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sowie Gäste gemäß § 16 Abs. 1 haben über alle Prüfungsvorgänge gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu wahren.

II.  ABSCHNITTVorbereitung der Prüfung

§ 7Prüfungstermine

(1) Die Landesärztekammer bestimmt in der Regel zwei für die Durchfüh-rung der Prüfung maßgebende Termine im Jahr. Diese Termine sollen auf den Ablauf der Berufsausbildung und des Schuljahres abgestimmt sein. (2) Die Landesärztekammer gibt die Prüfungstermine einschließlich der Anmeldefristen rechtzeitig, mindestens zwei Monate vorher, bekannt.(3) Wird die Prüfung im schriftlichen Teil mit einheitlichen überregio-nalen Prüfungsaufgaben durchgeführt, sind einheitliche Prüfungstage anzusetzen.

§ 8Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen,1. wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungs-

zeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,2. wer an der Zwischenprüfung teilgenommen sowie den schriftlichen

Ausbildungsnachweis geführt hat,3. wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufs-

ausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder die Auszubildende oder der Auszubilden-de noch dessen gesetzliche Vertreterin oder dessen gesetzlicher Vertreter zu vertreten hat (§ 43 Abs. 1 BBiG).

(2) Behinderte Menschen sind zur Prüfung auch zuzulassen, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 Nr. 2 und 3 nicht vorliegen (§ 65 Abs. 2 Satz 2 BBiG).

§ 9Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen

(1) Die Auszubildende oder der Auszubildende kann nach Anhörung der oder des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf der Ausbildungs-zeit zur Prüfung zugelassen werden, wenn in den maßgebenden schu-lischen Fächern mindestens die Durchschnittsnote 2,0, und in der Be-rufsfachlichen Kompetenz mindestens die Note 2,0 erreicht wird (§ 45 Abs.1 BBiG).(2) Zur Prüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens 4 ½ Jahre im Beruf der Medizinischen Fachangestellten oder des Medi-zinischen Fachangestellten oder der Arzthelferin oder des Arzthelfers tätig gewesen ist. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungs-zeiten in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargelegt wird, dass die Bewerberin oder der Bewerber die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung recht-fertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen (§ 45 Abs. 2 BBiG).(3) Zur Prüfung ist ferner zuzulassen, wer in einer berufsbildenden Schu-le oder einer sonstigen Einrichtung ausgebildet worden ist, wenn dieser Bildungsgang der Berufsausbildung „Medizinische Fachangestellte und Medizinischer Fachangestellter“ entspricht (§ 43 Abs. 2 Satz 1 BBiG).(4) Soldatinnen und Soldaten auf Zeit und ehemalige Soldatinnen und Soldaten sind auch ohne den Nachweis der in Abs. 2 Satz 1 genannten Zeit zur Prüfung zuzulassen, wenn das Bundesministerium für Verteidi-gung oder die von ihm bestimmte Stelle bescheinigt, dass die Bewerbe-rin oder der Bewerber berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähig-keiten erworben hat, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen (§ 45 Abs. 3 BBiG).

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§ 10Anmeldung zur Prüfung

(1) Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich nach den von der Landes-ärztekammer bestimmten Anmeldefristen und Formularen durch die Ausbildende oder den Ausbildenden mit Zustimmung der Auszubilden-den oder des Auszubildenden zu erfolgen.(2) In besonderen Fällen kann der Prüfungsbewerber selbst den Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Dies gilt insbesondere in Fällen gemäß § 9 Abs. 2–4 und bei Wiederholungsprüfungen, falls ein Ausbildungs-verhältnis nicht mehr besteht.(3) Örtlich zuständig für die Anmeldung ist die Bezirksärztekammer, in deren Bezirk– in den Fällen des § 8 und § 9 Abs. 1 die Ausbildungsstätte liegt,– in den Fällen des § 9 Abs. 2 und Abs. 3 die Arbeitsstätte oder, soweit

kein Arbeitsverhältnis besteht, der Wohnsitz der Prüfungsbewerberin oder des Prüfungsbewerbers liegt.

(4) Der Anmeldung sind beizufügen:a) in den Fällen des § 8 – Angaben zur Person (Name, Vorname, Geschlecht, Staatsangehörig-

keit, Geburtsdatum, Anschrift, Name und Anschrift der oder des Ausbildenden),

– eine schriftliche Bestätigung über das Führen des schriftlichen Aus-bildungsnachweises (Berichtsheft),

– für den Fall, dass eine Zulassung ohne die Voraussetzungen des § 43 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BBiG beantragt wird und Erleichterungen auf Grund einer Behinderung im Prüfungsverfahren begehrt werden, einen Nachweis über Art und Umfang der Behinderung,

– Nachweis über den Besuch eines Kurses in Erste Hilfe im Umfang von 2 x 8 Stunden;

b) in den Fällen des § 9 Abs. 1– Angaben zur Person (Name, Vorname, Geschlecht, Staatsangehörig-

keit, Geburtsdatum, Anschrift, Name und Anschrift der oder des Ausbildenden),

– eine schriftliche Bestätigung über das Führen des schriftlichen Aus-bildungsnachweises (Berichtsheft),

– Nachweis über den Besuch eines Kurses in Erste Hilfe im Umfang von 2 x 8 Stunden,

– das zuletzt erteilte Zeugnis der Berufsschule in Ablichtung;c) in den Fällen des § 9 Abs. 2 und Abs. 3– Angaben zur Person (Name, Vorname, Geschlecht, Staatsangehörig-

keit, Geburtsdatum, Anschrift),– das letzte Zeugnis der berufsbildenden Schule in beglaubigter Ab-

schrift (vgl. § 34 Abs. 2 Nr. 2 BBiG),– Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise oder glaubhafte Darlegung

über den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit gem. § 9 Abs. 2 und 3, ggf. in übersetzter und beglaubigter Form,

– für den Fall, dass Erleichterungen auf Grund einer Behinderung im Prüfungsverfahren begehrt werden, einen Nachweis über Art und Umfang einer Behinderung,

– Nachweise über ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland in übersetzter und beglaubigter Form.

(5) Die Prüfung ist für Auszubildende gebührenfrei (§ 37 Abs. 4 BBiG). In den Fällen der §§ 8 und 9 Abs. 1 hat die oder der Ausbildende, in den übrigen Fällen die Prüfungsbewerberin oder der Prüfungsbewerber, die Prüfungsgebühr zu entrichten. Die Höhe der Prüfungsgebühr wird in der Gebührenordnung der Landesärztekammer festgesetzt.

§ 11Entscheidung über die Zulassung

(1) Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet die zuständige Bezirks-ärztekammer. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, teilt sie dies der Prüfungsbewerberin oder dem Prüfungsbewerber schriftlich mit. Gegen die Nichtzulassung besteht die Möglichkeit des Widerspruchs beim zuständigen Prüfungsausschuss (§ 46 Abs. 1 BBiG). Bestätigt der Prüfungsausschuss die Entscheidung der zuständigen Bezirksärztekammer, teilt sie dies der Prüfungsbewerberin oder dem Prüfungsbewerber, bei minderjährigen Bewerbern den Personensorge-berechtigten, und der oder dem Ausbildenden unverzüglich unter Angabe der Gründe mit.(2) Die zuständige Bezirksärztekammer teilt der Prüfungsbewerberin oder dem Prüfungsbewerber die zustimmende Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung rechtzeitig unter Angabe des Prüfungstages und -ortes einschließlich der erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel mit. Auf das Antragsrecht behinderter Menschen nach § 12 ist dabei hinzuweisen.(3) Die Zulassung zur Prüfung ist in der Regel von der zuständigen Bezirksärztekammer zurückzunehmen, wenn 1. sie durch unlautere Mittel wie arglistige Täuschung, Drohung oder

Bestechung erwirkt worden ist,2. sie die Prüfungsbewerberin oder der Prüfungsbewerber durch

Angaben erwirkt hat, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren,

3. ihre Rechtswidrigkeit der Prüfungsbewerberin oder dem Prüfungs-bewerber bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt war.

Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der §§ 48, 49 LVwVfG unbe-rührt.(4) Auszubildenden, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, darf bei der Entscheidung über die Zulassung kein Nachteil erwachsen (§ 46 Abs. 2 BBiG).

§ 12Regelungen für behinderte Menschen

Behinderte Menschen sind auf Antrag die ihrer Behinderung ange-messenen Erleichterungen im Prüfungsverfahren einzuräumen. Art und Umfang der im Einzelfall zu gewährenden Erleichterungen sind rechtzeitig mit dem Behinderten zu erörtern.

III.  ABSCHNITTDurchführung der Prüfung

§ 13Prüfungsgegenstand

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling die berufliche Hand-lungsfähigkeit erworben hat. Die Prüfung erstreckt sich auf die im Aus-bildungsrahmenplan, der Verordnung über die Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten und zum Medizinischen Fachangestell-ten aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufs-ausbildung wesentlich ist (vgl. § 38 BBiG).

§ 14Prüfungsaufgaben

Der Prüfungsausschuss beschließt die Prüfungsaufgaben sowie Muster-lösungen, Bewertungshinweise und die zulässigen Arbeits- und Hilfs-mittel auf der Grundlage der Ausbildungsverordnung.

