sowi Ü 4- 1 barta: zivilrecht online schenkung: §§ 938 ff abgb qdie schenkung ist vertrag, durch...
TRANSCRIPT
Barta
: Ziv
ilrec
ht o
nlin
e
SoWi Ü 4- 1
Schenkung: §§ 938 ff ABGB
Die Schenkung ist Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, einem andern eine Sache unentgeltlich zu überlassen
Annahme durch Beschenkten nötig Unterscheide davon die einseitige Aufgabe von Rechten
– Dereliktion (§§ 362, 386 ABGB)– Ausschlager einer Erbschaft
Erfolgt aus Freigiebigkeit Schenkungsabsicht; Römisches Recht: animus donandi
Gegenstand: alle Sachen iSd § 285 ABGBAlso auch Forderungen
... ist Prototyp unentgeltlicher Verträge● Anwendung der Schenkungsregeln aber nur, wenn nicht andre,
ebenfalls unentgeltliche Vertragstypen vorgehen: zB Darlehen, Leihe, Auftrag, Dienst- und Werkvertrag
Barta
: Ziv
ilrec
ht o
nlin
e
SoWi Ü 4- 2
Formzwang des Schenkungsvertrags
Schenkungen ohne wirkliche Übergabe bedürfen (heute) des Notariatsakts
§ 943 ABGB (1811) + § 1 Abs 1 lit d NZwG 1875
Warnfunktion gegen Übereilung Schutzfunktion gegenüber Dritten: Gläubiger ! Bei Formmangel: Heilung durch Erfüllung Die Schenkung ist kein Realvertrag!
Barta
: Ziv
ilrec
ht o
nlin
e
SoWi Ü 4- 3
Schenkungswiderruf und -anfechtung
Auch für Schenkungen gilt: Als Vertrag grundsätzlich nicht widerrufbar: § 946 ABGB
pacta sunt servanda ! Ausnahmen: §§ 947 ff ABGB – einseitiger Widerruf möglich !
Widerrufsgründe:● Dürftigkeit: Schenker ermangelt nötiger (eigener !) Unterhalt● grober Undank: „Latte“ liegt aber hoch – Gerichtlich strafbar !
Verkürzung des schuldigen Unterhalts § 950 ABGB
Verkürzung des Pflichtteils gesetzlicher Erben § 951 ABGB
Schenkungsanfechtung wegen Verkürzung der Gläubiger § 953 ABGB – heute AnfO 1914 und KO
Barta
: Ziv
ilrec
ht o
nlin
e
SoWi Ü 4- 4
Formzwang des Schenkungsvertrags
Schenkungen ohne wirkliche Übergabe bedürfen (heute) des Notariatsakts: § 943 ABGB (1811) + § 1 Abs 1 lit d NZwG 1875
Warnfunktion gegen Übereilung Schutzfunktion gegenüber Dritten: Gläubiger ! Bei Formmangel: Heilung durch Erfüllung
Die Schenkung ist kein Realvertrag!