Bekanntmachungen

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Bekanntmachungen

§ 15Gliederung der Prüfung

(1) Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Der schriftliche Teil der Prüfung kann in programmierter Form durchgeführt werden.(2) Die Prüfung zur Medizinischen Fachangestellten und zum Medizi-nischen Fachangestellten erstreckt sich auf die im Ausbildungsrahmen-plan aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.(3) Der schriftliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf die Bereiche Behandlungsassistenz, Betriebsorganisation und -verwaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

1. Prüfungsbereich BehandlungsassistenzFolgende Gebiete sind zugrunde zu legen:a) Qualitätssicherung,b) Zeitmanagement,c) Schutz vor Infektionskrankheiten,d) Arzneimittel, Sera, Impfstoffe, Heil- und Hilfsmittel,e) Patientenbetreuung und -beratung,f ) Grundlagen der Prävention und Rehabilitation,g) Laborarbeiten,h) Datenschutz und Datensicherheit,i) Dokumentation,j) Handeln bei Notfällen,k) Abrechnung erbrachter Leistungen.Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben bearbeiten. Er soll in der Prüfung zeigen, dass er im Bereich der Diagnostik und Therapie Arbeits-abläufe planen und die Durchführung der Behandlungsassistenz be-schreiben kann. Dabei soll er gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz sowie Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene berücksichtigen. Der Prüfling soll nachweisen, dass er fachliche Zusam-menhänge verstehen, Sachverhalte analysieren sowie Lösungsmöglich-keiten entwickeln und darstellen kann.

2. Prüfungsbereich Betriebsorganisation und -verwaltungHierzu gehören folgende Gebiete:a) Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Ver-sorgung,b) Arbeiten im Team,c) Verwaltungsarbeiten,d) Dokumentation,e) Marketing,f ) Zeitmanagement,g) Datenschutz und Datensicherheit,h) Organisation der Leistungsabrechnung,i) Materialbeschaffung und -verwaltung.Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben bearbeiten. Er soll in der Prüfung zeigen, dass er Betriebsabläufe beschreiben, Arbeitsabläufe systematisch planen sowie interne und externe Koordinierungsaufgaben darstellen kann. Dabei soll er Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz, Maßnahmen der Qualitätssicherung sowie Infor-mations- und Kommunikationsmöglichkeiten berücksichtigen.

3. Prüfungsbereich Wirtschafts- und SozialkundeDer Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben aus der Berufs- und Arbeits-welt bearbeiten und dabei zeigen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge darstellen kann.

(4) Für den schriftlichen Teil der Prüfung ist von folgenden zeitlichen Höchstwerten auszugehen: 1. im Prüfungsbereich Behandlungsassistenz 120 Minuten,2. im Prüfungsbereich Betriebsorganisation

und -verwaltung 120 Minuten,3. im Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten.(5) Die in Abs. 4 genannte Prüfungsdauer kann insbesondere unter-schritten werden, soweit die schriftliche Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.(6) Sind im schriftlichen Teil der Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit mangelhaft und im weiteren Prüfungs-bereich mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von höchstens 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.(7) Im praktischen Teil der Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er praxisbezogene Arbeitsabläufe entsprechend der folgenden Nummer 1 oder 2 simulieren, demonstrieren, dokumentieren und präsentieren kann:1. Assistieren bei Diagnose- und Therapiemaßnahmen einschließlich Betreuen des Patienten oder der Patientin vor, während und nach der Behandlung, Pflegen, Warten und Handhaben von Geräten und Instru-menten, Durchführen von Hygienemaßnahmen, Abrechnen und Doku-mentieren von Leistungen, Aufklären über Möglichkeiten und Ziele der Prävention,2. Assistieren bei Diagnose- und Therapiemaßnahmen einschließlich Betreuen des Patienten oder der Patientin vor, während und nach der Behandlung, Pflegen, Warten und Handhaben von Geräten und Instru-menten, Durchführen von Hygienemaßnahmen, Abrechnen und Doku-mentieren von Leistungen sowie Durchführen von Laborarbeiten.Der Prüfling soll zeigen, dass er in höchstens 75 Minuten eine komplexe Prüfungsaufgabe bearbeiten sowie während dieser Zeit in höchstens 15 Minuten hierüber ein Fachgespräch führen kann. Dem Prüfling ist eine angemessene Vorbereitungszeit einzuräumen. Er soll zeigen, dass er mit den Patienten situationsgerecht und personenorientiert kommu-nizieren, sie sachgerecht informieren und zur Kooperation motivieren kann. Er soll nachweisen, dass er Arbeitsabläufe planen, Betriebsabläufe organisieren, Verwaltungsarbeiten durchführen, Mittel der technischen Kommunikation nutzen, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und Belange des Umweltschutzes berücksichtigen sowie die für die Prüfungsaufgabe relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen und die Vorgehensweise bei Durchführung der Prüfungsaufgabe begründen kann. Schließlich soll er nachweisen, dass er Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen kann.

§ 16Nichtöffentlichkeit

(1) Die Prüfungen sind nichtöffentlich. Vertreterinnen oder Vertreter der die Aufsicht über die Landesärztekammer führenden Behörde und der Landesärztekammer sowie die Mitglieder oder stellvertretenden Mit-glieder des Berufsbildungsausschusses können anwesend sein. Der Prüfungsausschuss kann im Einvernehmen mit der Bezirksärztekammer andere Personen als Gäste zulassen.

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(2) Die in Abs. 1 bezeichneten Personen sind nicht stimmberechtigt und haben sich auch sonst jeder Einwirkung auf den Prüfungsablauf zu enthalten.(3) Bei der Beratung über das Prüfungsergebnis dürfen nur die Mit-glieder bzw. stellvertretenden Mitglieder des Prüfungsausschusses an-wesend sein.

§ 17Leitung und Aufsicht

(1) Die Prüfung wird unter Leitung des vorsitzenden Mitglieds vom Prüfungsausschuss abgenommen.(2) Der Prüfungsausschuss kann im Einvernehmen mit der zuständigen Bezirksärztekammer bei der Durchführung der Prüfung zur Mithilfe weitere Personen einbinden.(3) Bei schriftlichen Prüfungen regelt die zuständige Bezirksärztekam-mer im Benehmen mit dem Prüfungsausschuss die Aufsichtsführung. Sie muss sicherstellen, dass der Prüfling die Arbeiten selbständig und nur mit den erlaubten Arbeits- und Hilfsmitteln ausführt. Die Prüfungsauf-gaben müssen dem Aufsichtsführenden im verschlossenen Umschlag übergeben werden, der erst bei Prüfungsbeginn geöffnet werden darf.

§ 18Ausweispflicht und Belehrung

Die Prüflinge haben sich auf Verlangen des vorsitzenden Mitglieds oder der oder des Aufsichtsführenden über ihre Person auszuweisen. Sie sind vor Beginn der Prüfung über den Prüfungsablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel, über die Folgen von Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen zu belehren.

§ 19Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße

(1) Prüflinge, die bei der Prüfung getäuscht oder zu täuschen versucht haben, die andere als zugelassene Hilfsmittel im Prüfungsraum mit sich geführt oder die sonst erhebliche Ordnungsverstöße begangen haben, können von der oder dem Aufsichtsführenden oder dem vorsitzenden Mitglied des Prüfungsausschusses von der Prüfung vorläufig ausge-schlossen werden.(2) Der Prüfungsausschuss kann nach Anhörung des Prüflings für die betreffenden Prüfungsarbeiten die Note „6“ (ungenügend) erteilen. In schwerwiegenden Fällen kann der Prüfling von der Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen werden. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht bestanden.(3) Wird ein Fehlverhalten nach Abs. 1 erst nach Abschluss der Prüfung bekannt, kann die zuständige Bezirksärztekammer innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Prüfung und nach Anhörung des Prüflings die Prüfung für nicht bestanden erklären. Diese Frist gilt nicht in den Fällen, in denen der Prüfling über seine Teilnahme an der Prüfung ge-täuscht hat. Das Abschlusszeugnis und der Brief zur oder zum Medizi-nischen Fachangestellten sind einzuziehen.

§ 20Rücknahme, Rücktritt, Nichtteilnahme

(1) Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung kann vom Prüfling bis zum Zugang des Zulassungsbescheides ohne Angabe von Gründen durch schriftliche Erklärung zurückgenommen werden. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht begonnen.(2) Tritt ein Prüfling nach Zugang des Zulassungsbescheides von einem Prüfungsbereich oder Prüfungsteil zurück, so hat er die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich der zuständigen Bezirksärztekammer mitzuteilen. Genehmigt die zuständige Bezirksärztekammer den Rücktritt, so gilt der

Prüfungsbereich oder Prüfungsteil als nicht unternommen. Bereits er-brachte, in sich abgeschlossene Prüfungsleistungen werden anerkannt. Die Genehmigung ist nur zu erteilen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Im Falle einer Erkrankung kann die zuständige Bezirksärztekammer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung auch durch einen von ihr benannten Arzt verlangen. (3) Wird die Genehmigung für den Rücktritt nicht erteilt oder unterlässt es der Prüfling, die Gründe für seinen Rücktritt unverzüglich mitzuteilen, so gilt der Prüfungsbereich oder Prüfungsteil als nicht bestanden.

§ 21Versäumnis

(1) Versäumt ein Prüfling einen Prüfungstermin oder gibt er eine Aufsichtsarbeit nicht oder nicht rechtzeitig ab oder unterbricht er die Prüfung, so hat er den Prüfungsabschnitt oder den Prüfungsteil nicht bestanden. Liegt ein wichtiger Grund für das Verhalten des Prüflings vor, so gilt der Prüfungsabschnitt oder der Prüfungsteil als nicht unter-nommen.(2) Der Prüfling hat die Gründe für sein Versäumnis unverzüglich der zuständigen Bezirksärztekammer mitzuteilen. Im Falle einer Erkrankung kann die zuständige Bezirksärztekammer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung auch durch einen von ihr benannten Arzt verlangen. (3) Die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund vorliegt, trifft die zuständige Bezirksärztekammer, ggf. nach Anhörung des Prüfungsaus-schusses.

IV. ABSCHNITTBewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses

§ 22Bewertung

(1) Die Prüfungsleistungen gemäß der Gliederung der Prüfung nach § 15 sowie die Gesamtleistung sind – unbeschadet der Gewichtung von einzelnen Prüfungsleistungen auf Grund der Ausbildungsverordnung – wie folgt zu bewerten:eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung = Note 1 = sehr gut (1,0 bis 1,4)eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung = Note 2 = gut (1,5 bis 2,4)eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung = Note 3 = befriedigend (2,5 bis 3,4)eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforde-rungen noch entspricht= Note 4 = ausreichend (3,5 bis 4,4)eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind= Note 5 = mangelhaft (4,5 bis 5,4)eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind= Note 6 = ungenügend (5,5 bis 6,0).(2) Jede Prüfungsleistung ist von den Mitgliedern des Prüfungsaus-schusses getrennt und selbständig zu beurteilen und zu bewerten. (3) Zur Vorbereitung der Beschlussfassung nach § 22 Abs. 2 kann das vorsitzende Mitglied mindestens zwei Mitglieder mit der Bewertung einzelner, nicht mündlich zu erbringender Prüfungsleistungen beauftra-gen (§ 42 Abs. 2 Satz 1 BBiG). Die Beauftragten sollen nicht derselben Mitgliedergruppe angehören. Sie dokumentieren die wesentlichen Ab-läufe und halten die für die Bewertung erheblichen Tatsachen fest (§ 42 Abs. 3 BBiG).

Bekanntmachungen

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Bekanntmachungen

(4) Der Prüfungsausschuss kann zur Bewertung einzelner, nicht münd-lich zu erbringender Prüfungsleistungen gutachterliche Stellungnahmen Dritter, insbesondere berufsbildender Schulen, einholen (§ 39 Abs. 2 BBiG). Im Rahmen der Begutachtung sind die wesentlichen Abläufe zu dokumentieren und die für die Bewertung erheblichen Tatsachen fest-zuhalten (§ 39 Abs. 3 BBiG).

§ 23Feststellung des Prüfungsergebnisses

(1) Der Prüfungsausschuss stellt das Gesamtergebnis der Prüfung fest und bezeichnet es mit einer Note nach § 22 Abs. 1. Er stellt ferner fest, welcher Tag als Tag des Bestehens der Prüfung gilt.(2) Innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung sind die Prüfungsbe-reiche wie folgt zu gewichten:1. Prüfungsbereich Behandlungsassistenz 40 Prozent,2. Prüfungsbereich Betriebsorganisation und -verwaltung 40 Prozent,3. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 20 Prozent.Der schriftliche und der praktische Teil der Prüfung sind gleich zu ge-wichten.(3) Das Ergebnis des schriftlichen Teils der Prüfung ist dem Prüfling spätestens vor Beginn des praktischen Teils der Prüfung bekannt zu geben.(4) Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich der Er-gänzungsprüfung gemäß § 15 Abs. 6 sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.(5) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im schriftlichen und im praktischen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausrei-chende Prüfungsleistungen erbracht worden sind. Werden die Prüfungs-leistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden.(6) Der Prüfungsausschuss teilt dem Prüfling am letzten Prüfungstag mit, ob er die Prüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ hat. Hierüber ist dem Prüfling eine vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden zu unter-zeichnende Bescheinigung auszuhändigen. (7) Über den Verlauf der Prüfung einschließlich der Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift zu fertigen, in der die wesentlichen Abläufe der Prüfung und alle für die Bewertung erheb-lichen Tatsachen zu dokumentieren sind. Sie ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen und nach Abschluss der Prüfung an die zuständige Bezirksärztekammer zu übermitteln.(8) Bei nicht bestandener Prüfung kann der Prüfungsausschuss unbe-schadet des § 26 Abs. 2 bestimmen, in welchen Prüfungsbereichen oder Prüfungsteilen eine Wiederholungsprüfung nicht erforderlich ist.

§ 24Prüfungszeugnis

(1) Die zuständige Bezirksärztekammer stellt dem Prüfling ein Prüfungs-zeugnis aus (§ 37 Abs. 2 BBiG).(2) Das Prüfungszeugnis enthält:– die Bezeichnung „Prüfungszeugnis“ nach § 37 BBiG,– Angaben zur Person des Prüflings (Name, Vorname, Geburtsdatum),– die Bezeichnung des Ausbildungsberufes, – die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsteile und Prüfungsbereiche

sowie eine Gesamtnote,– das Datum des Bestehens der Prüfung,– die Unterschriften des vorsitzenden Mitglieds des Prüfungsaus-

schusses und des oder der Beauftragten der Bezirksärztekammer mit Siegel.

(3) Dem Zeugnis ist auf Antrag der oder des Auszubildenden eine eng-lischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag der oder des Auszubildenden kann das Ergebnis berufs-schulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden (§ 37 Abs. 3 BBiG). (4) Die Bezirksärztekammer erteilt nach bestandener Prüfung den Brief einer Medizinischen Fachangestellten oder eines Medizinischen Fach-angestellten.(5) Der oder dem Ausbildenden wird auf Antrag das Ergebnis der Prüfung ihrer oder seiner Auszubildenden mitgeteilt.

§ 25Nicht bestandene Prüfung

(1) Bei nicht bestandener Prüfung erhalten der Prüfling und ggf. sein gesetzlicher Vertreter sowie die oder der Ausbildende von der zuständi-gen Bezirksärztekammer einen schriftlichen Bescheid. Darin ist anzuge-ben, in welchem Prüfungsteil oder in welchen Prüfungsbereichen aus-reichende Leistungen nicht erbracht worden sind und welche Prüfungs-teile oder Prüfungsbereiche in einer Wiederholungsprüfung nicht mehr wiederholt zu werden brauchen (§ 23 Abs. 8).(2) Auf die besonderen Bedingungen der Wiederholungsprüfung gem. § 26 ist hinzuweisen.

V. ABSCHNITTWiederholungsprüfung

§ 26Wiederholungsprüfung

(1) Die Prüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden (§ 37 Abs. 1 Satz 2 BBiG).(2) Hat der Prüfling bei nicht bestandener Prüfung in einem Prüfungs-bereich oder Prüfungsteil mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so ist dieser Prüfungsbereich oder Prüfungsteil auf Antrag des Prüflings nicht zu wiederholen, sofern dieser sich innerhalb von zwei Jahren – gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an – zur Wiederholungsprüfung anmeldet.(3) Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin wieder-holt werden. (4) Die Vorschriften über die Anmeldung und Zulassung (§§ 8 bis 11) gelten sinngemäß. Bei der Anmeldung sind außerdem Ort und Datum der vorausgegangenen Prüfung anzugeben.

VI. ABSCHNITTÜbergangs- und Schlussbestimmungen

§ 27Rechtsbehelfsbelehrung

Maßnahmen und Entscheidungen der Prüfungsausschüsse sowie der Landesärztekammer sind bei ihrer schriftlichen Bekanntgabe an die Prüfungsbewerberin bzw. -teilnehmerin mit einer Rechtsmittelbeleh-rung zu versehen. Diese richtet sich im Einzelnen nach der Verwaltungs-gerichtsordnung und den Ausführungsbestimmungen des Landes Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung.

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§ 28Prüfungsunterlagen

Auf Antrag ist dem Prüfling nach Abschluss der Prüfung Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind drei Jahre, die Anmeldungen und Niederschriften gem. §§ 10 und 23 Abs. 6 sind zehn Jahre aufzubewahren.

§ 29Übergangsregelung

Arzthelferinnen und Arzthelfer, die sich bei Inkrafttreten dieser Prüfungs-ordnung in der Ausbildung befinden, beenden die Ausbildung nach den Bestimmungen der früheren Arzthelfer-Ausbildungsverordnung vom 10. Dezember 1985 und der früheren Prüfungsordnung für die Abschluss-prüfung der Arzthelferinnen und Arzthelfer vom 30. März 1988, es sei denn, es erfolgt eine Vereinbarung des Ausbilders mit der Auszubilden-den oder dem Auszubildenden über die Anwendung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten vom 26. April 2006 in Verbindung mit dieser Prüfungsordnung (vgl. § 10 AusbVO).

§ 30Inkrafttreten, Genehmigung

Diese Prüfungsordnung tritt nach ihrer Verkündigung im Ärzteblatt Baden-Württemberg am 01. März 2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Prüfungsordnung der Landesärztekammer vom 30. März 1988 außer Kraft.Die vorstehende Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss-prüfungen im Ausbildungsberuf der Medizinischen Fachangestellten und des Medizinischen Fachangestellten der Landesärztekammer Baden-Württemberg wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes und § 47 Abs. 1 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes nach Genehmigung mit Erlass des Ministeriums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg vom 12. 12. 2006 Az: 55-5418-14 hiermit bekannt gemacht.

Stuttgart, 17. Januar 2007

Dr. med. U. Wahl Dr. med. A. Gräfin VitzthumPräsidentin Schriftführerin

Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 28. Sep-tember 2006 erlässt die Landesärztekammer Baden-Württemberg als zuständige Stelle gemäß § 71 Abs. 6 in Verbindung mit § 48 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931 ff.) unter Berücksichtigung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten vom 26. April 2006, BGBl. S. 1097 ff. die folgenden

Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen

1. ZweckZweck der Zwischenprüfung ist die Ermittlung des Ausbildungsstandes, um ggf. korrigierend auf die weitere Ausbildung einwirken zu können.

2. Inhalt und Gliederung(1) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 zu § 5 der Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung zum/zur Medizinischen Fachangestellten vom 26. April 2006 für die ersten 18 Monate aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesent-lich ist.(2) Die Zwischenprüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Auf-gaben in höchstens 120 Minuten in folgenden Prüfungsbereichen durchzuführen:1. Arbeits- und Praxishygiene,2. Schutz vor Infektionskrankheiten,3. Verwaltungsarbeiten,4. Datenschutz und Datensicherheit,5. Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten.(3) Die Zwischenprüfung kann in programmierter Form durchgeführt werden. Insbesondere in diesem Fall kann die Prüfungsdauer unterschrit-ten werden.

3. AufgabenstellungDer Prüfungsausschuss beschließt auf der Grundlage der Ausbildungs-verordnung die Prüfungsaufgaben. Er kann überregional erstellte Prü-fungsaufgaben übernehmen, soweit diese von Gremien erstellt oder ausgewählt werden, die entsprechend § 40 BBiG zusammengesetzt sind.

4. PrüfungsausschüsseFür die Durchführung der Zwischenprüfung kann die Landesärztekam-mer Prüfungsausschüsse, die bereits für Abschlussprüfungen errichtet sind, für zuständig erklären oder besondere Prüfungsausschüsse er-richten. Bei der Zusammensetzung und Berufung sind die sich aus den §§ 40, 41 BBiG ergebenden Grundsätze zu wahren.

5. PrüfungsterminDer Zeitpunkt der Zwischenprüfung soll so abgestimmt werden, dass einerseits die Ausbildung so weit fortgeschritten ist, dass hinreichende Kenntnisse und Fertigkeiten prüfbar sind und andererseits ggf. notwen-dige Korrekturen erfolgen können. Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden, frühestens aber nach 18 Monaten Ausbildungszeit.

6. AnmeldungDie Bezirksärztekammer fordert den ausbildenden Arzt/die ausbildende Ärztin rechtzeitig zur Anmeldung des Auszubildenden/der Auszubilden-den für die Teilnahme an der Zwischenprüfung auf.

7. Feststellung des AusbildungsstandesMängel im Ausbildungsstand sind gegeben, wenn die Leistungen den Anforderungen im Allgemeinen nicht entsprechen.

8. Aufsicht(1) Die Bezirksärztekammern regeln ggf. im Benehmen mit den Prüfungsausschüssen die Aufsichtsführung, die sicherstellen muss, dass der Prüfling die Arbeiten selbständig und nur mit den erlaubten Arbeits- und Hilfsmitteln ausführt.(2) Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist in einer Liste zu ver-merken.

Bekanntmachungen

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Bekanntmachungen

9. Prüfungsbescheinigung(1) Über die Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt. (2) Die Bescheinigung erhalten der Auszubildende/die Auszubildende und auf Verlangen der ausbildende Arzt/die ausbildende Ärztin.(3) Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.

10. ÜbergangsbestimmungenAuf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei der Bekanntgabe dieser Grundsätze bereits bestehen, sind die Grundsätze für die Durchführung der Zwischenprüfung für Arzthelferinnen vom Dezember 1986 weiterhin anzuwenden.

11. BekanntgabeDie Grundsätze zur Durchführung der Zwischenprüfung werden im Ärzteblatt Baden-Württemberg bekannt gegeben.

Landeseinheitliche Zwischen-prüfung 2007 für Arzthelferinnen

Die landeseinheitliche Zwischen-prüfung für Arzthelferinnen findet am Samstag, dem 21. Juli 2007 statt.Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Hilfsmitteln wie Textausgabe der Gebühren-ordnung und dergleichen nicht gestattet sein wird. Handys dürfen zur Prüfung nicht mit-gebracht werden.

Zielgruppe: Ärzte und Ärztinnen sowie medi-zinisch-technische Angestellte, deren berufliches Betätigungs-feld im Umgang mit Röntgen- und anderen ionisierenden Strahlen liegt.Termin: Mittwoch, 9. Mai 2007, ca. 11.00 Uhr s.t.–ca. 21.00 Uhr.Veranstaltungsort:Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstraße 38a, 70597 Stuttgart-Degerloch, großer Sitzungssaal.Seminarziel: Bescheinigung zum Erhalt der Fachkunde (der Kurs ist gem. § 18a Abs. 2 RöV und § 30 der StrlSchV).Der Kurs ist von der Zentralen Stelle für die Vollzugsunterstüt-zung beim Gewerbeaufsichtsamt Stuttgart als zuständiger Stelle anerkannt.Kursinhalte:– Arbeitsweise der Ärztlichen

Stelle: Normen – Arbeitsweise der Ärztlichen

Stelle: Anforderungen, Gona-denschutz, Einstelltechniken

– Konstanzprüfungen: Filmverarbeitung, Prüfkörper, Mammographie

– Anwendung ionisierender Strahlung, Röntgenverordnung Diagnostische Referenzwerte

– Physikalische Grundlagen (Dosisbegriffe, Dosisgrenz-werte, Dosis-CT): Äquivalentdosis, CTDI, DLP, Rechtfertigung

– Leitlinien der Bundesärzte-kammer: Film-Foliensysteme, Einblendung, Bildqualität

– Was ist neu in der digitalen Welt

– Aktuelle Rechtsvorschriften: Die neue Röntgenverordnung

– Repetitorium – Abschlusstestat für RöV– Neues aus der StrlSchV– Abschlusstestat für StrlSchVKursleitung: PD Dr. Hans HawighorstTeilnahmegebühr: 90 Euro für den Einzelkurs bzw. 100 Euro für den kombinierten Kurs; Brezel und Kaffee in der großen Pause sind inklusive; Gebühreneinzug erfolgt vor Ort in bar.Kursrücktritt: Bei einer Stornierung bis drei Wochen vor Kursbeginn in schriftlicher Form wird eine Be-arbeitungsgebühr von 30 Euro berechnet. Bei Abmeldungen danach und bei Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr erhoben. Der Veranstalter hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung die Veranstaltung abzusagen. Weitergehende An-sprüche hat der Teilnehmer nicht.

Kombinierter Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gem. § 18a Abs. 2 RöV und § 10 der StrlSchV

Bezirksärzte- kammer Nordwürttemberg

Geschäftsstelle: Jahnstraße 5 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax 7 69 81-5 00

Bezirksberufsgericht für Ärzte in Stuttgart

Durch Verfügung des Ministe-riums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg vom 22. 01. 2007 – Az. 55-5415.2-1.2 – wurde im Einvernehmen mit dem Justizministerium Baden-Württemberg gemäß § 21 Abs. 4 i. V. m. § 8 Abs. 2 des Heilberufe-Kammergesetzes i. d. F. vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. Februar 2006 (GBl. S. 23, ber. S. 83) mit Wirkung vom 25. Januar 2007 für die Dauer von 5 Jahren

als 1. ärztlicher Beisitzer:Dr. med. Volker HofmannSalzburger Straße 1071229 Leonberg

des Bezirksberufsgerichts für Ärzte in Stuttgart bestellt.

Anmeldung: Eine schriftliche Anmeldung unter Angabe von Name, Adresse, Wohnort, Telefon/Fax oder E-Mail bei Frau Loredana Esposito, Ärztliche Stelle, Telefon (07 11) 7 69 89-68, Fax (07 11) 7 69 89-75, E-Mail: [email protected] ist erforderlich. Die Teilnehmer-zahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

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Kassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergAlbstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-0 Fax 7 87 52 74

Ausschreibung von Vertragsarztsitzen

Nach der Anordnung von Zulas-sungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte bzw. deren Erben die folgenden Vertrags-arztsitze zur Übernahme/Wieder-besetzung ausgeschrieben:

AugenärzteStadtkreis Stuttgart70563 StuttgartNr. 0201

FrauenärzteRems-Murr-Kreis73614 SchorndorfNr. 0202

Stadtkreis Stuttgart70178 StuttgartNr. 0207

HausärzteLandkreis Heidenheim89518 HeidenheimAllgemeinarztNr. 0208

HautärzteStadtkreis Stuttgart70186 StuttgartNr. 0203

NervenärzteStadtkreis Stuttgart70597 StuttgartNr. 0204

Main-Tauber-Kreis97996 NiederstettenNr. 0205

PsychotherapeutenLandkreis Böblingen71101 SchönaichpsychologischPP/VHT EKNr. 0206

Nähere Informationen zu diesen ausgeschriebenen Praxen sowie ggf. Antragsunterlagen erhalten Sie über die Abteilung Ärztebe-ratung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Stuttgart, Telefon (07 11) 78 75-3 00. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der „Warteliste“ einge-tragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschrie-benen Vertragspraxen gelten. Die formlose Bewerbung ist innerhalb von vier Wochen unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Ziffer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Stuttgart, Post-fach 80 06 08 in 70506 Stuttgart, schriftlich einzureichen und muss die vollständige Anschrift, Fach-arztanerkennung, Angaben zum frühestmöglichen Praxisüber-nahmezeitpunkt sowie das Ein-verständnis zur Weitergabe der Bewerbung an den Praxisüber-geber enthalten.

Auf folgende, bereits früher ver-öffentlichte Ausschreibung kön-nen noch Bewerbungen einge-hen:

Hausärztein 73312 GeislingenNr. 0203

Zu diesen und insbesondere auch zu weiteren Niederlassungs-, Kooperations- und Übernahme-möglichkeiten bietet Ihnen die Bezirksdirektion Stuttgart eine persönliche Beratung an. Terminvereinbarung bitte unter Telefon (07 11) 78 75-3 00.

Bezirksärztekammer NordbadenGeschäftsstelle: Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax 5 96 11 40

Bezirksberufsgericht für Ärzte in Karlsruhe

Durch Verfügung des Ministe-riums für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg vom 09. 01. 2007 – Az. 55-5415.2-1.2 – wurde im Einvernehmen mit dem Justizministerium Baden-Württemberg gemäß § 21 Abs. 4 i. V. m. § 8 Abs. 2 des Heilberufe-Kammergesetzes i. d. F. vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes und zur Aufhebung heilberufsrecht-licher Vorschriften vom 09. Juni 2004 (GBl. S. 279) mit Wirkung vom 18. 03. 2007 für die Dauer von 5 Jahren

HerrLeonhard SchmidtHeidelberger Straße 776199 Karlsruhe

zum Vorsitzenden des Bezirksberufsgerichts für Ärzte in Karlsruhe bestellt und

Herr Thomas KleinheinzLandgericht KarlsruheHans-Thoma-Straße 776133 Karlsruhe

zum stellvertretenden Vorsitzenden des Bezirksberufs-gerichts für Ärzte in Karlsruhe bestellt.

Ausschuss Ärztinnen

Fortbildungsseminar für Ärztinnen „Cardiopulmonale Reanimation“(Theorie und praktische Übungen)

Termin: Samstag, 12. Mai 2007 Kurs 1: 08.30–12.00 UhrKurs 2: 13.30–17.30 UhrOrt: Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Saarburger Ring 61, Mannheim-FriedrichsfeldGebühr: 45 EuroAnmeldeschluss: 27. April 2007 (Teilnehmerzahl beschränkt)Die Zertifizierung mit 6 Fort-bildungspunkten wird bei der Landesärztekammer beantragt.

Anmeldung:Es wird um schriftliche verbind-liche Anmeldung (entweder zu Kurs 1 oder Kurs 2) gebeten:Bezirksärztekammer Nordbaden, Frau Isolde Maisch, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe.

Überweisung:Konto der Bezirksärztekammer Nordbaden, Nr. 0001 299 573, Deutsche Apotheker- und Ärzte-bank eG, Zweigstelle Karlsruhe (BLZ 660 906 21), Überweisungs-vermerk: „Reanimationstraining“. Nach schriftlicher Anmeldung und Überweisungseingang erfolgt die Anmeldebestätigung. Anmeldungen ohne Zahlungs­eingang können leider nicht berücksichtigt werden.Bei Stornierung der Anmeldung nach dem Anmeldeschluss oder bei Nichterscheinen ist die volle Teilnahmegebühr zu bezahlen.

Bekanntmachungen

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Bekanntmachungen

Transfusionsmedizin

Fortbildungsveranstaltung zur Qualifikation als Transfusions-verantwortliche/-r und Transfusionsbeauftragte/-r

Gemäß den aktuellen Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur An-wendung von Blutprodukten (Hämotherapie) ist für Trans-fusionsverantwortliche und Transfusionsbeauftragte und für Ärzte, die ein Blutdepot oder ein blutgruppenserologisches Labo-ratorium leiten, eine theoretische Fortbildung einer Landesärzte-kammer erforderlich.Das Institut für Transfusionsmedi-zin und Immunologie Mannheim des DRK-Blutspendedienstes Baden-Württemberg – Hessen gGmbH veranstaltet am 23. und 24. März 2007 in Mannheim ein entsprechendes Seminar in zwei Blöcken.Es handelt sich hierbei um einen – jeweils 8 Stunden umfassenden – theoretischen Unterricht, gemäß den Fortbildungsinhalten des Curriculums der Bundesärzte-kammer zur Qualifikation als Transfusionsverantwortlicher/ -Beauftragter.

Teil AFür Ärzte, welche nur Plasma-derivate anwenden:Freitag, 23. März 2007 (ganztägig)Gebühr: 75,– Euro inkl. Arbeits-unterlagen und Essen

Teil A und BFür Transfusionsverantwortliche und -beauftragte und für Leiter von Blutdepots bzw. blutgrup-penserologischen Laboratorien:Freitag, 23. März 2007 undSamstag, 24. März 2007(jeweils ganztägig)Gebühr: 100,– Euro inkl. Arbeitsunterlagen und Essen

Mündlich-praktische Prüfungster-mine für die Abschlussprüfung der Arzthelferinnen im SOMMER 2007 für den Kammerbezirk Nordbaden

Karlsruhe:07. 07. 2007 11. 07. 2007 14. 07. 2007 18. 07. 2007 21. 07. 2007

Heidelberg:09. 07. 2007 11. 07. 2007 12. 07. 2007 13. 07. 2007

Pforzheim:06. 07. 2007 07. 07. 2007 11. 07. 2007

Mannheim:02. 07. 2007 03. 07. 2007 05. 07. 2007 09. 07. 2007

Mosbach:13. 07. 2007

Calw:11. 07. 2007

Horb:29. 06. 2007 30. 06. 2007

Anmeldung:Um verbindliche Anmeldung wird bis 2. März 2007 gebeten an:Prof. Dr. med. H. KlüterInstitut für Transfusionsmedizin und ImmunologieFriedrich-Ebert-Straße 10768167 Mannheim

Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Dezius-Heß unter der Rufnummer (06 21) 37 06-8 17 oder per Fax 37 06-8 18.

Kassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergBezirksdirektion Karlsruhe Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax 5 96 11 88

Ausschreibung von Vertragsarztsitzen

Nach der Anordnung von Zulas-sungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte bzw. deren Erben die folgenden Vertrags-arztsitze zur Übernahme/Wieder-besetzung ausgeschrieben:

Augenärztliche Praxis im Planungsbereich MannheimPraxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. ZeitpunktKennziffer AU/54,

Chirurgische Praxis(bisherige „Job-Sharing- Gemeinschaftspraxis“)im Planungsbereich HeidelbergPraxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer CH/59,

Frauenärztliche Praxisim Planungsbereich Rhein-Neckar-KreisPraxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin bzw. spätestens 30. 06. 2007Kennziffer FR/149,

Frauenärztliche Praxisim Planungsbereich Rhein-Neckar-KreisPraxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin bzw. spätestens 30. 06. 2007Kennziffer FR/150,

Frauenärztliche Praxisim Planungsbereich EnzkreisPraxisübernahmezeitpunkt: 02. 01. 2008Kennziffer FR/151,

Hausärztliche Praxis – internistisch –im Planungsbereich PforzheimPraxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer HÄ/198,

Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch –im Planungsbereich Baden-Baden, Stadt/RastattPraxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer HÄ/210,

Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch –im Planungsbereich PforzheimPraxisübernahmezeitpunkt: 01. 07. 2007Kennziffer HÄ/221,

Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch –im Planungsbereich Rhein-Neckar-KreisPraxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer HÄ/223,

Hausärztliche Praxis – internistisch –(Gemeinschaftspraxis-Anteil)im Planungsbereich MannheimPraxisübernahmezeitpunkt: 01. 04. 2007 Kennziffer HÄ/237,

Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch –(Gemeinschaftspraxis-Anteil mit HÄ/239)im Planungsbereich Rhein-Neckar-KreisPraxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer HÄ/238,

146 ÄBW 02 • 2007146

Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch –(Gemeinschaftspraxis-Anteil mit HÄ/238)im Planungsbereich Rhein-Neckar-KreisPraxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer HÄ/239,

Hausärztliche Praxis – internistisch –im Planungsbereich CalwPraxisübernahmezeitpunkt: 01. 07. 2007 Kennziffer HÄ/240,

Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch –(Gemeinschaftspraxis-Anteil)im Planungsbereich Rhein-Neckar-KreisPraxisübernahmezeitpunkt: 01. 04. 2007 Kennziffer HÄ/241,

Hausärztliche Praxis – internistisch –im Planungsbereich Rhein-Neckar-KreisPraxisübernahmezeitpunkt: 01. 07. 2007 Kennziffer HÄ/242,

Hausärztliche Praxis – internistisch –im Planungsbereich Rhein-Neckar-KreisPraxisübernahmezeitpunkt: 01. 07. 2007Kennziffer HÄ/243,

Hausärztliche Praxis – internistisch –im Planungsbereich PforzheimPraxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer HÄ/244,

Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch –im Planungsbereich Rhein-Neckar-KreisPraxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer HÄ/245,

Hausärztliche Praxis – allgemeinmedizinisch –(Gemeinschaftspraxis-Anteil mit HÄ/247)im Planungsbereich PforzheimPraxisübernahmezeitpunkt: 01. 07. 2007 Kennziffer HÄ/246,

Hausärztliche Praxis – internistisch –(Gemeinschaftspraxis-Anteil mit HÄ/246)im Planungsbereich PforzheimPraxisübernahmezeitpunkt: 01. 07. 2007 Kennziffer HÄ/247,

Hautärztliche Praxis(Gemeinschaftspraxis-Anteil mit HG/57)im Planungsbereich Karlsruhe-StadtPraxisübernahmezeitpunkt: 01. 04. 2007Kennziffer HG/56,

Hautärztliche Praxis(Gemeinschaftspraxis-Anteil mit HG/56)im Planungsbereich Karlsruhe-StadtPraxisübernahmezeitpunkt: 01. 04. 2007Kennziffer HG/57,

Nervenärztliche Praxis im Planungsbereich CalwPraxisübernahmezeitpunkt: 01. 10. 2007 Kennziffer NP/65.

Nähere Informationen zu diesen ausgeschriebenen Praxen sowie ggf. Antragsunterlagen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Ver-einigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-3 12. Sollten Sie sich zu einer Bewer-bung entschließen, so sind mit Eingang der schriftlichen Bewer-bung sämtliche Zulassungsvor-aussetzungen nachzuweisen (Arztregistereintragung, Füh-rungszeugnis etc.). Die vollstän-

digen Zulassungsunterlagen sind unter dem Stichwort „Ausschreibung“ unter Angabe der jeweiligen Kennziffer bis zum 02. 03. 2007 bei der KV Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185Karlsruhe, einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Ver-tragspraxen gelten.

Des Weiteren wird folgender Psychotherapeutensitz ausge-schrieben:

Praxis eines Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeutenim Planungsbereich Baden-Baden, Stadt/RastattPraxisübernahmezeitpunkt: nächstmögl. Termin Kennziffer KJP/18.

Nähere Informationen zu dieser ausgeschriebenen Praxis sowie ggf. Antragsunterlagen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Ver-einigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-1 63. Sollten Sie sich zu einer Bewer-bung entschließen, so sind mit Eingang der schriftlichen Bewer-bung sämtliche Zulassungsvor-aussetzungen nachzuweisen (Arztregistereintragung, Füh-rungszeugnis etc.). Die vollstän-digen Zulassungsunterlagen sind unter dem Stichwort „Ausschreibung“ unter Angabe der jeweiligen Kennziffer bis zum 02. 03. 2007 bei der KV Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185Karlsruhe, einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Psycho-therapeuten nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschrie-benen Vertragspraxen gelten.

Bezirksärztekammer SüdbadenGeschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 88 40 Fax 89 28 68

Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden

Basisseminar Reisemedizin gem. Curriculum der Bundesärzte-kammer (32 Stunden) „Reise-medizinische Gesundheitsberatung“

30 Millionen Bundesbürger rei-sen jährlich ins Ausland. Jeder Vierte fühlt sich während oder nach einer Fernreise krank. Der Bedarf an fundierter reisemedizi-nischer Beratung in der Arztpra-xis wächst ständig. Das 32-stün-dige Seminar Reisemedizin ver-mittelt dem Arzt Basiswissen für eine qualifizierte, individuelle reisemedizinische Beratung. In zwei Wochenendblöcken werden Grundlagen der Tropenmedizin behandelt, Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Reisen auf-gezeigt und die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen bespro-chen. Aspekte der Flug-, Tauch- und Höhenmedizin sind ebenso Inhalt wie Erkrankungen bei Reiserückkehrern. In Ergänzung zu den Vorträgen wird aktuelles Lern- und Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und die Möglichkeit geboten, eigene „Problemfälle“ mit den Refe-renten zu erörtern. Teilnehmer, die das komplette Seminar absolviert haben, kön-nen am letzten Tag an einem Multiple-Choice-Test teilnehmen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten sie eine Teilnahmebe-scheinigung, die als Basis-Zertifi-kat „Reise-Gesundheits-Beratung“ vom Deutschen Fachverband Reisemedizin (DFR) anerkannt wird.

Bekanntmachungen

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Bekanntmachungen

Wissenschaftliche Leitung: Frau Dr. med. R. Mazzola, Freiburg Termine:(jeweils Freitag/Samstag)02./03. März und 23./24. März 2007 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgGebühr: 350,– Euro

Seminar Psychosomatische Grundversorgung

In den letzten Jahren sind bei vielen psychischen Erkrankungen Versorgungsleitlinien mit Be-handlungspfaden für psychische, psychosomatische und Sucht- Erkrankungen erarbeitet worden. Diese zielen jeweils auf die Ko-operation von Hausärzten, Fach-ärzten und die Abstimmung von ambulanter, stationärer und re-habilitativer Versorgung. Dies war zur Qualitätsverbesserung und insbesondere zur Verbesserung der Schnittstellenproblematik er-forderlich. Diese Versorgungsleit-linien entsprechen der Tatsache, dass die große Mehrzahl aller psychisch erkrankten Patienten primär in der hausärztlichen Pra-xis versorgt wird. Viele Patienten mit psychischen, psychosoma-tischen sowie Suchterkrankungen kontaktieren aber auch wegen spezieller körperlicher Symptome primär andere Fachärzte wie Orthopäden, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Kardiologen, etc. Im statio-nären Bereich stellen etwa in internistischen Kliniken Alkohol-folgeerkrankungen die häufigste Diagnose dar. Aufgrund dieser Entwicklung zu kooperativen, vernetzten Ver-sorgungsstrukturen, die sich an Versorgungsleitlinien und Behandlungspfaden nach den Prinzipien der Evidenz basierten Medizin ausrichten, hat die Akademie die Fort- und Weiter-bildung in der Psychosoma-tischen Grundversorgung neu strukturiert.

Termine:(jeweils samstags, 9.00 s.t.–17.00 Uhr)17. März 2007:Psychoonkologie am Beispiel des Mammakarzinoms21. April 2007:Chronischer Rückenschmerz16. Juni 2007:Sexuelle StörungenOrt: Haus der Ärzte, Freiburg Gebühr: 75,– Euro pro Samstag

8-stündiger Fortbildungskurs zur Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundes-ausschusses in Zusammenarbeit mit der SAMA, Stuttgart und dem MDK Baden-Württemberg Ab 01. April 2007 können Ver-tragsärzte medizinische Rehabili-tationsleistungen durch die gesetzliche Krankenversicherung nur noch verordnen, wenn sie eine besondere Qualifikation nachweisen. Diese fachliche Befähigung kann u. a. durch den neu konzipierten 8-stündigen Fortbildungskurs mit Lernerfolgs-kontrolle erworben werden.Termin:Sa, 10. März 2007Beginn: 9.00 Uhr s.t.Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgGebühr: 80,– EuroAnmeldung: SAMA, Stuttgart, Telefon (07 11) 84 88 84-11 oder über E-Mail: [email protected]

Eröffnungsveranstaltung 2007 der Akademie:

Kinder und Jugendliche in der modernen Gesellschaft(Prof. Dr. Jörg Fegert, Ulm)

Pharmakotherapie der Aufmerk-samkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-störung unter aktuellen Gesichts-punkten(Klaus Kresse, Offenburg)

Wie die Medien funktionieren und wie sie uns verändern

Termin:Mi, 18. April 2007Beginn: 19.00 Uhr s.t. Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg

Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ gemäß der aktuellen WBO in Zusammenarbeit mit der Landesrettungsschule Baden

Termin: Mo, 02.–Di, 10. Juli 2007 (außer Sonntag)Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 UhrOrt: FreiburgGebühr: 550,– Euro

Notfalltraining für Ärzte (Grundkurs)in Zusammenarbeit mit der Landesrettungsschule Baden

Termin:Sa, 24. März 2007 Zeit: 9.00–17.00 UhrOrt: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, FreiburgGebühr: 100,– Euro

Bitte Programme und An-meldeformulare anfordern!Auskunft und Anmeldung:Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden, Postfach 63 80, 79039 Freiburg, Telefon (07 61) 8 84-1 44/-1 42/ -1 41, Fax (07 61) 8 84-4 00, E-Mail: [email protected]

Kassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergBezirksdirektion Freiburg Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 88 40 Fax 8 41 07

Ausschreibung von Vertragsarztsitzen

Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulas-sungsbeschränkungen zur Wieder-besetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psychotherapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben:

HausarztStadtkreis Freiburg79098 Freiburg(allgemeinärztliche Einzelpraxis)Zeitpunkt: 01. 04. 2007Bewerbungsfrist bis 15. 03. 2007 Chiffre-Nr. 02/07-1

HausarztLandkreis Lörrach(allgemeinärztliche Einzelpraxis)Zeitpunkt: zum nächstmöglichen TerminBewerbungsfrist bis 15. 03. 2007 Chiffre-Nr. 02/07-2

Hausärztliche Praxis – internistisch –Landkreis Schwarzwald- Baar-Kreis 78050 VS-Villingen (Einzelpraxis)Zeitpunkt: zum nächstmöglichen TerminBewerbungsfrist bis 15. 03. 2007 Chiffre-Nr. 02/07-3

Hausarzt Landkreis Ortenaukreis 77933 Lahr (örtliche BAG/ internistischer Anteil)Zeitpunkt: 01. 07. 2007 Bewerbungsfrist bis 15. 03. 2007 Chiffre-Nr. 02/07-4

148 ÄBW 02 • 2007148

Chirurgie Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald79822 Titisee-Neustadt(Einzelpraxis)Zeitpunkt: 01. 07. 2007Bewerbungsfrist bis 15. 03. 2007 Chiffre-Nr. 02/07-5

Chirurgie Landkreis Rottweil78713 Schramberg(Einzelpraxis)Zeitpunkt: 01. 07. 2007Bewerbungsfrist bis 15. 03. 2007 Chiffre-Nr. 02/07-6

Frauenheilkunde und Geburtshilfe Landkreis Rottweil78713 Schramberg(örtliche BAG)Zeitpunkt: 01. 07. 2007 Bewerbungsfrist bis 15. 03. 2007 Chiffre-Nr. 02/07-7

HNO-Heilkunde Stadtkreis Freiburg(Einzelpraxis)Zeitpunkt: 01. 08. 2007 Bewerbungsfrist bis 15. 03. 2007 Chiffre-Nr. 02/07-8

Bezirksärztekammer SüdwürttembergGeschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 91 74 00

Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Seminarweiterbildung Allgemein-medizin (80-Stunden-Kurs) zur Erlangung der Gebietsbezeichnung „Facharzt für Allgemeinmedizin“ lt. WBO vom 01. 06. 1999

Die Akademie für Ärztliche Fort-bildung der Bezirksärztekammer Südwürttemberg plant das 80-stündige Weiterbildungsseminar Allgemeinmedizin im Rahmen der 5-jährigen Weiterbildung (WBO vom 01. 06. 1999) vom 5.–13. Mai 2007 im Ärztehaus Reutlingen durchzuführen. Dieses Seminar wird nur einmal jährlich durchgeführt. Wir bitten deshalb alle Kolleginnen und Kollegen, die sich in der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedi-zin nach der 5-jährigen Weiter-bildung nach der WBO von 1999 befinden, die Teilnahme an die-sem Kurs rechtzeitig einzuplanen.Ort: Ärztehaus ReutlingenGebühr: 590,– Euro(Anmeldungs-Nr. 8/2007)Mindestteilnehmerzahl: 35Falls die Mindestteilnehmerzahl 8 Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt oder die Teilnahmegebühr erhöht werden. Ebenso wird 8 Wochen vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig.Bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 80 Punkten angemeldet.

Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“

Niedergelassene Vertragsärzte, ermächtigte Krankenhausärzte und Fachärzte, die in nach § 108 SGB V zugelassenen Kliniken angestellt sind, sind seit dem 01. 07. 2004 gesetzlich verpflich-tet, sich fortzubilden. Erworben werden müssen 250 Fortbil-dungspunkte in 5 Jahren. Da der Deutsche Ärztetag 2004 be-schlossen hat, in den jeweiligen Fortbildungskategorien keine Punkteobergrenzen mehr zu for-dern, haben Ärztinnen und Ärzte heute die Möglichkeit, frei zu entscheiden, in welcher Fortbil-dungskategorie sie ihre CME-Punkte sammeln möchten. Damit wurde der Weg frei, die Fortbil-dung zeit- und ortsunabhängig auch über Printmedien, CD-ROMs und Online-Fortbildung zu gestalten. Diese Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ wurde von der Bezirksärztekammer Süd-württemberg auf der Basis des Curriculums der Dt. Gesellschaft für Palliativmedizin entwickelt und ist von der Landesärzte-kammer Baden-Württemberg mit 10 Punkten auf das Fortbildungs-zertifikat anerkannt.Für weitere Informationen oder zur Bestellung der CD-ROM (39,– Euro) wenden Sie sich bitte an die unten angegebene Adresse.

8-stündiger Fortbildungskurs zur Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gemäß den Rehabilitations-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses

Termin:Samstag, 10. März 2007, 9.00–17.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 3/2007)Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps, Geschäftsführer der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 90,– EuroMindestteilnehmerzahl: 40 Personen

Der Fortbildungskurs endet mit einer Lernerfolgskontrolle. Bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 21 Punkten angemeldet.

Grundlagen der Medizinischen Begutachtung

Die Erstellung von medizinischen Gutachten gehört zur ärztlichen Berufsausübung. Ärztliche Gut-achten werden von privaten und gesetzlichen Versicherungsträ-gern und von Gerichten bean-tragt. Bereits im Rahmen ihrer Weiterbildung müssen Ärztinnen und Ärzte Gutachten anfertigen. Die hierfür erforderlichen Sach-kenntnisse werden ihnen aller-dings weder in der Aus- noch in der Weiterbildung vermittelt. Auch im Rahmen der Fortbildung gibt es nur vereinzelt und zum Teil sehr verschiedene Angebote, die sich dieses Themas an-nehmen. Deshalb hat die Bundesärzte-kammer ein 40-stündiges Curriculum ausgearbeitet, das den Teilnehmern das für die Erstellung von Gutachten not-wendige Wissen vermittelt. Die Akademie für Ärztliche Fort-bildung bei der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg bietet dieses Curriculum in modifizierter Form an:Termine:Freitag, 20. April 2007,9.00–16.15 UhrSamstag, 21. April 2007, 9.00–17.30 UhrFreitag, 15. Juni 2007,9.00–16.05 UhrSamstag, 16. Juni 2007,9.00–16.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 4/2007)Gebühr: 325,– Euro (inkl. Kurs-unterlagen und Verpflegung)Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 40 PersonenBei der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 34 Punkten angemeldet.

Nähere Informationen erhalten Sie über die Kassenärztliche Ver-einigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Freiburg, Telefon (07 61) 8 84-2 74, Frau Wabnitz. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen alle Zulassungsvoraus-setzungen erfüllt sein (z. B. Arzt-registereintragung, Facharzt u. a.). Der formlosen schriftlichen Be-werbung (bitte Chiffre-Nr. ange-ben) ist eine Auflistung des beruf-lichen Werdegangs beizufügen. Die Bewerbung ist bis zur jeweils genannten Bewerbungsfrist bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirek-tion Freiburg, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, einzureichen. Die in der Warteliste der Kassen-ärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Freiburg (§ 103 Abs. 5 SGB V) auf-genommenen Ärzte werden hier-mit aufgefordert, sich bei Interesse ebenfalls zu bewerben. Eine ge-sonderte Mitteilung ergeht nicht.

Bekanntmachungen

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Bekanntmachungen

10. Gesundheitsforum Südwürttemberg „... bis der Notarzt kommt“

Für viele Ärztinnen und Ärzte, die nicht die Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ erworben haben, ergeben sich in Bereit-schafts- und Notdiensten oft nicht alltägliche Situationen mit ungewohnten Problemen, die häufig unter Zeitdruck bewältigt werden müssen. Das 10. Gesund-heitsforum Südwürttemberg wird dieser Thematik mit typischen Beispielen vor dem Hintergrund der Reanimationsrichtlinien so-wie juristischen und finanziellen Aspekten gewidmet sein. Termin:Samstag, 24. März 2007,10.00–13.15 Uhr(Anmeldungs-Nr. 7/2007)Programm:10.00–10.15 Uhr:BegrüßungHerr Dr. med. Michael Datz, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin, Tübingen 10.15–10.40 Uhr: ReanimationsrichtlinienReferent: Dr. med. Michael Schulze, Leitender Oberarzt der Abteilung Anästhesie der Universitätsklinik, Zusatzbezeich-nung Notfallmedizin, Fachkunde Leitender Notarzt, Tübingen 10.40–11.05 Uhr:Der kardiale NotfallReferent: Dr. med. Ralph Schulze, niedergelassener Facharzt für Innere Medizin, Schwerpunkt Kardiologie, Fachkunde Rettungs-dienst, Fachkunde Leitender Notarzt, Ulm 11.05–11.30 Uhr:Der psychiatrische PatientReferent: Dr. med. Tim Peters-dorff, niedergelassener Facharzt für Psychiatrie und Psycho-therapie, Fachkunde Rettungs-dienst, Friedrichshafen11.30–11.55 Uhr:Der Notfall beim KindReferent: Dr. Michael Armann, niedergelassener Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Schwerpunkt Neonatologie, Fachkunde Rettungsdienst, Tübingen

11.55–12.20 Uhr:Juristische Fallstricke (Haftung, der tot aufgefundene Patient, etc.)Referent: Prof. Dr. iur. Hans Kamps, Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Südwürttemberg12.20–12.45 Uhr:Abrechnungsaspekte und DokumentationReferent: Gernot Haug, Abrechnungsleiter Kassenärzt-liche Vereinigung Baden-Würt-temberg, Bezirksstelle Reutlingen12.45–13.15 Uhr:Diskussion mit den ReferentenLeitung: Dr. med. Michael Datz, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin, Tübingen Gebühr: keineOrt: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 4 Fort-bildungspunkten anerkannt.

Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung

In der neuen Weiterbildungs-ordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die am 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist, wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatz-bezeichnung ist u. a. die Absol-vierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat.Termine:Freitag, 12. Oktober 2007, 14.00–17.30 UhrSamstag, 13. Oktober 2007, 9.00–17.30 UhrSonntag, 14. Oktober 2007, 9.00–15.00 UhrFreitag, 26. Oktober 2007, 14.00–18.15 UhrSamstag, 27. Oktober 2007, 9.00–17.30 UhrSonntag, 28. Oktober 2007, 9.00–14.15 Uhr(Anmeldungs-Nr. 9/2007)

Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Chefarzt am Kreiskrankenhaus LaupheimOrt: Ärztehaus, Sitzungssaal, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 350,– EuroMindestteilnehmerzahl: 35 PersonenBei der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 40 Punkten angemeldet.

Nach der Neufassung der Weiter-bildungsordnung der Landes-ärztekammer Baden-Württem-berg vom 15. 03. 2006 (In Kraft getreten am 01. 05. 2006) und den allgemeinen Übergangsbe-stimmungen des § 20 Abs. 8 sind eine mindestens 12-monatige regelmäßige und überwiegende Tätigkeit in der Palliativmedizin innerhalb der letzten 8 Jahre vor Einführung der neuen Weiter-bildungsordnung sowie umfas-sende Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten in diesem Bereich nachzuweisen. Dies kann entweder geschehen durch:– Nachweis einer 12-monatigen Tätigkeit bei einem Weiter-bildungsbefugten oder – durch dokumentierten Nach-weis über die palliativmedizi-nische Versorgung von 25 Pati-enten innerhalb von 5 Jahren oder – durch 120 Stunden Fallsemi-nare einschließlich Supervision. Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, welche die letztgenannten Möglichkeiten in Betracht ziehen, bietet die Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekam-mer Südwürttemberg die Fallse-minare Module I–III im Ärztehaus Reutlingen an. Fallseminare Module I–IITermin: 23.–30. Juni 2007(Samstag–Samstag)(Anmeldungs-Nr. 10/2007) Gebühr: 845,– EuroTeilnehmerzahl: 15 Personen

Palliativmedizin – Fallseminar Modul IIITermin: 26.–29. September 2007(Mittwoch–Samstag)(Anmeldungs-Nr. 11/2007) Gebühr: 425,– EuroTeilnehmerzahl: 15 PersonenOrt: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen

Internet für Ärzte

Termin: Samstag, 19. Mai 2007,9.00–12.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 12/2007)Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med. Manfred Eissler, ReutlingenOrt: Bildungs- und Technologie-Zentrum der Handwerkskammer Reutlingen, Raichbergstr. 87, 72072 TübingenGebühr: 50,– EuroDie Veranstaltung ist von der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 4 Fort-bildungspunkten zertifiziert.

Power Point-Seminar

Termine:Samstag, 16. Juni 2007,9.00–12.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 13/2007)Samstag, 20. Oktober 2007,9.00–12.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. 14/2007)Leitung: Dipl.-Phys. Dr. med. Manfred Eissler, ReutlingenOrt: Bildungs- und Technologie-Zentrum der Handwerkskammer Reutlingen, Raichbergstr. 87, 72072 TübingenGebühr: jeweils 50,– EuroDie Veranstaltung ist von der Landesärztekammer Baden-Württemberg mit 4 Fort-bildungspunkten zertifiziert.

150 ÄBW 02 • 2007150

Notfallmedizinisches Training für Arzthelferinnen

Termine:Teil I: Basismaßnahmen der Rea-nimationMittwoch, 7. März 2007,14.30–18.00 UhrTeil II: Erweiterte Maßnahmen der ReanimationMittwoch, 21. März 2007, 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. AH6/2007 und AH7/2007)Teil 1: Basismaßnahmen der ReanimationMittwoch, 11. April 2007, 14.30–18.00 UhrTeil II: Erweiterte Maßnahmen der ReanimationMittwoch, 18. April 2007,14.30–18.00 Uhr(Anmeldungs-Nr. AH8/2007 und AH9/2007)Teil I: Basismaßnahmen der ReanimationMittwoch, 2. Mai 2007, 14.30–18.00 UhrTeil II: Erweiterte Maßnahmen der ReanimationMittwoch, 9. Mai 2007, 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. AH10/2007 und AH11/2007)Leitung: Dr. med. Walz, UlmOrt: Haus der Fortbildungs-akademie, 89077 Ulm, Einsteinstr. 59, 5. StockGebühr: 40,– Euro pro Kurstag pro Person inkl. Skript

Auskunft/Anmeldung:Akademie für Ärztliche Fort-bildung bei der Bezirksärzte-kammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Tel. (0 71 21) 9 17-4 15 oder -4 16, Fax (0 71 21) 9 17-4 00, E-Mail: [email protected]

Kassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergBezirksdirektion Reutlingen Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 91 71 00

Ausschreibung von Vertragsarztsitzen

Nach der Anordnung von Zulas-sungsbeschränkungen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen werden gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte bzw. deren Erben die folgenden Vertrags-arztsitze zur Übernahme/Wieder-besetzung ausgeschrieben:

Innere Medizin(fachärztlich)GastroenterologieReutlingen (Stadt)Übernahme einer EinzelpraxisZeitpunkt: sofortRT 46Verkürzte Bewerbungsfrist: Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung auf diesen Sitz (RT 46) der KVBW – BD Reutlingen, bis spätestens zum 07. 03. 2007 zuge-gangen sein muss!

ChirurgieSigmaringen (Stadt)Übernahme eines Gemeinschafts-praxisanteilsZeitpunkt: baldmöglichstSI 62

AnästhesiologieStadtkreis UlmÜbernahme einer EinzelpraxisZeitpunkt: baldmöglichstUL 25

RadiologieReutlingen(Stadt)Übernahme eines Gemeinschafts-praxisanteilsZeitpunkt: 01. 07. 2007 RT 48

Kinder- und JugendheilkundeKreis ReutlingenBad UrachÜbernahme einer EinzelpraxisZeitpunkt: 01. 10. 2007 RT 47

Nähere Informationen vorab erhalten Sie bei der Kassen-ärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-2 39, Frau Kaupp.Die formlose schriftliche Bewer-bung ist unter dem Stichwort „Ausschreibung“ unter Angabe der jeweiligen Chiffre-Nummer bis zum 20. 03. 2007 bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirks-direktion Reutlingen, Halden-haustr. 11, 72770 Reutlingen, einzureichen, die vollständigen Bewerbungsunterlagen können in Ausnahmefällen spätestens bis zum Tag der Sitzung des rele-vanten Zulassungsausschusses nachgereicht werden.Wir weisen darauf hin, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Be-werber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Eine gesonderte Mitteilung ergeht nicht.

Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-WürttembergHerausgebergremium: Dr. med. Ulrike Wahl (Vorsitzende), Dr. med. Hoffmann-Goldmayer (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. Herz, Dr. med. Geldmacher, Dr. med. Schade, Dr. med. Datz, PD Dr. med. Christian BenningerVerantwortlicher Chefredakteur: Jürgen DreherAnschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 89 45 Telefax (07 11) 76 98 98 59 E-Mail: [email protected] und Anzeigenverwaltung: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart,Anzeigenverkaufsleitung: Sebastian von Beckerath Telefon (07 11) 63 67 28 49 Telefax (07 11) 63 67 27 60 E-Mail: [email protected]: Angela Grüssner (Leitung) Rudolf Beck Telefon (07 11) 63 67 28 61 Telefax (07 11) 63 67 27 60 E-Mail: [email protected]: Christian Hennig (verantwortlich)Abonnement/Einzelhefte: Leserservice Ärzteblatt Baden-Württemberg Postfach 13 63, 82034 Deisenhofen Telefon (0 89) 8 58 53-5 55 Telefax (0 89) 85 85 36 25 51 Z. Z. ist Anzeigenpreisliste Nr. 50 vom 1. 1. 2007 gültig.Gesamtherstellung:Layout: GreenTomato Süd GmbH, Forststraße 131, 70193 StuttgartDruck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, Leibnizstraße 5, 97204 HöchbergBezugspreise:Inland: jährlich 109,20 € zzgl. Versandkosten 18,00 € (inkl. der jeweils gültigen MwSt.). EU-Länder-Empfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 109,20 € zzgl. Versandkosten 24,60 € EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 109,20 € zzgl. Versandkosten 24,60 € zzgl. MwSt. (Export- oder Importland). Einzelheft: 13,80 € zzgl. Versandkosten.Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestelleingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten.Bezugsbedingungen:Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonne-ments verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den Kreditinstituten abgebucht.Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und Signum des Verfassers gezeichnete Artikel entspre- chen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Ein-sendungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vor-ausgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur MonatsmitteISSN 0720-3489

Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist ausschließlich an die zuständige Bezirksärztekammer zu melden.

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